Kreis Wesel Der Landrat
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- Katarina Lehmann
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1 Kreis Wesel Der Landrat Hausanschrift: Reeser Landstra e Wesel Kreis Wesel Der Landrat Postfach Wesel Dienststelle: Fachbereich Steuerungsunterst tzung, Personal- und IT-Service Landkreistag NRW z. Hd. Herrn Dr. Kuhn Postfach D sseldorf Anschrift: Reeser Landstra e Wesel Auskunft erteilt: Herr M ller frank.mueller@kreis-wesel.de Telefon: (0281) Telefax: (0281) Zimmer: 115 Ihr Schreiben: Mein Zeichen: 15-1 Datum: 15. Juli 2008 ffnungszeiten: Mo Do Uhr Uhr Uhr Uhr Fr Uhr Uhr Verwaltungsstrukturreform NRW hier: Erhebung einer Kommunalverfassungsbeschwerde durch den Kreis Wesel Sehr geehrter Herr Dr. Kuhn, ich komme zur ck auf Ihr Schreiben vom sowie meine Antwort vom und sende Ihnen als Anlage die von Ihnen vorbereitete Tabelle zur Kostenentwicklung ausgef llt zur ck. Erlauben Sie mir bitte dar ber hinaus einige Anmerkungen, die auch bei der Weiterleitung an Herrn Prof. Dr. H fling zum besseren Verst ndnis der Daten dienen d rften: Allgemeines: Die Unterteilung nach genehmigungsbed rftigen und nicht genehmigungsbed rftigen Anlagen halte ich nicht f r sinnvoll, da eine derartige Unterscheidung in der Praxis nicht erfolgt bzw. es sich nicht um ein Kriterium f r die Aufgabenteilung des Personals handelt. Die Kostenaufteilung wurde zwar so vorgenommen, weil die Tabelle dies so vorsah, aber die Zuordnung basiert lediglich auf einer prozentualen Sch tzung, die dann f r alle Kostenarten unterstellt wurde. Ich schlage deshalb vor, diese Unterscheidung f r die endg ltige Beschwerdeschrift nicht mehr vorzunehmen. ffentliche Verkehrsmittel: DB-Strecken 420 und 421 bis Wesel Bahnhof, Buslinien 63, 64 und 86 ab Bahnhof Wesel bis Haltestelle Kreishaus Konten der Kreiskasse Wesel: Sparkasse am Niederrhein (BLZ ) Postbank Essen (BLZ ) Verbands-Sparkasse Wesel (BLZ ) Volksbank Rhein-Lippe (BLZ ) Sparkasse Dinslaken-Voerde-H nxe (BLZ ) SEB Moers (BLZ )
2 - 2 - Zum Block Personalkosten: Die Dienstbez ge der 5 bergeleiteten Beamten sind bis zum spitz ermittelt. Bei der Hochrechnung f r das 2. Halbjahr 2008 wurden die Besoldungserh hung zum sowie die Weihnachtszuwendung 2008 ber cksichtigt. Eine belastbare Hochrechnung des Beihilfeaufwandes ist naturgem nicht m g- lich. Abgesehen von generellen Unw gbarkeiten / Schwankungen bei Krankheitsaufwendungen ist zu beachten, dass die ersten Monate dieses Jahres (Zahlen der Beihilfekasse bei der RVK K ln, die die Bearbeitung f r den Kreis Wesel erledigt, liegen erst bis zum vor) schon deshalb nicht repr sentativ sein k n- nen, weil die vor dem entstandenen Aufwendungen noch ber das Land abzurechnen und f r neue Aufwendungen zun chst die Kostend mpfungspauschalen abzuziehen waren. Auf die Hinzurechnung des anteiligen Beihilfeaufwandes f r den fachbereichsinternen Overhead wurde verzichtet. Die Verwaltungskosten, die f r die Bearbeitung der Beihilfeantr ge durch die RVK entstehen, k nnen zwar spitz ermittelt werden, sie werden jedoch ohnehin ber die Position interne Leistungsverrechnung Personalservice verteilt. Definitionsgem sind Pensionsleistungen f r verbeamtete Nachr cker und zus tzlich in diesem Bereich eingesetzte Beamte zu ber cksichtigen. Als zus tzlich in diesem Bereich eingesetzte Beamte werden von mir auch die zum fachbereichsinternen Overhead geh renden Beamten angesehen (Fachbereichsleiter, Fachgruppenleiter, BWL-Sachbearbeiter etc.), die mit Stellenanteilen in das Produkt Immissionsschutz einflie en. Die entsprechenden anteiligen Kosten f r die Umlage zur RVK inkl. Pflichtzuf hrung zur Versorgungsr cklage wurden eingerechnet, wobei durch den speziellen Berechnungsmodus der Umlage kein ganz exakter Wert m glich ist. Unter sonstige Personalkosten habe ich die bisherigen Reise- und Fortbildungskosten (Umzugskosten und Trennungsentsch digungen sind nicht angefallen) der 5 bergeleiteten Beamten und 2 gestellten Tarifbesch ftigten im 1. Halbjahr erfasst und f r das 2. Halbjahr hochgerechnet. Dies kann jedoch naturgem nur den Charakter einer Sch tzung haben. Derartige Kostenanteile des fachbereichsinternen Overhead wurden nicht eingerechnet.
3 - 3 - Als verwaltungsweite Gemeinkosten sind die zum Produkt Immissionsschutz im Haushalt des Kreises Wesel ausgewiesenen Gemeinkosten (Kreistag, Verwaltungsleitung etc.) angesetzt worden. Interne Verrechnungen (Personalservice, IT- Service und Immobilienmanagement), die nach der KGSt-Definition ebenfalls zu den verwaltungsweiten Gemeinkosten z hlen, werden im Block Sachaufwendungen gesondert erfasst. Unter der Rubrik fachbereichsinterne Gemeinkosten erfolgt eine Abrechnung der mit Stellenanteilen in das Produkt Immissionsschutz einflie enden Mitarbeiter/innen (Overhead), wie Fachbereichsleiter, Vorzimmerkraft, Fachgruppenleiter, BWL-Sachbearbeiter etc.), nach dem gleichen Modus wie bei den Dienstbez gen der bergeleiteten Beamten (siehe oben). Ich habe die Tabelle um die Zeilen Reduzierung um den Anteil an der pauschalen Einsparverpflichtung und danach verbleibende Landeserstattung Personalaufwand erweitert, da die pauschale Erstattung des Landes ja tats chlich gem. 4 Abs. 4 des betreffenden Gesetzes schon im Jahr 2008 um 4.729,73 ( geteilt durch 296 verteilte Stellen = 675,68 x 7 Stellen f r den Kreis Wesel) vermindert wird (ergibt sich auch aus den Begleitschreiben des MUNLV zu den bisherigen Abschlagszahlungen auf den Belastungsausgleich). Diese keineswegs nachvollziehbare Minderung der Kostenerstattung soll sich in den Folgejahren f r den Kreis Wesel zudem schrittweise auf knapp erh hen. Zum Block Sachaufwendungen: Im Block Sachaufwendungen habe ich die Bezeichnungen an die tats chliche Praxis beim Kreis Wesel angepasst. Die Betriebskosten des Geb udes und die Kosten f r sonstige zentrale Dienste werden vom Fachbereich Zentrales Immobilienmanagement, die Kosten des Personalservice und des IT- Service vom Fachbereich Steuerungsunterst tzung, Personal- und IT-Service intern verrechnet. W hrend die Leistungsverrechnungen zum Personal- und IT-Service in 2008 fix sind, folgt zu den geplanten Geb udebetriebskosten zu gegebener Zeit noch eine Spitzabrechnung. Da das zugewiesene Personal im Kreishaus untergebracht, also eine zus tzliche Anmietung von R umlichkeiten vermieden werden konnte, f llt keine tats chliche Miete an (daher sind zun chst 0 f r Mieten ausgewiesen), gleichwohl k nnte aber nat rlich eine kalkulatorische Miete ermittelt werden.
4 - 4 - In der Position sonstige Sachmittel sind auch die Kosten f r die notwendige Anschaffung von Messger ten enthalten. In den Implementierungsaufwand habe ich zun chst bauliche Ma nahmen zur Erm glichung der Unterbringung des zugewiesenen Personals und der Akten im Kreishaus eingerechnet (84.073,54 ). Die Kostenermittlung gestaltete sich insoweit schwierig, als eine Abgrenzung zu den Kosten f r die Ma nahmen zur gleichzeitigen Unterbringung des Personals der Versorgungsverwaltung erforderlich war und au erdem eine gro e Zahl interner ebenfalls Kosten verursachender Umz ge (teilweise ebenfalls verbunden mit Umbauma nahmen) notwendig war, um die neuen Aufgabenbereiche jeweils zusammenh ngend unterzubringen. Hinzu kommen Kosten f r die Ausstattung der 7 Arbeitspl tze mit M beln und Material (14.994,46 ). Dem hierzu zu erwartenden Einwand des Landes, dass die Arbeitsplatzausstattungen (Mobiliar und Hardware) unentgeltlich zur Verf gung gestellt wurden, ist entgegen zu halten, dass diese erst am (nach ausdr cklicher schriftlicher Anordnung des Innenministeriums) in der Au enstelle der Bezirksregierung in Krefeld abgeholt werden konnten, wobei von einer bernahme der B rom bel auf Kosten des Kreises Wesel nach Inaugenscheinnahme aufgrund der Art und des Erhaltungszustandes aber abgesehen wurde. Schon der dem Land zuzurechnende sp te Termin der bergabe allein h tte also eine bestimmungsgem e bernahme der Aufgaben zum unm glich gemacht und hat den Kreis Wesel gezwungen, hinsichtlich der Arbeitsplatzausstattungen in Vorleistung zu treten. Die dann nachtr glich bernommene Hardware, die seitens des Kreises anderweitig verwendet werden konnte, stellt allerdings einen gewissen Wert dar, der als erstatteter Sachkostenaufwand einzur umen ist. Aus diesem Grund wurden die Kosten f r die erfolgte Hardware-Beschaffung zun chst nicht eingerechnet, es bleibt jedoch zu berlegen, ob die zweifelsfrei notwendige Vorleistung des Kreises nicht in irgend einer Form ber cksichtigt werden sollte. Hinsichtlich der Informationstechnik ist ferner anzumerken, dass weitere einmalige Kosten f r die Erweiterung der Telefonanlage und f r Softwarelizenzen an jedem neuen Arbeitsplatz angefallen sind (insgesamt ). Die laufenden Mehrkosten flie en dagegen in die interne Leistungsverrechnung des IT-Service ein. Darber hinaus wurde das KRZN beauftragt, die notwendigen Ma nahmen (Entwicklung eines Moduls Immissionsschutz, Programmierung von Schnittstellen zu den
5 - 5 - Landesdatenbanken) durchzuf hren, um zuk nftig nur noch die bereits vorhandenen Fachanwendungen (PROSOZ) auch zur Erf llung der Aufgaben der Umweltverwaltung nutzen zu k nnen, so dass die derzeit zus tzlich notwendigen Landesverfahren entbehrlich sind. Daf r entfallen nach dem aktuellen Planungsstand anteilige Entwicklungskosten auf den Kreis Wesel in H he von Ich schlage abschlie end vor, in der tabellarischen bersicht eine eigene Differenz zwischen dem entstandenen Implementierungsaufwand und der auf 2 Jahre befristeten Landeserstattung zu bilden, um die einmalige Belastung des Kreises von der dauerhaften j hrlichen Finanzierungsl cke abzugrenzen. Wie bereits in meinem Schreiben vom mitgeteilt, ist f r die endg ltige Erhebung der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Regelung der personalrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts eine abschlie ende Beschlussfassung des Kreistages des Kreises Wesel erforderlich, die ich f r den vorgesehen habe. Mit Blick auf die Vorberatung im zust ndigen Fachausschuss und einzuhaltende Versandfristen w re es wichtig, wenn mir der Entwurf der von Herrn Prof. Dr. H fling erstellten Beschwerdeschrift bis sp testens Anfang August zugehen w rde, damit ich diese als Entscheidungsgrundlage f r den Kreistag verwenden kann. Mit freundlichen Gr en gez. Dr. M ller
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