Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3 sowie Höchstspannungsleitung Wilster bis Grafenrheinfeld; BBPIG Vorhaben Nr.
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- Kilian Fried
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1 Bundesfachplanung SuedLink A100_ArgeSL_P8_SL_C_KOM_1002 Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission Höchstspannungsleitung Brunsbüttel Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3 sowie Höchstspannungsleitung Wilster bis Grafenrheinfeld; BBPIG Vorhaben Nr. 4 Abschnitt C (von Bad Gandersheim / Seesen bis Gerstungen) Kommunikationsunterlage zu den Unterlagen nach 8 NABEG Steckbrief TKS Kommunikationsunterlage zu den Unterlagen nach 8 NABEG SteL, SweP, VolB SchB, AlfL OstA Vers Datum Ausgabe Erstellt Geprüft Freigegeben ARGE SuedLink 1 16
2 Bundesfachplanung SuedLink STECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT (TKS) 77 ÜBERBLICK Herkunft des TKS: Aus den Antragsunterlagen nach 6 NABEG/ von der Bundesnetzagentur in den Festlegungen nach 7 Abs. 4 NABEG bestätigt. Länge des Trassenkorridorsegments: 40,2 km Vorhaben: V3 und V4 Bundesland: Hessen Landkreis: Werra-Meißner-Kreis o Gemeinde Meißner o Kreisstadt Eschwege o Gemeinde Wehretal o Gemeinde Ringgau o Gemeinde Herleshausen Bundesland: Thüringen Landkreis: Wartburgkreis o Stadt Treffurt (seit der Gemeindeneugliederung vom 1. Januar 2019 mit dem Ortsteil Ifta) o Gemeinde Gerstungen Kreisfreie Stadt Eisenach ARGE SuedLink 2 16
3 Übersicht Untersuchungsraum und Trassenkorridor-Netz Fußnoten: PotTA 1 Erdkabelverbindungslinie 2 ARGE SuedLink 3 16
4 Das Trassenkorridorsegment ARGE SuedLink Steckbrief_TKS_ ArgeSL 2019
5 Kurzbeschreibung des Verlaufes Das Trassenkorridorsegment (TKS) 77 verläuft o beginnend zwischen Abterode (Ortsteil von Meißner) und Weidenhausen in südöstliche Richtung bis Ifta, dabei östlich vorbei an Wehretal und Datterode sowie nördlich vorbei an Netra und Röhrde, o weiter in südliche Richtung bis westlich Herleshausen, dabei westlich an Archfeld und östlich an Wommen vorbei, o im weiteren Verlauf bis östlich Unterellen, dabei südlich vorbei an Lauchröden. o TKS 77 bildet die Weiterführung von TKS 74, die TKS 95 bzw. 97 schließen sich an. Begründung für den Verlauf o Generell strebt das TKS einen kurzen, gestreckten Verlauf an. o Siedlungs- und Industrieflächen sowie Rohstoffgebiete befinden sich zwar im Korridor, aufgrund ihrer Anordnung und Ausdehnung verbleibt jedoch ein ausreichend großer Passageraum. o Das TKS wird im nördlichen Abschnitt zunächst zwischen den Siedlungsbereichen von Wehretal und Eschwege hindurchgeführt, um mehrere Teilflächen des FFH-Gebietes DE Werra- und Wehretal sowie Waldbereiche zu meiden. o Im weiteren Verlauf zwischen Röhrda und Ifta erschließt die B 7 einen teilweise waldfreien Passageraum, der das südlich von Netra gelegene große Wasserschutzgebiet Zone II und das Vogelschutzgebiet DE Rendaer Höhe umgeht und für die Korridorführung genutzt wird. Auf der Höhe von Ifta wird der Korridor in südlicher Richtung weitergeführt, um das langgestreckte FFH-Gebiet DE Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung und die hier vorhandenen Waldflächen an einer schmalen Stelle zu queren. o Im südlichen Abschnitt erfolgt bei Sallmannshausen eine Verschwenkung des TKS nach Südosten, um eine Passage durch die ausgedehnte Natura 2000-Schutzgebietskulisse im Raum Gerstungen und Berka zu ermöglichen und an die nachfolgenden TKS anzubinden. Gleichzeitig werden mit dem gewählten Verlauf zusätzlichen Waldquerungen und Gebiete hoher Hangneigung vermieden. o Innerhalb des Korridors liegen die FFH-Gebiete DE Meißner und Meißner Vorland (zwischen Alberode und Weidenhausen), DE Werra- und Wehretal (bei Datterode) sowie DE Werra bis Treffurt mit Zuflüssen, DE Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung und DE Werra zwischen Phillippsthal und Herleshausen. Durch den gewählten Verlauf des TKS 77 besteht die Möglichkeit eine jeweils schmale Stelle zur Querung der Schutzgebiete zu nutzen. ARGE SuedLink 5 16
6 Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit 3 Kombinierte Riegel/ Engstellen 4 o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit Realisierungshemmnis 5 Sehr hoch: 0 o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit Realisierungshemmnis Hoch: 0 Riegel 6 und Engstellen 7 aus der Bautechnik o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0 o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit Realisierungshemmnis Hoch: 0 Riegel und Engstellen aus dem Umweltbericht zur SUP o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0 o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit Realisierungshemmnis Hoch: 4 Riegel und Engstellen aus der RVS o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0 o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit Realisierungshemmnis Hoch: 0 Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen RVS Raumverträglichkeitsstudie (RVS) Zweck: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Umfangs der ggf. unvermeidlichen Konflikte zwischen der Planung und den Erfordernissen der Raumordnung zur Ermittlung eines möglichst raumverträglichen Trassenkorridors Die nachfolgend dargestellte Konformität stellt die Vereinbarkeit des Erdkabelvorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung dar 8. Die Konformität wird für Gebiete beschrieben, denen im Rahmen der Bearbeitung ein sehr hohes oder hohes Konfliktpotenzial zugewiesen wurde. Bereiche mit mittlerem und geringem Konfliktpotenzial sind mit dem Vorhaben (voraussichtlich) immer vereinbar, sodass auf eine ausführliche Beschreibung verzichtet wird. Im TKS befinden sich mehrere Vorranggebiete (VRG) Siedlung (Niddawitzhausen, km 4,2-5,1; Wehretal, km 8,6; Röhrda, km 16,2-16,7; Netra, km 18,6-19,6; Archfeld, km 28,4-29,3; Rittmannshausen, km 21,9-22,3; Frauenborn, km 30,3-30,6) sowie VRG Gewerbe und Industrie (km 6,4-6,8; 6,8-7,5; 7,2-7,6; 17,1-17,4). Die Festlegungen stehen dem Erdkabelvorhaben entgegen, weil eine Querung entsprechend der regionalplanerischen Vorrangausweisung (als VRG Siedlung bzw. VRG Gewerbe und ARGE SuedLink 6 16
7 Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen RVS Industrie) ausgeschlossen werden muss. Die Konformität ist innerhalb der VRG nicht erreichbar. Für Flächen, in denen keine Konformität erreicht werden kann, können durch Maßnahmen wie eine angepasste Trassierung oder die Wahl einer anderen Bauweise (Unterbohrung) der Konflikt mit dem Ziel entweder direkt oder in der folgenden Planungsstufe in Abstimmung mit dem jeweiligen Planungsträger/Betreiber/Flächeninhaber voraussichtlich vermieden werden. Im TKS befinden sich VRG Freiraumsicherung (FS-5 Heldrastein/ Staufelsberg/ Kehrberg, FS-7 Hagenberg/Entenberg/Kielforst, FS-15 Hardt/ Lutzberg nördlich Gerstungen ) bei km 23,0-24,4; 24,4-27,1; 34,4-37,9. Das VRG Freiraumsicherung FS-5 ragt von Osten in das TKS und umfasst Teile des Grünen Bandes. Das VRG Freiraumsicherung FS-7 wird in zwei Bereichen durch das TKS gequert, das VRG Freiraumsicherung FS-15 wird durch das TKS in seinen östlichen Ausläufern gequert. Die VRG sind mit den Zielsetzungen Boden, Wasser, Klima, Lebensräume, Wald und Kulturlandschaft zu sichern. Die im TKS liegenden Bereiche der VRG sind teilweise mit geschlossenen Wäldern/Forsten bestockt. Beim Bau eines Erdkabels beeinflussen ein temporärer Flächenverlust durch Zufahrten und Baustellen, ein permanenter sehr kleinräumiger Flächenverlust bei Waldquerungen und permanente Einschränkungen im Schutzstreifen (z. B. keine tiefwurzelnden Gehölzanpflanzungen) die Lebensraumund Biotopverbundfunktionen. Eine Querung von Vorranggebieten wird in der Raumordnung nur ausgeschlossen, wenn das Erdkabelvorhaben mit der vorrangigen Funktion nicht vereinbar ist, keine Wiederherstellung der Funktion und Struktur auf den beeinträchtigten Flächen oder keine Nutzung von Bündelungsoptionen mit vorhandenen Waldschneisen oder Verkehrswegen erfolgen kann. Die Festlegungen stehen im Hinblick auf die Zielsetzung des Funktionsbereiches Wald (Widmung) dem Vorhaben mit erheblichem Gewicht entgegen, die Konformität ist nicht gegeben. Für Flächen, in denen keine Konformität erreicht werden kann, können durch Maßnahmen wie eine angepasste Trassierung oder die Wahl einer anderen Bauweise (Unterbohrung) der Konflikt mit dem Ziel entweder direkt oder in der folgenden Planungsstufe in Abstimmung mit dem jeweiligen Planungsträger/ Betreiber/ Flächeninhaber voraussichtlich vermieden werden. Im TKS befinden sich zahlreiche VRG für Forstwirtschaft (km 1,6- ARGE SuedLink 7 16
8 Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen RVS 1,8; 11,3-15,8; 29,1-32,1). Die Flächen der VRG für Forstwirtschaft ragen von Westen in das TKS und sind innerhalb des TKS vollständig mit Wald bestockt. Entsprechend der Zielfestlegung sollen diese Waldflächen dauerhaft bewaldet und in ihrem Funktionszusammenhang erhalten bleiben. Abweichend von der Vorgabe für Schutzstreifen bei der Kabelverlegung in offener Bauweise, sind im Schutzstreifen im Bereich der geschlossenen Bauweise, außerhalb der zu querenden Infrastrukturen oder Gewässer sowie ggf. der Start- und Endbereiche der Bohrung, tiefwurzelnde Gehölze zulässig. Gehölz- bzw. Waldbestand kann somit erhalten werden. In den Bereichen der FFH-Gebiete DE Werra- und Wehretal und DE Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau-Südabdachung sind geschlossene Querungen (HDD-Bohrung) vorgesehen, wodurch keine Beeinträchtigungen der VRG für Forstwirtschaft zu erwarten sind. Die Konformität wird durch die Wahl der technischen Ausführungsvariante ebenfalls erreicht. Im TKS befinden sich weitere VRG für Forstwirtschaft (km 2,8-3,6; 3,7-4,2; 4,6-4,8; 6,5-6,7; 10,0-10,5; 14,7-18,3; 19,8-23,0; 23,3-24,0; 24,5-25,0; 27,0-28,7). Die Flächen der VRG für Forstwirtschaft liegen teilweise großflächig über die gesamte Breite im Korridor oder ragen beidseitig in das TKS hinein. Sie sind teilweise mit geschlossenen Wäldern/ Forsten bestockt. Die Festlegungen stehen dem Erdkabelvorhaben mit erheblichem Gewicht entgegen, weil keine vollumfängliche forstwirtschaftliche Nutzung (keine Aufforstungen) mehr erfolgen kann und keine Nutzung von Bündelungsoptionen mit vorhandenen Waldschneisen oder Verkehrswegen möglich erscheint. Die Konformität ist nicht gegeben. Für Flächen, in denen keine Konformität erreicht werden kann, können durch Maßnahmen wie eine angepasste Trassierung o- der die Wahl einer anderen Bauweise (Unterbohrung) der Konflikt mit dem Ziel entweder direkt oder in der folgenden Planungsstufe in Abstimmung mit dem jeweiligen Planungsträger/ Betreiber/ Flächeninhaber voraussichtlich vermieden werden. Zwischen km 20,1-20,7 befindet sich ein VRG für Windenergie (ESW 35) im TKS. Das VRG für Windenergie ragt von Norden randlich in das TKS hinein und ist bereits mit Windenergieanlagen (WEA) bebaut. Maßnahmen oder Nutzungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht mit der vorrangigen Funktion (Windenergienutzung) vereinbar sind. Durch eine entsprechende ARGE SuedLink 8 16
9 Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen RVS Trassierung und unter Beachtung von möglichen Abständen zu den WEA können permanente Einschränkungen ausgeschlossen und die Konformität erreicht werden. Im TKS befinden sich mehrere Vorbehaltsgebiete (VBG) für oberflächennahe Lagerstätten (km 1,0-1,4; 4,1-5,0; 6,4-6,9; 13,8-14,6; 15,1-16,7). Die VBG ragen von Osten in das TKS hinein oder liegen teils vollständig innerhalb des TKS. Im Bereich eines verlegten Erdkabels wäre theoretisch keine Rohstoffgewinnung mehr möglich, wodurch der Vorbehalt für eine langfristige Rohstoffsicherung eingeschränkt wäre. Die Konformität kann im nächsten Planungsschritt (Planfeststellung) durch Abstimmung mit dem Betreiber/Eigentümer über eine mögliche Querung der VBG oder durch Trassierung erreicht werden. Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit (Anzahl) o Sehr hoch: 0 o Hoch: 0 Die folgenden hinreichend verfestigten, raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen (RPM) wurden im TKS 77 berücksichtigt: o Geplanter Dolomitsteinabbau Mönchhof (Flächennutzungsplan), Werra-Meißner-Kreis, Gemeinde Meißner, Ortsteil Alberode, km 1,1-1,4, o B 27 Ortsumgehung Eschwege/Ortsumgehung Niddawitzhausen (ohne Planungsbeginn), Werra-Meißner-Kreis, Stadt E- schwege, Gemeinde Wehretal, Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, km 5,8-6,3, o B 452 Ortsumgehung Reichensachsen (im Planfeststellungsverfahren) Werra-Meißner-Kreis, Stadt Eschwege, Gemeinde Wehretal, Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, km 6,2-7,3. Es ist eine geschlossene Querung (HDD-Bohrung) des FFH- Gebietes DE Meißner und Meißner Vorland östlich des Tagebaus vorgesehen, wodurch keine Beeinträchtigungen auf die Abbaufläche (Dolomitsteinabbau) zu erwarten sind. Die Konformität ist somit gegeben. Bei RPM ohne konkreten Planungsbeginn wird davon ausgegan- ARGE SuedLink 9 16
10 Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen RVS gen, dass keine Konflikte mit dem Vorhaben bestehen und die Konformität gegeben ist. Bei bereits planfestgestellten bzw. gebauten linienhaften RPM ist eine Unterquerung technisch ohne besondere Maßnahmen möglich, sodass die Konformität gegeben ist. Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen SUP Strategische Umweltprüfung (SUP) Zweck: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens zur frühzeitigen Abschätzung der möglichen Folgen des Vorhabens für die Umwelt Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit Im TKS 77 befinden sich vier Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit und hohem Realisierungshemmnis, diese entstehen durch Umwelt- und Artenschutzbelange: o R-U bei km 1,3-1,9: Biotop- und Nutzungsstrukturen, gesetzlich geschützte Biotope und das FFH-Gebiet DE Meißner und Meißner Vorland. o R-U zwischen km 11,4 und 13,7: Biotop- und Nutzungsstrukturen, das FFH-Gebiet DE Werra- und Wehretal ein faunistischer Habitatkomplex (C-HE-060), potenzieller Lebensraum von baumbrütenden Greifvögeln sowie nachgewiesene Lebensräume von Luchs, Bechsteinfledermaus und Nachtkerzenschwärmer. o R-U zwischen km 29,4-30,1: gesetzlich geschützte Biotope, Biotop- und Nutzungsstrukturen, das FFH-Gebiet DE Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau- Südabdachung sowie ein Faunistisches Habitatkomplex (C- HE-063). o R-U bei km 35,1: VSch-Gebiet DE Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra. Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit 9 Im TKS 77 befinden sich Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit: o Kleine Gewerbeflächen liegen u.a. zwischen km 28,5 und 30,5. o Mehrere Abbauflächen für Rohstoffe sind zwischen km 1,0-1,5 sowie bei km 6,5; 15,5 und 22,0 kleinflächig im TKS vorhanden. ARGE SuedLink 10 16
11 Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen SUP o Mehrere Altablagerungen bzw. Altstandorte sind zwischen km 37,0-39,0 kleinflächig im TKS verteilt. Im TKS befindet sich eine hohe Anzahl von Flächen mit mittlerem und geringem Konfliktpotenzial 10 : Im Vergleich der Korridore sind in der Regel nur die Stufen hoch und sehr hoch relevant. Schutzgut 11 -übergreifendes Konfliktpotenzial in % der TKS-Fläche o Sehr hoch: 39,0 % o Hoch: 53,0 % Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit (Anzahl) o Sehr hoch: 0 o Hoch: 4 Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen Natura 2000 Untersuchungen zur Natura 2000-Verträglichkeit Zweck: Prüfung eventueller Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten durch das Vorhaben zur frühzeitigen Berücksichtigung von Vorgaben des Gebietsschutzes in Bezug auf die Erhaltungsziele und den Schutzzweck von Natura-2000 Gebieten (FFH = Flora-Fauna-Habitat, VSch-Gebiet = Vogelschutzgebiet) Natura 2000-Vorprüfungen Durch das Vorhaben sind keine Beeinträchtigungen in folgenden Gebieten anzunehmen: o FFH-Gebiet DE Meißner und Meißner Vorland o VSch-Gebiet DE Rendaer Höhe Durch das Vorhaben sind Beeinträchtigungen in folgenden Gebieten nicht auszuschließen, weshalb sie einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden: o FFH-Gebiet DE Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn o FFH-Gebiet DE Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung o FFH-Gebiet DE Werra zwischen Philippsthal und Herleshausen o FFH-Gebiet DE Werraaue von Herleshausen o FFH-Gebiet DE Werra bis Treffurt mit Zuflüssen o VSch-Gebiet DE Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra ARGE SuedLink 11 16
12 Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen Natura 2000 Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen Unter Berücksichtigung schadensbegrenzender Maßnahmen sind in folgenden Gebieten erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen o FFH-Gebiet DE Kalkberge bei Röhrda und Weißenborn Maßnahme: Keine Maßnahmen notwendig o FFH-Gebiet DE Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau Südabdachung Maßnahme: Jahreszeitliche Bauzeitenregelung o FFH-Gebiet DE Werra zwischen Philippsthal und Herleshausen Maßnahme: Keine Maßnahmen notwendig o FFH-Gebiet DE Werraaue von Herleshausen Maßnahme: Keine Maßnahmen notwendig o FFH-Gebiet DE Werra- und Wehretal Maßnahme: Jahreszeitliche Bauzeitenbeschränkung für Fledermäuse und Luchs o FFH-Gebiet DE Werra bis Treffurt mit Zuflüssen Maßnahme: Keine Maßnahmen notwendig o VSch-Gebiet DE Rhäden von Obersuhl und Auen an der mittleren Werra Maßnahme: Bauzeitenregelung für Brutvögel Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen ASE Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (ASE) Zweck: Prüfung der Betroffenheit des planungsrelevanten Artenspektrums durch das Vorhaben unter Berücksichtigung von Vermeidungs-/ vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen Bereiche eingeschränkter Planungsfreiheit mit Realisierungshemmnis o Sehr hoch: 0 o Hoch: 1 Arten und Artengruppen: o Baumbrütende Greifvögel o Bechsteinfledermaus o Koloniebrüter o Luchs o Mopsfledermaus o Nachtkerzenschwärmer o Schlingnatter ARGE SuedLink 12 16
13 Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen ASE o Waldfledermäuse o Zauneidechse Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen SöpB Sonstige öffentliche und private Belange (SöpB) Zweck: frühzeitige Berücksichtigung und Ermittlung der Betroffenheit privater und öffentlicher Belange über den Untersuchungsrahmen von RVS und SUP hinaus (Vervollständigung des Abwägungsmaterials im Verfahren) Belange der Forstwirtschaft/ Sonder- und Dauerkulturen der Landwirtschaft o Landwirtschaft/ Teichwirtschaft: 0,5 % der Fläche des TKS. Mehrere vereinzelte Flächen mit der Funktion Obstplantage, Streuobstwiese oder Baumschule befinden sich im TKS oder ragen randlich hinein. Aufgrund ihrer Lage ist eine Umgehung in allen Fällen möglich, Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Bei Gut Mönchhof erstreckt sich eine Obstplantage über die gesamte Breite des Korridors und kann voraussichtlich nicht umgangen werden. Eine Nachnutzung kann unter Beachtung von Maßgaben auf der Trasse des Erdkabels eingeschränkt erfolgen. In der Gemeinde Gerstungen, Ortsteil Lauchröden befinden sich vier Teiche des Angelvereins ASV Lauchröden 1947 e.v. Die Teiche liegen vollständig mittig im TKS. Östlich der Teichflächen verbleibt nach derzeitigem Kenntnisstand ein ausreichender Passageraum, sodass durch eine entsprechende Trassierung eine Umgehung möglich wäre und keine Auswirkungen zu erwarten sind. o Forstwirtschaft: 19,8 % der Fläche des TKS. Es handelt sich im Wesentlichen um größere zusammenhängende Waldgebiete, welche sich über die gesamte Breite des Korridors erstrecken (z. B. bei Datterode (km 12,0-13,5), Ifta (km 27,0), Archfeld (km 29,5-31,0). Eine Umgehung dieser Flächen ist voraussichtlich nicht möglich. Im Bereich der FFH- Gebiete DE Werra- und Wehretal und DE Wälder und Kalkmagerrasen der Ringgau- Südabdachung sind geschlossene Querungen (HDD- Bohrung) vorgesehen, wodurch keine Beeinträchtigungen der Waldbereiche zu erwarten sind (km 11,3-15,8; 29,1-32,1). ARGE SuedLink 13 16
14 Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen ISE Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (ISE) Zweck: Ersteinschätzung immissionsschutzrechtlicher Betroffenheit durch Schall, elektrische Feldstärke und magnetische Flussdichte im Bereich der Konverter und der Erdkabelbaustellen Prognostisch wird von einer Einhaltung aller immissionsschutzrechtlichen Vorgaben von Bundesverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften ausgegangen. Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen Prognose der wasserrechtlichen Zulässigkeit Prognose der wasserrechtlichen Zulässigkeit Fachbeitrag Wasser Zweck: Ermittlung von Bereichen, die ein Realisierungshemmnis bezüglich der Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der EU- Wasserrahmenrichtlinie aufweisen Nachfolgend aufgeführt sind Bereiche innerhalb des TKS 77, die eine sehr hohe oder hohe spezifische Empfindlichkeit 12 aufweisen. Bereiche mit mittlerer und geringer Empfindlichkeit sind mit dem Vorhaben (voraussichtlich) immer vereinbar, sodass auf eine ausführliche Beschreibung verzichtet wird. Wasserschutzgebiete (WSG) der Schutzzonen I und II weisen eine sehr hohe spezifische Empfindlichkeit auf. Es ist keine wasserrechtliche Zulässigkeit zu erwarten. Für die weiteren Schutzzonen III, IIIA und IIIB mit mittlerer, hoher und sehr hoher spezifischer Empfindlichkeit werden im Planfeststellungsverfahren Anträge auf Befreiung nach 52 Abs. 1 WHG gestellt. Konflikte können im Rahmen der Planfeststellung ggf. durch eine geeignete Trassenführung vermieden werden. Im TKS befinden sich die folgenden WSG: o Das WSG TB Langenhain, Amtl. Nr. HE , Schutzzone II, ragt randlich ins TKS zwischen km 11,5-12,0, o Das WSG TB Netra, Amtl. Nr. HE , Schutzzonen III, II, I, ragt von Norden bis zur Mitte ins TKS, zwischen km 18,5-20,0, sehr hohe spezifische Empfindlichkeit auch in Schutzzone III, o Das WSG TB 1 und 2 Herleshausen, Wommen Breitzbach, Holzhausen, Amtl. Nr. HE , Schutzzone III, hohe spezifische Empfindlichkeit, ragt zwischen km 30,5-32,0 bis zur Mitte in das TKS. Bei vorhandenen Stillgewässern mit einer sehr hohen spezifischen Empfindlichkeit können Konflikte im nachfolgenden Planungsschritt (Planfeststellung) durch eine geeignete Trassenführung vermieden werden. Im TKS befinden sich die folgenden ARGE SuedLink 14 16
15 Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen Prognose der wasserrechtlichen Zulässigkeit Stillgewässer mit einer sehr hohen spezifischen Empfindlichkeit: o Stillgewässer im TKS sind verteilt bei km 15,0, 16,5, 24,0 und 37,0 anzutreffen. Im TKS befinden sich zwei Fließgewässer mit hoher spezifischer Empfindlichkeit (Untere Werra, km 24,0-25,0; 33,0-36,0; Elte km 37,5-38,5). Für die Querung von Fließgewässern ist i.d.r. die geschlossene Bauweise vorgesehen. Innerhalb des TKS befindet sich flächendeckend der Grundwasserkörper DE_GB_DEHE_4_0016; 4150_5201. Er weist aufgrund seines schlechten chemischen Zustands eine hohe spezifische Empfindlichkeit auf. Eine detaillierte Betrachtung der Grundwasserkörper wird auf der nachfolgenden Planungsebene der Planfeststellung durchgeführt. Bündelungsoptionen 13 Das TKS 77 kann im Bereich der L 324 über insgesamt ca. 0,3 km gebündelt verlaufen (südlich Archfeld, nördlich der BAB 4). Damit kann die Beeinträchtigung von Waldbereichen voraussichtlich verringert bzw. vermieden werden. ARGE SuedLink 15 16
16 1 Eingeschränkter Planungsraum = Vorschlag einer potenziellen Trassenachse (potta), um die Querbarkeit eines Bereichs eingeschränkter Planungsfreiheit mit sehr hohem Realisierungshemmnis (rot) prüfen zu können; ggf. wird auch die konkrete Bauweise angenommen. 2 Erdkabelverbindungslinie = Verbindet zwei Bereiche mit eingeschränktem Planungsraum (potta). Die Linie liegt grundsätzlich mittig im Trassenkorridor und orientiert sich an der kürzesten Verbindung. Sie bildet den Ausgangspunkt, um zusammen mit der lokalen Öffentlichkeit eine raumverträgliche Leitungsführung im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens zu finden. 3 Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit = Riegel und Engstellen aus Flächen sehr hoher Bewertung in den Einzelunterlagen oder kombiniert aus allen Unterlagen. 4 Kombinierte Riegel/ Engstellen = Riegel/Engstellen verschiedener Belange (Umweltbelange SUP, N2000, ASE + Technik bzw. RVS), die räumlich eng beieinander liegen, so dass eine gemeinsame Betrachtung zur Querung des Bereichs erfolgen muss. 5 Realisierungshemmnis = Sehr hoch: Der Riegel/ die Engstelle kann auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen nicht gequert werden. Hoch: Der Riegel/ die Engstelle kann nur unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen (z.b. Abstimmung mit dem Betreiber/ Eigentümer der Fläche im Rahmen des nächsten Planungsschrittes) gequert werden. 6 Riegel = Durchgehender Bereich im Korridor, gebildet durch mindestens ein Kriterium mit sehr hohem spezifischen Restriktionsniveau/ Empfindlichkeit oder Lücken zwischen einem oder mehreren Kriterien mit sehr hohem spezifischen Restriktionsniveau/ Empfindlichkeit mit einem Passageraum von 50 m (Stammstrecke = beide Vorhaben werden unmittelbar parallel verlegt) bzw. 30 m (Normalstrecke = nur ein Vorhaben). 7 Engstelle = Engstelle bzw. Lücke zwischen einem oder mehreren Kriterien mit sehr hohem spezifischen Restriktionsniveau/ Empfindlichkeit mit einem Passageraum 150 m (Stammstrecke = beide Verbindungen werden unmittelbar parallel verlegt) bzw. 100 m (Normalstrecke = nur eine Verbindung). 8 RVS - Konformität = Die Prüfung der Konformität mit den entsprechenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung erfolgt basierend auf dem spezifischen Restriktionsniveau und dem ermittelten Konfliktpotenzial für die Konflikte in jedem Trassenkorridorsegment. Entsprechend sind für die Bewertung der Konformität die gleichen Bedingungen (Bauweise und Bündelungsoption) anzunehmen wie für die Einstufung des Konfliktpotenzials. 9 Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit = Zu den Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit gehören Windkraftanlagen und Windparks, Solaranlagen, Gewerbeund Industriegebiete sowie Flughäfen, Militärische Anlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Deponien und Altlasten sowie Tagebaue. 10 SUP - Konfliktpotenzial = Grad der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen des Umweltschutzes. Das Konfliktpotenzial wird auf der Grundlage der spezifischen Empfindlichkeit in Verbindung mit der konkreten Bauweise (bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen, geschlossen/ offen) ermittelt. 11 Schutzgüter = Zu den betrachteten Schutzgütern (SG) gehören gemäß 2 UVPG: 1. SG Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. SG Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. SG Boden und Fläche, 4. SG Wasser, 5. Schutzgüter Luft und Klima, 6. SG Landschaft, 7. SG Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, 8. Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern. 12 Allgemeine/ spezifische Empfindlichkeit = Empfindlichkeit der betrachteten Kriterien gegenüber den möglichen Wirkungen des Vorhabens. Man unterscheidet zwischen der theoretischen allgemeinen Empfindlichkeit und der spezifischen Empfindlichkeit, welche die konkrete Ausprägung der SUP-Kriterien im festgelegten Untersuchungsraum beschreibt. 13 Bündelungsoptionen = Zu den potentiellen Bündelungsoptionen für das Erdkabelvorhaben zählen vorhandene Hoch- und Höchstspannungsleitungen ab 110 kv, Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, erdverlegte Infrastrukturen, Bahnstrecken und Bahnstrom sowie vorhandene Infrastrukturen in Waldbereichen. ARGE SuedLink 16 16
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