Rubriken. Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz. Nr November

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1 Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Mainz Nr November Rubriken Nr. 4 Öffentliche 22. Juli 2012 Bekanntmachungen Erste Verlängerung der Geltungsdauer Seite 1f der VSP - Satzung O 63-VS/I Jahresabschluss 2013 KDZ Seite 2 Stellenausschreibung Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Seite 2f. Service-Center Gremien Rechnungsprüfungsausschuss Seite 3 Klimaschutzbeirat Seite 3 Kulturausschuss Seite 3f. Ortsbeirat Mainz-Altstadt Seite 4 Schulträgerausschuss Seite 4f. Ortsbeirat Mainz-Lerchenberg Seite 5 Mitglieder Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen Seite 5 Impressum Seite 6 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses und des Inkrafttretens der Satzung der Stadt Mainz über die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Martin-Luther-Straße (O 63)"; Satzung O 63-VS/I Auf Grund des 16 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit 10 Abs. 3 BauGB wird Folgendes bekannt gemacht: Zur weiteren Sicherung der Planung für den Bereich des am erneut zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes "Martin-Luther-Straße (O 63)" hat der Stadtrat der Stadt Mainz in seiner öffentlichen Sitzung am gemäß 14, 16 Abs. 1 BauGB und 17 Abs. 1 BauGB die erste Verlängerung der Geltungsdauer der am in Kraft getretenen Veränderungssperre um ein Jahr als Satzung O 63-VS/I beschlossen. Die vorstehende Planskizze hat keine Rechtsverbindlichkeit, kennzeichnet aber durch die gestrichelte Linie die ungefähre Lage des Plangebietes und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung O 63-VS/I über die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gemäß 16 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Die o. a. Satzung kann bei der Stadtverwaltung Mainz, Stadtplanungsamt, Zitadelle, Bau A, "Am 87er Denkmal", Mainz, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über ihren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Hinweise: A. Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten ( 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (also der Stadt) beantragt ( 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB ). Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr November 2014 Seite 1

2 B. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz oder auf Grund der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung (Stadt Mainz) unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Mainz, Michael Ebling Oberbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Stadt Mainz Eigenbetrieb Kommunale Datenzentrale Mainz Gemäß 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 5. Oktober 1999 wird bekannt gemacht, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 01. Oktober 2014 den Jahresabschluss der Kommunalen Datenzentrale Mainz - Eigenbetrieb der Stadt Mainz - für das Wirtschaftsjahr 2013 festgestellt hat. Das Wirtschaftsjahr 2013 schließt mit einem Jahresgewinn in der Höhe von ,25 ab. Der festgestellte Jahresgewinn wird gemäß dem o. g. Stadtratsbeschluss in der Höhe von ,00 dem städtischen Haushalt zugeführt, und der Restbetrag in der Höhe von ,25 wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Der Jahresabschluss 2013, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, sowie der Lagebericht liegen in der Zeit vom 24. November 2014 bis einschließlich zum 05. Dezember 2014 in der Kommunalen Datenzentrale Mainz, Hechtsheimer Str. 31a, Zimmer-Nr. EG 02.13, während der üblichen Dienstzeiten zur örtlichen Einsichtsnahme aus. Mainz, Michael Ebling Oberbürgermeister Stellenausschreibung Wir suchen für unser Bürgeramt mehrere Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter im Service-Center Abteilung Bürgerservice Teilzeit mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit Kennziffer 33/11 Aufgaben u. a.: Direktauskunft zu telefonischen Anfragen (Qualifizierte Auskunft) und Weitervermittlung an Fachbereiche, anschließende Nachbereitung der Telefonate Übersenden von Vordrucken, Unterstützung beim Aufbau einer ständig zu aktualisierenden Wissens- und Formulardatenbank Informationsweitergabe über Dienstleistungen an Bürger (auch stadtnaher Einrichtungen) Erteilung von Melderegisterauskünften Wir erwarten: abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/-r für Bürokommunikation, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation oder Bürokauffrau/-mann jeweils mit mindestens der Abschlussnote 3,0 Kenntnisse über die Verwaltungsorganisation und Aufgaben der Verwaltung sind erwünscht sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, sichere Ausdrucksfähigkeit; Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht freundliches, kommunikatives, qualitätsbewusstes Verhalten am Telefon PC-Kenntnisse, Erfahrung mit Internet- und Datenbankrecherche ständige Lern- und Einsatzbereitschaft, Serviceorientierung gute Allgemeinbildung Zuverlässigkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein Entgeltgruppe 6 TVöD Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr November 2014 Seite 2

3 Die Förderung von Vielfalt in der Verwaltung ist ein Leitziel der Landeshauptstadt Mainz. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind uns willkommen. Die Stadtverwaltung Mainz wurde im Rahmen des Audits "berufundfamilie" als familienorientiertes Unternehmen zertifiziert. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens unter Angabe der Kennziffer 33/11 an: Landeshauptstadt Mainz Hauptamt Postfach / Mainz bewerbung@stadt.mainz.de Gremium zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am Dienstag, , 16:30 Uhr, Haifa-Zimmer, Rathaus, Jockel-Fuchs- Platz 1, 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern 3. Wahl der Vorsitzenden / des Vorsitzenden 4. Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden / des stellvertretenden Vorsitzenden 5. Prüfung des Jahresabschlusses Verschiedenes Mainz, Michael Ebling Oberbürgermeister zur Sitzung des Klimaschutzbeirates am Dienstag, , 16:30 Uhr, Erfurter Zimmer, Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, Entscheidung über die öffentliche Behandlung der folgenden spunkte b) öffentlich 1. Neue Geschäftsordnung für den Klimaschutzbeirat 2. Bildung von Arbeitsgruppen des Klimaschutzbeirats 3. Energie- und CO2-Bilanz für Mainz - Bericht Verschiedenes Mainz, Dr. Volker Wittmer Vorsitzender zur Sitzung des Kulturausschusses am Dienstag, , 16:30 Uhr, Drusussaal, Zitadelle, Mainz 1. Entscheidung über die öffentliche Behandlung der Punkte 2 bis 7 b) öffentlich 2. Konzept zur Weiterentwicklung des Gutenberg- Museums 3. Ehemalige Deportationsrampe 4. Straßenbenennung in Mainz-Bretzenheim 5. Sachstandsbericht zum Antrag 0304/2010/1 SPD- Stadtratsfraktion und Ergänzungsantrag 0304/2010/2 CDU-Stadtratsfraktion 6. Mitteilungen / Verschiedenes 7. Einwohnerfragestunde Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr November 2014 Seite 3

4 c) nicht öffentlich 8. Beirat für Fragen der Bildenden Kunst 9. Preis zur Förderung Mainzer Bildender Künstlerinnen und Künstler Mainz, Marianne Grosse Beigeordnete zur Sitzung des Ortsbeirates Mainz-Altstadt am Mittwoch, , 17:00 Uhr, Valencia-Zimmer, Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1, a) öffentlich 1. Verpflichtung eines OBr-Mitgliedes 2. Resolution "Aufnahme von Flüchtlingen in der Mainzer Altstadt" (SPD, Grüne, CDU, DIE LINKE.) Anträge 3. Verbesserungen für das Kirschgarten-Quartier (SPD, Grüne) 4. Freigabe Behindertenparkplatz (Grüne) 5. Keine Barrikaden am Höfchen (Grüne) 6. Nachpflanzen von Baumscheiben-Berichterstattung- 7. Einwohnerfragestunde Anfragen 8. Naturhistorisches Museum (ÖDP) 9. Aufzugsanlage Wohnanlage Kästrich (ÖDP) 10. Aufzüge Kästrich (SPD) 11. Nicht geleerte Mülltonnen (FDP) 12. Platane Nr. 9, Neutorschule (Grüne) 13. Ratten Rheinufer/Altstadt (SPD) 14. Sachstandsberichte Antrag 1278/2014 des Ortsbeirates Mainz- Altstadt Sachstandsbericht zu Antrag 0130/2014 Ortsbeirat Mainz-Altstadt 15. Mitteilungen und Verschiedenes Dreck-weg-Tag b) nicht öffentlich 16. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 17. Stadtteilmittel 18. Mitteilungen und Verschiedenes Mainz, Dr. Brian Huck Ortsvorsteher zur Sitzung des Schulträgerausschusses am Donnerstag, , 16:30 Uhr, Sitzungszimmer 113, Stadthaus, Kreyßig-Flügel, 1. Entscheidung über die öffentliche Behandlung der Punkte 2 bis Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom b) öffentlich 3. Verpflichtung neuer Ausschussmitglieder 4. Vorstellung des Schulaufklärungsprojektes SchLAu 5. Mündlicher Bericht "Aktuelle Entwicklungen zur Schulentwicklungsplanung" 6. Sachstandsbericht zu Antrag 0250/2014 SPD-, Bündnis90/Die Grünen-, FDP- Stadtratsfraktionen 7. Sachstandsbericht zum Antrag 1887/2013 SPD-, Bündnis 90/Die Grünen- und FDP- Stadtratsfraktion 8. Sachstandsbericht zu Antrag 0152/2006 FDP-Stadtratsfraktion 9. Sachstandsbericht zu den Anträgen 0034/2009 GRÜ- NE-Stadtratsfraktion und 0704/2014 SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP-Stadtratsfraktion Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr November 2014 Seite 4

5 10. Mitteilungen/Verschiedenes Mainz, Stadtverwaltung In Vertretung Kurt Merkator Beigeordneter zur Sitzung des Ortsbeirates Mainz-Lerchenberg am Donnerstag, , 19:00 Uhr, Sitzungsraum der Ortsverwaltung, Bürgerhaus, Hebbelstr. 2, Mainz a) öffentlich 1. Einführung/Verpflichtung eines OBr-Mitgliedes Anträge 2. Reinigung Bio-Mülltonnen (FDP) 3. B-Plan Nino-Ernè-Straße (FDP) 4. Haltestelle Ober-Olm Forsthaus (Grüne) 5. Krähen-Plage (CDU) 6. Krähenplage (SPD) 7. Kalkwerk (SPD) 8. Grüne Umweltzone (SPD) 9. Gelände Smetana-/ Brahmsweg (SPD) 10. Einwohnerfragestunde Anfragen 11. Beleuchtung von Wegen (FDP) b) nicht öffentlich 17. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 18. Stadtteilmittel 19. Mitteilungen und Verschiedenes Mainz, Sissi Westrich Ortsvorsteherin Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen In der Sitzung des Stadtrates am wurden folgende Mitglieder in das o. g. Gremium berufen: Stimmberechtigte Mitglieder Thomas Elsner Knut Jordan Ellen Kubica Hermann Reimann Wolfgang Schweinfurt Johannes Schweizer Hans-Peter Terno Ursula Wallbrecher Marita Boos-Waidosch Thomas Neger Claudia Siebner Nora Egler Ruth Jaensch Georg Steitz Bg. Kurt Merkator beratende Mitglieder Katharina Gutsch Petra Hauschild Magdalena Ramb Jessica Odenwald Bernd Schwarzweller Claus Hensel Gabriele Ebner Brunnen, Wasserqualität (CDU) 13. Räumpflicht (CDU) 14. Landes-Immissionsschutzgesetz (SPD) 15. Sachstandsberichte Sachstandsbericht zu Antrag 0558/2014 SPD, Ortsbeirat Mainz-Lerchenberg; Sachstandsbericht zu Antrag 1135/2014 ÖDP Ortsbeirat Mainz-Lerchenberg 16. Mitteilungen und Verschiedenes Dreck-weg-Tag Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr November 2014 Seite 5

6 Impressum Amtsblatt Landeshauptstadt Mainz, Hauptamt Abteilung Pressestelle Kommunikation Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz 1 Telefon 06131/ Telefax 06131/ pressestelle@stadt.mainz.de Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich am Freitag. Bei Bedarf wird eine zusätzliche Ausgabe aufgelegt. Hauptdistributor des Amtsblattes ist die Internetplattform Dort kann über eine Newsletterfunktion das Amtsblatt kostenfrei abonniert werden. Ein Download als pdf-dokument ist möglich. Download und Abonnement über die Adresse Das Amtsblatt wird montags zusätzlich im Rathaus und im Stadthaus zur kostenlosen Abholung ausgelegt. Für Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, kann das Amtsblatt auch in den Ortsverwaltungen ausgedruckt werden. Landeshauptstadt Mainz Amtsblatt Nr November 2014 Seite 6

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