Klar, einfach, verständlich und vergleichbar: Chancen für eine standardisierte Produktinformation für alle Finanzdienstleistungen

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1 Univ.-Prof. Dr. Andreas Oehler Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwirtschaft Klar, einfach, verständlich und vergleichbar: Chancen für eine standardisierte Produktinformation für alle Finanzdienstleistungen Eine empirische Analyse* * Verantwortlich/Korrespondenz an: Prof. Dr. Andreas Oehler, Lehrstuhl für Finanzierung, Universität Bamberg, andreas.oehler@uni-bamberg.de, Kirschäckerstr. 39, Bamberg. Herrn Andreas Höfer, MSc., wird für die tatkräftige Unterstützung bei der Datenerfassung gedankt. Ihm und Herrn Dr. Stefan Wendt danke ich zudem für ihre Mitarbeit bei der Auswertung der Daten und für Anmerkungen zu einer früheren Fassung. Verbleibende Fehler gehen zu Lasten des Autors. Kirschäckerstr. 39, D Bamberg, Tel. +49 (0) , Fax: +49 (0) , finanz@sowi.uni-bamberg.de, Internet:

2 Abstract Im Fokus der nachfolgend vorgestellten Studie stehen die so genannten Produktinformationsblätter, hier kurz PIBs, die seit 2008 für Versicherungen und seit 2011 für einen Teil anderer Finanzdienstleistungen (Finanzinstrumente gem. WpHG; Fonds-Anteile gem. InvG in drei Varianten) reguliert, aber bereits zuvor zumindest vereinzelt auf der Basis von Empfehlungen einzelner staatlicher oder nicht-staatlicher Einrichtungen oder aus Eigeninitiative von Anbietern eingeführt worden sind. Im Zentrum steht dabei insb. die Darstellung der wesentlichen Eigenschaften der Finanzprodukte und ihre Verständlichkeit, daneben aber auch Aufbau und Gestaltung der PIBs und deren Vergleichbarkeit. PIBs sind bis heute auch nach (oder trotz?) der teilweisen Regulierung heftig umstritten. Die Kritik reicht von Bürokratiemonster über Informationschaos bis hin zur Freizeichnung der Anbieter. In einer aktuellen Studie der BaFin mit 130 PIBs (Aktien, Anleihen, Zertifikate), die in der Süddeutschen Zeitung vom ( Mangelhafte Beipackzettel ) zitiert wird, scheint es nicht besser geworden zu sein: Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht, wird mit den Worten zitiert, Ein Großteil wies Mängel auf.... Sie enthalten schwer oder gar nicht verständliche Formulierungen, Risiken würden verschwiegen. Hinlänglich bekannt ist zudem, dass eine transparente und zum Vergleich von Produkten (Finanzdienstleistungen) geeignete Situation nur dann entsteht, wenn verwandte und ökonomisch sehr ähnliche Produkte, also nicht nur diejenige von Banken, vergleichbar reguliert werden. Alle für die Verbraucher relevanten Finanzprodukte sind also nach den selben Regeln klar, verständlich und vergleichbar mit einer Produktinformation zu versehen. Schaut man jedoch in das Regulierungsgebahren in Deutschland, so fällt als eher verbraucherfeindlich auf, dass gezielt für verschiedene Produktkategorien unterschiedliche Standards gelten, so z.b. für viele Fonds-Produkte andere als für Bank-Produkte und wieder andere für Versicherungs-Produkte oder soweit überhaupt vorhanden für Immobilien oder für solche des grauen Marktes. Vor dem Hintergrund der skizzierten Problemlagen ist es daher mehr als naheliegend, genauer nachzuschauen. Auf der Basis von Mindestanforderungen aus Verbrauchersicht zur Klarheit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit werden verfügbare PIBs mit einer Benchmark verglichen, welche nach aktuellen Erkenntnissen der Verbraucherforschung gestaltet wurde. Im Vordergrund steht dabei die Beurteilung der Darstellung der wesentlichen Eigenschaften der Produkte. Einbezogen wurden die Produktlinien Anleihe, Festgeld, offene Immobilienfonds und XTF. Eine Gesamtauswertung unserer empirischen Studie über alle untersuchten Produktlinien hinsichtlich der Darstellung der wesentlichen Eigenschaften in den jeweiligen PIBs kommt zu dem Ergebnis, dass die wesentlichen Eigenschaften jeweils mit Abstand am besten in der untersuchten Benchmark wiedergegeben werden. Es offenbaren sich Schwachpunkte der Anbieter-PIBs gerade im sensiblen, für VerbraucherInnen so wichtigen Bereich der Darstellung der wesentlichen Eigenschaften der Produkte, insb. der Darstellung aller wesentlichen Risiken, der Information über alternative zukünftige Entwicklungen der Rendite und des Risikos sowie zu Informationen in einer kurzen Zusammenfassung, auch in Euro. Deutlich wird dabei, dass gerade bei den eher komplexeren Produkten wie offenen Immo-Fonds die Anbieter-PIBs noch schlechter bewertet werden. Die Ergebnisse sollten zudem vor dem Hintergrund gesehen werden, dass hier als Probanden BWL-Studierende eingesetzt waren, die schon eine höhere Affinität zum Bild des informierten und verständigen Verbrauchers aufweisen. Schon das Begehren der hier ausgewählten spezifischen Probanden nach klaren, verständlichen und vergleichbaren Informationen deutet an, dass der Bedarf nach Klarheit und Eindeutigkeit der verbreiteten Produktinformationen noch um einiges wichtiger wird für VerbraucherInnen, die nicht vom Fach sind. Zusammen mit der entwickelten und getesteten PIB-Benchmark wird ein konkreter Lösungsvorschlag unterbreitet, der recht einfach realisierbar ist, sofern die politischen Akteure und die anbietende Finanzwirtschaft dies nur wirklich wollen. 2

3 Keywords: Produktinformation, Finanzdienstleistungen, Verbraucherpolitik, Verbraucherforschung, Institutionenökonomik, Behavioral Economics, Verbraucherfinanzen, Personal Finance JEL: B41, D01, D03, D11, D14, D18 Übersicht 1 Problemlage: Wunsch und Wirklichkeit 2 Mindestanforderungen an Produktinformationen für Finanzdienstleistungen: Keep it simple! 3 Design der Studie: Daten und mehr 4 Empirische Ergebnisse: Kunden wünschen klare, einfache, verständliche und vergleichbare Informationen 5 Quo vadis Kunde und Verbraucherpolitik?: Lösungsansätze 3

4 1 Problemlage: Wunsch und Wirklichkeit Eine Studie der EU kommt zu dem Schluss: There is growing evidence, that consumers often do not obtain suitable advice on financial services. The financial crisis further drew attention to deficiencies in the advice given to consumers at point of sale, leading people to purchase inappropriate products. (SEC(2009) 1251 final, 2). 1 Dabei scheint die Idee so klar wie einfach und überzeugend zu sein: Der Kunde muss auf einen Blick erkennen können: Was sind die Kosten, Rendite und Risiko des Anlageprodukts? 2 Oder: Es darf nicht sein, dass wegen einer falschen Beratung die sicher geglaubte Altersversorgung plötzlich nichts mehr wert ist. Wenn es um Versicherungen, Kredite, Geldanlage oder Altersvorsorge geht, treffen Verbraucherinnen und Verbraucher Entscheidungen, die große Auswirkungen auf Lebensgestaltung und finanzielle Bewältigung späterer Lebenssituationen haben. Klare und vergleichbare Informationen sowie hohe Beratungsqualität sind hier in besonderem Maße erforderlich. 3 Hinlänglich bekannt ist zudem, dass eine transparente und zum Vergleich von Produkten (Finanzdienstleistungen) geeignete Situation nur dann entsteht, wenn verwandte und ökonomisch sehr ähnliche Produkte, also nicht nur diejenige von Banken, vergleichbar reguliert werden. Alle 4 für die Verbraucher und Verbraucherinnen vorgesehenen oder relevanten Finanzprodukte sind also nach den selben Regeln klar, verständlich und vergleichbar mit einer Produktinformation zu versehen. Schaut man jedoch in das Regulierungsgebahren in Deutschland, so fällt als eher verbraucherfeindlich auf, dass gezielt für verschiedene Produktkategorien unterschiedliche Standards gelten, so z.b. für viele Fonds-Produkte andere als für Bank-Produkte und wieder andere für Versicherungs-Produkte oder soweit überhaupt vorhanden für Immobilien oder für solche des grauen Marktes. Es liegt eigentlich im Interesse jedes seriös arbeitenden Finanzunternehmens selbst, den Informations- und Entscheidungsprozess der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Geldanlage und Vorsorge durch klar verständliche und für den Vergleich von Produkten und Anbietern geeignete Produktinformationen ohne werbende Beimischungen oder einseitig wertende Aussagen zu unterstützen, um das eigene Kundenkapital als zentrale Wirtschaftsgröße zu erhalten und zu mehren (Kundenkontakt >> Kundenzufriedenheit >> Kundenloyalität >> Kundenbindung). Ökonomisch betrachtet haben also die anbietenden Banken und Sparkassen, Versicherer und Fonds ein Eigeninteresse an einem funktionierenden Qualitätswettbewerb, in dem die Produktinformationen transparent und vergleichbar sind, damit ungeeignete Produkte und Anbieter schnell erkannt und aussortiert werden. 5 Selbst wenn man bereits mit einer eingeschränkten Informationsmündigkeit und Kenntnis, also z.b. mit einer Vorinformation aus Publikationen der Stiftung Warentest, von Verbraucherzentralen oder von Verbrauchersendungen im Fernsehen und Radio, und damit nach einer grundlegenden Sensibilisierung als Verbraucherinnen und Verbraucher daran geht, Angebote zu Finanzdienstleistungen einzuholen und zu vergleichen, sind deutlich Barrieren erkennbar, eine solche Teilhabe am Wettbewerb überhaupt zu leisten. Die eher größere Zahl von potentiellen Nutzern, die schon diese Sensibilisierung und Vorbildung nicht aufweisen, hat dann noch deutlich geringere Chancen. Es fehlen oft entweder klare Angaben in Euro zu den Kostenkomponenten (z.b. Abschlussund Vertriebskosten, Folgekosten) oder den Risiken oder zur Verfügbarkeit der eingesetzten Finanzmittel oder die Angaben sind aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ver- 1 Zur Problematik der Beratung und Fehlberatung bei Finanzdienstleistungen und konsequente Lösungsmöglichkeiten: Oehler 2010a, 2010b, 2011a, 2011b und die dort zitierte Literatur. Vgl. auch Oehler 2004, 2005a, 2005b, 2006a, 2009a, 2009b. Die folgenden Ausführungen entstammen Oehler 2010a, 2011a. 2 Die deutsche Verbraucherministerin Ilse Aigner; Fundstelle: Versicherungen/AignerFinanzberatungReuters.html; Datum: Die deutsche Verbraucherministerin Ilse Aigner; Fundstelle: Datum: Was mit alle gemeint ist, kann man sich schon an einem einfachen Beispiel verdeutlichen: Fragt ein Verbraucher nach Riester -Produkten bei nur einer Anbietergruppe oder bei nur einem Finanzkonzern, so lassen sich die Produktinformationen für eine Riester -Versicherung nicht vergleichen mit solchen für einen Riester -Sparplan oder einen Riester -Fondssparplan, auch wenn überall Sparkasse x oder Bank y oder Fonds z darauf steht; vgl. Oehler 2009c. 5 Oehler 2006a, Oehler et al. 2009; vgl. auch Grugel, Abteilungsleiter Verbraucherpolitik des BMELV, 2010, 6: Es ist die Aufgabe der Wirtschaft, angemessene und verlässliche Informationen zu den Eigenschaften ihrer Erzeugnisse und Leistungen bereitzustellen (Voraussetzung für die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher). 4

5 ständlich. Die Problematik der empirisch regelmäßig belegten gravierenden Beratungsmängel und ihrer monetären Folgen sprechen eine klare Sprache. 6 Im Fokus der nachfolgend vorgestellten Studie stehen die so genannten Produktinformationsblätter, hier kurz PIBs, die seit 2008 für Versicherungen und seit 2011 für einen Teil anderer Finanzdienstleistungen (Finanzinstrumente gem. WpHG; Fonds-Anteile gem. InvG in drei Varianten) reguliert, aber bereits zuvor zumindest vereinzelt auf der Basis von Empfehlungen einzelner staatlicher oder nicht-staatlicher Einrichtungen oder aus Eigeninitiative von Anbietern eingeführt worden sind (s.u.). Im Zentrum steht dabei insb. die Darstellung der wesentlichen Eigenschaften der Finanzprodukte und ihre Verständlichkeit, daneben aber auch Aufbau und Gestaltung der PIBs und deren Vergleichbarkeit. PIBs sind bis heute auch nach (oder trotz?) der teilweisen Regulierung heftig umstritten. Die Kritik reicht von Bürokratiemonster über Informationschaos bis hin zur Freizeichnung der Anbieter. Während z.b. Reiter vermutet,... die Beipackzettel würden ähnlich wie die Beratungsprotokolle von den Banken dazu benutzt, sich der Haftung zu entziehen... 7, kritisiert die BaFin nach einer Prüfung von PIBs in 2011 u.a. zur Vollständigkeit und Allgemeinverständlichkeit,... gerade Letzteres sei häufig noch nicht der Fall... 8 ; darüber hinaus wird die BaFin in Die Welt mit den Worten zitiert... Die Blätter verfehlen in der jetzigen Form den Zweck des Anlegerschutzes In einer wohl neuen Studie der BaFin mit 130 PIBs (Aktien, Anleihen, Zertifikate), die in der Süddeutschen Zeitung vom ( Mangelhafte Beipackzettel ) zitiert wird, scheint es nicht besser geworden zu sein: Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht, wird mit den Worten zitiert, Ein Großteil wies Mängel auf.... Sie enthalten schwer oder gar nicht verständliche Formulierungen, Risiken würden verschwiegen. Viele Finanzdienstleistungen von Banken, Sparkassen, Versicherungen oder Fonds stellen aus ökonomischer Sicht Vertrauensgüter dar, deren entscheidende Nutzenstiftung sofern überhaupt beurteilbar oder eintreffend oft erst nach Jahren oder Jahrzehnten zu erwarten ist. 10 Für solche Produkte ist typisch, dass oft eine deutliche Divergenz zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, das Leistungsversprechen also oft in ferner Zukunft liegt. Dies betont eindringlich, welch hohe Bedeutung einer verständlichen, verlässlichen und vergleichenden Information zukommt, zu der auch eine Angabe von Risiken oder Verlusten im Klartext und in Euro sowie ein unmissverständlicher Hinweis an prominenter Stelle der (vor)vertraglichen Unterlagen zur Verfügbarkeit gehört. Kunden werden damit erst in die Lage versetzt, sich kritischer mit Finanzprodukten auseinander zu setzen, weil sie jetzt die Informationen dazu (Art und Funktionsweise, Risiken in Euro, erwartete Wertentwicklung abzüglich aller Kosten in Euro, Verfügbarkeit) wahrnehmen können und zu beurteilen vermögen. Sie sollten dann unmittelbar in Euro ablesen können, wann wie viel an Wertzuwachs erwartet wird oder durch Risiken potentiell verloren geht und insb. auch, wie viel Risiko (in Verbindung mit anderen Produkten) schon eingegangen wurde ( Tragfähigkeit und Tragung ). Vor dem Hintergrund der skizzierten Problemlagen ist es daher mehr als naheliegend, genauer nachzuschauen. Auf der Basis von Mindestanforderungen aus Verbrauchersicht zur Klarheit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit werden verfügbare PIBs mit einer Benchmark verglichen, welche nach aktuellen Erkenntnissen der Verbraucherforschung gestaltet wurde. 11 Der empirische 6 Oehler 2009c; vgl. auch die Untersuchungen der Stiftung Warentest. Eine Studie des BMELV spricht ohne nähere Herleitung oder Begründung von einer Schadenssumme von Mrd. Euro ( pdf;jsessionid=1ecff3df30ace5fe7394d8033f0775ea.2_cid181? blob=publicationfile, S. 12) und erwähnt dabei: Allein für ihren Versicherungsschutz geben die deutschen Verbraucher geschätzt 20 Mrd. Euro zu viel aus und versichern dennoch tendenziell das Falsche.. Eine aktuelle Studie zu Versicherungsstornos bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen schätzt den jährlichen Schaden nur für diese Produkte auf 10,7 bis 16,1 Mrd. Euro (107 Mrd. Euro bei 4% Stornoquote p.a., 161 Mrd. Euro bei 6% Stornoquote p.a. in der Dekade von ; vgl. Oehler 2011c). 7 Reiter, J. zitiert nach Günther/Zenefels 2011, Birnbaum, BaFin-Abteilungsleiter für Grundsatzfragen des Anlegerschutzes, zitiert in BaFinJournal 10/2011, 5. 9 Birnbaum, BaFin-Abteilungsleiter für Grundsatzfragen des Anlegerschutzes, zitiert in Die Welt, , Zur Diskussion um Beratung und Vorsorge und die damit verbundene Informations- und Entscheidungssituation für VerbraucherInnen: Oehler 2004, 2006a, 2009c; vgl. auch Oehler et al Vgl. Oehler 2011a. 5

6 Abgleich ausgewählter Produktinformationsblätter mit der entwickelten Benchmark soll dabei insb. zwei Fragestellungen beantworten helfen (s.u.): Erlauben die Produktinformationsblätter einen umfassenden Einblick in die wesentlichen Eigenschaften? Kann es gelingen, anhand der Produktinformationsblätter Finanzprodukte verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen? Im Vordergrund steht dabei die Beurteilung der Darstellung der wesentlichen Eigenschaften der Produkte. Der weitere Aufbau der Studie stellt sich wie folgt dar. Zunächst werden die wesentlichen ökonomischen und rechtlichen Grundlagen zu Produktinformationsblättern skizziert (Abschnitt 2). Anschließend werden das Design der empirischen Untersuchung und die verwendeten Daten näher erläutert (Abschnitt 3). Abschnitt 4 widmet sich den empirischen Ergebnissen und stellt diese in den realen Kontext in Deutschland. Die Studie schließt mit einem Ausblick und Lösungsvorschlägen (Abschnitt 5). 2 Mindestanforderungen an Produktinformationen für Finanzdienstleistungen: Keep it simple! 2.1 Ökonomische Anforderungen Die wesentlichen Eigenschaften von Finanzdienstleistungen 12 finden letztlich Ausdruck in den drei Dimensionen (1) der erwarteten Wertentwicklung abzüglich aller Kosten, jeweils in Euro, (2) der verständlichen, klaren Darstellung wesentlicher Risiken, jeweils in Euro und (3) der transparenten Verfügbarkeit der Finanzmittel, jeweils in Euro pro Zeit, ergänzt um (4) Aspekte des Gesamtzusammenhangs (Portfolioeffekte; weitgehend aber sichtbar als Risikogröße: höheres oder niedrigeres Risiko bei gleicher Wertentwicklung?). Zu den wesentlichen Risikoarten im Kontext der Geldanlage zählen grundsätzlich Marktpreisrisiken und Adressenausfallrisiken sowie ggf. sonstige Risiken. 13 Marktpreisrisiken betreffen Finanzdienstleistungen vor allem in Gestalt von Zins(änderungs)risiken, Aktienkursrisiken, Devisenkursrisiken oder Warenpreisrisiken (für Rohstoffe, Edelmetalle etc.) sowie Inflation. Zu den für Finanzdienstleistungen relevanten Adressenausfallrisiken werden vor allem die klassischen Schuldnerausfallrisiken (teilweiser oder kompletter Ausfall von Zins und/oder Tilgung), aber auch Emittentenrisiken oder Länderrisiken gerechnet. Die moderne verhaltenswissenschaftlich ausgerichtete ökonomische Forschung ( Behavioral Economics & Finance ) 14 kommt längst zum Ergebnis, dass die Vorstellung, einem Anleger im Rahmen einer zeitlich eng begrenzten Anlageberatung in allen Aufklärungsbereichen das notwendige Wissen vermitteln zu können, eher realitätsfremd ist. Vielmehr wird erwartet, dass bereits die Vermittlung des notwendigen Wissens in einem einzigen Bereich zur kognitiven Überforderung unwissender Verbraucher führen könnte. Denn selbst wenn man sich auf wenige Informationen beschränken würde, also z.b. stets weniger als sieben Informationseinheiten offeriert, wovon allein aus Gründen der Praktikabilität kaum auszugehen ist, so bedeutet das nicht, dass Verbraucher 12 Zur Definition und Charakterisierung von Finanzdienstleistungen als Dienstleistungen von Finanzintermediären vgl. Oehler 2006a und b, 2011a. Die folgenden Ausführungen entstammen Oehler 2010a, 2011a. 13 Vgl. Bühler 1998, vgl. auch Oehler 2011a, Oehler/Unser Vgl. Oehler 1992, 1995; vgl. auch Oehler/Reisch

7 diese Informationen auch permanent im Gedächtnis behalten würden. Die menschliche Fähigkeit der Informationsspeicherung ist zudem wesentlich vom Ausmaß des Memorierens und/oder der Verarbeitungstiefe der Informationen abhängig, d.h. z.b. davon, wie intensiv sich der Entscheider mit einem Problem auseinandersetzt ( information overload ). Hinzu kommen gut bekannte Phänomene wie die Art und Weise und die Reihenfolge der Darstellung von Informationen (das sog. framing ), die Verfügbarkeit früherer Informationen (die sog. availability ) oder die Einstufung von Informationen als relevant in Abhängigkeit von bisherigen Erfahrungen (die sog. representativeness ). 15 Die anbietende Wirtschaft hat grundsätzlich auf den ersten Blick ein Eigeninteresse an der Abgabe der erforderlichen Informationen (s.o.). Sie sollte als Spezialistin mehr Kenntnisse, Erfahrungen und Problemlösungspotential besitzen und so die Informations- und Entscheidungsprobleme der Verbraucher abbauen. Auf den zweiten Blick wird aber mit dieser Delegation erkauft, dass Verbraucher nun ihrerseits wieder die Qualität der Information nach Inhalt (fachlich) und nach Aufbau/Gestaltung (sprachlich/didaktisch) einschätzen müssen, da Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Folgen der Entscheidungen meist selbst asymmetrisch stärker betroffen sein dürften als die Anbieter. Diese Problematik lässt sich jedoch nur durch Vergleichsprozesse unter Transparenz einigermaßen lösen, wobei dafür staatliche oder selbstregulierende Vorgaben/Standards notwendig werden, die zu überwachen sind (Monitoring). Solche vereinfachten, standardisierten und damit verständlichen und vergleichbaren Informationen werden heute als Produktinformationsblätter oder neudeutsch als Key Investor Information (KII) oder Key Investor Information Documents (KID) bezeichnet, in Anlehnung an das Gesundheitssystem aber auch als Beipackzettel. Diese Informationen werden im gesamten Kontext der Anlageberatung oder Finanzvermittlung 16 in allen Phasen relevant, also nicht nur in der Exploration und Aufklärung, sondern insb. auch in der Empfehlung. Im Ergebnis sollen Verbraucherinnen und Verbraucher befähigt werden, eine interessengerechte Anlageentscheidung zu treffen. Der Einsatz standardisierter Produktinformation ist also eng mit dem Nutzen der Anlageberatung verknüpft. 17 Die Gestaltung und spätere regelmäßige aufsichtliche Überprüfung der Produktinformationsblätter für Finanzdienstleistungen sollte sich ganz praktisch an der Nutzenstiftung für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausrichten (Orientierungshilfe bei der Produktwahl). Hierzu gehören natürlich zunächst die pure Verständlichkeit und die bereits angesprochene Vergleichsmöglichkeit zwischen verwandten Produkten und/oder zwischen verschiedenen Anbietern, also die Eignung eines Produktinformationsblattes nach Aufbau und Gestaltung (sprachlich/didaktisch). Als zweite wesentliche Dimension kommt der Inhalt hinzu, also, dass ein Beipackzettel über alle wesentlichen Eigenschaften eines Geldanlageproduktes informieren soll, insb. über die erwartete Wertentwicklung abzüglich aller Kosten, die Risiken, die Verfügbarkeit und ggf. Portfolioeffekte (fachlich). 18 Zu fragen ist also im Sinne der Erkenntnisse der Behavioral Economics insbesondere 19 Verständlichkeit: Erlauben die vorhandenen Produktinformationsblätter für die jeweiligen Geldanlageprodukte Verbraucherinnen und Verbrauchern einen umfassenden Einblick in die wesentlichen Eigenschaften (erwartete Wertentwicklung abzüglich aller Kosten, Risiken, Verfügbarkeit, Portfolioeffekte) der Finanzprodukte sowohl nach Inhalt (fachlich) als auch nach Aufbau und Gestaltung (sprachlich/didaktisch)? [z.b.: Äußere Gestaltung und Layout, verständliche Sprache, Umfang/Menge, Trennung von Sachinformationen, wertenden Aussagen und Anbieter-/Produktwerbung]. 15 Vgl. Oehler 1992, 1995; vgl. auch Oehler/Reisch Finanzvermittler als Arbeitssynonym für alle Verkäufer, Berater, Mittler, Makler etc.; vgl. Oehler 2010a. 17 Oehler 2010a, 2011a. 18 Steuerliche Aspekte sind dagegen mit Einführung der Abgeltungssteuer eher zu vernachlässigen, abgesehen von den steuerlichen Anreizen bei der Riester -Förderung. 19 Oehler 2010a, 2010b, 2011a, 2011b. Vgl. auch Oehler 2004, 2005a, 2005b, 2006a, 2009a, 2009b. 7

8 Vergleich: Kann es Verbraucherinnen und Verbrauchern gelingen, anhand der Produktinformationsblätter grundsätzlich identische oder nahe verwandte Geldanlageprodukte verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen und könnte dies auch für ähnliche Finanzprodukte des selben Anbieters oder verschiedener Anbieter gelingen? [z.b.: Erwartete Wertentwicklung abzüglich aller Kosten in Euro, verständliche, klare Darstellung wesentlicher Risiken in Euro, transparente Verfügbarkeit der Finanzmittel, Aspekte des Gesamtzusammenhangs (Portfolioeffekte)]. Solche vereinfachten, standardisierten und damit verständlichen und vergleichbaren Informationen zu Finanzdienstleistungen bedeuten im Sinne der Behavioral Economics eine Strategie der Vereinfachung ( weniger ist mehr! ; keep it simple! ). Sie lässt einen hohen Gewinn für Verbraucherinnen und Verbraucher und für seriöse Anbieter allein schon deswegen erwarten, weil so erst ein kommunikativer Austausch und damit eine wichtige Voraussetzung für Vertrauen und ggf. die Rückgewinnung von Vertrauen im Bereich Verbraucherfinanzen / Personal Finance möglich wird ( win win -Situation, gemeinsame Sprache ). Kunden werden damit erst in die Lage versetzt, sich kritischer mit Finanzprodukten auseinander zu setzen, weil sie jetzt die Informationen dazu (Art und Funktionsweise, erwartete Wertentwicklung abzüglich aller Kosten in Euro, Risiken, Verfügbarkeit) wahrnehmen können und zu beurteilen vermögen. Sie können dann unmittelbar in Euro ablesen, wann wie viel an Wertzuwachs erwartet wird oder durch Risiken potentiell verloren geht und insb. auch, wie viel Risiko schon eingegangen wurde ( Tragfähigkeit und Tragung ). 2.2 Ausgewählte rechtliche Regelungen Finanzinstrumente gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wie Aktien, Anleihen, Zertifikate oder Derivate 31 Absatz 3 Satz 1 WpHG schreibt für die dort geregelten Finanzprodukte vor, dass Anbieter ihren Kunden... rechtzeitig und in verständlicher Form Informationen zur Verfügung... stellen, die angemessen sind, damit Kunden nach vernünftigem Ermessen die Art und die Risiken der ihnen angebotenen oder von ihnen nachgefragten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen verstehen und auf dieser Grundlage ihre Anlageentscheidungen treffen können. Die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) führt in 5 dazu weiter aus. Man könnte auf den ersten Blick auf die Idee kommen, damit sei die in Abschnitt 1 eingeführte und aus ökonomischer Sicht in Abschnitt 2.1 fundierte Problematik der kundengerechten Produktinformation vollkommen ausreichend geregelt, auch, weil seriöse Anbieter selbst ein Interesse an solcher Art Produktinformation haben müssten, um Kunden nachhaltig zu binden. Auf den zweiten Blick scheinen aber selbst die politischen Entscheidungsträger nicht davon auszugehen, dass die zitierte Regulierung ausreichend ist: Mit dem am vom Deutschen Bundestag beschlossenen und am im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes wurde das WpHG zunächst in 31 mit dem Absatz 3a ergänzt: Im Falle einer Anlageberatung ist dem Kunden rechtzeitig vor dem Abschluss eines Geschäfts über Finanzinstrumente ein kurzes und leicht verständliches Informationsblatt über jedes Finanzinstrument zur Verfügung zu stellen, auf das sich eine Kaufempfehlung bezieht. Die Angaben in den Informationsblättern nach Satz 1 dürfen weder unrichtig noch irreführend sein und müssen mit den Angaben des Prospekts vereinbar sein. Hierzu sei nur angemerkt, dass unverständlich ist, warum sich Satz 1 nur auf eine Kaufempfehlung bezieht und nicht generell regelt. Zudem überrascht Satz 2, da Unrichtigkeit und Irreführung gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen werden müssen. Besonders auffällig ist zu- 8

9 dem, dass es der neu eingefügte 31a (Kunden) Anbietern erlaubt, die vorgeschriebene Produktinformation dadurch zu vermeiden, indem sie einen Kunden nicht als Privatkunden definieren. Die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) führt im neuen 5a zur Produktinformation weiter aus: Das... zur Verfügung zu stellende Informationsblatt darf bei nicht komplexen Finanzinstrumenten im Sinne des 7 nicht mehr als zwei DIN-A4- Seiten, bei allen übrigen Finanzinstrumenten nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten, umfassen. Es muss die wesentlichen Informationen über das jeweilige Finanzinstrument in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise so enthalten, dass der Kunde insbesondere 1. die Art des Finanzinstruments, 2. seine Funktionsweise, 3. die damit verbundenen Risiken, 4. die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen und 5. die mit der Anlage verbundenen Kosten einschätzen und mit den Merkmalen anderer Finanzinstrumente bestmöglich vergleichen kann. Das Informationsblatt darf sich jeweils nur auf ein Finanzinstrument beziehen und keine werbenden oder sonstigen, nicht dem vorgenannten Zweck dienenden Informationen enthalten. Das Informationsblatt kann auch als elektronisches Dokument zur Verfügung gestellt werden. Hier fällt besonders auf, dass vermieden worden ist, klare Angaben in Euro zu regeln, damit ein guter Vergleich ohne irreführende Prozentangaben möglich wird. Anteile an inländischen Investmentvermögen, Anteile an ausländischen Investmentvermögen, EU-Investmentanteile Der neue 31 Absatz 3a Satz 3 WpHG regelt für Investmentfonds-Anteile abweichend zu den oben genannten Finanzprodukten separat, trotz großer Verwandtschaft im ökonomischen Sinne: An die Stelle des Informationsblattes treten bei Anteilen an inländischen Investmentvermögen die wesentlichen Anlegerinformationen nach 42 Absatz 2 des Investmentgesetzes, bei ausländischen Investmentvermögen die wesentlichen Anlegerinformationen nach 137 Absatz 2 des Investmentgesetzes sowie bei EU-Investmentanteilen die wesentlichen Anlegerinformationen, die nach 122 Absatz 1 Satz 2 des Investmentgesetzes in deutscher Sprache veröffentlicht worden sind. Hier ist anzumerken, dass offenbar das Währungsrisiko vergessen worden ist. Die Stiftung Warentest urteilt (Finanztest 10/2011, 43): Der... Beipackzettel... muss also nachgebessert werden. Nur dann können sich Anleger schnell, leicht und verständlich... informieren.. Eine Panne, die im Rahmen einer evidenzbasierten, modernen Verbraucherpolitik doch vermeidbar sein müsste. Versicherungen Die Regulierungsverwirrung wird nahezu komplett, wenn man bedenkt, dass Versicherungsprodukte zuvor schon separat zu den nahe verwandten Finanzprodukten (oben) reguliert wurden und zwar mit der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) vom ; 4 (Produktinformationsblatt): Ist der Versicherungsnehmer ein Verbraucher, so hat der Versicherer ihm ein Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen, das diejenigen Informationen enthält, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Versicherungsvertrages von besonderer Bedeutung sind. Informationen im Sinne des Absatzes 1 sind: 1. Angaben zur Art des angebotenen Versicherungsvertrages; 2. eine Beschreibung des durch den Vertrag versicherten Risikos und der ausgeschlossenen Risiken; 3. Angaben zur Höhe der Prämie in Euro, zur Fälligkeit und zum Zeitraum, für den die Prämie zu entrichten ist, sowie zu den Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung; 4. Hinweise auf im Vertrag enthaltene Leistungsausschlüsse; 5. Hinweise auf bei Vertragsschluss zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung; 6. Hinweise auf während der Laufzeit des Vertrages zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung; 7. Hinweise auf bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachtende Obliegenheiten und die Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung; 8. Angabe von Beginn und Ende des Versicherungsschutzes; 9. Hinweise zu den Möglichkeiten einer Beendigung des Vertrages.... Die nach den Absätzen 1 und 2 mitzuteilenden Informationen müssen in übersichtlicher und verständlicher Form knapp dargestellt werden; der Versicherungsnehmer ist darauf hinzuweisen, dass die Informationen nicht abschließend sind.. Zu einer evidenzbasierten, modernen Verbraucherpolitik hätte gehört, hier 9

10 zunächst eine unabhängige Evaluierung erstellen zu lassen, bevor man die Regulierung verwandter Bereiche wie der PIBs für einige Finanzprodukte angeht. Von einer solchen empirischen Bewertung des seit 2008 geltenden Regelwerks hätten sowohl Nachfrager als auch Anbieter profitieren können. Damit wird aber des Weiteren klar, dass z.b. keine regulierten PIBs für ausgesprochen beliebte und häufig nachgefragte Finanzprodukte wie Tagesgeld, Termingeld oder Sparformen existieren. Dies ist ausgesprochen kritisch zu beurteilen angesichts deutlicher Informationsmängel und Verschleierungspraktiken im Anbieteralltag. Die Süddeutsche Zeitung hat, ähnlich wie mehrfach die Stiftung Warentest, zuletzt in einem Artikel vom ( Zins-Tricks der Banken ) eindrücklich auf die durch verpflichtende Klartext-PIBs gut vermeidbaren Fallen hingewiesen, nämlich den Girokonto-Trick, den Wertpapierdepot-Trick, den Befristungs-Trick, den Staffel-Trick oder den Zinseszins-Trick. Das Gros der Anleger und Sparer scheint hier aus Sicht der politischen Entscheidungsträger nicht schützenswert zu sein. 3 Design der Studie: Daten und mehr Die empirische Untersuchung der PIBs orientiert sich an den Mindestanforderungen, die oben in Abschnitt 2 näher erläutert worden sind. Im Vordergrund steht dabei ganz praktisch die Nutzenstiftung für die Verbraucherinnen und Verbraucher, also insb. die Orientierungshilfe bei der Produktwahl. Hierzu gehören natürlich zunächst die pure Verständlichkeit und die bereits angesprochene Vergleichsmöglichkeit zwischen verwandten Produkten und/oder zwischen verschiedenen Anbietern, also die Eignung eines PIB nach Aufbau und Gestaltung (sprachlich/didaktisch). Als zweite wesentliche Dimension kommt der Inhalt hinzu, also, dass ein Beipackzettel über alle wesentlichen Eigenschaften eines Finanzprodukts informieren soll, insb. über die erwartete Wertentwicklung in Euro abzüglich aller Kosten in Euro, die Risiken in Euro, die Verfügbarkeit in Euro pro Zeit und ggf. Portfolioeffekte (fachlich). Anders als in den zumindest rudimentär bekannt gewordenen Studien z.b. der BaFin (s.o.) oder auch des Vzbv (2010) wird in der vorliegenden Studie nicht von einem Expertengremium einer Finanzaufsicht oder einer Verbraucherorganisation geprüft, inwieweit die PIBs inhaltlich verständlich und nützlich sind. Vielmehr werden die direkt betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher einbezogen. In einem ersten, jetzt hier publizierten Abschnitt der Studie wurden Studierende der Betriebswirtschaftslehre zu einem Test ausgewählter PIBs eingeladen, die entweder in einem spezialisierten zweiten Studium immatrikuliert sind (Master Betriebswirtschaftslehre, Modul Finance) oder aber bereits in ihrem Studium fortgeschritten sind (Bachelor Betriebswirtschaftslehre, Modul Finance). Die empirische Untersuchung wurde aktuell im Sommersemester 2011 an der Universität Bamberg durchgeführt. Die Stichprobe der Studierenden umfasst solche aus ganz Deutschland, die in Bamberg einen Studienplatz erhalten haben, der vorherige Bildungsabschluss (Abitur, Bachelor) wurde also häufig nicht in Franken oder Bayern erworben. Die BWL-Studierenden im Modul Finance können grundsätzlich als Probanden gelten, die mit Finanzprodukten affiner sind als der Durchschnitt der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dies ist für diese Projektphase beabsichtigt, da man sich mit der grundsätzlich informierteren Position insb. der Masterstudierenden dem in der Verbraucherpolitik oft gepflegten Leitbild des informierten Verbrauchers annähert. 20 In einem späteren Projektschritt ist grundsätzlich vorgesehen, weitere Verbraucherinnen und Verbraucher jenseits dieses Samples einzubeziehen, um einen möglichen Kontrast zu erhalten. Der empirische Test ausgewählter PIBs und der Benchmark wurde als beobachtete schriftliche Befragung mit offenen und geschlossenen Items durchgeführt. Es wurden auch bisherige Erfahrungen mit PIBs erfragt. Die vergleichende Bewertung der ausgewählten PIBs folgte immer der 20 Zur Diskussion verbraucherpolitischer Leitbilder vgl. z.b. Micklitz/Oehler et al

11 selben Grundstruktur: zu jedem der untersuchten Finanzprodukte wurden je zwei PIBs von Anbietern zusammen mit der selbst entwickelten Benchmark vorgelegt, insgesamt lagen jedem Probanden also 3 PIBs je Produkt zum Vergleich vor. Die Bewertung fand über 15 Items (s.u.) mit der Schulnotenskala von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft) statt. Zusätzlich war eine abschließende Rangreihung der jeweils drei PIBs anzugeben. Die im Test verwendeten PIBs wurden im ersten Halbjahr 2011 von Anbietern gewonnen, die diese im Internet veröffentlichten, immer noch eher eine Seltenheit. Dabei wurde ein Anbieter über alle Produktlinien durchgehend verwendet, da er nach eigenen Angaben seine PIBs nach dem Muster des BMELV ausrichtet. Reiter 21 kritisiert als... nachteilig für den Verbraucher, dass er den Beipackzettel in der Regel erst im Rahmen der Beratung oder bei Vertragsabschluss erhalten würde. Damit sei eine sorgfältige Prüfung des Produkts anhand des Produktinformationsblattes nicht mehr möglich..... Und auch die BaFin spricht sich inzwischen dafür aus 22,... dass die Institute ihre Informationsblätter online veröffentlichen sollten. So könne der Anleger bereits vor der Beratung in Ruhe zu Hause vergleichen..... Dem ist nichts hinzuzufügen, seriöse Anbieter dürften auch keine Scheu haben, im Internet ihre PIBs frei zugänglich zu publizieren. Insgesamt wurden ca. 160 Probanden befragt (115 Masterstudierende, 44 Bachelorstudierende). Jeder Masterstudierende nahm im Abstand von ca. 3 Wochen an zwei verschiedenen Befragungen teil, die sich nach der jeweiligen Produktkategorie unterschieden (siehe unten). Die Bachelorstudierenden wurden ein Mal bzgl. einer Produktkategorie befragt (ein XTF, siehe unten). Damit ergeben sich insgesamt mehr als 270 Datenpunkte, 230 davon im Master. Zu folgenden Finanzdienstleistungen wurden PIBs von je 2 Anbietern mit der entwickelten Benchmark (vgl. oben und Abschnitt 2, Mindestanforderungen) den Probanden zum Vergleich vorgelegt. Die Auswahl der jeweiligen Finanzdienstleistung ging zunächst davon aus, dass zumindest ein Produkt aus dem Grundversorgungsbereich (vgl. Oehler 2011a) dabei sein sollte (Festgeld), auch wenn die Politik dafür ein PIB nicht für notwendig hält. Hinzu kommen einfache Produkte der Risikobeimischung (XTFs, Anleihe) und auch solche, die in den letzten Jahren nach dem Platzen der dot.com bubble Investments in Aktien stärker abgelöst haben, zumindest im Kontext des provisionsgetriebenen Finanzverkaufs (offene Immobilienfonds). Zwei verschiedene offene Immo-Fonds: hausinvest, ISIN: DE ; mit PIBs eines Anbieters und des Emittenten selbst 23. grundbesitz europa, ISIN: DE ; mit PIBs eines Anbieters und des Emittenten selbst 24. Zwei verschiedene XTFs, also börsengehandelte Investmentfonds auf einen Aktienindex: ishares DAX (DE), ISIN: DE ; mit PIBs eines Anbieters und des Emittenten selbst 25. ComStage ETF DAX TR, ISIN: LU ; mit PIBs eines Anbieters und des Emittenten selbst 26. Festgeld (Termingeld), mit PIBs zweier Anbieter. Anleihe: 3,50 % BNP Paribas 11/16, ISIN: XS ; mit PIBs zweier Anbieter. 21 Reiter, J. zitiert nach Günther/Zenefels 2011, Birnbaum, BaFin-Abteilungsleiter für Grundsatzfragen des Anlegerschutzes, zitiert in BaFinJournal 10/2011, Verwendet wurde eine Produktbeschreibung, die auf der Homepage verfügbar war. 24 Verwendet wurde ein Fondsporträt, das auf der Homepage verfügbar war. 25 Verwendet wurde eine Produktbeschreibung, die auf der Homepage verfügbar war, sowie der vereinfachte Verkaufsprospekt. 26 Verwendet wurde eine Produktbeschreibung, die auf der Homepage verfügbar war, sowie der vereinfachte Prospekt. 11

12 4 Empirische Ergebnisse: Kunden wünschen klare, einfache, verständliche und vergleichbare Informationen Die nachfolgend erörterten Auswertungen zum im Vorkapitel skizzierten Design der empirischen Untersuchung beziehen sich auf die 230 Datenpunkte der Befragung der Master-BWL-Studierenden mit Modul Finance. Auf der Basis von Mindestanforderungen aus Verbrauchersicht zur Klarheit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit werden verfügbare PIBs mit einer selbst entwickelten Benchmark verglichen, welche nach aktuellen Erkenntnissen der Verbraucherforschung gestaltet wurde. 27 Der empirische Abgleich ausgewählter Produktinformationsblätter mit der entwickelten Benchmark soll dabei insb. zwei Fragestellungen beantworten helfen (s.o.): Erlauben die Produktinformationsblätter einen umfassenden Einblick in die wesentlichen Eigenschaften? Kann es gelingen, anhand der Produktinformationsblätter Finanzprodukte verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen? Die weiteren Auswertungen werden für die vier Produktlinien durchgeführt, also für die XTFs, das Festgeld, die Anleihe und die offenen Immo-Fonds. Hierzu liegen zu den beiden erstgenannten jeweils ca. 80 Datenpunkte und zu den beiden anderen Produkten je 34 Datenpunkte vor. Auf der genannten Schulnotenskala wurde jedes PIB einzeln bewertet. Im Vordergrund steht dabei die Beurteilung der Darstellung der wesentlichen Eigenschaften der Produkte. 4.1 Wesentliche Eigenschaften Die Probanden konnten im Vergleich der jeweils drei PIBs eine Bewertung zu den wesentlichen Eigenschaften anhand von insgesamt acht Items abgeben, und zwar zu(r) Darstellung der Art und Funktionsweise des Finanzprodukts,... Darstellung aller wesentlichen Risiken des Finanzprodukts,... Darstellung der Wertentwicklung/Rendite des Finanzprodukts,... Darstellung der Kosten des Finanzprodukts,... Darstellung der Verfügbarkeit der Finanzmittel und der Folgen,... Nennung von Wechselwirkungen (Portfolioeffekt),... Szenarien/Alternativen der Wertentwicklung und Risiken,... Kurzzusammenfassung der Informationen, auch in Euro. Die weitere Auswertung nimmt eine Gesamtanalyse über diese Items vor 28 und fokussiert anschließend auf jene Aspekte, über die in der bisherigen Praxis eher rudimentär informiert wird (vgl. Abschnitte 1 und 2), nämlich die Darstellung wesentlicher Risiken, die Szenarien zur Wertentwicklung und zu Risiken sowie die Kurzzusammenfassung in Euro. Alle Produktlinien in gemeinsamer Einschätzung Eine Gesamtauswertung über alle genannten Produktlinien hinsichtlich der Darstellung der wesentlichen Eigenschaften in den jeweiligen PIBs kommt zu dem Ergebnis, dass die wesentlichen Eigenschaften jeweils mit Abstand am besten in der selbst entwickelten Benchmark wiedergege- 27 Vgl. Oehler 2011a. 28 Die 8 Items wurden dabei ungewichtet zusammengefasst. 12

13 ben werden. 29 Die Benchmark erhält im Durchschnitt die Note gut, während die beiden anderen PIBs der Anbieter/Emittenten jeweils nur mit der Note befriedigend abschneiden. Dies gilt insb. auch für die beiden wichtigen Einzelkriterien der Darstellung aller wesentlichen Risiken und der kurzgefassten Angaben, auch in Euro. Der Vorsprung der Benchmark im Vergleich zu den PIBs der Anbieter wird noch wesentlich deutlicher, wenn man auf das Kriterium der Darstellung wesentlicher Eigenschaften hinsichtlich der Zukunft achtet. Gefragt war nach einer Beurteilung, inwieweit die PIBs zukunftsbezogen Eigenschaften nach verschiedenen Entwicklungen oder Szenarien darstellen, die Benchmark verwendete dazu die üblichen drei Ausprägungen normal, schlecht und gut 30. Während das Benchmark-PIB weiterhin mit gut beurteilt wird, fallen hier die Anbieter-PIBs auf ausreichend zurück. Einzelne Produktlinien Festgeld Entsprechend den oben genannten rechtlichen Rahmenbedingungen wurde es seitens der politischen Entscheidungsträger nicht als notwendig angesehen, für scheinbar einfache Produkte wie Tagesgeld oder Festgeld sowie Sparpläne ein Produktinformationsblatt vorzusehen. Die in Abschnitt 2 kurz erörterten Problemlagen haben aber verdeutlicht, dass gerade auch hier nicht von Einfachheit ausgegangen werden kann (z.b. sog. Zins-Tricks ); dies gilt grundsätzlich auch für Konten und Karten. Es passt aber ins Bild, dass auch dem Muster des zuständigen Bundesministeriums (BMELV) eine zentrale Risikogröße, nämlich das Zins(änderungs)risiko fehlt, und dies angesichts der Realität, in der Zinsprodukte zur favorisierten Anlageform der Deutschen gehören. Die Analyseergebnisse zu den untersuchten PIBs zum Produkt Festgeld zeigen deutlich, wie wichtig auch hier eine Regulierung wäre. Schon bei der Darstellung der wesentlichen Eigenschaften des doch angeblich so einfachen Produkts schneiden die Anbieter-PIBs gerade einmal mit befriedigend ab, die Benchmark dagegen mit gut. Dabei sticht besonders ins Auge, dass sich beim Kriterium der Darstellung der wesentlichen Risiken, der Abstand zur Benchmark noch vergrößert und bei der Darstellung der alternativen Entwicklungen ein Anbieter sogar nur ausreichend in diesem Standardprodukt erreichen kann. Anleihe Noch deutlicher wird das Ergebnis beim zweiten untersuchten Zinsprodukt, einer Anleihe. Auch hier kommen die Anbieter-PIBs über ein (knappes) befriedigend nicht hinaus, bei den bes. sensiblen Kriterien wie der Darstellung der alternativen Entwicklungen der Rendite und der Risiken landen die Anbieter-PIBs durchweg nur bei ausreichend. XTFs Auch bei den beiden eher einfach strukturierten Produkten der XTFs, mit deren Hilfe grundsätzlich kostengünstig und diversifizierend eine aktienmarktorientierte Risikobeimischung von Anlageportfolios erreicht werden kann, ändert sich in der Ergebnistendenz der Einschätzung der Probanden, wie sie von den beiden Zinsprodukten bereits berichtet wurde, kaum etwas. Beide Anbieter-PIBs schneiden (knapp) mit befriedigend ab (Benchmark gut ), wenn es um die Darstellung der wesentlichen Eigenschaften geht. Hinsichtlich des sensiblen Kriteriums der Darstellung aller wesentlichen Risiken fällt ein Emittent mit einem ausreichend auf. 29 Verwendet werden die Mediane, da Schulnoten ordinalskaliert sind. Soweit nicht abweichend berichtet wird, sind diese und die folgenden Ergebnisse signifikant auf dem 1%-Niveau, jeweils nach nicht-parametrischem Wilcoxon-Mann-Whitney-Test. Eine Verwendung der Mittelwerte und parametrischer t-tests führt nur zu geringfügigen Abweichungen im Vergleich zur Verwendung der Mediane; aufgrund der Ordinalskalierung werden nur die Mediane berichtet. 30 Vgl. Oehler 2011a. 13

14 Offene Immobilienfonds In den Jahren nach dem Platzen der dot.com bubble wurde im provisionsgetriebenen Verkauf längere Zeit auf offene Immobilienfonds gesetzt, gerade auch im Retail-Geschäft. Die dabei gerne als eher risikoarm titulierte Anlage wurde nicht überraschend in jüngerer Zeit aber als stärker risikobehaftet enttarnt, allein die Fonds-Stilllegungen und Fonds-Schließungen sprechen eine deutliche Sprache. Eigentlich verwundert es daher nicht, dass schon bei der Darstellung der wesentlichen Eigenschaften dieses Produkts die Anbieter-PIBs gerade einmal mit (knapp) befriedigend abschneiden, die Benchmark dagegen mit gut. Hinsichtlich des sensiblen Kriteriums der Darstellung aller wesentlichen Risiken fallen die jeweiligen Emittenten mit einem ausreichend auf. 4.2 Aufbau und Gestaltung Die Probanden konnten im Vergleich der jeweils drei PIBs eine Bewertung zu Aufbau und Gestaltung anhand von insgesamt vier Items abgeben, verständliche Sprache,... Lesbarkeit der Informationen,... ausreichende Anzahl an Informationen,... objektive Darstellung / keine Werbung. Die weitere Auswertung nimmt eine Gesamtanalyse über diese Items vor 31. Insgesamt über alle Produktlinien erreicht das Benchmark-PIB ein klares gut über die 4 genannten Kriterien, die jeweiligen Anbieter-PIBs erreichen nur ein knappes gut mit der Tendenz zu befriedigend. In den einzelnen Produktlinien gelingt es dem jeweiligen PIB eines Anbieters teilweise, mit dem Benchmark-PIB gleichzuziehen (offener Immo-Fonds hausinvest), das jeweilige PIB schneidet hinsichtlich Aufbau & Gestaltung jeweils leicht besser ab als das der mituntersuchten Konkurrenz. 4.3 Verständlichkeit und Vergleichbarkeit Die Probanden konnten im Vergleich der jeweils drei PIBs ein Gesamturteil darüber abgeben, ob die Informationen insgesamt verständlich waren. Auf der genannten Schulnotenskala wurde jedes PIB einzeln bewertet. Über alle untersuchten Produktlinien betrachtet, schneiden die PIBs der Benchmark und eines Anbieters mit gut, die der anderen Anbieter mit befriedigend ab. In den einzelnen Produkten differiert das Bild aber etwas, allerdings sind einige Fallgruppen auch relativ klein. Ein ähnliches Ergebnis der Untersuchung ergibt sich für die Einschätzung, inwieweit die untersuchten PIBs zum Vergleich von Produkten geeignet sind. Über alle untersuchten Produktlinien betrachtet, schneiden die PIBs der Benchmark und eines Anbieters mit gut, die der anderen Anbieter mit befriedigend ab. In den einzelnen Produkten differiert das Bild aber etwas, allerdings sind einige Fallgruppen auch relativ klein. 31 Die 4 Items wurden dabei ungewichtet zusammengefasst. 14

15 4.4 Rangreihung der PIBs insgesamt (Gesamturteil) Die Probanden konnten im direkten Vergleich der jeweils drei PIBs entwickelte Benchmark sowie je zwei Anbieter ein Gesamturteil darüber abgeben, welches PIB am besten geeignet erscheint, um eine Anlageentscheidung zu treffen. Rang 1 bedeutet den höchsten Rang im Vergleich; die Probanden mussten den jeweiligen PIB-Namen bei den 3 möglichen Rangstufen selbst eintragen. Ausgewertet wird der Median. Über alle Produktlinien zusammen erreichen die Benchmark-PIBs mit Abstand Rang 1, gefolgt von den PIBs eines Anbieters auf Rang 2 und dem jeweiligen anderen Emittenten/Anbieter auf Rang 3. Die entwickelte Benchmark erreicht insgesamt in mehr als 70% aller Fälle (Datenpunkte) Rang 1. Bei den einzelnen Produktlinien differiert das Bild nur hinsichtlich der Emittenten/Anbieter, nicht bezüglich der Benchmark. 4.5 Fazit Die Bewertung der Benchmark-PIBs und der Anbieter-PIBs zu den vier verschiedenen Produktlinien zeigt kurzgefasst zwei wesentliche Ergebnisse. Zum einen offenbaren sich Schwachpunkte der Anbieter-PIBs gerade im sensiblen, für VerbraucherInnen so wichtigen Bereich der Darstellung der wesentlichen Eigenschaften der Produkte, insb. der Darstellung aller wesentlichen Risiken, der Information über alternative zukünftige Entwicklungen der Rendite und des Risikos sowie zu Informationen in einer kurzen Zusammenfassung, auch in Euro. Schwerer wiegt dabei, dass gerade bei den eher komplexeren Produkten wie offenen Immo-Fonds die PIB-Qualität der Anbieter/Emittenten schlechter bewertet wird. Bei Aufbau & Gestaltung sowie bei Verständlichkeit und Eignung zum Vergleich sind insgesamt gute Ergebnisse zu attestieren, die PIBs eines Anbieters liegen näher an der Benchmark als die PIBs anderer untersuchter Anbieter/Emittenten. Beide Ergebnisse sollten zudem vor dem Hintergrund gesehen werden, dass hier als Probanden BWL-Studierende eingesetzt waren, die schon eine höhere Affinität zum Bild des informierten und verständigen Verbrauchers aufweisen. Damit zeigt sich einmal mehr, dass die bisherige Regulierung zwar sicherlich einen Schritt in die richtige Richtung zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit unternommen hat, aber bei der entscheidenden inhaltlichen Information für VerbraucherInnen noch klar weiter gearbeitet werden muss. Schon das Begehren der hier ausgewählten spezifischen Probanden nach klaren, verständlichen und vergleichbaren Informationen deutet an, dass der Bedarf nach Klarheit und Eindeutigkeit der verbreiteten Produktinformationen noch um einiges wichtiger wird für VerbraucherInnen, die nicht vom Fach sind. 15

16 5 Quo vadis Kunde und Verbraucherpolitik?: Lösungsansätze Diese Studie hatte u.a. zum Ziel, mit der Entwicklung einer nachvollziehbaren, verständlichen und inhaltlich transparenten Benchmark für Produktinformationen (PIBs) zu zeigen, welches aktuell große Entwicklungspotential im Markt für Finanzdienstleistungen darin besteht, einfache, nachvollziehbare und für die VerbraucherInnen tatsächlich nützliche Produktinformationen bereitzustellen, eigentlich ein Anliegen jedes seriösen Anbieters. Es wurde bereits weiter oben festgehalten, dass allein schon die mangelnde rechtzeitige Publikation der PIBs außerhalb konkreter Beratungsangebote einen schweren Mangel der bestehenden Regulierung darstellt. Die hier untersuchten Anbieter zeichnen sich daher immerhin schon einmal dadurch aus, dass man PIBs zu ihren Produkten auch ohne Beratungsangebote finden konnte. Hinzu kommt die extrem zersplitterte Regulierung zu Produktinformationen für Finanzdienstleistungen, die aus Kundensicht zur Lösung verwandter Problemlagen dienen sollen. Ein konkreter Lösungsvorschlag ist aber gar nicht schwer, sofern die politischen Akteure dies nur wirklich wollen: Alle Anbieter, unabhängig von ihrem Unternehmenssitz, die in Deutschland eine Finanzdienstleistung verkaufen wollen, sind verpflichtet, unabhängig vom Kaufzeitpunkt öffentlich zugänglich zu allen ihren Finanzdienstleistungen eine standardisierte Produktinformation bereitzustellen. Dies gilt einheitlich für alle Finanzdienstleistungen von Banken, Sparkassen, Investmentfonds, Versicherungen sowie allen gleichgestellten Anbietern. Seitens der zuständigen Finanzaufsicht oder beauftragter Dritter, z.b. der Stiftung Warentest, werden konkrete standardisierte PIB-Muster vorgegeben, von denen grundsätzlich nicht abgewichen werden darf. Solche Muster sollten sich durchaus an best-practice -Beispielen orientieren, wie sie in dieser Studie aufgenommen worden sind. Die hier entwickelte Benchmark kann als Mindestanforderung an den Vertrieb von Finanzdienstleistungen verstanden werden. Die von den Anbietern eingesetzten PIBs werden regelmäßig, zumindest kalenderjährlich, von der zuständigen Finanzaufsicht oder beauftragten Dritten, z.b. der Stiftung Warentest oder den Verbraucherzentralen, überprüft. Im Falle einer substantiellen Abweichung hat die zuständige Finanzaufsicht den jeweiligen Anbieter mit kurzer Fristsetzung zur Nachbesserung aufzufordern. Kommt ein Anbieter einer solchen Aufforderung nicht nach, dann darf das entsprechende Produkt nicht weiter vertrieben werden. Die Finanzierung eines solchen Systems der standardisierten PIBs als Mindestanforderungen an den Vertrieb aller Finanzdienstleistungen kann durch Umlageverfahren bei allen Anbietern analog zum Beispiel der DPR oder durch PIB-spezifische Zulassungsgebühren erfolgen. Die empirische und die weitergehende inhaltliche Analyse zeigt auf, dass es gute Chancen für eine klare, einfache, verständliche und vergleichbare Produktinformation für alle Finanzdienstleistungen gibt. Die einkehrende Transparenz würde es erst dann erlauben, dass VerbraucherInnen tatsächlich an einem Markt agieren und am Wettbewerb teilhaben. Die Idee der sozialen Marktwirtschaft bliebe nicht weiterhin für den Sektor der Finanzwirtschaft ausgeschlossen. 16

17 Verzeichnis der zitierten Literatur BaFinJournal, 2011, Mitteilungen der BaFin 10/11 Bühler, W. (1998), Risikocontrolling in Industrieunternehmen, in: Börsig, C. / Coenenberg, A.G. (Hrsg.), Controlling und Rechnungswesen im internationalen Wettbewerb, Schäffer-Poeschel, Stuttgart, Einecke, H., 2011, Mangelhafte Beipackzettel, Süddeutsche Zeitung, , S. 25 Finanztest, 2011, Irrtum inklusive, Beipackzettel für Fonds, Heft 10/2011, Günther, L. / Zenefels, A., 2011, Anlegerschutz und Stabilität der Finanzmärkte Tagungsbericht zum 7. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht, ZBB, Heft 3, Grugel, C., 2010, Ist der mündige Verbraucher ein geeignetes Leitbild?, DIW/FES, Berlin/Bonn Datum: Datum: blob=publicationfile; Datum: Jalsovec, A., 2011, Zins-Tricks der Banken, Micklitz, Hans-W. / Oehler, A. et al., 2010, Der vertrauende, der verletzliche oder der verantwortungsvolle Verbraucher? Plädoyer für eine differenzierte Strategie in der Verbraucherpolitik, Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats Verbraucher- und Ernährungspolitik beim BMELV, Berlin Oehler, A., 1992, Anomalien", Irrationalitäten" oder Biases" der Erwartungsnutzentheorie und ihre Relevanz für Finanzmärkte; in: Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft, 2/1992, Oehler, A., 1995, Die Erklärung des Verhaltens privater Anleger - Theoretischer Ansatz und empirische Analysen, Poeschel, Stuttgart Oehler, A., 2004, Anlegerschutz in einem markt- und intermediärbasierten System Eine Analyse im Lichte der Neuen Institutionenökonomik, der Theorie der Finanzintermediation und der Behavioral Economics & Finance, Gutachten für den wissenschaftlichen Beirats für Verbraucher- und Ernährungspolitik beim BMELV, Bamberg/Berlin Oehler, A., 2005a, Zufriedenheit im Retail Banking? Erfolgsfaktoren des Banking der Zukunft; in: Petzel, Erhard (Hg.): E-Finance, Technologien und Geschäftsmodelle, Wiesbaden, S Oehler, A., 2005b, Zum Wettbewerb und zu Kundenerwartungen im Retail Banking in Deutschland, Finanz- Betrieb, Heft 2, Seite Oehler, A., 2006a, Zur ganzheitlichen Konzeption des Verbraucherschutzes eine ökonomische Perspektive, in: Verbraucher und Recht 21, Oehler, A., 2006b, Zur Makrostruktur von Finanzmärkten Börsen als Finanzintermediäre im Wettbewerb; in: Kürsten, W., Nietert, B. (Hrsg.), Kapitalmarkt, Unternehmensfinanzierung und rationale Entscheidungen, Springer, Berlin u. a. 2006, Oehler, A., 2009a, Stiften, damit das Verbrauchervertrauen nicht stiften geht!, Frankfurter Rundschau 65, 17. März, 20 Oehler, A., 2009b, Finanzkrise und Verbraucherschutz. Stellungnahme zur Anhörung im Landtag NRW am 26. März 2009 zum Thema Finanzkrise (Drucksache 14/7959), Bamberg Oehler, A., 2009c, Alles Riester? Die Umsetzung der Förderidee in der Praxis, Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vzbv, Bamberg Oehler, A., 2010a, Behavioral Economics eine neue Grundlage für die Verbraucherpolitik?!, Konsumentenpolitisches Forum (KPF), Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK), Wien Oehler, A., 2010b, Behavioral Economics meets Personal Finance: Ein alter Hut in der forschungsgeleiteten Verbraucherpolitik?, Workshop Wissenschaft und Politik im Gespräch: Perspektiven forschungsgeleiteter Verbraucherpolitik, DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung und FES Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin Oehler, A., 2011a, Behavioral Economics und Verbraucherpolitik: Grundsätzliche Überlegungen und Praxisbeispiele aus dem Bereich Verbraucherfinanzen, Österreichisches BankArchiv, Oktober Oehler, A., 2011b, Status quo und Perspektiven der Anlageberatung in Deutschland, Interview, portfolio international (R. Kolbe), Frankfurt 9. März Oehler, A., 2011c, Bei Abschluss: Verlust? Das Ende vom Anfang einer Vorsorge: Milliardenschäden durch fehlgeleitete Abschlüsse von Kapitallebens- und Rentenversicherungen, Bamberg Oehler, A. / Reisch, L.A., 2008, Behavioral Economics eine neue Grundlage für die Verbraucherpolitik?, Studie im Auftrag des vzbv e.v., Berlin Oehler, A. / Unser, M., 2002, Finanzwirtschaftliches Risikomanagement, 2. Aufl., Springer-Verlag, Berlin u.a. 17

18 Oehler, A. et al., 2009, Zur Qualität der Finanzberatung von Privatanlegern: Probleme des Beratungsprozesses und Lösungsansätze, Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats für Verbraucher- und Ernährungspolitik beim BMELV, Berlin SEC(2009) 1251 final, SEC(2009) 1251 Commission Staff Working Document on the follow-up in Retail Financial Services to the Consumer Markets Scoreboard, Brussels, Seibel, K., 2011, Banken führen Kunden mit Floskeln in die Irre, Die Welt, ; Vzbv, 2010, Untersuchung von Produktinformationsblättern. Analyse und Ergebnis, 18

19 Aktuelle Projekte in den Bereichen Verbraucherforschung, Verbraucherpolitik und Verbraucherfinanzen (Auswahl) Altersvorsorge, Verbraucherfinanzen und Riester Wege aus der Misere? Behavioral Economics: Verhaltenswissenschaftliche Ansätze für die Verbraucherpolitik Finanzwissen/"Geld und Finanzen" junger Erwachsener Sind die "Dispozinsen" (Zinsen für eingeräumte Überziehungen) tatsächlich zu hoch? "Beipackzettel" (Produktinformationsblätter) in der Finanzberatung: Nützliche Aufklärung und Orientierungshilfe? Nutzen/Bewertung/Kompetenzen in der Anlage-/Finanzberatung Potentielle Schäden für Verbraucher durch Finanzvertrieb/-beratung? Effektive Verbraucherpolitik/Folgenabschätzung Existiert moderne verbraucherbezogene Forschung im deutschsprachigen Raum? Oehler, A., 2011a, Behavioral Economics und Verbraucherpolitik: Grundsätzliche Überlegungen und Praxisbeispiele aus dem Bereich Verbraucherfinanzen, Österreichisches BankArchiv, Oktober Oehler, A., 2011b, Status quo und Perspektiven der Anlageberatung in Deutschland, Interview, portfolio international (R. Kolbe), Frankfurt 9. März Oehler, A., 2011c, Auf welcher Basis treffen VerbraucherInnen Entscheidungen und welchen Einfluss haben sie auf Märkte?, Bamberg Oehler, A., 2011d, Erwartungen an eine verbrauchergerechte Reform der Finanzaufsicht, Bamberg/Berlin 2011 Oehler, A., 2011e, Bei Abschluss: Verlust? Das Ende vom Anfang einer Vorsorge: Milliardenschäden durch fehlgeleitete Abschlüsse von Kapitallebens- und Rentenversicherungen, Bamberg 2011 Brönneke, T. / Oehler, A., 2011 Soziale Netzwerke: Recht auf Privatheit ernst nehmen! Vielfalt fördern!; Positionspapier der VerbraucherKommission Baden-Württemberg, Stuttgart 2011 Oehler, A. / Reisch, L. A., 2011, Sie lebt! Zur Verbraucherforschung im deutschsprachigen Raum: Eine empirische Analyse, Bamberg/Copenhagen 2011 Oehler, A. / Wilhelm-Oehler, D., 2011, Überlegungen zur Evaluation der Bildungskampagne Altersvorsorge macht Schule ; in: Deutsche Rentenversicherung 66, Heft 1/2011, Oehler, A., 2010b, Behavioral Economics meets Personal Finance: Ein alter Hut in der forschungsgeleiteten Verbraucherpolitik?, Workshop Wissenschaft und Politik im Gespräch: Perspektiven forschungsgeleiteter Verbraucherpolitik, DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung und FES Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin Micklitz, Hans-W. / Oehler, A. et al., 2010, Der vertrauende, der verletzliche oder der verantwortungsvolle Verbraucher? Plädoyer für eine differenzierte Strategie in der Verbraucherpolitik, Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats Verbraucher- und Ernährungspolitik beim BMELV, Berlin Oehler, A., 2009, Alles Riester? Die Umsetzung der Förderidee in der Praxis, Gutachten im Auftrag des vzbv e.v., Bamberg/Berlin Oehler, A. et al., 2009, Zur Qualität der Finanzberatung von Privatanlegern: Probleme des Beratungsprozesses und Lösungsansätze, Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats für Verbraucher- und Ernährungspolitik beim BMELV, Berlin Oehler, A. / Reisch, L.A., 2008, Behavioral Economics eine neue Grundlage für die Verbraucherpolitik?, Studie im Auftrag des vzbv e.v., Berlin 19

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