e-payment mit der LzO 10. Regionales LzO KommunalForum am Lars Jantos

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1 e-payment mit der LzO 10. Regionales LzO KommunalForum am Lars Jantos

2 Agenda Payment mit der LzO egovernment Nutzen für die Kommune Wo kann ich optimieren? Unsere Lösung: girocheckout Bezahlen mit QR Code e-payment / girocheckout Ihre Ansprechpartner im ecommerce

3 Payment Stationäre Terminals Mobile Terminals virtuelle Terminals (girocheckout)

4 Das egovernment-gesetz 4 EGovG: Elektronische Bezahlverfahren Fallen im Rahmen eines elektronisch durchgeführten Verwaltungsverfahrens Gebühren oder sonstige Forderungen an, muss die Behörde die Einzahlung dieser Gebühren oder die Begleichung dieser sonstigen Forderungen durch Teilnahme an mindestens einem im elektronischen Geschäftsverkehr üblichen und hinreichend sicheren Zahlungsverfahren ermöglichen.

5 egovernment ist eine Herausforderung für. Kommunale RZ Zahlungs- Dienstleister Bund Länder Kommunen Haushalts- Kassen- Rewe Technische Dienstleister

6 Der Nutzen für Kommunen Ausfälle minimieren durch Banken-Zahlungsgarantie. Liquidität verbessern Einfach, schnell und sicher bezahlen. Im Onlinebanking der Hausbank oder mit den Bezahlverfahren der Banken Automatische Übernahme der Zahldaten in Überweisungsformular. Keine Zahlendreher bei IBAN; Verwendungszweck/AZ unverfälscht Forderungsmanagement Kundenorientierung Prozess- Optimierung

7 Welche Prozesse können optimiert werden? Einwohnermeldeamt / Melderegisterauskunft Hundeanmeldung / - abmeldung Auszug Personenstandsregister / Führungszeugnis / Standesamtliche Urkunden Sperrmüll Antrag Sondernutzung / Veranstaltungsanmeldung Gewerbeanmeldung / - abmeldung Anwohnerparkausweis Wunschkennzeichen

8 GiroCheckout. Die Bezahllösung für Kommunen Shops / Gebührenbescheide / Rechn. / Prozesse Rechnung Gebührenbescheid ❶ ❷ Einfache Integration von Online-Bezahlverfahren in Shops, Gebührenbescheide, Rechnungen und Prozesse: Faire Preise Höchste Sicherheit 360 Support Hohe Transparenz Komfortable Bedienung Alles aus einer Hand: Das Rundum-Sorglospaket für Kommunen

9 GiroCheckout. Die egovernment-bezahllösung für Kommunen Rahmenverträge mit kommunalen Rechenzentren & Dienstleistern Sonderkonditionen für Kommunen in Kooperation mit der Sparkassen- Finanzgruppe

10 Mehrwertlösungen: GiroCode / QR Code für Online-Überweisungen Flow: QR Code scannen und Überweisung mit PIN & TAN ausführen Die elektronische Büroklammer zu Gebührenbescheiden & Rechnungen

11 Ihre Ansprechpartner im Medialen Vertrieb - Team Payment Olaf Gremler Lars Jantos

12 Mit der LzO immer einen Schritt voraus auch beim kontaktlosen Bezahlen an unserem Kaffeeautomaten

13 Vielen Dank!

14 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Dieses Informationsschreiben ist erstellt worden von der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO). Die LzO untersteht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Eine Überprüfung oder Billigung dieses Informationsschreibens oder der hierin beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen durch die zuständige Aufsichtsbehörde ist nicht erfolgt. Die hierin mitgeteilten Informationen über Finanzprodukte und Geschäftsmodelle dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen weder ausdrücklich noch stillschweigend ein An- oder Verkaufsangebot, noch eine Einladung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes der LzO und/oder mit ihr verbundener Unternehmen dar. Alle Informationen und sonstigen Angaben, die hierin enthalten sind, beziehen sich ausschließlich auf den angegebenen Stichtag. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit und Angemessenheit kann nicht gegeben werden. Vielmehr unterliegen insbesondere die Angaben zu Kursen, Preisen oder sonstigen Konditionen dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung ohne vorherige Ankündigung oder Mitteilung. Soweit in diesem Informationsschreiben Preisindikationen oder Bedingungen einzelner Finanzprodukte oder Geschäftsmodelle dargestellt werden, handelt es sich lediglich um indikative Preise, Kurse bzw. Konditionen. Zudem sind in diesem Informationsschreiben nicht alle Bedingungen der dargestellten Produkte wiedergegeben. Maßgeblich für einen späteren Geschäftsabschluss sind daher allein die im Rahmen dieses Abschlusses zugrundegelegten Geschäftsunterlagen und -dokumente. Ein Anspruch auf Erwerb oder Veräußerung der dargestellten Finanzprodukte und Einzelgeschäfte zu evtl. mitgeteilten Kursen, Preisen oder sonstigen Konditionen besteht insofern nicht. Evtl. angegebene Kurse, Preise und Konditionen liegen - bezogen auf den Stichtag - aktuelle Marktdaten zugrunde. Diese sind ihrerseits Handels- oder sonstigen Informationsdiensten oder anderen Quellen entnommen, die wir als zuverlässig beurteilen. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen worden ist, können wir keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Basisdaten und der daraus resultierenden Kurse, Preise und Konditionen übernehmen. Soweit im Rahmen dieses Informationsschreibens zu Vergleichszwecken Preis- oder Kursangaben ohne ausdrückliche Quellenangaben enthalten sind, handelt es sich um von der LzO indikativ gestellte Konditionen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Informationsschreibens. Die hierin enthaltenen Aussagen und Informationen haben lediglich einen unverbindlichen Charakter und stellen insbesondere keine Anlageberatung, Anlageempfehlung oder Rechts- oder Steuerberatung dar. Vielmehr weisen wir darauf hin, dass insbesondere die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängt und künftig Änderungen unterworfen sein kann. Weder die LzO noch ihre Angestellten übernehmen daher eine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Verluste aufgrund einer Nutzung der in diesem Informationsschreiben enthaltenen Aussagen oder Inhalte. Soweit Sie weitergehende Informationen oder eine anleger- und objektgerechte Beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, eine/n unserer Berater/-innen aufzusuchen. Dieses Informationsschreiben richtet sich an Sie als ausschließlichen Empfänger. Daher ist die Weitergabe dieses Informationsschreibens an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieses Informationsschreibens nur mit unserer vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig. Eine Annahme und Nutzung der im anliegenden Schreiben zur Verfügung gestellten Informationen ist nur bei Akzeptanz der vorstehenden Bedingungen zulässig. 14

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