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1 Förderung von Gesundheitssport Der sicherste Weg zur Gesundheit ist es, jedem Menschen möglichst genau die erforderliche Dosis an Nahrung und Bewegung zu verordnen, nicht zu viel und nicht zu wenig. (Plato v. Chr.) Förderung von Gesundheitssport 1

2 Gesetzliche und versicherungsrechtliche Grundlagen - Eine Chronologie - 1. Entwicklung des 20 SGB V 2. Präventionsgesetz 3. Bonusprogramm der Krankenkassen 4. Leitfaden Prävention Handlungsempfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und Umsetzung von 20 SGB V ( letzte Aktualisierung Dezember 2014 ) Förderung von Gesundheitssport 2

3 1. Entwicklung des 20 SGB V 1989 Einführung des 20 SGB V Was ist das SGB V? Das fünfte Sozialgesetzbuch Hier sind alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst. Aufgaben / Rechte / Pflichten.. Derzeit sind etwa 90 % der deutschen Bevölkerung in der ges. KV versichert Förderung von Gesundheitssport 3

4 Was regelt der 20 SGB V? (1) Festschreibung von Leistungen zur primären Prävention in der Satzung der Krankenkassen, die folgenden Kriterien entsprechen: - Wirksamkeit - Wirtschaftlichkeit - Zweckmäßigkeit (2) Möglichkeit zur Durchführung von Arbeitsschutz ergänzenden Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (3) Festlegung der Ausgaben: Summe X in - die variiert - pro Versicherten Förderung von Gesundheitssport 4

5 Ziel 2. Das Präventionsgesetz Prävention als eigenständige Säule neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege 1. Versuch im Sommer 2005 gescheitert 2007 verabschiedet und 2008 in Kraft getreten Letzte Aktualisierung am in Kraft getreten Was regelt dieses Gesetz? Vom Bund verabschiedet regelt es die Grundlage für eine Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung für alle Altersgruppen und in allen Lebensbereichen. Präventíon und Gesundheitsförderung soll dort greifen, wo die Menschen leben, lernen und arbeiten und zwar direkt in ihrem Lebensumfeld. Desweiteren geht es beispielsweise um die Verbesserung von Früherkennungen und den Impfschutz mit dem Ziel Krankheiten zu vermeiden bevor sie entstehen Förderung von Gesundheitssport 5

6 3. Bonusprogramm der Krankenkassen Gesundheitsreform 2004: Es entstand die Möglichkeit für Krankenkassen ein Bonusprogramm anzubieten: Ziele: - Förderung von gesundheitsförderndem Verhalten - Verstärkter Wettbewerb unter den Krankenkassen Maßnahmen: - Vorsorgeuntersuchungen - Impfungen - Sportliche Betätigung - Gesundheitskurse, wie Raucherentwöhnungen, Gewichtsreduzierung Förderung von Gesundheitssport 6

7 3. Bonusprogramm der Krankenkassen Leistungen Finanzielle Zuschüsse, z.b. für Kursgebühren Beitragsermäßigungen Ermäßigung bei Arzneimittelzuzahlungen. Sachprämien Förderung von Gesundheitssport 7

8 4. Leitfaden Prävention Fassung vom Dezember 2014 Regelt die Umsetzung der Vorgaben aus dem Präventionsgesetz und dem 20 SGB V Bedarf ca % der erwachsenen Bevölkerung in hochindustriellen Ländern leidet an Bewegungsmangel Zielgruppen Gesunde mit Bewegungsmangel Bewegungseinsteiger und -wiedereinsteiger Wirksamkeit Bewegung als zentraler Schutzfaktor zielgerichtet regelmäßig Moderate Intensität Mindestumfang : 2 Std.pro Woche Förderung von Gesundheitssport 8

9 Leitfaden Prävention - Qualitätskriterien Ziele und Kernziele (1) Stärkung physischer Gesundheitsressourcen (2) Stärkung psychosozialer Gesundheitsressourcen (3) Verminderung von Risikofaktoren (4) Bewältigung von psychosomatischen Beschwerden und Missbefindenszuständen (5) Aufbau von Bindung an gesundheitssportliche Aktivität (6) Verbesserung der Bewegungsverhältnisse, d.h. Anbieterqualifikation mind. Übungsleiter B Sport in der Prävention + Schwerpunktprofil + Schulung für das jeweilige (evaluierte) Gesundheitsportprogramm Förderung von Gesundheitssport 9

10 Leitfaden Prävention - Zusammenfassung Anerkennung des Gesundheitssports als bedeutendes Element einer allgemeinen Gesundheitsförderung Mehrfache Nennung der Sportvereine als kompetenter Gesundheitssportanbieter Tätigkeitsbereich von Vereinen: NUR Handlungsfeld Präventionsprinzip Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität Zunehmende Bedeutung des Setting - Ansatzes: Sportvereine als kompetenter Partner (Schule, Betrieb,.) Ausschließlich Förderung von zeitlich befristeten Maßnahmen Maximal zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr Wiederholung gleicher Maßnahmen sind im Folgejahr ausgeschlossen Maßnahmen, die sich an Kinder unter 6 Jahre richten, sind nicht förderfähig, bei Programmen, die sich an Kinder zwischen sechs und 12 Jahren richten, sind die Eltern einzubinden. Bezahlung der Kurse durch Mitgliedsbeiträge ist nicht zulässig Teilnahme ist nicht an bestehende oder zukünftige Mitgliedschaft gebunden Wichtig: Erfüllung der Qualitätskriterien sowie striktere Umsetzung des 20, Absatz 1 und 2 SGB V Entscheidung der Anerkennung fällt durch die Zentrale Prüftstelle Prävention ( ZPP ) finanzielle Förderung der ges. Krankenkassen beschränkt sich für die Vereine nur noch auf evaluierte Programme Für jeden Kurs, der angeboten werden soll, muss ein eigener Antrag gestellt werden Förderung von Gesundheitssport 10

11 Was sind evaluierte Programme? Evaluierte Programme sind ausgearbeitete Konzepte für Gesundheitssportangebote, deren gesundheitsfördernde Wirkung durch wissenschaftliche Studien belegt ist. Dadurch sind diese Kurse förderungsfähig nach dem 20 SGB V, d.h. die Krankenkassen können ( nicht müssen ) ihren Versicherten die ggf. anfallenden Kursgebühren erstatten. Welche Vorteile bieten sie dem Verein? Praktische Hilfen und Stundenbilder für die Übungsleiter/innen Moderne Vereinsangebote nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Sicherung der Qualität ihrer Angebote Wettbewerbsvorteil durch die Erstattungsmöglichkeit Förderung von Gesundheitssport 11

12 Welche evaluierten Programme gibt es zur Zeit? Appetit auf Bewegung Walking und mehr Nordic Walking Cardio Aktiv Fit bis ins hohe Alter Standfest und Stabil Fit und gesund M.O.B.I.L.I.S. light Optiwell Rücken-Aktiv Rückentraining sanft und effektiv Power Moves für fitte Kids Safari Turnkids auf Entdeckungstour Schulungsumfang bisher 8 LE Cardio-Fit Rücken-Fit werden nicht mehr geschult, dürfen aber im Verein noch angeboten werden Achtung! Da die ZPP die alten Verträge mit den Sportverbänden DOSB und DTB gekündigt hat, ändert sich Vieles. Ab gehen das neue Antragsverfahren für den Pluspunkt Gesundheit des DTB und die neue Plattform des DOSB online. Höchstwahrscheinlich werden alle Programme, die für den Erwachsenenbereich konzipiert sind, künftig von der ZPP auch noch anerkannt, evtl. kommen noch einige neue hinzu. Die Schulungen für die evaluierten Programme werden künftig gebündelt angeboten Förderung von Gesundheitssport 12

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