Dienstanweisung für das Informationsregister
|
|
- Frieda Bäcker
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kulturbehörde Amt Behördenmanagement B/02-0.4/32 Dienstanweisung für das Informationsregister Vormerken für und veröffentlichen im Informationsregister nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 9. Juni 202 (HmbTG). Einführung Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) ist seit dem 06. Oktober 202 in Kraft. Es sieht neben der Auskunftspflicht eine Pflicht zur Veröffentlichung gesetzlich näher bestimmter Informationen vor. Die FHH richtet daher bis spätestens zum 06. Oktober 204 ein Informationsregister ein. Auch wenn die technischen Voraussetzungen hierfür erst noch geschaffen werden müssen, gilt die Veröffentlichungspflicht für die in 3 HmbTG aufgelisteten Informationsgegenstände bereits ab dem 06. Oktober 202 (und teilweise auch bis zum 6. Oktober 20d2 zurück, s.u. IV.). Es sind daher von allen betroffenen Stellen Vorkehrungen für das spätere Einstellen der Dokumente in das Informationsregister zu treffen. II. Aufgaben Aufgabe dieser Dienstanweisung ist es, die im Informationsregister später zu veröffentlichenden Dokumente für eine abschließende Prüfung und Bearbeitung leichter identifizieren und zuordnen zu können sowie den Veröffentlichungsprozess zu regeln. Die Dienstanweisung bezieht sich sowohl auf die elektronisch geführte Akte (ELDORADO) als auch auf Bereiche, in denen noch mit Papierakten gearbeitet wird. Die hier beschriebene Vorgehensweise gilt verpflichtend für alle Beschäftigten der Organisationseinheiten der KB; Anpassungen dieser Dienstanweisung sind zu erwarten, da Reichweite und Umfang der gesetzlichen Bestimmungen im HmbTG sowie die technischen Prozesse noch nicht abschließend geklärt sind. III. Informationsgegenstände Der Katalog der (veröffentlichungspflichtigen) Informationsgegenstände des 3 HmbTG zählt insgesamt 8 Tatbestände auf, für die Phase des Vormerkens in der KB sind grundsätzlich folgende (fett unterlegten) Tatbestände besonders relevant:
2 3 Abs. Nr. 3 Abs. Nr. 2 3 Abs. Nr. 3 3 Abs. Nr. 4 3 Abs. Nr. 5 3 Abs. Nr. 6 3 Abs. Nr. 7 3 Abs. Nr. 8 3 Abs. Nr. 9 3 Abs. Nr. 0 3 Abs. Nr. 3 Abs. Nr. 2 3 Abs. Nr. 3 3 Abs. Nr. 4 3 Abs. Nr. 5 3 Abs. 2 Satz Nr. 3 Abs. 2 Satz Nr. 2 3 Abs. 2 Satz, 2. HS Vorblatt und Petitum von Senatsbeschlüssen Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse (nebst den zugehörigen Protokollen und Anlagen) Verträge der Daseinsvorsorge Haushaltspläne, Stellenpläne, Bewirtschaftungs-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne Globalrichtlinien, Fachanweisungen, Verwaltungsvorschriften amtliche Statistiken und Tätigkeitsberichte Gutachten und Studien, soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden und in die Entscheidung der Behörde einfließen oder deren Vorbereitung dienen Geodaten Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstigen Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen, Umweltgefährdungen sowie über den Zustand der Umwelt... Baumkataster Öffentliche Pläne, insbesondere Bauleit- und Landschaftspläne wesentliche Regelungen erteilter Baugenehmigungen/ vorbescheide Subventions- und Zuwendungsvergaben wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen... Verträge, an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht Dienstanweisungen alle vergleichbaren Informationen von öffentlichem Interesse Die einzelnen Informationsgegenstände sind auslegungsbedürftig. Die Auslegung und Definition der Informationsgegenstände erfolgt einheitlich für die gesamte FHH durch die bei der BJG angesiedelte Projektgruppe Teilprojekt Recht" zur Umsetzung des Transparenzgesetzes. Die Erläuterungen einzelner Informationsgegenstände werden nach und nach auf dem internen Transparentgesetzportal ( eingestellt. In diesem Portal finden Sie zudem viele andere hilfreiche Informationen rund um das Transparenzgesetz. IV. Zu erfassende Zeiträume und Fassungen a) Veröffentlichungspflicht seit dem 6. Oktober 202 Die Informationspflicht gilt grundsätzlich für alle oben genannten Informationsgegenstände, die seit dem 6. Oktober 202 aufgezeichnet worden sind. b) Veröffentlichungspflicht für den Zeitraum vor dem 6. Oktober 202 Darüber hinaus gilt die Veröffentlichungspflicht aber auch für Informationen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes aufgezeichnet wurden, soweit sie in veröffentlichungsfähiger elektronischer Form vorliegen. Dokumente, die Sie in Word oder Excel abgelegt haben, sind davon nicht betroffen, sondern nur über ELDORADO gespeicherte Dokumente, die dort vor dem 6. Oktober 202 aufgezeichnet wurden und einen Informationsgegenstand nach 2
3 3 HmbTG zum Gegenstand haben. Sofern bei solchen Dokumenten ohne nähere Prüfung evident ist, dass einer Veröffentlichung keine rechtlichen Beschränkungen entgegenstehen, sind sie zu veröffentlichen und zwar ggf. bis zum 6. Oktober 2002 zurück. Bitte informieren Sie die Registratur bei solchen.alten" Vorgängen entsprechend der unter Ziff. VI. 2c beschriebenen Verfügungstechnik für Papierakten, damit die Registratur nachträglich in ELDORADO die erforderlichen HmbTG-Stichworte eingeben kann. Ist indes eine detaillierte rechtliche Prüfung eines alten" ELDORADO-Dokuments erforderlich, soll keine Veröffentlichungspflicht bestehen, da die Dokumente nicht in veröffentlichungsfähiger Form" vorliegen. Sofern in Altverträgen, die vor dem Inkrafttreten des HmbTG abgeschlossen wurden, deren Veröffentlichung ausgeschlossen wurde, unterliegen sie ebenfalls nicht der Veröffentlichungspflicht. c) Veröffentlichungsdauer von Informationsgegenständen Die Informationen im Informationsregister müssen mindestens O Jahre nach ihrer letzten Änderung vorgehalten werden. Bei Veränderung veröffentlichter Informationen muss neben der Änderung auch die jeweilige Fassung für jeden Zeitpunkt abrufbar sein. Dies bedeutet, dass es nicht ausreicht, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Informationsregisters den aktuellen Stand der relevanten Dokumente einzustellen, sondern dass rückwirkend bis zum 06. Oktober 202 auch alle vorher gültigen Fassungen dieser Dokumente zu veröffentlichen sind. Beispiel: In das Informationsregister ist Ende 204 der zu dem Zeitpunkt gültige Geschäftsverteilungsplan der KB einzustellen, darüber hinaus sind aber auch alle in der Zeit ab 06. Oktober 202 geltenden Fassungen des Geschäftsverteilungsplans der KB einzustellen. (Sofern die Geschäftsverteilungspläne bereits vor dem 6. Oktober 202 in ELDORADO abgelegt waren, ist deren Veröffentlichungspflicht ebenfalls zu prüfen). V. Zentrale Erfassung von Verträgen Im Informationsregister sind nicht nur alle Verträge der Daseinsvorsorge (eine Definition findet sich unter 02 /Seiten/default.aspx) bzw. Verträge von öffentlichem Interesse (siehe ebenfalls unter /Seiten/default.aspx) mit einem Vertragsvolumen ab EURO ,00 zu erfassen. Sondern auch dann, wenn der einzelne Vertrag unter dem Schwellenwert von EURO ,00 liegt, muss dieser Vertrag veröffentlicht werden, wenn zwischen demselben Vertragspartner und der KB im laufe der vergangenen zwölf Monate insgesamt Verträge über mehr als EURO ,99 abgeschlossen wurden. Um diesen Schwellenwert berechnen zu können, müssen alle Verträge zentral erfasst werden. Bitte senden Sie daher unmittelbar nach Vertragsabschluss an B24 folgende Informationen: Namen und Anschrift sowie Geschäftspartnernummer des Vertragspartners, die Nettovertragssumme (sofern kein Nennwert vorhanden, bitte realen Wert bzw. Streitwert angeben) sowie das Datum des Vertragsschlusses. Sie erhalten eine Rückmeldung von B24, wenn der Schwellenwert erreicht wird. Bitte verfügen Sie eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages auch unter folgendes Aktenzeichen: /32/3 (Transparenzgesetz - Vertragssummencontrolling). Für die LHO-Betriebe wird das B24-Referat die Verträge gesondert zu erfassen, die LHO Betriebe haben einen eigenen EURO ,00-Schwellenwert und müssen die notwendigen Vertragsdaten-/unterlagen wie beschrieben an B24 melden. 3
4 VI. Verfahrensweise für das (Vor)merken von Informationsgegenständen Der/die Sachbearbeiter/in entscheidet, ob ein Dokument für die Öffentlichkeit bestimmt ist.. Eldorado-Drucker Wenn Sie über den Eldorado-Drucker Dokumente zu der Sachakte geben und das Dokument in das Informationsregister eingestellt werden soll, gehen Sie bitte wie gewohnt vor: Dokument Drucken", den Eldorado-Drucker auswählen und ok" drücken: Drucken Drucker li~ : Stzlli.IS: Typ: Ort: Kommentzir: ELDORADO Port: [J Au~abe ln Date 0 Manuell duplei. Auswählen, ob Sie das Dokument Schwarz-Weiß" oder in Farbe" einstellen wollen: teradoc Cltent \lfie sol cla$ D okinent e$tel weiden? Schworz/Woin j Forbo l l Abbrechen J - Dann geben Sie in die Bearbeitungs-Maske die üblichen Angaben (Aktenzeichen, Betreff etc.) ein. Zusätzlich müssen Sie das Feld Stichwort" ausfüllen, über dieses Feld wird das Dokument für das Informationsregister vorgemerkt: Aktenzelche A~ender. fremdes Ak.tf'nzetchen 8eu OOkumentenan: Info an Re& Erst~ lluncs-~tum : {;: l l Kopieren l l'til :tl ftt : L f Enucen - ~ AbbrKhen ~ <' u-n,,, tr ~ t n Hiife ' '", 4
5 Wenn Sie den schwarzen Pfeil rechts anklicken, gelangen Sie zu einer Auswahlmaske. Mehrlachauswahl: Sbchwoft _ Hmb TG l ~ ;;bt G_BesctWsseölfenlicherSbungen Hmb TG_DieMtanweisungen HmbTG_Geodaten HmbTG Gulachlen, Stu6en l,---- Zupeoiclnete Begitfe =HmbT(Orga Geschällsverteiungt Aktercil<j Hrnb TG StaliWl<en, T ~~sbe<ichte t!i-:.'i,-hmbtg-so.bventionsvetgaben e!!j =Hmb TG= vergleichbate Informationen von iillen ~ c~=~~=~::::: ~=7::.: _JI HmbTG Verwaltungsvorsernten ~mbt G_ Vorblatl und Peti<m von Senatsbesctl ( Suche autflhen ) Ü[bemetvnen J I Abblechen J Hi e Zum Übernehmen des Stichwortes genügt ein Doppelklick auf den entsprechenden Eintrag und danach das Anklicken des Buttons übernehmen". Nach dem Ausfüllen aller Einträge wird der Button,Speichern' gedrückt und das Dokument automatisch zur weiteren Bearbeitung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in der jeweiligen Registratur geleitet 2. Papierakte a) Verfügungstechnik Der/die Sachbearbeiter/in vermerkt im Rahmen seiner/ihrer schriftlichen Verfügung auf dem Vordruck, dass das beigefügte Dokument nach dem HmbTG zu veröffentlichen ist und bezeichnet den Informationsgegenstand nach 3 HmbTG (z.b. durch Ankreuzen auf dem Vordruck) auf den Bezug genommen wird (siehe Stichwort-Verzeichnis" in obiger Maske). Die jeweils verantwortlichen Registraturen pflegen die Dokumente, wie beschrieben, in ELDORADO ein. b) Einrichtung des ELDORADO-Grundmoduls Sofern ELDORADO in den Organisationseinheiten der KB noch nicht eingeführt ist, sondern nur in Papierakten verfügt wird, hat die zuständige Registratur ein ELDORADO Grundmodul zu installieren, um die vorzumerkenden Dokumente in ELDORADO zu überführen. Innerhalb des ELDORADO-Grundmoduls ist ein eigenes Aktenzeichen für die vorzumerkenden Dokumente für das Informationsregister anzulegen, in das die einzelnen vorzumerkenden Dokumente unter Angabe des HmbTG-Stichworts verfügt werden. c) Veröffentlichung alter", noch nicht in ELDORADO für das Informationsregister vorgemerkter Dokumente Ist ein Dokument zu veröffentlichen, das bereits in ELDORADO oder in der Papaierakte abgelegt wurde, das aber noch nicht mit dem erforderlichen HmbTG-Stichwort in ELDORADO versehen wurde (dies ist insbesondere bei Dokumenten vor dem 6. s
6 Oktober 202 die Regel), ist dieses Dokument erneut an die zuständige Registratur wie unter a) beschrieben zu verfügen, damit die Registratur nachträglich das HmbTG Stichwort setzen kann. VII. Verfahrensweise für die Veröffentlichung der (vor)gemerkten Dokumente Vor Einspeisung der von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin vorgemerkten Dokumente in das Informationsregister (voraussichtlich im zweiten Quartal 204) ist durch diesen/diese eine abschließende Prüfung und ggf. Aufbereitung dieser Dokumente vorzunehmen. Hierzu trägt die Registratur in dem Feld Info an die Regi" die E Mailadresse des/der Sachbearbeiters/in ein, damit diesem/r das Dokument vor der Veröffentlichung im Informationsregister nochmals zur Prüfung, Nachklärung von Rechten, ggf. notwendigen Schwärzungen sowie Anreicherung mit Metadaten und endgültigen Freigabe vorgelegt werden kann. Die technischen Details werden noch bekannt gegeben. Einen Umlaufzettel für den Veröffentlichungsprozess finden Sie auf dem J:-Laufwerk Transparenzgesetz/Merken und veröffentlichen im Informationsregister". Bei schwierigen rechtlichen Einzelfragen ist das Rechtsreferat von der zuständigen Stelle rechtzeitig miteinzubeziehen. Das jeweils zuständige Fachreferat stimmt die Freigabe mit der zuständigen Amtsleitung ab. Die zuständige Amtsleitung entscheidet auch über die ggf. erforderliche Abstimmung mit der Behördenleitung. Nach der Freigabe durch die Amtsleitung/Behördenleitung verfügt der/die zuständige Sachbearbeiter/in das Dokument in das Informationsregister (weitere Hinweise über den Ablaufprozess folgen), eine Kopie des verfügten Dokumentes geht automatisch in die Sachakte des Originals. Der Umlaufzettel ist nach Veröffentlichung des Dokuments zur Sachakte sowie zu der Akte Transparenzgesetz - Informationsregister" (02-0.4/32/4) zu geben. Auch eine Kopie des in das Informationsregisters verfügten Dokuments ist in die Akte Transparenzgesetz - Informationsregister" (02-0.4/32/4) zu verfügen. VIII. Allgemeine Hinweise Da Ihnen ein bisher ungewisser Arbeitsaufwand entstehen wird, sollten Sie sich bei der Auswahl von Dokumenten zum Vormerken möglichst nahe am gesetzlichen Erfordernis orientieren. Das reduziert den Anteil ggf. unnötig vorgemerkter Dokumente und damit auch den Umfang der Wiedervorlagen in der Phase des Prüfens und Aufbereitens. Andererseits vermindert ein sachgerechtes Vormerken den Rechercheaufwand vor Inbetriebnahme des Informationsregisters. In unklaren Fällen entscheiden Sie sich bitte eher für das Vormerken. Weitere Informationen finden Sie auf hamburg.de/websites/02 /Seiten/default.aspx Laufwerk/Transparenzgesetz. Diese Dienstanweisung gilt bis auf Weiteres. dem und FHH-Portal auf dem J:- Hamburg, den.a -:;. C'{,. 2 O.//'f Pe_ ~ L Dr. Dirk Petrat 6
Dienstanweisung. Ergänzungen zur Dienstvorschrift. Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) in der BGV"
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG BEHÖRDE FÜR GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Institut für Hygiene und Umwelt Hamburger Landesinstitut für Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltuntersuchungen
MehrOffene Daten für Bürger und Wirtschaft
Offene Daten für Bürger und Wirtschaft Netzwerk Geoinformationswirtschaft Hamburg (GIW-HH) Hamburg, 24.11.2014 Roswitha Murjahn, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 1. Geodaten im Transparenzportal
MehrDienstanweisung. Informationsgegenstände. Das Phasenmodell zur Bearbeitung. 8_ Mai 2013
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek 8_ Mai 2013 Dienstanweisung Das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) ist am 6 Oktober 2012 in Kraft getreten. Es löst das Informationsfreiheitsgesetz
MehrDienstvorschrift. Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) in der BGV
BEHÖRDE FÜR GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ - Amt für Zentrale Dienste - Z3/ 103-36.01/06 Z3/ 103-41.13,026 ili --IL 06.01.2014 Dienstvorschrift Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG)
MehrDas Hamburgische Transparenzgesetz. Riedel, Jörn Freie und Hansestadt Hamburg CIO
Das Hamburgische Transparenzgesetz Riedel, Jörn CIO 12.2.2015 Informationsfreiheit ist in Hamburg seit 2006 gesetzlich verankert. Seit Oktober 2012 ist das HmbTG in Kraft Am 6. Oktober 2012 ist das Hamburgische
MehrProf. Dr. Johannes Caspar
Das Hamburgische Transparenzgesetz und die neueren Entwicklungen zur Informationsfreiheit in Deutschland Wie transparent ist unsere Bundesverwaltung nach 10 Jahren Öffentlichkeitsgesetz? Bern, 2. September
MehrDas Hamburgische Transparenzgesetz
Das Hamburgische Transparenzgesetz André Basten, Dr. Asmus Maatsch Offene Geodaten für Wirtschaft und Bürger Wie und wofür kann ich sie nutzen? Transparente Verwaltung in der FHH. Seit Oktober 2012 ist
MehrUmsetzung HmbTG im LSBG
Umsetzung HmbTG im LSBG Zur Person Roland Grenzer Organisationssachbearbeitung Verwaltungsleitung (Amt für Wasserwirtschaft) Referent der Geschäftsleitung LSBG seit 2009 verantwortlich für die Organisationsentwicklungsprozesse
MehrBenutzeranleitung für den ELDORADO-Drucker (Recherche-Modul) Stand 29.07.2009
Benutzeranleitung für den ELDORADO-Drucker (Recherche-Modul) Stand 29.07.2009 1. Grundsatz Mit dem ELDORADO-Drucker (virtueller ELDORADO-Printer) können elektronische Dokumente (E-Mails, Vermerke, Tabellen
MehrKommunal-Workshop zum Transparenzgesetz Rheinland- Pfalz am 12. März 2015 in Mayen
Kommunal-Workshop zum Transparenzgesetz Rheinland- Pfalz am 12. März 2015 in Mayen Rechtliche Einführung zum Transparenzgesetz von MR Uwe Göhring, Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Folie
MehrB e h ö r d e f ü r J u s t i z u n d G l e i c h s t e l l u n g
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r J u s t i z u n d G l e i c h s t e l l u n g Behörde für Justiz und Gleichstellung Pf. 302822 20310 Hamburg Senatskanzlei Bürgerschaftskanzlei Personalamt
MehrAutomatisierte Ingestprozesse in das Transparenzportal Hamburg
Automatisierte Ingestprozesse in das Transparenzportal Hamburg (c) Corinna Jockel / Staatsarchiv Hamburg 22. Tagung des Arbeitskreises Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen 7. März 2018 Marburg
MehrDas Hamburgische Transparenzgesetz
Das Hamburgische Transparenzgesetz Hamburger Vergabetag, 23.01.2015 (Workshop) LRD Hans Randl, Finanzbehörde RA Dr. Klaus Willenbruch Taylor Wessing Hamburg Informationsfreiheit ist in Hamburg seit 2006
MehrVom Open-Data-Portal zum Transparenzportal Eine aktuelle Fallstudie
Vom Open-Data-Portal zum Transparenzportal Eine aktuelle Fallstudie Lothar Hotz Hamburger Informatik Technologie Center (HITeC) e.v., Universität Hamburg 1 Transparenzgesetz der Stadt Hamburg / HmbTG Bereitstellung
MehrStudierendenschaft der HafenCity Universität Hamburg
Transparenzordnung der Studierendenschaft der HafenCity Universität Hamburg (HCU) Vom 1. Juni 2016 Präambel Auf Grundlage des 4 Absatz 3 Satzung der vom 29. Oktober 2015 hat das Studierendenparlament diese
MehrDas Hamburger Transparenzportal Daten für Jedermann
Das Hamburger Transparenzportal Daten für Jedermann Symposium Königslutter 2015 11.05.2015 Roswitha Murjahn, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Inhalt Hamburgisches Transparenzgesetz Projektorganisation,
MehrReferent: Daniel Lentfer
Mehr Demokratie Hamburg Tel. +49(0)4031769100 Mittelweg 11-12 Fax +49(0)40317691028 20148 Hamburg info@mehr-demokratie-hamburg.de Referent: Daniel Lentfer 01.09.2012 Braucht Demokratie Transparenz? Wenn:
MehrTRANSPARENZGESETZ UND E-AKTE NEUE WEGE FÜR DIE VERWALTUNG
BEHÖRDENTAG 2015 TRANSPARENZGESETZ UND E-AKTE NEUE WEGE FÜR DIE VERWALTUNG Folie 1 NEUE WEGE FÜR DIE VERWALTUNG Quelle: Felix Mussil, Stift & Feder, fr-online.de Folie 2 VORTRAGSGLIEDERUNG Das Landestransparenzgesetz
MehrHAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT
271 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 29 FREITAG, DEN 6. JULI 2012 Tag Inhalt Seite 19. 6. 2012 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG)................................................
Mehr1. Thüringer E-Government Kongress. Vom Informationsfreiheits- zum Transparenzgesetz: lebendige Demokratie durch Teilhabe
1. Thüringer E-Government Kongress Vom Informationsfreiheits- zum Transparenzgesetz: lebendige Demokratie durch Teilhabe 07.11.2018, Erfurt Transparency is an extremely powerful tool that will help to
MehrPersonalmeldungen nach 18 V LWTG (Stichtagsmeldung) Anleitung zur Meldung über das Sozialportal (http://www.sozialportal.rlp.de/)
Personalmeldungen nach 18 V LWTG (Stichtagsmeldung) Anleitung zur Meldung über das Sozialportal (http://www.sozialportal.rlp.de/) Inhalt 1. Anmelden auf dem Sozialportal... 2 2. Personalmeldung nach 18
MehrDas Bremer Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis (Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom )
Antwort des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 15.04.2014 Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis (Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN vom 12.03.2014) Das Bremer
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw.
Mehrdem Hamburger Institut für berufliche Bildung (HIBB)
lt? 1. l)c - ri. / /.:.~:e:; j 0(0 ~0 - /, _ d1 Vereinbarung über die Ausgestaltung und Finanzierung der Maßnahme zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern im Rahmen der Förderung der beruflichen
MehrVERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS PCT
VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS PCT INTERNATIONALER VORLÄUFIGER BERICHT ZUR PATENTFÄHIGKEIT (Kapitel II des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit
MehrInformationsmanagement für Informationsfreiheit ODER. Von nichts kommt nichts. Prof. Dr. Herbert Kubicek
Informationsmanagement für Informationsfreiheit ODER Von nichts kommt nichts Prof. Dr. Herbert Kubicek E-Government in medias res Bremen, 13. Juli 2007 Inhalt 1. Der hohe Anspruch des Brem IFG 2. Die zentrale
MehrHandbuch für Sachbearbeiter Beteiligte Behörden
Handbuch für Sachbearbeiter Beteiligte Behörden (Stand 06/2009) Inhaltsverzeichnis 0.Einleitung 1 1.Einladung in einen Projektraum 2 2.Aufruf der Bauplattform 2 2.1.Login merken 3 3.Aufruf von Dokumenten
MehrDas Hamburgische Transparenzgesetz. Burkhard Masseida
Das Hamburgische Burkhard Masseida Email: burkhard.masseida@piraten-hh.de Twitter: @piratenproll ? Was ist das und woher kommt es? Forderung nach Transparenz bzw. offenen Verträgen seit jeher Kernthema
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrDer Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Von der Informationsfreiheit zur Transparenz - Das Hamburgische Transparenzgesetz tritt in Kraft - Vortrag beim 2. BfDI-Symposium zur
MehrWelche Verarbeitungstätigkeiten sind in das Verzeichnis aufzunehmen?
1.1 Erläuterungen zum Muster Welche Verarbeitungstätigkeiten sind in das Verzeichnis aufzunehmen? Aufzunehmen sind alle ganz oder teilweise automatisierten Verarbeitungstätigkeiten also alle Verarbeitungstätigkeiten,
MehrÄnderungen im IFG-Antrag durch die Novellierung des BremIFG vom 5. Mai 2015
Vortrag Die Senatorin für Finanzen Änderungen im IFG-Antrag durch die Novellierung des BremIFG vom 5. Mai 2015 Technische Anforderungen an die Umsetzung 27.01.2016 Ausgangssituation: BremIFG 22. April
Mehr.iii ----"- Freie und Hansestadt Harnburg Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Anlage zur Verfügung
--.iii ----"- Freie und Hansestadt Harnburg Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung ftz..: 11.61-24/13 Hamburg, 15.09.2014 Anlage zur Verfügung Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG).
MehrHandbuch. Rezeption - Postbuch
Handbuch Rezeption - Postbuch Vorbemerkung Diese Dokumentation beschreibt die einzelnen Arbeitsabläufe und Arbeitsschritte die vom Anwender durchgeführt werden müssen. Jeder Arbeitsschritt wird mit einem
MehrSatzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Chemnitz (Informationsfreiheitssatzung)
Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Chemnitz (Informationsfreiheitssatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
MehrHandbuch für Sachbearbeiter Beteiligte Behörden
Handbuch für Sachbearbeiter Beteiligte Behörden (Stand 09/2016) Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung 1 1. Einladung in einen Projektraum 2 2. Aufruf der Bauplattform 3 2.1. Login merken 4 3. Aufruf von Dokumenten
MehrVeröffentlichung von Dokumenten im IFG-Register
Veröffentlichung von Dokumenten im IFG-Register Weiterentwicklung / Stärkung des Informationsfreiheitsgesetzes: Ausbau des Informationsregisters, bessere Einhaltung von Veröffentlichungspflichten 18.09.2012
MehrAusfüllanleitung. Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung)
Förderprogramm Ausbildung - Förderperiode 2013 Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G I N G E N I E U R V E R T R A G zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch als Auftraggeberin und als Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer
MehrDienstanweisung über die Bereitstellung, Sicherung und Erschließung von Dokumenten zum Zwecke der Archivierung (DA Archiv)
Dienstanweisung über die Bereitstellung, Sicherung und Erschließung von Dokumenten zum Zwecke der Archivierung (DA Archiv) 01.07.2014 Seite 1/6 Inhalt 1. Präambel... 3 2. Registraturgut... 3 3. Beteiligung
MehrDetail-Anleitung für die IDEV-Meldung zur Sondererhebung Verdienste 2017
Detail-Anleitung für die IDEV-Meldung zur Sondererhebung Verdienste 2017 Allgemeine Informationen Gehen Sie zunächst im Internet auf die Seite des Statistischen Amtes Saarland http://www.saarland.de/statistik.htm
MehrNovellierung des bremischen Informationsfreiheitsgesetzes
Vortrag Die Senatorin für Finanzen Novellierung des bremischen Informationsfreiheitsgesetzes AG-Internet-Sitzung am 04.06.2015 Zusammenfassung Die von der Bremischen Bürgerschaft am 22.4.2015 beschlossene
MehrAusbau des vorhandenen Dachgeschosses zu zwei Wohneinheiten. Rückbau der Souterrain Wohnung zur Gewerbefläche.
Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Altona Bezirksamt Altona - Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt - 22758 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt A/WBZ2 Fachamt Bauprüfung Jessenstraße 1-3
MehrHandlungshinweise zum Umgang mit Überlastungsanzeigen im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
Handlungshinweise zum Umgang mit Überlastungsanzeigen im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Ziel der Handlungshinweise Mit diesen Handlungshinweisen soll ein erster Beitrag geleistet werden,
MehrEingabeanleitung über DESKLINE 3.0
Eingabeanleitung über DESKLINE 3.0 für Bauernherbst-Veranstaltungen & Bauernmärkte 2019 Darstellung der Veranstaltungen und Bauernmärkte: www.salzburgerland.com, www.bauernherbst.com INHALT: I Programm-Einstieg
MehrHäufig gestellte Fragen zum elektronischen Ausbildungsnachweis
Häufig gestellte Fragen zum elektronischen Ausbildungsnachweis Allgemeine Informationen... 3 Muss ich das IHK-Online-Portal für die elektronische Führung der Nachweise nutzen?... 3 Können meine Auszubildenden
MehrNiedersächsisches Transparenzgesetz (NdsTG) Vom... Abschnitt 1: Transparenzgebot. 1 Gesetzeszweck
Niedersächsisches Transparenzgesetz (NdsTG) Vom... Abschnitt 1: Transparenzgebot 1 Gesetzeszweck (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht die bei den in 2 Absatz 3 bezeichneten
MehrSpielerwechsel - epass Saison 2016 / / MJ
a Spielerwechsel - epass Saison 2016 / 2017 17.05.2016 / MJ Inhaltsverzeichnis Spielerwechsel Verein zu Verein im WVV 3-16 Freigabe 3-10 Zuordnung zum neuen Verein 11-16 Neuanlage Spieler bisher ohne Spielerpass
MehrMelderportal. Anleitung und Erläuterungen 7) Ändern und Korrigieren von Meldungen
Melderportal https://melderportal.krebsregister-sh.de Anleitung und Erläuterungen 7) Ändern und Korrigieren von Meldungen Nach dem Übermitteln von Meldungen an das Krebsregister werden die Meldungen zunächst
MehrMSA-PROGRAMM VEREIN LEITFADEN
MSA-PROGRAMM VEREIN LEITFADEN ZUR ERSTELLUNG von DATEN FÜR DIE BESTANDSERHEBUNG Maschstraße 20, 30169 Hannover TEL.: 0511/80079780 FAX: 0511/80079788 Datum: Oktober 2006 Die Eingabe erfolgt unter Standards
Mehr2 Die Veröffentlichung der rechtsetzenden allgemeinverbindlichen Erlasse richtet sich nach den Bestimmungen für die Gesetzessammlung.
141.11 Vollzugsverordnung zum Publikationsgesetz (Publikationsverordnung) vom 19. Dezember 2001 1 Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 19
MehrVersion: 1.0 Datum: PATIENTENRECHTEGESETZ IN DER MASC SE
Version: 1.0 Datum: 27.05.2016 PATIENTENRECHTEGESETZ IN DER MASC SE Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Stammdatenpflege...4 2.1 Aufklärungs-Einheit...4 2.1.1 Anlegen einer Aufklärungs-Einheit...4 2.1.2
MehrLeitfaden zur Einführung und Anwendung 10. April 2017
' 'Marientorgraben 3-5 '90402 Nürnberg TRACES TRAdeControl and Expert System der Europäischen Kommission Leitfaden zur Einführung und Anwendung 10. April 2017 TRACES Einführung Aus Drittländern in die
MehrMetadaten im DMS VIS-kompakt beim BfDI Die Schriftgutobjekte Akte, Vorgang und Dokument werden durch Metadaten beschrieben.
Metadaten im DMS VIS-kompakt beim BfDI Die Schriftgutobjekte Akte, Vorgang und Dokument werden durch Metadaten beschrieben. Metadaten des Objekts Akte Für das Objekt Akte werden folgende Metadaten geführt:
MehrSächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung
Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,
MehrKommissionstool LWD-Steiermark Benutzeranleitung für Kommissions-Mitglieder und Kommissions-Administratoren
Kommissionstool LWD-Steiermark Benutzeranleitung für Kommissions-Mitglieder und Kommissions-Administratoren Erstellt in Zusammenarbeit mit der Universität Wien Institut für Geographie und Regionalforschung
MehrHandbuch für Sachbearbeiter Beteiligte Behörden
Handbuch für Sachbearbeiter Beteiligte Behörden (Stand 09/2016) Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung 1 1. Einladung in einen Projektraum 2 2. Aufruf der Bauplattform 3 2.1. Login merken 4 3. Aufruf von Dokumenten
MehrProgramm DIANA Elektronischer Auszahlungsantrag
Programm DIANA Elektronischer Auszahlungsantrag 1 Stand:15.05.2017 Inhalt 1. Anmeldung DIANA 3 2. Erstellung Auszahlungsantrag in DIANA 4 2.1 Startmaske 4 2.2 Maske - Stammdaten 5 2.3 Maske - Bescheiddaten
MehrDas medienneutrale Redaktionssystem von NUSSBAUM MEDIEN
Das medienneutrale Redaktionssystem von NUSSBAUM MEDIEN für effizientes Teamwork dank browserbasierter Bedienung und umfassendem Rechtemanagement Version für Vereine Anmeldung Auf den folgenden Seiten
MehrGesellschaftervereinbarung. zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und. der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und
Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2024 GmbH Gesellschaftervereinbarung zwischen dem Deutschen Olympischen Sportb (DOSB) der Freien Hansestadt Hamburg (FHH) der Besrepublik Deutschland dem Land Schleswig-Holstein
MehrAusführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) SR 0.232.141.11; AS 1978 941 Änderungen der Ausführungsordnung Angenommen am 14. Oktober 2015
MehrEXTRA: Kontakte (Mitarbeiter, Mieter, Eigentümer, etc) anlegen, verknüpfen und auswerten
EXTRA: Kontakte (Mitarbeiter, Mieter, Eigentümer, etc) anlegen, verknüpfen und auswerten Wie und wo können Kontakte angelegt, verknüpft und ausgewertet werden? Sie haben an mehreren Stellen des Programms
Mehr!!!!! Wichtige Information für die Bieter!!!!!
!!!!! Wichtige Information für die Bieter!!!!! Die Ausschreibungsplattform bietet jedem Bieter die Möglichkeit, die Ausschreibungsunterlagen einschl. Leistungsverzeichnis direkt über die Plattform, über
MehrAnleitung zum Online-Antragsverfahren Kooperation Schule-Verein
Anleitung zum Online-Antragsverfahren Kooperation Schule-Verein Anmeldung im Internet-Portal www.meinwlsb.de Sie melden sich auf dem Internet-Portal unter www.meinwlsb.de wie folgt an: Bitte geben Sie
MehrZentralen -Dienst konfigurieren (AdvoluxMailService)
E-Mail in Advolux (Stand Oktober 2018 ab Version 4.1) Update von früheren Versionen von Advolux Vor dem Update auf die Version 4.1 beachten Sie bitte Folgendes: Abweichend von früheren Versionen wird der
MehrWenn Sie das Portal für die Onlinebewerbung aufgerufen haben, klicken Sie bitte auf den Button anmelden.
Nutzerhinweise Wenn Sie das Portal für die Onlinebewerbung aufgerufen haben, klicken Sie bitte auf den Button anmelden. Für die Erstanmeldung ist es notwendig, sich als Bewerber am System zu registrieren.
MehrHandlungsleitfaden SWAH zum Vero ffentlichen von Dokumenten nach dem 11 Abs. 4 und 4a BremIFG (proaktive Vero ffentlichungspflicht)
Stand: 21.11.2017 Handlungsleitfaden SWAH zum Vero ffentlichen von Dokumenten nach dem 11 Abs. 4 und 4a BremIFG (proaktive Vero ffentlichungspflicht) Ablaufschema: 1. Bei jedem Dokument (Verträge, Gutachten
MehrSachbearbeiter-Handbuch ITeBAU Beteiligte Behörden
Sachbearbeiter-Handbuch Beteiligte Behörden (Stand 09/2007) Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung 1 1. Einladung in einen Projektraum 2 2. Aufruf der Bauplattform 2 3. Aufruf von Dokumenten in der Plattform
MehrFachstellenanhörung mit OTS BauI. Stadt Konstanz Baurechts- und Denkmalamt Unter Laube Konstanz
Stadt Konstanz Baurechts- und Denkmalamt Unter Laube 24 78459 Konstanz Die Anmeldung erfolgt für interne Fachstellen über das Intranet unter: und für die externen Fachstellen über die Internetseite: Infosysteme/
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 17.9.2007 KOM(2007) 525 endgültig 2007/0192 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung
MehrVermerk zur Veröffentlichungspflicht nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz für die mittelbare Staatsverwaltung
Behörde für Justiz und Gleichstellung Abteilung Strafrecht, Öffentliches Recht und Rechtsprüfung Hamburg, 3.12.2012 Tel.: 42843-3554 Bearb.: Dr. Schnabel Leitzeichen: J 31/8 Projekt Umsetzung des Hamburgischen
MehrHandbuch zum Berufsausbildungsvertrag Online
Handbuch zum Berufsausbildungsvertrag Online 1. Berufsausbildungsvertrag und Umschulungsvertrag online erstellen - zeitsparend unkompliziert - praktisch Mit dem Webportal BABV Online können Sie den Vertrag
MehrSatzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Würzburg (Informationsfreiheitssatzung)
Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Würzburg (Informationsfreiheitssatzung) Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung
MehrPlanung & Abrechnung der Erwachsenenbildung für Gemeinden, Verbände und Seelsorgeeinheiten
Planung & Abrechnung der Erwachsenenbildung für Gemeinden, Verbände und Seelsorgeeinheiten Version 1.2 Inhalt Inhalt...1 Übersicht...2 Blatt "Info"...3 Planung und Kostenvoranschlag...3 Geschäftsbedarf...4
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 343. Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.07.2015 Nr.: 343 Feedbackmanagementsatzung der Hochschule RheinMain Herausgeber: Präsident Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18 65197 Wiesbaden Redaktion: Abteilung
MehrQCH Hamburg Werewolves
Team-Ordnung der QCH Hamburg Werewolves Fassung vom 15.04.2017 1 Allgemeines I. Das Hamburg Werewolves Quidditch Team ist als Team dem Quidditch Club Hamburg e.v., im Nachfolgenden als QCH abgekürzt, zugehörig
MehrB e t r i e b s s a t z u n g. für die Seniorenwohnanlage Neue Heimat
B e t r i e b s s a t z u n g E 4 Seite 1 für die Seniorenwohnanlage Neue Heimat Aufgrund des 4 Abs. 1 und des 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit 6 der Landesverordnung
MehrMuseumstag.de Benutzerhandbuch für Museen
Museumstag.de Benutzerhandbuch für Museen Registrierung der Museen / Eingabe von Museumsdaten und Aktionsdaten zum Museumstag 1. Online Registrierung... 2 1.1 Es gibt bereits mindestens ein Museum mit
MehrEDV Service Workshop GmbH. Übernahme von Akten
Übergabe von Akten, die von einer Schreibkraft erfasst worden sind Übergabe von Akten zwischen Gerichtsvollziehern Übernahme von Akten Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Dienstregister von einer
MehrCom-In SMS Anleitung. Erste Schritte. Das Arbeiten mit dem SMS Tool. SMS-Tool starten: Der Absender:
Com-In SMS Anleitung Erste Schritte Nehmen Sie Kontakt mit der Com-In AG auf. Wir installieren und konfigurieren Ihr System für den SMS Versand. Ihre SMS werden über das Internet an die gewünschten Handys
MehrSächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung
Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 2. Oktober 2017 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,
MehrDurchführung von internen Audits Seite 2 von 6
Durchführung von internen Audits Seite 2 von 6 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Vorgehen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von internen Audits in Arzneimittel-Überwachungsbehörden
MehrAnforderungen des Bundesarchivs an die Aussonderung elektronischer Akten
Anforderungen des Bundesarchivs an die Aussonderung elektronischer Akten Dr. Andrea Hänger Bundesarchiv Aussonderung Aussonderung: Verlagerung von abschließend bearbeitetem Schriftgut Zurücklegen von der
MehrDeputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 31. Oktober 2012 Tel.: 361-79477 (Frau Wiedau) 361-10859 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage
MehrAnleitung Ausfüllen der Statistikmeldung
1. Software Erfordernisse Windows 7 oder höher Anleitung Ausfüllen der Statistikmeldung 2. Aufbau der Excel-Arbeitsmappe Hinweis: Ausführen von Makros muss aktiviert sein, damit die Dateneingabe möglich
MehrMerkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen
Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) ZDH-Abt. Steuer- und Finanzpolitik Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen I. Hintergrund Der deutsche Gesetzgeber
MehrLEA Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung
Aktuelle Fassung der vom 19.04.2005 mit Änderungen vom 28.09.2005, 28.06.2011, 12.04.2012 und 06.09.2016 Geschäftsordnung des es Hamburg 1 Mitglieder (1) Der LEA Hamburg ist der Zusammenschluss der für
MehrAnleitung «CIS-online» Wagenbuchung
CIS-online Seite 1/44 Anleitung «CIS-online» Wagenbuchung Produktgruppe Gültig ab 01.09.2018 CIS-online Wagenbuchung - Einzelbuchung & wiederkehrend Inhalt Wagenbuchung Einzelbuchung 2 Muster erstellen
Mehr96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb
96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb Aufruf zum Wettbewerb 1. (1) Ein Aufruf zum Wettbewerb kann erfolgen a) durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005,
MehrFAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum Stand
FAQs zur Unfallversicherung UV-Stammdatenabfrage / UV-Lohnnachweis zum 01.01.2017 Stand 14.02.2017 Warum muss ich eine Stammdatenanfrage an die Unfallversicherung schicken? Was muss ich im Lohnprogramm
MehrVV zu 55 LHO. Zu 55:
55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände
MehrVereinbarung. nach 94 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) über das Verfahren zur Bewertung von Dienstposten für Beamtinnen und Beamte
Vereinbarung nach 94 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) über das Verfahren zur Bewertung von Dienstposten für Beamtinnen und Beamte Zwischen dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
MehrHandbuch zur Registrierung am. Lieferantenportal der RMMV Gruppe. gate 2 procure. Lieferantenhandbuch zur Portalregistrierung
Lieferantenhandbuch zur Portalregistrierung Handbuch zur Registrierung am Lieferantenportal der RMMV Gruppe gate 2 procure Rheinmetall MAN Military Vehicles Seite 1 / 21 Lieferantenhandbuch zur Portalregistrierung
MehrKurzanleitung Online-Software UZ 200 Tourismus und Freizeitwirtschaft für Betriebe
Kurzanleitung Online-Software UZ 200 Tourismus und Freizeitwirtschaft für Betriebe Stand vom 19.05.2017 https://tourismus.umweltzeichen.at Inhalt 1 Erste Schritte - Betrieb anlegen und Passwort wählen...
MehrEhrenordnung. der Stadt Voerde (Niederrhein) vom
10 24 80 Ehrenordnung Seite 1 Ehrenordnung der Stadt Voerde (Niederrhein) vom 25.11.2015 10 24 80 Ehrenordnung Seite 2 Ehrenordnung der Stadt Voerde (Niederrhein) vom 25.11.2015 Der Rat der Stadt Voerde
Mehr