Verkehrsrichtplan Koordinationsblätter Auflageexemplar 20. Januar Gemeinde Oberdiessbach

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1 Verkehrsrichtplan Koordinationsblätter Auflageexemplar 20. Januar 2008

2 Dokumente Verkehrsrichtplan Bericht mit Koordinationsblätter, Stand Plan 1:5000, Stand Erläuterungsbericht, Stand Dieser Bericht mit Koordinationsblätter (ohne Text Erläuterungen) und das Plandokument 1:5'000 sind nach Genehmigung durch den Gemeinderat Oberdiessbach und durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung rechsverbindlich. Bearbeitung Monika Saxer dipl. Arch ETH, FSU Verkehrsplanerin SVI Metron Bern AG T Postfach 7265 F Effingerstrasse 17 bern@metron.ch CH-3001 Bern R:\PROJEKTE\M9\91-513H\3_BEARB\BERICHT\BER_VERKEHRSRICHTPLAN_KOORDINATIONSBLAETTER_V03_AUFLAGEEX_ DOC

3 Inhaltsverzeichnis 1 Verkehrsrichtplan Instrument Aufbau und Bedeutung der Koordinationsblätter Stufen der Verbindlichkeit Zeithorizont Festlegung Strassenhierarchie 3 2 Übersicht über die Koordinationsblätter 4 3 Genehmigungsvermerke 22 1

4 1 Verkehrsrichtplan 1.1 Instrument Der Verkehrsrichtplan ist ein Koordinationsinstrument. Er ist eine langfristig gültige Willenserklärung der politisch Verantwortlichen (behördenverbindlich) und soll breit abgestützt sein. Eine vorausgehende umfassende Information, Diskussionsrunden und die Mitwirkung bieten gute Voraussetzungen für die Umsetzung der beschlossenen Schritte. Der Richtplan Verkehr basiert auf den Bestimmungen von Art. 68 des Baugesetzes. Die Nutzungszonen, die Erschliessung und der Verkehr werden aufeinander abgestimmt. 1.2 Aufbau und Bedeutung der Koordinationsblätter In den Koordinationsblättern wird festgelegt, welche Themen und Gegenstände mit welchen Zielen behandelt werden, wer die beteiligten Stellen sind und was die nächsten Schritte zur Umsetzung der festgelegten Massnahmen sind. Die Blätter geben eine Übersicht und bilden somit auch ein Kontrollinstrument, das mit der Zeit angepasst werden soll. Die Koordinationsblätter sind nach folgenden Themen gegliedert: Ortseingänge Ortsdurchfahrt Verkehrsberuhigung Verkehrssicherheit Parkieren Langsamverkehr Öffentlicher Verkehr Neue Erschliessungsstrassen 1.3 Stufen der Verbindlichkeit In den Koordinationsblättern werden drei Verbindlichkeitsstufen unterschieden: Vororientierung Bedeutung Bei den betreffenden Vorhaben besteht Einigkeit über die Zielsetzung. Der Weg zum Ziel muss noch festgelegt werden. Die ersten Schritte sind definiert. Die konkreten Folgen lassen sich jedoch noch nicht in genügendem Masse aufzeigen. Eine Koordination mit weiteren Stellen ist notwendig. Verbindlichkeit Vororientierung verpflichtet die planende Stelle, bei wesentlichen Änderungen der Ziele oder der Umstände, die anderen Beteiligten rechtzeitig zu informieren. 2

5 Zwischenergebnis Bedeutung Die Planung bzw. die Koordination ist im Gange und hat bereits zu Zwischenergebnissen geführt. Über das weitere Vorgehen zur Lösung der Aufgabe besteht Übereinstimmung unter den Beteiligten. Verbindlichkeit Zwischenergebnisse binden die Beteiligten im weiteren Vorgehen. Festsetzung Bedeutung Die Stufe der Festsetzung zeigt, dass die Koordination abgeschlossen ist. Die Beteiligten sind sich über die im Koordinationsblatt aufgeführten Inhalte einig (Zielsetzung, Massnahmen, Vorgehen, Beteiligte, Termine, Träger, etc.). Es liegt ein Konsens oder ein formeller Beschluss zur Realisierung des Vorhabens vor. Verbindlichkeit Festsetzungen binden die Beteiligten in der Sache und im Vorgehen 1.4 Zeithorizont Es werden folgende Zeithorizonte für die Umsetzung der Massnahmen festgelegt: = soll innerhalb den nächsten 5 Jahre angegangen werden mittelfristig = soll in den nächsten 5 bis 10 Jahren angegangen werden langfristig = kann voraussichtlich erst in über 10 Jahren angegangen werden laufend = soll laufend, z.b. im Rahmen von Unterhaltsarbeiten geprüft werden 1.5 Festlegung Strassenhierarchie Im Verkehrsrichtplan wird die Strassenhierarchie festgelegt. Die Basiserschliessung umfasst die Hauptverkehrsstrassen, die Verbindungsstrassen, sowie die Sammelstrassen. Die Detailerschliessung umfasst die übrigen Erschliessungsstrassen (Quartiererschliessungsstrassen und Zufahrtsstrassen). Der Bauabstand zu den festgelegten Strassen wird in Art. 13 des Gemeindebaureglementes (GBR) geregelt. 3

6 2 Übersicht über die Koordinationsblätter KB-01 KB-02 KB-03 KB-04 KB-05 KB-06 KB-07 KB-08 Ortseingänge, markante Ortseingänge erstellen Ortsdurchfahrt, Burgdorfstrasse/Thunstrasse verträglicher machen Verkehrsberuhigung auf Sammel- und Erschliessungsstrassen Haubenstrasse Gummiweg Krankenhausstrasse Wilstrasse Kirchstrasse, Schulhausstrasse Bahnhofplatz Tempo 30 Verkehrssicherheit erhöhen Parkieren Langsamverkehr Netzergänzung Fuss-Veloverkehr Schulwegsicherheit Öffentlicher Verkehr Neue Erschliessungsstrassen 4

7 Koordinationsblatt 01 Thema Ortseingänge Markante Ortseingänge erstellen Erstellt: Nachgef.: Ausgangslage Die Übergänge von ausserorts in den Innerortsteil weisen keine oder zu schwache bauliche Elemente zur Reduktion der Geschwindigkeiten auf. Gegenstand/Ziel Auf den Kantonsstrassen sollen die Ortseingänge definiert und mit baulichen Massnahmen gekennzeichnet werden. Ziele sind: - Verkehrssicherheit erhöhen - Verkehrsfluss verlangsamen - Innerortscharakter sichtbar machen - Einmündungsqualität verbessern Federführung weitere Beteiligte - Kanton Bern, Kantonales Tiefbauamt Kreis II - (Gde) - GrundeigentümerInnen Ortseingang Nord Festlegungen / Massnahmen Koordinationsstand Realisierung 1. Ortseingang Nord: Umgestaltung Knoten Burgdorfstrasse, Weststrasse, Oberer Rain, Unterer Rain 2. Zur Orientierung: Ortseingang Süd: Umgestaltung Knoten Thunstrasse, Lindenstrasse. Bau Kreisel erfolgt Ortseingang Ost: Nachbesserung Eingangstor Ost 4. Ortseingang West: Nachbesserung Eingangstor West Vororientierung Zwischenergebnis Festsetzung mittelfristig langfristig laufend Nächste Schritte Was/Wo Wer Wann Weiteres Vorgehen zu 1 Auftrag für Machbarkeitsstudie T-Kreuzung erteilen, vgl. mit Machbarkeitsstudie Kreisel Gde zu 1 Verhandlungen für Landerwerb führen Gde zu 1 Gespräch Kanton vertiefen Gde zu 3 Auftrag für Projektskizze erteilen Gde zu 3 Gespräch Kanton aufnehmen Gde zu 4 Auftrag für Eingangstor erteilen Gde

8 KB-01 Quervergleich Abhängigkeiten (A) und Konflikte (K) KB-02 KB-03 KB-06 Burgdorfstrasse/Thunstrasse verträglicher machen (A) Verkehrsberuhigung auf Sammel- und Erschliessungsstrassen (A) Langsamverkehr (A) Dokumente Verkehrsrichtplan Region Kiesental, Nr. 151, 155, Planum Biel Machbarkeitsstudie Kreisel Nord, Hauswirth Bauingenieurbüro Oberdiessbach Erläuterungen Zu 1. Zu 2. Zu 3. Zu 4. Abbildungen Ortseingang Nord Aus den Quartierstrassen Unterer und Oberer Rain ist es sehr schwierig, in die Burgdorfstrasse einzumünden. Die Verkehrssicherheit ist zu erhöhen. Gerade für Fussgänger ist diese heute ungenügend. Vgl. reg. Richtplan Nr Eine Studie Kreisel liegt vor und wurde mit dem Kanton besprochen. Die Machbarkeit des Kreisels ist weiter zu prüfen und mit einer T-Knotenform und dem Ist-Zustand zu vergleichen. Ortseingang Süd Im Jahre 2006 wird der Kreisel Süd gebaut (vgl. reg. Richtplan Nr. 155). Der Neubau Coop wird via Wässermatte an den Kreisel angeschlossen. Ortseingang Ost Die gewünschte Wirkung wird mit dem bestehenden Eingangstor zu wenig erzielt. Es ist zu prüfen, ob das bestehende Eingangstor mit gestalterischen Massnahmen zusätzlich optisch verengt werden kann. Ortseingang West Das Eingangstor soll verstärkt und gestalterisch aufgewertet werden. Skizze Kreisel Nord, vgl. Erläuterungsbericht

9 Koordinationsblatt 02 Thema Ortsdurchfahrt Burgdorfstrasse/Thunstrasse verträglicher machen Erstellt: Nachgef.: Ausgangslage Die Burgdorfstrasse/Thunstrasse bildet das Rückgrat von Oberdiessbach. - Der Strassenraum ist sehr verkehrsorientiert. - Der Fahrbahnquerschnitt ist schmal. - Die Aufenthaltsqualität im Zentrumsbereich ist gering. Gegenstand/Ziel Die Burgdorfstrasse/Thunstrasse soll verträglicher gestaltet und besser ins Siedlungsgebiet integriert werden. Ziele einer betrieblichen und gestalterischen Aufwertung der Ortsdurchfahrt sind: - Verkehrssicherheit erhöhen - Verkehrsfluss verstetigen und verlangsamen - Trennwirkung abbauen, Querbarkeit verbessern - Strassenraum gestalterisch aufwerten - Aufenthaltsqualität erhöhen Federführung weitere Beteiligte - Kanton Bern, Kantonales Tiefbauamt Kreis II - (Gde) - Transportunternehmen - GrundeigentümerInnen Zentrumsbereich Festlegungen / Massnahmen Koordinationsstand Realisierung Vororientierung Zwischenergebnis Festsetzung mittelfristig langfristig laufend 1. Betriebs- und Gestaltungskonzept Burgdorfstrasse/Thunstrasse mit Schwerpunkt im Bereich Freimettigenstrasse - Schlossstrasse 2. Querungsmöglichkeit im Bereich Bahnübergang Industriestrasse verbessern 3. Provisorische Massnahmen am Knoten Burgdorfstrasse/Freimettigenstrasse/Kirchstrasse 4. Neugestaltung Zentrumsbereich mit Knoten Burgdorfstrasse/Freimettigenstrasse/Kirchstrasse, Knoten Thunstrasse/Haubenstrasse und Knoten Thunstrasse/Schlossstrasse Nächste Schritte Was/Wo Wer Wann Weiteres Vorgehen zu 1 Betriebs- und Gestaltungskonzept erstellen lassen Gde zu 2, 3 Massnahmenvorschläge für 2 und 3 erstellen, überarbeiten Gde zu 2, 3 Mit Vorschlag für Massnahme 2 und 3 Gespräch mit dem Kanton aufnehmen Gde

10 KB-02 Quervergleich Abhängigkeiten (A) und Konflikte (K) KB-01 KB-03 KB-05 KB-06 KB-07 Markante Ortseingänge erstellen (A) Verkehrsberuhigung auf den Sammel- und Erschliessungsstrassen (A) Parkieren (A) Langsamverkehr (A) Öffentlicher Verkehr (A) Dokumente Verkehrsrichtplan Region Kiesental, Nr. 152, 153, 154, Planum Biel Kantonsstrasse Nr. 229 Teistrassensanierungsprogramm B+S Ingenieur AG Bern Kant. Richtplan Veloverkehr, Tiefbauamt Kanton Bern 2004 Betriebs- und Gestaltungskonzept Bahnhof Oberdiessbach, Metron Bern 2004 Erläuterungen Zu 1. Zu 2. Zu 3. Zu 4. Mit dem Betriebs- und Gestaltungskonzept soll der Innerortscharakter der Ortsdurchfahrt besser zum Tragen kommen. Der Strassenraum ist schmal und der Gestaltungsspielraum ist dadurch beschränkt. Referenzbeispiele mit abgesenkten Trottoirkanten sind die Ortsdurchfahrten Wichtrach und Grosshöchstetten (vergleichbarer Strassenquerschnitt ). Sichere Querungsmöglichkeiten der Burgdorf-/Thunstrasse für den Fussverkehr anbieten, insbesonders im Zentrumsbereich und von den Wohnquartieren zu den Schulen und zum Bahnhof. Knoten Burgdorfstrasse/Industriestrasse Der Fussgängerstreifen beim Bahnübergang ist für die Schulkinder sehr gefährlich. In der Skizze gemäss reg. Richtplan Nr. 152 sind die Sichtverhältnisse nicht genügend gewährleistet. Zu prüfen ist, ob anstelle des jetzigen Fussgängerstreifens und des Vorschlages reg. Richtplan je ein Fussgängerstreifen südlicher, nach dem Sportgeschäft und nördlich des Bahnübergangs im Bereich der Fusswegverbindung zum Unteren und Oberen Rain erstellt werden kann. Beim nördlichen Fussgängerstreifen ist eine Fussgängerschutzinsel zu prüfen. Prov. Massnahme am Knoten Burgdorfstrasse/Freimettigenstrasse/Kirchstrasse Die grosse Verkehrsfläche führt zu unklaren Verhältnissen im Einmündungsbereich und zur Gefährdung von FussgängerInnen und VelofahrerInnen. Die Verkehrsfläche ist mit provisorischen Massnahmen zu strukturieren und der Fussgängerübergang in Längsrichtung ist zu integrieren (vgl. reg. Richtplan Nr. 153). Schwerpunkt des Betriebs- und Gestaltungskonzeptes bildet der Zentrumsbereich Freimettigenstrasse bis Schlossstrasse. Die Abbiege- und Einmündungsmöglichkeiten, sowie die Querungsmöglichkeiten, insbesondere für den Fussverkehr, sollen verbessert werden. Im Konzept soll der Strassenraum inkl. der Vorbereiche von Fassade bis Fassade berücksichtigt werden. Damit entsteht ein grösserer Handlungsspielraum für die Umgestaltung und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Dorfzentrum. Die Möblierung des Strassenraums und die Beschilderung soll ebenfalls im Konzept behandelt werden. Die Haubenstrasse bis Bahnübergang wird weiterhin im Einbahnverkehr mit 2 Fahrspuren befahren. Genügend Stauraum vor dem Bahnübergang wird dadurch sichergestellt. Die Führung der Velos im Gegenverkehr ist im Zusammenhang mit dem Betriebs- und Gestaltungskonzept Thunstrasse zu prüfen. Abbildungen Prov. Massnahme Freimettigenstrasse, vgl. Erläuterungsbericht Schemaskizzen Freimettigenstrasse Schlossstrasse, vgl. Erläuterungsbericht

11 Koordinationsblatt 03 Thema Verkehrsberuhigung Verkehrsberuhigung auf Sammel- und Erschliessungsstrassen Erstellt: Nachgef.: Ausgangslage Das Geschwindigkeitsniveau des motorisierten Verkehrs ist auf den Sammelstrassen und zum Teil auf den Erschliessungsstrassen zu hoch. Die VelofahrerInnen und FussgängerInnen sind dadurch gefährdet und fühlen sich verunsichert. Gegenstand/Ziel Mit Verkehrsberuhigungsmassnahmen in den Quartieren werden folgende Ziele verfolgt: - Verkehrssicherheit v.a. für den Langsamverkehr erhöhen - Aufenthaltsqualität im Strassenraum verbessern - Sanierung der Schwachstellen ohne grosse Neuanlagen - Identität schaffen durch erkennbare, sich wiederholende gestalterische Massnahmen Federführung weitere Beteiligte - (Gde) - Kanton Bern, Kantonales Tiefbauamt Kreis II - Transportunternehmen STI, RM - Post - GrundeigentümerInnen, AnwohnerInnen Festlegungen / Massnahmen Koordinationsstand Realisierung Vororientierung Zwischenergebnis Festsetzung mittelfristig 1. Umgestaltung Gumiweg 2. Umgestaltung Haubenstrasse 3. Umgestaltung Krankenhausstrasse 4. Umgestaltung Wilstrasse 5. Umgestaltung Kirchstrasse, Schulhausstrasse 6. Weitere Umgestaltung Bereich Bahnhof, Teil Schlosssstrasse 7. Tempo 30 Zonen einrichten langfristig laufend Nächste Schritte Was/Wo Wer Wann Weiteres Vorgehen zu 1,2 Konzept für Umgestaltung Gumiweg und Haubenstrasse erstellen. Prinzipien in verschiedenen Strassen anwenden (Erkennbarkeit) Gde zu 3 Konzept für Umgestaltung Krankenhausstrasse erstellen Gde zu 4 Konzept für Umgestaltung Wilstrasse erstellen Gde zu 5 Konzept für Umgestaltung Kirchstrasse, Schulhausstrasse erstellen Gde mittelfristig zu 6 Konzept Bahnhofplatz weiter entwickeln Gde zu 7 Konzept für Tempo 30 Zonen erstellen Gde mittelfristig

12 KB-03 Quervergleich Abhängigkeiten (A) und Konflikte (K) KB-01 KB-02 KB-04 KB-05 KB-06 KB-07 KB-08 Markante Ortseingänge erstellen (A) Burgdorfstrasse/Thunstrasse verträglicher machen (A) Verkehrssicherheit erhöhen (A) Parkieren (A) Langsamverkehrsnetz (A) Öffentlicher Verkehr (A) Neue Erschliessungsstrassen (A) Dokumente Erschliessung Überbauung Kirchbühl, Verkehrssicherheit Gumiweg, Metron 2003 Verkehrsrichtplan Region Kiesental, Nr. 154, Planum Biel 1999 Betriebs- und Gestaltungskonzept Bahnhof Oberdiessbach, Metron Bern 2004 Erläuterungen Zu 1. und 2. Umgestaltung der Haubenstrasse und des Gumiweges zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, v.a für den Langsamverkehr. Konzept für Verkehrsberuhigungsmassnahmen erstellen unter Berücksichtigung der baulichen Entwicklung. Konzept analog Erschliessung Überbauung Kirchbühl, Verkehrssicherheit Gumiweg für die Haubenstrasse neu erstellen und für den Gummiweg weiterentwickeln. Die Massnahmen müssen für eine spätere Tempo 30 Zone kompatibel sein. Zu 3. Zu 4. Zu 5. Umgestaltung der Krankenhausstrasse zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, v.a für den Langsamverkehr. Die Krankenhausstrasse wird mit dem Bau des Kreisels am südlichen Ortseingang Mehrverkehr erhalten. Um die Verkehrssicherheit des Langsamsverkehrs zu erhöhen sind Verkehrsberuhigungsmassnahmen mit partiellen Einengungen, z.b. vor dem Eingangsbereich des Pflegeheim Hauptgebäudes zu planen. Das Nachtfahrverbot für den motorisierten Verkehr soll beibehalten werden. Umgestaltung der Wilstrasse zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, v.a für den Langsamverkehr. Auf der schmalen Wilstrasse ist eine Ausweichstelle zum Kreuzen der Fahrzeuge zu erstellen. Der Fussgängerschutz ist zu verbessern. Umgestaltung Kirchstrasse, Schulhausstrasse zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, v.a. für den Langsamverkehr Für den Bereich Kirchstrasse, Schulhausstrasse soll ein Konzept erstellt werden, in dem die bereits bestehenden strassenräumlichen Qualitäten noch besser herausgehoben werden können und die Verkehrssicherheit v.a. für den Langsamverkehr erhöht wird. Die Fusswegverbindungen von den Quartieren zum Ortskern sind miteinzubeziehen.

13 KB-03 Zu 6. Weitere Umgestaltung Bahnhofplatz zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, v.a. für den Langsamverkehr Beim Bahnhofplatz soll die Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr weiter verbessert werden. Mit gestalterischen Massnahmen ist der motorisierte Verkehr zu beruhigen. Ziel ist eine hohe Koexistenz, eine Verkehrskultur der gegenseitigen Rücksichtsnahme und Verständigung. Die bisherige Umgestaltung des Bahnhofvorpatzes ist Teil eines Konzeptes, dass zu einem späteren Zeitpunkt mit Einbezug der unteren Schlossstrasse die Einführung einer Begegnungszone oder eines Tempo 30 Regimes ermöglicht. Die Fusswegverbindungen von den Quartieren zum Ortskern und Bahnhof sind miteinzubeziehen. Die Sammelstrasse führt im Bereich Bahnhof über das Gelände der RM. Die Durchfahrt ist in einer Vereinbarung aus dem Jahre 1981 geregelt. Das Verkehrsregime (Verkehr in Gegenrichtung) soll aus heutiger Sicht RM beibehalten werden. Ein Einbahnregime entlang dem Bahnhof würde die Geschwindigkeiten erhöhen und zu Umwegfahrten führen. Zu 7. Konzept Tempo 30 Konzept für Tempo 30 Zonen erstellen. Geeignet sind die Quartiere Haube und beidseits des Gumiweges. Der Perimeter kann auch wesentlich grösser sein und muss in der Konzepterarbeitung festgelegt werden. Die Tempo 30 Zone soll die Aufenthaltsqualität des Wohnumfeldes verbessern und die Geschwindigkeiten reduzieren. Abbildungen Skizzen Gumiweg, vgl. Erläuterungsbericht

14 Koordinationsblatt 04 Thema Verkehrssicherheit Verkehrssicherheit punktuell erhöhen Erstellt: Nachgef.: Ausgangslage An verschiedenen Stellen ist die Verkehrssicherheit v.a. für den Langsamverkehr zu wenig gewährleistet. Gegenstand/Ziel Neben der generellen Verkehrsberuhigung von Strassenzügen (vgl. V-03 und V-04) sollen in einzelnen Strassenabschnitten punktuelle Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geprüft und umgesetzt werden. - Erhöhung der Verkehrssicherheit v.a. für den Langsamverkehr Federführung weitere Beteiligte - (Gde) - Kanton Bern, Kantonales Tiefbauamt Kreis II - Transportunternehmen RM Festlegungen / Massnahmen Koordinationsstand Realisierung Vororientierung Zwischenergebnis Festsetzung mittelfristig langfristig laufend 1. Einbahnregime Kirchbühlstrasse während Schlittelzeit 2. Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit evaluieren Nächste Schritte Was/Wo Wer Wann Weiteres Vorgehen 1 Abklärung Regelung von zeitlicher Regimebeschränkung Gde 2 Massnahmen und Handlungsbedarf festlegen, Prioritäten setzen Gde Quervergleich Abhängigkeiten (A) und Konflikte (K) KB-03 KB-06 KB-08 Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf Sammel- und Erschliessungsstrassen (A) Langsamverkehrsnetz (A) Neue Erschliessungsstrassen (A) Dokumente Keine

15 KB-04 Erläuterungen Zu 1. Zu 2. Im Winter (zur Schlittelzeit) Einbahnregime von oben her einrichten zur Erhöhung der Sicherheit des Schlittelweges. In der Freimettigenstrasse, Schlossstrasse, Bahnhofstrasse, im Schlupf, Holenausweg und in der Schlossstrasse (ausserhalb Bebauung) sind punktuell div. kleinere Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu prüfen. Zum Teil weisen die Strassen Gestaltungsdefizite auf, die im Rahmen der Sanierung zu beheben sind. Im Rahmen der Erarbeitung Verkehrsrichtplan wurde von der Arbeitsgruppe Verkehr folgende Konfliktorte erhoben und Umsetzungsansätze formuliert: Freimettigenstrasse: Gestaltungsdefizit im Bereich Coop; bei der Einmündung Alpenweg Knoten und Sichtverhältnisse verbessern; im Abschnitt bis Friedhof prüfen, ob die Fussgängersicherheit verbessert werden kann; beim Friedhof Knoten und Sichtverhältnisse verbessern Schlossstrasse: Querungshilfe im zentralen Bereich, Einfahrtsbremse im äusseren Bereich prüfen Südlicher Teil Bahnhofstrasse: Strasse räumlich fassen Schlupf: Temporeduktion und Querungshilfe in Zusammenhang mit Neunutzung Bleiche-Areal prüfen Holenhausweg: nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge offen. Massnahmen zur Verhinderung des Velo-Mofa und des Autoverkehrs prüfen Ziegelei: Mit der Überbauung der neu eingezonten Gebiete sind auf der Kantonsstrasse Massnahmen zur sicheren Erschliessung zu prüfen.. Abbildungen keine

16 Koordinationsblatt 05 Thema Parkierung Parkierung optimieren Erstellt: Nachgef.: Ausgangslage Das Parkplatzangebot im Ortszentrum soll nicht durch Dauerparkende eingeschränkt werden. Gegenstand/Ziel Ausreichend Parkplätze in guter fussläufiger Distanz zu den Geschäften im Zentrum bereitstellen: - gute Auslastung der bestehenden grösseren Parkplätze erreichen - Hüpfverkehr von Geschäft zu Geschäft verhindern - Zu Fuss im Zentrum fördern Federführung weitere Beteiligte - (Gde) - Betriebe, Geschäfte Festlegungen / Massnahmen Koordinationsstand Realisierung Vororientierung Zwischenergebnis Festsetzung mittelfristig langfristig 1. Bessere Nutzung der bestehenden grösseren Parkplätze 2 Parkplatzkonzept erstellen laufend Nächste Schritte Was/Wo Wer Wann Weiteres Vorgehen 1 Kontakt aufnehmen mit umliegenden Betrieben Gde 2 Bedarf Parkplatzkonzept prüfen Gde langfristig Quervergleich Abhängigkeiten (A) und Konflikte (K) KB-02 KB-03 KB-06 Burgdorfstrasse/Thunstrasse verträglicher machen (A) Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf Sammel- und Erschliessungsstrassen (A) Langsamverkehrsnetz (A) Dokumente Einwohnergemeinde Oberdiessbach, Reglement über das Dauerparkieren auf öffentlichem Grund 1995 Verzeichnis öffentlicher Strassen und Parkplätze 2005

17 KB-05 Erläuterungen Zu 1. Zu 2. Im Zentrum gibt es zur Zeit ausreichend Parkierungsmöglichkeiten. Die grösseren Parkplätze Kirchgemeindehaus, Kirchbühl/Schulhausstrasse und Gemeindeplatz sind in guter fussläufiger Distanz zu den Geschäften im Zentrum. Die grösseren Parkplätze im Zentrum sollen besser genutzt werden können. Die umliegenden Betriebe sind aufzufordern, das Dauerparken zu unterlassen. Die Konzentration der Parkierung auf wenige, zentrale Parkplätze entlastet das Ortszentrum. Das Parkieren auf den zentralen Parkplätzen und das Aufsuchen der Geschäfte zu Fuss soll durch attraktive Aussenraumgestaltung des Ortskerns gefördert werden. Das geltende Reglement soll im Moment nicht geändert werden. Zu prüfen ist, ob eine Parkuhr auf dem Gemeindeplatz dienlich ist und ob die Parkgebühren moderat erhoben werden können. Der Bedarf für ein Parkplatzkonzept soll zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geprüft werden. Abbildungen keine

18 Koordinationsblatt 06 Thema Langsamverkehr Fuss- und Veloverkehrsnetz erhalten und ergänzen Erstellt: Nachgef.: Ausgangslage Oberdiessbach weisst bereits heute im Ortszentrum ein feinmaschiges Netz für den Fussund Veloverkehr auf. Gegenstand/Ziel Das Siedlungsgebiet soll eine hohe Durchlässigkeit für den Fuss- und Veloverkehr haben. Das bestehenden Fuss- und Velonetz soll erhalten und schrittweise ergänzt werden. FussgängerInnen sollen sich auf direkten und sicheren Wegen in und durch Oberdiessbach bewegen können. Ziele sind: - Bessere Bedingungen für den Fuss- und Veloverkehr schaffen - Im Zentrum zu Fuss unterwegs fördern - Verkehrssicherheit für den Langsamverkehr erhöhen - Hohe Schulwegsicherheit - Aufenthaltsqualität verbessern - Plätze gezielt aufwerten - gute Signalisation für den Veloverkehr Federführung weitere Beteiligte - (Gde) - GrundeigentümerInnen, AnwohnerInnen - Kanton Bern, Kantonales Tiefbauamt Kreis II - Kanton Bern, Velofachstelle Festlegungen / Massnahmen Koordinationsstand Realisierung Vororientierung Zwischenergebnis Festsetzung mittelfristig langfristig laufend 1. Gefahrenstellen auf dem Strassennetz sanieren 2. Netzergänzungen prüfen und umsetzen 3. Konzept Schulwegsicherheit erstellen 4. Ersatzroute der kantonalen Veloroute prüfen 5. Bestehende Plätze aufwerten Nächste Schritte Was/Wo Wer Wann Weiteres Vorgehen 1 Gefahrenstellen vervollständigen Gde 2 Analyse der Fussweg- und Veloverbindungen, Ist, Netzergänzung Gde 3 Analyse und Konzept Schulwegsicherheit Gde 4 Kontakt Kanton aufnehmen Gde mittelfristig 5 Schulaktionen zur Aufwertung der Plätze starten Gde laufend

19 KB-06 Quervergleich Abhängigkeiten (A) und Konflikte (K) KB-02 KB-03 KB-04 KB-05 KB-08 Burgdorfstrasse/Thunstrasse verträglicher machen (A) Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf Sammel- und Erschliessungsstrassen (A) Verkehrssicherheit erhöhen (A) Parkieren (A) Neue Erschliessungsstrassen (A) Dokumente Schulwegerhebung 2005 Semantische Profile der bestehenden Plätze, Arbeit Arbeitsgruppe Verkehr 2005 Erläuterungen Zu 1. Zu 2. Zu 3. Zu 4. Zu 5. Abbildungen Den Anliegen der FussgängerInnen und VelofahrerInnen sollen generell bei allen Projekten ein hoher Stellenwert zukommen. Das Strassennetz bildet die Basis für das Fuss- und Velonetzes. Durch Verkehrsberuhigungsmassnahmen wird dieses Netz für FussgängerInnen und VelofahrerInnen sicherer und attraktiver. Insbesonders sind gute Verbindungen von den Quartieren zum Ortszentrum, zu den Schulen und zum Bahnhof sicherzustellen. Wenn immer möglich sollen direkte Fusswegverbindungen und Veloverbindungen innerhalb der Siedlungsstruktur ausgeschieden werden, um ein möglichst durchlässiges Netz auch abseits der Hauptachsen und Sammelstrassen zu erhalten. Netzergänzungen sind zu prüfen und bei Neuüberbauungen sind Flächen für Fusswegverbindungen im Quartier sicherzustellen, z.b. in Baugesuchen und als Auflage in Gestaltungsplänen. Die Analyse der Schul- und Kindergartenwege zeigt den Handlungsbedarf auf. Die Konfliktstellen müssen mit punktuellen Massnahmen entschärft oder im Rahmen der Umgestaltungskonzepte gelöst werden. Nach dem Bau des Kreisels Süd könnte die Ersatzroute des kantonalen Veloweges nach dem Kreisel über die Lindenstrasse, Krankenhausstrasse, Schulhausstrasse in die Freimettigenstrasse geführt werden. Im Bereich Lindenstrasse ist zu prüfen, ob eine Abbiegehilfe in die Krankenhausstrasse erstellt werden kann. Die bestehenden Plätze beim Sekundar- und Primarschulhaus, sowie der Gemeindeplatz sollen gezielt aufgewertet werden. Ausschnitt aus Kantonalem Richtplan Veloverkehr, vgl. Erläuterungsbericht Schulwege von AG erhoben, vgl. Anhang Erläuterungsbericht

20 Koordinationsblatt 07 Thema Öffentlicher Verkehr Öffentlicher Verkehr stärken Erstellt: Nachgef.: Ausgangslage Oberdiessbach ist mit der RM an die Region angebunden. Die Busbetriebe der STI führen Kurse Richtung Linden, die in Oberdiessbach das Pflegeheim und das Altersheim an den Bahnhof anschliessen. Gegenstand/Ziel Die Qualität des öffentlichen Verkehrs soll gestärkt und langfristig sichergestellt werden: - gute Erschliessung der östlich gelegenen Gemeinden - Erschliessung des Pflege- und Altersheims weiterhin gewährleisten - Gute Umsteigebeziehungen am Bahnhof - sichere Wegverbindungen zum Bahnhof - genügend Veloabstellplätze am Bahnhof - gute Information über den ÖV Federführung weitere Beteiligte - (Gde) - Transportunternehmen RM und STI - Kanton Bern, Amt für öffentlichen Verkehr Festlegungen / Massnahmen Koordinationsstand Realisierung Vororientierung Zwischenergebnis Festsetzung mittelfristig langfristig laufend 1. Qualität des ÖV langfristig sicherstellen Nächste Schritte Was/Wo Wer Wann Weiteres Vorgehen 1 Anliegen des ÖV in den Verkehrsprojekten einfliessen lassen Gde laufend Quervergleich Abhängigkeiten (A) und Konflikte (K) KB-02 KB-03 KB-04 KB-06 Burgdorfstrasse/Thunstrasse verträglicher machen (A) Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf Sammel- und Erschliessungsstrassen (A) Verkehrssicherheit erhöhen (A) Langsamverkehr (A) Dokumente keine

21 KB-07 Erläuterungen Zu 1. An der Haltestelle Spital (Pflegeheim, Altersheim) steigen rund Personen täglich einoder aus. Auf der Route gibt es in der Schlossstrasse teilweise Engstellen und die Ausfahrt in die Burgdorfstrasse dauert manchmal einige Zeit. Durch die Verkehrsführung treten für die STI jedoch keine Beeinträchtigungen auf. Route und Haltestelle sollen aufgrund der Kundenfreundlichkeit beibehalten werden. Um die Attraktivität des ÖV s stetig zu steigern sollen die Wege zum Bahnhof sowohl für die FussgängerInnen, wie auch für die VelofahrInnen in den Verkehrsprojekten verbessert werden. Am Bahnhof sollen genügend Abstellplätze zur Verfügung stehen. Abbildungen keine

22 Koordinationsblatt 08 Thema Neue Erschliessungsstrassen Erschliessung der Baugebiete sicherstellen Erstellt: Nachgef.: Ausgangslage Im Rahmen der Ortsplanungsrevision wird Bauland neu eingezont. Bestehendes Bauland ist noch nicht erschlossen. Gegenstand/Ziel Die Verkehrserschliessung der Baugebiete muss langfristig für alle Verkehrsmittel gesichert sein. Federführung weitere Beteiligte - (Gde) - GrundeigentümmerInnen Festlegungen / Massnahmen Koordinationsstand Realisierung Vororientierung Zwischenergebnis Festsetzung mittelfristig 1. Verkehrserschliessung Kirchbühl rechtlich absichern 2. Verkehrserschliessung Vorders Gumi rechtlich absichern 3. Verkehrserschliessung Chrisegglenweg rechtlich absichern 4. Verkehrserschliessung Grundmatte rechtlich absichern 5. Verkehrserschliessung Diessbachgraben rechtlich absichern langfristig laufend Nächste Schritte Was/Wo Wer Wann Weiteres Vorgehen zu 1-5 Erschliessungsplan für die Baugebiete erstellen Gde zu 1-5 Verhandlungen mit GrundeigentümerInnen führen Gde kurzfrisitg Quervergleich Abhängigkeiten (A) und Konflikte (K) KB-03 KB-04 KB-06 Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf Sammel- und Erschliessungsstrassen (A) Verkehrssicherheit erhöhen (A) Langsamverkehr (A) Dokumente keine

23 KB-08 Erläuterungen Zu 1. bis 5. Die Erschliessung der neu eingezonten Baugebiete muss sichergestellt werden. Überlegungen zur Bauentwicklung sind bereits in ein Konzept Tempo 30 aufzunehmen, falls die Gebiete erst später überbaut werden. Das höher gelegene Gebiet oberhalb Alpenweg (Chrisegglenweg) wird über die Freimettigenstrasse und den Alpenweg erschlossen. Abbildungen keine

24 3 Genehmigungsvermerke Mitwirkungsverfahren vom 3. Januar bis 3. Februar 2006 Vorprüfung vom Genehmigt durch den Gemeinderat von Oberdiessbach Im Namen des Gemeinderates Oberdiessbach Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Hans Rudolf Vogt Oliver Zbinden Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern: Datum:

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