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1 LSVA konkret Ausgabe 3/2000 Die «Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe/LSVA»: Hintergründe Abgaben Tipps Alternativen ZOLL DOUANE DOGANA

2 EDITORIAL LSVA 2001: «schlank» vollziehen K eine Frage die LSVA ist für Betroffene und Behörden ein anspruchsvolles und aufwändiges Projekt. Einige Zahlen mögen dies verdeutlichen: LKWs und Anhänger unterliegen im Inland der Abgabe. Täglich queren rund ausländische LKWs die Schweizer Grenze. 80 Zollstellen werden mit DSRC-Antennen und 100 mit Abfertigungsterminals ausgerüstet. Das Schweizer Volk hat sich zugunsten der LSVA ausgesprochen; ab 2001 wird sie erhoben. Nun ist es entscheidend, diese weltweit neuartige Abgabe so unbürokratisch und so effizient wie möglich für Abgabepflichtige und Behörden zu erheben. Nicht von ungefähr arbeiten über 100 Personen aus Kreisen der Wirtschaft, der Kantone, des Bundes, aber auch Verkehrsingenieure und -planer daran. Bei dem grossen Verkehrsaufkommen im Innern des Binnenstaates und an den Grenzen zum klassischen Transitland Schweiz sind nicht diskriminierende und innovative Lösungen gefragt. Weder der ausländische noch der schweizerische Fahrzeughalter soll dabei be- oder übervorteilt werden. Die vorliegende Broschüre zeigt den aktuellen Stand (März 2000) der Vorbereitung bzw. der Realisierung. Sie soll dazu beitragen, den Übergang zur «Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe/ LSVA» leichter zu schaffen. Gute Fahrt wünscht der Schweizer Zoll! 2

3 INHALT Editorial LSVA in Kürze/Inhalt Die Abgaben Die Rolle der Grenze Der Fahrzeughalter im Inland Der Fahrzeughalter im Ausland LSVA-Bezug CH LSVA-Bezug Ausland Tipps für Fahrzeughalter ZOLL DOUANE /11 EU-kompatibel Zeit zum Planen und zum Handeln 12/13 Pauschal und zur Not: von Hand LSVA LSVA 14 Ausnahmen und Sonderregelungen 15 Weitere Informationen i 16 3

4 DIE ABGABEN So viel kostet die LSVA So lässt sich die Abgabe berechnen Das Prinzip, der Tarifrahmen und Umfang sind in Verfassung, Gesetz und Verordnung verankert: Die Abgabe belastet den Schwerverkehr nach dem Verursacherprinzip (wer mehr fährt, bezahlt auch mehr). Ihr unterliegen Fahrzeuge für den Warentransport mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Die Abgabe wird nach dem Selbstdeklarationsprinzip erhoben; d.h., Fahrzeughalter und bei ausländischen LKWs Fahrer sind für die Angaben bzw. das Funktionieren der Erfassungshilfsmittel verantwortlich. Die LSVA bemisst sich nach den gefahrenen Kilometern, dem höchstzulässigen Gesamtgewicht sowie nach den Schadstoffwerten des Zugfahrzeuges. Die Berechnung der Abgabe lässt sich am besten mit 4 Beispielen erklären: Tarifstufen in Rp.* gefahrene km massgebliches Gewicht** Abgabe in der Schweiz Zugfahrzeug u. Anhänger in SFr. 2,00 x 300 x ohne Anhänger x 18t t 1,68 x 300 x Zugfz. u. Anhänger x 30t t 18 t 22 t 8 t 1,68 x 300 x Sattelzug (+) x 30t ,42 x 300 x Zugfz. u. Anhänger x 34t *** t*** 12 t 25 t *) = Tarif pro Tonne und Kilometer (tkm) Stufe 1 = Emissionskategorie 1 (entspricht EURO 0) Stufe 2 = Emissionskategorie 2 (entspricht EURO I) Stufe 3 = Emissionskategorie 3 (entspricht EURO II/III) ** Massgebliches Gewicht = höchstzulässiges Gesamtgewicht gem. Fahrzeugausweis. Bei einer Fahrzeugkombination (mit Anhänger) werden die Gesamtgewichte addiert. (+) Bei getrennt immatrikulierten Sattelzügen: Leergewicht Sattelschlepper und Gesamtgewicht des Anhängers *** Die nationale Gewichtslimite ab 2001 beträgt 34 t (folglich gilt diese für die Abgabenerhebung) Massgebendes Gewicht für die LSVA Das massgebende Gewicht für die Veranlagung der LSVA errechnet sich aus der kleinsten von drei möglichen Gewichtseinheiten: Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges plus Gesamtgewicht des Anhängers bei Sattelschleppern: Leergewicht Sattelschlepper plus Gesamtgewicht Sattelanhänger oder Gesamtzuggewicht oder Nationale Gewichtslimite Es gibt Fahrzeuge, die zu Pauschalansätzen (z. B. Gesellschaftswagen) veranlagt werden vgl. Seite 14 Wie berechne ich meinen Fuhrpark Internet: (Steuern+Abgaben/LSVA) 4

5 So kam der Schweizer Zoll zur neuen Aufgabe DIE ROLLE DER GRENZE Rund um die LSVA-Erhebung spielt die Grenze bzw. der Grenzübertritt eine wesentliche Rolle. Ausländische Fahrzeuge müssen bei der Ausreise aufgrund der gefahrenen Tonnen-Kilometer (tkm) in der Schweiz die Abgabe bezahlen. Für inländische Fahrzeuge wird am Zoll der Status-Wechsel Inland/Ausland und umgekehrt festgehalten. Dies erfordert bei rund 100 Zollstellen aufwändige technische Installationen. Die Eidg. Zollverwaltung (EZV) als Betriebsverwaltung hat grosse Erfahrung mit betrieblichen und Informatikprojekten, die schweizweit Anwendung finden. Als Beispiele können die EDV-gestützten Prozesse für die Ein-, Aus- und Durchfuhrabfertigung genannt werden. Zölle spielen bei den Einnahmen zwar eine immer kleinere Rolle; hingegen nimmt die EZV für den Bund jährlich um 16 Milliarden Franken an Steuern (Mehrwert-, Mineralöl-, Tabak-, Autosteuern usw.) ein. All dies hat den Ausschlag gegeben, dass dem Schweizer Zoll vom Bundesrat die LSVA-Erhebung übertragen wurde. M ikrowellen-antennen (sog. DSRC- Funk-Baken) sind an 80 Zollstellen und Abfertigungsterminals bei 100 Zollstellen installiert und mit dem zentralen Informatiksystem verbunden. 5

6 DER FAHRZEUGHALTER IM INLAND Der Einbau des Erfassungsgeräts ist obligatorisch Die Fahrleistung (Tonnenkilometer, tkm) wird für CH-immatrikulierte Fahrzeuge mit einem elektronischen Erfassungsgerät ermittelt. Dieses ist mit dem Fahrtenschreiber (Tachograph) gekoppelt und zeichnet die Fahrleistung automatisch auf. Künftig gilt es also, alle abgabepflichtigen schweren LKWs damit auszurüsten. Dies hat bis zum 30. November 2000 zu erfolgen. Ab 1. November sind Inverkehrsetzungen nur noch mit eingebautem Erfassungsgerät möglich. Der Einbau hat bei einer autorisierten Werkstätte zu erfolgen. Weil dadurch zwangsläufig auch Plomben ersetzt werden müssen, kommen nur Werkstätten in Frage, die gleichzeitig auch anerkannte Montagestellen für Fahrtenschreiber sind. Eine Funkverbindung mittels Mikrowelle braucht es, um die Statusänderung Ausland/Schweiz anzuzeigen, womit die Kilometererfassung an der Grenze eingeschaltet wird. Diese Technologie (sog. Dedicated Short- Range Communication/ DSRC) wird auch bei Kontrollen im Inland verwendet. Sie stützt sich auf internationale Normen. Eine GPS-Antenne dient dazu, den Status In-/Ausland zu kontrollieren und den Grenzübertritt im Huckepackverkehr zu erfassen, und sie ermöglicht, die Genauigkeit des Fahrtenschreibers zu überprüfen. Das Erfassungsgerät weist nach aussen sichtbare Statusanzeigen (Lämpchen) auf. So sind nebst DSRCauch Sichtkontrollen im Inland möglich. Für die Anhängerdeklaration sind eine Chipkarte, eine Auswahlliste im Gerät sowie eine manuelle Eingabemöglichkeit vorhanden. Die Eingabe ist nur bei Fahrzeugstillstand möglich. Chipkartenleser Anzeige: Gerät O.K. Statusanzeigen W ie ein Anhänger deklariert wird... und was das Gerät alles können muss Grenzumschalttaste Display Tasten für Eingaben 6

7 Erfassungsgerät oder Abfertigungsterminal DER FAHRZEUGHALTER IM AUSLAND Für Vielfahrer in oder durch die Schweiz ist der Einbau eines Erfassungsgeräts (siehe Seite 6) empfehlenswert. Kommt der Einbau nicht in Frage, wird die Abgabe mit Hilfe einer Identifikationskarte (ID-Karte) und von LSVA-Abfertigungsterminals erhoben. Bei der ersten Einfahrt eines LKWs werden die LSVA-relevanten Daten des Fahrzeugs ins zentrale Informatiksystem eingegeben. Der Fahrer erhält eine fahrzeugbezogene ID-Karte. Bei jeder Einfahrt steckt er die ID- Karte ins Abfertigungsterminal und ruft so die gespeicherten Fahrzeugdaten auf. Dann gibt er von Hand den aktuellen Kilometerstand, die Anhängerdaten und die Streckenwahl (offene Strecke, vom Zoll definierte Strecke, z. B. direkter Transit Basel Chiasso) ein. Er erhält einen Beleg im Doppel, ergänzt diesen bei der Ausfahrt aus der Schweiz mit dem aktuellen Kilometerstand und seiner Unterschrift. Barzahler erledigen das Inkasso im Büro des Zollamtes. Die bei der Ein- und Ausfahrt deklarierten Angaben werden vom Zoll stichprobenweise kontrolliert. Änderungen des Anhängerstatus sind bei nicht mit Erfassungsgeräten ausgerüsteten Fahrzeugen nur in kontrollierter Umgebung (z. B. bei einem Inlandzollamt oder einem Zollfreilager) möglich. Die LSVA-Abfertigungsterminals werden bei 100 Zollstellen aufgestellt. Eine einfache Bedienungsführung am Bildschirm ermöglicht dem Fahrer schon beim ersten Kontakt, sich ohne Fremdhilfe zurechtzufinden. S o läuft die Erhebung mit ID-Karte bei der Ein- und Ausreise A bfertigungsterminals werden an 100 Zollübergängen eingerichtet 7

8 LSVA-BEZUG CH Von den Daten bis zur Rechnung Die Kantone unterstützen den Schweizer Zoll wesentlich. Sie erheben die Schwerverkehrsabgabe für jene Fahrzeuge, die pauschal veranlagt werden (s. Seite 14). Für die leistungsabhängig zu veranlagenden inländischen Fahrzeuge erfassen bzw. mutieren sie die Fahrzeugdaten und übermitteln diese an das zentrale Informatiksystem des Zolls. Das Informatiksystem (IS) ist das Herzstück der ganzen LSVA-Erhebung. Im IS LSVA laufen alle Fäden der Erfassung, Kontrolle und Rechnungsstellung zusammen. Abgabeperiode ist der Kalendermonat; der abgabepflichtige Halter muss die Fahrleistungsdaten Anfang des Folgemonats mit einer Chipkarte auslesen. Die Meldung an den Zoll kann mit der Chipkarte (per Post) geschehen oder der Halter kann die Daten selbst auslesen und elektronisch (Modem/ Internet) übermitteln. Er hat auch die Möglichkeit, die Daten für sein Fuhrparkmanagement zu verwenden. Die auf der Chipkarte oder elektronisch übermittelten Fahrleistungsdaten (Deklaration) werden in das IS LSVA übernommen. Hier durchlaufen sie eine Plausibilitätsprüfung. Die so geprüften und allenfalls bereinigten Daten bilden die Grundlage für die Berechnung der Abgabe und für die Rechnungsstellung. Die Abgabe wird 60 Tage nach Ende der Abgabeperiode fällig und ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar. S o gelangen die Daten zum Zoll-Informatiksystem (IS LSVA) Postversand Fahrtendaten Modem Internet Oberzolldirektion Fahrzeughalter LKW 8

9 LSVA-BEZUG AUSLAND Zwei gute Lösungen Am wenigsten Zeiteinbusse an der Grenze und das ist oft im heutigen «Just in Time»- Business entscheidend haben der ausländische Fahrzeughalter und Fahrer, wenn das Fahrzeug über ein eingebautes Erfassungsgerät verfügt. Für den Einbau ist wie bei inländischen Fahrzeugen vorzugehen. Der Gang zum Abfertigungsterminal und die eigentliche Deklaration bei der Ausfahrt erübrigen sich. Die Daten gelangen bei jedem Grenzübertritt vom Erfassungsgerät über das DSRC-System in das zentrale Informatiksystem und bilden die Basis für die periodische Rechnungsstellung. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeughalter beim Schweizer Zoll ein LSVA- Konto mit Sicherheitsleistung besitzt. Immer noch recht komfortabel aber eben zeitaufwändiger ist das auf Seite 7 beschriebene Verfahren. Hier wird aufgrund der Deklaration der Fahrleistung bei der Ausfahrt die Abgabe festgesetzt. Einer Barzahlung stehen als Alternativen die Verwendung von Tankkarten bzw. eine Kontoverbindung beim Schweizer Zoll gegenüber. Barzahler bezahlen die Abgabe für definierte Strecken bereits bei der Einfahrt in die Schweiz. A uch für ausländische Fahrzeughalter möglich: Mit eingebautem Erfassungsgerät ist ein rascher Grenzübertritt gewährleistet. Die Baken (oben auf dem Dach der Zollstelle) übernehmen die Fahrleistungsdaten M it der ID-Karte wird bei der Einfahrt am LSVA-Abfertigungsterminal deklariert 9

10 TIPPS FÜR DEN CH-FAHRZEUGHALTER Sich rechtzeitig informieren und planen Eine neue Abgabe, die flächendeckend für das ganze Schweizer Strassennetz erhoben wird, bringt den Abgabepflichtigen Umtriebe. Das kann niemand wegdiskutieren. Indessen haben die Behörden mit der Wirtschaft und mit Ingenieuren Lösungen erarbeitet, die den Aufwand in Grenzen halten. Das Erfassungsgerät muss in Lastwagen, Sattelmotorfahrzeuge, schwere Sattelschlepper und leichte Sattelschlepper zum Ziehen abgabepflichtiger Anhänger über 3,5 t eingebaut werden. Die Abgabe ist leistungs- und emissionsabhängig. Für die Fahrzeughalter können verschiedene Fragen von Interesse sein. Was hat die LSVA für Auswirkungen auf die Logistik (Selbstkosten, Fahrzeugtyp, Aufbau, Kapazität, Auslastungsgrad/Partner)? Transportkostenrechnung für den bestehenden Fuhrpark: Siehe Internet Abgaben/LSVA. Hier steht Ihnen ein interaktives Formular zur Verfügung. Wer keinen Web-Anschluss hat, berechnet gemäss Beispielen auf Seite 4. Für das Befahren von Strecken, die künftig über komfortable Bahnkapazitäten verfügen (insbesondere für den unbegleiteten kombinierten Verkehr UKV oder für den Nord-Südbzw. Süd-Nord-Transit) stellt sich die Frage: Fahre ich mit dem Bahnverlad zeitlich, personell und finanziell nicht günstiger? Einbau Erfassungsgerät: Der Einbau muss durch eine autorisierte Werkstätte erfolgen. Seit Anfang 2000 können Geräte bei der Oberzolldirektion bestellt werden. Aufgrund eines Beschlusses der Eidg. Räte werden die Erfassungsgeräte im Wert von etwa 1300 Franken pro Stück bis 2004 den Fahrzeughaltern kostenlos abgegeben. Die Einbaukosten (im Normalfall rund 500 Franken) gehen zu Lasten der Fahrzeughalter. Bis 15. Dezember 2000 müssen die Geräte eingebaut sein. Anhänger: Habe ich für jeden Anhänger, der im Fuhrpark zum Einsatz gelangt, eine Anhänger- Chipkarte? Wie werde ich die monatlichen Daten übermitteln (per Post mit Chipkarte oder via PC/Internet)? Wie organisiere ich die Ausbildung meines Personals; brauche ich dazu Unterstützung? Z entrale Fragen für jeden Halter ergeben sich bezüglich Fuhrpark, Logistik und den Einbau des Erfassungsgerätes 10

11 Sich rechtzeitig informieren und planen TIPPS FÜR AUSLÄNDISCHE FAHRZEUGHALTER Die Schweiz wartet ab dem Jahr 2001 mit einer neuartigen Abgabe auf, die flächendeckend für das ganze Schweizer Strassennetz erhoben wird. Grundsätzlich wird sich insbesondere für den Nord-Süd- bzw. Süd- Nord-Transit wo entsprechende Einrichtungen bestehen und wo die Verladekapazität stark erhöht wird die Frage stellen: Fahre ich mit dem Bahnverlad oder allenfalls dem unbegleiteten kombinierten Verkehr (s. Seite 15) günstiger? Die beiden Möglichkeiten, die ausländischen Fahrzeughaltern zur Verfügung stehen freiwilliger Einbau eines Erfassungsgeräts wie für CH-immatrikulierte Fahrzeuge bzw. ID-Karte mit Abfertigungsterminal werfen folgende Fragen auf: Fahren wir regelmässig in/durch die Schweiz? Dann könnte der Einbau des Erfassungsgeräts zu denselben Konditionen wie für die CH-Frachter von Vorteil sein (vgl. Seite 10). Insbesondere gilt es, die einmaligen Kosten der Zeiteinsparung an der Grenze gegenüberzustellen. Falls der Einbau eines Erfassungsgeräts nicht angezeigt erscheint: Verwenden wir Tankkarten für die Bezahlung? Wenn nicht, wollen wir die LSVA bar bezahlen oder beim Schweizer Zoll ein Debitorenkonto eröffnen? L ogistische Überlegungen bis hin zum Zahlungsmodus gilt es rechtzeitig anzustellen: Verwende ich eine Tankkarte transitiere ich die Schweiz per Bahn oder auf der Strasse? 11

12 D ie Schweiz hat mit der LSVA ein europakompatibles Muster gefunden, das in- und ausländische LKWs gleichstellt EU-KOMPATIBEL Europakonforme Abgabe Der Schweizer Souverän hat sich in mehreren Sachabstimmungen (u.a. mit einem Ja zur Vorlage über die LSVA) für eine umweltschonende Verkehrspolitik ausgesprochen. Die Signale für eine Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene wurden auf Grün gesetzt. Aussenpolitisch geht die Schweiz mit der EU bilaterale Bindungen ein, die nur zustande kommen, wenn die Schweiz ihre Verkehrswege für Lastwagen bis zu 40 Tonnen sukzessive öffnet. Die innenpolitische Realität ist es, dass die 40-Tonnen- Limite nur mit fiskalischen Ausgleichsmassnahmen zugestanden wird. Eine Steuer, die indessen nur den Transitverkehr Nord-Süd bzw. Süd- Nord trifft, wäre für die EU inakzeptabel, weil dadurch in erster Linie die EU-Fahrzeughalter zur Kasse gebeten würden. Dazu kommt, dass der Verkehr Ost-West dabei zu gut wegkäme. Folglich galt es eine Abgabe zu konzipieren, die EU- Fahrzeughalter den CH-Fahrzeughaltern gleichstellt; die Abgabe darf nicht diskriminieren. Mit dem schadstoffabhängigen Tarif (Abgabekategorien 1 3 nach Emmissionswerten vgl. Seite 4) wurde zudem ein von der EU begrüsstes Element eingebaut, das dem Umweltschutzgedanken entspringt. Mit der Gesetzgebung wird die Absicht verfolgt, die Bahn zu stärken. D ie LSVA ist ein Teil des Puzzles von Massnahmen, von denen man hofft, dass sich der Schwerverkehr vermehrt auf der Schiene abwickeln wird Bahn 2000 NEAT EU/CH bilateral Alpenschutz ATA LSVA Finöv 12

13 Zeit bleibt nicht für alle gleich viel ZEIT ZUM PLANEN UND ZUM HANDELN Das Mass der Zeit ist relativ. Selbst für denjenigen, der plant, wird sie manchmal knapp. Wer als Betroffener von der LSVA und ihren Erfordernissen nun Kenntnis nimmt, wird sich sagen: Da habe ich noch genügend Zeit. Für die Projektorganisation gilt der Zeitplan bereits als gedrängt. Für alle gilt indessen ein Datum: Ab dem 1. Januar 2001 wird die LSVA erhoben. Die Zeit bis dahin gilt es zu nutzen. Die Projektorganisation hat bereits 1999 mit der Realisierung begonnen; heuer wird sie abgeschlossen. Die Erfassungsgeräte werden in Serie produziert und können bei der Oberzolldirektion bestellt werden. Die Grenzinstallationen (DSRC-Antennen und Abfertigungsterminals) und das Informatiksystem werden in Betrieb genommen und ausgetestet. Parallel zu Technik und Informatik werden die rechtlichen Voraussetzungen bis zur Verordnungs- und Weisungsstufe geschaffen. Für den Vollzug wurden dem Schweizer Zoll neue Stellen bewilligt. Jetzt geht es darum, diese neuen Mitarbeiter/innen auszubilden. Für den Abgabepflichtigen gilt es, die Zeit insbesondere durch rasches Angehen der logistischen Überlegungen (Seiten 11, 12) sinnvoll zu nutzen. D er Zeit voraus ist, wer das Unvermeidliche rechtzeitig plant und umsetzt Der LSVA-Fahrplan Bestellen Erfassungsgeräte Einbau Erfassungsgeräte Fahrzeug/Fuhrhalter ID- Karte LSVA wird erhoben Anstellen Ausbilden Personal Projektorgane 13

14 PAUSCHAL UND ZUR NOT: VON HAND Pauschale für Gesellschaftswagen Fahrtenbuch und Formulare F ür Gesellschaftswagen werden pauschale Abgaben erhoben; ausländische Carunternehmen können die Abgabeperiode wählen Die pauschale Abgabe (PSVA) wird in erster Linie für Gesellschaftswagen erhoben. Sie beträgt im Jahr Fr für solche über 3,5 bis 8,5 t, Fr für solche über 8,5 t bis 18 t und Fr für solche über 18 t. CH-Carhalter haben die Pauschale zu Jahresbeginn dem Kant. Strassenverkehrsamt im Voraus zu bezahlen. Für Auslandfahrten kann eine Rückerstattung beantragt werden. Prüfenswerte Alternativen Für ausländische Fahrzeuge kann die Pauschale im Voraus für 1 bis 30 aufeinanderfolgende Tage, für 10 frei wählbare Tage des Kalenderjahres, monats- oder jahrweise bezahlt werden. Entrichtet wird die Abgabe am Zoll. Pauschal werden auch die über 3,5 t wiegenden Wohnmotorwagen, Wohnanhänger und schweren Personenwagen (Fr /Jahr) veranlagt. Inländische Fahrzeuge, die vom Geräteobligatorium ausgenommen sind, erhalten ein Fahrtenbuch und werden mit einer elektronischen Vignette (TAG) ausgerüstet. Inländische Fahrzeuge mit Erfassungsgerät werden für den Fall, dass dieses nicht ordnungsgemäss funktioniert mit einem Aufzeichnungsformular ausgestattet. Datum und Kilometerstand sind zu notieren, Grenzübertritte durch den Zoll zu visieren. Defekte Erfassungsgeräte müssen unverzüglich repariert bzw. ersetzt werden. Bei ausländischen Fahrzeugen kommen als Notlösung (bei Ausfall des Abfertigungsterminals) Formulare zum Einsatz. 14

15 AUSNAHMEN UND SONDERREGELUNGEN Ausnahmen Folgende schweizerische und ausländische Fahrzeuge sind von der Abgabe ausgenommen: Militärfahrzeuge mit Militärkontrollschildern oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+ Fahrzeuge der Polizei, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr sowie Ambulanzen Fahrzeuge, mit denen konzessionierte Personentransporte durchgeführt werden landwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünen Kontrollschildern Fahrzeuge mit schweizerischen Tagesschildern Fahrzeuge mit schweizerischen Händlerschildern Fahrschulfahrzeuge, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule immatrikuliert werden Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind Motorwagen mit elektrischem Antrieb Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse Raupenfahrzeuge Transportachsen bzw. ausländische Fahrzeughalter melden ihren Transport am LSVA- Terminal an. Weil die Transportstrecken im Vorund Nachlauf kaum kontrollierbar sind, erfolgt eine Rückerstattung für eine Strecke von rund 40 km. Die vorgesehene Rückerstattung beträgt für Container oder Sattelanhänger zwischen 5,5 und 6,1 m/18 und 20 Fuss: 20 Franken für Container oder Sattelanhänger über 6,1 m/über 20 Fuss: 25 Franken Die Rückerstattung ist bei der Oberzolldirektion geltend zu machen. Transporte von Rohholz Halter von zum Transport von Holz geeigneten Fahrzeugen, mit denen sie Waldrundholz, Industrie-, Energie- oder Restholz transportieren, haben einen Anspruch auf Rückerstattung von Fr pro m 3 transportierten Holzes. Die Rückerstattung ist bei der Oberzolldirektion geltend zu machen. Transporte von offener Milch und von landwirtschaftlichen Nutztieren. Für Tankfahrzeuge für Milch sowie für Viehtransportfahrzeuge, mit denen ausschliesslichlandwirtschaftliche Nutztiere befördert werden, beträgt die Abgabe 75% der auf Seite 4 genannten Ansätze. Die Sonderregelung gilt nicht für Pferdetransportfahrzeuge. Für diese sind die normalen Ansätze anwendbar. Sonderregelungen D er unbegleitete kombinierte Verkehr (UKV) mit vielen Terminals, Umschlagsbahnhöfen und teils mit internationalem Shuttle-Betrieb bietet für in- und ausländische Transporteure eine Alternative zur Strasse oder zur rollenden Landstrasse Für folgende Fahrzeuge und Transporte gibt es Sonderregelungen: Fahrten im unbegleiteten kombinierten Verkehr. Für Fahrzeughalter, die im unbegleiteten Kombiverkehr (UKV) Strasse/ Schiene oder Strasse/Schiff Fahrten ausführen, sind Rückerstattungen vorgesehen. Dies gilt für Behälter mit einer Mindestgrösse von 5,5x2,1 Meter (bzw. 18x7 Fuss). Für die UKV-Fahrt werden die der Abgabe unterliegenden Fahrzeuge zwar gleich veranlagt wie für übliche Fahrten, d.h., sie unterliegen der Erfassungsgeräte-Einbaupflicht 15

16 WEITERE INFORMATIONEN ZOLL DOUANE DOGANA Impressum Herausgeber: Eidg. Zollverwaltung (EZV) Bezugsnachweis: Bei den nebengenannten Dienststellen ist diese Broschüre in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch erhältlich Text, Redaktion, Layout: Roger Gauderon Grafik: Peter Villiger, Worb Fotos: Bernard Nicod/BBL Satz + Druck: gdz AG Zürich Mitarbeit: Bei dieser Schrift haben die Fach- und die Sprachdienste der EZV mitgewirkt Copyright: 2. Auflage März 2000 by EZV Für Fragen zur LSVA stehen Ihnen zur Verfügung Oberzolldirektion, Gutenbergstrasse 50, 3003 Bern ozd.lsva@inet.ezv.admin.ch Internet: Hotline: Abteilung LSVA Tel. 031/ Für Fragen, die den Grenzübergang betreffen, bzw. zur Bestellung der vorliegenden Broschüre: Zollkreisdirektionen Tel. Fax Zollkreisdirektion I, 4010 Basel 061/ / kdbs.zentrale@ezv.admin.ch Zollkreisdirektion II, 8201 Schaffhausen 052/ / kdsh.zentrale@ezv.admin.ch Direction des douanes III, 1211 Genève 022/ / kdge.zentrale@ezv.admin.ch Direzione delle dogane IV, 6901 Lugano 091/ / kdti.zentrale@ezv.admin.ch ZOLL DOUANE S chluss- : Auch mit der neuen Aufgabe LSVA wird sich der Schweizer Zoll bemühen, Ihnen einen «schlanken» Grenzübertritt zu ermöglichen 16

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