Überarbeitetes Merkblatt zum Marktstammdatenregister vom Dezember
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- Joachim Schuster
- vor 5 Jahren
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1 Überarbeitetes Merkblatt zum Marktstammdatenregister vm Dezember 2018 Im Nvember 2018 ist die nvellierte Markstammdatenregisterverrdnung Kraft getreten. 1 Sie trägt der verzögerten technischen Umsetzung des Webprtals wie auch dem erhöhten Datenschutz Rechnung. Auf der Grundlage der Verrdnung baut die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) auf, das am 31. Januar 2019 in Betrieb gehen sll. Mit dem Register wird eine vn jedermann nutzbare einheitliche Datenbasis geschaffen. Das MaStR löst das Anlagenregister und das PV-Meldeprtal ab und bündelt viele energiewirtschaftliche Meldepflichten im Strm- und Gasbereich. Auch wenn Sie sich bisher nicht in einem behördlichen Register gemeldet haben, kann es sein, dass Sie vn den neuen Meldepflichten betrffen sind. Bitte beachten Sie insbesndere die Ausführungen zur Frage: Wann bin ich Strmlieferant und muss mich registrieren? Das Webprtal des Registers wurde nicht, wie ursprünglich vrgesehen, zum Juli 2017 fertiggestellt. Die neuen Registrierungspflichten können deswegen größtenteils nch nicht erfüllt werden. Zurzeit können sich nur Strm- und Gasnetzbetreiber, denen bereits eine Genehmigung nach dem 4 EnWG für den Netzbetrieb vrliegt, im Webprtal registrieren. Der flächendeckende Start des Webprtals wird vn der Bundesnetzagentur für den 31. Januar 2019 angekündigt. Anlagen, die für ihre Förderung auf eine Registrierung angewiesen sind, können gleichwhl registriert werden: Die Bundesnetzagentur wird infrmieren, wenn das Webprtal seinen Betrieb aufgenmmen hat. Sie hat deutlich gemacht, dass bis dahin keine Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fehlender Meldungen eingeleitet werden. Wer muss Daten ins Register eintragen, um der Meldepflicht nachzukmmen? ( 3 i. V. m. 5 MaStRV) Die meisten Meldepflichten im MAStR können derzeit nicht erfüllt werden, weil das Webprtal nch nicht eingerichtet ist. Nach dem Start des Webprtals müssen sich die Marktakteure selbst swie, wenn vrhanden, ihre Einheiten zur Erzeugung, Speicherung und Verbrauch vn Strm und Gas im Register eintragen. Bei den Betreibern neuer EEG- und KWKG-Anlagen ist die Registrierung allerdings auch vrher schn erfrderlich. 1 Hinweis: Bis zum wurde der finale Text nch nicht veröffentlicht. 1
2 Im Einzelnen: Betreiber vn Erzeugungseinheiten (Strm und Gas) müssen sich selbst ins Register eintragen, damit sie drt die Daten ihrer Einheiten registrieren und pflegen können (siehe auch Welche Einheiten müssen registriert werden? ). Strmverbraucher müssen sich und ihre Strmverbrauchseinheiten nur eintragen, wenn die Einheiten an das Höchst- der Hchspannungsnetz angeschlssen sind. Gasverbraucher müssen sich und ihre Gasverbrauchseinheiten nur eintragen, wenn ihre Einheiten an das Fernleitungsnetz angeschlssen sind. Organisierte Marktplätze: Dazu gehören z. B. Strmbörsen, wenn sie Prdukte für den deutschen Markt handeln, aber auch Handelsplattfrmen etwa für OTC-Geschäfte der für Netz- der Gasspeicherkapazitäten. Sbald das Register gestartet ist, müssen sich unter der Bezeichnung Akteur im Strmmarkt und Akteur im Gasmarkt registrieren: Strmlieferanten: siehe Ausführungen zur nachflgenden Frage Wann bin ich Strmlieferant? Transprtkunden: Dieser Begriff ist analg zum Strmlieferanten zu verstehen. Auch hier gilt: Viele Unternehmen können Transprtkunden sein, hne dies zu wissen. Bilanzkreisverantwrtliche Messstellenbetreiber Netzbetreiber (vn Netzen der allgemeinen Versrgung swie vn geschlssenen Verteilnetzen) Wann bin ich Strmlieferant und muss mich registrieren? Strmlieferant bin ich nach der gesetzlichen Regelung dann, wenn ich Strm an einen Dritten, als z. B. an einen persnenverschiedenen Letztverbraucher liefere. Dabei spielt es keine Rlle, b die Lieferung entgeltlich der unentgeltlich erflgt. In den meisten Fällen ist klar, wer den Strm liefert und wer ihn verbraucht. In einigen Knstellatinen kann sich jedch durchaus die Frage stellen, wem der Strmverbrauch zuzurechnen ist. Die Bundesnetzagentur gibt im Leitfaden Eigenversrgung drei Kriterien an, an denen sich entscheidet, wer Betreiber der Verbrauchseinrichtungen und smit Letztverbraucher des Strms ist. Sie müssen kumulativ erfüllt sein: Wer übt die tatsächliche Herrschaft über die elektrischen Verbrauchsgeräte aus? Knkret heißt das z. B.: Wem gehört eine Maschine? Wer hat Zugriff darauf? 2
3 Wer bestimmt ihre Arbeitsweise eigenverantwrtlich? Knkret heißt das z. B.: Wer entscheidet, wann die Maschine zu welchem Zweck eingesetzt wird? Wer trägt das wirtschaftliche Risik? Knkret heißt das z. B.: Wer ist wirtschaftlich beeinträchtigt, wenn die Anlage ausfällt? In einigen Fällen wird trtz dieser drei Kriterien nicht auf den ersten Blick klar sein, b eine Persnenverschiedenheit und smit eine Strmlieferung an einen anderen Letztverbraucher vrliegt. Die Frage einer Letztverbraucher-Belieferung muss in Zweifelsfällen hnehin mit dem Netzbetreiber geklärt werden. Eine Eintragung in das Register als Strmlieferant kmmt mit der Neufassung der Verrdnung nur nch dann in Betracht, wenn Strm an eine andere Persn geliefert wird und für die Lieferung ein öffentliches Energieversrgungsnetz bzw. ein geschlssenes Verteilnetz genutzt wird. Reine Weiterverteiler innerhalb einer Kundenanlage unterliegen damit keiner Registrierungspflicht. Welche Einheiten 2 müssen registriert werden? Betreiber müssen Strmerzeugungseinheiten einschließlich EEG- und KWK-Anlagen, Ntstrmaggregaten und Strmspeichern registrieren. Bei Erzeugungsanlagen gibt es keine De-Minimis-Regelung. Bei geförderten Anlagen ist die Registrierung wie bisher im Anlagenregister Fördervraussetzung! Gemeldet werden müssen Strmerzeugungseinheiten nur dann nicht, wenn sie weder mittelbar nch unmittelbar an ein Netz angeschlssen sind der werden sllen. Inselanlagen müssen sich als nicht registrieren. Gaserzeugungsanlagen. Gemeldet werden müssen diese nur dann nicht, wenn die Anlage weder mittelbar nch unmittelbar an ein Gasnetz angeschlssen ist der werden sll. Gasspeicher. Gemeldet werden müssen diese nicht, wenn der Gasspeicher weder mittelbar nch unmittelbar an ein Gasnetz angeschlssen ist der werden sll. Strmverbrauchseinheiten sind nur dann zu registrieren, wenn sie Strm aus dem Höchst- der Hchspannungsnetz entnehmen. Gasverbrauchseinheiten sind nur dann zu registrieren, wenn sie Gas aus dem Fernleitungsnetz entnehmen. 2 Als Einheiten werden im MaStR im Strmbereich die einzelnen Generatren bezeichnet. 3
4 Weitere Detailfragen zum MaStR Was bedeutet, dass eine Anlage weder mittelbar nch unmittelbar an ein Netz angeschlssen ist? ( 5 Absatz 2 MaStRV) Es darf keinerlei Netzanschluss bestehen. Ein mittelbarer Anschluss besteht, wenn die lkale Leitungsstruktur, in die die [ ] Strmerzeugungsanlage eingebunden ist der Strm bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versrgung darstellt, aber ihrerseits unmittelbar der mittelbar mit dem Netz der allgemeinen Versrgung verbunden ist. Bei einer slchen lkalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versrgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversrgung der ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versrgung dient, handeln. (Eigenversrgungsleitfaden der Bundesnetzagentur). Wer muss die Anlage registrieren, wenn ich eine Anlage besitze, diese aber nicht selbst betreibe? ( 2 Nr. 2 i. V. m. 3 MaStRV) Das Eigentum an einer Anlage spielt in diesem Zusammenhang keine Rlle. Meldepflichten hat derjenige, der die Anlage tatsächlich betreibt. Bis zu welchem Zeitpunkt muss meine bestehende der neue Anlage registriert sein? ( 5 Absatz 1 i. V. m. Absatz 5 MaStRV) Durch die Verzögerung des Online-Prtals werden die Fristen des Marktstammdatenregisters zum Teil verlängert. Ab dem Start des Webprtals wird den Registrierungen einen Übergansphase vn zwei Jahren eingeräumt. Ausgenmmen hiervn sind Netzbetreiber und neue EEG- und KWK-Anlagen swie neue Strmspeicher. Diese können sich schn gegenwärtig registrieren und müssen dies auch innerhalb eines Mnats nach der Genehmigung des Netzbetriebs bzw. ihrer Inbetriebnahme tun. EEG- und KWK-Anlagen, um ihre Förderung nicht zu gefährden; Netzbetreiber, da ihnen mit der Netzbetreiberprüfung eine wichtige Rlle zukmmt. Alle erfrderlichen Infrmatinen sind auf der Website der Bundesnetzagentur zu finden. Anlagen und Einheiten, die nach dem 30. Juni 2017 in Betrieb genmmen wurden der deren installierte Leistung sich unabhängig vm Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme der Anlage verändert hat, müssen innerhalb der ersten sechs Mnate nach dem Start des Webprtals registriert werden. Dasselbe gilt für Prjekte, die nach dem 1. Juli ihre Zulassung bekmmen haben. Anlagen und Einheiten, die bereits nach Inkrafttreten der Verrdnung registriert wurden, haben nach Start des Webprtal zwei Jahre Zeit ihre nch nicht gespeicherten Daten nachzutragen. 4
5 Was muss ich tun, wenn ich eine Bestandsanlage habe? Zunächst einmal ist wichtig: Betreiber vn Bestandsanlagen müssen sich und ihre Anlagen erst nach der Inbetriebnahme des Webprtals neu registrieren. Bestandsanlage heißt in diesem Fall, dass die Anlage vr dem Start des Webprtals bereits registriert war. Sie haben dafür zwei Jahre Zeit. Eine Ausnahme besteht bei Leistungsänderungen vn Bestandsanlagen, die innerhalb vn sechs Mnaten nach Start des Prtals im Register eingetragen sein müssen. Im MaStR werden die Daten zu Bestandsanlagen aus bisher bestehenden Registern übernmmen und zu einer ersten Darstellung der Energielandschaft verarbeitet und mit datenschutzrechtlichen Einschränkungen öffentlich gemacht. Die Daten zu Anlagen und Betreibern werden erst nach ihrer Registrierung öffentlich gezeigt. Daten zu natürlichen Persnen und vn Persnen, die denselben Schutz genießen, wie auch Standrtdaten vn Einheiten und Anlagen mit einer Größe vn bis zu 30 Kilwatt werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht. Weitere Infrmatinen dazu finden Sie hier. Was muss ich tun, wenn ich meine Anlage vrläufig der endgültig stilllegen möchte? ( 5 Absatz 3 und Absatz 5 MaStRV) Vrläufige und endgültige Stilllegungen müssen registriert werden. Dies muss bis zu einem Mnat nach Eintritt des Ereignisses geschehen sein. Wie rasch muss ich Änderungen im Register eintragen? ( 7 MaStRV) Änderungen, die im Register gemeldete Daten betreffen, müssen spätestens nach einem Mnat eingetragen sein. Allerdings gilt auch hier: Slange das Webprtal des MaStR nicht eingerichtet ist, kann die Eintragung vn Änderungen unterbleiben es sei denn, es geht um die Änderung der installierten Leistung einer geförderten Anlage, die umgehend zu melden ist. W und ab wann muss ich mich registrieren? Verantwrtlich für das Register ist die Bundesnetzagentur, die es als nline-gestützte Datenbank aufbaut. Ursprünglich sllte das Register im Juli 2017 an den Start gehen. Dieser Termin ist aber auf den 31. Januar 2019 verschben wrden. Die Daten werden über das Internet eingegeben, gepflegt und verfügbar gemacht. Für Bestandsanlagen gilt eine Übergangszeit bei der Registrierungspflicht vn zwei Jahren nach Inbetriebnahme des Webprtals. Ausgenmmen hiervn sind Leistungsänderungen, die innerhalb vn sechs Mnaten gemeldet sein müssen ( 25 Absatz 1 MaStRV). 5
6 Für neue Anlagen, die ihren Betrieb nach Inkrafttreten der Verrdnung am aufgenmmen haben, wird eine Übergansfrist vn sechs Mnaten zugestanden. Nur für neue EEG- und KWK-Anlagen muss sfrt eine Registrierung durchgeführt werden, weil ansnsten die Förderung nicht ausgezahlt wird. Dasselbe gilt für Netzbetreiber. Welche Daten muss ich melden? Die nach der Einrichtung des Webprtals zu meldenden Daten unterscheiden sich je nach Fall. Eine Auflistung findet sich im Anhang der Marktstammdatenregisterverrdnung und wird auch in dem Webprtal zu finden sein. Wer hat Zugriff auf die Daten? ( 15 und 16 MaStRV). Grundsätzlich sind alle Daten des Registers öffentlich zugänglich. Ausgenmmen hiervn sind Daten, die als vertraulich eingestuft werden und Standrtdaten vn Einheiten und Anlagen mit einer Größe vn bis zu 30 Kilwatt. Grund hierfür ist, dass diese in der Regel Privatpersnen zugerdnet werden können, für die häufig der Erzeugungsrt dem Whnrt entspricht. S sll vermieden werden, dass Rückschlüsse vn Standrtdaten auf bestimmte Persnen gezgen werden. Weiterhin dürfen keine Daten zu Privatpersnen veröffentlich werden. Dasselbe gilt für Persnen, die denselben Schutz genießen. Hierunter fallen beispielsweise Unternehmen, bei denen der Firmenname auf die Privatpersn hinweist (Max Mustermann GmbH). Diese können sich auch als natürliche Persnen registrieren. Die nicht öffentlichen Daten einschließlich der persnenbezgenen Daten können vn einer ganzen Reihe vn Behörden genutzt werden, s u. a. vm Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Umweltbundesamt, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkntrlle, Finanzbehörden vn Bund und Ländern swie der Bundesnetzagentur selbst. Was passiert, wenn ich mich nicht der nicht vllständig registriere? ( 21, 23, 25 Absatz 6 MaStRV) Es handelt sich in diesen Fällen um eine Ordnungswidrigkeit nach 95 Absatz 1 Nummer 5d des Energiewirtschaftsgesetzes. Diese wird bei vrsätzlichen Verstößen mit einer Geldbuße vn bis zu Eur geahndet. Zudem erhalten Betreiber vn EEG- und KWK-Anlagen keine Förderung nach den beiden Gesetzen ausgezahlt, slange sie ihrer Registrierungspflicht nicht nachkmmen. Betreiber vn Bestandsanlagen erhalten ab dem 1. Juli 2019 keine Förderung mehr nach EEG und KWKG ausgezahlt, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkmmen. 6
7 Ansprechpartner Dr. Sebastian Blay Till Bullmann Hinweis: Obwhl die Infrmatinen zu diesem Merkblatt srgfältig recherchiert wurden, kann für die inhaltliche Richtigkeit keine Haftung übernmmen werden. 7
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