Classic Value 6 HOCHSCHULE NÜRNBERG

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1 Classic Value 6 HOCHSCHULE NÜRNBERG Die inhaltliche Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

2 HINWEIS: Die im Verkaufsprospekt abgedruckten Fotos sind illustrativ zu verstehen. Sie zeigen Visualisierungen der noch zu errichtenden Fondsimmobilie sowie Motive zum Standort, Marktumfeld und zur Nutzung der Anlageobjekte der Emittentin sowie zu den Projektpartnern.

3 Hesse Newman Classic Value 6

4 Vorwort

5 In Leistung und Fortschritt investieren. Politisch wie gesellschaftlich gewinnt das Thema Bildung zunehmend an Bedeutung. In unserer globalisierten Welt wird Wissen zum wertvollsten Rohstoff. Der Ehrgeiz, die besten Köpfe für sich zu gewinnen, um bei Forschung und Entwicklung ganz vorne mit dabei zu sein, ist daher die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und hohen Lebensstandard im 21. Jahrhundert. Weil sowohl die Zahl der Studierenden als auch der Bedarf an Hochqualifizierten und Fachkräften steigt, baut Deutschland seine Hochschullandschaft aus. Allein der Freistaat Bayern hat hierfür 4 Mrd. Euro in den nächsten zehn Jahren eingeplant. Mit dem Hesse Newman Classic Value 6 können Anleger diese Entwicklung begleiten und gleichzeitig in einen konkreten Sachwert investieren: Ein neuer Campus für Nürnberg Der Fonds investiert in einen Neubau der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, eine der bundesweit größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit rund Studierenden und 279 Professoren. Nürnberg ist nach München Bayerns wichtigste Hochschul- und Forschungsregion. Bildung hat Zukunft auch für Investoren Ein Mietvertrag mit dem Freistaat Bayern über zwölf Jahre bietet langfristig planbare Einnahmen. Der Mietvertrag sieht zudem eine Option zur zweimaligen Verlängerung von jeweils fünf Jahren durch den Mieter vor. Die Miete ist indexiert und wird jährlich an die Preisentwicklung in Deutschland angepasst. Die Fondsimmobilie ist Teil einer langfristigen Bedarfsplanung der Hochschule Nürnberg. Dennoch ist das Objekt auch für eine mögliche anderweitige Nutzung konzipiert und nach Umbau auch kleinteilig vermietbar. Hierfür sprechen die innerstädtische Lage sowie die unmittelbare Nachbarschaft zu weiteren Bürostandorten. Wirtschafts- und Hightech-Standort Nürnberg Mit über Unternehmen und Institutionen gehört die Frankenmetropole zu den zehn größten Wirtschaftsräumen Deutschlands. Hierfür sorgt ein breites Netzwerk unterschiedlichster Unternehmen vom Handwerk über den Mittelstand bis zu international agierenden Konzernen. Davon profitiert auch der Immobilienstandort Nürnberg mit steigenden Mieten und Flächenumsätzen bei relativ niedrigem Leerstand. Nürnberg hat sich zudem als Hightech-Standort einen Namen gemacht, für Netzwerk- und Netzzugangstechnik, für optische Übertragungstechnologien genauso wie für Energie- und intelligente Fahrzeugtechnik. Institute wie das Fraunhofer-Institut sowie das größte Bell Lab außerhalb der USA liefern bedeutende innovative Impulse. Wir wünschen eine interessante Lektüre und würden uns freuen, Sie als Anleger des Hesse Newman Classic Value 6 begrüßen zu dürfen. Nürnberg schreibt Bildung aus Tradition groß Die konsequente Förderung von Forschung und Lehre zahlt sich aus. Der Beweis: Eine hohe Dichte an qualifizierten Fachkräften mit viel Potenzial für neue Ideen. Ideale Voraussetzungen, um Bewegung in die Märkte der Zukunft zu bringen. Das Bild zeigt Nürnbergs kleines Wappen am Eingang zum Rathaus. Hesse Newman Classic Value 6 5

6 Inhalt Wissenschaftsstandort Nürnberg: Besonders im Bereich zukunftsträchtiger Technologien verfügt der Großraum Nürnberg über Standortkompetenzen der europäischen Spitzenklasse. Hinweise und Erklärungen 9 Beteiligungsangebot 10 Angebot im Überblick 10 Strukturübersicht 18 Risiken der Vermögensanlage 19 Projektpartner 30 Hesse Newman Capital AG 31 aurelis Real Estate GmbH & Co. KG 34 Freistaat Bayern 36 Standort 40 Deutschland 40 Nürnberg 42 Fondsimmobilie 48 Objekt 48 Grundstücke 56 Auszug aus der Baubeschreibung 58 6 HESSE NEWMAN Capital

7 Wirtschaftliche Grundlagen 62 Investitions- und Finanzierungsplan 63 Wirtschaftlichkeitsprognose /Prognose für den Anleger 68 Verkaufsprognose 73 Sensitivitätsanalysen 74 Rechtliche Grundlagen 76 Angaben über die Vermögensanlage 77 Wesentliche Verträge 91 Wichtige Vertragspartner 99 Steuerliche Grundlagen 102 Vertragswerk 112 Gesellschaftsvertrag 113 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 124 Mittelverwendungskontrollvertrag 128 Zusatzinformationen 130 Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 131 Finanzinformationen der Emittentin 135 Angabenvorbehalt 138 Glossar 139 Beteiligungshinweise 142 Anlage Beitrittserklärung Hesse Newman Classic Value 6 7

8 Hinweise und Erklärungen

9 Hinweise und Erklärungen Hinweise und Erklärungen Prospekterstellung Der vorliegende Verkaufsprospekt wurde auf Grundlage des Vermögensanlagengesetzes und der Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung erstellt. Der Verkaufsprospekt orientiert sich ferner an den Vorgaben des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Standards über die Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen (IDW S 4). Emittentin Emittentin der Vermögensanlage ist die Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG, Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg. Anbieterin Anbieterin der Vermögensanlage ist die Hesse Newman Capital AG mit Sitz in Hamburg. Verantwortung für den Verkaufsprospekt Sämtliche Angaben, Plandaten, Prognosen sowie die steuerlichen und rechtlichen Grundlagen dieses Verkaufsprospektes wurden sorgfältig und nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie beruhen auf dem gegenwärtigen Stand der Planung, den zugrunde liegenden Verträgen, den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen und den aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten. Die Anleger gehen eine längerfristige unternehmerische Beteiligung ein, die mit entsprechenden Risiken (siehe hierzu Seite 19 bis 29) verbunden ist. Vom Prospekt abweichende Angaben sind nur dann und insoweit verbindlich, als sie von der Hesse Newman Capital AG vor der Zeichnung schriftlich bestätigt werden. Dritte, insbesondere selbstständige Anlageberater und Vermittler, sind zu abweichenden Angaben nicht berechtigt. Für das Rechtsverhältnis zwischen den Kommanditisten/ Treugebern und der Emittentin sind allein die Angaben des gegebenenfalls durch Nachträge ergänzten Verkaufsprospektes maßgeblich. Für den Inhalt des Verkaufsprospektes übernimmt die Hesse Newman Capital AG als Anbieterin, vertreten durch ihre Vorstände Marc Drießen und Dr. Marcus Simon, die Verantwortung und erklärt, dass ihres Wissens die hierzu gemachten Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Datum der Prospektaufstellung: 10. August 2012 Hesse Newman Capital AG Gorch-Fock-Wall Hamburg Marc Drießen Dr. Marcus Simon Vorstand Vorstand Hinweis gemäß 7 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz: Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im Inland, erworben wird. Schöner studieren in Nürnberg Der Neubau für das OHM, wie die Georg-Simon-Ohm-Hochschule in Nürnberg kurz genannt wird, bietet rund Quadratmeter Raum zum Lernen, Studieren und Forschen. Die Gesamtfertigstellung ist zum 1. Juni 2013 geplant (Visualisierung). Hesse Newman Classic Value 6 9

10 Beteiligungsangebot Angebot im Überblick Das Beteiligungsangebot Hesse Newman Classic Value 6 (Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG) investiert planmäßig in einen Neubau der Georg-Simon-Ohm-Hochschule in Nürnberg. Die im Bau befindliche Büro- und Verwaltungsimmobilie mit Hörsälen besteht aus ca Quadratmetern Mietfläche auf fünf oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss sowie einem separaten Parkhaus (Anlageobjekte). Das Hochschulgebäude soll bis zum 1. Juni 2013 fertiggestellt werden. Das gesamte Gebäude und das Parkhaus sind langfristig für zwölf Jahre an den Freistaat Bayern vermietet. Nutzer sind verschiedene Fakultäten der Georg-Simon-Ohm-Hochschule, die in diesem Gebäude sowohl Seminarräume für den Lehrbetrieb als auch Büroräume für wissenschaftliche Mitarbeiter und die Verwaltung bereitstellt. Immobilien in guten Lagen können Inflationsschutz und Wertbeständigkeit bieten. Sie werden damit zu einem wichtigen Bestandteil bei der Vermögenssicherung. Langfristige, indexierte Mietverträge mit guten Mietern machen eine Investition in geschlossene Immobilienfonds widerstandsfähig gegen kurzfristige Markteinflüsse. Beteiligung Die Anleger beteiligen sich mittelbar als Treugeber über die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh (nachfolgend Treuhänderin) an dem Kommanditkapital der Hesse Newman 10 HESSE NEWMAN Capital

11 Bildungshochburg Nürnberg. Rund Studenten sind an den Fachhochschulen und Universitäten in Nordbayern eingeschrieben, davon in der Region Nürnberg ein starkes Potenzial für die Unternehmen am Standort Nürnberg (Visualisierung). Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG, Hamburg (nachfolgend auch Emittentin, Gesellschaft oder Hesse Newman Classic Value 6). Die Emittentin hat das im Bau befindliche Gebäude sowie ein separates Parkhaus erworben und wird diese plangemäß bis zum 1. Juni 2013 vollständig übernehmen. Das Büro- und Verwaltungsobjekt sowie das Parkhaus befinden sich in der Bahnhofstraße 90 bzw. 80 in Nürnberg. Die gesamte Grundstücksgröße beträgt Quadratmeter. Lage Deutschland Deutschland ist mit Abstand die größte und wichtigste Volkswirtschaft in Europa. Auch in der jüngsten Wirtschaftsund Finanzkrise bewies sich die deutsche Wirtschaft als nachhaltig stabil. So setzte die konjunkturelle Erholung bereits Mitte 2009 ein die Talsohle konnte damit deutlich vor den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten durchschritten werden. Obwohl sich das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zum Jahresende 2011 etwas abgeschwächt hat, betrug das preisbereinigte Wachstum für das Gesamtjahr ,1 Prozent im Vergleich zu 3,6 Prozent für Auch im ersten Quartal 2012 konnte wieder ein leichtes Wachstum verzeichnet werden. Das BIP stieg nach vorläufigen Berechnungen um 0,5 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Die Staatsschuldenkrise in Europa verlangsamt auch das Wachstum der deutschen Wirtschaft. Für das laufende Jahr geht der Sachverständigenrat daher von einer Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 0,8 Prozent aus. Analog zur Wirtschaftslage in Deutschland hat sich auch der Immobilien-Investmentmarkt 2011 weiter positiv entwickelt. Im europäischen Vergleich steht Deutschland bei in-, aber auch ausländischen Investoren hoch im Kurs und nimmt unter den europäischen Immobilien-Investmentmärkten nunmehr einen Spitzenplatz ein. Das Transaktionsvolumen im gewerblichen Immobilien-Investmentmarkt lag zum Jahresende 2011 mit 23,52 Mrd. Euro um rund 20 Prozent über dem Vorjahresergebnis von Hesse Newman Classic Value 6 11

12 19,57 Mrd. Euro. Die meisten Investoren konzentrieren sich dabei weiterhin auf Core-Immobilien. Core-Immobilien zeichnen sich durch bestimmte Qualitätsmerkmale wie z. B. ihre zentrale Lage und langfristige Mietverträge mit bonitätsstarken und namhaften Mietern aus. Nürnberg Nürnberg ist einer der zehn größten Wirtschaftsräume Deutschlands. Im Stadtgebiet Nürnberg lebt mehr als eine halbe Million Menschen nach München ist Nürnberg damit die zweitgrößte Stadt Bayerns. Die Metropolregion Nürnberg zählt rund 3,5 Mio. Einwohner. Hier wird ein jährliches Bruttoinlandsprodukt von 106 Mrd. Euro erwirtschaftet. Mit rund Unternehmen und etwa 1,8 Mio. Erwerbstätigen besitzt die Region eine starke Wirtschaftskraft. Als Forschungs- und Wissenschaftsstandort zieht Nürnberg national wie auch international Konzerne sowie mittelständische Firmen an. Unternehmen wie Siemens, Bosch, MAN, Alcatel-Lucent, Novell SuSE und Delphi Grundig sind nur einige, die sich für den Standort Nürnberg entschieden haben. In Nürnberg lässt sich nicht nur erfolgreich arbeiten und wirtschaften, sondern auch gut leben. In Sachen Lebensqualität liegt Nürnberg sogar im internationalen Vergleich weit vorne. So erlangte Nürnberg 2011 in der Studie Worldwide Quality of Living Survey des Beratungsunternehmens Mercer den 24. Platz von 221 weltweit untersuchten Großstädten und liegt damit zum wiederholten Mal auf den vorderen Plätzen. Nürnbergs Immobilienmarkt gilt als vital und stabil mit steigenden Mieten und Flächenumsätzen bei relativ niedrigem Leerstand. Mit einer Größe von ca. 3,4 Mio. Quadratmetern Büroflächenbestand und einem seit 2005 durchschnittlichen Flächenumsatz von Quadratmetern p. a. stellt Nürnberg einen bedeutenden Immobilienmarkt in der Region dar. Sogar in der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise verzeichnete Nürnberg steigende Büromieten. Der Leerstand lag Ende 2011 mit Quadratmetern 0,7 Prozentpunkte unter dem Wert von 2010 und konnte so auf 7,2 Prozent verringert werden. Mikrolage Die Fondsimmobilie befindet sich ca. zwei Kilometer östlich der Nürnberger Altstadt, an der Ecke Bahnhofstraße/ Dürrenhofstraße. Westlich an den Standort angrenzend entsteht, entlang der Bahnhofstraße, ein neuer Bildungsund Businessstandort. Östlich des Neubaus liegt das Milchhofareal. Wo einst eine Fabrik der Bayerischen Milchunion lag, haben sich heute namhafte Unternehmen wie die Deutsche Telekom, eine Mercedes-Niederlassung sowie die VR-Bank in modernen Büro- und Gewerbeneubauten angesiedelt. Die Spitzenmiete Nürnbergs wird derzeit hier erzielt, was die Attraktivität des Standortes belegt. Die Mikrolage der Fondsimmobilie zeichnet sich damit sowohl durch die Nähe zu weiteren Hochschulstandorten als auch zu innerstädtischen Bürostandorten Nürnbergs aus. Darüber hinaus ist die Verkehrsanbindung des Standortes sehr gut: Vor der Tür liegt die S-Bahn-Haltestelle Nürnberg-Dürrenhof. Von hier ist Nürnbergs Altstadt und der Hauptbahnhof innerhalb von nur zwei Minuten mit der S-Bahn zu erreichen. Auch mit dem PKW hat man guten Anschluss: Bis zum Zentrum sind es weniger als fünf Minuten Autofahrt, die Autobahnen A3, A6 und A9 sind in zehn Minuten und der Flughafen in 15 Minuten erreichbar. BulwienGesa geht in ihrer Markt- und Standortanalyse von einer weiterhin kontinuierlich guten Entwicklung dieses Mikrostandortes aus. Immobilie Fondsobjekt ist ein fünfgeschossiger Büro- und Verwaltungsneubau mit einer Mietfläche von ca Quadratmetern. Neben Büro- und Schulungsräumen sind zwei Hörsäle mit je 200 Quadratmetern für jeweils 200 Personen, Lager- und Funktionsräume sowie ein separates Parkhaus mit 266 PKW-Stellplätzen vorgesehen. Kennzeichnend für das Hochschulgebäude ist ein über alle Geschosse gehender Lichthof mit einem Glasdach. Im Bereich des Haupteingangs an der Ostseite des Hochschulgebäudes befinden sich eine Treppenanlage sowie eine Rampe, die den barrierefreien Zugang ermöglicht. Das Hochschulgebäude wird nach dem derzeit modernsten deutschen Baustandard realisiert, der Energieeinsparver- 12 HESSE NEWMAN Capital

13 Beteiligungsangebot Angebot im Überblick ordnung (EnEV) Eine Zertifizierung nach dem Standard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) als GreenBuilding ist angestrebt. Die Gesamtfertigstellung des Gebäudes ist für den 1. Juni 2013 geplant. Vermietung Das gesamte Gebäude sowie das Parkhaus werden an den Freistaat Bayern vermietet. Nutzer der Immobilie wird die Georg-Simon-Ohm-Hochschule mit ihren Fakultäten Architektur, Elektrotechnik, Feinwerktechnik, Informationstechnik, Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Das Mietverhältnis ist auf eine Dauer von zwölf Jahren ab Übergabe, mindestens bis zum 31. Mai 2025, fest abgeschlossen. Der Mieter hat eine Option auf zweimalige Verlängerung des Mietvertrages um jeweils fünf Jahre. Die monatliche Miete beträgt anfänglich Euro zuzüglich Betriebskostenvorauszahlungen. Die Vermietung erfolgt umsatzsteuerfrei. Der Mietvertrag enthält eine Klausel hinsichtlich der Wertsicherung der Mieteinnahmen. Verändert sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem zum Zeitpunkt des Mietbeginns festgestellten Stand, verändert sich die Miete im gleichen prozentualen Verhältnis mit Wirkung zum auf den Monat der Änderung des Indexes folgenden Monat, frühestens jedoch 18 Monate nach Mietbeginn, danach jeweils jährlich. Rahmendaten der Beteiligung Mindestbeteiligung Agio Einzahlung EUR ; höhere Beteiligungen sollen ohne Rest durch teilbar sein 5 % der Pflichteinlage 25 % der Pflichteinlage zuzüglich des 5%igen Agios nach Annahme des Beitritts und Aufforderung durch die Treuhänderin bis zum letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats; 75 % der Pflichteinlage zum 30. April 2013; Bei Beitritt nach dem 29. März 2013: 100 % der Pflichteinlage zuzüglich 5 % Agio bis zum letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats Platzierungszeitraum Laufzeit der Beteiligung Emissionskapital Bis zum 31. Dezember 2013 (PROGNOSE) Bis zum 31. Dezember 2026 (PROGNOSE); keine vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten vorgesehen EUR 11,84 Mio.; weitere Erhöhung des Kommanditkapitals auf bis zu EUR 13,0 Mio. möglich; vergleiche Seite 67 Fremdkapital/Zinsen EUR 11,70 Mio.; Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022, Zinssatz 3,14 % p. a. bei 95 % Auszahlung, Anschlusszins von 5 % p. a. kalkuliert für 4 Jahre Mittelverwendungskontrolle Rechte aus der Beteiligung Haftung Kontrolle über die prospektgemäße Verwendung des Emissionskapitals und des Agios nach formalen Kriterien durch eine Tochtergesellschaft des Bankhauses Donner & Reuschel AG, die Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg Beteiligung am Ergebnis und Recht auf Entnahmen, Ansprüche auf einen etwaigen Liquidationserlös, Kündigungs- und Übertragungsrechte sowie Mitwirkungs- und Kontrollrechte entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages und des Treuhand- und Verwaltungsvertrages Nach Einzahlung und Eintragung ist die Haftung der Anleger auf die Hafteinlage (10 % der Pflichteinlage) begrenzt; Nachschusspflichten sind ausgeschlossen Hesse Newman Classic Value 6 13

14 Investition und Finanzierung der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG Bei Platzierung des geplanten Emissionskapitals in Höhe von 11,84 Mio. Euro ergibt sich folgender Investitions- und Finanzierungsplan: PROGNOSE Investition in EUR Kaufpreis und Erwerbsnebenkosten Finanzierungskosten Fondsabhängige Kosten und Vergütungen Nebenkosten Liquiditätsreserve Gesamtinvestition PROGNOSE Finanzierung in EUR Fremdkapital Kommanditkapital davon Gründungsgesellschafter davon Emissionskapital Agio Gesamtfinanzierung Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen. 14 HESSE NEWMAN Capital

15 Beteiligungsangebot Angebot im Überblick Geplante Auszahlungen Auszahlungen an die Anleger sollen im Januar eines jeden Jahres erfolgen, erstmals für das Jahr 2012 Ende Januar Die prognostizierten Auszahlungen sollen, bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio, über die geplante Laufzeit der Beteiligung insgesamt ca. 187 Prozent betragen. Darin enthalten ist der kalkulierte Veräußerungsund Liquidationserlös. Die Auszahlungen beinhalten die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. PROGNOSE Auszahlungen in % der eingezahlten Pflichteinlage p. a ,75 % % 2026 (Schlussauszahlung) 107 % Summe der Auszahlungen* 187 % * Die Anleger partizipieren an den Auszahlungen zeitanteilig ab dem der Einzahlung der jeweiligen Einlage zuzüglich Agio folgenden Monat für den jeweils eingezahlten Anteil der Pflichteinlage. Für die prognostizierte Auszahlung werden ein Beitritt und die Einzahlung der ersten Rate im Oktober 2012 und der zweiten Rate im April 2013 angenommen. Steuerliches Konzept Die Anleger erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß 21 Einkommensteuergesetz (EStG). Das steuerliche Ergebnis wird den Anlegern entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugewiesen und ist in der persönlichen Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen. Soweit die Emittentin Zinseinkünfte erzielen sollte, sind diese von den Anlegern anteilig zu versteuern. Das steuerliche Konzept ist ab Seite 102 im Kapitel Steuerliche Grundlagen beschrieben. Anlegerkreis Das Beteiligungsangebot richtet sich an Anleger, die mit den wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Grundzügen einer solchen Beteiligung vertraut sind, sich des unternehmerischen und langfristigen Charakters einer Beteiligung an der Gesellschaft bewusst und bereit sind, die auf den Seiten 19 bis 29 beschriebenen Risiken zu tragen. Personen mit einer US-Staatsbürgerschaft oder einem Wohnsitz in den USA oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) dürfen sich nicht an der Emittentin beteiligen. Hesse Newman Classic Value 6 15

16 Angaben gemäß 4 Satz 1 Nr. 10 bis 12 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung Kosten des Anlegers Bei Erwerb der Beteiligung ist neben der Pflichteinlage ein Agio in Höhe von 5 Prozent bezogen auf die Pflichteinlage zu leisten. Darüber hinaus können im Rahmen der Beteiligung an der Gesellschaft weitere Kosten entstehen, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind: Sofern ein Treugeber direkt in das Handelsregister eingetragen werden möchte, trägt er alle damit verbundenen Kosten, insbesondere anfallende Notar- und Gerichtskosten für die Eintragung sowie für die Beglaubigung der Handelsregistervollmacht, grundsätzlich selbst. Erfolgt die Eintragung im Rahmen einer durch die geschäftsführende Kommanditistin initiierten Sammeleintragung, trägt die Gesellschaft mit Ausnahme der Kosten für die Handelsregistervollmacht alle anfallenden Kosten und Gebühren. Wird ein Kommanditanteil ganz oder teilweise übertragen, so trägt der Übertragende (z. B. Verkäufer, Schenker, Erblasser) die mit der Übertragung verbundenen Kosten (z. B. Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung) in Höhe von pauschal 300 Euro sowie etwaige steuerrechtliche Nachteile der Gesellschaft. Sollten sich die von der Gesellschaft zu zahlenden Gebühren erhöhen, ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, die Pauschale entsprechend anzupassen. Werden der Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis der Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf diese ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten im Hinblick auf die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden einzuholen. Bei Löschung einer Handelsregistereintragung können ebenfalls Notar- und Gerichtskosten entstehen, die von dem Anleger selbst zu tragen sind. Für Einzahlungen, die nicht zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen geleistet werden, kann die Gesellschaft den betroffenen Anleger ab Fälligkeit mit Zinsen gemäß 288 Abs. 1 Satz 2 BGB belasten. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Zudem können die Einzahlungsansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. Erbringt ein Anleger die Einlage zuzüglich Agio ganz oder teilweise nicht zu den angegebenen Zeitpunkten, so kann die Beteiligung fristlos beendet oder die Einlage herabgesetzt werden. Sämtliche Kosten und Aufwendungen für den Ausschluss oder die Herabsetzung trägt der säumige Anleger. Zudem ist die Gesellschaft in diesem Fall berechtigt, von dem Anleger 5 Prozent seiner Pflichteinlage vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens zu beanspruchen. Sofern ein Anleger Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft verlangt, trägt er gegebenenfalls entstehende eigene Kosten selbst. Für den Fall, dass ein Anleger Benachrichtigungen, betreffend die Gesellschaft, an alle übrigen Treugeber über die Treuhänderin weiterleiten möchte, hat der Anleger die dadurch entstehenden Kosten im Voraus an die Treuhänderin zu bezahlen. Für ihre Mitwirkung bei allen Verfügungen (ausgenommen Übertragungen) über Beteiligungen und die Bearbeitung von besonderen Aufträgen, die über die reguläre Betreuung der Anleger hinausgehen, kann die Treuhänderin dem Treugeber eine angemessene Vergütung ihres zusätzlichen Aufwandes, auch in pauschalierter Form, in Rechnung stellen. Bei Übertragung eines Anteils von einem Treugeber auf einen anderen Treugeber erhält die Treuhänderin eine Kostenpauschale in Höhe von 100 Euro. Wird das Beteiligungsverhältnis aufgrund einer ordentlichen Kündigung des Anlegers beendet, so sind die im Zusammenhang mit der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz entstehenden Mehrkosten von der Gesellschaft und dem kündigenden Anleger je zur Hälfte zu tragen. In allen anderen Fällen des Ausscheidens sind diese sowie alle anderen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden ent- 16 HESSE NEWMAN Capital

17 Beteiligungsangebot Angebot im Überblick stehenden Kosten von dem ausgeschiedenen Anleger bzw. von dem betreibenden Gläubiger allein zu tragen. Auf die voraussichtlich zu tragenden Kosten haben die Anleger bzw. der betreibende Gläubiger einen Vorschuss zu leisten. Wird im Falle des Ausscheidens aufgrund einer ordentlichen Kündigung zwischen dem ausscheidenden Anleger und der Gesellschaft keine Einigung über die Höhe des Verkehrswertes der Beteiligung erzielt und ein Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter bestellt, trägt die Gesellschaft die Kosten, sofern der ermittelte Verkehrswert über dem von der Gesellschaft angesetzten Wert der Beteiligung liegt. Andernfalls trägt der ausscheidende Anleger die Kosten vollständig. Bei Veräußerung der Beteiligung sind Kosten, wie z. B. Gutachten- oder Transaktionskosten, von dem Anleger selbst zu tragen. Generell sind von dem Anleger individuell veranlasste Kosten, wie beispielsweise Kommunikations-, Steuerberatungs- oder Reisekosten, zu tragen. Bei Inanspruchnahme einer individuellen Anteilsfinanzierung können für den Anleger neben dem zu leistenden laufenden Kapitaldienst weitere Kosten, wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen, anfallen. Die Höhe der vorstehend genannten Kosten ist überwiegend von den individuellen Verhältnissen des Anlegers abhängig. Eine Quantifizierung kann aus diesem Grund nicht vorgenommen werden. Weitere Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbunden sind, entstehen für den Anleger nicht. Provisionen und vergleichbare Vergütungen Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, beträgt 1,84 Mio. Euro bzw. 15,53 Prozent, jeweils bezogen auf das geplante Kommanditkapital der Gesellschaft in Höhe von 11,85 Mio. Euro. Der Betrag entspricht damit den im Investitionsplan ausgewiesenen Vergütungen für Dienstleistungen. Haftung der Kommanditisten bzw. der Treugeber Eine Nachschussverpflichtung ist gesellschaftsvertraglich ausgeschlossen. Die Kommanditisten werden mit einer Haftsumme von 10 Prozent der jeweils gezeichneten Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Aufgrund der gesetzlichen Kommanditistenhaftung haften Kommanditisten Dritten gegenüber in Höhe der im Handelsregister einzutragenden Haftsumme. Die Kommanditistenhaftung erlischt mit Einzahlung der Pflichteinlage. Solange und soweit der Saldo der Kapitalkonten in der Handelsbilanz nach Berücksichtigung von Gewinn- und Verlustzurechnungen durch Auszahlungen einen Nominalwert unter der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme aufweist, lebt die Haftung jedoch gemäß 172 Abs. 4 HGB bis zur Höhe der jeweiligen Haftsumme wieder auf. Auch nach einem Ausscheiden aus der Gesellschaft und der Löschung des Kommanditisten im Handelsregister besteht bis zur Höhe der Haftsumme eine Nachhaftung für weitere fünf Jahre für Verbindlichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt dem Grunde nach bereits bestanden. Eine weitergehende Haftung der Anleger bis zur Höhe aller empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Hafteinlage ist denkbar, wenn analog 30 f. GmbHG Auszahlungen an die Anleger erfolgen, wenn die Liquiditätsund Vermögenslage der Emittentin Auszahlungen nicht zugelassen hätte. Die beschriebene Haftung der Kommanditisten besteht mittelbar auch für Treugeber, da die Treuhänderin gemäß 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages von dem Treugeber unter anderem von der Kommanditistenhaftung freigestellt wird. Über die in diesem Abschnitt genannten Leistungen hinaus ist der Anleger nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere gibt es keine weiteren Umstände, unter denen er haftet oder Nachschüsse zu leisten hat. Hesse Newman Classic Value 6 17

18 Strukturübersicht Anleger Beitrittserklärung, Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Gesellschaftsvertrag TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh Treuhänderin Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Gesellschaftsvertrag Hesse Newman Capital AG Anbieterin Platzierungsgarantievertrag, Geschäftsbesorgungsverträge für Konzeption, Eigenkapitalvermittlung, Finanzierungsvermittlung, Laufende Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Nr. 6 mbh Persönlich haftende Gesellschafterin, Gründungsgesellschafterin Gesellschaftsvertrag Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH Geschäftsführende Kommanditistin, Gründungsgesellschafterin Gesellschaftsvertrag Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbh & Co. KG Mittelverwendungskontrolleurin Mittelverwendungskontrollvertrag Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG Gesellschaft/Emittentin Deutsche Genossenschafts- Hypothekenbank AG Immobilienfinanzierung Darlehensvertrag aurelis 1. Objektgesellschaft Nürnberg GmbH & Co. KG Verkäuferin Kaufvertrag Mieter Freistaat Bayern Mietvertrag 18 HESSE NEWMAN Capital

19 Beteiligungsangebot Risiken der Vermögensanlage Risiken der Vermögensanlage Eine Beteiligung an der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG ist eine langfristige unternehmerische Beteiligung. Dabei bestehen Risiken, die nicht nur das wirtschaftliche Ergebnis beeinträchtigen können, sondern die auch zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals (einschließlich Agio) sowie insbesondere im Falle einer Fremdfinanzierung der Beteiligung auch zum Verlust weiterer Vermögenswerte eines Anlegers führen können. Sofern in der Folge eines Risikos die Auszahlungen an die Anleger betroffen sein können, ist zu beachten, dass die Auszahlungen auch die Rückzahlungen des eingesetzten Kapitals beinhalten. Die Darstellung im Folgenden kann individuelle Risiken einer Anlageentscheidung nicht aufzeigen. Interessenten wird empfohlen, sich vor Unterzeichnung der maßgeblichen Zeichnungsunterlagen im Hinblick auf individuelle Risiken von einem fachkundigen Dritten beraten zu lassen. Neben den nachfolgend dargestellten wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage können weitere Risiken und Ereignisse auftreten, die derzeit noch nicht bekannt sind und das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung wesentlich zum Nachteil verändern können. Auch können Risiken allein, in Kombination oder in unterschiedlichem Ausmaß eintreten und sich vor diesem Hintergrund auch kumulieren. Liquiditätsrisiken Die nachfolgend genannten immobilienspezifischen Risiken, die Finanzierungs- und Kostenrisiken, die Vertragspartnerund sonstigen Risiken sowie die fondsspezifischen und steuerlichen Risiken können Einfluss auf das unternehmerische Ergebnis und damit die Liquidität der Emittentin haben. Sofern sich Liquiditätsrisiken realisieren, besteht das Risiko, dass sich das wirtschaftliche Ergebnis der Anleger verschlechtert und die Auszahlungen sich vermindern oder gänzlich unterbleiben bzw. der Anleger das eingesetzte Kapital verliert. Immobilienspezifische Risiken Fertigstellung und Übergabe der Immobilie Die Fondsimmobilie befindet sich im Bau. Insoweit besteht das Risiko, dass die Fondsimmobilie nicht fertiggestellt wird oder nicht gemäß den mietvertraglichen Vorgaben errichtet wird und von dem Mieter nicht übernommen wird. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass der Mieter vom Mietvertrag zurücktritt. Eine verspätete Übergabe der Mietflächen kann zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Anlage führen und sich negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Eine erheblich verspätete Übergabe der Immobilie von mehr als fünf Monaten kann zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages und damit zu einer Rückabwicklung der Beteiligung führen. Zu den Folgen einer Rückabwicklung vergleiche den Abschnitt Platzierungsgarantie Rückabwicklungsrisiken auf Seite 24 in diesem Kapitel. Flächenabweichungen Die Ermittlung der endgültigen Mietflächen erfolgt nach Fertigstellung des Objekts. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nach Baufertigstellung bestimmten Flächen von den ursprünglich geplanten Flächen abweichen. Ergibt das Flächenaufmaß eine Minderung der gebauten von der vereinbarten Hauptnutzfläche von mehr als 5 Prozent bis zu 8 Prozent und resultieren hieraus geringere Mieteinnahmen, wird der Kaufpreis entsprechend angepasst. Eine Änderung des Kaufpreises kann zu einer negativen Auswirkung auf die Auszahlungen an die Anleger führen. Bei einer Flächenabweichung von mehr als 8 Prozent nach unten ist der Mieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung von der Verkäuferin zu verlangen. Sollte der Mieter von seinem Recht des Vertragsrücktritts aufgrund von Flächenabweichungen Gebrauch machen, kann die Immobilie gegebenenfalls nicht übergeben werden und die Emittentin kann von dem Kaufvertrag zurücktreten. Dies kann zu einer Rückabwicklung der Beteiligung führen. Zu den Folgen Hesse Newman Classic Value 6 19

20 einer Rückabwicklung vergleiche den Abschnitt Platzierungsgarantie/Rückabwicklungsrisiken auf Seite 24 in diesem Kapitel. Fondsimmobilie Die Emittentin haftet für jegliche Gefährdungen, die von dem Grundbesitz ausgehen. Es besteht das Risiko, dass nicht erkannte Gefährdungen zu Ansprüchen Dritter führen und sich deswegen das wirtschaftliche Ergebnis der Anleger verschlechtert und die Auszahlungen sich vermindern oder gänzlich unterbleiben bzw. der Anleger das eingesetzte Kapital verliert. Ferner trägt die Emittentin das Risiko für Schäden und Beschädigungen im Zusammenhang mit dem Besitz und der Nutzung der Fondsimmobilie. Nicht alle möglichen Schäden sind versichert oder versicherbar. Es besteht das Risiko, dass nicht erkannte und/oder nicht versicherte Gefährdungen zu einem Einnahmeausfall oder zu Ansprüchen Dritter führen. Solche Ansprüche können geringere oder ganz unterbleibende Auszahlungen sowie einen Verlust des eingesetzten Kapitals bewirken. Darüber hinaus ist die Wertentwicklung der Immobilie maßgeblich von der Instandhaltung des Gebäudes abhängig. Werden Instandhaltungsmaßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht in genügendem Maße durchgeführt, kann sich dies negativ auf den Wert der Immobilie auswirken und damit das prognostizierte Ergebnis der Beteiligung bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals beeinflussen. Vermietung und Anschlussvermietung Die Fondsimmobilie ist vollständig an den Freistaat Bayern zur Nutzung als Hochschulgebäude vermietet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Flächen der Fondsimmobilie bei Beendigung des Mietvertrages nicht, nur teilweise oder nur mit zeitlicher Verzögerung vermietet werden können, so dass geringere Mieteinnahmen erzielt würden. Auch können die Konditionen von Anschlussvermietungen schlechter als die kalkulierten Annahmen sein. Dies würde sich negativ auf das prognostizierte Ergebnis der Beteiligung und damit auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Es kann gegebenenfalls zum Verlust des eingesetzten Kapitals kommen, wenn die Mieteinnahmen nicht ausreichen sollten, den laufenden Kapitaldienst der Finanzierung zu leisten. Im Falle von Anschlussvermietungen ist mit einem zusätzlichen Aufwand für den Umbau bzw. die Revitalisierung von Flächen zu rechnen. In der Prognose sind Kosten für Umbau und Revitalisierung in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro bei einer Mietvertragsverlängerung oder Neuvermietung an Dritte berücksichtigt. Der tatsächlich notwendige Aufwand zur Nachvermietung kann diese Kosten übersteigen. Dies kann negative Auswirkungen auf das Ergebnis der Gesellschaft haben und in der Folge auf die Auszahlungen an die Anleger. Mietentwicklung und Inflation Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in der Wirtschaftlichkeitsprognose enthaltenen Mieterhöhungen aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen, unwirksamer Mietvertragsklauseln, die Mieterhöhungen regeln sollten, oder wirtschaftlicher Entwicklungen nicht in der angenommenen Höhe und zu den geplanten Zeitpunkten vorgenommen werden können. Dies würde sich entsprechend negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Der Mietvertrag sieht eine Anpassung der Miete an die Änderung des Verbraucherpreisindexes vor. In der Prognoserechnung wird eine Inflationsrate von 2 Prozent p. a. angenommen. Sofern die tatsächliche Entwicklung des Verbraucherpreisindexes geringer sein sollte als angenommen, steigen die Mieteinnahmen nicht in dem prognostizierten Umfang. Dies kann während der Laufzeit der Beteiligung und bei der Veräußerung der Immobilie die Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen. Bauliche Veränderungen Bauliche oder sonstige Änderungen und Einrichtungen, die genehmigungspflichtig sind und von dem Mieter ohne Genehmigung vorgenommen wurden, sind von dem Mieter auf eigene Kosten und unter Wiederherstellung des früheren Zustands zu beseitigen. Es kann nicht garantiert werden, dass der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin die Kosten für die Wiederherstellung der 20 HESSE NEWMAN Capital

21 Beteiligungsangebot Risiken der Vermögensanlage Mietflächen tragen muss. Dies kann sich negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Baumängel und Altlasten Die Immobilie kann mit Baumängeln behaftet sein, für die eventuell keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Auch kann sich eine Beseitigung etwaiger Baumängel als nicht durchsetzbar erweisen, z. B. im Fall der Insolvenz von Vertragspartnern. Eventuelle Kosten aus einer Baumängelbeseitigung, für die keine Gewährleistung besteht oder deren Ansprüche nicht durchgesetzt werden können, bzw. für einen hieraus unter Umständen resultierenden Mietausfall gehen zulasten der Emittentin. Die Grundstücke weisen geringe Schadstoffbelastungen auf, welche im Zuge der Baumaßnahme ausgehoben und beseitigt wurden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auf den Grundstücken weitere, nicht bekannte Altlasten befinden. Sowohl Baumängel als auch Altlasten können zu außerplanmäßigen Aufwendungen führen und damit die Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen. Versicherung Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Risiken nicht versicherbar sind oder dass der Versicherungsschutz versagt oder nicht ausreichend ist. Sollte ein Schaden nur teilweise oder gar nicht gedeckt sein, hat die Emittentin die Differenz bzw. den gesamten Schaden zu tragen. Dies kann für den Anleger den Verlust eines Teils seines eingesetzten Kapitals bis zum Totalverlust zur Folge haben. Wertentwicklung/Veräußerung Das unternehmerische Ergebnis der Emittentin richtet sich neben der Vermietung im Wesentlichen nach der Wertentwicklung der Immobilie. Die Wertentwicklung hängt vor allem von der nachhaltigen Ertragskraft der Immobilie und somit im Wesentlichen von Faktoren wie dem Standort, der Ausstattung und den erzielbaren Mieteinnahmen aus den Anschlussvermietungen ab. Der Standort kann aufgrund der weiteren Entwicklung der Umgebung, von Sozialstrukturen sowie regionalen und überregionalen Wettbewerbssituationen nachteilig beeinflusst werden. Auch ist es für Immobilienmärkte typisch, dass Mieten und Kaufpreise aufgrund von Über- oder Unterkapazitäten sowie aufgrund gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen (z. B. Wirtschaftsoder Finanzkrisen) Marktschwankungen unterliegen. Die Wertentwicklung und der erzielbare Verkaufspreis sind folglich von heute nicht vorhersehbaren markt- und objektspezifischen Entwicklungen sowie von gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Einflüssen abhängig. Es besteht das Risiko, dass der Wert der Immobilie und damit die Auszahlungen an die Anleger durch diese Faktoren negativ beeinflusst werden. Der Verkauf der Immobilie ist durch keine vertragliche Vereinbarung gesichert. Insofern besteht das Risiko, dass die Immobilie nicht veräußert werden kann, der kalkulierte Veräußerungserlös nicht erzielt wird und/oder die Veräußerung zu einem anderen Zeitpunkt als angenommen durchgeführt wird. Die Auszahlungen an die Anleger können hierdurch später und/oder in geringerer Höhe als geplant erfolgen. Auch ist denkbar, dass der nach Rückführung der Fremdfinanzierung und Begleichung sonstiger Kosten und Vergütungen verbleibende Veräußerungserlös nicht ausreicht, um das eingesetzte Kapital an die Anleger zurückzuzahlen. Finanzierungsrisiken Fremdfinanzierung der Immobilie Für die Vorfinanzierung der Grunderwerbsteuer hat die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG eine Zwischenfinanzierung bereitgestellt, die spätestens zum 31. Dezember 2012 abzulösen ist. Sollte diese Zwischenfinanzierung nebst Zinsen nicht bis spätestens zu diesem Datum abgelöst werden, besteht das Risiko einer Verwertung der Gesellschaft durch den Darlehensgeber. Folge hieraus für die Anleger wäre eine Rückabwicklung der Beteiligung. Zu den Folgen einer Rückabwicklung vergleiche den Abschnitt Platzierungsgarantie/Rückabwicklungsrisiken auf Seite 24 in diesem Kapitel. Die Finanzierung der Fondsimmobilie erfolgt unter anderem über ein langfristiges Darlehen. Sofern ein nicht geplanter Hesse Newman Classic Value 6 21

22 Zwischenfinanzierungsaufwand entsteht, ist gegebenenfalls auch die Aufnahme eines zusätzlichen Darlehens oder die Erhöhung des bestehenden Darlehens denkbar. Sollte die Finanzierung durch die laufenden Einnahmen nicht mehr bedient werden können, müssten die Auszahlungen reduziert oder ausgesetzt werden. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann es zur Kündigung durch die finanzierende Bank und in der Folge zu einer Verwertung der Immobilie kommen, was für den Anleger den Verlust eines erheblichen Teils bis hin zum vollständigen Verlust seines eingesetzten Kapitals zur Folge haben kann. Das Darlehen kommt zur Auszahlung, wenn die im Darlehensvertrag festgelegten Auszahlungsvoraussetzungen, insbesondere hinsichtlich des Eigenkapitalnachweises, erbracht sind. Sollten die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, könnte es zu höheren Kosten, aber möglicherweise auch zu einer Rückabwicklung der Beteiligung kommen, die für den Anleger einen teilweisen Verlust seines eingesetzten Kapitals bedeuten kann. Sofern keine Anschlussfinanzierung oder keine zusätzliche Finanzierung abgeschlossen werden kann, besteht ebenfalls das Risiko, dass die Bank eine Verwertung mit den beschriebenen Folgen betreibt. Dasselbe gilt auch bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen des Darlehensvertrages. Ferner besteht das Risiko, dass eine Anschlussfinanzierung nur zu deutlich schlechteren Konditionen als kalkuliert abgeschlossen werden kann. Dies würde sich entsprechend negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Der Darlehensvertrag enthält verschiedene Auflagen, wie z. B. die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen, die zu beachten sind. Sollten Auflagen verletzt werden, müssen gegebenenfalls Auszahlungen vermindert oder zusätzliche Sicherheiten bestellt werden. Ein Verstoß gegen Auflagen kann die Bank zur vorzeitigen Kündigung der Darlehen berechtigen. In der Folge kann es zu einer Verwertung der Immobilie und damit für den Anleger zu einem teilweisen bis hin zu einem vollständigen Verlust seines eingesetzten Kapitals kommen. Fremdfinanzierung der Beteiligung Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung ist nicht vorgesehen und wird von der Anbieterin nicht angeboten. Anleger, die individuell eine Fremdfinanzierung der Beteiligung eingehen, müssen die Verbindlichkeiten aus der Fremdfinanzierung auch dann plangemäß zurückführen, wenn diese nicht aus Rückflüssen der Beteiligung bestritten werden können. Die Fremdfinanzierung der Beteiligung erhöht das Risiko, dass bei nicht plangemäßem Verlauf für den Anleger ein Verlust entsteht oder erhöht wird. Das Ergebnis für einen Anleger kann durch zusätzliche Kosten der Fremdfinanzierung, wie z. B. Zinsen, Bearbeitungsgebühren, oder durch eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung seiner Fremdfinanzierung verschlechtert werden. Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung kann zu einer Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers führen. Leverage-Risiko Durch den im Rahmen der geplanten Darlehensaufnahme vereinbarten Fremdkapitalzins erhöht sich die Eigenkapitalrentabilität der Emittentin. Dieser Hebeleffekt wirkt sich nur solange positiv aus, wie der Fremdkapitalzins unter der Gesamtkapitalrendite der geplanten Investition liegt. Eine Realisierung der in diesem Kapitel dargestellten Risiken kann durch die geplante Hebelung, im Vergleich zu einer Finanzierung der Investition ausschließlich über Eigenkapital, stärkere negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger haben. Kostenrisiken Investitionskosten Die Vergütungen und Nebenkosten in der Investitionsphase sind Anfangsaufwendungen. Sie müssen ebenso wie die laufenden betrieblichen Aufwendungen zunächst erwirtschaftet werden, bevor für den Anleger ein Gewinn eintritt. Ferner ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen der geplanten DGNB-Zertifizierung nicht kalkulierte Mehrkosten entstehen können. Eine Überschreitung von Kosten in der Investitionsphase müsste aus der Liquiditätsreserve bezahlt werden und sofern diese nicht ausreichen sollte durch Aufnahme von weiteren Fremdmitteln, gegebenenfalls zu ungünstigeren Konditionen, gedeckt werden. Die Liquiditätsreserve würde um diesen Betrag reduziert 22 HESSE NEWMAN Capital

23 Beteiligungsangebot Risiken der Vermögensanlage oder der Einnahmenüberschuss durch den zusätzlichen Kapitaldienst gemindert. Eine Reduzierung oder Aussetzung der Auszahlungen an die Anleger wäre die Folge. Falls das Emissionskapital zu den in der Prognoserechnung unterstellten Terminen nicht platziert und eingezahlt ist, kann ein nicht geplanter weiterer Zwischenfinanzierungsaufwand entstehen. Nicht kalkulierte Zwischenfinanzierungszinsen oder ein höherer Zinssatz als kalkuliert würden sich negativ auf die geplanten Liquiditätsreserven der Emittentin auswirken und im Ergebnis zu verringerten Auszahlungen an die Anleger führen. Sollte der Kaufpreis nicht fristgerecht gezahlt werden, sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu leisten. Das kann sich negativ auf die Liquidität der Emittentin und auf die Auszahlungen der Anleger auswirken. Sollte die Gesellschaft mit ihrer Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises nach Ablauf einer schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens zwei Wochen in Verzug geraten, besteht das Risiko der Rückabwicklung des Kaufvertrages durch die Verkäuferin. Das Risiko der Rückabwicklung ist in diesem Kapitel auf Seite 24 beschrieben. Betriebs- und Verwaltungskosten Die nicht umlagefähigen Betriebs- und Verwaltungskosten können höher als erwartet sein. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne zunächst als umlagefähig eingestufte Kosten später nicht auf den Mieter umgelegt werden können bzw. zunächst nicht einkalkulierte Betriebs- und Verwaltungskosten zusätzlich entstehen. Diese Kosten könnten zu weiteren/erhöhten Ausgaben und damit zu einem geringeren Überschuss bei der Emittentin führen und in der Folge die Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen. Instandhaltung, Instandsetzung, Revitalisierung Die laufenden Instandhaltungs-/Instandsetzungs- sowie Erneuerungskosten für die Immobilie sind zum Teil von der Emittentin zu tragen. Die vom Mieter während eines Kalenderjahres für Instandhaltung/Instandsetzung aufzuwendenden Kosten sind auf jährlich 8 Prozent einer Jahresmiete (ohne Betriebskosten) begrenzt. Während der Bewirtschaftungsphase können höhere Kosten anfallen als prognostiziert. Ebenso können bei Ablauf des Mietvertrages nicht kalkulierte Kosten für die Instandhaltung, Instandsetzung sowie Erneuerung anfallen. Auch können die Kosten für Umstrukturierungs-, Umbau- und Revitalisierungsmaßnahmen im Falle der Anschlussvermietung oder bei Veräußerung über die planmäßigen Ansätze hinausgehen. Entsprechend dem übersteigenden tatsächlichen Aufwand müssten die Auszahlungen an die Anleger reduziert oder ausgesetzt werden oder die Investitionen müssten aus nicht geplanten Kreditaufnahmen oder, soweit möglich, aus einer Reduzierung der Liquiditätsreserve vorgenommen werden. Insgesamt würden sich negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger ergeben. Vertragspartner- und sonstige Risiken Vertragserfüllungsrisiko/Bonitätsrisiko Die Gesellschaft trägt das Risiko, dass Vertragspartner der Gesellschaft (z. B. die Hesse Newman Capital AG als Platzierungsgarantin, der Freistaat Bayern als Mieter, die aurelis 1. Objektgesellschaft Nürnberg GmbH & Co. KG als Verkäuferin bzw. die Aurelis Asset GmbH als Mithafterin für die Vertragsstrafe) ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen oder Verträge kündigen. Ferner kann die Verschlechterung der Bonität bzw. der wirtschaftlichen Leistungskraft von Vertragspartnern negative Auswirkungen auf die Vertragserfüllung haben. Hieraus können höhere Aufwendungen entstehen, die negativen Einfluss auf die Auszahlungen an die Anleger haben. Die Fondsimmobilie befindet sich in der Errichtung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkäuferin die Immobilie nicht fertigstellt. Bei Verschulden der Verkäuferin beläuft sich die dann fällige Vertragsstrafe pauschal auf 1,0 Mio. Euro. Damit wären sämtliche vertraglichen Ansprüche der Emittentin an die Verkäuferin abgegolten und gegebenenfalls bereits gezahlte Vertragsstrafen werden verrechnet. Insbesondere besteht auch das Risiko, dass der Mieter ganz oder teilweise nicht gewillt oder in der Lage ist, mietvertragliche Pflichten zu erfüllen. Dadurch könnten Hesse Newman Classic Value 6 23

24 im Vergleich zu den Prognoserechnungen geringere Mieterträge realisiert werden. Dies würde die prognostizierten Ergebnisse und Rückflüsse an die Anleger erheblich negativ beeinflussen und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Management und Verwaltung Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung hängt in erheblichem Maße von den Fähigkeiten der Emittentin und den Fähigkeiten des mit der laufenden Verwaltung beauftragten Managements sowie von der Qualität externer Dienstleister ab. Es besteht die Möglichkeit des Verlustes von Schlüsselpersonen, des Missmanagements oder der Verfolgung von Eigeninteressen. Dies kann sich negativ auf die Entwicklung der Gesellschaft auswirken und kann für die Anleger zu einem Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Interessenkonflikte Aufgrund der Verflechtungen zwischen der Anbieterin, die unter anderem auch Platzierungsgarantin ist und die laufende Verwaltung der Gesellschaft wahrnimmt, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhänderin können bei diesen Vertragspartnern Interessenkonflikte auftreten. Es besteht das Risiko, dass die Interessen der Emittentin und damit der Anleger in diesen Fällen nicht oder nicht mit der gleichen Nachhaltigkeit wie die der miteinander verflochtenen Unternehmen durchgesetzt werden. Informationsrisiko Der Verkaufsprospekt basiert teilweise auf Angaben von fremden Dritten. Die Richtigkeit dieser Angaben wird vorausgesetzt, kann aber von der Prospektverantwortlichen inhaltlich nicht vollständig überprüft werden. In der Folge besteht für den Anleger das Risiko, dass Inhalte, Annahmen und/oder Schlussfolgerungen von verwendeten Quellen unvollständig, ungenau oder nicht richtig sind. Hieraus können sich Abweichungen von der Prognose ergeben, die sich negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Fondsspezifische Risiken Platzierungsgarantie/Rückabwicklungsrisiken Es besteht das Risiko, dass die Platzierungsgarantin oder ein von ihr benannter Dritter weder einer etwaigen Zahlungsverpflichtung aus der Platzierungsgarantie nachkommt, noch der Gesellschaft ein Darlehen selbst oder über Dritte zur Verfügung stellen kann, so dass die Rückzahlung der Zwischenfinanzierung und/oder die Zahlung des Kaufpreises oder von Teilen des Kaufpreises nicht oder nicht fristgemäß erfolgen kann. Der Zinssatz für ein gegebenenfalls im Rahmen der Platzierungsgarantie zu stellendes Darlehen kann über dem Wert der anteiligen Auszahlungen liegen. Hieraus können sich insgesamt negative Folgen auf die Auszahlungen an die Anleger ergeben bzw. es kann zu einer Rückabwicklung der Beteiligung kommen. Das Risiko einer Rückabwicklung besteht auch dann, wenn die Verkäuferin von ihrem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag Gebrauch macht. Dieses Rücktrittsrecht besteht vor allem für den Fall, dass die Kaufpreiszahlungen nicht vereinbarungsgemäß erfolgen. Bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages würde die Emittentin sämtliche Kosten des Kaufvertrages, seiner Vorbereitung und der Rückabwicklung sowie sämtliche aufgrund der Rückabwicklung entstandenen Schäden tragen. Im Falle einer Rückabwicklung haben die Anleger keinen Anspruch auf vollständige Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals. Dies kann für den Anleger den Verlust eines Teils bis hin zum vollständigen Verlust seines eingesetzten Kapitals zur Folge haben, da bestimmte weitere Kosten, wie z. B. Finanzierungskosten, Vertragsstrafen, Vertriebsprovisionen, unabhängig vom Erwerb der Fondsimmobilie anfallen. Mittelverwendungskontrolle Die Gesellschaft hat einen Mittelverwendungskontrollvertrag für die Investitionsphase abgeschlossen. Die Kontrolle nach diesem Vertrag ist auf die formelle Überprüfung der Zahlungen nach Maßgabe des Investitionsplans beschränkt. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken dieser unternehmerischen Beteiligung werden für den Anleger durch den Mittelverwendungskontrollvertrag nicht begrenzt. Die Mittelverwendungskontrolle bietet dem Anleger keine Sicherheit über die planmäßige Verwendung des Eigenkapitals und begrenzt damit nicht die Risiken einer Beteiligung an der Emittentin. 24 HESSE NEWMAN Capital

25 Beteiligungsangebot Risiken der Vermögensanlage Beschlussfassung/Majorisierung Der einzelne Anleger befindet sich bei der Willensbildung der Gesellschaft regelmäßig in der Minderheit und kann dadurch seine persönlichen Interessen nicht durchsetzen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Zeichnung eines großen Gesellschaftsanteils durch einen Einzelinvestor oder durch die Platzierungsgarantin dieser bzw. diese eine Stimmenmehrheit erhält und damit einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, der den Einzelinteressen der Anleger entgegensteht. Fungibilität Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Anleger können ihre Beteiligung frühestens zum 31. Dezember 2026 ordentlich kündigen. Die Auflösung der Gesellschaft ist nur durch einen Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen möglich. Die darauf folgende Liquidation kann sich auch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Der Anleger bleibt bis zu deren Abschluss Gesellschafter. Der Anleger ist in diesem Fall gegebenenfalls länger Gesellschafter als geplant. Die Beteiligung an der Emittentin ist nur begrenzt fungibel. Die Anteile an der Gesellschaft können nicht zurückgegeben werden. Für den Verkauf von Anteilen existiert derzeit kein gesetzlich geregelter Markt. Es besteht das Risiko, dass sich bei einem beabsichtigten Verkauf kein Käufer findet oder dass die Beteiligung nur mit erheblichen Abschlägen veräußert werden kann. Darüber hinaus bedarf eine Übertragung der Beteiligung der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin und kann in bestimmten gesellschaftsvertraglich geregelten Fällen versagt werden. Daher sollte sich der Anleger auf eine langfristige Bindung an die Kapitalanlage einstellen. Haftung des Anlegers Der Anleger haftet gegenüber Gläubigern der Gesellschaft aufgrund Gesetz in Höhe der von ihm übernommenen Haftsumme. Diese Haftung kann nach vollständiger Einzahlung der Einlage bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme wieder aufleben, falls Auszahlungen erfolgen, denen keine entsprechenden Gewinne der Gesellschaft gegenüberstehen. Auch nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft und der Löschung seiner Beteiligung im Handelsregister besteht bis zur Höhe der Haftsumme eine Nachhaftung für weitere fünf Jahre für Verbindlichkeiten, die zu diesem Zeitpunkt dem Grunde nach bereits bestanden. Eine weitergehende Haftung der Anleger bis zur Höhe aller empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Haftsumme ist denkbar, wenn analog 30 f. GmbHG Auszahlungen an die Anleger erfolgen, obwohl die Liquiditäts- und Vermögenslage der Emittentin Auszahlungen nicht zugelassen hätte. Das Haftungsrisiko ist für Kommanditisten und Treugeber wirtschaftlich identisch, da die Treugeber entsprechend der Regelung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages eine Freistellungsverpflichtung zugunsten der Treuhänderin abgegeben haben. Rechtliche Risiken/Regulierung Gesetze, Rechtsprechung und/oder Verwaltungsvorschriften können sich während der Laufzeit der Emittentin ändern. Am 25. November 2011 hat der Bundesrat das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts verabschiedet. Das Gesetz ist am 1. Juni 2012 in Kraft getreten. Auf europäischer Ebene ist am 21. Juli 2011 die sogenannte AIFM-Richtlinie in Kraft getreten, die bis zum 22. Juli 2013 in nationales Recht umgesetzt werden soll. Dies kann dazu führen, dass für die Einhaltung derzeit noch nicht absehbarer gesetzlicher Vorgaben wie beispielsweise der Beauftragung einer Verwahrstelle Kosten und Aufwendungen entstehen. Auch können möglicherweise der persönlich haftenden Gesellschafterin, der geschäftsführenden Kommanditistin, der Treuhänderin und weiteren Vertragspartnern bisher nicht bestehende Rechtspflichten auferlegt werden, die zusätzliche Kosten verursachen. Für diesen Fall kann es zum Austausch von Vertragspartnern kommen. Auch ist denkbar, dass sich vertraglich von der Emittentin vereinbarte Regelungen als undurchführbar erweisen und der Gesellschaftszweck der Emittentin nicht erreicht werden kann. Derartige Entwicklungen können die Auszahlungen an die Anleger negativ beeinflussen. Hesse Newman Classic Value 6 25

26 Das Bundesministerium der Finanzen hat inzwischen einen ersten Diskussionsentwurf zur Umsetzung der AIFM- Richtlinie veröffentlicht. Auf Basis der prognostizierten Vollplatzierung bis zum 31. Dezember 2012 würde das vorliegende Beteiligungsangebot nicht unter den Anwendungsbereich der Neuregelung fallen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch zu Änderungen kommt oder die Platzierung nicht wie prognostiziert erfolgt und vor diesem Hintergrund das Beteiligungsangebot doch von der Regulierung betroffen sein könnte. Steuerliche Risiken Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebots wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Rechtslage entwickelt. Künftige Änderungen der Gesetze, der Verwaltungsanweisungen oder der Rechtsprechung können (unter Umständen auch rückwirkend) zu abweichenden steuerlichen Konsequenzen der Beteiligung der Anleger an der Emittentin führen und negative Auswirkungen für den einzelnen Anleger haben. Es wird darauf hingewiesen, dass das Steuerrecht in Deutschland einem stetigen Wandel unterliegt. Zu abweichenden, negativen steuerlichen Konsequenzen für den Anleger kann es auch kommen, wenn die individuellen oder persönlichen Verhältnisse des Anlegers von den bei der Darstellung der steuerlichen Grundlagen zugrunde gelegten Annahmen abweichen oder sich Anleger oder Gesellschafter vertragswidrig verhalten. Eine abschließende Beurteilung der Einkünfte aus der Beteiligung (insbesondere deren Höhe) durch die Finanzverwaltung erfolgt erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung). Hieraus können sich ebenfalls negative steuerliche Konsequenzen ergeben. Sofern die Finanzverwaltung zu einer abweichenden Auffassung gelangt, als sie diesem Prospekt bzw. den Steuererklärungen der Emittentin zugrunde gelegt wurde, kann es zu einem Einspruchs- und Klageverfahren kommen, dessen Ausgang ungewiss ist und dessen Kosten zusätzlich zulasten der Emittentin gehen können. Die in dem Prospekt dargestellten steuerlichen Aspekte setzen neben der planmäßigen Realisierung der Investition (einschließlich der planmäßigen Platzierung des Emissionskapitals) auch eine den Planungen entsprechende Vermietung der Immobilie voraus. Jegliche Abweichung der tatsächlichen Geschehensabläufe von den konzeptionsgemäß unterstellten Abläufen kann sich in steuerlicher Hinsicht negativ für die Anleger auswirken. Insgesamt können sich aus den genannten und den nachstehend aufgezeigten steuerlichen Risiken im Falle ihrer Realisierung, einzeln oder kumuliert, eine erhebliche Verringerung der Rentabilität der Beteiligung bis hin zum Totalverlust und zusätzliche steuerliche Belastungen der Anleger ergeben. Einkommensteuerliche bzw. ertragsteuerliche Risiken Nach der Konzeption des Beteiligungsangebotes ist vorgesehen, dass die Emittentin im steuerlichen Sinne vermögensverwaltend tätig ist und die Anleger mit ihrer Beteiligung an der Gesellschaft grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Dennoch kann das Vorliegen von gewerblichen Einkünften, z. B. aufgrund eines gewerblichen Grundstückshandels oder aufgrund einer gewerblichen Prägung, nicht abschließend ausgeschlossen werden. Eine gewerbliche Prägung wird nach dem Wortlaut des 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG und nach Auffassung der Finanzverwaltung (R 15.8 Abs. 6 Satz 2 EStR) auch dann ausgeschlossen, wenn es sich bei der geschäftsführenden Kommanditistin um eine Kapitalgesellschaft handelt. In der steuerrechtlichen Fachliteratur wird hingegen auch die Meinung vertreten, dass eine gewerbliche Prägung einer GmbH & Co. KG vorliegen kann, wenn eine Kapitalgesellschaft als Kommanditistin zur Geschäftsführung befugt ist. Dies widerspricht der Verwaltungsauffassung und wurde nicht im steuerlichen Konzept der Emittentin berücksichtigt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Rechtsprechung zukünftig entgegen der Finanzverwaltungsauffassung entscheidet oder die Finanzverwaltung ihre Auffassung ändert; die Emittentin würde dann als gewerblich geprägte Gesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielen. Es besteht das Risiko, dass dem Anleger aufgrund seiner Beteiligung an der Gesellschaft Immobilienobjekte im Sinne der Drei-Objekt-Grenze zuzurechnen sind und damit bereits die Veräußerung der Beteiligung an der Emittentin für sich 26 HESSE NEWMAN Capital

27 Beteiligungsangebot Risiken der Vermögensanlage betrachtet (insbesondere innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren) zum Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze führt. Ein Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze führt zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels und damit zu gewerblichen Einkünften des Anlegers. Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch durch Grundstücksveräußerungen auf Ebene der Gesellschaft begründet werden. Es ist ferner nicht auszuschließen, dass die Mitvermietung von sonstigen Vermögensgegenständen zu gewerblichen Einkünften der Emittentin führen kann. Sofern die Anleger gewerbliche Einkünfte aus der Beteiligung an der Emittentin erzielen, wird der prospektierte Rückfluss um die zusätzliche Steuerbelastung gemindert. Die zusätzliche Steuerbelastung ergibt sich dann insbesondere aufgrund der Belastung der Einkünfte mit Gewerbesteuer auf Ebene der Emittentin und aus der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns, unabhängig von der für private Veräußerungsgeschäfte geltenden 10-Jahresfrist. Sofern eine Beteiligung an der Gesellschaft zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels ausschließlich auf Ebene des Anlegers führt, treten die entsprechenden steuerlichen Mehrbelastungen auf Ebene des einzelnen Anlegers ein. Bei der Erzielung von gewerblichen Einkünften besteht zudem das Risiko, dass Zinsaufwendungen der Gesellschaft nicht oder nur teilweise steuerlich abzugsfähig sind. Die Einkünfteermittlung bei vermögensverwaltenden Gesellschaften folgt in der Regel dem Zu- und Abflussprinzip ( 11 EStG). Für die Ermittlung der Einkünfte aus einer gewerblichen Gesellschaft ist der Betriebsvermögensvergleich ( 4 und 5 EStG) heranzuziehen. Aufgrund der Unterschiede im Rahmen der Einkünfteermittlung kann es zu einer Phasenverschiebung kommen, die im steuerlichen Konzept nicht vorgesehen ist. Das steuerliche Ergebnis kann somit von der Konzeption abweichen und zu einem verminderten Rückfluss an die Anleger führen. Es besteht das Risiko, dass anstelle des Pauschalsteuersatzes der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent der reguläre Steuersatz auch auf die Zinserträge anzuwenden ist (z. B. im Fall von gewerblichen Einkünften oder im Fall einer Zuordnung der Zinsen zu den Vermietungseinkünften). Soweit Einnahmen der Abgeltungsteuer unterliegen, besteht das Risiko, dass auch Aufwendungen diesen Einnahmen zuzuordnen sind und damit diese Aufwendungen einem Werbungskostenabzugsverbot unterliegen ( 20 Abs. 9 S. 1 EStG). Konzeptionsgemäß ist davon auszugehen, dass eine Einkünfteerzielungsabsicht auf Ebene der Gesellschaft und auf Ebene der Anleger vorliegt. Werbungskostenüberschüsse können somit unter Berücksichtigung der steuerlichen Verlustverrechnungsbeschränkungen nach den 15a und 15b EStG von den Anlegern steuerlich geltend gemacht werden. Es besteht jedoch insbesondere bei einer Fremdfinanzierung der Beteiligung das Risiko, dass ein Totalüberschuss auf Ebene des Anlegers nicht erreicht wird und das Finanzamt die Beteiligung an der Emittentin als Liebhaberei qualifiziert. Wendet der Anleger weitere Sonderwerbungskosten auf und/oder veräußert er die Beteiligung an der Emittentin vorzeitig, besteht ebenfalls die Gefahr, dass kein Totalüberschuss erzielt wird und somit Werbungskostenüberschüsse steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Die Prognose der steuerlichen Ergebnisse des Beteiligungsangebots sieht eine Zuordnung von Aufwendungen, die in der Investitionsphase entstehen, zu den Anschaffungskosten bzw. zu den sofort abziehbaren Werbungskosten vor. Es besteht das Risiko, dass Aufwendungen, die als sofort abzugsfähige Werbungskosten in der Prognose der steuerlichen Ergebnisse des Beteiligungsangebots berücksichtigt sind, nicht als solche, sondern als Anschaffungskosten für Grund und Boden, für Gebäude oder für sonstige Vermögensgegenstände zu behandeln sind. Hierdurch könnten sich das steuerliche Ergebnis in der Investitionsphase sowie die steuerliche Belastung des Anlegers erhöhen. Die Erhöhung des steuerlichen Einkommens würde nicht oder erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt über die Abschreibung teilweise kompensiert werden. Aufgrund der eingeschränkten Abzugsmöglichkeit besagter Aufwendungen würde es zu einer Verringerung der Rentabilität des Beteiligungsangebots kommen. Ebenfalls besteht das Risiko, dass die vorgenommene Aufteilung von Anschaffungskosten zwischen Grund und Boden, Hesse Newman Classic Value 6 27

28 Gebäude und gegebenenfalls sonstigen Vermögensgegenständen unzutreffend ist bzw. von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert wird und damit nur geringere Beträge als Abschreibung das steuerliche Ergebnis mindern; dies würde entsprechend zu einer höheren Steuerbelastung und einem geringeren Rückfluss an die Anleger führen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Beteiligungsangebot als Steuerstundungsmodell im Sinne von 15b EStG qualifiziert wird. In diesem Fall können die aus der Beteiligung etwaig resultierenden anfänglichen steuerlichen Verluste nur später anfallende positive Einkünfte aus der Beteiligung mindern. Eine Verlustverrechnung mit Einkünften aus anderen Quellen ist nicht möglich. Nach den Prognoseberechnungen werden die Kapitalkonten der Anleger nicht durch Verluste aufgezehrt und die Verlustausgleichsbegrenzung nach 15a EStG kommt damit nicht zur Anwendung. Für den nicht auszuschließenden Fall, dass die Voraussetzungen des 15a EStG erfüllt werden, können Verluste, die zu einem negativen Kapitalkonto führen oder es erhöhen, nicht sofort mit positiven Einkünften ausgeglichen werden. Steuerlich können Verluste damit grundsätzlich nur bis zur Höhe der eingezahlten Einlage sofort als Verlustausgleichsvolumen berücksichtigt werden. Überschießende Verluste werden als verrechenbare Verluste vorgetragen. Zu solchen nicht ausgleichsfähigen Verlusten kann es insbesondere kommen, wenn ein Anleger vor dem 31. Dezember eines Jahres der Gesellschaft beitritt, seine Pflichteinlage jedoch erst im Jahr darauf einzahlt. Es ist nicht auszuschließen, dass Entnahmen von Anlegern zu einer Erhöhung des negativen Kapitalkontos führen. Wird die Beteiligung von Anlegern als Treugeber gehalten, sind durch solche Maßnahmen die Voraussetzungen des 15a Abs. 3 EStG erfüllt. Gleiches gilt für Kommanditisten, soweit die Entnahmen nicht zu einer entsprechenden Haftung führen. Soweit 15a Abs. 3 EStG erfüllt ist, werden in Höhe der Entnahmen, die zu einem negativen Kapitalkonto führen oder es erhöhen, Einnahmen fingiert, die der betroffene Anleger zu versteuern hat. In selber Höhe entstehen verrechenbare Verluste, die jedoch nur mit künftigen positiven Einkünften aus der Beteiligung verrechnet werden können. Kommt es zur Anwendung von 15a EStG, insbesondere zur Anwendung von 15a Abs. 3 EStG, wird das kalkulierte Ergebnis des Beteiligungsangebotes nicht erreicht. Die Konzeption sieht eine langfristige Beteiligung der Anleger an der Gesellschaft vor. Eine steuerpflichtige Veräußerung vor Ablauf von zehn Jahren ist auf keiner der bestehenden Eigentums- und Beteiligungsebenen im Konzept vorgesehen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Anleger seine Beteiligung an der Emittentin vor Ablauf von zehn Jahren seit der maßgeblichen Anschaffung veräußert und dadurch ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des 22 Nr. 2 EStG i. V. m. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 4 EStG realisiert. Es besteht des Weiteren das Risiko, dass Grundstücksteile oder die Immobilie im Ganzen innerhalb von zehn Jahren veräußert werden und der Tatbestand des steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts erfüllt ist. Durch einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn wird die Rendite der Beteiligung belastet. Grunderwerbsteuerliche Risiken Ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 Prozent der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes Rechtsgeschäft ( 1 Abs. 2a GrEStG). Es besteht vor diesem Hintergrund das Risiko, dass durch Veräußerungen und sonstige Übertragungsvorgänge von (mittelbaren) Beteiligungen an der Emittentin Grunderwerbsteuer ausgelöst wird. Als sonstige Übertragungsvorgänge kommen auch und insbesondere der Wechsel von einer Beteiligung als Treugeber zu einer Beteiligung als Kommanditist, Vorgänge auf der (mittelbaren) Gesellschafterebene der geschäftsführenden Kommanditistin sowie der Austausch der Treuhänderin in Betracht. Aufgrund der Beteiligung der geschäftsführenden Kommanditistin am Vermögen der Emittentin wird konzeptionsgemäß ein Fall des 1 Abs. 2a GrEStG aufgrund der Beitritte der Anleger im Rahmen der beabsichtigten Kapitalerhöhungen vermieden. Es besteht dennoch das Risiko, dass im Rahmen der Anlegerbeitritte Grunderwerbsteuer nach 1 Abs. 2a GrEStG ausgelöst wird. Dies gilt 28 HESSE NEWMAN Capital

29 Beteiligungsangebot Risiken der Vermögensanlage insbesondere dann, wenn bezogen auf die Anteile an der geschäftsführenden Kommanditistin ein für Zwecke des 1 Abs. 2a GrEStG relevantes Ereignis (wie z. B. Anteilsveräußerung, sonstige (auch mittelbare) Übertragungsvorgänge) bis zum Ablauf eines 5-Jahreszeitraums nach dem Beitritt sämtlicher Anleger eintritt und sie den Schaden nicht ersetzen kann. Es kann somit zum Erreichen der für Zwecke des 1 Abs. 2a GrEStG relevanten 95-Prozent- Grenze innerhalb eines 5-Jahreszeitraums kommen und eine entsprechende, in der Prospektdarstellung nicht berücksichtigte Grunderwerbsteuerbelastung ausgelöst werden. Im Fall des Eintretens besagter grunderwerbsteuerlicher Risiken würden sich die Auszahlungen an die Anleger entsprechend reduzieren. Wird ein grunderwerbsteuerpflichtiger Tatbestand nach 1 Abs. 2a GrEStG mehrfach ausgelöst, ist eine Grunderwerbsteueranrechnung aus dem jeweils zuvor verwirklichten grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand nicht möglich. Wert des Sachleistungsanspruchs analog zu den bei einer unmittelbaren Beteiligung von Anlegern geltenden gesetzlichen Bewertungsvorschriften für den Wert des Anteils an der Immobilie ( 157 BewG i.v.m. 176 bis 198 BewG) zuzüglich weiterer Vermögensgegenstände und abzüglich der Schulden ermittelt werden kann. Mangels einer unmittelbaren Anwendbarkeit von 157 BewG i. V. m. 176 bis 198 BewG kann jedoch im Fall einer Beteiligung der Anleger als Treugeber nicht ausgeschlossen werden, dass der Sachleistungsanspruch eines Treugebers abweichend zu der Beteiligung eines Kommanditisten zu bewerten ist. Insbesondere eine Ableitung des gemeinen Werts aus etwaigen Verkäufen von Beteiligungen auf dem Zweitmarkt ist nicht auszuschließen. Liegt der so abgeleitete Verkehrswert über dem Wert, der sich aufgrund der gesetzlichen Bewertungsvorschriften bei einer unmittelbaren Beteiligung ergibt, entsteht für den Erwerber bzw. den Schenker eine höhere Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerlast. Umsatzsteuer Nach Auffassung der Emittentin können sowohl das neben dem Hochschulgebäude an den Mieter überlassene Parkhaus als auch die an den Mieter überlassenen sonstigen Vermögensgegenstände als Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Vermietung des Hochschulgebäudes ebenfalls umsatzsteuerfrei überlassen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Einordnung als Nebenleistung unzutreffend ist und deshalb aus der anteiligen Miete für das Parkhaus bzw. für die sonstigen Vermögensgegenstände von der Emittentin Umsatzsteuer zu entrichten ist und diese nicht dem Mieter in Rechnung gestellt werden kann. Die Umsatzsteuerzahlungen würden zu einer entsprechenden Minderung der Auszahlungen an die Anleger führen. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Risiken Die Übertragung von Anteilen an der Emittentin im Wege der Erbfolge oder Schenkung unterliegt der Erbschaftbzw. Schenkungsteuer. Die Beteiligungen werden in der Regel über ein Treuhandverhältnis gehalten. Die Bewertung der Bereicherung des Erben bzw. des Beschenkten richtet sich hierbei nach dem gemeinen Wert des Sachleistungsanspruchs in Form des Anspruchs auf Herausgabe des Treuguts. Die Emittentin geht davon aus, dass der gemeine Sonstige steuerliche Risiken Sofern festgestellte steuerliche Ergebnisse bei einem Anleger zu Steuernachzahlungen führen, sind ab dem Beginn des 16. Monats nach Ablauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht, für jeden Monat Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent an die Finanzverwaltung zu zahlen. Auf Ebene der Emittentin kann es ebenfalls zu wirtschaftlichen Belastungen mit Zinsen und anderen steuerlichen Nebenleistungen kommen. Maximales Risiko Eine Gefährdung des gesamten Vermögens des Anlegers und damit das Maximalrisiko besteht aus der Kumulation eines vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals, einer Inanspruchnahme aus einer gegebenenfalls abgeschlossenen persönlichen Fremdfinanzierung der Beteiligung sowie einem Ausgleich persönlicher Steuerbelastungen aus eigenen Mitteln. Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage, die über die in diesem Kapitel dargestellten Risiken hinausgehen, sind der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht bekannt. Hesse Newman Classic Value 6 29

30 Projektpartner

31 Projektpartner Hesse Newman Capital AG Hesse Newman Capital AG Anbieterin des Beteiligungsangebotes ist die Hesse Newman Capital AG. Als Investmentboutique entwickelt und realisiert das börsennotierte Emissionshaus ausschließlich Anlageprodukte, die den Sachwert in den Mittelpunkt stellen. Hesse-Newman-Fonds investieren beispielsweise in Immobilien oder Schiffe als Einzelinvestment oder über diversifizierte, gemanagte Portfolios. Mit Hesse Newman verbindet sich die mehr als 230 Jahre alte Tradition einer der ältesten Hamburger Privatbanken. Im Segment der unternehmerischen Sachwertbeteiligungen ist die Hesse Newman Capital AG seit 2008 aktiv. Mit soliden Konzepten hat das Hamburger Emissionshaus den Markt auch im schwierigen Umfeld überzeugen können. So haben alle von Hesse Newman Capital aufgelegten Immobilienfonds ihre prognostizierten Auszahlungen bis dato voll geleistet. Der Hesse Newman Classic Value 6 bietet Anlegern eine Investitionschance in ein Campus- Gebäude für die Hochschule Nürnberg. Unternehmensphilosophie Aus Tradition innovativ heißt der Leitgedanke der Hesse Newman Capital AG. Investments mit Substanz und Perspektive sind das unternehmerische Ziel, verbunden mit einem modernen Anlegerservice nach einem sehr altmodischen Prinzip: dem Dienst am Kunden. Die Ansprüche von Anlegern ändern sich laufend, genauso wie bestehende Märkte. Wer Vertrauen gewinnen und erhalten will, muss daher innovativ sein. Hesse Newman ergreift Chancen, die diese Veränderungen bieten, und entwickelt innovative Produkte auf der Basis langjähriger Erfahrung und weitreichender Beziehungen ihres Managements und Mitarbeiterteams. Unternehmensstruktur Hesse Newman Capital deckt die komplette Wertschöpfungskette eines Emissionshauses ab: Die Auswahl von Anlagealternativen, die Konzeption, den Vertrieb und das Assetmanagement der Fonds übernehmen Experten der Hesse Newman Capital AG. Das Zweitmarktgeschäft liegt in Händen der Hesse Newman Zweitmarkt AG. Das Tochterunternehmen hat sich auf die Bewertung und den Ankauf von Anteilen an geschlossenen Fonds, die Entwicklung und das Management von Zweitmarktfonds spezialisiert. Der Bereich Immobilien, von der Produktentwicklung bis zum Assetmanagement, wird direkt von der Hesse Newman Fondsinitiator des Jahres 2012 Capital AG betreut. Das Investitionsvolumen der bis Ende 2011 aufgelegten Immobilienfonds liegt bei rund 440 Mio. Euro. Die laufende Verwaltung der Anleger übernimmt die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh. Nähere Informationen hierzu unter: Aktionärsstruktur Hauptgesellschafter der Hesse Newman Capital AG ist mit rund 46,5 Prozent die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, ein Unternehmen der Mutschler Gruppe. Diese ist im Finanzdienstleistungs- und Immobiliensektor tätig. Darüber hinaus halten der Aufsichtsratsvorsitzende und die beiden Vorstände Anteile von jeweils knapp 13 Prozent. Nähere Informationen hierzu bietet die Unternehmenswebsite unter Investor Relations. Vorstand Marc Drießen ist Vorstand der Hesse Newman Capital AG. Der diplomierte Bankbetriebswirt verantwortet die Ressorts Konzeption und Vertrieb sowie die Unternehmenskommunikation. Zuvor war Drießen Geschäftsführer der HGA Capital und Mitglied im Management Board der HSH Real Estate AG, beides Unternehmen der HSH Nordbank ( ), davor Geschäftsführer bei Dr. Peters in Dortmund ( ). Weitere berufliche Stationen waren die Münchner BVT-Gruppe ( ) sowie die Sparkasse Essen ( ). Dr. Marcus Simon ist Vorstand der Hesse Newman Capital AG mit Verantwortung für die Ressorts Finanzen und Verwaltung sowie das Fondsmanagement und die Anlegerbetreuung. Simon war zuvor im Vorstand der Lloyd Fonds AG ( ) und davor Finanzvorstand des Münchner Finanzdienstleisters cash.life ( ). Der promovierte Chemiker begann seine berufliche Laufbahn bei der Marsh GmbH ( ). Für den weltweit führenden Industrieversicherungsmakler und Risikoberater war Simon zuletzt als Leiter des deutschen Bereichs Risk Consulting tätig. Hesse Newman Capital wurde 2012 mit dem Goldenen Bullen, einem der begehrtesten Preise in der Finanz- und Bankenbranche, ausgezeichnet. Hesse Newman Classic Value 6 31

32 Mitgliedschaft im VGF Hesse Newman Capital ist Mitglied im VGF Verband Geschlossene Fonds e. V. und darüber hinaus mit Hesse- Newman-Vorstand Marc Drießen seit Februar 2012 auch im Vorstand des VGF vertreten. Der Branchenverband vertritt aktiv die Interessen der Anbieter geschlossener Fonds in Politik, Medien und Öffentlichkeit. Über den VGF hat die Branche eine Reihe von Selbstverpflichtungen und Branchenstandards aufgestellt, die über die gesetzliche Prospektpflicht für Verkaufsprospekte geschlossener Fonds hinausgehen. Als Mitglied des Fachverbandes orientiert sich Hesse Newman Capital an den anspruchsvollen VGF-Standards: die VGF-Leitlinien für Leistungsbilanzen die inhaltliche Prüfung der Verkaufsprospekte nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S 4) die außergerichtliche Streitschlichtung durch die Ombudsstelle Geschlossene Fonds, eine unabhängige zentrale Anlaufstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Mehr Informationen: sowie Leistungsbilanz Die Emissionshistorie der Hesse Newman Capital AG ist noch jung: 2008 gelang dem Haus unter den damals neu angetretenen Vorständen Marc Drießen und Dr. Marcus Simon ein erfolgreicher Start in das Produktsegment der unternehmerischen Sachwertbeteiligungen. Bis dato wurden drei Schiffsfonds aufgelegt. Den Auftakt in das Segment der Immobilienfonds gab Anfang 2010 der Hesse Newman GreenBuilding. Weitere Immobilienprodukte folgten 2010 bis 2012 in der Produktserie Classic Value. Mit dem Hesse Newman Classic Value 6 folgt nunmehr ein neues Angebot im Segment Immobilien. Weitere Fonds sind in Vorbereitung. Gegen den Markttrend hat Hesse Newman Capital im Jahr ,4 Mio. Euro (Vorjahr: 77,6 Mio. Euro) Eigenkapital bei Anlegern eingeworben davon 118,9 Mio. Euro in Immobilienfonds. Hesse Newman Capital veröffentlicht Leistungsbilanzen (mit Stichtag zum 31. Dezember) jeweils bis spätestens Ende September eines Jahres. Die aktuelle Leistungsbilanz steht im Internet unter zum Download bereit. Fondsemissionen der Hesse Newman Capital AG in der Assetklasse Immobilien Name Emissionsjahr Investitionsvolumen Emissionskapital (inkl. Agio) (ohne Agio) in TEUR Prospekt Ist 1) Prospekt Ist 1) Hesse Newman GreenBuilding Hesse Newman Classic Value Hesse Newman Classic Value Hesse Newman Classic Value in Platzierung in Platzierung Hesse Newman Classic Value 4 2) in Platzierung in Platzierung Hesse Newman Classic Value 5 3) ) Die Fonds ohne Zahlenangabe befinden sich per 30. Juni 2012 noch in der Einwerbungsphase. 2) Das Fremdkapital wurde gemäß Darlehensvertrag in geplanter Höhe am 30. März 2012 aufgenommen. 3) Das Fremdkapital wurde gemäß Darlehensvertrag in geplanter Höhe aufgenommen. Die erste Auszahlung über 27,5 Mio. Euro ist im Dezember 2011 erfolgt. Die zweite Auszahlung in Höhe von 10,5 Mio. Euro ist für Dezember 2012 geplant. Im Investitionsvolumen wurde der Gesamtbetrag in Höhe von 38,0 Mio. Euro berücksichtigt. 32 HESSE NEWMAN Capital

33 Der Tradition verpflichtet, der Zukunft zugewandt: Mit Hesse Newman verbindet sich die mehr als 230 Jahre alte Tradition einer der ältesten Hamburger Privatbanken. Im Segment der unternehmerischen Sachwertanlagen ist die Hesse Newman Capital AG seit 2008 aktiv. Hesse Newman Capital ist Anfang 2012 mit dem Goldenen Bullen als bestes Emissionshaus zum Fondsinitiator des Jahres gekürt worden. Der Goldene Bulle wird jährlich vom Finanzen Verlag, München, in verschiedenen Finanzkategorien verliehen. Der Goldene Bulle zählt zu den begehrten Preisen in der Finanz- und Bankenbranche, der an Köpfe und Teams vergeben wird, die sich durch neue Ideen, innovative Produkte sowie harte und zielstrebige Arbeit an die Spitze gesetzt haben. Der Immobilienmanager das Fach- und Meinungsmagazin für die Entscheider der Immobilienwirtschaft hat im Februar 2011 die Hesse Newman Capital AG mit dem immobilienmanager.award 2011 in der Kategorie Investment ausgezeichnet. Entscheidend für die Auswahl der Jury war, welcher Investor für die wechselhaften Marktbedingungen die überzeugendste Strategie entwickelt hat. Auszahlungen Fremdkapital Liquiditätsergebnis Steuerliches Ergebnis kumuliert bis ) per per per Prospekt Ist Prospekt Ist Prospekt Ist Prospekt Ist 12,0 % 12,0 % ,1 % - 8,1 % 12,5 % 12,5 % Wirtschaftl. Übernahme ,9 % - 9,2 % 12,0 % 12,0 % Wirtschaftl. Übernahme ,3 % - 5,8 % 5,0 % 5,0 % Fondsemission erfolgte 2011 Fondsemission erfolgte ,75 % 5,75 % Fondsemission erfolgte 2011 Fondsemission erfolgte ,0 % 5,0 % Fondsemission erfolgte 2011 Fondsemission erfolgte ) Bezogen auf die jeweils eingezahlte Pflichteinlage ohne Agio. Die kumulierten Auszahlungen berücksichtigen ebenfalls die im jeweiligen Emissionsjahr zeitanteilig zu berücksichtigenden Auszahlungen. Die Übersicht erfolgt auf Basis der testierten Leistungsbilanz 2010, der prospektierten Werte sowie aktuell vorliegender Informationen; Stand: 30. Juni Aus in der Vergangenheit erzielten Werten kann nicht auf zukünftige Entwicklungen geschlossen werden. Hesse Newman Classic Value 6 33

34 Projektpartner aurelis aurelis Real Estate GmbH & Co. KG Die aurelis 1. Objektgesellschaft Nürnberg GmbH & Co. KG ist Verkäuferin der Fondsimmobilie. Sie ist eine mittelbare 100-prozentige Tochter der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG (nachfolgend aurelis). Das Unternehmen aurelis wurde im Februar 2002 als Tochter der Deutschen Bahn AG mit rund 60 Mitarbeitern gegründet. Die Gesellschaftsanteile von aurelis werden seit Dezember 2007 von einem Konsortium bestehend aus HOCHTIEF Projektentwicklung GmbH und Redwood Grove International gehalten. Heute beschäftigt aurelis rund 150 Mitarbeiter. 34 HESSE NEWMAN Capital

35 Das Immobilienportfolio der aurelis umfasst ein vielfältiges Angebot an Mietobjekten von deutschlandweit knapp 16,9 Mio. Quadratmetern. Im Frühjahr 2003 übernahm aurelis ein insgesamt 30,4 Mio. Quadratmeter umfassendes Immobilienpaket von der Deutschen Bahn AG. Die Flächen wurden nach Lage, Wertsteigerungspotenzialen und Marktgängigkeit ausgewählt. Strategisches Ziel der aurelis ist die Entwicklung, Optimierung, Vermarktung und das Management ihres Immobilienportfolios. Das Immobilienportfolio des Unternehmens umfasst heute deutschlandweit knapp 16,9 Mio. Quadratmeter. Das Unternehmen managt ein vielseitiges Angebot an Mietobjekten. Das Vermietungsgeschäft bildet eine solide Basis des Unternehmens. Im Jahr 2011 beliefen sich die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Immobilien auf 250,3 Mio. Euro und die Mietumsätze auf 82,6 Mio. Euro. Das operative Ergebnis vor Steuern lag bei 61,4 Mio. Euro. Hesse Newman Classic Value 6 35

36 Freistaat Bayern Langfristiger Mieter der Fondsimmobilie ist der Freistaat Bayern. Bayern steht für Wirtschaftskraft. Kaufkraft und Beschäftigungsdynamik des Freistaats übertreffen die aller anderen Bundesländer. Erfolgreiche Mittelständler und marktstarke Global Player sorgen für eines der höchsten BIP je Einwohner weltweit. Das Land genießt als Hochtechnologiestandort global einen hervorragenden Ruf. Auch weil Forschung und Wissenschaft einen so hohen Stellenwert haben. Der Freistaat schafft überproportional viele Studienplätze, allein 2011 rund Insgesamt 1 Mrd. Euro sollen daher in den Jahren 2011 und 2012 in den räumlichen Ausbau seiner Hochschulen fließen. Wirtschaftskraft Bayerns Der Freistaat Bayern, Deutschlands größtes Bundesland, ist ein starker Wirtschaftsstandort. Dank einer jahrzehntelang überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Entwicklung zählt Bayern heute zu den wohlhabendsten Regionen in Deutschland, Europa und der Welt. Bayern verfügt über ein solides und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, das deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Zwischen 1991 und 2010 wuchs die bayerische Wirtschaft um 39 Prozent, der Bundesdurchschnitt lag bei 27,6 Prozent. Kein anderes der westlichen Bundesländer in Deutschland kann für die letzten zehn Jahre ein so hohes Wirtschafts- 36 HESSE NEWMAN Capital

37 Projektpartner freistaat bayern Der Freistaat schafft überproportional viele Studienplätze, allein 2011 rund wachstum aufweisen wie Bayern. Auch die Kaufkraft des Freistaats übertraf 2011 die aller anderen Bundesländer. Im Durchschnitt verfügte jeder Einwohner in Bayern über eine Kaufkraft von Euro. Bundesweit waren es nach Schätzung der Gesellschaft für Konsumforschung Euro. Die Beschäftigung liegt in Bayern weiter auf Rekordniveau. In den letzten sechs Jahren ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um rund gestiegen. Im Mai 2012 ging zudem die Arbeitslosenquote auf 3,5 Prozent zurück. Nirgendwo in Deutschland sind die Beschäftigungsperspektiven besser als in Bayern. So bewegt sich die Arbeitslosenquote in den anderen Bundesländern zwischen 3,8 Prozent (Baden-Württemberg) und 12,2 Prozent (Berlin). Ein weiterer Beleg für die ökonomische und finanzielle Leistungsfähigkeit Bayerns ist seine Stellung als größter Zahler unter den vier Geberländern im Länderfinanzausgleich Deutschland. Bayern leistete im Jahr 2010 im Vergleich zu Hamburg, Hessen und Baden-Württemberg die höchsten Transferzahlungen mit rund 3,5 Mrd. Euro von den insgesamt knapp 7 Mrd. Euro, die an die anderen zwölf Bundesländer umverteilt wurden. In den Jahren 2006 bis 2010 kam Bayern ohne Neuverschuldung aus. Für die Jahre 2011/2012 hat der Freistaat trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage erneut einen ausgeglichenen Haushalt, d. h. einen Haushalt ohne Neuverschuldung, vorgelegt. Durch die zurückhaltende Haushaltspolitik sind die finanzpolitischen Spielräume für Zukunftsinvestitionen höher als in den anderen westdeutschen Ländern. Der Anteil der Investitionsausgaben in den staatlichen Haushalten Bayerns gemessen an den Gesamtausgaben stieg 2010 auf 12,5 Prozent (2009: 11,9 Prozent). Hierbei hat es sich die bayerische Landes- Hesse Newman Classic Value 6 37

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39 Projektpartner Freistaat Bayern regierung zum Ziel gesetzt, insbesondere die Bereiche Klimaschutz und Infrastruktur sowie Forschung und Bildung zu fördern, um die bayerische Wirtschaft weiter zu stärken. Bildungs- und Forschungsstandort Bayern In Deutschland studieren mit rund 2,4 Mio. eingeschriebenen Studenten so viele junge Menschen wie nie zuvor. Bayern gehört dabei zu den beliebten Ausbildungszielen: Aktuell sind ca junge Menschen an bayerischen Hochschulen immatrikuliert. Damit belegt der Freistaat im bundesweiten Vergleich in puncto Studentenanzahl den zweiten Platz nach Nordrhein-Westfalen. Bayernweit gibt es 48 Hochschulen, davon 12 Universitäten, 25 Fachhochschulen, acht Kunsthochschulen und drei Theologische Hochschulen. In Zukunft wird der Bedarf an hochqualifizierten Hochschulabsolventen noch größer werden. Um die hohe Qualität der schulischen und hochschulischen Bildung in Bayern zukunftsfest zu machen, werden im aktuellen Doppelhaushalt 2011/2012 die Bildungsausgaben gegenüber 2008 um rund 2 Mrd. Euro auf rund 15,4 Mrd. Euro im Jahr 2011 sowie auf rund 15,3 Mrd. Euro im Jahr 2012 erhöht. Das entspricht über einem Drittel des gesamten Haushalts. Damit werden unter anderem zusätzliche Studienplätze und neue Stellen an den bayerischen Hochschulen finanziert. Bereits jetzt herrscht an zahlreichen Universitäten und Fachhochschulen in Bayern akuter Raummangel. Für Bau- und Umbaumaßnahmen an den Hochschulen stehen in den Jahren 2011 und 2012 zusammen insgesamt eine Mrd. Euro zur Verfügung. Im internationalen Spitzenfeld liegt Bayern zudem in Sachen Forschung und Entwicklung: Bayern gehört zu den forschungsintensivsten Standorten der Welt, mit einer breiten Palette universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und einer hoch entwickelten Technologietransferinfrastruktur. Rund 3,07 Prozent des regionalen Bruttoinlandsprodukts investierten Wirtschaft und Freistaat im Jahr 2009 in diesen Bereich. 28,8 Prozent der deutschen Patentanmeldungen entfielen 2011 auf Bayern. Nutzer: Hochschule Nürnberg Der Freistaat Bayern mietet die Flächen über eine Laufzeit von zwölf Jahren ab Übergabe, mindestens bis zum 31. Mai 2025, für die Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg. Das Campus-Gebäude wird ab 2013 rund Studierenden Platz für Lehre und Forschung bieten. Die 1823 gegründete Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg kurz das OHM ist mit ihren rund Studierenden und 279 Professoren bundesweit eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die Hochschule ist bekannt für ihr praxisorientiertes Studienangebot, intensive Forschungstätigkeit, weltweite Partnerschaften und den berühmten Namensgeber (Erfinder des Ohm schen Gesetzes). Die zwölf Fakultäten des OHM von A wie Allgemeinwissenschaften bis W wie Werkstofftechnik bieten anwendungsorientierte Lehre und Forschung. Best Brain in Nürnberg Mit dem Slogan Best Brains macht die Region Nürnberg als Forschungs- und Entwicklungsstandort auf sich aufmerksam. Stadt und Region verfügen über eine ausgezeichnete Forschungslandschaft. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg Fachhochschule Ansbach Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie IISB Forschungsfabrik Nürnberg Europäisches Anwendungszentrum für Polymere Optische Fasern POFAC Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts Nürnberg ist nach München die wichtigste Hochschulregion in Bayern. Die Stadt bietet nach dem bayerischen Schulsystem, das zu den besten Deutschlands zählt, eine komplette Palette an Schulen sowie Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Die Farben des Freistaats Blau-weiße Rauten symbolisieren Bayern. Ein Land, das selbst den globalen Vergleich nicht scheuen muss: Erfolgreiche Mittelständler und marktstarke Global Player sorgen für eines der höchsten Bruttoinlandsprodukte je Einwohner weltweit. Hesse Newman Classic Value 6 39

40 Standort Deutschland Deutschland ist mit Abstand die größte und wichtigste Volkswirtschaft in Europa. Auch in der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise erwies sich die deutsche Wirtschaft als nachhaltig stabil. So setzte die konjunkturelle Erholung bereits Mitte 2009 ein die Talsohle konnte damit deutlich vor den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten durchschritten werden. Obwohl sich das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zum Jahresende 2011 etwas abgeschwächt hat, betrug das preisbereinigte Wachstum für das Gesamtjahr ,1 Prozent im Vergleich zu 3,6 Prozent für Auch im ersten Quartal 2012 konnte wieder ein leichtes Wachstum verzeichnet werden. Das BIP stieg nach vorläufigen Berechnungen um 0,5 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Die Staatsschuldenkrise in Europa verlangsamt auch das Wachstum der deutschen Wirtschaft. Für das laufende Jahr geht der Sachverständigenrat daher von einer Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 0,8 Prozent aus. Analog zur Wirtschaftslage in Deutschland hat sich auch der Immobilien-Investmentmarkt weiter positiv entwickelt. Im europäischen Vergleich steht Deutschland bei in-, aber auch ausländischen Investoren hoch im Kurs und nimmt unter den europäischen Immobilien-Investmentmärkten nunmehr einen Spitzenplatz ein. BIP in Deutschland (mit Prognose) in % gegenüber Vorjahr, saison- und kalenderbereinigt Quelle: CESifo-Gruppe; Statistisches Bundesamt 40 HESSE NEWMAN Capital

41 Wissen ist der wertvollste Rohstoff. Eine international wettbewerbsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft ist für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands von entscheidender Bedeutung. Die sich zum Jahresanfang 2010 abzeichnende Belebung der deutschen Investmentmärkte hat sich auch im Jahr 2011 fortgesetzt. Das Transaktionsvolumen im gewerblichen Immobilien-Investmentmarkt lag zum Jahresende 2011 mit 23,52 Mrd. Euro um rund 20 Prozent über dem Vorjahresergebnis von 19,57 Mrd. Euro. Das Ergebnis lag damit auf einem vergleichbaren Niveau wie im Jahr 2005, nur in den beiden Boomjahren 2006 und 2007 wurde mehr umgesetzt. Die meisten Investoren konzentrierten sich dabei weiterhin auf Core-Immobilien. Core-Immobilien zeichnen sich durch bestimmte Qualitätsmerkmale wie z. B. ihre zentrale Lage und langfristige Mietverträge mit bonitätsstarken und namhaften Mietern aus. Nachdem Deutschland bereits in der Vergangenheit als wenig volatil galt, bewies es nunmehr auch in Krisenzeiten sowohl Stärke als auch hohe konjunkturelle Dynamik. Folglich halten potenzielle Investoren Deutschland auch im Jahr 2012 für einen attraktiven Standort. Das Transaktionsvolumen dürfte etwa auf dem Niveau von 2011 liegen. Immobilien-Investmentmarkt in Deutschland (mit Prognose) Transaktionsvolumen in Gewerbeimmobilien, in Mrd. Euro Durchschnittswert für Prognose 2012 Quelle: Colliers International, Stand 1. Quartal 2012 Der Umsatz wird dabei mehr von den Finanzierungsmöglichkeiten und den Preisvorstellungen der Verkäufer als vom grundsätzlichen Interesse der Investoren abhängen. Hesse Newman Classic Value 6 41

42 Nürnberg Nürnberg hat mehr als historisches Flair zu bieten: Die Stadt an der Pegnitz ist eine moderne Halbmillionenstadt inmitten einer der wichtigsten europäischen Hightech-Regionen. Nürnberg ist nach München zudem Bayerns wichtigste Hochschul- und Forschungsregion. Die weltoffene Wirtschaftsmetropole Nordbayerns ist der wirtschaftliche und kulturelle Mittelpunkt für 3,5 Mio. Menschen in der Region. Wirtschaftsmetropole Nürnberg Nürnberg ist einer der zehn größten Wirtschaftsräume Deutschlands. Im Stadtgebiet Nürnberg leben mehr als eine halbe Million Menschen nach München ist Nürnberg damit die zweitgrößte Stadt Bayerns. Die Metropolregion Nürnberg zählt rund 3,5 Mio. Einwohner. Hier wird ein jährliches Bruttoinlandsprodukt von 106 Mrd. Euro erwirtschaftet. Mit rund Unternehmen und etwa 1,8 Mio. Erwerbstätigen zeigt die Region eine starke Wirtschaftskraft. Darüber hinaus nimmt Nürnberg unter den europäischen Technologieregionen eine Spitzenposition ein und gehört auch in Deutschland zu den führenden Innovationsstandorten. Dies zeigt die überdurchschnittlich hohe Zahl an Patentanmeldungen, die jedes Jahr beim Patentamt aus der Metropolregion Nürnberg eingehen. Auch bei der Zahl der in der Industrie beschäftigten Ingenieure gehört die Metropol- 42 HESSE NEWMAN Capital

43 Weit mehr als historisches Flair: Nürnberg ist eine weltoffene Wirtschaftsmetropole und ein führender Hightech-Standort Europas. region in Deutschland zur Spitzengruppe. Immer wieder machen bahnbrechende Erfindungen aus der Region von sich reden: etwa die MP3-Technologie, entwickelt im Fraunhofer- Institut für Integrierte Schaltungen IIS Erlangen, oder die Technologie für den Hochgeschwindigkeitszug Transrapid. Bildungs- und Forschungshochburg Nürnberg Als Forschungs- und Wissenschaftsstandort zieht Nürnberg national wie auch international Konzerne sowie mittelständische Unternehmen an. So ist Nürnberg ein Zentrum in den Bereichen Mikroelektronik, Kommunikations- und Informationstechnik, Mechatronik, Verkehrstechnik und Logistik, Medizintechnik sowie optische Datenübertragung. Unternehmen wie Siemens, Bosch, MAN, Alcatel-Lucent, Novell SuSE und Delphi Grundig sind nur einige, die sich für den Standort Nürnberg entschieden haben. Entscheidender Faktor für die Standortwahl ist unter anderem die breit aufgestellte regionale Wissenschafts- und Forschungslandschaft im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie: Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, die Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, das Europäische Anwendungszentrum für Polymere Optische Fasern (POF), das Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts, das Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS und das Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie IISB sind bedeutende Know-how-Träger in der Region. Attraktiver Dienstleistungsstandort Auch der Dienstleistungssektor weist ein starkes Wachstum auf. Im Bereich der Marktforschung ist Nürnberg mit Unternehmen wie GfK bundesweit führend: Rund ein Sechstel der deutschen Marktforscher arbeiten in Nürnberg. Neben der Marktforschung liegen die Schwerpunkte des Dienstleistungssektors in den Bereichen Ingenieur- und Wirtschaftsberatung, Facility Management und E-Commerce. Hesse Newman Classic Value 6 43

44 Knotenpunkt Nürnberg Europäischer Verkehrsknotenpunkt Nürnberg Von Nürnberg aus sind alle europäischen Zentren mit den verschiedensten Fernverkehrsmitteln rasch und bequem erreichbar. Nürnberg ist Knotenpunkt im europäischen Fernstraßennetz (A3, A6, A9 und A73) sowie Eisenbahnnetz und über den Main-Donau-Kanal auch an Großschifffahrtsstraßen angebunden. Stadtnah gelegen und mit U-Bahn-Anschluss gut in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden überzeugt auch der Airport Nürnberg. Rund 60 Flugziele können direkt von Nürnberg aus erreicht werden. Und innerhalb des Ballungsraums sorgt ein gutes Nahverkehrssystem für ideale Verbindungen. Die zentrale Verkehrslage im gesamteuropäischen Wirtschaftsraum mit Gateway-Funktion nach ganz Europa ist ein wesentlicher Standortfaktor, insbesondere für die Verkehrs- und Logistikbranche wie auch für international agierende Unternehmen. Als Gateway nach Osten pflegt die Region auch einen intensiven Kontakt mit Osteuropa und China. Lebenswert die Region Nürnberg In Nürnberg lässt sich nicht nur erfolgreich arbeiten und wirtschaften, sondern auch gut leben. In Sachen Lebensqualität liegt Nürnberg sogar im internationalen Vergleich weit vorne. So erlangte Nürnberg 2011 in der Studie Worldwide Quality of Living Survey des Beratungsunternehmens Mercer den 24. Platz von 221 weltweit untersuchten Großstädten und liegt damit zum wiederholten Mal auf den vorderen Plätzen. Dabei flossen unter anderem soziale, wirtschaftliche und umweltorientierte Kriterien sowie Kultur, Bildungsangebot, Infrastruktur und Gesundheitsversorgung in die Bewertung ein. Büromarkt Nürnberg Nürnbergs Immobilienmarkt gilt als vital und stabil mit steigenden Mieten und Flächenumsätzen bei relativ niedrigem Leerstand. Mit einer Größe von ca. 3,4 Mio. Quadratmetern Büroflächenbestand und einem seit 2005 durchschnittlichen Flächenumsatz von Quadratmetern p. a. stellt Nürnberg einen bedeutenden Immobilienmarkt in der Region dar. Sogar in der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise verzeichnete Nürnberg steigende Büromieten. Zwischen 2008 und 2011 legten die Mieten in Nürnberg um 15 Prozent zu. Die Spitzenmiete Nürnbergs wird derzeit vis-à-vis dem Fondsobjekt im benachbarten Milchhofareal erzielt. Diese liegt aktuell bei ca. 14,00 Euro/Quadratmeter/Monat. Die Durchschnittsmiete für ganz Nürnberg liegt bei ca. 8,80 Euro. Der Leerstand lag Ende 2011 mit Quadratmetern 0,7 Prozentpunkte unter dem Wert von 2010 und konnte 44 HESSE NEWMAN Capital

45 Standort Nürnberg Metropolregion Nürnberg so auf 7,2 Prozent verringert werden. In den nächsten Jahren wird aufgrund des voraussichtlich geringen Anstiegs der Bürobeschäftigten und der höheren Fertigstellungen mit einem leichten Anstieg der Leerstandsrate gerechnet. Büroimmobilien in Top-Lage (mit Prognose) Mieten in % gegenüber Vorjahr Nürnberg Regional-12 München PROGNOSE Quelle: BulwienGesa, Prognose DZ BANK Research Die stabile Marktsituation wirkt sich ebenso auf den Immobilien-Investmentmarkt in Nürnberg aus. So bleiben die Nettoanfangsrenditen für Core-Immobilien in Innenstadtlage bei ca. 5,5 Prozent bis 6 Prozent konstant. Bürofläche je Bürobeschäftigter (mit Prognose) in Quadratmeter Nürnberg Regional-12 München Quelle: Feri, Prognose DZ BANK Research PROGNOSE Regional-12: 12 regionale Oberzentren (Augsburg, Bremen, Darmstadt, Essen, Hannover, Karlsruhe, Leipzig, Dresden, Mainz, Mannheim, Münster, Nürnberg). Hesse Newman Classic Value 6 45

46 Mikrostandort Fondsimmobilie Die Fondsimmobilie liegt innerstädtisch, nur ca. zwei Kilometer von der historischen Altstadt Nürnbergs entfernt, an der Ecke Bahnhofstraße/Dürrenhofstraße. Weitere Einrichtungen und Fakultäten der Georg-Simon-Ohm-Hochschule sind fußläufig erreichbar, ebenso das Naherholungsgebiet Wöhrder See. Westlich an den Standort der Fondsimmobilie angrenzend entsteht entlang der Bahnhofstraße ein neuer Bildungs- und Businessstandort. Schon heute sind die Bahnhofstraße als auch die Dürrenhofstraße Standort namhafter Unternehmen und Institute, darunter die BNP Paribas, die HDI Versicherungen, das Wasserwirtschaftsamt sowie das Vermessungsamt der Stadt Nürnberg und mehrere Hotels. Gegenüber der Fondsimmobilie entstehen an der Bahnhofstraße derzeit rund 150 Studentenappartements. Nürnberg Mikrostandort der Fondsimmobilie Ebenso in unmittelbarer Nähe des Standortes, auf der gegenüberliegenden Seite der Dürrenhofstraße, befindet sich das Milchhofgelände. Wo einst eine Fabrik der Bayerischen Milchunion lag, haben sich heute Unternehmen wie die Deutsche Telekom, eine Mercedes-Niederlassung sowie die VR-Bank in modernen Büro- und Gewerbeneubauten angesiedelt. Auch der Umweltschutz- und Kraftwerkstechnik-Konzern Envi Con & Plant Engineering wird hier seinen neuen Firmensitz beziehen. Ebenso ist Kunst und Kultur mit dem Kunstverein Nürnberg auf das Milchhofgelände gezogen: Das denkmalgeschützte, einstige Verwaltungsgebäude des Milchhofs, ein Industriebau des Architekten Otto Ernst Schweizer, ist heute Treffpunkt und Bühne der Musikszene Nürnbergs. Die Mikrolage der Fondsimmobilie zeichnet sich durch die Nähe sowohl zu weiteren Hochschulstandorten als auch zu neuen innerstädtischen Bürostandorten Nürnbergs aus. Darüber hinaus ist die Verkehrsanbindung des Standortes sehr gut: Vor der Tür liegt die S-Bahn-Haltestelle Nürnberg- Dürrenhof. Von hier sind Nürnbergs Altstadt und der Hauptbahnhof innerhalb von nur zwei Minuten mit der S-Bahn zu erreichen. Auch mit dem PKW hat man guten Anschluss: Bis zum Zentrum sind es weniger als fünf Minuten Autofahrt, die Autobahnen A3, A6 und A9 sind in zehn Minuten und der Flughafen in 15 Minuten erreichbar. BulwienGesa geht in ihrer Markt- und Standortanalyse von einer weiterhin kontinuierlich guten Entwicklung dieses Mikrostandortes aus. 46 HESSE NEWMAN Capital

47 Standort Nürnberg Georg-Simon-Ohm-Hochschule Studenten-Apartments Hesse Newman Classic Value 6 47

48 Fondsimmobilie Objekt Anlageobjekte sind ein Hochschulneubau für die Georg-Simon-Ohm-Hochschule (OHM) sowie ein separates Parkhaus in Nürnberg in innerstädtischer Lage. Der Standort Ecke Bahnhofstraße/ Dürrenhofstraße liegt verkehrsgünstig in unmittelbarer Nähe einer S-Bahn-Haltestelle, nur eine Station vom Hauptbahnhof entfernt. Nürnbergs Altstadt, aber auch weitere Hochschulstandorte sind fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. In ebenso unmittelbarer Nähe der Fondsimmobilie, entlang der Bahnhofstraße sowie im gegenüberliegenden Milchhofareal, entsteht ein modernes Zentrum für Arbeits- und Bildungseinrichtungen. Fondsobjekt ist ein fünfgeschossiger Büro- und Verwaltungsneubau mit einer Mietfläche von ca Quadratmetern. Neben Büro- und Schulungsräumen sind zwei Hörsäle, Lager- und Funktionsräume sowie ein separates Parkhaus mit 266 PKW-Stellplätzen vorgesehen. Die Gesamtfertigstellung ist für den 1. Juni 2013 geplant. Der Baukörper des Hochschulgebäudes besteht aus fünf oberirdischen Geschossen und einem Untergeschoss und stellt sich im Grundriss als Viereck mit jeweils einem rechten Winkel an der Nord-West- sowie Süd-Ost-Ecke dar. Kennzeichnend ist ein über alle Geschosse gehender Lichthof mit einem Glasdach. 48 HESSE NEWMAN Capital

49 Klassisch und funktional präsentiert sich der Neubau des OHM (Visualisierung). Der Mietvertrag mit dem Freistaat Bayern läuft bis 2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption des Mieters um jeweils fünf Jahre. Die Hörsäle im Untergeschoss sind geschossübergreifend konzipiert mit je 200 Quadratmetern Grundfläche bieten sie Platz für jeweils 200 Personen. Im Erdgeschoss bis zum 3. Obergeschoss sind vor allem Konferenz- und Seminarräume sowie Büros angeordnet. Im 4. Obergeschoss liegen weitere großflächige Räume für Workshops und Modellbau. Im Bereich des Haupteingangs an der Ostseite des Hochschulgebäudes befinden sich eine Treppenanlage sowie eine Rampe, die einen barrierefreien Zugang ermöglicht. PROGNOSE Mietflächenaufstellung In Quadratmeter Hauptnutzflächen* Nebennutzflächen* Verkehrsflächen* Summe Kellergeschoss Obergeschosse Summe * nach DIN 277 (alte Fassung) Hesse Newman Classic Value 6 49

50 Das Parkhaus befindet sich westlich des Hochschulgebäudes an der Bahnhofstraße 80. Der rechtwinklige Baukörper verfügt über sieben oberirdische Geschosse für insgesamt 266 PKW-Stellplätze. Zwischen dem Hochschulgebäude und dem Parkhaus wird ein rechteckiger, mit Bäumen bepflanzter Aufenthaltsbereich entstehen, dessen Konturen durch Sitzmauern gefasst werden und der durch eine Hecke als Sichtschutz zur Bahnhofstraße hin abgeschirmt ist. Im rückwärtigen Bereich ist eine Grünfläche mit Bäumen und 127 Fahrradstellplätzen geplant. Das Objekt wurde von der ARCADIS Deutschland GmbH (ARCADIS), einem internationalen Anbieter von Beratungs-, Projektmanagement- und Ingenieurleistungen, hinsichtlich der Erstellung, der Qualität und Umsetzbarkeit der Bauwerke geprüft. Der Bericht der technischen Due Diligence 50 HESSE NEWMAN Capital

51 Standort- Qualität Ökologische Qualität Ökonomische Qualität Prozess- Qualität Soziokulturelle und funktionale Qualität Technische Qualität Quelle: DGNB datiert vom 28. März Die geplante technische Ausstattung unterstreicht generell den Anspruch an die Planung eines Büro- und Verwaltungsgebäudes für eine intensive Hochschulnutzung. Das im Bau befindliche Objekt wird nach dem derzeit modernsten deutschen Baustandard realisiert, der Energieeinsparverordnung (EnEV) Eine Zertifizierung nach dem Standard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) als Green- Building ist angestrebt. Hesse Newman Classic Value 6 51

52 Fondsimmobilie, Erdgeschoss Fondsimmobilie, Obergeschoss 52 HESSE NEWMAN Capital

53 Fondsimmobilie Objekt Pre-Assessment zur DGNB-Zertifizierung ARCADIS hat im März 2012 ein Pre-Assessment zur Zertifizierung der Fondsimmobilie nach DGNB durchgeführt. Ziel war es, den aktuellen Qualitätsstandard gemäß den Vorgaben des Nutzungsprofils Bildungsbauten abzuschätzen, mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und weiterzuentwickeln. Das auf dem Grundstück befindliche Parkhaus war nicht Teil der Bewertung. Auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Planungsangaben und vorgenommenen Abschätzungen könnte das Projekt eine DGNB-Zertifizierung in Bronze erreichen, mit der eine durchgehend gute ökologische, ökonomische, soziokulturelle und technische Qualität ausgezeichnet wird. Mit der Begleitung der Planung durch den Auditor ARCADIS und mit gezielten Maßnahmen im Bereich Konstruktion, Dokumentation und Qualitätsmessungen wird im weiteren Planungs- und Bauprozess dieser Erfüllungsgrad gesichert und weiter ausgebaut. Drittverwendung Das Gebäude ist als Hochschulgebäude geplant und langfristig vermietet. Es soll von unterschiedlichen Fakultäten genutzt werden. Generell finden Vorlesungen in Hörsälen, seminaristischer Unterricht, Praktika und Übungen statt. Weiterhin wird wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal in den Büros und Verwaltungsräumen arbeiten. ARCADIS ein Plan für eine mögliche Drittverwendung als Büro- und Verwaltungsgebäude mit kleinteiligen Mieteinheiten oder als Anlage für sportliche sowie gesundheitliche Zwecke erstellt worden. Die Tragkonstruktion der beiden geschossübergreifenden Hörsäle im Untergeschoss/Erdgeschoss ist schon heute so gewählt, dass es möglich ist, auf Höhe des Erdgeschosses eine Decke nachträglich einzubauen. Im Untergeschoss können somit zusätzliche 400 Quadratmeter Lagerflächen und im Erdgeschoss Einzelhandelsflächen entstehen. Die Gesamtmietfläche nach DIN 277 würde dann Quadratmeter betragen. Für die Erschließung des Gebäudes stehen zwei baulich getrennte Treppenhäuser, eine Freitreppe im Atrium und zwei Aufzüge zur Verfügung. Hierdurch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, je Ebene mindestens zwei voneinander unabhängige Mieteinheiten zu schaffen. Es ist weiterhin möglich, das vorstehende Nutzungsszenario auf ca. vier Mieteinheiten (ab ca. 270 Quadratmeter) je Obergeschoss und ca. sieben Mieteinheiten im Erdgeschoss zu erweitern, so dass letztlich die Aufteilung in ca. 23 Mieteinheiten möglich ist. Die geplante Gebäudestruktur bietet unter Berücksichtigung von genehmigungsrechtlichen sowie baulichen Anpassungsmaßnahmen auch die Möglichkeit einer hochschulfernen Nutzung. So ist in Zusammenarbeit mit Drittverwendung, 1./2. OG Büronutzung Drittverwendung, EG Shop-/Cafénutzung Hesse Newman Classic Value 6 53

54 Kaufvertrag Die Gesellschaft hat mit der aurelis 1. Objektgesellschaft Nürnberg GmbH & Co. KG am 2. Mai 2012 einen Grundstückskaufvertrag abgeschlossen. Die Verkäuferin hat sich in dem Grundstückskaufvertrag verpflichtet, den Grundbesitz mit einem Hörsaalgebäude sowie einem Parkhaus entsprechend den Vorgaben aus dem Mietvertrag zwischen der Verkäuferin und dem Freistaat Bayern zu bebauen. Als Kaufpreis für den bebauten Grundbesitz wurde ein Betrag in Höhe von 19,4 Mio. Euro vereinbart. Dies entspricht bei einem jährlichen Gesamtmietaufkommen von 1,215 Mio. Euro einem Faktor von 15,97. Der Kaufpreis ist nach Fertigstellung des Bauvorhabens und Übergabe an den Mieter frühestens am 1. Juni 2013 zur Zahlung fällig. Wird der Kaufpreis nach Fälligkeit nicht gezahlt, ist die Gesellschaft zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1,0 Mio. Euro verpflichtet. Wenn das Bauvorhaben eine geringere Fläche aufweisen sollte als geplant und hieraus geringere Mieteinnahmen resultieren sollten, reduziert sich der Kaufpreis entsprechend. Mit Fertigstellung des Bauvorhabens ist eine Abnahme durch die Gesellschaft vorgesehen. An der Abnahme wird neben der Gesellschaft und der Verkäuferin auch ein von beiden Vertragsparteien gemeinschaftlich beauftragter Bausachverständiger teilnehmen, der bei Differenzen mit verbindlicher Wirkung über noch zu erbringende Leistungen bzw. Mängel entscheidet. Sollten bei Abnahme Mängel festgestellt werden, ist die Gesellschaft befugt, vom Kaufpreis den 1,5-fachen Bewertungsbetrag der Kosten für die Mängelbeseitigung einzubehalten. Die Verkäuferin haftet zunächst sowohl für die bei Abnahme vorhandenen Mängel als auch für solche Mängel, die während der vereinbarten Gewährleistungsfrist von fünf Jahren (bzw. zehn Jahren für Dichtigkeit von Dach- und Abdichtung) entstehen. Bis zur Abtretung der Mängelansprüche gegenüber den beauftragten Generalunternehmern und der Übergabe der entsprechenden Gewährleistungsbürgschaften ist die Gesellschaft zu einem Einbehalt vom Kaufpreis in entsprechender Höhe berechtigt. Zusätzlich zum Kaufpreis schuldet die Gesellschaft der Verkäuferin 50 Prozent der durch die Zertifizierung nach DGNB entstehenden Mehrkosten, wobei der Anteil der Verkäuferin an den Mehrkosten maximal Euro beträgt. Die Fertigstellung des Bauvorhabens und die Übergabe an den Mieter sind für den 1. Juni 2013 geplant. Sollten Fertigstellung und Übergabe nicht bis zum 1. August 2013 erfolgt sein, schuldet die Verkäuferin eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro für jeden Tag der Verzögerung, soweit die Verzögerung von ihr verschuldet ist. Sollten die Fertigstellung des Bauvorhabens und die Übergabe an den Mieter auch am 31. Oktober 2013 noch nicht erfolgt sein, ist die Gesellschaft zum Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag berechtigt. Ist die Verspätung von der Verkäuferin verschuldet, schuldet die Verkäuferin der Gesellschaft in diesem Fall einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 1,0 Mio. Euro, unter Anrechnung der bis dahin gegebenenfalls gezahlten Vertragsstrafe. Zu dem Kaufvertrag siehe auch das Kapitel Wesentliche Verträge, Kaufvertrag, Seite 95 f. Generalunternehmerverträge Die Verkäuferin hat am 17./20. Februar 2012 mit der HIB Huber Integralbau GmbH einen Generalunternehmervertrag über die funktions- und betriebsfertige Errichtung des Parkhauses und mit der Tauber Bau Nürnberg Hochund Ingenieurbau GmbH am 13./15. Februar 2012 einen Generalunternehmervertrag über die funktions- und betriebsfertige Errichtung des Hochschulgebäudes inklusive Außenanlage abgeschlossen. Die Verjährungsfrist für auftretende Mängel beträgt, mit Ausnahme der folgenden Leistungen, fünf Jahre ab Abnahme, vorbehaltlich des Abschlusses von Wartungsverträgen. Für gärtnerische Anlagen und feuerberührte Teile beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre und zehn Jahre für die Dichtigkeit von Dach und der Abdichtung des Hörsaalgebäudes. 54 HESSE NEWMAN Capital

55 Fondsimmobilie Objekt Für die Dauer der Mängelhaftung haben die HIB Huber Integralbau GmbH sowie die Tauber Bau Nürnberg Hochund Ingenieurbau GmbH für etwaige Gewährleistungsansprüche jeweils eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 Prozent der entsprechenden Bruttoschlussrechnungssumme zu stellen. Laut der Wirtschaftsauskunft Creditreform haben die HIB Huber Integralbau GmbH sowie die Tauber Bau Nürnberg Hoch- und Ingenieurbau GmbH eine gute Bonität mit einem Bonitätsindex von 201 bzw. 246 Punkten (auf einer Bonitätsskala von 100 bis 600) und einer Ausfallwahrscheinlichkeit von lediglich 0,29 bzw. 0,94 Prozent (Stand 16. Juli 2012). Mietvertrag Die Verkäuferin hat mit dem Freistaat Bayern (nachfolgend Mieter ) einen Mietvertrag über ein Hörsaalgebäude nebst Parkhaus abgeschlossen. Nutzer der Immobilie wird die Georg-Simon-Ohm-Hochschule mit ihren Fakultäten Architektur, Elektrotechnik, Feinwerktechnik, Informationstechnik, Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Das Mietverhältnis ist auf eine Dauer von zwölf Jahren ab Übergabe, mindestens bis zum 31. Mai 2025, fest abgeschlossen. Der Mieter hat eine Option auf zweimalige Verlängerung des Mietvertrages um jeweils fünf Jahre. Die monatliche Miete beträgt anfänglich Euro. Die Vermietung erfolgt umsatzsteuerfrei. Der Mietvertrag enthält eine Klausel hinsichtlich der Wertsicherung der Mieteinnahmen. Verändert sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem zum Zeitpunkt des Mietbeginns festgestellten Stand, verändert sich die Miete im gleichen prozentualen Verhältnis mit Wirkung zum auf den Monat der Änderung des Indexes folgenden Monat, frühestens jedoch 18 Monate nach Mietbeginn, danach jeweils jährlich. tragenden Betriebskosten zählen auch die Kosten für die Verwaltung des Grundstücks in Höhe einer monatlichen Pauschale von 1,5 Prozent der monatlichen Miete. Der Mieter leistet auf die Betriebskosten zunächst eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von Euro. Dem Mieter obliegen die Instandhaltung (einschließlich Wartung) sowie die Instandsetzung der haustechnischen Anlagen bis zu einem jährlichen Betrag von 8 Prozent einer Jahresmiete (ohne Betriebskosten). Die Vermieterin ist verpflichtet, den übersteigenden Betrag zu erstatten. Im Übrigen obliegt die Instandhaltung/Instandsetzung des Mietobjektes, insbesondere von Dach und Fassade, der Vermieterin. Zu dem Mietvertrag siehe auch das Kapitel Wesentliche Verträge, Mietvertrag, Seite 96 f. Marktwertgutachten (Bewertungsgutachten) Die BulwienGesa AG, eines der größten unabhängigen Marktforschungs- und Beratungsunternehmen Deutschlands in den Themenfeldern Immobilien, Kommunen und Regionalökonomie, hat für die Immobilie ein Marktwertgutachten einschließlich einer Markt- und Standortanalyse erstellt. Zum Bewertungsstichtag 10. Februar 2012 liegt danach der Marktwert mit 20,0 Mio. Euro über dem Kaufpreis. Der Wert des Gesamtgrundstücks wurde durch die BulwienGesa AG mit rund 2,9 Mio. Euro ermittelt. Weitere Bewertungsgutachten zur Immobilie wurden nach Kenntnis der Anbieterin nicht erstellt. Behördliche Genehmigungen Es liegt eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Hochschulgebäudes mit Hörsälen und Verwaltungsräumen sowie eines Parkhauses mit 266 PKW-Stellplätzen vom 29. Dezember 2011 vor. Zusätzlich zur Miete schuldet der Mieter die Zahlung von Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zu den vom Mieter zu Hesse Newman Classic Value 6 55

56 Grundstücke Das Investitionsobjekt umfasst insgesamt vier in Nürnberg gelegene Grundstücke, welche beim Amtsgericht Nürnberg, im Grundbuch von St. Peter, auf dem Blatt 6037, lfd. Nr. 1 4 BV, mit den Flurstücknummern 106/14, 106/15, 101/13 sowie 101/14 mit einer im Grundbuch verzeichneten Größe von gesamt Quadratmetern geführt werden. Belastungen /Grundbücher Der vorstehend bezeichnete Grundbesitz ist in Abteilung II mit verschiedenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zugunsten der Deutschen Bahn (Schutzzonenrechte für Oberleitungsmasten, Bahnstrom- und Speiseleitungen), Geh- und Fahrtrechten sowie einem Immissionsduldungsrecht belastet. lfd. Nr. 4 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Schutzzonenrecht für 15 kv Speiseleitung (Freileitung)) für DB Netz AG, Frankfurt am Main lfd. Nr. 5 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Gehrecht) für DB Netz AG, Frankfurt am Main lfd. Nr. 6 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Immissionsduldungsrecht) für DB Netz AG, Frankfurt am Main lfd. Nr. 7 Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurstück 43 Lfd. Nr. 1 BV, Flurstück 106/14 Gebäude- und Freifläche mit einer im Grundbuch verzeichneten Größe von 408 Quadratmetern. Das Grundstück ist nicht belastet. Lfd. Nr. 2 BV, Flurstück 106/15 Gebäude- und Freifläche mit einer im Grundbuch verzeichneten Größe von 224 Quadratmetern. Das Grundstück ist wie folgt belastet: lfd. Nr. 1 Bahnstromleitungsrecht für die Deutsche Bahn AG, Berlin Lfd. Nr. 3 BV, Flurstück 101/13 Verkehrsfläche mit einer im Grundbuch verzeichneten Größe von Quadratmetern; ist für Bahnbetriebszwecke gewidmet. Das Grundstück ist wie folgt belastet: lfd. Nr. 2 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Schutzzonenrecht für Oberleitungsmasten) für die DB Netz AG, Frankfurt am Main lfd. Nr. 3 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Schutzzonenrecht für Bahnstromleitung (Freileitung)) für DB Energie GmbH, Frankfurt am Main lfd. Nr. 8 Oberleitungsmastenrecht für DB Netz AG, Frankfurt am Main Lfd. Nr. 4 BV, Flurstück 101/14 Gebäude- und Freifläche mit einer im Grundbuch verzeichneten Größe von Quadratmetern. Das Grundstück ist wie folgt belastet: lfd. Nr. 6 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Immissionsduldungsrecht) für DB Netz AG, Frankfurt am Main lfd. Nr. 7 Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flurstück 43 Eine Teilfläche von rund 33 Quadratmetern des Flurstücks 101/14 wird gegebenenfalls nach Aufmaß des fertiggestellten Gebäudes gemäß Kaufvertrag an die Stadt Nürnberg übertragen. Weiterhin wird noch eine Abstandsflächendienstbarkeit zugunsten eines Nachbargrundstücks eingetragen. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Dienstbarkeiten zur Grundstücksversorgung/-entsorgung erforderlich sein könnten. 56 HESSE NEWMAN Capital

57 Fondsimmobilie Grundstücke In Abteilung III des Grundbuches ist für alle vier Grundstücke unter der lfd. Nr. 1 eine Grundschuld ohne Brief in Höhe von 12,0 Mio. Euro zugunsten der Sparkasse Nürnberg nebst 18 Prozent Zinsen jährlich eingetragen; wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrages von 1,2 Mio. Euro nebst anteiliger Zinsen vollstreckbar nach 800 ZPO. Diese Belastungen in Abteilung III werden von der Gesellschaft nicht übernommen. Der Löschung der Rechte in Abteilung III wird mit dem Antrag auf Vollzug im Grundbuch zugestimmt. In Abteilung III des Grundbuches wurde eine Gesamtbuchgrundschuld in Höhe von 11,7 Mio. Euro nebst 18 Prozent Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 5 Prozent zugunsten der Deutsche Genossenschafts- Hypothekenbank AG bestellt. Die Grundschuld versteht sich einschließlich der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines Teilbetrages in Höhe von 2,34 Mio. Euro in die zu belastenden Grundstücke. Die Emittentin hat zudem ein persönliches Schuldversprechen gegenüber der Bank abgegeben und sich bezüglich dieses Teilbetrages der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen unterworfen. Gestattungen und Duldungen Die Stadt Nürnberg hat gemäß Schreiben vom 18. April 2012 bescheinigt, dass keine Erschließungsbeiträge mehr anfallen. Zur Abgeltung etwaiger Ansprüche der Stadt Nürnberg im Zusammenhang mit den geplanten Umbauarbeiten der Bahnhofstraße sowie des Kreuzungsbereichs zwischen Bahnhofstraße und Dürrenhofstraße hat die Verkäuferin mit der Stadt Nürnberg eine Vereinbarung über den Ausbau der Bahnhofstraße/Dürrenhofstraße getroffen und sich zur Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von Euro verpflichtet. Auf den Grundstücken befanden sich früher gewidmete Eisenbahnanlagen. Das Flurstück 101/13 ist nicht nach 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt, während das Flurstück 101/14 von Bahnbetriebszwecken freigestellt ist. Zur Sicherung der Duldung des Überbaus eines Teils des Gebäudes im Bereich der Kreuzung ist der Abschluss eines Gestattungsvertrags erforderlich. Die Verkäuferin hat mit der Stadt Nürnberg am 15. Dezember 2011 einen Gestattungsvertrag abgeschlossen, wonach die Verkäuferin berechtigt ist, unterhalb der Bahnhofstraße ein Leerrohr durchzuführen und zu halten, um die Grundstücke mit einem Datenkabel mit dem vom Mieter ebenfalls genutzten, gegenüberliegenden Fachhochschulgebäude zu verbinden. Altlasten Eine durch die Verkäuferin in Auftrag gegebene Altlastenuntersuchung aus dem Jahr 2006 kommt zu dem Ergebnis, dass die Fläche insgesamt, nach den bisher durchgeführten Untersuchungen, geringe Schadstoffbelastungen aufweist, die für innerstädtische Verhältnisse üblicherweise zu erwarten sind. Die erkundeten belasteten Böden und Aufschüttungen lagen jeweils oberhalb der Gründungsebene bzw. der neu modellierten oberen Kante des Geländes, so dass durch die Erdarbeiten die belasteten Bereiche abgetragen wurden. Lediglich im Bereich der Böschung sowie des zukünftigen Versorgungswegs der Deutschen Bahn erfolgt kein vollständiger Abtrag, wodurch gegebenenfalls vorhandene Altlasten im Erdreich verbleiben würden. Punktuelle Untersuchungsergebnisse für diese Bereiche zeigen jedoch keine relevanten Auffälligkeiten. Auch eine Sickerwasserprognose ergibt, dass keine relevante Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser erkennbar ist. Die zu kaufenden Grundstücke liegen nicht im Geltungsbereich einer Sanierungs-, Entwicklungs- oder Umlegungssatzung. Von einem weiteren wesentlichen Altlastenrisiko ist auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht auszugehen. Hesse Newman Classic Value 6 57

58 Auszug aus der Baubeschreibung Verwaltungsgebäude mit Hörsälen Bauwerk allgemein Grundlagen der Planung und Bauausführung die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik inkl. erforderlicher Brandschutzmaßnahmen gemäß Brandschutzkonzept sowie den behördlichen Vorschriften die Wärmedämmwerte der Fassade und Fensterelemente entsprechen den Anforderungen der EnEV 2009, die Schalldämmwerte werden gem. vorliegendem Schallschutzgutachten ausgerichtet alle gebäudetechnischen Anlagen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Regeln der Technik erstellt, sicherheitsrelevante Anlagen werden sachverständig abgenommen Anforderungen an barrierefreies, rollstuhlgerechtes Bauen im Bereich Verkehrs- und Erschließungsflächen werden erfüllt Maßsystem Länge der Gebäudeseiten: ca. 55,9 m, 60,2 m, 27,0 m, 35,0 m Geschosshöhen im Untergeschoss: ca. 3,40 m und im Bereich der beiden Hörsäle ca. 7,99 m Geschosshöhe im Erdgeschoss: ca. 4,59 m Geschosshöhe im 1. bis 3. Obergeschoss: ca. 4,08 m Geschosshöhe im 4. Obergeschoss: ca. 5,45 m Fassade/Fenster/Sonnenschutz Lochfassade mit Wärmedämmverbundsystem vor massiven Stahlbetonaußenwänden mit farblich hellem Anstrich pulverbeschichtete Aluminium-Rahmenfenster mit 1,10 m Brüstungshöhe und erhöhtem Schalldämm-Maß im Erdgeschoss raumhohe pulverbeschichtete Profilglasfassade elektrische Jalousieanlagen einschließlich Wind-, Sonnen- und Regensensor innenliegend, manueller Blendschutz Außenanlagen Außenanlagen gemäß Freianlagenplanung mit Bepflanzung, Rasenflächen, barrierefreien Wegeflächen, Zufahrten, Aufenthaltsflächen, Sitzelementen, Müllplatz, Fahrradabstell- und Behindertenstellplätzen Ausbau Fußböden Atrium, Hörsäle, Büro- sowie weitere Gemeinschaftsräume ausgestattet mit Linoleumbelag auf schwimmendem Estrich inkl. Sockelleiste Treppenhäuser sowie Innentreppe des Atriums mit Sichtbetontreppenläufen inkl. eingelegter Rutschhemmkante Duschräume, WCs gefliest Gründung generell auf elastisch gebetteten Streifenfundamenten im Bereich der Sanitärkerne und Treppenhäuser auf elastisch gebetteten Bodenplatten Konstruktion/Rohbau Untergeschoss als weiße Wanne Deckenplatten als Filigrandecken auf Unterzügen Lastabtrag über Rundstützen sowie Stahlbetonwände Dächer Flachdach mit Gefälledämmung und Folienabdichtung verglastes Oberlicht über dem Atrium verkleidete Technikflächen für Lüftung und Kühlung Decken 20 cm starke Elementdecken auf Unterzügen gelagert EG bis 2. OG größtenteils Unterdecken aus Gipskarton, je nach Schallschutzanforderung z. B. gelocht ausgebildet 3. und 4. OG Betondecke mit Anstrich, sichtbare Installation der TGA WC- und Duschräume mit glatter feuchtraumgeeigneter Gipskartondecke Wände nichttragende Leichtbauwände, gespachtelt mit Anstrich Betonwände mit Anstrich 3. und 4. OG teilweise Leichtmetall-Rahmenwände mit Glasfüllung 58 HESSE NEWMAN Capital

59 Fondsimmobilie Auszug aus der Baubeschreibung WC-Trennwände und -türen aus melaminharzbeschichteten Vollspanplatten Türen Hauptzugangstür als pulverbeschichtete Aluminiumrohrrahmentür mit thermisch getrennten Profilen, Glasfüllung und Gleitschienenschließer Innentüren als Holztürblätter mit beidseitiger HPL- Beschichtung, Stahlumfassungszarge sowie elektrischen Schließzylindern, wo notwendig mit Bullauge, in Teilbereichen mit erhöhtem Schalldämm-Maß teilweise Leichtmetalltüren mit Glasfüllung im 3. und 4. OG Innentüren in WC- und Duschräumen als Röhrenspantürblätter mit HPL-Beschichtung und Stahlumfassungszarge Türanlagen in Treppenhäusern als brandschutztechnisch qualifizierte Aluminiumrohrrahmentüren mit Glasfüllung und Gleitschienenschließer Stahltüren zu Technikräumen Sonstige Ausstattung Hörsäle mit ansteigender Reihenbestuhlung inkl. Schreibflächen fest installierte Pylonentafeln, Leinwände, Whiteboards Sozialräume mit Teeküche Bauwerk Technische Anlagen Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Abwasser wird mittels Freispiegelinstallation in das öffentliche Netz eingeleitet Abwassermengen aus dem Untergeschoss werden über eine Hebeanlage geführt Entwässerung der Liegenschaft erfolgt im Trennsystem Regenwassermengen werden direkt in eine Rigolen-Anlage eingeleitet Entwässerung der Dächer durch HDE-System (Unterdruckentwässerung) Grundleitungen des Abwassernetzes als KG-Rohr (Polypropylen-Rohr), Sammelleitungen innerhalb des Untergeschosses sowie Fallleitungen als Guss-Rohre (SML) ausgeführt Trinkwasserversorgung über Hausanschluss im Untergeschoss Hausanschluss mit Filteranlage und automatischer Rückspülung, Rohrleitungsmaterial ist Edelstahl alle Kaltwasserleitungen sind gegen Schwitzwasserbildung sowie Erwärmung gedämmt Warmwasserbereitung erfolgt dezentral mittels Untertischspeichern oder Durchlauferhitzern Zapfstellen in regelmäßigen Abständen für die Bewässerung der Außenanlagen, frostfreie Wasserleitungen Wärmeversorgungsanlagen Wärmeversorgung durch indirekten Fernwärmeanschluss Übergabestation befindet sich im Untergeschoss, im Besitz des Versorgers Aufteilung der Wärmeverbraucher erfolgt in fünf Heizkreise Wärmeverteilung erfolgt über statische Plattenheizkörper, in den Bereichen mit bodentiefen Verglasungen durch Konvektoren in belüfteten Bereichen wird ein Teil der Heizlast durch Lüftungsanlagen bereitgestellt, z. B. in Hörsälen und Seminarräumen Rohrmaterial ist geschweißtes Stahlrohr Kältetechnische Anlagen Kälteversorgung erfolgt durch einen wassergekühlten Schraubenverdichter auf dem Dach Kälteversorgung des Serverraums durch ein separates Split-Klima-Gerät, in redundanter Ausführung Rohrmaterial ist nahtloses Stahlrohr, bis DN 50 Kupfer Raumlufttechnische Anlagen insgesamt 11 Lüftungsanlagen eigenständige Lüftungsanlagen für beide Hörsäle unterhalb der aufsteigenden Sitzreihen restliche Anlagen sind auf dem Dach installiert Be- und Entlüftung der Lager- und Technikräume im Untergeschoss Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung über Kreuzstromwärmetauscher Teilklimaanlagen mit Be- und Entfeuchtung Hesse Newman Classic Value 6 59

60 Starkstromanlagen Versorgung mit elektrischer Energie über einen Mittelspannungsanschluss 20kV Fertigstation mit Mittelspannungsschaltung sowie Gießharztransformator, Außenaufstellung Trafoleistung mit 630 kva und ca. 30 % Reserve Elektrische Versorgung in den jeweiligen Nutzungsbereichen mittels Steckdosen in den Brüstungskanälen, in den Hörsälen und Seminarräumen teilweise zusätzliche Bodendosen an den Arbeitsplätzen Sicherheitsbeleuchtungsanlage zur Versorgung der notwendigen Flure, Treppenhäuser und Hörsäle Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit zentraler Batteriepufferung sowie Einspeisung über Netzersatzversorgung, Positionierung in einem F90 abgetrennten Technikraum im Untergeschoss dreistündige Netzersatzversorgung der sicherheitsrelevanten technischen Anlagen Gebäudefunkanlage (BOS-Anlage) nach Notwendigkeit gemäß Empfangsmessung Aufzugsanlagen zwei behindertengerechte, maschinenraumlose Personenaufzugsanlagen Seilaufzüge mit statischer Brandfallsteuerung Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Klingel- und Türsprechanlage mit Sprechstellen beim Parkhaus, Parkplatz, Haupt- und Nebeneingang Sprechanlage gekoppelt mit Telefonanlage Antennenanlage zum Empfang von Rundfunkund Fernsehsendern Steuerung der Sonnenschutzanlage durch elektrische Antriebe in Kombination mit Tastersteuerung, an Wind- und Regenwächter gekoppelt flächendeckende, automatische Brandmelde- und Alarmierungsanlage mit Alarmweiterleitung zur Feuerwehr, in der Mittelspannungsfertigstation im Außenbereich RAS-System (Rauchansaugsystem) Integration der automatischen Löschanlage in die Brandmeldeanlage strukturiertes Leitungsnetz in Kat6-Verkabelung zur Übermittlung von Daten und Sprache Anschluss der Datenverteilerschränke erfolgt sternförmig mit Lichtwellenleiter (LWL) elektronische Zutrittskontrolle über Chip-Karten Gebäudeautomation frei programmierbares, digitales Steuer- und Regelsystem Technische Anlagen, insbesondere die Lüftungsund Klimatechnik, werden über zentrale Gebäudeautomation gesteuert und visualisiert Bedienstellen in den jeweiligen Räumen zur Sollwertverstellung und ggf. Störungsanzeige Entrauchungsanlagen Entrauchung der Aufzugsschächte über automatisch öffnende Klappen an den obersten Stellen der Aufzugsschächte, Ansteuerung über Rauchmelder an den Aufzugstüren Rauchabzugsanlagen als NRA mit manuellen Auslöseeinrichtungen in notwendigen Treppenräumen Feuerlöschanlagen Automatische Sprinkleranlage, Löschwasserbevorratung in einem Löschwassertank im Untergeschoss Aufschaltung der Alarmventile auf die Brandmeldeanlage Hydranten-Anlage mit externer Einspeisung nach DIN und DIN als Trockenanlage in den notwendigen Treppenräumen Beleuchtungsanlagen BAP (Bildschirmarbeitsplatz) Leuchten in den Hörsälen sowie Seminarräumen raumweise Steuerung der Beleuchtung über tageslichtabhängige Präsenzmelder, zusätzlich ist die Beleuchtung dimmbar Blitzschutz- und Erdungsanlagen Blitzschutzanlage gemäß DIN VDE 0185, für inneren Blitzschutz Staffelschutz gemäß VDE 0185 Hochspannungsschutz- und Niederspannungsbetriebserde durch Fundamenterder Erdungsanlage besteht aus Edelstahl (V4A) 60 HESSE NEWMAN Capital

61 Fondsimmobilie Auszug aus der Baubeschreibung Parkhaus Bauwerk allgemein Grundlagen der Planung und Bauausführung die Ausführung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik inkl. erforderlicher Brandschutzmaßnahmen gemäß Brandschutzkonzept sowie den behördlichen Vorschriften alle gebäudetechnischen Anlagen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Regeln der Technik erstellt, sicherheitsrelevante Anlagen werden sachverständig abgenommen Anforderungen an barrierefreies, rollstuhlgerechtes Bauen im Bereich Verkehrs- und Erschließungsflächen werden erfüllt Maßsystem Grundfläche ca. 50,20 m x 22,75 m 7 Geschosse mit 2,80 m Geschosshöhen, lichte Durchfahrtshöhe 2,10 m Gründung Flachgründung mit Einzel- und Streifenfundamenten Konstruktion/Rohbau Tragkonstruktion des Hochbaus in Stahlverbundbauweise mit verzinkten Stahlprofilen sowie Stahlbetondeckenplatten Stahlbetondeckenplatten mit Epoxidharzbeschichtung versiegelt und ca. 2 % Gefälle zur Entwässerung in der untersten Ebene Beton-Verbundsteinpflaster auf Trag- und Frostschicht Achsraster ca. 5,0 m x 16,5 m Aussteifung erfolgt über Diagonalverbände und Rahmenecken Treppenhaus aus Stahlbetonfertigteilen mit Stahlbetontreppenläufen Fassade Fassade des Hochbaus bis zur Brüstung des obersten Parkdecks mit Gittermatten verkleidet Treppenhaus über gesamte Höhe mit ca. 2,0 m breitem Lichtband aus Schuppenglas verkleidet Außensichtflächen des Treppenhauses in Sichtbeton Bauwerk Technische Anlagen Entwässerung Regenwasser wird in offenen Rinnen gesammelt und in Fallleitungen geführt, Fallleitungen entwässern in PVC-Grundleitungen auf dem Gelände Abwasserinstallationen sind nicht notwendig Starkstrom Niederspannungsversorgung erfolgt mit entsprechender Verbrauchserfassung einziger Verbraucher ist die Beleuchtungsanlage Beleuchtung/Sicherheitsbeleuchtung Ausleuchtung der Parkflächen mit Wannenleuchten in einer Stärke von 60 Lux Beleuchtungsstärke im Einfahrtsbereich 100 Lux aufgestellte Mastleuchten im obersten Geschoss, Beleuchtungsstärke Lux betriebskostenoptimierte Schaltung der Beleuchtung mittels Dämmerungsschalter sowie Präsenzmelder Kennzeichnung der Fluchtwege durch Piktogramme Feuerlöschanlagen Hydranten in jedem Geschoss Löschwasserversorgung aus dem öffentlichen Netz Parkhaustechnik Zufahrtskontrollsystem mittels Schranken an der Ein- und Ausfahrt mit jeweiligem Kontrollterminal Hesse Newman Classic Value 6 61

62 Wirtschaftliche Grundlagen

63 Wirtschaftliche Grundlagen Investitions- und Finanzierungsplan Wirtschaftliche Grundlagen PROGNOSE Investitions- und Finanzierungsplan Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG Investitionsplan in % der in % des in EUR Gesamtinvestition Kommanditkapitals inkl. Agio 1. Objektbezogene Kosten ,4 % 163,9 % Kaufpreis Baubetreuung, Objektprüfungs- und Zertifizierungskosten Grunderwerbsteuer Notar, Grundbuch und sonstige Gründungskosten Finanzierungskosten ,3 % 6,5 % Bankbearbeitungsgebühren und Gutachten Disagio, Zinsvorauszahlung Zinsen und Auszahlungen in der Investitionsphase Vergütungen für Dienstleistungen ,6 % 14,8 % Konzeption Fremdfinanzierungsvermittlung Eigenkapitalvermittlung (inkl. Agio) Platzierungsgarantie Treuhandeinrichtung Haftung, Geschäftsführung Nebenkosten ,0 % 1,8 % Rechts- und Steuerberatung, Gutachten Mittelverwendungskontrolle, Gutachten und sonstige Kosten Liquiditätsreserve ,6 % 7,1 % Gesamtinvestition ,0 % 194,0 % Finanzierungsplan in % der in % des in EUR Gesamtfinanzierung Kommanditkapitals inkl. Agio 6. Fremdkapital ,5 % 94,0 % 7. Kommanditkapital ,1 % 95,2 % davon Beteiligung Gründungsgesellschafter* davon Emissionskapital Agio ,5 % 4,8 % Gesamtfinanzierung ,0 % 194,0 % * Ohne Berücksichtigung der gestundeten Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin in Höhe von Euro. Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen. Kompetenz aus Nürnberg Das Studium des Maschinenbaus hat in der Entwicklung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule eine lange Tradition. Bereits vor 150 Jahren wurden an der Vorläuferinstitution der Hochschule Vorlesungen über Eisenbahnwesen und Lokomotivbau gehalten. Heute bietet die Fakultät Maschinenbau und Versorgungstechnik zwei Bachelorstudiengänge und drei Masterstudiengänge. Hesse Newman Classic Value 6 63

64 Erläuterungen zum Investitionsund Finanzierungsplan Die Prognose des Investitionsplans basiert im Wesentlichen auf abgeschlossenen Verträgen, sorgfältigen Kostenschätzungen und Annahmen der Anbieterin sowie auf gesetzlichen Vorgaben. Die vertraglichen Grundlagen sind detailliert im Kapitel Rechtliche Grundlagen dargestellt. Von der Emittentin werden prognosegemäß Zwischenund Endfinanzierungsmittel in Anspruch genommen, die nachfolgend in den Positionen Finanzierungskosten und Fremdkapital erläutert werden. Die Eigenmittel der Gründungsgesellschafter sind eingezahlt. Verbindliche Zusagen über das Emissionskapital bestehen nicht. Alle Beträge werden unter Berücksichtigung der nicht abzugsfähigen Vorsteuer ausgewiesen, es sei denn, die Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. 1. Objektbezogene Kosten Der Kaufpreis für die Immobilie beträgt Euro. Auf den Kaufpreis entfällt prognosegemäß Grunderwerbsteuer in Höhe von Euro. Die Grunderwerbsteuer wurde mit 3,5 Prozent des Kaufpreises angesetzt. Zu den Einzelheiten des Kaufvertrages siehe Rechtliche Grundlagen Kaufvertrag auf Seite 95 f. Im Zusammenhang mit dem Kauf der Immobilie fallen Erwerbsnebenkosten an. Die Notar- und Grundbuchkosten, die sonstigen Gründungskosten sowie die Kosten für Baubetreuung, DGNB-Zertifizierung und die Objektprüfungskosten wurden überwiegend auf Basis von Vertragsangeboten kalkuliert. 2. Finanzierungskosten Die Emittentin hat zur Finanzierung der Immobilie einen Darlehensvertrag mit der Deutsche Genossenschafts- Hypothekenbank AG (DG-HYP) abgeschlossen. Detaillierte Angaben finden sich im Kapitel Rechtliche Grundlagen Darlehensvertrag auf Seite 97 f. Der Vertrag sieht die Aufnahme eines langfristigen Darlehens in Höhe von Euro vor. Es ist eine Zinsvorauszahlung (Disagio) in Höhe von 5 Prozent vereinbart. Die Prognoserechnung geht von einer Valutierung des Darlehens zum Zeitpunkt der geplanten Kaufpreisbelegung der Immobilie am 31. Mai 2013 aus. Des Weiteren sieht der Darlehensvertrag eine Eigenkapital- Zwischenfinanzierung in Höhe von bis zu Euro vor. Die Darlehensaufnahme in Höhe von Euro erfolgte zum 9. Juli Diese Darlehensmittel sind bis spätestens zum 31. Dezember 2012 zurückzuführen. Im Zusammenhang mit der gesamten Finanzierung in Höhe von Euro fallen maßgeblich Bankbearbeitungsgebühren in Höhe von Euro sowie Gutachterkosten in Höhe von Euro an. Die Zinsen und Auszahlungen in der Investitionsphase beinhalten die prognosegemäß bis Ende Oktober 2012 anfallenden Zinsen für die Zwischenfinanzierung. Das Darlehen ist ab Valutierung mit 2 Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR zu verzinsen. In der Kalkulation wurde mit einem Zinssatz von 6 Prozent p. a. kalkuliert. Darüber hinaus beinhaltet diese Position die prognosegemäß in der Investitionsphase bis Ende Mai 2013 und mit 1,5 Prozent p. a. kalkulierte Guthabenverzinsung der Liquiditätsüberschüsse. Zudem wurden die bis zum 31. Mai 2013 prognosegemäß anfallenden Auszahlungen an die Anleger berücksichtigt. Die Prognose geht ab September 2012 von einem linearen Einwerbungsverlauf des Emissionskapitals und einer Vollplatzierung Ende Dezember 2012 aus. Die Anleger partizipieren an den Auszahlungen zeitanteilig ab dem der Einzahlung der jeweiligen Einlage zuzüglich Agio folgenden Monat für den jeweils eingezahlten Anteil der Pflichteinlage. Die Anleger haben 25 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich des 5%igen Agios nach Annahme des Beitritts und Aufforderung durch die Treuhänderin bis zum letzten 64 HESSE NEWMAN Capital

65 Wirtschaftliche Grundlagen Investitions- und Finanzierungsplan Bankarbeitstag des Beitrittsmonats und 75 Prozent der Pflichteinlage zum 30. April 2013 einzuzahlen. 3. Vergütungen für Dienstleistungen Für die Konzeption des Beteiligungsangebotes erhält die Hesse Newman Capital AG eine Vergütung in Höhe von Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist anteilig in Höhe des eingeworbenen Kommanditkapitals verdient und fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember Die Hesse Newman Capital AG ist mit der Vermittlung des Fremdkapitals beauftragt. Dafür erhält die Hesse Newman Capital AG eine Vergütung in Höhe von Euro. Die Leistung ist nach 4 Nr. 8a UStG umsatzsteuerfrei. Die Vergütung ist mit Abschluss des Darlehensvertrages und Bestellung der Sicherheiten verdient und fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember Für die Vermittlung des Emissionskapitals erhalten die Hesse Newman Capital AG und gegebenenfalls weitere Dritte 4 Prozent des vermittelten Emissionskapitals sowie das darauf entsprechend anfallende Agio in Höhe von 5 Prozent, jeweils zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Hesse Newman Capital AG oder Dritte werden diese Beträge zur Begleichung eigener Aufwendungen und für die Mitarbeit von Vertriebsbeauftragten verwenden. Es ist in Einzelfällen möglich, dass die Aufwendungen der Hesse Newman Capital AG oder Dritter geringer sind oder die genannten Beträge übersteigen. Für die Gesellschaft würden in diesen Fällen weder Mehr- noch Minderkosten entstehen. Die dem einzelnen Vertriebspartner tatsächlich zufließenden Vermittlungsprovisionen sind nur auf der Ebene des einzelnen Vertriebspartners ermittelbar. Für die Stellung der Platzierungsgarantie in Höhe von bis zu Euro erhält die Hesse Newman Capital AG eine vertraglich vereinbarte Vergütung in Höhe von Euro zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist anteilig in Höhe der von Anlegern gezeichneten Pflichteinlagen sowie bei Eintritt des Garantiefalles in Höhe der vom Platzierungsgaranten/Dritten übernommenen Kommanditeinlagen bzw. des zur Verfügung gestellten Darlehens verdient und zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt. Die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh erhält für die Einrichtung der Treuhandverwaltung eine einmalige Vergütung in Höhe von Euro. Die Vergütung versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ist anteilig in Abhängigkeit von der Höhe des vermittelten Kommanditkapitals zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember Für die Einrichtung zur Übernahme der Geschäftsführung erhält die geschäftsführende Kommanditistin eine einmalige Vergütung in Höhe von Euro zuzüglich anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist verdient mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit und zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember Ferner enthält die Position die im Jahr 2012 anfallende Vergütung der geschäftsführenden Kommanditistin für die laufende Geschäftsführung in Höhe von Euro sowie die im Jahr 2012 anfallende Haftungsvergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin in Höhe von Euro. Die Vergütungen verstehen sich zuzüglich anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer und sind fällig am 15. Dezember Nebenkosten Die Position enthält unter anderem die Kosten der rechtlichen und steuerlichen Beratung, der Jahresabschlussprüfung sowie der Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2012, der Mittelverwendungskontrolle, für Gutachten und sonstige Kosten. Es wurde überwiegend auf bereits entstandene Kosten, vertragliche Vereinbarungen bzw. auf Erfahrungswerte zurückgegriffen. Hesse Newman Classic Value 6 65

66 5. Liquiditätsreserve Die Liquiditätsreserve dient zum Ausgleich unterjähriger Liquiditätsschwankungen und steht für unvorhergesehene Ausgaben zur Verfügung. Ändern sich vertraglich nicht vereinbarte Positionen des Investitions- und Finanzierungsplans, ändert sich die Liquiditätsreserve entsprechend. 6. Fremdkapital Das Fremdkapital wird der Emittentin zu den in der untenstehenden Tabelle genannten Konditionen zur Verfügung gestellt. Das langfristige Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 und wird mit anfänglich 1,0 Prozent p. a. getilgt. Über die gesamte Laufzeit des Darlehens ist der Zins festgeschrieben. Zu weiteren Einzelheiten des Darlehensvertrages siehe Rechtliche Grundlagen Darlehensvertrag auf Seite 97 f. Die Konditionen der Anschlussfinanzierung sind in den Erläuterungen zur Wirtschaftlichkeitsprognose dargestellt. Darlehensübersicht langfristiges Darlehen Darlehensbetrag EUR Valutierung geplant zum 31. Mai 2013 Disagio EUR Auszahlung 95 % Zinssatz nominal 3,14 % p. a. Zinsbindung bis 31. Dezember 2022 Laufzeit Darlehen bis 31. Dezember 2022 Tilgung ab 1. Juli 2014 anfänglich 1,00 % p. a. Kapitaldienst monatlich nachschüssig Restschuld am EUR Die angestrebte Fremdkapitalquote beträgt 48,5 Prozent bezogen auf die Gesamtfinanzierung inklusive Agio. Durch den Einsatz von Fremdkapital wird die Eigenkapitalrendite der Emittentin und damit die Auszahlungen an die Anleger, im Vergleich zu einer Finanzierung ausschließlich über Eigenkapital, gesteigert, da die vereinbarte Verzinsung des Fremdkapitals niedriger ist als die Gesamtkapitalrentabilität der geplanten Investition. Für die Gesellschaft ergeben sich aus dem Hebeleffekt der angestrebten Finanzierung prognostizierte Auszahlungen in Höhe von 5,75 Prozent p. a. bzw. von 6 Prozent p. a. im Jahr 2026 und ein prognostizierter Gesamtmittelruckfluss vor Steuern in Höhe von 187 Prozent. Abweichende Effekte können sich ergeben, wenn die Verzinsung des Fremdkapitals von der Prospektprognose variiert, beispielsweise bei einer Anschlussfinanzierung, oder wenn Faktoren, die die Gesamtkapitalrentabilität der Investition beeinflussen, wie z. B. Mieteinnahmen, Instandhaltungskosten oder der Verkaufsfaktor, sich gegenüber den kalkulierten Annahmen ändern. Abweichende Annahmen zur Prognose sind mit den jeweiligen Auswirkungen im Kapitel Verkaufsprognose sowie im Kapitel Sensitivitätsanalysen auf den Seiten 73 bis 75 dargestellt. Vergleiche hierzu auch Seite 22 Risiken der Vermögensanlage Leverage-Risiko. Grundsätzlich gilt, je höher die Fremdkapitalquote einer Investition, desto stärker sind die Auswirkungen auf die Auszahlungen bzw. den Gesamtmittelrückfluss, sobald sich Finanzierungskosten oder Faktoren mit Einfluss auf die Gesamtkapitalrentabilität verändern. Prognosegemäß reduziert sich die Fremdkapitalquote der Gesellschaft durch die laufenden Tilgungen von 48,5 Prozent im Jahr 2013 auf 41,8 Prozent im Jahr 2026, jeweils bezogen auf die ursprüngliche Gesamtfinanzierung inklusive Agio. 66 HESSE NEWMAN Capital

67 Wirtschaftliche Grundlagen Investitions- und Finanzierungsplan 7. Kommanditkapital Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung besteht das Kommanditkapital der Gesellschaft aus den Einlagen der Gründungsgesellschafter in Höhe von insgesamt Euro. Es ist planmäßig vorgesehen, Emissionskapital in Höhe von Euro einzuwerben. Die Treuhänderin hält einen Anteil von 100 Euro am Emissionskapital, die sie ab der ersten Kapitalerhöhung für Rechnung der Treugeber halten wird. Ferner wird die geschäftsführende Kommanditistin ihre Kommanditeinlage prognosegemäß um Euro erhöhen und damit einen Anteil an der Gesellschaft in Höhe von mindestens 5,1 Prozent halten. Die Zahlung der erhöhten Kommanditeinlage wird der geschäftsführenden Kommanditistin bis zum 31. Dezember 2018 gestundet. Macht die geschäftsführende Kommanditistin von ihrem Recht Gebrauch, das Kommanditkapital auf bis zu maximal Euro zu erhöhen, ändern sich mit Ausnahme der Positionen 1, 2 und 6 alle Beträge in relativer Höhe. Entsprechend ändert sich das Gesamtinvestitions- und Gesamtfinanzierungsvolumen. 8. Agio Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages sind alle neu beitretenden Kommanditisten verpflichtet, auf ihre Pflichteinlage ein Agio in Höhe von 5 Prozent zu zahlen. PROGNOSE Komprimierte Darstellung der Mittelverwendung für die Investitionsphase in TEUR in % der Gesamtinvestition inkl. Agio in % des Kommanditkapitals inkl. Agio in EUR pro Quadratmeter Mietfläche 1. Anschaffungs- und objektbezogene Kosten ,4 % 163,9 % Fondsabhängige Kosten 2.1 Vergütungen für Dienstleistungen ,6 % 14,8 % Nebenkosten der Vermögensanlage ,3 % 8,3 % Liquiditätsreserve 880 3,6 % 7,1 % 118 Gesamtinvestition inklusive Agio ,0 % 194,0 % Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen. Hesse Newman Classic Value 6 67

68 Wirtschaftlichkeitsprognose / Prognose für den Anleger Alle Angaben in Euro PROGNOSE Liquiditätsrechnung Einnahmen 1 Mieteinnahmen Mietausfall Zinseinnahmen Summe Einnahmen Ausgaben 5 Nicht umlagefähige Betriebs- und Verwaltungskosten Instandhaltung / Instandsetzung / Renovierung Verwaltungskosten Treuhandvergütung Darlehenszinsen Tilgung Darlehen Summe Ausgaben Einnahmenüberschuss Auszahlungen Gründungsgesellschafter Auszahlungen an die Kommanditisten Auszahlungen in % des eingezahlten Kommanditkapitals p. a. 1 5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 16 Liquiditätsreserve Restschuld Darlehen PROGNOSE steuerliches Ergebnis 18 Erträge Aufwendungen Steuerliches Ergebnis gesamt Steuerliches Ergebnis in % des Kommanditkapitals - 0,9 % - 3,0 % 3,3 % 3,6 % 3,9 % 4,1 % 22 Steuerliches Ergebnis in % kumuliert - 0,9 % - 3,9 % - 0,6 % 3,0 % 6,9 % 11,0 % PROGNOSE für den Anleger / Beispielrechnung für eine Beteiligung in Höhe von Euro zuzüglich 5 % Agio 1 Einzahlungen bei Beitritt Auszahlungen davon Gewinnauszahlungen davon Eigenkapitalrückzahlungen Steuerzahlungen Liquidität nach Steuern Kapitalbindung zum Jahresende Haftungsvolumen gemäß 172 Abs. 4 HGB Anteiliges Fremdkapital zum Jahresende (ohne Agio) Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen. 68 HESSE NEWMAN Capital

69 Wirtschaftliche Grundlagen Wirtschaftlichkeitsprognose / Prognose für den Anleger SUMME (ohne Liquidationserlös) ,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 5,75 % 6,00 % ,1 % 4,0 % 4,3 % 4,5 % 4,8 % 3,4 % 3,7 % - 5,8 % 3,0 % 37,0 % 15,0 % 19,1 % 23,3 % 27,9 % 32,7 % 36,2 % 39,9 % 34,1 % 37,0 % SUMME (mit Liquidationserlös) Die Auszahlungen beinhalten auch die Rückführung des eingesetzten Kapitals. Für die Jahre 2012 und 2013 wurden die Auszahlungen zeitanteilig ab der Einzahlung der jeweiligen Raten des Kommanditkapitals berücksichtigt. Dabei wurde ein Beitritt zum 31. Oktober 2012 unterstellt. 2 Die Gewinnauszahlungen ergeben sich aus Auszahlungen, die durch Überschüsse nach Erreichen eines kumulierten handelsrechtlichen Gewinnes gedeckt sind. 3 Die Steuerzahlungen ergeben sich aus den prognostizierten Werten des steuerlichen Ergebnisses und werden im Jahr ihrer prognostizierten Entstehung berücksichtigt. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurde ein persönlicher Steuersatz von 45 Prozent und für Zinseinkünfte die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent, jeweils zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent, angenommen. 4 Ein Haftungsvolumen ergibt sich, soweit das handelsrechtliche Kapitalkonto des Anlegers durch Entnahmen unter die Hafteinlage gemindert wird. Hesse Newman Classic Value 6 69

70 Wirtschaftlichkeitsprognose/ Prognose für den Anleger 1. Mieteinnahmen Die zum Zeitpunkt der Übernahme aktuellen Mieteinnahmen betragen anfangs jährlich Euro. Hinzu kommt bis zum 31. Mai 2025 die vertraglich geschuldete Verwaltungspauschale in Höhe von 1,5 Prozent der Nettomiete. Die Mieteinnahmen werden ab dem 1. Juni 2013 kalkuliert. Die Wirtschaftlichkeitsprognose beruht im Wesentlichen auf abgeschlossenen Verträgen, Vertragsangeboten und auf Erfahrungswerten und stellt den aus heutiger Sicht möglichen Ergebnisverlauf der Investition dar. Es wird von einer planmäßigen Übernahme der Immobilie zum 1. Juni 2013 ausgegangen und dass zum 31. Mai 2013 die langfristige Finanzierung ausgezahlt wird. Die Prognose geht von einer Vollplatzierung des Emissionskapitals bis zum 30. Dezember 2012 aus. Bei der Prognose für den Anleger wurde von einer Einzahlung der ersten Rate in Höhe von 25 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich des 5%igen Agios zum 31. Oktober 2012 und der zweiten Rate in Höhe von 75 Prozent der Pflichteinlage zum 30. April 2013 ausgegangen. Alle Beträge werden inklusive anfallender Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Wirtschaftlichkeitsprognose stellt die Zahlungsströme für alle Gesellschafter dar. Die Beteiligung der geschäftsführenden Kommanditistin in Höhe der gestundeten Kommanditeinlage ist bei den Zinseinnahmen und bei den Auszahlungen an die Gründungsgesellschafter berücksichtigt. Es wird unterstellt, dass die geschäftsführende Kommanditistin ihre erhöhte Kommanditeinlage zum 31. Dezember 2018 herabsetzt. Insgesamt handelt es sich um Planzahlen, so dass es zu Abweichungen kommen kann. Insbesondere für die Zeit nach Ablauf der Grundmietzeit ist mit einer zunehmend höheren Prognoseunsicherheit zu rechnen. Erläuterungen zu der Liquiditätsprognose und der Prognose der steuerlichen Ergebnisse Der Mietvertrag mit dem Freistaat Bayern enthält eine Klausel hinsichtlich der Wertsicherung der Mieteinnahmen. Verändert sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem zum Zeitpunkt des Mietbeginns festgestellten Stand, verändert sich die Miete jährlich im gleichen prozentualen Verhältnis mit Wirkung zum auf den Monat der Änderung des Indexes folgenden Monat. Die ersten 18 Monate ab Beginn des Mietverhältnisses findet keine Mietanpassung statt. Für die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes wurde ab dem 1. Juni 2013 eine Inflationsrate von 2,0 Prozent p. a. angenommen. Die Prognose der Mieteinnahmen beruht auf der Annahme, dass der Freistaat Bayern sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ordnungsgemäß erfüllt und das Fondsobjekt auch über die Festlaufzeit von zwölf Jahren weiter anmieten wird. Nach Ende der Mietvertragslaufzeit wurde ein Abschlag von 5 Prozent auf den dann kalkulierten Mietzins kalkuliert. Detaillierte Angaben über den Mietvertrag sind im Kapitel Rechtliche Grundlagen Mietvertrag, Seite 96 f. dargestellt. 2. Mietausfall Für einen möglichen Mietausfall wurde ab dem 1. Juni 2025 ein Betrag in Höhe von 2,0 Prozent der jährlichen Mieteinnahmen angesetzt. 3. Zinseinnahmen Für die Verzinsung der monatlichen Liquiditätsüberschüsse sowie der Liquiditätsreserve wurde im Jahr 2013 ein durchschnittlicher Guthabenzins von 1,5 Prozent p. a. kalkuliert, über die gesamte restliche Prognosedauer wurde ein Zins von 2,5 Prozent p. a. kalkuliert (vor Abgeltungsteuer). Zusätzlich zahlt die geschäftsführende Kommanditistin, die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH, bis Ende 2018 einen Zinssatz von 5,6 Prozent p. a. auf ihr gestundetes Kapital. 70 HESSE NEWMAN Capital

71 Wirtschaftliche Grundlagen Wirtschaftlichkeitsprognose /Prognose für den Anleger 4. Summe Einnahmen Die Summe der Einnahmen ergibt sich aus den Zeilen 1 bis Nicht umlagefähige Betriebs- und Verwaltungskosten Hierzu gehören alle kalkulierten Kosten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung und der Verwaltung der Immobilie und der Gesellschaft, wie z. B. Rechtsanwaltskosten, Monitoring und Versicherungen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Dafür wurde in der Prognose ein Betrag in Höhe von 2,4 Prozent der jährlichen Mieteinnahmen unterstellt. Darüber hinaus beinhaltet diese Position Kosten für zukünftig alle drei Jahre im Auftrag der finanzierenden Bank zu erstellende Gutachten. 6. Instandhaltung/Instandsetzung/Renovierung Für die laufenden Instandhaltungsmaßnahmen wurden für die Büro- und Seminarräume 7,00 Euro je Quadratmeter, für Lagerflächen 3,50 Euro je Quadratmeter und je Stellplatz 25,00 Euro jeweils zuzüglich der nicht abzugsfähigen Umsatzsteuer angesetzt. Eine jährliche Kostensteigerung von 2,0 Prozent wurde ab dem Jahr 2014 unterstellt. Für die ersten fünf Jahre nach Fertigstellung wurde der Betrag um 75 Prozent gekürzt, da davon ausgegangen werden kann, dass nahezu alle Instandhaltungsmaßnahmen durch Gewährleistungsansprüche abgedeckt sind. Bei Ablauf der Grundmietzeit wurde im Jahr 2025 ein Betrag von Euro für Renovierungsmaßnahmen berücksichtigt. 7. Verwaltungskosten Mit der laufenden Verwaltung der Emittentin ist die Hesse Newman Capital AG beauftragt. Hierfür erhält sie ab dem 1. Januar 2013 eine vertraglich vereinbarte Vergütung in Höhe von Euro p. a. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusätzlich sind ab 2013 die Haftungsvergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin in Höhe von Euro p. a. und die Vergütung für die geschäftsführende Kommanditistin in Höhe von Euro p. a. zuzüglich Umsatzsteuer berücksichtigt. Ferner enthält die Position kalkulierte Kosten für die Steuererklärung in Höhe von Euro p. a. sowie Jahresabschlusskosten in Höhe von Euro p. a. jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bis auf die Vergütung für die laufende Verwaltung wurden alle Positionen ab dem Jahr 2014 mit 2,0 Prozent p. a. gesteigert. 8. Treuhandvergütung Für die laufende Treuhandverwaltung erhält die Treuhänderin ab 2013 jährlich Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Dieser Betrag wird ab dem Jahr 2014 um 2,0 Prozent p. a. gesteigert. 9. Darlehenszinsen Die Zinszahlungen für das langfristige Darlehen erfolgen monatlich nachschüssig. Vereinbart ist ein Festzinssatz inklusive Marge von 3,14 Prozent p. a. bis zum 31. Dezember Für die Anschlussfinanzierung wurde für einen Zeitraum von vier Jahren ein Zinssatz von 5,0 Prozent p. a. bei monatlich nachschüssiger Zahlungsweise angenommen. Dieser Wert orientiert sich an dem durchschnittlichen Wert der letzten sieben Jahre für 4-jährige Zinsbindung (vdp Pfandbriefkurve) zuzüglich einer Marge von ca. 1,8 Prozentpunkten. 10. Tilgung Darlehen Der dargestellte Tilgungsverlauf entspricht den Vereinbarungen des Darlehensvertrages. Die anfängliche Tilgung beträgt 1,0 Prozent p. a. Die Tilgungszahlungen erfolgen monatlich nachschüssig. Für den Zeitraum der Anschlussfinanzierung wurde ebenso von einer Tilgung in Höhe von 1,0 Prozent p. a. bezogen auf die Restschuld des langfristigen Darlehens zum 31. Dezember 2022 ausgegangen. 11. Summe Ausgaben Die Summe der Ausgaben ergibt sich aus den Zeilen 5 bis Einnahmenüberschuss Der prognostizierte Einnahmenüberschuss ist der Saldo aus der Summe der Einnahmen (Zeile 4) und der Summe der Ausgaben (Zeile 11). 13. Auszahlungen Gründungsgesellschafter Die geschäftsführende Kommanditistin erhält planmäßig anteilige Auszahlungen auf die jeweils gehaltene Einlage. Hesse Newman Classic Value 6 71

72 14. Auszahlungen an die Kommanditisten Die Kommanditisten erhalten aus dem Einnahmenüberschuss der Emittentin planmäßig anteilige Auszahlungen jeweils ab dem der Einzahlung der jeweiligen Einlage zuzüglich Agio folgenden Monat für den jeweils eingezahlten Anteil der Pflichteinlage. Auszahlungen sollen im Januar eines jeden Jahres für das vorhergehende Jahr, erstmals im Januar 2013, erfolgen. 15. Auszahlungen in Prozent des eingezahlten Kommanditkapitals p. a. Die prognostizierten Auszahlungen betragen 5,75 Prozent p. a. von 2012 bis 2025 und danach 6,0 Prozent p. a., jeweils bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital ohne Agio. 16. Liquiditätsreserve Die Liquiditätsreserve zeigt die voraussichtliche Liquidität der Emittentin. Sie dient der Dispositionsfähigkeit der Emittentin und steht auch als Rücklage für außerplanmäßige Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen sowie für sonstige eventuelle Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung. 17. Restschuld Darlehen Die Restschuld ergibt sich aus der Darlehensaufnahme abzüglich aller Tilgungszahlungen (Zeile 10). Zum 31. Dezember 2022, nach Ablauf der Zinsbindungsfrist, beträgt die Restschuld ca. 90,3 Prozent des ursprünglich aufgenommenen Fremdkapitals. 18. bis 22. Steuerliche Ergebnisse Unter Berücksichtigung einer Abschreibung des Gebäudeanteils der Immobilie von 2,0 Prozent p. a. und der Werbungskosten der Investitionsphase ergibt sich das in Zeile 20 ausgewiesene steuerliche Ergebnis. Bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital ohne Agio ergibt sich der in Zeile 21 dargestellte Prozentwert. In Zeile 22 wird das steuerliche Ergebnis in Prozent über den gesamten Prognosezeitraum kumuliert. Zu den Einzelheiten der steuerlichen Behandlung der Emittentin siehe das Kapitel Steuerliche Grundlagen. Prognose für den Anleger Die Prognose für eine Beteiligung in Höhe von Euro zuzüglich Agio basiert auf der Wirtschaftlichkeitsprognose und einem angenommenen Verkauf der Immobilie zum 31. Dezember 2026 zum 15,47-Fachen der dann prognostizierten Jahresmiete (Abzug einer halben Jahresmiete vom Ankaufsfaktor). Für die Anlegerprognose wurde von einem persönlichen Steuersatz des Anlegers von 45 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag ausgegangen. Für die Zinseinnahmen wurde die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag unterstellt. Eine gegebenenfalls anfallende Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt. Dargestellt werden der Beitritt eines Anlegers und die Einzahlung der ersten Rate in Höhe von 25 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich des 5%igen Agios zum 31. Oktober 2012 und der zweiten Rate in Höhe von 75 Prozent der Pflichteinlage zum 30. April HESSE NEWMAN Capital

73 Wirtschaftliche Grundlagen Verkaufsprognose Verkaufsprognose und Abweichung von der Prognose Alle Angaben in TEUR PROGNOSE Verkaufsfaktor 14,47 15,47 16,47 1. Prognostizierte Jahresmiete Verkaufserlös Fremdkapital Restschuld Verkaufsprovision Steuerfreier Liquidationserlös Angenommener steuerfreier Liquidationserlös zum Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen. Die Verkaufsprognose unterstellt beispielhaft eine Veräußerung der Immobilie zum 31. Dezember Die jeweiligen Veräußerungserlöse der unterschiedlichen Szenarien ergeben sich aus der Multiplikation der Verkaufsfaktoren mit der prognostizierten Jahresmiete. Der angenommene steuerfreie Liquidationserlös zum 31. Dezember 2026 berücksichtigt die gemäß Gesellschaftsvertrag an die geschäftsführende Kommanditistin zu zahlende Vergütung in Höhe von 2,0 Prozent inklusive etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer bezogen auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis der Immobilie und der Summe aus den zur Ablösung der Finanzierungsverbindlichkeiten notwendigen Mitteln. Grundsätzlich kann der Verkauf auch wesentlich früher oder später erfolgen. Die Wertentwicklung und somit der erzielbare Erlös sind von der Marktsituation zum Verkaufszeitpunkt, das heißt insbesondere von der Entwicklung des Standortes, dem Vermietungsstand, dem Zustand des Objektes und der Steigerung des Verbraucherpreisindex, abhängig. Aus diesem Grund handelt es sich bei den unterschiedlichen Szenarien der Verkaufsprognose lediglich um Annahmen, die aus heutiger Sicht möglich erscheinen. Wirtschaftlichkeitsprognose und Abweichung von der Prognose Alle Angaben in TEUR Beispielhaft für eine Beteiligung in Höhe von Euro PROGNOSE Verkaufsfaktor 14,47 15,47 16,47 1. Beteiligung Agio Auszahlungen Steuerzahlungen bei einem Steuersatz von 47,475 %* Steuerfreier Liquidationserlös Prognostizierter Mittelrückfluss nach Steuern ( ) Prognostizierter Mittelrückfluss nach Steuern in % des Kommanditkapitals ohne Agio 157,9 % 170,2 % 182,4 % * Für Zinseinnahmen wurde der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen. Die Beispielrechnung weist den Überschuss bzw. Mittelrückfluss nach Steuern für eine Beteiligung in Höhe von Euro zuzüglich Agio nach ca. 14 Jahren aus. Die Einzahlung der ersten Rate in Höhe von 25 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich des 5%igen Agios wurde zum 31. Oktober 2012 und der zweiten Rate in Höhe von 75 Prozent der Pflichteinlage zum 30. April 2013 unterstellt. Der Liquidationserlös ist ebenso wie der Mittelrückfluss für das 14,47-, 15,47- und 16,47-Fache der Jahresmiete dargestellt. Hesse Newman Classic Value 6 73

74 Sensitivitätsanalysen Die nachfolgenden Sensitivitätsanalysen zeigen die Auswirkungen von Abweichungen von den Prognosen auf. Änderungen wesentlicher Parameter bzw. Annahmen können den Gesamterfolg einer Beteiligung an der Emittentin signifikant beeinflussen. Die nachfolgenden Grafiken zeigen einen Gesamtmittelrückfluss vor Steuern, der entsprechend der angenommenen negativen und positiven Entwicklung einzelner Parameter angepasst wurde. Der Gesamtmittelrückfluss bezieht sich jeweils auf das eingezahlte Kapital ohne Agio. In allen Szenarien werden die Liquiditätsreserve sowie deren Verlauf weitgehend unverändert gelassen. Diese Vorgehensweise trifft auch auf alle anderen Positionen der Wirtschaftlichkeitsprognose zu, die nicht Gegenstand der jeweiligen Sensitivitätsanalyse sind. Bei den dargestellten Szenarien handelt es sich um Beispiele, die den Einfluss der einzelnen Faktoren verdeutlichen sollen. Größere Abweichungen als hier dargestellt bzw. eine Kumulierung von Abweichungen sind grundsätzlich möglich. Inflationsrate in Abweichung von der Prognose Gesamtmittelrückfluss bei abweichender Inflationsrate ab dem 1. Juni 2013 in Prozent Mietausfall in Abweichung von der Prognose Gesamtmittelrückfluss bei abweichendem Mietausfall nach Auslauf des Mietvertrages in Prozent PROGNOSE 1,5 % 2,0 % 2,5 % Inflationsrate 0 PROGNOSE 2,0 % 10 % 20 % Mietausfall 74 HESSE NEWMAN Capital

75 Wirtschaftliche Grundlagen Sensitivitätsanalysen Instandhaltungskosten in Abweichung von der Prognose Gesamtmittelrückfluss bei abweichenden Instandhaltungskosten in Prozent Zinssatz Anschlussfinanzierung in Abweichung von der Prognose Gesamtmittelrückfluss bei abweichenden Zinssätzen ab dem 1. Januar 2023 in Prozent PROGNOSE Steigerung Steigerung % % Instandhaltungskosten PROGNOSE 4 % 5 % 6 % Zinssatz Anschlussmietzins in Abweichung von der Prognose Anschlussmietzins, bei dem eine Bedienung der Finanzierung über den Prognosezeitraum hinaus möglich ist Annahmen: Der Freistaat Bayern verzichtet auf die mietvertragliche Verlängerungsoption und kündigt den Vertrag nach der Hauptmietzeit im Jahr 2025 Vermietung der Stellplätze zum prognostizierten Mietzins Ab 2025 keine Auszahlungen, keine Veräußerung zum 31. Dezember 2026 Liquiditätsreserve bleibt positiv Kein Ansatz von Renovierungskosten im Jahr 2025 Mietzins: EUR 3,65/m² vermietbare Fläche Hesse Newman Classic Value 6 75

76 Rechtliche Grundlagen

77 Rechtliche Grundlagen Angaben über die Vermögensanlage Rechtliche Grundlagen Angaben über die Vermögensanlage Art, Anzahl und Gesamtbetrag der Vermögensanlage Die Anleger beteiligen sich mittelbar als Treugeber über die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh (Treuhänderin) an dem Kommanditkapital der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG (Emittentin oder Gesellschaft), Hamburg. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage (geplantes Emissionskapital der Emittentin) beträgt 11,84 Mio. Euro. Die Mindestbeteiligung beträgt Euro. Hierauf wird ein Agio von 5 Prozent erhoben. Demgemäß ergibt sich rechnerisch eine Anzahl von maximal Kommanditanteilen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt und bevollmächtigt, das Kapital der Gesellschaft auf bis zu 13,0 Mio. Euro zu erhöhen. Zudem sind geringere Einlagen unterhalb der Mindestbeteiligung mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin zulässig. Höhere Beträge sollen ohne Rest durch teilbar sein. Beitritt zur Emittentin und Treuhandverhältnis Durch Unterzeichnung und Übermittlung der Beitrittserklärung gibt der Anleger gegenüber der Treuhänderin ein Angebot auf mittelbaren Beitritt zur Gesellschaft ab. Die Treuhänderin übersendet dem Anleger eine Kopie der von ihr gegengezeichneten Beitrittserklärung. Der Beitritt wird mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Treuhänderin beim Treugeber wirksam. Der auf Seite 91 f. beschriebene und im Verkaufsprospekt auf Seite 124 bis 127 abgedruckte Treuhand- und Verwaltungsvertrag regelt das Verhältnis der Anleger zur Treuhänderin. In Verbindung mit dem auf Seite 113 bis 123 abgedruckten Gesellschaftsvertrag vermittelt er den Anlegern die mit einer Beteiligung verbundenen Rechte. Die Anleger werden grundsätzlich so gestellt, als ob sie unmittelbar der Emittentin beigetreten wären. Daher stehen ihnen die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen, mit der Beteiligung verbundenen Rechte auch mittelbar über die Treuhänderin zu. Sie sind berechtigt, selbst an Gesellschafterversammlungen teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Auch können sie ihre Beteiligung direkt übernehmen und sich als Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen, vorausgesetzt der Gesellschaft erwachsen aus der Übertragung keine unverhältnismäßigen steuerlichen Nachteile. Im Falle einer unmittelbaren Eintragung in das Handelsregister besteht der Treuhand- und Verwaltungsvertrag als Verwaltungsvertrag fort. Die Anleger können der Treuhänderin auch Weisungen für Beschlussfassungen im Rahmen von Gesellschafterversammlungen erteilen. Derartige Weisungen werden schriftlich erteilt. Gehen der Treuhänderin keine ausdrücklichen Weisungen zu, ist sie verpflichtet, sich bei Beschlussfassungen mit den jeweiligen Stimmen zu enthalten. Hauptmerkmale der Anteile/Rechte der Gesellschafter Den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sowie den zukünftigen Kommanditisten bzw. Treugebern stehen Rechte auf Ergebnisbeteiligung und Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen, Informations- und Kontrollrechte, Mitwirkungsrechte, Übertragungsrechte sowie Ansprüche hinsichtlich eines etwaigen Liquidationserlöses sowie auf ein Abfindungsguthaben bei Ausscheiden zu. Die Haftsummen betragen einheitlich 10 Prozent der Pflichteinlagen. Abweichungen der Hauptmerkmale zwischen den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und den zukünftigen Gesellschaftern bestehen bei den Rechten auf Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung, bei der Einlageverpflichtung und dem Auseinandersetzungsguthaben, Mitwirkungs- und Stimmrechten, bei dem Recht auf Kostenersatz und Vergütungen, bei der Befugnis zur Geschäftsführung und Liquidation sowie bei den Kündigungs- und Übertragungsrechten. Ferner zahlen die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Studieren weiß-blau Bayern ist ein beliebtes Ausbildungsziel. Aktuell sind ca junge Menschen an bayerischen Hochschulen immatrikuliert. Hesse Newman Classic Value 6 77

78 die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH und die Beteiligungsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Nr. 6 mbh, kein Agio. Es bestehen keine Ansprüche ehemaliger Gesellschafter aus einer Beteiligung an der Emittentin. Die Hauptmerkmale und die Abweichungen werden nachfolgend auf Seite 78 bis 81 dargestellt. Im Übrigen stimmen die Hauptmerkmale der Anteile der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung mit denen der beitretenden Anleger überein. und der Gebäude auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geschuldeten Jahresmiete (ohne Umsatzsteuer und Betriebskostenvorauszahlungen) multipliziert mit dem Faktor 16,75 anzusetzen ist. Soweit die geschäftsführende Kommanditistin noch Zahlungen auf ihre gestundete Einlageverpflichtung schuldet, ist das Auseinandersetzungsguthaben der geschäftsführenden Kommanditistin entsprechend zu kürzen. Ein positives oder negatives Auseinandersetzungsguthaben ist innerhalb von acht Wochen von der ausgleichspflichtigen Partei zur Zahlung fällig. Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin Gemäß 2 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages darf die Kommanditbeteiligung der geschäftsführenden Kommanditistin vor dem 31. Dezember 2018 nicht weniger als 5,1 Prozent des Gesellschaftskapitals betragen. Die Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft durch Erhöhung der Kommanditeinlage der Treuhänderin und Erhöhung der Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin hat jeweils in dem Verhältnis zu erfolgen, dass die Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin mindestens 5,1 Prozent am Kapital der Gesellschaft beträgt. Soweit die Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin aufgrund der vorgenommenen Kapitalerhöhungen steigt, ist die geschäftsführende Kommanditistin nicht zur Einzahlung ihrer erhöhten Kommanditeinlage verpflichtet. Die Zahlung der erhöhten Kommanditeinlage wird der geschäftsführenden Kommanditistin bis zum 31. Dezember 2018 gestundet. Der gestundete Betrag ist mit 5,6 Prozent p. a. zu verzinsen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt und bevollmächtigt, zum 31. Dezember 2018 ihre erhöhte Kommanditeinlage auf Euro herabzusetzen ( 2 Ziffer 13 des Gesellschaftsvertrages). Macht die geschäftsführende Kommanditistin von dieser Kapitalherabsetzung Gebrauch, so erhält sie von der Gesellschaft eine Abfindung mit der Besonderheit, dass in der aufzustellenden Auseinandersetzungsbilanz der Verkehrswert der Grundstücke Ergebnisverteilung, Auszahlungen Die Anleger sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile (Pflichteinlage ohne Agio) am Gewinn oder Verlust sowie am steuerlichen Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Hiervon abweichend sollen soweit möglich das handelsrechtliche Ergebnis sowie das steuerliche Ergebnis so verteilt werden, dass die Anleger unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts entsprechend dem Verhältnis der festen Kapitalanteile, wie sie am Ende des Geschäftsjahres 2013 bzw. im Falle der Verlängerung der Platzierungsfrist nach dem Beitritt sämtlicher Anleger bestehen, begünstigt und belastet sind (abweichende Ergebnisverteilungsabrede). Auch Jahresergebnisse der dem Wirtschaftsjahr 2013 folgenden Wirtschaftsjahre können von der abweichenden Ergebnisverteilungsabrede betroffen sein, soweit dies zur Erreichung der angestrebten Begünstigung bzw. Belastung der Anleger erforderlich ist. Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft werden, vorbehaltlich einer angemessenen Zuführung zur Liquiditätsreserve, an die Kommanditisten im Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile ausgezahlt. Die Vorabauszahlungen erfolgen jährlich im Januar eines laufenden Jahres für das vorhergehende Jahr, erstmalig im Januar Anleger partizipieren an den Auszahlungen zeitanteilig ab dem der Zahlung der jeweils geschuldeten Einlage zuzüglich Agio folgenden Monat, nicht jedoch bei Zahlung vor Fälligkeit. Die geschäftsführende Kommanditistin partizipiert an den Auszahlungen auch während des Zeitraumes, in dem ihr die Einlage gestundet ist. 78 HESSE NEWMAN Capital

79 Rechtliche Grundlagen Angaben über die Vermögensanlage Vergütungen Die Treuhänderin, die persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende Kommanditistin erhalten einen Kostenersatz sowie Vergütungen ( 6 des Gesellschaftsvertrages). Detaillierte Angaben finden sich im Abschnitt Angaben über die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, Seite 83 bis 86. Informations- und Kontrollrechte Den Anlegern stehen gemäß 13 des Gesellschaftsvertrages umfassende Informations- und Kontrollrechte zu. Die Anleger können von der geschäftsführenden Kommanditistin Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Sofern diese einem begründeten Auskunftsverlangen nicht binnen angemessener Frist nachkommt oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt, sind die Anleger berechtigt, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen oder durch einen Wirtschaftsprüfer einsehen zu lassen. Die Informations- und Kontrollrechte nimmt gemäß 6 Ziffer 5 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages die Treuhänderin für den Anleger wahr, der diese Rechte aber auch selbst oder durch einen Wirtschaftsprüfer ausüben kann. Die geschäftsführende Kommanditistin darf die Auskunftserteilung und die Einsichtnahme verweigern, wenn zu befürchten ist, dass ein Anleger die Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken ausübt oder der Gesellschaft hierdurch ein nicht unerheblicher Nachteil droht. Die Anleger haben über alle ihnen bekannt gewordenen Angelegenheiten der Gesellschaft Stillschweigen zu bewahren, soweit es die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verlangt. Mitwirkungs- und Stimmrechte Die Anleger entscheiden durch Gesellschafterbeschlüsse insbesondere über die in 3 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages genannten Geschäfte. In Ausnahmefällen zur Abwehr schwerer wirtschaftlicher Nachteile darf die geschäftsführende Kommanditistin auch ohne die erforderlichen Zustimmungen handeln. Gesellschafterbeschlüsse werden entweder in der Gesellschafterversammlung ( 11 des Gesellschaftsvertrages) oder im schriftlichen Beschlussverfahren ( 12 des Gesellschaftsvertrages) gefasst. In der Regel werden Gesellschafterbeschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst ( 10 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages). Bestimmte Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen ( 10 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages). Je 100 Euro der gezeichneten und voll eingezahlten Pflichteinlage gewähren eine Stimme, wobei das Stimmrecht eines einzelnen Kommanditisten bzw. Treugebers ungeachtet seiner übernommenen Einlage auf maximal Stimmen begrenzt ist. Die geschäftsführende Kommanditistin verfügt auch während des Zeitraumes, während dessen ihre Einlageleistung gestundet ist, über ein Stimmrecht von einer Stimme je 100 Euro Kommanditeinlage. Die persönlich haftende Gesellschafterin verfügt, unabhängig von ihrer Beteiligung an der Gesellschaft, stets über mindestens 200 Stimmen. Übertragungen und sonstige Verfügungen, Handelbarkeit Anleger haben gemäß 7 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und 14 des Gesellschaftsvertrages das Recht, über ihren Kommanditanteil bzw. ihre treuhänderisch gehaltene Beteiligung zu verfügen. Verfügungen sind insbesondere alle vollständigen oder teilweisen Übertragungen und Belastungen. Übertragungen erfolgen durch Abtretung. Jede Verfügung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin, die aber nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf. Sachliche Gründe können sich beispielsweise aus einer beabsichtigten Übertragung an einen Dritten, der im Wettbewerb zur Emittentin steht, ergeben. Der Gesellschaftsanteil kann grundsätzlich an Dritte übertragen oder belastet werden. Er ist vererblich und kann auch im Rahmen einer Schenkung übertragen werden. Die bei einer Teilung gebildeten Kommanditanteile sollen ohne Rest durch teilbar sein und mindestens Euro betragen. Hesse Newman Classic Value 6 79

80 Verfügungen über den Gesellschaftsanteil der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder der geschäftsführenden Kommanditistin bedürfen der wechselseitigen Zustimmung ( 14 Ziffer 5 und 6 des Gesellschaftsvertrages). Eine Übertragung des Gesellschaftsanteils der geschäftsführenden Kommanditistin vor dem 31. Dezember 2018 ist ausgeschlossen. Einzelheiten bei Tod eines Gesellschafters regelt 15 des Gesellschaftsvertrages. Die freie Handelbarkeit ist durch die genannten Zustimmungserfordernisse bei Verfügungen eingeschränkt, zudem ist die freie Handelbarkeit der Vermögensanlage dadurch eingeschränkt, dass kein einheitlich geregelter Zweitmarkt für den Handel von Anteilen existiert (siehe auch Risiken der Vermögensanlage Fungibilität, Seite 24 f.). Kündigung/Liquidation Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen, frühestens jedoch zum 31. Dezember Die Treuhänderin ist berechtigt, die von ihr übernommene Kommanditbeteiligung auch bereits vor diesem Zeitpunkt zu kündigen. Jede Kündigung ist schriftlich per Einschreiben an die Treuhänderin bzw. im Fall von unmittelbar als Kommanditisten beteiligten Anlegern an die Gesellschaft zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum des Zugangs der Kündigungserklärung. Weitere Einzelheiten regelt 16 des Gesellschaftsvertrages. Sollten der geschäftsführenden Kommanditistin infolge der zu erwartenden gesetzlichen Regulierung bisher nicht bestehende Rechtspflichten auferlegt werden, so ist die persönlich haftende Gesellschafterin ohne Beschluss der übrigen Gesellschafter berechtigt, unverzüglich einen geeigneten Gesellschafter zur geschäftsführenden Kommanditistin zu bestellen bzw. in die Gesellschaft aufzunehmen oder die Aufgaben der geschäftsführenden Kommanditistin soweit zulässig und erforderlich durch Erteilung eines entsprechenden Auftrags auf einen geeigneten Dritten zu übertragen. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafter die Auflösung beschließen. Bei Auflösung der Gesellschaft wird das Vermögen der Gesellschaft einschließlich aller stillen Reserven nach Begleichung der Verbindlichkeiten auf die Gesellschafter entsprechend 19 des Gesellschaftsvertrages verteilt. Im Falle der Veräußerung erhält der Liquidator eine Vergütung in Höhe von 2,0 Prozent inklusive etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis für die Liegenschaft und der Summe aus den zur Ablösung der Finanzierungsverbindlichkeiten notwendigen Mittel und einer etwaigen Maklerprovision. Ausscheiden/Auseinandersetzungsguthaben Neben der ordentlichen Kündigung können Gesellschafter gemäß weiteren in 17 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages genannten Gründen aus der Gesellschaft ausscheiden (z. B. bei Nichterbringung der Einlage). Zudem ist die geschäftsführende Kommanditistin gemäß 17 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, nach ihrem Ermessen in Ausnahmefällen, z. B. in Fällen nachhaltiger wirtschaftlicher Notlagen, dem Wunsch nach vorzeitigem Ausscheiden einzelner Anleger zu entsprechen. Im Falle des Ausscheidens eines Anlegers aus der Gesellschaft hat der Anleger Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, sofern er seine Einlage geleistet hat. In der Auseinandersetzungsbilanz werden ein etwaiger Firmenwert sowie stille Reserven nicht berücksichtigt. Stille Reserven sind nur zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung an der Gesellschaft ordentlich gekündigt wird. In diesem Fall sind die Vermögensgegenstände in der Auseinandersetzungsbilanz mit den Verkehrswerten zu berücksichtigen, wobei ein etwaiger Firmenwert unberücksichtigt bleibt. Ergibt sich ein negatives Auseinandersetzungsguthaben, begründet dies keine Forderung der Gesellschaft oder der geschäftsführenden Kommanditistin gegen den 80 HESSE NEWMAN Capital

81 Rechtliche Grundlagen Angaben über die Vermögensanlage ausgeschiedenen Gesellschafter; das Auseinandersetzungsguthaben des Gesellschafters beträgt in diesem Fall 0 Euro. Für die Höhe der Abfindung gilt, dass der auf den Tag des Ausscheidens ermittelte Wert maßgebend ist. Erfolgt das Ausscheiden des Gesellschafters aufgrund 17 Ziffer 1 Satz 3 b) bis j) des Gesellschaftsvertrages, beträgt die Abfindung 60 Prozent des ermittelten Wertes. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Zahlungsstundung eines Auseinandersetzungsguthabens zu verlangen, wenn im Falle der Auszahlung die Liquidität der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigt wird. Weitere Einzelheiten, insbesondere auch zu den Fälligkeiten eines etwaigen Abfindungsguthabens, regelt 18 des Gesellschaftsvertrages. Im Hinblick auf die gesonderte Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens im Falle der Herabsetzung der Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin vergleiche Seite 78. Ombudsstelle Die Emittentin, die Anbieterin und die Treuhänderin haben sich dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene Fonds angeschlossen und unterwerfen sich den jeweils geltenden Regelungen der Verfahrensordnung der Ombudsstelle. verjährt sein. Beschwerden sind schriftlich mit einer kurzen Sachverhaltsschilderung und gegebenenfalls weiteren zum Verständnis notwendigen Unterlagen einzureichen. Der Anleger hat zu versichern, dass in der Streitigkeit noch kein Gericht und/oder keine andere Schlichtungsstelle angerufen und auch kein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen wurde. Die Emittentin, die Anbieterin und/oder die Treuhänderin sind an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand Euro nicht übersteigt. Bei Beschwerden mit einem höheren Wert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung ab. Den Anlegern steht es aber auch dann frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, wenn bereits ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde. Zahlstellen Die Anbieterin, die Hesse Newman Capital AG, Gorch- Fock-Wall 3, Hamburg, hält den Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt, den letzten veröffentlichten Jahresabschluss und den Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereit. Die Emittentin, die Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG, Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg, führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger aus. Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist unter Postfach , Berlin Telefon: (030) Telefax: (030) info@ombudsstelle-gfonds.de Internet: erreichbar. Unter dieser Adresse ist sowohl ein Merkblatt über das Verfahren als auch die jeweils gültige Verfahrensordnung erhältlich. Das Verfahren ist dann zulässig, wenn es sich um einen nach der Verfahrensordnung gültigen Verfahrensgegenstand handelt. Der geltend gemachte Anspruch darf nicht bereits Erwerbspreis/Einzahlung der Pflichteinlage und des Agios Der Erwerbspreis entspricht der Pflichteinlage bzw. der Zeichnungssumme ohne Agio. Die Mindestbeteiligung beträgt Euro; geringere Einlagen sind mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin zulässig. Höhere Beteiligungen sollen ohne Rest durch teilbar sein. Zuzüglich zum Erwerbspreis wird ein Agio in Höhe von 5 Prozent bezogen auf die Pflichteinlage erhoben. Die Einzahlung der Pflichteinlage sowie des Agios ist auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Emittentin, Kontonummer bei der Donner & Reuschel AG, Hamburg, BLZ , wie folgt zu leisten: Hesse Newman Classic Value 6 81

82 25 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich des 5%igen Agios nach Annahme des Beitritts und Aufforderung durch die Treuhänderin bis zum letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats; 75 Prozent der Pflichteinlage zum 30. April Bei Beitritt nach dem 29. März 2013: 100 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich 5 Prozent Agio bis zum letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats. Einreichung der Beitrittserklärung/ Entgegennahme von Willenserklärungen Dem Verkaufsprospekt liegt eine Beitrittserklärung einschließlich Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung bei. Die notwendigen Angaben für die Identitätsprüfung finden sich auf der Beitrittserklärung. Die vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Beitrittserklärung ist zusammen mit den Anlagen gemäß der Identitätsprüfung direkt oder über den Vertriebsbeauftragten bei der Anbieterin, der Hesse Newman Capital AG, Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg, einzureichen. Zeichnungsfrist Die Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes bzw. der Hinweisbekanntmachung und endet am 31. Dezember Die geschäftsführende Kommanditistin kann nach eigenem Ermessen, z. B. bei Vollplatzierung, das Ende der Zeichnungsfrist auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt verlegen. Die Annahme der Beitrittserklärung kann nicht garantiert werden. Nach dem Beitritt ist eine Kürzung von Beteiligungsbeträgen durch die Emittentin nur möglich, wenn der Anleger seine Einlage nicht oder nicht vollständig einzahlt oder es im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen zu Teilungen der Beteiligungen kommt. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Angebot im Ausland Das Angebot erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland und richtet sich an Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Platzierungen in anderen Staaten sind unter Beachtung der dortigen rechtlichen Besonderheiten nicht ausgeschlossen. Staaten und/oder Teilbeträge stehen nicht fest. Grundsätzlich können auch Personen mit Wohnsitz in anderen Staaten Beteiligungen erwerben, wobei Personen, die die US-Staatsbürgerschaft haben oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) sind, von einer Beteiligung an der Emittentin ausgeschlossen sind. Weitere Angaben zu der Vermögensanlage Angaben zu weiteren Kosten der Anleger und weiteren Leistungen/Haftung der Kommanditisten bzw. der Treugeber sowie zu der Gesamthöhe von Provisionen und vergleichbaren Vergütungen finden sich auf Seite 16 f. Angaben über die Emittentin Emittentin ist die Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg, geschäftsansässig Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg. Die Eintragung ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRA erfolgt. Die Emittentin wurde am 2. Februar 2012 gegründet und am 28. März 2012 in das Handelsregister eingetragen. Die Emittentin unterliegt als Kommanditgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG deutschem Recht und ist auf unbestimmte Zeit eingegangen. Unternehmensgegenstand der Emittentin ist der Erwerb, die Bebauung, die Vermietung, die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zum Zwecke der Vermögensverwaltung sowie unmittelbar diesem Gesellschaftszweck dienende und fördernde Geschäfte, einschließlich des Begründens und Haltens von Beteiligungen zu diesem Zweck. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Unternehmensgegenstand der Emittentin zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 82 HESSE NEWMAN Capital

83 Rechtliche Grundlagen Angaben über die Vermögensanlage Die Emittentin ist kein Konzernunternehmen im Sinne des Aktiengesetzes, insbesondere nicht im Sinne des 18 AktG. Angaben über die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin ist die Beteiligungsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Nr. 6 mbh mit Sitz in Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Sie leistet keine Kapitaleinlage und verfügt, unabhängig von ihrer Beteiligung an der Emittentin, stets über mindestens 200 Stimmen. Sie unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie und ihre Organe sind von den Beschränkungen des 181 BGB befreit und zur Unterbevollmächtigung/Beauftragung Dritter berechtigt. Angaben über die geschäftsführende Kommanditistin der Emittentin Geschäftsführende Kommanditistin der Emittentin ist die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH mit Sitz in Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als geschäftsführende Kommanditistin an Kommanditgesellschaften. Die geschäftsführende Kommanditistin hält eine Kommanditeinlage in Höhe von zunächst Euro, wobei ihre Kommanditbeteiligung vor dem 31. Dezember 2018 nicht weniger als 5,1 Prozent des Gesellschaftskapitals betragen darf. Zur Geschäftsführung der Emittentin ist allein die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt und verpflichtet. Sie ist neben der persönlich haftenden Gesellschafterin zur Vertretung der Emittentin berechtigt und sie unterliegt keinem Wettbewerbsverbot. Sie und ihre Organe sind von den Beschränkungen des 181 BGB befreit und zur Unterbeauftragung/Beauftragung Dritter berechtigt. Bestimmte Geschäfte bedürfen der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin. Alle Geschäfte der Geschäftsführung, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und die nicht im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplans (Anlage I zum Gesellschaftsvertrag) vorgesehen oder im Verkaufsprospekt dargelegt sind, bedürfen, außer in Ausnahmefällen zur Abwehr schwerer wirtschaftlicher Nachteile, der Zustimmung der Gesellschafter (siehe 3 Ziffer 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages). Angaben über das Kapital der Emittentin Zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes wird ein gezeichnetes Kapital der Emittentin in Höhe von Euro von den derzeitigen Gesellschaftern gehalten. Die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH hält eine vollständig eingezahlte Kommanditeinlage in Höhe von Euro. Ferner hält die Treuhänderin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung eine ausstehende Kommanditeinlage in Höhe von 100 Euro am Emissionskapital, die sie ab der ersten Kapitalerhöhung für Rechnung der Treugeber halten wird. Es ist vorgesehen, das Kapital der Emittentin durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter und durch Erhöhung der Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin auf bis zu 12,5 Mio. Euro zu erhöhen. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, das Kommanditkapital darüber hinaus maximal auf bis zu 13,0 Mio. Euro zu erhöhen. In Bezug auf die Emittentin wurden bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz ausgegeben. Aufgrund der Rechtsform der Emittentin bestehen keine Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien. Angaben über die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Gründungsgesellschafter der Emittentin sind die Beteiligungsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Nr. 6 mbh Hesse Newman Classic Value 6 83

84 (Persönlich haftende Gesellschafterin) und die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH (Geschäftsführende Kommanditistin), jeweils mit Sitz in Hamburg. Die Geschäftsanschrift lautet jeweils Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg. Die insgesamt gezeichneten und eingezahlten Einlagen der Gründungsgesellschafter betragen Euro. Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Gründungsgesellschafter und die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh (Treuhänderin) mit Sitz in Hamburg, geschäftsansässig Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg. Die gezeichnete und nicht eingezahlte Einlage der Treuhänderin beträgt 100 Euro. Die insgesamt gezeichneten Einlagen der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung betragen Euro, wovon Euro eingezahlt sind. Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält ab 2012 eine Haftungsvergütung von Euro p.a. Die Vergütung wird nicht zeitanteilig berechnet und erhöht sich jährlich um 2 Prozent bezogen auf den im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Betrag, erstmals zum 1. Januar Die Vergütung versteht sich zuzüglich anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer und ist erstmals fällig am 15. Dezember 2012, danach jeweils hälftig zum 15. Juni und zum 15. Dezember eines jeden Jahres. Bei einem prognosegemäßen Verlauf der Vermögensanlage belaufen sich die Vergütungen der persönlich haftenden Gesellschafterin auf insgesamt Euro zuzüglich anfallender Umsatzsteuer. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Einrichtung zur Übernahme der Geschäftsführung eine einmalige Vergütung in Höhe von Euro zuzüglich anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist verdient mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit und zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember Für die laufende Geschäftsführung erhält sie ab 2012 eine Geschäftsführungsvergütung von Euro p. a. Die Vergütung wird nicht zeitanteilig berechnet und erhöht sich jährlich um 2 Prozent bezogen auf den im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Betrag, erstmals zum 1. Januar Die Vergütung versteht sich zuzüglich anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer und ist erstmals fällig am 15 Dezember 2012, danach jeweils hälftig zum 15. Juni und zum 15. Dezember eines jeden Jahres. Die geschäftsführende Kommanditistin erhält im Fall der Liquidation der Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von 2 Prozent inklusive etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis für die Liegenschaft und der Summe aus den zur Ablösung der Finanzierungsverbindlichkeiten notwendigen Mitteln und einer etwaigen Maklerprovision. Bei einem prognosegemäßen Verlauf der Vermögensanlage belaufen sich die Vergütungen der geschäftsführenden Kommanditistin auf insgesamt Euro zuzüglich anfallender Umsatzsteuer. Die geschäftsführende Kommanditistin ist zudem entsprechend ihrer jeweiligen Pflichteinlage am Gewinn und Verlust und den Auszahlungen der Gesellschaft beteiligt. Sie partizipiert an den Auszahlungen auch während des Zeitraumes in vollem Umfang, in dem ihr die Leistung ihrer Pflichteinlage zu einem Zinssatz von 5,6 Prozent p. a. gestundet ist. Die Emittentin übernimmt zusätzlich die Kosten einer D&O-(gegebenenfalls E&O-)Versicherung für die Tätigkeit der persönlich haftenden Gesellschafterin und der geschäftsführenden Kommanditistin. Sollten der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder der geschäftsführenden Kommanditistin infolge einer gesetzlichen Regulierung Kosten entstehen, die durch ihre Stellung als Gesellschafter der Gesellschaft begründet sind, sind sie berechtigt, diese Kosten der Gesellschaft zu belasten. Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die Treuhänderin eine einmalige pauschale Vergütung in Höhe von Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatz- 84 HESSE NEWMAN Capital

85 Rechtliche Grundlagen Angaben über die Vermögensanlage steuer. Die vorgenannte Vergütung ist anteilig in Abhängigkeit von der Höhe des vermittelten Kommanditkapitals zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember Ab 2013 erhält sie für die laufende Treuhandverwaltung eine Vergütung in Höhe von Euro p. a. Die Vergütung erhöht sich jährlich um 2 Prozent, erstmals zum 1. Januar Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils zusätzlich zu entrichten. Die Vergütung ist jeweils hälftig zum 15. Juni und zum 15. Dezember eines jeden Jahres fällig. Bei einem prognosegemäßen Verlauf der Vermögensanlage belaufen sich die Vergütungen der Treuhänderin auf insgesamt Euro zuzüglich anfallender Umsatzsteuer. Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaftern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, zu. Bei den Gründungsgesellschaftern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung handelt es sich um juristische Personen. Angaben zu Eintragungen in Führungszeugnissen oder zu ausländischen Verurteilungen wegen Straftaten können daher nicht gemacht werden. Über das Vermögen der Gründungsgesellschafter und das Vermögen der Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung waren innerhalb der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung benötigen keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen. Bisher wurde von den Gründungsgesellschaftern und von den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospekterstellung weder eine der genannten Erlaubnisse beantragt noch wurde eine solche aufgehoben. Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen oder die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind weder für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, noch für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen, noch für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind weder mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, noch stellen sie der Emittentin selbst Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln der Emittentin Fremdkapital, noch erbringen sie im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen. Die Gründungsgesellschafter und die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind mittelbare assoziierte bzw. unmittelbare Tochtergesellschaften der Hesse Newman Capital AG. Die Hesse Newman Capital AG selbst Hesse Newman Classic Value 6 85

86 ist mit der Eigenkapitalvermittlung für diese Vermögensanlage beauftragt und bedient sich dabei der Mitarbeit von Vertriebsbeauftragten, zu denen auch verbundene Unternehmen gehören können. Die Hesse Newman Capital AG ist auch mit der Übernahme der Platzierungsgarantie beauftragt und in diesem Rahmen berechtigt, diese Verpflichtung durch die Bereitstellung eines Darlehens zu erbringen. Ferner erbringt die Hesse Newman Capital AG im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte die Konzeption, die Finanzierungsvermittlung und die laufende Verwaltung für die Emittentin. Die aurelis 1. Objektgesellschaft Nürnberg GmbH & Co. KG hat mit dem Freistaat Bayern einen Mietvertrag über die Anlageobjekte geschlossen, der von der Emittentin übernommen wird. Die aurelis 1. Objektgesellschaft Nürnberg GmbH & Co. KG hat mit der Tauber Bau Nürnberg Hoch- und Ingenieurbau GmbH sowie mit der HIB Huber Integralbau GmbH Generalunternehmerverträge über die Errichtung der Anlageobjekte abgeschlossen, die gegebenenfalls für die Gewährleistungsansprüche der Emittentin maßgeblich sind. Angaben über die Geschäftstätigkeit Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind der Erwerb, die Vermietung und die Verwaltung der Liegenschaft Bahnhofstraße 90 bzw. 80 in Nürnberg. Die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage der Emittentin ist von folgenden wesentlichen Verträgen abhängig: Über den Erwerb der Anlageobjekte wurde mit der aurelis 1. Objektgesellschaft Nürnberg GmbH & Co. KG ein Kaufvertrag abgeschlossen. Für die langfristige Finanzierung der Anlageobjekte wurde ein Darlehensvertrag mit der Deutsche Genossenschafts- Hypothekenbank AG geschlossen. Mit der Hesse Newman Capital AG wurden Geschäftsbesorgungsverträge über die Konzeption, die Eigenkapitalvermittlung, die Finanzierungsvermittlung und die Laufende Verwaltung der Emittentin geschlossen. Mit der Hesse Newman Capital AG wurde ein Platzierungsgarantievertrag geschlossen. Mit der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh wurde ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen. Mit der Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbh & Co. KG wurde ein Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen. Eine detaillierte Beschreibung der wesentlichen Verträge findet sich auf den Seiten 91 bis 98. Die Beschreibung der Generalunternehmerverträge findet sich auf Seite 54 f. Zum Ausmaß der Abhängigkeit von der Erfüllung der Verträge siehe das Kapitel Risiken der Vermögensanlage Vertragspartner- und sonstige Risiken auf Seite 23 f. Darüber hinaus ist die Emittentin nicht von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren mit wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin abhängig. Es sind weder Gerichts-, Schieds- noch Verwaltungsverfahren anhängig, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin oder die Vermögensanlage haben können. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden bereits Investitionen getätigt. Die Grunderwerbsteuer für den Erwerb des Grundbesitzes wurde beglichen. Die weiteren laufenden Investitionen sollen gemäß den Prognosen des Verkaufsprospektes erfolgen. Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Angaben über Anlageziele und Anlagepolitik Anlageziel und gleichzeitig Anlagestrategie der Emittentin ist es, aus der Bewirtschaftung und der Veräußerung der Liegenschaft einen Überschuss zu erzielen. Anlagepolitik 86 HESSE NEWMAN Capital

87 Rechtliche Grundlagen Angaben über die Vermögensanlage der Emittentin ist es, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die dem Anlageziel dienen. Die Nettoeinnahmen aus dem Beteiligungsangebot werden zur Anschaffung der Liegenschaft Bahnhofstraße 90 bzw. 80 in Nürnberg (Anlageobjekte) verwendet sowie teilweise in die Liquiditätsreserve eingestellt oder zur Leistung von Auszahlungen an die Gesellschafter verwendet. Folgenden Vertrag hat die Emittentin über die Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon abgeschlossen: Am 2. Mai 2012 wurde ein Kaufvertrag über den Erwerb der Liegenschaft geschlossen, d. h., mit der Realisierung der Anlagestrategie wurde begonnen. Die planmäßige Übernahme der Anlageobjekte soll zum 1. Juni 2013 erfolgen. Die Nettoeinnahmen aus der Emission reichen alleine zur Realisierung der Anlagestrategie nicht aus. Zur Realisierung der Gesamtinvestition wird zusätzlich Fremdkapital aufgenommen. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht genutzt. Möglichkeiten der Änderung der Anlagestrategie oder der Anlagepolitik können nur über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Emittentin erfolgen. Änderungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 Prozent der abgegebenen Stimmen der Gesellschafter der Emittentin. Gesellschafterbeschlüsse werden entweder in Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Beschlussverfahren ( 12 und 13 des Gesellschaftsvertrages) herbeigeführt. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Möglichkeiten der Änderung der Anlagestrategie oder der Anlagepolitik. Der Einsatz von Derivaten und Termingeschäften ist nicht vorgesehen bzw. gehört nicht zur Anlagestrategie oder Anlagepolitik der Emittentin. Der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern, den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, der Treuhänderin oder der Mittelverwendungskontrolleurin stand oder steht weder das Eigentum an den Anlageobjekten oder wesentlicher Teile desselben zu, noch stand oder steht den genannten Personen aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung an den Anlageobjekten zu. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes bestehen die im Kapitel Fondsimmobilie auf Seite 56 f. beschriebenen dinglichen Belastungen der Anlageobjekte. Im Rahmen der langfristigen Finanzierung bestehen nach Übernahme der Anlageobjekte die auf Seite 57 beschriebenen dinglichen Belastungen. Darüber hinaus bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen der Anlageobjekte. Rechtliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte ergeben sich aus dem abgeschlossenen Mietvertrag und dem abgeschlossenen Darlehensvertrag sowie den dinglichen Belastungen. Insoweit wird auf das Kapitel Rechtliche Grundlagen Wesentliche Verträge Seite 96 bis 98 verwiesen, in dem die Einzelheiten der Verträge dargestellt sind. Tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten ergeben sich mittelbar aus der Lage, der Bauausführung und der Nutzung der Anlageobjekte als Fachhochschule und Parkhaus. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte, insbesondere nicht im Hinblick auf das Anlageziel. Zur Erreichung der Anlageziele und der Anlagepolitik liegen nach Kenntnis der Anbieterin alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor (siehe Kapitel Fondsimmobilie, Seite 55). Das Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte ist auf Seite 55 dargestellt. Die Anbieterin bzw. die Prospektverantwortliche, die Gründungsgesellschafter, die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, die Treuhänderin und die Mittelverwendungs- Hesse Newman Classic Value 6 87

88 kontrolleurin erbringen die Leistungen gemäß den auf den Seiten 91 bis 95 beschriebenen Verträgen: Gesellschaftsvertrag Treuhand- und Verwaltungsvertrag Mittelverwendungskontrollvertrag Platzierungsgarantievertrag Geschäftsbesorgungsverträge über die Konzeption, die Eigenkapitalvermittlung, die Finanzierungsvermittlung und die Laufende Verwaltung der Emittentin Darüber hinaus erbringen sie keine Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Vermögensanlage. Angaben über das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Uli Bräuninger, geschäftsansässig Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg, ist Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin und der geschäftsführenden Kommanditistin und damit einziges Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen weder Aufsichtsgremien noch Beiräte. Dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin stehen im Zusammenhang mit der Vermögensanlage insgesamt keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstige Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, zu. Hinsichtlich des Mitglieds der Geschäftsführung der Emittentin existieren keine Eintragungen in einem Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist, wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuches, 54 des Kreditwesengesetzes, 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder 369 der Abgabenordnung. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Über das Vermögen des Mitglieds der Geschäftsführung der Emittentin wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin war nach Kenntnis der Anbieterin innerhalb der letzten fünf Jahre auch nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin wurde bisher keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen entzogen. Uli Bräuninger ist Angestellter der Hesse Newman Capital AG. Die Hesse Newman Capital AG selbst ist mit der Eigenkapitalvermittlung für diese Vermögensanlage beauftragt und bedient sich dabei der Mitarbeit von Vertriebsbeauftragten, zu denen auch verbundene Unternehmen gehören können. Die Hesse Newman Capital AG ist auch mit der Übernahme der Platzierungsgarantie beauftragt und in diesem Rahmen berechtigt, diese Verpflichtung durch die Bereitstellung eines Darlehens zu erbringen. Ferner erbringt die Hesse Newman Capital AG die Vermittlung der Fremdfinanzierung. Im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringt die Hesse Newman Capital AG die Konzeption und die laufende Verwaltung für die Emittentin. Darüber hinaus ist das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin weder für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind, noch für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben, noch für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind, die der Emittentin Fremdkapital geben oder die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. 88 HESSE NEWMAN Capital

89 Rechtliche Grundlagen Angaben über die Vermögensanlage Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, noch stellt es der Emittentin selbst Fremdkapital zur Verfügung oder vermittelt der Emittentin Fremdkapital, noch erbringt es im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen. Angaben über die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen sowie über die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin Anbieterin und Prospektverantwortliche der Vermögensanlage ist die Hesse Newman Capital AG. Mitglieder des Vorstands der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen sind Marc Drießen und Dr. Marcus Simon, beide geschäftsansässig Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg. Mitglieder des Aufsichtsrats der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen sind Ralf Brammer, Klaus Mutschler und Stefan Trumpp, als Aufsichtsrat alle geschäftsansässig Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg. Weitere Aufsichtsgremien oder Beiräte bestehen nicht. Die Funktionsbereiche des Vorstands und des Aufsichtsrates der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen sind auf Seite 100 dargestellt. Treuhänderin ist die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh. Einziges Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin ist Stephan Brüggemann, geschäftsansässig Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg. Mittelverwendungskontrolleurin ist die Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbh & Co. KG. Mitglieder der Geschäftsführung der Mittelverwendungskontrolleurin sind Thomas Mangels, Thomas Krone und Kristin Eckmann, alle geschäftsansässig Ballindamm 27, Hamburg. Die Funktionsbereiche der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin sind auf der Seite 100 f. dargestellt. Es bestehen in Bezug auf die Treuhänderin und die Mittelverwendungskontrolleurin weder Aufsichtsgremien noch Beiräte. Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen sowie den Mitgliedern der Geschäftsführung der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin stehen im Zusammenhang mit der Vermögensanlage insgesamt keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie sonstige Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, zu. Hinsichtlich der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen sowie der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin existieren keine Eintragungen in einem Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate ist, wegen einer Straftat nach den 263 bis 283d des Strafgesetzbuches, 54 des Kreditwesengesetzes, 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder 369 der Abgabenordnung. Alle Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen sowie alle Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Über das Vermögen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen sowie der Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Sie waren nach Kenntnis der Anbieterin innerhalb der letzten fünf Jahre auch nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde. Keinem Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen sowie keinem Mitglied der Geschäftsführung der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin wurde bisher eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von Finanzdienstleistungen entzogen. Hesse Newman Classic Value 6 89

90 Marc Drießen und Dr. Marcus Simon sind Vorstände der Hesse Newman Capital AG. Stephan Brüggemann ist Angestellter der Hesse Newman Capital AG. Die Hesse Newman Capital AG selbst ist mit der Eigenkapitalvermittlung für diese Vermögensanlage beauftragt und bedient sich dabei der Mitarbeit von Vertriebsbeauftragten, zu denen auch verbundene Unternehmen gehören können. Sie ist auch mit der Übernahme der Platzierungsgarantie beauftragt und in diesem Rahmen berechtigt, diese Verpflichtung durch die Bereitstellung eines Darlehens zu erbringen. Ferner erbringt die Hesse Newman Capital AG die Vermittlung der Fremdfinanzierung. Im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringt die Hesse Newman Capital AG die Konzeption und die laufende Verwaltung für die Emittentin. Darüber hinaus sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen sowie die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin weder für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind, noch für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben, noch für Unternehmen tätig, die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. erbringen. Ferner erbringt die Hesse Newman Capital AG die Vermittlung der Fremdfinanzierung. Im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringt die Hesse Newman Capital AG die Konzeption und die laufende Verwaltung für die Emittentin. Darüber hinaus sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen sowie die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin nicht in wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind, die der Emittentin Fremdkapital geben oder die Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte erbringen. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Anbieterin bzw. der Prospektverantwortlichen sowie die Mitglieder der Geschäftsführung der Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleurin sind weder mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt, noch stellen sie der Emittentin selbst Fremdkapital zur Verfügung oder vermitteln der Emittentin Fremdkapital, noch erbringen sie im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen. Marc Drießen und Dr. Marcus Simon halten jeweils einen Anteil in Höhe von 12,51 Prozent, Ralf Brammer hält einen Anteil von 12,88 Prozent, Klaus Mutschler hält über die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG einen Anteil von 46,46 Prozent und Stefan Trumpp über die TC Trumpp Capitalberatung GmbH einen Anteil von 0,32 Prozent am Grundkapital der Hesse Newman Capital AG. Die Hesse Newman Capital AG selbst ist mit der Eigenkapitalvermittlung für diese Vermögensanlage beauftragt und bedient sich dabei der Mitarbeit von Vertriebsbeauftragten, zu denen auch verbundene Unternehmen gehören können. Sie ist auch mit der Übernahme der Platzierungsgarantie beauftragt und in diesem Rahmen berechtigt, diese Verpflichtung durch die Bereitstellung eines Darlehens zu Es gibt keine sonstigen Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt dieses Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben. Gewährleistungen Für das Angebot der Vermögensanlage, deren Verzinsung oder Rückzahlung hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen. Ein Garantiefonds besteht nicht. Aufsicht Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übt die Aufsicht über das Angebot von Vermögensanlagen aus. 90 HESSE NEWMAN Capital

91 Rechtliche Grundlagen Wesentliche Verträge Wesentliche Verträge Gesellschaftsvertrag Die Beschreibung der wesentlichen Inhalte des Gesellschaftsvertrages findet sich im Kapitel Angaben über die Vermögensanlage. Der Gesellschaftsvertrag ist in diesem Verkaufsprospekt vollständig abgedruckt. Treuhand- und Verwaltungsvertrag Rechtsgrundlage der Tätigkeit und Aufgaben Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Treuhänderin ist der zwischen der Emittentin und der Treuhänderin, der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh, mit Sitz in Hamburg, mit Datum vom 24. Juli 2012 abgeschlossene Treuhandund Verwaltungsvertrag. Der Vertrag ist auf Seite 124 bis 127 abgedruckt. Aufgabe der Treuhänderin ist es, eine Pflichteinlage zu übernehmen und anteilig für Treugeber zu halten. Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Treuhänderin sind die Unterbreitung von Abstimmungsvorschlägen, die Wahrnehmung der Rechte aus den Treuhandanteilen nach Weisung des Anlegers sowie die Unterrichtung der Anleger einschließlich eines Rechenschaftsberichts. Treuhandverhältnis Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahl von Treugebern an der Gesellschaft zu beteiligen. Die Höhe des anteilig für einen Treugeber gehaltenen Kommanditanteils bestimmt sich nach der durch den Treugeber in der Beitrittserklärung übernommenen Pflichteinlage (ohne Agio). Die Treuhänderin hält ihren Kommanditanteil im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil und tritt nach außen im eigenen Namen auf. Im Innenverhältnis handelt die Treuhänderin hinsichtlich der anteilig für den Treugeber gehaltenen Beteiligung ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Einlage Der Treugeber ist verpflichtet, die gezeichnete Pflichteinlage zuzüglich Agio gemäß den Vereinbarungen in der Beitrittserklärung nach Annahme des Beitritts und Aufforderung durch die Treuhänderin auf dem für die Gesellschaft eingerichteten Mittelverwendungskontrollkonto zur Verfügung zu stellen. Kommt der Treugeber mit Einzahlungen in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz. Erbringt ein Treugeber seine fälligen Einzahlungen zuzüglich Agio ganz oder teilweise nicht, ist die Treuhänderin berechtigt, durch schriftliche Erklärung fristlos die mittelbare Beteiligung eines Anlegers zu beenden. Sämtliche Kosten und Aufwendungen, die hieraus entstehen, hat der Treugeber zu tragen. Die Gesellschaft ist in diesem Fall berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, 5 Prozent der gezeichneten Pflichteinlage zu beanspruchen. Gesellschafterbeschlüsse Die Treuhänderin erteilt dem Treugeber Vollmacht, das Stimmrecht hinsichtlich des treuhänderisch für einen Treugeber gehaltenen Anteils in Gesellschafterversammlungen bzw. in schriftlichen Beschlussfassungen selbst oder durch einen Bevollmächtigten (vergleiche hierzu 11 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages) auszuüben. Der Treugeber ist auch berechtigt, der Treuhänderin Weisungen für die Stimmausübung im Rahmen von Gesellschafterversammlungen zu erteilen. Geht der Treuhänderin keine Weisung durch einen Treugeber zu, wird sie sich hinsichtlich der auf den Treugeber entfallenden Stimmen enthalten. Freistellung und Haftung der Treuhänderin Der Treugeber hat die Treuhänderin von allen Verbindlichkeiten freizustellen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der pflichtgemäßen Verwaltung sowie der Beendigung oder Herabsetzung der Beteiligung eines Treugebers der Treuhänderin entstehen. Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten, haften, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. In jedem Fall ist der Umfang der Haftung auf die jeweilige Höhe der vom Anleger gezeichneten Pflichteinlage begrenzt. Vergütung Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die Treuhänderin von der Gesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe von Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die vorgenannte Vergütung ist in Abhängigkeit von der Höhe des gezeichneten Kommanditkapitals zur Hesse Newman Classic Value 6 91

92 Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember Für die laufende Treuhandverwaltung erhält sie von der Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von Euro p. a. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch besteht erstmalig für das Geschäftsjahr Die Vergütung erhöht sich jährlich um 2,0 Prozent, erstmals zum 1. Januar Für die Mitwirkung bei allen Verfügungen (außer Übertragungen) kann die Treuhänderin dem Anleger eine angemessene Vergütung in Rechnung stellen. Für die Übertragung eines Anteils von einem Treugeber auf einen anderen Treugeber erhält die Treuhänderin eine Kostenpauschale in Höhe von 100 Euro. Außerdem erhält die Treuhänderin von der Gesellschaft die notwendigen Auslagen für die Unterrichtung der Gesellschafter sowie die Nettoaufwendungen für außerordentliche Maßnahmen (z. B. Einschaltung von Sachverständigen oder Führung von Prozessen, denen die persönlich haftende Gesellschafterin zugestimmt hat) ersetzt. Damit beträgt der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben vereinbarten Vergütungen der Treuhänderin bei einem Verlauf gemäß den Prospektprognosen über die geplante Fondslaufzeit Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Kommanditistin oder die persönlich haftende Gesellschafterin einen geeigneten neuen Treuhänder bestimmen. Eines gesonderten Gesellschafterbeschlusses bedarf es in diesem Fall nicht. Interessenkonflikte Die Treuhänderin ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Anbieterin, die neben den anderen beteiligten Unternehmen der Hesse Newman Unternehmensgruppe zu den Hauptvertragspartnern der Emittentin zählt. Dadurch können sich grundsätzlich Interessenkonflikte ergeben (vergleiche Kapitel Risiken der Vermögensanlage Interessenkonflikte, Seite 24). Darüber hinaus bestehen keine Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der Treuhänderin begründen können. Mittelverwendungskontrollvertrag Rechtsgrundlage der Tätigkeit und Aufgaben, wesentliche Rechte und Pflichten Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Mittelverwendungskontrolleurin ist der zwischen der Emittentin und der Mittelverwendungskontrolleurin, der Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbh & Co. KG, mit Sitz in Hamburg, am 24. Juli 2012 abgeschlossene Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle. Der Vertrag ist auf Seite 128 f. abgedruckt. Dauer/Beendigung des Treuhandverhältnisses Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kann durch die Anleger entsprechend den im Gesellschaftsvertrag getroffenen Regelungen zur Kündigung eines Kommanditanteils erstmalig zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden. Im Übrigen ist eine Kündigung durch den Anleger nur aus wichtigem Grund möglich. Das dem Treugeber in 2 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages unter bestimmten Voraussetzungen eingeräumte Recht zur Übernahme der Beteiligung, mit der Folge der Umwandlung des Treuhandvertrages in einen reinen Verwaltungsvertrag, bleibt hiervon unberührt. Die Treuhänderin kann das Treuhandverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember eines jeden Jahres ordentlich kündigen. Im Falle des Ausscheidens der Treuhänderin aus der Gesellschaft erteilen die Treugeber schon jetzt ihre Zustimmung, dass die geschäftsführende Aufgabe der Mittelverwendungskontrolleurin ist es, der bestimmungsgemäßen Verwendung des eingezahlten Kommanditkapitals und des Agios zuzustimmen. Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Mittelverwendungskontrolleurin ist die Prüfung der Voraussetzungen für die Mittelverwendung. Die Prüfung erfolgt dabei nach ausschließlich formalen Kriterien gemäß den Regelungen des Mittelverwendungskontrollvertrages. Die Mittelverwendungskontrolle umfasst die Verwendungskontrolle in der Investitionsphase über die von den Anlegern auf das Mittelverwendungskontrollkonto eingezahlten Mittel hinsichtlich der in Anlage I (Investitionsplan) zum Gesellschaftsvertrag dargestellten Positionen oder sonstigen Positionen, die nach Einschätzung der Mittelverwendungskontrolleurin einen eindeutigen Bezug zum Erwerb der Fondsimmobilie aufweisen. Über das Emissionskapital 92 HESSE NEWMAN Capital

93 Rechtliche Grundlagen Wesentliche Verträge zuzüglich des darauf entfallenden Agios in Höhe von 5 Prozent kann die Emittentin nur gemeinsam mit der Mittelverwendungskontrolleurin verfügen. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft die Übereinstimmung der einzelnen Zahlungen mit den Angaben des Verkaufsprospektes, dem Investitionsplan und den entsprechenden Verträgen und Honorarvereinbarungen. Vergütung Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält für die Wahrnehmung der Aufgaben einen Gesamtbetrag in Höhe von Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Honorar ist mit Aufnahme der Mittelverwendungskontrolle verdient und fällig, sobald es die Liquiditätslage der Emittentin erlaubt. Dauer/Beendigung der Mittelverwendungskontrolle Die Kontrolle beginnt mit dem Eingang der ersten Zahlung auf dem Mittelverwendungskontrollkonto. Die Kontrolle ist mit Abwicklung der in dem Investitionsplan genannten Zahlungen und anschließender Auskehrung der verbleibenden Beträge an die Emittentin abgeschlossen. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Gerichtsstand ist Hamburg. Interessenkonflikte Es bestehen keine Umstände oder Beziehungen, die einen Interessenkonflikt der Mittelverwendungskontrolleurin begründen könnten. Platzierungsgarantievertrag Die Hesse Newman Capital AG hat der Emittentin mit Vertrag vom 16. Mai 2012 die Platzierung von Emissionskapital garantiert. In Abhängigkeit vom kalkulierten Fälligkeitstermin vor allem der Zwischenfinanzierung und der Kaufpreisrate wird die Platzierung von Emissionskapital in Höhe von 5,0 Mio. Euro zum 30. Dezember 2012, in Höhe von 10,75 Mio. Euro (inkl. Agio) zum 29. Mai 2013 sowie eine Gesamtplatzierung in Höhe von bis zu 11,84 Mio. Euro zum 31. Dezember 2013 garantiert. Die Platzierungsgarantin hat sich verpflichtet, zu den genannten Daten das zum geplanten Emissionskapital noch fehlende Emissionskapital durch eine Kommanditeinlage zu übernehmen oder von Dritten übernehmen zu lassen. Sie ist dabei berechtigt, der Emittentin anstelle einer Kommanditeinlage ein verzinsliches Darlehen gegebenenfalls gegen Stellung von Sicherheiten zur Verfügung zu stellen oder zur Verfügung stellen zu lassen. Bei einer Verlängerung der Platzierungsfrist durch die geschäftsführende Kommanditistin wird die Platzierungsgarantie entsprechend den Pflichteinlagen der neu beitretenden und einzahlenden Anleger reduziert. Für die Gewährung der Platzierungsgarantie erhält die Hesse Newman Capital AG eine Vergütung in Höhe von Euro zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist anteilig im Verhältnis der gezeichneten Pflichteinlagen bzw. gewährten Darlehen verdient und zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt. Der Platzierungsgarantievertrag ist nicht ordentlich kündbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg. Geschäftsbesorgungsverträge Die Hesse Newman Capital AG ist Vertragspartnerin der Emittentin für die Geschäftsbesorgungsverträge Eigenkapitalvermittlung, Konzeption, Finanzierungsvermittlung und Laufende Verwaltung. Die genannten Verträge wurden am 24. Juli 2012 geschlossen. Die Geschäftsbesorgungsverträge enden mit Abschluss der Platzierung und Vergütungsabrechnung (Eigenkapitalvermittlung und Konzeption), mit Abschluss des Darlehensvertrags (Finanzierungsvermittlung) bzw. können erstmals zum 31. Dezember 2026 gekündigt werden (Laufende Verwaltung). Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist bei diesen Geschäftsbesorgungsverträgen ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt in allen Verträgen unberührt. Insbesondere ist die Hesse Newman Capital AG zur außerordentlichen Kündigung der Geschäftsbesorgungsverträge berechtigt, wenn ihr infolge der zu erwartenden gesetzlichen Regulierung geschlossener Fonds bisher nicht bestehende Rechtspflichten auferlegt werden. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist jeweils Hamburg. Konzeption Für die Konzeption des Beteiligungsangebotes erhält die Hesse Newman Classic Value 6 93

94 Hesse Newman Capital AG eine Vergütung in Höhe von Euro. Die Vergütung versteht sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und ist anteilig in Abhängigkeit von der Höhe des gezeichneten Kommanditkapitals verdient und zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember Die Hesse Newman Capital AG haftet nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Von vorstehendem Haftungsausschluss ausgenommen sind die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Höhe nach auf das Entgelt beschränkt. Das Entgelt steht einmalig für alle geltend gemachten Ansprüche zur Verfügung. Eigenkapitalvermittlung Die Emittentin hat die Hesse Newman Capital AG mit der Vermittlung des Eigenkapitals an Anleger beauftragt. Die Emittentin ist berechtigt, ihrerseits Tochtergesellschaften der Hesse Newman Capital AG wie auch sonstige Dritte, z. B. Kreditinstitute oder sonstige Vermittler, mit der Eigenkapitalvermittlung zu beauftragen. Für die Vermittlungstätigkeiten erhält die Hesse Newman Capital AG 4,0 Prozent des gezeichneten Kommanditkapitals sowie das auf das gezeichnete Kommanditkapital anfallende Agio in Höhe von 5,0 Prozent, jeweils zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist anteilig in Abhängigkeit von der Höhe des gezeichneten Kommanditkapitals verdient und zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt. Die Hesse Newman Capital AG haftet nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Von vorstehendem Haftungsausschluss ausgenommen sind die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf Euro. Der Betrag steht einmalig für alle geltend gemachten Ansprüche zur Verfügung. Die Emittentin wird auf Verlangen der Hesse Newman Capital AG gegebenenfalls Dritte mit der Eigenkapitalvermittlung beauftragen. Etwaige hieraus resultierende Mehrkosten, z. B. aufgrund der Vereinbarung einer höheren Vergütung, sind in diesem Falle von der Hesse Newman Capital AG auszugleichen, etwaige aufgrund der Vereinbarung realisierte Einsparungen stehen der Hesse Newman Capital AG zu. Finanzierungsvermittlung Für die Vermittlung der Fremdfinanzierung erhält die Hesse Newman Capital AG eine Vergütung in Höhe von Euro. Die Leistung ist nach 4 Nr. 8a UStG umsatzsteuerfrei. Die Vergütung ist mit Abschluss des Darlehensvertrages und Bestellung der Sicherheiten verdient und zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember Die Hesse Newman Capital AG haftet nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Von vorstehendem Haftungsausschluss ausgenommen sind die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Höhe nach auf das Entgelt beschränkt. Das Entgelt steht einmalig für alle geltend gemachten Ansprüche zur Verfügung. Laufende Verwaltung Die Hesse Newman Capital AG übernimmt gegenüber der Gesellschaft Aufgaben der laufenden Verwaltung. Dazu gehören unter anderem allgemeine kaufmännische Dienstleistungen sowie Aufgaben des Rechnungswesens und die Durchführung der Auszahlungen. Die Hesse Newman Capital AG ist im Rahmen der übernommenen Pflichten zur Vertretung der Gesellschaft bevollmächtigt. Für diese Geschäftsbesorgung erhält sie ab dem Jahr 2013 eine jährliche Vergütung in Höhe von Euro. Die Vergütung versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ist anteilig mit Ablauf jeden Quartals verdient und fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt. Die Hesse Newman Capital AG haftet nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Von vorstehendem Haftungsausschluss ausgenommen sind die Haftung für 94 HESSE NEWMAN Capital

95 Rechtliche Grundlagen Wesentliche Verträge Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie die Haftung im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf Euro. Der Betrag steht einmalig für alle geltend gemachten Ansprüche zur Verfügung. Kaufvertrag Grundstück Die Gesellschaft hat mit der aurelis 1. Objektgesellschaft Nürnberg GmbH & Co. KG (nachfolgend Verkäuferin ) am 2. Mai 2012 einen Grundstückskaufvertrag über vier in Nürnberg gelegene Grundstücke (Grundbuch von St. Peter, Amtsgericht Nürnberg, Blatt 6037, Lfd. Nr. 1 4 BV, Flurstücke 106/14, 106/15, 101/13 sowie 101/14) mit einer im Grundbuch verzeichneten Größe von gesamt Quadratmetern abgeschlossen. Eine Teilfläche von rund 33 Quadratmetern des Flurstücks 101/14 wird eventuell noch an die Stadt Nürnberg übertragen. Der vorstehend bezeichnete Grundbesitz ist mit verschiedenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zugunsten der Deutschen Bahn (Schutzzonenrechte für Oberleitungsmasten, Bahnstrom- und Speiseleitungen), Geh- und Fahrtrechten sowie einem Immissionsduldungsrecht belastet. Weiterhin wird noch eine Abstandsflächendienstbarkeit zugunsten eines Nachbargrundstücks eingetragen werden. Das Flurstück 101/13 ist für Bahnbetriebszwecke gewidmet. Diese Belastungen werden übernommen. Die Verkäuferin hat sich in dem Grundstückskaufvertrag verpflichtet, den Grundbesitz mit einem Büro- und Verwaltungsgebäude mit Hörsälen sowie einem Parkhaus entsprechend den Vorgaben aus dem Mietvertrag zwischen der Verkäuferin und dem Freistaat Bayern (siehe Seite 96 f.) zu bebauen. Die Gesellschaft strebt eine Zertifizierung des Hochschulgebäudes nach dem Standard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) als Green- Building an. Sollte die Gesellschaft von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, ist die Verkäuferin zur Beauftragung der in diesem Kontext erforderlichen Zusatzleistungen verpflichtet, soweit hierdurch die Baudurchführung nicht verzögert wird. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, der Verkäuferin hieraus entstehende Mehrkosten zu ersetzen, wobei sich diese an den Mehrkosten zu 50 Prozent, höchstens aber mit Euro, beteiligt. Eine Garantie für die Zertifizierung hat die Verkäuferin nicht übernommen. Die Fertigstellung des Bauvorhabens und die Übergabe an den Mieter sind für den 1. Juni 2013 geplant. Sollten Fertigstellung und Übergabe nicht bis zum 1. August 2013 erfolgt sein, schuldet die Verkäuferin eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro für jeden Tag der Verzögerung, soweit die Verzögerung von ihr verschuldet ist. Die Pflicht zur Zahlung der Vertragsstrafe endet am 31. Oktober Sollten die Fertigstellung des Bauvorhabens und die Übergabe an den Mieter auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt sein, ist die Gesellschaft zum Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag berechtigt. Wenn die Verspätung von der Verkäuferin verschuldet ist, schuldet die Verkäuferin der Gesellschaft in diesem Fall einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 1 Mio. Euro, gegebenenfalls bereits gezahlte Vertragsstrafen werden angerechnet. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Gesellschaft sind in diesem Falle ausgeschlossen, soweit die Verkäuferin nicht ihrerseits erfolgreich Ansprüche gegenüber Dritten, z. B. den Generalunternehmern, durchsetzen kann. Zur Absicherung der Ansprüche auf Vertragsstrafe / pauschalierten Schadenersatz hat die Aurelis Asset GmbH gegenüber der Gesellschaft die gesamtschuldnerische Haftung übernommen. Als Kaufpreis für den bebauten Grundbesitz wurde ein Betrag in Höhe von 19,4 Mio. Euro vereinbart. Wenn das Bauvorhaben eine geringere Fläche aufweisen sollte als geplant und hieraus geringere Mieteinnahmen resultieren sollten, reduziert sich der Kaufpreis entsprechend. Der Kaufpreis ist nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung, Bestätigung der Nichtausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte, Vorlage der Löschungsunterlagen hinsichtlich nicht von der Gesellschaft zu übernehmender Grundpfandrechte sowie Fertigstellung des Bauvorhabens und Übergabe an den Mieter zur Zahlung fällig. Frühester Fälligkeitstermin ist der 1. Juni Besitz, Nutzen und Lasten gehen am Tag nach der Zahlung des Kaufpreises auf die Gesellschaft über. Wird der Kaufpreis nach Fälligkeit nicht gezahlt, ist die Gesellschaft zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1,0 Mio. Euro verpflichtet. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Verkäuferin bleiben hiervon unberührt. Hesse Newman Classic Value 6 95

96 Mit Fertigstellung des Bauvorhabens ist eine Abnahme durch die Gesellschaft vorgesehen. An der Abnahme wird neben der Gesellschaft und der Verkäuferin auch ein von beiden Vertragsparteien gemeinschaftlich beauftragter Bausachverständiger teilnehmen, der bei Differenzen mit verbindlicher Wirkung über noch zu erbringende Leistungen bzw. Mängel entscheidet. Sollten bei Abnahme Mängel festgestellt werden, ist die Gesellschaft befugt, vom Kaufpreis den 1,5-fachen Bewertungsbetrag der Kosten für die Mängelbeseitigung einzubehalten. Die Verkäuferin haftet zunächst sowohl für die bei Abnahme vorhandenen Mängel als auch für solche Mängel, die während der vereinbarten Gewährleistungsfrist von fünf Jahren (bzw. zehn Jahren für Dichtigkeit von Dach- und Abdichtung) entstehen. Der Verkäuferin ist es jedoch gestattet, sich von ihrer Haftung für Gewährleistungsansprüche durch Abtretung der Mängelansprüche, die ihr gegenüber den mit der Baumaßnahme beauftragten Generalunternehmern zustehen, sowie Übergabe der Gewährleistungsbürgschaften der Generalunternehmer in Höhe von Euro zu befreien. Bis zur Übergabe der Gewährleistungsbürgschaften ist die Gesellschaft zu einem Einbehalt vom Kaufpreis in entsprechender Höhe berechtigt. Im Übrigen ist die Haftung der Verkäuferin wegen Sachmängeln ausgeschlossen, dies gilt insbesondere im Hinblick auf etwaige Bodenverunreinigungen. Mietvertrag Die aurelis 1. Objektgesellschaft Nürnberg GmbH & Co. KG (nachfolgend Vermieterin ) hat mit dem Freistaat Bayern (nachfolgend Mieter ) am 19. September 2011 einen Mietvertrag (nebst Nachträgen vom 7./15. November 2011, 21./24. November 2011 sowie 23./26. April 2012) über ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit Hörsälen nebst Parkhaus abgeschlossen. In diesem Mietvertrag hat sich die aurelis 1. Objektgesellschaft Nürnberg GmbH & Co. KG verpflichtet, auf dem auf Seite 56 bezeichneten Grundbesitz ein Hochschulgebäude mit fünf oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoss mit einer mieterseitig geplanten Hauptnutzfläche von 5.134,95 Quadratmetern (entsprechend ca Quadratmetern Hauptnutzfläche nach DIN 277 (alte Fassung)) sowie ein oberirdisches Parkhaus mit 266 PKW-Stellplätzen zu errichten. Das Hochschulgebäude wird verschiedene Seminar- sowie Vorlesungsräume beherbergen, die durch die Georg-Simon- Ohm-Hochschule genutzt werden sollen. Hinsichtlich des Parkhauses ist eine Nutzung durch Studenten / Mitarbeiter der Hochschule geplant. Dem Mieter ist es jedoch gestattet, den Mietgegenstand auch zu anderen Zwecken als für den Lehr- und Forschungsbetrieb der Georg-Simon- Ohm-Hochschule zu nutzen oder diesen gegebenenfalls unterzuvermieten. Das Mietverhältnis ist auf eine Dauer von zwölf Jahren ab Übergabe fest abgeschlossen. Der Mieter besitzt ein zweimaliges Optionsrecht auf Verlängerung des Mietvertrages, um jeweils fünf Jahre. Als vorläufiger Übergabetermin ist der 1. Juni 2013 vereinbart. Sollte eine Übergabe vor diesem Zeitpunkt erfolgen, ist der Mieter bis zum 1. Juni 2013 nicht zu einer Mietzahlung verpflichtet. Die fest vereinbarte Laufzeit des Mietvertrages endet in diesem Fall am 31. Mai Sollte sich die Übergabe des Mietobjekts aufgrund Verschuldens der Vermieterin über den 1. Juni 2013 hinaus verzögern, hat die Vermieterin für jeden Tag des Verzugs eine Vertragsstrafe in Höhe von 700 Euro, maximal jedoch von Euro zu bezahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt. Sollte sich die Übergabe des Mietobjektes um mehr als ein halbes Jahr verzögern, ist der Mieter darüber hinaus berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. An der Begehung im Rahmen der Übergabe wird neben der Vermieterin und dem Mieter auch ein von beiden Vertragsparteien gemeinschaftlich beauftragter Bausachverständiger teilnehmen, der bei Differenzen über fehlende bzw. noch zu erbringende Leistungen oder zu beseitigende Mängel mit verbindlicher Wirkung für die Beteiligten entscheidet. Die monatliche Miete beträgt Euro. Die Vermietung erfolgt umsatzsteuerfrei. Wenn die zunächst geplante Hauptnutzfläche um mehr als 5 Prozent unterschritten werden sollte, kann der Mieter die Miete um 10 Euro je Quadratmeter der Abweichung mindern. Eine Unterschreitung der Hauptnutzfläche bis zu dieser Schwelle führt genauso wie eine Überschreitung nicht zu einer Anpassung 96 HESSE NEWMAN Capital

97 Rechtliche Grundlagen Wesentliche Verträge der Miete. Bei einer Unterschreitung der Hauptnutzfläche von mehr als 8 Prozent ist der Mieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Miete ist indexiert. Verändert sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem zum Zeitpunkt des Mietbeginns festgestellten Stand, verändert sich die Miete im gleichen prozentualen Verhältnis mit Wirkung des auf den Monat der Änderung des Indexes folgenden Monats. Die ersten 18 Monate ab Beginn des Mietverhältnisses findet keine Mietanpassung statt, danach jährlich. Soweit dem Mieter bei Übergabe der Energieausweis nach EnEV sowie geforderte Angaben zum Schallschutz nicht vorgelegt werden, ist der Mieter berechtigt, bis zur Vorlage dieser Unterlagen 10 Prozent der Miete zurückzubehalten. Zusätzlich zur Miete schuldet der Mieter die Zahlung von Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zu den vom Mieter zu tragenden Betriebskosten zählen auch die Kosten für die Verwaltung des Grundstücks in Höhe einer monatlichen Pauschale von 1,5 Prozent der monatlichen Miete. Der Mieter leistet auf die Betriebskosten zunächst eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von Euro. Dem Mieter obliegen die Instandhaltung (einschließlich Wartung) sowie die Instandsetzung der haustechnischen Anlagen. Der Mieter ist jedoch so lange nicht zur Instandhaltung und Instandsetzung verpflichtet, wie der Vermieterin Gewährleistungsansprüche hinsichtlich dieser Anlagen zustehen oder Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen nicht durch den Mietgebrauch des Mieters veranlasst bzw. in dessen Risikosphäre verwurzelt sind. Von der Instandsetzungs-/Instandhaltungspflicht des Mieters nicht umfasst ist die Ersatzbeschaffung für nicht mehr wirtschaftlich reparable oder zerstörte Anlagen, es sei denn, die Ersatzbeschaffung wurde vom Mieter verschuldet. Übersteigen die vom Mieter während eines Kalenderjahres für Instandhaltung/Instandsetzung aufgewandten Kosten 8 Prozent einer Jahresmiete (ohne Betriebskosten), ist die Vermieterin verpflichtet, dem Mieter den übersteigenden Betrag zu erstatten. Im Übrigen obliegt die Instandhaltung/Instandsetzung des Mietobjektes, insbesondere von Dach und Fassade, der Vermieterin. Eine Umlage dieser Kosten auf den Mieter findet nicht statt. Zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sind weder die Vermieterin noch der Mieter verpflichtet. Der Mieter ist jedoch verpflichtet, zum Zeitpunkt des Auszuges eine Entschädigung im Falle der Nichtdurchführung von Schönheitsreparaturen zu leisten, deren Höhe von einem durch die IHK Nürnberg zu benennenden Sachverständigen bestimmt wird. Sollte der Mieter von der Option zur Verlängerung des Mietvertrages Gebrauch machen, entfällt diese Verpflichtung zur Leistung einer Entschädigung. Darlehensvertrag Die Emittentin hat am 10. Mai 2012 einen Darlehensvertrag über eine Finanzierung mit der Deutsche Genossenschafts- Hypothekenbank AG (DG-HYP), Hamburg, geschlossen. Der Darlehensbetrag teilt sich auf in die langfristige Objektfinanzierung in Höhe von 11,7 Mio. Euro sowie in eine kurzfristige Eigenkapital-Zwischenfinanzierung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer in Höhe von bis zu Euro. Das langfristige Darlehen wird, vorbehaltlich der Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen, einen Tag vor geplanter Kaufpreiszahlung am 31. Mai 2013 ausgezahlt. Das kurzfristige Darlehen wurde bereits mit Fälligkeit der Grunderwerbsteuer in Höhe von Euro zum 9. Juli 2012 ausgezahlt. Die Bank erhält für den gesamten Darlehensbetrag von 12,38 Mio. Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Euro, die zum 30. September 2012 zur Zahlung fällig ist. Langfristige Fremdfinanzierung Das langfristige Darlehen zur Objektfinanzierung wird zu 95 Prozent voraussichtlich zum 31. Mai 2013 ausgezahlt und ist spätestens zum 31. Dezember 2022 in Höhe des dann valutierten Restbetrags zur Rückzahlung fällig. Das Disagio in Höhe von Euro ist bei Auszahlung des Darlehens in voller Höhe fällig. Das Darlehen wird ab dem 1. Juni 2012 mit Leistungsraten bestehend aus Zins und ab 1. Juli 2014 mit Leistungsraten bestehend aus Zins und Tilgung zurückgeführt. Die jährliche Tilgung beträgt 1 Prozent vom ursprünglichen Darlehensbetrag zuzüglich ersparter Zinsen. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind monatlich nachschüssig fällig. Hesse Newman Classic Value 6 97

98 Der Zinssatz beträgt nominal 3,14 Prozent p. a. und ist fest vereinbart bis zum 31. Dezember Dieser beinhaltet die Kreditmarge inklusive Liquiditätsaufschlag der Bank sowie einen Abschlag für das Disagio. Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist nur mit Vorfälligkeitsentschädigungen möglich. Eigenkapital-Zwischenfinanzierung Das Darlehen zur Eigenkapital-Zwischenfinanzierung in Höhe von bis zu Euro dient der Vorfinanzierung der zu zahlenden Grunderwerbsteuer und wurde zum 9. Juli 2012 in Anspruch genommen. Das Darlehen ist aus dem eingeworbenen Kommanditkapital zurückzuführen, spätestens zum 31. Dezember Das Darlehen ist ab Valutierung mit 2 Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR zu verzinsen. Die Prognose geht von einer vollständigen Rückzahlung der Eigenkapital-Zwischenfinanzierung bis spätestens zum 31. Oktober 2012 und einer Verzinsung von 6 Prozent p. a. aus. Sicherheiten/Covenants Zur Besicherung der Ansprüche der Bank aus der Darlehensgewährung wird eine erstrangige Gesamt-Buchgrundschuld über 11,7 Mio. Euro nebst 18 Prozent Zinsen und einmaliger Nebenleistung in Höhe von 5 Prozent zugunsten der Bank in Abteilung III der Grundbücher der Grundstücke eingetragen. Die Grundschuld versteht sich einschließlich der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines Teilbetrages in Höhe von 2,34 Mio. Euro in die zu belastenden Grundstücke. Die Emittentin hat zudem ein persönliches Schuldversprechen gegenüber der Bank abgegeben und sich bezüglich dieses Teilbetrages der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen unterworfen. Als weitere bankübliche Sicherheiten werden die Rechte und Ansprüche aus dem Mietvertrag, der Platzierungsgarantie, aus dem Kaufvertrag und aus den Versicherungen abgetreten. Darüber hinaus werden die Guthaben auf den Liquiditätsreserve- und Mieteingangskonten an die Bank verpfändet. Die Forderungen der Bank sind, nach Bedienung der laufenden Betriebskosten, vorrangig, das heißt z. B. vor Auszahlung von Liquiditätsüberschüssen, zu bedienen. Auszahlungen von Liquiditätsüberschüssen, die über die prognostizierten Auszahlungen hinausgehen, bedürfen der Zustimmung der Bank. Die Auszahlung des Darlehens unterliegt weiteren banküblichen Auszahlungsvoraussetzungen, die vor einer Auszahlung erfüllt sein müssen, wie z. B. der Bestellung der Sicherheiten, dem Nachweis eines Eigenmitteleinsatzes in Höhe von 9,7 Mio. Euro sowie der Vorlage eines Gutachtens mit Beleihungswertermittlung. Der Darlehensvertrag und die Allgemeinen Darlehensbedingungen der DG-HYP enthalten bankübliche Kündigungsgründe aus wichtigem Grund. Das Darlehen ist bis spätestens zum 30. September 2013 abzunehmen. Ab dem 1. August 2013 ist eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat geschuldet. Die Emittentin hat sich im Darlehensvertrag zum Aufbau und Erhalt einer Liquiditätsreserve in Höhe von mindestens 1,0 Mio. Euro bis spätestens zum 31. Dezember 2022 verpflichtet. Während der Laufzeit des Darlehens darf der Kapitaldeckungsgrad (Verhältnis von Jahresreinertrag des Objektes und des Schuldendienstes) nicht 140 Prozent unterschreiten, der Verkehrswertauslauf (Verhältnis von Kreditinanspruchnahme am jeweiligen Stichtag und dem zum Stichtag aktuellen Verkehrswert des Objektes) darf 65 Prozent nicht überschreiten. Der Verkehrswert der Immobilie wird durch einen von der Bank beauftragten Sachverständigen ermittelt. Die Bank ermittelt bzw. überprüft die Einhaltung der Finanzkennzahlen zum 30. Juni jeden Jahres. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Finanzkennzahlen hat die Emittentin zusätzliche werthaltige Sicherheiten zu stellen oder Sondertilgungen zu leisten, um die Kennzahlen wieder einzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Auflagen kann die Bank zu einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens berechtigen. 98 HESSE NEWMAN Capital

99 Rechtliche Grundlagen Wichtige Vertragspartner Wichtige Vertragspartner Emittentin Name Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG Sitz Hamburg Geschäftsanschrift Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Tag der 1. Eintragung 28. März 2012 Kommanditkapital EUR (nach planmäßiger Kapitalerhöhung) Persönlich haftende Gesellschafterin Beteiligungsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Nr. 6 mbh, Hamburg Kommanditisten Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH, Hamburg TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh, Hamburg Persönlich haftende Gesellschafterin Name Beteiligungsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Nr. 6 mbh Sitz Hamburg Geschäftsanschrift Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Tag der 1. Eintragung 18. Mai 2011 Stammkapital EUR (davon EUR eingezahlt) Gesellschafterin Hesse Newman Beteiligungsgesellschaft mbh (100 %), Hamburg Geschäftsführer Uli Bräuninger, Hamburg Grundsätzlich haftet die persönlich haftende Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Jedoch ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die gegenüber ihren Gläubigern nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Geschäftsführende Kommanditistin Name Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH Sitz Hamburg Geschäftsanschrift Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Tag der 1. Eintragung 18. April 2008 Stammkapital EUR Gesellschafterin Hesse Newman Fondsmanagement GmbH (100 %), Hamburg Geschäftsführer Uli Bräuninger, Hamburg Hesse Newman Classic Value 6 99

100 Verkäuferin und Projektentwicklerin Name aurelis 1. Objektgesellschaft Nürnberg GmbH & Co. KG Sitz Eschborn Geschäftsanschrift Mergenthalerallee 15-21, Eschborn Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA Tag der 1. Eintragung 20. September 2011 Kommanditkapital EUR Persönlich haftende Gesellschafterin aurelis 1. Verwaltungs GmbH, Eschborn Kommanditistin Aurelis Asset GmbH, Eschborn Anbieterin, Prospektverantwortliche, Platzierungsgarantin, Vertragspartnerin Geschäftsbesorgungsverträge Konzeption, Fremdfinanzierungsvermittlung, Eigenkapitalvermittlung und Laufende Verwaltung Name Hesse Newman Capital AG Sitz Hamburg Geschäftsanschrift Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Tag der 1. Eintragung 2. März 2005 Grundkapital EUR Hauptaktionärin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG (mehr als 25 %) Vorstand Marc Drießen, Hamburg (Funktionsbereiche: Konzeption, Vertrieb, Unternehmenskommunikation) Dr. Marcus Simon, Hamburg (Funktionsbereiche: Finanzen, Verwaltung, Fondsmanagement, Anlegerverwaltung) Aufsichtsrat Ralf Brammer (Vorsitzender, ohne besonderen Funktionsbereich) Klaus Mutschler (ohne besonderen Funktionsbereich) Stefan Trumpp (ohne besonderen Funktionsbereich) Treuhänderin Name TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh Sitz Hamburg Geschäftsanschrift Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Tag der 1. Eintragung 28. September 2009 Stammkapital EUR Gesellschafterin Hesse Newman Capital AG (100 %) Geschäftsführer Stephan Brüggemann, Hamburg 100 HESSE NEWMAN Capital

101 Rechtliche Grundlagen Wichtige Vertragspartner Mittelverwendungskontrolleurin Name Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbh & Co. KG Sitz Hamburg Geschäftsanschrift Ballindamm 27, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Tag der 1. Eintragung 11. Februar 1965 Kommanditkapital EUR Persönlich haftende Gesellschafterin Treuhand Contor Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, vertreten durch: Thomas Mangels, Hamburg (Funktionsbereich: Betreuung Fondshäuser, Treuhandschaft/Mittelverwendungskontrolle) Thomas Krone, Hamburg (Funktionsbereich: Arbeitszeitkonten/CTA) Kristin Eckmann, Hamburg (Funktionsbereich: Vertrieb, Personal) Kommanditistin Donner & Reuschel AG, Hamburg Finanzierende Bank Name Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG Sitz Hamburg Geschäftsanschrift Rosenstraße 2, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB 5604 Grundkapital EUR Hauptaktionärin DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Vorstand Dr. Georg Reutter (Sprecher) Dr. Carsten Meyer-Raven Manfred Salber Aufsichtsratsvorsitzender Frank Westhoff Hesse Newman Classic Value 6 101

102 Steuerliche Grundlagen

103 Steuerliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen Vorbemerkungen Die nachfolgende Darstellung informiert über die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage und über die steuerlichen Konsequenzen aus dem mittelbaren Erwerb (als Treugeber) einer Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG. Die Darstellung unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Anlegern, die sich an der Gesellschaft mittelbar über einen Treuhänder beteiligen, und solchen Anlegern, die sich an der Gesellschaft unmittelbar als Kommanditisten beteiligen, es sei denn, es wird eine differenzierte Betrachtung ausdrücklich erläutert. Die Darstellung erfolgt auf Basis der am Tag der Prospektaufstellung geltenden Rechtslage, die sich aus den zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuergesetzen, veröffentlichten Verwaltungsanweisungen und Gerichtsurteilen ergibt. Bei Urteilen und Entscheidungen der Gerichte, die nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurden, besteht die Ungewissheit, ob die Finanzverwaltung diese unmittelbar anwendet. Geplante Gesetzesänderungen, nicht offiziell veröffentlichte Verwaltungsanweisungen und sonstige nicht verbindliche Äußerungen zum deutschen Steuerrecht wurden nicht berücksichtigt. Den wesentlichen steuerlichen Grundlagen zur Beteiligung von Anlegern an der Gesellschaft liegen bestimmte Annahmen zugrunde. So beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen nur auf in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Personen, welche die Beteiligungen in vollem Umfang aus Eigenkapital finanzieren und im Privatvermögen halten. Sofern der Anleger beabsichtigt, die Anteile im Betriebsvermögen zu halten, oder einen gewerblichen Grundstückshandel ausübt, sollten die abweichenden steuerlichen Auswirkungen unbedingt mit einem steuerlichen Berater abgestimmt werden, da die nachfolgend erläuterten Grundsätze hierauf im Wesentlichen nicht übertragbar sind. Die Einkünfte zählen dann zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft (BMF vom 29. April 1994, BSt- BI. I 1994, S. 282). Soll die Beteiligung mit Fremdkapital finanziert werden, können sich ebenfalls abweichende steuerliche Folgen, insbesondere hinsichtlich der Einkünfteerzielungsabsicht, ergeben, die nachfolgend nicht im Einzelnen dargestellt werden und daher einer gesonderten Überprüfung bedürfen. Sofern ein Anleger eine inländische Kapitalgesellschaft ist, gelten grundlegend andere Besteuerungsprinzipien. Es wird ferner unterstellt, dass sich die Anleger vertragsgemäß verhalten, insbesondere dass sie ihre Pflichteinlage entsprechend den Vorgaben der Beitrittserklärung bei Fälligkeit in die Gesellschaft einzahlen. Diese steuerlichen Grundlagen geben einen Überblick über die steuerlichen Konsequenzen der Beteiligung des Anlegers an der Gesellschaft. Die Darstellung basiert ausschließlich auf dem deutschen Steuerrecht. Steuerliche Konsequenzen, die sich aufgrund der persönlichen bzw. individuellen Verhältnisse des einzelnen Anlegers ergeben, werden nicht dargestellt. Die nachfolgenden Ausführungen können eine Beratung der Anleger durch den persönlichen steuerlichen Berater nicht ersetzen; es wird daher jedem Anleger empfohlen, ergänzenden steuerlichen Rat bei einem steuerlichen Berater einzuholen. Einführend soll darauf hingewiesen werden, dass die Zahlung der aus der Beteiligung resultierenden Einkommensteuer nebst Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls weiterer Steuern (z. B. Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kirchensteuer) dem jeweiligen Anleger obliegt. Nürnberg Stadt der Ideen Seit 2008 fährt mit der Rubin in Nürnberg die weltweit erste U-Bahn ohne Fahrer. Mit dem voll automatisierten System können die U-Bahnen in einem Abstand von nur 100 Sekunden fahren. Ein solch dichter Takt verkürzt die Wartezeiten für die Fahrgäste auf ein Minimum. Hesse Newman Classic Value 6 103

104 Einkommensteuer Einkunftsarten Die Gesellschaft wird entsprechend der Fondskonzeption als rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin eigenen Grundbesitz vermieten und verwalten. Das Fondskonzept sieht vor, die Immobilie langfristig zu halten und zu vermieten. Konzeptionsgemäß stellen die Einkünfte aus der Vermietungstätigkeit der Gesellschaft mangels gewerblicher Tätigkeit (vergleiche nachfolgend Gewerblicher Grundstückshandel ) und mangels gewerblicher Prägung (vergleiche nachfolgend Gewerbliche Prägung ) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG i. V. m. 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar. Soweit sonstige Vermögensgegenstände zusammen mit dem Grundbesitz vermietet werden, liegen ebenfalls Vermietungseinkünfte vor ( 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Diese Einkünfte sind den Anlegern steuerlich grundsätzlich anteilig, das heißt entsprechend ihrer Beteiligungsquote, zuzurechnen. Soweit die Gesellschaft aus der Anlage von freier Liquidität und aus einer verzinslichen Forderung gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin Zinserträge erzielt, führen diese zu Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, da kein enger wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung der Immobilie besteht. Gewerblicher Grundstückshandel Als Indiz für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels gilt das Überschreiten der sogenannten Drei-Objekt- Grenze (BFH-Beschluss (GrS) vom 10. Dezember 2001, BStBl. II 2002, S. 291). Danach bewirkt die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb eines Fünf-Jahres- Zeitraums grundsätzlich einen gewerblichen Grundstückshandel. Als Objekt in diesem Sinne gilt grundsätzlich jedes Grundstück, wobei in die Prüfung der Drei-Objekt-Grenze nur solche Objekte als Zählobjekte einbezogen werden, bei denen ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Fertigstellung (bzw. Anschaffung) und Veräußerung besteht. Ein enger zeitlicher Zusammenhang ist dann anzunehmen, wenn die Zeitspanne zwischen Fertigstellung (bzw. Anschaffung) und Veräußerung nicht mehr als fünf Jahre beträgt. Bei einem Erwerb mit Veräußerungsabsicht oder in anderen Einzelfällen kann dieser Zeitraum auch bis zu zehn Jahre betragen. Veräußerungen nach Ablauf von zehn Jahren nach Fertigstellung (bzw. Anschaffung) sind nicht zu berücksichtigen. Die Finanzverwaltung hat die Einzelheiten zum gewerblichen Grundstückshandel im BMF-Schreiben vom 26. März 2004 (BStBl. I 2004, S. 434) umfassend dargestellt. Die Emittentin geht davon aus, dass konzeptionsgemäß ein gewerblicher Grundstückshandel auf Ebene der Gesellschaft nicht vorliegt, da ein Verkauf vor Ablauf von zehn Jahren nicht vorgesehen ist. Vielmehr ist im Fondskonzept verankert, dass eine langfristige Vermietung beabsichtigt wird. Die vorstehenden Kriterien sind allerdings nicht nur auf Ebene der Gesellschaft, sondern auch auf Ebene des einzelnen Anlegers zu prüfen. Dabei fließen gemäß dem oben genannten BMF-Schreiben in die Beurteilung der Drei-Objekt-Grenze nicht nur direkte Grundbesitzveräußerungen des Anlegers, sondern auch die Veräußerung von Beteiligungen an Personengesellschaften mit Grundbesitz beziehungsweise die Veräußerung von Grundstücken durch Personengesellschaften ein. Voraussetzung hierfür ist nach Ansicht der Finanzverwaltung, dass der jeweilige Anleger an der Gesellschaft zu mindestens 10 Prozent beteiligt ist oder der Verkehrswert seiner Beteiligung beziehungsweise der anteilige Verkehrswert des Grundbesitzes den Betrag von Euro übersteigt. Für den einzelnen Anleger kann daher die Beteiligung an der Gesellschaft in bestimmten Fällen zu einem gewerblichen Grundstückshandel führen. Es wird jedem Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen Konsequenzen einer Veräußerung seines Anteils an der Gesellschaft mit seinem steuerlichen Berater zu erörtern. Gewerbliche Prägung Die Kommanditistin Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH ist bei der Gesellschaft gesellschaftsvertraglich zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Deshalb liegt keine gewerbliche Prägung im Sinne des Einkommensteuerrechts vor ( 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG). Eine gewerbliche Prägung wird nach dem Wortlaut des 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG 104 HESSE NEWMAN Capital

105 Steuerliche Grundlagen und nach Auffassung der Finanzverwaltung (R 15.8 Abs. 6 Satz 2 EStR) auch dann ausgeschlossen, wenn es sich bei der geschäftsführenden Kommanditistin um eine Kapitalgesellschaft handelt. Einkünfteerzielungsabsicht Die steuerliche Anerkennung der Einkünfte aus der Gesellschaft ist davon abhängig, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht auf Ebene der Gesellschaft und auf Ebene der Anleger innerhalb der voraussichtlichen Beteiligungsdauer vorliegt. Dies wird steuerlich anhand der Totalüberschussprognose beurteilt (BFH vom 2. Juli 2008, BStBl. II 2008, S. 815). Ein Totalüberschuss und somit die steuerliche Anerkennung der Einkünfte wird angenommen, wenn im Prognosezeitraum die im Rahmen der Einkunftsart der Vermietung und Verpachtung ( 2 Abs. 1 Nr. 6 i.v.m. 21 EStG) zu erwartenden Einnahmen aus der Vermietung der Immobilie die zu erwartenden Werbungskosten übersteigen. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH vom 30. September 1997, BStBl. II 1998, S. 771) regelmäßig die Einkünfteerzielungsabsicht vor; eine positive Totalüberschussprognose wird typisierend unterstellt. Von einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist auszugehen, wenn nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keine Befristung vorliegt. Hat der Steuerpflichtige den Entschluss, auf Dauer zu vermieten, endgültig gefasst, gelten diese Grundsätze auch dann, wenn er das bebaute Grundstück später aufgrund eines neu gefassten Entschlusses veräußert. Die Finanzverwaltung (BMF vom 8. Oktober 2004, BStBl. I 2004, S. 933) stellt die Einkünfteerzielungsabsicht auch dann infrage, wenn sich der Steuerpflichtige nur für eine vorübergehende Vermietung entschieden hat, wie dies z. B. bei einem Mietkauf- oder Bauherrenmodell mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie der Fall wäre, und während der Zeit der Beteiligung Werbungskostenüberschüsse erzielt würden. Gleiches gilt für den Fall, wenn sich der Steuerpflichtige die Möglichkeit offenhält, das Mietobjekt innerhalb einer bestimmten Frist, während der er einen Totalüberschuss nicht erzielen kann, unabhängig von einer Zwangslage zu verkaufen oder in anderer Form nicht mehr zur Einkünfteerzielung zu nutzen. Der Abschluss eines entsprechenden Zeitmietvertrages, die Aufnahme einer entsprechend kurzen Fremdfinanzierung oder die Suche nach einem Käufer kurze Zeit nach der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes können hierfür Beweisanzeichen sein. Wird das bebaute Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel bis zu fünf Jahren seit der Anschaffung oder Herstellung veräußert und wurde in dieser Zeit ein Werbungskostenüberschuss erwirtschaftet, so spricht dies gegen die Einkünfteerzielungsabsicht. Nach Auffassung der Emittentin ist auf Basis des Fondskonzepts grundsätzlich Einkünfteerzielungsabsicht gegeben, da eine langfristige Vermietung beabsichtigt ist, während deren Dauer ein Totalüberschuss angestrebt wird. Wird die Beteiligung durch den Anleger jedoch fremdfinanziert oder entstehen weitere Sonderwerbungskosten im Zusammenhang mit der Beteiligung oder veräußert der einzelne Anleger seine Beteiligung an der Gesellschaft, ohne dass ein Totalüberschuss bis dahin erzielt wurde, kann es an der Einkünfteerzielungsabsicht auf Ebene des Anlegers fehlen. Dies gilt insbesondere im Fall eines Verkaufs innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Fertigstellung der Immobilie. Auch eine geplante Schenkung der Beteiligung kann in Sonderkonstellationen zu einer Versagung der Einkünfteerzielungsabsicht führen. Bei fehlender Einkünfteerzielungsabsicht werden aufgelaufene Verluste steuerlich nicht anerkannt, während eventuell angefallene positive Einnahmen aus der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung im Gegenzug nicht besteuert werden. Die Besteuerung eines eventuellen Veräußerungsgewinns bleibt hiervon unberührt. Zurechnung von Einkünften aufgrund des Treuhandverhältnisses Die Zurechnung des steuerlichen Ergebnisses erfolgt bei den Anlegern bzw. Treugebern grundsätzlich entsprechend Hesse Newman Classic Value 6 105

106 ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Die Vermögensanlage ist so konzipiert, dass die Anleger eine Beteiligung mittels eines Treuhandverhältnisses mit der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh (Treuhänderin) erwerben und halten. Die Treuhänderin handelt in eigenem Namen, jedoch für Rechnung der Anleger ( 1 Ziffer 6 des Treuhand- und Verwaltungsvertrags). Die Zustimmung der Anleger zu bereits abgeschlossenen Verträgen steht der steuerlichen Anerkennung des Treuhandverhältnisses nicht entgegen. Das Treuhandverhältnis ist so gestaltet, dass den Treugebern im Innenverhältnis die Rechte an und aus dem Treugut zustehen. Sie sind im Innenverhältnis einem unmittelbar beteiligten Kommanditisten gleichgestellt ( 1 Ziffer 7 des Treuhand- und Verwaltungsvertrags). Es besteht eine Berechtigung auf Übertragung des Treuguts von der Treuhänderin auf den Treugeber ( 2 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrags). Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sieht entsprechende Weisungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte der Anleger ( 6 des Treuhand- und Verwaltungsvertrags) gegenüber der Treuhänderin vor, wodurch die Anleger Vermieterinitiative entfalten. Gesellschaftsvertrag eine abweichende Ergebnisverteilungsabrede unter Beachtung der steuerlich zulässigen Grenzen vor. Für geschlossene Immobilienfonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung hat der Bundesfinanzhof die einkommensteuerliche Wirkung vergleichbarer Ergebnisverteilungsabreden anerkannt, jedoch unter der Voraussetzung, dass die abweichende Ergebnisverteilungsabrede bereits bei Gründung des geschlossenen Immobilienfonds vereinbart wird (BFH vom 27. Juli 2004, BStBl. II 2005, S. 33). Einschränkend führt der Bundesfinanzhof ferner aus, dass der nach dem Beitritt eines jeden Kommanditisten im Geschäftsjahr angefallene Verlust hoch genug sein muss, um den diesem Kommanditisten zugerechneten Verlustanteil abzudecken. Hierdurch kann der Fall eintreten, dass eine Verlustzurechnung begrenzt wird. Diese einkommensteuerlichen Restriktionen können dazu führen, dass die abweichende Ergebnisverteilungsabrede auch für Ergebnisse von Geschäftsjahren anzuwenden ist, die dem Geschäftsjahr 2013 folgen, um die gewünschte Ergebnisverteilung zu erreichen. Das Treuhandverhältnis zwischen den Anlegern und der Treuhänderin ist steuerlich wirksam (BMF vom 1. September 1994, BStBl. I 1994, S. 604). Das Treugut ist für Zwecke der Einkommensteuer dem Treugeber zuzurechnen ( 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO). Gleiches gilt für die Einkünfte aus der Gesellschaft. Ergebnis- und Einkünfteverteilung Die gesellschaftsvertraglich vereinbarte Ergebnisverteilung ist für die steuerliche Verteilung der Einkünfte aus der Beteiligung grundsätzlich maßgeblich. Nach 7 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrags erfolgt die Gewinn- und Verlustverteilung grundsätzlich im Verhältnis der festen Kapitalanteile. Bis jedoch eine Ergebnisverteilung erreicht ist, die unabhängig vom Beitrittszeitpunkt des einzelnen Anlegers dem Verhältnis des Kapitalkontenstands zum 31. Dezember 2013 (bzw. im Fall der Verlängerung der Platzierungsfrist dem Verhältnis des Kapitalkontenstands zum Zeitpunkt nach dem Beitritt sämtlicher Anleger) entspricht, sieht der Einkünfteermittlung Die von der Gesellschaft geplanten Auszahlungen sind regelmäßig nicht mit den steuerlichen Einkünften identisch. Die steuerlich den Anlegern zuzurechnenden Ergebnisse sind grundsätzlich von Liquiditätsüberschüssen zu unterscheiden. Steuerpflichtig sind allein die im Feststellungsverfahren durch das zuständige Finanzamt gesondert und einheitlich festgestellten Einkünfte (vgl. hierzu in diesen steuerlichen Grundlagen Verfahrensrechtliche Fragen ). Die Ermittlung der Einkünfte erfolgt auf Ebene der Gesellschaft nach dem Zufluss- und Abflussprinzip ( 11 EStG). Hiernach ergeben sich die Einkünfte aus im Kalenderjahr zugeflossenen Einnahmen ( 8 EStG) abzüglich der Werbungskosten ( 9 EStG) der Gesellschaft. Nach dem Wortlaut des 9 EStG sind Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen definiert. Das Ergebnis dieser Einkünfteermittlung auf Ebene der Gesellschaft wird den Anlegern aufgrund der 106 HESSE NEWMAN Capital

107 Steuerliche Grundlagen steuerlichen Transparenz der Gesellschaft zugerechnet. Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern zählen nicht zu den Werbungskosten, sondern werden im Wege der Absetzungen für Abnutzung (bzw. Abschreibung) berücksichtigt. Die Abschreibungsbeträge selbst stellen Werbungskosten dar ( 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG). Anschaffungskosten des Grund und Bodens stellen Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut dar. Diese Anschaffungskosten sind weder als Werbungskosten noch im Wege der Abschreibung berücksichtigungsfähig. Entsprechendes gilt für Anschaffungsnebenkosten. vorformulierten Vertragswerks geleisteten Aufwendungen, wie z. B. Baubetreuungsgebühren, Treuhandgebühren, Finanzierungsvermittlungsgebühren, Zinsfreistellungsgebühren, Gebühren für die Vermittlung des Objektes, der Beteiligung oder des Eigenkapitals und des Treuhandauftrags, Abschlussgebühren, Courtage, Agio, Beratungs- und Bearbeitungsgebühren, Platzierungsgarantiegebühren, Kosten für die Ausarbeitung der technischen, wirtschaftlichen und steuerlichen Grundkonzeption, für die Werbung der Bauinteressenten und für sonstige Vorbereitungskosten sowie Gebühren für die Übernahme von Garantien und Bürgschaften (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 1989, BStBI. II 1990, S. 299). Die Auffassung der Finanzverwaltung zur Abgrenzung zwischen sofort abziehbaren Werbungskosten und den Anschaffungskosten wurde im Schreiben betr. Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gesamtobjekten, von vergleichbaren Modellen mit nur einem Kapitalanleger und von gesellschafts- sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen Personenzusammenschlüssen (geschlossene Fonds) vom 20. Oktober 2003 (BStBl. I 2003, S. 546, nachfolgend auch Fonds-Erlass genannt) dargestellt. Anschaffungskosten und Werbungskosten in der Investitionsphase Die Finanzverwaltung äußert sich im Fonds-Erlass zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen, die während der Investitionsphase anfallen. Danach gehören zu den Anschaffungskosten der Fondsimmobilie grundsätzlich alle Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphase anfallen. Für die Anleger ergibt sich hieraus, dass neben dem Kaufpreis für die Immobilie auch die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie stehenden Nebenkosten verursachungsgerecht auf Grund und Boden sowie Gebäude (sowie andere abnutzbare Wirtschaftsgüter, z. B. Außenanlagen, sonstige Vermögensgegenstände) aufzuteilen sind. Als Anschaffungsnebenkosten sind auch bestimmte Kosten und Dienstleistungsgebühren zu qualifizieren. Nach den Regelungen des Fonds-Erlasses gehören zu diesen Anschaffungsnebenkosten grundsätzlich alle aufgrund des Aufwendungen, die nicht auf den Erwerb des Grundstücks gerichtet sind und die ein Erwerber auch außerhalb einer Fondsgestaltung als Werbungskosten abziehen könnte, sind nicht den Anschaffungskosten des Objektes zuzurechnen. Die Prognose der steuerlichen Ergebnisse des Beteiligungsangebotes berücksichtigt diese Beurteilung der Aufwendungen und bildet entsprechend sowohl Anschaffungskosten als auch sofort abzugsfähige Werbungskosten ab. Sollte die Finanzverwaltung zu einer abweichenden Beurteilung der einzelnen Ausgaben kommen und bislang als sofort abzugsfähig berücksichtigte Werbungskosten als Anschaffungskosten qualifizieren, erhöht dies die steuerlichen Ergebnisse in der Investitionsphase. Soweit diese Ausgaben nicht als Anschaffungskosten für den Grund und Boden, sondern als Anschaffungskosten des Gebäudes angesehen werden, mindern sie aufgrund des erhöhten Abschreibungspotenzials in den folgenden Jahren die steuerlichen Ergebnisse aus der Beteiligung. Aufwendungen, die der einzelne Anleger im direkten Zusammenhang mit der Beteiligung getätigt hat und die keine Anschaffungskosten darstellen, können als Sonderwerbungskosten sofort geltend gemacht werden, soweit sie auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entfallen. Die Sonderwerbungskosten muss der Anleger aufgrund der verfahrensrechtlichen Begebenheiten im deutschen Steuerrecht der Gesellschaft mitteilen und entsprechend Hesse Newman Classic Value 6 107

108 nachweisen, damit diese in der gesonderten und einheitlichen Feststellung berücksichtigt werden können (vgl. hierzu in diesen steuerlichen Grundlagen Verfahrensrechtliche Fragen ). Aufgrund der seit dem 1. Januar 2009 bestehenden Rechtslage können Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) nicht mehr steuermindernd berücksichtigt werden. Werbungskosten in der Nutzungsphase Bei den während der Nutzungsphase anfallenden Kosten handelt es sich regelmäßig um steuerlich sofort abzugsfähige Werbungskosten. Insoweit ist insbesondere mit Werbungskosten aus Ausgaben für Objektverwaltung, Instandhaltung, Geschäftsbesorgung, Jahresabschluss, Vergütungen der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der geschäftsführenden Kommanditistin, Darlehenszinsen sowie sonstige nicht umlagefähige Nebenkosten zu rechnen. Abschreibungen in der Nutzungsphase Gemäß 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG werden die Anschaffungskosten für das Gebäude mit 2 Prozent jährlich abgeschrieben. Auf Anschaffungskosten für den Grund und Boden können keine Abschreibungen vorgenommen werden. Neben den eigentlichen Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten sind auch sämtliche nach Maßgabe des Fonds-Erlasses als Anschaffungsnebenkosten zu qualifizierende Aufwendungen in der Abschreibungsbemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Die Aufteilung der Anschaffungskosten zwischen Grund und Boden und Gebäude (sowie gegebenenfalls weiteren Vermögensgegenständen) erfolgt verursachungsgerecht bzw. nach wirtschaftlichen Zuordnungskriterien. Die Abschreibungsbeträge werden ab dem voraussichtlichen Übergang von Nutzen und Lasten an der Fondsimmobilie berücksichtigt. Im Jahr der Anschaffung erfolgt eine zeitanteilige Berücksichtigung, wobei der Monat der Anschaffung vollständig als Abschreibungszeitraum berücksichtigt wird. Verlustausgleichsbeschränkung nach 15b EStG Die Verlustausgleichsbeschränkung nach 15b EStG findet auf Steuerstundungsmodelle Anwendung, wenn innerhalb der Anfangsphase das Verhältnis der Summe der prognostizierten Verluste im Verhältnis zu dem nach Maßgabe des Konzepts aufzubringenden Kapital 10 Prozent übersteigt. Ein Verlustausgleich mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus anderen Quellen sowie ein Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten ist im Rahmen eines Anwendungsfalls des 15b EStG nicht möglich. Der Prognose der steuerlichen Ergebnisse im Kapitel Wirtschaftliche Grundlagen ist zu entnehmen, dass die kumulierten Verluste aus der Investitionsphase weniger als 10 Prozent der Höhe des gezeichneten Kapitals erreichen. Die Emittentin geht daher davon aus, dass die Verlustausgleichsbeschränkung nach 15b EStG nicht anwendbar ist. Verlustausgleichsbegrenzung nach 15a EStG Die Fondskonzeption sieht nicht vor, dass die Kapitalkonten der Anleger durch Verluste aufgebraucht und damit negativ werden. Entsprechend dieser Konzeption kommt die Verlustausgleichsbegrenzung nach 15a EStG nicht zum Tragen. Falls es dennoch zu negativen Kapitalkonten kommen sollte, ist zu beachten, dass für steuerliche Verluste aus Vermietung und Verpachtung 15a EStG grundsätzlich anwendbar ist. Hiernach können Verluste, die zu einem negativen Kapitalkonto führen oder es erhöhen, nicht sofort mit positiven Einkünften ausgeglichen werden. Verluste, die nicht im Entstehungsjahr mit anderen Einkünften ausgeglichen werden können, werden als verrechenbare Verluste vorgetragen und mindern in künftigen Veranlagungszeiträumen positive Einkünfte aus der Gesellschaft. Sollten Entnahmen zu einer Erhöhung des negativen Kapitalkontos führen, kommt es für als Treugeber beteiligte Anleger gemäß 15a Abs. 3 EStG insoweit zu einer Besteuerung eines gesetzlich fingierten Einkommens. Dies gilt auch für als Kommanditisten beteiligte Anleger, soweit den Entnahmen keine entsprechende Haftung gegenübersteht. Verlustverrechnung nach 10d EStG Für Verluste, auf welche die 15a und 15b EStG keine Anwendung finden und die im Entstehungsjahr nicht mit positiven Einkünften ausgeglichen werden können, besteht 108 HESSE NEWMAN Capital

109 Steuerliche Grundlagen die Möglichkeit des Verlustrücktrags in Höhe von maximal Euro bzw Euro für Ehegatten in das vorangegangene Jahr. Des Weiteren können nicht ausgeglichene Verluste zeitlich unbegrenzt vorgetragen (Verlustvortrag) werden. Hierbei besteht jedoch eine Begrenzung der pro Jahr verrechenbaren Verluste von 1,0 Mio. Euro bzw. 2,0 Mio. Euro für Ehegatten. Darüber hinaus können Verlustvorträge nur in Höhe von 60 Prozent des 1,0 Mio. Euro bzw. 2,0 Mio. Euro übersteigenden Gesamtbetrages der Einkünfte pro Jahr abgezogen werden. Der vortragsfähige Verlust wird jeweils gesondert festgestellt. Aufgrund des Urteils des BFH vom 17. Dezember 2007 (BStBl. II 2008, S. 608) können Verlustvorträge des Erblassers nicht von seinen Erben genutzt werden. Eine Vererbbarkeit der Verlustvorträge wurde durch dieses Urteil ausgeschlossen. Beendigung der Beteiligung Veräußert ein Anleger seine Beteiligung an der Gesellschaft oder veräußert die Gesellschaft die Immobilie, kann dies zu einem Besteuerungstatbestand führen. Ein Veräußerungsgewinn ist nach 22 Nr. 2 EStG i.v.m. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG grundsätzlich dann als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Für Anleger, die erst nach der Anschaffung der Immobilie durch die Gesellschaft ihre Beteiligung begründet haben, ist der Zeitpunkt der Begründung der Beteiligung für den Beginn des 10-Jahreszeitraums maßgeblich. Die Veräußerung der Beteiligung an der Gesellschaft ist aufgrund von 23 Abs. 1 Satz 4 EStG ebenfalls steuerpflichtig, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums erfolgt, da die Anschaffung oder Veräußerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft als Anschaffung oder Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft gilt. Die Anleger können die Gesellschaft erstmals zum 31. Dezember 2026 ordentlich kündigen. Somit ist vonseiten der Emittentin konzeptionell Vorsorge getroffen worden, um einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn zu vermeiden. Dennoch kann der Anleger seine Anteile an der Gesellschaft innerhalb des 10-Jahreszeitraums veräußern und dadurch einen steuerpflichtigen Tatbestand auslösen. Im Fall eines gewerblichen Grundstückshandels wäre unabhängig vom 10-Jahreszeitraum stets ein Besteuerungstatbestand gegeben. Werden die Anteile an der Gesellschaft durch den Anleger während des 10-Jahreszeitraums verschenkt, kann ebenfalls ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn realisiert werden, falls Schulden, die im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen, ebenfalls übertragen werden. Hierdurch wird der Tatbestand der teilentgeltlichen Übertragung, die insoweit innerhalb des 10-Jahreszeitraums steuerpflichtig ist, ausgelöst. Als teilentgeltlich gilt eine Übertragung auch dann und insoweit, wie auf Ebene der Gesellschaft eine Fremdfinanzierung vorhanden ist. Beim Erwerber beginnt für den entgeltlich übernommenen Teil ein neuer 10-Jahreszeitraum. Entsteht ein Veräußerungsverlust im Zuge der Veräußerung oder teilentgeltlichen Übertragung des Anteils an der Gesellschaft, kann dieser aufgrund der Regelung in 23 Abs. 3 Satz 7 und 8 EStG nur bis zur Höhe eines Veräußerungsgewinns, den der Anleger im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden. Ein Verlustrücktrag bzw. ein Verlustvortrag nach 10d EStG ist auf den Ausgleich mit Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften beschränkt. Die generelle Empfehlung zur Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters gilt auch und insbesondere im Vorfeld einer etwaigen Beendigung der Beteiligung an der Gesellschaft. Progressiver Einkommensteuertarif, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer Die anteiligen steuerlichen Ergebnisse aus der Beteiligung unterliegen beim Anleger der Einkommensteuer, deren Höhe sich nach dem progressiven Steuertarif richtet und von dem individuellen Steuersatz des Anlegers abhängt. Im Rahmen der Prognose der steuerlichen Ergebnisse Hesse Newman Classic Value 6 109

110 wurde der Spitzensteuersatz von 45 Prozent (sogenannte Reichensteuer) zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag zugrunde gelegt. Eine etwaige Kirchensteuerpflicht wurde in der Prognose der steuerlichen Ergebnisse generell nicht berücksichtigt. Abgeltungsteuer Für Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinseinkünfte aus freier Liquidität der Gesellschaft) wird ein Steuersatz in Höhe von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag berücksichtigt, um der Regelung über die Abgeltungsteuer Rechnung zu tragen. Hierauf entfallende Aufwendungen können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Der Anleger kann die Zinsen im Zuge des Veranlagungsverfahrens seinem individuellen Steuersatz unterwerfen, wenn aufgrund der Günstigerprüfung festgestellt wird, dass dieser unterhalb von 25 Prozent liegt. Verfahrensrechtliche Fragen Die Einkünfte der Gesellschaft werden für jeden Veranlagungszeitraum nach 180 Abs. 1 Nr. 2 a) AO gesondert und einheitlich für jeden Anleger festgestellt. Die Zuständigkeit liegt bei dem Finanzamt, von dessen Bezirk die Verwaltung der Einkünfte ausgeht. Die Einkünfte werden den Anlegern entsprechend dem gesellschaftsvertraglichen Gewinnverteilungsschlüssel zugewiesen. Hierbei werden auch eventuell angefallene Sonderwerbungskosten der jeweiligen Anleger entsprechend berücksichtigt. Eine selbstständige Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung des Beteiligten ist nicht möglich. Sonderwerbungskosten werden nur berücksichtigt, wenn die entsprechende Mitteilung an die geschäftsführende Kommanditistin durch den einzelnen Anleger bis zum 31. Januar des jeweils auf den betreffenden Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres erfolgt ist ( 7 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrags). Die Feststellung ist für die Veranlagung des Anlegers bezüglich der Art und Höhe der festgestellten Einkünfte bindend. Die anteiligen Ergebnisse der Gesellschaft werden den Wohnsitzfinanzämtern der Anleger amtsintern mitgeteilt. Gewerbesteuer Die Gesellschaft ist vermögensverwaltend tätig und erzielt somit keine gewerblichen Einkünfte. Sie unterliegt daher nicht der Gewerbesteuer. Grundsteuer Es muss Grundsteuer auf den Grundbesitz der Gesellschaft entrichtet werden. Diese bestimmt sich nach dem Einheitswert des Grundbesitzes, der mit der Messzahl und dem Hebesatz der jeweiligen Stadt multipliziert wird. Die Gesellschaft ist Schuldnerin der von der Stadt erhobenen Grundsteuer. Grunderwerbsteuer Bereits aufgrund des Kaufvertragsabschlusses über den Erwerb der Immobilie von der aurelis 1. Objektgesellschaft Nürnberg GmbH & Co. KG durch die Gesellschaft fällt nach 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG Grunderwerbsteuer an. Entsprechend dem derzeit im Freistaat Bayern geltenden Grunderwerbsteuersatz beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent des Kaufpreises. Gemäß 1 Abs. 2a GrEStG führen unmittelbare oder mittelbare Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft zum Anfallen von Grunderwerbsteuer, wenn innerhalb von fünf Jahren mindestens 95 Prozent der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. Die Beteiligung der Anleger an der Gesellschaft führt auf Basis der Fondskonzeption dennoch nicht zu einer Verwirklichung dieses grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestands. Gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen wird die Beteiligung der geschäftsführenden Kommanditistin im Rahmen der zum Beitritt der Anleger durchzuführenden Kapitalerhöhungen stets so erhöht, dass eine Quote von 5,1 Prozent nicht unterschritten wird. Die Fondskonzeption sieht vor, diese Beteiligungsquote von 5,1 Prozent mindestens bis zum 31. Dezember 2018 beizubehalten. Demzufolge sieht die Konzeption keine Belastung der Gesellschaft mit Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit dem Beitritt der Anleger vor. 110 HESSE NEWMAN Capital

111 Steuerliche Grundlagen Umsatzsteuer Die Vermietung der Immobilie erfolgt nach 4 Nr. 12 a) UStG umsatzsteuerfrei. Soweit es die Mitüberlassung des Parkhauses an den Mieter anbelangt, liegt umsatzsteuerrechtlich eine sogenannte Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Vermietung der Immobilie vor, welche aufgrund ihres Charakters als Nebenleistung zur Vermietung des Hochschulgebäudes von der Umsatzsteuer befreit ist. Die Einordnung entspricht den Vorgaben der Rechtsprechung (EuGH vom 13. Juli 1989 Rs. 173/88, Tz. 16). Auch hinsichtlich der Mitüberlassung von sonstigen Vermögensgegenständen an den Mieter geht das Fondskonzept vom Vorliegen einer umsatzsteuerfreien Nebenleistung aus, da die sonstigen Vermögensgegenstände dazu dienen, das Hochschulgebäude unter optimalen Bedingungen als solches zu nutzen. Die Gesellschaft erzielt damit ausschließlich umsatzsteuerfreie Vermietungsumsätze. Sie ist deshalb nicht zur Erstattung von Umsatzsteuerbeträgen aus Eingangsleistungen berechtigt. Anfallende Umsatzsteuerbeträge (z. B. in Eingangsrechnungen der Gesellschaft) sind deshalb aus Sicht der Gesellschaft Bestandteil ihrer Kosten. Erbschaft- und Schenkungsteuer Die unentgeltliche Übertragung im Wege des Erbgangs oder der Schenkung einer Beteiligung an der Gesellschaft unterliegt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Die erbschaft- und schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage für die Beteiligung an der Emittentin ergibt sich aus dem Saldo des Grundbesitzwerts und anderen Vermögensgegenständen, wie z. B. einer Liquiditätsreserve, abzüglich der Schulden aus der Finanzierung. Der Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft gilt als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft ( 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Durch die Erbschaftsteuerreform, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, wird als Grundsatz der Bewertung der gemeine Wert angestrebt. Der erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Wert für die Immobilie wird nach 182 Abs. 3 Nr. 2 BewG im Ertragswertverfahren ( 184 bis 188) ermittelt. Nach diesem Verfahren wird der Wert der Immobilie durch die Summe aus Gebäudeertragswert und Bodenwert widergespiegelt. Im Fall einer unmittelbaren Beteiligung der Anleger als Kommanditisten finden die dargestellten Bewertungsvorschriften für die Grundstücksbewertung für Zwecke der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Wertfindung der Immobilie unmittelbar Anwendung. Bei einer Beteiligung an der Gesellschaft als Treugeber ist der Anspruch gegen die Treuhänderin als Sachleistungsanspruch Gegenstand der Bewertung. Die erbschaftsteuerliche Beurteilung des Sachleistungsanspruchs eines Treugebers, insbesondere die Bewertung, orientiert sich daran, auf welchen Gegenstand sich der Sachleistungsanspruch bezieht, mithin an der Vermögensart des Treuguts (FinMin Baden-Württemberg vom 02. November 2010, UVR 2010 S. 361; Bayer. Staatsministerium vom 16. September 2010, DStR 2010, S. 2084). Die Emittentin geht von einer analogen Anwendung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertungsvorschriften aus, die auch bei einer unmittelbaren Beteiligung von Anlegern als Kommanditisten Anwendung finden würden. Freibeträge und Steuersätze richten sich grundsätzlich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben (bzw. Schenker und Beschenktem) sowie nach dem Wert der Zuwendung. Sonstiges Weder die Emittentin noch eine andere Person übernimmt die Zahlung von Steuern für die Anleger. Ausführungen zu den steuerlichen Risiken der Vermögensanlage finden sich im Kapitel Risiken der Vermögensanlage auf den Seiten 26 bis 29. Hesse Newman Classic Value 6 111

112 Vertragswerk

113 Vertragswerk Gesellschaftsvertrag Vertragswerk Gesellschaftsvertrag der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG 1 Firma, Sitz, Gesellschaftszweck und Geschäftsjahr 1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet: Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG nachfolgend Gesellschaft genannt 2. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. 3. Gesellschaftszweck ist der Erwerb, die Bebauung, die Vermietung, die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zum Zwecke der Vermögensverwaltung sowie unmittelbar diesem Gesellschaftszweck dienende und fördernde Geschäfte, einschließlich des Begründens und Haltens von Beteiligungen zu diesem Zweck. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gesellschaftszweck gemäß Satz 1 zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. 4. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit eingegangen. 2 Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Kapitalerhöhung und Beitritt von Anlegern 1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Beteiligungsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Nr. 6 mbh mit Sitz in Hamburg (nachfolgend persönlich haftende Gesellschafterin ). Sie ist zu einer Kapitaleinlage bei der Gesellschaft weder berechtigt noch verpflichtet und nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil. 2. Geschäftsführende Kommanditistin ist die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH mit Sitz in Hamburg (nachfolgend geschäftsführende Kommanditistin ), mit einer Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in Höhe von zunächst EUR Weiterer Gesellschafter ist die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh (nachfolgend Treuhänderin ), mit einer Kommanditeinlage (Pflichteinlage) in Höhe von zunächst EUR Es ist geplant, dass sich Anleger über die Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligen. Die Treuhänderin ist vor diesem Hintergrund berechtigt, gegebenenfalls schrittweise, ihre Kommanditeinlage bis zu einer Höhe von EUR zu erhöhen und anteilig als Treuhänderin für Treugeber zu halten. Die Beteiligung der geschäftsführenden Kommanditistin darf vor dem 31. Dezember 2018 nicht weniger als 5,1 % des Gesellschaftskapitals betragen. Zur Verwirklichung der vorstehend beschriebenen Ziele ist die geschäftsführende Kommanditistin von allen Gesellschaftern ermächtigt und bevollmächtigt, auf Antrag der Treuhänderin das Kapital der Gesellschaft, gegebenenfalls schrittweise, durch Erhöhung der von der Treuhänderin übernommenen Kommanditeinlage sowie durch gleichzeitige Erhöhung ihrer Kommanditeinlage auf bis zu EUR zu erhöhen. Die vorstehend beschriebene Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft durch Erhöhung der Kommanditeinlage der Treuhänderin und Erhöhung der Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin hat dabei jeweils in dem Verhältnis zu erfolgen, dass die Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin mindestens 5,1 % am Kapital der Gesellschaft beträgt. Die ursprüngliche Kommanditeinlage der Treuhänderin in Höhe von EUR 100 wird die Treuhänderin ab Durchführung der ersten Kapitalerhöhung für Rechnung der Treugeber halten. Dies ist im Rahmen der ersten Kapitalerhöhung zu berücksichtigen. Das vorstehende Recht zur Erhöhung des Kapitals ist zunächst bis zum 31. Dezember 2013 befristet. Die geschäftsführende Kommanditistin kann diese Frist durch Anzeige gegenüber der Treuhänderin auf einen früheren oder späteren Zeitpunkt verlegen, ohne dass es hierzu des Beschlusses der Gesellschafter bedarf. Soweit die Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin aufgrund der vorgenommenen Kapitalerhöhungen steigt, ist die geschäftsführende Kommanditistin nicht zur Einzahlung ihrer erhöhten Kommanditeinlage verpflichtet. Die Zahlung der erhöhten Kommanditeinlage wird der geschäftsführenden Kommanditistin bis zum 31. Dezember 2018 gestundet. Der gestundete Betrag ist mit 5,6 % p.a. zu verzinsen. 5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt und bevollmächtigt, auf Antrag der Treuhänderin das Kapital der Gesellschaft über die Kapitalerhöhungen gemäß Ziffer 4 hinaus maximal um weitere EUR auf bis zu EUR zu erhöhen. Ziffer 4 Satz 4 und 5 sowie Satz 10 bis 12 gelten in diesem Fall entsprechend. Verpflichtungen der Kommanditisten dürfen hierdurch nicht begründet werden. 6. Die Anleger beteiligen sich an der Gesellschaft als Treugeber über die Treuhänderin entsprechend dem Zeichnungsschein (Beitrittserklärung), den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages und den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Treugeber stehen, ohne selbst Gesellschafter zu sein, nach Maßgabe des mit der Treuhänderin geschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie dieses Gesellschaftsvertrags im Innenverhältnis wirtschaftlich so, als seien sie direkt als Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt. Soweit nachfolgend Rechte und Pflichten für Kommanditisten oder Gesellschafter begründet werden, treffen diese Rechte und Pflichten im Innenverhältnis schuldrechtlich die Treugeber. Dies gilt nicht, wenn sich aus dem Zusammenhang ergibt, dass Rechte oder Pflichten nur für die persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende Kommanditistin oder die Treuhänderin begründet werden. 7. Die Treugeber können durch schriftliche Erklärung gegenüber der Treuhänderin verlangen, dass sie grundsätzlich unter Übernahme aller damit verbundenen Kosten und Gebühren die auf sie entfallende Kommanditbeteiligung von der Treuhänderin übernehmen und mit ihrer Das OHM macht klüger Praxisnah studieren von A wie Angewandte Chemie bis W wie Wirtschaftsinformatik. Mehr als 40 Studiengänge in zwölf Fakultäten bietet die Georg-Simon-Ohm-Hochschule in Nürnberg. Hesse Newman Classic Value 6 113

114 anteiligen Haftsumme gemäß 2 Ziffer 8 selbst als Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen werden, sofern sie zuvor eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht erteilt haben. Diese Vollmacht hat auf Basis des Musters der Treuhänderin zu erfolgen. Sie muss unwiderruflich sein, über den Tod hinaus lauten und die Bevollmächtigten zu allen notwendigen Erklärungen gegenüber dem Handelsregister berechtigen. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag besteht in diesem Fall als Verwaltungsvertrag fort. Dinglich erfolgt die Übertragung der betreffenden Kommanditbeteiligung mit Eintragung der Sonderrechtsnachfolge im Handelsregister, ohne dass es eines gesonderten Übertragungsaktes bedarf. Das Recht eines Treugebers zur Übernahme der Kommanditbeteiligung von der Treuhänderin ist so lange und so weit ausgeschlossen, als der Gesellschaft durch die Übertragung unverhältnismäßige steuerliche Nachteile, zum Beispiel aufgrund des Entstehens von Grunderwerbsteuer, erwachsen. Erfolgt die Eintragung der Übernahme der Kommanditbeteiligung im Rahmen einer durch die geschäftsführenden Kommanditistin initiierten Sammeleintragung nach oder im Zuge der Kapitalerhöhungen nach 2 Ziffer 4 oder 5, trägt die Gesellschaft mit Ausnahme der Kosten für die Handelsregistervollmacht alle anfallenden Kosten und Gebühren. 8. Die Kommanditeinlage (Pflichteinlage) eines Kommanditisten beträgt mindestens EUR ; geringere Einlagen sind mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin zulässig. Höhere Einlagen sollen ohne Rest durch teilbar sein. Alle Kommanditisten ausgenommen die geschäftsführende Kommanditistin sowie Kommanditisten, die Anteile aufgrund der Platzierungsgarantie übernehmen und Treugeber sind verpflichtet, auf die jeweils von ihnen übernommene Kommanditeinlage ein Agio in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Kommanditisten werden mit ihren Haftsummen in Höhe von jeweils 10 % der jeweiligen Kommanditeinlage in das Handelsregister eingetragen. 9. Die Beteiligung der Treugeber erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Durchführung der jeweiligen Kapitalerhöhung gemäß 2 Ziffer 4 bzw Für Einzahlungen, die nicht zu den in der Beitritts- oder Annahmeerklärung jeweils angegebenen Fälligkeitsterminen geleistet werden, kann die Gesellschaft den betroffenen Kommanditisten ab Fälligkeit Zinsen gemäß 288 Abs. 1 Satz 2 BGB belasten. Die Gesellschaft ist von der Treuhänderin ermächtigt, Einzahlungsansprüche gegen deren Treugeber geltend zu machen. Die Treuhänderin ist zur Einzahlung ihrer treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlage nur insoweit verpflichtet, wie ihr die entsprechenden Mittel von ihren Treugebern zur Verfügung gestellt werden. 11. Erbringt ein Anleger die Kommanditeinlage zzgl. Agio ganz oder teilweise nicht zu den in der Beitritts- oder Annahmeerklärung angegebenen Zeitpunkten, so ist die Treuhänderin berechtigt und bevollmächtigt, durch schriftliche Erklärung fristlos die mittelbare Beteiligung eines Anlegers zu beenden oder die Herabsetzung der Kommanditeinlage eines Anlegers und eine entsprechende anteilige Herabsetzung der eigenen Kommanditeinlage der Treuhänderin ohne gesonderten Gesellschafterbeschluss herbeizuführen. Sämtliche Kosten und Aufwendungen der Gesellschaft für den Ausschluss oder die Herabsetzung trägt der säumige Anleger. Die Gesellschaft ist berechtigt, 5 % der Pflichteinlage vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens für den Fall des vorgenannten Ausschlusses oder der Herabsetzung zu beanspruchen. 12. Von der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen sind natürliche und juristische Personen sowie Gemeinschaften, die die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten von Amerika ( USA oder US ) haben oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) sind und/oder nach US-Recht errichtet wurden und/oder in den USA oder in einem von deren Territorien ihren Wohnsitz oder Sitz haben oder sonstige Vermögensmassen, deren Einkommen der US-Steuerpflicht unterliegt. Die Treugeber haben in der Beitrittserklärung eine selbstständige Garantie abzugeben, dass vorstehender Sachverhalt auf sie nicht zutrifft. Entsprechendes gilt für Treugeber, die eine Übertragung des treuhänderisch gehaltenen Anteils auf sich selbst verlangen. Anleger sind verpflichtet, der geschäftsführenden Kommanditistin unverzüglich den etwaigen Eintritt eines vorstehenden Ausschlussgrundes in ihrer Person mitzuteilen. 13. Die geschäftsführende Kommanditistin ist von allen Gesellschaftern ermächtigt und bevollmächtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 ihre gemäß 2 Ziffer 4 und Ziffer 5 erhöhte Kommanditeinlage auf EUR herabzusetzen. Macht die geschäftsführende Kommanditistin von dieser Kapitalherabsetzung Gebrauch, so erhält sie von der Gesellschaft eine Abfindung gemäß 18 Ziffern 1 bis 3 mit der Besonderheit, dass in der aufzustellenden Auseinandersetzungsbilanz der Verkehrswert der Grundstücke und der Gebäude auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geschuldeten Jahresmiete (ohne Umsatzsteuer und Betriebskostenvorauszahlungen) multipliziert mit dem Faktor 16,75 anzusetzen ist. Soweit die geschäftsführende Kommanditistin aufgrund der Stundung gemäß 2 Ziffer 4, Satz 10 und 11 noch Zahlungen auf ihre Einlageverpflichtung schuldet, ist das Auseinandersetzungsguthaben der geschäftsführenden Kommanditistin entsprechend zu kürzen. Ein positives oder negatives Auseinandersetzungsguthaben ist innerhalb von acht Wochen von der ausgleichspflichtigen Partei zur Zahlung fällig. 3 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft 1. Zur Geschäftsführung ist unter Ausschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin, soweit gesetzlich zulässig, allein die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt und verpflichtet. Sie hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu führen; sie ist zur Unterbevollmächtigung/Beauftragung Dritter berechtigt. Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen des 181 BGB befreit. Zum Zwecke der Vertretung gegenüber Dritten erteilt die persönlich haftende Gesellschafterin der geschäftsführenden Kommanditistin entsprechende Vollmachten bei Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB sowie Ermächtigung, Untervollmachten unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB zu erteilen. 2. Zur Vornahme insbesondere der folgenden Handlungen ist die geschäftsführende Kommanditistin ohne Zustimmung der Gesellschafter berechtigt: a) Abschluss bzw. Vornahme der im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplans (Anlage I zum Gesellschaftsvertrag) vorgesehenen bzw. im Verkaufsprospekt dargelegten Verträge und Rechtsgeschäfte; 114 HESSE NEWMAN Capital

115 Vertragswerk Gesellschaftsvertrag b) Verwaltung aller Vermögenswerte der Gesellschaft; c) Beauftragung der laufenden Rechts- und Steuerberatung sowie Erstellung des Jahresabschlusses; d) Abschluss von Vereinbarungen mit einem Fondsmanager im Sinne der EU-Richtlinie 2011/61 (AIFM-Richtlinie) sowie mit vom Fondsmanager beauftragten Dritten; e) Abschluss von Vereinbarungen mit einer Verwahrstelle; f) Abschluss von Verträgen zur Bewertung der Vermögenswerte der Gesellschaft; g) Abschluss sonstiger Vereinbarungen, die im Zusammenhang einer gesetzlichen Regulierung geschlossener Fonds erforderlich werden. 3. Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, bedürfen eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses. Über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinaus gehen insbesondere: a) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Beteiligungen an Unternehmen; b) Abschluss von Miet-/Pachtverträgen, die sich auf jeweils mehr als 25 % der Flächen beziehen, sowie die Kündigung/Aufhebung solcher Verträge; c) Aufnahme und Gewährung von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Haftungen für Dritte, es sei denn, der Abschluss von Darlehensverträgen sowie von sonstigen Finanzierungsverträgen (einschließlich Zinssicherungsgeschäften) erfolgt zu marktüblichen Konditionen zur Finanzierung des Erwerbs sowie der Bebauung der Grundstücke und/oder im Rahmen einer unter Umständen erforderlichen Eigenkapitalzwischenfinanzierung (z. B. im Rahmen der Platzierungsgarantie) sowie bei Umfinanzierung; d) Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten; keiner Zustimmung bedarf die Belastung der Grundstücke der Gesellschaft zu Finanzierungszwecken mit Grundpfandrechten in Höhe von bis zu EUR 20,0 Mio.; e) Veräußerung bzw. Verwertung wesentlicher Vermögensgegenstände der Gesellschaft; f) Wiederherstellung von baulichen Anlagen im Falle ihrer vollständigen oder wesentlichen Zerstörung bzw. ihres vollständigen oder teilweisen Untergangs; g) Überschreitungen des Investitions- und Finanzierungsplans (Anlage I zum Gesellschaftsvertrag) um mehr als 5 % des Investitionsvolumens. 4. Die geschäftsführende Kommanditistin darf in Ausnahmefällen auch ohne die nach Ziffer 3 erforderliche Zustimmung handeln, soweit dies zur Abwehr schwerer wirtschaftlicher Nachteile für die Gesellschaft geboten und eine vorherige Willensbildung der Gesellschafter mit angemessenem Aufwand nicht rechtzeitig möglich ist; in einem derartigen Fall sind die Gesellschafter nachträglich unverzüglich zu unterrichten. 5. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten nach 164 HGB ist ausgeschlossen. 4 Buchführung, Jahresabschluss 1. Die geschäftsführende Kommanditistin ist verpflichtet, für die Gesellschaft die Buchführung zu übernehmen. Die geschäftsführende Kommanditistin kann die Führung der Bücher und die Erstellung der Jahresabschlüsse und gegebenenfalls von Lageberichten sowie gegebenenfalls von weiteren Jahresberichten auf Kosten der Gesellschaft Dritten übertragen, die ihrerseits an die Bestimmungen dieses Paragraphen gebunden sind. 2. Der Jahresabschluss und gegebenenfalls der Lagebericht sind durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen. Der Jahresabschluss sowie gegebenenfalls der Lagebericht sind von den Geschäftsführern (in vertretungsberechtigter Zahl) der geschäftsführenden Kommanditistin zu unterzeichnen. Die geschäftsführende Kommanditistin hat den geprüften Jahresabschluss sowie gegebenenfalls den Lagebericht rechtzeitig den Gesellschaftern zu übersenden. 3. Bei abweichenden Veranlagungen bzw. späteren Änderungen infolge von steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) ist der Jahresabschluss, der auf die Bestandskraft des Steuerbescheides folgt, so weit wie möglich nach Maßgabe der finanzamtlichen Festsetzung aufzustellen. 5 Konten der Gesellschafter 1. Für jeden Kommanditisten werden ein Haftkapitalkonto (Kapitalkonto I), ein Pflichteinlagenkonto (Kapitalkonto II), ein Rücklagenkonto (Kapitalkonto III), ein Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto IV) und ein Privatkonto (Kapitalkonto V) geführt. Alle Konten sind unverzinslich. 2. Das Kapitalkonto I bestimmt sich nach der eingezahlten Haftsumme des Gesellschafters (vgl. 2 Ziffer 8). 3. Auf dem Kapitalkonto II wird die Kommanditeinlage des Gesellschafters, die nicht gleichzeitig die Haftsumme darstellt, gebucht. Kapitalkonto I und Kapitalkonto II (zusammen als feste Kapitalanteile bezeichnet) sind unveränderlich und allein maßgeblich für die Rechte der Kommanditisten, sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist. 4. Das von Kommanditisten zu zahlende Agio wird auf das Kapitalkonto III gebucht. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die durch die Einzahlung des Agios gebildete Kapitalrücklage zum Ausgleich von bilanziellen Jahresfehlbeträgen aufzulösen; eines gesonderten Gesellschafterbeschlusses bedarf es nicht. 5. Auf dem Kapitalkonto IV werden die dem einzelnen Gesellschafter zugewiesenen Gewinn- und Verlustanteile gebucht. 6. Auf dem Kapitalkonto V werden die Auszahlungen gemäß 7 dieses Vertrages sowie Einlagen außerhalb der Haftsumme und der Kommanditeinlage gebucht. Hesse Newman Classic Value 6 115

116 7. Auf das Kapitalkonto V werden alle Beträge verbucht, die nicht einem der anderen Konten zugeordnet werden können. 6 Kostenersatz und Vergütungen 1. Die Treuhänderin erhält für ihre Leistungen die in 9 Ziffer 2 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages vereinbarte einmalige Vergütung für die Treuhandeinrichtung sowie die in 9 Ziffer 1 des vorgenannten Vertrages vereinbarte jährlich zu zahlende Vergütung für ihre Treuhandtätigkeit. Für ihre Mitwirkung bei allen Verfügungen (ausgenommen Übertragungen) über die Beteiligungen und die Bearbeitung von besonderen Aufträgen der Treugeber, die über die reguläre Betreuung der Anleger hinausgehen, kann die Treuhänderin dem Treugeber gemäß 9 Ziffer 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages eine angemessene Vergütung des zusätzlichen Aufwands, auch in pauschalierter Form, in Rechnung stellen. Außerdem erhält die Treuhänderin von der Gesellschaft die notwendigen Auslagen für die Unterrichtung der Gesellschafter sowie ihre Aufwendungen für außerordentliche Maßnahmen (z. B. Einschaltung von Sachverständigen oder Führung von Prozessen, denen die geschäftsführende Kommanditistin zugestimmt hat) nach 9 Ziffer 4 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages ersetzt. 2. Für die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die persönlich haftende Gesellschafterin ab 2012 eine Haftungsvergütung von EUR p. a. Die Vergütung wird nicht zeitanteilig berechnet und erhöht sich jährlich um 2 % bezogen auf den im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Betrag, erstmals zum 1. Januar Die Vergütung versteht sich zuzüglich anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer und ist erstmals fällig am 15. Dezember 2012, danach jeweils hälftig zum 15. Juni und zum 15. Dezember eines jeden Jahres. 3. Für die Einrichtung zur Übernahme der Geschäftsführung erhält die geschäftsführende Kommanditistin eine einmalige Vergütung in Höhe von EUR zzgl. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist verdient mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit und zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember Für die laufende Geschäftsführung erhält die geschäftsführende Kommanditistin ab 2012 eine Geschäftsführungsvergütung von EUR p.a. Die Vergütung wird nicht zeitanteilig berechnet und erhöht sich jährlich um 2 % bezogen auf den im jeweiligen Vorjahr geschuldeten Betrag, erstmals zum 1. Januar Die Vergütung versteht sich zuzüglich anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer und ist erstmals fällig am 15. Dezember 2012, danach jeweils hälftig zum 15. Juni und zum 15. Dezember eines jeden Jahres. 4. Die Kosten einer D&O-(und gegebenenfalls E&O-)Versicherung sind von der Gesellschaft zu tragen. Sollten der persönlich haftenden Gesellschafterin und/oder der geschäftsführenden Kommanditistin infolge einer gesetzlichen Regulierung Kosten entstehen, die durch ihre Stellung als Gesellschafterin der Gesellschaft begründet sind, sind sie berechtigt, diese Kosten der Gesellschaft zu belasten. Dies gilt insbesondere für etwaige (anteilige) Kosten im Falle der Übernahme der Aufgabe eines Fondsmanagers aufgrund der Richtlinie 2011/61/EU. 5. Die vorstehend geregelten Kostenerstattungen und Vergütungen stellen, soweit sie Gesellschaftern zustehen, Forderungen der entsprechenden Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft dar und sind unabhängig vom zu verteilenden handelsrechtlichen Ergebnis der Gesellschaft und vor der Gewinn- und Verlustverteilung zu berücksichtigen; die Kostenerstattungen und Vergütungen mindern das handelsrechtliche Ergebnis der Gesellschaft und sind daher in der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft als Aufwand zu verbuchen. 7 Ergebnisverteilung, Auszahlungen 1. Die Gesellschafter sind gemäß dem Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile am nach Abzug der Aufwendungen verbleibenden Gewinn oder Verlust (handelsrechtliches Ergebnis) sowie am steuerlichen Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Hiervon abweichend sollen soweit mit einkommensteuerlicher Wirkung möglich das handelsrechtliche Ergebnis sowie das steuerliche Ergebnis so verteilt werden, dass die Anleger unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts entsprechend dem Verhältnis der festen Kapitalanteile, wie sie am Ende des Geschäftsjahres 2013 bzw. im Falle der Verlängerung der Platzierungsfrist gemäß 2 Ziffer 4 Satz 9 nach dem Beitritt sämtlicher Anleger bestehen, begünstigt und belastet sind (abweichende Ergebnisverteilungsabrede). Es wird klargestellt, dass auch Jahresergebnisse der dem Wirtschaftsjahr 2013 folgenden Wirtschaftsjahre von der abweichenden Ergebnisverteilungsabrede betroffen sein können, soweit dies zur Erreichung der angestrebten Begünstigung bzw. Belastung der Anleger erforderlich ist. Bei einem Gesellschafterwechsel tritt der Rechtsnachfolger hinsichtlich der Ergebnisverteilung in die Rechtsposition seines Vorgängers ein. Im Fall von nachträglichen Änderungen von Ergebnissen wird der Mehr-/Mindergewinn nach den vorstehenden Grundsätzen verteilt. 2. Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft werden, vorbehaltlich einer angemessenen Zuführung zur Liquiditätsreserve, an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer festen Kapitalanteile ausgezahlt. Die Vorabauszahlungen erfolgen jährlich im Januar eines laufenden Jahres für das vorhergehende Jahr, erstmalig im Januar Anleger partizipieren an den Auszahlungen zeitanteilig ab dem der Zahlung der jeweils geschuldeten Kommanditeinlage zuzüglich Agio folgenden Monat, nicht jedoch bei Zahlung der jeweiligen Kommanditeinlage vor Fälligkeit. Die geschäftsführende Kommanditistin partizipiert an den Auszahlungen auch während des Zeitraumes, während dessen ihre Einlageleistung nach 2 Ziffer 4, Sätze 10 und 11 gestundet ist. 3. Sonderwerbungskosten hat jeder Kommanditist bis zum 31. Januar des auf ein Geschäftsjahr folgenden Jahres der geschäftsführenden Kommanditistin mitzuteilen. 8 Haftung, Nachschüsse 1. Die Kommanditisten haften Dritten gegenüber nur mit ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Diese Haftung ist mit Einzahlung der Haftsumme erfüllt; sie kann jedoch nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften durch Auszahlungen bis zur Höhe der Haftsumme wieder aufleben. 2. Die Kommanditisten haben in keinem Fall Nachschüsse zu leisten. Auszahlungen führen nicht zu einem Wiederaufleben der Einlageverpflichtung. 9 Wettbewerbsverbot Die persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende Kommanditistin, die Treuhänderin und ihre jeweiligen Organe unterliegen keinem Wettbewerbsverbot. 116 HESSE NEWMAN Capital

117 Vertragswerk Gesellschaftsvertrag 10 Gesellschafterbeschlüsse 1. Gesellschafterbeschlüsse werden, soweit dies gesetzlich zulässig und in diesem Gesellschaftsvertrag (insb. in der nachfolgenden Ziffer 5) nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 2. Die Gesellschafter sind insbesondere in den folgenden Fällen zur Beschlussfassung berufen: a) Feststellung des Jahresabschlusses; b) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der geschäftsführenden Kommanditistin als Organ sowie Entlastung der Treuhänderin; c) Wahl des Abschlussprüfers; der Abschlussprüfer für die Jahre 2012 und 2013 wird von der geschäftsführenden Kommanditistin benannt; d) Ausschluss von Gesellschaftern; 2 Ziffer 11, 15 Ziffer 5 und 17 Ziffer 1 lit. c), g) und h) bleiben unberührt; e) Änderungen des Gesellschaftsvertrages einschließlich des Wechsels der Rechtsform; f) Auflösung, Liquidation sowie Aufgabe des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft; g) Festlegung der Höhe der Auszahlungen. 3. Jeder Kommanditist hat je EUR 100 Kommanditeinlage eine Stimme. Das Stimmrecht der Kommanditisten bestimmt sich jeweils nach der Höhe der tatsächlich eingezahlten Kommanditeinlagen, wobei auf den Stand zum Zeitpunkt der Absendung der Einberufung der Gesellschafterversammlung gemäß 11 bzw. der Absendung der Aufforderung zur schriftlichen Beschlussfassung gemäß 12 abzustellen ist. Das Stimmrecht eines Kommanditisten ist ungeachtet seiner Beteiligung am Kommanditkapital auf max Stimmen begrenzt. Stimmen verbundener Unternehmen i. S. d. 15 ff. AktG oder einander nahestehender Personen i. S. d. 15 AO werden zusammengerechnet. Sind insoweit Kommanditanteile bei der Ausübung der Stimmrechte zu addieren, werden die Stimmrechte der betroffenen Kommanditisten proportional jeweils dergestalt beschränkt, dass sie zusammen Stimmen nicht übersteigen. Die Stimmrechtsbegrenzung gilt nicht für die Treuhänderin, soweit sie als Treuhänderin abstimmt; sie gilt jedoch entsprechend für Treugeber der Treuhänderin. Die geschäftsführende Kommanditistin verfügt auch während des Zeitraumes, während dessen ihre Einlageleistung nach 2 Ziffer 4, Sätze 10 und 11 gestundet ist, über ein Stimmrecht von einer Stimme je EUR 100 Kommanditeinlage. Die persönlich haftende Gesellschafterin verfügt, unabhängig von ihrer Beteiligung an der Gesellschaft, stets über mindestens 200 Stimmen. 4. Der Treugeber ist entsprechend 6 Ziffer 1 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages berechtigt, an Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft persönlich teilzunehmen und das Stimmrecht der Treuhänderin bei Beschlussfassungen anteilig entsprechend seinem Anteil selbst oder durch einen Dritten im Sinne von 11 Ziffer 4 auszuüben. In diesem Fall ist die Treuhänderin von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Wenn Beschlüsse im Rahmen einer Gesellschafterversammlung gefasst werden sollen, kann der Treugeber die Treuhänderin anweisen, wie sie das auf den Treugeber entfallende Stimmrecht auszuüben hat. Entsprechende Weisungen des Treugebers müssen schriftlich erfolgen und der Treuhänderin bis spätestens drei Werktage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung zugehen. Soweit Treugeber ihr Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen nicht selbst, durch Dritte oder durch Weisung an die Treuhänderin ausüben, ist die Treuhänderin verpflichtet, sich in Bezug auf das auf die Treugeber entfallende Stimmrecht zu enthalten. 5. Beschlussfassungen in den Fällen des 3 Ziffern 3 lit. e) und f) sowie des 10 Ziffer 2 lit. d), e) und f) bedürfen einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen und sind, soweit sie in einer Gesellschafterversammlung durchgeführt werden, nur wirksam, wenn 25 % des Kapitals an der Abstimmung teilgenommen haben. Wird dieses Quorum von 25 % nicht erreicht, ist unverzüglich eine neue Beschlussfassung gemäß 11 durchzuführen, ohne dass in dieser das vorbezeichnete Quorum von 25 % eingehalten werden muss. Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind mit dieser qualifizierten Mehrheit auch dann zulässig, wenn sie so schwerwiegend sind, dass sie in die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses eingreifen und die rechtliche bzw. wirtschaftliche Position der betroffenen Gesellschafter entscheidend ändern oder beeinflussen, sofern hieraus keine unbillige Benachteiligung einzelner Gesellschafter oder Gesellschaftergruppen entsteht. Die Gesellschafter sind nur aus wichtigem, von der geschäftsführenden Kommanditistin zu vertretendem Grund berechtigt, durch Gesellschafterbeschluss, der einer Mehrheit von 50 % aller abgegebenen Stimmen bedarf, der geschäftsführenden Kommanditistin die Vertretungsmacht und/oder die Geschäftsführungsbefugnis zu entziehen und/oder zusätzlich eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als geschäftsführende Kommanditisten in der Gesellschaft aufzunehmen. 6. Gesellschafterbeschlüsse werden entweder in Gesellschafterversammlungen ( 11) oder im schriftlichen Beschlussverfahren ( 12) herbeigeführt. 11 Gesellschafterversammlung 1. Gesellschafterversammlungen werden von der geschäftsführenden Kommanditistin einberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert oder wenn Kommanditisten, die zusammen mehr als 10 % des eingezahlten Kommanditkapitals repräsentieren, oder die persönlich haftende Gesellschafterin die Einberufung einer Gesellschafterversammlung unter schriftlicher Angabe der Punkte, über die Beschluss gefasst werden soll, an die geschäftsführende Kommanditistin verlangen. Kommt die geschäftsführende Kommanditistin der Aufforderung zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung nicht binnen zwei Wochen nach, sind die Kommanditisten bzw. die persönlich haftende Gesellschafterin selbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlung in entsprechender Form und Frist einzuberufen. 2. Die Frist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen beträgt vier Wochen. In dringenden Fällen ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, mit einer verkürzten Ladungsfrist von zwei Wochen eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Auf die verkürzte Ladungs- Hesse Newman Classic Value 6 117

118 frist und deren Grund ist in der Einberufung gesondert hinzuweisen. Die Einberufung erfolgt schriftlich an die der Gesellschaft zuletzt mitgeteilten Anschriften der Gesellschafter. Die Einberufung muss auch die Angaben zu Tagungsort und Tagungszeit sowie die Tagesordnung enthalten. Maßgeblich für die Einhaltung der Einberufungsfrist ist das Datum der Absendung der Einberufung. 3. Der Versammlungsleiter wird in allen Fällen durch die geschäftsführende Kommanditistin bestimmt. 4. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung von einem anderen Gesellschafter, Ehegatten, Verwandten ersten und zweiten Grades oder von zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen der rechts- und steuerberatenden Berufe vertreten zu lassen. Die geschäftsführende Kommanditistin kann auch sonstige Dritte als Vertreter zulassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und dem Versammlungsleiter vorzulegen. 5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, auch andere Personen an Gesellschafterversammlungen teilnehmen zu lassen, deren Erscheinen sie für erforderlich hält. 6. Über die Gesellschafterversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen und den Gesellschaftern als Kopie zuzusenden ist. 7. Ein Widerspruch gegen den Inhalt des Protokolls muss innerhalb von vier Wochen plus drei Tagen nach Absendedatum bei der Gesellschaft schriftlich eingegangen sein. Ansonsten gelten das Protokoll und die darin enthaltenen Feststellungen als genehmigt. 8. Beschlüsse der Gesellschafter können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen plus drei Tagen nach Beschlussfassung durch Klage gegen die Gesellschaft angefochten werden. Nach Ablauf der Frist gilt ein evtl. Mangel des Beschlusses als geheilt. Auch bei fristgemäßer Klage kann die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit nicht auf formelle Mängel gestützt werden, wenn diese Mängel offensichtlich keinen Einfluss auf das Ergebnis der Abstimmung hatten. 12 Schriftliche Beschlussfassung 1. Soweit nach dem Gesetz oder diesem Vertrag die Zuständigkeit der Gesellschafter gegeben ist, entscheiden sie in der Regel durch Gesellschafterbeschluss im schriftlichen Verfahren. Sämtliche Gesellschafter sind an diesem Abstimmungsverfahren durch Zusendung der Abstimmungsunterlagen zu beteiligen. Für diesen Fall gilt Folgendes in Ergänzung zu bzw. abweichend von den Regelungen über die Gesellschafterversammlung: 2. Die Aufforderung zur schriftlichen Beschlussfassung hat schriftlich an die der Gesellschaft zuletzt mitgeteilten Anschriften der Gesellschafter zu erfolgen und muss die Gegenstände, über die Beschluss gefasst wird, enthalten. Die Frist zur Abgabe der Stimmen beträgt vier Wochen ab Absendung der Aufforderung. Die Abstimmungsfrist kann in eiligen Fällen bis auf zwei Wochen verkürzt werden. Für die Einhaltung der Frist zur Abgabe der Stimmen ist der Zugang der schriftlichen Stimmabgabe bei der Gesellschaft maßgeblich. 3. Die geschäftsführende Kommanditistin hat über Inhalt und Ergebnis von schriftlichen Beschlussfassungen ein Schlussprotokoll zu fertigen, zu unterzeichnen und den Gesellschaftern in Kopie zuzusenden. 13 Berichtspflicht, Informations- und Kontrollrechte, Vertraulichkeit 1. Spätestens mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung bzw. der Aufforderung zur schriftlichen Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses hat die geschäftsführende Kommanditistin den Gesellschaftern den geprüften Jahresabschluss (nebst Lagebericht) der Gesellschaft zu übersenden. 2. Die Gesellschafter können von der geschäftsführenden Kommanditistin Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Sofern die geschäftsführende Kommanditistin einem begründeten Auskunftsverlangen nicht binnen angemessener Frist nachkommt oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Gesellschafter berechtigt, auf eigene Kosten die Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen oder durch einen Wirtschaftsprüfer einsehen zu lassen. 3. Die geschäftsführende Kommanditistin darf einem Gesellschafter die Auskunftserteilung und die Einsichtnahme in Bücher und Schriften der Gesellschaft verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Gesellschafter die Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken ausübt oder der Gesellschaft hierdurch ein nicht unerheblicher Nachteil droht. Den Gesellschaftern ist bekannt, dass Informationen der Gesellschaft über gegenwärtige oder zukünftige Maßnahmen zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks der Gesellschaft Gegenstand von Vertraulichkeitsvereinbarungen sein können, die ihre Informationsrechte nach diesem Gesellschaftsvertrag einschränken können. 4. Die Gesellschafter haben über alle ihnen bekannt gewordenen Angelegenheiten der Gesellschaft Stillschweigen zu bewahren, soweit es die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verlangt. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Gesellschaft. Insbesondere werden die Gesellschafter sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen über die Gesellschaft, die Gesellschafter sowie über gegenwärtige oder künftige Beteiligungen der Gesellschaft vertraulich behandeln. 5. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt, einem Fondsmanager sowie einer Verwahrstelle diejenigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die diese zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen, einschließlich des Rechts zur Weitergabe der Informationen an Dritte, soweit diese zur Weitergabe gesetzlich verpflichtet sind. 6. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, Protokolle von Gesellschafterversammlungen oder Beschlussfassungen an Vertriebspartner zu übersenden, die aktiv in den Vertrieb der Kommanditanteile eingebunden waren. 14 Verfügung über Kommanditanteile 1. Jede vollständige oder teilweise Übertragung, Verpfändung, Belastung von oder sonstige Verfügung über Kommanditanteile sowie von Rechten an Kommanditanteilen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin. Dies 118 HESSE NEWMAN Capital

119 Vertragswerk Gesellschaftsvertrag gilt auch für Geschäfte, die wirtschaftlich im Ergebnis einer solchen Verfügung gleichstehen, insbesondere bei der Begründung einer Unterbeteiligung. Die Zustimmung zu Verfügungen gilt als erteilt, wenn die geschäftsführende Kommanditistin der Verfügung nicht in Textform innerhalb von zehn Werktagen nach Vorlage des Vertrages widerspricht. Im Falle der vollständigen oder teilweisen Übertragung ist eine selbstständige Garantie des Rechtsnachfolgers beizufügen, dass die Ausschlussgründe gemäß 2 Ziffer 12 auf ihn nicht zutreffen. Die geschäftsführende Kommanditistin darf ihre Zustimmung zu einer Verfügung nur aus sachlichen Gründen verweigern. Sachliche Gründe zur Verweigerung der Zustimmung können sich insbesondere aus folgenden Umständen ergeben: (i) die beabsichtigte Übertragung an Unternehmen, die mit der Gesellschaft oder den Gründungskommanditisten mittelbar oder unmittelbar in Wettbewerb stehen, hierzu können auch Unternehmen gehören, deren Unternehmenszweck der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds ist; (ii) die Gefahr eines bestimmenden Einflusses einzelner Gesellschafter auf die Gesellschaft bzw. einer Majorisierung der Gesellschafter; (iii) die Aufspaltung in Beteiligungen unterhalb des vorgesehenen Mindestbetrages; (iv) das Fehlen einer ausdrücklichen Anerkennung des Gesellschaftsvertrages oder des Treuhand- und Verwaltungsvertrages durch den Erwerber; wenn (v) auf den Rechtsnachfolger ein Ausschlussgrund gemäß 2 Ziffer 12 zutrifft; (vi) die selbstständige Garantie des Rechtsnachfolgers nicht vorliegt oder (vii) der Gesellschaft durch die Übertragung unverhältnismäßige steuerliche Nachteile erwachsen. Ein sachlicher Grund liegt ebenfalls vor, wenn im Fall der Übertragung der Übertragungsempfänger nicht daran mitwirkt, die nach dem Geldwäschegesetz erforderlichen Pflichten zu erfüllen. 2. Die Treuhänderin ist zur Übertragung ihrer treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung auf einen Dritten oder einen Treugeber nur in Übereinstimmung mit dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag berechtigt. 3. Bei einer Übertragung im Laufe des Geschäftsjahres ist das Jahresergebnis zwischen Veräußerer und Erwerber linear nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzuteilen in Abhängigkeit vom Wirksamwerden der Übertragung. Die bei einer Teilung gebildeten Kommanditanteile sollen ohne Rest durch teilbar sein und mindestens EUR betragen. 4. Wird ein Kommanditanteil ganz oder teilweise übertragen, so trägt der Übertragende (z. B. Verkäufer, Schenker, Erblasser) die mit der Übertragung verbundenen Kosten (z. B. Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung) in Höhe von pauschal EUR 300 sowie etwaige steuerrechtliche Nachteile. Sollten sich die von der Gesellschaft zu zahlenden Gebühren erhöhen, ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, die Pauschale entsprechend anzupassen. Die Treuhänderin ist berechtigt, den Kostenbeitrag einzufordern. 5. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann über ihren Gesellschaftsanteil, solange kein weiterer persönlich haftender Gesellschafter an der Gesellschaft beteiligt ist, nur mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin in der Weise verfügen, dass sie ihren Gesellschaftsanteil auf einen neu eintretenden persönlich haftenden Gesellschafter überträgt, der im Hinblick auf seine finanzielle Ausstattung mit der ausscheidenden Gesellschafterin vergleichbar ist. 6. Die geschäftsführende Kommanditistin kann über ihren Kommanditanteil, solange kein weiterer geschäftsführender Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt ist, nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin in der Weise verfügen, dass sie ihren Kommanditanteil auf einen neu eintretenden geschäftsführenden Kommanditisten überträgt, der im Hinblick auf seine finanzielle Ausstattung mit der ausscheidenden Gesellschafterin vergleichbar ist. Eine Übertragung des Gesellschaftsanteils der geschäftsführenden Kommanditistin vor dem 31. Dezember 2018 ist ausgeschlossen. 7. Die geschäftsführende Kommanditistin verpflichtet sich, die Gesellschaft von sämtlichen Nachteilen freizuhalten, die aufgrund einer vor dem 31. Dezember 2018 vorgenommenen mittelbaren Übertragung ihres Kommanditanteils (unabhängig, ob aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Regelungen) für die Gesellschaft entstehen. 15 Tod eines Gesellschafters 1. Scheidet ein Kommanditist durch Tod aus der Gesellschaft aus, so wird die Gesellschaft mit seinen Erben als Kommanditisten fortgesetzt. Die Erben und gegebenenfalls der Testamentsvollstrecker haben die Rechtsnachfolge grundsätzlich durch Vorlage geeigneter Dokumente, in Deutschland einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift des Erbscheins gegebenenfalls nebst Testamentsvollstreckungszeugnis, nachzuweisen. Die geschäftsführende Kommanditistin darf denjenigen, der in diesen Dokumenten als Erbe bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn also auch verfügen lassen und mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn sie aufgrund der ihr vorgelegten Unterlagen berechtigte Zweifel an der Berechtigung des dort Genannten hat. Werden der Gesellschaft ausländische Urkunden zum Nachweis der Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf diese ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten im Hinblick auf die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden einzuholen. Bis zur Vorlage des Erbnachweises und dessen Überprüfung ruhen die Mitwirkungs-, Informations-, Stimm- und sonstigen Gesellschafterrechte. 2. Sind mehrere Erben vorhanden, so können sie ihre Rechte als Kommanditisten bis zur Auseinandersetzung über den vererbten Kommanditanteil nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, der auch zur Entgegennahme aller Erklärungen der übrigen Gesellschafter und der Gesellschaft als ermächtigt gilt. Für die Bestellung eines Bevollmächtigten haben die Erben ihre Erbengemeinschaft nachzuweisen. Solange ein gemeinsamer Vertreter nicht bestellt ist und Handelsregistervollmachten der Erben nicht bei der Treuhänderin vorliegen, ruhen die Stimmrechte und sonstigen Gesellschafterrechte der Erben mit Ausnahme der Beteiligung am Gewinn und Verlust. Während dieser Zeit dürfen sie Entnahmen nicht tätigen und über ihr Gewinnbezugsrecht oder ihr Auseinandersetzungsguthaben nicht durch Abtretung verfügen. Auszahlungen werden in diesem Zeitraum zinsfrei einbehalten. Mehrere Erben sind gemeinschaftlich verpflichtet, eine Auseinandersetzung hinsichtlich der Beteiligung herbeizuführen, bei der nur Beteiligungen entstehen, die bezogen auf die Kommanditeinlagen ohne Rest durch teilbar sind und mindestens EUR betragen sollen. Hesse Newman Classic Value 6 119

120 3. Die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte durch einen gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Testamentsvollstrecker wird zugelassen. In diesem Fall entfällt für die Dauer der Testamentsvollstreckung die Benennung eines gemeinsamen Bevollmächtigten. 4. Die Übertragung einer Kommanditbeteiligung im Zuge einer Erbauseinandersetzung oder in Erfüllung eines Vermächtnisses bedarf der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin nach 14; die dort festgelegten Regelungen gelten entsprechend auch für Erbauseinandersetzungen. 5. Im Falle der Erbschaft einer mittelbaren Beteiligung hat der Erbe der Treuhänderin gegenüber diejenigen Angaben zu machen und zu belegen, die nach dem Geldwäschegesetz zur Identifizierung des Erben oder eines anderen wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind. Kommt der Erbe dieser Verpflichtung nicht innerhalb von vier Wochen nach, ist die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, den Erben nach Setzung einer Frist von vier Wochen aus der Gesellschaft auszuschließen. Satz 1 gilt für den Vermächtnisnehmer entsprechend. 16 Kündigung 1. Die ordentliche Kündigung seiner Beteiligung kann von jedem Kommanditisten nur auf den Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen, frühestens jedoch zum 31. Dezember Die Treuhänderin ist berechtigt, ihre Kommanditbeteiligung auch teilweise nach Maßgabe der von ihren Treugebern ausgesprochenen Kündigungen zu kündigen. 2. Kündigt die Treuhänderin ein Treuhandverhältnis aus wichtigem Grund, so gilt dieses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund insoweit auch gegenüber der Gesellschaft und ist gerichtet auf Teilkündigung ihrer Kommanditeinlage. 3. Kündigt die einzige Treuhänderin die von ihr übernommene Kommanditbeteiligung, wozu diese auch bereits vor dem 31. Dezember 2026 berechtigt ist, ist die geschäftsführende Kommanditistin verpflichtet, einen geeigneten Gesellschafter als neuen Treuhänder in die Gesellschaft aufzunehmen. Die Treuhänderin scheidet nicht aus der Gesellschaft aus, bevor ein weiterer Treuhänder in die Gesellschaft aufgenommen wurde. Der neue Treuhänder tritt in die bestehenden Treuhand- und Verwaltungsverträge bzw. in die Verwaltungsverträge ein ( 13 Treuhand- und Verwaltungsvertrag). 4. Jede Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum des Zugangs der Kündigungserklärung. 17 Ausscheiden eines Gesellschafters 1. Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, geht das Vermögen der Gesellschafter ohne Liquidation mit Aktiva und Passiva sowie dem Recht, die Firma fortzuführen, auf den verbleibenden Gesellschafter über. Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam kündigt; b) auf ihn ein Ausschlussgrund gemäß 2 Ziffer 12 zutrifft, die Garantie nach 2 Ziffer 12 Satz 2 nicht vorliegt oder ein Verstoß gegen die Mitteilungspflichten nach 2 Ziffer 12 Satz 4 vorliegt; c) über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird und er daraufhin von der Treuhänderin bzw. der geschäftsführenden Kommanditistin aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird; abweichend von der vorstehenden Regelung und von 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB führt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht zu deren Ausscheiden aus der Gesellschaft; d) sein Auseinandersetzungsguthaben von einem privaten Gläubiger gepfändet wird und dieser die Gesellschaft gemäß 135 HGB gekündigt hat, und zwar zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung; e) in seiner Person einer der in 133, 140 HGB genannten Gründe vorliegt und er daraufhin durch Beschluss der Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird; f) er gemäß 2 Ziffer 11 von der Treuhänderin ausgeschlossen wird; g) er Klage auf Auflösung der Gesellschaft erhebt und die geschäftsführende Kommanditistin seinen Ausschluss erklärt, spätestens aber mit einem der Klage rechtskräftig stattgebenden Urteil; h) ihm seitens der Treuhänderin bzw. der geschäftsführenden Kommanditistin aus wichtigem Grund gekündigt wird, mit der Mitteilung der Ausschlusserklärung durch die Gesellschaft. Kann der Zugang auf dem Postwege nicht bewirkt werden, scheidet der Gesellschafter mit Absendung der Erklärung an die der Gesellschaft zuletzt schriftlich genannte Adresse aus; i) der Kommanditanteil von einem Gläubiger gepfändet wird und die Vollstreckungsmaßnahme nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird; j) er nach 15 Ziffer 5 von der geschäftsführenden Kommanditistin ausgeschlossen wird. 2. Ziffer 1 gilt entsprechend für die Treugeber der Treuhänderin mit der Maßgabe, dass in den dort genannten Fällen dann die Treuhänderin anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft ausscheidet, den sie für den betroffenen Treugeber treuhänderisch gehalten hat. 3. Sollten der geschäftsführenden Kommanditistin infolge der zu erwartenden gesetzlichen Regulierung bisher nicht bestehende Rechtspflichten auferlegt werden, so ist die persönlich haftende Gesellschafterin ohne Beschluss der übrigen Gesellschafter berechtigt, unverzüglich einen geeigneten Gesellschafter zur geschäftsführenden Kommanditistin zu bestellen bzw. in die Gesellschaft aufzunehmen oder die Aufgaben der geschäftsführenden Kommanditistin soweit zulässig und erforderlich durch Erteilung eines entsprechenden Auftrags auf einen geeigneten Dritten zu übertragen. Die Befugnis zur Übertragung der Aufgaben durch Beauftragung eines geeigneten Dritten steht unter den Voraussetzungen des Satzes 1 auch der geschäftsführenden Kommanditistin zu. Im Übrigen sind in allen Fällen, in denen die persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende Kommanditistin oder die Treuhänderin auszuscheiden drohen, die geschäftsführende Kommanditistin 120 HESSE NEWMAN Capital

121 Vertragswerk Gesellschaftsvertrag bzw. die persönlich haftende Gesellschafterin bevollmächtigt, unverzüglich eine geeignete Person als neue persönlich haftende Gesellschafterin, als geschäftsführende Kommanditistin oder als Treuhandkommanditistin in die Gesellschaft aufzunehmen. 4. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, nach ihrem Ermessen in Ausnahmefällen, z. B. in Fällen nachhaltiger wirtschaftlicher Notlagen, dem Wunsch einzelner Anleger zu entsprechen, vorzeitig aus der Gesellschaft auszuscheiden; ein diesbezüglicher Anspruch des betreffenden Anlegers besteht nicht. Die geschäftsführende Kommanditistin wird zur Vornahme aller hierzu gegebenenfalls erforderlichen Erklärungen im Namen der Gesellschaft und der Gesellschafter ermächtigt; eines besonderen Gesellschafterbeschlusses bedarf es in diesen Fällen nicht. 5. Sofern Kommanditisten ausscheiden, ist die geschäftsführende Kommanditistin ermächtigt, an ihrer Stelle in Höhe der Beteiligung des Ausscheidenden ohne Gesellschafterbeschluss einen oder mehrere Gesellschafter in die Gesellschaft aufzunehmen, der/die die Beteiligung und das Kapitalkonto übernimmt/übernehmen. 6. Beschließen die Gesellschafter in den Fällen, in denen ein Gesellschafter seine Beteiligung gekündigt hat oder ein Privatgläubiger eines Gesellschafters gekündigt hat, vor dem Ausscheiden des betroffenen Gesellschafters die Auflösung/Liquidation der Gesellschaft, so nimmt der betroffene Gesellschafter an der Liquidation teil, als ob es nicht zur Kündigung gekommen wäre. Abweichend von den Regelungen in 18 gilt in diesem Fall die Regelung des 19, wenn die Gesellschafter binnen 2 Wochen nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters die Liquidation der Gesellschaft beschließen. 18 Auseinandersetzungsguthaben 1. Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wird das ihm bzw. dem betreibenden Gläubiger zustehende Auseinandersetzungsguthaben aufgrund einer Auseinandersetzungsbilanz ermittelt, die die Gesellschaft unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu erstellen hat: a) Die Auseinandersetzungsbilanz ist auf den Stichtag des Ausscheidens des Gesellschafters zu erstellen und muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. b) In der Auseinandersetzungsbilanz werden ein etwaiger Firmenwert sowie stille Reserven nicht berücksichtigt. Stille Reserven sind nur zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung an der Gesellschaft gemäß 16 Ziffer 1 ordentlich gekündigt wird. In diesem Fall sind die Vermögensgegenstände in der Auseinandersetzungsbilanz mit den Verkehrswerten zu berücksichtigen, wobei ein etwaiger Firmenwert unberücksichtigt bleibt. c) Wenn zwischen dem ausscheidenden Gesellschafter und der Gesellschaft keine Einigung über die Höhe des Verkehrswertes der Beteiligung erzielt werden kann, wird dieser verbindlich durch zwei unabhängige von der Handelskammer Hamburg zu benennende Wirtschaftsprüfer als Schiedsgutachter festgelegt, wobei das Mittel der Bewertungen maßgeblich ist. Die Gesellschaft trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Schiedsgutachter, sofern der vorgenannte Mittelwert über dem von der Gesellschaft angesetzten Wert der Beteiligung liegt. Andernfalls trägt der ausscheidende Gesellschafter die Kosten vollständig. 2. Auf der Grundlage der gemäß Ziffer 1 erstellten Auseinandersetzungsbilanz ergibt sich das Auseinandersetzungsguthaben aus der Summe der Kapitalkonten I, II, IV und V des ausgeschiedenen Gesellschafters. Soweit stille Reserven zu berücksichtigen sind, sind diese den Gesellschaftern im Verhältnis der festen Kapitalanteile zuzuweisen. Ergibt sich ein negativer Saldo, begründet dieser Betrag keine Forderung der Gesellschaft oder der geschäftsführenden Kommanditistin gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter; das Auseinandersetzungsguthaben des Gesellschafters beträgt in diesem Fall EUR Erfolgt das Ausscheiden aufgrund einer ordentlichen Kündigung des Gesellschafters gemäß 16 Ziffer 1, so sind die im Zusammenhang mit der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz entstehenden Mehrkosten von der Gesellschaft und dem kündigenden Gesellschafter je zur Hälfte zu tragen. In allen anderen Fällen des Ausscheidens sind die insoweit entstehenden Mehrkosten von dem ausgeschiedenen Gesellschafter bzw. von dem betreibenden Gläubiger allein zu tragen. Der ausgeschiedene Gesellschafter bzw. der betreibende Gläubiger haben der Gesellschaft einen angemessenen Vorschuss in Höhe der mutmaßlich von ihnen zu tragenden Kosten zur Verfügung zu stellen. 4. Für die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens gilt, dass das auf den Tag des Ausscheidens nach den vorgenannten Grundsätzen ermittelte Auseinandersetzungsguthaben maßgebend ist. Erfolgt das Ausscheiden des Gesellschafters aufgrund 17 Ziffer 1 Satz 3 b) bis j), beträgt das Auseinandersetzungsguthaben 60 % des gem. Satz 1 ermittelten Wertes. 5. Erfolgt das Ausscheiden aufgrund einer ordentlichen Kündigung des Gesellschafters gemäß 16 Ziffer 1 oder aufgrund eines Ausscheidens gemäß 17 Ziffer 4, so ist das Auseinandersetzungsguthaben in zwei gleichen Jahresraten, beginnend am 31. Dezember des auf den Tag des Ausscheidens folgenden Kalenderjahres, zahlbar. Es wird mit 3 %-Punkten p. a. über dem Basiszinssatz, höchstens jedoch mit 7 % p. a. verzinst. Die Zinsen sind nachträglich mit den Tilgungsraten fällig. In allen anderen Fällen erfolgt die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens in zwei gleichen Jahresraten beginnend am 31. Dezember des auf den Tag des Ausscheidens folgenden Kalenderjahres. 6. Die Gesellschaft ist berechtigt, vorzeitige Tilgungen zu leisten, die jedoch im Einzelfall mindestens EUR betragen müssen. 7. Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, die Zahlungsstundung eines Auseinandersetzungsguthabens zu verlangen, wenn im Falle der Auszahlung die Liquidität der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigt wird. 8. Ergebnisveränderungen aufgrund steuerlicher Außenprüfungen berühren das bereits festgestellte Auseinandersetzungsguthaben eines ausgeschiedenen Gesellschafters nicht. 9. Die Gesellschaft hat für das Auseinandersetzungsguthaben keine Sicherheiten zu leisten. Hesse Newman Classic Value 6 121

122 19 Liquidation der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafter die Auflösung beschließen. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch die geschäftsführende Kommanditistin bzw. durch eine von der geschäftsführenden Kommanditistin benannte Gesellschaft, sofern sie nicht durch Gesellschafterbeschluss einer anderen natürlichen und juristischen Person übertragen wird. Die geschäftsführende Kommanditistin bzw. die bevollmächtigte Gesellschaft ist auch als Liquidator von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. 2. Bei Auflösung der Gesellschaft wird das Vermögen einschließlich aller stillen Reserven und eines evtl. realisierten Firmenwertes nach Begleichung der Verbindlichkeiten auf die Gesellschafter entsprechend den festen Kapitalanteilen der Gesellschafter verteilt. 3. Ein Ausgleich der Gesellschafterkonten gemäß 5 zwischen den Gesellschaftern untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft findet nicht statt, das heißt, die Gesellschafter sind nicht verpflichtet, durch Zahlungen die Gesellschafterkonten untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft auszugleichen. 4. Im Falle der Liquidation der Gesellschaft erhält der Liquidator eine Vergütung in Höhe von 2 % inklusive etwaig anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis der Liegenschaft und der Summe aus den zur Ablösung der Finanzierungsverbindlichkeiten notwendigen Mitteln und einer etwaigen Maklerprovision. 20 Ombudsstelle 1. Die Kommanditisten sind berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis bzw. Treuhandverhältnis die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.v. anzurufen und gegen die Gesellschaft oder die Treuhänderin ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. 2. Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. Geht eine Beteiligung an der Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge auf einen neuen Kommanditisten über, so gelten die Regelungen dieser Schlichtungsvereinbarung auch für den neuen Kommanditisten. Ein ausscheidender Kommanditist soll seinen Rechtsnachfolger auf das Bestehen dieser Regelung hinweisen. 21 Mitwirkungspflichten, Mitteilungen 1. Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die Gesellschaft unverzüglich schriftlich von Adress- und/oder Namensänderungen gegenüber den Angaben in seiner Beitrittserklärung zu benachrichtigen. 2. Ladungen sowie alle sonstigen Mitteilungen der Gesellschaft an die Kommanditisten oder Treugeber gelten spätestens am dritten Werktag nach der Absendung an die der Gesellschaft zuletzt schriftlich mitgeteilte Adresse des Gesellschafters als zugegangen, sofern es sich nicht um Erklärungen mit besonderer Bedeutung, wie insbesondere der Kündigung dieses Vertrages, handelt; in diesem Fall ist der Zugang der Erklärung nachzuweisen. 22 Schriftform, Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht und Teilnichtigkeit 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Dies gilt auch für die mündliche Abbedingung der Schriftformklausel. Mitteilungen und andere Korrespondenz nach diesem Vertrag können jedoch auch in Textform erfolgen. 2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft. 3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, an denen die Gesellschaft und einzelne Anleger beteiligt sind, ist der (Wohn-)Sitz des Anlegers. Gerichtsstand für alle übrigen Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft. 4. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, er ersetzt alle vorherigen Versionen der Verfassung dieser Gesellschaft. 5. Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt das als vereinbart, was ihr im Rahmen des rechtlich Zulässigen im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt. In Zweifelsfällen verpflichten sich die Gesellschafter, eine entsprechende Ersatzbestimmung neu zu vereinbaren. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung. Hamburg, 24. Juli 2012 gez. Uli Bräuninger, Geschäftsführer gez. Marc Drießen, Prokurist Beteiligungsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Nr. 6 mbh gez. Uli Bräuninger, Geschäftsführer gez. Marc Drießen, Prokurist Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH gez. Stephan Brüggemann, Geschäftsführer TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh 122 HESSE NEWMAN Capital

123 Vertragswerk Gesellschaftsvertrag Anlage I zum Gesellschaftsvertrag der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG PROGNOSE Investitions- und Finanzierungsplan Investitionsplan in % der in % des in EUR Gesamtinvestition Kommanditkapitals inkl. Agio 1. Objektbezogene Kosten ,4 % 163,9 % Kaufpreis Baubetreuung, Objektprüfungs- und Zertifizierungskosten Grunderwerbsteuer Notar, Grundbuch und sonstige Gründungskosten Finanzierungskosten ,3 % 6,5 % Bankbearbeitungsgebühren und Gutachten Disagio, Zinsvorauszahlung Zinsen und Auszahlungen in der Investitionsphase Vergütungen für Dienstleistungen ,6 % 14,8 % Konzeption Fremdfinanzierungsvermittlung Eigenkapitalvermittlung (inkl. Agio) Platzierungsgarantie Treuhandeinrichtung Haftung, Geschäftsführung Nebenkosten ,0 % 1,8 % Rechts- und Steuerberatung, Gutachten Mittelverwendungskontrolle, Gutachten und sonstige Kosten Liquiditätsreserve ,6 % 7,1 % Gesamtinvestition ,0 % 194,0 % Finanzierungsplan in % der in % des in EUR Gesamtfinanzierung Kommanditkapitals inkl. Agio 6. Fremdkapital ,5 % 94,0 % 7. Kommanditkapital ,1 % 95,2 % davon Beteiligung Gründungsgesellschafter* davon Emissionskapital Agio ,5 % 4,8 % Gesamtfinanzierung ,0 % 194,0 % * Ohne Berücksichtigung der gestundeten Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin in Höhe von Euro. Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen. Hesse Newman Classic Value 6 123

124 Treuhand- und Verwaltungsvertrag der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG zwischen der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh nachfolgend Treuhänderin genannt und der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG nachfolgend Gesellschaft genannt Präambel Die in der Beitrittserklärung dort als Zeichner/Treugeber bezeichneten Personen, im Folgenden Treugeber genannt, tragen mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung jeder für sich der Treuhänderin den Abschluss des nachstehenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages an. Die Beitrittserklärung ist Bestandteil des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Der Treugeber beteiligt sich über die Treuhänderin an der Gesellschaft. Die Treuhänderin ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft berechtigt, eine Pflichteinlage zu übernehmen und zu erhöhen und anteilig als Treuhänderin für Treugeber zu halten. Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Treugeber und der Treuhänderin sowie im Verhältnis zur Gesellschaft. 1 Treuhandverhältnis 1. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Treuhänderin beim Treugeber zustande. 2. Die Treuhänderin übernimmt bzw. erhöht im Auftrag des Treugebers ihre Pflichteinlage an der Gesellschaft entsprechend und unter den in 2 Ziffer 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages genannten Voraussetzungen. Die Höhe des anteilig für den Treugeber gehaltenen Kommanditanteils bestimmt sich nach der durch den Treugeber in der Beitrittserklärung übernommenen Pflichteinlage (ohne Agio). Die Treuhänderin ist zur Einzahlung ihrer treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlage nur insoweit verpflichtet, wie ihr die entsprechenden Mittel von dem Treugeber zur Verfügung gestellt werden. 3. Die Beteiligung der Treuhänderin als Kommanditistin erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft (nachfolgend Gesellschaftsvertrag ) und den Bestimmungen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie der Beitrittserklärung. Der Gesellschaftsvertrag ist in seiner jeweiligen Fassung Bestandteil des vorliegenden Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Eine gesonderte Gesellschaft unter allen Treugebern besteht nicht. 4. Die Treuhänderin ist berechtigt, sich für eine Vielzahl von Treugebern an der Gesellschaft zu beteiligen, wie sie auch berechtigt ist, sich als Treuhänderin für Dritte an weiteren Gesellschaften zu beteiligen. 5. Soweit Treugeber von ihrem nach 2 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages bestehenden Recht Gebrauch machen, die auf sie entfallende Kommanditbeteiligung von der Treuhänderin zu übernehmen und mit ihrer anteiligen Haftsumme gemäß 2 Ziffer 8 des Gesellschaftsvertrags selbst als Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen zu werden, endet damit das Treuhandverhältnis. Dieser Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird dann als Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin fortgeführt. Die Treuhänderin wird die Kommanditbeteiligung weiterhin betreuen. Die zwischen der Treuhänderin und dem Treugeber geregelten Rechte und Pflichten gelten dann in entsprechender Weise fort, soweit sich nicht aus der Natur der dann unmittelbaren Beteiligung an der Gesellschaft zwingend etwas anderes ergibt. 6. Die Treuhänderin hält ihren Kommanditanteil im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil und tritt nach außen im eigenen Namen auf. Gegenüber den Treugebern handelt die Treuhänderin hinsichtlich der anteilig für den Treugeber gehaltenen Beteiligung jedoch ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Die Treuhänderin übt die den Treugeber betreffenden (anteiligen) Gesellschafterrechte und -pflichten gegenüber der Gesellschaft nach Maßgabe dieses Treuhandund Verwaltungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages sowie der Beitrittserklärung aus. 7. Im Innenverhältnis ist der Treugeber wirtschaftlich so zu stellen, als sei er direkt als Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt. 8. Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Sie darf Untervollmachten erteilen und im Rahmen der Wahrnehmung der von ihr geschuldeten Leistungen auch Dritte beauftragen; in diesem Falle kann sie auch die Unterbevollmächtigten von den Beschränkungen des 181 BGB befreien. 2 Leistung der gezeichneten Pflichteinlagen durch den Treugeber 1. Der Treugeber ist verpflichtet, die gezeichnete Pflichteinlage zuzüglich Agio gemäß den Vereinbarungen in der Beitrittserklärung zu leisten. Hierbei sind die vom Treugeber zu leistenden Einzahlungen zuzüglich Agio zu den in der Beitrittserklärung genannten Zeitpunkten auf dem für die Gesellschaft eingerichteten Mittelverwendungskontrollkonto zur Verfügung zu stellen. Die Einzahlungen werden zunächst auf das Agio und danach auf die Pflichteinlage verrechnet. 2. Durch die entsprechenden Zahlungen zuzüglich Agio erfüllt der Treugeber seine Einzahlungsverpflichtung gegenüber der Treuhänderin. Zugleich erfüllt damit die Treuhänderin ihre Einzahlungsverpflichtung gegenüber der Gesellschaft. Das Recht der Treuhänderin, ausstehende Beträge auf die in der Beitrittserklärung vereinbarten Einzahlungen gegenüber dem Treugeber einzufordern und geltend zu machen, bleibt unbenommen. 3. Kommt der Treugeber mit geschuldeten Einzahlungen in Verzug, so schuldet der Treugeber Verzugszinsen gemäß 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. 4. Erbringt ein Treugeber seine fälligen Einzahlungen zuzüglich Agio ganz oder teilweise nicht zu den in der Beitrittserklärung angegebenen Zeitpunkten, so ist die Treuhänderin berechtigt und bevollmächtigt, 124 HESSE NEWMAN Capital

125 Vertragswerk Treuhand- und Verwaltungsvertrag durch schriftliche Erklärung fristlos die mittelbare Beteiligung eines Anlegers zu beenden oder die Herabsetzung der Pflichteinlage eines Anlegers und eine entsprechende anteilige Herabsetzung der eigenen Kommanditeinlage der Treuhänderin ohne gesonderten Gesellschafterbeschluss herbeizuführen. Sämtliche Kosten und Aufwendungen der Gesellschaft für den Ausschluss oder die Herabsetzung trägt der säumige Treugeber. Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Fall des vorgenannten Ausschlusses oder der Herabsetzung 5 % der gezeichneten Pflichteinlage vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens zu beanspruchen, den der Treugeber zu tragen hat. Darüber hinaus sind dem Treugeber in diesen Fällen etwaige bereits geleistete Einzahlungen nur insoweit zu erstatten, wie die Treuhänderin ihrerseits diese nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages von der Gesellschaft erstattet bekommen hat. Etwaige Rückzahlungsansprüche sind nicht zu verzinsen. 3 Freistellung der Treuhänderin 1. Die Treuhänderin hat Anspruch darauf, vom Treugeber von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der pflichtgemäßen treuhänderischen Verwaltung sowie Beendigung oder Herabsetzung der Beteiligung des Treugebers entstehen; soweit die Treuhänderin bereits geleistet hat, ist der Treugeber verpflichtet, dieser den Gegenwert auf erstes Anfordern zu erstatten. 2. Die Verpflichtung zur Freistellung der Treuhänderin besteht auch nach Beendigung des Treuhandverhältnisses fort, insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Haftung gemäß 159 f. HGB. 3. Der Freistellungsanspruch besteht gegenüber dem Treugeber der Höhe nach nur bezogen auf den für ihn anteilig gehaltenen Kommanditanteil. Eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Treugeber untereinander ist ausgeschlossen. Die Treuhänderin hat keinen Anspruch auf Sicherheitsleistung. 4 Sicherung des Treugebers 1. Die Treuhänderin tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus dem anteiligen treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil, insbesondere aus dem festzustellenden Jahresergebnis (Gewinn bzw. Verlust), die Auszahlungen sowie dasjenige, was ihr im Falle ihres Ausscheidens aus der Gesellschaft zusteht, an den dies mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bei Zustandekommen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages annehmenden Treugeber in dem Umfange ab, in dem diese Ansprüche auf die für den Treugeber gehaltene Beteiligung entfallen und dem Treugeber gebühren. Die Abtretung betrifft allein diejenigen Ansprüche, die bis zur Beendigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages entstanden sind bzw. entstehen. 2. Die Treuhänderin ist ermächtigt, die an den Treugeber abgetretenen Ansprüche aus dem Kommanditanteil im eigenen Namen für Rechnung des Treugebers geltend zu machen und hieraus folgende Forderungen einzuziehen, und verpflichtet, das auf diese Weise Erlangte nach Maßgabe von 5 Ziffer 3 an den Treugeber herauszugeben. 3. Die Treuhänderin tritt hiermit für den Fall des Bestehens eines Insolvenzgrundes und jedenfalls im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen bzw. der Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse den treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil an den Treugeber anteilig in Höhe des von diesem gezeichneten Anteils mit allen damit verbundenen anteiligen Rechten, Pflichten, Ansprüchen und Verbindlichkeiten sowie unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister ab, sofern nicht ein neuer Treuhänder bestellt wird. Der Treugeber nimmt die Abtretung mit Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages an. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung von Privatgläubigern der Treuhänderin in den treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil erfolgen. 5 Treuhandverwaltung 1. Die Treuhänderin verwaltet den anteilig treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteil mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gemäß den Bestimmungen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages und des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft. 2. Die Treuhänderin hat das Treuhandvermögen getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu halten und zu verwalten. 3. Die Treuhänderin wird alles, was sie in Ausführung dieses Treuhandund Verwaltungsvertrages erlangt hat, an den Treugeber herausgeben, soweit ihm dies nach dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag gebührt und der Treugeber seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. 6 Gesellschaftsversammlungen der Gesellschaft, Wahrnehmung des Stimmrechts oder Erteilung von Weisungen und Ausübung von Kontrollrechten 1. Die Treuhänderin hat die Treugeber rechtzeitig von bevorstehenden Gesellschafterbeschlüssen, Einladungen zu Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft sowie über die Tagesordnung sowie Beschlussgegenstände zu unterrichten. Die Treuhänderin erteilt hiermit dem Treugeber Vollmacht, sie in der Gesellschafterversammlung bzw. bei schriftlichen Beschlussfassungen bezüglich der Treuhandbeteiligung zu vertreten und das Stimmrecht diesbezüglich auszuüben. Die Vollmacht umfasst auch das Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung nach Maßgabe von 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages. Soweit der Treugeber von dieser Vollmacht Gebrauch macht, ist die Treuhänderin von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Die Vollmacht kann nur in Verbindung mit der Beendigung des Treuhandverhältnisses widerrufen werden. Der Treugeber kann seinerseits unter Beachtung von 11 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft andere bevollmächtigen. 2. Im Falle der Einberufung einer Gesellschafterversammlung hat die Treuhänderin dem Treugeber vor der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft Gelegenheit zu geben, ihr Weisungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts zu erteilen. Die Treuhänderin kann dem Treugeber vor Beschlussfassungen Abstimmungsvorschläge unterbreiten. Für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Treuhand- und Verwaltungsvertrages bereits zu einer Gesellschafterversammlung der Gesellschaft geladen oder zu einer Abstimmung im schriftlichen Verfahren bei der Gesellschaft aufgefordert worden ist, hat die Treuhänderin den Treugeber hiervon unverzüglich zu informieren. 3. Weisungen an die Treuhänderin hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts müssen schriftlich erfolgen und der Treuhänderin bis spätestens drei Werktage vor dem Tag der Gesellschafterversammlung zugehen. Soweit eine Weisung von dem Treugeber erteilt wurde, ist die Treuhänderin verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen, es sei denn, die Befolgung der Weisung würde zu einer Verletzung der gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Obliegenheiten der Treuhänderin führen. Erhält die Treuhänderin keine Weisung, wird sich die Treuhänderin hinsichtlich der auf diese Treugeber entfallenden Stimmen enthalten. Hesse Newman Classic Value 6 125

126 4. Die Treuhänderin ist befugt, unterschiedlich nach zustimmenden, ablehnenden und sich enthaltenden Weisungen der Treugeber abzustimmen. 5. Die den Gesellschaftern gemäß 13 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft eingeräumten Kontrollrechte nimmt die Treuhänderin für den Treugeber wahr, der diese Rechte auch entweder selbst oder aber durch einen Wirtschaftsprüfer ausüben kann. 7 Übertragung treuhänderisch gehaltener Beteiligungen 1. Der Treugeber kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandund Verwaltungsvertrag entsprechend 14 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages auf einen Dritten übertragen. Eine Übertragung nur einzelner Rechte oder Pflichten ist nicht möglich. 2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für eine Verpfändung, Belastung von oder sonstige Verfügung über die treuhänderische Beteiligung. Dies gilt auch für Geschäfte, die wirtschaftlich im Ergebnis einer solchen Verfügung gleichstehen, insbesondere bei der Begründung einer Unterbeteiligung. 3. Abweichend von 14 Ziffer 4 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages fällt bei einer Übertragung von Rechten und Pflichten von einem Treugeber auf einen anderen Treugeber eine vom Übertragenden zu leistende Kostenpauschale von EUR 100 an. 9 Ziffer 3 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages bleibt unberührt. 8 Dauer und Beendigung des Treuhandverhältnisses 1. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Das Treuhandverhältnis endet, wenn ein Treugeber bei unterstellter direkter Beteiligung aus einem der in 17 Ziffer 1 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages genannten Gründe gemäß 17 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags aus der Gesellschaft ausscheiden würde, wenn die Treuhänderin mit dem für den Treugeber treuhänderisch gehaltenen Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft ausscheidet sowie im Falle von 1 Ziffer 5. Die Anweisung an die Treuhänderin, für den Treugeber aus der Gesellschaft auszuscheiden, ist in dem in 17 Ziffer 1 Satz 3 lit. a) des Gesellschaftsvertrages geregelten Fall in der Frist und Form des 16 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages zu erklären. 3. Im Übrigen kann der einzelne Treugeber den Treuhand- und Verwaltungsvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages hat durch eingeschriebenen Brief an die Treuhänderin zu erfolgen. Die Kündigung muss spätestens vier Wochen nach Eintritt eines wichtigen Grundes bzw. Kenntnisnahme hiervon durch den Treugeber der Treuhänderin zugehen. Liegt ein wichtiger Grund in der Art vor, dass das Verhältnis des Treugebers zur Gesellschaft nicht berührt wird, ist der Treugeber verpflichtet, den Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit einem von der geschäftsführenden Kommanditistin oder der persönlich haftenden Gesellschafterin benannten Treuhänder fortzuführen. Erfolgt keine Benennung in angemessener Frist, ist die Treuhänderin berechtigt, den anteiligen Kommanditanteil unmittelbar auf den Treugeber zu übertragen, der hierdurch selbst Kommanditist wird. Es gilt 2 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages entsprechend. 4. Die Treuhänderin ist berechtigt, das Treuhandverhältnis ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten zum 31. Dezember eines jeden Jahres schriftlich gegenüber allen Treugebern gemeinsam zu kündigen. 5. Im Übrigen gelten die Regelungen der 16 und 17 des Gesellschaftsvertrages entsprechend. 9 Vergütung der Treuhänderin 1. Die Treuhänderin erhält von der Gesellschaft ab 2013 für die laufende Treuhandverwaltung eine Vergütung in Höhe von EUR p. a. Die Vergütung erhöht sich jährlich um 2,00 %, erstmals zum 1. Januar Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils zusätzlich zu entrichten. Die Vergütung ist jeweils hälftig zum 15. Juni und zum 15. Dezember eines jeden Jahres fällig. 2. Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die Treuhänderin von der Gesellschaft eine einmalige pauschale Vergütung in Höhe von EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die vorgenannte Vergütung ist anteilig in Abhängigkeit von der Höhe des vermittelten Kommanditkapitals zur Zahlung fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember Für ihre Mitwirkung bei allen Verfügungen (ausgenommen Übertragungen) über Beteiligungen und die Bearbeitung von besonderen Aufträgen der Treugeber, die über die reguläre Betreuung der Investoren hinausgehen, kann die Treuhänderin dem Treugeber eine angemessene Vergütung des zusätzlichen Aufwandes, auch in pauschalierter Form, in Rechnung stellen. 4. Außerdem erhält die Treuhänderin von der Gesellschaft die notwendigen Auslagen für die Unterrichtung der Gesellschafter sowie die Nettoaufwendungen für außerordentliche Maßnahmen (z. B. Einschaltung von Sachverständigen oder Führung von Prozessen, denen die persönlich haftende Gesellschafterin zugestimmt hat) ersetzt. 10 Haftung der Treuhänderin, Verjährung 1. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung des Treugebers sind ausschließlich die im Verkaufsprospekt in der jeweils bei Zustandekommen dieses Vertrages gültigen Fassung enthaltenen Informationen. Die Treuhänderin hat weder an der Erstellung des Verkaufsprospektes mitgewirkt oder diese beeinflusst noch hat sie die darin enthaltenen Angaben einer eigenen Überprüfung unterzogen. Sie haftet daher auch nicht für den Inhalt des Verkaufsprospektes. Hiermit erklärt sich der Treugeber ausdrücklich einverstanden. 2. Die Treuhänderin übernimmt keine Haftung für den Eintritt der vom Treugeber mit seinem Beitritt zu der Gesellschaft angestrebten steuerlichen oder wirtschaftlichen Ziele. Die Vertragsparteien sind darüber einig, dass die Treuhänderin keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Gesellschaft oder dafür übernimmt, dass die Vertragspartner der Gesellschaft die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen. Insbesondere übernimmt die Treuhänderin keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg und die Ertragsfähigkeit des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft. 3. Die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten, haften außer im Fall von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bzw. im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch für ein vor dem Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages liegendes Verhalten nur, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Außer im Falle vorsätzlichen Verschuldens haftet die Treuhänderin nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. In jedem Fall ist der Umfang der Haftung auf die jeweilige Höhe des vom Anleger gezeichneten Zeichnungsbetrages begrenzt. 126 HESSE NEWMAN Capital

127 Vertragswerk Treuhand- und Verwaltungsvertrag 4. Die Ausführung von Weisungen des Treugebers stellt die Treuhänderin im Verhältnis zum Treugeber von jeder Verantwortlichkeit frei, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. 11 Treugeberregister, Mitteilungspflichten, Datenschutz 1. Die Treuhänderin führt alle Treugeber in einem Register. Jeder Treugeber erhält nach Annahme seiner Beitrittserklärung von der Treuhänderin eine schriftliche Bestätigung über die Eintragung seiner Beteiligung in dieses Register. 2. Der Treugeber hat vorbehaltlich der Geltung zwingenden Rechts keinen Anspruch darauf, dass ihm die Treuhänderin Angaben über die übrigen Treugeber macht. Die Treuhänderin ist jedoch verpflichtet, nach Aufforderung durch einen oder mehrere Treugeber Benachrichtigungen betreffend die Gesellschaft an alle übrigen Treugeber weiterzuleiten, vorausgesetzt, die dadurch entstehenden Kosten werden von dem Treugeber, der dieses verlangt, im Voraus an die Treuhänderin bezahlt. 3. Anderen Personen als der Geschäftsführung sowie Dritten, die seitens der Gesellschaft mit der technischen Durchführung und Abwicklung der Beteiligungsverwaltung beauftragt sind (einschließlich der Vertriebspartnerbetreuung und anderen Unternehmen der Hesse Newman- Gruppe), darf die Treuhänderin keine Auskünfte über die Beteiligung und die Eintragung im Register erteilen, es sei denn, der Treugeber hat ausdrücklich zugestimmt oder die Treuhänderin ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Die Offenlegung erfolgt gegenüber dem zuständigen Finanzamt oder im Zusammenhang mit einer eventuellen Eigenkapitalfinanzierung gegenüber einer Bank sowie gegenüber gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen, wenn diese als Berater der Gesellschaft tätig werden. Die Treuhänderin ist auch ermächtigt, einem Fondsmanager sowie einer Verwahrstelle diejenigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die diese zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen, einschließlich des Rechts zur Weitergabe der Informationen an Dritte, soweit diese zur Weitergabe gesetzlich verpflichtet sind. 4. Der Treugeber ist verpflichtet, der Treuhänderin alle Änderungen der Daten zu seiner Person, insbesondere von Adress- und/oder Namensänderungen, oder zur rechtlichen Inhaberschaft der Beteiligung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 12 Rechenschaftsbericht 1. Die Treuhänderin erstattet den Treugebern anhand des Jahresabschlusses der Gesellschaft einen Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr. Der Bericht hat Angaben über die wesentlichen Geschäftsvorfälle und die Ergebnisverteilung zu enthalten. Der Bericht der Treuhänderin kann durch den Geschäftsbericht der Gesellschaft ersetzt werden. 2. Die Treuhänderin wird die Treugeber über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge informieren, die ihr als Treuhänderin bekannt werden, soweit dies nicht bereits durch den Geschäftsbericht der Gesellschaft geschieht. 2. Die Treugeber erteilen schon jetzt ihre Zustimmung, sollte die geschäftsführende Kommanditistin oder die persönlich haftende Gesellschafterin für den Fall, dass die Treuhänderin in ihrer Eigenschaft als Treuhänderin aus der Gesellschaft ausscheidet, einen geeigneten neuen Treuhänder bestimmen. Eines gesonderten Gesellschafterbeschlusses bedarf es in diesem Fall nicht. 3. In den vorstehenden Fällen überträgt die Treuhänderin ihren Kommanditanteil auf den neuen Treuhänder bzw. bei Einzelrechtsnachfolge anteilig auf die Treugeber als Kommanditisten. 14 Tod eines Treugebers Beim Tod eines Treugebers treten dessen Erben oder andere Erwerber von Todes wegen (z.b. Vermächtnisnehmer) zum Zeitpunkt des Erbfalls in diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie sämtliche damit verbundenen Rechtspositionen des Treugebers ein. 15 des Gesellschaftsvertrages findet entsprechend Anwendung. Die Erben oder andere Erwerber von Todes wegen sind in diesem Falle verpflichtet, der Treuhänderin gegenüber diejenigen Angaben zu machen und zu belegen, die nach dem Geldwäschegesetz zur Identifizierung des Erben oder eines anderen wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind. 15 Schlussbestimmungen 1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seinem Zustandekommen ist der (Wohn-)Sitz des Treugebers. 2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages können nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. 3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Vertrag lückenhaft sein oder werden, so wird der Vertrag dadurch in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr als durch eine solche Regelung ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Hamburg, 24. Juli 2012 gez. Uli Bräuninger, Geschäftsführer gez. Marc Drießen, Prokurist Beteiligungsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Nr. 6 mbh, hier handelnd für Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG gez. Stephan Brüggemann, Geschäftsführer TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh 13 Ausscheiden der Treuhänderin 1. Scheidet die Treuhänderin in ihrer Eigenschaft als Treuhänderin aus der Gesellschaft aus, kann entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ein neuer Treuhänder bestellt werden oder der jeweilige Treugeber selbst Kommanditist in Höhe der treuhänderisch für ihn gehaltenen Beteiligung werden. Hesse Newman Classic Value 6 127

128 Mittelverwendungskontrollvertrag zwischen der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG, Hamburg nachfolgend Gesellschaft genannt und der Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbh & Co. KG, Hamburg nachfolgend Mittelverwendungskontrolleurin genannt Präambel Kapitalanleger können sich an der Gesellschaft als Treugeber über die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh (Treuhänderin) beteiligen (nachfolgend unabhängig von einer etwaigen Umwandlung ihrer Beteiligung in die eines Direktkommanditisten als die Anleger bezeichnet). Das auf die Beteiligungen der Anleger entfallende Kommanditkapital der Gesellschaft soll dabei zunächst EUR betragen. Neben den Anlegern hält die geschäftsführende Kommanditistin, die Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH, derzeit eine Kommanditeinlage von EUR und wird mit nicht weniger als 5,1 % am Kapital der Gesellschaft beteiligt sein. Die Einzahlung ihrer Kommanditeinlage wird ihr jedoch größtenteils gestundet. Die geschäftsführende Kommanditistin ist ermächtigt, das Kommanditkapital der Gesellschaft maximal auf bis zu EUR zu erhöhen. Zusätzlich zu den gesellschaftsrechtlichen Einlagen ist von den Anlegern ein Agio in Höhe von 5 % der übernommenen Pflichteinlage zu leisten. Entsprechend den maßgeblichen Verträgen und Zeichnungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft, Treuhand- und Verwaltungsvertrag, Beitrittserklärung, Verkaufsprospekt der Gesellschaft) ist die Einzahlung der Treugeber einschließlich des Agios auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Gesellschaft Nr bei der Donner & Reuschel AG, Hamburg, BLZ , wie folgt zu zahlen: 25 % der Pflichteinlage zzgl. des 5%igen Agios nach Annahme des Beitritts und Aufforderung durch die Treuhänderin bis zum letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats. 75 % der Pflichteinlage zum 30. April Bei Beitritt nach dem 29. März 2013 sind 100 % der Pflichteinlage zzgl. 5 % Agio bis zum letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats fällig. Das Kommanditkapital dient der teilweisen Abdeckung des Erwerbspreises inklusive der Nebenkosten für das Objekt Bahnhofstraße in Nürnberg sowie der Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten der Gesellschaft. Der Zweck der entsprechenden Zahlungen ist in dem als Anlage I zum Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft beigefügten Investitions- und Finanzierungsplan (nachfolgend Investitionsplan ) sowie im Verkaufsprospekt genannt. Sämtliche Verfügungen der Gesellschaft über das Mittelverwendungskontrollkonto unterliegen der Mittelverwendungskontrolle durch die Mittelverwendungskontrolleurin. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes: 1 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos 1. Die Vertretungsberechtigung des Mittelverwendungskontrollkontos ist zum Zweck der Mittelverwendungskontrolle so auszugestalten, dass die Gesellschaft nur zusammen mit der Mittelverwendungskontrolleurin zeichnungs- und damit verfügungsbefugt ist. Der kontoführenden Bank ist anzuzeigen, dass Änderungen dieser Regelung sowie Änderungen hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung der schriftlichen Zustimmung der Mittelverwendungskontrolleurin bedürfen. 2. Die kontoführende Bank, welche mit dieser Anzeige eine Kopie dieser Vereinbarung erhält, hat die Anzeige gemäß vorstehender Ziffer 1 zu bestätigen. Sie ist anzuweisen, weitere Ausfertigungen der Auszüge des Mittelverwendungskontrollkontos unverzüglich der Mittelverwendungskontrolleurin zu übersenden. 3. Die Mittelverwendungskontrolleurin ist zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin oder Inhaberin der eingezahlten Einlagen und des Agios der Anleger oder der Guthaben auf dem Mittelverwendungskontrollkonto. Die Mittelverwendungskontrolleurin verfügt auch nicht über diese Einlagen, Guthaben und Konten, sondern stimmt bei Vorliegen der in diesem Vertrag geregelten Freigabevoraussetzungen lediglich den Verfügungen der Gesellschaft durch Mitzeichnung zu. Die Mittelverwendungskontrolleurin ist selbst weder berechtigt noch beauftragt, Verfügungen über die auf dem Konto eingezahlten Gelder zu veranlassen. 2 Voraussetzungen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Kommanditkapitals 1. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird einer bestimmungsgemäßen Verwendung des eingezahlten Kommanditkapitals und des Agios erst dann zustimmen, wenn die Finanzierung der Gesellschaft durch Vorliegen der folgenden Voraussetzungen nachgewiesen ist: Schriftliche Erklärung der Treuhänderin im Hinblick auf die Übernahme einer Platzierungsgarantie in Höhe von bis zu EUR seitens der Hesse Newman Capital AG; Nachweis, dass die Kommanditeinlage der Hesse Newman Immobilienmanagement GmbH in Höhe von EUR eingezahlt bzw. verbindlich zugesagt ist; Vorlage eines Darlehensvertrages für die langfristige Finanzierung der Projektkosten über EUR Weiter müssen der Mittelverwendungskontrolleurin vor Zustimmung zur Verwendung des eingezahlten Kommanditkapitals die Verträge und Honorarvereinbarungen sowie die entsprechenden Rechnungen vorgelegt werden, auf denen die in dem Investitionsplan der Gesellschaft genannten Investitionen bzw. die jeweiligen Zahlungen basieren. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird der Verwendung des eingezahlten Kommanditkapitals zur Durchführung von etwaigen Kurs- und Zinssicherungsmaßnahmen während der Investitionsphase der Gesellschaft auch zustimmen, wenn die Voraussetzungen gemäß 2 Ziffer 1 im Hinblick auf die Gesellschaft nicht vollständig vorliegen. 3. Für den Fall, dass einzelne in dem Investitionsplan der Gesellschaft aufgeführte Kosten, die grundsätzlich der Mittelverwendungskontrolle 128 HESSE NEWMAN Capital

129 Vertragswerk Mittelverwendungskontrollvertrag unterliegen, direkt von der Gesellschaft beglichen wurden, ist der Mittelverwendungskontrolleurin die Zahlung nachzuweisen. Mit Vorlage des Zahlungsnachweises ist die Mittelverwendungskontrolleurin berechtigt und verpflichtet, der Überweisung der entsprechenden Mittel auf ein anderes, von der Gesellschaft zu benennendes Konto der Gesellschaft zuzustimmen. 4. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen der in dem Investitionsplan festgelegten Positionen soweit Festpreise bzw. feste Vergütungen vereinbart wurden nicht zulässig. Abweichungen sind als gerechtfertigt anzusehen, wenn sie nicht im Widerspruch zu den vertraglichen Vereinbarungen stehen. 5. Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen des Erwerbs der Fondsimmobilie zusätzliche Kosten entstehen, die so im Detail nicht im Investitionsplan ausgewiesen sind und/oder hinsichtlich derer keine eindeutige vertragliche Regelung besteht. Im Fall des Entstehens solcher Kosten ist eine Freigabe auch ohne eindeutige vertragliche Grundlage möglich, soweit die betreffenden Kosten nach Überzeugung der Mittelverwendungskontrolleurin einen eindeutigen Bezug zum Erwerb der Fondsimmobilie aufweisen. 3 Umfang der Mittelverwendungskontrolle 1. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft die Übereinstimmung der einzelnen Zahlungen (Empfänger, Betrag, Fälligkeit, Verwendungszweck) mit den Angaben des Verkaufsprospektes, dem Investitionsplan und den entsprechenden Verträgen und Honorarvereinbarungen. Sie ist zur Zustimmung der Verwendung des eingezahlten Kommanditkapitals berechtigt und verpflichtet, wenn die Prüfung keine Beanstandungen ergibt. 2. Die Kontrolle ist mit Abwicklung der in dem Investitionsplan genannten Zahlungen und anschließender Auskehrung der nach der Abwicklung auf dem Mittelverwendungskontrollkonto verbleibenden Beträge an die Gesellschaft abgeschlossen. 3. Die Mittelverwendungskontrolleurin fertigt nach Beendigung der Mittelverwendungskontrolle einen Bericht über den Stand der Verwendung. Überverfügungen und Limitüberschreitungen werden der Gesellschaft umgehend angezeigt. 4 Vergütung Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält eine Vergütung in Höhe von EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Honorar ist mit Aufnahme der Mittelverwendungskontrolle verdient und fällig, sobald es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt. 6 Allgemeine Bestimmungen 1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sollte sich eine Lücke herausstellen, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, falls sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten. 2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg. 3. Die Vertragsparteien haben gegenüber Dritten im Hinblick auf die Ausübung der Mittelverwendungskontrolle sowie des Projekts Stillschweigen zu bewahren, soweit die entsprechenden Informationen nicht erkennbar öffentlich oder öffentlich zugänglich sind bzw. eine der Vertragsparteien zur Weitergabe von Informationen in diesen Angelegenheiten rechtlich verpflichtet ist. Hamburg, 24. Juli 2012 gez. Uli Bräuninger, Geschäftsführer gez. Marc Drießen, Prokurist Beteiligungsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Nr. 6 mbh, hier handelnd für Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG gez. Thomas Mangels, Geschäftsführer gez. Thomas Krone, Geschäftsführer Treuhand Contor Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, hier handelnd für Donner & Reuschel Treuhand-Gesellschaft mbh & Co. KG 5 Vertragsänderung und Kündigung 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere der Liquidationsbeschluss der Gesellschaft. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn die Gesellschaft im Zuge gesetzlicher Neuregelungen dazu übergehen sollte, Dritte mit Aufgaben zu beauftragen, die ganz oder teilweise den Aufgaben der Mittelverwendungskontrolleurin entsprechen. Hesse Newman Classic Value 6 129

130 Zusatzinformationen

131 Zusatzinformationen Verbraucherinformationen Zusatzinformationen Verbraucherinformationen für den Fernabsatz Informationspflichten gemäß Art ,2 EGBGB I. Allgemeine Informationen Gesellschaft/Emittentin Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG Anschrift Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg, Deutschland Telefon (040) Fax (040) Handelsregister HRA , Amtsgericht Hamburg Persönlich haftende Gesellschafterin Beteiligungsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Nr. 6 mbh, ansässig Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg, Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB , diese vertreten durch den Geschäftsführer Uli Bräuninger, ansässig ebendort Hauptgeschäftstätigkeit Der Erwerb, die Bebauung, die Vermietung, die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zum Zwecke der Vermögensverwaltung sowie unmittelbar diesem Gesellschaftszweck dienende und fördernde Geschäfte, einschließlich des Begründens und Haltens von Beteiligungen zu diesem Zweck. Treuhänderin TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh Anschrift Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg, Deutschland Handelsregister HRB , Amtsgericht Hamburg Telefon (040) Fax (040) Internet Geschäftsführung/Vertretung Stephan Brüggemann, Hamburg Hauptgeschäftstätigkeit Die treuhänderische Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds, insbesondere die Übernahme der Stellung des Treuhandkommanditisten in Beteiligungsgesellschaften. Anbieterin Hesse Newman Capital AG Anschrift Gorch-Fock-Wall 3, Hamburg, Deutschland Telefon (040) Fax (040) Internet Handelsregister HRB 93076, Amtsgericht Hamburg Vorstand/Vertretung Marc Drießen und Dr. Marcus Simon, beide Hamburg Hauptgeschäftstätigkeit Die Beschaffung, Konzeption und der Vertrieb von Vermögensanlage- Projekten in Form von geschlossenen Fonds. Vertriebspartner/Vermittler Zu den Angaben des Vermittlers vergleiche Beitrittserklärung unter Angaben des Vertriebspartners. Aufsicht Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übt die Aufsicht über das Angebot von Vermögensanlagen aus. Lichtimpulse aus Nürnberg Die Bell Laboratories (Bell Labs) der Lucent Technologies sind nach eigenen Angaben das weltweit größte private Forschungsinstitut für Kommunikationstechnologie. Optische Kommunikation und Datenfernübertragung sind das Thema des Bell Labs in Nürnberg, das den Titel Optical Center of Excellence trägt. Hesse Newman Classic Value 6 131

132 II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen 1. Wesentliche Leistungsmerkmale Der Anleger beteiligt sich als Treugeber über die Treuhänderin an der Gesellschaft. Die Treugeber bieten in der Beitrittserklärung der Treuhänderin den Abschluss eines Treuhandund Verwaltungsvertrages an, durch dessen Annahme die Treuhänderin verpflichtet wird, für den Anleger eine Beteiligung an der Gesellschaft treuhänderisch im eigenen Namen, aber im Interesse und für Rechnung des Anlegers zu übernehmen, zu halten und zu verwalten. Das Kommanditkapital der Gesellschaft kann bis zu 13,0 Mio. Euro betragen (vgl. hierzu im Detail 2 Ziffer 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages). Die Gesellschaft wird das von den Treugebern eingezahlte Kapital (abzüglich der einmaligen und regelmäßigen Fondskosten) dafür verwenden, die Liegenschaft Bahnhofstraße 90 bzw. 80 in Nürnberg einschließlich Nebenkosten zu erwerben, zu halten und zu verwalten. Die Anleger sind entsprechend ihrer Beteiligung am Kommanditkapital und damit am wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft beteiligt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zu den Vertragsverhältnissen wird auf den Verkaufsprospekt in der jeweils gültigen Fassung sowie die dazugehörende Beitrittserklärung zu diesem Beteiligungsangebot verwiesen, wo zusätzliche Details umfangreich erörtert werden. 2. Zustandekommen der Verträge Die Treugeber beteiligen sich mittelbar über den Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin an der Gesellschaft. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Treuhänderin beim Treugeber zustande. Die Treuhänderin erhöht ihre Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft gemäß den Angaben des Treugebers in der Beitrittserklärung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Kapitel Rechtliche Grundlagen (Seite 76 bis 101 des Verkaufsprospektes), dem Gesellschaftsvertrag (Seite 113 bis 123 des Verkaufsprospektes) und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag (Seite 124 bis 127 des Verkaufsprospektes). Der Treugeber ist gemäß 1 Ziffer 5 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages und 2 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, sich selbst anstelle der Treuhänderin mit der von dieser bisher für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlage im Handelsregister eintragen zu lassen. Macht der Anleger von diesem Recht Gebrauch, tritt die Treuhänderin die bisher von ihr treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage an den Anleger ab und nimmt dessen Rechte nur noch als Verwaltungstreuhänderin wahr. Die Übertragung ist aufschiebend bedingt durch die Eintragung der Sonderrechtsnachfolge im Handelsregister. 3. Zeichnungssumme, Preise, Kosten und Steuern Der Anleger hat seine Zeichnungssumme gemäß den Vorgaben aus der Beitrittserklärung zuzüglich des Agios in Höhe von 5 Prozent zu leisten. Die Mindesteinlage beträgt Euro; höhere Beträge sollen ohne Rest durch teilbar sein. An Kosten fallen Gebühren und Auslagen bei Verfügung über den Kommanditanteil bzw. die Treuhandbeteiligung, z. B. für den Fall, dass eine direkte Kommanditbeteiligung erfolgen soll, an (insbesondere Notargebühren für die Beglaubigung der Handelsregistervollmacht und eine gegebenenfalls anfallende Kostenpauschale in Höhe von 300 Euro). Weiterhin sind etwaige steuerrechtliche Nachteile der Gesellschaft aus der Übertragung auszugleichen. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Des Weiteren sind bei einem Ausscheiden Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz entstehen, gegebenenfalls vom Anleger zu zahlen. Einzelheiten sind in 18 des Gesellschaftsvertrages geregelt. Hinsichtlich der weiteren möglichen Kosten wird auf Seite 16 f. des Verkaufsprospektes hingewiesen. Hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger wird auf die Ausführungen im Prospekt verwiesen, insbesondere auf den Abschnitt Steuerliche Grundlagen (Seite 102 bis 111 des Verkaufsprospektes). 4. Zahlung, Verzug, Abschlag, Erfüllung Die Zahlung der jeweiligen Zeichnungssumme und des jeweiligen Agios ist wie folgt zu leisten: 25 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich des 5%igen Agios nach Annahme des Beitritts und Aufforderung durch die Treuhänderin bis zum letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats. 75 Prozent der Pflichteinlage zum 30. April HESSE NEWMAN Capital

133 Zusatzinformationen Verbraucherinformationen Bei Beitritt nach dem 29. März 2013 sind 100 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich 5 Prozent Agio bis zum letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats fällig. Bei verspäteter Leistung von Zahlungen können Verzugszinsen erhoben werden. Erbringt ein Anleger seine fälligen Einzahlungen zuzüglich Agio ganz oder teilweise nicht zu den in der Beitrittserklärung angegebenen Zeitpunkten, ist die Treuhänderin darüber hinaus berechtigt, fristlos von dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag vollständig zurückzutreten und die mittelbare Beteiligung des Treugebers zu beenden. Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem säumigen Treugeber, die an die der Treuhänderin zuletzt benannte Adresse zu versenden ist. Sämtliche Kosten und Aufwendungen der Gesellschaft für den Ausschluss trägt der säumige Anleger. Die Gesellschaft ist berechtigt, 5 Prozent der gezeichneten Pflichteinlage vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens für den Fall des vorgenannten Ausschlusses zu beanspruchen. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten der Verpflichtungen während der Laufzeit wird auf den abgedruckten Treuhandund Verwaltungsvertrag (Seite 124 bis 127 des Verkaufsprospektes) verwiesen. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Auszahlungen wird auf 7 des Gesellschaftsvertrages sowie auf das Kapitel Rechtliche Grundlagen Angaben über die Vermögensanlage verwiesen. Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft werden, vorbehaltlich einer angemessenen Zuführung zur Liquiditätsreserve, an die Kommanditisten ausgezahlt. Die Gesellschafter fassen nach 10 Ziffer 2 lit. g) des Gesellschaftsvertrages über die Genehmigung der Auszahlungen Beschluss. 5. Mindestlaufzeit der Verträge, Kündigung Die Gesellschaft bzw. der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sind auf unbestimmte Zeit gegründet/abgeschlossen. Das Treuhandverhältnis endet in entsprechender Anwendung von 17 Ziffer 1 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages sowie wenn die Treuhänderin aus der Gesellschaft ausscheidet. Eine Kündigung durch einen Kommanditisten bzw. einen Treugeber ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres, erstmals zum 31. Dezember 2026, möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Kommanditist hat die Kündigung durch eingeschriebenen Brief an die Gesellschaft zu richten. Der Treugeber hat die Kündigung durch eingeschriebenen Brief an die Treuhänderin zu richten. Die Kündigung durch einen Treugeber muss spätestens vier Wochen nach Eintritt eines wichtigen Grundes bzw. Kenntnisnahme hiervon durch den Treugeber der Treuhänderin zugehen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist in jedem Falle der Zugang des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft bzw. der Treuhänderin maßgeblich. Die Rechtsfolgen der Kündigung bestimmen sich nach 17, 18 des Gesellschaftsvertrages. Kommanditisten können aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichtleistung einer Kommanditeinlage sowie des Agios gemäß 17 des Gesellschaftsvertrages, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für die Treuhänderin und mittelbar für den Treugeber hinsichtlich der jeweils treuhänderisch gehaltenen Beteiligung. Der Treugeber ist grundsätzlich unter Übernahme aller damit verbundenen Kosten und Gebühren berechtigt, die Übertragung des anteilig von der Treuhänderin für ihn gehaltenen Kommanditanteils einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten auf sich zu verlangen, soweit er eine notariell beglaubigte Vollmacht auf Basis des Musters der Treuhänderin erteilt und der Gesellschaft durch die Übertragung keine unverhältnismäßigen steuerlichen Nachteile entstehen. Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird in diesem Fall als Verwaltungsvertrag mit der Treuhänderin fortgeführt. 6. Leistungsvorbehalte, Risiken Nach Annahme des Beitrittsangebotes durch die Treuhänderin ergeben sich keine Leistungsvorbehalte. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird nach Prüfung der vertraglichen Freigabevoraussetzungen das Emissionskapital bestimmungsgemäß weiterleiten. Eine Beteiligung ist nach vollständiger Einwerbung des Eigenkapitals nicht mehr möglich. Das vorliegende Beteiligungsangebot ist mit Risiken behaftet, die im Falle der ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung zum Totalverlust führen können. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Hesse Newman Classic Value 6 133

134 Indikator für künftige Erträge. Genauere Angaben befinden sich im Verkaufsprospekt, insbesondere im Kapitel Risiken der Vermögensanlage auf Seite 19 bis Widerrufsrechte Den Anlegern steht ein Widerrufsrecht ihrer Beitrittserklärung zu. Die Einzelheiten sind der Widerrufsbelehrung auf der Beitrittserklärung zu entnehmen. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Für vorvertragliche Schuldverhältnisse sowie für den Treuhand- und Verwaltungsvertrag, den Gesellschaftsvertrag und alle sonstigen Verträge, die für die Beteiligung des Anlegers maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Gesellschafts- bzw. Treuhand- und Verwaltungsvertrag, an denen die Gesellschaft und einzelne Anleger beteiligt sind, ist der Wohnsitz des Anlegers. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank; Schlichtungsstelle Postfach , Frankfurt am Main Telefon: (069) Telefax: (069) Internet: Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zur Anbieterin des geschlossenen Fonds, zur Gesellschaft und/oder der Treuhänderin sowie alle mit der Verwaltung der Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betreffen, steht zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren, eingerichtet bei der Ombudsstelle Geschlossene Fonds, zur Verfügung. Die Voraussetzungen für den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene Fonds. Ein Merkblatt sowie die Verfahrensordnung sind bei der Ombudsstelle erhältlich. 9. Vertragssprache Die Vertragssprache ist Deutsch. Jegliche Kommunikation mit dem Anleger wird auf Deutsch geführt. Dies gilt auch für die Mitteilung der Vertragsbedingungen und der Verbraucherinformationen. 10. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die in dem Verkaufsprospekt der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung gestellten Informationen sind bis zur Schließung des Angebotes (spätestens bei Vollplatzierung) und vorbehaltlich der Mitteilung etwaiger Änderungen gültig. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen. 11. Außergerichtliche Streitbeilegung Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit (unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen), die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Voraussetzungen für den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung sind bei der Schlichtungsstelle erhältlich. Die Adresse lautet: Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. Postfach , Berlin Telefon: (030) Telefax: (030) info@ombudsstelle-gfonds.de Internet: Jeweilige Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und Beifügung von Kopien der zum Verständnis der Beschwerde notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Schlichtungsstelle einzureichen. Zudem ist zu versichern, dass hinsichtlich der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch kein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen wurde. Die Beschwerde kann auch per oder per Fax eingereicht werden; eventuell erforderliche Unterlagen sind dann per Post nachzureichen. 12. Einlagensicherung Für geschlossene Fonds bestehen weder ein Garantiefonds noch andere Systeme zur Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung. 13. Vertragsstrafen Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen. 134 HESSE NEWMAN Capital

135 Zusatzinformationen Finanzinformationen der Emittentin Finanzinformationen der Emittentin Allgemeines Die prognostizierte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Planzahlen sind nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und unter Berücksichtigung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen der Emittentin erstellt. Die prognostizierten Werte beruhen auf den bereits abgeschlossenen Verträgen sowie den im Kapitel Wirtschaftliche Grundlagen dargelegten Annahmen. Eröffnungsbilanz, Zwischenbilanz und Prognose der Vermögenslage Die Prognose der Vermögenslage geht von einer planmäßigen Fertigstellung der Immobilie zum 1. Juni 2013 aus. Die vollständige Zeichnung des geplanten Emissionskapitals ist bis zum 30. Dezember 2012 kalkuliert. Die Prognose berücksichtigt dabei eine Einzahlung der ersten Rate in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Agio bis zum 30. Dezember 2012 und der zweiten Rate in Höhe von 75 Prozent zum 30. April Für das Anlagevermögen wird der jeweilige Buchwert zum Bilanzstichtag herangezogen. Das Gewinnund Verlustkonto entspricht dem kumulierten handelsrechtlichen Ergebnis der Gesellschaft. Bilanzen und Planbilanzen der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG (mit Prognose) Alle Angaben in TEUR Aktiva Eröffnungsbilanz zum Zwischenbilanz zum PROGNOSE Planbilanz zum PROGNOSE Planbilanz zum PROGNOSE Planbilanz zum PROGNOSE Planbilanz zum A. Anlagevermögen 1. Geleistete Anzahlungen Grund und Boden Gebäude B. Umlaufvermögen 1. Ausstehende, eigeforderte Einlagen Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Summe Aktiva Passiva A. Eigenkapital 1. Gezeichnetes Kapital Noch nicht eingefordertes Kapital Gestundete Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin Kapitalrücklage Gewinn-/Verlustkonto Entnahmen Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil B. Rückstellungen 1. Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Summe Passiva Die Zwischenbilanz ist Bestandteil der Zwischenübersicht. Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen. Hesse Newman Classic Value 6 135

136 Prognose der Ertragslage Die prognostizierten sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die Vergütungen für Dienstleistungen sowie die Nebenkosten der Vermögensanlage gemäß dem Investitionsplan der Emittentin. Des Weiteren sind die laufenden Management- und Verwaltungskosten der Gesellschaft berücksichtigt. Ertragslage/Plan-Gewinn- und -Verlustrechung der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG (mit Prognose) Alle Angaben in TEUR Zwischen- Gewinn- und Verlustrechnung vom 2.2. bis PROGNOSE Ertragslage vom 2.2. bis PROGNOSE Ertragslage vom 1.1. bis PROGNOSE Ertragslage vom 1.1. bis PROGNOSE Ertragslage vom 1.1. bis Umsatzerlöse aus Vermietung Abschreibungen auf Gebäude Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Plan-Gewinn (+)/-Verlust (-) Die Zwischen-Gewinn- und -Verlustrechnung ist Bestandteil der Zwischenübersicht. Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen. Prognose der Finanzlage Abgebildet sind die Veränderungen der liquiden Mittel nach Mittelverwendung und -herkunft für die Jahre 2012 bis 2015, die sich aus der Planbilanz und der prognostizierten Ertragslage der Emittentin ergeben. PROGNOSE Finanzlage/Kapitalflussrechnung der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG Alle Angaben in TEUR PROGNOSE Finanzlage vom 2.2. bis PROGNOSE Finanzlage vom 1.1. bis PROGNOSE Finanzlage vom 1.1. bis PROGNOSE Finanzlage vom 1.1. bis Einzahlung Kommanditkapital/Agio Einnahmen Zinserträge Fremdkapitalaufnahme Mittelzufluss Kaufpreis Fondsimmobilie Aufwendungen Investitionsphase Aufwendungen laufender Geschäftsbetrieb Tilgung Fremdkapital Zinsen Fremdkapital Auszahlungen Mittelabfluss Finanzmittel am Anfang der Periode Veränderung der liquiden Mittel Finanzmittel am Ende der Periode Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen. 136 HESSE NEWMAN Capital

137 Zusatzinformationen Finanzinformationen der Emittentin Prognose der Planzahlen Unter Investition werden die prognostizierten Anschaffungskosten der Immobilie einschließlich der Anschaffungs- nebenkosten ausgewiesen. Des Weiteren werden die prognostizierten Mieteinnahmen sowie die geplanten jährlichen Jahresergebnisse der Emittentin dargestellt. Die Emittentin unterhält keinen Produktionsbetrieb. Angaben zu den Planzahlen der Produktion sind nicht möglich. PROGNOSE Planzahlen der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG Alle Angaben in TEUR PROGNOSE Planzahlen 2012 PROGNOSE Planzahlen 2013 PROGNOSE Planzahlen 2014 PROGNOSE Planzahlen 2015 Investition Umsatzerlöse (Mieteinnahmen) Handelsrechtliches Ergebnis Rechnerische Abweichungen resultieren aus Rundungsdifferenzen. Wesentliche Annahmen und Wirkungszusammenhänge Die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Planzahlen der Emittentin sind im Wesentlichen abhängig von der planmäßigen Einwerbung des Eigenkapitals und der planmäßigen Durchführung der abgeschlossenen Verträge, insbesondere des Kaufvertrages und des geschlossenen Mietvertrages. Für die Planbilanzen wurde angenommen, dass die vollständige Zeichnung des Emissionskapitals bis zum 30.Dezember 2012 erfolgt. Es wurde dabei eine Einzahlung der ersten Rate in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Agio bis zum 30. Dezember 2012 und der zweiten Rate in Höhe von 75 Prozent zum 30. April 2013 berücksichtigt. Zudem wurde von einer planmäßigen Übernahme der Immobilie zum 1. Juni 2013 ausgegangen und dass zum 31. Mai 2013 die langfristige Finanzierung ausgezahlt wird. Die Zusammenhänge und Auswirkungen, die einzelne Faktoren auf die Wirtschaftlichkeit einer Beteiligung an der Emittentin haben können, werden im Verkaufsprospekt im Kapitel Risiken der Vermögensanlage und in den Wirtschaftlichen Grundlagen unter Sensitivitätsanalysen beschrieben. Hesse Newman Classic Value 6 137

138 Angabenvorbehalt Sämtliche Angaben, Plandaten, Prognosen sowie die steuerlichen und rechtlichen Grundlagen dieses Verkaufsprospektes wurden sorgfältig und nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie beruhen auf dem Stand der Planung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, den zugrunde liegenden Verträgen, den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen und den aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten. Eine Haftung für den Eintritt der in diesem Verkaufsprospekt in der jeweils gültigen Fassung enthaltenen Prognosen wird soweit gesetzlich zulässig von der Anbieterin nicht übernommen. Änderungen und Ergänzungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, von Verwaltungsauffassungen sowie der Rechtsprechung auch mit (Rück-)Wirkung für schon bestehende Rechtsverhältnisse können nicht ausgeschlossen werden. Sämtliche der Anbieterin bekannten Vereinbarungen zwischen wesentlichen Vertragspartnern hinsichtlich der Anlageobjekte, dessen Herstellung, Finanzierung, Nutzung oder Verwertung sind in diesem Verkaufsprospekt genannt und erläutert. Darüber hinausgehende Vereinbarungen bestehen nach Kenntnis der Anbieterin nicht. Vom Prospekt abweichende Angaben sind für die Anbieterin nur verbindlich bei schriftlicher Bestätigung durch die Anbieterin. Die Vertriebsbeauftragten sind selbstständige Unternehmer. Sie und ihre Mitarbeiter sind keine Erfüllungsgehilfen der Anbieterin. Vertriebsbeauftragte dürfen gegenüber Interessenten/Anlegern nur die von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Materialien verwenden. Ebenso ist es ihnen verwehrt, Erklärungen abzugeben, die nicht auf der Grundlage des Verkaufsprospektes erfolgen bzw. davon abweichen oder darüber hinausgehen. Alle in diesem Verkaufsprospekt veröffentlichten Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen; im Falle von wesentlichen Änderungen wird dies in Form eines Nachtrages gemäß 11 Vermögensanlagengesetz geschehen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Maßgeblich sind nur die bis zum Datum der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren Sachverhalte. 138 HESSE NEWMAN Capital

139 Zusatzinformationen Glossar Glossar Abschreibung Nach handels- bzw. steuerrechtlichen Vorschriften berechneter Wertverlust eines Wirtschaftsguts, der als Aufwendung zu einer Minderung des Jahresergebnisses führt bzw. das zu versteuernde Einkommen mindert. Abschreibungen erfolgen lediglich buchungstechnisch und sind nicht mit Liquiditätsabflüssen verbunden. D&O-Versicherung Die Abkürzung D&O steht für Directors and Officers. Die D&O-Versicherung schützt die Organe (Vorstände oder Geschäftsführer) einer AG oder einer GmbH vor Haftpflichtansprüchen des eigenen Unternehmens oder aber auch vor den Ansprüchen Dritter (Außenhaftung). Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Agio Gebühr (italienisch Agio = Aufgeld/Aufschlag), die der Anleger beim Erwerb von Fondsanteilen zahlt. Sie dient zur Deckung der Kosten, die beim Absatz von Fondsanteilen entstehen, und beträgt in der Regel 5 Prozent auf den Nominalwert der Beteiligung. Anschlussfinanzierung Neue Finanzierung noch nicht getilgter Darlehenssummen nach Endfälligkeit oder Ablauf der Zinsbindung. Auszahlung Geldbetrag, den die Gesellschaft ihren Anlegern auszahlt. Die Höhe der Auszahlung orientiert sich an der Liquiditätssituation der Gesellschaft und wird in der Regel von der Gesellschafterversammlung beschlossen. Handels- und steuerrechtlich handelt es sich bei Auszahlungen um Entnahmen. Die Auszahlung ist vom steuerlichen Ergebnis des Fonds zu unterscheiden, das höher oder niedriger sein kann als die Auszahlung. Bonität Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Personen und Unternehmen. Due Diligence Detaillierte Untersuchung, Prüfung und Bewertung eines Unternehmens oder einer Immobilie, die als Grundlage für eine Akquisitionsentscheidung durchgeführt wird. E&O-Versicherung Die Abkürzung E&O steht für Errors and Omissions (engl. Fehler und Unterlassungen). Die E&O-Versicherung schützt Unternehmen vor der Inanspruchnahme durch Dritte wegen Vermögensschäden aufgrund von Fehlern bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten. Einkunftserzielungsabsicht Intention des Anlegers, langfristig einen steuerlichen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen (Totalüberschuss). Einstandsfaktor Der Einstandsfaktor gibt an, wie vielen Jahresnettomieten die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einer Immobilie entsprechen. Er wird errechnet, indem die Anschaffungskosten durch die anfängliche Jahresnettomiete geteilt werden. Der Vergleich mehrerer Objekte allein anhand des Einstandsfaktors ist jedoch wenig aussagekräftig, sofern nicht wesentliche Einflussfaktoren für den Wert von Immobilien wie Erwerbsnebenkosten, Lage oder Gebäudequalität und das Verhältnis der Mieten zur aktuellen Marktmiete mit berücksichtigt werden. So liegen in besonders gefragten Lagen die Einstandsfaktoren generell höher, während sie in einfacheren Lagen niedriger sind. Hesse Newman Classic Value 6 139

140 Fungibilität Handelbarkeit, Verfügbarkeit bzw. Veräußerbarkeit von Anteilen an geschlossenen Fonds. Die Handelbarkeit geschlossener Fondsanteile ist eingeschränkt, weil es keinen geregelten Markt gibt. Geschlossener Immobilienfonds Im Gegensatz zum offenen Immobilienfonds sind bei geschlossenen Immobilienfonds der Investitionsgegenstand und das Investitionsvolumen bereits vorher festgelegt. Damit ist auch die Zahl der Anleger begrenzt. Sobald das notwendige Emissionskapital platziert ist, wird der Fonds geschlossen und der Beitritt weiterer Anleger ist nicht mehr möglich. Der Erwerber eines Anteils an einem geschlossenen Fonds wird Unternehmer (in der Regel Kommanditist). Ein geschlossener Fonds ist eine Kapitalanlageform, bei der das Kapital sachwertorientiert angelegt ist. Haftung Beim Kauf von Fondsanteilen wird der Anleger Gesellschafter und haftet für das Unternehmen. Üblicherweise werden die Anleger Kommanditisten einer KG. Die Haftung ist dann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auf das im Handelsregister eingetragene Kapital (Hafteinlage) begrenzt. Die persönliche Haftung des Kommanditisten erlischt, wenn er seine Pflichteinlage geleistet hat. Sie lebt aber wieder auf, wenn sein Kapitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird (weil z. B. die Einlage durch Auszahlungen an ihn zurückgezahlt wird). Handelsregister Ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten Gerichtsbezirk führt. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen. Gesellschaftsvertrag Der Gesellschaftsvertrag regelt die Belange der Gesellschaft. Er ist zusammen mit dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag der zentrale Vertrag für den Anleger bei seiner Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds und ist im Prospekt der Emittentin vollständig abgedruckt. Indexierter Mietvertrag Mit einem indexierten Mietvertrag soll der Wert der Mieten geschützt bzw. inflationsgesichert werden. Die Mieten werden an einen Index (z. B. Verbraucherpreisindex) gekoppelt und verändern sich nach einem Zeitraum oder sobald der Index um einen festgelegten Wert gestiegen oder gefallen ist. Grunderwerbsteuer Für den Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken ist Grunderwerbsteuer zu zahlen. Sie wird vom Finanzamt erhoben und beträgt zurzeit in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5,0 Prozent des Kaufpreises. Instandhaltung Unter den Begriff der Instandhaltung fallen die Kosten für Wartung, Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und notwendige Instandsetzungsarbeiten. Die Instandhaltung obliegt normalerweise dem Vermieter und kann vertraglich ganz oder in Teilen auf den Mieter umgelegt werden. Investitions- und Finanzierungsplan Der Investitions- und Finanzierungsplan ist eine Aufstellung der gesamten Ausgaben der Gesellschaft sowie der Herkunft der dafür erforderlichen Mittel in der Investitionsphase. 140 HESSE NEWMAN Capital

141 Zusatzinformationen Glossar Kapitalkonto Das Kapitalkonto weist bei Personengesellschaften für jeden Gesellschafter individuell seine Kapitaleinzahlungen, zugewiesenen Gewinn- bzw. Verlustanteile sowie Auszahlungen aus. Kaufpreisfaktor Multiplikator, mit dem die Jahresnettomieteinnahmen eines Immobilienobjektes multipliziert werden, um einen Kaufpreis zu ermitteln. Kommanditgesellschaft Die Rechtsform der Kommanditgesellschaft ist nach deutschem Handelsrecht eine Personengesellschaft, bei der die Haftung einzelner Gesellschafter (Kommanditisten) auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt ist. Der Komplementär hingegen als persönlich haftender Gesellschafter haftet unbegrenzt. Eine besondere Ausprägung der Kommanditgesellschaft ist die GmbH & Co. KG. Hier handelt es sich bei dem Komplementär um eine juristische Person (z. B. GmbH), deren Haftung auf die Höhe ihres Stammkapitals begrenzt ist. Nebenkosten Bewirtschaftungskosten eines Mietobjektes, die der Mieter zusätzlich zur Miete zahlt. Eine Aufstellung der zu zahlenden Nebenkosten ist im Mietvertrag festzulegen. Zu den Nebenkosten zählen z. B. Heizkosten, Kosten für Wasser und Abwasser, Versicherungen, Kosten für Müllentsorgung, Kosten für die Reinigung und Pflege der Allgemeinflächen sowie Straßenreinigungskosten. Nach Mietvertrag nicht umlegbare Kosten verbleiben beim Vermieter. Treugeber Bei geschlossenen Fonds übliche Form der mittelbaren Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft über einen Treuhänder, mit dem der Anleger einen Treuhandvertrag abschließt, der gewährleistet, dass ihm die wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnisse der Beteiligung zugerechnet werden. Treuhänderin (oder Treuhandkommanditistin) Die Treuhänderin verwaltet das Eigentum des Treugebers (Anlegers) und tritt im Außenverhältnis für den Treugeber auf und nimmt dessen Rechte und Pflichten wahr. Liquidation Abwicklung und Auflösung einer Gesellschaft. Liquiditätsreserve In der Liquiditätsreserve wird die freie Liquidität der Gesellschaft eingestellt, um der Gesellschaft die Möglichkeit zu verschaffen, für außerplanmäßige Ereignisse z. B. größere Instandhaltungen sowie für Ausschüttungsglättungen finanziellen Spielraum zu haben. Die Anlage der freien Liquidität erfolgt üblicherweise über Termingelder, Geldmarktfonds oder festverzinsliche Wertpapiere. Veräußerungserlös Als Veräußerungserlös wird der Verkaufspreis des Investitionsobjektes bezeichnet. Daraus ermittelt sich nach Abzug von eventuellen Maklerkosten, Verkaufsnebenkosten und Finanzierungsverbindlichkeiten und Hinzurechnung der Liquiditätsreserve der an die Anleger auszuzahlende Liquidationserlös. Verkaufsprospekt Einzig maßgebliche Verkaufsunterlage der Vermögensanlage auf Basis des Vermögensanlagengesetzes mit allen für den Anleger und seine Anlageentscheidung wesentlichen Eckdaten, Tatsachen, Prognosen und Risiken der Beteiligung. Hesse Newman Classic Value 6 141

142 Beteiligungshinweise Beitritt Die unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung ist nach Abtrennung der für die persönlichen Unterlagen bestimmten Kopie an die Hesse Newman Capital AG oder an einen Vertriebsbeauftragten zur Weiterleitung an Hesse Newman Capital AG zu übersenden. 25 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich des 5%igen Agios nach Annahme des Beitritts und Aufforderung durch die Treuhänderin bis zum letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats. 75 Prozent der Pflichteinlage zum 30. April Bei Beitritt nach dem 29. März 2013 sind 100 Prozent der Pflichteinlage zuzüglich 5 Prozent Agio bis zum letzten Bankarbeitstag des Beitrittsmonats fällig. Die Anschrift der Hesse Newman Capital AG lautet wie folgt: Hesse Newman Capital AG Gorch-Fock-Wall Hamburg Telefon: (040) Telefax: (040) Die Hesse Newman Capital AG wird die Beitrittserklärung an die Treuhänderin, die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh, weiterleiten. Die Annahme des Beitritts erfolgt durch die Treuhänderin. Eine Kopie der angenommenen Beitrittserklärung wird dem Anleger nach Prüfung mit einer Annahmeerklärung zugesandt. Der Beitritt wird mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Treugeber wirksam. Handelsregister Die Anleger beteiligen sich an der Emittentin zunächst als Treugeber über die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbh. Die Treuhänderin wird mit einer Haftsumme von 10 Prozent der Pflichteinlagen (ohne Agio) in das Handelsregister eingetragen. Die Anleger haben anschließend das Recht, sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages grundsätzlich auf eigene Kosten mit ihrer Haftsumme direkt in das Handelsregister eintragen zu lassen. Zu den mit der Eintragung verbundenen Kosten vergleiche Seite 16. Identitätsprüfung nach Geldwäschegesetz Die Treuhänderin kann die Beitrittserklärung nur dann annehmen, wenn eine Identitätsprüfung des Anlegers gemäß den Regelungen des Geldwäschegesetzes stattgefunden hat. Widerrufsrecht Der Anleger hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Einzelheiten ergeben sich aus dem Zeichnungsschein. Mindestzeichnungssumme Die Mindestzeichnungssumme beträgt Euro, höhere Einlagen sollen ohne Rest durch teilbar sein. Zusätzlich ist ein Agio in Höhe von 5 Prozent bezogen auf die gezeichnete Zeichnungssumme (Pflichteinlage) zu zahlen. Die Identifizierung setzt eine persönliche Anwesenheit des Anlegers und die Vorlage von gültigen Ausweisdokumenten voraus: Ein zur persönlichen Identitätsprüfung Befugter, z. B. ein Vertriebsbeauftragter mit der entsprechenden Erlaubnis oder auch die Post im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens, prüft die Daten anhand von gültigen, im Original vorliegenden Ausweisdokumenten. Der Vertriebsbeauftragte ist verpflichtet, eine Kopie des Ausweisdokumentes der Beitrittserklärung beizufügen. Einzahlung Die Einzahlung der Pflichteinlage und des Agios ist auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Hesse Newman Real Estate Nr. 6 GmbH & Co. KG Kontonummer bei der Donner & Reuschel AG, Hamburg BLZ wie folgt zu leisten: Zeichnung juristischer Personen Bei einer Zeichnung von juristischen Personen und Personengesellschaften ist als Nachweis der Vertretungsbefugnis ein aktueller Handelsregisterauszug und, sofern Gesellschafter mit 25 Prozent und mehr an der juristischen Person beteiligt sind, auch eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen. Soweit das Vertretungsorgan der juristischen Person eine weitere juristische Person ist, bedarf es ebenfalls eines aktuellen Handelsregisterauszugs und gegebenenfalls einer aktuellen Gesellschafterliste. 142 HESSE NEWMAN Capital

143 Kontakt Hesse Newman Capital AG Gorch-Fock-Wall Hamburg Telefon: (040) Telefax: (040) capital@hesse-newman.de Vorstand Marc Drießen Dr. Marcus Simon Aufsichtsrat Ralf Brammer (Vorsitzender) HRB: Steuernummer: 48/755/00258 Mitgliedschaft VGF Verband Geschlossene Fonds e.v. Bildnachweis Seite 4, 102: Stadt Nürnberg Seite 40 f., 112: Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg Seite 62: Robert Bosch GmbH

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