Finanzdienstleistungen für Privatkunden Regulierung und Praxis
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- Oldwig Baumhauer
- vor 8 Jahren
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1 Finanzdienstleistungen für Privatkunden Regulierung und Praxis Dr. Christian Grugel, Leiter der Abteilung Verbraucherpolitik Vortrag bei der 16. Euro Finance Week, Frankfurt a.m., 20. November 2013
2 Hintergrund gemeinsames Ziel: der Verbraucher soll für ihn geeignete Finanzprodukte erhalten Anstrengungen der Finanzbranche selbst aber auch rechtlicher Rahmen nötig Fehlentwicklungen bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen wurden mit Ausbruch der Finanzmarktkrise (Herbst 2008) sichtbar Anlegerschutz wurde seitdem verbessert Anlegervertrauen ist wieder gewachsen Folie 2
3 Beratungsprotokoll erste Maßnahme nach Ausbruch der Finanzmarktkrise damals stand auch Forderung nach Beweislastumkehr im Raum statt dessen Beweiserleichterung zugunsten des Anlegers durch Beratungsprotokoll BMELV lässt die Praxis der Beratungsdokumentation im Anlage- und Versicherungsbereich evaluieren die Ergebnisse können voraussichtlich zu Beginn des kommenden Jahres veröffentlicht werden Folie 3
4 Produktinformationsblatt Initiative der damaligen Ministerin Ilse Aigner im Sommer 2009 hat BMELV Muster vorgestellt nach und nach haben Banken Produktinformationsblätter auf Basis des Musters erstellt seit Juli 2011 gesetzlich vorgeschrieben jetzt auch europäische Initiative (PRIPs = strukturierte Anlageprodukte für Kleinanleger) Folie 4
5 Produktinformationsblatt im Jahr 2012 hat BMELV die Praxis untersuchen lassen erhebliche Mängel bei der Verständlichkeit aufgedeckt Kreditwirtschaft hat Verbraucherorganisationen und Regierung zur Zusammenarbeit in Arbeitsgruppe eingeladen im September 2013 hat Arbeitsgruppe eine Arbeitshilfe für die Ersteller von Produktinformationsblättern vorgestellt Glossar mit erlaubten und verbotenen Begriffen, Formulierungsbeispiele Folie 5
6 Verbesserung der Aufsicht gewerbliche Vermittler von Fonds und sonstigen Unternehmensbeteiligungen müssen strengere Anforderungen erfüllen Erlaubnispflicht, Sachkundenachweis, Berufshaftpflichtversicherung, öffentliches Register es gelten dieselben Standards an Beratung und Dokumentation wie für Bankmitarbeiter Folie 6
7 Verbesserung der Aufsicht auch die Anlageberatung in Banken wird effektiver überwacht internes Register der BaFin für Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte Meldung von Kundenbeschwerden BaFin kann gezielter nachforschen und Maßnahmen ergreifen der gewissenhaft arbeitende Bankmitarbeiter hat nichts zu befürchten Folie 7
8 Verbesserung der Aufsicht institutioneller Rahmen der BaFin wurde verstärkt Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherorganisationen wurde gesetzlich geregelt neuer Verbraucherbeirat BMELV hat Sitz im Verwaltungsrat und Verbraucherbeirat Gesetzesbegründung stellt klar, dass BaFin auch im kollektiven Verbraucherinteresse tätig wird für individuellen Verbraucherschutz bleiben die Gerichte zuständig Folie 8
9 Honorarberatung am 1. August 2014 tritt das gesetzliche Berufsbild des Honorarberaters in Kraft gilt zunächst nur für den Anlagebereich Honorarberater muss einen hinreichenden Marktüberblick haben und wird ausschließlich vom Kunden vergütet Banken können ebenfalls Honorarberatung anbieten, müssen aber die Geschäftsmodelle (Honorar/Provision) sauber voneinander trennen Entscheidung liegt beim Kunden Folie 9
10 Ausblick Erstreckung der Honorarberatung auf alle Finanzprodukte Versicherungen Darlehen verbraucherfreundlichere Gestaltung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wirksame Begrenzung der Verwaltungskosten EU-Initiative zu Bankkonten Girokonto für jedermann Erleichterung des Kontenwechsels Transparenz und Vergleichbarkeit von Bankgebühren Folie 10
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 11
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