Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen

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1 Potenzielle Windenergie-Flächen Stadt Lauda-Königshofen Artenschutzrechtliche Prüfung für den Flächennutzungsplan - Faunistische Erfassungen und Konfliktabschätzung - Main-Tauber-Kreis November 2016 Auftraggeber: Stadt Lauda Königshofen Marktplatz Lauda Königshofen Bearbeiter: Dipl. Biologe Stefan Kaminsky (Projektleitung) Dipl. Biologe Michael Werner Dipl. Biologin Jasmin Feltl Dipl. Biologin Martina Tospann Hauptstraße Hohenroth Telefon: Fax: info@naturschutzplanung.de

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3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung & Untersuchungsgebiet Vögel Allgemeines Methoden der Erfassung Ergebnisse Artenspektrum potenziell windkraftempfindliche Vogelarten Bewertung der Ergebnisse der Vogelerfassungen von 2016 und vorherigen Erfassungen vom Büro für Faunistische Fachfragen (BFF) und der Ökologischen Arbeitsgemeinschaft Würzburg (ÖAW) Fledermäuse Allgemeines Methoden Ergebnisse Artenspektrum Ergebnisse stationäre Batcorder Ergebnisse Transekte Zusammenfassung Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität Naturschutzfachliche Bewertung Literatur

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5 1. Einleitung & Untersuchungsgebiet Für die Erstellung dieses artenschutzrechtlichen Gutachtens für den Flächennutzungsplan (FNP) zur Prüfung auf windenergie-relevante Arten wurden im Jahr 2016 die Tierartengruppen Vögel und Fledermäuse gezielt in mindestens den 1 km-radien um die geplanten Wind-Eignungsflächen herum erhoben (ca ha im Main-Tauber-Kreis; Abb. 1). Je nach bereits bestehenden Kenntnissen zu Fledermäusen und Vögeln aus vorherigen faunistischen Erfassungen, wurde der Untersuchungsumfang für die unterschiedlichen Eignungsflächen und ihren jeweiligen Untersuchungsradius verschieden festgelegt. Die Erfassung von Fledermäusen erfolgte mittels Detektorbegehungen und stationären Batcordern in den Waldbereichen im Bereich der Eignungsflächen 4.1, 4.2. und 4.3 und deren 1km-Radien. Für alle Waldbereiche der Eignungsflächen 1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3 und 9 erfolgten Potenzialbegehungen zur Einschätzung der Habitatqualität für Fledermäuse (Jagdhabitat und Quartierverfügbarkeit). Eine Suche nach Horsten erfolgte in den 1km- Radien der Eignungsflächen 4.1, 4.2, 4.3, teilweise 1 und in der Eignungsfläche 9. Die Erfassungen zu Flugbewegungen von potenziell windkraftempfindlichen Arten sowie die Kontrollen von Greifvogelhorsten während der Brutzeit erfolgten in sechs Begehungsdurchgängen für alle Eignungsflächen im 1km-Radius (1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3 und 9). Details zu den Untersuchungsterminen finden sich in den folgenden Kapiteln. 2

6 Abb. 1: Prüfflächen / Eignungsflächen Windenergie (rot schraffierte Flächen), Quelle: Auftraggeber 3

7 2. Vögel 2.1. Allgemeines Die Europäischen Vogelarten genießen europaweit ( Vogelschutz -Richtlinie 2009/147/EG) einen strengen Schutz. Sie gehören damit zu den streng geschützten Arten, für die Schädigungs-, Tötungs- und Störungsverbote gelten. Die artenschutzrechtliche Zulässigkeit von Anlagen wird bei bestimmten Vogelarten auf Grund von (Mindest-)Abständen von Windenergieanlagen zu Brut- und Nahrungsplätzen beurteilt. Prüfungsrelevant sind insbesondere die windenergieempfindlichen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und die Europäischen Vogelarten; andere Arten sind zu berücksichtigen, sofern durch die Anlage oder die Zuwegung deren Lebensraum betroffen sein kann. Die national geschützten Arten sind im Rahmen der Eingriffsregelung zu berücksichtigen ( 44 Abs. 5 S. 5 BNatSchG und 1a Abs. 3 BauGB). Liegen begründete Anhaltspunkte für das Vorkommen kollisions- oder störungsempfindlicher Arten vor und lassen sich Häufigkeit und Verteilung der Arten nicht auf der Grundlage vorhandener Daten ermitteln, ist eine Bestandsaufnahme vor Ort durch Begehung des Untersuchungsraums mit Erfassung des Arteninventars notwendig. Windenergieempfindliche Vogelarten, die in Baden-Württemberg prüfungsrelevant sind, sind in Tabelle 1 aufgelistet: 4

8 Tabelle 1: Potenziell Kollisionsgefährdete und windkraftempfindliche Arten nach LUBW (Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen (Stand 1. März 2013), K = kollisionsgefährdet, M = Meideverhalten gegenüber WEA Untersuchungsradius zur Ermittlung der Fortpflanzungs- Auerhuhn Tetrao urogallus M Baumfalke Falco subbuteo K Haselhuhn Tetrastes bonasia M Kormoran (Brutkolonien) Phalacrocorax K carbo Kornweihe Circus cyaneus K Möwen (Brutkolonien) Laridae K Raubwürger Lanius excubitor K, M Reiher Ardeidae K Rohrweihe Circus aeruginosus K Rotmilan Milvus milvus K Schwarzmilan Milvus migrans K Schwarzstorch Ciconia nigra K, M Seeschwalben (Brutkolonien) Sternidae K Sumpfohreule Asio flammaeus K Uhu Bubo bubo K Wachtelkönig Crex crex M Wanderfalke Falco peregrinus K Weißstorch Ciconia ciconia K Wespenbussard Pernis apivorus K Wiesenlimikolen (Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz) Charadriiformes (Numenius arquata, Gallinago gallinago, Vanellus vanellus) K, M Wiesenweihe Circus pygargus K Ziegenmelker Caprimulgus europaeus K, M Zwergdommel Ixobrychus minutus M Art oder Artengruppe Art der Windkraftempfindlichkeit stätten [in m] Alpensegler Tachymarptis melba K Untersuchungsradius zur Ermittlung des Prüfbereiches für die Datenrecherche [in m] 5

9 Für die potenziell als windkraftsensibel eingestuften Brutvogelarten (vgl. LUBW 2013) sind im bzw. im relevanten Umfeld des Untersuchungsraums (artspezifische Prüfräume ) wurden nachfolgend die Datenbanken der LUBW (Stand , für die Wiesenweihe , punktgenaue Daten für den Rotmilan Stand ) und auf bayerischer Seite vom LBV (Stand 2015) ausgewertet. Bei der Auswertung der LUBW-Daten wurde überprüft, ob Reviere der windkraftempfindlichen Arten in den die Eignungsflächen betreffenden und angrenzenden TK25-Blattquadranten nachgewiesen sind (d.h. bis mindestens 6 km Entfernung zu den Eignungsflächen). Im Falle des Weißstorchs wurde auf den Prüfradius von 10 km hin überprüft. Aus der LBV-Datenbank wurden die punktgenau Verbreitungsdaten auf Vorkommen der windkraftsensiblen Arten überprüft: Vom Uhu sind in folgenden TK25-Blattquadranten Nachweise bekannt: 6424SO: Jahre ein Revier, 6324SW: Jahre 2010, 2012, 2014 ein Revier, 6323SO: Jahre ein Revier, 6323SW: Jahre ein Revier Dem LBV bekannte Uhu-Vorkommen (ohne Jahresangaben) sind jeweils etwas über 13 km nördlich und östlich gelegen. Vom Wanderfalken sind in folgenden TK25-Blattquadranten Nachweise bekannt: 6424SO: Jahre 2013, 2014 ein Revier, 6423SO: im Jahr 2014 Dem LBV bekannte Wanderfalken-Vorkommen liegen über 23 km entfernt. Von der Wiesenweihe sind in folgenden TK25-Blattquadranten Nachweise bekannt: 6324SO im Jahr 2013, 6424SO: im Zeitraum zw und 2015, 6424NO: im Zeitraum zw.2003 und 2010 Dem LBV sind die nächsten Wiesenweihen-Vorkommen im Jahr 2011 östlich der Eignungsfläche 9 in 7,95 km Entfernung bekannt und im Jahr 2012 östlich der Eignungsfläche 9 in 7,75 km Entfernung (s. Abb. 1b). Vom Kormoran sind in den betreffenden und angrenzenden TK25-Quadranten keine Nachweise bekannt (in einem Radius von >10 km). Vom Weißstorch sind in den betreffenden und angrenzenden TK25-Quadranten keine Nachweise bekannt (in einem Radius von >10 km). Im Rahmen der landesweiten Milankartierungen der LUBW wurden die betreffenden TK25-Blattquadranten in den Jahren 2013 und 2014 bearbeitet: 6

10 Vom Schwarzmilan sind in den betreffenden und angrenzenden TK25-Quadranten keine Nachweise bekannt (in einem Radius von >6 km). Vom Rotmilan sind in folgenden TK25-Blattquadranten Nachweise bekannt: 6323SW: 1 Revier in 2014, 6324NW: 2 Reviere in 2014, 6324NO: 1 Revier in 2014, 6324SO: 1 Revier in 2014, 6423NW: 2 Reviere in 2014, 6423SO: 1 Revier in 2013, 6424NO: 2 Reviere in 2014, 6424NW: 1 Revier in 2014, 6424SW: 1Revier in 2013, 6424SO: 2 Reviere 2013, 6423NO: 1 Revier 2014 Eine punktgenaue Darstellung der Brutrevierzentren oder Brutplätze mit Jahreszahl befindet sich in Abb. 1b. Das nächste Rotmilan-Vorkommen, das in der LBV-Datenbank dokumentiert ist, befand sich im Jahr 2011 östlich in ca. 8,75 km Entfernung. Abb. 1b: Bekannte Brutreviere von Rotmilan und Wiesenweihe aus den Datenbanken von LUBW und LBV 7

11 Vorhandene Daten (Bewertung zusammen mit Bewertung der Ergebnisse von 2016 siehe Kapitel 3): Eignungsfläche 1, 2 und 3: In der Umgebung der Eignungsfläche 1 wurden im Jahr 2015 Erfassungen zu Vögeln durch die Ökologische Arbeitsgemeinschaft Würzburg (ÖAW) durchgeführt. Dabei wurde auch ein großer Teil des 1km-Radius um die Eignungsfläche 1 auf Horste kartiert. Zwei Horste wurden bei dieser Untersuchung dem Mäusebussard zugeordnet, der jeweils erfolgreich brütete. Flugbeobachtungen wurden von zwei Fixpunkten aus untersucht. Dabei wurden überwiegend Flugwege von Rotmilanen aufgezeichnet. An weiteren potenziell windkraftempfindlichen Arten wurden Baumfalke, Fischadler, Graureiher, Kranich, Rohrweihe, Schwarzmilan, Wanderfalke und Wespenbussard festgestellt. Vom Wespenbussard wurde reviermarkierendes Verhalten im Norden des 1km-Radius um die Eignungsfläche 1 beobachtet. Ein konkreter Brutplatz oder ein Revierzentrum wurde nicht ermittelt. Auch von den übrigen potenziell windkraftempfindlichen wurde kein Hinweis auf eine Brut im Untersuchungsgebiet festgestellt. Für die Eignungsfläche 3 liegen Daten des Büros für Faunistische Fachfragen (BFF, Korn & Stübing) aus dem Jahr 2014 vor. Bei diesen Erfassungen wurden Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Rohrweihe, Wiesenweihe, Fischadler, Wanderfalke und Baumfalke festgestellt. Flugbewegungen wurden von drei Fixpunkten an 18 Terminen untersucht. Für den Rotmilan wurden in Entfernungen von 2,3 km westlich bzw. 3,5 km östlich der Flächen Brutplätze gefunden. Für den Wespenbussard wurden für den erweiterten Untersuchungsraum von 3km zwei Reviere ermittelt, eines davon 1500m südwestlich. Flugbewegungen des Wespenbussards wurden überwiegend im westlichen Untersuchungsraum ermittelt. Die Untersuchungsradien der Eignungsflächen 1 und 3 decken weitestgehend den Bereich der Eignungsfläche 2 mit ab. Eignungsfläche 9: Brut- und Rastvogeldaten wurden 2014 zu Lauda-Gerlachsheim erhoben vom Büro für faunistische Fachfragen (BFF, Korn & Stübing): An potenziell windkraftempfindlichen Arten wurden in dieser Untersuchung im 1km-Radius um die Eignungsfläche 9 ein Baumfalke und ein Wespenbussard festgestellt. Im Weiteren wurden Mäusebussard und Turmfalke im 1km-Radius nachgewiesen. 8

12 2.2. Methoden der Erfassung 2016 Tabelle 2: Termine, Uhrzeiten und Wetterbedingungen bei der Erfassung der Flugbewegungen und an drei Terminen im Juni zusätzlich Kontrolle der Horste durch auf Besatz Durchgang Untersuchungsbereich Datum Uhrzeit Wetter :40 14: C, bedeckt, leichter Wind 1 4.1,4.2, :55 15:55 4, bedeckt, gelegentlich Regen, mäßiger Wind 1 1, 2, :30 17:30 20% bedeckt, 8 C, leichter wind :00 17:00 20% bedeckt, 15 C, mäßiger Wind 2 4.1,4.2, :35 16:35 20% bedeckt, 14 C, leichter mäßiger Wind 2 1, 2, :00-20:00 sonnig/leicht windig/fast wolkenlos/27 C 3 4.1,4.2, :00-19:00 wechselhaft/m. wolkig/leicht windig/18 C :30-18:30 mittemäßig wolkig/leicht windig/19 C 3 1, 2, :10-19:10 sonnig/fast windstill/leicht bewölkt/27 C Erfassung potenziell windkraftempfindlicher Arten Die Eignungsflächen 1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3 und 9 und ihre 1m-Radien wurden in sechs Begehungsdurchgängen zwischen März und August untersucht (Erfassungs-Termine und Wetterdaten s. Tab. 2). Dabei wurden die Untersuchungsbereiche 1, 2 und 3, die Untersuchungsbereiche 4.1, 4.2 und 4.3 sowie der Untersuchungsbereich 9 pro Durchgang jeweils an einem Tag mit einer jeweiligen Untersuchungsdauer von 8 Stunden auf potenziell windkraftempfindliche Arten gezielt durch Beobachtungen untersucht. Bei der Erfassung der Flugbewegungen wurden die Flugrouten und -zeiten auf TK- Kartenausdrucken mit Artkürzeln notiert, wobei hinsichtlich der Flughöhe nach den drei Klassen oberhalb Rotorhöhe (>200 m), in Rotorhöhe (60-200m) und unterhalb Rotorhöhe (<60m) differenziert wurde ,4.2, (Horstkontrolle) 13:10-20:00 sonnig/windstill/20 C (Horstkontrolle) 12:30-20:00 leicht windig/mittelmäßig bewölkt/19 C 4 1, 2, / (Horstkontrolle) 11:30:00-17:50//14:00-18:00 mittelmäßig windig/leicht bewölkt/24 C 5 4.1,4.2, :10-18:10 mittelmäßig bewölkt/windstill/sonnig :15-18:15 leicht windig/25 C 5 1, 2, :30-19:30 sonnig/windig/mittelmäßig bewölkt/22 C 6 1, 2, :00-19:00 leicht windig/mittelmäßig bewölkt/16 C 6 4.1,4.2, :00-19:00 sonnig/leicht windig/fast wolkenlos/27 C bewölkt/mittelmäßig :00-19:00 windig/19 C 9

13 Horstbaumsuche und -kontrolle Im Winter/Frühjahr 2016 wurde vor Laubaustrieb eine Kartierung von Greifvogelhorsten (inkl. für Falken/Eulen potenziell geeigneter Elstern-/Krähennester) durchgeführt. Für die 1km- Radien um die Eignungsflächen 2 und 3 sowie Teile vom 1km-Radius um die Eignungsfläche 1 war bereits im Jahr 2014 eine Horstkartierung erfolgt (BFF, Stübing & Korn); diese Bereiche wurden größtenteils nicht noch einmal auf Horste abgesucht. Die 2016 gefundenen Greifvogel-Horste und die von 2014 bekannten Horste wurden im Juni 2016 auf Bruten kontrolliert (07., 09., 25. und ) Ergebnisse Die Ergebnisse der Horstbaumsuche und der Kontrollen sind in den Abb. 2 und 3 dargestellt. Es wurden bei den Kontrollen keine Hinweise auf Brutplätze windkraftempfindlicher Arten festgestellt. In den Bereichen um die Eignungsflächen 4.1, 4.2 und 4.3 wurden besetzte Mäusebussard-Horste festgestellt (s. Abb. 2). Bei einigen offensichtlich besetzten Horsten (Kriterium: relativ frische Kotspuren) ließ sich aufgrund schlechter Einsehbarkeit nicht zweifelsfrei bestimmen, ob wirklich aktuell Bruten von Mäusebussarden in ihnen stattfanden, dass Verhalten von adulten Mäusebussarden in der Horstumgebung ließ dies jedoch vermuten (s. Abb. 2). Im südlichen 1km-Radius des Eignungsbereiches 1 befand sich ein Greifvogelhorst, unter dem Kotspuren zu finden waren, die für eine Brut sprachen, es wurden jedoch keinerlei Altvögel oder andere typische Spuren, die auf eine bestimmte Art hinwiesen, festgestellt. Im 1km-Untersuchungsbereich der Eignungsfläche 9 wurden keine Hinweise auf besetzte Brutplätze gefunden (s. Abb. 3). In diesem Bereich konnte nur ein älteres, nicht mehr genutztes Nest einem Greifvogel zugeordnet werden. Bei den übrigen Nestern handelte es sich um Rabenvogelnester (in den meisten Fällen Rabenkrähe). 10

14 Abb. 2: Ergebnisse der Horstkartierung im 1km-Radius um die Eignungsflächen für Windenergie 1, 2, 3, 4.1, 4.2 und

15 Abb. 3: Ergebnisse der Horstkartierung im 1km-Radius um die Eignungsflächen für Windenergie 9 12

16 Artenspektrum potenziell windkraftempfindliche Vogelarten 2016 Insgesamt wurden im Rahmen der Untersuchungen acht potenziell windkraftempfindliche Vogelarten nach LUBW 2013 in den Untersuchungsgebieten (1km-Radien um die Eignungsflächen) festgestellt (Kategorien und Kriterien siehe Tabelle 3, Vorkommen s. Abb. 4-7). Tabelle 3: Potenziell windkraftempfindliche Arten im 1km Radius. Status: A = Brutzeitfeststellung, B = Brutverdacht, C = Brutnachweis, NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler, ÜF = Überflug (Brutkategorien nach Südbeck et al. 2005) VS RL = EU-Vogelschutzrichtlinie Anhang I-Art BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz; s = streng geschützt ( 7 Abs. 2 Nr. 14), b = besonders geschützt ( 7 Abs. 2 Nr. 13) RL BaWü = Rote Liste Baden-Württembergs (2004) RL D = Rote Liste Deutschlands (Südbeck et al bzw. BfN 2009) 0: ausgestorben, 1: vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, V: potenziell gefährdet, III: Neozoa Status: A = mögliches Brüten, B = Brutverdacht, C = sicher brütend, NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler, ÜF = Überflug, * = kein aktueller Nachweis aber vormals bekannt (Brutkategorien nach Südbeck et al. 2005) Terminologie nach Wüst (1986 & 1990) und Glutz v. Blotzheim (2001) fett: wertbestimmende Arten (Arten des Anhanges I gem. Art. 4 Abs. 1 EU-Vogelschutzrichtlinie als auch um sogenannte Zugvogelarten gem. Art. 4 Abs. 2 und Arten der Roten Liste von Deutschland und/oder Baden Württemberg sowie streng geschützte Arten nach Bundesnaturschutzgesetz.) Schutzstatus Wissenschaftlicher Im 1km Radius von Brutstatus VS BNat Deutscher Name Name Eignungsflächen RL SchG RL BaWü RL D Graureiher Ardea cinerea 4.1, 4.2, 4.3, 9 NG b Gefährdungskategorie Rotmilan Milvus milvus 1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4,3, 9 A, NG I s, b V Schwarzmilan Milvus migrans 1, 4.1, 4.2, 9 A, NG I s, b Silberreiher Ardea alba 9 NG s, b Wanderfalke Falco peregrinus 1, 2 NG, ÜF I s, b Weißstorch Ciconia ciconia 9 NG I s, b V 3 Wespenbussard Pernis apivorus 2, 4.1, 4.2, 4,3 A I s, b 3 V Wiesenweihe Circus pygargus 4.1, 4.2, 9 A, NG I s, b 2 2 Alle Arten sind gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt, 7 Arten sind zusätzlich gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Bei 6 Arten handelt es sich um Anhang-I Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie. Von den aktuell nachgewiesenen potenziell windkraftempfindlichen Vogelarten stehen drei in der Roten Liste Baden-Württembergs, vier Arten sind in der Roten Liste Deutschlands aufgeführt. 13

17 Eignungsflächen 1, 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3: Abb. 4: Flugbewegungen von potenziell windkraftempfindlichen Arten im Untersuchungsgebiet (Eignungsflächen 1, 2, 3, 4.1, 4.2 und 4.3) 14

18 Abb. 5: Flugbewegungen von Rotmilanen im Untersuchungsgebiet (Eignungsflächen 1, 2, 3, 4.1, 4.2 und 4.3) 15

19 Ergebnisse zu den potenziell windkraftempfindlichen Vogelarten im Untersuchungsraum der Eignungsflächen 1, 2, 3, 4.1, 4.2 und 4.3: Im 1km-Radius um die geplanten Standorte gab es keine Hinweise auf Bruten kollisionsgefährdeter Arten. Im Weiteren wird für die einzelnen Arten detaillierter auf Vorkommen und Status im Gebiet eingegangen: Graureiher (Ardea cinerea): Graureiher sind Lebensraumgeneralisten, die gleichermaßen an Süßgewässern im Landesinneren, an Flussmündungen sowie in Küstenregionen zu Hause sind. Im Untersuchungsgebiet wurde die Art nur einmalig im Mai westlich der Eignungsfläche 4.3 gesehen. Die Art ist als sporadischer Nahrungsgast anzusehen. Im 1km-Radius und im weiteren Umfeld gibt es keine Hinweise auf Brutvorkommen. Rotmilan (Milvus milvus) [VS-RL: I]: Der Rotmilan bevorzugt vielfältig strukturierte Landschaften, die durch einen häufigen Wechsel von bewaldeten und offenen Biotopen charakterisiert sind. Zur Nahrungssuche werden überwiegend offene Feldfluren, Grünland- und Ackergebiete sowie Gewässerbereiche aufgesucht. Im 1km-Radius um die Eignungsflächen konzentrierte sich die Aktivität v.a. auf Bereiche in der Umgebung von Heckfeld, wobei besonders intensive Nahrungssuchflüge südlich von Heckfeld beobachtet wurden (im März, Mai und Juli). Hinweise auf eine Brut im Untersuchungsraum und im weiteren Umfeld wurden nicht festgestellt. Schwarzmilan (Milvus migrans) [VS-RL I]: Lebensraum vom Schwarzmilan sind halboffene Waldlandschaften oder landwirtschaftlich genutzte Gebiete mit Waldanteilen in Flussniederungen und anderen grundwassernahen Gebieten; Nahrungssuche oft auch auf Feuchtgrünland und auf Äckern. Schwarzmilane wurden wenige Male kreisend in Bereichen des 1km-Radius beobachtet, einmal in den nördlichen 1km-Radien der Eignungsflächen 4.1 und 4.2, sowie einmal im südwestlichen 1km-Radius der Eignungsfläche 1. Hinweise auf eine Brut im 1km-Radius oder weiteren Umfeld gab es nicht. Wanderfalke (Falco peregrinus) [VS-RL I]: Der Wanderfalke bewohnt Natur- und Kulturlandschaften mit einem hohen Nahrungsangebot (Vogelbeute im freien Luftraum) und geeigneten Nistplätzen. 16

20 Ein Wanderfalke wurde nur einmalig im Mai im Eignungsbereich 1 überfliegend beobachtet. Hinweise auf eine Brut im Untersuchungsgebiet gab es nicht. Wespenbussard (Pernis apivorus) [RL BaWü: 3, RL D: V, VS-RL I]: Der Wespenbussard bewohnt abwechslungsreich strukturierte Landschaften mit Altholzbeständen (Brutstandorte) und meist mosaikartiger Zusammensetzung von Waldlichtungen, Sümpfen, Brachen, Wiesen und anderen offenen Flächen als Nahrungshabitat; Nahrungshabitate liegen in bis zu 6 km Entfernung zum Nest. Ein Wespenbussard wurde nur einmalig im Eignungsbereich 4.3 kreisend beobachtet, dabei wurde kein Balzverhalten gezeigt. Hinweise auf eine Brut in den 1km-Radien wurden nicht gefunden. Wiesenweihe (Circus pygargus) [RL BaWü: 2, RL D: 2]: Die Wiesenweihe bewohnte ursprünglich weite, ausgedehnte Niederungslandschaften und kommt heute in Deutschland hauptsächlich in ackerbaulich genutzten Gau- und Bördelandschaften vor. Hier brütet sie heute zumeist in Getreidefeldern. Die Art jagte nur einmalig Anfang Mai im Offenlandbereich am Rande der 1km-Radien der Eignungsflächen 4.1 und

21 Eignungsfläche 9: Abb. 6: Flugbewegungen von potenziell windkraftempfindlichen Vögeln (ohne Rotmilan) im Untersuchungsgebiet (Eignungsfläche 9) 18

22 Abb. 7: Flugbewegungen von Rotmilanen im Untersuchungsgebiet (Eignungsfläche 9) 19

23 Ergebnisse zu den potenziell windkraftempfindlichen Vogelarten im Untersuchungsraum der Eignungsfläche 9: Im 1km-Radius um die geplanten Standorte gab es keine Hinweise auf Bruten kollisionsgefährdeter Arten. Im Weiteren wird für die einzelnen Arten detaillierter auf Vorkommen und Status im Gebiet eingegangen: Graureiher (Ardea cinerea): Graureiher sind Lebensraumgeneralisten, die gleichermaßen an Süßgewässern im Landesinneren, an Flussmündungen sowie in Küstenregionen zu Hause sind. Im Untersuchungsgebiet wurde die Art nur wenige Male als Nahrungsgast im 1km-Radius festgestellt. V.a. im nordwestlichen 1km-Radius wurde die Art festgestellt, aber einmalig auch im Süden des Untersuchungsgebiets. Im 1km-Radius und im weiteren Umfeld gibt es keine Hinweise auf Brutvorkommen. Rotmilan (Milvus milvus) [VS-RL: I]: Der Rotmilan bevorzugt vielfältig strukturierte Landschaften, die durch einen häufigen Wechsel von bewaldeten und offenen Biotopen charakterisiert sind. Zur Nahrungssuche werden überwiegend offene Feldfluren, Grünland- und Ackergebiete sowie Gewässerbereiche aufgesucht. Vom Rotmilan war relativ wenig Aktivität festzustellen. Wenige Mal jagte die Art im Südosten der Eignungsfläche 9. Im Juni überflog sie einmalig den nordwestlichen Teil des Untersuchungsgebiets. Hinweise auf eine Brut im Untersuchungsgebiet im 1km-Radius und im weiteren Umfeld bestehen nicht. Schwarzmilan (Milvus migrans) [VS-RL I]: Lebensraum vom Schwarzmilan sind halboffene Waldlandschaften oder landwirtschaftlich genutzte Gebiete mit Waldanteilen in Flussniederungen und anderen grundwassernahen Gebieten; Nahrungssuche oft auch auf Feuchtgrünland und auf Äckern. Schwarzmilane wurden zwischen Mai und August viermal auf Nahrungssuche in Bereichen des 1km-Radius beobachtet, hauptsächlich im nordwestlichen 1km-Radius. Hinweise auf eine Brut im 1km-Radius oder weiteren Umfeld gab es nicht. 20

24 Silberreiher (Ardea alba): Der Silberreiher lebt in Schilfgürteln an Seen, Flüssen und Altarmen sowie in Sümpfen, die mit Bäumen und Büschen bestanden sind. Außerhalb der Brutzeit hält er sich auch gerne in großflächigen Grünlandgebieten, aber auch in Ackerland, auf. Die Art war am mit 3 Individuen Nahrungsgast im westlichen 1km-Radius. Weitere Sichtungen gab es nicht, Hinweise auf Bruten im Gebiet oder weiteren Umfeld gab es nicht. Weißstorch (Ciconia ciconia) [RL BaWü: 3, RL D: V]: Als Nahrungsflächen benötigen Weißstörche offenes, störungsarmes, feuchtes oder extensiv genutztes Grünland mit möglichst hohem Anteil an Kleinstrukturen wie Gräben, Säume, Raine. Der Weißstorch wurde nur einmalig am bei der Nahrungssuche im nordwestlichen 1km-Radius um die Eignungsfläche 9 beobachtet. Dabei wird es sich vermutlich um einen Durchzügler gehandelt haben. Hinweise auf Bruten im Gebiet oder weiteren Umfeld gab es nicht. Wiesenweihe (Circus pygargus) [RL BaWü: 2, RL D: 2]: Die Wiesenweihe bewohnte ursprünglich weite, ausgedehnte Niederungslandschaften und kommt heute in Deutschland hauptsächlich in ackerbaulich genutzten Gau- und Bördelandschaften vor. Hier brütet sie heute zumeist in Getreidefeldern. Mehrfach jagten im Mai und Juni Männchen und Weibchen der Art in Offenlandbereichen im nördlichen 1km-Radius um die Eignungsfläche 9, während die Eignungsfläche selber dabei kaum genutzt wurde. 21

25 3. Bewertung der Ergebnisse der Vogelerfassungen von 2016 und vorherigen Erfassungen vom Büro für Faunistische Fachfragen (BFF) und der Ökologischen Arbeitsgemeinschaft Würzburg (ÖAW) Eignungsfläche 1: Die Eignungsfläche 1 hat in Bezug auf Windkraftplanung ein gewisses Konfliktpotenzial, auch wenn im eigentlichen Bereich der Eignungsfläche keine Brutvorkommen potenziell windkraftempfindlicher Arten festgestellt wurden. Die ÖAW hat in der Umgebung zwei Mäusebussard-Horste festgestellt, die eher unkritisch zu sehen sind, da sie in ca. 200 bzw. ca. 400 m Entfernung zur Eignungsfläche liegen. Auch das BFF führte ein Brutvorkommen des Mäusebussards im südwestlich der Eignungsfläche gelegenen Waldstück auf, das aufgrund ausreichend großer Entfernung als unkritisch für eine Windkraftplanung zu sehen ist. Die Erfassungen der Flugbewegungen der ÖAW zeigen aber, dass einige Bereiche der Eignungsfläche von potenziell kollisionsgefährdeten Arten verstärkt genutzt werden, darunter v.a. die zentralen Bereiche. Der Rotmilan wurde von der ÖAW teilweise im Süden der Eignungsfläche 1 beobachtet (Bereich Hinterm Euberg ), aber die Aktivität konzentrierte sich noch stärker auf die zentralen Bereiche, so dass v.a. zwischen den Bereichen Zollstock und Ländlesrein ein mögliches Konfliktpotenzial durch die Raumnutzung des Rotmilans besteht. Im Bereich Zollstock wurden auch mehrfach Schwarzmilan-Überflüge beobachtet. Die eigenen Beobachtungen der Kaminsky Naturschutzplanung GmbH 2016 bestätigen das mögliche Konfliktpotenzial für den Rotmilan für einen großen Teil der Eignungsfläche 1. Durch Maßnahmen zur Vermeidung, wie in den Hinweisen der LUBW 2015 angegeben, wäre möglicherweise aber eine Entschärfung dieses Konflikts mit diesen Arten möglich (Konkretisierung der Maßnahmen im Genehmigungsverfahren). Wespenbussarde zeigten häufigere Überflüge zwischen den Bereichen Eichelspitz und Ländlesrein. Das BFF führten im Waldstück südwestlich der Eignungsfläche 1 ein Vorkommen vom Wespenbussard auf. Eine Windkraftplanung in diesem Bereich wäre möglicherweise für diese potenziell windkraftempfindliche Art problematisch. In Bezug auf die weiteren potenziell kollisionsgefährdeten Arten Baumfalke, Wanderfalke, Fischadler, Rohrweihe, Kranich und Graureiher ist das Gebiet unproblematisch. 22

26 An Brutvögeln in der Eignungsfläche 1 wurden von der ÖAW lediglich typische nicht als windkraftempfindlich geltende Feldvögel festgestellt, so dass dort kein Konfliktpotenzial bekannt ist. Eignungsfläche 2: Die Eignungsfläche 2 ist anhand der Daten des BFF in Bezug auf Brutvorkommen zwar unproblematisch zu sehen, jedoch deuten die Aufzeichnungen der Flugbewegungen einiger potenziell kollisionsgefährdeter Arten auf ein möglicherweise gewisses Konfliktpotenzial hin. Schwarzmilan, Rohrweihe und Wanderfalke wurden jeweils mehrfach im Bereich der Eignungsfläche 2 überfliegend und jagend beobachtet. Eigene Erfassungen der Kaminsky Naturschutzplanung GmbH deuten v.a. im westlichen Bereich auf ein mögliches Konfliktpotenzial durch jagende Rotmilane hin. Durch Maßnahmen, wie in den Hinweisen der LUBW 2015 angegeben, ließe sich möglichweise aber v.a. für Rot- und Schwarzmilane ein mögliches Kollisionsrisiko im Falle einer Windkraftplanung verringern (Konkretisierung der Maßnahmen im Genehmigungsverfahren). Eignungsfläche 3: Trotz relativ vielen Nachweisen potenziell windkraftempfindlicher Arten im Umfeld der Eignungsfläche 3, ist das Konfliktpotenzial für die Eignungsfläche selber in Bezug auf Vögel als relativ gering einzustufen. Eigene Beobachtungen der Kaminsky Naturschutzplanung GmbH im Jahr 2016 deuteten im Bereich der Eignungsfläche 3 auch auf kein erhöhtes Konfliktpotenzial hin (Hinweis: Auch die intensiven Untersuchungen von Bff zeigten, dass relevante Beeinträchtigungen für die Arten ausgeschlossen werden können, wenn entsprechende Bauzeitenbeschränkungen berücksichtigt werden). In Bezug auf Rast- und Zugvögel war vom BFF ein gewisser Kleinvogelzug mit teilweise größeren Feldlerchenschwärmen im zentralen Bereich festgestellt worden. Auch Steinschmätzer und ein Merlin wurden im Umfeld gesehen. Dazu kamen relativ häufige Sichtungen von Raubwürgern als potenziell windkraftempfindliche Art im weiteren Umfeld. Von Seiten der festgestellten Brutvögel ist die Eignungsfläche 3 unproblematisch, da hauptsächlich Reviere von typischen Feldvögeln wie Feldlerche, Goldammer, Schafstelze, Dorngrasmücke und Bluthänfling bestanden, die nicht als windkraftempfindlich gelten. Die Aufzeichnungen der Flugbewegungen vom BFF zeigen, dass die eigentliche Eignungsfläche 3 relativ unproblematisch ist (relativ wenige Überflüge potenziell kollisionsgefährdeter Arten), während im Umfeld eine höhere Nutzung v.a. durch Rohrweihen, Wanderfalken und Wespenbussard bestand. 23

27 Eignungsfläche 4.1: Nach dem BFF befinden sich im Bereich der Eignungsfläche Brutvorkommen von Mäusebussard und Wespenbussard. Fast der gesamte Bereich der Eignungsfläche wurde auch als regelmäßig vom Wespenbussard überflogen angegeben. Damit besteht v.a. ein Konfliktpotenzial mit dieser potenziell windkraftempfindlichen Art. Eigene Erfassungen der Kaminsky Naturschutzplanung GmbH ergaben für das Jahr 2016 aber keine Hinweise auf einen Konflikt mit der Raumnutzung des Wespenbussards. Eignungsfläche 4.2: Zur Eignungsfläche 4.2 liegen weder von BFF noch ÖAW Erfassungsdaten vor. Die eigenen Erfassungen der Kaminsky Naturschutzplanung GmbH ergaben keine Hinweise auf Brutvorkommen potenziell windkraftempfindlicher Arten oder regelmäßige Überflüge dieser Arten, so dass der Bereich nach derzeitigem Stand unproblematisch in Bezug auf Konflikte zwischen Vogelschutz und Windkraftnutzung ist. Eignungsfläche 4.3: Wie bei der Eignungsfläche 4.1 wurde nach dem BFF im Bereich der Eignungsfläche ein Brutvorkommen von Mäusebussard und Wespenbussard festgestellt. Der östliche Bereich der Eignungsfläche wurde auch als regelmäßig vom Wespenbussard überflogen angegeben. Damit besteht v.a. ein Konfliktpotenzial mit dieser potenziell windkraftempfindlichen Art. Bei eigenen Erfassungen der Kaminsky Naturschutzplanung GmbH 2016 wurde im Bereich des vom BFF festgestellten Brutvorkommens ein kreisender Wespenbussard beobachtet, was darauf hindeuten könnte, dass weiterhin ein Brutvorkommen des Wespenbussards in dem Bereich bestehen könnte. Eignungsfläche 9: Für die Eignungsfläche 9 besteht insgesamt ein relativ geringes Konfliktpotenzial für die Windkraftplanung, da im Bereich der Eignungsfläche keine Brutvorkommen windkraftempfindlicher Arten festgestellt wurden und Aufzeichnungen von Flugbewegungen auf keine häufige oder regelmäßige Nutzung potenziell kollisionsgefährdeter Arten hindeuteten. Zu Zug- und Rastvögeln liegen Daten des BFF vor: Für Zug- und Rastvögel ist der Bereich der Eignungsfläche anhand dieser Daten als relativ unproblematisch für die Windkraftplanung zu sehen, im näheren Umfeld war jedoch zumindest teilweise ein stärkerer Kleinvogelzug zu beobachten mit relativ vielen verschiedenen beobachteten Arten wie z.b. 24

28 Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Steinschmätzern und teilweise größeren Gruppen von Feldlerchen. Im weiteren Umfeld wurden auch windkraftempfindliche Arten wie Kiebitz und Raubwürger festgestellt, entlang der Tauber und am Grünbach auch Kormorane, Löffelenten und Flussuferläufer. Die vom BFF festgestellten Brutvögel in der Eignungsfläche 9 sind als eher unproblematisch für die Windkraftplanung anzusehen. Es fanden sich die typischen Kleinvogelarten der offenen Feldflur wie Goldammer, Feldlerche, Dorngrasmücke, Schafstelze und Rebhuhn. Bei den Greifvögeln wird direkt am nordöstlichen Rand der Eignungsfläche 9 ein Vorkommen des Mäusebussards aufgeführt, sehr nah an der Eignungsfläche im Westen auch eines vom Turmfalken. Wenn direkt am Rand der Eignungsfläche ein Horst des Mäusebussards existiert, sollte für die Windkraftplanung ein gewisser Abstand zu diesem bleiben. Im Jahr 2016 wurde dort jedoch kein Horst festgestellt. Ein mögliches Konfliktpotenzial könnte mit Baumfalken und Wespenbussard entstehen, da BFF Vorkommen der beiden potenziell windkraftempfindlichen Arten im östlichen 1km-Radius um die Eignungsfläche 9 aufführt. Die Erfassungen 2016 ergaben jedoch keine Hinweise auf eine Nutzung der Eignungsfläche durch diese beiden Arten. Die eigenen Beobachtungen der Kaminsky Naturschutzplanung GmbH 2016 bestätigten die für die Windkraftplanung eher unproblematische Situation im Bereich der Eignungsfläche 9. Bei den Erfassungen von Flugbewegungen 2016 wurde lediglich der östliche Bereich teilweise zur Nahrungssuche vom Rotmilan genutzt, so dass je nach Nahrungsangebot und Landnutzung dieser Bereich möglicherweise etwas konfliktträchtiger sein könnte. Durch Maßnahmen wie in den Hinweisen der LUBW 2015 aufgeführt, ließen sich aber mögliche Konflikte z.b. durch Anpassung der Landnutzung oder des Mahdregimes vermeiden. 25

29 4. Fledermäuse 4.1. Allgemeines Fledermäuse genießen europa- und bundesweit (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG bzw. Bundesnaturschutzgesetz) einen strengen Schutz. Sie gehören zu den streng geschützten Arten, die neben anderen Verboten nicht getötet werden dürfen. Seit einigen Jahren ist bekannt, dass Fledermäuse auch in Deutschland an bestimmten Standorten an Windkraftanlagen verunglücken. Zuvor war dieses Phänomen aus den USA und anderen Ländern bekannt geworden. Die in der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg zusammengestellten Daten über Fledermausverluste an Windenergieanlagen in Deutschland umfassen bisher 17 Fledermausarten (Stand: April 2013, Dürr 2013). Damit sind für 68 % der 25 in Deutschland vorkommenden Fledermausarten Todesfälle durch WEA nachgewiesen. Die Arten sind unterschiedlich stark betroffen, allein 81,3 % aller registrierten Funde verteilen sich auf drei Arten: Abendsegler (Nyctalus noctula, 36 %), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii, 25 %) und Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus, 21 %) (Dürr 2013). Diese Arten gelten in Deutschland als am stärksten durch die Windenergienutzung gefährdet (Zahn et al. 2014). Aber auch der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), die Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii), Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) und Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) sind in Deutschland regelmäßige Schlagopfer an Windenergieanalgen. Die bisher deutschlandweit gemeldeten Funde liegen im zweistelligen Bereich (Zahn et al. 2014). Derzeit ist davon auszugehen, dass für Myotis-Arten sowie die beiden Plecotus-Arten praktisch kein oder nur sehr geringes Kollisionsrisiko an Windkraftanlagen besteht (LUBW 2014, LfU 2013a & b, Brinkmann et al. 2011, LUH 2009; vgl. z.b. auch StMI et al. 2011, Banse 2010, Brinkmann et al. 2009, Banse und Eisner-Lehar 2008). Zur Mopsfledermaus existieren unterschiedliche Einschätzungen (siehe Feltl et al. 2015, Brinkmann et al. 2011). In Baden-Württemberg treten 21 Fledermausarten regelmäßig auf, davon sind momentan zehn Arten als kollisionsgefährdet eingestuft: der Große Abendsegler (Nyctalus noctula), die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri), die Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii), die Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus), die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) sowie die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) sowie die Weißrandfledermaus (Pipistrellus kuhlii). Vor allem an Waldstandorten und im reich strukturierten Offenland kann neben dem Kollisionsrisiko der Verlust der Fortpflanzungs-und Ruhestätten durch Gehölzentnahme und 26

30 Habitatveränderungen zu einer Beeinträchtigung von Fledermäusen führen. In Baden- Württemberg kann vor allem für die elf Arten, die regelmäßig Baumquartiere nutzen eine Zerstörung von Fortpflanzungs-und Ruhestätten durch den Bau von WEA gegeben sein. Betroffen sind hierbei der Große Abendsegler (Nyctalus noctula), die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri), die Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), die Fransenfledermaus (Myotis nattereri), die Nymphenfledermaus (Myotis alcathoe), das Braune Langohr (Plecotus auritus), die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) und die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) Ferner in Einzelfällen die Zwergfledermaus, das Große Mausohr, die Kleine Bartfledermaus und nur in Ausnahmefällen die Große Hufeisennase, das Graue Langohr und die Wimpernfledermaus (LUBW 2014). Auswertung der Verbreitungsdaten der LUBW zu windkraftempfindlichen Arten in Baden- Württemberg (Stand: 07/2015): Im relevanten Umfeld (ca. 5 km) des Untersuchungsraums sind bezüglich der Fledermäuse bislang folgende Erkenntnisse dokumentiert - die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) im Jahr 2006 in der TK 6323 SO - die Mopsfledermaus (Barbastella barbastella) im Jahr 2005 in der TK 6423 NW - das Große Mausohr (Myotis myotis) im Jahr 1990 in der TK 6423 NO, im Jahr 1993 und 2012 in der TK 6423 SO und im Jahr 2000 in der TK 6423 SW - die Fransenfledermaus (Myotis nattereri) im Jahr 2012 in der TK 6423 SO Des Weiteren liegen Informationen über das Fledermausvorkommen im an Lauda-West angrenzende Gebiet Heckfeld und dessen Umgebung im Gutachten Fledermauskundliches Sachverständigengutachten zum geplanten Windpark-Standort Lauda Heckfeld (Korn & Stübing 2015) vor, demnach wurden dort folgende 11 Arten detektiert wurden: Bartfledermaus (Myotis mystacinus), Bartfledermaus (Myotis brandtii), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Mausohr (Myotis myotis), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Abendsegler (Nyctalus noctula), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus ),Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Graues Langohr (Plecotus austriacus) 27

31 4.2. Methoden Die halbquantitative Erfassung des Artenspektrums im Wald des Untersuchungsgebietes (1km-Radien um die Eignungsflächen 4.1, 4.2, 4.3) sowie der Flugrouten erfolgte an fünf Terminen zwischen Anfang Mai und Anfang August (vgl. Tab. 4). Die Untersuchungen wurden auf die Wochenstubenzeit begrenzt, da hauptsächlich zusätzliche Daten über die im Sommer im Wald lebenden Arten gesammelt werden sollten. Die Erfassungen vom BFF geben bereits Informationen über Offenlandbereiche und die Zugzeiten. In allen Erfassungsnächten herrschten niederschlagsfreie, relativ windruhige Bedingungen, die nächtlichen Tiefsttemperaturen lagen über 10 C. Tabelle 4: Übersicht aller Untersuchungsnächte (SU = Sonnenuntergang). Durchgang Datum Start Wetter (Wind/Bewölkung) Temperaturen SU windstill/klar C SU windstill/klar C SU leicht windig/bewölkt C SU leicht windig/leicht bewölkt C SU leicht windig/klar C Es kamen in jeder Nacht zwei Horchboxen ("Batcorder", automatische Ultraschall- Aufnahmegeräte), die auf ca. 2 m hohen Stangen montiert wurden, an verschiedenen Waldstandorten im Untersuchungsgebiet zum Einsatz (vgl. Abb. 8). Die automatischen Erfassungen wurden für den jeweils zu Sonnenuntergang gestartet und kontinuierlich mindestens 4 Stunden lang durchgeführt. Bei den sog. Batcordern handelt es sich um eine Weiterentwicklung der gebräuchlichen Ultraschalldetektoren ( Bat-Detektoren ) durch die Fa. ecoobs Technology & Service (Nürnberg). Durch die Kopplung eines ultraschallempfindlichen Mikrofons mit einer Filtereinheit (zum Ausschluss von Störgeräuschen, wie z. B. nachtaktiven Heuschrecken) und einem mobilen Computer ist es möglich, im Gelände die Ortungsrufe vorbei fliegender Fledermäuse aufzuzeichnen und anschließend im Labor hinsichtlich ihrer Artzugehörigkeit und Aktivitätsdichte auszuwerten (nähere Methodik siehe Runkel 2008 und vgl. auch Jennings et al. 2008). 28

32 Abb. 8: Stationärer Batcorder an Waldweg Transektbegehungen: Ergänzt wurden die Erfassungen durch Sichtbeobachtungen und den Einsatz eines Ultraschall-Detektors entlang von Transekten im Untersuchungsgebiet. Es wurden alle Flugaktivitäten der vorhandenen Fledermausarten aufgenommen sowie speziell hinsichtlich Schwärmtätigkeit bei/nach Sonnenuntergang kontrolliert (das sogenannte Schwärmen in dieser Zeit kann insbesondere Hinweise auf naheliegende Quartiere und Wochenstuben liefern). Da die Transektbegehungen nur im Wald stattfanden, waren Zugzeit-Erfassungen nicht möglich, da diese zur Zugzeit im offenen Gelände z.t. über Sichterfassungen durchgeführt werden. Auswertung der aufgezeichneten Rufe: Die von den Batcordern aufgezeichneten und abgespeicherten Rufe wurden mit Hilfe von ecoobs speziell entwickelten Computerprogrammen (bcadmin, batident) und im Bedarfsfall zusätzlicher manueller Analyse (bcanalyze) unter Berücksichtigung der Kriterien für die Wertung von Artnachweisen basierend auf Lautaufnahmen (Koordinationsstellen für Fledermausschutz in Bayern 2009) hinsichtlich ihrer Artzugehörigkeit ausgewertet. Ein Artnachweis erfolgt anhand einer bestimmten Anzahl von Rufsequenzen innerhalb des gesamten Untersuchungszeitraumes, liegen die Rufaufnahmen unterhalb der geforderten Mindestanzahl liegt nur ein Hinweis auf die Art vor. (Hinweis: bei den Artengruppen Große/Kleine Bartfledermaus und Braunes/Graues Langohr ist anhand der Rufanalyse keine Bestimmung auf Artniveau möglich). Die Anzahl von Rufaufnahmen wurde auch als indirektes Maß für die Aktivität der jeweils nachgewiesenen Arten(-gruppen) herangezogen. 29

33 4.3. Ergebnisse Artenspektrum Insgesamt wurden unter Berücksichtigung der Kriterien für die Wertung von Artnachweisen basierend auf Lautaufnahmen (Koordinationsstellen für Fledermausschutz in Bayern 2009) vier Fledermausarten aufgrund der Rufanalysen nachgewiesen (Tab. 5). Darüber hinaus liegen gemäß der o.g. Kriterien Hinweise auf weitere neun Fledermausarten sowie auf die Artengruppe Braunes/Graues Langohr und Große/Kleine Bartfledermaus vor (i.d.r. handelt es sich bei den letztgenannten Arten um Einzelaufnahmen, so dass die o.g. Kriterien hinsichtlich einer Mindestanzahl von aufgenommen Sequenzen nicht erfüllt sind). Alle Arten sind gemäß 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders und zusätzlich gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Bei allen Arten handelt es sich um Anhang-IV Arten der FFH-Richtlinie, beim Großen Mausohr und der Mopsfledermaus handelt es sich darüber hinaus um drei Arten des Anhang-II der FFH-Richtlinie. Alle Arten sind in der Roten Liste Baden-Württembergs aufgeführt (Stand 2001) und bis auf die Fransen-, Rauhaut-und Zwergfledermaus auch in der Roten Liste Deutschlands. 30

34 Tabelle 5: Fledermäuse im Untersuchungsgebiet FFH RL = Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie; Anhang II und/oder IV BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz; s = streng geschützt ( 7 Abs. 2 Nr. 14), b = besonders geschützt ( 7 Abs. 2 Nr. 13) ZAK BW = Zielartenkonzept Baden-Württemberg (Stand 1/2006, Fledermäuse aktualisiert 4/2009) LA = Landesart Gruppe A; vom Aussterben bedrohte Arten und Arten mit meist isolierten, überwiegend instabilen bzw. akut bedrohten Vorkommen, für deren Erhaltung umgehend Artenhilfsmaßnahmen erforderlich sind. LB = Landesart Gruppe B; Landesarten mit noch mehreren oder stabilen Vorkommen in einem wesentlichen Teil der von ihnen besiedelten ZAK-Bezugsräume sowie Landesarten, für die eine Bestandsbeurteilung derzeit nicht möglich ist und für die kein Bedarf für spezielle Sofortmaßnahmen ableitbar ist. N = Naturraumart; Zielarten mit besonderer regionaler Bedeutung und mit landesweit hoher Schutzpriorität. RL BW = Gefährdungskategorie in Baden-Württemberg (Stand 2001, in Braun 2003) RL D = Gefährdungskategorie in Deutschlands (BfN 2009) 1: vom Aussterben bedroht, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, i: gefährdete wandernde Tierart, V: Art der Vorwarnliste, G: Gefährdung anzunehmen, D: Daten defizitär, -: ungefährdet, oe: ohne Einordnung Terminologie nach Dietz & v. Helversen (2007) Artdiagnose nach den Kriterien der Koordinationsstellen für Fledermausschutz in Bayern (2009) N: Artnachweis (Kriterien erfüllt), H: Hinweis auf die Art (Kriterien nicht erfüllt) Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Abkürzung Artdiagnose Schutzstatus BNat SchG Gefährdungs-kategorie ZAK BW 2006 RL BW 2001 RL D Baumhöhlenbewohnend Laut LUBW (2014) Kollisionsgefährdet Abendsegler Nyctalus noctula Nnoc N IV s, b oe i V X 1 X Braunes Langohr Plecotus auritus Plecotus H IV s, b oe 3 V X Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Eser H IV s, b LB 2 G X Fransenfledermaus Myotis nattereri Mnat H IV s, b LB 2 - X Graues Langohr Plecotus austriacus Plecotus H IV s, b LB 1 2 X 3 Große Bartfledermaus Myotis brandti Mbart H IV s, b LB 1 V X Großes Mausohr Myotis myotis Mmyo N II, IV s, b N 2 V X 2 Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus Mbart H IV s, b LA 3 V X 2 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus Bbar N II, IV s, b LA 1 2 X X Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus Ppyg H IV s, b oe G D X X Nordfledermaus Eptesicus nilssoni Enil H IV s, b N 2 G X Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Pnat H IV s, b oe i - X 1 X 1 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Ppip N IV s, b oe 3 - X 2 X *: Bei den Artengruppen Große/Kleine Bartfledermaus und Braunes/Graues Langohr ist anhand der Rufanalyse keine Bestimmung auf Artniveau möglich, deswegen werden bei Rufaufnahmen von Bartfledermäusen und Langohren jeweils beide Arten als vorkommend angenommen. 1 vor allem während der Zugzeit und zur Überwinterung in BW, derzeit keine Wochenstuben bekannt Beeinträchtigung von Quartieren durch WEA nur in Einzelfällen 2 3 Beeinträchtigung der Art durch WEA nur in Einzelfällen 31

35 Nachgewiesen sind derzeit im Untersuchungsgebiet vier Fledermausarten (Zwerg- und Mopsfledermaus, sowie Großer Abendsegler und Großes Mausohr), deren potentielle Quartiere im Untersuchungsraum durch WEA mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit beeinträchtigt werden könnten. Die höchste Wahrscheinlichkeit einer Quartierbeeinträchtigung liegt hierbei bei der Mopsfledermaus. Weiterhin liegen Hinweise auf das Vorkommen von sieben Arten vor, deren Quartiere ebenfalls beeinträchtigt werden könnten (vgl. Tab. 5). Darunter auch das Braune Langohr, bei der als kleinräumig jagende Art neben den Fortpflanzung und Ruhestätten auch die essentiellen Jagdhabitate durch WEA beeinträchtigt werden können (LUBW 2014). Als potentiell kollisionsgefährdet gelten von den nachgewiesenen Arten in BW der Große Abendsegler, die Zwerg- und Mopsfledermaus (zur Mopsfledermaus siehe allerdings Brinkmann et al und Feltl et al. 2015, demnach besteht kein erhöhtes Kollisionsrisiko) Unter den Arten bei denen Hinweise auf das Vorkommen im Untersuchungsgebiet vorliegen befinden sich drei Arten, bei denen ein potentiell erhöhtes Kollisionsrisiko angenommen wird: die Rauhaut-, die Mücken- und die Nordfledermaus (vgl. Tab 5). Aufgrund der Ergebnisse eines bundesweiten Forschungsvorhabens ist derzeit davon auszugehen, dass für Myotis-Arten sowie für beide Langohr-Arten praktisch kein oder nur sehr geringes Kollisionsrisiko an Windkraftanlagen besteht (LfU 2013a & b, Brinkmann et al. 2011, LUH 2009, Banse 2010, Brinkmann et al. 2009, Banse und Eisner-Lehar 2008) Ergebnisse stationäre Batcorder Von den nicht kollisionsgefährdeten Arten wurde das Große Mausohr sicher nachgewiesen. Die Art wurde vor allem im Südwesten des Untersuchungsgebietes mit mittlerer Aktivität registriert. Von der möglicherweise kollisionsgefährdeten Mopsfledermaus wurde mehrmals eine geringe Anzahl an Rufsequenzen im gesamten Gebiet aufgenommen. Von den im Gebiet nachgewiesenen kollisionsgefährdeten Arten liegen vom Großen Abendsegler geringe Aktivitäten im Südosten vor und von der Zwergfledermaus im gesamten Gebiet mittlere bis hohe Aktivität. Von den übrigen waldbewohnenden Arten wurden nur geringe Aktivitäten registriert. Keine Hinweise liegen für die kleinräumig jagende Nymphenfledermaus oder die Bechsteinfledermaus vor. Einmalig wurde eine Art der Gattung Plecotus (Braunes oder Grausen Langohr) im östlichen Bereich registriert (vgl. Abb.9)

36 Die sonstigen Rufsequenzen aus der Nyctaloiden-Gruppe ( Nycmi, Nyctaloid ) liegen im geringen bis mittleren Bereich, die Rufsequenzen aus der Artengruppe der Myotis ( Myotis, Mkm ) deuten auf eine geringe Aktivität hin. Die Artengruppe der Pipistrelloide ( Pipistrelloid, Phoch, Pmid ) wurde teils mit geringer Aktivität, teils mit hoher Aktivität erfasst (vgl. Abb.9). Abb. 9: Ergebnisse der Fledermauserfassung im Jahr 2016 um die Eignungsflächen 4.1, 4.2, 4.3 ( Zahlen hinter den Abkürzungen: gesamtnächtliche Anzahl der Rufaufnahmen der jeweiligen Art/Gruppe): Mkm: Große/Kleine Bart-, Wasser- oder Bechsteinfledermaus, Myotis: Mkm, Großes Mausohr, Nymphen- oder Fransenfledermaus, Nycmi: Kleiner Abendsegler, Breitflügel- oder Zweifarbfledermaus, Nyctaloid: Nordfledermaus, Großer Abendsegler oder Nycmi, Pipistrelloid: Zwerg-, Mücken- oder Rauhautfledermaus, Pmid: vermutlich Rauhautfledermaus, Phoch: Mücken- oder Zwergfledermaus Spec.: unbestimmte Fledermausart). Artabkürzungen siehe Tabelle 2. Häufigkeitsklassen: geringe Dichte = <20 Rufaufnahmen/batcorder; mittlere Dichte = Rufaufnahmen/batcorder; hohe Dichte = >100 Rufaufnahmen/batcorder. Anmerkung: Die Anzahl Rufaufnahmen sind unter den Arten aufgrund artspezifischer Unterschiede nicht 100% miteinander vergleichbar (Runkel 2006), daher sind diese Angaben nur ungefähre Richtwerte Ergebnisse Transekte Von den kollisionsgefährdeten Arten wurden während der Transektbegehungen die Mops-, Zwerg-, Rauhaut-, und Zwergfledermaus registriert. Die Zwergfledermaus war von den 33

37 kollisionsgefährdeten Arten am häufigsten vorhanden. Nicht erfasst wurde der Große Abendsegler, dieser wurde allerdings von den Batcordern im südöstlichen Teil des Untersuchungsgebietes registriert. Von den Arten deren Quartiere und/oder essentiellen Jagdhabitate durch WEA beeinflusst werden könnten wurde die Mops-, die Rauhaut-, die Zwerg- und die Fransenfledermaus, sowie die Gattung Plecotus und nicht weiter bestimmbare Arten aus der Gattung Myotis erfasst. Des Weiteren das Großes Mausohr im Westen und Norden. Abb. 10: Ergebnisse der Transektbegehungen in den Bereichen um die Eignungsflächen 4.1, 4.2,

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