B 31, Meersburg / West - Immenstaad
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- Christa Biermann
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1 B 31, Meersburg / West - Immenstaad Linienfindung Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Vorlage für den Scoping-Termin nach 19 UVwG am Vorhabenträger: Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg Regierungspräsidium Tübingen Abteilung 4: Straßenwesen und Verkehr Referat 44: Straßenplanung
2 Bearbeiter Umweltverträglichkeitsstudie (UVS): Projektgemeinschaft + + Dipl.-Ing. (TU) B. Stocks Büro für Umweltsicherung und Infrastrukturplanung Gölzstr. 22, Tübingen Entwicklungs- und Freiraumplanung Eberhard + Partner August-Borsig-Str. 13, Konstanz Dipl. Ing. (TU) C. Lenz - Landschaftsplanung Lenz - Landschaftsplanung Gölzstr. 22, Tübingen Bearbeiter Fachgutachten Fauna Dipl.-Biol. M. Kramer u. A. Lilli-Zapf-Str. 34, Tübingen Faunistische Erhebungen Fachbeitrag Fauna Bearbeiter Fachgutachten Flora / Vegetation / Biotope Thomas Breunig - Institut für Botanik und Landschaftskunde Kalliwodastraße 3, Karlsruhe Vegetationskundliche Erhebung (Biotope / Flora) Fachbetrag Vegetation
3 Gliederung 1 Beschreibung der Maßnahme Planerische Beschreibung Planungshistorie Aktueller Sach- und Verfahrensstand 3 2 Rechtlicher Rahmen Aus- oder Neubau einer Bundesstraße Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 5 3 Funktion des Scoping-Verfahrens 5 4 Gutachten Verkehrsuntersuchung Arten- und Biotopschutz, Fauna / Flora Umweltverträglichkeitsstudie Aufgabenstellung Vorgehensweise, Ablauf und Methodik Untersuchungsraum Weitere naturschutzfachlich relevante Sachverhalte, die im Rahmen der UVS zur Linienfindung Berücksichtigung finden 18 Anhang Anhang 1 Untersuchungsprogramm Flora / Fauna und Biotope Anhang 2 Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung / Datenblätter zu den Schutzgütern und Umweltnutzungen Anhang 3 Zu untersuchende Wirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Anhang 4 Erläuterungen zur Thematik Berücksichtigung von Natura 2000-Belangen Anhang 5 Erläuterungen zur Thematik Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes
4 1 Beschreibung der Maßnahme 1.1 Planerische Beschreibung Die B 31 zwischen Überlingen und Friedrichshafen ist ein Teilstück der überregionalen Verbindung Freiburg Donaueschingen Stockach Friedrichshafen Lindau. Die B31 bildet damit die südlichste überregionale Ost-West-Straßenverbindung des Landes Baden-Württemberg bzw. der Bundesrepublik Deutschland. Sie stellt auch eine Verbindung zwischen den beiden Nord-Süd-Autobahnen BAB A81 bzw. A98 (Stuttgart Singen Stockach) und BAB A7 bzw. A96 (Ulm Memmingen Lindau) her. Die B 31 zwischen Friedrichshafen und Überlingen soll im Rahmen der Neugestaltung des klassifizierten Straßennetzes im nördlichen Bodenseeraum aus- bzw. neugebaut werden. Als ein wichtiger Planungs- und Verfahrensschritt erfolgte für die seenahe Variante 7.5W2 im Jahr 2006 die Linienbestimmung. Auf dieser Grundlage hat die Straßenbauverwaltung den gesamten Streckenabschnitt in drei für sich jeweils verkehrswirksame Planungsabschnitte unterteilt: B31, Überlingen/Ost bis Oberuhldingen B31, Oberuhldingen Meersburg / West B31, Meersburg / West Immenstaad Alle drei Abschnitte sind im neuen Bundesverkehrswegeplan im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Planung im Abschnitt Meersburg / West Immenstaad wurde im Jahr 2015 wieder aufgenommen. Nachfolgend: Abb. 1 - Übersichtskarte Seite 1
5 Abb. 1 Übersichtskarte Seite 2
6 1.2 Planungshistorie Großräumige und umfangreiche Umwelt- und Verkehrsuntersuchungen für den gesamten nördlichen Bodenseeraum ab 1980 zeigen, dass für den Ausbau des Bundesstraßennetzes im nördlichen Bodenseeraum eine isolierte Planung einzelner Straßenbauvorhaben problematisch ist. Sie trägt der Verkehrsstruktur nicht ausreichend Rechnung. Die Verkehrsverhältnisse werden dadurch nicht umfassend verbessert. Es wurde ein Gesamtkonzept zur Neugestaltung des klassifizierten Straßennetzes entwickelt, das verkehrlichen, raumordnerischen und umweltrelevanten Zielen bestmöglich Rechnung trägt. Dabei wurden die Wechselwirkungen zwischen den Bundesstraßen B 30, B 31, B 33 und B 467 berücksichtigt. Dies mündete im sogenannten Planungsfall 7, der zum Ziel hat, den Verkehr auf der B 31 neu und der B 30 neu zu bündeln. Durch die Verlagerung des Verkehrs auf die B 31 neu und B 30 neu soll insbesondere die B 33 entlastet werden. Der Planungsfall 7 setzt zur Erreichung der genannten Ziele auch Maßnahmen im nachgeordneten Netz voraus. Das Konzept und die Untersuchungen wurden 1995 in der sog. blauen Broschüre ( Dokumentation der Untersuchungen zur Neugestaltung des klassifizierten Straßennetzes im nördlichen Bodenseeraum ) zusammengefasst und dokumentiert. Kernstück der Neuordnung ist die B 30/B31 neu. An diese konzeptionelle Phase schloss sich die Linienfindung an (Festlegung der Straßenführung in einem engeren Planungskorridor). Auf Basis der o.g. Konzeption wurden unter Beteiligung der Raumschaft 15 Trassenvarianten (seeferne und seenahe Varianten) für die B 31 neu erarbeitet und bewertet. In einem Raumordnungsverfahren (ROV), in das vier repräsentative Varianten eingestellt wurden, wurde die günstigste Variante ermittelt. Als Beitrag zum ROV wurde 1999 ein Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt. Das Raumordnungsverfahren schloss im Jahr 2001 mit der Empfehlung für die Variante 7.5 ab. Die Bestätigung der Gesamtkonzeption des Planungsfalls 7 war damit gegeben. 1.3 Aktueller Sach- und Verfahrensstand Im Jahr 2006 bestimmte das BMVBS nach 16 FStrG die Linie der Variante 7.5 W2 (Optimierung der 7.5) mit 2-bahnigem Querschnitt zwischen Überlingen und Immenstaad / Friedrichshafen auf Grundlage des Planungsfalls 7. Nach Fertigstellung des Baus der Ortsumgehung Friedrichshafen (B 31 Immenstaad - Friedrichshafen / Waggershausen, östlich an die Variante 7.5 bzw. den betreffenden Abschnitt anschließend) sowie des Abschnitts der B 31 zwischen Überlingen/West und Überlingen/Ost (westlich an die Variante 7.5 anschließend) wird der Druck auf die überlastete B 31 Teilstrecke Immenstaad - Hagnau-Meersburg-Überlingen weiter zunehmen. Dieser Abschnitt enthält nach Realisierung der beiden Maßnahmen in Überlingen und Friedrichshafen in Hagnau die letzte echte Ortsdurchfahrt. Der Streckenabschnitt ist mit einem Gesamtverkehrsaufkommen von etwa Kfz/24h und einem Schwerverkehrsaufkommen von über SV/24h (SV-Anteil > 16%) [Verkehrsuntersuchung B 31, Meersburg - Immenstaad, Analyse-Nullfall 2016 von Modus Consult Ulm GmbH] hoch belastet. Seite 3
7 Das damalige Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI, jetzt Verkehrsministerium) und das RPT haben daher im Jahre 2015 die Fortführung der Planung der B 31 im Abschnitt Meersburg/West-Immenstaad beschlossen. Vor dem Hintergrund der relativ langen Zeitspanne seit den letzten Untersuchungen, fachlich und rechtlich neuer Bewertungsgrundlagen sowie mittlerweile weiter entwickelter Anforderungen an die technische Planung (Trassierungselemente, etc.) muss die damalige Entscheidung für die Variante 7.5 W2 anhand aktueller Erhebungen, Analysen und Bewertungen plausibilisiert werden. Die Plausibilisierung schließt ausdrücklich die ergebnisoffene, gleichwertige Prüfung und vergleichende Bewertung alternativer Trassenführungen / Lösungsansätze im gesamten Prüfraum zwischen Bodenseeufer und der Variante 7.5 W2 mit ein. Großräumige, seeferne Trassen (vgl. Variante 2a des ROV), wie sie in der Planungshistorie diskutiert wurden, werden aufgrund der negativen Umweltauswirkungen, der unzureichenden Verkehrsbündelung, der fehlenden Übereinstimmung mit der verfolgten Netzkonzeption und den Zielen der Raumordnung sowie der darauf aufbauenden Abschnittsbildung nicht mehr betrachtet. Der Streckenabschnitt Meersburg/West Immenstaad liegt im Landkreis Bodenseekreis auf Flächen der Gemeinden Meersburg, Daisendorf, Stetten, Markdorf, Hagnau, Immenstaad und Friedrichshafen. Seite 4
8 2 Rechtlicher Rahmen 2.1 Aus- oder Neubau einer Bundesstraße Die rechtliche Grundlage für den Ausbau oder Neubau einer Bundesstraße ist das Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Nach 17 FStrG (Erfordernis der Planfeststellung) dürfen Bundesfernstraßen nur dann gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Bei der Planfeststellung sind alle vom Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. 2.2 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Nach 5 (1) UVPG 1 in Verbindung mit 9 UVwG BaWü ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund der überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in den genannten Gesetzen gelisteten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Die fachliche Grundlage der UVP stellt die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) dar, die zusammen mit anderen entscheidungserheblichen Unterlagen der Genehmigungsbehörde bei der Beantragung der Planfeststellung vorgelegt wird. Die eigentliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Bestandteil des Rechtsverfahrens / hier: Planfeststellungsverfahren. 3 Funktion des Scoping-Verfahrens Nach 15 (3) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG 1 ) in Verbindung mit 19 UVwG BaWü sollen im Vorfeld der Entscheidung über die Zulässigkeit des Verfahrens Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erhebliche Fragen erörtert werden. Diese Erörterung findet im Rahmen eines Scoping- Termins statt. Zur Durchführung des Scoping wurde das vorliegende Dokument verfasst. Es soll den Beteiligten als Informationsgrundlage dienen. 1 UVP-Gesetz (UVPG) vom / Stand Seite 5
9 4 Gutachten 4.1 Verkehrsuntersuchung Ziel des Gutachtens ist es, auf der Grundlage umfassender Erhebungen, der Analyse aktueller Belastungen sowie der Prognose zukünftiger Belastungen im vorhandenen Straßennetz die zukünftig auf einer neuen B31 abzuwickelnden Verkehrsflüsse zu ermitteln und zu bewerten und dies differenziert für unterschiedliche Trassenvarianten im Rahmen eines Variantenvergleiches. Auch die künftigen Verkehrsbe- und -entlastungen für das nachgeordnete Straßennetz werden prognostiziert. Im Verkehrsgutachten werden die untersuchten Varianten aus verkehrstechnischer Sicht bewertet. Der Verkehr wurde bereits mittels Verkehrszählungen und Verkehrsbefragungen erhoben. Die Bestandsaufnahme (Analyse-Nullfall) ist abgeschlossen. Derzeit wird an der Verkehrsprognose mit Prognosehorizont 2035 gearbeitet. 4.2 Arten- und Biotopschutz, Fauna / Flora Als Grundlage für die Bearbeitung der UVS zur Linienfindung (inkl. einer Beurteilung möglicher Auswirkungen des Vorhabens auf die Belange von Natura 2000 sowie auf Artenschutzbelange) sind für das Untersuchungsgebiet vegetationskundlich / botanische, faunistische Erhebungen durchzuführen. Für die äußere Abgrenzung des Untersuchungsgebiets wurden zunächst die linienbestimmte Vorzugsvariante 7.5 (als voraussichtlich nördlichster Linienverlauf) sowie die potenzielle Ausbauvariante (als voraussichtlich südlichster Linienverlauf) zugrunde gelegt und diese wurden mit einem Abstand von 650 Metern beidseits gepuffert. Die Basis-Pufferbreite von zunächst 500 Metern wurde nach der größten potenziell zu erwartenden Effektdistanz vorrangig störungsempfindlicher Vogelarten gewählt, wobei ein zusätzlicher Puffer von 150 Metern im Hinblick auf eventuelle kleinräumige Verschwenkungen bzw. Modifikationen der Linie angesetzt wurde. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes Flora / Fauna ist in Abb. 2 dargestellt. Seite 6
10 Abb. 2 Untersuchungsraum Flora / Fauna - Abgrenzung mit Pufferung von 650 m zu den Varianten 0 / 1 / 9.3 / 7.5 Desweiteren wurde der Untersuchungsraum wie folgt modifiziert: Nordöstlich von Ittendorf wurde der Untersuchungsraum über den o.g. Puffer hinaus stärker ausgeweitet, um das dort angrenzende Waldgebiet noch in Teilen einzubeziehen und mögliche räumlich-funktionale Beziehungen zwischen diesem und dem südlicher gelegenen Offenlandkorridor sowie ggf. den anderen Waldbereichen mit abbilden zu können. Bei Daisendorf wurde das knapp außerhalb des angesetzten Puffers gelegene Natura 2000-Teilgebiet (Schutzgebiet Nr , Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf) mit einbezogen. Auch in den übrigen Bereichen wurde noch eine Anpassung der Außengrenzen nach sinnvollen Lebensraumkomplexen vorgenommen, so dass sich die Grenze des Gesamt-Untersuchungsgebiets nicht rein formal nach Abstandswerten, sondern nach Biotop- und Nutzungsstrukturen des Raumes richtet. Aufgrund eines Trassenvorschlags, der sich im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ergab, wurde der Untersuchungsraum nördlich der Sportanlagen von Immenstaad nach Norden erweitert. Flächige Siedlungsbereiche wurden ausgespart; solche brauchen nur für bestimmte Erfassungen bzw. Prüfungen punktuell oder randlich berücksichtigt zu werden. Als Grundlage für die o.g. Detailanpassungen sowie die innere Gliederung des Untersuchungsgebiets in Teilräumen erfolgte im Rahmen der Aufstellung des Arbeitsprogrammes für die floristisch-vegetationskundlichen und faunistischen Erhebungen (Pla- Seite 7
11 nungsraumanalyse) einerseits eine Analyse der Nutzungstypen und Nutzungsverteilung auf grober Ebene und zum anderen eine mehrtätige Gebietsbegehung, die zudem der Ableitung und Differenzierung von Untersuchungsinhalten v. a. bezüglich der Fauna diente. Das Gesamtuntersuchungsgebiet hat eine Größe von etwas über Hektar. Flächendeckend wurden die Biotope (einschließlich Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie) erfasst und bewertet. Flächendeckend wird auch dem Aspekt des Biotopverbunds bzw. von wichtigen funktionalen Beziehungen im Raum nachgegangen, wobei hier insbesondere auf den Fachplan landesweiter Biotopverbund im Offenland eingegangen und dieser anhand der konkreten Ausstattung und Entwicklungspotenziale im Raum konkretisiert wird. Ein Korridor des Generalwildwegeplans berührt den Raum nicht. Erfassungen zu Arten bzw. Artengruppen der Flora und Fauna erfolgen mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen. Der Fokus liegt dabei für dieses Projekt und die vorliegende Planungsebene auf zwingenden Aspekten des europarechtlich begründeten Arten- und Gebietsschutzes, da v. a. hieraus entscheidungserhebliche Kriterien für die Varianten bzw. Korridorwahl erwartet werden. Sowohl die artenschutzrechtlichen Regelungen der 44f. BNatSchG wie auch die gebietsschutzrechtlichen Regelungen zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 enthalten Vorgaben, die im Anlassfall nicht im Rahmen einer Abwägung überwunden werden können. Ist die Berührung artenschutzrechtlicher Verbote nicht vermeidbar, so ist ein Vorhaben nur dann zulässig, wenn neben zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses keine andere, zumutbare Alternative vorliegt und zudem sich der Erhaltungszustand der Populationen der jeweils betroffenen Art nicht verschlechtert. Ähnliches gilt für den Fall, dass für ein Natura 2000-Gebiet erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können. Das Untersuchungsprogramm für die Vor-Ort-Erhebungen zu Flora / Fauna und Biotope wird nachfolgend zusammenfassend tabellarisch dokumentiert. Hinweis: In Anhang 1 ist das umfassende Untersuchungsprogramm zu Flora / Fauna und Biotope gesondert dokumentiert. Seite 8
12 Tab. 1 Untersuchungsprogramm Flora / Fauna und Biotope Gruppe Leistungsbeschreibung Methode Biotoptypen und Flora Biotoptypen Flora Flächendeckende Erfassung und Bewertung der Biotoptypen im Maßstab 1:2.500 Erfassung und Darstellung der FFH- Lebensraumtypen Überprüfung und ggf. Konkretisierung des landesweiten Biotopverbunds Erfassung seltener, gefährdeter, in der Vorwarnliste der Roten Liste geführte oder nach BNatSchG geschützter Pflanzenarten Erfassung von Arten nach Anhang II und / oder Anhang IV der FFH-Richtlinie (Frauenschuh, Sumpf-Glanzkraut, Bodensee- Vergissmeinnicht, Grünes Besenmoos) Kartierschlüssel LUBW (2009) Handbuch zur Erstellung von Management-Plänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden- Württemberg (LUBW 2014) Erfassung und Darstellung von Wuchsorten Auswertung vorhandener Daten (z.b. ASP) bzw. Detailerfassung (Grünes Besenmoos) Fauna - Bestandserfassung Vögel Fledermäuse Weitgehend flächendeckende Kartierung der im Gebiet vorhandenen Hauptlebensräume (Wald, Gewässer und Verlandungszonen, Weinbau- und Obstanbaugebiete und sonstige Offenlandflächen Erfassung mit Schwerpunkt in ausgewählten Teilbereichen mit Wald-Teilgebieten bzw. deren Übergängen in Offenland, entlang von linearen Verbindungskorridoren und Suche nach Gebäudequartieren Revierkartierung mit teilweise unterschiedlichen Erfassungsansätzen für die Hauptlebensräume (sechs bis acht Begehungen) Netzfänge in acht Teilflächen, Kurztelemetrie von Individuen zum Auffinden von Quartieren, Detektorbegehungen und automatisierte Lauterfassung Quartiersuche (Befragung, Auswertung verfügbarer Daten) Sonstige Arten nach Anhang II und/oder IV der FFH-Richtlinie Biber Keine spezifische Kartierung Auswertung von Beibeobachtungen Helmazurjungfer Stichprobenkontrollen an ausgewählten Gewässerabschnitten mit potentieller Lebensraumeignung Erfassung von Adulten Tieren während der Hauptflugzeit Kleine Flussmuschel Gelbbauchunke Laubfrosch Übersichtsbegehung entlang geeigneten Gewässerabschnitte in den Teilgebieten, in denen ein gewisses Potenzial für die Art gesehen wird Erfassung in Teilgebieten mit Lebensraumeignung Erfassung in Teilgebieten mit Lebensraumeignung Erfassung unter Einsatz eines Sichtkastens und ergänzender punktueller Nachsuche im Substrat (händisches Abtasten und Graben, ggf. Siebkescher) Suche nach Alttieren, Laich und Larven im Rahmen von drei Begehungen Nächtlicher Verhören rufender Männchen im Rahmen von drei Begehungen Seite 9
13 Gruppe Leistungsbeschreibung Methode Kammmolch Nachsuche in Gewässern mit Lebensraumpotential und Auswertung vorhandener Daten (Lipbach) Reusenfänge Kleiner Wasserfrosch Keine spezifische Kartierung Auswertung von Beibeobachtungen Schmale und Bauchige Windelschnecke Zauneidechse, Haselmaus, Nachtkerzenschwärmer Sonstige Artengruppen Heuschrecken Tagfalter Laufkäfer Übersichtserfassung in 20 Teilbereichen im feuchteren, extensiver genutzten Offenland der Verbundraumflächen des landesweiten Biotopverbunds feuchter Standortbereiche Keine spezifische Arterfassung Qualitative Erfassung des Artenspektrums in 20 Teilräumen Qualitative Erfassung des Artenspektrums in zehn Teilräumen Qualitative Erfassung des Artenspektrums an zehn Probestellen feuchter bis nasser Standorte Handaufsammlungen und Entnahme von Streuproben Auswertung von Beibeobachtungen und Ausweisung von Habitatpotenzialflächen Erfassung durch Sichtbeobachtung, Verhören und Kescherfang, zwei Begehungen Sichtbeobachtung, ggf. Erfassung von Präimaginalstadien, drei Begehungen Bodenfallenfänge, fünf zweiwöchige Fangperioden Seite 10
14 4.3 Umweltverträglichkeitsstudie Aufgabenstellung Die UVS hat als umweltfachlicher Planungsbeitrag die Aufgabe, an einer die Umwelt schonenden Planung mitzuwirken. Sie liefert die maßgeblichen Informationen, die als Entscheidungsgrundlage für das Vorhaben auf der Stufe der Standortfindung bzw. Linienfindung (hier: Vergleichende Untersuchung unterschiedlicher Lösungsansätze) zur Prüfung der Umweltauswirkungen erforderlich sind. Dabei ist der Untersuchungsrahmen dem jeweiligen Vorhabentyp und der Aufgabenstellung anzupassen. Aufgabe der UVS ist... die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen entsprechend 2 (2) UVPG 1 eines Vorhabens und der Vorhabenalternativen entsprechend dem Stand der Planung auf die Schutzgüter nach 2 (1) UVPG 1 Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern das Aufzeigen der Möglichkeiten zur Vermeidung / Minimierung sowie die Entwicklung erster konzeptioneller Ansätze für die Kompensation potenziell erheblicher Beeinträchtigungen und somit die Bereitstellung der entscheidungserheblichen Unterlagen gemäß 16 (1) UVPG 1 in Verbindung mit 7 UVwG BaWü. Umweltvorsorge und Gefahrenabwehr Mit der Betrachtung der Schutzgüter incl. der raumbedeutsamen Umweltnutzungen wird gleichzeitig auch der Mensch in die Untersuchung einbezogen. Letztlich steht der Mensch sogar im Mittelpunkt der Betrachtung, denn die natürlichen Ressourcen / Landschaftspotentiale sind Lebensgrundlage des Menschen und seiner Nutzungsansprüche. Im Rahmen der Beurteilung möglicher straßen- und verkehrsbedingter umweltrelevanter Auswirkungen auf die natürlichen Ressourcen / Landschaftspotenziale Fläche, Boden, Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser), Klima / Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt, Landschaftsbild / Ruhe sind die Ansprüche des Menschen an eine langfristige Umweltvorsorge sowie der Aspekt der nachhaltigen Leistungsfähigkeit und Nutzbarkeit der natürlichen Ressourcen / Landschaftspotentiale abzudecken. 1 UVP-Gesetz (UVPG) vom / Stand Seite 11
15 Im Rahmen der Beurteilung möglicher straßen- und verkehrsbedingter umweltrelevanter Auswirkungen auf die Umweltnutzungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Naturschutz, Erholung / Freizeit, Siedlung / Städtebau / Wohnen sind die aktuellen Nutzungsansprüche des Menschen / der Gesellschaft (sowie entsprechende rechtliche Festsetzungen, gesamt- oder fachplanerische Vorgaben) im Sinne der Gefahrenabwehr wie auch der (Gesundheits-) Vorsorge zu berücksichtigen. Das methodische Prinzip ist Gegenstand der folgenden Abbildung. Abb. 3 Methodisches Prinzip der Umweltverträglichkeitsstudie Die für die hier zu bearbeitenden Fragestellungen relevanten, aktuellen Richtlinien und Verordnungen der EG, Gesetze des Bundes und des Landes Baden-Württemberg, Verordnungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sowie fachbezogene Merkblätter, Hinweise und Handbücher, Leitfäden, Musterkarten finden Beachtung Vorgehensweise, Ablauf und Methodik Vorgehensweise / Ablauf Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) gliedert sich in zwei wesentliche Teile: 1. Bestandsaufnahme / Raumanalyse mit Bewertung / Korridorfindung bzw. Entwicklung von Hinweisen zur Modifizierung / Optimierung gegebener Trassierungslinien: Die problemorientierte Raumanalyse und Bewertung dient der Bestimmung von Bereichen, die aufgrund ihrer Bedeutung, ihres Leistungs- und Funktionsvermögens bzw. ihrer Empfindlichkeit möglichst von eingriffsbedingten Veränderungen auszu- Seite 12
16 nehmen sind, mit dem Ziel, möglichst konfliktarme Trassenkorridore auszuweisen bzw. diskutierte Trassenvarianten ggf. zu optimieren. Arbeitsschritte im Einzelnen: Charakterisierung des Untersuchungsraumes; Darlegung übergeordneter Ziele und Grundsätze der Raumordnung; Ermittlung der aktuellen Nutzungssituation, der rechtlichen, fach- und gesamtplanerischen Festsetzungen und Einschätzung der Entwicklung des Raumes ohne die geplante Maßnahme; Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter (im Sinne ökologischer und sozialer Funktionen von Landschaft und Naturhaushalt), der Umweltnutzungen (nutzungsbezogene Funktionen), der Kulturgüter und sonstigen Sachgüter hinsichtlich der Leistungsfähigkeit / Bedeutung und der Empfindlichkeiten; Ermittlung der aktuellen Belastungssituation (Vorbelastung). 2. Risikoeinschätzung / Variantenvergleich: Im anschließenden Vergleich von konkreten Trassierungslinien erfolgt eine Beurteilung der Vorhabenvarianten einschließlich des Prognose-Nullfalles hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Umwelt. Für jede Trassierungsvariante werden Aussagen getroffen über die direkten Risiken für die Schutzgüter / Umweltnutzungen, über die indirekten Risiken (raumstrukturelle Folgewirkungen, Be- und Entlastungswirkungen) und über die möglichen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung der Risiken sowie die Einschätzung des verbleibenden Restrisikos. Ziel des Variantenvergleichs ist es, die relativ umweltverträglichste Trassierung unter Einbeziehung des Prognose-Nullfalles und unter Berücksichtigung vermeid- und verminderbarer ökologischer Risiken zu ermitteln. Der Variantenvergleich wird zusammengefasst und schließt mit einer Empfehlung ab. Eine detaillierte Gliederung des Untersuchungsablaufes zeigt das Ablaufschema der Abb. 4. Hinweis: In Anhang 2 sind detaillierte Informationen zu den einzelnen Schutzgütern (und Umweltnutzungen) in Form von Datenblättern dokumentiert. In diesen Datenblättern wird der jeweilige Untersuchungsgegenstand definiert und mögliche Wirkpfade / Konfliktsachverhalte werden benannt. Bewertungsmethode Methodisches Hilfsmittel der UVS stellt die ökologische Risikoanalyse dar. Sie verknüpft die von der Straße verursachten Effekte mit der Bedeutung und Empfindlichkeit der Schutzgüter / Umweltnutzungen und ermöglicht somit eine vergleichende Einschätzung der Risiken, die sich durch die verschiedenen Varianten für die Schutzgüter / Umweltnutzungen ergeben. Grundsätzliche Erläuterungen hierzu finden sich in Anhang 3. Seite 13
17 Abb. 4 Ablauf und Inhalte der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) Seite 14
18 4.3.3 Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum wurde - ausgehend von den vorliegenden Linienentwürfen - so abgegrenzt, dass ein Bereich von überschlägig beidseits 500 m (zusätzlich Puffer für Optimierungen von 150 m) untersucht wird. Somit sind die betriebsbedingten Wirkungen durch Verlärmung sowie Spielräume für Trassenmodifizierungen abgedeckt. Die nachfolgende Karte verdeutlicht die anhand von Flurstücken und zusammenhängenden Nutzungen nochmals detaillierte Untersuchungsabgrenzung (Beispiel Karte Siedlungsstruktur / Abb. 5). Darüber hinaus werden im Rahmen der UVS die thematischen Inhalte der Karten noch über die Untersuchungsraumgrenze hinaus dargestellt, um funktionale Zusammenhänge im Raum abzudecken (Beispiel Karte Bodennutzung / Abb. 6). Wichtig: Innerhalb des Untersuchungsraumes werden keine Teilflächen ausgespart, keine thematischen Einschränkungen in der Bearbeitung von Sachinhalten vorgenommen. Seite 15
19 B 31, Meersburg / West - Immenstaad Abb. 5 Vorlage für den Scopingtermin am Karte 1d der Raumanalyse: Anhand von Flurstücken und zusammenhängenden Nutzungen nochmals detaillierte Untersuchungsabgrenzung Seite 16
20 B 31, Meersburg / West - Immenstaad Abb. 6 Vorlage für den Scopingtermin am Beispiel Karte 4a - Schutzgut Boden - Bodennutzung der Raumanalyse: Seite 17
21 4.3.4 Weitere naturschutzfachlich relevante Sachverhalte, die im Rahmen der UVS zur Linienfindung Berücksichtigung finden Vergleichende Beurteilung möglicher Auswirkungen der zu prüfenden Varianten auf die Natura 2000-Gebietskulisse Für die unterschiedlichen Varianten ist eine vergleichende Beurteilung möglicher mittelbarer und unmittelbarer Wirkungspfade im Hinblick auf die spezifischen Ausstattungsmerkmale der benachbarten FFH-Teilgebiete vorzunehmen. Grundsätzliche Erläuterungen zur Thematik Natura 2000 finden sich in Anhang 4. Übernahme der vergleichenden Beurteilung der Betroffenheit von artenschutzfachlichen Belangen aus dem separat zu erstellenden Artenschutzfachlichen Beitrag sowie Integration / Dokumentation / Berücksichtigung im Rahmen des Variantenvergleichs Die separate durch die Fachgutachter Flora / Fauna zu bearbeitende artenschutzfachliche Beurteilung der Varianten muss in den fachgebietsübergreifenden Variantenvergleich integriert werden; hierbei ist eine Abwägung und Gewichtung zwischen unterschiedlichen Belangen nachvollziehbar und belastbar herzustellen. Grundsätzliche Erläuterungen zur Thematik Artenschutz finden sich in Anhang 5. Seite 18
22 Anhang Anhang 1 Untersuchungsprogramm Flora / Fauna und Biotope Anhang 2 Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung / Datenblätter zu den Schutzgütern und Umweltnutzungen Anhang 3 Zu untersuchende Wirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Anhang 4 Erläuterungen zur Thematik Berücksichtigung von Natura 2000-Belangen Anhang 5 Erläuterungen zur Thematik Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes
B 31, MEERSBURG/WEST IMMENSTAAD
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