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1 Fraktion Die Linke. im Thüringer Landtag Jürgen- Fuchs- Straße Erfurt Stellungnahme zur Konsultation des zweiten Entwurfes zum Netzentwicklungsplan Strom 2024 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehmen wir Stellung zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplanes Strom Einleitung Im Thüringer Koalitionsvertrag 2014 bis 2019 Thüringen gemeinsam voranbringen demokratisch, sozial, ökologisch, zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der die Grundlage für die Regierung in Thüringen bildet, heißt es: 4.5. Klimaschutz und Energiewende: Die Koalition will eine erfolgreiche Energiewende gestalten, die dezentral, regional und regenerativ ist. ( ) Die Koalition wird die regionalen Wertschöpfungspotenziale, die sich aus der außergewöhnlichen Ausgangslage Thüringens (Energie- Transitland, keine Großkraftwerke, starke kommunale Eigentümerschaft, hoher Stromimport, etc.) ergeben, sorgfältig analysieren. Insbesondere für den Zusammenschluss von Hybridkraftwerken (virtuelle Kraftwerke) ergeben sich Potenziale, die wir nutzen wollen. Thüringen muss die Chancen der Energiewende nutzen. Wir werden eine Energie- und Klimaschutzstrategie erarbeiten, die insbesondere Zeitschienen für den engagierten Ausbau erneuerbarer Energie, die deutliche Erhöhung der Energieeffizienz und den Ausstieg aus dem Import konventioneller Energieträger und mittels konventioneller Energieträger erzeugter Energie beinhaltet. Dazu bedarf es einer umfassenden, länder- und zuständigkeitsübergreifenden Kooperation und Abstimmung. ( ) 4.6. Energie- und Klimaschutzstrategie: Die Herausforderung der Thüringer Energiepolitik liegt in der Verbindung folgender Elemente: Klima- und Umweltschutz, Naturschutz, Versorgungssicherheit, Verhinderung von Energiearmut, Akzeptanz für nachhaltige und zunehmend dezentralisierte Energieerzeugung und Energieinfrastruktur unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Thüringen soll bis 2040 seinen Eigenenergiebedarf bilanziell durch einen Mix aus 100 Prozent regenerativer Energie selbst decken können. Bis zum Jahr 2020 wollen wir einen Anteil von 35 Prozent erneuerbare Energien am Endenergieverbrauch erreicht haben. Es ist also auch ein Ziel der Thüringer Landespolitik, die Wertschöpfung in Thüringen im Bereich der Energieerzeugung zu steigern und im Land zu verankern. Daraus ergibt sich für uns die Notwendigkeit, die geplanten Maßnahmen der Bundesnetzagentur im vorgelegten Entwurf nicht nur zu hinterfragen, sondern einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Dazu ist festzustellen, dass dies jedoch nur schwerlich bis fast unmöglich ist, weil das von den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur zugrunde gelegte Datenmaterial für die Bedarfsermittlung, uns nicht zur Verfügung steht und derzeit auch nicht zur Verfügung gestellt werden könne. Hier sollte der Gesetzgeber umgehend 1

2 Änderungen vornehmen, um die Nachvollziehbarkeit der dargelegten Bedarfe auch überprüfbar zu gestalten. Wir erwarten deshalb, dass diese Daten seitens der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur im Rahmen der Anhörungsverfahren den daran Beteiligten ohne Einschränkungen zur Verfügung gestellt werden. Die Aussage, dass der Netzausbau eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende in Deutschland ist, ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu hinterfragen. Diese These ist weder bewiesen, noch wurde hinreichend differenziert dargestellt, welche Art des Netzausbaues für welche Art Energiewende notwendig ist. Dezentral und regional erfordern andere Netzstrukturen als die im Entwurf zugrunde gelegten Szenarien. 2. Allgemeine Hinweise und Einwendungen 2.1. Szenarien und Regionalisierung Bei der Festlegung der Szenarien und der Betrachtung der Regionalisierung wurde zwar der Versuch unternommen, eventuelle Entwicklungen in Betracht zu ziehen: aber gänzlich unbeachtet blieb, inwieweit sich die abzeichnende Entwicklung auf Eigenerzeugung und Eigenverbrauch von Bevölkerung, öffentlichen Dienstleistern, Handwerk und Industrie auswirken auf die zu erwartenden Lastflüsse. So gibt es in Thüringen Bestrebungen, über Faulanlagen die Stromerzeugung für Abwasserreinigungsanlagen selbst zu erzeugen, durch Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Windkraft den Eigenstromverbrauch in der Fabrik nebenan selbst zu produzieren und nicht mehr auf die geringeren Margen des EEG bei Netzeinspeisung zu setzen. Gerade diese Dezentralisierung der erneuerbaren Energien und deren Nutzung werden sich auf den zu übertragenden Bedarf auswirken. Auch die ab 1. Januar 2016 geltende Selbstvermarktung von Anlagen ab einer Leistung von 100kW wird sich auf die Lastflüsse auswirken. Gerade dabei ist nicht in jedem Fall davon auszugehen, dass diese wegen ihrer Volatilität an der Leipziger Strombörse gehandelt werden, sondern dass standortnahe Verbraucher bevorzugt werden. So werden neue Technologien, wie Power to Heat, vermehrt zur regionalen und dezentralen Nutzung und Speicherung der erzeugten erneuerbaren Energien beitragen. Daher wird sich ein Großteil, der nach dem neuen EEG vorgesehenen jährlichen Zubau (BMWI Internet) an - Solarenergie 2,5 GW - Windenergie 2,5 GW - und Biomasse 100 MW dezentral und regional mit Verbrauch vor Ort darstellen, der nicht die Lastflüsse im Höchstspannungsnetz belastet und beeinflusst. Wobei infolge der derzeitigen Netzgesetzgebung die Verbände der erneuerbaren Energien davon ausgehen, dass sich die Ausbauziele nicht erreichen lassen. Das ist ein weiterer Hinweis darauf, dass diese eher in kleinen Anlagen zur Eigenversorgung passieren wird. Ebenso irreführend ist hier der Verweis auf den atmenden Deckel der Förderung, da dieser nur bei einem Ausbau über die vorgegebenen Ziele des EEG hinaus ein Absenken der Fördersätze vorsieht Entwicklung Stromerzeugung Der Netzausbauplan berücksichtigt nach unserer Auffassung nicht die zukünftige Entwicklung des Stromverbrauchs in Deutschland. Er geht daher von Lastannahmen aus, die 2

3 derzeit weder ersichtlich, noch planbar sind. Die Entwicklung im Bereich der E- Mobilität wird für den Verbrauch überschätzt, da das Ziel, eine Million Elektrofahrzeuge bis 2020 auf die Straße zu bringen, doch wohl eher einer Wunschvorstellung als der Realität entspricht. Stand heute: Elektro- und Hybridfahrzeuge (Elektroauto- news.net). Selbst wenn man berücksichtig, dass jährlich in Deutschland zirka drei Millionen Fahrzeuge neu zugelassen werden, ist eine erfolgreiche Produktion und Markteinführung von Elektrofahrzeugen zu der politisch gewünschten Zahl bis 2020 heute nicht absehbar. Festzustellen ist ebenfalls, der Stromverbrauch in Deutschland sinkt bei gleichzeitigem Anstieg des Stromexports. Die Zahlen des BMWI 2010 bis 2014: - Bruttostromerzeugung - 3,1% - Nettostromerzeugung + 0,4% (durch sinkenden Kraftwerkseigenverbrauch) - Stromexport + 24% - Stromimport - 8% - Bruttoinlandsverbrauch - 6% - Nettostromverbrauch - 5,4% Diese Zahlen lassen die Vermutung aufkommen, dass ein Ziel des Netzausbauplanes die weitere Steigerung des Stromexports darstellt. Hierbei sei aber auf das Grünbuch des BMWI hingewiesen. Darin heißt es unter 1.4. Das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem steuert die Synchronisierung: ( ) Zusammen mit der Regelleistung sorgt das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem dafür, dass genau so viel Strom in das Stromnetz eingespeist wird, wie gleichzeitig aus diesem entnommen wird. ( ) Wenngleich eine Liberalisierung des europäischen Stromhandels politisches Ziel ist und im Europäischen Markt ebenfalls Kapazitäten für den deutschen Strommarkt gesehen werden, so ist es dennoch unerklärlich, dass die deutschen Stromkunden über die Netznutzungsentgelte in den Versorgungsgebieten der Übertragungsnetzbetreiber dafür zur Kasse gebeten werden. Hier verkennt die Bundesnetzagentur ihre Aufgabe als Dienstleister der Energiewende in Deutschland, wenn der Stromexport, wie in den o.g. Zahlen belegt, in den nächsten Jahren zu Lasten der deutschen Verbraucher weiter gesteigert wird, in dem man die netztechnischen Voraussetzungen dafür schafft. Insofern ist auch anzufügen, dass derzeit von möglichen Betriebsstunden pro Jahr, die Braunkohlekraftwerke von Vattenfall in Sachsen- Anhalt Stunden und damit an 316 Tagen im Jahr Volllast fahren. (Michael von Bronk Vorstand Vattenfall Europe Mining & Generation AG, Cottbus beim 6. Mitteldeutschen Energiegespräch in Leipzig). Damit wird das vorgegebene Ziel kontakariert, die neu gebauten Trassen würden benötigt, um den Stromtransport aus erneurbaren Energien von Nord- nach Süddeutschland zu sichern. Das führt dazu, dass durch den Anfall von Braunkohlestrom die Anlagen für erneuerbare Energien abgeregelt werden, weil die Trassen nicht mehr ausreichend Strom transportieren können. Daher ist anzunehmen, dass ein weiterer Ausbau nur der Sicherung der Braunkohleverstromung dient Abbildung des neuen EEG Wie die Bundesnetzagentur ausführt, sind die fundamentalen Änderungen des EEG 2014 in den dargestellten Szenarien nicht ausreichend berücksichtigt. Zwar sind die Bestrebungen der Bundesnetzagentur durchaus zu beachten oder zu berücksichtigen, aber sie sind nicht weitgehend und wie im Punkt 2.1. bereits beschrieben, sind die Erhebungen über die 3

4 Entwicklung des Zubaus an EEG- Anlagen fehlerhaft. Hierbei ist zukünftig eine genauere Betrachtung und Beurteilung wünschenswert, da nach unserer Auffassung die Entwicklung mehr zu einer regionalen Erzeugung und einem standortnahen Verbrauch führen wird, was die Übertragungsnetzbetreiber nicht tangieren wird. Dabei sind die Betreiber der Hochspannungs-, Mittel- und Niederspannungsebene in der Pflicht. Diese werden jedoch in Deutschland nicht einbezogen, um entsprechende technische Voraussetzungen zu schaffen, um den Lastfluss der erneuerbaren Energien auf ihrer Ebene regional und dezentral abzusichern. Eine aktuelle Studie der TU Ilmenau von Prof. Dr. Dirk Westermann hat diesbezüglich auf gravierende Defizite hingewiesen Energieeffizienz Seitens der Bundesnetzagentur werden beim benötigten Übertragungsnetzbedarf nach unserer Auffassung die Energieeffizienzziele der Bundesregierung und der Bundesländer nicht beachtet. Gemäß Nationalem Aktionsplan Energieeffizienz sollen 20 Prozent bis 2020 und 50 Prozent bis 2050 durch Maßnahmen der Energieeffizienz am Gesamtenergieverbrauch eingespart werden. Das betrifft dann natürlich nicht nur den Strommarkt. Einige Maßnahmen des Bundes, der Länder und der EU lassen genau das erwarten: Programm zur energetischen Gebäudesanierung, das Verbot der Glühlampen, die Reduzierung der Staubsaugerleistung etc. All das sind Maßnahmen, die einer Steigerung der Energieeffizienz und damit der Senkung des Stromverbrauchs dienen. Die Annahmen der Bundesnetzagentur wiederum lassen eine entsprechende Berücksichtigung der Ziele von EU, Bund und Ländern bei den angenommenen Lastannahmen absolut nicht erkennen Speicher Seitens der Bundesnetzagentur werden in Bezug auf die Speicherung der neuen Energien nur unzureichende Annahmen getroffen. Diese betreffen hauptsächlich Pumpspeicherwerke. Neue Entwicklungen und Forschungen werden trotz des Betrachtungszeitraumes bis 2024 und 2034 nicht berücksichtigt und als Varianten im Szenario nicht aufgeführt. Gerade die vergangenen Jahre haben jedoch bewiesen, welche großen technologischen Fortschritte im Bereich der erneuerbaren Energien erreicht werden konnten. Warum ausgerechnet diese nicht im Bereich der Speichertechnologien mit aufgeführt werden, entzieht sich unserer Erkenntnis. BMWI (Internet): Leistungsfähige Speicher sind notwendig, um die starken Einspeiseschwankungen der erneuerbaren Energien auszugleichen. ( ) Die Technologieentwicklung fördert die Bundesregierung aktuell im Rahmen der Förderinitiative Energiespeicher seit 2012 mit rund 250 Projekten und 200 Millionen Euro. Daher sollte ein weiteres Szenario diese vorhersehbare Entwicklung berücksichtigen. Auch wenn derzeit die Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von Speichern fehlen, so ist doch nicht davon auszugehen, dass diese in Zukunft keine Rolle spielen werden. Gerade Speicher können zur Netzentlastung dienen und der Volatilität der erneuerbaren Energien entgegenstehen. 4

5 3. Maßnahmen des Bundesbedarfsplanes in Thüringen 3.1. Korridor D HGÜ- Verbindung Sachsen- Anhalt Bayern, Maßnahme D18: Wolmirstedt- Grundremmingen Der Einschätzung der Bundesnetzagentur zur Bestätigungsfähigkeit dieser Maßnahme wird widersprochen, ebenso der räumlichen Einordnung der Ellipse zur Trassensuche durch Thüringen Bestätigung der Maßnahme als erforderlich Die Bundesnetzagentur geht bei Ihrer Bestätigung davon aus, dass diese Leitung vorhandene Drehstromnetze entlastet und unerwünschte Leitungsflüsse durch Polen und Tschechien verhindert. Diese Annahme ist richtig, wenn man davon ausgeht, dass die Entwicklung der Lastannahmen durch die Bundesnetzagentur richtig dargestellt ist. Aber die vorgenannten Ausführungen lassen letztlich daran zweifeln. Auch übersieht die Bundesnetzagentur den derzeit geäußerten politischen Willen der Landesregierungen in Thüringen und Bayern, die sich explizit gegen den Bau und die Notwendigkeit HGÜ- Verbindung ausgesprochen haben. Zudem werden von der Bevölkerung entsprechende Vorbehalte artikuliert und geäußert Räumliche Einordnung und Umweltprüfung: Die räumliche Einordnung der Ellipse, in der diese Maßnahme umgesetzt werden soll, umfasst die gesamte Gebietskulisse des Thüringer Waldes. Weite Teile der Region sind nach wie vor, trotz umfangreicher Neubaumaßnahmen (A71, ICE- Trasse mit Bahnstromnetz und 380- kv- Trasse) unzerschnittene, verkehrsarme Räume, speziell der Bereich des Höhenwanderweges Rennsteig, der von Hörsel bei Eisenach bis nach Blankenstein an der bayrischen Grenze führt. Auch die Stauseen entlang der Thüringer Saale sind dabei zu betrachten. Nicht unerheblich für die Analyse sollte außerdem sein, dass Thüringen mit dem bereits erwähnten Neubau der 380 kv- Trasse von Altenfeld bis Schalkau/Redwitz mit nicht unerheblichen Umweltauswirkungen und Zerstörungen von Natur und Landschaft belastet ist. Fachlich falsch ist daher ist die Einstufung in: C# - Es bestehen ein bzw. mehrere nicht umgehbare Bereiche, in dem/denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist und erhebliche Umweltauswirkungen sind potenziell in moderaten Umfang möglich. die Einstufung in: C## - Es bestehen ein bzw. mehrere nicht umgehbare Bereiche, in dem/ denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist und erhebliche Umweltauswirkungen werden voraussichtlich umfangreich ausgelöst Erdkabel: Die Möglichkeit einer Verlegung wurde auf der Gesamtlänge geprüft, weil die Bundesnetzagentur keine einzelnen Teilverkabelungsabschnitte benennen konnte. Diese Teilverkabelung ist jedoch vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Daher wäre es die Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber gewesen, hier entsprechende Aussagen zu treffen und einzuarbeiten. Da das nicht erfolgt ist, könnte man davon ausgehen, dass eine Verkabelung nicht gewollt ist. Zudem wurden bei der 5

6 Bewertung und Einstufung der Gesamtverkabelung im Umweltbericht nur die bisherigen technologischen Varianten geprüft, nicht aber neue, die sowohl andere umweltschonende Verlegearten (Infranetz AG), als auch moderne bauartzugelassene Kabel (ABB) verwenden Schlussfolgerung: Aufgrund des Vorgenannten ist nach unserer Auffassung der grundsätzliche Bedarf und die Notwendigkeit der geplanten Maßnahme erneut zu überprüfen und neu zu bewerten. Wobei nicht nur dieses und die Umweltauswirkungen zu validieren sind, sondern auch, inwieweit und warum die bereits durch Thüringen führenden 380kV- Trassen (Altenfeld- Schalkau im Bau und die bestehende in Ostthüringen) nicht ausreichend zur Absicherung sind Projekt P44 Altenfeld- Grafenrheinfeld Maßnahme M28b: Schalkau- Grafenrheinfeld Das Projekt ist nicht begründbar und nicht genehmigungsfähig. Die Umweltauswirkungen werden falsch eingeschätzt, da nicht berücksichtig wird, dass die Region bereits durch die A73, die ICE- Trasse, Bahnstromumspannwerk mit Bahnstromtrasse und die 380kV- Trasse nach Redwitz belastet wird. Obendrein sind bis auf die A73 keine der genannten Maßnahmen und Bauwerke bei der Umweltprüfung beachtet worden, obwohl sie bereits im Bau sind bzw. eine Genehmigung vorliegt. Nicht nachzuvollziehen ist ebenfalls, warum mit der Maßnahme M28a, die Trasse Altenfeld- Schalkau, um ein 3. und 4. System aufgerüstet werden soll. Hingegen soll die Trasse Schalkau- Redwitz lediglich zwei Systeme aufnehmen und diese sollen nochmals auf einer neuen landschaftszerstörenden Trasse direkt von Schalkau nach Grafenrheinfeld geführt werden. Um Redwitz zu entlasten, wird die Trasse Redwitz- Schwandorf Projekt P46 aufgerüstet. Aber eine Aufrüstung der Trasse Redwitz- Grafenrheinfeld wird seitens der Übertragungsnetzbetreiber ebenso wenig wie von der Bundesnetzagentur bedacht. Dabei wäre es mit dieser Variante aber möglich, eine neue Trasse und damit verbundene Landschafts-, Natur- und Lebensraumzerstörung zu verhindern Projekt P127: M312 lfd.nr. 18 Schalkau: Der zu erwartende Bedarf für den Neubau eines Umspannwerkes mit einem 380/110- kv- Transformator am Standort Schalkau ist nicht nachgewiesen und infolge der zu erwartenden Regionalisierung bei Erzeugung und Verbrauch nicht zu realistisch. Bezüglich der Umweltprüfung wird auf die Ausführungen zu Punkt 3.2. hingewiesen. 4. Schlussfolgerung: Nach den vorherigen Ausführungen kommen wir zu dem Schluss, dass der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2024 der Bundesnetzagentur die Ausbauziele der Übertragungsnetzbetreiber widerspiegelt und versucht, diese wirksam zu begründen. Jedoch werden die möglichen technologischen Entwicklungen, von der Bevölkerung akzeptierte Notwendigkeiten der Energiewende und politisch gewollte Entwicklungen in den von uns betrachteten und bewerteten Teilen des Planes nicht mit einbezogen und finden somit in den Betrachtungen keine oder nur ungenügende Berücksichtigung. 6

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