Positionspapier. Bundesverband deutscher Banken - Anregungen zur Kapitalmarktunion. (Transparenzregister-Nr.: ) Januar 2015

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1 Positionspapier Bundesverband deutscher Banken - Anregungen zur Kapitalmarktunion (Transparenzregister-Nr.: ) Januar 2015 Bundesverband deutscher Banken e. V. Burgstraße Berlin Telefon: Telefax: USt.-IdNr. DE

2 Aus Sicht des Bankenverbandes hat die Europäische Kommission mit der Diskussion um die Kapitalmarktunion eine wichtige Debatte zur Finanzierung der Wirtschaft angestoßen. Die Kapitalmärkte in der EU wurden schon an vielen Stellen vereinheitlicht. Noch bestehende Hürden sollten abgebaut werden Es wird maßgeblich darauf ankommen, einen soliden Regulierungsrahmen zu schaffen, der die weitere Integration der Finanzmärkte vorantreibt, ohne die Wirtschaft zu belasten. 1. Chancen und Voraussetzungen einer Kapitalmarktunion Ziel der Kapitalmarktunion muss es sein, den europäischen Kapitalmarkt effizienter, wettbewerbsfähiger und vielfältiger zu machen und damit gleichzeitig auch widerstandsfähiger gegen mögliche Schocks. Ein breiterer, tieferer und effizienterer Kapitalmarkt wäre dann eine gute Basis, um eine dynamische und innovative Wirtschaft in der EU zu finanzieren. Konkret geht es also darum, die Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungsmöglichkeiten an den europäischen Kapitalmärkten auszuweiten, die bislang deutlich hinter der Finanzintermediation des Bankensektors zurückgeblieben waren. Dies umfasst zum Beispiel Venture Capital, Private Equity, Börsengänge, Aktienemissionen, Unternehmensanleihen oder die Verbriefungen von Unternehmenskrediten. Diese Erweiterung der Vielfalt der Finanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt kann nur durch einen einheitlichen europäischen Regulierungsansatz erfolgreich umgesetzt werden, weil nur dadurch das reibungslose Funktionieren des europäischen Finanzsystems sichergestellt und nationale Widerstände überwunden werden können. Inwieweit die Vorteile eines integrierten Kapitalmarktes genutzt werden können, hängt entscheidend von einer wachstumsfreundlichen Wirtschaftspolitik ab. Eine Kapitalmarktunion kann aus diesem Grunde kein Ersatz für unterbliebene Strukturreformen in den einzelnen Mitgliedstaaten sein. Erwartungen, dass eine Kapitalmarktunion ein Instrument sein könnte, um die rückläufige Kreditvergabe des Bankensektors auszugleichen und so dem Wirtschaftswachstum neue Dynamik zu verleihen, dürften von falschen Voraussetzungen ausgehen. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der gegenwärtigen Fragmentierung durch den Vertrauensschwund während der Staatsschuldenkrise entstand. Grundvoraussetzung für eine Kapitalmarktunion ist daher die Wiederherstellung des Vertrauens der Investoren, und zwar sowohl in die Stabilität der Kapitalmärkte als auch in eine solide Wirtschafts- und Finanzpolitik. Erst danach besteht die Chance, dass neue Kapitalmarktregulierungen einen breiteren, tieferen und effizienteren Kapitalmarkt schaffen können. Seite 2 / 6

3 Zudem sind strukturelle Besonderheiten in der EU zu berücksichtigen, die im Vergleich zu den USA bestehen und wohl nur eher langfristig beseitigt werden können. Dazu zählen die Vielzahl der Währungen, die trotz des Euro in der EU noch vorhanden sind, die nationalen Zuständigkeiten für weite Teile der Wirtschaftspolitik, unterschiedliche nationale Steuersysteme, unterschiedliches nationales Unternehmens- und Insolvenzrecht sowie nicht zuletzt die Sprachenvielfalt. Es wäre daher falsch, den US-amerikanischen Kapitalmarkt als Vorbild für die Kapitalmarktunion zu nehmen. Und nicht zuletzt gilt es zu beachten, dass dem effizienten Kapitalmarkt ein solider und ertragsstarker Bankensektor zur Seite stehen muss. Denn in Europa sind es vor allem die Banken, die die Liquidität am Kapitalmarkt bereitstellen. Eine Bankenstrukturreform, welche das Market- Making der Banken verteuert oder gar gefährdet, würde nicht nur die Liquidität am europäischen Kapitalmarkt beeinträchtigen, sondern den Erfolg der Kapitalmarktunion noch vor ihrem Start in Frage stellen. Es gibt somit eine Reihe von Ebenen, die im Rahmen der Debatte zur Kapitalmarktunion angegangen werden sollten. Die Idee der Kapitalmarktunion sollte genutzt werden, um auf eine stärkere Integration der in Frage kommenden Politikbereiche hinzuarbeiten, die Strukturreformen innerhalb der Mitgliedstaaten zu forcieren und die Konsolidierung im Bankensektor weiter voranzutreiben. 2. Vollendung des Finanzbinnenmarktes Trotz der bisherigen Bemühungen zur Harmonisierung der Regelungen für Finanzprodukte gibt es keine Finanzdienstleister mit einem Geschäftsmodell zum Vertrieb pan-europäischer Finanzprodukte für Verbraucher. Das gilt für Banken, aber auch für andere Finanzdienstleister, wie z. B. Versicherungen. Auch im Bereich der Finanzierung der Wirtschaft ist das grenzüberschreitende Geschäft noch ausbaufähig. So gibt es zwar einige Banken, die über signifikante Universalbank- Operationen in mehreren Mitgliedstaaten verfügen, aber das volle Potential wird noch nicht gehoben. Die Ursache hierfür liegt bei Kreditinstituten an der weiter bestehenden Zersplitterung des europäischen Bankenmarktes und dies trotz der Bemühungen um die Schaffung eines Finanzbinnenmarktes in den letzten 15 Jahren und der Errichtung der Bankenunion. Kreditinstitute werden nur pan-europäische Finanzprodukte anbieten, wenn Skaleneffekte erreicht, also mehr Produktmerkmale in Europa einheitlich angeboten und die Back-Office-Abläufe vollständig vereinheitlicht werden können. Dies ist heute nicht der Fall. Die Finanzierungskonditionen, die z. B. Banken ihren Kunden heute stellen können, hängen in Teilen immer noch vom Sitz der jeweiligen Bank ab. Die Bankenunion mit ihrer einheitlichen Aufsicht und einem gemeinsamen Abwicklungsrahmen wird hier einen erheblichen Schritt nach vorne bringen. Seite 3 / 6

4 Denn durch den damit verbundenen einheitlichen Aufsichtsansatz für alle Bankaufsichtsbehörden in der Eurozone und ein einheitliches Verständnis zur Auslegung und Anwendung von Normen wird eine Weiterentwicklung des Level Playing Field erreicht. Es ergeben sich in vielen Rechtsbereichen noch Handlungsfelder, angefangen bei einem einheitlichen europäischen Verwaltungsrecht, bis hin zum Kreditrecht und Recht der Sicherheiten, bei denen es z. B. der Vereinheitlichung von Regeln für den Fall einer Insolvenz bedarf. Auch das Zivilrecht und vor allem das Verbraucherrecht sollten weiter harmonisiert werden. Nicht zuletzt bedarf es der Angleichung von Gesellschafts- und Steuerrecht. 3. Binnenmarkt für Wertpapiere Auch die Harmonisierung im Wertpapierbereich ist bereits in vielen Bereichen angestoßen, aber noch nicht vollendet. Das gilt z. B. für die Einrichtung der European Securities and Markets Authority (ESMA) als europäische Wertpapieraufsicht sowie für die zahlreichen Einzelmaßnahmen aus dem Financial Services Action Plan. Eine einheitliche Wertpapierregulierung ist für eine Kapitalmarktunion unerlässlich. Es sind deshalb weitere Schritte in Richtung eines einheitlichen europäischen Regelwerks (Single Rulebook) erforderlich: Weiterentwicklung der europäischen Vorgaben für Wertpapiermärkte bis hin zu einem einheitlichen Rechtsrahmen für den Europäischen Kapitalmarkt ohne Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf der Produktseite; Weiterentwicklung der einheitlichen Europäischen Marktaufsicht durch bessere Koordinierung der nationalen und europäischen Aufsicht sowie deren Befugnisse; Integration der Wertpapierabwicklung. Nicht zuletzt bedarf es für eine Kapitalmarktunion der Regulierung des Nichtbankensektors, um ein Level Playing Field zu sichern und dem Anlegerschutz gerecht zu werden. Regulierungsbereiche sind hier z. B. Schattenbanken und Vermögensanlagevermittler. 4. Finanzierung der Wirtschaft insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen Auch wenn sich sowohl die Struktur der Unternehmen und ihr Finanzierungsbedarf als auch die Struktur der Finanzbranchen und damit schließlich die Formen der Unternehmensfinanzierung in den einzelnen Mitgliedstaaten voneinander unterscheiden: Überwiegend gilt, dass insbesondere Seite 4 / 6

5 KMU ihre Finanzierung traditionell stark auf Bankkredite abstellen. Das ist aufgrund der Intermediationsfunktionen der Banken auch sinnvoll. Die Bankenregulierung (insbesondere Basel III) wirkt sich auch auf die Unternehmensfinanzierung aus. Eine Konsequenz der Regulierung ist es, dass Banken tendenziell weniger Risiken übernehmen bzw. diese höher bepreisen müssen. Dies gilt trotz entsprechender Erleichterungen (KMU-Unterstützungsfaktor) grundsätzlich auch für KMU-Kredite. Deshalb gilt es, neben dem Bankkredit weitere Finanzierungsinstrumente für KMU zu entwickeln. Gleichzeitig wäre es aber keine Lösung, auf vermeintlich kostengünstigere und bessere Möglichkeiten zur Finanzierung von KMU zu setzen auf Angebote von Akteuren, die nicht in vergleichbarem Maße wie die Banken reguliert sind, d. h. Akteure, die die mit den Regeln einhergehenden Schutzmechanismen für die Öffentlichkeit, die Finanzmarktstabilität und den Schutz der Kunden nicht einhalten müssen. Gleiche Risiken sollten auch gleich reguliert werden. Auch wenn zu erwarten ist, dass sich die Zahl der kapitalmarktfähigen Unternehmen sukzessive erhöht, spielen Finanzierungsformen des Kapitalmarktes derzeit nur für größere Unternehmen eine Rolle. Eine Kapitalmarktunion ist daher vor allem von Vorteil für international tätige Kapitalmarktteilnehmer. KMU ziehen daraus zunächst keinen unmittelbaren Nutzen. Sie profitieren aber, wenn der höhere Integrationsgrad auch tatsächlich zu mehr Wettbewerb und sinkenden Preisen oder Zinsen führt. Sinnvolle Ansätze zur besseren direkten und indirekten Kapitalmarktfinanzierung sind: Adäquate Regulierung und politische Unterstützung von (Re-)Finanzierungsinstrumenten wie den Markt für Verbriefungen und Covered Bonds: Es sollten aufsichtsrechtliche Anreize geschaffen werden, diese Produkte stärker zu nutzen. Unterstützung von Investitionen in langfristige Finanzierungsprojekte: Dabei gilt es bei der Verabschiedung und Umsetzung von Regulierungsvorhaben auf nicht beabsichtigte Nebeneffekte zu achten. So könnte sich z. B. die geplante Unterlegung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch sowie die Einführung der Net Stable Funding Ratio (NSFR) nachteilig auf die langfristige Finanzierung auswirken. Zielgerichteter Einsatz von Förderbanken: Dabei sollte streng auf das Subsidiaritätsprinzip geachtet werden. Förderinstrumente dürfen private Kredit- und Garantiegeber nicht verdrängen. Schaffung eines einheitlichen europäischen Regulierungsrahmens für alternative Finanzierungsformen und Crowd Funding: Ziel muss vor allem sein, für den Bereich von Unternehmen, die aufgrund von Risiko und Historie non bankable sind, angemessene Eigenkapitalfinanzierungen zu finden. Seite 5 / 6

6 5. Beseitigung steuerlicher Hemmnisse bei grenzüberschreitenden Kapitalanlagen Die Harmonisierung von Steuervorschriften in der EU spielt für die weitere Integration des Binnenmarktes eine wichtige Rolle. Allerdings ist die Steuerharmonisierung wegen der unterschiedlichen steuerlichen Bedingungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und dem für Steuerregelungen geltenden Einstimmigkeitsprinzip auf EU-Ebene bisher nur in Teilbereichen angegangen worden. So hat beispielsweise die sog. Mutter-Tochter-Richtlinie für die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Dividendenausschüttungen EU-einheitliche Bedingungen geschaffen. Einheitliche steuerliche Regelungen und Bedingungen für grenzüberschreitende Kapitalanlagen haben für die Banken besondere Bedeutung. Banken sind als Finanzintermediäre zu Gunsten ihrer Kunden regelmäßig auch in die steuerliche Abwicklung der hieraus resultierenden Steuermodalitäten eingebunden. In diesem Zusammenhang würden zum Beispiel weitere Fortschritte bei der Vereinfachung der grenzüberschreitenden Quellensteuerermäßigung in Fällen von Doppelbesteuerungsabkommen zu einer stärkeren Integration der Kapitalmärkte in der EU beitragen. Ausgehend von Modellüberlegungen auf OECD-Ebene im Rahmen von TRACE (Treaty Relief and Compliance Enhancement) hat auf EU-Ebene T-BAG (Tax Barriers Business Advisory Group) hierzu Modellvorstellungen entwickelt. Diese Überlegungen, die weithin von den europäischen Banken unterstützt werden, würden zu wesentlichen steuerlichen Vereinfachungen führen. Hieran sollte im Rahmen der Ausgestaltung einer Kapitalmarktunion angeknüpft werden. Demgegenüber stünde die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT), wie sie derzeit im Rahmen einer sog. Verstärkten Zusammenarbeit von 11 EU-Mitgliedstaaten diskutiert wird, im Widerspruch zu den Zielen einer Kapitalmarktunion. Eine solche Steuer würde zu einer steuerlichen Belastung von Finanztransaktionen mit negativen Auswirkungen sowohl für die Kreditinstitute als auch für die gesamte Wirtschaft, insbesondere im Bereich der Unternehmen, der Altersvorsorge und der Kleinsparer, führen. Auf Grund der beschränkten Anzahl von EU- Mitgliedstaaten, die sich derzeit unter bestimmten Voraussetzungen an einer FTT beteiligen wollen, wären Ausweichreaktionen und Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der betroffenen Staaten vorprogrammiert. Als Folge dessen würde der europäische Kapitalmarkt weniger effizient und wettbewerbsfähig. Seite 6 / 6

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