Moderater Anstieg der Fallzahlen im ersten Quartal Finanzausstattung und Zahl an Teilnehmern in Fördermaßnahmen auf Rekordniveau
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- Clemens Schmitz
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1 Moderater Anstieg der Fallzahlen im ersten Quartal 2017 Finanzausstattung und Zahl an Teilnehmern in Fördermaßnahmen auf Rekordniveau Steigender Anteil arbeitsmarktferner Personen erfordert intensivere und aufwändigere Betreuung Quartalsbericht der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis zum Offenburg, Im vergangenen Quartal sind die Fallzahlen der KOA moderat angestiegen: So hat die Zahl der Bedarfsgemeinschaften lediglich um 0,8% auf zugenommen. Der Anstieg zum Vorjahresmonat ist dagegen mit plus 4,1% deutlicher ausgefallen. Die Fallzahlenzuwächse sind nach wie vor durch die Fluchtmigration beeinflusst. Werden diese herausgerechnet, wäre die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im letzten Quartal um 0,7% gesunken. Die Zahl der Arbeitslosen hat im ersten Quartal geringfügig abgenommen (minus 0,4%) und ist gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,6% gesunken. Zentraler Grund für den Rückgang der Arbeitslosigkeit ist die zeitgleiche Zunahme an Arbeitsfördermaßnahmen. Mit 383 Arbeitsvermittlungen im ersten Quartal ist die Zahl der Arbeitsmarktintegrationen in den vergangenen Jahren leicht rückläufig. Maßgeblich für diese Entwicklung ist der Umstand, dass der Anteil arbeitsmarktnaher Leistungsempfänger im Fallbestand der KOA stetig sinkt, während die Neuzugänge, insbesondere aus dem Flüchtlingsbereich, überwiegend schwer zu vermitteln sind nicht zuletzt aufgrund der vorhandenen Sprachdefizite. Im März 2017 waren Maßnahmeteilnehmer gelistet, damit wurde das bereits sehr hohe Niveau des vorangegangenen Quartals nochmals etwas überschritten. In der Summe befinden sich derzeit 21,8% aller dem Arbeitsmarktmarkt zur Verfügung stehenden Personen in einer Arbeitsfördermaßnahme der KOA beides die höchsten Aktivierungswerte seit es die KOA gibt. Ein zunehmender Anteil arbeitsmarktferner Personen erfordert stärkere Bemühungen bei der Betreuung dieser Personengruppe. Ein Baustein bei der Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt ist das Projekt Soziale Teilhabe, mit dem sich die KOA seit Anfang 2017 sehr schwer vermittelbaren Arbeitslosen widmet.
2 1 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften 2 Im vergangenen Quartal sind die Fallzahlen der KOA moderat angestiegen: So hat die Zahl der Bedarfsgemeinschaften lediglich um 0,8% auf zugenommen. Der Anstieg zum Vorjahresmonat ist dagegen mit plus 4,1% deutlicher ausgefallen. Die Fallzahlenzuwächse sind nach wie vor durch die Fluchtmigration beeinflusst. Werden diese herausgerechnet, wäre die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im letzten Quartal um 0,7% gesunken. Übersicht 1: Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist im Bundesgebiet im Vergleich zum Vorjahr um 1,3% gestiegen. In Baden-Württemberg erfolgte jedoch im selben Zeitraum eine Zunahme um 5,5% und in den mit uns vergleichbaren Regionen um 7,3%. Demgegenüber fiel der Anstieg im Ortenaukreis somit mit plus 4,1% relativ niedrig aus. Übersicht 2: Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im regionalen Vergleich Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften März 2016 März 2017 Veränderung März 17 zu März 16 Deutschland ,3% Baden-Württemberg ,5% SGB II-Typ 1d des IAB ,3% Ortenaukreis ,1%
3 3 2 Entwicklung der Arbeitslosigkeit Die Zahl der Arbeitslosen hat im ersten Quartal abgenommen (minus 0,4%) und ist auch gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,6% gesunken. Zentraler Grund für den Rückgang der Arbeitslosigkeit ist die zeitgleiche Zunahme an Arbeitsfördermaßnahmen. So lag die Zahl der Maßnahmeteilnehmer im vergangenen Monat um 497 Personen über dem Vorjahresquartal, was die Arbeitslosenstatistik maßgeblich beeinflusst hat. Bei den unter 25-jährigen hatte die Arbeitslosigkeit im ersten Quartal 2016 um knapp 100 Jugendliche und junge Erwachsene zugenommen und hält sich seitdem auf diesem Niveau aktuell bei 312 Personen. Übersicht 3: Entwicklung der Arbeitslosigkeit 3 Arbeitsvermittlungen / Integrationen in den Arbeitsmarkt Im ersten Quartal haben 319 Arbeitssuchende eine sozialversicherungspflichtige bzw. selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzukommen 63 Arbeitsaufnahmen auf dem sog. zweiten Arbeitsmarkt. Insgesamt haben im vierten Quartal somit 382 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden. Damit ist die Zahl der Vermittlungen in den vergangenen Jahren leicht rückläufig. Maßgeblich für diese Entwicklung ist der Umstand, dass der Anteil arbeitsmarktnaher Leistungsempfänger im Fallbestand der KOA stetig sinkt, während die Neuzugänge, insbesondere aus dem Flüchtlingsbereich, schwer zu vermitteln sind nicht zuletzt aufgrund der vorhandenen Sprachdefizite. Übersicht 4: Arbeitsvermittlungen / Integrationen
4 4 Flüchtlingssituation: aktueller Stand 4 Im März 2017 erhielten Bedarfsgemeinschaften mit Personen aus den Flüchtlings- Hauptzugangsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Pakistan und Syrien SGB II- Leistungen von der KOA. Dieser Bestand erhöhte sich im ersten Quartal gegenüber dem Jahresende 2016 um 132 (= plus 11%). Die Mehrheit der Asylbewerber kommt aus Syrien (63%), ein großer Anteil (30%) ist zwischen 15 und 25 Jahre alt. Übersicht 5: Fallzahlenentwicklung der Flüchtlinge BG s aus nichteuropäischen Flüchtlingsländer im SGB II Bezug Zeitreihe Bestand 2016 (T0) Bedarfsgemeinschaften Veränderung ggü. Vormonat Zeitreihe Bestand 2017 (T0) Bedarfsgemeinschaften Veränderung ggü. Vormonat Personen aus nichteuropäischen Flüchtlingsländer im SGB II Bezug Zeitreihe Bestand 2016 (T0) erwerbsfähige Leistungsberechtigte SGB II Veränderung ggü. Vormonat Zeitreihe Bestand 2017 (T0) erwerbsfähige Leistungsberechtigte SGB II Veränderung ggü. Vormonat Übersicht 6: Altersstruktur der Flüchtlinge Geschlecht und Alter männlich weiblich Gesamt %Anteil erwerbsfähige Leistungsberechtigte SGB II % 15- unter 20 Jahre % 20- unter 25 Jahre % 25- unter 35 Jahre % 35- unter 45 Jahre % 45- unter 55 Jahre % 55- unter 67 Jahre %
5 5 5 Arbeitsfördermaßnahmen Qualifizierungs-, Aktivierungs- und Trainingsmaßnahmen Gerade bei langzeitarbeitslosen Menschen sind oft verschiedene Vermittlungshemmnisse vorhanden, die einem direkten (Wieder-)Einstieg in das Arbeitsleben entgegenstehen. Durch Qualifizierungs-, Aktivierungs- und Trainingsmaßnahmen sollen die Arbeitsuchenden fit gemacht werden für den ersten Arbeitsmarkt. Um eine positive Wirkung erzielen zu können, wurde das Maßnahmeangebot von der Kommunalen Arbeitsförderung in den vergangenen Jahren bedarfsgerecht entwickelt. So waren im März Teilnehmer in Arbeitsfördermaßnahmen gelistet. Dies entspricht dem Niveau des vorangegangenen Quartals und ist damit auch weiterhin auf einem Höchststand innerhalb der letzten Jahre. Insbesondere die Teilnahmen an sogenannten drittmittelfinanzierten Maßnahmen (z.b. Integrationssprachkurse) sind im letzten Jahr gestiegen. Beschäftigungsmaßnahmen Die Zuweisung von Arbeitslosengeld II-Empfängern in Beschäftigungsmaßnahmen ist eine bedeutende arbeitsmarktpolitische Strategie bei der Aktivierung Arbeitsloser, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht oder nicht auf Anhieb vermittelbar sind. Dies erhält und verbessert nicht nur deren Beschäftigungsfähigkeit, es gelingt auch häufiger, sie aus solchen Maßnahmen unmittelbar in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs) stellen den größten Anteil an Beschäftigungsmaßnahmen. Ihre Zahl lag im März bei 239 und liegt damit auf dem Niveau des Vormonates (240). Aktuell befinden sich in der Summe erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Arbeitsfördermaßnahme der KOA, dies sind 21,8% aller dem Arbeitsmarktmarkt zur Verfügung stehenden Personen beides die höchsten Aktivierungswerte seit es die KOA gibt. Übersicht 6: Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen
6 6 Programme für Langzeitleistungsbezieher / Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 6 Der Leistungsbezug im SGB II stellt für Viele nicht lediglich eine vorübergehende Hilfe dar, die sie als Arbeitssuchende in einer Notlage beanspruchen. Stattdessen sind viele Arbeitslose längerfristig auf diese Leistung angewiesen. In der KOA erhalten rund die Hälfte der Leistungsberechtigten (6.261 Personen) länger als 24 Monate Arbeitslosengeld II, immerhin ein Drittel (3.783 Personen) sogar länger als 48 Monate. Und umso erfolgreicher in den letzten Jahren Erwerbslose in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten, umso stärker steigt auch der Anteil an arbeitsmarktfernen Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Diese erfordern intensive Betreuung und maßgeschneiderte Arbeitsfördermaßnahmen. Bereits seit Sommer 2015 beteiligt sich die KOA an einem Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose mit dem Projekt PEP (Perspektiven planen). Dieses richtet sich an Personen, die u.a. seit mindestens zwei Jahren im Leistungsbezug sind, das 35. Lebensjahr vollendet haben und über keine verwertbare Berufsausbildung verfügen. Gefördert werden mit Lohnkostenzuschüssen Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt überwiegend bei privaten Arbeitgebern mit dem Ziel einer dauerhaften Beschäftigung im Betrieb. Seit Anfang 2017 beteiligt sich die KOA an einem weiteren Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose: dem Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt. Dieses richtet sich an Leistungsbezieher mit noch mehr Einschränkungen: Sie müssen mindestens 48 Monate Leistungen des Jobcenters beziehen und darüber hinaus entweder gesundheitliche Einschränkungen haben und/oder ein minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft leben. Hinzu kommen meist weitere erschwerende Umstände wie z.b. ein höheres Lebensalter, fehlende berufliche Qualifikation und eingeschränkte Mobilität. Gleichwohl haben auch diese Personen den Wunsch und das Interesse, wieder am Berufsleben teilzuhaben und einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen zu können. Mit Hilfe des Programms kann dies für einen befristeten Zeitraum gelingen. Als Arbeitgeber kommen in Frage Gebietskörperschaften, Städte und Gemeinden, Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützige Träger, die entsprechende Tätigkeiten und eine adäquate Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anbieten können. Die auszuführenden Arbeiten müssen, analog zu den Voraussetzungen für die Zulassung von Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs), zusätzlich und wettbewerbsneutral sein sowie im öffentlichen Interesse liegen. Eine Beschäftigung in der freien Wirtschaft ist ausgeschlossen. Geboten werden der Betreuung am Arbeitsplatz auch weitere unterstützende Leistungen wie z.b. Angebote der Gesundheitsförderung, Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung. Die Arbeitsverhältnisse werden durch umfangreiche Lohnkostenzuschüsse (LKZ) gefördert. Möglich sind Tätigkeiten mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 15 bis 30 Stunden. Auf der Basis des Mindestlohns berechnet ist die Förderung auskömmlich. Bei tariflicher Entlohnung verbleibt beim Arbeitgeber ein Eigenanteil. Für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden wird ein LKZ von Euro gezahlt; bei einer geringeren Arbeitszeit erfolgt eine anteilige Förderung. Ziel der KOA ist es, im Laufe des Jahres 70 Arbeitsplätze im Rahmen des Programms zu akquirieren und somit einer entsprechenden Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern eine zumindest befristete Beschäftigung bis zum Ende des Jahres 2018 anbieten zu können. Derzeit liegen 62 Angebote vor, 30 Plätze sind bereits besetzt. Tätigkeitfelder sind z.b. Arbeiten in Gebrauchtwaren- und Tafelläden, Unterstützung bei der Betreuung von Obdachlosen und in Kontaktladen-Cafés für Drogensüchtige. Ein weiteres schönes Beispiel sind Helfertätigkeiten bei einem Sinnesgarten in der Tagesklinik Lahr (Zaubergarten: Wahrnehmen mit allen Sinnen ), bei dem Objekte überarbeitet, erneuert und ergänzt werden sollen. Für das Programm wurden von der KOA rund 2,0 Mio. beim Bund beantragt und bewilligt und hiervon bereits 1,7 Mio. Euro von der KOA an die durchführenden Träger positiv beschieden.
7 7 7 Finanzen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte den Jobcentern im Herbst vergangenen Jahres die Verteilung der originären Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitssuchende mitgeteilt. Mitte Dezember erhielt die KOA die Mitteilung über die erste Tranche an Finanzmitteln für die flüchtlingsbedingten Mehrbedarfe. Vor wenigen Tagen wurden die Mittel spezifiziert, die die KOA als zweite Tranche erhält. In der Summe betragen die vorläufigen und hochgerechneten Budgets für 2017 im Bereich Verwaltung 12,97 Mio. Euro, im Bereich Eingliederung 9,7 Mio. Euro und bei den Drittmitteln 3,21 Mio. Euro. Mit zusammen 25,87 Mio. Euro hat die Finanzausstattung der KOA erstmals die 25-Mio.-Euro-Marke überschritten mithin der höchste Wert seit es die KOA gibt. Aufgrund des Zustroms an Flüchtlingen und dem damit verbundenen Zuwachs von SGB II- Anspruchsberechtigten war diese Aufstockung der Mittel aber auch dringend erforderlich. Im Verwaltungsbereich entstehen erhöhte Kosten durch zusätzliches Personal und im Bereich der Arbeitsförderung sind wie in diesem Bericht beschrieben viel umfangreichere und intensivere Unterstützungsleistungen erforderlich, die ebenfalls höhere Kosten verursachen. Gleichwohl ist es erfreulich, dass der Bund die hierfür erforderlichen zusätzlichen Mittel auch bereitstellt. Übersicht 7: Entwicklung der Budgets * originäres Eingliederungsbudget (einschl. 16e & 16f) **Drittmittel: Projekt JuLe, Soziale Teilhabe, LZA-Projekt Pep und Arbeitsplatz inklusiv Finanzielles Schwergewicht beim Finanzanteil des Kreises sind die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft (KdU). Der geplante Aufwand hierfür in Höhe von 41 Mio. Euro wird nach vorläufigen Kalkulationen mit 16,1 Mio. Euro aus dem Kreishaushalt finanziert. Demnach steigen die Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 12 Prozent (4,3 Mio. ), was im Wesentlichen durch den flüchtlingsbedingten Fallzahlenanstieg verursacht wird. Der Bund hat auch für die nächsten Jahre vorläufig bis 2018 zugesagt, die flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten zu erstatten. Dadurch liegt der geplante Kreisanteil 2017 im Bereich der Unterkunftskosten auf dem Vorjahresniveau.
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