12. Ausgabe Jahrgang

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1 12. Ausgabe Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 20. Januar Redaktionsschluss ist der 10. Januar 2018.

2 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite

3 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Herausgeber: Impressum Amtsblatt der Stadt Lucka Stadtverwaltung Lucka Inhaltsverantwortlich: Bürgermeisterin Kontaktdaten: Telefon: Verteilung: Anzeigenannahme: Kontaktdaten: Fax: Anschrift: Pegauer Straße Lucka Internet: Monatlich kostenlos an alle Haushalte. Bei Nichtzustellung bitte Mitteilung an die Stadtverwaltung Lucka. Weitere Exemplare können für 1,00 Euro in der Stadtverwaltung Lucka erworben werden. Nachdruck und Datenübernahme, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Anschrift: Dorfstraße Nöbdenitz Telefon: Fax: Stadt Lucka Pegauer Straße Lucka Rufnummern Bürgermeisterin Assistenz/Lohn/Gehalt/Wahlen Ordnung/Sicherheit/Umwelt/Gewerbe Sitzungsdienst/Kultur Markt/Verkehrsüberwachung Bürgerservice/Einwohnermeldeamt Bau- und Finanzverwaltung Buchhaltung/Fundbüro Steuern Brandschutz Bauamt/Bauanträge Liegenschaften Fax Kontaktbereichsbeamter Bibliothek Öffnungszeiten Rathaus / Bürgerservice Lucka Montag 09:00 11:00 Uhr Dienstag 09:00 11:00 Uhr 14:00 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 14:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 11:00 Uhr Öffnungszeiten Recyclinghof Lucka Dienstag 08:00 13:00 Uhr Mittwoch 08:00 13:00 Uhr Donnerstag 13:00 18:00 Uhr Freitag 12:00 18:00 Uhr Samstag 08:00 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bibliothek Montag 09:30 11:30 Uhr Dienstag 09:30 11:30 Uhr 13:00 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:30 11:30 Uhr Freitag 09:30 11:30 Uhr 13:00 17:00 Uhr Hilfe bei Havarien erhalten Sie hier Strom EnviaM-Entstörungsstelle Gas MITGAS-Entstörungsstelle Wasser/Abwasser ZAL-Bereitschaftsdienst Kabelfernsehen Telecolumbus Amtlicher Teil Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gefassten Beschlüsse der Stadt Lucka vom 20. November 2017 Beschluss HA/15/2017 ö Überplanmäßige Ausgabe Werterhaltung Deutsches Haus Lucka, den 16. Dezember 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung des Grundstücks-, Bau-, Umwelt- und Infrastrukturausschusses der Stadt Lucka gefassten Beschlüsse vom 21. November 2017 Beschluss Nr. BAU/95/2017 ö Sanierungsgenehmigung Anbau von Balkonanlagen Beschluss Nr. BAU/96/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Anbau von Balkonanlagen Beschluss Nr. BAU/97/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 Bau GB Errichtung einer Überdachung am Vereinsgebäude Beschluss Nr. BAU/98/2017 ö Straßenbaumaßnahme grundhafter Ausbau der Pestalozzistraße und der Zuwegung zur Kindertagesstätte Kleeblatt Auftragsvergabe Planung Beschluss Nr. BAU/99/2017 ö Auftragserteilung Planungsauftrag 3. BA Realisierung Brandschutzkonzept, Sanierung, Umbau und Instandsetzung Kindertagesstätte Kleeblatt, Clara-Zetkin-Straße 26 Beschluss Nr. BAU/100/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Anbau von Balkonen Beschluss Nr. BAU/101/2017 ö Sanierungsgenehmigung Neubau Carport Beschluss Nr. BAU/102/2017 ö Stellungnahme Gemeinde nach 36 BauGB Neubau Carport Lucka, den 16. Dezember 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Bekanntmachung Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 3. Januar 2018 Sehr geehrte Tierbesitzer, die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2018 zum Stichtag 3. Januar 2018 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen.

4 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Straße 4, Jena, zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird. Ihre Thüringer Tierseuchenkasse Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2018 Aufgrund des 8 Abs. 1, 12 Satz 1 Nr. 1, 17 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (Thür- TierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 26. September 2017 folgende Satzung beschlossen: 1 1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2018 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6, Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0, Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1, Schafe über 18 Monate je Tier 1, Ziegen bis 9 Monate je Tier 2, Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2, Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 4. Schweine 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung weniger als 20 Sauen je Tier 1, und mehr Sauen je Tier 1, Ferkel bis 30 kg je Tier 0, sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg weniger als 50 Schweine je Tier 0, und mehr Schweine je Tier 1,20 Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 6. Geflügel 6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0, Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken je Tier 0, Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken je Tier 0, Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,20 7. Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach 2 Abs. 7) 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00. Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2018 keine Beiträge erhoben. 2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. 3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. 4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr , 4.2 und wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen- Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 in die Kategorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen als Salmonellen überwacht und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2018 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. 2 1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2018 vorhanden waren. 2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen 3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach 1. 4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden,

5 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2018 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. 5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2018 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2018 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. 6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. 7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2018 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. 3 Die Beiträge werden gemäß 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach 2 Abs. 1 werden am 31. März 2018 fällig, die Beiträge nach 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. 4 1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach 20 und 21 ThürTierGesG. 18 Abs. 1 und 2 Tier- GesG bleibt unberührt. 2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. 3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. 5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 26. September 2017 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2018 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und vom 9. Oktober 2017 gemäß 8 Abs. 2 und 12 Satz 2 i. V. m. 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 16. Oktober 2017 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Ende amtlicher Teil Stadt Lucka Bekanntmachung Die Stadtverwaltung Lucka bleibt in der Zeit vom 27. bis 29. Dezember 2017 aus betrieblichen Gründen geschlossen. In Ausnahmefällen können telefonische Termine im Einwohnermeldeamt, Tel.: 31113, vereinbart werden. Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Weihnachtliche Ausstellung im Heimatmuseum Anlässlich des Weihnachtsmarktes in Lucka haben wir Heimatfreunde wieder eine Ausstellung organisiert, die sicherlich viele Besucher interessieren wird. Aus ihrer Hamburger Nähstube zeigt uns Hella Nantz-Hopfe zum wiederholten Male selbstentworfene und angefertigte Patchwork- und Näharbeiten sowie Schönes und Praktisches für Haus und Heim. Weihnachtliches ist natürlich auch dabei und es gibt ein Wiedersehen mit einer ehemaligen Luck schen. Ergänzt wird die Ausstellung auch wieder durch die schönen, weihnachtlichen Basteleien unseres Vereinsmitgliedes Karla Klein. Öffnungszeiten: Samstag, , 10:00 17:00 Uhr Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und lassen Sie sich überraschen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und die Möglichkeit des Fachsimpelns. Vielleicht suchen Sie ja auch noch ein kleines Geschenk für Ihre Lieben oder für sich selbst. Das Team des Heimatvereins freut sich auf Ihr Kommen und wünscht allen eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit.

6 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Feuerstein, Christa in Lucka zum 70. Geburtstag Schlonski, Elvira in Lucka zum 70. Geburtstag Büchner, Claus in Prößdorf zum 70. Geburtstag Fritzsche, Dora in Lucka zum 75. Geburtstag Lenz, Günter in Lucka zum 75. Geburtstag Langendorf, Günter in Lucka zum 75. Geburtstag Kipping, Sieglinde in Lucka zum 75. Geburtstag Handt, Karin in Breitenhain zum 75. Geburtstag Jankowski, Christa in Lucka zum 80. Geburtstag Zimmermann, Edith in Lucka zum 80. Geburtstag Hertzsch, Renate in Lucka zum 80. Geburtstag Stölzner, Käthe in Lucka zum 80. Geburtstag Stanik, Hildegard in Lucka zum 85. Geburtstag Beyer, Liane in Lucka zum 95. Geburtstag

7 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Kirchennachrichten der Kirchgemeinde Lucka/Wintersdorf Jahreslosung 2018 Gott spricht: Ich will dem Durstigen geben von der Quelle des lebendigen Wassers umsonst. Offb 21,6 Gottesdienste Sonntag, Heiligabend 14:00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel, St. Pankratius Lucka 14:30 Uhr Gottesdienst, Kirche Prößdorf 16:00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel, Walburga-Kirche Wintersdorf Montag, Weihnachtsfeiertag 10:30 Uhr Gottesdienst in St. Pankratius Lucka Sonntag, Altjahresabend 16:30 Uhr Gottesdienst in der Walburga-Kirche Sonntag, Sonntag nach Epiphanias 10:30 Uhr Gottesdienst Pfarrhaus Lucka Sonntag, Sonntag nach Epiphanias 10:30 Uhr Gottesdienst Walburga-Kirche Wintersdorf Veranstaltungen und Kreise Kirchenkaffee Senioren Lucka Do., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Kirchenkaffee Senioren Wintersdorf Mi., :30 Uhr im Pfarrhaus Wintersdorf Christenlehre Do., :00 Uhr im Pfarrhaus Lucka Bibelstunde der LKG Lucka Di., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Di., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Junge Gemeinde Donnerstag 19:00 Uhr (nach Absprache) im Lutherhaus Meuselwitz Konfirmanden und Vorkonfirmanden Freitag 16:30 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Posaunenchor Mittwoch 18:15 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Kirchenchor Mittwoch 19:30 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Gemeindebüro Pegauer Straße 15, Lucka Tel.: Sprechzeit: Di. 09:00 12:00 Uhr Do. 17:00 18:00 Uhr Pfarrerin Ulrike Schulter Pfarrgasse 1, Meuselwitz Tel: Sprechzeit: Di. 10:00 12:00 Uhr in Lucka und nach Vereinbarung Weitere Infos und unseren digitalen Gemeindebrief finden Sie unter: Adventsfest des Tafel- und Sozialladens von Talisa e. V. sowie der Bibliothek Lucka Zur Einstimmung auf die Weihnachtszeit kamen am 5. Dezember 2017 viele Besucher zu unserem gemeinsamen Weihnachtsfest. Man stöberte in der Kleiderkammer, staunte über das Angebot von Möbelladen und Tafelladen und viele nutzten die weihnachtlichen Angebote, um noch ein tolles Geschenk für ihre Lieben zu kaufen. Der Buchbasar der Bibliothek stieß auf großes Interesse. Ein besonderer Anziehungspunkt war die Tombola. Hier gab es keine Nieten und man konnte tolle Gewinne mit nach Hause nehmen. Am Nachmittag saß man gemütlich in unserem Lesekaffee zu einem Plausch beisammen und genoss das kulinarische Angebot bei weihnachtlicher Live-Musik von unserem schon bekannten Stadtmusikus Marcel und seinem Musikerkollegen Wolfram. Das schönste Highlight für unsere Kinder war der Besuch des Weihnachtsmannes, der natürlich auch einen Sack mit Naschereien und kleinen Geschenken bei sich hatte. Die Mitarbeiter des Sozialladens der Talisa e. V. und der Bibliothek freuten sich über das rege Interesse von Besuchern aus nah und fern. Denn alle hatten sich bei der Vorbereitung des Festes viel Mühe gegeben und nun war klar: Es hat sich gelohnt. Viele Sponsoren haben zum Gelingen unseres Festes beigetragen: Skatkartenfabrik Altenburg Getränkehandel Staude, Altenburg Apotheke G. Gräser, Meuselwitz Löwenapotheke Lucka Halloren Schokoladen AG Halle Raiffeisenbank Lucka Allianz Lucka Getränkemarkt Huster, Lucka NKD Lucka Pfennigpfeiffer, Lucka Fleischerei Kupfer, Lucka Kaffeestübchen Stanik, Lucka Franziska Striewe und Marvin Jahr, Altenburg Fam. Schaefer, Wolfegg Wellpappenwerk Lucka, Fam. Eikemeier Stadtverwaltung Lucka Bürgermeisterin der Stadt Lucka, Frau Backmann-Eichhorn Hiermit bedanken wir uns ganz herzlich und wünschen allen ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Team des Tafel- und Sozialladens, Talisa e. V. und Bibliothek Lucka

8 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Jetzt beginnt die große Adventsstimmung So ein Besucher kommt nicht alle Tage vorbei. Mit großen, leuchtenden Augen schauten die Kinder auf den Nikolaus. Seit nun mehreren Jahren schlüpft eine AWO-Mitarbeiterin im festlich geschmückten Raum in die Rolle des Nikolaus. Der Gast nahm sofort inmitten der Muttis und Kinder der Krabbelgruppe am 6. Dezember 2017 Platz. Aufmerksam lauschten die Kinder dem Nikolaus und bedankten sich bei ihm mit Gedichten und Liedern. Schließlich hatte er auch eine Kleinigkeit für jedes Kind mitgebracht. Liebevoll wurde dies von den AWO-Mitarbeiterinnen, rund um Frau Lange, eingepackt. Frau Kathrin Backmann-Eichhorn hatte im Namen der Stadt Lucka dem besonderen Ehrengast noch einen Gutschein für die Krabbelgruppe mitgegeben. Bereits nach der Auslosung der Spiele stellten wir fest, dass es nicht so einfach für uns werden würde. Unsere Mannschaftsspieler gaben ihr Bestes, spielten fair und im Team zusammen. So konnten wir alle Spiele in unserer Staffel gewinnen. Wir waren überrascht, als wir bei der Bekanntgabe der Mannschaften, welche um die vorderen Plätze spielten, auch genannt wurden. Unser Gegner war die Mannschaft aus der Grundschule Wintersdorf und es ging um das Spiel um Platz 1. Die Aufregung war natürlich groß und jede Mannschaft wollte gewinnen. Voller Einsatzfreude zeigte sich unsere Mannschaft und mit einem klaren Sieg über Wintersdorf wurden wir Kreismeister. Das war für uns ein großer Erfolg. Herzlichen Glückwunsch! Im März 2018 werden wir zum Landesfinale der Grundschulen im Völkerball nach Bad Berka fahren. Bis dahin bleiben wir unserer Devise Sport macht Spaß treu. Zu unserer Mannschaft gehören: Jule Hauschild, Nelly Koch, Salome Lägel, Hanna Langendorf, Selma Wittenberger, Dana Klingbeil, Mia Wolf, Jannik Beer, Jonas Höfer, Cedrik Jubelt, Harald Spangler, Finn Weber, Dave Reinhold, Luke Reinhold Es sei jedoch gesagt, dass Geschenke keine Selbstverständlichkeit sind, es geht eher darum, Freude zu teilen. Und sowohl die Kinder als auch die Muttis haben immer ganz viel Spaß in der Krabbelgruppe der AWO. Wir bedanken uns hiermit nochmal ganz herzlich und wünschen eine frohe Weihnachtszeit sowie ein glückliches Jahr Die Muttis der Krabbelgruppe Kreismeister im Völkerball Am 14. November 2017 fand in der Schnaudertalhalle Meuselwitz der Kreisausscheid im Völkerball der Schulen des Altenburger Landes statt. Auch unsere Schule stellte eine Mannschaft und fuhr voller Erwartungen zu diesem Turnier. Die Grundschule sagt Danke an alle fleißigen Sammler und Helfer zu unserer Altpapiersammelaktion am 20. November Unser Sammelergebnis: 11,470 Tonnen das ist super! Bitte sammeln Sie alle so fleißig weiter. Unsere nächste Sammelaktion wird im kommenden Frühjahr sein. Schüler, Lehrer und Erzieher der Grundschule Weihnachtsgrüße Alle Kinder und Kollegen der Grundschule Lucka wünschen eine besinnliche und schöne Weihnachtszeit und viele tolle Stunden im Kreise der Familie. Gleichzeitig möchten wir uns für die großartige Unterstützung im vergangenen Jahr bedanken und hoffen auf weiterhin gute Zusammenarbeit im Jahr Der FSV Lucka dankt seinen Sponsoren Eine erfolgreiche Vereinsarbeit bei ständig steigenden Kosten ist undenkbar ohne unsere treuen Sponsoren und Unterstützer. Den Trainings- und Spielbetrieb Woche für Woche aufrecht zu erhalten, erscheint zwar selbstverständlich, es ist jedoch ein hoher finanzieller Aufwand, der hier zu stemmen ist. Wir sind stolz, auf unsere Sponsoren und Unterstützer auch in 2018 fest zählen zu können: Autohaus Schulze Bitburger Christ & Wirth Haustechnik Dachdeckermeister Schmidtchen Dr. Klaus Näther & Dr. Claudia Höfer Elektro Schütze Fahrschule Mario Pfaff Fanshop Winkler Getränkegroßhandel Eser G&B Glasvertrieb und Bauservice GTÜ Winfried Klein Heizung Mathias Müller Holm Knoblich Kfz Kinderarztpraxis Dipl. med. Susanne Lau Kleines Haus am Wald Konditorei Scheibner Motorradfreunde-Neuseenland Praxis für Physiotherapie Lars Wölfing Stadt Lucka.

9 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Weihnachtswoche Jugendarbeit ROMELU im Schüler-Jugend-Freizeit-Zentrum, Am Auholz 17, Meuselwitz, Tel.: Mo. Mi., Dezember 2017, 14:00 18:00 Uhr Weihnachtsbäckerei und Weihnachtswerkstatt Wir backen für unsere Weihnachtsfeier und ihr habt die Möglichkeit, ein Geschenk für eure Lieben herzustellen. Do., 21. Dezember 2017, 14:30 20:00 Uhr Weihnachtsfeier mit gemütlichem Beisammensein bei Plätzchen und Kakao, Schrottwichteln (bitte Schrottwichtel mitbringen), Weihnachtsquiz sowie Kinderpunsch am Feuer mit dem Jugendblasorchester Lucka. Ab ca. 18:00 Uhr Märchenflimmerstunde. Luckaer Karneval 2018 Club N 36. SESSIO Von den Alpen bis zum Ostseestrand So schön ist unser Deutsches Land! SAMSTAG, 27. JANUAR 2018, UHR Live Band Chmelli 14,00 Das Team der Jugendarbeit RoMeLu der Johanniter-UnfallHilfe e. V. in Kooperation mit der Stadt Meuselwitz wünscht allen eine besinnliche und ruhige Weihnachtszeit. SONNTAG, 4. FEBRUAR 2018, UHR Vorsorgen, damit Abfall nicht festfriert SAMSTAG, 10. FEBRUAR 2018, UHR SAMSTAG, 3. FEBRUAR 2018, UHR Disco mit Steve Win, 13,00 Senioren- und Familienveranstaltung Jugendblasorchester/Disco, 10,00 (Kinder ab 7 Jahren: 5,00 ) Disco mit DJ Boofy, Landkreis. Der Winter steht vor der Tür. Damit der Bioabfall und der Restmüll nicht in der Tonne festfrieren oder festklemmen, haben die Mitarbeiter des Dienstleistungsbetriebs Abfallwirtschaft einige Tipps zusammengestellt. Alle Veranstaltungen im Deutschen Haus in Lucka Kartenverkauf ab 6. Januar 2018, 9.00 Uhr Biotonnen - Geben Sie vor dem Befüllen eine Schicht geknülltes Zeitungspapier in die Biotonne. - Füllen Sie möglichst keine nassen Bioabfälle ein (vorher abtropfen lassen und in Zeitungspapier einwickeln). - Besondere Vorsicht gilt bei Laub, es friert sehr schnell in der Biotonne fest. Bitte bringen Sie Laub und Grünschnitt bevorzugt in die Recyclinghöfe und in die Kompostieranlage. - Der Bioabfall sollte keinesfalls eingestampft oder eingepresst werden. - Lösen Sie, wenn nötig, den Bioabfall vor der Leerung mit einem geeigneten Werkzeug vorsichtig von der Tonneninnenwand. - Biotonnen, die in einem warmen Raum aufbewahrt werden, frieren bei der Bereitstellung wesentlich schneller fest. Restmülltonnen - Geben Sie möglichst keine nassen Abfälle in die Restmülltonne ein (nasse Abfälle abtropfen lassen). - Verwenden Sie handelsübliche Müllbeutel und binden Sie diese vor dem Einwerfen zu. - Pressen bzw. stampfen Sie die Abfälle keinesfalls in die Restmülltonne ein. - Lösen Sie den Abfall vor der Leerung mit einem geeigneten Werkzeug vorsichtig von der Tonneninnenwand. Fa. Elektro-Schütze Bahnhofstraße Lucka Mo. - Fr und Uhr Telefon: / Prößdorf Herzlichen Glückwunsch Der Feuerwehrverein Prößdorf e. V. gratuliert im Monat Dezember seinen Mitgliedern Horst Steiniger und Edith Zimmerman herzlichst zum Geburtstag und wünscht ihnen viel Gesundheit, Glück und weiterhin viel Schaffenskraft. Der Vorstand Brauchtumsfeuer Der Feuerwehrverein Prößdorf lädt am 6. Januar 2018, ab 16:00 Uhr, zum Brauchtumsfeuer mit dem Jugendblasorchester Lucka am Vereinsheim Seerose in Prößdorf ein. Entsprechend den Erfordernissen werden die Abfallbehälter beim Kippen automatisch so gerüttelt, dass sie nicht bersten, aber trotzdem eine vollständige Leerung erfolgen kann. Wenn Abfallbehälter nicht vollständig geleert wurden, ist es naheliegend, dass nasser oder eingepresster Inhalt zum Festfrieren bzw. -klemmen geführt hat. Für Festfrieren, Festklemmen oder falsche Befüllung können weder die Müllwerker noch der Landkreis verantwortlich gemacht werden. Die Abfuhr wird am nächsten planmäßigen Termin nachgeholt. Es besteht kein Anspruch auf Gebührenermäßigung oder Schadenersatz. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Ihr Dienstleistungsbetrieb, Bereich Abfallwirtschaft Der Feuerwehrverein Prößdorf

10 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite 10 Werbung Foto: F. Gopp.at, Pixelio.de Frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr wünschen wir unserer verehrten Kundschaft. Zurzeit im Angebot: Arbeitsschutzkleidung, Füßlinge, Filzstiefel Streusalz, Streugut, Schneeschieber Gutscheine für Waren Ihrer Wahl Zimmereibetrieb THOMAS BEER Zimmerermeister und staatlich geprüfter Restaurator im Zimmererhandwerk Waldallee Lucka Tel Fax Funk Ich wünsche meinen Kunden und allen Lesern der Luckaer Nachrichten ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr, verbunden mit dem herzlichsten Dank für das entgegengebrachte Vertrauen. ZUVERLÄSSIG KOMPETENZ BERATUNG BEGLEITUNG Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr: :00 16:00 Uhr :00 12:00 Uhr Ihr Baustoffhandel und Baufachmarkt vor Ort Am Güterbahnhof Zeitz Bauzentrum Mobau Zeitz Tel.: Fax: Mail: Öffnungszeiten: Montag Freitag 07:00 18:00 Uhr Samstag 08:00 12:00 Uhr

11 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite 11

12 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite 12 Ingolf Müller GmbH PYRARENT Mietstation Bosch-, Makita-, Stihl-Händler Bau-Maschinen-Vertrieb-Altenburg Beratung Verkauf Vermietung Service Gewerbegebiet Windischleuba Fünfminutenweg Süd 6 Tel.: /64/65 Fax: Bahnhofstraße Groitzsch STEINMETZBETRIEB SCHELLENBERGER Meisterbetrieb gegr GRABMALE BILDHAUERARBEITEN NATURSTEINE Tel Mobil Fax Pegauer Straße Lucka Mittwoch 09:00 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

13 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite 13 Unsere Geschäftsstelle Goethestraße 1A Lucka Telefon: Fax: Wir danken unseren Mietern und Geschäftspartnern für die gute Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen. Maria Lanznaster, Pixelio.de Genussvolle Weihnachtszeit... Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches, gesundes neues Jahr. Ihre Wohnungsgenossenschaft Lucka eg

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15 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite 15 Bischofsweg 40, Lucka Tel Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne, besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes neues Jahr Gleichzeitig bedanken wir uns bei allen Mietern und Geschäftspartnern für die angenehme Zusammenarbeit. Stephanie Hofschlaeger, Pixelio.de Frohe Weihnachten Ihre VBM Wohnungsbau GmbH Lucka Wir haben unser Büro von Montag bis Freitag täglich geöffnet. Unser Büro bliebt in der Zeit vom bis geschlossen.

16 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite 16

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