SB13 Graz. Dipl.-Ing. Michael Berger Energieauditor gem. 17 EEffG 2014
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1 Energieeffizienzgesetz: Welche innovativen Maßnahmen am Gebäudesektor werden anerkannt? Dipl.-Ing. Michael Berger Energieauditor gem. 17 EEffG 2014 Geschäftsführer, teamgmi Ingenieurbüro GmbH Kontakt: Wien,
2 Inhalt der Präsentation Beschaffenheit der Maßnahmen Kategorien von Maßnahmen Wann ist eine Maßnahme handelbar = übertragbar? Bewertung von Maßnahmen Dokumentationserfordernisse Verwaltung der Rechtsvorgänge Online Marktplätze/ Beispiele Beispiel einer online angebotenen Maßnahme 2
3 Beschaffenheit der Maßnahmen Eignungskriterium: Maßnahme muss über rechtliche oder technische Mindestvorgaben/ Pflichten hinausgehen Zielgruppen für Maßnahmen: im eigenen Unternehmen, bei eigenen Endkunden, bei Dritten (anderen Energieverbrauchenden) Gesetzlich vorgegebener Split für externe Maßnahmen durch EVUs: 40% im Haushaltsbereich Geförderte Maßnahmen: Für Übertragung ist Zustimmung des Fördergebers vorzulegen - ausgeschlossen sind durch Bund oder Länder mittelbar oder unmittelbar geförderte Maßnahmen Ausgeschlossen: Öl- Brennwertgeräte (bei Kesseltausch ab 2018) Maßnahmen für einkommensschwache HH: Aufwertung x 1,5 Meldefrist: bis 14.Februar des Folgejahres 3
4 Kategorien von Maßnahmen (lt. Anhang I/ EEffG) 1. Wohn- und Tertiärsektor: a. Energie-(effizienz)beratung b. Heizung und Kühlung c. Wärmedämmung und Belüftung d. Warmwasser e. Beleuchtung f. Kochen und Kühlen g. sonstige Ausrüstungen und Geräte h. Einsatz erneuerbarer Energien i. Maßnahmen zur Verringerung der grauen Energie j. Maßnahmen zur Verringerung des Personenverkehrs k. Maßnahmen zur Reduktion des Stand-by Verbrauches l. Smart home Anwendungen, zb Inhome-Displays m. Projekte mit einschlägigen Sozialeinrichtungen und Schuldenberatungsstellen zur Bekämpfung von Energiearmut durch Energieeffizienzmaßnahmen n. Nutzung von bisher nicht genutzter Abwärme 4
5 Kategorien von Maßnahmen (lt. Anhang I/ EEffG) 2. Industriesektor (...) 3. Verkehrssektor (...) 4. Sonstige und sektorübergreifende Maßnahmen a. Standards und Normen b. Energieetikettierungsprogramme c. Verbrauchserfassung, intelligente Verbrauchsmesssysteme d. Schulungs-und Aufklärungsmaßnahmen e. Brennwerttechnologie f. Energiespeicher g. Informationskampagnen h. Abwärmenutzung i. Regelmäßige Wartung und Service j. Hydraulische Sanierung 5
6 Wann ist eine Maßnahme handelbar = übertragbar? Grafik: WKO 6
7 Bewertung von Maßnahmen Für folgende Maßnahmen ist die Bewertung methodisch vorgegeben *) : i. Beleuchtung ii. Energieaudits für Betriebe iii. Energieberatung iv. Fernwärme v. Thermisch verbesserte Gebäudehülle vi. Kesseltausch vii. Kraft-Wärme-Kopplung viii. Kühlung und Klimatisierung bei Nicht-Wohngebäuden ix. Installation von Photovoltaikanlagen x. Intelligente Zähler und informative Abrechnungen xi. Solarthermische Anlagen xii. Effiziente Heizungs-Umwälzpumpen in Wohngebäuden xiii. Wärmepumpe xiv. Weißware (Haushaltsgeräte) xv. Stand-by Killer bei Haushalten xvi. Verbesserung der Wärmedämmung von Warmwasserspeichern Darüber hinaus: Individualmaßnahmen Für solche ist durch die/den Auditor/in eine Bewertung zu erstellen *) laut derzeit gültigem Methodendokument der AEA-Österreichische Energieagentur von Oktober
8 Dokumentationserfordernisse (Voraussetzung für Übertragbarkeit auf Dritte) Art der Maßnahme und des eingesparten Energieträgers Kennnummer Bezeichnung des Unternehmens, dem gutgeschrieben wird Bezeichnung der juristischen oder natürlichen Person, bei der die Maßnahme gesetzt wurde Zeitpunkt und Ort der Maßnahme Wirkungsdauer, Ausmaß und Art der Berechnung der Einsparung Beleg für die tatsächliche Umsetzung Datum der Dokumentation [Haftung: dokumentierendes Unternehmen/ Auditor haftet für die Richtigkeit] 8
9 Verwaltung der Rechtsvorgänge Monitoringstelle: Anwendung zum Energieeffizienzgesetz Grafik: Monitoringstelle 9
10 Verwaltung der Rechtsvorgänge Monitoringstelle: Anwendung zum Energieeffizienzgesetz Grafik: Monitoringstelle 10
11 Verwaltung der Rechtsvorgänge Monitoringstelle: Anwendung zum Energieeffizienzgesetz Grafik: Monitoringstelle 11
12 Online Marktplätze/ Beispiele Grafik: Screenshot 12
13 Online Marktplätze/ Beispiele Grafik: Screenshot 13
14 Online Marktplätze/ Beispiele Grafik: Screenshot 14
15 Online Marktplätze/ Beispiele Grafik: Screenshot 15
16 Online Marktplätze/ Beispiele Grafik: Screenshot 16
17 Online Marktplätze/ Beispiele Grafik: Screenshot 17
18 Online Marktplätze/ Beispiele Grafik: Screenshot 18
19 Online Marktplätze/ Beispiele Grafik: Screenshot 19
20 Beispiel einer online angebotenen Maßnahme Wasserspararmatur Quelle: 20
21 Beispiel einer online angebotenen Maßnahme Wasserspararmatur Grafik: Screenshot 21
22 Fazit Potentiell anerkennbare Maßnahmen umfassen die komplette Bandbreite von Energieeffizienzsteigerungen im Hochbau und in der technischen Gebäudeausrüstung bis hin zu Bewusstseinsbildung und Beratung Beurteilung des Wertes einer Individual oder Sonder- Maßnahmen durch befugten Auditor oder Sachverständigen erforderlich Projekte gegen Energiearmut werden besonders gefördert (Faktor 1,5) Die webbasierte Verwaltung aller Vorgänge durch die Monitoringstelle über das Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes wurde am 9.November 2015 bekanntgegeben (noch nicht in vollem Funktionsumfang verfügbar) Noch ist das Potential an handelbaren Maßnahmen nicht erschlossen das Betätigungsfeld für Anbieter ist groß 22
Gültigkeit der Methode (es gilt das Datum der Umsetzung der Maßnahme)
Entsprechungsliste Methodendokument vs. Anwendung zum Energieeffizienzgesetz (wird schrittweise ersetzt) (Methodendokument mit Stand vom Oktober 2013) Methodendokument der Österreichischen Energieagentur
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