Garantie- und Haftungsausschluss von

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1 Garantie- und Haftungsausschluss von Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Daten von GisChem zwar sorgfältig erstellt und gepflegt werden, jedoch keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden kann. Der Verwender der Daten wird daher nicht von der Pflicht und Verantwortung, die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit selbst zu überprüfen, befreit. Daher kann der Verwender die Träger von GisChem auch nicht für Fehler bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten gleich aus welchem Rechtsgrund haftbar machen. Ebenso wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass keine Garantie übernommen wird, dass die übermittelten Daten frei von Rechten Dritter sind. Auch diesbezüglich wird keine Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund übernommen. Im Übrigen haften die Träger von GisChem nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit es nicht durch ein schuldhaftes Fehlverhalten der Träger von GisChem, deren gesetzliche Vertreter oder durch deren Erfüllungsgehilfen zu einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit kommt. Modul "Gemischrechner" Für die Nutzung des Moduls "Gemischrechner" wird darauf hingewiesen, dass die BG RCI (der Träger von GisChem) die Arbeitgeber der Betriebe oder ihre Beauftragten bei der Einstufung und Kennzeichnung von im Betrieb verwendeten Gemische gemäß CLP-Verordnung lediglich unterstützen kann. Die Verantwortung für die Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen bleibt bei dem Chemikalienhersteller oder - inverkehrbringer. Bei der Verwendung der Einstufung und Kennzeichnung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung und Weitergabe dieser z. B. in Betriebsanweisungen bleibt die Verantwortung ebenfalls beim Arbeitgeber. Das Programm des Gemischrechners bezieht sich auf die GHS-Verordnung der EU, veröffentlicht am , ergänzt und geändert durch die 1. ATP, September 2009.

2 Die 2. ATP (März 2010) ist noch nicht integriert, dies wird voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres erfolgt sein. Der Gemischrechner soll den Anwendern im Betrieb helfen, sich mit GHS vertraut zu machen und insbesondere bei innerbetrieblich hergestellten Gemischen eine korrekte Einstufung, die Basis vieler Arbeitsschutzmaßnahmen ist, zu ermitteln. Hierbei bezieht sich die Einstufung des Gemischs in hohem Maße auf die Angaben des Nutzers zur Einstufung der Inhaltsstoffe sowie je nach Gefahrenklasse ggf. auf weitere Angaben des Nutzers. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten liegt beim Chemikalienhersteller oder -inverkehrbringer (was die Daten der eingesetzten Stoffe betrifft) sowei beim Nutzer selbst. Sollten die Sicherheitsdatenblätter zu bestimmten Aspekten keine ausreichenden oder sich widersprechende Informationen liefern, ist der Verwender im Rahmen seiner Informationsermittlung verpflichtet, sich alle notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer zu beschaffen. für die Richtigkeit der durch den Gemischrechner ermittelten Einstufung und Kennzeichnung übernehmen. Der für GisChem geltende Garantie- und Haftungsausschluss gilt auch hier in vollem Umfang. Modul "GHS-Konverter" Für die Nutzung des Moduls "GHS-Konverter" wird darauf hingewiesen, dass die BG RCI (der Träger von GisChem) die Arbeitgeber der Betriebe oder ihre Beauftragten bei der Einstufung und Kennzeichnung von im Betrieb verwendeten Stoffen oder Zubereitungen, zukünftig als Gemische bezeichnet, gemäß GHS-Verordnung lediglich unterstützen kann. Die Verantwortung für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen (Gemischen) bleibt bei dem Chemikalienhersteller oder - inverkehrbringer. Bei der Verwendung der Einstufung und Kennzeichnung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung und Weitergabe dieser z. B. in Betriebsanweisungen bleibt die Verantwortung ebenfalls beim Arbeitgeber.

3 Das Programm des GHS-Konverters bezieht sich auf die GHS-Verordnung der EU, veröffentlicht am Dabei werden insbesondere die Umwandlungstabelle in Anhang VII sowie die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe in Anhang VI (Stand: 1. ATP der Verordnung, September 2009) in Bezug genommen. Sowohl in der Umwandlungstabelle als auch im Anhang VI konnten die Verschiebungen aufgrund geänderter Einstufungskriterien nicht berücksichtigt werden, im Einzelfall ist auch keine Umwandlung möglich. Der GHS-Konverter bietet in solchen Fällen Auswahlmöglichkeiten an und gibt dazu Hinweise. Der GHS-Konverter soll den Anwendern im Betrieb helfen, sich mit GHS vertraut zu machen. Die vorgeschlagene Einstufung und Kennzeichnung hat, da in einer Software nicht alle Kriterienverschiebungen berücksichtigt werden können und Fehler trotz hoher Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können, orientierenden Charakter. Das Ergebnis der vom GHS-Konverter ermittelten Einstufung und Kennzeichnung hängt entscheidend von den vom Nutzer eingegebenen R-Sätzen und Symbolen sowie der UN-Nummer und ggf. der Verpackungsgruppe bzw. dem Klassifizierungscode ab. Diese Informationen sind in der Regel den Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten liegt beim Chemikalienhersteller oder -inverkehrbringer. Sollten die Sicherheitsdatenblätter zu bestimmten Aspekten keine ausreichenden oder sich widersprechende Informationen liefern, ist der Verwender im Rahmen seiner Informationsermittlung verpflichtet, sich alle notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer zu beschaffen. für die Richtigkeit der durch den GHS-Konverter ermittelten Einstufung und Kennzeichnung übernehmen. Der für GisChem geltende Garantie- und Haftungsausschluss gilt auch hier in vollem Umfang. Modul GisChem-Interaktiv Ferner wird für die Nutzung des Moduls "Gefahrstoffverzeichnis" darauf hingewiesen, dass die BG RCI (der Träger von GisChem) die Arbeitgeber der Betriebe oder ihre Be-

4 auftragten bei der Erstellung eines Verzeichnisses der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe gemäß Gefahrstoffverordnung lediglich unterstützen kann. Die Verantwortung dafür, insbesondere für die Übereinstimmung der aus GisChem übermittelten Daten mit den im Betrieb vorliegenden Unterlagen (z. B. Sicherheitsdatenblättern) sowie für die Aktualität des Verzeichnisses bleibt beim Arbeitgeber. Für die Nutzung des Moduls "GisChem-Interaktiv" wird darauf hingewiesen, dass die BG RCI (der Träger von GisChem) die Arbeitgeber der Betriebe oder ihre Beauftragten bei der Erstellung von Betriebsanweisungen der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe oder Zubereitungen gemäß Gefahrstoffverordnung lediglich unterstützen kann. Das Programm wird entsprechend der sich verändernden Vorschriftenlage, z. B. Einführung oder textliche Veränderung von R-Sätzen weiterentwickelt. Über die Veränderungen im Einzelnen wird in den News informiert. Qualität der Betriebsanweisungen / Sicherheitsdatenblätter Nach Durchlaufen des Frage-Antwort-Dialoges wird vom System ein Betriebsanweisungsentwurf vorgeschlagen. Dessen Qualität hängt entscheidend von der Qualität der vom Nutzer eingegebenen Daten, also von den Inhalten des herangezogenen Sicherheitsdatenblattes ab. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Sicherheitsdatenblätter liegt beim Chemikalienhersteller oder -inverkehrbringer. Sollten die Sicherheitsdatenblätter zu bestimmten Aspekten keine ausreichenden oder sich widersprechende Informationen liefern, ist der Verwender im Rahmen seiner Informationsermittlung bei der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, sich alle notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer zu beschaffen. Betriebsanweisungsentwurf / Betriebsanweisung gemäß 14 GefStoffV Vor dem Erzeugen der endgültigen Betriebsanweisung als Word- oder PDF-Dokument wird dem Anwender dringend empfohlen, die Möglichkeit des Programmes zu nutzen, diesen Entwurf zu verändern und entsprechend seiner arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischen Besonderheiten zu konkretisieren. Denn erst dann wird aus dem Entwurf eine Betriebsanweisung gemäß 14 GefStoffV. Die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb und damit

5 auch für die Inhalte von Betriebsanweisungen aber auch für die Aktualisierung dieser bleibt beim Arbeitgeber. Sonderfälle Anforderungen von speziellen Verordnungen mit weitreichenderen Konsequenzen, wie die Strahlenschutzverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung (Sonderfälle wie die frühere Acetylenverordnung) oder das Sprengstoffgesetz werden in den Inhalten des vom System vorgeschlagenen Betriebsanweisungsentwurfes nicht berücksichtigt. Werden für Stoffe oder Zubereitungen, die darunter fallen, trotzdem mit "GisChem-Interaktiv" Betriebsanweisungen erstellt, sind entsprechende Maßnahmen gemäß den arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifischen Gegebenheiten zu ergänzen. für die Richtigkeit der durch den "GisChem Interaktiv" erstellten Betriebsanweisungen übernehmen. Der für GisChem geltende Garantie- und Haftungsausschluss (siehe oben) gilt auch hier in vollem Umfang. Modul GHS-Konverter: Für die Nutzung des Moduls "GHS-Konverter" wird darauf hingewiesen, dass die BG RCI (der Träger von GisChem) die Arbeitgeber der Betriebe oder ihre Beauftragten bei der Einstufung und Kennzeichnung von im Betrieb verwendeten Stoffen oder Zubereitungen, zukünftig als Gemische bezeichnet, gemäß GHS-Verordnung lediglich unterstützen kann. Die Verantwortung für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen (Gemischen) bleibt bei dem Chemikalienhersteller oder - inverkehrbringer. Bei der Verwendung der Einstufung und Kennzeichnung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung und Weitergabe dieser z. B. in Betriebsanweisungen bleibt die Verantwortung ebenfalls beim Arbeitgeber.

6 Das Programm des GHS-Konverters bezieht sich auf die GHS-Verordnung der EU, veröffentlicht am Dabei werden insbesondere die Umwandlungstabelle in Anhang VII sowie die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe in Anhang VI (Stand: 1. ATP, September 2009) in Bezug genommen. Sowohl in der Umwandlungstabelle als auch im Anhang VI konnten die Verschiebungen aufgrund geänderter Einstufungskriterien nicht berücksichtigt werden, im Einzelfall ist auch keine Umwandlung möglich. Der GHS-Konverter bietet in solchen Fällen Auswahlmöglichkeiten an und gibt dazu Hinweise. Der GHS-Konverter soll den Anwendern im Betrieb helfen, sich mit GHS vertraut zu machen. Die vorgeschlagene Einstufung und Kennzeichnung hat, da es sich bei der GHS- Verordnung zurzeit noch um einen Vorschlag handelt und in einer Software nicht alle Kriterienverschiebungen berücksichtigt werden können, orientierenden Charakter. Das Ergebnis der vom GHS-Konverter ermittelten Einstufung und Kennzeichnung hängt entscheidend von den vom Nutzer eingegebenen R-Sätzen und Symbolen sowie der UN-Nummer und ggf. der Verpackungsgruppe bzw. dem Klassifizierungscode ab. Diese Informationen sind in der Regel den Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten liegt beim Chemikalienhersteller oder -inverkehrbringer. Sollten die Sicherheitsdatenblätter zu bestimmten Aspekten keine ausreichenden oder sich widersprechende Informationen liefern, ist der Verwender im Rahmen seiner Informationsermittlung verpflichtet, sich alle notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer zu beschaffen. für die Richtigkeit der durch den GHS-Konverter ermittelten Einstufung und Kennzeichnung übernehmen. Der für GisChem geltende Garantie- und Haftungsausschluss gilt auch hier in vollem Umfang.

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