GHS und GisChem ein Update Oberhof,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GHS und GisChem ein Update Oberhof,"

Transkript

1 GHS und GisChem ein Update Oberhof, Dr. Thomas Martin Leiter Geschäftsstelle Gefahrstoffinformation

2 Agenda 1. Einstufung von Stoffen alles klar? 2. Einstufung von Gemischen viele Wege führen nach Rom 3. Innerbetriebliche Kennzeichnung 4. GisChem Module für Gefahrstoffmanagement in (Klein-)Betrieben Dr. Thomas Martin Seite 2

3 Zeitachse CLP-V Start Stoffe Einstufung (SDB) für Stoffe auch noch nach 67/548/EWG Gemische Stoffe Gemische keine Umetikettierung bis für Stoffe, die gem. 67/548/EWG eingestuft, gekennzeichnet, verpackt u. bereits vor dem in Verkehr gebracht wurden Gemische analoge Nachfrist für Handel, Dr. Thomas Martin Seite 3

4 Einstufung von Stoffen alles klar? Die meisten Kriterien ähnlich dem alten System oder dem Gefahrgutrecht Übergangsfristen für GHS lange vorbei 2 REACH Registrierfristen abgelaufen Weiterhin ca wichtige Industriechemikalien im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet Dr. Thomas Martin Seite 4

5 Änderungen CLP-Verordnung Ursprungsfassung , Stand UN-GHS 2007, Stoffliste Stand 29. ATP der alten Stoffrichtlinie 1. ATP (05. September 2009) Änderungen der Stoffliste (30./31. ATP der alten Stoffrichtlinie) 2. ATP (10. März 2011) inhaltliche Änderungen aus UN ATP (11. Juli 2012) Änderungen der Stoffliste 4. ATP (01. Juni 2013) Inhaltliche Änderungen aus UN ATP (02. Oktober 2013) Änderungen der Stoffliste 6. ATP (in Kürze) Änderungen der Stoffliste, u.a. Formaldehyd, Styrol 7. ATP (Oktober 2014) Änderungen der Stoffliste, u.a. Salpetersäure 8. ATP (1. Halbjahr 2015) Inhaltliche Änderungen aus UN-2013 Dr. Thomas Martin Seite 5

6 Status der harmonisierte Einstufung / Legaleinstufung von Stoffen im Anhang VI CLP-Verordnung Anmerkungen bei physikalischen Gefahren ggf. zu prüfen oder abhängig von der konkreten Lieferung (z.b. Gase unter Druck; Entzündbare Feststoffe) *-Stoffe mit Mindesteinstufung (Lieferant ist zur Anpassung verpflichtet, sofern er über entsprechende Daten verfügt). Dr. Thomas Martin Seite 6

7 Anhang VI (Stoffliste) CLP-VO Methylacrylat (CAS: ) Index-No International Chemical Identification EC-No. CAS-No. Classification Suppl. hazard inform. Code(s) Labelling Codes Specific Conc. Limits, M- factors Notes Classification Annex I Dir 67/548/EEC methyl acrylate, methyl propenoate Hazard Code(s) Flam Liq. Acute Tox. Acute Tox Acute Tox. Eye Irrit. STOT Single Skin Irrit. Skin Sens. Class Hazard statement Code(s) Flam Liq. 2 H226 Acute Tox. 4* H302 2 H225 Acute Tox. 4 * 4* H332 H312 4 * H312 Acute Tox. 4 * 4* H302 H332 H319 Eye Irrit. 32 H335 H319 2 H315 STOT Single 3 H335 1 H317 Skin Irrit. 2 H315 Skin Sens. 1 H317 D F, R11 Xn, R20/21/22 Xi; R 36/37/38 R43 Dr. Thomas Martin Seite 7

8 Akute inhalative Toxizität: Methylacrylat LC 50 (inhalativ) mg/l/4 h LC 50 (inhalativ) mg/l/ 4 h ,5 GHS (Dämpfe) Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H 332) Kategorie 3 Giftig bei Einatmen. (H 331) Kategorie 2 Achtung Gefahr Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330) Kategorie 1 Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330) Gefahr EU bisher (Gase und Dämpfe) Gesundheitsschädlich 5,7 mg/l/4 h Giftig Sehr giftig ,5 Gefahr GHS Dr. Thomas / CLP-Verordnung Martin Dr. Thomas Martin - 03/ Seite 8

9 Anhang VI (Stoffliste) CLP-VO Methylacrylat (CAS: ) Index-No International Chemical Identification EC-No. CAS-No. Classification Suppl. hazard inform. Code(s) Labelling Codes Specific Conc. Limits, M- factors Notes Classification Annex I Dir 67/548/EEC methyl acrylate, methyl propenoate Hazard Code(s) Flam Liq. Acute Tox. Acute Tox Acute Tox. Eye Irrit. STOT Single Skin Irrit. Skin Sens. Class Hazard statement Code(s) Flam Liq. 2 H226 Acute Tox. 4* H302 2 H225 Acute Tox. 4 * 4* H332 H312 4 * H312 4 * 3 H302 H331 2 H319 Acute Tox. 3 4* H335 H332 H315 Eye Irrit. 2 H319 1 H317 STOT Single 3 H335 Skin Irrit. 2 H315 Skin Sens. 1 H317 D F, R11 Xn, R20/21/22 Xi; R 36/37/38 R43 Dr. Thomas Martin Seite 9

10 Gravierende Änderung im Status der Legaleinstufung Streichung der Anmerkung H in Anhang VI und alle Bezüge darauf in beiden Tabellen Klarstellung, dass bei allen im Anhang VI Teil 3 der CLP-V aufgeführten Stoffen auch hinsichtlich des alten Rechts (Stoffrichtlinie) Gefahren und Eigenschaften, die von Anhang VI Teil 3 nicht vorgegeben werden, anhand der verfügbaren Informationen dazu selbst einzustufen sind. Ergänzungspflicht bei allen Listenstoffen! Früher: nur gefordert/möglich, wenn Anmerkung H vergeben war. Dr. Thomas Martin Seite 10

11 Kennzeichnung von Styrol nach Anhang VI ACHTUNG Entzündlich. (R10) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R20) Reizt die Augen und die Haut. (R36/38) Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23) Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Dr. Thomas Martin Seite 11

12 Anhang VI Weitere Erkenntnisse ACHTUNG Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Kann die Atemwege reizen. (H335) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) Dr. Thomas Martin Seite 12

13 Dr. Thomas Martin Seite 13

14 Beispiel: Styrol im E&K-Verzeichnis der ECHA (2012) insgesamt 2463 Meldungen 27 verschiedenartige Einträge 2046 Meldungen der Anhang VI-Einstufung (unverändert) 111 Meldungen, darunter der führende Registrand (REACH) mit der erweiterten Einstufung etliche in sich fehlerhafte Einträge keine Möglichkeit, auf Hersteller zurückzuschließen kein Zugriff auf REACH-Daten Dr. Thomas Martin Seite 14

15 Beispiel: Styrol im E&K-Verzeichnis der ECHA insgesamt ~3400 Meldungen 45 verschiedenartige Einträge 1979 Meldungen der Anhang VI-Einstufung (unverändert) 163 Meldungen, darunter der führende Registrand (REACH) mit der erweiterten Einstufung KEINE Meldung der vorgesehenen Einstufung der 6. ATP Dr. Thomas Martin Seite 15

16 Anhang VI (6. ATP) Weitere Erkenntnisse GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. (H361d) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Kann die Atemwege reizen. (H335) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) Dr. Thomas Martin Seite 16

17 Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung (Art. 36, 37, 38 CLP-V) Vorschläge für harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen und ggf. für spezifische Konzentrationsgrenzwerte und M-Faktoren von > zuständiger Behörde (kostenfrei) oder > Hersteller, Importeur oder nachgeschaltetem Anwender (kostenpflichtig) Europäische Chemikalienagentur (ECHA) startet ein Konsultationsverfahren per Internet Ziel: Liste harmonisierter E+K Anhang VI, Teil 3 für > CMR- und atemwegssensibilisierende Stoffe > für andere Gefahrenklassen Fall-zu-Fall-Entscheidungen Dr. Thomas Martin Seite 17

18 Weg Vorschlag erreicht ECHA Erste Überprüfung des Vorschlags Konsultationsverfahren mit engen Fristen RAC-Stellungnahme (Ausschuss für Risikobewertung Risk Assessment Committee) Vorschlag für neue ATP (Anpassungsverordnung der CLP- Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) Beschluss der EU-Kommission Dr. Thomas Martin Seite 18

19 Highlights aus den Entwürfen 6./7. ATP 6. ATP Styrol Repr. 2, H361d; Umsetzung STOT RE 1, H372 Formaldehyd Carc. 1B, H350 statt Carc. 2, H ATP Salpetersäure O, T+ R Ox. Liq. 2, H272 Acute Tox. 1, H330 Skin Corr. 1A, H314 Dr. Thomas Martin Seite 19

20 Was tun in der Praxis im Arbeitsschutz? 1. Stoff ist in GisChem Angaben aus GisChem nutzen! 2. Unterschied basiert auf unterschiedlicher Datenlage zu * - Stoffen: Unterschied im Arbeitsschutz bis zum nicht relevant! 3. Einer der Hersteller hat schon nach REACH registriert (s. SDB). Vermutlich bessere Datenlage, eher zu bevorzugen. 4. Unterschied führt zu keinen Änderungen im Arbeitsschutz (z.b. zusätzlich metallkorrosiv, ) Unterschied nicht relevant! 5. Unterschied würde andere Arbeitsschutzmaßnahmen verursachen: Rückfrage bei Herstellern, ggf. vorher Info im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nach weiteren Varianten suchen. Dr. Thomas Martin Seite 20

21 Einstufung von Gemischen viele Wege führen nach Rom 1. Alte Einstufung und dann Nutzung der Umwandlungstabelle 2. Gemischberechnung nach den CLP-Methoden Ausgehend von welcher Stoffeinstufung? Variable Methoden Dr. Thomas Martin Seite 21

22 VerschärfungEinstufung von Gemischen Ätz-/Reizwirkung Unter Umständen nicht additiv: (10) Säuren - Laugen - Tenside - Aldehyde - Phenole - anorg. Salze 1 % / 3 % 0 C, R 35 (34) Haut 1A C, R 34 Haut 1B Xi, R 36 Haut 2 Xi, R 37 STOT ein 3 Xi, R 38 Auge 2 3 Xi, R 41 Auge 1 GHS EU (bislang) Dr. Thomas Martin Seite 22

23 Was ist der Gemischrechner? Software-Modul im Gefahrstoffinformationssystem GisChem komfortable Benutzerführung durch die Regelungen der CLP-Verordnung kein 1-Klick-Ergebnis -Rechner, aber einfach zu bedienen und für Einsteiger und Experten geeignet Berechnung mit der konventionellen Methode verschiedene Ausgabedokumente z. B. für innerbetriebliche Kennzeichnung Dr. Thomas Martin Seite 23

24 In 4 Schritten zum Ergebnis 1. Anmeldung durchführen 2. Stoffe anlegen 3. Gemisch berechnen 4. Ausgabedokumente herunterladen Dr. Thomas Martin Seite 24

25 Dr. Thomas Martin Seite 25

26 Innerbetriebliche Kennzeichnung TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Kennzeichnung bei den folgenden Tätigkeiten: mit Stoffen oder Gemischen in ortsbeweglichen Behältern, wie Standgefäßen oder Transportbehältern, mit zum Versand bereitgestellten Stoffen und Gemischen in Verpackungen oder Gefahr mit Stoffen und Gemischen im Arbeitsgang (Verzicht*) mit Stoffen oder Gemischen in ortsfesten Einrichtungen, wie Lagerbehältern, in loser Schüttung oder unverpackt, in Rohrleitungen oder Stoffe und Gemische, die sich im Produktionsgang befinden (Verzicht, wenn z.b. technisch nicht möglich*) mit Abfällen * Voraussetzung Unterweisung/Betriebsanweisung Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 26

27 Vereinfachte Kennzeichnung TRGS 201 vollständige Kennzeichnung Stoff-/ZubereitungsRL oder CLP neue GefStoffV vorzugsweise nach CLP Gefährdungsbeurteilung Informationsdefizite bzw. Abfall (Gemische) Anlage 1, vereinf. Verfahren zur E&K basierend auf den Inhaltsstoffen Gefahr Vorschläge zur Rangfolge bei der Einschränkung auf Hauptgefahren vereinfachte Kennzeichnung mit Betriebsanweisung und zugehöriger Unterweisung Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 27

28 Vereinfachte Kennzeichnung TRGS Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie 2. Gefahrenpiktogramm(e) (CLP-Verordnung) bzw. Gefahrensymbol(e) und 3. Gefahrenbezeichnung(en) (RL 67/548/EWG bzw. RL 1999/45/EG) + Angabe der Gefahr(en) auslösenden Komponente(n) als Option 2. und 3 der jeweiligen Hauptgefahr(en) durch die physikalisch- Gefahr chemischen, die gesundheitsgefährdenden und die umweltgefährlichen Wirkungen des Stoffes oder Gemisches Hauptgefahren Gefahren, die vorrangig die Schutzmaßnahmen (an den konkreten Arbeitsplätzen) bestimmen. Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 28

29 Dr. Thomas Martin Seite 29

30 Dr. Thomas Martin Seite 30

31 Vereinfachte Kennzeichnung z. B. für Standflaschen in Laboratorien mit Mengen für den Handgebrauch? Namen des Stoffes, der Zubereitung wenn Zubereitung, Bestandteile Gefahrensymbole Gefahrenbezeichnungen Dr. Thomas Martin Seite 31

32 Vereinfachte Kennzeichnung in Laboratorien TRGS 201 Es kann erforderlich sein, den Gefahrenhinweis in verkürzter Form oder andere Kurzinformationen zu ergänzen. System der DGUV des AK "Laboratorien" (Leitung Dr. T. H. Brock) System der vereinfachten Kennzeichnung für Laboratorien mit Piktogramm-Phrasen- Kombinationen, Gefahr auf GHS09 kann dabei verzichtet werden { } Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 32

33 Laboratorien Vorschlag des AK Laboratorien zur innerbetrieblichen Kennzeichnung von Labor-Standgefäßen - Lösung mit Klebeetiketten - Einkondensierter H-Satz unter dem Piktogramm - Prioritätsregeln mit max. 3 Piktogrammen Krebserzeugend Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 33

34 Aufkleber Laborkennzeichnung M 060-3, M060-4, M060-5 verschiedene Größen und Material Zur direkten Anwendung des Laborsystems in der Praxis Bezugsquelle: medienshop.bgrci.de Dr. Thomas Martin Seite 34

35 GisChem Module zum Gefahrstoffmanagement Dr. Thomas Martin Seite 35

36 GisChem-Interaktiv: eigene Betriebsanweisungen Dr. Thomas Martin KC WFR, Heidelberg Seite 36

37 Personalisierter Bereich eigene Betriebsanweisungen Dr. Thomas Martin KC WFR, Heidelberg Seite 37

38 Dr. Thomas Martin Seite 38

39 Dr. Thomas Martin Seite 39

40 Gefahrstoffverordnung , Abs. 10: Gefahrstoffverzeichnis Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Bezeichnung Einstufung oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften Mengenangabe Arbeitsbereiche Einstufung alt und neu in den Übergangsfristen, Empfehlung s. Bekanntmachung Gefahrstoffe 408 Dr. Thomas Martin KC WFR, Heidelberg Seite 40

41 Gefahrstoffverzeichnis von GisChem Dr. Thomas Martin KC WFR, Heidelberg Seite 41

42 Änderungsservice bei Datenbank-Stoffen Dr. Thomas Martin KC WFR, Heidelberg Seite 42

43 GisChem auch als APP App mit allen Datenblättern und Betriebsanweisungsentwürfen Übersichtsseite mit Kennzeichnung, WGK, Lagerklasse Smartphone: gischem.de oder Web-APP Echte APP: Google Playstore Apple Appstore Vorteil: alle Daten offline verfügbar (ca. 30 MB Speicherplatz) Berlin, 27. Februar Dr. Thomas Martin Seite

44 Kooperation mit der BGHM Gefahrstoffinformationen für die Holz- und Metallindustrie Interessant auch für Betriebe der chemischen Industrie: Schlosserei, Werkstätten Start voraussichtlich als gemeinsame Webseite zum Dr. Thomas Martin Seite 44

45 Datenaustausch digitaler strukturierter SDB-Daten Gefahrstoff- Informationssysteme Hersteller von Beschichtungsstoffen IT-Dienstleister Beratungsunternehmen Dr. Thomas Martin 45

46 Systemlandschaft zum Projekt SDBtransfer Mitgliedsunternehmen der BG RCI Tools im Rahmen GisChem Dr. Thomas Martin 46

47 Anbindung der GisChem-Module Mitgliedsunternehmen der BG RCI Tools im Rahmen GisChem Service Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen Interaktive Erstellung BETRAN Gefahrstoffverzeichnis Dr. Thomas Martin

Neues rund um GHS und GisChem Damp,

Neues rund um GHS und GisChem Damp, Neues rund um GHS und GisChem Damp, 24.09.2014 Dr. Thomas Martin Leiter Geschäftsstelle Gefahrstoffinformation thomas.martin@bgrci.de Zeitachse CLP-V Start 20.1.2009 Stoffe Einstufung (SDB) für Stoffe

Mehr

Gemischeinstufung mit dem GHS - Gemischrechner Karlsruhe, 24. Februar 2015

Gemischeinstufung mit dem GHS - Gemischrechner Karlsruhe, 24. Februar 2015 Gemischeinstufung mit dem GHS - Gemischrechner Karlsruhe, 24. Februar 2015 Dr. Thomas Martin Leiter Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe BG RCI, Heidelberg

Mehr

Der GHS Gemischrechner: Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen

Der GHS Gemischrechner: Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen Der GHS Gemischrechner: Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen Sonthofen, 10. Oktober 2013 Dr. Thomas Martin Kompetenz-Center Wissenschaftliche Fachreferate thomas.martin@bgrci.demartin@bgrci Zeitachse

Mehr

Der neue GHS-Gemischrechner für Stoffgemische nach der CLP- Verordnung eine Einführung Königswinter, November 2012

Der neue GHS-Gemischrechner für Stoffgemische nach der CLP- Verordnung eine Einführung Königswinter, November 2012 Der neue GHS-Gemischrechner für Stoffgemische nach der CLP- Verordnung eine Einführung Königswinter, November 2012 Dr. Thomas Martin Kompetenz-Center Wissenschaftliche Fachreferate thomas.martin@bgrci.de

Mehr

Innerbetriebliche Kennzeichnung das kann doch nicht so schwer sein?

Innerbetriebliche Kennzeichnung das kann doch nicht so schwer sein? Innerbetriebliche Kennzeichnung das kann doch nicht so schwer sein? Leiter GisChem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, Heidelberg Forderung der GefStoffV - 8 Der Arbeitgeber hat sicherzustellen,

Mehr

GHS - Gemischrechner. Wie sind Gemische in GHS einzustufen?

GHS - Gemischrechner. Wie sind Gemische in GHS einzustufen? GHS - Gemischrechner Wie sind Gemische in GHS einzustufen? Bad Kissingen, 17.04.2012 Dr. Thomas Martin Kompetenz-Center Wissenschaftliche Fachreferate thomas.martin@bgrci.de Agenda 1. CLP allgemeine Hinweise

Mehr

Neues aus dem Gefahrstoffrecht. Dr. Thomas Martin Leiter GisChem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, Heidelberg

Neues aus dem Gefahrstoffrecht. Dr. Thomas Martin Leiter GisChem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, Heidelberg Neues aus dem Gefahrstoffrecht Leiter GisChem KC Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe, Heidelberg Gefahrstoffverordnung 20156 Seite 2 Einstufung und Kennzeichnung Start 20.1.2009 01.12.2010 01.06.2015

Mehr

Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen sowie das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA

Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen sowie das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen sowie das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA Dr. Andreas Fleischer 24.02.2015 in Karlsruhe Gehalten in Vertretung von Dr. Thomas Martin, BG RCI

Mehr

Global Harmonisiertes System zur. Chemikalien

Global Harmonisiertes System zur. Chemikalien Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,

Mehr

Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1

Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1 Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Seite 1 Das GHS-System Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Mehr

Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung,

Mehr

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 34 - Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Karlsruhe, GHS Vorgeschichte GHS heißt Globally Harmonised System

Mehr

Sicherheitsunterweisung März 2015

Sicherheitsunterweisung März 2015 Sicherheitsunterweisung März 2015 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS Einheitliche Kennzeichnung ab 01.06.2015 Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien

Mehr

Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst

Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung GHS/CLP kurz gefasst Was bedeutet GHS bzw. CLP, Fristen Wie ändert sich die Kennzeichnung Symbole Piktogramme R- und S- Sätze H und P- Sätze Was bedeutet Einstufung

Mehr

Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Die harmonisierte Einstufung - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis DI Dr. Thomas Fischer Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E thomas.fischer@wko.at T + 43 (0)590 900 4393 17.10.2012 Übersicht

Mehr

CLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern

CLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern CLP/ADR Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrgütern Christian Gründling AOT Herbstsymposium 205,, Wien UN Harmonisierung für Gefahrguttransport - TDG Einstufung und Kennzeichnung von

Mehr

Die CLP-Verordnung - Konsequenzen und Handlungsempfehlungen

Die CLP-Verordnung - Konsequenzen und Handlungsempfehlungen REACH - Status Die CLP-Verordnung - Konsequenzen und Handlungsempfehlungen Ch. Gründling GHS Roadshow CLP-VO: Neue Begriffe Gemisch (vs. Zubereitung) Gefahren (vs. Gefährliche Eigenschaften) Signalwort

Mehr

Garantie- und Haftungsausschluss von

Garantie- und Haftungsausschluss von Garantie- und Haftungsausschluss von www.gischem.de Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Daten von GisChem zwar sorgfältig erstellt und gepflegt werden, jedoch keine Garantie für die Richtigkeit

Mehr

FOX. Gefährliche Eigenschaften harmonisiert einstufen

FOX. Gefährliche Eigenschaften harmonisiert einstufen FOX Gefährliche Eigenschaften harmonisiert einstufen Fachdialog Nano-In-Vivo Berlin 23./24.04.2018 Intrinsisch bedeutet Intrinsische Eigenschaften gehören zum Gegenstand selbst und machen ihn zu dem, was

Mehr

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen. Dr. Sabine Darschnik, BAuA

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen. Dr. Sabine Darschnik, BAuA FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen Dr. Sabine Darschnik, BAuA Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 04. Mai 2015 Auch für Gemische 01. Juni 2015 UN - Globally

Mehr

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen. Matthias Plog, BAuA

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen. Matthias Plog, BAuA FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (I) Gemische berechnen, BAuA Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 17. September 2015 Auch für Gemische 01. Juni 2015 UN - Globally harmonised

Mehr

Alles im grünen Bereich? CLP und Konzentrationsgrenzen

Alles im grünen Bereich? CLP und Konzentrationsgrenzen Alles im grünen Bereich? CLP und Konzentrationsgrenzen Ralf John, BAuA 29.09.2014 CLP und Konzentrationsgrenzen Konzentrationsgrenzwerte für Gemische Konzentrationsgrenzwerte - allgemein für die Einstufung

Mehr

Gefahrstoffe oft unterschätzt

Gefahrstoffe oft unterschätzt Gefahrstoffe oft unterschätzt Kennen Gefahren einschätzen Handeln Was sind Gefahrstoffe Michaela Volz, Aufsichtsperson BG RCI, Sparte Handwerk 2 Lebensgefährliche Stoffe Giftige Stoffe Gesundheitsschädliche

Mehr

GHS Was ändert sich bei der Gefahrstoffkennzeichnung im Betrieb? Die neue TRGS 201

GHS Was ändert sich bei der Gefahrstoffkennzeichnung im Betrieb? Die neue TRGS 201 GHS Was ändert sich bei der Gefahrstoffkennzeichnung im Betrieb? Die neue TRGS 201 Schlema VII Weimar, 2. 4. Mai 2012 Dipl.-Biochem. Antje Ermer Fachbereich Technische Ausschüsse Vortragstitel, Autor,

Mehr

Wie (un)berechenbar ist die Giftwirkung? Die Einstufung toxischer Gemische nach der CLP-VO

Wie (un)berechenbar ist die Giftwirkung? Die Einstufung toxischer Gemische nach der CLP-VO CLP in der Praxis Was kommt auf Ihr Unternehmen zu? Dienstag, 24.02.2015, Karlsruhe Wie (un)berechenbar ist die Giftwirkung? Die Einstufung toxischer Gemische nach der CLP-VO JOACHIM BRAND KIT KARLSRUHER

Mehr

Die CLP-Verordnung. Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung

Die CLP-Verordnung. Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung Die CLP-Verordnung Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung Wichtigste Änderungen durch die CLP-VO Einstufungselemente, -kriterien und Grenzwerte H-Sätze, LD 50 /LC 50 -Werte, geänderte Tests Kennzeichnungselemente

Mehr

Einstufung von Gesundheitsgefahren Eva Kessler

Einstufung von Gesundheitsgefahren Eva Kessler Einstufung von Gesundheitsgefahren Eva Kessler Informationsveranstaltung REACH-CLP Helpdesk Einstufung von Gemischen nach CLP am 29./30. September 2014 in Dortmund 4 grundlegende Schritte für die Selbsteinstufung

Mehr

Anhang VII. - in berichtigter Fassung* - der

Anhang VII. - in berichtigter Fassung* - der Anhang VII - in berichtigter Fassung* - der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und

Mehr

CLP Vertiefung. Schwerpunkt: Gemische. UN GHS Rev. 4. UN GHS Rev. 5. Dez June Gemische

CLP Vertiefung. Schwerpunkt: Gemische. UN GHS Rev. 4. UN GHS Rev. 5. Dez June Gemische CLP Vertiefung Schwerpunkt: Gemische Christian Gründling CLP Workshop, WKÖ,, Wien CLP - Übergangsregelungen UN GHS Rev. 3 UN GHS Rev. 3 UN GHS Rev. 4 UN GHS Rev. 5 UN GHS Rev. 6 Dez. 2010 June 2015 CLP

Mehr

GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung

GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung Hilfsmittel für die Praxis Sicherheit hat Vorfahrt GHS Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kurzinfo zu Verordnung und Fristen GHS-Verordnung Gefährliche Stoffe

Mehr

GHS / CLP. Was ist GHS. Was ist CLP

GHS / CLP. Was ist GHS. Was ist CLP Was ist GHS Das Globally Harmonised System for Classification and Labelling (GHS) regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen aller Art. Aufgrund weltweiter uneinheitlicher Einstufungsregeln

Mehr

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (II) Aufgaben. John, Darschnik, Plog BAuA

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (II) Aufgaben. John, Darschnik, Plog BAuA FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (II) Aufgaben John, Darschnik, Plog BAuA Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 04. Mai 2015 A: Neue Legaleinstufung Bedeutung der Legaleinstufung

Mehr

Rechtsfolgen der Einstufung. CLP und seine Auswirkungen

Rechtsfolgen der Einstufung. CLP und seine Auswirkungen Rechtsfolgen der Einstufung CLP und seine Auswirkungen CLP - Neue Regelung zur Einstufung und Kennzeichnung Richtlinie 67/548/EC (Stoff-Richtlinie - DSD) Richtlinie 1999/45/EC (Zubereitungs-Richtlinie

Mehr

Stoffe zwingend bis zwingend seit

Stoffe zwingend bis zwingend seit BG - INFOBLATT Stand: 03/2011 Best.-Nr. 509 GHS (Global Harmonisiertes System) Neue einheitliche Gefahrstoffsymbole nach GHS Was verbirgt sich hinter der GHS / CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das neue

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 179/3

Amtsblatt der Europäischen Union L 179/3 DE 11.7.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 179/3 VERORDNUNG (EU) Nr. 618/2012 DER KOMMISSION vom 10. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe

GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - (Classification, Labelling and Packaging) Quellen:

Mehr

FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP. Ralf John

FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP. Ralf John FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP Nun auch für Gemische 01. Juni 2015 Verordnung (EG) No 1272/2008 (CLP-Verordnung) UN - Globally harmonised system (GHS purple book ) Richtlinie 1999/45/EG (Zubereitungs-Richtlinie)

Mehr

Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht

Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht AOT, ; Wien GHS Implementierung in der EU VERORDNUNG (EG) Nr. 272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

Mehr

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (III) Lösungen. John, Darschnik, Plog BAuA

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (III) Lösungen. John, Darschnik, Plog BAuA FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (III) Lösungen John, Darschnik, Plog BAuA Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 04. Mai 2015 A: Neue Legaleinstufung Sensibilisierung Kanzerogenität

Mehr

Offenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien

Offenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien Information zur Chemikaliengesetzgebung Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden Planaterrastrasse 11 7001 Chur Merkblatt GR D01 Seite 1 von 10 Ver. 1.0 / 2012 Hinweis: Offenabgabe

Mehr

GHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

GHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien BG BAU - GISBAU Oldenburg, den 02.09.2010 Globalisierung Entwicklung eines global einheitlichen Systems zur Einstufung und Kennzeichnung mit dem Ziel weltweit

Mehr

Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin

Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung. Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin Konsequenzen neuerer chemikalienrechtlicher Entwicklungen für die Seveso III Richtlinie/Störfall- Verordnung Dr. Hans-Joachim Uth, Berlin GHS-VO (CLP) v. 16. 12. 2008 (Inhalt) Vortext (79 Erwägungsgründe)

Mehr

GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien 7.2.19/TM GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Das GHS ist ein internationales Regelwerk zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.

Mehr

Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien - Die CLP-Verordnung - Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Karlsruhe, 24. Februar 2015 Wesentliche Bestandteile des GHS Quelle: Wikimedia Commons

Mehr

GHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel

GHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel GHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel Dr. Baumgärtel 10.05.2010 Was ist GHS? Die weltweit unterschiedlichen Einstufungen / Kennzeichnungen von Gefahrstoffen führen zu Mangelnder Transparenz Unterschiede

Mehr

Implementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien

Implementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien Implementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien Prof. Dr. Tom Gebel Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin FB 4 "Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen Arbeitsstoffen"

Mehr

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten

REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten REACH- und CLP-Verordnung: Auswirkungen und Abgrenzungsfragen zu Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten Dr. Marko Sušnik Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik E marko.susnik@wko.at T + 43 (0)590

Mehr

Aspekte zu GHS in Schulen

Aspekte zu GHS in Schulen Aspekte zu GHS in Schulen Informationen Hinweise Arbeitsgruppe Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf Redaktion: Manfred F. Barnhusen Aufgaben der Gefahrstoffbeauftragten Fristen zur Umsetzung

Mehr

GHS Vorgeschichte. Ziele des GHS. Vortrag GHS am 6. Oktober 2010 in Tübingen. Dr. Georg Herb, gh15022, Seite 2

GHS Vorgeschichte. Ziele des GHS. Vortrag GHS am 6. Oktober 2010 in Tübingen. Dr. Georg Herb, gh15022, Seite 2 Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Tübingen, 6. Oktober 2010 Vorbemerkung C H H C H C C C C C C C 5 Isomere 366

Mehr

Anlage 4 TRGS 510 Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden)

Anlage 4 TRGS 510 Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden) Anlage 4 TRGS 510 Technische Regeln für Gefahrstoffe Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) Bundesrecht Anhangteil Titel: Technische Regeln für Gefahrstoffe Lagerung von Gefahrstoffen

Mehr

Anhang III. Teil 1 der

Anhang III. Teil 1 der 1 Anhang III Teil 1 der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung

Mehr

Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Genau hinsehen lohnt sich!

Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Genau hinsehen lohnt sich! Gefahrstoffe am Arbeitsplatz Genau hinsehen lohnt sich! Gefahrstoffe am Arbeitsplatz 06/2016 www.dguv.de/lug Foto: Dominik Buschardt Folie 2 Aufnahmewege von Gefahrstoffen Nasenraum Speiseröhre Luftröhre

Mehr

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Freie Universität Berlin GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Königin-Luise-Str. 27 14195 Berlin Tel. 54495/96, Fax 54498 E-mail: das@zedat.fu-berlin.de www.fu-berlin.de/sites/baas

Mehr

Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH. Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn

Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH. Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn Inhalte der Neufassung Anpassung an das neue EU-Chemikalienrecht REACH-Verordnung CLP-Verordnung Berücksichtigung

Mehr

UK BG. Gefahrstoffmanagement online. Nützliche Datenbanken Ihrer gesetzlichen Unfallversicherungen

UK BG. Gefahrstoffmanagement online. Nützliche Datenbanken Ihrer gesetzlichen Unfallversicherungen UK BG Unfallkassen und Berufsgenossenschaften Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Gefahrstoffmanagement online Nützliche Datenbanken Ihrer gesetzlichen Unfallversicherungen Gefahrstoffdatenbanken online

Mehr

LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE. Gefahrenhinweise

LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE. Gefahrenhinweise LISTE DER GEFAHRENHINWEISE, ERGÄNZENDEN GEFAHRENMERKMALE UND ERGÄNZENDEN KENNZEICHNUNGSELEMENTE Gefahrenhinweise Die Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang I Teile 2, 3, 4 und 5 angewendet. Bei der Wahl

Mehr

Gefahrstoffbeauftragter der Universität

Gefahrstoffbeauftragter der Universität der Universität (Diplom-Chemiker) Zentralverwaltung der Universität Stabsstelle für Arbeitssicherheit, Tier- und Umweltschutz Tel.: 0931/31 2082, Fax: 0931/31 2615 e-mail: michael.tuerk@uni-wuerzburg.de

Mehr

Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente

Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente Liste der Gefahrenhinweise, ergänzenden Gefahrenmerkmale und ergänzenden Kennzeichnungselemente Wortlaut und, (Stand 8. ATP) Übersicht über die aktuellen Textfassungen der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und

Mehr

GHS / CLP. Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe. (Vorlagen: ecomed und UK-NRW ) Wolfgang Hellstern

GHS / CLP. Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe. (Vorlagen: ecomed und UK-NRW ) Wolfgang Hellstern GHS / CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe 3 GHS System zur weltweit einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Produkten: Globally Harmonised

Mehr

GHS-Kennzeichnung. Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009

GHS-Kennzeichnung. Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009 GHS- Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009 Das bisher gültige nationale System für die wird durch ein weltweites gültiges System abgelöst (EG-GHS-Verordnung am 03.09.2008 1 und der Entscheidung des Ministerrates

Mehr

Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Blei-Metall

Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Blei-Metall Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Blei-Metall Grundsätzliches zu Einstufung und CLP CLP bedeutet Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging). Die CLP-Verordnung

Mehr

Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte

Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Neue Gefahrenkennzeichnung chemischer Produkte Thomas Höfer BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Warnkennzeichnung: Europa Thomas Höfer, 26.3.2010, Fortbildung öffentl. Gesundheitsdienst Seite 2 Warnkennzeichnung:

Mehr

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Neuerungen bringt uns das GHS? Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Stuttgart, 28. Januar 2015 Vorbemerkung C H H C H C C C C C C C 5 Isomere 366 319

Mehr

Neues von GisChem. Dr. Thomas Martin Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien BG RCI, Heidelberg

Neues von GisChem. Dr. Thomas Martin Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien BG RCI, Heidelberg Neues von GisChem Dr. Thomas Martin Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien BG RCI, Heidelberg gischem@bgrci.de www.gischem.de seit 4 ½ Jahren in Kooperation Dr. Thomas Martin Seite 2 Datenbank: Datenblätter

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

Neue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter

Neue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter GHS Globally Harmonised System * Weltweite Harmonisierung der enkommunikation von chemischen Produkten Neue Piktogramme und Signalwörter Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter

Mehr

Treffen der Sicherheitsbeauftragten am

Treffen der Sicherheitsbeauftragten am Treffen der Sicherheitsbeauftragten am 09.12.10 Ausgewählte Themen der Arbeitssicherheit Informationsportal auf der Homepage von SSI SSI bietet auf seiner Homepage Informationen zu verschiedenen Themen

Mehr

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung

Einstufung und Kennzeichnung. Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung Rechtliche Anforderungen aus REACH und CLP Verordnung Dr. Juliane Koch Umweltbundesamt Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement Inhalt REACH und CLP : Was ist das? Was ist grundsätzlich

Mehr

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 35 Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit Karlsruhe, 1. März 2010 Vorbemerkung C H H C H C C C C C C C 5 Isomere 366 319

Mehr

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten

Mehr

Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen

Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen Vergleich der Kennzeichnungen: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 geordnet nach R-Sätzen brauner Text: blauer Text: grauer Text: violetter Text: H-Satz: EUnnn: RL 67/548/EWG VO EG/1272/2008 noch nicht in VO

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH

TÜV SÜD Industrie Service GmbH GHS Expert Neues Programm von TÜV SÜD zur Umsetzung der europäischen GHS-Richtlinie der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Thomas Dallmeier Immissionsschutz und Umwelt aktuell,

Mehr

BDI - The Voice of German Industry. Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen. Bundesverband der Deutschen Industrie e.v.

BDI - The Voice of German Industry. Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen. Bundesverband der Deutschen Industrie e.v. BDI - The Voice of German Industry Bundesverband der Deutschen Industrie e.v. Umsetzung der CLP-VO: Neuerungen, Konsequenzen 22.12.2015 BDI-Vorlage.pptx 1 Agenda Inhalte Teil 1: Grundlagen Teil 2: Änderungen

Mehr

Stofflisten der ECHA Dr. Frauke Averbeck Dortmund,

Stofflisten der ECHA Dr. Frauke Averbeck Dortmund, Stofflisten der ECHA Dr. Frauke Averbeck Dortmund, Überblick REACH-/CLP-Verfahren CCH-Liste CoRAP PACT Registry of Intentions (RoI) Kandidatenliste REACH Anhang XIV REACH Anhang XVII CLP Anhang VI / C&L

Mehr

Vom Problem zur Lösung: Das Verbundprojekt SDBtransfer

Vom Problem zur Lösung: Das Verbundprojekt SDBtransfer Vom Problem zur Lösung: Das Verbundprojekt SDBtransfer Berlin, den 10. April 2014 Norbert Kluger Dr. Thomas Martin Moderne Bauwirtschaft nutzt Bau-Chemikalien Berlin, 27. Februar 2014 Norbert Kluger Seite

Mehr

Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen

Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen 1 Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen Christian Gründling Workshop, Einstufung von Gemischen Grundprinzip: Abklärung aller Gefahrenklassen! Physikalische Gefahren:» Einstufung nur anhand von Testergebnissen!

Mehr

Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt

Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt Gefahrenkommunikation mit Kennzeichnungsetikett und Sicherheitsdatenblatt GEFAHRENKOMMUNIKATION ELEMENTE Gefahrenkommunikation Sicherheitsdatenblatt vom Lieferanten bereitgestellt Kennzeichnungsetikett

Mehr

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Kennzeichnung von Gefahrstoffen Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 34 - Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Karlsruhe, GHS Vorgeschichte GHS heißt Globally Harmonised System

Mehr

GHS-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues GHS-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.

GHS-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues GHS-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin. Chemische Bauprodukte können gefährliche Eigenschaften für Mensch und Umwelt besitzen. Zu diesen gefährlichen Eigenschaften zählen physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren. Wird ein chemisches

Mehr

Neuerungen im Gefahrstoffrecht

Neuerungen im Gefahrstoffrecht Fachliche und rechtliche Vorgaben Welche Konsequenzen haben REACH, GHS und die Neufassung der Gefahrstoffverordnung für Wasserversorger? Autor: Dirk Ruhland, BG ETEM, Branchenverwaltung Energie und Wasserwirtschaft

Mehr

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014

Gefahrstoffrecht Update Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 Gefahrstoffrecht Update 2014 Dr. Erhard Schmidt - Arbeitsschutz, Gefahrstoffe - 6. NZW Dresden Juli 2014 1 Inhalt 1. Gefahrstoffverordnung und wesentliche Einflüsse 2. Biozid-Richtlinie Biozid-Verordnung

Mehr

Aktuelle Kennzeichnung EU /GHS

Aktuelle Kennzeichnung EU /GHS Aktuelle Kennzeichnung EU /GHS Chemikalien Gesetzgebung 2005 Wichtig neue Kennzeichnung der Chemikalien Aktuelle Kennzeichnung EU Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien z.b. Flusssäure Zyankali Blausäure

Mehr

Fehlerliste zum Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1/3.2 der CLP-Verordnung

Fehlerliste zum Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1/3.2 der CLP-Verordnung Fehlerliste zum Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1/3.2 der CLP-Verordnung Der Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1 bzw. Tabelle 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

Mehr

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (IV) Ein Weg zum Erfolg. Dr. Sabine Darschnik, BAuA

FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (IV) Ein Weg zum Erfolg. Dr. Sabine Darschnik, BAuA FOX Endspurt bei der Umstellung auf die CLP-Verordnung: (IV) Ein Weg zum Erfolg Dr. Sabine Darschnik, BAuA Seminar: Aktuelles zum Gefahrstoffrecht 04. Mai 2015 Gemische in der Lieferkette Stoffe Gemische

Mehr

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse

Mehr

Informationen über die persönliche Schutzausrüstung auf Standgefäßen

Informationen über die persönliche Schutzausrüstung auf Standgefäßen Informationen über die persönliche Schutzausrüstung auf Standgefäßen Innerbetriebliche Kennzeichnung von stoffen Die stoffverordnung schreibt die innerbetriebliche Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und

Mehr

Fachtagung zur CLP-Verordnung am in Karlsruhe

Fachtagung zur CLP-Verordnung am in Karlsruhe 5. REACH@Baden-Württemberg Fachtagung zur CLP-Verordnung am 10.10.2013 in Karlsruhe Veranstaltung am 28.01.2015 Grundlagenwissen REACH und CLP (GHS) für Hersteller, Händler und Anwender Welche Auswirkung

Mehr

SICHERHEITSDATENBLATT

SICHERHEITSDATENBLATT SICHERHEITSDATENBLATT SECTION 1 Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Produktidentifikator - Produktname: 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder des Gemischs und Verwendungen,

Mehr

Grundlagen aus dem Gefahrstoffrecht. Bernd Simmchen

Grundlagen aus dem Gefahrstoffrecht. Bernd Simmchen Grundlagen aus dem Gefahrstoffrecht Bernd Simmchen Themen Einstufung (und Kennzeichnung) im Chemikalienrecht Methoden der Einstufung Übergang zum neuen Recht Einstufung und Kennzeichnung Einstufung» einem

Mehr

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Gründe der Entstehung

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Gründe der Entstehung G H S Neu: verabschiedet seit September 2008 lobally armonized ystem of Classification and Labelling of Chemicals Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien 1 Gründe

Mehr

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen

Zuordnung der GHS-Piktogrammen zu den Gefahrenklassen, Gefahrenkategorien und den H-Sätzen Zuordnung der GHS-en zu den enklassen, enkategorien und den n GHS- GHS01 enklasse Explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Selbstzersetzliche Unterklasse 1.1 Unterklasse 1.2 Unterklasse

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.3

Mehr

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Seite 1 von 5 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Nr. 5310 Handelsname: Minoxidilum Hersteller/Lieferant sowie Auskunft gebender Bereich: Caesar & Loretz GmbH Herderstr. 31

Mehr

Technische Universität t Berlin

Technische Universität t Berlin Technische Universität t Berlin (SDU) Herzlich Willkommen GHS Veranstaltung vom 04.10.2010 sdu@tu-berlin.de, App. 28888, Fax 21145, www.arbeits-umweltschutz.tu-berlin.de Oktober 2010 1 Dienste und - GHS

Mehr

Merkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager

Merkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager 13.06.2017 Merkblatt: Änderungen der 4. BImSchV für Gefahrstofflager CLP-Anpassung in 4. BImSchV für Gefahrstofflager Anzeige genehmigungsbedürftiger Anlagen bis 18. April 2017 In der Verordnung über genehmigungsbedürftige

Mehr

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Allzweckreiniger

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Allzweckreiniger Version: September 15 CP GABA GmbH, Hamburg Colgate-Palmolive GmbH, Wien GABA Schweiz AG, Therwil 1. Bezeichnung des Stoffes / der Zusammensetzung und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname:

Mehr

Richtlinie 67/548/EWG CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Gefahrenklasse. Piktogramm Signalwort. kategorie (Kodierung) H-Satz H330 H310 H330

Richtlinie 67/548/EWG CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Gefahrenklasse. Piktogramm Signalwort. kategorie (Kodierung) H-Satz H330 H310 H330 Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU die neue Einstufung Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 3) Umwandlungshilfe Gesheitsgefahren Aspirationsgefahr Gesheitsgefahr Akute Toxizität

Mehr