AGV Personalleitertagung Außendienst Bericht aus dem BWV. Thomas Krämer / Dr. Katharina Höhn
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- Pamela Geier
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1 AGV Personalleitertagung Außendienst 2011 Bericht aus dem BWV Thomas Krämer / Dr. Katharina Höhn
2 Inhalte Weiterentwicklung Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Die IHK-Kooperation bei der Sachkundeprüfung Qualifizierung der Finanzanlagenvermittler 2
3 Weiterentwicklung Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Der Königsweg in den Versicherungsvertrieb (AGV PL AD 2010) 3
4 Ziele der Evaluation Stärken und Schwachstellen identifizieren Berufsbild verbessern Unterstützung durch BWV verstärken zukünftige Neuordnungsprozesse optimieren
5 Kompetenzanforderung an KVF im Jahre 2010 (1/2) Frage: Bitte beurteilen Sie, wie wichtig diese Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen sind.
6 Kompetenzanforderung an KVF im Jahre 2010 (2/2) Frage: Bitte beurteilen Sie, wie wichtig diese Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für das Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen sind.
7 Kernaussagen zu Kompetenzen Das Berufsbild KVF deckt die Kompetenzanforderungen an Mitarbeiter im Innen- und Außendienst ab. Die Prognosen der Zukunftswerkstatt sind eingetroffen. Die Bearbeitung komplexer Aufgaben ist Kernkompetenz von KVF. KVF müssen weiterhin befähigt werden, selbständig, unternehmerisch und prozessorientiert zu handeln.
8 Kernaussagen zu Finanzprodukten Grundlagenwissen zu Finanzprodukten spielt (künftig) eine wichtige Rolle und sollte Bestandteil der Ausbildung bleiben. Vermittlung von Wissen zu Finanzprodukten gestaltet sich z.t. schwierig. Manchen Ausbildungsbetrieben ist es nicht möglich, sämtliche Anforderungen der Fachrichtung abzubilden.
9 Geplante Maßnahmen (1) Die beiden Fachrichtungen Versicherung und Finanzberatung sollen beibehalten werden Inhalte zu den Finanzprodukten sollen in Teilen angepasst werden Vorschläge des Expertenteam BIBER Kernqualifikation:» Überarbeitung der Produktliste Finanzprodukte» Schwerpunkte: Grundlagen zu Wertpapiere und Fonds, fondgebundene Leben, Bausparen (neu) Fachrichtung Finanzberatung:» Schaffung von Wahlmöglichkeiten (z.b. Auswahl 3 aus 4)
10 Geplante Maßnahmen (2) Wahlbausteine in der Fachrichtung Versicherung sollen in Teilen überarbeitet werden Agenturbetrieb» Komplexitätsreduktion Vertrieb von Produkten für Privatkunden» Änderung der Überschrift» ggf. Überprüfung der Lerninhalte Schaden- und Leistungsmanagement» Streichung von Inhalten & Umbenennung Einführung eines neuen Wahlbausteins (Innendienst)
11 Ausblick Das Berufsbild wird in Teilen novelliert. Zeitplan Herbst 2011 Frühjahr 2012 Sommer 2012 In Kraft treten Verhandlungen BWV (AG) und ver.di (AN) Offizielles Verfahren BMWi / BiBB neue AO muss noch verhandelt werden
12 Die IHK-Kooperation bei der Sachkundeprüfung 12
13 Verhandlungen beim DIHK mit der Kammerorganisation zur weiteren Kooperation IHKs-BWV Arbeitskreis am beim DIHK mit einem Verhandlungsteam aus Kammervertretern Allen am Sachkundeprüfungsverfahren beteiligten IHKs, die die Prüfungen auch ab noch anbieten wollen, wird vom DIHK-Verhandlungsteam empfohlen, die bestehenden Verträge fortzuführen und damit weiterhin die Rund-um-Versorgung ( Full-Service-Lösung ) durch das BWV in Anspruch zu nehmen. Der Preis (199 inkl. MwSt.) wird nicht verändert. 13
14 Verhandlungen beim DIHK mit der Kammerorganisation zur weiteren Kooperation Arbeitskreis am beim DIHK mit einem Verhandlungsteam aus Kammervertretern Die Empfehlung zur Fortführung der Verträge erstreckt sich auf weitere 3 Jahre (bis 2015). Eine Nachtragsanlage zu allen bestehenden Verträgen zum E-Government der IHKs wird erstellt. Das BWV wird ein Angebot zu den anstehenden Sachkundeprüfungen für Finanzanlagenvermittler bis Ende September 2011 unterbreiten. 14
15 Qualifizierung der Finanzanlagenvermittler 15
16 Terminplanung Gesetzgebungsverfahren Finanzanlagenvermittler Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerund Vermögensanlagenrechts Beschluss des Gesetzes im Bundestag Genehmigung der Rechtsverordnung (FinVermV) durch den Bundesrat Art. 5 Änderung der Gewerbeordnung tritt in Kraft Spätester Zeitpunkt für Qualifikationsnachweis, wenn 34c GewO vorliegt* 6. April Oktober 2011 März Januar Januar 2015 * Alte-Hasen-Regelung: Sachkunde wird unterstellt, wenn der Vermittler spätestens seit 1. Januar 2006 ununterbrochen tätig ist. 16
17 34 f GewO-E und FinVermV-E 1. Jeder Vermittler, der eine Erlaubnis nach 34 c hat, muss spätestens bis zum die Sachkundeprüfung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK erfolgreich abgeschlossen haben, um sein Geschäft nach 34 f GewO auch dann noch betreiben zu dürfen. 2. Die Vermittler, die erstmals ab als Finanzanlagenvermittler tätig werden wollen, müssen die Sachkundeprüfung ablegen, bevor sie eine Erlaubnis beantragen. Ausnahme zu Nr. 1: Alte-Hasen-Regelung für Vermittler, die spätestens seit dem 1. Januar 2006 ununterbrochen tätig sind. Sachkunde wird unterstellt. Ausnahme zu Nr. 1 und 2: Der Vermittler verfügt über einen klassischen kaufmännischen Abschluss im Banken-, Investment- oder Versicherungsbereich oder einen höherwertigen Abschluss, z.b. Fachwirt oder Betriebswirt. 17
18 34 f GewO-E und FinVermV-E 3. Nicht jeder Finanzanlagenvermittler muss sich mit allen Finanzinstrumenten und Vermögensanlageformen auskennen. Es wird z.b. möglich sein, nur die Sachkundeprüfung zu Investmentfonds abzulegen, wenn auch nur dazu eine beschränkte Erlaubnis beantragt werden soll. 4. Wer heute schon registrierter Versicherungsvermittler nach 34 d GewO ist oder als Angestellter im Werbeaußendienst über den Abschluss Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK bzw. BWV verfügt, muss bei seiner Prüfung zum Finanzanlagenfachmann IHK nicht nochmals einen praktischen Prüfungsteil ablegen. 5. Es wird für den schriftlichen Prüfungsteil wiederum einen Aufgabenauswahlausschuss (AAA) geben. 18
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