Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen

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1 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag über die frühzeitige Beteiligung der Behörden Bebauungsplan Nr Niederforstbacherstraße / Beckerstraße - Tuchmacherviertel für den Bereich zwischen Vennbahntrasse, Beckerstraße, Zehntweg und Niederforstbacher Straße im Stadtbezirk Aachen-Brand (Stand ) Lage des Plangebietes

2 Inhalt 1 Stellungnahme vom , ASEAG Stellungnahme vom , IHK Aachen Stellungnahme vom , Bezirksregierung Arnsberg... 7 Seite 2 von 9

3 1 Stellungnahme vom , ASEAG Seite 3 von 9

4 Stellungnahme der Verwaltung: Eine fußläufige Anbindung des Plangebietes an den Starenweg ist aus städtebaulichen Gründen sinnvoll. Aus diesem Grund soll der Bebauungsplan die Voraussetzungen für diese nördliche Verbindung schaffen. Als Schwierigkeit erweisen sich die Eigentumsverhältnisse, denn sämtliche in Frage kommenden Grundstücke zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans und der öffentlichen Verkehrsfläche des Starenweges befinden sich in privater Hand. Alle Versuche der Vorhabenträger als auch der Verwaltung zu einem freihändigen Erwerb blieben bislang ergebnislos. Als Lösung der Situation schlägt die Verwaltung die Festsetzung eines Geh- und Fahrrechtes zugunsten der Allgemeinheit im vor. Als weiterer Schritt soll ein besonderes Vorkaufsrecht (gem. 24 BauGB) beschlossen werden, das sämtliche Garagengrundstücke sowie einen Teilbereich des Gartengrundstückes des Mehrfamilienhauses umfasst. Bei einem anstehenden Eigentümerwechsel im Geltungsbereich der Satzung kann die Stadt Aachen ihr Vorkaufsrecht entsprechend ausüben und die Verbindung zum Starenweg herstellen. Dieses Verfahren hat den Vorteil, das Bauleitplanverfahren nicht durch Festsetzungen auf privaten Grundstücken zu belasten, deren Eigentümer sich hiergegen ausgesprochen haben. Nachteilig hingegen ist die unkalkulierbare Dauer einer möglichen Veräußerung, die sich jedoch hinsichtlich des städtebaulichen Ziels, einer Verknüpfung der Baugebiete, und der zeitlichen Unbegrenztheit einer öffentlichen Widmung relativiert. Abwägungsvorschlag: Dem Wunsch nach einer möglichen Vernetzung nach Norden mit Anschluss an den Starenweg wird auf der Ebene des Bebauungsplanes durch die Festsetzung eines Geh- und Fahrrechts zugunsten der Allgemeinheit entsprochen. Eine weitere Konkretisierung kann erst erfolgen, wenn Teile der angrenzenden privaten Flächen für den Anschluss an den Starenweg zur Verfügung stehen. Seite 4 von 9

5 2 Stellungnahme vom , IHK Aachen Seite 5 von 9

6 Stellungnahme der Verwaltung: Die Umwandlung der Gewerbefläche der ehemaligen Tuchfabrik Becker in Brand entspricht den Zielsetzungen der Neuaufstellung des FNP für die Stadt Aachen. Ziel der Stadt Aachen ist es, diese isolierten Gewerbeflächen in Wohnbauflächen zu ändern, um einerseits den dringenden Wohnbedarf zu decken und andererseits die hervorragende Lage des Planbereiches für den Wohnungsbau zu nutzen. Eine Fortführung der gewerblichen Nutzung hätte erhebliche Immissionsschutzprobleme bei der umgebenden Wohnbebauung zur Folge, insofern wird die Konversion in Wohnbauflächen und eine Ausweitung bzw. Kompensation der Gewerbeflächen an anderer Stelle im Stadtgebiet für zielführend erachtet. Abwägungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Seite 6 von 9

7 3 Stellungnahme vom , Bezirksregierung Arnsberg Seite 7 von 9

8 Seite 8 von 9

9 Stellungnahme der Verwaltung: Es wird empfohlen, die Eigentümerin des Bergewerkfeldes (EBV GmbH in Hückelhoven) am weiteren Verfahren zu beteiligen. Abwägungsvorschlag: Der Empfehlung der Verwaltung wird gefolgt. Seite 9 von 9

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