Fördermittelakquise Alternativen zu LEADER. Seminarbericht 3/2003

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1 Fördermittelakquise Alternativen zu LEADER Seminarbericht 3/2003

2 Seminarbericht 3/2003 ISSN Fördermittelakquise - Alternativen zu LEADER LEADER+ Schulung 3./4. April und 26./27. Juni 2003, Erfurt überarbeitet Februar 2005 Gesamtorganisation und Durchführung Deutsche Vernetzungsstelle LEADER+ in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Protokoll Deutsche Vernetzungsstelle LEADER+ in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Deichmanns Aue 29, Bonn Tel.: / , Fax: / leader@ble.de Gefördert mit Mitteln der EU

3 Fördermittelakquise - Alternativen zu LEADER INHALTSVERZEICHNIS Programm... 5 Einleitung... 7 Strukturen zum Umgang mit Fördermitteln schaffen personelle und organisatorische Anforderungen Thomas Schaumberg, Vogelsberg-Consult Gesellschaft für Regionalentwicklung und Wirtschaftsförderung mbh, Lauterbach... 8 Finanzierungsmöglichkeiten für Projektträger Finanzierungsquellen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründungen Erhard Fitzner, GFS-beratung.de, Frankfurt am Main Kapitalbedarf und Finanzierung Benötigte Unterlagen für einen Kreditantrag Programme: Öffentliche Finanzierungshilfen Finanzierung durch Banken Förderung von Unternehmensberatungen Finanzierungsquellen für Non-Profit-Organisationen Josef Bühler, neuland+ Tourismus-, Standort-, Regionalentwicklung GmbH & Co KG, Aulendorf EU-Förderung Was ist Fundraisung? Sponsoring Stiftungen Informationsquellen EU-Strukturpolitik und Arbeitsmarktförderung (ESF, EQUAL) Josef Bühler EU-Strukturpolitik von 2000 bis ESF Europäischer Sozialfond Gemeinschaftsinitiative EQUAL und Kooperationsmöglichkeiten mit LEADER Schnittstellen zu LEADER Kosten- und Finanzierungsmodell ESF und EQUAL Antragsverfahren, Beratung, Ansprechpartner III - Strukturen, Antragswege, Rollen der Partner und Schnittstellen zu LEADER Annemarie Lübcke, Region Uthlande, Wyk auf Föhr Der Antrag Weitere Informationen

4 Inhaltsverzeichnis Weiterführende Vorträge Fördermöglichkeiten koordinieren Erfahrungen aus zwei Regionen Erfahrungen aus der Region Uthlande Annemarie Lübcke Erfahrungen aus der Region Vogelsberg Thomas Schaumberg Fördermöglichkeiten zur Unterstützung des Regionalmanagements im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben GAK und GRW Thomas Schaumberg Erfahrungen und Beobachtungen von 1989 bis 2000 im EU-Fördermittelkontext Thomas Schaumberg Anhang Informationen zu De-minimis-Beihilfen im Rahmen der Kreditprogramme der KfW Leitfaden für regionale und lokale Akteure Finanzielle Förderung durch die EU- Gemeinschaftsinitiative III B Transnationale Zusammenarbeit (BBR, 2005) Auszug: Präsentation Transnationale Zusammenarbeit zur Raumentwicklung (BBR, 2001) Teilnehmerliste April 2003 Teilnehmerliste Juni 2003 Anmerkung: Wir wissen, dass in der ländlichen Regionalentwicklung und insbesondere auch im LEADER-Prozess Frauen wie Männer gleichermaßen aktiv sind. Doch als Zugeständnis an die Lesbarkeit der Texte haben wir uns darauf geeinigt, alle Personengruppen in der männlichen Form anzugeben. Wir hoffen, dass sich damit auch alle Akteurinnen angesprochen fühlen. 4

5 Programm Programm LEADER+ Schulung: "Fördermittelakquise Alternativen zu LEADER" Wiederholungstermin: 26. / 27. Juni 2003, Erfurt Donnerstag, 26. Juni Kleiner Imbiss im Tagungshotel Begrüßung mit Vorstellungsrunde der Teilnehmer Dr. Jan Swoboda (Deutsche Vernetzungsstelle LEADER+, Frankfurt/Main) Finanzierungsmöglichkeiten für Projektträger (profit, non-profi, Kommunen, Verbände) Finanzierungsquellen eine Übersicht (Privat, Wirtschaft, Stiftungen/Verbände, Öffentliche Hand) Finanzierungsinstrumente und Erfahrungen der Teilnehmer Josef Bühler (neuland GbR, Aulendorf), Erhard Fitzner ( GFS-Beratung, Frankfurt) Anforderungen zum Umgang mit Fördermitteln Strukturen zum Umgang mit Fördermitteln schaffen - personelle, und organisatorische Anforderungen Thomas Schaumberg (Vogelsberg Consult, Lauterbach) Finanztechnische Anforderungen an Projektbeschreibungen nach Investitionssumme und Struktur des Vorhabens Erhard Fitzner Fördermittelakquisition Förderinstrumente trägerorientiert einsetzen Josef Bühler Kaffeepause mit Imbiss Finanzierungsmöglichkeiten (Aufteilung in zwei Gruppen mit Trainerwechsel) 1. Gruppe: Stiftungen und Sponsoring Übersicht, Beispiele, Vorgehen und Verträge Josef Bühler Dazwischen: 30 Min. Kaffeepause 2. Gruppe Bankangebote, Projektspezifisch und zur Zwischenfinanzierung KMU- / Existenzgründer und Erweiterungsförderung Erhard Fitzner... 5

6 18.30 Feedback-Runde im Plenum bis Abendessen im Hotel Treffen im Foyer des Hotels und kurzer Fußmarsch zum Domplatz in Erfurt. Dort treffen wir uns um Uhr mit der Stadtführerin. Freitag, 27. Juni EU-Förderung (Aufteilung in zwei Gruppen mit Trainerwechsel) Gruppe 1: III Strukturen, Antragswege, Rollen der Partner und Schnittstellen zu LEADER Annemarie Lübcke (Region Uthlande, Föhr) Dazwischen: 30 Min. Kaffeepause Gruppe 2: EQUAL und Kooperationsmöglichkeiten mit LEADER ESF-Förderung auf Bundes- und Länderebene, Antragsaufbau und Schnittstellen zu LEADER Josef Bühler Mittagessen im Hotel Fördermittel koordinieren Erfahrungen aus zwei Regionen Annemarie Lübcke, Thomas Schaumberg Fördermöglichkeiten zur Unterstützung des Regionalmanagements im Rahmen der beiden Gemeinschaftsaufgaben (GAK und GRW) Thomas Schaumberg Schlusswort Ende der Veranstaltung Gesamtmoderation des Programms: Dr. Jan Swoboda 6

7 Fördermittelakquise Alternativen zu LEADER EINLEITUNG Regionalentwicklung macht nicht an "Programmgrenzen" halt, vielmehr sollen regionale Initiativen und Zielsetzungen gebündelt werden. Projektideen sind dann sinnvoll, wenn sie in die Entwicklungsstrategie passen. Doch nicht immer sind Projekte, die für die Region nutzbringend wären, aus dem oftmals recht kleinen LEADER+ Topf zu finanzieren. Die Schulung widmete sich daher der Frage, wie alternative Finanzierungsquellen erschlossen werden können. In Frage kommen einerseits Zielgebietsförderungen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und Fördermöglichkeiten der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Diese Programme wurden unter anderem mit dem Ziel vorgestellt, Finanzierungsmöglichkeiten für regionale Koordinierungs- und Managementaufgaben aufzuzeigen und in Bezug zu LEADER zu setzen. Andererseits handelt es sich aber auch um zielgruppenspezifische Ansätze, zum Beispiel des Europäischen Sozialfonds (ESF) mit den verschiedenen Programmen auf Länderebene. Strukturen und Antragswege zu den EU-Gemeinschaftsaufgaben - mit dem Schwerpunkt auf der transnationaler Kooperation - und EQUAL sollen den Akteuren helfen, auch zu diesen komplexeren Ansätzen Zugang zu finden. Ergänzend wurden die Möglichkeiten der klein- und mittelständischen Unternehmen, die Existenzgründerförderung des Bundes sowie die Einsatzmöglichkeiten und der Umgang mit Banken und deren Geschäftsfeldern vorgestellt und diskutiert. Im Rahmen der Veranstaltung wurden außerdem die Vorgehensweisen und Antragswege zu den verschiedenen Programmen erarbeitet. Es ging aber auch darum, Probleme, die mit einer breit angelegten Projektfinanzierung entstehen können, zu diskutieren sowie die eigene Position und die Arbeitsstrukturen vor Ort zu überdenken. Die Schulung "Fördermittelakquise - Alternativen zu LEADER" wurde von der Deutschen Vernetzungsstelle LEADER+ auf Grund der großen Nachfrage an zwei Terminen durchgeführt. Die Beiträge zu den einzelnen Förderinstrumenten wurden mit Stand Februar 2005 aktualisiert. 7

8 Fördermittelakquise Alternativen zu LEADER Strukturen zum Umgang mit Fördermitteln schaffen personelle und organisatorische Anforderungen Thomas Schaumberg, Vogelsberg-Consult GmbH, Lauterbach Der Vogelsbergkreis in Mittelhessen ist seit 1991 LEADER-Region. Abb. 1: Die LEADER-Region Vogelsberg Eckdaten zur Region Einwohner 4 Fläche: Quadratkilometer 4 81 Einwohner pro Quadratkilometer 4 Erwerbsquote: 36,8 Prozent sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 4 Pendlersaldo: rund Handwerksbetriebe Unternehmen: Industrie, Handel und Kleingewerbebetriebe landwirtschaftliche Betriebe, davon 10 Prozent ökologische Betriebe 4 Energieverbrauch der Haushalte wird zu 100 Prozent über Windkraft gedeckt Übernachtungen pro Jahr Rückblick und Gegenwart Von 1989 bis 1991 wurde ein regionaler Projektplan zum Ziel 5b-Programm im Umfang von 100 Seiten erstellt. Weiterhin wurde ein 20-seitiger Antrag für die Gemeinschaftsinitiative LEADER gestellt, der Zuschuss betrug 2,5 Millionen DM. 1991/1992 wurden die Wirtschaftsförderungs- und Regionalentwicklungsgesellschaften (DIVO und LEADER GmbH) gegründet. Die LEADER GmbH beschäftigte sich ausschließlich mit dem LEADER-Programm und war die mittelbewirtschaftende Stelle, dass heißt sie die LEADER-Mittel bewilligt hat wurde das LEADER-II-Entwicklungskonzept erstellt. Die hessischen Gruppen hatten DM pro Jahr für ein Regionalmanagement zur Verfügung. Die LAG Vogelsberg finanzierte hiervon die LEADER GmbH, in der vier Mitarbeiter beschäftigt waren. Die LEADER GmbH gehörte zu 100 Prozent dem Kreis. Die beiden Gesellschaften DIVO und LEADER GmbH fusionierten 1999 zur Vogelsberg-Consult GmbH, da sich die Aufgabenbereiche überschnitten und es eine zentrale Anlaufstelle für alle geben sollte wurden Teilkonzepte in den Fachforen für Landwirtschaft, Bildung und Wirtschaft erstellt. Hier wirkten 70 Personen sowie die Vogelsberg-Consult GmbH als Moderator mit. Im Regionalen Entwicklungsforum (= Beirat) wurden die Teilkonzepte zum sektorübergreifenden Regionalen Entwicklungskonzept für LEADER+ zusammengeführt. LEADER+ ermöglicht(e) der Vogelsberg- Consult GmbH eine stabile EU-Kofinanzierung. Heute hat die Vogelsberg-Consult GmbH im Rahmen der Wirtschaftsförderung folgende Aufgabenbereiche: 4 Beratung und Gründung, 4 Finanzierung und Förderung, 4 Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung, 4 Unternehmenssicherung, 4 neue Arbeitsformen, 4 Qualifizierung von Beschäftigten und Führungskräften. Struktur der Vogelsberg-Consult GmbH Gesellschafter und Partner der Vogelsberg-Consult GmbH sind: 4 Kreditinstitute (49,7 Prozent), 4 Vogelsbergkreis (33,0 Prozent), 8

9 Thomas Schaumberg: Strukturen zum Umgang mit Fördermitteln schaffen 4 Wirtschaftsförderung Vogelsberg-Region e.v., etwa 50 Unternehmen (15,0 Prozent), 4 Städte und Gemeinden (2,3 Prozent). Die Gesellschafter sind Halter des Stammkapitals, aber auch Partner im Prozess der Regionalentwicklung. Mit den Kreditinstituten und ihren Beratern (für Firmen) arbeitet die Vogelsberg-Consult GmbH in Fragen der Finanzierung und Förderung, bei der Beratung von Unternehmen "in Schräglage", bei Existenzgründungen, Ansiedlung und Vermittlung von Immobilien zusammen. Mit dem Vogelsbergkreis, der die finanzielle Basis zur Verfügung stellt und die Vogelsberg-Consult GmbH mit der Förderung der Vogelsberger Unternehmen beauftragt hat, arbeitet man über diesen Auftrag hinaus eng zusammen. Sei es im Bereich der Berufsausbildung, im Verein für Berufsausbildung, der Jugend-Berufs-Hilfe oder im Standortmarketing. Mit den Städten und Gemeinden arbeitet man in Fragen der Ansiedlung und der kommunalen Projektentwicklung zusammen. Der Verein Wirtschaftsförderung Vogelsberg-Region e.v. ist ein wichtiger Impulsgeber, ein kritischer und solidarischer Partner, der sich in die regionale Entwicklung auch personell einbringt. Projektbezogen sind weitere Erträge angefallen: 4 Qualifizierungsoffensive des Landes Hessen (ESF- Mittel), 4 Pilotprojekt zu Telearbeit (Bundesministerium für Arbeit), 4 Fachstelle Jugend-Berufs-Hilfe (Hessisches Sozialministerium). Die Vogelsberg-Consult GmbH ist demnach öffentlicher Träger, sie ist zu über 50 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand (Sparkasse zählt dazu) und die aufsichtsführenden Gremien werden zu über 50 Prozent von Vertretern öffentlicher Institutionen besetzt. In Abbildung 2 (siehe unten) ist die Struktur der Vogelsberg-Consult GmbH aufgezeigt. Die Gremien entscheiden über die Vergabe der Fördermittel, oder haben zumindest Einfluss darauf, und nehmen gleichzeitig eine Kontrollfunktion wahr. In Abbildung 3 (siehe Seite 10) sind die Geldgeber für das Budget der Vogelsberg-Consult GmbH beispielhaft für 2001 dargestellt. Der Vogelsbergkreis trägt den Hauptanteil. Beratung Beirat = Regionales Entwicklungsforum Vogelsberg 18 Mitglieder, gewählt von gesellschaftlichen Gruppen setzt Prioritäten der Regionalentwicklung und zu strukturbedeutsamen Handlungsfeldern des Landes Hessen ( ESF, EFRE) moderiert Geschäftsführung und ca. 9 Mitarbeiter/innen Beratung Beratung und Kontrolle Aufsichtsrat 7 Mitglieder 6 durch Gesellschafter gewählt plus Vorsitzende( r) des Beirates wählt oder benennt Gesellschafter 6 Banken Vogelsbergkreis 52 Unternehmen alle Städte und Gemeinden Abb. 2: Struktur der Vogelsberg- Consult GmbH 9

10 Fördermittelakquise Alternativen zu LEADER Wirtschaftsförderung Regionalentwicklung Fachforen Beratung Ausbildung Quali GESAMT- BUDGET DM DM DM DM DM Gesellschafterleistungen - davon Vogelsbergkreis DM - davon Stadt Lauterbach DM DM DM DM DM DM Erträge aus Projektarbeit - HLT/ Qualifizierungsoffensive - BMA/ Telearbeit - HSM/ Fachstelle JBH - Personalkostenerstattung VBK DM DM DM DM DM DM DM DM Erlöse u. Sonstige Erträge VBC - davon Umsatzerlöse DM - davon Erträge aus Aufl. von Rückstellungen DM - davon Erträge aus Auflösung SoPo für I nvestitionszuschüsse zum Anlagevermögen DM - davon Zinserträge DM DM DM DM Abb. 3: Budget der Vogelsberg-Consult GmbH für 2001 Wichtige Überlegungen im Vorfeld Unterschiedliche Geldgeber stellen unterschiedliche Anforderungen, insbesondere an das innerbetriebliche Rechnungswesen. Beachtet werden muss beispielsweise das Gesellschafts- und Vereinsrecht, dass einem Vereins vorschreibt, dass eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie eine Kassen- oder Rechnungsprüfung durchgeführt werden muss. Bei einer GmbH muss eine Bilanz erstellt werden, die wiederum einer Wirtschaftsprüfung unterzogen wird. Die unterschiedlichen Kofinanziers stellen auch unterschiedliche Ansprüche an die zu erstellenden Verwendungsnachweise. Hier gibt es beispielsweise verschiedene Rechnungsjahre. Die Vogelsberg-Consult GmbH muss die Verwendung der Mittel dem Vogelsbergkreis nicht nachweisen, sondern es gibt einen Vertrag über festgelegte Leistungen mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Hier sind nur die erreichten Effekte wichtig. In Bezug auf das Steuerrecht muss die Frage gestellt werden, ob Zuschüsse steuerrechtlich relevant sind oder nicht. Weiterhin ist hinsichtlich des Vorsteuerabzugs wichtig, inwieweit die GmbH oder der Verein unternehmerisch tätig ist. Ein Beispiel dazu: Ein Unternehmen veranstaltet Seminare und stellt die den Teilnehmern Kosten für ihre Teilnahme inkl. Mehrwertsteuer in Rechnung; dies ist dann vorsteuerabzugsberechtigt. Wichtig ist, die steuerrechtliche Relevanz vor Projektbeginn zu klären, und (eventuell) die unternehmerischen und nichtunternehmerischen Tätigkeiten aufzuteilen. Dies ist bei der Antragstellung, für das Finanzamt und auch für den Verwendungsnachweis wichtig. Wann können Probleme auftauchen und wie kann man sie vermeiden? Probleme können auftreten, wenn verschiedene Programme das Regionalmanagement aus LEADER oder GRW und ESF-Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zeitgleich bewirtschaftet werden. Ein Beispiel: Ein Raum mit 100 Quadratmetern wird mit 20 Quadratmetern dem Bereich Qualifizierung und mit 50 Quadratmetern dem Bereich Regionalentwicklung zugerechnet. Die restliche Fläche ist nicht durch Programme gedeckt. Dann muss man gegenüber dem Zuschussgeber oder Kofinanzier alles (!) trennscharf auf die 20 bzw. 50 Quadratmetern berechnen. Alle Kosten für Personal, Miete, Telefon, Material usw. müssen anteilig abgerechnet werden. Die nicht zuordenbaren Gemeinkosten werden anteilmäßig aufgeteilt. Es ist wichtig mit jedem Fördermittelgeber im Vorfeld genau zu klären was, wann, wie gefördert wird und dies dann schriftlich zu fixieren! Es ist äußerst zeitaufwändig auftretende Unklarheiten im nachhinein zu klären. 10

11 Thomas Schaumberg: Strukturen zum Umgang mit Fördermitteln schaffen Indem Verwendungsnachweise im Vorfeld klar anlegt werden, können zum einen die unerlaubte Kumulation der Programme ausgeschlossen und zum anderen die Spielräume im Bereich der erlaubten Kumulation erkennt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt zur Vermeidung von Problemen sind eigene Kontroll- und Dokumentationsinstrumente. Diese sind notwendig, da Steuerberater zwar beispielsweise die Lohnkostenabrechnungen erledigen, aber meist keine Erfahrung mit dem Führen von Verwendungsnachweis haben oder sich diese Aufgabe teuer bezahlen lassen. Der Aufbau von eigenen Kontroll- und Dokumentationsinstrumenten schafft auch Vertrauen bei den Fördermittelgebern. Diese können sehen, dass eine funktionierende Organisation eine ordnungsgemäße Verwendung ihrer Mittel sicherstellt. Bei einer Verlängerung oder Neubeantragung von Mitteln kann dies von Vorteil sein. Die Dokumentationsmechanismen sollten vor Beginn der Programmbewirtschaftung angelegt werden, am besten noch vor der Antragstellung. Auch sollte sofern möglich eine Rücklage gebildet werden, da beispielsweise Restzahlungen von Fördermitteln erst nach Vorlage des Endverwendungsnachweises ausgezahlt werden. Selbst nach Rechnungsstellung können ca. 15 Prozent der Mittel zurückgehalten werden, bis der Verwendungsnachweis endgültig geprüft wurde. Da Kosten für Personal und Miete aber weiterhin trotzdem anfallen, könnte es zu einem Liquiditätsproblem kommen. Zudem ist es ab einer bestimmten Projektgröße notwendig, eine eigene Buchhaltung und Verwendungsnachweisführung zu etablieren, wenn verschiedene Programme zur Finanzierung des Regionalmanagements beitragen. Denn je mehr Programme und Mittel zu verwalten sind, desto mehr Zeit muss man auch für die Verwaltung aufwenden. Frage eines Teilnehmers: Ist die Finanzierung einer Verwaltungskraft beispielsweise über LEADER+ oder andere EU-Förderprogramme realisierbar? Antwort: Zum einen hat die Vogelsberg-Consult GmbH eine vereinbarte stabile Kofinanzierung vom Landkreis über fünf Jahre, zum anderen arbeitet die Buchhalterin auch in den Projekten mit. Dort wird dann ein Teil der Lohnkosten auch über ESF gefördert. Im ESF sind aber auch Zuschüsse für die Verwaltung vorgesehen. Bei LEA- DER ist das auch so (Regionalmanagement). Und wen man dann mit welchen Qualifikationen einstellt, bleibt einem selbst überlassen. 11

12 Thomas Schaumberg: Strukturen zum Umgang mit Fördermitteln schaffen 12

13 Fördermittelakquise Alternativen zu LEADER FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR PROJEKTTRÄGER Finanzierungsquellen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründungen Erhard Fitzner, GFS-beratung.de, Frankfurt am Main. Aktualisierung durch: Deutsche Vernetzungsstelle LEADER+ Weitergehende Informationen zu den vorgestellten Banken und deren Programmen sowie Antragsunterlagen, Übersichten zu den aktuellen Konditionen usw. gibt es unter folgenden Web-Adressen: Mittelstandsbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter: Förderdatenbank des BMWA, strukturierte, aktuelle Informationen über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU mit Suchmaske, unter Bank für Sozialwirtschaft unter Verband der Bürgschaftsbanken unter MittelstandDirekt, Service-Angebot der Volks- und Raiffeisenbanken mit Informationen zu Förderprogrammen, u.a. für Gründung, Beratung Im gewerblichen Bereich gibt es üblicherweise keine staatliche Unterstützung in Form von Zuschüssen, sondern subventionierte Darlehen. Das heißt, dass das Geld zu einem angemessenen Zinssatz zurückbezahlt werden muss, der etwas unter dem marktüblichen Zinssatz liegt. Für den Antragsteller bieten öffentliche Darlehen vor allem folgende Vorteile: 4 Die Zinsen werden durch Zuschüsse oder festgelegte Margen für die Hausbank vergünstigt. 4 Die Laufzeiten sind längerfristig (10 bis 30 Jahre), bestimmte Zeiten sind tilgungsfrei (bis 5 Jahre oder Rückzahlung am Ende der Laufzeit). 4 Die Förderstellen gewähren der Hausbank auf Antrag eine Haftungsfreistellung. Damit trägt die Hausbank nicht das gesamte Risiko, der Antragsteller benötigt weniger Sicherheiten. Die Vielzahl der vorhandenen Programme und die individuellen Anforderungen an die Finanzierung bestimmen den optimalen Einsatz der Förderdarlehen. So kann unter Sicherheitsaspekten ein Darlehen mit höheren Zinsbelastungen, aber einer größeren Haftungsfreistellung entscheidend für die erfolgreiche Finanzierung des Unternehmenskonzeptes sein. Die Voraussetzungen für ein Förderdarlehen hängen immer von den persönlichen Bedürfnissen des Antragsstellers ab. Eine gezielte Analyse der Finanzierungsstruktur für jedes Vorhaben ist deshalb notwendig. Unterstützung erhalten die Antragsteller von ihrer Hausbank, der KfW und von spezialisierten Unternehmensberatern, die auch bei der Auswahl der Hausbank unterstützend zur Seite stehen. Die einzelnen Programme fördern jeweils unterschiedliche Größenklassen von Unternehmen. Die Definition der Europäischen Kommission des Begriffes kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sieht wie folgt aus: 4 Kleinstunternehmen Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz oder bilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt. 4 Kleines Unternehmen Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz oder bilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro beträgt. 4 Mittleres Unternehmen Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro hat. Die Definitionen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind hier etwas irritierend, da in der Regel der Jahresumsatz erreicht wird und nicht die Jahresbilanzsumme. Wichtig ist, dass diese Größenklassen nicht nur für das einzelne Unternehmen, sondern für alle an einem Projekt beteiligten Unternehmen gilt. Ist bei einem Projekt ein größeres Unternehmen zu 25 Prozent oder mehr beteiligt, kommen die Fördermöglichkeiten für KMU für dieses Projekt nicht mehr zum Tragen. Eine Förderung ist jedoch dann möglich, wenn beispielsweise zwei Großunternehmen zu jeweils 24 Prozent an dem Projekt beteiligt sind. 13

14 Erhard Fitzner: Finanzierungsquellen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründungen Kapitalbedarf und Finanzierung Bei einem Bankkredit erwartet die Bank die Darstellung von Kapitalbedarf und Finanzierung in Form einer Tabelle. Hierbei sind für die Bank nicht nur die reinen Zahlen interessant, sondern auch die Details, beispielsweise welche Investitionen vorgesehen sind (Pkw, Büroausstattung, Maschinen usw.), bei der Vorfinanzierung von Forderungen eine Erläuterung zur Höhe der Summe oder für was die Markteinführungskosten vorgesehen sind. Im Anhang befinden sich zwei Kalkulationsbeispiele zu diesem Thema (Beispiel 1: Sammeltaxi als Unterstützung bestehender Taxibetriebe, Beispiel 2: Sammeltaxi mit eigenen Autos). Wie bei der Bilanz in der Buchhaltung stellt der Kapitalbedarf die Aktiva-Seite (links) und die Finanzierung die Passiva-Seite (rechts) dar. Beide Seiten müssen ausgeglichen sein. Kapitalbedarf Kapitalbedarf ist das Geld, welches das Unternehmen benötigt, um das Projekt bzw. das Unternehmen "am Laufen zu halten" oder "zum Laufen zu bringen". Am Beispiel einer Existenzgründung sind folgende Positionen wichtig: 1. Investitionen In einem Projekt bzw. Betrieb fallen unabhängig von der Art des Vorhabens, des Inhaltes oder der Strukturen generell Investitionen an. 2. Erstes Warenlager Üblicherweise im Handel, zum Teil auch im Handwerk, im Dienstleistungsbereich im Allgemeinen nicht. 3. Vorfinanzierung von Forderungen Vom Unternehmen erbrachte Leistungen werden vom Kunden in der Regel nicht sofort bezahlt. In dieser Zeit fallen aber die laufenden Kosten weiter an. Das ist beim Einzelhandel relativ überschaubar, da dort der Konsument üblicherweise zeitnah zur erbrachten Leistung bezahlt, das Geld ist sofort für das Unternehmen verfügbar. Im Dienstleistungsbereich ist es anders. Zum Beispiel dieser Workshop: Die Moderatoren bereiten sich auf die Veranstaltung vor und stellen erst nach der Veranstaltung (also nach Erbringen der Dienstleistung) eine Rechnung an den Veranstalter. Dieser bezahlt die Rechnung, im günstigsten Fall sofort. Wenn die Zahlung durch den Veranstalter sich drei Wochen oder länger hinauszögert, vergeht eine relativ lange Zeit zwischen dem Beginn und Ende der erbrachten Leistung, der Rechnungsstellung und dem Eingang des Geldes. In dieser Zeit laufen aber Forderungen wie Miete, Strom, Versicherungen und vieles andere mehr weiter. Diese Zeit muss in irgendeiner Form vom Unternehmer zwischenfinanziert werden. Übertragen auf ein LEADER-Projekt, das nur halbjährlich und erst nachträglich Zuschüsse erhält, bedeutet dies, dass relativ große Zeiträume zwischenfinanziert werden müssen. In manchen Bereichen, wie zum Beispiel beim (kleinen) Hofladen, bei einer Kneipe oder bei Hotels, kann die Vorfinanzierung vernachlässigt werden. Aber insbesondere im Dienstleistungsbereich, im IT-Bereich oder bei Projekten mit öffentlichen Geldern, kann die Vorfinanzierung der Forderungen bedeuten, dass eine erhebliche Geldsumme zwischenfinanziert werden muss. Wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt, kann sich der Projektträger für die Zwischenfinanzierung an die Bank für Sozialwirtschaft (siehe Seite 22) wenden. "Normale" Banken erkennen Zuwendungsbescheide meist nicht als Sicherheit an. Im gewerblichen Bereich mit öffentlichen Darlehen sind Vorfinanzierung nicht so problematisch und können oftmals direkt mit der Bank geklärt werden. 4. Markteinführungskosten Zu Beginn hat verursacht das Projekt Kosten, die mit der Gründung, der Einführung von Produkten oder Dienstleistungen zu tun haben, wie beispielsweise Kosten für Beratung und Recherchen, Werbematerialien und Eröffnungsfeier. Die Höhe dieser Kosten ist von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich. 5. Liquiditätsreserve Auch genaue Planungen können durch neue Erkenntnisse innerhalb weniger Tage veraltet sein. Hierfür sollte eine Reserve in Höhe von etwa 10 bis 15 Prozent der veranschlagten Kosten einkalkuliert werden (siehe dazu Seite 26f). So bleibt man, sollten doch weniger Mittel zur Verfügung stehen, dennoch liquide. 6. Kaution Eine Kaution ist eine Geldsumme, die bei der Anmietung von Räumlichkeiten anfällt. Im gewerblichen Bereich ist es üblich, dem Vermieter drei Netto-Monatsmieten Kaution zu zahlen. Mit diesem Geld kann das Unternehmen / das Projekt nicht mehr arbeiten. Es wird üblicherweise, auf einem Konto des Vermieters, mit zur Zeit zwei Prozent verzinst. Alternativ kann der Betrieb auch eine Bankbürgschaft ausstellen. Hier wird kein Geld hinterlegt, sondern die Bank bürgt beim Vermieter, für seine Forderungen. Eine weitere Möglichkeit ist, die Lebensversicherung (mit Rückkaufswert) von Bekannten oder Verwandten zu hinterlegen. 14

15 Fördermittelakquise Alternativen zu LEADER Finanzierung (Kapitalherkunft) 1. Eigenmittel Im besten Fall kann das Projekt mit Eigenmitteln ausgestattet werden. Diese stehen dem Betrieb / dem Projekt sofort zur vollen Verfügung, sind aber im Fall der Insolvenz verloren. Eigenmittel können auch von Außenstehenden kommen, eine sogenannte Beteiligungsfinanzierung. Es gibt Rechtsformen, bei denen man Gesellschafter werben kann, beispielsweise Kommanditisten bei der Kommanditgesellschaft oder Stille Beteiligung. Die GLS-Bank (siehe dazu Seite 22) verlangt beispielsweise von Kreditnehmern, dass sie eine bestimmte Summe in das Eigenkapital unverzinslich mit einbringen. Es gibt Förderprojekte, die ganz bewusst so gestaltet worden sind, dass dort Eigenmittel in Form von Kommanditanteilen eingebracht werden. Dieses Geld wurde für die Anschubfinanzierung verwendet. Die Gesellschafter wussten vorher, dass dies am Anfang des Projekts mit Verlusten verbunden ist. Diese Verluste wurden ihrem Anteil zugerechnet und konnten steuermindernd abgesetzt werden. An dieser Stelle ist also etwas passiert, was sonst nur bei Spenden geht: Die Verluste aus dem Kommanditanteil können steuermindernd eingesetzt werden. Eigene Mittel sind also Kapitalmittel, die von dem Projektträger selbst oder aber von Außenstehenden eingebracht werden. Eigenmittel werden als Anreiz für die jeweiligen Geldgeber entweder relativ hoch verzinst (im Vergleich zu den banküblichen Zinsen) oder als Steuersparprojekt eingesetzt. Dies ist aber immer mit dem Risiko des Verlustes im Falle der Insolvenz behaftet. 2. ERP-Kapital für Gründung Oft reichen die Eigenmittel nicht aus, um einen Kredit bei einer Bank zu bekommen. Ziel von ERP-Kapital für Gründung (siehe dazu auch Seite 18) ist es, die Eigenkapitalbasis zu verbreitern, sodass Kredite zur Finanzierung der Gründungs- oder Festigungsinvestitionen wie Gebäude, Grundstücke und auch Betriebsausstattung bei der Bank aufgenommen werden können. Dies ist bis zu zwei Jahren nach Geschäftsaufnahme möglich. Das ERP-Kapital für Gründung ist staatlich gefördert und wird genauso behandelt wie Eigenkapital. Im Fall der Insolvenz sind diese Mittel verloren. 4. Unternehmerkredit Der Unternehmerkredit (siehe dazu auch Seite 20) dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen zu einem günstigen Zinssatz und kann auch für die Finanzierung von Betriebsmitteln, die für das laufende Geschäft gedacht sind, eingesetzt werden sowie für die Vorfinanzierung von Forderungen, Markteinführungen und für die Liquiditätsreserve, aber nicht für die Zahlung der Kaution. Für den Unternehmerkredit sind bankübliche Sicherheiten (z.b. Wertpapierdepot, Lebensversicherung, Bausparvertrag, Hypothek) nötig. Ohne eine solche Sicherheit oder Bürgschaft ist es nicht möglich, einen Kredit zu erhalten. Dies gilt natürlich auch für Bankkredite. Sowohl die ERP-Kapitale für Gründung und Wachstum als auch der Unternehmerkredit sind öffentlich zinssubventionierte Finanzierungsmöglichkeiten der KfW, zum Teil ist sogar eine Haftungsfreistellung möglich. 5. Privatdarlehen Es handelt sich um ein Privatdarlehen, wenn Verwandte oder Freunde Geld zum Unternehmen beisteuern. Der Unterschied zwischen der Finanzierung über Anteile (Eigenmittel) und über Privatdarlehen ist, dass man für die Anteile einen Teil seines Gewinns bzw. Verlusts abgeben muss. Beim Privatdarlehen zahlt man Zinsen zu einem festvereinbarten Satz. In aller Regel müssen keine (banküblichen) Sicherheiten angeboten werden. In dem Moment, in dem die Firma Insolvenz anmeldet, haben beim Privatdarlehen die Kapitalgeber einen Anspruch auf ihr Geld. Nur wenn das Geld verloren ist, wird es für den Kreditnehmer unangenehm, wegen der emotionalen Bindung zum Geldgeber. Schwierig wird es auch, wenn der Geldgeber sein Geld in einer Summe zurückhaben will. Dies kann vermieden werden, wenn von mehreren Personen kleinere Summen geliehen werden. Diese kann man dann relativ unproblematisch zu verschiedenen Zeitpunkten zurückzahlen. Zusammenfassend kann also bei größeren Projekten den Personen angeboten werden entweder eigene Mittel zu verwenden, mit der Aussicht Gewinne zu erwirtschaften oder Steuern zu sparen, aber mit dem Risiko der Insolvenz. Oder man einigt sich auf ein Privatdarlehen mit festem Zinssatz, als eine Darlehensform, bei welcher der Kapitalgeber auf jeden Fall sein Geld wiederbekommt. 3. ERP-Kapital für Wachstum Das ERP-Kapital für Wachstum (siehe dazu auch Seite 19) dient ebenfalls der Eigenkapitalaufstockung und kann zwei bis fünf Jahre nach der Gründung in Anspruch genommen werden. 15

16 Erhard Fitzner: Finanzierungsquellen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründungen 6. Bankdarlehen und Kontokorrent Auch Banken geben Darlehen aus. Oftmals lohnt es sich nicht, den aufwändigeren Weg zu gehen und einen geförderten Kredit zu beantragen. Für ein Bankdarlehen sind bankübliche Sicherheiten nötig. Kontokorrent ist eine Darlehensform, die zu den Bankdarlehen gehört. Mit diesem eingeräumten Kredit kann das Konto für eine bestimmte Zeit und einen bestimmten (variablen) Zinssatz überzogen werden. Kontokorrent ist für jedes Unternehmen sinnvoll, da es unökonomisch ist, dauerhaft viel Geld auf dem laufenden Konto vorzuhalten. Kautionen können hierüber nicht finanziert werden. Diskussion Eine Teilnehmerin wies darauf hin, dass sich die Finanzierung von LEADER-Projekten mit Zuschüssen anders aufbaut. Im Gegensatz zu gewinnorientierten Unternehmen, die geförderte Kredite bekommen, müssen bei LEADER die Einnahmen bei der Berechnung der förderfähigen Kosten herausgerechnet werden. Weiterhin wurde die Problematik der Doppelförderung diskutiert. Wenn das Unternehmen Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen erhält, ist dies keine Doppelförderung. Der errechnete Subventionswert des Kredits wird von den förderfähigen Kosten abgezogen. Die Bank behandelt den Zuschuss wie Eigenkapital. In der Bilanz ist dies ein außerordentlicher Ertrag. Weiterhin wurde anhand eines Beispieles besprochen, wie die Abschreibung einer bezuschussten Investition in der Bilanz dargestellt wird. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Investition Aktiva: Euro Zuschuss Passiva: Euro Abschreibungsdauer = 5 Jahre Abschreibungsbetrag Investition = Euro Abschreibungsbetrag Zuschuss= Euro 2. Investition (ohne Zuschuss): Euro Abschreibungsbetrag: Euro Für die Programme der KfW-Mittelstandsbank (siehe dazu auch Seite 18) gilt grundsätzlich das sogenannte Hausbankprinzip, dies bedeutet, dass der Darlehensantrag nicht direkt bei der Förderbank zu stellen ist, sondern bei einer Sparkasse, einer Volks- und Raiffeisenbank oder einer Privatbank und zwar bevor das Vorhaben in Angriff genommen wird. Das heißt, dass keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen eingegangen worden sind. Den Antrag hat man dann gestellt, wenn ein bei der Bank dokumentiertes Gespräch stattgefunden hat, in dem klar gesagt hat, dass man einen Kreditantrag stellt. Für das beantragte Darlehen haftet in der Regel die Hausbank gegenüber der Förderbank. Die Antragstellung bei der Hausbank beinhaltet eine Kreditberatung in Bezug auf sämtliche Förderprogramme sowie eine Sicherheitenprüfung. Bei positiver Beurteilung leitet die Hausbank den Antrag mit einer Stellungnahme an die Förderbank weiter. Die Förderbank wiederum trifft die Entscheidung über das Förderdarlehen und gibt - bei positivem Bescheid - eine Refinanzierungszusage an die Hausbank. Der Antragsteller erhält dann die Kreditzusage und auch den Darlehensvertrag von der Hausbank. An die Antragsunterlagen stellen die unterschiedlichen Geldgeber unterschiedliche Anforderungen, bei denen auch Art und Umfang des Vorhabens entscheidend sind. Je größer ein Vorhaben ist, desto aufwändiger ist die Beantragung. Beispiel: Schreibbüro mit einem Finanzierungsbedarf von Euro, Handwerksbetrieb mit einem Investitionsbedarf von 1,5 Millionen Euro. Folgende Unterlagen sind im Fall der Mittel-Beantragung bei einer Bank grundsätzlich notwendig: 4 persönlicher Lebenslauf mit Nachweis der erlangten Qualifikation, z.b. im Handwerksbereich Meistertitel, 4 kurze Darstellung des Projektes (je nach Umfang sehr unterschiedlich), 4 vorbereitete Verträge (oder Vertragsentwürfe) soweit vorhanden, z.b. Mietvorvertrag für Räumlichkeiten. 4 Investitionsplan mit Wirtschaftlichkeitsberechnung zumindest für die ersten drei Jahre: Oder noch ein anderes Beispiel: Eine Investition, die vollständig über Zuschüsse finanziert wurde, erscheint nicht in der Bilanz. Benötigte Unterlagen für einen Kreditantrag 16

17 Fördermittelakquise Alternativen zu LEADER Das erste Jahr sollte sehr genau nach Monaten bzw. Quartalen, das zweite und dritte Jahr kann jährlich dargestellt werden. Beispiele: Beim Schreibbüro genügen zwei bis drei Seiten, auf denen kurz die Einnahmen und Ausgaben dargestellt werden. Für den Handwerksbetrieb ist es aufwändiger, z.b: Personalkosten einzeln darzustellen oder die Liquiditätsplanungen zuerstellen. 4 Angaben über die Investitionskosten und Höhe des zu finanzierenden Anteils daran. 4 Angaben über den Markt/Konkurrenten. 4 Rentabilitätsvorschau. 4 Vorhandene Sicherheiten: Sicherheiten müssen in der Regel geleistet werden, z.b. Hypothek auf eine Immobilie oder einen Bausparvertrag, aber auch Bürgschaften (beispielsweise über Bürgschaftsbanken, siehe dazu Seite 21). 4 Vorstellung über Umfang und Laufzeit des gewünschten Kredits: Grundsätzlich gilt, das die Kreditlaufzeit mit der Laufzeit der Investition übereinstimmen sollte. Einzige Ausnahme ist die Existenzgründung, hierfür sind die Förderungen gezielt deutlich länger ausgelegt. 4 Bei geplanter Betriebsübernahme: Bilanzen des zu übernehmenden Betriebes. Wenn man einen Betrieb übernehmen oder den eigenen bestehenden Betrieb grundsätzlich erweitern will, sollten vergangenheitsbezogene Zahlen vorgelegt werden; in der Regel die Bilanzen der letzten zwei Jahre. Auch sollte eine Analyse beigefügt werden, wie man diese Zahlen selbst bewertet, dies dient als Argumentationshilfe. Allerdings analysieren die Banken die Bilanzen und Projeke noch einmal selbst, dass heißt, man wird mit der eigenen Analyse konfrontiert. Es macht also Sinn, sich darauf entsprechend vorzubereiten. 4 Handelsregisterauszug (bei eingetragenen Firmen oder Vereinen), 4 bei Gesellschaftern den Gesellschaftsvertrag, 4 bei Vereinen die Satzung, 4 bei Einzelunternehmern die Gewerbeanmeldung, 4 bei Stiftung die Stiftungssatzung. Wenn einzelne der genannten Unterlagen schon bei der (Haus-)Bank vorliegen, dann ist es natürlich nicht nötig, diese noch einmal einzureichen. In den letzten Jahren konnte zunehmend beobachtet werden, dass die Banken auch erfolgversprechende Projekte und deren guten Konzepte ablehnen oder zumindest sehr kritisch sehen. Das ist zur Zeit bei Kleinunternehmern und auch bei Existenzgründern zusehends der Fall. Dies hat zur Folge, dass die für Klein- und Kleinstunternehmen attraktiven Fördermittel von Bund oder vom Land durch das Verhalten der Banken nicht genutzt werden können, da dadurch ein Teil des Eigenkapitals fehlt. Auch bei klein- und mittelständischen sowie auch größeren Betrieben gibt es ähnliche Situationen. Der Hintergrund ist, dass die Banken gemäß den Kreditwesengesetz für jeden Kredit, den sie ausgeben, pauschal acht Prozent (der Kredithöhe) an Eigenkapital vorhalten müssen. Gemäß den Basel-II-Grundsätzen werden die Banken zukünftig vor der Kreditvergabe eine Risikoeinschätzung ausarbeiten. Die einzelnen Unternehmen werden nach Risikoklassen eingestuft: Je riskanter das Projekt eingeschätzt wird, desto höher die Risikoklasse, desto mehr Kapital muss die Bank hinterlegen (vorhalten). Dafür darf die Bank dann - für die hohen Risiken - einen höheren Zinssatz nehmen. Die Banken haben jedoch die Strategie etwas geändert und vergeben Kredite vorzugsweise an Unternehmen mit niedrigen Risiken und lassen die Zinsregelung außen vor. Damit fallen natürlich Kleinunternehmer oder Existenzgründer heraus. Bei der Projektfinanzierung können in solchen Fällen persönliche Kontakte oder andere Verbindungen zur Bank helfen, zum Beispiel in der Region zu Volks- und Raiffeisenbanken, die zum Teil Mitglied in der LAG sind. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist insgesamt wichtig, dass der Bearbeiter in der Bank sich anhand der Unterlagen ein Bild vom Unternehmen machen und daraus seine Schlüsse ziehen kann. Bei öffentlichen Krediten werden die Unterlagen über die Hausbank an die entsprechenden Stellen weiterleitet. Das bedeutet, dass ausschließlich aufgrund der eingereichten Unterlagen entschieden wird und der Antragsteller als Person unbekannt bleibt. Daher müssen die Unterlagen eindeutig und klar sein. Die Programme im einzelnen: Öffentliche Finanzierungshilfen Die Programme werden in der Regel über die KfW-Mittelstandsbank (siehe Seite 13) abgewickelt, der Antrag wird, wie bereits erwähnt, über die Hausbank gestellt. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, zu den ersten Aufgaben zählte die Finanzierung der Wiederaufbauleistungen in der Bundesrepublik Deutschland. Die heutige KfW- Mittelstandsbank ist aus einer Fusion aus Deutscher Ausgleichsbank (DtA) und KfW im Juli 2003 hervorgegangen. Die KfW-Mittelstandsbank ist Bestandteil der KfW-Bankengruppe und bietet Programme für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Start-ups an. Die KfW-Mittelstandsbank ist eine Bank 17

18 Erhard Fitzner: Finanzierungsquellen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründungen des Bundes und der Länder mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Nachfolgend soll ein kurzer Überblick über die einzelnen Angebote gegeben werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Kategorien von öffentlichen Förderprogrammen: Eigenkapitalersetzende Darlehen sowie Kredite für Sachanlagen und Betriebsmittel. Klassische Programme: 4 ERP 1 -Kapital für Gründung 4 ERP-Kapital für Wachstum 4 ERP-Regionalförderprogramm 4 Unternehmerkredit Diese Programme sind insbesondere für die ersten Jahre der Existenzgründung, aber auch für bestehende Betriebe bei größeren Umstrukturierungen geeignet, unabhängig davon in welchem Bereich der Betrieb arbeitet. Diese Programme werden immer angeboten. Sonderprogramme (unter anderem): 4 StartGeld 4 Mikro-Darlehen 4 Kapital für Arbeit und Investition 4 Bürgschaften Sonderprogramme kommen und gehen - je nach politischer und gesellschaftlicher Lage. Vor einer Beantragung muss man sich immer wieder über Konditionen, Zinsen, Laufzeiten usw. informieren. Mit der Produktfamilie Unternehmerkapital bietet die KfW-Mittelstandbank für Gründer, Freiberufler und Mittelständler Nachrangfinanzierungen an. Die Produktfamilie besteht aus den drei Bausteinen: 4 ERP-Kapital für Gründung 4 ERP-Kapital für Wachstum 4 Kapital für Arbeit und Investitionen Allen Programmen gemeinsam ist das Element Haftungsfreistellung. Beim ERP-Kapital für Gründung/Wachstum wird die Hausbank zu 100 Prozent von der Haftung für das von der KfW-Mittelstandbank refinanzierte Nachrangdarlehen freigestellt. Beim Kapital für Arbeit und Investition wird die Hausbank in der Nachrangtranche von der Haftung freigestellt. Vielen Unternehmen mangelt es an Eigenkapital. Dies ist ein Problem, da die Bank ihre Kreditentscheidung maßgeblich an der Bonität eines Unternehmens ausrichtet und hierbei verstärkt moderne Ratingverfahren anwenden. Bei der Bonitätsbewertung wiederum spielt die Eigenkapitalquote eine wichtige Rolle. 1 ERP = European Recovery Program Ziel dieser genannten Programme ist es deshalb, die Eigenkapitalbasis zu verbreitern und damit den Weg für die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Gründungs- oder Festigungsinvestitionen zu ebnen. Zu beachten ist, das mit einer Beantragung viel Aufwand verbunden ist. Es gibt hohe Anforderungen an das Unternehmenskonzept, eine Gremiumsprüfung, ein Exposé und Verwendungsnachweise müssen erstellt werden. Hier sollte man das Verhältnis Aufwand-Nutzen sehr genau im Auge behalten. ERP-Kapital für Gründung Das ERP-Kapital für Gründung ist für Existenzgründer bis zu zwei Jahren nach Geschäftsaufnahme gedacht. Es werden Vorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft finanziert, die eine nachhaltig tragfähige selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Existenz als Haupterwerb erwarten lassen. Im einzelnen unter anderem: 4 Grundstücke, Gebäude, 4 Betriebs- und Geschäftsausstattung, 4 Warenlager und 4 Markterschließungsaufwendungen. Nicht finanziert wird die Rückfinanzierung der Forderungen oder die Liquiditätsreserve, dieses kann aber über andere Programm finanziert werden. Das Darlehen wird nur gewährt, wenn andernfalls die Durchführung des Vorhabens wegen einer nicht angemessenen Basis an haftendem Kapital wesentlich erschwert würde. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben verfügen. Die Eigenkapitalhilfe ist also personenbezogen und gilt nur für den, der das eigene Kapital aufbringen muss. Dieser haftet dann persönlich, nicht das Unternehmen. Das bedeutet, dass zum Beispiel jeder einzelne Gesellschafter einer GmbH einen Antrag stellen muss. Es sind keine Sicherheiten zu leisten, doch haftet man gegenüber der KfW-Mittelstandsbank persönlich. Das bedeutet, dass man auch nach Konkurs der Firma das Darlehen zurückzahlen muss. Wichtig ist hierbei, dass auch der Ehepartner für die Haftung mit unterschreiben muss. Es muss versichert werden, dass für den Ehepartner keine unangemessen hohen Einnahmen aus dieser Firma herausgenommen werden. Mit diesem Darlehen ist eine Aufstockung des Eigenkapitals auf bis zu 40 Prozent der Investitionssumme möglich, wobei die Eigenmittel 15 Prozent nicht unterschreiten sollen. Es werden Darlehen bis zu Euro einmalig je Antragsteller gewährt. Der Zinssatz ist jährlich anstei- 18

19 Fördermittelakquise Alternativen zu LEADER gend, das erste Jahr ist zinsfrei. In den ersten vier Jahren werden die Zinsen teilweise vom ERP-Sondervermögen übernommen, danach fallen marktübliche Zinsen an (zur Zeit um die fünf Prozent). Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Die Tilgung beginnt nach sieben Jahren in 16 gleichen Halbjahresraten. Dies ist sehr vorteilhaft für Unternehmer. Allerdings muss dieses Geld irgendwann aus dem Gewinn zurück gezahlt werden, weil keine Abschreibungen mehr vorhanden sind. Eine vorzeitige Tilgung ist möglich. halbjährlichen Raten. Die Tilgung der Nachrangtranche erfolgt in sechs gleich hohen, halbjährlichen Raten zum Ende der Laufzeit. Eine vorzeitige, außerplanmäßige Tilgung ist für beide Tranchen nicht möglich. Es können unter bestimmten Voraussetzungen auch Betriebsmittel finanziert werden. Die Fremdkapitaltranche ist banküblich zu besichern. Sie wird im Falle der Insolvenz nach allen anderen Verbindlichkeiten, aber vor dem Eigenkapital befriedigt. ERP-Kapital für Wachstum Dieses Programm ist für junge Unternehmen gedacht, deren Geschäftsaufnahme mehr als zwei aber höchstens fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder KMU der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Die Förderung wird auch als zinsgünstiges Darlehen vergeben. Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und an der Bonität des Kreditnehmers und ist für zehn Jahre festgeschrieben. Eine vorzeitige Tilgung ist ausgeschlossen. Die restlichen Bedingungen für Laufzeit, Höchstbetrag, Tilgung und Sicherheiten entsprechen denen für das ERP-Kapital für Gründung (siehe oben). Kapital für Arbeit und Investition Dieses Programm ist gedacht für etablierte Unternehmen, die bereits seit mehr als fünf Jahren am Markt tätig sind. Der beschäftigungspolitische Ansatz ist ein zentrales Element dieses Programms, mit ihm sollen bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, und freiberuflich Tätige. Die getätigten Investitionen müssen einen nachhaltigen, wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Die Bonität des Unternehmens ist wichtig. Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten mitfinanziert, jedoch maximal vier Millionen Euro pro Vorhaben. Die Fördersumme wird in zwei Tranchen (50:50) ausgezahlt. Die Fremdkapitaltranche wird marktüblich verzinst. Der Zinssatz der Nachrangtranche richtet sich nach der Bonität des Antragstellers, je schlechter die Bonität, desto höher die Zinsen. Die Zinssätze sind für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren fest. Bei der Fremdkapitaltranche sind bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre jeweils in gleich hohen, ERP-Regionalförderprogramm Das ERP-Regionalförderprogramm bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern in den GA-Fördergebieten der alten Bundesländer, in den neuen Bundesländern und in Berlin eine günstige und langfristige Finanzierung für Investitionen an. Finanziert werden Investitionen von bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen, wie zum Beispiel der Kauf von Grundstücken, Gebäuden, Maschinen, aber auch Betriebs- und Geschäftsausstattungen und Übernahmen. Der Anteil der KfW-Finanzierung an den förderfähigen Investitionskosten beträgt in den neuen Bundesländern und Berlin 75 Prozent und in den alten Bundesländern 50 Prozent. Der Kredithöchstbetrag liegt in der Regel bei Euro je Betriebsstätte und Kalenderjahr. In den alten Ländern beträgt die maximale Kreditlaufzeit 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. In den neuen Ländern und Berlin beträgt die maximale Kreditlaufzeit 15 Jahre bei höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Zinssatz ist fest für die ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjährlichen Raten. Eine vorzeitige Tilgung ist gegen Zahlung einer Entschädigung möglich. Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Unternehmerkredit Der Unternehmerkredit (siehe dazu auch Seite 15) steht Existenzgründern der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflern sowie in- und ausländischen gewerblichen Unternehmen zur Verfügung. Dieser Kredit dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen in Deutschland zu einem günstigen Zinssatz. Dieser Zinssatz kann für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben werden. Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Möglich ist eine 100-Prozent-Finanzierung der Investitionen und Betriebsmitteln, sofern der beantragte Kreditbetrag unter einer Million EURO liegt. Bei bis zu 50 Millio- 19

20 Erhard Fitzner: Finanzierungsquellen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründungen nen Euro Umsatz werden bis zu 3/4 der förderfähigen Kosten, bei über 50 Millionen Euro Umsatz bis zu 2/3 der Kosten finanziert, jedoch maximal fünf Millionen Euro. Bei Krediten in den neuen Länder und Berlin-Ost, die den Betrag von zwei Millionen Euro nicht überschreiten, ist eine 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes möglich. In den alten Bundesländern und Berlin-West ist eine teilweise Haftungsfreistellung bei Krediten an Gründer und junge Unternehmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit möglich. Die Haftungsfreistellung beträgt 40 Prozent. Der Kredithöchstbetrag beläuft sich ebenfalls auf zwei Millionen Euro. Der Kredit muss banküblich abgesichert werden, hier sind keine öffentlichen Bürgschaften möglich. Unternehmerkredit-Betriebsmittel Dieser Kredit kann zur Finanzierung von Betriebsmitteln sowie auch zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe herangezogen werden. Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5 Millionen Euro. Die Kreditlaufzeit beträgt höchstens sechs Jahre, bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr. StartGeld Mikro-Darlehen Das Mikro-Darlehen unterstützt Kleinstgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (beispielsweise im Nebenerwerb oder aus der Arbeitslosigkeit heraus) oder der Freien Berufe einschließlich der Heilberufe sowie Unternehmensübernahmen und aktive Beteiligungen an einem Unternehmen. Auch bestehende Unternehmen während der ersten drei Jahre nach ihrer Gründung mit maximal 10 Beschäftigten können gefördert werden (Existenzfestigung). Die Gründungen können zunächst im Nebenerwerb erfolgen, wenn sie später in einen Haupterwerb münden Es werden auch erneute Unternehmensgründungen ( Zweite Chance ) gefördert, wenn die Verpflichtungen aus der ersten Gründung das neue Vorhaben nicht belasten. Der Fremdfinanzierungsbedarf darf maximal Euro betragen. Mit dem Mikro-Darlehen können bis zu 100 Prozent der Investitions- und Betriebsmittelaufwendungen finanziert werden. Der Darlehenshöchstbetarg beträgt Euro, davon werden 100 Prozent ausgezahlt. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre, davon sind sechs Monate tilgungsfrei. Eine 80-prozentige Haftungsfreistellung ist obligatorisch. Innerhalb dieses Programms wird die Variante Mikro 10 angeboten. Um eine sinnvolle Verzahnung von Finanzierung und Beratung zu unterstützen, sind im Rahmen von.mikro 10. bei Kooperationen von Kreditinstituten mit Mit dem StartGeld sollen Gründer mit geringem Investitionsvolumen (maximal Euro) unterstützt werden, die Schwierigkeiten haben, eine Hausbank zu finden. Die KfW-Mittelstandsbank möchte mit dem StartGeld den Hausbanken verstärkt Anreize bieten, auch kleine Gründungsvorhaben zu begleiten. Antragsberechtigt sind Gründer (natürliche Personen) und KMU mit weniger als 100 Beschäftigten, die sich im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder als Angehörige der Freien Berufe einschließlich der Heilberufe selbstständig machen wollen. Der Antragsteller darf nicht bereits selbstständig sein. Es kann sich zunächst auch um einen Nebenerwerb handeln, Voraussetzung aber ist, dass das geförderte Unternehmen mittelfristig als Vollerwerbsbetrieb ausgerichtet ist. Der Höchstbetrag liegt bei Euro. Das Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren, davon sind zwei Jahre tilgungsfrei. Eine Sonder-Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist möglich. Die Auszahlung beträgt 96 Prozent. Eine 80-prozentige Haftungsfreistellung wird obligatorisch gewährt, das heißt es muss nur für 20 Prozent eine bankübliche Sicherheit geboten werden. 20

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