Dienstag, 3. August 2010 Newsletter von Bernhard Seidenath aus dem Landtag. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

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1 Dienstag, 3. August 2010 Newsletter von Bernhard Seidenath aus dem Landtag Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, mit beiliegendem Text möchte ich Sie/Euch über die Schwerpunkte der Arbeit der CSU-Landtagsfraktion im vergangenen Monat Juli informieren. Die letzte Plenarsitzung vor der Sommerpause hat sich vom 13. bis 15. Juli über insgesamt drei Tage erstreckt und alles in allem etwa 24 Stunden lang gedauert. Einige weittragende Gesetzeswerke wurden dabei verabschiedet. So das Neue Dienstrecht für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Bayern, über das ich an dieser Stelle bereits mehrfach berichten konnte. Der Gesetzgeber hat von den Möglichkeiten, die ihm durch die Föderalismusreform I im Bereich des Besoldungs-, Laufbahn- und Versorgungsrechts eingeräumt wurden, großzügig Gebrauch gemacht. Als geradezu revolutionär gilt die Abschaffung der bisherigen vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) und seine Ersetzung durch eine einheitliche Leistungslaufbahn. Alles steht damit unter der Überschrift des Leistungsprinzips, das sich wie ein roter Faden durch das umfangreiche Gesetzeswerk zieht. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Übertragung der Regelungen zum Ruhestandseintritt auch auf den Bereich des Öffentlichen Dienstes. Schrittweise werden deshalb auch die Beamtinnen und Beamten künftig mit 67 Jahren in Pension gehen. Leistung stärker zu honorieren, Flexibilität zu fördern und den demographischen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen - das also sind die Hauptziele des Neuen Dienstrechts, das nun am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird - als modernes und zukunftsfähiges Dienstrecht, das attraktive Rahmenbedingungen und Perspektiven für alle Beamtinnen und Beamten in Bayern bietet. Und so dem Öffentlichen Dienst in der zunehmenden Konkurrenz mit der Privatwirtschaft um die besten Köpfe eine gute, eine verbesserte Ausgangsposition verschafft. Denn ein leistungsfähiger Öffentli-

2 cher Dienst ist ein wichtiger Standortfaktor. Diese hohe Qualität gilt es auch in Zeiten eines aufziehenden Fachkräftemangels zu halten. Entscheidend wird es deshalb künftig auf die Ausfüllung dieses neuen Rahmens ankommen, was jeweils durch die Haushaltsgesetze geschehen muss. Dazu sind mehrere Grundsteine bereits gelegt: etwa durch die Abschaffung der Stellenobergrenzen bis einschließlich zur Besoldungsstufe A14 sowie durch die rund Stellenhebungen, die bereits im aktuellen Doppelhaushalt 2009/10 enthalten sind. Ein weiteres wichtiges und ebenfalls am 14. Juli beschlossenes Gesetzeswerk ist im Bildungsbereich die Einführung der neuen Mittelschule. Damit ist der Weg frei, dass auch im Landkreis die ersten Mittelschulen bereits zum kommenden Schuljahr 2010/11 starten können. Der neue Schulverbund um Dachau mit Bergkirchen und Odelzhausen wird davon ebenso Gebrauch machen wie der Schulverbund zwischen Haimhausen und Ober- sowie Unterschleißheim. Insgesamt wird durch die Weiterentwicklung der Hauptschule die Dreigliedrigkeit unseres Schulsystems gestärkt - mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler begabungsgerecht zu fördern. Hier wird künftig vieles von den Eltern abhängen, die wieder überzeugt werden müssen, dass die Mittelschule ein hervorragendes Bildungsangebot für ihre Kinder bietet: mit relativ geringen Klassengrößen von durchschnittlich 21 Schülerinnen und Schülern sowie mit dem Klassleiterprinzip, durch das Lehrer ihre Schüler in allen Fächern sehr gut kennen und sie begabungsgerecht fördern können. Nicht zu vergessen ist schließlich die ausgeprägte Berufsorientierung, die die Mittelschulen wie bisher schon die Hauptschulen auszeichnen wird. Gerade der letzte, vor wenigen Wochen veröffentlichte Ländervergleich 2009 hat wieder belegt, dass bayerische Schülerinnen und Schüler in allen getesteten Kompetenzbereichen deutschlandweit spitze sind und jeweils Platz 1 belegen. Bei diesem Ländervergleich 2009 wurden erstmals die Bildungsstandards in den einzelnen deutschen Ländern untersucht, wobei der Fokus auf die unverzichtbaren Kernkompetenzen in den Grundlagenfächern Deutsch und Englisch gerichtet war. Ergebnis: Bayerns Schüler aller Schularten belegen in allen getesteten Kompetenzbereichen Platz 1 in Deutschland. Ihre Leistungen liegen erheblich über dem gesamtdeutschen Durchschnitt: Sie sind beispielsweise ihren Altersgenossen in Bremen, wo es die Einheitsschule gibt, um bis zu zwei Jahre voraus. Von den Schülern mit Migrationshintergrund sind die bayerischen in allen Kompetenzbereichen mit die besten - teilweise sogar besser als deutsche Schüler in Brandenburg und Bremen. Dies passt möglicherweise zu einer anderen Beobachtung. Während der Informationsfahrt des sozialpolitischen Ausschusses des Landtags im April nach Norwegen haben wir dort auch eine Schule besucht, die einen hohen Migrationsanteil aufweist und in der das Thema Inklusion von behinderten Schülerinnen und Schülern groß geschrieben wird. Zwei Stunden lang haben uns die Lehrkräfte von den Möglichkeiten richtiggehend vorgeschwärmt, die ihre Kinder an dieser ihrer Schule haben. Dasselbe Bild ergab sich während der Informationsreise der CSU-Landtagsfraktion in der vorvergangenen Woche nach Linz und Oberösterreich: Lehrer und Eltern, die ihre Schule in hohen Tönen loben. Dieses Selbstbewusstsein würde ich mir öfter auch von bayerischen Schulen wünschen, die mindestens ebenso viel zu bieten haben, ihre Besucher aber gerne schon beim

3 Eintreten mit Hinweisen auf eine miserable bayerische Schulpolitik empfangen... Ebenfalls am 14. Juli verabschiedet wurden im Landtagsplenum die Neuregelungen zum Asylsozialrecht. Über sie hatte ich an dieser Stelle ebenfalls bereits berichtet. Die Staatsregierung ist nun gefordert, sie rasch in die Tat umzusetzen, was humanitäre Erleichterungen auch für Familien bringen wird, die in der Dachauer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind. Das Beispiel von Familie Erdogan, die, wie ich mehrfach in meinen Reden im Plenum zitiert habe, seit nun 20 Jahren in der Gemeinschaftsunterkunft lebt, ist genau ein solcher Fall. Die Neuregelung habe ich diesem Newsletter beigelegt. Ausführlich erläutert habe ich sie im Plenum. Wer will, kann dies auf meiner Homepage ( nachhören, dort unter Aktuelles - Video - und den Link "53. Plenarsitzung vom 14. (I)". Ich freue mich, dass der Bayerische Landtag meinem Antrag zum verbesserten Schutz vor Fluglärm in dieser Sitzung ebenfalls zugestimmt hat. Bei allen berechtigten wirtschaftlichen Interessen dürfen wir die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen nicht aus dem Auge verlieren. Das ist Ziel und Hintergrund dieses Antrags, den ich ebenfalls dieser Mail beigelegt habe. In der ersten sitzungsfreien Woche - Ende Juli - ist die gesamte CSU-Fraktion zu einer mehrtägigen Informationsfahrt nach Linz und Oberösterreich aufgebrochen. Dies hat vor allem dem inneren Zusammenhalt der Fraktion gedient, aber auch der Vertiefung der Beziehungen zu Oberösterreich, unserem Nachbarland, und zur dort regierenden oberösterreichischen Volkspartei, mit der uns viele gemeinsame Anliegen verbinden. Die enge und vertrauensvolle, ja freundschaftliche Zusammenarbeit zweier europäischer Nachbarregionen ist, wie ich meine, ein wichtiger Kontrapunkt gegen die zentralistischen Bestrebungen aus Brüssel. Dass wir europaweit zu Recht Mut zur Subsidiarität haben dürfen, hat diese Reise für mich eindrucksreich belegt. So weit die wichtigsten aktuellen Themen aus dem Landtag. Ihnen/Euch allen wünsche ich nun eine gedeihliche Lektüre und vor allem eine sonnige und erholsame Sommerzeit! Ich freue mich, wenn wir uns das ein oder andere Mal auf dem Dachauer Volksfest begegnen. Mit allen guten Wünschen und mit herzlichen Grüßen verbleibe ich Ihr/Euer Bernhard Seidenath

4 Das Neue Dienstrecht in Bayern beschlossen In seiner Plenarsitzung am 14. Juli 2010 hat der Bayerische Landtag das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern beschlossen, das am 01. Januar 2011 in Kraft treten wird. Das Gesetz, dessen Strahlkraft schon heute weit über Bayern hinaus reicht, ist das Ergebnis eines umfassenden Abstimmungsprozesses zwischen der Staatsregierung, den Spitzenorganisationen der Berufsverbände des Öffentlichen Dienstes und der CSU- Fraktion. Wir schaffen damit ein modernes und zukunftsfähiges Dienstrecht, das dem Motto Leistung stärker belohnen - Flexibilität fördern gerecht wird. Mit der vollständigen Neuregelung des Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrechts wappnen wir unseren Öffentlichen Dienst in Bayern auch für die demographischen Herausforderungen unserer Zeit. Denn nur mit einem Dienstrecht, das den Beamtinnen und Beamten attraktive Perspektiven eröffnet, wird es uns in Zukunft gelingen, den Wettbewerb mit der Privatwirtschaft um die besten Köpfe unseres Landes zu bestehen. Kernstück des Neuen Dienstrechts ist die Einführung einer durchgehenden Leistungslaufbahn. Durch die Abkehr vom starren Laufbahngruppensystem erhöhen wir für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte die Durchlässigkeit nach oben. Das neue System der modulare Qualifizierung fördert lebenslanges Lernen, flexibilisiert das berufliche Fortkommen und stärkt das Leistungsprinzip. Auch im Besoldungsrecht wird es erhebliche strukturelle Verbesserungen geben. Zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten sollen weitere Leistungsanreize schaffen. Außerdem erfolgt der Einund Aufstieg in der Grundgehaltstabelle künftig nach den tatsächlich geleisteten Dienstzeiten und der Erfahrung, unabhängig vom Lebensalter. Bei den unteren Besoldungsgruppen haben wir das Einstiegsniveau angehoben und für eine Steigerung des Lebenseinkommens gesorgt. Das neue Versorgungsrecht soll die Beamtenversorgung demographiefest machen. Deshalb werden wir die Regelaltersgrenze in Anlehnung an die gesetzli-

5 Schwerpunkte unserer Arbeit Seite 2 che Rentenversicherung schrittweise auf 67 Jahre anheben. Durch Altersteilzeit, Antragsruhestand und die Möglichkeit, den Ruhestandseintritt durch Zu- und Abschläge freier zu gestalten, erhöhen wir auch beim Pensionseintritt die Flexibilität. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen haben wir den Gesetzentwurf der Staatsregierung noch an einigen Stellen weiter entwickelt. Beispielhaft seien hier nur die Verbesserungen für Referendare, Fachlehrer, Wissenschaftler und in der Ämterstruktur der bayerischen Justiz genannt. Mittelschule eingeführt, Ganztagsangebote gesetzlich verankert und staatliche Förderung der privaten Grund- und Hauptschulen neu geregelt In seiner Plenarsitzung am 14. Juli 2010 hat der Bayerische Landtag umfangreiche Änderungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes verabschiedet. Das differenzierte bayerische Bildungswesen ist bereits heute, insbesondere auch im Vergleich zu dem anderer Bundesländer, sehr leistungsstark. Es verschafft unseren Kindern und Jugendlichen eine gute Basis für ihren weiteren Lebensweg. Um die Qualität unseres Schulsystems weiter zu verbessern, entwickeln wir unsere bayerischen Hauptschulen zu Mittelschulen mit einem hochwertigen berufsorientierten Bildungsangebot weiter. Bislang bieten unsere Hauptschulen je nach Standort unterschiedliche Bildungsangebote. Künftig können sie sich dann Mittelschule nennen, wenn sie alleine oder im Schulverbund ein breites Bildungsangebot garantieren. Dazu gehören u. a. die Zweige Wirtschaft, Technik und Soziales, die Möglichkeit zum Erwerb des Mittelschulabschlusses auf Wirtschafts- bzw. Realschulniveau, ein Ganztagsangebot und die verstärkte Berufsorientierung durch Kooperation mit einer Berufsschule, der Arbeitsagentur und der örtlichen Wirtschaft. Mit der Möglichkeit, Schulverbünde zu gründen, schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass wohnortnahe Schulstandorte erhalten werden können. Gleichzeitig kann in diesem Rahmen das breite und hochwertige Angebot der Mittelschule zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren haben wir die Ganztagsangebote gesetzlich verankert, um auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts den flächendeckenden und bedarfsorientierten Ausbau der Ganztagsschulen in allen Schularten weiter voranzutreiben. Dabei werden offene und gebundene Ganztagsangebote künftig bei der Finanzierung und bei der Schülerbe-

6 Schwerpunkte unserer Arbeit Seite 3 förderung grundsätzlich gleich behandelt. Die bisherigen Regelungen zur staatlichen Förderung der privaten Grund- und Hauptschulen waren mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden, der von den Schulträgern und den Regierungen kaum mehr oder oft nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung bewältigt werden konnte. Deshalb werden wir das System so umstellen, dass staatliche Leistungen für den Personal- und den Schulaufwand künftig in Gestalt schülerbezogener Pauschalen gewährt werden. Damit für Schulen im Aufbau hierdurch keine Nachteile entstehen, haben wir im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch zwei Verbesserungen vorgenommen: Wir haben eine Regelung eingefügt, nach der bei privaten Grund- und Hauptschulen im Aufbau in den ersten beiden Jahren des Bestehens die tatsächlichen Schülerzahlen für die Berechnung der pauschalen Personalkostenzuschüsse herangezogen werden. Legte man nämlich die statistischen Zahlen aus dem Vorjahr zugrunde, führte dies dazu, dass der jeweils neu aufwachsende Jahrgang noch nicht gefördert werden könnte. Für private Grund- und Hauptschulen, die bis einschließlich 1. August 2010 genehmigt werden und sich in der Aufbauphase befinden, schaffen wir zudem eine für diese Zeit (vier bzw. fünf Jahre) befristete Übergangsregelung, nach der für die Berechnung des Personalkostenersatzes auf die tatsächlichen Schülerzahlen abzustellen ist. Damit schützen wir das Vertrauen in die Finanzierung der von der Genehmigung umfassten neu aufwachsenden Jahrgangsstufen. Ausgewählte Projekte auf dem Weg zur inklusiven Schule an allen Schularten einrichten oder weiterführen Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung verlangt, das bayerische Schulsystem weiter zu entwickeln. Um auf dem Weg zur inklusiven Schule konkrete Erfahrungen sammeln zu können, ist es nach unserer Überzeugung wichtig, Modellprojekte einzurichten und diese zu evaluieren. Wir verfolgen damit das Ziel, die allgemeinbildenden Schulen durch eine Zusammenstellung wissenschaftlich evaluierter Best-Practice-Beispiele zu unterstützen. Auf Initiative der CSU-Fraktion hat eine interfraktionelle Arbeitsgruppe die Staatsregierung daher in einem Antrag aufgefordert, zu verschiedenen Themenbereichen entweder Schulprojekte neu einzurichten oder bereits bestehende, besonders beispielhafte Projekte weiterzuführen. Dabei soll es beispielsweise darum gehen, sonderpädagogische Förde-

7 Schwerpunkte unserer Arbeit Seite 4 rung in die flexible Eingangsstufe einer Grundschule einzubeziehen, oder die Förderschule für Schüler ohne oder mit geringem sonderpädagogischen Förderbedarf zu öffnen. Des Weiteren haben wir die Staatsregierung beauftragt, einen Fachbeirat aus Wissenschaftlern der allgemeinen Schule und der Sonderpädagogik einzurichten, der die einzelnen Projekte begleitet, begutachtet und hierüber alle drei Jahre berichtet. Doppelter Abiturjahrgang Verteilung der zusätzlichen Studienplätze bedarfsgerecht vornehmen Mit Blick auf den doppelten Abiturjahrgang hat die Staatsregierung ein Gesamtkonzept vorgelegt, das u. a. mindestens zusätzliche Studienplätze vorsieht. 80 Prozent der neuen Studienplätze werden je zur Hälfte an den Universitäten und Fachhochschulen entstehen; die restlichen 20 Prozent können bedarfsgerecht eingerichtet werden. Um Klarheit darüber zu bekommen, in welchen Bereichen die zusätzlichen Studienplätze benötigt werden, hat die CSU-Fraktion die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, bei den Schülerinnen und Schülern des doppelten Abiturjahrgangs eine Online- Erhebung zur beabsichtigten Studienwahl und zum Studienzeitpunkt durchzuführen. Damit binden wir einerseits die unmittelbar betroffenen Schülerinnen und Schüler in die Entscheidung ein und gewährleisten andererseits, dass keine Studienplätze am konkreten Bedarf vorbei neu eingerichtet werden. Einheimischenmodelle bayerischer Kommunen sichern Einheimischenmodelle sind ein wichtiges kommunales Instrument, um die gewachsene Sozial- und Bevölkerungsstruktur in den bayerischen Städten und Gemeinden auch in Zukunft zu erhalten. Sie unterstützen junge Ortsansässige, insbesondere junge Familien, die sich sonst auf dem freien Baulandmarkt aufgrund zum Teil stark gestiegener Grundstückspreise gegen finanzkräftige Auswärtige nur schwer durchsetzen könnten, dabei, ausreichend bezahlbaren Wohnraum erwerben zu können Die CSU-Fraktion wendet deshalb entschieden gegen die förmliche Bean-

8 Schwerpunkte unserer Arbeit Seite 5 standung der Einheimischenmodelle der Gemeinden Vohburg a. d. Donau, Weilheim in Oberbayern, Seeshaupt und Bernried am Starnberger See durch die Europäische Kommission. Deshalb haben wir dieses wichtige Thema der kommunalen Selbstverwaltung auch in einem Dringlichkeitsantrag aufgegriffen. Darin haben wir die bisherigen Bemühungen der Staatsregierung zum Erhalt der Einheimischenmodelle der bayerischen Städte und Gemeinden begrüßt und sie aufgefordert, auf die Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass im laufenden Verfahren weiter entschieden gegen die Haltung der Europäischen Kommission in dieser Frage vorgegangen wird.. Doppelstrukturen bei den Einzugsstellen der gesetzlichen Krankenkassen vermeiden Infolge der Einführung des Gesundheitsfonds soll ab dem 1. Januar 2011 auch der Beitragseinzug zentralisiert werden. Bis Ende des Jahres werden jedoch viele gesetzliche Krankenkassen gezwungen sein, einen Zusatzbeitrag bzw. eine Zusatzpauschale von den Versicherten zu erheben. Sie müssen daher weiterhin die notwendigen Personalstrukturen für den Beitragseinzug vorhalten. Durch die Einrichtung einer zentralen Weiterleitungsstelle entstehen deshalb unnötige bürokratische und kostenaufwendige Doppelstrukturen, die angesichts der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenkassen unbedingt vermieden werden sollten. Die CSU-Fraktion hat die Staatsregierung daher in einem Antrag aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die ab 1. Januar 2011 geltende Regelung zur Errichtung von Weiterleitungsstellen im Beitrags- und Meldeverfahren aufgehoben wird, da die Regelung zudem auch für die Arbeitgeber keine nennenswerten Vorteile bringt. Autobahn-Südring A 99 Mit Beschluss vom 24. Oktober 2002 forderte der Landtag eine Machbarkeitsstudie zum Ringschluss der Autobahn A 99 im Süden Münchens. Diese Studie liegt nunmehr vor. Deren Ergebnis zeigt grundsätzlich die Machbarkeit und die langfristigen

9 Schwerpunkte unserer Arbeit Seite 6 verkehrspolitischen Vorteile des Südrings. Sie zeigt aber auch, dass mit dem Südring erhebliche ökologische Eingriffe und Eingriffe in Naherholungsgebiete mit herausragender Bedeutung für den Großraum München verbunden wären, die in dem vor einem etwaigen Bau noch notwendigen planungsrechtlichen Verfahren sehr sorgfältig abzuwägen wären. Aufgrund der großen Anzahl erheblich dringlicherer Bundesverkehrsstraßenprojekte in Bayern ist in diesem Jahrzehnt keine Finanzierungsmöglichkeit für den rd. 1,2 Milliarden Euro teuren Autobahnsüdring absehbar. Er wird daher derzeit nicht weiterverfolgt. Der CSU-Fraktion war es aber wichtig, in einem Antrag noch einmal deutlich zu machen, dass die Option für das Projekt für die Zukunft offen bleibt. Vorrangig sollen aber die geplanten überregionalen und regionalen Straßennetzergänzungen und - erweiterungen zur verkehrlichen Entlastung des Großraum Münchens hergestellt werden. Rechtssicherheit für mehr als Musikvereine in ganz Deutschland schaffen Die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse beschäftigt die Musikvereine und Musikverbände seit Jahren in beträchtlichem Maße. Die bestehende Rechtsunsicherheit ist u. a. ein Grund dafür, dass es immer schwieriger wird, kompetente Vereinsvorstände und Schatzmeister zu finden, die ihre Tätigkeiten unter dem Damoklesschwert potentieller Nachzahlungen an die Künstlersozialversicherungskasse und zunehmender bürokratischer Hemmnisse aufnehmen bzw. fortführen wollen. Zwar wurden in einer Vereinbarung vom 5. Mai 2006 zwischen der Bundesvereinigung deutscher Musikverbände und der Künstlersozialkasse fünf Kriterien festgelegt, die zu einer Befreiung von der Abgabepflicht führen, die hierzu ergangene Rechtssprechung führte jedoch erneut zu Unsicherheit bei den Betroffenen. Aus diesem Grunde haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, auf eine rechtlich verbindliche Aufnahme der fünf Kriterien in das Künstlersozialversicherungsgesetz hinzuwirken, um endlich Rechtssicherheit für die mehr als Musikvereine in ganz Deutschland vor allem die über Blaskapellen und Spielmannszüge in Bayern zu schaffen.

10 Schwerpunkte unserer Arbeit Seite 7 Einheitliche Regelung für den Fahrscheinerwerb in bayerischen Zügen Derzeit herrschen in bayerischen Zügen uneinheitliche Regelungen, was den Kauf von Fahrkarten im Zug anbelangt. So wird beispielsweise in den Zügen der Arriva Deutschland GmbH ein Fahrscheinerwerb angeboten. In den Regionalzügen der Deutschen Bahn AG muss hingegen bereits vor Fahrtantritt ein Fahrschein gelöst werden. Um die Kundenfreundlichkeit der Bahnangebote zu erhöhen, haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass überall in bayerischen Zügen der Fahrkartenverkauf kundenfreundlich geregelt und so für den Kunden übersichtlicher wird.

11 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Beschluss des Bayerischen Landtags Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen: Antrag der Abgeordneten Georg Schmid, Barbara Stamm, Joachim Unterländer, Christian Meißner, Petra Guttenberger, Gudrun Brendel-Fischer, Petra Dettenhöfer, Dr. Florian Herrmann, Hermann Imhof, Oliver Jörg, Angelika Schorer, Bernhard Seidenath, Reserl Sem, Sylvia Stierstorfer CSU, Thomas Hacker, Brigitte Meyer, Dr. Otto Bertermann, Julika Sandt, Prof. Dr. Georg Barfuß FDP Drs. 16/4774, 16/5296 Bayerische Asyl- und Asylsozialpolitik zukunftsorientiert und familiengerecht weiterentwickeln Die Aufnahme von Menschen, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung suchen, wird im Rahmen des Asylverfahrens gewährleistet. Bayerische Behörden sind dabei an die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gebunden, das über die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Gewährung von Abschiebeschutz entscheidet. Dieses behördliche Erstverfahren dauert in Bayern durchschnittlich 7,1 Monate und führt zu einer Gesamtschutzquote von 33,8 Prozent (Asylberechtigung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärer Schutz). Asylbewerber im laufenden Asylverfahren sind grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, um das Asylverfahren zu beschleunigen bzw. um ihre Erreichbarkeit sicherzustellen. Abgelehnte Asylbewerber müssen ausreisen und werden daher bis zur Ausreise regelmäßig in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Aufgrund einer Reihe von Ausnahmetatbeständen (Härtefälle aufgrund medizinischer Indikationen, minderjährige unbegleitete Jugendliche, die in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden, sog. Mischfälle, ausreichendes Erwerbseinkommen oder Vermögen) leben bereits derzeit ca. 50 Prozent der unter den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes fallenden Personenkreises in Privatwohnungen. Davon sind ca. drei Viertel in der Lage, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Um die Asylsozialpolitik weiter zeitgemäß auszurichten, sollen über die bereits bestehende Vollzugslage hinaus Familien und Alleinerziehende mit Kindern aufgrund des besonderen Förderbedarfs der Kinder von den nachfolgenden Verbesserungen profitieren. Darüber hinaus sollte die Höchstaufenthaltsdauer für alle Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft auf vier Jahre nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge begrenzt werden. Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Asyl- und Asylsozialpolitik unter Beachtung der folgenden Eckpunkte vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Rahmenbedingungen und in Einklang mit den Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers weiterzuentwickeln und die insofern erforderlichen Maßnahmen zu treffen: 1. Für Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende mit Kindern endet die Gemeinschaftsunterkunftspflichtigkeit nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wenn und sobald ein rechtliches oder faktisches Ausweisungs- oder Abschiebungshindernis besteht. Die besonderen Belange Schwangerer werden im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt. 2. Die Staatsregierung wird beauftragt zu prüfen, ob und ggf. wie das bisherige 4-Stufen-Konzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Lichte der Rücknahme der ausländerrechtlichen Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtskonvention angepasst werden muss. 3. In den übrigen Fällen ist die private Wohnsitznahme nach Ablauf von vier Jahren nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu gestatten. 4. Die vorstehenden Nummern finden keine Anwendung auf Straftäter oder Personen, die über ihre Identität getäuscht haben oder nicht hinreichend an deren Klärung mitgewirkt haben. In diesen Fällen findet eine Einzelfallprüfung statt. 5. Unabhängig davon werden Ausnahmen von der Gemeinschaftsunterkunftspflichtigkeit wie bisher gewährt, wenn nach Einzelfallprüfung nachgewiesene dringende humanitäre Gründe (z.b. schwere Erkrankungen, Altersgebrechlichkeit oder schwere Behinderungen), einen Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft unumgänglich machen, wenn nach Einzelfallprüfung eine posttraumatische Belastungsstörung staatlich festgestellt wurde, die den Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft unumgänglich macht, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter - Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.

12 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5539 wenn der Leistungsberechtigte über ein so hohes Erwerbseinkommen oder Vermögen verfügt, dass er den gesamten Lebensunterhalt für sich und (sofern vorhanden) seine Familie tragen kann, wenn der Antragsteller für sich bzw. seine Familie die Voraussetzungen der sog. Mischfall-Rechtsprechung erfüllt, wenn andere schwerwiegende Gründe gleichen Gewichts eine Ausnahme rechtfertigen. 1. April 2010 in Kraft getreten. Über die Umsetzung ist dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit bis Ende 1. Quartal 2011 zu berichten. 7. Der Landtag begrüßt, dass sich Personen, die verpflichtet sind, in Gemeinschaftsunterkünften zu wohnen, künftig grundsätzlich im gesamten Regierungsbezirk und in den angrenzenden Landkreisen benachbarter Regierungsbezirke frei bewegen dürfen. 6. Der Landtag begrüßt, dass das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für die Verbesserung der räumlichen Situation in den Gemeinschaftsunterkünften eintritt. Die mit den für den Vollzug zuständigen Regierungen abgestimmten Leitlinien zur Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften, die getrennte Wohneinheiten für Familien, eine regelmäßige Mindestquadratmeterzahl von 7 qm pro Bewohner sowie eine angemessene Ausstattung der Sanitär- und Kücheneinrichtungen vorsehen, sind zum Die Präsidentin I.V. Franz Maget II. Vizepräsident

13 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Beschluss des Bayerischen Landtags Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen: Antrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Dr. Otto Hünnerkopf, Jakob Schwimmer, Dr. Florian Herrmann, Markus Blume, Johannes Hintersberger, Alexander König, Christa Matschl, Martin Neumeyer, Reinhard Pachner, Christa Stewens, Sylvia Stierstorfer, Dr. Thomas Zimmermann CSU, Tobias Thalhammer, Dr. Franz Xaver Kirschner, Dr. Otto Bertermann, Prof. Dr. Georg Barfuß, Jörg Rohde, Julika Sandt, Thomas Dechant FDP Drs. 16/4390, 16/5310 Mehr Lebensqualität durch effektiven Lärmschutz Fluglärm reduzieren Leise Flugzeuge fördern Die Staatsregierung wird aufgefordert, auf die Verkehrsflughäfen in Bayern einzuwirken, ihre Start- und Landegebühren noch stärker als bisher nach den entstehenden Lärm-Emissionen zu staffeln, um den Einsatz moderner, leiser Flugzeuge zu honorieren. Parallel dazu ist die sogenannte Bonusliste als Anreiz für den Einsatz leiserer Flugzeugtypen durch den Bund zeitnah zu überarbeiten. Die Präsidentin I.V. Franz Maget II. Vizepräsident Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter - Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.

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