Botschaft des Gemeinderates

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1 Ausserordentliche Gemeindeversammlung Montag, 11. März 2013, Uhr Aula Sekundarschule Oberdiessbach Botschaft des Gemeinderates Verkehr. Beschluss über einen Verpflichtungskredit in Höhe von 251'000 Franken für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Gemeindestrassen Planausschnitt Zentrum mit Tempo-30-Zone Teilnahme- und Stimmrecht Alle seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldeten Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind zur Versammlung eingeladen. Aktenauflage Die Geschäftsunterlagen liegen bis 11. März 2013 in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Rechtsmittelbelehrung Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Protokoll Das Protokoll liegt vom 21. März 2013 während 30 Tagen in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflage kann Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Unterlagen im Internet Die Erläuterungen zum vorliegenden Geschäft finden Sie auch unter ( News -> Aus der Gemeindeversammlung ). An gleicher Stelle werden nach der Versammlung die Beschlüsse veröffentlicht. 1

2 Traktandum Verkehr. Beschluss über einen Verpflichtungskredit in Höhe von 251'000 Franken für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Gemeindestrassen Ausgangslage Während der letzten Ortsplanungsrevision erarbeitete der Gemeinderat erstmals einen umfassenden Verkehrsrichtplan für Oberdiessbach. Der Plan lag zu Beginn des Jahres 2006 für die Mitwirkung öffentlich auf und wurde anschliessend vom Gemeinderat verabschiedet. Am 1. Juni 2008 wurde die neue Ortsplanung von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Urne genehmigt. Die gesamte Grundordnung (Baureglement und Zonenpläne) sowie der Verkehrsrichtplan sind im Januar 2009 vom Kanton abschliessend genehmigt worden. Verkehrsrichtplan Der Verkehrsrichtplan vom 16. Januar 2008 beschreibt die Planungsziele sowie erste Lösungsansätze für eine Verkehrskultur der gegenseitigen Akzeptanz. So sollen beispielsweise Verkehr und Siedlungsentwicklung aufeinander abgestimmt und die Belastungen des motorisierten Verkehrs gemindert werden. Als wichtiges Ziel steht die markante Erhöhung der Verkehrssicherheit im Vordergrund, indem bessere Bedingungen für Fussgänger und Velofahrer geschaffen werden. Ausserdem sollen die Aufenthaltsqualität im Zentrum und in den Aussenquartieren verbessert sowie Verkehrsschwachstellen korrigiert werden. Tempo-30-Zonen Für Tempo-30-Zonen muss das ganze Strassennetz beurteilt und jede einzelne Massnahme in einem Konzept abgebildet werden. Aus formellen Gründen ist ausserdem ein Gutachten eines Verkehrsingenieurs erforderlich. Konzept, Gutachten und Signalisation müssen durch das kantonale Tiefbauamt genehmigt werden. Werden Strassen baulich umgestaltet, löst dies in der Regel ein Baubewilligungsverfahren aus. Grundlagenarbeit Eine Arbeitsgruppe unter der Führung von Gemeinderätin Susanne Nafzger erarbeitete ab Januar 2012 zusammen mit dem Ingenieurbüro Bührer + Dällenbach das Konzept. Die Arbeitsgruppe analysierte die einzelnen Verkehrsschwachstellen und gab Geschwindigkeitsmessungen sowie Verkehrszählungen in Auftrag. Weil im Dorf zahlreiche Gemeindestrassen mit ähnlichen Verkehrsproblemen betroffen sind, wurde der ganze Ortsteil Oberdiessbach als Perimeter ausgeschieden. Die Verkehrssituationen sind jeweils vor Ort beurteilt und in Fotodokumentationen zusammengestellt worden. Im Dorfteil Aeschlen besteht auf der Aeschlenstrasse bereits eine Tempo- 30-Streckensignalisation; weitere Massnahmen drängen sich nach Einschätzung der Arbeitsgruppe in Aeschlen nicht auf. Die Grundlagenarbeit mündete letztlich in einem Massnahmenkonzept mit einer ersten Kostenschätzung. Erkenntnisse aus dem Gutachten Das Gemeindegebiet lässt sich in folgende Gebiete und Zonen unterteilen: Zentrum, Kirchbühl und Gumi Gemeindegebiet Oberdiessbach, östlich der Burgdorfstrasse Hauben Gemeindegebiet westlich der Chise und Gebiet beim Bahnhof Wässermatte Kleines in sich geschlossenes Gebiet südlich der Gemeinde mit Anschluss an die Kantonsstrasse beim Verkehrskreisel Rain Kleines in sich abgeschlossenes Gebiet westlich der Burgdorfstrasse mit zwei Anschlüssen an die Kantonsstrasse Hohlenhaus Kleines in sich abgeschlossenes Gebiet entlang der Lindenstrasse mit einem Anschluss an die Kantonsstrasse. Diessbachgraben Punktuelle Betrachtung eingangs der Gemeinde Aeschlen Die bewohnten Haupterschliessungen beidseitig der Lindenstrasse. Aeschlenstrasse südlich und Schloss-Strasse nördlich der Kantonsstrasse. Hinweis: Die ausführlichen Detailpläne über die Tempo-30-Zonen werden an der Gemeindeversammlung nochmals aufgelegt. 2

3 Abbildung 1: Planauszug Tempo-30-Zone Zentrum, Teil Kirchbühl Argumente für Tempo-30 Kürzerer Anhalteweg Der Anhalteweg setzt sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammen: Tempo 30 km/h Reaktionsweg 9.0 m Bremsweg 4.5 m Anhalteweg 13.5 m Tempo 50 km/h Reaktionsweg 15.0 m Bremsweg 8.5 m Anhalteweg 27.5 m Zeitverlust Die längste Strecke beträgt 1,4 km. Weil bereits heute nicht auf der ganzen Strecke 50 km/h gefahren werden kann, beträgt der Zeitverlust bei Tempo 30 rund Sekunden. Kostenkompensation Weitere Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden mit der Umsetzung der Tempo-30- Zonen hinfällig. Damit kann die Investition in den nächsten 5 Jahren wieder eingespart werden. 3

4 Abbildung 2: Planauszug Tempo-30-Zone, Teil Kirchbühl und Gumi Sicherheitsdefizite auf Gemeindestrassen Die Sicherheitsdefizite sind anhand der Unfallstatistik der letzten 5 Jahre betrachtet worden. Während dieser Zeitspanne wurden 4 Unfälle an Strassenknoten/Einmündungen, 4 Unfälle auf Strassenabschnitten und 10 Parkierunfälle erfasst. Ein eigentlicher Unfallschwerpunkt liegt nicht vor. Krankenhausstrasse Verkehrssicherheit, v. a. für den Langsamverkehr (Altersheim und Pflegezentrum) Schloss-Strasse Knoten Schloss-Strasse Krankenhausstrasse Schulhausstrasse (Schulweg) Der Situation nicht angepasste Fahrgeschwindigkeiten Gumiweg (Schulweg, Hauptverbindung zum Zentrum) Der Situation nicht angepasste Fahrgeschwindigkeiten Kirchstrasse (Kirche, Ortskern) Kirchbühlstrasse (Schulweg) Schulhausstrasse (Schulweg) Freimettigenstrasse (Verbindung Kirche-Friedhof) Haubenstrasse (Schulweg, Hauptverbindung zum Bahnhof) Wilstrasse Bahnhofplatz (Bahnhof) Ungenügende Koexistenz Langsamverkehr / motorisierter Verkehr Diessbachgraben (Schulweg, Hauptverbindung zum Zentrum) Der Situation nicht angepasste Fahrgeschwindigkeiten Wässermatte, Rain, Hohlenhaus, Aeschlen Diese Gebiete weisen keine speziellen Sicherheitsdefizite auf. 4

5 Abbildung 3: Planauszug Tempo-30-Zone Wässermatte Geschwindigkeits- und Verkehrsmessung Vom 4. Juni bis 2. Juli 2012 sind an 11 Orten in der Gemeinde Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen durchgeführt worden. Pro Standort ist der Verkehr jeweils während einer Woche fahrtrichtungsgetrennt beobachtet worden. Die nachfolgende Tabelle enthält die Geschwindigkeit, die von 85 % der unbehindert fahrenden PKW (v 85 ) nicht überschritten wird sowie die maximale Geschwindigkeit (v max ). In der untersten Zeile ist der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) abgebildet. Krankenhausstr. 7, v sig. 50 km/h Fahrtrichtung Zentrum (Nord) Fahrtrichtung Süd v km/h 45 km/h v max. 67 km/h 73 km/h DTV 657 Fz 712 Fz Schloss-Strasse 39, v sig. 50 km/h Fahrtrichtung Zentrum (West) Fahrtrichtung Ost v km/h 51 km/h v max. 78 km/h 74 km/h DTV 734 Fz 728 Fz Gumiweg 9, v sig. 50 km/h Fahrtrichtung Zentrum (West) Fahrtrichtung Ost v km/h 51 km/h v max. 77 km/h 73 km/h DTV 543 Fz 539 Fz Kirchbühlstrasse 10, v sig. 50 km/h Fahrtrichtung Zentrum (West) Fahrtrichtung Ost v km/h 43 km/h v max. 74 km/h 67 km/h DTV 249 Fz 228 Fz 5

6 Fortsetzung Geschwindigkeits- und Verkehrsmessung Schulhausstrasse 15, v sig. 50 km/h Fahrtrichtung Zentrum (Süd) Fahrtrichtung Nord v km/h 42 km/h v max. 76 km/h 63 km/h DTV 425 Fz 444 Fz Haubenstrasse 18, v sig. 50 km/h Fahrtrichtung Zentrum (Ost) Fahrtrichtung West v km/h 41 km/h v max. 61 km/h 56 km/h DTV 489 Fz 462 Fz Wässermatte 3, v sig. 50 km/h Fahrtrichtung West Fahrtrichtung Ost v km/h 30 km/h v max. 52 km/h 46 km/h DTV 343 Fz 333 Fz Unt. Rainweg 3, v sig. 50 km/h Fahrtrichtung Süd Fahrtrichtung Nord v km/h 36 km/h v max. 62 km/h 47 km/h DTV 135 Fz 131 Fz Diessbachgraben 31, v sig. 50 km/h Fahrtrichtung Zentrum (West) Fahrtrichtung Ost V km/h 54 km/h v max. 83 km/h 96 km/h DTV 217 Fz 196 Fz Diessbachgraben 65, v sig. 80 km/h Fahrtrichtung Zentrum (West) Fahrtrichtung Ost v km/h 45 km/h v max. 71 km/h 62 km/h DTV 148 Fz 145 Fz Aeschlenstrasse 7, v sig. 30 km/h Fahrtrichtung Zentrum (West) Fahrtrichtung Ost v km/h 37 km/h v max. 64 km/h 58 km/h DTV 129 Fz 160 Fz Weil das Quartier Hohlenhaus sehr klein ist und nur quartierinternen Verkehr aufweist, wurde in Absprache mit dem Kanton auf eine Geschwindigkeitsmessung verzichtet. Beurteilung Im Gemeindegebiet hält sich die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuglenker an das jeweils gültige Tempolimit. Viele Strassenzüge sind eng und kurvig mit vielen einmündenden Strassen. Bei einer reduzierten Geschwindigkeit werden die Anhaltwege nochmals verkürzt und die Verkehrssicherheit erhöht. Ausserdem wird mit Tempo-30 die Aufenthaltsqualität in den Wohnzonen insgesamt aufgewertet. Abbildung 4: Mögliche Umsetzung einer Torsituation mit einer sogenannten Stele am Beispiel Freimettigenstrasse 6

7 Abbildung 5: Planauszug Tempo-30-Zone Hohlenhaus Umsetzung Das Geschwindigkeitsregime 30 km/h wird mit folgenden Massnahmen umgesetzt: Die Einfahrt in die Tempo-30-Zone wird mit Torsituationen gekennzeichnet (Stelen und Bodenmarkierungen). Die Verkehrsknoten sind mittels Rechtsvortrittsmarkierungen gekennzeichnet. Bestehende überdimensionierte Knoten werden mit Markierungen und Pollern verkleinert. Direkt in Strassen einmündende Fusswege werden mit Flächenmarkierungen und Pollern gekennzeichnet. Punktuell werden auf Strassen Verengungen mit Markierungen und Pollern geschaffen. Die bestehenden Fussgängerstreifen werden aufgehoben. Eine Ausnahme bildet derjenige zwischen dem Altersheim und dem Pflegezentrum. Die bestehenden Längsstreifen für Fussgänger (bspw. Gumiweg) werden belassen. Der Radstreifen auf der Schloss-Strasse wird entfernt. Im Ortsteil Aeschlen werden zusätzlich zur bestehenden Streckensignalisation auf der Aeschlenstrasse die Einmündungen mit Rechtsvortrittsmarkierungen gekennzeichnet. Abbildung 6: Mögliche Umsetzung einer Verkehrsverengung am Beispiel Haubenstrasse-Eichhölzliweg 7

8 Abbildung 7: Tempo-30-Zone Hauben 8

9 Mitwirkung Das Konzept Tempo-30-Zonen lag vom 30. August bis 1. Oktober 2012 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Während zwei Abenden standen jeweils ein Gemeinderat sowie der Verkehrsingenieur für Auskünfte und Erläuterungen im Auflagelokal zur Verfügung. Innert Frist sind 9 Eingaben eingereicht worden, welche teilweise durch mehrere Bürger/-innen (bis 14 Personen) unterzeichnet worden sind. Alle Eingaben wurden geprüft, in einem Bericht zusammengefasst dargestellt und vom Gemeinderat gewürdigt. Aus der Mitwirkung sowie der Vorprüfung durch die Genehmigungsbehörde wurden folgende Anpassungen vorgenommen: Zone Zentrum, Kirchbühl und Gumi Schloss-Strasse, Verengung bei Hauszufahrt Nr. 14 Verengung weglassen Freimettigenstrasse, Abschnitt Anschluss Hauptstrasse bis Knoten Industriestrasse Längsstreifen für Fussgänger Diessbachgrabenstrasse, Abschnitt Anschluss Gumiweg bis zum Knoten bei Gebäude Nr. 66 Längsstreifen für Fussgänger Diessbachgrabe/Egglisried Ortsbeginn und Beginn "Generell-50" versetzen von Gebäude Diessbachgraben Nr. 44 zu Gebäude Egglisried Nr. 80 Änderung Temporegime von 80 km/h auf 50 km/h in diesem Abschnitt Zone Hauben Haubenstrasse, Knoten zu Wilstrasse Gehwegüberfahrt aufheben, Rechtsvortritt markieren Haubenstrasse, Knoten zu Obstgartenweg Gehwegüberfahrt aufheben, Rechtsvortritt markieren Haubenstrasse, Knoten zu Nussbaumweg Gehwegüberfahrt aufheben, Rechtsvortritt markieren Kosten Mehrere Eingaben kritisieren die hohen Kosten für das Verfahren und die Umsetzung. Die erste Kostenschätzung basierte auf dem Wert +/- 20 %. Für die Überprüfung wurden für die Signale und Markierungen Richtofferten eingeholt. Der Kostenvoranschlag erhält damit die Genauigkeit von neu +/- 10 %. Die aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zusätzlich aufgenommenen Massnahmen sind im bereinigten Kostenvoranschlag ebenfalls berücksichtigt worden. Abbildung 8: Planauszug Tempo-30-Zone Rain Bauliche Realisierung in Etappen 1. Etappe Zone Zentrum, Kirchbühl und Gumi: Ausführung Etappe Zone Hauben: Ausführung Etappe restliche Gebiete und Zonen: Ausführung 2015 (oder früher). Erfolgskontrolle Ein Jahr nach Umsetzung wird die Wirksamkeit überprüft. Primär wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kontrolliert (Richtwert v 85 muss kleiner als 38 km/h sein). Wird dieser Richtwert nicht eingehalten, müssen zusätzliche bauliche und gestalterische Massnahmen ergriffen werden. Weiter wird geprüft, ob durch die Einführung der Tempo-30- Zonen allenfalls neue Sicherheitsdefizite geschaffen wurden. 9

10 Kosten Zentrum, Kirchbühl und Gumi Hauben - Wässermatte - Rain - Hohlenhaus - D'bachgrab. - Aeschlen 1 Erstellungskosten (Bau, Signalisation, Mark., Poller) Fr. 108' Fr. 40' Fr. 19' Zentrum, Kirchbühl und Gumi: - Baumeister Fr. 26' Signalisation + Markierung Fr. 82' Hauben: - Baumeister Fr. 8' Signalisation + Markierung Fr. 32' Wässermatte Fr. 1' Rain Fr. 5' Hohlenhaus Fr. 2' Diessbachgraben Fr. 8' Aeschlen Fr. 2' Honorar Realisierung Fr. 26' Fr. 8' Fr. 3' Nebenkosten und Verschiedenes Fr. 15' Fr. 6' Fr. 4' Geschwindigkeitsmessungen nach Realisierung (8 x) Fr. 4' Fr Fr. 1' Diverses und Unvorhergesehenes Fr. 10' Fr. 5' Fr. 3' Nebenkosten (Kopien, Pläne, Verbrauchsmaterial) Fr. 1' Fr Fr Gesamtkosten Brutto Fr. 149' Fr. 54' Fr. 27' Mehrwertsteuer 8 %, Rundung Fr. 12' Fr. 4' Fr. 2' Gesamtkosten Netto, Preisbasis Juni 2012 Fr. 162' Fr. 59' Fr. 30' Total Fr. 251' Folgekosten (Kapitalkosten der ersten fünf Jahre) 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Wert/Restwert 251' ' ' ' '681 Abschreibung (10%) 25'100 22'590 20'331 18'298 16'468 Zins (2,0%) 5'020 4'518 4'066 3'660 3'294 Jährliche Folgekosten 30'120 27'108 24'397 21'957 19'762 Die Folgekosten bestehen hauptsächlich aus Kapitalkosten. Es sind hingegen keine wesentlichen zusätzlichen Betriebskosten zu erwarten. Laut Finanzplan sind die Folgekosten des Projekts mittelfristig ohne Steuererhöhung tragbar. Zum Vergleich: Ein Steueranlagezehntel beträgt mittelfristig voraussichtlich 382'000 Franken. Im diesjährigen Finanzplan ist die Investition mit Fr. 283' enthalten. Über was wird abgestimmt? Für die Signalisation und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Gemeindestrassen ist der Gemeinderat abschliessend zuständig. Er könnte die Verkehrsmassnahmen in der Zone Hauben und in den Ortsteilen Wässermatte, Rain, Hohlenhaus, Diessbachgraben und Aeschlen aufgrund der veranschlagten Kosten in eigener Kompetenz beschliessen. Einzig die Kosten für die Umsetzung in der Zone Zentrum/Kirchbühl/Gumi unterlägen dem fakultativen Finanzreferendum. Der Gemeinderat hat sich jedoch dafür entschieden, den gesamten Verpflichtungskredit über 251'000 Franken den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zum Beschluss zu unterbreiten. Die vorgesehenen Verkehrsmassnahmen bedingen eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Aufgrund der Kompetenzordnung können einzelne Verkehrsmassnahmen an der Gemeindeversammlung nicht abgeändert werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nehmen einzig Stellung zum Verpflichtungskredit. Dieser kann angenommen oder abgelehnt werden. Antrag des Gemeinderates Gestützt auf Art. 39 Bst f) der Gemeindeordnung vom wird der Gemeindeversammlung beantragt, folgenden Beschluss zu fassen: Für die Einführung von Tempo-30-Zonen wird ein Verpflichtungskredit in Höhe von 251'000 Franken genehmigt. 10

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