Bericht an den Gemeinderat. Nr. 19/2016 1
|
|
- Juliane Ziegler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bericht an den Gemeinderat Nr. 19/ Gültigkeiten Ortsbusabonnemente und Gästekarten im Ortsbus Klosters- Serneus (OKS) und Rhätische Bahn (RhB) Erweiterung OKS-Zone und touristischer Tarifverbund Davos-Klosters (TVDK) aufgrund Eingemeindung Saas: Grundsatz- und Kreditentscheid A) Ausgangslage Bekanntlich ist die Heirat von Klosters-Serneus und Saas anlässlich der Urnengemeinde vom 14. Juni 2016 geglückt. Die Stimmberechtigten von Saas stimmten mit 187 zu 78 Stimmen der Eingemeindung zu. In Klosters-Serneus lag die Zustimmung bei 781 Ja-Stimmen. Nein zur gemeinsamen Zukunft sagten 682 Personen. Saas ist nun seit dem 1. Januar 2016 als siebte Fraktion Teil der Gemeinde Klosters-Serneus und übernahm auch deren Verfassung und Gesetzgebung. Die Umsetzung der erfolgten Eingemeindung ist gegenwärtig in vollem Gange. Dabei sind Auswirkungen auf die Tarife des Ortsbusses Klosters-Serneus (OKS) und den touristischen Tarifverbund Davos Klosters (TVDK) zu verzeichnen. Im Speziellen müssen die Gültigkeiten der Ortsbusabonnemente sowie die Gültigkeit der Gästekarten erweitert werden. Dazu wurde im Rahmen der Eingemeindung von Saas bzw. anlässlich der öffentlichen Informationsveranstaltung zur Eingemeindung den EinwohnerInnen von Saas eine Lösungsfindung innerhalb von zwei Jahren nach erfolgter Eingemeindung in Aussicht gestellt. Der Einführungszeitpunkt der neuen Lösungen wurde bereits auf den Fahrplanwechsel vom Dezember 2017 festgelegt. Zwecks Lösungsfindung zu den oben genannten Problemstelllungen im OKS resp. im öffentlichen Verkehr der Gemeinde Klosters-Serneus fand am 25. Februar 2016 in der Ratsstube der Gemeindeverwaltung Klosters-Serneus G:\Kanzlei\Gemeindeschreiber\Gemeinderatsberichte\OKS_Zonenerweiterung_Saas_sowie_Erweiterung_touristischer_Tarifverbund_Davos- Klosters_ docx
2 Bericht an den Gemeinderat Nr. 19/ eine Arbeitssitzung statt. Daran teilgenommen haben die beiden Vertreter des kantonalen Amts für Energie und Verkehr, Herr Werner Glünkin, Leiter Öffentlicher Verkehr, und Herr Thierry Müller, Projektleiter und Sachbearbeiter Öffentlicher Verkehr, Frau Agnes Grünenfelder, Geschäftsführerin touristischer Tarifverbund Davos Klosters (TVDK), Rhätische Bahn, Gemeindepräsident Kurt Steck, Gemeindevorstand Markus Vogt, Departementschef Hochund Tiefbau, Gemeindeschreiber Michael Fischer und der Ortsbusverantwortliche Walter Klötzli. Dabei konnten potentielle Lösungsvarianten gemeinsam diskutiert und erarbeitet werden (siehe ab S. 5). B) Aktuelle Situation Ortsbusabonnemente / Gästekarten Aktuell ist das Ortbusabonnement bis nach Mezzaselva / Pagrüegg gültig. Die Gültigkeit soll künftig bis nach Saas, seit 1. Januar 2016 neue Fraktion der Gemeinde Klosters-Serneus, erweitert werden, gleichbedeutend mit der Erweiterung des OKS-Gebiets bis nach Saas. In Bezug auf die Mehrfahrtenkarten (MFK) und Einzelfahrten (EF) stellt sich die Frage, ob die bestehende Einheitszone beibehalten oder künftig mittels zweier Zonen gearbeitet werden sollte. Eine Erweiterung der Einheitszone bis in die Fraktion Saas hätte eine erneute Preiserhöhung und einen höheren Beitrag durch die Gemeinde zur Folge. Bei der Gästekarte sieht es aktuell wie folgt aus: Die Klosterser Gäste erhalten bis dato bei der Rhätischen Bahn bzw. im touristischen Tarifverbund freie Fahrt von Klosters Dorf bis nach Filisur und die Saaser Gäste ab Saas bis nach Davos Wiesen.
3 Bericht an den Gemeinderat Nr. 19/ Wichtige Bemerkungen: - Bei der Zielgruppe Einheimische ist der Abonnemente-Verkauf durch die Preiserhöhung des Ortsbusabonnements von Fr auf Fr von rund 900 auf 700 Abonnemente zurückgegangen. - Der Gemeinderat (Legislative) tendiert grundsätzlich eher dazu, das OKS- Budget zu verringern. Hinzu kommt, dass der Kanton Graubünden, Amt für Energie und Verkehr (AEV), den OKS-Beitrag über Fr im vergangenen Jahr aufgehoben hat. Mit der erfolgten Unterstützung der Motion Fahrplananpassung OKS wich er jedoch von seiner ursprünglichen Haltung ab. Die Vorstellung des neuen Konzepts, das per Fahrplanwechsel 2017 ein geführt werden wird, stiess anlässlich der Präsentation durch Jakob Kessler, PostAuto Produktions AG, Region Graubünden, auf einhellige Zustimmung. - Wichtig ist, dass der heutige Regionalverkehr in jedem Fall bestehen bleibt. C) Erwägungen des Vorstands aufgrund der Arbeitssitzung In Bezug auf die Ortsbusabonnemente bieten sich die nachstehenden beiden Lösungsvarianten auf Seite 4 ff. (schematische Darstellung Lösungsvarianten Ortsbusabonnemente ) an. Bei der abgebildeten Variante 1 würde Klosters-Serneus und die Fraktion Saas als gleiche Tarifzone geführt. Diese Variante stellt für die Gemeinde eine sehr teure Option dar (Übernahme hoher Transportunternehmer(TU)-Ausfälle). Aufgrund der Ausführungen unter B) zu den Ortsbusabonnementen bzw. i. Z. mit den MFK und EF wird aufgrund der Kostenfolgen die Variante 2, d. h. die zwei-zonen-variante (siehe S. 4 / schem. Darst. / schwarzer Kasten), anstelle der bestehenden Einheitszone als adäquatere Lösungsvariante betrachtet. Klosters-Serneus würde damit als eine Zone und die Fraktion Saas als eine weitere Zusatzzone (total zwei Zonen) geführt. Dies hätte den Vorteil,
4 Bericht an den Gemeinderat Nr. 19/ dass die Kosten besser aufgeteilt werden könnten. Die Klosterser EinwohnerInnen würden dabei mittels Quersubventionierung über den Abonnementenpreis die Saaser EinwohnerInnen mitfinanzieren (aufgrund der höheren Anzahl bezogener Abonnemente). Die Einzelbillette und Mehrfahrtenkarten würden wie bis anhin bestehen bleiben. Die Einheitstarife würden nur innerhalb der Zone 1 (Klosters-Serneus) und der Zone 2 (Saas) ihre Gültigkeit haben. Zonenübergreifende Billette wären im Erwerb teurer. Die dabei entstehenden Mehrkosten müssten auf den Nutzer (Abonnementen- Käufer) abgewälzt werden. Damit diese Mehrkosten inkl. der Ausfälle im zonenübergreifenden Verkehr gedeckt werden könnten, müsste das OKS- Abonnement neu Fr anstatt den aktuellen Fr kosten. Die Mehreinnahmen von Fr pro verkauftes Abonnement würden in diesem Fall zwecks Deckung des lokalen Verkehrs in der Fraktion Saas an die PostAuto Produktikons AG, Region Graubünden, und an die Rhätische Bahn, Verwaltung BüGA und Geschäftsleitung TV DK, gehen. Der Vorstand und auch der Kanton sprechen sich tendenziell eher dafür aus, die Erhöhung des OKS Abonnementenpreises um lediglich Fr , d. h. auf Fr , festzusetzen. Dies mit der Begründung, dass eine Erhöhung auf Fr die Nachfrage zusätzlich dezimieren könnte. Mit der Erhöhung auf lediglich Fr müsste jedoch die Gemeinde, notta bene der Steuerzahler, für einen erheblichen Teil der Mehrkosten aufkommen.
5 Bericht an den Gemeinderat Nr. 19/ Lösungsvarianten Ortsbusabonnemente Zielgruppe Massnahmen Kosten Termin Einheimische/r Ortsbusabonnemente Var. 1: Klosters-Serneus und Saas gleiche Tarifzone für Fahrgast/Kunde einfacher, jedoch teurere Variante Wer zahlt Mehrkosten (Gemeinde oder Nutzer) Einführung Mitte Dezember 2017 (Fahrplanwechsel) ** Var. 2: Klosters-Serneus 1 Zone und Saas 1 Zusatzzone (total zwei Zonen) Kosten besser verteilt (Klosterser Einwohner subventionieren Saaser Einwohner i. Z. mit Abopreis quer Grund viel mehr Klosterser Abonnenten) Einzelbillette und Mehrfahrtenkarten analog bisher, jedoch Grundtarife nur innerhalb Zone 1 (Klosters- Serneus) und Zone 2 (Saas), zonenübergreifende Billette teurer Überwälzung auf Nutzer => Abopreis neu: Fr => Mehrkosten gedeckt inkl. Ausfälle Fernverkehr (Erhöhung von heute ; M. Vogt sähe eher Fr ) Mehreinnahmen (Fr /Abo) an PostAuto GR und RhB; Für Deckung Kosten lokaler Verkehr Saas ca. Fr erforderlich Bei Abopreis unter Fr zahlt die Gemeinde bzw. der Steuerzahler einen Teil der Mehrkosten. ** In Nachachtung der Eingemeindungsvereinbarung vom In Bezug auf eine künftige Lösungsfindung i. Z. mit der Gästekarte gilt es, Folgendes zu erwähnen: Sollten die bestehenden Perimeter erweitert wer-
6 Bericht an den Gemeinderat Nr. 19/ den, fallen zusätzliche wiederkehrende Kosten an. Im Falle einer Perimetererweiterung von Saas bis nach Davos-Wiesen für sämtliche Gäste der Gemeinde Klosters-Serneus (Klosters-Serneus-Saas siehe nachst. schem. Darst. / Var. 1) würden sich die zusätzlichen wiederkehrenden Kosten auf Fr / Jahr belaufen. Mit einer Erweiterung von Saas bis nach Filisur für sämtliche Klosterser-Gäste würden jährlich Fr an wiederkehrenden Kosten an den Tarifverbund anfallen (siehe nachst. schem. Darst. / Var. 2 / schwarzer Kasten). Der Gemeindevorstand spricht sich klar für die einheitliche Lösungsvariante 2 (gleicher Perimeter für das gesamte Gemeindegebiet bzw. gleiches Angebot für sämtliche Gäste) aus und erachtet es als sinnvoll, die wiederkehrenden Kosten von Fr künftig zu tragen. Weiter ist zu beachten, dass aufgrund der Eingemeindung von Saas der bisherige wiederkehrende Anteil der ehemaligen Gemeinde Saas an den Tarifverbund bereits ab 2016 durch die Gemeinde Klosters-Serneus ebenfalls zu tragen ist (Fr ).
7 Bericht an den Gemeinderat Nr. 19/ Lösungsvarianten Gästekarten Zielgruppe Massnahmen Kosten Termin Gast Erweiterung Perimeter für sämtliche Gäste (freie Fahrt Bus und Bahn für Gäste Klosters- Serneus-Saas) Mitte Dezember 2017 (Fahrplanwechsel) ** Var. 1: Saas Davos Wiesen Var. 2: Saas Filisur (= Kombination der beiden bisherigen Perimeter) Fr /Jahr (geschätzt) Fr /Jahr (gem. Berechnungen A. Grünenfelder, RhB) Massgebend für sämtliche Klosterser und Saaser Gäste Finanzierung via Kurtaxe bzw. Gäste- und Tourismustaxen (Deckung via Mehreinnahmen Neue Tourismusfinanzierung) oder Gemeindebudget (bisheriges Regime, weil DDO nicht mehr für öv zahlt => Plafonds) => Kompetenz Gemeinderat ** In Nachachtung der Eingemeindungsvereinbarung vom D) Finanzielles Es gilt zu beachten, dass bei beiden vorgenannten Lösungsvarianten der Gemeinderat (Legislative) über das Geschäft befinden muss, da die Kreditkompetenz des Vorstands in Bezug auf die wiederkehrenden Kosten überschritten wird (> Fr / siehe Gemeindeverfassung, Art. 27 lit. b): Der Gemeinderat ist zuständig für:.. 3. die Bewilligung neuer wiederkehrender Ausgaben im Betrage von mehr als Fr bis zu Fr für den
8 Bericht an den Gemeinderat Nr. 19/ gleichen Gegenstand. ). Dabei sind die beiden Geschäfte Erweiterung Ortsbusverkehr nach Saas einerseits, Erweiterung Tarifverbund andererseits getrennt zu betrachten, insbesondere was die Finanzkompetenzen anbelangt. E) Antrag Aufgrund vorstehender Ausführungen und Erwägungen beantragt der Vorstand dem Gemeinderat zur abschliessenden Beschlussfassung, was folgt: 1. In Bezug auf die Ortsbusabonnemente sei die Gültigkeit per Fahrplanwechsel vom Dezember 2017 bis nach Saas, seit 1. Januar 2016 neue Fraktion der Gemeinde Klosters-Serneus, zu erweitern. Dies ist gleichbedeutend mit der Erweiterung des OKS-Gebiets bis in die Fraktion Saas. Gleichzeitig sei die vorgenannte zwei-zonen-variante einzuführen. Klosters-Serneus wird somit als eine Zone und die Fraktion Saas als eine weitere Zusatzzone (total zwei Zonen) aufgeteilt. Die Einzelbillette und Mehrfahrtenkarten werden wie bis anhin bestehen bleiben. Die Grundtarife werden nur innerhalb der Zone 1 (Klosters-Serneus) und der Zone 2 (Saas) ihre Gültigkeit haben. Der Preis des Ortsbusabonnements sei bei Fr (Erhöhung um Fr ) festzulegen. 2. Bei der Gästekarte sei die einheitliche Lösungsvariante 2 mit der Erweiterung von Saas bis nach Filisur für sämtliche Klosterser Gäste umzusetzen. Die Einführung erfolgt ebenfalls per Fahrplanwechsel vom Dezember Dabei fallen jährlich Fr als wiederkehrende Kosten an den touristischen Tarifverbund Davos Klosters (TVDK) an. 3. Der notwendige wiederkehrende Betrag von Fr an den Tarifverbund (TVDK) sei im Budget 2018 sowie in den darauffolgenden Budgets entsprechend zu berücksichtigen (Kto. Nr ).
9 Bericht an den Gemeinderat Nr. 19/ Klosters, 13. September 2016/MF GEMEINDE KLOSTERS-SERNEUS Der Gemeindepräsident: Kurt Steck Der Gemeindeschreiber: Michael Fischer z. K.: Presse
Bericht an den Gemeinderat. Nr. 12/2017 1
Bericht an den Gemeinderat Nr. 12/2017 1 Gültigkeiten Ortsbusabonnemente und Gästekarten im Ortsbus Klosters- Serneus (OKS) und Rhätische Bahn (RhB) Erweiterung OKS-Zone und touristischer Tarifverbund
MehrPressebulletin Gemeinderatssitzung vom
Pressebulletin Gemeinderatssitzung vom 5.10.2016 Der Gemeinderat Klosters-Serneus behandelte anlässlich seiner Sitzung vom 5. Oktober 2016 für einmal nur ein Geschäft, über das der Rat hätte Beschluss
MehrBericht an den Gemeinderat. Nr. 17/2018 1
Bericht an den Gemeinderat Nr. 17/2018 1 Forstbetrieb Madrisa Liquiditätsengpass aufgrund Behebung von Windwurfschäden Gewährung temporäres Darlehen zur Überbrückung eines Teils der Liquidität im Bedarfsfall
MehrTarifverbund Nordbünden. Ergebnisse der Vernehmlassung und weiteres Vorgehen
Fachstelle ÖV Tarifverbund Nordbünden Ergebnisse der Vernehmlassung und weiteres Vorgehen Werner Glünkin Fachstelle Öffentlicher Verkehr Kanton Inhalt Fachstelle ÖV Ergebnisse der Vernehmlassung Schlussfolgerungen
MehrLandveräusserung an Peter Marugg-Taverna, Klosters Dorf Teilfläche von Liegenschaft Parz. Nr. 1182, Untere Ganda, Klosters Dorf
Bericht an den Gemeinderat Nr. 9/2016 1 Landveräusserung an Peter Marugg-Taverna, Klosters Dorf Teilfläche von Liegenschaft Parz. Nr. 1182, Untere Ganda, Klosters Dorf A) Ausgangslage Im Sommer 2014 trat
MehrB O T S C H A F T. Zukunft altes Gemeindehaus Lenzerheide Beschluss weiteres Vorgehen. An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz
Gemeindevorstand An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz Lenzerheide, 21. August 2013 Gemeinderatssitzung vom 10. September 2013 B O T S C H A F T Zukunft altes Gemeindehaus Lenzerheide Beschluss
MehrLogiernächte Winter 2015/16 Nov.-April 2016 Hotels & Gruppenlogis
Destination Davos Klosters Gemeinderatssitzung Klosters-Serneus 25. Mai 2016 Logiernächte Winter 2015/16 Nov.-April 2016 Hotels & Gruppenlogis 2014/15 2015/16 Veränderung in % Davos 544 635 531 457-2.42
MehrStellenplan Gemeindeverwaltung Klosters-Serneus Erhöhung aufgrund der Schaffung der Stelle des Betriebs- und Eventleiters Sportzentrum Klosters
Bericht an den Gemeinderat Nr. 6/2016 1 Stellenplan Gemeindeverwaltung Klosters-Serneus Erhöhung aufgrund der Schaffung der Stelle des Betriebs- und Eventleiters Sportzentrum Klosters A) Ausgangslage Die
MehrVerfassungsrevision der Gemeinde Flims
Verfassungsrevision der Gemeinde Flims Gemeindeversammlung 4. Mai 2015 Dr. Stephan Staub, Rechtsanwalt 1 Aufbau der Präsentation Rahmenbedingungen Ziele der Revision (Teil) Revision der Verfassung wesentliche
MehrVerfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018
Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 08 Fassung der Kommission vom 0. März 08, zuhanden der Vernehmlassung Verfassung der Gemeinde Stetten vom.. 08 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Einwohnergemeinde Die
MehrEinladung zur Gemeindeversammlung
Donnerstag, 14. Dezember 2017, 20.00 Uhr Gemeindesaal Schinzenhof Einladung zur Gemeindeversammlung Im Rahmen der Eingemeindung der Gemeinde Hirzel in die Gemeinde Horgen sind erstmals alle Stimmberechtigten
MehrVerordnung über die örtliche Beherbergungsabgabe und die Kurtaxe der Stadt Kriens
Verordnung über die örtliche Beherbergungsabgabe und die Kurtaxe der Stadt Kriens vom 2. November 2016 (Stand vom 1. Januar 2019) Zuständige Behörde Stadtrat Kriens Gültig ab / Inkraftsetzung Erlass Nummer
MehrGemeindeordnung. vom 3. März 2013
Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative
MehrGesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) I. RECHTSFORM UND ZWECK. Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008.
Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008. I. RECHTSFORM UND ZWECK Art. 1 Unter der Bezeichnung Trimmiser Industrielle Betriebe
MehrWer ist ch-direct? Was ist der Direkte Verkehr? , Medienapéro ch-direct
Wer ist ch-direct? Was ist der Direkte Verkehr? 26.06.2018, Medienapéro ch-direct Der «Direkte Verkehr» in der Schweiz Das Ziel: 1 Reise 1 einziges Ticket 2 Der «Direkte Verkehr» in der Schweiz 3 Der Direkte
MehrT657. Tarif für Modul-Abonnemente. Ausgabe
T657 Tarif für Modul-Abonnemente Ausgabe 09.12.2018 Dählhölzliweg 12 Tel + 41 31 359 22 40 www.ch-direct.org CH-3000 Bern 6 Fax + 41 31 359 23 10 info@ch-direct.org Änderung gültig ab 9. Dezember 2018
MehrErwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil. Informationsbroschüre
Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil Informationsbroschüre Inhaltsverzeichnis Seite 3 Die Idee 4-5 Verfahrensablauf 6 Fragen zum Verfahrensablauf 7 Hinweis auf Orientierungsversammlungen
MehrEinführung Integraler Tarifverbund Z-Pass Gültig ab 9. Dezember 2012 Ein Fahrausweis für alles im Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich
Einführung Integraler Tarifverbund Z-Pass Gültig ab 9. Dezember 2012 Ein Fahrausweis für alles im Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich Thema: Autor/innen: Basismodul ITV Z-Pass Anita Ingold, Benno Niederberger
MehrGemeinde Büttenhardt. Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt
Gemeinde Büttenhardt Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt Systematische Gliederung der Verfassung Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I Allgemeines 4 II Organe der Gemeinde Kommissionen mit besonderen
MehrGEMEINDERAT. An den Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall. Neuhausen am Rheinfall, 29. Oktober 2013
GEMEINDERAT An den Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall Neuhausen am Rheinfall, 29. Oktober 2013 Bericht und Antrag betreffend plan für das Jahr 2014 Sehr geehrter Herr Einwohnerratspräsident Sehr geehrte
MehrREGLEMENT ÜBER DIE DEFINITIVE EIN-
REGLEMENT ÜBER DIE DEFINITIVE EIN- FÜHRUNG DES ORTSBUSSES Die Urversammlung von Naters eingesehen Art. 6, 16 Abs. 1 lit.h und 95 des Gesetzes vom 13. November 1980 über die Gemeindeordnung; eingesehen
MehrPressebulletin Gemeinderatssitzung vom
Pressebulletin Gemeinderatssitzung vom 4.10.2012 Der Klosterser Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom Donnerstagabend, 4. Oktober 2012, die Budgets 2013 nach umfassender Diskussion mit ganz wenigen Änderungen
MehrGemeindeverfassung Buchberg. ab
1 Gemeindeverfassung Buchberg vom 15. Dezember 2004 ab 1.1.2012 Gemeindeverfassung Buchberg vom 15. Dezember 2004 Zugunsten der guten Lesbarkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche Form Die
MehrAusgabenbericht betreffend Erneuerung des Vertrags mit dem Verein Gsünder Basel betreffend Staatsbeitrag für die Jahre ; Vertrag
Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) An den Grossen Rat 18.1078.02 Gesundheits- und Sozialkommission Basel, 1. November 2018 Kommissionsbeschluss vom 24. Oktober
MehrTarifbestimmungen des. Verkehrsverbund Hegau-Bodensee. und des. Tarifverbund OSTWIND
Anlage 13 Zu VHB-Tarifbestimmungen Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbund OSTWIND (OTV) Ausgabe und Benutzung der Kombi-Tickets VHB/OTV Verkehrsverbund Hegau-Bodensee
MehrVERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN
VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN I. Allgemeines Art. 1 Die Einwohnergemeinde Bargen ist eine selbständige Gemeinde des Kantons Schaffhausen. Einwohnergemeinde Sie ordnet ihre Angelegenheiten im
MehrBotschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 30. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses
Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 30 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Grossen Rates 4. November 2003 Übersicht Der Grosse
MehrAbrechnung über den Kauf des Anteils der Post am Stockwerkeigentum Verwaltungsgebäude
Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 3. Dezember 2018 Abrechnung über den Kauf des Anteils der Post am Stockwerkeigentum Verwaltungsgebäude Zelg Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren
MehrCUMÜN DA SCUOL. Personalgesetz
CUMÜN DA SCUOL Personalgesetz INHALT I. Geltungsbereich Artikel Gegenstand 1 Subsidiäres Recht 2 Definitionen 3 II. Anstellungsverhältnis Grundlage 4 Berufliche Vorsorge 5 III. Zuständigkeiten Wahlen 6
MehrUrnenabstimmung 3. März 2013
GEMEINDERAT Urnenabstimmung 3. März 2013 Geschäft Gemeindeordnung Teilrevision Vormundschafts- und Schulwesen Alte Landstrasse 112, Postfach, 8800 Thalwil Seite 1 von 6 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission
MehrRichtlinien über die Spesenvergütung (Spesenrichtlinien) vom 21. Juli 1999 (in Kraft ab 1. August 1999) W
Richtlinien über die Spesenvergütung (Spesenrichtlinien) vom 21. Juli 1999 (in Kraft ab 1. August 1999) G:\Verordnungen-Reglemente\Richtlinien\3_1_10_W_Spesenrichtlinien.doc Version: 19. Juli 2005 Inhaltsverzeichnis
MehrPressemitteilung. Einwohnergemeinderat. Aus dem Einwohnergemeinderat Sarnen
Einwohnergemeinderat Pressemitteilung Aus dem Einwohnergemeinderat Sarnen Gemeindeverwaltung: Projekt Überprüfung der Organisationsstruktur mit der Einrichtung einer Geschäftsleitung Es ist das Ziel des
MehrVerfassung der Gemeinde Lohn SH
Verfassung der Gemeinde Lohn SH vom. Juni 00 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Lohn SH erlässt, gestützt auf Art. des Gemeindegesetzes vom 7. August 998, als Gemeindeverfassung: I. Allgemeines Art.
MehrGASTWIRTSCHAFTSGESETZ
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend GASTWIRTSCHAFTSGESETZ DER GEMEINDE AROSA Antrag des Gemeindevorstandes an die Mitglieder des Gemeindeparlaments Werte
MehrRuth Erat, SP-Gewerkschaften-Juso Motion vom 24. Januar 2017 Attraktiver ÖV
Stadtrat An das Stadtparlament Ruth Erat, SP-Gewerkschaften-Juso Motion vom 24. Januar 2017 Attraktiver ÖV Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier Ruth Erat, SP-Gewerkschaften-Juso
Mehr2. Sitzung des Gemeinderates Lüterswil-Gächliwil Montag, 22. Februar 2016, Uhr Gemeinderatszimmer Schulhaus Lüterswil
Protokoll 2. Sitzung des Gemeinderates Lüterswil-Gächliwil Montag, 22. Februar 2016, 19.30 21.40 Uhr Gemeinderatszimmer Schulhaus Lüterswil Vorsitz: Mitglieder: Protokoll: Kurt Burkhalter Nadia Mollet,
MehrReglement Tageskarte Gemeinde Dänikon vom 2. August 2011
Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon vom. August 0 Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon 0.08.0 Seite Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich... Seite Art. Sprachform... Seite
MehrGemeindevorstand An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz Gemeinderatssitzung vom 22. März 2016 Botschaft Kunsteisbahn Lenzerheide
Gemeindevorstand Plam dil Roisch 2 CH-7078 Lenzerheide Tel. +41 (0)81 385 21 00 Fax +41 (0)81 385 21 01 Mail j.gruber@vazobervaz.ch An die Mitglieder des Gemeinderates Vaz/Obervaz Lenzerheide, 10. März
MehrBeschlussprotokoll Nr. 1/2012
Beschlussprotokoll Nr. 1/2012 der Sitzung des Gemeinderates gem. Art. 8 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Tag und Zeit Montag, 30. Januar 2012, 19:30 Uhr Ort Mehrzweckhalle Präsenz Teilnehmer Gemeinderat:
MehrCUMÜN DA SCUOL B O T S C H A F T. für die kommunale Abstimmung vom 24. September Gäste- und Tourismustaxengesetz
CUMÜN DA SCUOL B O T S C H A F T für die kommunale Abstimmung vom 24. September 2017 Gäste- und Tourismustaxengesetz Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Seit dem 1. Januar 2015 besteht die neue
MehrVOLKSABSTIMMUNG. 17. Juni 2012
1 VOLKSABSTIMMUNG 17. Juni 2012 über die Einwohnerratsbeschlüsse vom 27. Juni 2011 betreffend Sondervorlage Bewilligung Betrieb Ortsbusnetz mit Jahreskosten von insgesamt brutto CHF 825'000.-- für einen
MehrGemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis
0 A; 020.05; 1 Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg - GemO - hat der Gemeinderat am 9. September 1982 folgende H A U P T S A T Z U N G beschlossen
MehrGemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden
Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde
MehrAn den Grossen Rat
An den Grossen Rat 15.1315.01 ED/P151315 Basel, 2. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 1. September 2015 Ratschlag zur «Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 (SG 410.100) betreffend die Anpassung
Mehr28/08 Beantwortung der Motion vom 9. April 2008 von Andreas Kappeler namens der SP/ Grüne Fraktion betreffend 85 Rappen für die Demokratie
Gemeinderat an den EINWOHNERRAT EMMEN 28/08 Beantwortung der Motion vom 9. April 2008 von Andreas Kappeler namens der SP/ Grüne Fraktion betreffend 85 Rappen für die Demokratie Herr Präsident Sehr geehrte
MehrVorlage Stadtparlament
Vorlage Stadtparlament Datum 16. Mai 2017 Beschluss Nr. 498 Aktenplan 683 Standortförderung Nachtrag II zum Gasttaxenreglement Antrag Wir beantragen Ihnen, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Es wird ein
MehrVerordnung. für die. Bürgerrechtskommission
Verordnung für die Bürgerrechtskommission (in Kraft ab. Januar 07) Gestützt auf 6 der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung für die Bürgerrechtskommission. Inhaltsverzeichnis Ingress
MehrVereinbarung zwischen den Gemeinden Bergün und Filisur über die Primarschulen und den Kindergarten
Vereinbarung zwischen den Gemeinden Bergün und Filisur über die Primarschulen und den Kindergarten Am 26. Mai 2010 von den Schulräten Filisur und Bergün zuhanden der Gemeindevorstände verabschiedete Version
MehrDer Weg zum Billett. Der TNW-Automat einfach praktisch
Der TNW-Automat einfach praktisch Der Weg zum Billett Ob Einzelbillette, Mehrfahrtenkarte oder U-Abo mit dem Automaten kommen Sie schnell und einfach zum gewünschten Billett. Auf den nachfolgenden Seiten
MehrREGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen
10.104 REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN Gestützt auf Art. 49 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung von Samedan erlassen am 16. September 2008 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Dieses
MehrBotschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse (ehemals integriert in die Vorlage Hotel Vetter) Antrag
MehrVerordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt Totalrevision
sverordnung Behörden Verordnung über die en der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt A N T R A G 1. Die Gemeindeversammlung genehmigt: Die Verordnung über die en der Behörden, Kommissionen
MehrI. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
1 Antrag des Regierungsrates vom 1. Februar 01 4868 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (Änderung vom............; Unterstellung der Selbstständigerwerbenden) Der Kantonsrat, nach
Mehrnach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 22. Juni 2016,
1 Antrag des Regierungsrates vom 22. Juni 2016 5287 Beschluss des Kantonsrates über die Bewilligung eines Objektkredites für den Neubau eines Kreisels und die Redimensionierung der 634 Feldstrasse in Urdorf
MehrDer Stadtrat an den Gemeinderat
S Stadt Frauenfeld Der Stadtrat an den Gemeinderat SRB-Nr. 151 Gemeinderat Christian Schmid; Motion betreffend Reduktion Tarife Lokalzone 21 Beantwortung Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren In
MehrBeratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit. Dienstberatung OB nicht öffentlich Vorberatung Stadtrat öffentlich Entscheidung
05 Amt für Soziales und Gesundheit Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: Sozialticket 2015 Drucksache 1422/15 Stadtrat Entscheidungsvorlage öffentlich Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
MehrPressebulletin Gemeinderatssitzung vom
Pressebulletin Gemeinderatssitzung vom 15.1.2018 Anlässlich der ersten durch den Gemeinderatspräsidenten 2018 Ueli Marugg geleiteten Gemeinderatssitzung vom 15. Januar 2018 hatte der Gemeinderat zwei Sachgeschäfte
MehrVerbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 4, Preise, Gebühren, Zahlungsmittel
Verbundtarif ZVV Tarif 651.8 Kapitel 4, Preise, Gebühren, Zahlungsmittel Ausgabe: 13.12.2015 4 Preise, Gebühren, Zahlungsmittel 4.0 Einzelbillette, Tageskarten, Multikarten 4.00 Einzelbillette Tarifstufe
MehrGemeinde Val Müstair Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Erhebung der Kurtaxen und der Tourismusförderungsabgabe
830 Gemeinde Val Müstair Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Erhebung der Kurtaxen und der Tourismusförderungsabgabe Erhöhung der Taxen, gültig ab 01.12.2015 g-disposiziun-executiva-ledscha-taxa-cura-promoziun-turissem
MehrDer Betrieb des Alters- und Pflegeheims Promulins soll nach wie vor durch das Spital Oberengadin erfolgen.
B O T S C H A F T an die Stimmberechtigten der Gemeinde Celerina/Schlarigna zu Handen der Gemeindeversammlung vom Montag, 12. Juni 2017 betreffend 1. öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Gemeinden
MehrWeisung des Stadtrats an den Gemeinderat
GR Nr. 2012/362 Zürich, 3. Oktober 2012 Weisung des Stadtrats an den Gemeinderat Änderung der Subventionsverträge mit der Schauspielhaus Zürich AG, der Tonhalle- Gesellschaft, dem Verein Theaterrat Gessnerallee
MehrVIP-SKIPÄSSE Samnaun/Ischgl
TARIFE Winter 2016/17 CHF UNVERBINDLICH!! VIP-SKIPÄSSE Samnaun/Ischgl Erwachsene ab 17 J. Kinder 8-16 J SeniorInnen ab 60 J. Der VIP Skipass wird ausnahmslos nur an Gäste von Sammaun / Spiss (A) nach Vorlage
MehrStatuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh.
Appenzell Ausserrhoden Statuten der Sozialdemokratischen Partei Appenzell A.Rh. I NAME, RECHTSFORM UND ZIEL Art. Unter dem Namen Sozialdemokratische Partei des Kantons Appenzell Ausserrhoden (SP AR) besteht
MehrGrundsatzabstimmung Gemeindevereinigung. Gutachten und Antrag für die Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016
Grundsatzabstimmung Gemeindevereinigung Gutachten und Antrag für die Urnenabstimmung vom 5. Juni 2016 Ausgangslage In der Schweiz und auch im Kanton St. Gallen nimmt die Zahl der Gemeinden stetig ab.
MehrSTEUERGESETZ DER GEMEINDE SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen
STEUERGESETZ DER GEMEINDE SAMEDAN 7.74 Gestützt auf das Gemeinde- und Kirchensteuergesetz des Kantons Graubünden von der Gemeindeversammlung erlassen am 4. April 008 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Personen-,
MehrGesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs
74. Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs vom. September 988 (Stand. Januar 00). Allgemeines Grundsatz Kanton und Ortsgemeinden fördern unter Berücksichtigung volks- und betriebswirtschaftlicher
MehrGEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007
GEMEINDE DINTIKON vom 1. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Begriff, Autonomie 3 Art. 2 Organisation 3 II. Organe 3 Art. 3 Organe 3 Art. 4 Gemeindeversammlung 3 Art. 5
MehrFrühjahres-Gemeindeversammlung
Frühjahres-Gemeindeversammlung 14. März 2013 Geschäft 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) hat an ihrer Sitzung vom 13. Dezember 2012 die folgende
MehrDer Gemeinderat möchte Sie geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner zur Gemeindeversammlung. vom Freitag, 15. April 2016, um 20 Uhr
Der Gemeinderat möchte Sie geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 15. April 2016, um 20 Uhr in der Aula der Orientierungsschule Gurmels freundlich einladen Gemeinde
MehrPressebulletin Gemeinderatssitzung vom
Pressebulletin Gemeinderatssitzung vom 2.10.2014 Anlässlich seiner Sitzung vom 2. Oktober 2014 befasste sich der Gemeinderat Klosters-Serneus mit zwei wichtigen Geschäften. Zum einen hat das Klosterser
MehrEinwohnergemeinde Fislisbach
Einwohnergemeinde Fislisbach gültig ab 1. Januar 2016 2 Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Fislisbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom
MehrViele Vorteile beim Kauf der Tickets und Abonnemente am Ticketautomaten Der BERNMOBIL-Ticketautomat
Viele Vorteile beim Kauf der Tickets und Abonnemente am Ticketautomaten Sie können Einzelfahrkarten und Abonnemente ganz bequem an unseren Ticketautomaten lösen und kommen so in wenigen Schritten zu Ihrem
Mehrgegründet 1869 Statuten
gegründet 1869 Statuten Seite 1 Gemeindeschreiberverband des Kantons Luzern (gegründet 1869) Statuten I. Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen Gemeindeschreiberverband des Kantons
MehrGemeinderat. Gültig ab 1. April Spesenreglement
Gemeinderat Gültig ab B Spesenreglement Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 3 1.1 Geltungsbereich 3 1.2 Definition des Spesenbegriffs 3 1.3 Grundsatz der Spesenrückerstattung 3 2. Fahrtkosten 3 2.1 Grundsatz
MehrFrauenfeld, 5. August 2003
Frauenfeld, 5. August 2003 Motion Christian Lohr vom 23. Oktober 2002 betreffend Anpassung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung Beantwortung Sehr
MehrVerfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen
Verfassung2001 Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen Berücksichtigung der weiblichen Form Aus Gründen der Textverständlichkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche. Die Gemeindeversammlung
Mehrdie kommunale Volksinitiative Gemeindeversammlung statt Gemeinderat Am 2. März 2018 reichte ein Initiativkomitee bei der Gemeindeverwaltung
Bericht an den Gemeinderat Nr. 3/2018 1 Kommunale Volksinitiative Gemeindeversammlung statt Gemeinderat Das Wichtigste in Kürze Ausgangslage Am 2. März 2018 reichte ein Initiativkomitee bei der Gemeindeverwaltung
MehrRichtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen. Gültig ab 1. Januar 2015
Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen Gültig ab 1. Januar 2015 Der Gemeinderat Stocken-Höfen erlässt folgende Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen I. Beiträge an einheimische Vereine
MehrSTATUTEN. der. Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft und Gewerbe des Kantons Solothurn
STATUTEN der Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft und Gewerbe des Kantons Solothurn Grundsätze Art. Wesen und Zweck Unter dem Namen Parlamentarische Gruppe Wirtschaft und Gewerbe besteht ein Verein im Sinne
MehrGenehmigung eines Kredits für wiederkehrende. Finanzierung von subventionierten Kindertagesstätte-Plätze (KiTA)
Genehmigung eines Kredits für wiederkehrende Ausgaben zur Finanzierung von subventionierten Kindertagesstätte-Plätze (KiTA) Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss vom 7. November 2016 Referendumsfrist: 1.
MehrFinanz- und Geschäftsprüfungskommission des Einwohnerrates (FGPK)
Finanz- und Geschäftsprüfungskommission des Einwohnerrates (FGPK) STADT AARAU Aarau, 5. Juni 2013 GV 2010-2013 / 378 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Festsetzung der Entschädigung für die Mitglieder
MehrParkplatzreglement der Gemeinde Kerzers
Gemeinde Parkplatzreglement _. Allgemeine Bestimmungen 3 Artikel, Zweck 3 Artikel, Geltungsbereich und Kompetenzenregelung 3. Gebühren 4 Artikel 3, Höchstbetrag pro Stunde 4 Artikel 4, Kompetenz Gemeinderat
MehrH A U P T S A T Z U N G
020.051 Gemeinde Beuron H A U P T S A T Z U N G 1 020.051 GEMEINDE BEURON LANDKREIS SIGMARINGEN HAUPTSATZUNG (in der Fassung der Änderungssatzung vom 28. November 2001) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrPersonalreglement; Teilrevision betreffend Familienzulagen
Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 16. Dezember 2008 Geschäft Nr. 2 Personalreglement; Teilrevision betreffend Familienzulagen 1 AUSGANGSLAGE Am 26. November 2006 haben die Stimmberechtigten
MehrAbrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab
Bereich Gesundheitsversorgung Abteilung Langzeitpflege Abrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab 1.1.2011 Präsentation der Infomationsveranstaltungen im Dezember 2010 Neuordnung der Pflegefinanzierung
MehrEINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG
Auflageexemplar zum Reglements-Referendum vom 23.10.2014 bis 22.12.2014 EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG Gebührenreglement für die Wasserversorgung 1995 Mit Änderung vom 26.05.2014 G E B Ü H R E N R E G L E
MehrGesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung)
Entwurf (Vernehmlassung) Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung) Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 1 Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Änderung des Gesetzes über
MehrORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Trebra
Anlage 9 zur Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenstein hat in seiner Sitzung am 22.12.2008 als Anlage zur Hauptsatzung auf Grundlage des 45 der Thüringer Gemeindeund
MehrBOTSCHAFT. Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, Uhr Seelandhalle Kerzers
BOTSCHAFT Ausserordentliche Gemeindeversammlung 22. September 2016, 20 00 Uhr Seelandhalle Kerzers Traktanden: 1. Protokoll Genehmigung Protokoll Gemeindeversammlung vom 21. April 2016 2. Landverkauf Heinz
MehrDER GEMEINDE REINACH AG
ABFALLREGLEMENT DER GEMEINDE REINACH AG INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck 3 2 Geltungsbereich 4 3 Verantwortlichkeiten 4 II. Organisation, Entsorgungsdienst 4 Allgemeines 5 5
MehrAusserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum
Ausserordentliche Einwohnergemeindeversammlung von Freitag, 18. Januar 2013 Erläuterungen zum Traktandum 1 BERICHTERSTATTUNG ZUM TRAKTANDUM Bemerkungen: Die Einladungen sind den Stimmberechtigten mit separater
MehrProjekt Zusammenschluss Chur Maladers
Information Gemeindeversammlung Maladers Projekt Zusammenschluss Chur Maladers 27. April 2017, um 20.00 Uhr Begrüssung und Vorstellung Aktuelle Situation in Graubünden Überblick der zwei Gemeinden Anliegen
MehrOrganisationsbeschrieb der Werke Rüthi
Politische Gemeinde Rüthi Gemeindeverwaltung, Staatsstrasse 78, 9464 Rüthi SG Telefon 071 767 77 77 Telefax 071 767 77 88 Gemeindamt Direktwahl 071 767 77 75 Organisationsbeschrieb der Werke Rüthi der
MehrFachtagung IG Brunnenmeister Graubünden. Gemeinde Davos Fachtagung BMGR Davos 1
Fachtagung IG Brunnenmeister Graubünden Gemeinde Davos 28.10.2016 Fachtagung BMGR Davos 1 Geschichte 28.10.2016 Fachtagung BMGR Davos 2 Geschichte 1871 1874 Ankauf der Quellen Tobelmühle inkl. Leitungen
MehrReglement für die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz
Reglement für die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz vom 18. April 1989 Inhaltsverzeichnis Artikel I. Finanzierungsgrundsätze Beiträge, Gebühren...1 Kosten besonderer Anlagen...2 Festsetzung
MehrIn der Diskussion im Einwohnerrat stellte sich heraus, dass wahrscheinlich eine Kombination der beiden Varianten am sinnvollsten ist.
Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 19. Juni 2017 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat über die Teilrevision des Personalreglements der Gemeinde Beringen (Entschädigung Einwohnerrat
MehrSatzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg
Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg Seite 2 von 7 INHALTSVERZEICHNIS SEITE Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg 1 Name und Sitz 3 2 Zweck 3 3
MehrRichtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, Sitzungsgeldern und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre
GEMEINDE NUGLAR-ST. PANTALEON 441 NUGLAR Anhang zum Stellenplan und Gehaltsregulativ Richtlinien für die Entrichtung von Entschädigungen, n und Spesen für Behörden, Kommissionen und Funktionäre Genehmigt
MehrRichtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen
Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen Gültig ab. Januar 06 Der Gemeinderat Amsoldingen erlässt folgende Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen I. Beiträge an /Parteien Zweck Art. Der
Mehr