GHS und GisChem ein Update Oberhof,
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1 GHS und GisChem ein Update Oberhof, Dr. Thomas Martin Leiter Geschäftsstelle Gefahrstoffinformation
2 Agenda 1. Einstufung von Stoffen alles klar? 2. Einstufung von Gemischen viele Wege führen nach Rom 3. Innerbetriebliche Kennzeichnung 4. GisChem Module für Gefahrstoffmanagement in (Klein-)Betrieben Dr. Thomas Martin Seite 2
3 Zeitachse CLP-V Start Stoffe Einstufung (SDB) für Stoffe auch noch nach 67/548/EWG Gemische Stoffe Gemische keine Umetikettierung bis für Stoffe, die gem. 67/548/EWG eingestuft, gekennzeichnet, verpackt u. bereits vor dem in Verkehr gebracht wurden Gemische analoge Nachfrist für Handel, Dr. Thomas Martin Seite 3
4 Einstufung von Stoffen alles klar? Die meisten Kriterien ähnlich dem alten System oder dem Gefahrgutrecht Übergangsfristen für GHS lange vorbei 2 REACH Registrierfristen abgelaufen Weiterhin ca wichtige Industriechemikalien im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet Dr. Thomas Martin Seite 4
5 Änderungen CLP-Verordnung Ursprungsfassung , Stand UN-GHS 2007, Stoffliste Stand 29. ATP der alten Stoffrichtlinie 1. ATP (05. September 2009) Änderungen der Stoffliste (30./31. ATP der alten Stoffrichtlinie) 2. ATP (10. März 2011) inhaltliche Änderungen aus UN ATP (11. Juli 2012) Änderungen der Stoffliste 4. ATP (01. Juni 2013) Inhaltliche Änderungen aus UN ATP (02. Oktober 2013) Änderungen der Stoffliste 6. ATP (in Kürze) Änderungen der Stoffliste, u.a. Formaldehyd, Styrol 7. ATP (Oktober 2014) Änderungen der Stoffliste, u.a. Salpetersäure 8. ATP (1. Halbjahr 2015) Inhaltliche Änderungen aus UN-2013 Dr. Thomas Martin Seite 5
6 Status der harmonisierte Einstufung / Legaleinstufung von Stoffen im Anhang VI CLP-Verordnung Anmerkungen bei physikalischen Gefahren ggf. zu prüfen oder abhängig von der konkreten Lieferung (z.b. Gase unter Druck; Entzündbare Feststoffe) *-Stoffe mit Mindesteinstufung (Lieferant ist zur Anpassung verpflichtet, sofern er über entsprechende Daten verfügt). Dr. Thomas Martin Seite 6
7 Anhang VI (Stoffliste) CLP-VO Methylacrylat (CAS: ) Index-No International Chemical Identification EC-No. CAS-No. Classification Suppl. hazard inform. Code(s) Labelling Codes Specific Conc. Limits, M- factors Notes Classification Annex I Dir 67/548/EEC methyl acrylate, methyl propenoate Hazard Code(s) Flam Liq. Acute Tox. Acute Tox Acute Tox. Eye Irrit. STOT Single Skin Irrit. Skin Sens. Class Hazard statement Code(s) Flam Liq. 2 H226 Acute Tox. 4* H302 2 H225 Acute Tox. 4 * 4* H332 H312 4 * H312 Acute Tox. 4 * 4* H302 H332 H319 Eye Irrit. 32 H335 H319 2 H315 STOT Single 3 H335 1 H317 Skin Irrit. 2 H315 Skin Sens. 1 H317 D F, R11 Xn, R20/21/22 Xi; R 36/37/38 R43 Dr. Thomas Martin Seite 7
8 Akute inhalative Toxizität: Methylacrylat LC 50 (inhalativ) mg/l/4 h LC 50 (inhalativ) mg/l/ 4 h ,5 GHS (Dämpfe) Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H 332) Kategorie 3 Giftig bei Einatmen. (H 331) Kategorie 2 Achtung Gefahr Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330) Kategorie 1 Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330) Gefahr EU bisher (Gase und Dämpfe) Gesundheitsschädlich 5,7 mg/l/4 h Giftig Sehr giftig ,5 Gefahr GHS Dr. Thomas / CLP-Verordnung Martin Dr. Thomas Martin - 03/ Seite 8
9 Anhang VI (Stoffliste) CLP-VO Methylacrylat (CAS: ) Index-No International Chemical Identification EC-No. CAS-No. Classification Suppl. hazard inform. Code(s) Labelling Codes Specific Conc. Limits, M- factors Notes Classification Annex I Dir 67/548/EEC methyl acrylate, methyl propenoate Hazard Code(s) Flam Liq. Acute Tox. Acute Tox Acute Tox. Eye Irrit. STOT Single Skin Irrit. Skin Sens. Class Hazard statement Code(s) Flam Liq. 2 H226 Acute Tox. 4* H302 2 H225 Acute Tox. 4 * 4* H332 H312 4 * H312 4 * 3 H302 H331 2 H319 Acute Tox. 3 4* H335 H332 H315 Eye Irrit. 2 H319 1 H317 STOT Single 3 H335 Skin Irrit. 2 H315 Skin Sens. 1 H317 D F, R11 Xn, R20/21/22 Xi; R 36/37/38 R43 Dr. Thomas Martin Seite 9
10 Gravierende Änderung im Status der Legaleinstufung Streichung der Anmerkung H in Anhang VI und alle Bezüge darauf in beiden Tabellen Klarstellung, dass bei allen im Anhang VI Teil 3 der CLP-V aufgeführten Stoffen auch hinsichtlich des alten Rechts (Stoffrichtlinie) Gefahren und Eigenschaften, die von Anhang VI Teil 3 nicht vorgegeben werden, anhand der verfügbaren Informationen dazu selbst einzustufen sind. Ergänzungspflicht bei allen Listenstoffen! Früher: nur gefordert/möglich, wenn Anmerkung H vergeben war. Dr. Thomas Martin Seite 10
11 Kennzeichnung von Styrol nach Anhang VI ACHTUNG Entzündlich. (R10) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (R20) Reizt die Augen und die Haut. (R36/38) Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (S23) Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Dr. Thomas Martin Seite 11
12 Anhang VI Weitere Erkenntnisse ACHTUNG Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Kann die Atemwege reizen. (H335) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) Dr. Thomas Martin Seite 12
13 Dr. Thomas Martin Seite 13
14 Beispiel: Styrol im E&K-Verzeichnis der ECHA (2012) insgesamt 2463 Meldungen 27 verschiedenartige Einträge 2046 Meldungen der Anhang VI-Einstufung (unverändert) 111 Meldungen, darunter der führende Registrand (REACH) mit der erweiterten Einstufung etliche in sich fehlerhafte Einträge keine Möglichkeit, auf Hersteller zurückzuschließen kein Zugriff auf REACH-Daten Dr. Thomas Martin Seite 14
15 Beispiel: Styrol im E&K-Verzeichnis der ECHA insgesamt ~3400 Meldungen 45 verschiedenartige Einträge 1979 Meldungen der Anhang VI-Einstufung (unverändert) 163 Meldungen, darunter der führende Registrand (REACH) mit der erweiterten Einstufung KEINE Meldung der vorgesehenen Einstufung der 6. ATP Dr. Thomas Martin Seite 15
16 Anhang VI (6. ATP) Weitere Erkenntnisse GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. (H361d) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) GEFAHR Flüssigkeit und Dampf entzündbar. (H226) Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H332) Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (H304) Verursacht Hautreizungen. (H315) Verursacht schwere Augenreizung. (H319) Kann die Atemwege reizen. (H335) Schädigt das Hörvermögen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H372) Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260) Schutzhandschuhe/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P305 + P351 + P338) Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.. (P403 + P233) Dr. Thomas Martin Seite 16
17 Verfahren zur Harmonisierung der Einstufung (Art. 36, 37, 38 CLP-V) Vorschläge für harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen und ggf. für spezifische Konzentrationsgrenzwerte und M-Faktoren von > zuständiger Behörde (kostenfrei) oder > Hersteller, Importeur oder nachgeschaltetem Anwender (kostenpflichtig) Europäische Chemikalienagentur (ECHA) startet ein Konsultationsverfahren per Internet Ziel: Liste harmonisierter E+K Anhang VI, Teil 3 für > CMR- und atemwegssensibilisierende Stoffe > für andere Gefahrenklassen Fall-zu-Fall-Entscheidungen Dr. Thomas Martin Seite 17
18 Weg Vorschlag erreicht ECHA Erste Überprüfung des Vorschlags Konsultationsverfahren mit engen Fristen RAC-Stellungnahme (Ausschuss für Risikobewertung Risk Assessment Committee) Vorschlag für neue ATP (Anpassungsverordnung der CLP- Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt) Beschluss der EU-Kommission Dr. Thomas Martin Seite 18
19 Highlights aus den Entwürfen 6./7. ATP 6. ATP Styrol Repr. 2, H361d; Umsetzung STOT RE 1, H372 Formaldehyd Carc. 1B, H350 statt Carc. 2, H ATP Salpetersäure O, T+ R Ox. Liq. 2, H272 Acute Tox. 1, H330 Skin Corr. 1A, H314 Dr. Thomas Martin Seite 19
20 Was tun in der Praxis im Arbeitsschutz? 1. Stoff ist in GisChem Angaben aus GisChem nutzen! 2. Unterschied basiert auf unterschiedlicher Datenlage zu * - Stoffen: Unterschied im Arbeitsschutz bis zum nicht relevant! 3. Einer der Hersteller hat schon nach REACH registriert (s. SDB). Vermutlich bessere Datenlage, eher zu bevorzugen. 4. Unterschied führt zu keinen Änderungen im Arbeitsschutz (z.b. zusätzlich metallkorrosiv, ) Unterschied nicht relevant! 5. Unterschied würde andere Arbeitsschutzmaßnahmen verursachen: Rückfrage bei Herstellern, ggf. vorher Info im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nach weiteren Varianten suchen. Dr. Thomas Martin Seite 20
21 Einstufung von Gemischen viele Wege führen nach Rom 1. Alte Einstufung und dann Nutzung der Umwandlungstabelle 2. Gemischberechnung nach den CLP-Methoden Ausgehend von welcher Stoffeinstufung? Variable Methoden Dr. Thomas Martin Seite 21
22 VerschärfungEinstufung von Gemischen Ätz-/Reizwirkung Unter Umständen nicht additiv: (10) Säuren - Laugen - Tenside - Aldehyde - Phenole - anorg. Salze 1 % / 3 % 0 C, R 35 (34) Haut 1A C, R 34 Haut 1B Xi, R 36 Haut 2 Xi, R 37 STOT ein 3 Xi, R 38 Auge 2 3 Xi, R 41 Auge 1 GHS EU (bislang) Dr. Thomas Martin Seite 22
23 Was ist der Gemischrechner? Software-Modul im Gefahrstoffinformationssystem GisChem komfortable Benutzerführung durch die Regelungen der CLP-Verordnung kein 1-Klick-Ergebnis -Rechner, aber einfach zu bedienen und für Einsteiger und Experten geeignet Berechnung mit der konventionellen Methode verschiedene Ausgabedokumente z. B. für innerbetriebliche Kennzeichnung Dr. Thomas Martin Seite 23
24 In 4 Schritten zum Ergebnis 1. Anmeldung durchführen 2. Stoffe anlegen 3. Gemisch berechnen 4. Ausgabedokumente herunterladen Dr. Thomas Martin Seite 24
25 Dr. Thomas Martin Seite 25
26 Innerbetriebliche Kennzeichnung TRGS 201 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Kennzeichnung bei den folgenden Tätigkeiten: mit Stoffen oder Gemischen in ortsbeweglichen Behältern, wie Standgefäßen oder Transportbehältern, mit zum Versand bereitgestellten Stoffen und Gemischen in Verpackungen oder Gefahr mit Stoffen und Gemischen im Arbeitsgang (Verzicht*) mit Stoffen oder Gemischen in ortsfesten Einrichtungen, wie Lagerbehältern, in loser Schüttung oder unverpackt, in Rohrleitungen oder Stoffe und Gemische, die sich im Produktionsgang befinden (Verzicht, wenn z.b. technisch nicht möglich*) mit Abfällen * Voraussetzung Unterweisung/Betriebsanweisung Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 26
27 Vereinfachte Kennzeichnung TRGS 201 vollständige Kennzeichnung Stoff-/ZubereitungsRL oder CLP neue GefStoffV vorzugsweise nach CLP Gefährdungsbeurteilung Informationsdefizite bzw. Abfall (Gemische) Anlage 1, vereinf. Verfahren zur E&K basierend auf den Inhaltsstoffen Gefahr Vorschläge zur Rangfolge bei der Einschränkung auf Hauptgefahren vereinfachte Kennzeichnung mit Betriebsanweisung und zugehöriger Unterweisung Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 27
28 Vereinfachte Kennzeichnung TRGS Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie 2. Gefahrenpiktogramm(e) (CLP-Verordnung) bzw. Gefahrensymbol(e) und 3. Gefahrenbezeichnung(en) (RL 67/548/EWG bzw. RL 1999/45/EG) + Angabe der Gefahr(en) auslösenden Komponente(n) als Option 2. und 3 der jeweiligen Hauptgefahr(en) durch die physikalisch- Gefahr chemischen, die gesundheitsgefährdenden und die umweltgefährlichen Wirkungen des Stoffes oder Gemisches Hauptgefahren Gefahren, die vorrangig die Schutzmaßnahmen (an den konkreten Arbeitsplätzen) bestimmen. Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 28
29 Dr. Thomas Martin Seite 29
30 Dr. Thomas Martin Seite 30
31 Vereinfachte Kennzeichnung z. B. für Standflaschen in Laboratorien mit Mengen für den Handgebrauch? Namen des Stoffes, der Zubereitung wenn Zubereitung, Bestandteile Gefahrensymbole Gefahrenbezeichnungen Dr. Thomas Martin Seite 31
32 Vereinfachte Kennzeichnung in Laboratorien TRGS 201 Es kann erforderlich sein, den Gefahrenhinweis in verkürzter Form oder andere Kurzinformationen zu ergänzen. System der DGUV des AK "Laboratorien" (Leitung Dr. T. H. Brock) System der vereinfachten Kennzeichnung für Laboratorien mit Piktogramm-Phrasen- Kombinationen, Gefahr auf GHS09 kann dabei verzichtet werden { } Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 32
33 Laboratorien Vorschlag des AK Laboratorien zur innerbetrieblichen Kennzeichnung von Labor-Standgefäßen - Lösung mit Klebeetiketten - Einkondensierter H-Satz unter dem Piktogramm - Prioritätsregeln mit max. 3 Piktogrammen Krebserzeugend Dr. Thomas Martin / Antje Ermer Seite 33
34 Aufkleber Laborkennzeichnung M 060-3, M060-4, M060-5 verschiedene Größen und Material Zur direkten Anwendung des Laborsystems in der Praxis Bezugsquelle: medienshop.bgrci.de Dr. Thomas Martin Seite 34
35 GisChem Module zum Gefahrstoffmanagement Dr. Thomas Martin Seite 35
36 GisChem-Interaktiv: eigene Betriebsanweisungen Dr. Thomas Martin KC WFR, Heidelberg Seite 36
37 Personalisierter Bereich eigene Betriebsanweisungen Dr. Thomas Martin KC WFR, Heidelberg Seite 37
38 Dr. Thomas Martin Seite 38
39 Dr. Thomas Martin Seite 39
40 Gefahrstoffverordnung , Abs. 10: Gefahrstoffverzeichnis Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Bezeichnung Einstufung oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften Mengenangabe Arbeitsbereiche Einstufung alt und neu in den Übergangsfristen, Empfehlung s. Bekanntmachung Gefahrstoffe 408 Dr. Thomas Martin KC WFR, Heidelberg Seite 40
41 Gefahrstoffverzeichnis von GisChem Dr. Thomas Martin KC WFR, Heidelberg Seite 41
42 Änderungsservice bei Datenbank-Stoffen Dr. Thomas Martin KC WFR, Heidelberg Seite 42
43 GisChem auch als APP App mit allen Datenblättern und Betriebsanweisungsentwürfen Übersichtsseite mit Kennzeichnung, WGK, Lagerklasse Smartphone: gischem.de oder Web-APP Echte APP: Google Playstore Apple Appstore Vorteil: alle Daten offline verfügbar (ca. 30 MB Speicherplatz) Berlin, 27. Februar Dr. Thomas Martin Seite
44 Kooperation mit der BGHM Gefahrstoffinformationen für die Holz- und Metallindustrie Interessant auch für Betriebe der chemischen Industrie: Schlosserei, Werkstätten Start voraussichtlich als gemeinsame Webseite zum Dr. Thomas Martin Seite 44
45 Datenaustausch digitaler strukturierter SDB-Daten Gefahrstoff- Informationssysteme Hersteller von Beschichtungsstoffen IT-Dienstleister Beratungsunternehmen Dr. Thomas Martin 45
46 Systemlandschaft zum Projekt SDBtransfer Mitgliedsunternehmen der BG RCI Tools im Rahmen GisChem Dr. Thomas Martin 46
47 Anbindung der GisChem-Module Mitgliedsunternehmen der BG RCI Tools im Rahmen GisChem Service Einstufung und Kennzeichnung von Gemischen Interaktive Erstellung BETRAN Gefahrstoffverzeichnis Dr. Thomas Martin
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