11. AHV-Revision. Dr. Rudolf Rechsteiner Nationalrat

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1 11. AHV-Revision Dr. Rudolf Rechsteiner Nationalrat

2 Rückblick Mai 2004: Zweidrittel der Stimmenden sagen Nein zur 11.AHV-Revision Nein zum Rentenabbau Nein zu neuen Mehrwertsteuerprozenten

3 Was beinhaltete die Revision? Frauenrentenalter 65 Teuerungsausgleich sollte nur noch verzögert ausgerichtet werden Witwen ohne Kinder hätten ihren Rentenanspruch verloren Positiv: Beiträge im Rentenalter wären rentenwirksam geworden

4 Was beinhaltet die neue Revision? Rentenalter Frauen 65 Teuerungsausgleich wird noch härter gekürzt Keine Kürzung bei den Witwen

5 Vorruhestandsregelung Freibetrag für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner soll aufgehoben werden. Neu: Beitragszahlungen im Rentenalter führen zu höheren Altersrenten. Die Vorbezugs- und Aufschubsregelung mit versicherungstechnischer Kürzung bzw. Erhöhung soll erweitert werden: Vorbezug der ganzen Altersrente ab 62. Altersjahr; Vorbezug der halben Altersrente ab 60. Altersjahr; Rentenaufschub auch für halbe Renten.

6 Geltendes Recht Vorbezug Das geltende Recht kennt bereits eine gewisse Flexibilität des Rentenalters. Die Altersrente kann ein oder zwei Jahre lang vorbezogen werden. Rentenbezug kann ein bis fünf Jahre aufgeschoben werden. Die vorbezogene Rente wird versicherungstechnisch gekürzt, die aufgeschobene Rente entsprechend erhöht. Die versicherungstechnische Kürzung beträgt 6.8 Prozent pro Vorbezugjahr. Für Frauen, die 1947 oder früher geboren sind, kommt der halbe Kürzungssatz (3.4 Prozent) pro Vorbezug zur Anwendung (10. AHV-Revision). Frauen und Männer die einen Rentenvorbezug machen haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

7 Wie funktioniert die Vorruhstandsregelung? Basis Ergänzungsleistungen 9% Anspruchsberechtigte Normalbürger mit Maximalrente oder Vermögen praktisch ausgeschlossen

8 Anspruchsvoraussetzungen Vorruhestandsleistung Mindestens 62 Jahre, aber weniger als 65 Jahre Nicht vom Rentenvorbezug in der AHV Gebrauch gemacht haben Keine EL beziehen In bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben und in den letzten 20 Jahren unmittelbar vor der Geltendmachung des Anspruchs ununterbrochen in der AHV obligatorisch versichert gewesen sein.

9 Anerkannte Ausgaben System Vorruhestandsleistung Lebensbedarf Alleinstehend 17'640 / Ehepaar Zusätzliche Ausgabe Alleinstehend 8'000 / Ehepaar Brutto Mietzins (inklusiv Nebenkosten) Alleinstehend 13'200 / Ehepaar System EL Bemerkungen 17'640 / Gleiche Ansätze Existiert als Position Gibt es nur bei nicht Vorruhestands- 13'200 / Plus 3 600(Jahr) rollstuhlgängige Wohnung nötig Kantonale Durchschnitts-prämie leistung Gleiche Ansätze, Zusatz für rollstuhlgängige Wohnung nur bei EL Krankenkassenprämie Kantonale Durchschnittsprämie Gleicher Ansatz Gewinnungskosten1 Anerkannt anerkannt Gleicher Ansatz Beiträge an Effektive Beiträge Effektive Beiträgsatz Gleicher An- AHV/IV/EO Hypothekarzins und Angerechnet bis zur Angerechnet bis Gleicher Ansatz Gebäudeunterhaltskosteges Höhe des Bruttoertra- zur Höhe des der Liegenschaft Bruttoertrages Alimente Falls sie tatsächlich geleistet werden der Liegenschaft Falls sie tatsächlich geleistet werden Gleicher Ansatz 1 Z.B. Resteinkommen der anspruchsberechtigten Person oder Lohn des Ehepartners dann werden Gewinnungskosten z.b. Bahnabonnement anerkannt.

10 Anrechenbare Einnahmen System Vorruhestandsleistung System EL Bemerkungen Erträge Reinvermögen Aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen 1/15 Soweit es bei Alleinstehenden 25'000 bei Ehepaaren 40'000 übersteigt Aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen 1/15 bei IV 1/10 Altersrenten Soweit es 25'000 / 40'000 übersteigt Gleicher Ansatz In etwa gleich Renten der beruflichen Vorsorge; IV- Teilrente; Hinterlassenen-rente Erwerbseinkünfte in Geld und Naturalien Freibetrag von BR festgesetzt zwischen /Monat und 1'000.--/Monat Freibetrag Alleinstehende 1'000 / Ehepaar 1'500 Über diese Freibeträge wird das Einkommen zu 100% angerechnet Diesen Freibetrag gibt es nicht; Renten werden zu 100% angerechnet Freibetrag Alleinst Ehepaar Über diese Freibeträge wird das Einkommen nur zu 2/3 angerechnet. Sind die Renten zu hoch, entfällt Vorru hestandsleistung. Keine Unterschiede b den Freibeträgen, hin gen beim Anrechnen EL-System bessere Bedingungen; d.h. Verschlechterung im System Vorruhestandsleistung

11 Vorruhestandsregelung ist problematisch Weil sie Rentenbezüger zu Bittgängern macht (hohe Dunkelziffer) Weil nur eine kleine Bevölkerungsschicht Aussicht hat auf reale Leistungen Weil das Bedarfs-Systeme immer befristet angelegt sind (geringes Vertrauen) Weil in erster Linie die IV und die Sozialhilfe entlastet werden. Weil das System Eigenverantwortung und Selbstvorsorge demotiviert ( je weniger ich spare, desto mehr bekomme ich vom Staat)

12

13 Eidgenössische Volksinitiative für ein flexibles AHV-Alter (Alle Angaben SGB) Wer die Erwerbstätigkeit aufgegeben hat, hat ab dem vollendeten 62. Altersjahr Anspruch auf eine Altersrente. Das Gesetz regelt den Anspruch bei teilweiser Erwerbsaufgabe. Das Gesetz setzt einen Freibetrag für geringe Erwerbseinkommen fest. Keine Kürzung bei Rentenvorbezug bei Einkommen bis 116'000 Franken. Geschätzte Kosten: 780 bis 980 Millionen (0,15 Lohnprozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)

14 Was bringt die Volksinitiative volle, ungekürzte AHV-Rente als Rechtsanspruch steht allen Versicherten ab Alter 62 offen, die keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben keine individuelle finanzielle Auslegeordnung notwendig kein Ausschluss von Ausländerinnen und Ausländern, die oft harte Arbeit geleistet haben und physisch beeinträchtigt sind klare, einfache Anspruchsvoraussetzungen einfache, unbürokratische Abwicklung ohne komplexe Einzelfallberechungen

15 AHV-Fiasko wird seit Jahrzehnten prognostiziert und ist nicht eingetroffen

16

17 Beliebte Mythen... Bisher galt: die AHV ist gefährdet Pensionskassenansprüche sind sicher 2. Säule fördert Wachstum Versicherungswirtschaft ist effizient

18 ...werden hinterfragt: die AHV-Renten sind vergleichsweise solid, es gibt nur kleine Finanzierungslücken Der Wert (=Kaufkraft) des Kapitals der 2.Säule unterliegt starken Schwankungen Unterdeckungen bis 20% nicht ausgeschlossen Missbräuche in Einzelfällen 2. Säule erhöht Sparquote, bremst Wachstum Versicherungswirtschaft ist angeschlagen: ineffizient Intransparent / insidergefährdet

19 Aktienkurse im Wechselbad ca. 50% Volatilität

20 Innerer Wert von Aktien: Kurs-Gewinn-Verhältnis (Börse Schweiz)

21 Ersparnis und Investitionen: grosses Ungleichgewicht führt zu riesigen Kapitalexporten Anlageinvestitionen und Sparüberschuss in % des BIP Bruttoersparnis Bruttoanlageinvestitionen 10 5 Sparüberschuss in % BIP 0-5 Jahr Anlagenot: Ersparnisse übersteigen Investitionen immer stärker (2000: 52 Mrd. Fr)

22 Umlageverfahren wurde immer wieder totgesagt

23 Volksinitiative Nationalbankgewinne für die AHV Initiativkomitee mit Personen aus SP, Grünen, CVP, CSP, EVP 2001 Lancierung 2002 eingereicht gültige Unterschriften Volksabstimmung 24. September 2006

24 Nationalbankgewinne für die AHV Initiativkomitee mit Personen aus SP, Grünen, CVP, CSP, EVP 2001 Lancierung 2002 Einreichung gültige Unterschriften Volksabstimmung: 24. September 2006

25 Die AHV funktioniert gut!

26 Ausgewiesener Mehrbedarf durch zunehmende Alterung

27 AHV-Fiasko und ist nicht eingetroffen Mehrbedarf wegen Demographie ist unbestritten!

28 Anträge des Bundesrates: Abbau der Renten! Neue Botschaft zur 11. AHV-Revision Rentenalter 65/65, keine allg. Flexibilisierung verzögerter Teuerungsausgleich, nur noch wenn Teuerung 4% erreicht Ab ca. 2013: kein Teuerungsausgleich mehr für AHV-Renten, wenn AHV-Fonds < 45%

29 Gesetzliche Rentenkürzungen 11. AHV-Revision gemäss Bundesrat (Botschaft vom ); Basisszenario: AHV-Fonds ab 2011 <70% / ab 2014 <45% ein Fünftel tiefere Renten im Jahr 2020

30 Bisher: Mischindex AHV-Renten werden zur Hälfte an Lohn- und zur Hälfte an Preisindex angepasst im Vergleich zum Lohnindex: minus 140 Sfr./Monat (7%) seit 1980

31 AHV-Kapitalkonto Entwicklung gemäss Bundesrat Quelle: Botschaft zur 11. AHV-Revision (Neufassung, Seite 2041)

32 Initiativtext Der Reingewinn der Nationalbank geht an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Vorbehalten bleibt ein Anteil der Kantone von 1 Milliarde Franken jährlich; das Gesetz kann diesen Betrag der Preisentwicklung anpassen.

33 Zusammensetzung Nationalbankvermögen: 109 Milliarden Franken ( ) Wertschriften u.a. 7 Devisenreserven 48 Forderungen bei Schweizer Banken 27 Gold 29

34 Geschäftsergebnis der Nationalbank in Mrd. Franken Durchschnitt: 3,345 Mrd

35 16,5 Milliarden Ausschüttungsreserve: neuer Höchststand der Nationalbank

36 So kann die AHV profitieren: Durchschnittlicher Nationalbankgewinn ( )./. Rückstellungen./. Ausschüttung Kantone 3,3 Mrd. SFr. 0,8 Mrd. SFr. 1,0 Mrd. SFr. Zuweisung an AHV-Fonds 1,5 Mrd. SFr.

37 Steigender Notenumlauf erhöht die Währungsreserven 40 Notenumlauf Milliarden Franken

38 Rendite der Nationalbankanlagen Quelle: Rechenschaftsbericht der Nationalbank vom S.55 In Prozent pro Jahr Devisen - Reserven Gold Franken - Wertschriften Gesamt - rendite ,7 n,a, 0,7 n,a, ,8-3,1 3,3 2, ,2 5,3 4, ,4 3, ,1 1,4 4, ,3-3,1 3,8 0, ,8 35 3,1 12,8 Durchschnitt 5,31 7,77 3,80 4,52

39 21,3 Mrd. für die Kantone seit 2001 GPK: Goldausschüttung vor Volksabstimmung war widerrechtlich! regulär wären nur 5-6 Milliarden Franken ausgeschüttet worden

40 Mio. Schulden Anteil Schuldentilgung Fr. (2002) Golderlös dank Gold in % ZH % BE % LU % UR % SZ % OW % NW % GL % ZG % FR % SO % BS % BL % SH % AR % AI % SG % GR % AG % TG % TI % VD % VS % NE % GE % Golderlös führte zur Tilgung der kantonalen Verschuldung Zinsausgaben sinken Steuersenkungen der Kantone: 1-2 Mrd. SFr Kantone mit Schuldentilgung zwischen 30 und über 90 %

41

42 Trend: Steuersenkungen - besonders für hohe Einkommen Senkung der Einkommenssteuern Vermögenssteuern Unternehmenssteuern Abschaffung von Erbschaftssteuern Schenkungssteuern NZZ am Sonntag,

43 Bundesrat Merz: Will Entlastungen für hohe Einkommen, Aktionäre und Gross-Unternehmen Unternehmenssteuerreform I Unternehmenssteuerreform II Entlastung reichste Ehepaare Geschenke für hohe Kader Einnahmenausfall 700 Mio. Fr Mio. Fr Mio. Fr Mio. Fr.

44 Kantone haben keinen Grund zu klagen 14 Milliarden Golderlös entsprechen 700 Millionen Zinsreduktion Zinsreduktion erst in der Rechnung 2006 ganzjährig sichtbar. Ausschüttungen sind gleich hoch wie bei Lancierung, nämlich 1 Milliarde pro Jahr. Das ist doppelt so viel wie in den neunziger Jahren. Höhere Ausschüttungen treiben den ruinösen Steuerwettbewerb weiter Alle Kantone stehen unter Druck, sich den reichen Steueroasen anzuschliessen Mehreinnahmen von der SNB nützen dann nur den Reichen! Wenn AHV-Renten sinken: Kantone finanzieren mehrheitlich die Ergänzungsleistungen (neuer NFA)

45

46 Kantone profitieren doppelt! Laufende Ausschüttung Zinskosten-Ersparnis dank Schuldentilgung mit Golderlös 1 Mrd. SFr. 14,1 Mrd. SFr. à 5% 0,7 Mrd. SFr. Total 1,7 Mrd. SFr. Kurt Stalder, Sekr. Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren: Finanziell sind die Kantone heute so gesund wie seit 20 Jahren nicht mehr. (Aargauer Zeitung: 3. Mai 2006)

47 Anliegen der Volks-Initiative: AHV darf nicht leer ausgehen! Sichere Renten Solidarität der Generationen Selbständigkeit im Alter Keine höheren Abgaben Lohnprozente nicht erhöhen Aufschub Mehrwertsteuer-Erhöhung entlastet alle, besonders junge Generation, Familien Gerechtigkeit alle haben etwas von den Nationalbankgewinnen Belastet die Wirtschaft nicht.

48 Nationalbank bleibt unabhängig Nationalbank bestimmt Gewinne und Reservenbildung selber Keine Entnahme von Vermögen Keine neuen Befugnisse für das Parlament Gold und Währungsreserven bleiben, wo sie sind! Unabhängigkeit ist in der Verfassung verankert Es besteht keine Ausschüttungspflicht Verteilt wird, was Jahre zuvor erwirtschaftet wurde

49 alt Bundesrat Hans Peter Tschudi () Ehrenpräsident Initiativkomitee Die Solidarität zwischen Alt und Jung muss gefestigt werden. Dieses Ziel verfolgt die Volksinitiative,Nationalbankgewinne für die AHV. Es liegt im höchsten Interesse von Land und Volk, dass es erreicht wird. Hans-Peter Tschudi an der Pressekonferenz des Komitees sichere AHV (KOSA) am

50 Sichere Renten Volksvermögen, das allen dient! Nationalbankgewinne für die AHV

51 Abstimmungs-Materialien Monika Bolliger Webseite oder

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