Einladung. zur 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend lade ich Sie hiermit im Einvernehmen mit dem Ausschussvorsitzenden ein.

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1 Stadt Melle Der Bürgermeister Einladung Melle, den Sehr geehrte Damen und Herren, zur 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend lade ich Sie hiermit im Einvernehmen mit dem Ausschussvorsitzenden ein. Sitzungstermin: um 17:00 Uhr Sitzungsort: Sitzungssaal des Stadthauses, Schürenkamp 16, Melle T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom Bericht der Verwaltung 6. Kinder- und Jugendbeteiligung (sh. Beschlussvorlage zu TOP 6) 7. Fortsetzung des Bielefelder Screenings und des Würzburger Trainingsprogrammes in den Meller Kitas (sh. Vorlage zu TOP 7) 8. Antrag der Ev.-luth. Paulus-Kirchengemeinde auf Förderung der Investitionen für den Bau einer zweiten Krippengruppe in der Paulus-Krippe (sh. Vorlage zu TOP 8) 9. Antrag der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Marien in Oldendorf auf Förderung der Investitionen für den Bau von zwei Krippengruppen in der Albert-Schweitzer-Kita in Westerhausen (sh. Vorlage zu TOP 9) 10. Antrag des Netzwerkes Jugendhaus Buer e.v. auf einen Sanierungszuschuss für den Jugendwagon (sh. Beschlussvorlage zu TOP 10) 11. Inanspruchnahme des Familienpasses und damit verbundene Vergünstigungen (sh. Info-Vorlage zu TOP 11) 12. Neuorganisation der Ferienbetreuung (sh. Beschlussvorlage zu TOP 12) 13. Antrag der Ev.-luth. St. Petri Kirchengemeinde Melle auf Fortsetzung der Bezuschussung des Familienzentrums am Stadtgraben (sh. Beschlussvorlage zu TOP 13) 14. Armutsbericht für die Stadt Melle 2013 (sh. Info-Vorlage zu TOP 14) 15. Festlegung der Themen der Sozialkonferenzen in den Jahren 2014 und 2015 (sh. Beschlussvorlage zu TOP 15) 16. Beratung des Haushaltsplanes 2014 (sh. Beschlussvorlage zu TOP 16) 17. Wünsche und Anregungen Mit freundlichem Gruß In Vertretung gez. Andreas Dreier Andreas Dreier Erster Stadtrat

2 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Familie, Bildung und Sport Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend X Verwaltungsausschuss Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Melle I. Beschlussvorschlag: Auf Grundlage des vorliegenden und vorgestellten Konzeptes der Stellwerk Zukunft ggmbh wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dauerhaft in der Stadt Melle eingerichtet. Die Stellwerk Zukunft ggmbh wird damit beauftragt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dem vorliegenden Angebot entsprechend zu begleiten. Dafür sind im Haushalt 2014 im Produkt ,00 Euro bereitzustellen sowie 3.000,00 Euro für Projekte die aus der Kinder und Jugendbeteiligung entstehen können. Darüber hinaus sind ab dem Jahr 2015 im Produkt jeweils 3.000,00 Euro für die Kinder und Jugendbeteiligung einzustellen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt bei dem Förderfonds Kinder stärken! des Landes Niedersachsen und des Deutschen Kinderhilfswerk eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. gez. i.v. Andreas Dreier Bürgermeister gez. Karl-Wilhelm Möller Amtsleiter

3 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Der Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend hat in seiner Sitzung am 29. Mai 2013 beschlossen, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Melle umfassend einzurichten ist. Aus diesem Grund wurde die Stellwerk Zukunft ggmbh beauftragt einen Vorschlag für eine mögliche Einrichtung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Melle vorzulegen. Dieses Konzept liegt der Vorlage bei und wird während der Sitzung durch den Geschäftsführer Uwe Helmes vorgestellt. Das Angebot sah einen Miniworkshop mit Akteuren der Jugendarbeit vor der Vorstellung und dem Beschluss im Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend vor. Dieser Workshop fand am 30. Oktober 2013 unter Beteiligung verschiedener Akteure der Jugendarbeit statt. Während des Workshops wurden durch Herrn Helmes zunächst die Vor- und Nachteile einzelner Partizipationsformen und das Grobkonzept vorgestellt. Während der Diskussion über das Konzept wurden folgende Punkte besonders hervorgehoben, die bei der Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeteiligung zu beachten sind. Beteiligung funktioniert nur, wenn sie ernst genommen wird, d. h. auf die Wünsche, Anregungen und Meinungen der Kinder und Jugendlichen ist einzugehen und sie sind soweit möglich bei Entscheidungen zu berücksichtigen. Akzeptanz durch Politik und Verwaltung. Die Veranstaltungen sind ergebnisoffen und die Themen werden von den Kindern und Jugendlichen vorgegeben. Formen und Strukturen der Partizipation sind dauerhaft einzurichten und zu begleiten, da eine kontinuierliche Jugendbeteiligung wachsen muss. Entsprechende Personal- und Finanzressourcen sind zur Verfügung zustellen Das Konzept sieht nachfolgenden möglichen Projektablauf für das Jahr 2014 vor. Dieser wird in der Sitzung im Detail vorgestellt. Februar 2014 April, Mai 2014 Juni 2014 Juli 2014 September, Oktober 2014 November 2014 Startphase Aktivierungsphase Zwischenspiel Jugendforum Sommerferien 2014 Planungszirkel Ergebnispräsentation und Realisierung In der Startphase wird ein begleitender Arbeitskreis gegründet, der sich regelmäßig während des gesamten Projektverlaufes trifft und die komplette Steuerung des Vorhabens übernimmt. Der Arbeitskreis soll wie folgt besetzt werden: Aktive aus bestehenden Netzwerken Vereine, Verbände Rat und Verwaltung Schulen und Institutionen interessierte Erwachsene Seitens der Verwaltung wird das Konzept der Stellwerk Zukunft ggmbh befürwortet.

4 III. Stellungnahme Amt für Finanzen und Liegenschaften Budgetauswirkungen für den laufenden Haushalt: Betroffene (s) Produkt(e): Ordentlicher Ergebnishaushalt: Jugendarbeit 2.03 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen Plan: ,00 Außerordentlicher Ergebnishaushalt: - Finanzhaushalt: - Bemerkungen/Auswirkungen Folgejahre: Mittel für diesen Zweck sind im Haushaltsplanentwurf 2014 bisher nicht veranschlagt. Sofern der Beschlussvorschlag angenommen wird, hat der Rat der Stadt eine Entscheidung zur Aufnahme in den Haushaltsplan und ggfs. mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zu treffen. Weiterhin liegt hierzu noch kein Deckungsvorschlag vor. Insoweit würde sich der Überschuss im Ergebnishaushalt entsprechend reduzieren und in der Folge in entsprechender Höhe die Nettoneuverschuldung im Finanzhaushalt sich erhöhen. gez. Uwe Strakeljahn Amtsleiter Amt für Finanzen und Liegenschaften

5 IV. Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend Der Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: V. Beratung im Der hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: VI. Beratung im Der hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen: VII. Beratung im Der hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

6 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Familie, Bildung und Sport Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend X Verwaltungssausschuss Fortsetzung der Bezuschussung des Bielefelder Screenings und des Würzburger Trainingsprogrammes I. Beschlussvorschlag: Das Bielefelder Screening und das anschließende Würzburger Trainingsprogramm wird für die Kindergartenjahre 2014/2015 bis 2016/2017 mit einem Gesamtbetrag von bis zu ,00 pro Jahr bezuschusst. Dieser verteilt sich wie folgt auf die kommenden Haushaltsjahre: Bielefelder Screening ,00 Würzburger Trainingsprogramm und Bielefelder Screening ,00 Würzburger Trainingsprogramm und Bielefelder Screening ,00 Würzburger Trainingsprogramm ,00 gez. i.v. Andreas Dreier Bürgermeister gez. Karl-Wilhelm Möller Amtsleiter

7 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Das Bielefelder Screening basiert auf der Annahme, dass eine nicht ausreichend ausgebildete phonologische Bewusstheit sowie Aufmerksamkeits- und Gedächtnisprobleme für die Ausbildung von Lese- Rechtschreibschwierigkeiten verantwortlich sind. So geht es in dem Verfahren z. B. darum, Reime zu erkennen oder Pseudowörter nachzusprechen. Im anschließenden Würzburger Trainingsprogramm wird genau hier angesetzt und Reime eingeübt, Geräusche zugeordnet und gemacht. Diese systematische Einübung der Verknüpfung von Buchstaben und Lauten bildet eine wichtige Grundlage, um weitere Fördermaßnahmen im Lesen und Rechtschreiben anzuschließen. Dieses Verfahren wurde seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 durch die Stadt Melle gefördert, um sicher zu stellen, dass alle Kinder die Chance bekommen, an dieser Maßnahme beteiligt zu werden. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Bezuschussung. Die derzeitige Förderung des Projektes läuft zum aus. Zu Beginn des Jahres 2014 wird das Würzburger Trainingsprogramm bei den Kindern durchgeführt, die im Screening 2013 auffällig waren. Zur weiteren Erläuterung ist der Zwischenbericht der Vorlage beigefügt. Dieser wird in der Sitzung näher erläutert.

8 III. Stellungnahme Amt für Finanzen und Liegenschaften Budgetauswirkungen für den laufenden Haushalt: Betroffene (s) Produkt(e): Ordentlicher Ergebnishaushalt: Tageseinrichtungen für Kinder 2.06 Transferaufwendungen Ansatz: ,00 davon für Bielefelder Screening vorgesehen ,00 Außerordentlicher Ergebnishaushalt: - Finanzhaushalt: - Bemerkungen/Auswirkungen Folgejahre: Budget im Verwaltungsentwurf vorgesehen. gez. Uwe Strakeljahn Amtsleiter Amt für Finanzen und Liegenschaften

9 IV. Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend Der Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

10 Kindertagesstätte St. Marien Schürenkamp Melle Bielefelder Screening und Würzburger Programm Das Bisc (Bielefelder Screening) ist ein normiertes Test-Verfahren zur Früherkennung von Lese- Rechtschreibschwierigkeiten bei Vorschulkindern vor der Einschulung. Das Testverfahren erlaubt die zuverlässige und objektive Erfassung spezifischer vorschulischer Schriftsprachvoraussetzungen und besitzt hohe prognostische Gültigkeit für später auftretende Lese-Rechtschreibschwierigkeiten in den ersten beiden Schuljahren (Jansen H., Mannhaupt G., Marx H., Skowronek H.,: BISC Bielefelder Screening zur Früherkennung von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten Hogrefe Verlag, Göttingen 2002, 2. überarb. Auflage) BISC Allgemeine Informationen: - Einzeltestverfahren ( Dauer ca Minuten) - Identifizierung von Risikokindern - Einsetzbar bei Vorschulkindern zehn Monate vor der Einschulung - Zuverlässige und objektive Erfassung spezifischer vorschulischer Schriftsprachvoraussetzungen - Hohe prognostische Gültigkeit für später auftretende Lese- Rechtschreibschwierigkeiten Zielgruppen: - Kindergartenkinder im letzten Kiga-Jahr Theoretischer Hintergrund: Ausgangspunkt der Entwicklung des BISC: - Kinder knüpfen beim Schriftspracherwerb an vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten an. - Wurzeln für viele Schwierigkeiten liegen vor dem eigentlichen Schriftspracherwerb Das Verfahren basiert auf der Annahme, dass eine nicht ausreichend ausgebildete Phonologische Bewusstheit sowie Aufmerksamkeits und Gedächtnisprobleme für die Ausbildung von Lese- Rechtschreibschwierigkeiten verantwortlich sind.

11 Die beiden Säulen des Bielefelder Screenings BISC Phonologisches Bewusstsein Reime erkennen Aufmerksamkeit und Gedächtnis Pseudowörter Nachsprechen Laute assoziieren Wort-Vergleich Suchaufgabe Laut- zu Wort Zuordnung Silben segmentieren Schnelles Benennen Farben ( schwarz-weiß Obj.) Schnelles Benennen Farben ( farbige Objekte) Auswertung: Hat ein Kind bei der Auswertung des Tests 4 und mehr Risikopunkte, besteht die Gefahr zur Ausbildung von Lese Rechtschreibschwierigkeiten. In diesem Fall ist die Förderung des Kindes angezeigt. ( Ab 3 Risikopunkte ist eine Förderung empfehlenswert.) Förderprogramm: Hören, Lauschen, Lernen Würzburger Trainingsprogramm

12 Melle, den Bericht zum Projekt Durchführung des BISC und Würzburger Programm in allen Meller Kindergärten (Projektzeitraum von August 2008 Juli 2014 /Finanziert von der Stadt Melle mit jährlich ) In dem Zeitraum August 2008 Juli 2013 wurden insgesamt 2259 Kinder nach dem Bielefelder Screening getestet. (Schulanfänger in dem gleichen Zeitraum 2428.) Das heißt, wir konnten mit dieser Maßnahme 93 % der Schulanfänger erreichen. 7 % wurden nicht getestet. Dafür sind folgende Gründe denkbar: - Einverständniserklärung der Eltern lag nicht vor. - Kind ist nicht in der Lage an dem Testverfahren teilzunehmen. (Integrationskind) - Kind besuchte keinen Kindergarten. - Zuzug - Kinder wurden bereits im Vorjahr getestet. Die ersten drei Projektjahre (August 2008 Juli 2011) wurden auf die Wirksamkeit der Förderung durch das Würzburger Programm intensiv durch die Arbeitsgruppe ausgewertet und begleitet. Dabei zeigten sich folgende Ergebnisse: Von allen im vorgenannten Zeitraum getesteten Kindern (1411) erhielten: 174 Kinder 4 oder mehr Risikopunkte (12,3%) davon waren 59 Kinder mit Migrationshintergrund davon waren 108 Kinder Jungen davon waren 66 Kinder Mädchen davon waren 63 Kinder deren Sprache im letzten Kiga-Jahr von der Schule gefördert wird. davon waren 5 sogenannte Kann Kinder Ergebnisse der Re-Testung nach dem Würzburger Programm: - Kein Kind hatte in der Re-Testung mehr Risikopunkte als bei der 1. Testung. - In der Summe haben sich die "Risiko" - Kinder deutlich verbessert. - Durchschnittlich 90 % der mit dem Würzburger Programm geförderten Kinder, haben profitiert und konnten den Risikobereich verlassen. Positive Auswirkungen des Projektes: - Einheitliche Regelung in allen Meller Kindergärten. - Förderung der Kinder ist unabhängig von der Einkommeslage der Eltern. - Zu Schulbeginn ist bei fast jedem Kind bekannt, ob ein erhöhtes Risiko besteht eine Lese- und Rechtschreibschwäche zu entwickeln.

13 - Die Ergebnisse der Testungen und die Berichte vom Förderprogramm werden, mit Einverständnis der Eltern, an die Schulen weitergegeben. (Übergang Kita Schule wird erleichtert und Zusammenarbeit verbessert.) - Die Kontinuität eines zentralen frühkindlichen Bildungsprozesses ist somit sichergestellt. - Durch eine erhöhte Akzeptanz der Eltern zeigte sich im weiteren Projektverlauf, dass der Prozentsatz der getesteten Kinder stetig zunahm. So lag er im Projektjahr 2012/2013 bei fast 100 %. Die Finanzierung dieses Projektes läuft zum Juli 2014 aus. Die Arbeitsgruppe bittet, im Namen aller Meller Kitas, dieses Projekt weiterhin zu finanzieren. Die Arbeitsgruppe Früherkennung und Prävention von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (Bielefelder Screening und Würzburger Programm) besteht aus folgenden Mitgliedern: Kerstin Hilker, Ev. luth. Martini Kindergarten Susanne Penders, Bunter Kreisel e. V. Ulrich Jacobj, Sprachheilkindergarten Abenteuerland Ulrike Eickmeyer, Kindertagesstätte St. Marien Melle, den i.a. Ulrike Eickmeyer

14 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Familie, Bildung und Sport Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. Öffentlich Sitzungstermin Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend x Verwaltungsausschuss Antrag der Ev.-luth. Paulus-Kirchengemeinde auf Förderung der Investitionen für den Bau einer zweiten Krippengruppen Paulus-Kita I. Beschlussvorschlag: Aufgrund der Bedarfssituation ist der Bau einer zweiten Krippengruppe notwendig. Um die entsprechenden Investitionen vornehmen zu können, wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von gewährt. Eventuelle Spenden und sonstige Zuwendungen werden bei der Endabrechnung auf den Zuschuss der Stadt Melle angerechnet. gez. i.v. Andreas Dreier Bürgermeister gez. Karl-Wilhelm Möller Amtsleiter

15 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Die Ev.-luth. Paulus-Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom für die Paulus- Kita die Förderung der Investitionskosten und der Betriebskosten für die Einrichtung einer zweiten Krippengruppe (der Antrag ist beigefügt). Es ist beabsichtigt, Räume an das vorhandene Krippengebäude anzubauen, um so die bereits zur Verfügung stehenden Funktionsräume nutzen zu können. Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend am bereits vorgestellt. Zum Kindergartenjahr 2014/15 wurden bislang 28 Kinder für die Krippe angemeldet, davon sind 13 Kinder in mindestens einer weiteren Einrichtung angemeldet. Der Kindergartenbereich ist ausgelastet. Mit Einrichtung der zweiten Krippengruppe stehen in der Einrichtung insgesamt 30 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. In der bereits bestehenden Gruppe werden zum nächsten Kindergartenjahr 11 Plätze frei, so dass unter Berücksichtigung der zweiten Gruppe maximal 26 Plätze im U-3-Bereich angeboten werden können. Die Einrichtung einer zweiten Krippengruppe befürwortet auch der Landkreis Osnabrück in seinem Kita-Bedarfsplan Die Kirchengemeinde beantragt die Übernahme nicht gedeckter Kosten in Höhe von durch die Stadt Melle (Kostenschätzung sh. Antrag). Bislang erfolgte die Förderung von Investitionen für Neubauten nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK), nach der je neu geschaffenem Platz eine Zuwendung in Höhe von für Neubauten bzw. Anbauten und für die Ausstattung gezahlt wurde. Die maximale Förderung lag bei Nach der derzeit gültigen Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT II) liegt diese bei für 15 neu geschaffene Plätze. Es ist darüber zu entscheiden, in welcher Höhe die Investitionen der Kirchengemeinde durch die Stadt Melle gefördert werden. Der Träger ist auf den Zuschuss angewiesen, da er selbst nicht über entsprechende Mittel verfügt. Gebildete Rücklagen sind für die Sanierung der Sanitäranlagen eingeplant, die nach Aussage der Nds. Landesschulbehörde dringend erforderlich ist. Die Mittel für die Bezuschussung der Baukosten sind im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2014 nicht eingeplant. Die erhöhten Personalkosten sind im Entwurf des Produkthaushaltes im Rahmen der Transferaufwendungen anteilig für 2014 bereits berücksichtigt..

16 III. Stellungnahme Amt für Finanzen und Liegenschaften Budgetauswirkungen für den laufenden Haushalt: Betroffene (s) Produkt(e): Ordentlicher Ergebnishaushalt: Tageseinrichtungen für Kinder 2.06 Transferaufwendungen Ansatz: ,00 Außerordentlicher Ergebnishaushalt: - Finanzhaushalt: Bemerkungen/Auswirkungen Folgejahre: I Krippenausbau Ansatz: 0,00 Finanzhaushalt: Investitionsbudgets für Zuwendungen im Krippenausbau sind im Verwaltungsentwurf 2014 bisher nicht vorgesehen. Ergebnishaushalt: Eine gewährte Zuwendung verursacht einen Abschreibungsaufwand i:h.v. 1/25 der Zuwendungssumme. Der erhöhte Betriebskostenanteil ist im Verwaltungsentwurf 2014 enthalten. gez. Uwe Strakeljahn Amtsleiter Amt für Finanzen und Liegenschaften

17 IV. Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend Der Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

18 ERGÄNZUNG EINER KRIPPENGRUPPE - EV. LUTH. PAULUS KIRCHENGEMEINDE, MELLE Ansicht von Westen Ansicht von Süden Ansicht von Osten Schnitt A-A Ansicht von Norden - Eingang Krippe WEG RAD N ND E S- U AND FUS VORH T AHR Hangsicherung! örtl. prüfen E ION T DEN HAN STUK VOR HKON DAC P1 Hangsicherung! örtl. prüfen ALTB EINGANG KRIPPEN-GRUPPE AU P Durchbruch H.-ANSCHACHT 80/80 VORW.I E ION T DEN HAN STUK VOR HKON DAC P3 PROJEKT ERGÄNZUNG EINER KRIPPENGRUPPE BAUORT SAARLANDSTRASSE MELLE BAUHERR EV.LUTH. PAULUS KIRCHENGEMEINDE LICHTKUPPEL SPIELFLÄCHE SAARLANDSTRASSE MELLE FIRST LEIWE & SEVERIN P4 ARCHITEKTEN, DIPL.-ING. BDA HAFERSTRASSE TEL / 96, MELLE, , FAX :architekten@leiwe-severin.de Grundriss Bestand und Ergänzumg ZEICHNUNG Grundriss, Schnitt Ansicht von Norden, von Osten von Süden und von Westen LEISTUNGSPHASE ENTWURFSPLAN MAßSTAB GEZEICHNET J.BRUSS DATUM NV ER LA UF GEPRÜFT ZA U KRIPPENGEBÄUDE I BESTAND R ZUF H/B = 841 / 1189 (1.00m²) M 1:100 PLAN-NR. INDEX E_070 - BEARBEITER: TEL.: HERR LEIWE 05422/ architekten@leiwe-severin.de Allplan 2013

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23 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Familie, Bildung und Sport Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. Öffentlich Sitzungstermin Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend x Verwaltungsausschuss Antrag der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Marien in Oldendorf auf Förderung der Investitionen für den Bau von zwei Krippengruppen in der Albert-Schweitzer-Kita in Westerhausen I. Beschlussvorschlag: Aufgrund der Bedarfssituation sind der Bau von zwei Krippengruppen und. die Umbaumaßnahme im Eingangsbereich notwendig. Um die entsprechenden Investitionen vornehmen zu können, wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von gewährt. Eventuelle Spenden und sonstige Zuwendungen werden bei der Endabrechnung auf den Zuschuss der Stadt Melle angerechnet. gez. i.v. Andreas Dreier Bürgermeister gez. Karl-Wilhelm Möller Amtsleiter

24 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Die Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Marien Oldendorf beantragte mit Schreiben vom für die Albert-Schweitzer-Kita in Westerhausen die Förderung der Investitionskosten für die Einrichtung von zwei Krippengruppen sowie die Förderung der zusätzlichen Betriebskosten. (Es wird auf die Erläuterungen zur Sitzung und die Vorstellung der Maßnahme in der Sitzung am verwiesen.) Die Umwandlung einer altersübergreifenden Gruppe in eine Krippengruppe beurteilt der Landkreis Osnabrück in seinem Kita-Bedarfsplan 2013 ebenfalls als sinnvoll, da durch diese Maßnahme dem prognostizierten Überhang begegnet und gleichzeitig das Platzangebot im Krippenbereich erweitert wird. Die Kirchengemeinde beantragt die Übernahme nicht gedeckter Kosten durch die Stadt Melle. Bislang erfolgte die Förderung von Investitionen für Neubauten nach der Richtlinie Investitionen Kinderbetreuung (RIK), nach der je neu geschaffenem Platz eine Zuwendung in Höhe von für Neubauten bzw. Anbauten und für die Ausstattung gezahlt wurde. Die maximale Förderung lag bei Nach der derzeit gültigen Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT II) liegt diese bei für 15 neu geschaffene Plätze. Da in der Kita schon heute unter Dreijährige in altersübergreifenden Gruppen betreut werden, ist die Anzahl dieser Plätze bei der Zuwendung nach der RAT II abzuziehen. In jeder dieser Gruppen werden jeweils fünf Kinder unter drei Jahren betreut, es sind daher von den insgesamt 30 Krippenplätzen 10 Plätze in Abzug zu bringen. Nach RAT II werden Investitionskosten von mindestens pro neu geschaffenem Platz mit gefördert. Für die 20 neuen Plätze für unter Dreijährige ergibt sich daher eine Zuwendung in Höhe von 20 Plätze x = Da im Antrag der Kirchengemeinde von einer anderen Zuwendungssumme ausgegangen worden ist, reduzieren sich die nicht gedeckten Kosten auf rd Eingehende Spenden sind noch nicht berücksichtigt. Aus Sicht der Verwaltung ist der Bau von zwei Krippengruppen aufgrund des mittelfristigen Bedarfes erforderlich. Dieser Bedarf stellt sich aufgrund der vorliegenden Daten dar. Auch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind notwendig, da auch die Nds. Landesschulbehörde entsprechende Anforderungen stellt. Der Träger ist auf den Zuschuss angewiesen, da er selbst nicht über entsprechende Mittel verfügt. Gebildete Rücklagen wurden in der Vergangenheit bspw. für den Umbau der Mietwohnung oder für die Neugestaltung des Außengeländes verwendet. Es ist darüber zu entscheiden, in welcher Höhe die Investitionen der Kirchengemeinde durch die Stadt Melle gefördert werden Die Mittel für die Bezuschussung der Baukosten sind im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2014 nicht eingeplant. Die Erhöhung der Betriebskosten ist im Entwurf des Produkthaushaltes bereits enthalten..

25 III. Stellungnahme Amt für Finanzen und Liegenschaften Budgetauswirkungen für den laufenden Haushalt: Betroffene (s) Produkt(e): Ordentlicher Ergebnishaushalt: Tageseinrichtungen für Kinder 2.06 Transferaufwendungen Ansatz: ,00 Außerordentlicher Ergebnishaushalt: - Finanzhaushalt: Bemerkungen/Auswirkungen Folgejahre: I Krippenausbau Ansatz: 0,00 Finanzhaushalt: Investitionsbudgets für Zuwendungen im Krippenausbau sind im Verwaltungsentwurf 2014 bisher nicht vorgesehen. Ergebnishaushalt: Eine gewährte Zuwendung verursacht einen Abschreibungsaufwand i:h.v. 1/25 der Zuwendungssumme. Der erhöhte Betriebskostenanteil ist im Verwaltungsentwurf 2014 enthalten. gez. Uwe Strakeljahn Amtsleiter Amt für Finanzen und Liegenschaften

26 IV. Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend Der Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

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34 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Familie, Bildung und Sport Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend X Antrag Netzwerk Jugendhaus Buer e.v. auf Übernahme der Kosten für die Dachsanierung des Jugendwagons in Buer I. Beschlussvorschlag: 1. Zuschuss Dachsanierung Dem Antrag des Netzwerk Jugendhaus Buer e.v. auf Übernahme der Kosten für die Dachsanierung am Jugendwagon in Buer in Höhe von 4.439,50 Euro a) wird zugestimmt. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2014 im Produkt zur Verfügung zu stellen. b) wird nicht zugestimmt. 2. Regelmäßiger Unterhaltungszuschuss für Vereinsgebäude der Fördervereine der offenen Jugendarbeit Im Haushaltsplan sind jährlich Mittel in Höhe von... Euro für die Unterhaltung der Vereinsgebäude der Fördervereine der offenen Jugendarbeit bereitzustellen, die durch öffentliche Mittel (Jugendpower 2000plus) bezuschusst werden. gez. i.v. Andreas Dreier Bürgermeister gez. Karl-Wilhelm Möller Amtsleiter

35 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Der Netzwerk Jugendhaus Buer e.v. hat einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Dachsanierung der Jugendwagons in Buer gestellt. Laut Kostenvoranschlag belaufen sich die Kosten für die Dachsanierung auf 4.439,50 Euro. Zu entscheiden ist, ob die Kosten übernommen werden bzw. ob grundsätzlich jährlich Haushaltsmittel für die Unterhaltung des Jugendwagons im Haushaltsplan einzustellen sind. Bei dem Jugendwagon Buer handelt es sich um keine städtische Immobilie. Eigentümer ist der Netzwerk Jugendhaus Buer e.v., der in diesen Räumlichkeiten Angebote der offenen Jugendarbeit durchführt. Die Arbeit des Vereins wird aus öffentlichen Geldern (u.a. Jugendpower 2000plus) gefördert. Da es sich um keine städtische Immobilie handelt, besteht keine Gebäudeunterhaltungspflicht durch die Stadt Melle. Nach Aussage des Amtes für Finanzen und Liegenschaften stehen daher keine Mittel für die Dachsanierung zur Verfügung. Die Angebote der verbandlichen Jugendarbeit finden in der Regel in den Räumlichkeiten der jeweiligen Träger statt. Die Stadt Melle betreibt das Jugend- und Kulturzentrum Altes Stahlwerk als Einrichtung für die offene Jugendarbeit in Melle. Darüber haben sich in den Stadtteilen Neuenkirchen und Buer Fördervereine gegründet, die offene Jugendarbeit in den Stadtteilen betreiben. In Neuenkirchen nutzt der Förderverein den Pavillion an der Turnhalle, der von Stadt Melle bewirtschaftet wird. In Buer dagegen, hat der Förderverein eigene Räumlichkeiten erworben. Hierbei stellt sich Frage, inwieweit eine Zuwendung für die Dachsanierung möglich ist bzw. ob dauerhaft eine Position mit Unterhaltungsmitteln im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt werden sollte. In Hinsicht der Gleichbehandlung wird seitens der Verwaltung die Förderung befürwortet. In diesem Zusammenhang wird auf die Regelung im Kindergartenbereich hingewiesen. Die freien Träger der Kitas erhalten pro Gruppe eine jährliche Pauschale in Höhe von 2.500,00 Euro für kleinere Instandhaltungsmaßnahmen. Denkbar ist eine analoge Anwendung zum Kindergartenbereich. Danach sollen die Fördervereine der offenen Jugendarbeit die durch öffentliche Gelder (Jugendpower 2000plus) gefördert werden und im Besitz eigener Vereinsräume sind, einen jährlichen Zuschuss für Instandhaltungsmaßnahmen erhalten. Die Höhe der möglichen Förderung ist durch den Ausschuss festzulegen.

36 III. Stellungnahme Amt für Finanzen und Liegenschaften Budgetauswirkungen für den laufenden Haushalt: Betroffene (s) Produkt(e): Ordentlicher Ergebnishaushalt: Einrichtungen der Jugendarbeit 2.06 Transferaufwendungen Ansatz: ,00 Außerordentlicher Ergebnishaushalt: - Finanzhaushalt: - Bemerkungen/Auswirkungen Folgejahre: Im Rahmen der gewährten Transferaufwendungen wurden bisher keine Budgets für Unterhaltungszuschüsse veranschlagt. Ggfls. zu gewährende Zuschüsse wären hier zusätzlich bereitzustellen. gez. Uwe Strakeljahn Amtsleiter Amt für Finanzen und Liegenschaften

37 IV. Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend Der Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

38 Stadt Melle Der Bürgermeister Informationsvorlage Amt / Fachbereich Datum Ordnungsamt Informationsfolge Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. Öffentlich Sitzungstermin X Inanspruchnahme des Familienpasses und damit verbundene Vergünstigungen I. Der nachfolgende Sachverhalt wird den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben Die Richtlinien über die Ausgabe eines Familienpasses und damit verbundene Vergünstigungen wurden mit Wirkung vom neu gefasst. Mit Stand vom waren 451 Haushaltsgemeinschaften mit einem Familienpass zu verzeichnen. Mit Stand vom waren 431 Haushaltsgemeinschaften mit einem Familienpass verzeichnet. Es ergibt sich somit eine Differenz zum Vorjahr von 20 Familienpässen. Das entspricht einem Rückgang von rund 4,4 %. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine Antragstellung für das Jahr 2013 noch bis zum erfolgen kann. Im Haushalt 2013 wurden beim Produkt Familienpass EUR zur Verfügung gestellt. Bis zum waren ,10 EUR angewiesen, d.h. es stehen bis zum Jahresende noch ,90 EUR zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass die veranschlagten Mittel zur Kostendeckung ausreichen. gez. i.v. Andreas Dreier Bürgermeister gez. Andreas Sturm Amtsleiter

39 II. Sach- und Rechtslage Die Inanspruchnahme des Familienpasses stellt sich für das Jahr 2013 wie folgt dar: Familienpässe (insgesamt Personen, davon 632 Erwachsene und Kinder; Vergleich 2012: Personen, davon 652 Erwachsene und Kinder) Familienpassinhaber sind alleinerziehend (Vergleich 2012: 216) Zuschüsse pro Haushaltsgemeinschaft gegliedert nach Kinderzahl ( bis ): Kinder Haushalte durchschn. Einkommen der Haushaltsgemeinschaft Anzahl der Haushalte, die Vergünstigungen in Anspruch genommen haben Zuschuss je Haushalt durch Familienpassleistungen (Haushaltszuschüsse, Geburtszuwendungen, Kindergartenzuschuss, Standesamtsgebühren) ,88 EUR 91 54,99 EUR ,17 EUR ,06 EUR ,21 EUR ,00 EUR ,50 EUR ,14 EUR ,66 EUR ,99 EUR ,63 EUR 5 524,60 EUR ,79 EUR 5 529,90 EUR ,14 EUR 2 653,00 EUR Summe: 431* 399 * Von den 431 Familienpassinhabern haben 399 die ihnen zustehenden Vergünstigungen in Anspruch genommen. Die Kosten für die Zuschüsse zu kulturellen Veranstaltungen, Personaldokumenten, die Eintrittsgelder der Bäder sowie teilweise die Standesamtsgebühren werden jährlich intern verrechnet und sind nicht in der o. g. Statistik berücksichtigt. Bislang belaufen sich die Aufwendungen auf 7.460,10 EUR, d. h.17,31 EUR pro Haushalt (bezogen auf 431 Haushalte mit Familienpass), wobei zum heutigen Zeitpunkt noch keine interne Verrechnung der Aufwendungen für kulturelle Veranstaltungen erfolgt ist. Haushaltssituation: - Haushaltsansatz 2013: ,00 EUR - Aufwendungen 2013: ,10 EUR (Stand: ) Es ist zu erwarten, dass in 2013 nicht mehr als EUR Haushaltsmittel verbraucht werden. Aufteilung auf Kostenstellen: Kostenstelle HH-Jahr 2012 HH-Jahr 2013 (Stand ) Familienpass 0,00 EUR 0,00 EUR allgemein ,00 EUR ,00 EUR Haushaltszuschüsse Geburtszuwendungen 6.916,00 EUR 2.664,00 EUR

40 Zuschüsse ,00 EUR 9.525,00 EUR Kindergartengebühren ,20 EUR 6.186,30 EUR Benutzungsgebühren Bäder Zuschüsse 1.718,40 EUR 1.193,80 EUR Personaldokumente Zusch. Eintritt 89,00 EUR 0,00 EUR kulturelle Veranstaltungen Erstattung 180,00 EUR 80,00 EUR Standesamtsgebühren Summe: ,60 EUR ,10 EUR Entwicklung der Familienpassinhaber: Jahr Haushalte mit Familienpass Aufwand im Haushalt ,63 EUR ,60 EUR ,60 EUR ( ) ,10 EUR

41 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Familie, Bildung und Sport Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend X Verwaltungsausschuss Neuorganisation der Ferienbetreuung der Grundschüler I. Beschlussvorschlag: Seit 2005 wird in Melle eine Ferienbetreuung für Grundschüler im Rahmen der Kindertagespflege angeboten, und zwar mit steigender Tendenz, sowohl von der Teilnehmerzahl her als auch von der Dauer des Angebotes und der Anzahl der Standorte. Da der Landkreis Osnabrück Mitte 2013 eine klare Einhaltung der Richtlinien der Kindertagespflege gefordert hat, kann das Ferienangebot der Stadt Melle so nicht länger fortgeführt werden und eine Neukonzeption bzw. Veränderung der Rahmenbedingungen wurde notwendig. Für den Fortbestand der Ferienbetreuung für Grundschüler auf der Grundlage des vorgestellten neuen Konzeptes sind somit ab 2014 fortlaufend jährlich ,00 im Produkt (Familienbüro) einzustellen. gez. i.v. Andreas Dreier Bürgermeister gez. Karl-Wilhelm Möller Amtsleiter

42 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Der Landkreis Osnabrück hat Mitte 2013 eine konsequentere Einhaltung der Richtlinien der Kindertagespflege eingefordert, vor allem hinsichtlich der Qualifizierung der Betreuer/innen in der Großtagespflege, d.h. ab mehr als 8 Kindern muss eine der Betreuungspersonen über die Qualifikation als Erzieher/in verfügen. Diese Vorgabe kann das jetzige Angebot der Ferienbetreuung nicht erfüllen, da von den insgesamt zur Verfügung stehenden 25 bis 30 qualifizierten Betreuungskräften nur 4 diese Berufsausbildung besitzen. Darüber hinaus ist es schwierig Erzieher/innen für dieses saisonale Beschäftigungsverhältnis zu gewinnen. Im Folgenden wird eine Übersicht über das derzeitige Angebot gegeben: - Melle Mitte (Oster-, Sommer-, & Herbstferien komplett) In den Ortsteilen (Oster- & Herbstferien eine Woche und in den Sommerferien drei Wochen) - Neuenkirchen - Oldendorf - Wellingholzhausen (wurde nur in den Osterferien angenommen) - Buer (wurde nicht angenommen) - Riesmloh (erstmalig zwei Wochen in den Sommerferien) Da das Angebot in Melle aber insgesamt eine sehr gute Resonanz erfährt, die pädagogische Arbeit qualitativ hochwertig ist und alle Betreuungskräfte mindestens über eine pädagogische Grundqualifikation, ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis und ärztliches Attest verfügen müssen, ist es erforderlich die finanzielle und organisatorische Abwicklung auf eine andere Basis zu stellen. Vor dem Hintergrund einer verlässlichen und vereinfachten Organisation ist die Ferienbetreuung zukünftig wie folgt vorgesehen: Stundenlohn der Betreuer Betreuungsschlüssel Art der Arbeitsverträge Elternbeitrag Tägliche Betreuungszeiten 13 pro Stunde 1 Betreuer in der Regel zu maximal 7 Kindern, möglichst immer mindestens 2 Betreuer Honorarverträge Wochenweise Buchung: 50 vormittags und 15 nachmittags 7:30 14:00 h und 14:00 16:00 h Möglicher Kostenerlass oder Vergünstigungen: Kosten der Ferienbetreuung pro Jahr insgesamt ohne Vergünstigungen nach Abzug der zu erwartenden Elternbeiträge Pro Jahr erhalten momentan ca. 10 Kd. pro Woche einen Kostenerlass Geschwisterrabatt: Pro Jahr nehmen ca. 13 Geschwisterkinder teil, bei einem hälftigen Beitrag ergibt sich: ~ ,00 jährlich 10 Kd x 65 x 10 Wo ~ ,00 jährlich 13 Kd x 32,50 x 10 Wo ~ ,00 jährlich

43 Eine Vergünstigung für Inhaber des Familienpasses um 20,50 wöchentlich würde geschätzt Kosten in folgender Höhe verursachen: 10 Kd x 20,50 x 10 Wo ~ ,00 jährlich ~ ,00 jährlich zuzüglich Sach- und Dienstleistungen Seitens der Verwaltung wird empfohlen, der neuen Konzeption zuzustimmen und dafür die erforderlichen einzustellen.

44 Stellungnahme Amt für Finanzen und Liegenschaften Budgetauswirkungen für den laufenden Haushalt: Betroffene (s) Produkt(e): Ordentlicher Ergebnishaushalt: Tagespflege / Familienbüro 2.03 Aufw. für Sach- und Dienstleistungen Plan: ,00 Außerordentlicher Ergebnishaushalt: - Finanzhaushalt: - Bemerkungen/Auswirkungen Folgejahre: Im Haushaltsplanentwurf 2014 sind für diesen Zweck ,00 aufgenommen worden. Der Rat der Stadt hat im Rahmen der Entscheidung über den Haushaltsplan 2014 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung eine Entscheidung zur Mittelbereitstellung zu treffen. gez. Uwe Strakeljahn Amtsleiter Amt für Finanzen und Liegenschaften

45 III. Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend Der Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

46 Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Familie, Bildung und Sport Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend X Verwaltungsausschuss Antrag auf Fortsetzung der Bezuschussung des Ev.-luth. Familienzentrums am Stadtgraben I. Beschlussvorschlag: Der beantragte Betriebskostenzuschuss in Höhe von 7.500,00 für 2013 und 2014 für Ev.- luth. Familienzentrum am Stadtgraben a) wird gezahlt. b) wird nicht gezahlt. Ein Beschluss über die Förderung des Familienzentrums ab dem Jahr 2015 kann erst nach der Entscheidung des Landkreises über die dortige Förderung der Familienzentren gefasst werden. gez. i.v. Andreas Dreier Bürgermeister gez. Karl-Wilhelm Möller Amtsleiter

47 II. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Die Ev.-luth. St.-Petri-Kirchengemeinde beantragt mit Schreiben vom die Fortsetzung der Bezuschussung des Ev.-luth. Familienzentrums am Stadtgraben. Nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom werden die Personalkosten für das Familienzentrum mit 50 % der Kosten der auf die Leitung des Familienzentrums entfallenden Personalkosten, max ,00 jährlich bezuschusst. Weiterhin wird ein Betriebskostenzuschuss in Höhe von 7.500,00 jährlich ausgezahlt. Diese Mittel wurden für die Jahre 2011 bis einschl bereitgestellt. Auf diese Beträge werden bewilligte und ausgezahlte Zuschüsse des Landkreises Osnabrück aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung von Familienzentren in Höhe von jährlich ,00 angerechnet, so dass tatsächlich ein Betrag von ,00 ausgezahlt worden ist. Die Kirchengemeinde hat die Stelle der Leitung auf 100 % ausgeweitet. Diese finanziert sich bis 2014 wie folgt: 50 % Kirchenkreis 25 % Regionalgemeinden 25 % Sonderfonds der Landeskirche für 2013 und 2014 Ab 2015 wird eine Förderung von 25 % der Leitungsstelle (15.500,00 ; ab 2016: ,00 ) beantragt. Die Förderung der Betriebskosten wird für die Jahre 2014 bis 2015 in Höhe von 7.500,00 beantragt und ab 2016 in Höhe von 8.000,00. Des Weiteren beantragt die Kirchengemeinde die Auszahlung des Betriebskostenzuschusses für das laufende Jahr. Nach o.a. Beschluss ist die Förderung der Betriebskosten für 2013 bereits bewilligt und steht im Produkthaushalt 2013 zur Verfügung. Würde jedoch die Förderung des Landkreises hierauf angerechnet, so verbliebe kein Auszahlungsbetrag. Zur Verdeutlichung ist eine Tabelle zur Bezuschussung beigefügt. Das Ev.-luth. Familienzentrum am Stadtgraben hat im Gegensatz zu den anderen drei Familienzentren in Melle eigene Räume, die eine Nutzung auch zu Öffnungszeiten der Kita ermöglicht. Hier fallen entsprechende Betriebskosten an. Für 2014 sind bereits Mittel in Höhe von ,00 zur Förderung des Ev.-luth. Familienzentrums am Stadtgraben im Produkthaushalt angemeldet. Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass die drei anderen Familienzentren im Stadtgebiet bislang keine Anträge auf Förderung der Personal- und Betriebskosten gestellt haben. Die Förderung des Landkreises Osnabrück aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Höhe von ,00 jährlich erfolgt bis einschließlich Eine Entscheidung über eine weitergehende Förderung steht zur Zeit noch aus. Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Förderung der Betriebskosten des Familienzentrums aufgrund seiner besonderen Stellung innerhalb der gesamten Familienzentren im Stadtgebiet erfolgen.

48 III. Stellungnahme Amt für Finanzen und Liegenschaften Budgetauswirkungen für den laufenden Haushalt: Betroffene (s) Produkt(e): Tageseinrichtungen für Kinder Ordentlicher Ergebnishaushalt: 2.06 Transferaufwendungen Plan: ,00 Außerordentlicher Ergebnishaushalt: - Finanzhaushalt: - Bemerkungen/Auswirkungen Folgejahre: Der Verwaltungsentwurf 2014 enthält ausreichende Mittel für das Jahr 2014 und führt zu einem zusätzlichen Mittelbedarf für die Jahre 2015 und 2016 i. H. v ,00 bzw ,00. gez. Uwe Strakeljahn Amtsleiter Amt für Finanzen und Liegenschaften

49 IV. Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend Der Ausschuss für Soziales, Familie und Jugend hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und schlägt vor, den unter I. aufgeführten Beschluss herbeizuführen mit folgenden Abweichungen zu verfassen:

50 Ev.-luth. St.-Petri-Kirchengemeinde Melle Kirchenvorstand / Der Vorsitzende Stadt Melle Herrn 1. Stadtrat Dreier Schürenkamp Melle Pastor Christoph S t i e h l Markt Melle Tel: Fax: cstiehl@gmx.de Melle, Antrag auf Fortsetzung der Bezuschussung des Evangelischen Familienzentrums Melle Sehr geehrter Herr Dreier, mit Schreiben vom ist unserer Kirchengemeinde die Bezuschussung der Betriebskosten und eines Anteils der Leitungsstelle zugesagt. In den Gremien der Stadt wurde eine Bezuschussung bis einschließlich 2013 beschlossen. Hiermit stellt die Kirchengemeinde den Antrag, diese Maßnahme für weitere 3 Jahre ( ) zu fördern. In der Finanzierung der Leitungsstelle des Evangelischen Familienzentrums (FAZ) der St. Petri-Gemeinde hat sich für die Jahre 2013 und 2014 allerdings eine Änderung ergeben. Wie wir im Schreiben vom 16. Mai 2012 mitgeteilt hatten, war die Leitungsstelle konzeptionell mit 75% für die Koordinations- und Leitungsarbeit beschlossen worden. Weitere 25% einer 100%-Stelle werden für die Arbeit des Diakons in der Region von den Gemeinden finanziert. Von diesen 75% der Leitungsstelle für das FAZ werden 2/3, also 50% der vollen Stelle, über den Kirchenkreis finanziert. Dieser hat zur Auflage gemacht, dass damit auch Koordinationsaufgaben für die anderen Ev. Familienzentren im neuen Kirchenkreis Melle-Georgsmarienhütte übernommen werden müssen. Das weitere Drittel dieser Leitungsstelle, also 25% der vollen Stelle, wird für die Jahre 2013 und 2014 letztmalig durch einen Sonderfonds der Landeskirche Hannovers neu finanziert. Damit sind für diese beiden Jahre die 75% der Leitungsstelle finanziert. Ab 2015 wird jedoch die Finanzierung wieder notwendig. So ergibt sich für die folgenden Jahre folgender Finanzierungsbedarf: Anteil Leitungsstelle: 2014: für die 75% der Leitungsstelle - kein weiterer Bedarf (nur Auszahlung der Mittel des Landkreises von ,- ) 2015: für die 75% der Leitungsstelle - 1/3, d.h ,- 2016: für die 75% der Leitungsstelle - 1/3, d.h ,- -2-

51 -2- Anteil Bewirtschaftungskosten: (werden jährlich nachgewiesen) 2014: 7.500,- 2015: 7.500,- 2016: 8.000,- (Kostensteigerung im Bereich der Bewirtschaftungskosten) Darüber hinaus stellen wir den Antrag, dass die bereits beschlossenen Mittel für 2013, die aufgrund des Schreibens des früheren Kirchenkreisamtes gekürzt wurden, in 2013 ausgezahlt werden. Mit freundlichen Grüßen Ihr gez. Christoph Stiehl Christoph Stiehl Pastor und Vorsitzender des Kirchenvorstandes

52 Anlage zu TOP 13 der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Jugend am Bezuschussung FAZ Zuschuss Pers.-Kosten , ,00 0,00 0, , ,00 Betriebskosten 7.500, , , , , ,00 beantragter Zusschuss , , , , , ,00 abzgl. Zuschuss LKOS , , , ,00 Zuschuss Stadt , ,00 0,00 0, , ,00 Ob der LKOS die Familienzentren über 2014 hinaus weiter bezuschusst, ist noch nicht entschieden. Für 2013 sind Mittel in Höhe von ,00 im Produkthaushalt vorgesehen. Für 2014 sind Mittel in gleicher Höhe angemeldet.

53 S t a d t M e l l e Der Bürgermeister Informationsvorlage Amt / Fachbereich Datum Sozialamt Informationsfolge Ausschuss für Soziales, Familien und Jugend voraussichtlicher Sitzungstermin TOP Vorlagen Nr. öffentlich X Armutsbericht für die Stadt Melle 2013 Der nachfolgende Sachverhalt wird den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben Die nachstehenden Zahlen und Daten sind eine Fortschreibung bzw. Erweiterung des Armutsberichtes Regelbedarfe In den Leistungsbereichen Sozialgesetzbuch II und Sozialgesetzbuch XII wird der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhaltes nach Regelbedarfen erbracht mit Ausnahme von Leistungen für Unterkunft und Heizung, die in angemessenem Umfange übernommen werden. Durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 SGB XII (Regelbedarfs- Ermittlungsgesetz RBEG) und 28a SGB XII (Fortschreibung der Regelbedarfsstufen) wurden mit Wirkung vom neue Regelbedarfsstufen festgelegt: 1. Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 382, ab = 391 ) Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind. 2. Regelbedarfsstufe 2 (derzeit 345, ab = 353 ) Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen. 3. Regelbedarfsstufe 3 (derzeit 306, ab = 313 ) Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt. 4. Regelbedarfsstufe 4 (derzeit 289, ab = 296 ) Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

54 5. Regelbedarfsstufe 5 (derzeit 255, ab = 261 ) Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. 6. Regelbedarfsstufe 6 (derzeit 224, ab = 229 ) Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres. Kosten der Unterkunft Die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft legt der jeweilige örtliche Sozialhilfeträger (für Melle der Landkreis Osnabrück) fest. Gegenüber dem Vorjahr sind die Beträge geringfügig verändert worden. Es gelten derzeit: Bestandszahlen Pers. m² Miete Nebenkosten Kaltmiete + Nebenkosten Gesamt Heizkosten Gas 1,20 /m² Miete insgesamt ,00 65,00 330,00 60,00 390, ,00 78,00 378,00 72,00 450, ,00 97,50 451,50 90,00 541, ,00 110,50 509,50 102,00 611, ,00 123,50 544,50 114,00 658, ,00 136,50 607,50 126,00 733, ,00 149,50 651,50 138,00 789, ,00 162,50 662,50 150,00 812,50 Die aktuellen Bestandszahlen der verschiedenen Leistungsberechtigten sind nachstehend aufgeführt. Im Vergleich dazu stehen die Zahlen aus dem Vorjahr, soweit sie bekannt sind. 08/ /2012 8/ Haushalte erhalten Wohngeld (Mietzuschuss) Haushalte erhalten Wohngeld (Lastenzuschuss) Leistungsberecht. erhalten Hilfe zum Lebensunterhalts nach dem SGB XII (Erwerbsgeminderte, die nicht dauerhaft erwerbsgemindert sind) Leistungsberecht. erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, davon erhalten Leistungsberecht. Grundsicherung im Alter (65 Jahre) und Leistungsberecht. Grundsicherung wegen Erwerbsminderung (dauerhaft erwerbsgemindert unter 65 Jahren) Haushalte Personen mit erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsges Personen Personen sind bei der Agentur für.arbeit als arbeitslos gemeldet, davon sind unter 25 Jahre, Personen zwischen 25 und 50 Jahre und Personen über 50 Jahre. Hiervon sind wiederum Personen älter als 55 Jahre Personen beträgt der Anteil der ausländischen Bevölkerung an der Gesamtzahl der Arbeitslosen.

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