Tätigkeitsbericht der Hamburger Kommission für Fragen der Gentechnik (HKFG) I. Vorwort

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1 Hamburg, Tätigkeitsbericht der Hamburger Kommission für Fragen der Gentechnik (HKFG) I. Vorwort Mit diesem Bericht informiert die Hamburger Kommission für Fragen der Gentechnik (HKFG) zum 17. Mal die Öffentlichkeit über ihre Arbeit. Dieser Tätigkeitsbericht ist für den Zeitraum vom Januar bis Dezember 2007 erstellt worden. Im Berichtszeitraum fanden insgesamt vier Sitzungen (55., 56., 57. und 58.) statt. Die Tagesordnungen sind in Anhang I beigefügt. Zu den Aufgaben der Kommission gehört die Beratung der Hamburger Behörden bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) insbesondere in Fragen betreffend: - die Sicherheit gentechnischer Anlagen und Arbeiten, - die Sicherheit bei der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen, - die Sicherheit bei der Beförderung gentechnisch veränderter Organismen, - die Erstellung und Fortschreibung von Notfallplänen sowie die Unterrichtung der beteiligten Personen und der Öffentlichkeit über Sicherheitsmaßnahmen sowie - den Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen und den Schutz der Tiere und Pflanzen sowie der sonstigen Umwelt vor Gefahren gentechnischer Verfahren und Produkte einschließlich der Vorbeugung vor solchen Gefahren für künftige Generationen. 1

2 Die Kommission berät die Hamburger Behörden ferner in grundsätzlichen Fragen auf dem Gebiet der gentechnologischen Sicherheitsforschung. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt unterstützt die HKFG als geschäftsführende Behörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Kommission besteht aus 7 Mitgliedern, die für die Dauer von 3 Jahren vom Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im Einvernehmen mit der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie der Behörde für Wissenschaft und Forschung berufen werden. Herr Professor Dr. V. Beusmann - Vorsitzender - [Forschungsschwerpunkt Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt (FSP BIOGUM), Forschungsgruppe Pflanzenzüchtung und Landwirtschaft, Hamburg] Herr PD Dr. J. Clos (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, Hamburg) Herr Professor Dr. B. Fehse - stellvertretender Vorsitzender - (Universitätsklinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt) Herr PD Dr. G. Feuerstein (FSP BIOGUM, Forschungsgruppe Medizin/Neuro- biologie, Hamburg) Herr Dr. A. Grundhoff (Heinrich-Pette-Institut für experimentelle Virologie und Immunologie an der Universität Hamburg) Herr Dr. A. F. Kahrs (EVOTEC AG, Hamburg) Herr Dr. F. Schnieders (Provecs Medical GmbH, Hamburg) 2

3 II. Die Arbeit der Kommission im Jahr 2007 Aktueller Stand der Prionenforschung Herr Professor Markus Glatzel (Institut für Neuropathologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf, Hamburg) berichtete über die Diagnostik, Pathogenese und Molekularbiologie der Prion-Erkrankungen (55. Sitzung TOP II). Diese Gruppe von neurodegenerativen Krankheiten, bei denen eine irreversible Schädigung des zentralen Nervensystems stattfindet, wird als transmissible spongiforme Enzephalopathie (TSE) bezeichnet. Zu den TSE zählen neben Erkrankungen beim Menschen wie der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK), dem Gerstmann-Sträussler-Scheinker-Syndrom (GSS), der letalen familiären Insomnie (FFI) und der Kuru auch Erkrankungen bei verschiedenen Tieren, u.a. die Scrapie beim Schaf, die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) beim Rind und die Chronic Wasting Disease (CWD) der Hirsche und Elche. Bei den Erkrankten finden spongiforme Veränderungen im Gehirn mit plaqueartigen, amyloiden Proteinablagerungen statt. Nach der Prion-Hypothese besteht der TSE-Erreger aus einer infektiösen, fehlgefalteten Form eines körpereigenen Prion-Proteins (PrP C bedeutet Prion Protein cellular). Sie wird auch als Scrapie-Isoform des Prion-Proteins (PrP Sc ) bezeichnet. Auch der Morbus Alzheimer gehört zu den neurodegenerativen Erkrankungen und zeichnet sich durch β- Amyloid-haltige Ablagerungen im Gehirn aus. Die spongiformen Enzephalopathien sind nicht therapierbar und führen zum Tod. PrP C ist ein hoch konserviertes Glykoprotein und enthält zum großen Anteil alpha-helices. Die physiologische Funktion von PrP c ist nicht vollständig aufgeklärt. PrP C befindet sich vor allem im Nervensystem und Gehirn, kommt an der Zelloberfläche vor und schützt die Zellen vor zweiwertigen Kupfer-Ionen, H 2 O 2 und freien Radikalen. 3

4 Gerät PrP C in Kontakt mit PrP Sc (Aggregate aus 4-6 Molekülen) dann ändert sich seine Konformation und es wird selbst zu PrP Sc. Es entwickelt sich eine Kettenreaktion, in der immer mehr PrP C in PrP Sc umgewandelt werden. Auch in gesunden Organismen lässt sich stets ein geringer Anteil von PrP Sc nachweisen. In kranken Individuen verschiebt sich der Anteil zu Gunsten von PrP Sc. Die Konformationsänderung beeinflusst die Eigenschaften des Proteins. PrP Sc zeichnet sich unter anderem durch eine erhöhte Proteinase K-Resistenz und durch einen erhöhten Anteil von beta-faltblattstrukturen aus. PrP Sc Moleküle sind sehr widerstandsfähig gegen übliche Desinfektions- bzw. Sterilisationsverfahren. Die Prion-Hypothese wurde ursprünglich kritisch aufgenommen, da ein nukleinsäurefreies infektiöses Agens bis dahin nicht vorstellbar war. Inzwischen gilt diese Hypothese jedoch als relativ gesichert. Die Initiation der neurodegenerativen Krankheit kann auf folgende Weisen erfolgen: spontan (z.b. scjk), genetisch bedingt (z.b. GSS) oder übertragen (z.b. Kuru). Es erscheint möglich, dass die TSE Vertreter eine neue Klasse von Krankheiten sind. Die Diagnostik der Prion-Erkrankungen erfolgt durch den Nachweis von Proteinase-K- Resistenz. Die Proteinase K baut das PrP C ab, das veränderte PrP Sc hingegen nicht. Dadurch lassen sich beide Proteinformen mittels Western Blot unterscheiden. Nach der oralen Aufnahme gelangt das Agens über den Lymph- und Blutweg ins Gehirn und vervielfältigt sich dort. PrP Sc konnte nicht nur im zentralen Nervensystem sondern auch in Muskel- und Milzgewebe sowie in der Zunge nachgewiesen werden. Allerdings ist die Menge des PrP Sc im Muskel im Vergleich zu der Menge im Nervensystem sehr gering. Es besteht die Möglichkeit, dass die TSE- Erkrankungen über den Verzehr von Muskelgewebe übertragen werden könnten. Das Auftreten von verschiedenen Prion-Stämmen ist sowohl bei humanen TSE-Erkrankungen als auch bei Prion-Erkrankungen aus dem Tierreich beschrieben. Das Vorhan- 4

5 densein von verschiedenen Krankheitsbildern, welche zu definierten neuropathologischen Merkmalen führen, kann durch die Existenz von verschiedenen Prion-Stämmen erklärt werden. Die Entstehung der BSE-Epidemie wird auf die Verfütterung von infektiösen Schlachtabfällen an Rinder zurückgeführt. Der erste BSE-Fall wurde 1985 in Großbritannien beobachtet. Den Höhepunkt erreichte die BSE-Epidemie im Januar Das Auftreten der BSE und einer neuen Variante der CJK in Großbritannien sowie experimentelle Befunde weisen auf die Übertragbarkeit des BSE-Erregers auf den Menschen hin. Die Prognosen über die Zahl der zu erwartenden Erkrankungen und der bisherige Trend der weiteren epidemischen Entwicklung sind aber aufgrund der abnehmenden Fallzahlen eher optimistisch. Sie entsprechen damit zurzeit, gemessen an den Mitte bis Ende der Neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts erhobenen epidemiologischen Vorhersagen, dem seinerzeitigen Best-case-Scenario. Transport von gentechnisch veränderten Organismen Frau Dr. Christine Rohde (DSMZ - Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH, Braunschweig) berichtete über den Transport von gentechnisch veränderten Organismen (56. Sitzung TOP I). Die biologische Fracht ist unabhängig von ihrer Risikogruppe den Transportregularien unterworfen. Frau Dr. Rohde informierte über internationale und nationale Gefahrgut- Regelwerke. Die UN und ihr Expertenkomitee für den Transport gefährlicher Güter (UNSCETDG) aktualisieren regelmäßig die "Recommendations on the Transport of Dangerous Goods". Diese Regelungen sind weltweit bindend für sämtliche Verkehrsträger und Gefahrgüter. 5

6 Die Beförderung von diagnostischen Proben, Kulturen von Mikroorganismen und gentechnisch veränderten Organismen unterliegt beim Postversand den Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), der Internationalen Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID) und den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter des Internationalen Verbandes der Luftfahrtgesellschaften (IATA-DGR). Man klassifiziert die Organismen nach den Gefahren die von ihnen ausgehen können in umweltgefährliche Substanzen (Gefahrgutklasse 9) und infektiöse Substanzen (Gefahrgutklasse 6, Division 6.2). Die infektiösen Stoffe sind von der Weltgesundheitsorganisation WHO in zwei Kategorien gegliedert: Kategorie A: Gefährliche Krankheitserreger mit hohem Gefährdungspotential, die lebensbedrohende Krankheiten auslösen können (Risikogruppe 3 und 4). Diese Organismen sind in einer Indikativliste aufgeführt. Sie werden unter der Nummer UN 2814 (humanpathogen) oder der Nummer UN 2900 (tierpathogen) eingestuft. Ihr Transport ist international streng reglementiert. Kategorie B: Sonstige infektiöse Substanzen, für die nicht die Kriterien der Kategorie A zutreffen und die weniger schwere Erkrankungen auslösen können (überwiegend Organismen der Risikogruppe 2). Sie sind unter der Nummer UN 3373 zuzuordnen. Eine Liste der Organismen der Kategorie B existiert nicht. Die GVO werden je nach der Gefährdung die von ihnen ausgeht, in o.g. Kategorien klassifiziert. IATA erfasst außerdem GVO, die nicht infektiöse Substanzen sind, aber Tiere, Pflanzen oder Mikroorganismen verändern könnten, unter der Nr. UN Für Organismen der Risikogruppe 1 und diagnostische Proben ohne Krankheitserreger gelten die Bedingungen der Weltpostunion (UPU). UPU verbietet Gefahrgüter in Postsendungen. Bei internationalen Transporten sind infektiöse Substanzen und GVO vom 6

7 Posttransport ausgeschlossen. Infektiöse Substanzen können eine Ausnahme bilden, vorausgesetzt, alle beteiligten nationalen Postverwaltungen, erlauben dies. Weltweit sind keine biologischen Substanzen im Postpaket erlaubt. Die Deutsche Post erlaubt den Transport von ansteckungsgefährlichen Stoffen der Klasse 6.2, Kategorie B bis Risikogruppe 2 als Maxibrief innerhalb Deutschlands. Die GVO sind dabei ausgeschlossen. Die Lufthansa fliegt keine ansteckungsgefährlichen Stoffe per Luftpost, in Ausnahmeregelung für die Deutsche Post die Organismen der Kategorie B, jedoch nur bis zur Risikogruppe 2. Als Alternative bieten sich zugelassene Kurierdienste an. Die Grundlage der Verpackungen für biologische Substanzen ist das Dreifach-Containment mit erheblichen Qualitätsunterschieden zwischen einer UN-Verpackung PI602 für UN 2814 und UN 2900 sowie einer PI650 für UN Die GVO vereinen zwei Gefahrenaspekte: Infektiosität und Umweltgefahr. Die sicherste Verpackung bleibt PI602 und sollte in Zweifelsfällen verwendet werden. Gefahrgut kann schnell und sicher befördert werden, wenn alle Voraussetzungen vom verantwortlichen geschulten Versender beachtet wurden. Jede Institution, die Mikroorganismen der Kategorie A oder B versendet, sollte eine Person für diesen Verantwortungsbereich benennen. Der Verantwortliche unterliegt einer Schulungspflicht. Der Versender alleine trägt die Verantwortung für die korrekte Klassifizierung. Aktuelle Situation in der Gentherapie Frau Dr. Andrea Schilz, Europäisches Institut für Forschung und Entwicklung von Transplantationsstrategien (EUFETS), Idar-Oberstein, berichtete über die aktuelle Situation in der Gentherapie aus Sicht der Hersteller von Zell- und Gentherapeutika (57. Sitzung TOP I). 7

8 Das EUFETS wurde 1997 gegründet. Das Biotechnologie-Unternehmen versteht sich als Bindeglied zwischen biomedizinischer Forschung und der Anwendung neuer Therapieverfahren in der Klinik. Das EUFETS ist Mitglied der Fresenius Gruppe. Die Entwicklung von Gentherapieprodukten wird vorwiegend in Forschungseinrichtungen und wenigen kleinen Biotechnologie-Unternehmen vorangetrieben. Die Marktsituation für Biotechnologiefirmen ist aus Sicht des EUFETS schwierig, da noch kein etablierter Markt vorhanden ist. Die Zukunft der Branche ist schwer abzuschätzen, sie hängt sehr von klinischen Erfolgen ab. Zurzeit stagniert die Anzahl genehmigter klinischer Studien, die mit begrenzter Patientenzahl durchgeführt werden. Die Herstellung sehr unterschiedlicher Produkttypen und von Produkten verschiedener Reifegrade erfordert große Flexibilität sowie ein fundiertes Hintergrundwissen. Eine Entscheidung für die Erweiterung der Technologiebasis z.b. für andere Vektorsysteme ist riskant und bei der Umsetzung mit hohen Kosten verbunden. Daher sind die Aufträge mit einem großem Forschungsaufwand und einem geringem Umsatz verbunden. Frau Dr. Schilz berichtete über die gesetzlichen Grundlagen für die Herstellung, klinische Prüfung und die Zulassung von Gentherapeutika: das Arzneimittelgesetz (AMG), die Arzneimittelprüfrichtlinien sowie die EG-Verordnungen. Die Herstellung gentechnisch veränderter Organismen im Labor sowie die Errichtung und der Betrieb gentechnischer Anlagen unterliegen der Anmelde- oder Genehmigungspflicht des Gentechnikgesetzes (GenTG). Das Gentechnikgesetz erfasst dagegen nicht die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen am Menschen. Der Behandlungsraum kann im Rahmen einer klinischen Prüfung eine gentechnische Anlage im Sinne des Gentechnikgesetzes darstellen. Die Räume für die Produktion von Zell- und Gentherapeutika müssen den gesetzlichen Vorgaben und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Ein wichtiger Faktor für die klinische Anwendung der Gentherapie ist die Herstellung der Genthera- 8

9 peutika entsprechend den regulatorischen Vorgaben Good Manufacturing Practice (GMP) und Good Laboratory Practice (GLP). Das EUFETS bietet eine GMP konforme Herstellung von Therapeutika an. Oberstes Ziel dabei ist die Sicherstellung von Qualität und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln. Zusätzlich berät das EUFETS beim Aufbau GMP-konformer Herstellungsprozesse und Qualitätskontrollen und bietet Hilfe bei der Erlangung einer Herstellungserlaubnis nach AMG an. Frau Dr. Schilz hat die Rahmenbedingungen für die Herstellung der Gentherapieprodukte unter GMP erläutert. Zur Entwicklung und für die Pilotproduktion von Gentherapeutika steht dem EUFETS ein Gebäudekomplex mit 4500 m 2 mit einer GMP-Einheit von 500 m 2 zur Verfügung. Da die Prüfung von Gentherapieprodukten dem GenTG unterliegt, wurden Labore der Sicherhetsstufen S2 und S3** errichtet. Für die Produktion von aseptischen Wirkstoffen und Arzneimitteln steht eine GMP- und GLP-zertifizierte Anlage zur Verfügung. Die Erhaltung des GMP Status ist mit großem Personalaufwand verbunden. Die Anlage besteht aus Reinräumen der Klassen A/B, Vorbereitungsräumen der Reinraumklasse C sowie separaten Räumlichkeiten für die Qualitätskontrolle und Lagerung. Herr Dr. Frank Schnieders (Provecs Medical GmbH, Hamburg) berichtete über die regulatorische Situation der klinischen Gentherapie in Deutschland (57. Sitzung TOP I). Für die Genehmigung klinischer Prüfungen sind folgende Institutionen zuständig: das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn, das Paul- Ehrlich-Institut (PEI), Langen sowie international die EMEA (European Medicines Agency) und die FDA (Food and Drug Administration). Vor Beginn einer klinischen Prüfung sind die positive Stellungnahme der zuständigen Ethikkommission und die Genehmigung durch das PEI notwendig. Durch die 12. AMG- 9

10 Novelle wurden die Genehmigungsfristen gesetzlich festgelegt. Die Genehmigungsverfahren für klinische Studien werden in implizierte und explizite Genehmigungsverfahren unterteilt. Für implizierte Genehmigungsverfahren gilt die Genehmigung als erteilt, wenn das PEI dem Sponsor innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen keine mit Gründen versehenen Einwände übermittelt. Wenn der Sponsor auf mit Gründen versehene Einwände den Antrag nicht innerhalb einer Frist von höchstens 90 Tagen entsprechend abgeändert hat, gilt die klinische Prüfung als abgelehnt. Für klinische Prüfungen, deren Prüfarzneimittel somatische oder xenogene Zelltherapeutika, Gentransfer-Arzneimittel oder gentechnisch veränderte Organismen enthalten, ist eine schriftliche explizite Genehmigung erforderlich. Dies betrifft auch Wirkstoffe, die menschlichen oder tierischen Ursprungs sind. Im expliziten Verfahren beträgt die Frist für die Erteilung der Genehmigung höchstens 60 Tagen nach Eingang des formal vollständigen Antrags. Mit der klinischen Prüfung darf erst begonnen werden, wenn eine Genehmigung vorliegt. Für Nachfolgestudien der Phase 1, die auf einer genehmigten klinischen Prüfung desselben Entwicklungsprogramms beruhen und bei denen sich die Unterlagen zur pharmazeutischen Qualität und die Ergebnisse der pharmakologisch-toxikologischen Prüfungen nicht geändert haben, verkürzt sich die Frist auf maximal 14 Tage. Die Anforderungen für neue Therapeutika wurden durch die EMEA erhöht. Dazu hat die EMEA einen Richtlinienentwurf bekannt gegeben. Die darin formulierten Standards sollen Unternehmen künftig helfen, ähnlich fatale Nebenwirkungen wie bei der TeGenero AG-Studie beim Ersttest am Menschen zu vermeiden. Die Richtlinien gelten nur für sogenannte Hochrisiko-Wirkstoffe, wie z.b.: bispezifische Antikörper, Antikörperfragmente, Fusionsproteine etc. Die verschärften Anforderungen betreffen u.a. den Nachweis des 10

11 Wirkmechanismus, den Nachweis der Wirkung im Tiermodell und die Erstdosisdefinition. Potenziale der Gentechnik bei Energiepflanzen Herr Dr. Markus Schorling, FSP BIOGUM, FB Landwirtschaft, berichtete über das Projekt Potenziale der Gentechnik bei Energiepflanzen (58. Sitzung TOP II). Dieses vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geförderte Vorhaben befasst sich mit der Züchtung von Energiepflanzen, insbesondere unter Einsatz gentechnischer Methoden. Im Projekt werden folgende Fragestellungen bearbeitet: Potenzial der Gentechnik für die Züchtung von Energiepflanzen Anbau- und Nutzungskonzepte von Energiepflanzen Auswirkungen des Energiepflanzenanbaus auf die Umwelt Steuerungsmechanismen in Hinblick auf die Energie- und Umweltpolitik. Im Projekt wurde der Stand der Forschung anhand einer Literatur- und Internetrecherche ermittelt sowie eine Umfrage bei Unternehmen und Forschungseinrichtungen zum Vorhaben im Bereich gentechnisch veränderter Energiepflanzen durchgeführt. Ein anonymisierter Fragebogen wurde an 51 Unternehmen und 30 Forschungseinrichtungen verschickt, um ein Bild von den Züchtungszielen bei Energiepflanzen zu erlangen. Geantwortet haben 32 Institutionen. Davon betreiben 11 Einrichtungen keine Forschung auf dem Gebiet von Energiepflanzen. Die Umfragen bei Unternehmen und Forschungseinrichtungen ergaben, dass zurzeit erst wenige gentechnische Projekte mit Kulturpflanzen wie Mais, Raps und Zuckerrübe stattfinden. Diese Arbeiten werden überwiegend mit dem Ziel der Ertragssicherung durch Resistenzen und Toleranzen, nur selten zur direkten Ertragssteigerung und Veränderung der Inhaltsstoffe genutzt. Hingegen werden biotechnologische Verfahren bereits eingesetzt, um die Gesamtbiomasse für die Biogaserzeugung zu erhöhen. 11

12 Die Sondierungen ergaben weiterhin, dass der politisch-rechtliche Rahmen und die Verbraucherakzeptanz als hemmend für die Anwendung der Gentechnik eingeschätzt werden. Für die Umwelt und die Gesundheit werden teils positive, teils negative Effekte erwartet. Als mögliche negative Auswirkungen des Anbaus von Energiepflanzen nannten die befragten Unternehmen und Forschungseinrichtungen: schädliche ökologische Auswirkungen, eine geringere Biodiversität, Flächenkonkurrenz, höhere Kosten, steigenden Wasserbedarf und intensivere Landwirtschaft. Als mögliche positive Auswirkungen des Anbaus wurden extensivere bzw. optimiertere Landwirtschaft, Erweiterung der Fruchtfolge und höhere Biodiversität genannt. Im weiteren Verlauf des Projektes sollen Untersuchungen zu möglichen Umweltwirkungen des Energiepflanzenanbaus sowie zu Steuerungsmechanismen in Hinblick auf die Klima-, Energie-, Umwelt- und Agrarpolitik durchgeführt werden. Herr Dr. Schorling stellte fest, dass die Optimierung von Pflanzen als Energieträger in Zukunft eine wichtige Rolle in der Pflanzenzüchtung einnehmen wird. Biotechnologische und gentechnische Verfahren werden als Erweiterung der konventionellen Züchtung Anwendung finden. Die Nutzung und Gewinnung von Energie aus nachwachsenden Rohstoffen könnte einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieproduktion und zur Reduktion von Treibhausgasen leisten. Die BSU informierte die HKFG: über die Saatgutkontrolle und die Empfehlungen für das Vorgehen der Überwachungsbehörden bei GVO-Anteilen mit zugelassenen GVO (56. Sitzung TOP IV) über die Diskussion zum Thema Saatgutüberwachung auf der 33. Sitzung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) am 18./

13 über die Klage der Firma Monsanto gegen den Bescheid des BVL vom (58. Sitzung TOP V) über von der BSU im Jahr 2007 durchgeführte Verfahren nach dem GenTG (Anhang II): - nach 8 Abs. 2: IB24-1/07, IB24-9/07, IB24-20/07, IB24-21/0/07, IB24-23/07, IB24-25/07, IB24-27/07, IB24-32/07, IB24-33/07, IB24-35/07, IB24-59/07, IB24-60/07, IB24-61/07, IB24-62/07, IB24-65/07, IB24-72/07, IB24-77/07, IB24-79/07, IB24-80/07, IB24-81/07, IB24-87/07, IB24-126/07, IB24-193/07, IB24-194/07 - nach 8 Abs. 4: IB24-89/07, IB24-175/07, IB24-197/07 - nach 9 Abs. 2: IB24-97/07, IB24-115/07, IB24-125/07, IB24-210/07 - nach 9 Abs. 3: IB24-10/07 - nach 9 Abs. 4: IB24-88/07, IB24-224/07 Über Inhalt und Fortgang der Verfahren wurde die HKFG jeweils unterrichtet. Genehmigt Für die Richtigkeit Professor Dr. V. Beusmann (Vorsitzender) Dr. D. Sowitzki (BSU, IB17) 13

14 Anhang I Tagesordnungen der Sitzungen der HKFG im Jahr 2007 Tagesordnung der 55. Sitzung am 25. Januar 2007 I. Annahme der Tagesordnung II. Aktueller Stand der Prionenforschung III. Verabschiedung des Protokolls der konstituierenden Sitzung IV. Allgemeine Mitteilungen der für die Gentechnik zuständigen Behörden V. Verschiedenes Tagesordnung der 56. Sitzung am 19. April 2007 I. Transport von gentechnisch veränderten Organismen II. Annahme der Tagesordnung III. Verabschiedung des Protokolls der 55. Sitzung IV. Allgemeine Mitteilungen der für die Gentechnik zuständigen Behörden V. Verschiedenes 14

15 Tagesordnung der 57. Sitzung am 21. Juni 2007 I. Aktuelle Situation in der Gentherapie II. Annahme der Tagesordnung III. Verabschiedung des Protokolls der 56. Sitzung IV. Allgemeine Mitteilungen der für die Gentechnik zuständigen Behörden V. Verschiedenes Tagesordnung der 58. Sitzung am 8. November 2007 I. Thematische Schwerpunkte und Sitzungsplan für das Jahr 2008 II. Potenziale der Gentechnik bei Energiepflanzen III. Annahme der Tagesordnung IV. Verabschiedung des Protokolls der 57. Sitzung V. Allgemeine Mitteilungen der für die Gentechnik zuständigen Behörden VI. Verschiedenes 15

16 Anhang II Titel der gentechnischen Arbeiten, die der HKFG im Jahr 2007 zur Kenntnis gegeben wurden Antrag IB24-1/07 vom 21. Dezember 2006, Technische Universität Hamburg-Harburg, Projekt: Konstruktion von Genbanken aus Umwelt-DNA und deren Durchmusterung nach neuartigen Enzymen für die Biokatalyse aus verschiedenen Habitaten. Antrag IB24-9/07 vom 8. Januar 2007, Altonabiotec, Sicherheitsstufe 1. Projekt A: Expression von humanem Follikel stimulierendem Hormon (FSH). Projekt B: Expression von humanem Tumor Nekrose Faktor Alpha (TNFα). Antrag IB24-10/07 vom 17. Januar 2007, Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, Sicherheitsstufe 3. Projekt: Untersuchungen zur Struktur und Replikation des Chikungunyavirus. Antrag IB24-20/07 vom 26. Januar 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Sicherheitsstufe 1. Projekt: Molekulare Charakterisierung von Mikrometastasen. 16

17 Antrag IB24-21/07 vom 26. Januar 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Projekt: Übertragung von Reporter-Konstrukten auf Zelllinien und humane Blutproben mit Hilfe von replikationsinkompetenten ( E1/ E3) rekombinanten Adenoviren vom Typ 5 (Ad5). Antrag IB24-23/07 vom 19. Januar 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Projekt: Zellbiologische Effekte von Yersinia enterocolitica, Yersinia pseudotuberculosis und Staphylokokken (S. epidermidis, S. aureus) Virulenzfaktoren. Antrag IB24-25/07 vom 8. Januar 2007, Heinrich-Pette-Institut für Experimentelle Virologie und Immunologie, Projekt: Mechanismen der Virus-Wirtswechelwirkung am Modellsystem humaner Adenoviren. Antrag IB24-27/07 vom 8. Februar 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Projekt: Transfer von Resistenz- und Markergenen in etablierte Zellen und Primärzellen zum besseren Verständnis der Genese hämatologischer Neoplasien. Antrag IB24-32/07 vom 6. Dezember 2006, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Projekt: Adenovirus-vermittelte Überexpression von CEACAM1-Domänen. 17

18 Antrag IB24-33/07 vom 14. Februar 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Sicherheitsstufe 1. Genetische Analyse von hämatologischen Neoplasien mittels Fluoreszenz-in-situ- Hybridisierung. Antrag IB24-35/07 vom 16. Februar 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Projekt: Transiente Infektion von humanen antigenpräsentierenden B-Zellen und Monozyten zur Expansion von antigen-spezifischen Memory-T-Zellen (Presensitization) im Rahmen eines Immunmonitoring bei Vakzinierungsstudien. Antrag IB24-59/07 vom 12. März 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Sicherheitsstufe 1. Projekt: Haltung von Wirbeltieren unter S1-Bedingungen - Versuchstierkundlichtierärztliche Betreuung. Antrag IB24-60/07 vom 12. März 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Sicherheitsstufe 1. Projekt: Molekulare Mechanismen von Wachstumsfaktoren, Zytokinen und vasoaktiven Substanzen bei renalen Zellen. Antrag IB24-61/07 vom 9. März 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Sicherheitsstufe 1. Projekt: Klonierung, Expression und funktionelle Charakterisierung von Ionenkanälen bei Wirbeltieren. 18

19 Antrag IB24-62/07 vom 12. März 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Projekt: Entwicklung und Charakterisierung von rekombinanten adenoviralen Vektoren zur kombinierten Gentherapie von Osteosarkomen und deren Metastasen. Antrag IB24-65/07 vom 14. März 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Projekt: Infektionsstudien mit rekombinanten Krankheitserregern. Antrag IB24-72/07 vom 27. März 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Sicherheitsstufe 1. Projekt A: Bedeutung von Calcitonin und CGRP für die zentrale Kontrolle des Knochenstoffwechsels. Projekt B: Identifizierung differentiell exprimierter Gene in knochenbildenden Zellen. Antrag IB24-77/07 vom 21. März 2007, INDIVUMED GmbH, Sicherheitsstufe 1. Projekt: Klonierung von humanen/murinen DNA Fragmenten. Antrag IB24-79/07 vom 4. April 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Sicherheitsstufe 1. Projekt: Molekulare Charakterisierung menschlicher Erkrankungen. Antrag IB24-80/07 vom 30. März 2007, Sankt-Ansgar-Schule, Sicherheitsstufe 1. Projekt: Klonierung des Gens für GFP aus Aequorea victoria mit pglo in E. coli K12 HB

20 Antrag IB24-81/07 vom 10. April 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Projekt: Untersuchung von Cyto- und Karyoskelettbestandteilen, Zellverbindungsproteinen, Wachstumsfaktoren und deren Rezeptoren und Transmittermolekülen in der Haut von Wirbeltieren. Antrag IB24-87/07 vom 16. April 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Projekt: Lysosomale Speicherkrankheiten mit Beteiligung des Zentralen Nervensystems: Frühjuvenile neuronale Ceroid Lipofuszinose und Metachromatische Leukodystrophie - Untersuchungen zum Pathomechanismus und einer verbesserten Therapie. Antrag IB24-88/07 vom 17. April 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Projekt A: Expression synaptischer Proteine in neuronalen Zellen durch Lentiviren. Projekt B: Expression von Proteinen und sirnas in neuronalen Primärkulturen mit Hilfe eines retroviralen Vektorsystems. Antrag IB24-89/07 vom 20. April 2007, Paul Gerson Unna Forschungszentrum der Beiersdorf AG, Sicherheitsstufe 1. Projekt: Charakterisierung humaner Aquaporine in eukaryontischen Zelllinien. 20

21 Antrag IB24-97/07 vom 2. Mai 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Sicherheitsstufe 2. Projekt: Herstellung von humanen Zelllinien, in denen an der Karzinompathogenese beteiligte Gene überexprimiert bzw. shrna vermittelt herunterreguliert werden. Antrag IB24-115/07 vom 6. Juni 2007, CCS (Cell Culture Service GmbH), Sicherheitsstufe 2. Projekt: Gentransfer von cdnas mit Hilfe replikationsdefekter adenoviraler (AdV) Vektoren zur kommerziellen Entwicklung von Zellen mit Überexpression von Proteinen zur Targetvalidierung. Antrag IB24-125/07 vom 18. Oktober 2007, Heinrich-Pette-Institut für Experimentelle Virologie und Immunologie, Projekt: Einsatz lentiviraler Vektoren für die experimentelle Gen-Suppression. Antrag IB24-126/07 vom 22. Juni 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Sicherheitsstufe 1. Projekt A: Expression und gezielte Mutagenese von Mikrotubuli-Proteinen für Strukturuntersuchungen (Röntgendiffraktion, Elektronenmikroskopie) (Herpes simplex Virus). Projekt B: In vivo Analyse von Funktion und Regulation zytoskelettärer Proteine. Projekt C: Expression und gezielte Mutagenese von Mikrotubuli-Proteinen für Strukturuntersuchungen (Röntgendiffraktion, Elektronenmikroskopie) (Adenovirus). Projekt D: In vivo Analyse von Funktion und Regulation zytoskelettärer Proteine. 21

22 Projekt E: Expression und gezielte Mutagenese von Mikrotubuli-Proteinen für Strukturuntersuchungen (Röntgendiffraktion, Elektronenmikroskopie) mit Hilfe eines defekten Semliki Forest Virus Vektorsystems. Projekt F: In vivo Analyse von Funktion und Regulation zytoskelettärer Proteine. Antrag IB24-175/07 vom 5. September 2007, Max-Planck-Arbeitsgruppen für strukturelle Molekularbiologie, Projekt: ADP-Ribosylierung und purinerge Signalwege in Säuger-Zellen. Antrag IB24-193/07 vom 21. September 2007, Universität Hamburg, Sicherheitsstufe 1. Projekt: Klonierung zur Überexpression von Enzymen und Proteinen des Sekundärmetabolismus. Antrag IB24-194/07 vom 8. Oktober 2007, Institute for Immunology, Clinical Pathology, Molecular Medicine GmbH (IPM Biotech), Sicherheitsstufe 1. Projekt: Herstellung von rekombinanten Autoantigenen. Antrag IB24-197/07 vom 8. Oktober 2007, Evotec AG, Sicherheitsstufe 1. Projekt: Klonierung und Expression von Antikörper-Genfragmenten, Produktion und Display rekombinanter Antikörper in E. coli. Antrag IB24-210/07 vom 18. Oktober 2007, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Projekt: Retrovirale Insertionsmutagenese zur malignen Transformation Telomerase-immortalisierter humaner fetaler Hepatozyten. 22

23 Antrag IB24-224/07 vom 5. November 2007, Zentrum für Molekulare Neurobiologie, Projekt: Herstellung von embryonalen und neuralen Stammzellen mit induzierbarer Expression von Proteinen für die Transplantation in Mausmodelle neurodegenerativer Krankheiten mit Hilfe eines retroviralen Vektorsystems. 23

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