Einwohnergemeinde Frutigen. Richtplan «Erschliessung und Nutzung Widi-Kanderbrück» Erläuterungsbericht. Der Richtplan besteht aus: Richtplan 1:5000
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1 Raum Verkehr Umwelt Recht Mitwirkung Spitalgasse 34 Postfach, 3001 Bern Telefon Fax Richtplan «Erschliessung und Nutzung Widi-Kanderbrück» Gebiet Widi- Kanderbrück Der Richtplan besteht aus: Richtplan 1:5000 Massnahmenblätter weitere Unterlagen: mit Massnahmenblättern März 2012
2 Impressum Auftraggeber: Auftragnehmer: ecoptima, Spitalgasse 34, Postfach, 3001 Bern Telefon , Fax Bearbeitung: Beat Kälin, Siedlungsplaner HTL Gregor Ledergerber, Raumplaner FH (BSc) Rolf Albisser, dipl. Geograf Aufträge aktuell\frutigen\rp Widi-Kanderbrück\4\ EB_120321_MW.indd\gl\bk\ra
3 ecoptima Inhalt A ERLÄUTERUNGEN 4 1. Ausgangslage 4 2. Ziele 5 3. Grundlagen 5 4. Analyse 6 5. Aufbau und Inhalte des Richtplans 8 6. Verfahren 10 B RICHTPLAN (behördenverbindlicher Teil) Siedlungsentwicklung Verkehrserschliessung 12 C MASSNAHMEN Übersicht Massnahmenblätter Foto-Dokumentation 19 Beilagen 29 Verkehrsbelastung Ist-Zustand, 1:5000 Abschätzung der bestehenden und potenziellen Fahrten: Fahrtenberechnung (Tabelle 1) Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf Strassenquerschnitte: Bestehende Fahrten (Tabelle 2) Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf Strassenquerschnitte: Bestehende Fahrten und Potenzial (Tabelle 3)
4 4 ecoptima A ERLÄUTERUNGEN 1. Ausgangslage 1.1 Bisheriger Ablauf Mit der Urnenabstimmung vom 30. November 2008 wurde u.a. die Überbauungsordnung «Erschliessung Underes Widi» mit Anschluss Nord beschlossen. Im Rahmen der OP-Revision zeigte sich, dass mit weiteren Einzonungen das Erschliessungkonzept zum Schutze der Wohngebiete an der Rollstrasse angepasst werden muss. Die Gemeinde beauftragte deshalb das Ingenieurbüro Ramu, Frutigen, mit einer Überarbeitung des Erschliessungskonzepts. Dieses wurde im Spätherbst 2010 durch die zuständigen Kommissionen mit dem Auftrag zurückgewiesen, eine Gesamtschau zur Erschliessung und Weiterentwicklung des Gebiets Widi-Kanderbrück zu erarbeiten. Für den Ausbau des Aussenmattewegs wird parallel zur Erarbeitung dieses Richtplans ein Detailerschliessungsplan erarbeitet und der Bevölkerung am 19. September 2011 vorgestellt. 1.2 Problemstellung Anlässlich der Besprechung zwischen Bauverwaltung und Ortsplaner vom zeigte sich, dass eine solche Gesamtschau als Grundlage für die Lösung diverser Erschliessungsprobleme unter Einbezug einer zukünftigen Entwicklung des Baugebiets sinnvoll ist. Zudem kann eine Änderung der erst gut eineinhalbjährigen Erschliessungsplanung «Underes Widi» nicht ohne Richtplan erfolgen, mit dem aufgezeigt wird, wie sich die Änderung im Gesamtkontext der Erschliessung verhält. Die zeitgerechte Erschliessung der Bauzonen ist eine Voraussetzung für die Erteilung von Baubewilligungen. Dabei handelt es sich um eine Aufgabe der Gemeinde, die nur unter speziellen Voraussetzungen auf die Bauwilligen übertragen werden kann (vgl. Art. 106 ff BauG). Handlungsbedarf besteht vorallem in Bezug auf die Strassenerschliessung. Im Weiteren weist das Langsamverkehrsnetz vereinzelt Lücken auf. In Bezug auf die Lebensqualität und die Wohnzufriedenheit haben die Erschliessung des Baugebiets und die verträgliche Ausgestaltung des Strassenraums eine erhebliche Bedeutung. Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde während dem Abschluss der Ortsplanungsrevision entschlossen, einen Richtplan zu erarbeiten. Dieser soll konzeptionellen Charakter haben und konkrete Massnahmen enthalten.
5 5 ecoptima 2. Ziele 2.1 Allgemeine Zielsetzung Mit dem Richtplan will der Gemeinderat grundlegende Absichten in den Bereichen Siedlungsentwicklung sowie Erschliessung und Verkehrsführung aufeinander abstimmen sowie räumlich und terminlich definieren. Der Schwerpunkt soll dabei bei der Erschliessung liegen. 2.1 Funktion und Wirkung des Richtplans Das Hauptziel des Richtplans ist, die Erschliessung und die Siedlungsentwicklung im Gebiet Widi-Kanderbrück mit einem längeren Planungshorizont ( ) aufeinander abzustimmen sowie deren öffentlichen Erschliessungs- und Verbindungsfunktionen festzulegen. Dabei sollen die Erschliessungsanlagen auf die zukünftige Funktion, resp. Anforderung ausgerichtet werden. Der Richtplan zur Erschliessung und Gebietsentwicklung soll der Gemeinde eine Grundlage bei der Planung (Orts- und Erschliessungsplanung) und bei der Behandlung von Baugesuchen sein. Aufgrund der Strassenklassierung können die erforderlichen Strassenabstände im Baubewilligungsverfahren bestimmt und festgelegt werden. Richtpläne sind gestützt auf Art. 68 BauG für die Behörden, jedoch nicht für die Grundeigentümer verbindlich. Artikel 68 Abs. 2 BauG bestimmt, dass der Richtplan die Nutzungszonen, die Erschliessung und den Verkehr aufeinander abzustimmen hat. Der Richtplan hat keine Vorwirkung auf die grundeigentümerverbindliche zukünftige Zonenplanung. 3. Grundlagen In den letzten Jahren wurden verschiedene Planungsinstrumente erlassen, resp. Konzepte erarbeitet, die in Bezug auf die Erschliessung Widi-Kanderbrück relevant sind: Verkehrsabschätzung von 2008 als Grundlage für den Anschluss Nord Überbauungsordnung «Erschliessung Underes Widi» vom 20. Mai 2009 Gestaltungskonzept Rollstrasse von 2010 Grundordnung der Gemeinde Frutigen (Zonenplan und Baureglement), Stand Genehmigung 2011 Stellungnahme zum Entwurf RGSK
6 6 ecoptima 4. Analyse Motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Gebiet im Perimeter des Richtplans wird durch den motorisierten Verkehr über die Lötschbergstrasse mit dem Anschluss Süd und dem Halbanschluss Nord erschlossen. Innerhalb des Gebiets übernehmen heute die Widigasse, die Rollstrasse und die Schwandistrasse die Funktion als übergeordnete Erschliessungsstrassen. Die Strassenfunktionen (Basis- und Detailerschliessung) wurden bisher nicht definiert. Verschiedene Strassen und Wege innerhalb des Perimeters, beispielsweise der Brüggmatteweg und der Wisoeyweg, sind nur einspurig befahrbar und besitzen kaum Ausweichstellen. Zudem sind teilweise einspurig befahrbare Privatstrassen vorhanden, die für die Erschliessung von unüberbautem Bauland nach heutigem Recht unzureichend sind (Bsp. Aussenmatteweg). Die Unterteilung des Richtplanperimeters in verschiedene Teil-Gebiete dient der Herleitung des Verkehrsaufkommens und der Berechnung der bestehenden und potenziellen Verkehrsbelastung der einzelnen Strassenabschnitte. Die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Teil-Gebieten ist nicht als scharfe Grenzen zu verstehen. Die Lötschbergstrasse wies im Jahr 2010 zwischen Kandersteg und Frutigen einen durchschnittlichen Tagesverkehr (DTV) von ~6 500 Fahrten und zwischen Spiez und Frutigen von ~ Fahrten auf. Zwischen Adelboden und Frutigen sind täglich durchschnittlich Fahrzeuge unterwegs. Öffentlicher Verkehr (ÖV) Das Gebiet Widi ist mit dem öffentlichen Verkehr gut erschlossen. Kanderbrück und einzelne Gebiete am Guggigässli sind jedoch durch den ÖV nicht erschlossen (vgl. Richtplan). Über den Tag verkehren stündlich Züge nach Spiez-Bern und nach Brig. Am Morgen und Abend verkehren die Züge halbstündlich. Die regionalen Buslinien fahren stündlich nach Adelboden, Kandersteg und Reichenbach.
7 7 ecoptima Abb. 1: Übersichtszonenplan des Kantons Bern (Stand vor Beschluss OP-Revision) Quelle: Geoportal Kanton Bern Langsamverkehr Besondere Beachtung ist dem Langsamverkehr (Fuss- und Radwegnetz ergänzen) zu schenken. Die Anbindung der Wohn- und Arbeitsgebiete westlich des Bahnhofes ist für den Langsamverkehr nicht ideal. Mit der geplanten Fuss- und Velowegüberführung über die Lötschberstrasse mit Anbindung an die Bahnhofunterführung wird ein direkter und bequemer Zugang zum Bahnhof und weiter in den Dorfkern ermöglicht. Eine möglichst umwegfreie Anbindung des Gebiets Widi-Kanderbrück an die Bahnhof-Unterführung hat in Zukunft noch grössere Bedeutung.
8 8 ecoptima 5. Aufbau und Inhalte des Richtplans 5.1 Aufbau Im vorliegenden Richtplan werden die Vorstellungen und Überlegungen zur nutzungsmässigen und erschliessungstechnischen Entwicklung des Gebiets «Widi-Kanderbrück» im Planungshorizont mit einer Richtplankarte und Massnahmenblättern dargestellt. Die Richtplankarte zeigt den heutigen Zustand (2011) und einen möglichen Zustand ( ) auf. Die Massnahmenblätter beschreiben die vorgesehenen Massnahmen, führen die Zuständigkeiten auf und halten Prioritäten fest. 5.2 Inhalte Der Richtplan umfasst den im Plan festgelegten Perimeter, wobei sich die Massnahmen der ersten Etappe weitgehend auf die Gebiete Widigasse, Unders Widi und Rollstrasse konzentrieren. Der Richtplan unterscheidet folgende Zeithorizonte: kurzfristig innert 7 Jahren mittelfristig 7 15 Jahre langfristig nach 15 Jahren Der Richtplan unterscheidet folgende Verbindlichkeiten: Festsetzung aufgabe planerisch gelöst Zwischenergebnis Aufgabenbearbeitung vereinbart Vororientierung aufgabe anerkannt Mit dem Richtplan werden folgende Erschliessungskategorien definiert: Basiserschliessung Detailerschliessung Untergeordnete Strassen und Weg Langsamverkehr Erschliessungsgüteklasse
9 Kander 9 ecoptima Engstlige Kander Engstlige Parallelstrasse Lötschbergstrasse Enzianweg Distelweg Anemonenweg Olympiastrasse (neu) ARA-Strasse (neu) Rollstrasse Schwandistrasse Wengmattiweg Brüggmatteweg Wisoeyweg Brüggmatteweg Widigasse Aussenmatteweg Feldweg Milchgässli Guggigässli Mühlegässli Wallisgasse Oeyweg Abb. 2: Perimeter «Widi-Kanderbrück»
10 10 ecoptima 6. Verfahren 6.1 Ablauf Die Bevölkerung ist bei der Erarbeitung des Richtplans spätestens im Rahmen der Mitwirkung in den Planungsprozess einzubeziehen, indem sie zu den Entwürfen Stellung nehmen kann. Anschliessend wird der Richtplan überprüft und dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Nach erfolgter Vorprüfung und Bereinigung mit dem Kanton wird er vom Gemeinderat beschlossen und vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt. 6.2 Mitwirkung Bevor der Entwurf des Richtplans, bestehend aus dem Richtplan, den Massnahmenblättern und dem der Bevölkerung zur Mitwirkung vorgelegt wird, wird er durch die Hochbau- und Raumplanungskommission beraten und den Gemeinderat zu Handen der Mitwirkung verabschiedet. 6.3 Vorprüfung Das Amt für Gemeinden und Raumordnung prüft den Richtplan unter Einbezug der weiterer Fachstellen (Bsp. TBA, OIK I) im Rahmen der Vorprüfung auf dessen Rechtmässigkeit und Übereinstimmung mit übergeordnteten Plänen und Konzepten. Der Richtplan wird anschliessend gemäss den Vorbehalten im Vorprüfungsbericht bereinigt.
11 11 ecoptima B RICHTPLAN (behördenverbindlicher Teil) 1. Siedlungsentwicklung Siedlung Die bauliche Entwicklung im Perimeter des Richtplans soll am bestehenden Siedlungsgebiet anknüpfen und grundsätzlich nach Innen gerichtet sein. Der Richtplan legt die potenzielle Siedlungsentwicklung im Zeithorizont fest. Er zeigt auf, wie die Arbeitsschwerpunkte auf dem ehemaligen Flugplatzgelände und im Gebiet Wengimatt / Chanderbrüggwidi weiterentwickelt werden können. Weiter zeigt er die möglichen Erweiterungen der Wohnnutzung an der Rollstrasse sowie in den Gebieten Widigasse und Guggigässli. Potenzielle Entwicklungsgebiete Fläche Nutzung Fläche [m 2 ] Nutzfläche [m 2 ] Verkehrsaufkommen [Fahrten] 6c Arbeiten d Arbeiten e Arbeiten Arbeiten total c Mischnutzung d Mischnutzung d Mischnutzung Mischnutzung total b Wohnen c Wohnen b Wohnen d Wohnen Wohnen total Tab. 3: Potenzielle Entwicklungsgebiete Landschaft Die wertvollen Landschaftselemente sind durch das vorhandene Inventar Natur und Landschaft und den Schutzzonenplan (Stand Vorprüfung Juni 2011) aufgenommen. Durch den Richtplan sind mit Ausnahme der Hochstammfeldobstbäume an der Widigasse keine Schutzobjekte tangiert.
12 12 ecoptima 2. Verkehrserschliessung Im Rahmen der Ortsplanung hat sich gezeigt, dass die Erschliessung im Gebiet Widi-Kanderbrück teilweise ungenügend ist, d. h. zuwenig auf die Entwicklungsmöglichkeiten abgestimmt ist. Die UeO Nr. 17 muss bezüglich Funktion der Rollstrasse und deren Anschluss an die Kanderstegstrasse/ Anschluss Frutigen Süd geändert werden. Die Erschliessungsprojekte für das Gebiet Unders Widi (Olympiastrasse, Langsamverkehrsübergang Lötschbergstrtasse mit Anschluss an die Bahnhofsunterführung), die Umgestaltung der Rollstrasse (Verkehrsberuhigung) und der Ausbau des Aussenmattenwegs sind in Planung und besitzen hohe Priorität. Weitere nötige Erschliessungsanlagen werden im Richtplan aufgezeigt. Basiserschliessung Die Basiserschliessung besteht aus den Hauptsträngen der Erschliessungsanlagen. Folgende Strassen gelten als Sammelstrassen der Quartiere und werden gemäss Art. 107 BauG als Basiserschliessung erstellt: Olympiastrasse, Wengimattiweg, Widigasse, Guggigässli (Nord), Schwandistrasse, ARA-Strasse, Parallelstrasse Detailerschliessung Die Detailerschliessung verbindet mehrere Grundstücke mit den Anlagen der Basiserschliessung. Folgende Strassen werden als Detailerschliessung klassifiziert: Rollstrasse, Wengimatti Süd, Brüggmatteweg, Aussenmatteweg, Wisoeyweg, Guggigässli (Süd), Tellenfeldgässli, Mühlegässli, Oeyweg, Stollermattweg, Distelweg, Ezianweg, Wengimatti Nord Untergeordnete Strassen und Wege Die untergeordneten Strassen und Wege resp. die Zufahrten besitzten übergeordnete Erschliessungsfunktion. Langsamverkehr Die Verbindungen des Langsamverkehr ermöglichen einen direkten und bequemen Zugang der zu Fuss Gehenden und Velo Fahrenden zum Bahnhof wie auch in den Ortskern. Erschliessungsgüteklasse Die Vorgaben für die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr sind bei Neueinzonungen zu berücksichtigen. Die innerhalb des Perimeters liegenden Siedlungsteile sind, mit Ausnahme von einzelnen Quartieren im Gebiet Kanderbrück / Guggigässli mit der ÖV-Güteklasse E genügend erschlossen.
13 13 ecoptima C MASSNAHMEN 1. Übersicht A Basiserschliessungsstrassen A1 Olympiasstrasse Nord A2 Olympiastrasse Süd, Knoten Süd A3 Wengmattiweg A4 Widigasse A5 Guggigässli Nord A6 Brüggmatteweg Nord B Detailerschliessungsstrassen B1 Rollstrasse B2 wengimatti Süd B3 Brüggmatteweg B4 aussenmatteweg B5 Wisoeyweg B6 guggigässli Süd (Tellefeld) B7 Holzschnitzelplatz B8 Brüggmattiweg B9 Widigasse B10 Widigasse Isliweg C Fuss- und Veloverbindungen C1 Rollstrasse Bahnhof C2 Brüggmatteweg Wisoeyweg Rollstrasse C3 Guggigässli Olympiastrasse C4 Aussenmatteweg Rollstrasse C5 Brüggmatteweg Aussenmatteweg D Tempo-30 Zonen D1 Tempo-30-Zonen 2. Massnahmenblätter
14 14 ecoptima : Richtplan Erschliessung Widi-Kanderbrück Stand Massnahmenblatt: November 2011 A Gegenstand Basiserschliessungsstrassen Beschreibung Sammelstrassen der Quartiere gemäss Art. 107 BauG Anlagen der Basiserschliessung. Die Breite beträgt mindestens 5 bis 5.50 m, mit LKW-Verkehr im Gegenverkehr mindestens 6 m. Federführung Beteiligte Stellen Kantonales Tiefbauamt OIK I (Signalisation) Standorte A1 Olympiastrasse Nord Neubau Olympiastrasse, Etappe Nord. Die Olympiastrasse entlastet die Rollstrasse. Realisierung: in Umsetzung A2, B2 A2 Olympiastrasse Süd Knoten Süd Neubau Olympiastrasse, Etappe Süd. Die Olympiastrasse entlastet die Rollstrasse. Umgestaltung Knoten Süd Realisierung: kurzfristig A1, B2 A3 Wengimattiweg Ausbau und Umgestaltung zur Basiserschliessungsstrasse Realisierung: mittelfristig A4 Widigasse Ausbau und Umgestaltung zur Basiserschliessungstrasse Realisierung: langfristig A5 Guggigässli Nord Ausbau und Umgestaltung zur Basiserschliessungstrasse A6 Brüggmatteweg Nord Realisierung: langfristig Ausbau und Umgestaltung zur Basiserschliessungstrasse Realisierung: langfristig
15 15 ecoptima : Richtplan Erschliessung Widi-Kanderbrück Stand Massnahmenblatt: März 2012 B Gegenstand Beschreibung Federführung Beteiligte Stellen Detailerschliessungsstrassen Die Detailerschliessung verbindet mehrere Grundstücke mit den Anlagen der Basiserschliessung. Die Breite beträgt mindestens 4.20 bis 4.50 m. Falls die erforderliche Breite nicht realisiert werden kann, werden Einspurstrassen mit Ausweichstellen nach max. 100 m errichtet. Kantonales Tiefbauamt OIK I (Signalisation) Standorte B1 Rollstrasse Teilweiser Rückbau zur Detailerschliessungsstrasse (in Etappen) mit Verkehrsberuhigungsmassnahmen. Auf Seite Ost (Wohngebiet) wird ein Trottoir oder eine Fussgänger-Längsmarkierung erstellt. Realisierung: kurzfristig Nach der Realisierung von A1, resp. A2 B2 Wengimatti Süd Ausbau und Umgestaltung zur Detailerschliessungsstrasse Realisierung: langfristig B3 Brüggmatteweg Süd Ausbau und Umgestaltung zur Detailerschliessungsstrasse Realisierung: langfristig B4 Aussenmatteweg Ausbau und Umgestaltung zur Detailerschliessungsstrasse Realisierung: in Umsetzung
16 16 ecoptima B5 Wisoeyweg Ausbau und Umgestaltung zur Detailerschliessungsstrasse Realisierung: mittelfristig B6 Guggigässli Süd (Tellefeld) Ausbau und Umgestaltung zur Detailerschliessungsstrasse Realisierung: mittelfristig B7 Holzschnitzelplatz Verlängerung und Gestaltung als Zufahrt zum Holzschnitzelplatz Realisierung: kurzfristig Genehmigung Spezialzone B8 Brüggmattiweg Ausbau und Umgestaltung zur Detailerschliessungsstrasse Realisierung: mittelfristig B9 Widigasse Nebau Detailerschliessungsstrasse Realisierung: kurzfristig B10 Widigasse Isliweg Ausbau und Umgestaltung zur Detailerschliessungsstrasse Realisierung: mittelfristig
17 17 ecoptima : Richtplan Erschliessung Widi-Kanderbrück Stand Massnahmenblatt: November 2011 C Gegenstand Beschreibung Federführung Beteiligte Stellen Fuss- und Veloverbindungen Sicherstellung, Ausbau oder Neubau von Fussund Veloverbindungen, die zusammenhängend, vernetzt, attraktiv, dicht und sicher sind und alle wesentlichen Ziel- und Quellpunkte optimal erschliessen. Kantonales Tiefbauamt OIK I (Signalisation) Standorte C1 Rollstrasse Bahnhof Neubau Fuss- und Veloverbindung Rollstrasse mit Überführung Lötschbergstrasse Bahnhof Realisierung: kurzfristig C2 Brüggmatteweg Wisoeyweg Rollstrasse Sicherstellung (öffentlich-rechtlich) Fuss- und Veloverbindung Realisierung: kurzfristig C3 Guggigässli Olympiastrasse Ausbau Fuss- und Veloverbindung Realisierung: kurzfristig C4 Aussenmatteweg Rollstrasse Ausbau und öffentlich-rechtliche Sicherstellung Fuss- und Veloverbindung Realisierung: kurzfristig C5 Brüggmatteweg Aussenmatteweg Sicherstellung (öffentlich-rechtlich) Fuss- und Veloverbindung Realisierung: kurzfristig
18 18 ecoptima : Richtplan Erschliessung Widi-Kanderbrück Stand Massnahmenblatt: November 2011 D Gegenstand Beschreibung Federführung Beteiligte Stellen Tempo-30 Zonen Prüfung und evt. Realisierung von Tempo-30-Zonen: Rollstrasse / Wisey / Wengimatti Widigasse / Guggigässli / Kanderbrück Kantonales Tiefbauamt OIK I (Signalisation) Standorte D1 Perimeter Widi-Kanderbrück Voranfrage beim Kantonalen Tiefbauamt OIK I. Falls positiver Entscheid vom OIK I: Erstellung eines Tempo-30 Gutachtens, in dem u.a. die Standorte der Tempo-30 Eingangstore definiert werden. Voranfrage: kurzfristig Realisierung: in Abhängigkeit Voranfrage ev. Realisierung Olympiastrasse
19 19 ecoptima 3. Foto-Dokumentation Parallelstrasse
20 20 ecoptima Rollstrasse B1 Detailerschliessung Rollstrasse B1 B1
21 21 ecoptima Wisoeyweg B5 Detailerschliessung Wisoeyweg B5 B5 B5
22 22 ecoptima Widi C3 Fuss- und Veloverbindung Guggigässli Olympiastrasse C3 A4 Basiserschliessung Widigasse A4
23 23 ecoptima Guggigässli Süd B6 Detailerschliessung Guggigässli Süd (Tellefeld) B6 B6 B6
24 24 ecoptima Guggigässli Nord A5 Basiserschliessung Guggigässli Nord
25 25 ecoptima Kanderbrück
26 26 ecoptima Rollstrasse - Bahnhof C1 Fuss- und Veloverbindung Rollstrasse - Bahnhof C1
27 27 ecoptima Wisoeyweg - Rollstrasse C2 Fuss- und Veloverbindung Wisoeyweg - Rollstrasse C2
28 28 ecoptima Wengmattiweg A3 Basiserschliessung Wengmattiweg A3
29 29 ecoptima Beilagen Verkehrsbelastung Ist-Zustand, 1:5000 Abschätzung der bestehenden und potenziellen Fahrten: Fahrtenberechnung (Tabelle 1) Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf Strassenquerschnitte: Bestehende Fahrten (Tabelle 2) Aufteilung des Verkehrsaufkommens auf Strassenquerschnitte: Bestehende Fahrten und Potenzial (Tabelle 3)
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