AG 4: Aktuelle rechtliche Entwicklungen im Bereich Asyl und Migration
|
|
- Barbara Kästner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AG 4: Aktuelle rechtliche Entwicklungen im Bereich Asyl und Migration Sprachlos? Nicht mit uns! Tagung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg Stuttgart, Sebastian Röder (Flüchtlingsrat BW) *Gefördert vom Innenministerium Baden-Württemberg (Projekt aktiv für Flüchtlinge )
2 Was gibt s Neues Gliederung o Verwaltungspraxis o Neue Gesetze Was wird s demnächst Neues geben Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 2
3 Verwaltungspraxis Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 3
4 Entwicklung Asylanträge Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 4
5 Entwicklung Asylanträge Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 5
6 Entscheidungspraxis Bundesamt Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 6
7 Entscheidungspraxis Bundesamt Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 7
8 Einführung Die gute Bleibeperspektive Relevanz (Auswahl) Integrationskurse ( 44 Abs. 4 S. 2 AufenthG) o Zugelassen werden kann, wer eine Aufenthaltsgestattung besitzt und bei dem ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist Berufsausbildungsbeihilfe ( 132 Abs. 1 Nr. 2 SGB III) o Gestattete Ausländer, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, gehören zum förderungsfähigen Personenkreis Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 8
9 Entscheidungspraxis Bundesamt Quelle: FAQ Bundesamt Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 9
10 Entscheidungspraxis Bundesamt Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 10
11 Entscheidungspraxis Bundesamt Folgen für die Praxis? Bisher wohl keine! Aber: Augen auf! Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 11
12 Dublin Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 12
13 Dublin Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 13
14 Dublin BT-Drs. 19/4152 Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 14
15 Dublin Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 15
16 Dublin BT-Drs. 19/921 Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 16
17 Aktuelles zu Afghanistan Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 17
18 Rechtsprechung Afghanistan Familien mit jüngeren Kindern VGH BW, Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene Gefahrenlage darstellen, die zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK und infolgedessen zu einem Abschiebungsverbot nach 60 Abs. 5 AufenthG. Dies ist bei der Rückkehr von Familien mit jüngeren Kindern unter den in Afghanistan derzeit herrschenden Rahmenbedingungen im Allgemeinen soweit nicht besondere begünstigende Faktoren vorliegen der Fall. Mannheim, Ass. Iur. Sebastian Röder, LL.M. 18
19 Rechtsprechung Afghanistan Alleinstehender Mann VGH BW, Für einen leistungsfähigen, erwachsenen, afghanischen Mann ohne Unterhaltsverpflichtung besteht im Allgemeinen wenn nicht besondere, individuell erschwerende Umstände hinzukommen in Afghanistan, insbesondere auch in Kabul, trotz der schlechten humanitären Bedingungen und Sicherheitslage keine Gefahrenlage, die zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK und infolgedessen zu einem Abschiebungsverbot nach 60 Abs. 5 AufenthG führt. Dies gilt auch, wenn keine familiären oder sozialen Unterstützungsnetzwerke vorhanden sind. Ebenso besteht für einen leistungsfähigen erwachsenen afghanischen Mann ohne Unterhaltsverpflichtung im Allgemeinen keine ein Abschiebungsverbot nach 60 Abs. 7 AufenthG begründende extreme Gefahrenlage. Mannheim, Ass. Iur. Sebastian Röder, LL.M. 19
20 Rechtsprechung Afghanistan Alleinstehender Exil-Afghane VGH BW, Auch im Falle eines langjährigen Aufenthalts im benachbarten Ausland Afghanistans (hier: im Iran) besteht für einen leistungsfähigen, erwachsenen, afghanischen Mann ohne Unterhaltsverpflichtung, der keine familiären oder sozialen Unterstützungsnetzwerke hat, im Allgemeinen - wenn nicht besondere, individuell erschwerende Umstände hinzukommen - in Afghanistan, insbesondere auch in Kabul, trotz der schlechten humanitären Bedingungen und Sicherheitslage keine Gefahrenlage, die zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art 3 EMRK und infolgedessen zu einem Abschiebungsverbot nach 60 Abs. 5 AufenthG. Mannheim, Ass. Iur. Sebastian Röder, LL.M. 20
21 Rechtsprechung Afghanistan VGH BW, Volkszugehörige der Hazara unterliegen in Afghanistan keiner an ihre Volks- oder ihre schiitische Religionszugehörigkeit anknüpfenden gruppengerichteten politischen oder religiösen Verfolgung. Auch für einen dem Volk der Hazara zugehörigen leistungsfähigen, erwachsenen, afghanischen Mann ohne Unterhaltsverpflichtung, der keine familiären oder sozialen Unterstützungsnetzwerke hat, besteht im Allgemeinen - wenn nicht besondere, individuell erschwerende Umstände hinzukommen - in Afghanistan, insbesondere auch in Kabul, trotz der schlechten humanitären Bedingungen und Sicherheitslage keine Gefahrenlage, die zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art 3 EMRK und infolgedessen zu einem Abschiebungsverbot nach 60 Abs. 5 AufenthG führt. Mannheim, Ass. Iur. Sebastian Röder, LL.M. 21
22 Abschiebungen Afghanistan Seitdem neue Erkenntnismittel zur humanitären Lage in Afghanistan und insbes. in Kabul: o EASO Country of Origin Information Report: Afghanistan Security Information Update, Mai 2018 o UNHCR Eligibility Guidelines Afghanistan 2018, 30. August 2018 o UNAMA Quartalsbericht v. 30. September 2018 Rechtliche Relevanz o Verweis auf inländische Fluchtalternative ggf. unzumutbar, wenn am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts Verfolgung oder ernsthafter Schaden droht o Abschiebungsverbot wegen drohender unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ( 60 Abs. 5 AufenthG ivm Art. 3 EMRK) Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 22
23 Afghanistan SWR, Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 23
24 Afghanistan Verfügung des VGH Mannheim (11. Senat) v Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 24
25 Afghanistan Hoffnung: Änderung der Rechtsprechung? Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 25
26 Afghanistan Pressemitteilung VGH BW, Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 26
27 Afghanistan Pressemitteilung VGH BW, Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 27
28 (Rechtswidrige) Abschiebungen BT-Drs. 19/3922 Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 28
29 Einführung Widerrufspraxis Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 29
30 Kirchenasyl Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 30
31 Gliederung der Veranstaltung Art. 29 Dublin-III-VO Wird die Überstellung nicht innerhalb von sechs Monaten durchgeführt, ist der zuständige Mitgliedstaat nicht mehr zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der betreffenden Person verpflichtet und die Zuständigkeit geht auf den ersuchenden Mitgliedstaat über. Diese Frist kann höchstens auf achtzehn Monate verlängert werden, wenn die betreffende Person flüchtig ist. Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 31
32 Kirchenasyl Rechtsfrage: Ist Person im offenen Kirchenasyl flüchtig? Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 32
33 Kirchenasyl Antwort der ganz überwiegenden Rechtsprechung: NEIN! Exemplarisch VGH Bayern, Beschl. v Der Umstand, dass sich der Asylbewerber im sog. offenen Kirchenasyl befindet, führt nicht zu einer Verlängerung der Überstellungsfrist, wenn die Anschrift, unter der sich der Asylbewerber im Kirchenasyl befindet, im Asylprozess mitgeteilt wird und damit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bekannt ist. Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 33
34 Kirchenasyl Beschluss der IMK v Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 34
35 Kirchenasyl Neue Praxis des BAMF seit dem Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 35
36 Randnotiz: Strafbarkeitsrisiko Kirchenasyl Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 36
37 Randnotiz: Strafbarkeitsrisiko Kirchenasyl 95 Abs. 1 Nr. 2 c AufenthG Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer sich ohne erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält, wenn dessen Abschiebung nicht ausgesetzt (= geduldet) ist. Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 37
38 Randnotiz: Strafbarkeitsrisiko Kirchenasyl Kirchenasyl als Aussetzung der Abschiebung (= Duldung)? OLG München: Es kommt drauf an (Urteil v ) Weder der bloße Eintritt in ein Kirchenasyl noch die bloße Untätigkeit der Ausländerbehörde führen zum Wegfall einer Strafbarkeit wegen unerlaubten Aufenthalts gem. 95 Abs. 1 Nr. 2 c AufenthG Kirchenasyl ist kein in der geltenden Rechtsordnung anerkanntes Rechtsinstitut. Der Eintritt in ein Kirchenasyl begründet keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung. Tritt das BAMF aufgrund der Vereinbarung mit der kath/ev. Kirche in eine erneute Einzelfallprüfung ein, so liegt darin ein rechtliches Abschiebungshindernis, das einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung begründet, solange die Einzelfallprüfung anhält. Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 38
39 Gliederung der Veranstaltung TV-Tipps Kirchenasyl Alpha & Omega: Kirchenasyl Schutz unter dem Dach der Kirche (kirchenfernsehen.de) Schnelle Abschiebung und Rechtsstaat wie geht das zusammen? (Hart aber fair v , ARD Mediathek) Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 39
40 Neue Gesetze Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 40
41 Aktuelles aus der Gesetzgebung Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten? Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 41
42 Wie alles begann Gleichstellung subs. Schutzberechtigter durch das Bleiberechtsgesetz am Aussetzung des Familiennachzugs am durch das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren o Bis zum 16. März 2018 wird ein Familiennachzug zu Personen, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2 Satz 1 zweite Alternative erteilt worden ist, nicht gewährt. Weitere Aussetzung des Familiennachzugs am durch das Familiennachzugsaussetzungsverlängerungsgesetz o Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung des Familiennachzugs zu Personen, denen nach dem 17. März 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 AufenthG erteilt worden ist, längstens jedoch bis zum 31. Juli 2018, wird der Familiennachzug zu diesen Personen nicht gewährt. Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Familiennachzug zum durch das Familiennachzugsneuregelungsgesetz Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 42
43 Laufende Gesetzgebungsverfahren Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 43
44 Laufende Gesetzgebungsverfahren Entwurf des Bundesinnenministeriums Ein neuer Anlauf Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 44
45 Laufende Gesetzgebungsverfahren Folgen für die Betroffenen und ihre Berater Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet o Klage hat keine aufschiebende Wirkung o Abschiebung schon nach ablehnender Gerichtsentscheidung im Eilverfahren möglich o Wiedereinreisesperre unabhängig von Abschiebung o Vereinbarkeit mit aktueller EuGH-Entscheidung (Urt. v , Gnandi ) offen Absolutes Beschäftigungsverbot im Status der Aufenthaltsgestattung Ausschluss von der Ausbildungsduldung bei abgelehntem Asylantrag Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 45
46 Widerrufspraxis Aber: Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen, hat spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu erfolgen ( 73 IIa 1 AsylG). Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 46
47 BAMF Einladung zum freiwilligen Gespräch Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 47
48 Laufende Gesetzgebungsverfahren Entwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes (Drs. 381/18) Ziel: Begründung von Mitwirkungspflichten auch im Widerrufs- und Rücknahmeverfahren Hintergrund: Anerkennungen im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung in den Jahren 2015/2016 o Nachträgliche ED-Behandlung zur Sicherung der Identität, sofern bislang noch nicht erfolgt o (vollständige) Ermittlung der Entscheidungsgrundlage Folgen bei Nichtwirkung o Durchsetzung mit Verwaltungszwang o Entscheidung über den Widerruf nach Aktenlage Vorauss.: Aufforderung durch das Bundesamt + Belehrung über diese Folgen o Es wird bald Post geben! Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 48
49 Gesetze in Planung Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 49
50 Förder-Falle Es tut sich was Beschluss des Bundesrats v (Drs. 123/18) Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 50
51 Förder-Falle Es tut sich was Antrag der FDP v (Drs. 19/2691) Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 51
52 Ausbildungsduldung auch für Pflegehelfer? Auszug aus dem Koalitionsvertrag Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 52
53 Ende Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 53
54 Hinweis Ettlingen, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg 54
Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten
Geschäftsstelle Hauptstätter Str. 57 70178 Stuttgart Fon: 0711-55 32 83-4 Fax: 0711-55 32 83-5 info@fluechtlingsrat-bw.de www.fluechtlingsrat-bw.de Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus
MehrDie Zeit nach dem Asyl-Bescheid: Was ist jetzt zu tun? Teil 1: Aufenthaltsrecht
Die Zeit nach dem Asyl-Bescheid: Was Teil 1: Aufenthaltsrecht M. Wald, Ausländerbehörde Bonn Alle Folien: Quelle www.bamf.de 2 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat entschieden: (Informationen
MehrSCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT. Anna Toth, Rechtsanwältin, Kanzlei Wächtler&Kollegen
1 SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT 2 Teil I: Teil II: Negativer Bescheid - Was nun? Familiennachzug 3 TEIL I: NEGATIVER BESCHEID - WAS NUN? 4 ÜBERSICHT Entscheidung Anerkennung Tei l anerkennung Ablehnung Aufenthaltserlaubnis
MehrRechts- und Ordnungsamt. Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland
Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland Quelle: BAMF Rechts- und Ordnungsamt 3-Stufiges Unterbringungssystem Rechts- und Ordnungsamt Erstaufnahme Zuständig: RP Registrierung, Gesundheitsuntersuchung,
MehrAblauf eines Asylverfahrens
Ablauf eines Asylverfahrens Der Flüchtling wird nach der Einreise registriert. Der Flüchtling wird in der nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtung untergebracht. ggf. Verteilung des Flüchtlings in ein anderes
MehrFrühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht Rechtsanwältin Kerstin Müller
Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht 20.05.2016 Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, 42 AsylG keine erneute Entscheidung der Ausländerbehörde
MehrWelche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?
Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Nach der Einreise müssen sich Flüchtlinge sofort als Asylsuchende melden (bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde oder direkt bei einer
MehrDas Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten. Universität Regensburg, Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg
Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten Universität Regensburg, 30.11.2015 Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg Frau S aus Syrien reist mit ihrer sechsjährigen Tochter T nach Deutschland
MehrWiederholungseinheit RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC
Wiederholungseinheit - 9.2.2016 - RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC 1 1. Welche Rechtsquellen sind im Flüchtlingsrecht allgemein zu beachten? 2 Völkerrecht insb. Genfer Flüchtlingskonvention
MehrAktuelles zum Dublin- und Drittstaatenverfahren. Hotspot Flüchtlingspolitik" Tagung des Flüchtlingsrats Baden- Württemberg Samstag, 18.
Aktuelles zum Dublin- und Drittstaatenverfahren Hotspot Flüchtlingspolitik" Tagung des Flüchtlingsrats Baden- Württemberg Samstag, 18. November 2017 Ablauf des Asylverfahrens Formloses Asyl-Gesuch zb bei
MehrDie wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz
Aktuelle Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetz zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU) vom 28.08.2013 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten
MehrSituation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick
Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick Vortrag, Oberhausen, 22.9.2016 Dr. Carsten Hörich Gliederung
MehrArbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge
Oktober 2016 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge 1 Grundsatz Arbeitsmarktzugang Asylbewerber und Geduldete dürfen nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeit aufnehmen. Sie müssen
MehrEinführung in das Asylverfahren und kleiner Überblick über das Aufenthaltsrecht
Einführung in das Asylverfahren und kleiner Überblick über das Aufenthaltsrecht A. Aufenthaltstitel und andere Bescheinigungen im Aufenthalts-/ Asylrecht Aufenthaltserlaubnis Niederlassungserlaubnis Aufenthaltsgestattung
MehrDIE REGELUNG. Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung HAMBURG
DIE 3 + 2 - REGELUNG Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung 05.04.2017 HAMBURG Was ist die 3+2 Regelung überhaupt? Flüchtlinge mit unsicherem Aufenthaltsstatus
MehrGrundlagen des Asylrechts. Schulung der Ehrenamtlichen der ZEA Niendorfer Straße
Grundlagen des Asylrechts Schulung der Ehrenamtlichen der ZEA Niendorfer Straße 2.2.2015 Was Sie erwartet. sehr viele Informationen, ein erster, grober Überblick über das Asylverfahren in Deutschland,
MehrDas Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Das Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Das Asylverfahren Asylgesuch wird oft an der Grenze,
MehrIntegration durch Ausschluss?
Integration durch Ausschluss? Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit. 1 Für
MehrEinführung in das Asylverfahren
deutsche und europäische Asylsystem 09.12.2014 Meike Riebau, Berlin Dr. Matthias Lehnert, Berlin Gliederung A. Rechtsgrundlagen B. Die Stellung des Asylantrags C. Die Anhörung D. Die Entscheidung des Bundesamtes
MehrLandesreferentInnenkonferenz Hilfen für Flüchtlinge der Diakonie Gesetzesänderungen seit August Berlin
LandesreferentInnenkonferenz Hilfen für Flüchtlinge der Diakonie Gesetzesänderungen seit August 2015 15.10.2015 Berlin Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung In Kraft seit
MehrMelanie Kößler, Internationaler Sozialdienst. AsylVfG. SGB VIII Dublin III. AufenthG. FreizügigkG. UN Kinderrechtskonvention
SGB VIII Dublin III AsylVfG StGB BGB AufenthG Ausländerrecht und Jugendhilfe Rechtliche Überlegungen aus der Beratungspraxis Fachtagung Kinder- und Jugendhilfebedarfe von geflüchteten Familien, 07.10.2015
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrDas Zuwanderungsgesetz 2005
Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft. Es stellt eine grundlegende Änderung des Zuganges und Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar und regelt den
MehrWillkommen. Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Familienzusammenführ
Willkommen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Plenum des des FR FR BW, BW, 9.7.2016 AG AG 4: 4: Familienzusammenführ ung ung Theorie und
MehrDAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN
DAS DEUTSCHE ASYLVERFAHREN GLIEDERUNG Ablauf des Asylverfahrens Positive Entscheidung und Aufenthaltsverfestigung Negative Entscheidung Aufenthaltsbeendigung Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und abgelehnte
MehrRechte und Pflichten von Migranten nach Abschluss des Asylverfahrens *
Rechte und Pflichten von Migranten nach Abschluss des Asylverfahrens * * Quelle: Merkblatt zu den Rechten und Pflichten von Ausländern, denen die Flüchtlingseigenschaft nach 3 Abs. 1 Asylgesetz zuerkannt
MehrGrundlage für die Anerkennung als Flüchtling
Das Asylverfahren Grundlage für die Anerkennung als Flüchtling (nach 3 AsylVfG und Art. 16 a GG) ist die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Danach ist ein Flüchtling eine Person,
MehrBeschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern oder Geduldeten gemäß 3+2 Regelung Argumentationshilfe für Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde
Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern oder Geduldeten gemäß 3+2 Regelung Argumentationshilfe für Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde Worum geht es? Viele Ausbilder sind unsicher, wie sie
MehrAnlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit )
Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit 1.12. 2013) Asyl-/ Flüchtlingsschutz Europarechtlicher subsidiärer Schutz Nationale Abschiebungsverbote Grund
MehrZuwanderungszahlen Fakten und Prognose
Zuwanderungszahlen Fakten und Prognose Ausländer in Sachsen im Jahr 2014 Rückblick im Überblick 123.648 Ausländer in Sachsen am 31. Dezember ca. 39.000, davon ca. 33.000 aus dem Ausland zugezogene Ausländer
MehrAsylverfahren und Grundlagen des Flüchtlingsrechts (Stand: Februar 2016) Roland Graßhoff Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
(Stand: Februar 2016) Roland Graßhoff Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz Aufenthaltsstatus nach der Registrierung und vor dem Stellen des Asylantrags Am 5. Februar 2016 ist das
Mehr- Rechtsstand: Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) - Rechtsstand: 01.08.2018 - Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung
MehrRechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation
Rechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation Schulung am 27.01.2016, Birkenwerder! Rechtsanwältin Julia Kraft!1 Themen der Schulung! 1. Überblick über das Asylverfahren 2. Rechte von Flüchtlingen!2 1. Überblick
MehrAsyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls
SGB VIII Dublin III AsylVfG AufenthG Asyl- und Ausländerrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe Die Rolle des Kindeswohls StGB FreizügigkG SGB III BGB UN Kinderrechtskonvention Übersicht 1. Gesetzlicher
MehrZugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen
Einführung in das europäische und deutsche Asylsystem Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen Überblick der rechtlichen Regelungen für Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Asylsuchende und
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand
Überstellung eines Asylantragstellers nach der Dublin-III-Verordnung Rechtslage zum Fristbeginn der Sechsmonatsfrist zur Überstellung nach Art. 29 Abs. 1 Verordnung (EU) 604/2013 (Dublin-III-Verordnung)
MehrRechtliche Bestimmungen der gesundheitlichen Versorgung für Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge
Rechtliche Bestimmungen der gesundheitlichen Versorgung für Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge Nina Hager (Referentin für Rechtspolitik) Gliederung I. Wer? Asylsuchende Geduldete Flüchtlinge/Subsidiär
MehrAngekommen in Bonn: Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Welche Rechte haben Sie? Welche Möglichkeiten?
Angekommen in Bonn: Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Welche Rechte haben Sie? Welche Möglichkeiten? 2 Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Ausgabe Februar 2016
MehrBeate Reimold-Polenske, Juli L a n d k r e i s H e i l b r o n n
Ausländerrechtliche Grundlagen und Informationen für Vertreter der Kommunen, Ehrenamtliche und Freundeskreise zum Thema Flüchtlinge im Landkreis Heilbronn Beate Reimold-Polenske, Juli 2015 Einführung Rechtsgrundlagen,
Mehr1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen
Mehr1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen
MehrCaritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.
Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v., Postfach 16 04, 49006 Osnabrück Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Ansprechpartnerin: Dr. Barbara Weiser Telefon-Durchwahl 0541 349698-19 bweiser@caritas-os.de
MehrHerzlich willkommen im Forum III RECHTLICHE FRAGEN BEIM ARBEITSMARKTZUGANG VON FLÜCHTLINGEN. Timmo Scherenberg Hessischer Flüchtlingsrat
Herzlich willkommen im Forum III RECHTLICHE FRAGEN BEIM ARBEITSMARKTZUGANG VON FLÜCHTLINGEN Timmo Scherenberg Hessischer Flüchtlingsrat WELCHES PAPIER BEDEUTET WAS? Aufenthaltsgestattung = Während des
MehrDas Asylverfahren in NRW
Das Asylverfahren in NRW 26. August 2016, Ehrenamtstag NRW im Haus der Begegnung, Bochum Referentin: Thea Jacobs Gliederung Das Asylverfahren in NRW im Überblick Das Asylverfahren in NRW 2016 Anhörung
MehrWichtige neue Entscheidung
LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 21.02.2017 Wichtige neue Entscheidung Ausländerrecht: Ausbildungsduldung Verhältnis zur Beschäftigungserlaubnis 61 Abs.
MehrAK Asyl Backnang.
www.ak-asyl-backnang.de 1 Aktivitäten des AK Asyl Deutschkurse: mit Lehrer für Anfänger und Fortgeschrittene individuelles Lernen jeden Montagnachmittag Asylcafé jeden ersten Dienstag im Monat Beratung
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9195 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann,
MehrDas Asylverfahren: Menschen im Wartezustand?
Das Asylverfahren: Menschen im Wartezustand? Ringvorlesung: Konflikte in Gegenwart und Zukunft am 2.11.2015 Janneke Daub und Julia Störmer Flüchtlingsberatung Diakonisches Werk Oberhessen Inhalt 1. Asylgesuch
MehrDublin III und Kirchenasyl
Dublin III und Kirchenasyl Eine kurze Übersicht Gisela Nuguid 18.11.2014 Zweck des Verfahrens Im Dublinverfahren wird der für die Prüfung des Asylantrags zuständige EU-Mitgliedstaat festgestellt Damit
MehrAufenthaltserlaubnis gem. 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende
Newsletter 27.08.2018 Aufenthaltserlaubnis gem. 25a AufenthG für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende Es hat sich herumgesprochen, dass es für manche Geflüchtete nach 4 Jahren in Deutschland
MehrFlüchtlingsbezogene Aufenthaltsrechte
Flüchtlingsbezogene Aufenthaltsrechte Rechtsanwalt Manuel Kabis, Fachanwalt für Strafrecht Schwerpunkt Migrationsrecht Lehrbeauftragter an der Ruhr- Universität Bochum Aufenthalt zwischen Einreise und
MehrBeschäftigung von Flüchtlingen. Rechtliche Rahmenbedingungen und Daten. Stand:
Beschäftigung von Flüchtlingen Rechtliche Rahmenbedingungen und Daten Stand: 18.02.2016 für den Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt* Grundsätzliche Regelung: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis
MehrDuldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens?
Duldung für die Ausbildung nach negativem Ausgang des Asylverfahrens? Wer ist das nochmal? Anspruch auf Erteilung einer Duldung für die Ausbildung? gute Bleibeperspektive Syrien, Eritrea, Irak, Iran Mittlere
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Normen:
Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 14.11-12230/1-8 ( 60a) Erlassdatum: 16.02.2017 Fassung vom: 16.02.2017 Gültig ab: 16.02.2017 Gültig bis: 31.12.2022
MehrÜberblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN
Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen AUSBILDUNG UND BESCHÄFTIGUNG VON FLÜCHTLINGEN 1. Ausbildung und Beschäftigung im noch laufenden Asylverfahren Während des laufenden Asylverfahrens haben die
MehrStufenplan zur Steuerung des Asylsystems in NRW. Neue Ziele der Landesregierung Rahmenbedingungen Stufenplan im Detail Umsetzungsstand
Stufenplan zur Steuerung des Asylsystems in NRW Neue Ziele der Landesregierung Rahmenbedingungen Stufenplan im Detail Umsetzungsstand 1 Neue Ziele zur Steuerung des Asylsystems Ziel: Entlastung der Kommunen
MehrFlüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover
Flüchtlinge ausbilden und beschäftigen aber wie? IHK Hannover Arbeitsmarktintegration: langwieriger Prozess "Wenn es gut läuft, werden im ersten Jahr nach der Einreise vielleicht zehn Prozent eine Arbeit
MehrNewsletter Abschiebungen nach Afghanistan. A. Vorbemerkungen
Newsletter 27.08.2018 Abschiebungen nach Afghanistan A. Vorbemerkungen Am Dienstag, den 14. August 2018, fand die letzte Sammelabschiebung von Afghanen statt. Die meisten Afghanen (51 von 69) wurden aus
Mehrdes Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1999 28. 04. 2017 Antrag der Abg. Dr. Erik Schweickert u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
MehrRechtliche Ausgangslage
Straßensozialarbeit in Berlin Adora Udogwu Schumannstraße 5, 10117 Berlin 030-28 30 23 26 adora.udogwu@gangway.de www.gangway.de Aus-/Bildung, Qualifizierung & Beschäftigung aus asylrechtlicher Perspektive
MehrGemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen
Gemeinsame Anlauf- und Beratungsstelle zur Arbeitsmarktintegration von Neuzugewanderten, Flüchtlingen und Asylbewerber/innen Zuständigkeit: Agentur für Arbeit Asylbewerber/innen: haben einen Asylantrag
MehrVorw ort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Kapitel 1 Rechtsquellen des Asylrechts...
Inhaltsübersicht Vorw ort... 7 Inhaltsverzeichnis... 11 Abkürzungsverzeichnis... 19 Literaturverzeichnis... 21 Kapitel 1 Rechtsquellen des Asylrechts... 23 Kapitel 2 Verfahren an der Grenze... 27 Kapitel
MehrAblauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern
Ablauf des Asylverfahrens Beschäftigung von Asylbewerbern www.innenministerium.bayern.de Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Mai 2016 2 Quelle: Bundesamt für Migration
MehrMitwirkungspflichten von Geduldeten
Mitwirkungspflichten von Geduldeten Heimat-Los Tagung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg Stuttgart, 14.7.2018 Manfred Weidmann (Flüchtlingsrat BW) *Gefördert vom Innenministerium Baden-Württemberg (Projekt
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9896 21. Wahlperiode 28.07.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt, Dennis Gladiator, Jörg Hamann, Philipp Heißner
MehrFachtag Von der Duldung zum Bleiberecht -- AG 1: Ausbildungsduldung
Herzlich Willkommen Fachtag Von der Duldung zum Bleiberecht -- AG 1: Ausbildungsduldung -- Tübingen, 2.2.2017 -- Referent: Sebastian Röder (Flüchtlingsrat BW) Die Ausbildungsduldung Die Ausbildungsduldung......eine
MehrPolitisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Grundgesetz Art 16 2.2 (alt) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Dieses Grundrecht konnte nicht per einfachem Bundesgesetz eingeschränkt werden. Dies wurde von CDU / CSU / FDP und SPD 1993 durch den
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8017 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann,
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Deutscher Bundestag WD /15
Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 24. September 2015 Fachbereich: WD 3: Verfassung
MehrBeschäftigung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten Ehrenamtstreffen Landratsamt Enzkreis
Beschäftigung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Geduldeten Ehrenamtstreffen 09.06.2016 Landratsamt Enzkreis Seite 1 Personenkreis Asylsuchende/r Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA)
MehrAsylantragstellung. Persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Termin zur Aktenanlage)
??????????????? Asylantragstellung Persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Termin zur Aktenanlage) Es werden Fotos gemacht und Fingerabdrücke genommen (Eintragung in elektronische Datenbank
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrVerfahrens- und Sozialberatung
Verfahrens- und Sozialberatung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Karlsruhe Referent: Thomas Voss, Caritas und Diakonisches Werk Beruflicher Werdegang Studium Soziale Arbeit an der
MehrSichere Rückkehr nach Afghanistan? RBK Karlsruhe 12. Dezember 2016
Sichere Rückkehr nach Afghanistan? RBK Karlsruhe 12. Dezember 2016 Bisherige Entscheidungspraxis besonders gefährdete Personen und Gruppen: u.a. ehemalige Mitglieder der Streitkräfte, der Polizei, des
MehrFörderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Teilhabe von Geflüchteten. Die wichtigsten Änderungen durch das so genannte Integrationsgesetz. 2 GGUA Flüchtlingshilfe e. V. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5 48153 Münster 0251-14486-26
MehrZu ausgewählten Begriffen aus dem Bereich des Flüchtlingsschutzes
Zu ausgewählten Begriffen aus dem Bereich des Flüchtlingsschutzes 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Zu ausgewählten Begriffen aus dem Bereich des Flüchtlingsschutzes Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:
MehrGeflüchtete im Oberbergischen Kreis - Fachdienste vernetzen sich , Krawinkelsaal Bergneustadt
Geflüchtete im Oberbergischen Kreis - Fachdienste vernetzen sich 14.06.2018, Krawinkelsaal Bergneustadt Vortrag: Belma Hadžerić Ev. Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge der Diakonie des Kirchenkreises
MehrAsylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters. Dr. Thomas Smollich Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters
Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters Gliederung 1. Grundbegriffe 2. Grundvoraussetzungen 3. Rechtsschutz 4. Fallbeispiele 1. Grundbegriffe Asyl Sicherer Drittstaat Sicherer Herkunftsstaat Flüchtlingseigenschaft
MehrKurzübersicht Aufenthaltspapiere: Wo steht, ob jemand arbeiten darf?
Seite 1 von 8 NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge Kurzübersicht Aufenthaltspapiere: Wo steht, ob jemand arbeiten darf? Sie möchten Geflüchtete in Ihrem Unternehmen beschäftigen und haben eine
MehrVerfahrens- und Sozialberatung
Verfahrens- und Sozialberatung Referenten: Ines Aracic und Rahel Köpf, Karlsruhe Refugees still welcome? Einblicke in die Verfahrens- und Sozialberatung für Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmeeinrichtung
MehrVerfahren. Schutzsuchende kommen nach Deutschland. Situation Sommer 2015 bis Anfang 2016 Situation seit Mai/ Juni Kreis Rendsburg-Eckernförde
Verfahren Schutzsuchende kommen nach Deutschland Situation Sommer 215 bis Anfang 216 Situation seit Mai/ Juni 216 Zuzug von Asylsuchenden in Sl- Hol. und im Kreis Rendsburg- Eckernförde 4 35 3576 3 25
MehrAufenthaltsdokumente Aufenthaltsrecht in Deutschland
Aufenthaltsdokumente Aufenthaltsrecht in Deutschland Netzwerk Flüchtlingshilfe VG Nastätten - Stand: Juli 2016 Nur für den privaten Gebrauch durch Ehrenamtliche der VG Nastätten. Weiterverbreitung bitte
Mehr5 A 194/14 Verwaltungsgericht Lüneburg Urteil vom T a t b e s t a n d
20 Abs. 3 Dublin III VO (EUV 604/2013) ist bei einer nachträglichen Einreise eines Minderjährigen in einen anderen Mitgliedsstaat nach Abschluss der Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz des
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10245 21. Wahlperiode 08.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Franziska Grunwaldt (CDU) vom 31.08.17 und
MehrAfghanische Flüchtlinge weltweit
Afghanische Flüchtlinge weltweit out of every four refugees in the world, one is from Afghanistan. (International Centre for Migration Policy Development, 2) Seit 18 ist Afghanistan das größte Auswanderungsland
MehrBeschäftigung geflüchteter Menschen
Impulsvortrag bei Fa. WAGO am 04.07.2017 Sina Thomaschky - Migrationsbeauftragte Beschäftigung geflüchteter Menschen Ausweisdokumente im Asylverfahren SGB II = Jobcenter Aufenthaltstitel Einreise BRD positiver
MehrNeuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug
Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 01.03.2016 Fachbereich:
MehrDas Integrationsgesetz -Änderungen in der Praxis
Das Integrationsgesetz -Änderungen in der Praxis AWO Bundesverband e.v. 05.10.16 GRUNDSÄTZLICHES Im Juli 2016 verabschiedet und zum größten Teil am 6. August 2016 in Kraft getreten Integrationsgesetz Verordnung
MehrAktuelles zum Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht
Aktuelles zum Aufenthalts- und Flüchtlingsrecht Heimat-Los Tagung des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg Stuttgart, 14.7.2018 Sebastian Röder (Flüchtlingsrat BW) *Gefördert vom Innenministerium Baden-Württemberg
MehrVortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen. Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Vortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge 06.03.2017 in der Citykirche www.staedteregion-aachen.de 1 Ablauf Überblick Differenzierung Begriff Flüchtlinge Aufenthaltsstatus
MehrAusländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen
Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Nicole Streitz Dezernentin des Landkreises Stade Recht, Ordnung, Straßenverkehr, Veterinärwesen und Gesundheit Regionalausschuss der IHK Stade am 14.09.2015
MehrFamilienzusammenführung Aktuelle Entwicklungen
Bumf Frühjahrstagung, Hofgeismar 11. 13.04.2018 Familienzusammenführung Aktuelle Entwicklungen Stand: 11.04.2018 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtling Gut Ankommen Ein
MehrKlage bei unbegründeter Ablehnung des Asylantrages
Klage bei unbegründeter Ablehnung des Asylantrages Klage - Kläger - - Beklagte und Flüchtlinge mit dem Az.: Aktenzeichen, vom Datum, zugestellt am Datum, verpflichtet, mir die Flüchtlingseigenschaften
MehrStand: Asylbewerber. Arbeitsmarktzugang Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
1. Asylbewerber (Gestattete/Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) beantragt haben) während der ersten 3 Monate des Aufenthalts
MehrMerkblatt zum Integrationskurs
KNr. 630.121a BAMF 10/2015 Merkblatt zum Integrationskurs für - Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß 55 Abs. 1 AsylG, - Ausländer mit einer Duldung gemäß 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie
MehrFolie 1. Asylbewerber im Landkreis Aichach- Friedberg
Folie 1 Asylbewerber im Landkreis Aichach- Friedberg Asylbewerber im Landkreis Aichach-Friedberg 1. Asylrecht 2. Aktuelle Zahlen 3. Asylverfahren 4. Wichtige Eckpunkte 5. Unterbringung 6. Asylbewerber
MehrFlüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung
Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung Was ist möglich und was nicht? Informationen für Unternehmen und Betriebe im Landkreis Traunstein - 1 - Landrat des Landkreises Traunstein In der öffentlichen
MehrForum. Das Ausländerrecht in der Praxis. Familiennachzug zu. eine systemische. Schutzberechtigten. Einführung
Forum Das Ausländerrecht in der Praxis Familiennachzug zu eine systemische Einführung Referat von Rechtsanwältin Kleta Grießhaber JMD-Konferenz - 30.11.2017 - Berlin 1. Überblick Gliederung 2. Familiennachzug
Mehr