Überarbeitetes Merkblatt zum Marktstammdatenregister vom April 2019
|
|
- Mathias Voss
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Überarbeitetes Merkblatt zum Marktstammdatenregister vm April 2019 Im Nvember 2018 ist die nvellierte Markstammdatenregisterverrdnung Kraft getreten. 1 Sie trägt der verzögerten technischen Umsetzung des Webprtals wie auch dem erhöhten Datenschutz Rechnung. Auf der Grundlage der Verrdnung hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) am 31. Januar 2019 in Betrieb genmmen. Mit dem Register wird eine vn jedermann nutzbare einheitliche Datenbasis geschaffen. Das MaStR löst das Anlagenregister und das PV-Meldeprtal ab und bündelt viele energiewirtschaftliche Meldepflichten im Strm- und Gasbereich. HINWEIS: Falls Sie selbst keinen Internetzugang haben, bekmmen Sie Papierfrmulare bei der Bundesnetzagentur unter der Nummer 0228/ Auch wenn Sie sich bisher nicht in einem behördlichen Register gemeldet haben, kann es sein, dass Sie vn den neuen Meldepflichten betrffen sind. Bitte beachten Sie insbesndere die Ausführungen zur Frage: Wann bin ich Strmlieferant und muss mich registrieren? Wer muss Daten ins Register eintragen, um der Meldepflicht nachzukmmen? ( 3 i. V. m. 5 MaStRV) Es müssen sich die Marktakteure selbst swie, wenn vrhanden, ihre Einheiten zur Erzeugung, Speicherung und Verbrauch vn Strm und Gas im Register eintragen. Im Einzelnen: Betreiber vn Erzeugungseinheiten (Strm und Gas) müssen sich selbst ins Register eintragen, damit sie drt die Daten ihrer Einheiten registrieren und pflegen können (siehe auch Welche Einheiten müssen registriert werden? ). Strmverbraucher müssen sich und ihre Strmverbrauchseinheiten nur eintragen, wenn die Einheiten an das Höchst- der Hchspannungsnetz angeschlssen sind. Gasverbraucher müssen sich und ihre Gasverbrauchseinheiten nur eintragen, wenn ihre Einheiten an das Fernleitungsnetz angeschlssen sind. 1 Hinweis: Bis zum wurde der finale Text nch nicht veröffentlicht. 1
2 Organisierte Marktplätze: Dazu gehören z. B. Strmbörsen, wenn sie Prdukte für den deutschen Markt handeln, aber auch Handelsplattfrmen etwa für OTC-Geschäfte der für Netz- der Gasspeicherkapazitäten. Es müssen sich unter der Bezeichnung Akteur im Strmmarkt und Akteur im Gasmarkt registrieren: Strmlieferanten: siehe Ausführungen zur nachflgenden Frage Wann bin ich Strmlieferant? Transprtkunden: Dieser Begriff ist analg zum Strmlieferanten zu verstehen. Auch hier gilt: Viele Unternehmen können Transprtkunden sein, hne dies zu wissen. Bilanzkreisverantwrtliche Messstellenbetreiber Netzbetreiber (vn Netzen der allgemeinen Versrgung swie vn geschlssenen Verteilnetzen) Wann bin ich Strmlieferant und muss mich registrieren? WICHTIG: Eine Eintragung in das Register als Strmlieferant ist seit der Neufassung der Verrdnung nur nch dann ntwendig, wenn Strm an eine andere Persn geliefert wird und für die Lieferung ein öffentliches Energieversrgungsnetz bzw. ein geschlssenes Verteilnetz genutzt wird. Reine Weiterverteiler innerhalb einer Kundenanlage unterliegen damit keiner Registrierungspflicht. Strmlieferant bin ich nach der gesetzlichen Regelung dann, wenn ich Strm an einen Dritten, als z. B. an einen persnenverschiedenen Letztverbraucher liefere. Dabei spielt es keine Rlle, b die Lieferung entgeltlich der unentgeltlich erflgt. In den meisten Fällen ist klar, wer den Strm liefert und wer ihn verbraucht. In einigen Knstellatinen kann sich jedch durchaus die Frage stellen, wem der Strmverbrauch zuzurechnen ist. Die Bundesnetzagentur gibt im Leitfaden Eigenversrgung drei Kriterien an, an denen sich entscheidet, wer Betreiber der Verbrauchseinrichtungen und smit Letztverbraucher des Strms ist. Sie müssen kumulativ erfüllt sein: Wer übt die tatsächliche Herrschaft über die elektrischen Verbrauchsgeräte aus? Knkret heißt das z. B.: Wem gehört eine Maschine? Wer hat Zugriff darauf? Wer bestimmt ihre Arbeitsweise eigenverantwrtlich? Knkret heißt das z. B.: Wer entscheidet, wann die Maschine zu welchem Zweck eingesetzt wird? Wer trägt das wirtschaftliche Risik? Knkret heißt das z. B.: Wer ist wirtschaftlich beeinträchtigt, wenn die Anlage ausfällt? 2
3 In einigen Fällen wird trtz dieser drei Kriterien nicht auf den ersten Blick klar sein, b eine Persnenverschiedenheit und smit eine Strmlieferung an einen anderen Letztverbraucher vrliegt. Die Frage einer Letztverbraucher-Belieferung muss in Zweifelsfällen hnehin mit dem Netzbetreiber geklärt werden. Welche Einheiten 2 müssen registriert werden? Betreiber müssen Strmerzeugungseinheiten einschließlich EEG- und KWK-Anlagen und rtsfesten Strmspeichern registrieren. Bei Erzeugungsanlagen gibt es keine De- Minimis-Regelung. Bei geförderten Anlagen ist die Registrierung wie bisher im Anlagenregister Fördervraussetzung! Gemeldet werden müssen Strmerzeugungseinheiten nur dann nicht, wenn sie weder mittelbar nch unmittelbar an ein Netz angeschlssen sind der werden sllen. Inselanlagen müssen sich als nicht registrieren. Ortsfeste Strmspeicher müssen auch dann separat als eigenständige Anlage registriert werden, wenn sie mit einer Erzeugungsanlage (z. B. Phtvltaik) verbunden sind. Ntstrmaggregate müssen nur dann registriert werden, wenn sie rtsfest sind und im Parallelbetrieb zum Netz gefahren werden (können). Gaserzeugungsanlagen. Gemeldet werden müssen diese nur dann nicht, wenn die Anlage weder mittelbar nch unmittelbar an ein Gasnetz angeschlssen ist der werden sll. Gasspeicher. Gemeldet werden müssen diese nicht, wenn der Gasspeicher weder mittelbar nch unmittelbar an ein Gasnetz angeschlssen ist der werden sll. Strmverbrauchseinheiten sind nur dann zu registrieren, wenn sie Strm aus dem Höchst- der Hchspannungsnetz entnehmen. Gasverbrauchseinheiten sind nur dann zu registrieren, wenn sie Gas aus dem Fernleitungsnetz entnehmen. 2 Als Einheiten werden im MaStR im Strmbereich die einzelnen Generatren bezeichnet. 3
4 Weitere Detailfragen zum MaStR Was bedeutet, dass eine Anlage weder mittelbar nch unmittelbar an ein Netz angeschlssen ist? ( 5 Absatz 2 MaStRV) Es darf keinerlei Netzanschluss bestehen. Ein mittelbarer Anschluss besteht, wenn die lkale Leitungsstruktur, in die die [ ] Strmerzeugungsanlage eingebunden ist der Strm bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versrgung darstellt, aber ihrerseits unmittelbar der mittelbar mit dem Netz der allgemeinen Versrgung verbunden ist. Bei einer slchen lkalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versrgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversrgung der ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versrgung dient, handeln. (Eigenversrgungsleitfaden der Bundesnetzagentur). Wer muss die Anlage registrieren, wenn ich eine Anlage besitze, diese aber nicht selbst betreibe? ( 2 Nr. 2 i. V. m. 3 MaStRV) Das Eigentum an einer Anlage spielt in diesem Zusammenhang keine Rlle. Meldepflichten hat derjenige, der die Anlage tatsächlich betreibt. Bis zu welchem Zeitpunkt muss meine bestehende der neue Anlage registriert sein? ( 5 Absatz 1 i. V. m. Absatz 5 MaStRV) Durch die Verzögerung des Online-Prtals werden die Fristen des Marktstammdatenregisters zum Teil verlängert. Ab dem Start des Webprtals wurde eine Übergansphase vn zwei Jahren eingeräumt. Die Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet damit am 31. Januar Anlagen und Einheiten, die nach dem 30. Juni 2017 in Betrieb genmmen wurden der deren installierte Leistung sich unabhängig vm Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme der Anlage verändert hat, müssen innerhalb der ersten sechs Mnate nach dem Start des Webprtals registriert werden. Die Frist endet damit am Dasselbe gilt für Prjekte, die nach dem 1. Juli ihre Zulassung bekmmen haben. Anlagen und Einheiten, die bereits nach Inkrafttreten der Verrdnung registriert wurden, haben nach Start des Webprtal zwei Jahre Zeit (bis ) ihre nch nicht gespeicherten Daten nachzutragen. Neue Netzbetreiber, neue EEG- und KWK-Anlagen swie neue Strmspeicher müssen sich innerhalb eines Mnats nach der Genehmigung des Netzbetriebs bzw. ihrer Inbetriebnahme tun. EEG- und KWK-Anlagen, um ihre Förderung nicht zu gefährden; Netzbetreiber, da ihnen mit der Netzbetreiberprüfung eine wichtige Rlle zukmmt. Alle erfrderlichen Infrmatinen sind auf der Website der Bundesnetzagentur zu finden. 4
5 Was muss ich tun, wenn ich eine Bestandsanlage habe? Zunächst einmal ist wichtig: Betreiber vn Bestandsanlagen müssen sich und ihre Anlagen neu registrieren. Bestandsanlage heißt in diesem Fall, dass die Anlage vr dem Start des Webprtals am bereits registriert war. Sie haben dafür Zeit bis zum Eine Ausnahme besteht bei Leistungsänderungen vn Bestandsanlagen, die innerhalb vn sechs Mnaten nach Start des Prtals (d. h. bis ) im Register eingetragen sein müssen. Im MaStR werden die Daten zu Bestandsanlagen aus bisher bestehenden Registern übernmmen und zu einer ersten Darstellung der Energielandschaft verarbeitet und mit datenschutzrechtlichen Einschränkungen öffentlich gemacht. Die Daten zu Anlagen und Betreibern werden erst nach ihrer Registrierung öffentlich gezeigt. Daten zu natürlichen Persnen und vn Persnen, die denselben Schutz genießen, wie auch Standrtdaten vn Einheiten und Anlagen mit einer Größe vn bis zu 30 Kilwatt werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht. Weitere Infrmatinen dazu finden Sie hier. Was muss ich tun, wenn ich meine Anlage vrläufig der endgültig stilllegen möchte? ( 5 Absatz 3 und Absatz 5 MaStRV) Vrläufige und endgültige Stilllegungen müssen registriert werden. Dies muss bis zu einem Mnat nach Eintritt des Ereignisses geschehen sein. Wie rasch muss ich Änderungen im Register eintragen? ( 7 MaStRV) Änderungen, die im Register gemeldete Daten betreffen, müssen spätestens nach einem Mnat eingetragen sein. Welche Daten muss ich melden? Die zu meldenden Daten unterscheiden sich je nach Fall. Eine Auflistung findet sich im Anhang der Marktstammdatenregisterverrdnung und ist auch im Webprtal zu finden. Wer hat Zugriff auf die Daten? ( 15 und 16 MaStRV). Grundsätzlich sind alle Daten des Registers öffentlich zugänglich. Ausgenmmen hiervn sind Daten, die als vertraulich eingestuft werden und Standrtdaten vn Einheiten und Anlagen mit einer Größe vn bis zu 30 Kilwatt. Grund hierfür ist, dass diese in der Regel Privatpersnen zugerdnet werden können, für die häufig der Erzeugungsrt dem Whnrt entspricht. S sll vermieden werden, dass Rückschlüsse vn Standrtdaten auf bestimmte Persnen gezgen werden. 5
6 Weiterhin dürfen keine Daten zu Privatpersnen veröffentlich werden. Dasselbe gilt für Persnen, die denselben Schutz genießen. Hierunter fallen beispielsweise Unternehmen, bei denen der Firmenname auf die Privatpersn hinweist (Max Mustermann GmbH). Diese können sich auch als natürliche Persnen registrieren. Die nicht öffentlichen Daten einschließlich der persnenbezgenen Daten können vn einer ganzen Reihe vn Behörden genutzt werden, s u. a. vm Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Umweltbundesamt, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkntrlle, Finanzbehörden vn Bund und Ländern swie der Bundesnetzagentur selbst. Was passiert, wenn ich mich nicht der nicht vllständig registriere? ( 21, 23, 25 Absatz 6 MaStRV) Es handelt sich in diesen Fällen um eine Ordnungswidrigkeit nach 95 Absatz 1 Nummer 5d des Energiewirtschaftsgesetzes. Diese wird bei vrsätzlichen Verstößen mit einer Geldbuße vn bis zu Eur geahndet. Zudem erhalten Betreiber vn EEG- und KWK-Anlagen keine Förderung nach den beiden Gesetzen ausgezahlt, slange sie ihrer Registrierungspflicht nicht nachkmmen. Betreiber vn Bestandsanlagen erhalten ab dem 31. Januar 2021 keine Förderung mehr nach EEG und KWKG ausgezahlt, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkmmen. Dies gilt auch für Strmspeicher, die Strm aus EEG-Anlagen zwischenspeichern. Ansprechpartner Dr. Sebastian Blay blay.sebastian@dihk.de Till Bullmann bullmann.till@dihk.de Hinweis: Obwhl die Infrmatinen zu diesem Merkblatt srgfältig recherchiert wurden, kann für die inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernmmen werden. 6
Überarbeitetes Merkblatt zum Marktstammdatenregister vom Dezember
Überarbeitetes Merkblatt zum Marktstammdatenregister vm Dezember 2018 Im Nvember 2018 ist die nvellierte Markstammdatenregisterverrdnung Kraft getreten. 1 Sie trägt der verzögerten technischen Umsetzung
MehrMerkblatt zum Marktstammdatenregister
Merkblatt zum Marktstammdatenregister Im März 2017 ist die sog. Markstammdatenregisterverordnung in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage baut die Bundesnetzagentur derzeit das sog. Marktstammdatenregister
MehrMerkblatt zum Marktstammdatenregister
Merkblatt zum Marktstammdatenregister Im März 2017 ist die Markstammdatenregisterverordnung in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage baut die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) auf. Mit
MehrFAQ s Marktstammdatenregister
FAQ s Marktstammdatenregister Was ist das Marktstammdatenregister? Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut worden, das von
MehrRGC Rechtsinfo Spezial - Novelle EEG 2014
RGC Rechtsinf Spezial - Nvelle EEG 2014 Teil 2: Eigenversrgung und EEG Umlage ENTWURF 58 EEG 2014 Die nachflgende Darstellung gibt auf der Grundlage des Referentenentwurfs vm 31.03.2014 in Verbindung mit
MehrStellungnahme zum Entwurf einer Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV-E)
Stellungnahme zum Entwurf einer Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV-E) - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 14.12.2016 den Entwurf einer Marktstammdatenregisterverordnung
MehrDas Marktstammdatenregister: Pflichten für die Beteiligten nach der MaStRV
Das Marktstammdatenregister: Pflichten für die Beteiligten nach der MaStRV Peter Stratmann und Philipp Wolfshohl Berlin, 12.10.2017 www.bundesnetzagentur.de 2 Das MaStR Pflichten der Beteiligten Pflichten
MehrDas Anlagenregister. Peter Stratmann Bundesnetzagentur.
Das Anlagenregister Peter Stratmann Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de Anlagenerfassung bei der BNetzA PV-Meldeportal seit 2009: Besteht fort bis zur Einführung des MaStR Anlagenregister: Seit
MehrMarktstammdatenregister
Marktstammdatenregister 2019 Michael Zierer Die vorliegende Information ist ein Service der IHK Hochrhein-Bodensee für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung
MehrInformation über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV
Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV Betreiber von vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommenen EEG-Anlagen (Bestandsanlagen) im Geltungsbereich des
MehrAktuelle Informationen zum Marktstammdatenregister
Aktuelle Informationen zum Marktstammdatenregister 13.-16. November 2018 Informationsveranstaltung für Netzbetreiber www.bundesnetzagentur.de Es wird Ernst 2 Die ersten Gedanken zum MaStR gab es im Sommer
MehrErklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen
Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen Bitte beachten Sie, dass eine Meldung nur erforderlich ist wenn eine Änderung an der Anlage vorgenommen wurde. Speichereinheiten
MehrDaten für den Gasbereich
17.11.2016 Daten für den Gasbereich Inhalt 1. Daten zur Gaserzeugungseinheit... 3 2. Daten zu Gaserzeugungslokation... 5 3. Daten zur Gasverbraucheinheit... 7 4. Daten zur Gasverbrauchslokation... 10 5.
Mehreinspeiser.info Aktuelle Informationen für Anlagenbetreiber
Aktuelle Informationen für Anlagenbetreiber Ausgabe 3 Juni 2017 Foto: Massimo Cavallo Fotolia EDITORIAL Sehr geehrte Damen und Herren, ab 1. Juli 2017 gelten die neuen Meldepflichten für das Marktstammdatenregister.
MehrMarktstammdatenregister (MaStR) Vorstellung auf den marktgebietsweiten regionalen Netzbetreibertreffen
Marktstammdatenregister (MaStR) Vorstellung auf den marktgebietsweiten regionalen Netzbetreibertreffen 1 Inhalt Ausgangssituation und Rechtliche Grundlage Ziele und Verbesserungen Rolle der Netzbetreiber
MehrBetreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen wichtige Meldepflichten an die Bundesnetzagentur beachten Sofortiges Handeln empfohlen
Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen wichtige Meldepflichten an die Bundesnetzagentur beachten Sofortiges Handeln empfohlen Je nachdem, in welchem Zeitraum Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen)
MehrHinweise zur Belieferung von Letztverbrauchern in Kundenanlagen (auch für Mieterstrommodell nach EEG 2017)
Hinweise zur Belieferung von Letztverbrauchern in Kundenanlagen (auch für Mieterstrommodell nach EEG 2017) Dieses Merkblatt richtet sich an Betreiber von Kundenanlagen sowie deren Dienstleister, die eine
MehrLeistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: BV zur Lieferung von elektrischer Energie (mindestens 60 % Ökostrom)
Leistungsbeschreibung Vergabe-Nr.: BV17332 zur Lieferung vn elektrischer Energie (mindestens 60 % Ökstrm) 1. Vrbemerkung Die VRR AöR schreibt für ihre Abnahmestellen die Lieferung elektrischer Energie
MehrErläuterung für das Formular zur Meldung von Batteriespeichern im Register der Bundesnetzagentur
Sollten nach der Durchsicht der Erläuterungen Fragen zu dem Formular und den auszufüllenden Feldern aufkommen, wenden Sie sich bitte an: Per E-Mail: service@marktstammdatenregister.de Per Telefon: 0228/14-33
MehrRichtlinien zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen
Richtlinien zur Förderung vn Umweltschutzmaßnahmen (Gültig ab 01.01.2017) Allgemeines Die seit dem 01.01.2014 geltenden Richtlinien zur Förderung.g. Maßnahmen wurden geändert. Die Gemeinde Graben-Neudrf
MehrWas müssen Anlagenbetreiber tun, um ihre EEG-Vergütung nicht zu verlieren
Neue Meldepflichten, neue Vorgaben zur Eigenstromversorgung Was müssen Anlagenbetreiber tun, um ihre EEG-Vergütung nicht zu verlieren Dr. Helmut Loibl am 17. November 2017 REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt
MehrAngaben zum Anlagenbetreiber. Anschrift des Anlagenbetreibers. Zustellanschrift (wenn abweichend) Angaben zur Anlage. Standort der Anlage
Vergütungsantrag für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach dem "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWKG) und für den Kraft-Wärme-KopplungsZuschlag nach dem
MehrFinanzverwaltung Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Finanzverwaltung Infrmatinen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverrdnung (DSGVO) Mit diesen Datenschutzhinweisen infrmieren wir Sie gemäß der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverrdnung
MehrStadt Rödental. Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie
Stadt Rödental Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie 1. Zieldefinitin a) Die Stadt Rödental führt ein Markterkundungsverfahren nach
MehrNetzbetreiberprüfung im Marktstammdatenregister
Netzbetreiberprüfung im Marktstammdatenregister 13.-16. November 2018 Informationsveranstaltung für Netzbetreiber www.bundesnetzagentur.de Netzbetreiberprüfung: Was wird geprüft 2 Geprüft werden alle Einheiten
MehrDie neue Punkteregelung ab
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002h_themen/p_punkteregelung_01.htm Die neue Punkteregelung ab 01.05.2014 Nach dem Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und
MehrRisikoeinstufung und Verkehrsunternehmensregister Kurzinformation (Stand: November 2016)
(Stand: Nvember 2016) Einleitung: Seit 3. Februar 2014 ist in Österreich zur Umsetzung vn EU-Vrgaben das Verkehrsunternehmensregister in Betrieb. Dieses Web-basierte Register wurde beim Bundesrechenzentrum
MehrAnwenderdokumentation. EinspeiserPortal
Anwenderdkumentatin EinspeiserPrtal Inhalt 1. Einleitung... 3 2. Zugangsdaten... 4 2.1 Zugangsdaten... 4 2.1.1 Elektrfachbetrieb registrieren... 4 2.1.2 Anlagenbetreiber registrieren... 6 2.1.3 Anmelden...
MehrBeförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Werdenfels
Beförderungsbedingungen Entgelte für das Aktinsangebt Regi-Ticket. Grsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die Bedingungen für den Internet-
MehrRechte für Windenergieanlagen ohne Förderanspruch
Rechte für Windenergieanlagen ohne Förderanspruch BWE Forum: Zukunftsfragen im WEA-Betrieb HUSUM Wind 2017 Dr. Steffen Herz Über uns Umfassende rechtliche Beratung u.a. von Anlagenbetreibern, Projektentwicklern,
MehrRecht auf Auskunft Art. 15 DS-GVO
Recht auf Auskunft Art. 15 DS-GVO Wie schn nach der bisherigen Rechtslage haben betrffene Persnen gem. Art. 15 Datenschutzgrundverrdnung (DS-GVO) das Recht vn einem verantwrtlichen Unternehmen Auskunft
MehrEEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung
EEG- Umlagepflicht bei Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2014 E-Werk Mittelbaden 25. November 2015 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger
MehrLeitfaden Photovoltaikanlagen Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen
Leitfaden Photovoltaikanlagen Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen Version 2.0 Inhalt 1. Einführung... 3 2. Ablauf für den Netzanschluss der Eigenerzeugungsanlage...
MehrMein Ziel ist es, so schnell als möglich eine Verbesserung zu erzielen.
Herzlich Willkmmen! Ich freue mich, dass Sie sich für eine Heilbehandlung bei uns entschieden haben und die Bereitschaft haben, die wirklichen Ursachen Ihrer Prbleme anzuschauen! Mein Ziel ist es, s schnell
MehrCode of Conduct VAS/WAP Billing Dienste
Cde f Cnduct VAS/WAP Billing Dienste 01.2016 1 Inhalt 1. Präambel 3 2. Pflichten und Sanktinen 5 2 Präambel Mit VAS/WAP-Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme vn digitalen Diensten
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Anschrift: Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Ansprechpartner: Herr Hendrik Hiltrop Tel.: 0228 / 711 3324 Fax: 0228 / 711 3329 E-Mail: Hendrik.Hiltrop@bonn-netz.de Frau Janine Kambeck Tel.: 0228 / 711
MehrInformationsschreiben an alle Einspeiser. Arrach, den Sehr geehrter Einspeiser,
Informationsschreiben an alle Einspeiser Arrach, den 10.03.2015 Sehr geehrter Einspeiser, die EW Geiger GmbH als Dienstleister des Netzbetreibers Hermann Geiger Stiftung wurde beauftragt, Sie heute in
MehrVereinbarungserklärung zur Bereitstellung von virtuellen Windows Servern
zur Bereitstellung vn virtuellen Windws Servern 0. Präambel Grundlage ist die Benutzerrdnung des ZIM nachflgend Anbieter genannt. Berechtigt sind Einrichtungen der Universität Wuppertal, vertreten durch
MehrEigenerzeugung und Eigenversorgung
Eigenerzeugung und Eigenversorgung Dr. Sebastian Bolay, Moritz Hundhausen Quo vadis Eigenerzeugung? Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen angesichts der Veränderungen in Energiewirtschaft und -politik?
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Anschrift: Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Ansprechpartner: Herr Hendrik Hiltrop Tel.: 0228 / 711 3324 Fax: 0228 / 711 3329 E-Mail: Hendrik.Hiltrop@bonn-netz.de Frau Janine Kambeck Tel.: 0228 / 711
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
zwischen PrfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Flgenden PrfitBricks genannt - und. - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt - Dkumenten-Infrmatinen: Versin: 2.1 Stand: 22.01.2015
MehrBeförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Mecklenburg-Vorpommern-Ticket
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebts Mecklenburg-Vrpmmern- Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der Deutschen
MehrBeförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebts Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr) und
MehrVom 4. November 1996, BGBl. I. S geändert am (S. 3220); am (S. 565); am (S. 766) 1 Anwendungsbereich
Verrdnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz (Gentechnik-Verfahrensverrdnung - GenTVfV) Vm 4. Nvember 1996, BGBl. I. S. 1657 geändert
MehrMarktstammdatenregister 3. Meilenstein Datendefinition
Marktstammdatenregister 3. Meilenstein Datendefinition 16. März 2016 www.bundesnetzagentur.de Tagesordnung 2 Aktueller Stand des MaStR Vorstellung Regiocom Konsultationsbeiträge Eingegangene Stellungnahmen
MehrBeförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket Franken-Thüringen + Leipzig
Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktinsangebt Regi-Ticket Franken-Thüringen + Leipzig Gültig ab 09. Dezember 2018 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen
MehrWelche Daten für das Marktstammdatenregister?
Welche Daten für das Marktstammdatenregister? 9. Juni 2015 www.bundesnetzagentur.de TOP 2 Aktueller Stand des MaStR Marktstammdatenregister 3 Es wird ein Register der Stammdaten des Energiemarktes aufgebaut
MehrBeförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebtes Gültig ab 09. Dezember 08. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)
MehrAuch Windenergieanlagen haben Rechte Rechte und Pflichten nach dem EEG für WEA ohne Förderanspruch
Auch Windenergieanlagen haben Rechte Rechte und Pflichten nach dem EEG für WEA ohne Förderanspruch 26. Windenergietage Warnemünde, 8. November 2017 Dr. Steffen Herz Über uns Umfassende rechtliche Beratung
Mehr20 Jahre Verantwortung für Netze
20 Jahre Verantwortung für Netze Hinweis zum zeitlichen Verständnis der Sanktionsfolgen bei Pflichtverstößen des Anlagenbetreibers nach 52 Absatz 3 EEG Hinweis 2018/1 24. Januar 2018 HINWEIS 2018/1 Rechtsnatur
MehrVerpflichtende Energieaudits nach dem novellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Verpflichtende Energieaudits nach dem nvellierten Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Für alle größeren Unternehmen: Energieaudit wird Pflicht 19.05.2015 Hintergrund Energiewende Ziele der EU 2 Energieeffizienzrichtlinie
MehrEEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1
EEG- Umlagepflicht Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2017 E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger
MehrLeitfaden zur Eigenversorgung
Dipl. Ing. Markus Schnier www.ecotec.de www.ecotec.de www.maierwoelfert.de Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur Klärung wesentlicher Streitfragen RA Dr. Christoph Maier ECOTEC - Ingenieure
MehrBeförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots
Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktinsangebts Gültig ab 0. Dezember 07. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB
MehrMesskonzept 1 Volleinspreisung EEG-Anlagen (Bsp. PV)
Messkonzept 1 Volleinspreisung EEG-Anlagen (Bsp. PV) Die Einspeisung der gesamterzeugten Energiemenge erfolgt direkt in das Netz der TWO / des VNB und wird getrennt von der bestehenden Kundenanlage für
MehrEin weiteres an gleicher Stelle auffindbares Formular in Open Office Vorlage deckt den gesamten Bereich der Rechtshilfe ab.
BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Erlass vm 28. Nvember 2011 über die Einführung eines elektrnischen Wrkflws betreffend Berichte der Staatsanwaltschaften/Oberstaatsanwaltschaften und Einzelerlässe der Oberstaatsanwaltschaften/des
MehrBayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur EEG-Umlage bei Eigenversorgung mit Photovoltaik(PV)-Anlagen (nach EEG 2017, Stand 22.12.2016) Begriffsdefinitionen:
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht mit Inbetriebnahme bis
Bitte ausgefüllt zurück an: ENA Energienetze Apolda GmbH Tel.: 03644 502835 Heidenberg 52 Fax: 03644 502838 99510 Apolda E-Mail: info@en-apolda.de Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen
MehrHinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,
EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:
MehrBefragung der Kandidaten zur Bundestagswahl Antworten des SPD-Kandidaten Oliver Kellmer
Befragung der Kandidaten zur Bundestagswahl 2017 Antwrten des SPD-Kandidaten Oliver Kellmer (siehe gelbe Hervrhebung) 1. Umgang mit eventuellen Zielknflikten beim Atmausstieg Wie sll die künftige Regierung
MehrAnleitung Aufforderung zur Datenkorrektur
Anleitung Aufforderung zur Datenkorrektur Diese Anleitung richtet sich an Anlagenbetreiber, die eine Anlage oder Einheit 1 im MaStR registriert haben und eine Aufforderung zur Datenkorrektur erhalten haben.
MehrDatenschutzerklärung auf der Praxishomepage (Muster)
Datenschutzerklärung auf der Praxishmepage (Muster) Stand: Juni 2018 Die eurpäische Datenschutzgrundverrdnung (DSGVO) sieht bei der Erhebung persnenbezgener Daten umfangreiche Infrmatinspflichten vr, um
MehrPolizei Hamburg Stand: September 2018
Plizei Hamburg Stand: September 2018 Allgemeine Infrmatinen zur Umsetzung vn Vrgaben gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverrdnung (DSGVO) über die Verarbeitung persnenbezgener Daten durch die
MehrInformationsveranstaltung bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Infrmatinsveranstaltung bei der Bezirksregierung Düsseldrf am 31. Mai 2012 Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - Prüfbehörde - Seite 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012 Prüfbehörde
MehrClearingstelle EEG 28. Fachgespräch Rechtsfolgen bei Meldeverstößen
Rechtsfolgen bei Meldeverstößen Rechtsfolgen und Sanktionen aus Sicht der Netzbetreiber Assessor jur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 12. September 2017 www.bdew.de 28. Fachgespräch Teil 1: Registrierungspflichten
MehrBEITRITTSERKLÄRUNG >>AUSFERTIGUNG FÜR DEN VEREIN<<
BEITRITTSERKLÄRUNG >>AUSFERTIGUNG FÜR DEN VEREIN
MehrNeue Entwicklungen im Gasmarkt
Neue Entwicklungen im Gasmarkt Andreas Grübel Dipl.-Ing. Partner Übersicht I. Liberalisierung II. Virtueller Handel, systematik III. Ist-Situatin, Mdellüberlegungen Basismdell (Zwei-Vertrags-Mdell) Optinsmdell
MehrANDRÉ STÄMMLER RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR URHEBER- UND MEDIENRECHT EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER (TÜV)
DSGVO is cming! ANDRÉ STÄMMLER RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR URHEBER- UND MEDIENRECHT EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER (TÜV) DSGVO WIE WAS WO Wann? ab 25.05.2018 wird scharf geschssen! keine Übergangsfristen
MehrAntrag auf Zulassung einer Ausnahme gemäß 9 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)- Nachtarbeit ( Uhr) -
Absender: Rhein-Erft-Kreis Fax: (02271) 83 2348 Amt 70/33 Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim, den Antrag auf Zulassung einer Ausnahme gemäß 9 Landes-Immissinsschutzgesetz (LImSchG)- Nachtarbeit (22.00-6.00
MehrDas Marktstammdatenregister ist da was kommt auf Anlagenbetreiber zu?
Das Marktstammdatenregister ist da was kommt auf Anlagenbetreiber zu? Ehingen, 08. November 2017 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer
MehrERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT BEI BESTANDSANLAGEN
oder per E-Mail an: einspeisung@do-netz.de Dortmunder Netz GmbH Netzvertrieb Günter-Samtlebe-Platz 1 44135 Dortmundax a: 0 n nnetzvertrieb231. 544 1963 ERKLÄRUNG DES ANLAGENBETREIBERS ZUR EEG-UMLAGEPFLICHT
MehrWasserkraftnutzung im EEG Ein Überblick
Wasserkraftnutzung im EEG 2014 Ein Überblick Florian Weh 1 Wasserkraft - gespeicherte Sonnenenergie Florian Weh 2 Wasserkraftpotenziale in BRD und Weltweit Quelle: BMWi Aus heutiger Sicht ist eine Verdopplung
MehrINTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel
Eurpäische Unin Eurpäischer Fnds für reginale Entwicklung Unia Eurpejska Eurpejski Fundusz Rzwju Reginalneg INTERREG-Merkblatt: De-Minimis-Regel 1. De-minimis-Beihilfen Der Begriff De-minimis-Regel stammt
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
An: SSW Netz GmbH, Marienstr. 1, 66606 St. Wendel Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte
MehrHinweis: Auch Speicher sind Stromerzeugungsanlagen im Sinne des EEG. Je Anlage ist ein gesonderter Bogen auszufüllen. Telefon/Mobil:
Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Neuanmeldung (die Anlage war bisher noch nicht in Betrieb) Umstellung der
MehrGrundlegendes Für die Pruss Armaturen AG (im folgenden Pruss) hat Datenschutz einen hohen Stellenwert.
Datenschutzerklärung Inhalt Grundlegendes... 1 Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwrtlichen... 2 Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten... 2 Ckies... 2 Erfassung vn allgemeinen Daten
MehrAnleitung zur Einrichtung von Projektassistenzen
Anleitung zur Einrichtung vn Prjektassistenzen Zweck Die im rechtlichen Sinn für ein beim DAAD beantragtes Prjekt verantwrtliche Persn, der sgenannte Prjektverantwrtliche kann weiteren Persnen ermöglichen
MehrStruktur der Daten zu Marktakteuren, Einheiten und Gruppierungsobjekten im Marktstammdatenregister
September 2018 Struktur der Daten zu Marktakteuren, Einheiten und Gruppierungsobjekten im Marktstammdatenregister - 1 - Inhalt 1 Objektmodell... 3 2 Daten zu Marktakteuren... 4 2.1 Datenverantwortung des
MehrDIHK-Merkblatt Elektromobilität
DIHK-Merkblatt Elektromobilität Elektrofahrzeuge im Unternehmen rechtssicher laden E-Mobilität 2018 Elektromobilität ist in der Wirtschaft stark im Kommen: Fast jedes fünfte Unternehmen hat sich bereits
Mehr1.2 Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten der paydirekt GmbH unter: 2.1 Bei Registrierung für paydirekt über den Online-Banking-Bereich der Bank
Für die Vertragserfüllung zur Teilnahme an paydirekt ( Vertragserfüllung ) nutzt die Bank die paydirekt GmbH. Die paydirekt GmbH wurde vn der deutschen Kreditwirtschaft für diesen Zweck gegründet. Sie
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH EEG-Management Bullachstr. 27 82256 Fürstenfeldbruck Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung
MehrDatenschutzerklärung Autismus Südbaden, e.v.
Datenschutzerklärung Autismus Südbaden, e.v. Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Verein. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für den Vrstand der RV Autismus Südbaden e.v. Eine
Mehr1 Nach 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 und 5 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes
Pstanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrEEG-Umlage und Meldepflichten im Kontext von Elektromobilität
EEG-Umlage und Meldepflichten im Kontext von Elektromobilität Julia Böhm LL.M., Referat Erneuerbare Energien 31. Fachgespräch Clearingstelle EEG/KWKG Berlin, 26. September 2018 www.bundesnetzagentur.de
MehrVersicherungsvermittler mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldrf Pstfachadresse: Pstfach 10 10 17. 40001 Düsseldrf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldrf Telefn 0211 3557-0 Versicherungsvermittler mit Ausnahme
MehrWir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besnders hhen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Medical Valley Center GmbH. Eine Nutzung
MehrPolizei Hamburg Im April 2019
Plizei Hamburg Im April 2019 Allgemeine Infrmatinen zur Umsetzung vn Vrgaben gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverrdnung (DSGVO) über die Verarbeitung persnenbezgener Daten durch die Plizei
MehrNEWSLETTER NR. 11/2014
Simone Binder Von: Simone Binder Gesendet: Donnerstag, 28. August 2014 10:31 Betreff: Newsletter Nr. 11/2014 vom 28.08.2014 - HEIDER ENERGIE NEWSLETTER NR. 11/2014 Hier erfahren Sie alles Aktuelle rund
MehrMesstechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber
Messtechnische Fragen aus Sicht der Netzbetreiber Constanze Hartmann, LL.M./ BDEW 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Technische Aspekte im EEG: Messung & Technik www.bdew.de Eigenversorgung und EEG-Umlagepflicht
MehrBeförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktionsangebot Regio-Ticket München-Nürnberg
Gültig ab 09. Dezember 2018 Beförderungsbedingungen und Entgelte für das Aktinsangebt Regi-Ticket München-Nürnberg 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Persnen durch die Unternehmen der
MehrKundendatenblatt für Photovoltaikanlagen
Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. 1.1 Angaben zum Anlagenbetreiber Anschrift des Anlagenbetreibers Nachname/Firma: Vorname: Telefon: Mobil: Fax: E-Mail: 1.2 Zustellanschrift (sofern von oben
MehrMaStR-Nummernkonzept
17.11.2016 MaStR-Nummernkonzept Die Nummern für Anlagen und Marktakteure im MaStR bestehen aus einem Präfix aus drei Buchstaben, der die Marktfunktion kennzeichnet, zehn zufälligen Ziffern und einer abschließenden
MehrÜberblick über Datenschutzgrundverordnung
Überblick über Datenschutzgrundverrdnung ÖBB-Persnenverkehr AG Datenschutzgrundverrdnung Mag. Veriana Ostermann, Datenschutzbeauftragte des Teilknzerns der ÖBB-Persnenverkehr AG Themen Rechtsgrundlage
Mehr