Bilanzanpassungsbericht Stadthaushalt

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1 Bericht und Antrag vom 21. März 2018 an das Parlament Bilanzanpassungsbericht Stadthaushalt 1. Ausgangslage Mit der Inkraftsetzung des Nachtrages zum Gemeindegesetz (GG) per 1. Januar 2019 haben alle Gemeinden des Kantons St.Gallen ihre Rechnungen ab dem Rechnungsjahr 2019 nach den Vorgaben des Rechnungsmodells der St. Galler Gemeinden (RMSG) zu erstellen. Gossau führt als Pilotgemeinde das neue Rechnungsmodell bereits per 1. Januar 2018 ein. Das Parlament hat am 4. Dezember 2017 den nach den Regeln von RMSG aufgebauten Voranschlag 2018 für den Stadthaushalt genehmigt. Mit der Einführung von RMSG ist das Finanzvermögen neu zu bewerten. Gleichzeitig soll auch das Verwaltungsvermögen aufgewertet werden. Die Bilanz des Stadthaushalts ist somit an die neue Situation anzupassen. Die mit der Einführung von RMSG notwendigen Änderungen in der Bilanz des Stadthaushalts sind im Bilanzanpassungsbericht vom 21. März 2018 dargestellt. Dieser ist dem Parlament zur Beschlussfassung zu unterbreiten (Art. 176 GG). Die Stadtwerke Gossau als unselbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen unterliegen ebenfalls dem RMSG-Regime. Der Stadtrat hat für die Stadtwerke per 1. Januar 2018 den Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER festgelegt. Dieser Rechnungslegungsstandard vermag die Anforderungen von RMSG zu erfüllen, nimmt darüber hinaus aber weitergehende branchenübliche Anforderungen an die Rechnungslegung auf. Der Stadtrat wird nach Vorliegen der notwendigen Entscheidungsgrundlagen dem Stadtparlament den Bilanzanpassungsbericht der Stadtwerke in einer separaten Vorlage zur Genehmigung unterbreiten. Das neue Rechnungsmodell soll den Entscheidungsorganen steuerungs- und führungsrelevante Informationen liefern und damit einen sorgsamen Umgang mit dem Gemeindevermögen und eine transparente Rechnungslegung ermöglichen. RMSG umfasst neu fünf Elemente: 1. Die Bilanz zeigt Vermögen und Verpflichtungen auf 2. Die Erfolgsrechnung stellt Ertrag und Aufwand einander gegenüber und weist den Aufwand- oder den Ertragsüberschuss aus. Der Ausweis erfolgt in drei Stufen. Das Betriebsergebnis zeigt den Saldo von ohne Zinsen und Reserveänderungen aus, jedoch inklusive der spezialfinanzierten Bereiche (Abwasser und Feuerschutz). Beim operativen Ergebnis wird zusätzlich das Finanzergebnis dazu gezählt. Das Gesamtergebnis zeigt schliesslich das Resultat inklusive der Veränderung der Reserven. 3. Die Investitionsrechnung zeigt die Ausgaben und Einnahmen von grösseren Projekten auf. 4. Die Geldflussrechnung ist neu Bestandteil des Jahresabschlusses und weist die Veränderung der liquiden Mittel und den Cashflow (zur Berechnung der Selbstfinanzierung) aus. 5. Der Anhang enthält ergänzende Informationen, welche die korrekte Interpretation der Jahresrechnung ermöglichen. Damit ein betriebswirtschaftlich richtiges Ergebnis in der ersten Stufe der Erfolgsrechnung erfolgen kann, sind Anpassungen in der Bilanz mittels Restatement (Bilanzanpassung) notwendig. Finanz- und Verwaltungsvermögen werden aufgewertet und die Differenz in das Eigenkapital (Reserven) eingelegt. Der vorliegende Bericht erläutert die Veränderungen, die sich per 1. Januar 2018 durch die Anwendung des neuen Rechnungsmodells auf die Bilanz des Stadthaushalts der Stadt Gossau ergeben

2 2. Bilanzierung und Bewertung Während die Bilanzierungsgrundsätze die Frage beantworten, ob ein Sachverhalt in der Bilanz auszuweisen ist, legen die Bewertungsgrundsätze fest, mit welchem Wert die Position in der Bilanz zu erscheinen hat. 2.1 Finanzvermögen Das Finanzvermögen besteht aus den Vermögenswerten, die nicht unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Kontengruppe Definition und Bilanzierung Bewertung 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen Jederzeit verfügbare Geldmittel und Sichtguthaben 101 Forderungen Guthaben, die auf einem öffentlichrechtlichen oder privat-rechtlichen Anspruch der Gemeinde gegenüber Dritten beruhen. Es handelt sich dabei um Forderungen, die ihrer Natur nach kurzfristig realisierbar sind und deshalb entsprechend ihrer Fälligkeit in flüssige Mittel umgewandelt werden., Fremdwährungen sind zum Tageskurs per Bilanzstichtag umgerechnet Sollverbuchung, Bruttomethode,, Einzelbewertungsmethode Forderungen werden verbucht, wenn die entsprechende Lieferung oder Leistung erbracht ist und der Nutzen an den Käufer beziehungsweise Leistungsbezüger übergegangen ist. 102 Kurzfristige Finanzanlagen Finanzanlagen mit Laufzeiten von 90 Tagen bis 1 Jahr 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen Sämtliche Finanzanlagen sind zu bilanzieren. Forderungen oder Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen des Rechnungsjahres, die noch nicht in Rechnung gestellt oder eingefordert wurden, aber der Rechnungsperiode zuzuordnen sind. Vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben oder Aufwände, die der folgenden Rechnungsperiode zu belasten sind. 106 Vorräte und angefangene Für die Leistungserstellung benötigte Waren Arbeiten und Materialien 107 Finanzanlagen Finanzanlagen mit Laufzeiten über 1 Jahr Sämtliche Finanzanlagen sind zu bilanzieren. 108 Sachanlagen FV Grundstücke, Gebäude und Mobilien, die als Kapitalanlage oder für einen Wiederverkauf erworben werden (Förderung des Wohnungsbaus, Industrieansiedlung, Realersatz). Auch der übrige, vorsorgliche Landerwerb wird hier aktiviert (z. B. Grundstücke in der öffentlichen Zone, sofern noch kein baureifes Projekt vorhanden ist). In diesem Konto sind auch die Übernahmen von Grundstücken aus dem Verwaltungsvermögen, die nicht mehr für Sparkonten zum, Sparkonten in Fremdwährungen sind zum Tageskurs per Bilanzstichtag umgerechnet, Wertschriften mit Kurswert zum Kurswert per Bilanzstichtag, Wertschriften ohne Kurswert zum Verkehrswert oder zu Anschaffungs-/Herstellkosten Anschaffungs-/Herstellkosten Kurswert oder Anschaffungs- /Herstellkosten Verkehrswert

3 109 Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital die öffentliche Aufgabenerfüllung benötigt werden, zu verbuchen. Sämtliche Sachanlagen sind zu bilanzieren. Kumulierte Aufwandüberschüsse der Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital 2.2 Verwaltungsvermögen Das Verwaltungsvermögen besteht aus den Vermögenswerten, die unmittelbar der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen. Zugänge zum Verwaltungsvermögen können nur durch Aktivierung aus der Investitionsrechnung erfolgen. Abgänge erfolgen durch Abschreibung sowie durch Übertragung in das Finanzvermögen bei Veräusserung oder Entwidmung. Kontengruppe Definition und Bilanzierung Bewertung 140 Sachanlagen VV Sachgüter, die für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden (z.b. Strassen, Hochbauten, Wasserbauten, Mobilien) 142 Immaterielle Anlagen VV Aktivierung der Investitionsausgaben, wenn sie die Aktivierungsgrenze übersteigen. Nicht-physische Vermögensgegenstände wie Software, Lizenzen, Planungsausgaben (z.b. Ortsplanungen) Aktivierung der Investitionsausgaben, wenn sie die Aktivierungsgrenze übersteigen. 144 Darlehen Darlehen mit festgelegter Laufzeit und Rückzahlungspflicht 145 Beteiligungen, Grundkapitalien Sämtliche Darlehen werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert. Beteiligungen aller Art, die (Mit-)Eigentümerrechte begründen Sämtliche Beteiligungen werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert. 146 Investitionsbeiträge Beiträge an Investitionen von Dritten, die durch finanzielle Hilfe der Gemeinde gefördert werden. Aktivierung der Investitionsbeiträge, wenn sie die Aktivierungsgrenze übersteigen. Anschaffungs- /Herstellkosten unter Abzug planmässiger Abschreibungen Anschaffungs- /Herstellkosten unter Abzug planmässiger Abschreibungen Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen Anschaffungs- /Herstellkosten unter Abzug planmässiger Abschreibungen 2.3 Fremdkapital Das Fremdkapital besteht aus Verbindlichkeiten zugunsten Dritter, die innerhalb eines Zeitraums zurückbezahlt werden müssen. Kontengruppe Definition und Bilanzierung Bewertung 200 Laufende Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder anderen betrieblichen Aktivitäten, die innerhalb eines Jahres fällig sind oder fällig werden können. Sollverbuchung, Bruttomethode,

4 Laufende Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn ihr Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit liegt und der Mittelabfluss zur Erfüllung sicher oder wahrscheinlich ist. 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften bis 1 Jahr Laufzeit. 202 Steuerbezug Bilanzkonto für die Verbuchung von Steuertransaktionen 204 Passive Rechnungsabgrenzungen Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Lieferungen und Leistungen des Rechnungsjahres, die noch nicht in Rechnung gestellt oder eingefordert wurden, aber der Rechnungsperiode zuzuordnen sind. Vor dem Bilanzstichtag eingegangene Erträge oder Einnahmen, die der folgenden Rechnungsperiode gutzuschreiben sind. 205 Kurzfristige Rückstellungen Durch ein Ereignis in der Vergangenheit erwarteter oder wahrscheinlicher Mittelabfluss in der folgenden Rechnungsperiode. Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt, deren Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit liegt, der Mittelabfluss zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist (Eintrittswahrscheinlichkeit über 50 Prozent), die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und der Betrag wesentlich ist. 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften über 1 Jahr Laufzeit. 208 Langfristige Rückstellungen Durch ein Ereignis in der Vergangenheit erwarteter oder wahrscheinlicher Mittelabfluss in einer späteren Rechnungsperiode. nach allgemein anerkannten Grundsätzen nach allgemein anerkannten Grundsätzen 209 Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital Eine Rückstellung ist zu bilden, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt, deren Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit liegt, der Mittelabfluss zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist (Eintrittswahrscheinlichkeit über 50 Prozent), die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und der Betrag wesentlich ist. Kumulierte Ertragsüberschüsse der Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital. Sämtliche Spezialfinanzierungen und Fonds sind zu bilanzieren. 2.4 Eigenkapital Das Eigenkapital ist der rechnerische Betrag, um den die Vermögenswerte die Verbindlichkeiten übersteigen. Kontengruppe Definition und Bilanzierung Bewertung 290 Spezialfinanzierungen im EK Spezialfinanzierungen im Eigenkapital (z.b. Abfallbeseitigung, Abwasserbeseitigung, Feuerwehr, Altersheim) Sämtliche Spezialfinanzierungen sind zu bilanzieren. 291 Fonds im EK Fonds im Eigenkapital (z.b. Energiefonds) Sämtliche Fonds sind zu bilanzieren.

5 292 Rücklagen der Globalbudgetbereiche 293 Vorfinanzierungen und zusätzliche Abschreibungen Rücklagen gebildet aus Rechnungsüberschüssen bzw. Budgetverbesserungen der einzelnen Bereiche. Reserven zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung des zukünftigen Abschreibungsaufwands künftiger o- der bereits getätigter Investitionsvorhaben Sämtliche Vorfinanzierungen und zusätzliche Abschreibungen sind zu bilanzieren. 294 Reserven Reserven zur Glättung des Gesamtergebnisses der Erfolgsrechnung (z.b. Ausgleichsreserve, Reserve Werterhalt Finanzvermögen). 295 Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen 296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 299 Bilanzüberschuss / - fehlbetrag Sämtliche Reserven sind zu bilanzieren. Saldo der Bilanzveränderung durch Neubewertung des Verwaltungsvermögens beim Übergang auf RMSG. Saldo der Bilanzveränderung durch Neubewertung des Finanzvermögens beim Übergang auf RMSG. Saldo aus den kumulierten Überschüssen und Defiziten der Erfolgsrechnung. Wird ein Fehlbetrag (negatives Vorzeichen) ausgewiesen, verbleibt der Posten auf der Passivseite. 3 Neubewertung der Bilanz 3.1 Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 wurde in Übereinstimmung mit dem Gemeindegesetz (sgs 151.2) und der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (sgs ) erstellt. Die Bilanzsumme des Stadthaushalts erfährt gegenüber der Schlussbilanz eine Erhöhung um CH und beläuft sich per auf insgesamt CHF Das Eigenkapital beträgt per 1. Januar 2018 neu CHF (bisher CHF ). Für Einzelheiten wird auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen. Die Gliederungs- und Darstellungsvorschriften der Bilanz ergeben sich aus der Weisung des Amtes für Gemeinden über den Kontenrahmen. Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 zeigt folgendes Bild (alle Beträge in CHF): Aktiven HRM1 Bilanz per RMSG Bilanz per Erläuterungen 1 Aktiven Aktiven Finanzvermögen Finanzvermögen Flüssige Mittel Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 101 Guthaben Forderungen Anlagen Kurzfristige Finanzanlagen Guthaben bei Sonderrechnungezungen Aktive Rechnungsabgren Aktive Rechnungsabgrenzungen Vorräte und angefangene Arbeiten 107 Finanzanlagen Sachanlagen FV Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen 0.00

6 11 Ordentliches Ver Verwaltungsvermögen waltungsvermö- gen 110 Sachgüter Sachanlagen VV (ohne Spezialfinanzierung) 112 Investitionsbeiträge Immaterielle Anlagen VV Übrige aktivierte Ausgaben Darlehen Delcredere auf Darlehen Beteiligungen Investitionsbeiträge Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierungen Spezialfinanzierungen: Abwasserbeseitigung Kanäle Feuerschutz Feuerwehrdepot Investitionsbeiträge Abwasserverband Au *nach HRM1 in der Kontogruppe 1110 und 111, daher in der Summe 11 ordentliches Verwaltungsvermögen enthalten Passiven HRM1 Bilanz per RMSG Bilanz per Vorschüsse an Spezialfinanzierungen Erläuterungen 2 Passiven Passiven Fremdkapital Fremdkapital Laufende Verpflichtungelichkeiten Laufende Verbind Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Mittel- und langfristige Steuerbezug Schulden 203 Verpflichtungen für Passive Rechnungsabgrenzungen Sonderrechnungen 204 Rückstellungen Kurzfristige Rückstellungen Passive Rechnungsabgrenzungeverbindlichkeiten Langfristige Finanz Langfristige Rückstellungen Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital

7 22 Steuerbezug Sondervermögen Zweckbestimmte Zuwendungen 281 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 282 Verpflichtungen für Vorfinanzierungen 283 Rücklagen für Investitionen von Spezialfinanzierungen Eigenkapital Eigenkapital Neubewertungsreserven Spezialfinanzierungen Finanzvermö- gen im EK 298 Übriges Eigenkapital Fonds im EK Bilanzüberschuss/ Rücklagen der Globalbudgetbereiche 0.00 fehlbetrag 293 Vorfinanzierungen und zusätzliche Abschreibungen Ertragsüberschuss Reserven Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen 296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 299 Bilanzüberschuss/- fehlbetrag Erläuterung zur Eröffnungsbilanz Nachfolgend werden die bedeutendsten Veränderungen der neuen Rechnungslegung in der Bilanz per 31. Dezember 2017 zur Bilanz per 1. Januar 2018 aufgezeigt und kommentiert (alle Beträge in CHF) Finanzvermögen Mit der Einführung von RMSG ist das gesamte Finanzvermögen neu zu bewerten. Die Neubewertung führt zu einer Neubewertungsreserve von CHF , die auf der Passivseite der Bilanz im Konto «Neubewertungsreserve Finanzvermögen» ausgewiesen wird. Der Buchwert des Finanzvermögens erhöht sich um CHF Buchwert per nach HRM Veränderungen durch Bilanzübertragungen Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (bisher Konto ) Wertberichtigungen Flächenbeiträge (bisher Konto ) Wertberichtigung auf Forderungen Gemeindesteuern (bisher Konto )

8 Darlehen Walter Zoo AG Delcredere Beteiligung Sana Fürstenland AG (aus Verwaltungsvermögen) Abraxas VRSG AG (aus Verwaltungsvermögen) Veränderungen durch Neubewertungen Aktien und Anteilscheine Vorräte an Heizmaterial (Oel) Liegenschaften Finanzvermögen Buchwert per nach RMSG Die Veränderungen in der Position 1070 Aktien und Anteilscheine (siehe obenstehende Tabelle) können wie folgt dargestellt werden: Bezeichnung der Anlage Bewertung Buchwert HRM1 Buchwert RMSG Neubewertungsbetrag Abraxas VRSG Holding AG 1 75' Regiobus AG, Gossau Marktwert Appenzeller Bahnen AG, 0.23 % Walter Zoo AG, Gossau Trocknungsanlage Arnegg AG Rückkaufmöglichkeit ab 2022 für CHF Sana Fürstenland AG Verkehrswert IG GIS AG Regionale Wasserversorgung St. Gallen AG, 50 Namenaktien à CHF 500, liberiert zu 50 % Genossenschaft Rössli Krinau Genossenschaft Konzert & Theater AG Genossenschaft Konsumenten Tanklager, St. Galler, 305 Anteilscheine Total Neubewertung Bilanzübertrag aus Verwaltungsvermögen Total Verwaltungsvermögen Mit der Einführung von RMSG sind die Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens neu zu bewerten. Das übrige Verwaltungsvermögen kann neu bewertet werden. Der Stadtrat hat entschieden, das per 31. Dezember 2017 bilanzierte, steuerfinanzierte Verwaltungsvermögen (inkl. Feuerschutz) vom allgemeinen Haushalt neu zu bewerten. Die Neubewertung des Verwaltungsvermögens des allgemeinen Haushalts führt zu einer Aufwertungsreserve von CHF (inkl. Landanteile), die auf der Passivseite der Bilanz im Konto «Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen» ausgewiesen wird.

9 Die Neubewertung des Verwaltungsvermögens der Spezialfinanzierung Feuerschutz führt zu einer Aufwertungsreserve von CHF , die auf der Passivseite der Bilanz im Konto «Aufwertungsreserve Feuerschutz» ausgewiesen wird. Auf eine Neubewertung des Verwaltungsvermögens der Spezialfinanzierung Abwasser wird verzichtet (siehe auch Ziffer 3.2.4) Der Buchwert des Verwaltungsvermögens erhöht sich um CHF Buchwert per nach HRM1 Gewinnverwendung Jahresabschluss Buchwert per nach Gewinnverwendung Veränderungen durch Bilanzübertragungen Die übrigen Tiefbauten der Spezialfinanzierungen wurden nach HRM1 unter der Kontogruppe 13 geführt Die Hochbauten der Spezialfinanzierungen wurden nach HRM1 unter der Kontogruppe 13 geführt Die Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens wurden nach HRM1 unter der Kontogruppe 111 geführt. Es erfolgt eine Umgliederung in das Finanzvermögen Veränderungen durch Neubewertungen allgemeiner Haushalt 1400 Grundstücke Verwaltungsvermögen bebaut Strassen Verkehrswege Wasserbau Übrige Tiefbauten allgemeiner Haushalt Hochbauten allgemeiner Haushalt Schulbauten Mobilien, Maschinen, Informatik Investitionsbeiträge Immaterielle Anlagen Veränderungen durch Neubewertungen Spezialfinanzierungen Übrige Tiefbauten Spezialfinanzierungen (Abwasser) Hochbauten Spezialfinanzierungen (Feuerschutz) Buchwert per nach RMSG

10 Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens Die Darlehen und Beteiligungen des Verwaltungsvermögens werden nach RMSG unter der Kontoart 144 «Darlehen» bzw. 155 «Beteiligungen, Grundkapitalien» geführt. Im Stadthaushalt werden im Verwaltungsvermögen derzeit keine Beteiligungen geführt Verwaltungsvermögen von Spezialfinanzierung Das Verwaltungsvermögen der Spezialfinanzierungen wird nach RMSG unter der Kontoart 14 «Verwaltungsvermögen» geführt. Die Spezialfinanzierungen betreffen folgende Konti: Abwasser Kanäle CHF Anteil Investitionen ARA Au St. Gallen CHF Feuerschutz CHF Vorschüsse an Spezialfinanzierungen Vorschüsse an Spezialfinanzierungen werden nach RMSG im Eigenkapital unter der Kontoart 2900 «Spezialfinanzierungen im EK» als Minusposten geführt. Derzeit bestehen keine Vorschüsse an Spezialfinanzierungen Fremdkapital Der Buchwert des Fremdkapitals verringert sich um CHF Buchwert per nach HRM Veränderungen durch Bilanzübertragungen Laufende Verpflichtungen Mittel- & langfristige Schulden Verpflichtungen für Sonderrechnungen Rückstellungen Davon Umgliederung Delcredere auf Aktivseite Davon Umgliederung lang. Verbindlichkeiten Davon Umgliederungen aus Vorfinanzierungen Transitorische Passiven Verbindlichkeiten gegenüber Fonds Zweckbestimmte Zuwendungen Buchwert per nach RMSG Steuerbezug Der Steuerbezug wird nach RMSG im Fremdkapital unter der Kontoart 202 «Steuerbezug» geführt.

11 Sondervermögen Das Sondervermögen ist nach RMSG nicht mehr vorgesehen. Die Vermögenswerte sind neu im Fremd- oder Eigenkapital zu führen. Die Zuteilung der Sondervermögenswerte per 1. Januar 2018 erfolgt wie folgt: Zweckbestimmte Zuwendungen Bezeichnung Betrag HRM1- Konto RMSG-Konto Bemerkungen Legat Lindenhof Fremdkapital Kulturfonds Fremdkapital Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen Bezeichnung Betrag HRM1- Konto RMSG-Konto Bemerkungen Feuerschutz Eigenkapital Abwasserbeseitigung Eigenkapital Verpflichtungen für Vorfinanzierungen Bezeichnung Betrag HRM1- Konto RMSG-Konto Bemerkungen Schulinfrastruktur Eigenkapital Infrastrukturprojekte (Sportanlagen) Eigenkapital Privatstrassenunterhalt Fremdkapital Fenngraben und Nutzenbuecherbach Arneggerbach und Nebenbäche Es handelt sich beim Fremdkapital um Rückstellungen im Sinne von RMSG Fremdkapital Fremdkapital Eigenkapital Der Buchwert des Eigenkapitals erhöht sich um CHF Buchwert per nach HRM Veränderungen durch Bilanzübertragungen Spezialfinanzierung Feuerwehr (bisher Konto ) Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung (bisher Konto ) Kinderspielplätze und Autoabstellplätze ( ) Vorfinanzierung Schulinfrastruktur Vorfinanzierung Sportinfrastruktur

12 Veränderungen durch Neubewertungen allgemeiner Haushalt Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen aus der Neubewertung des Verwaltungsvermögens Neubewertungsreserve Finanzvermögen aus der Neubewertung des Finanzvermögens Davon Werterhalt Finanzvermögen Veränderungen durch Neubewertungen Spezialfinanzierungen Aufwertungsreserve der Spezialfinanzierung Feuerschutz aus der Neubewertung des Verwaltungsvermögens Buchwert per nach RMSG Verwendung der Reserven 4.1 Neubewertungsreserve Finanzvermögen Zur Verwendung der Neubewertungsreserve Finanzvermögen stehen folgende Optionen zur Verfügung. Option 1 Option 2 Option 3 Überführung per in den Bilanzüberschuss Überführung per in die Ausgleichsreserve Einlage in die Reserve Werterhalt Finanzvermögen (bis zur maximal zulässigen Höhe) Die Neubewertungsreserve Finanzvermögen (Kto ) von CHF soll wie folgt verwendet werden: Überführung in den Bilanzüberschuss (Konto ) 0.00 Überführung in die Ausgleichsreserve (Konto ) Überführung in die Reserve Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen (Konto ) Überführung in die Reserve Wertschwankungen Finanzvermögen (Konto ) Total Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen Zur Verwendung der Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen stehen folgende Optionen zur Verfügung: Option 1 Option 2 Überführung in den Bilanzüberschuss (Sperrfrist 5 Jahre) Lineare Auflösung innert 10 bis 15 Jahren über die zweite Stufe der Erfolgsrechnung Die Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen von CHF soll wie folgt verwendet werden: Überführung in den Bilanzüberschuss per 1. Januar 2018 (Konto ) 0.00 Überführung in die Aufwertungsreserve (Konto ) und lineare Auflösung innert 15 Jahren über die zweite Stufe der Erfolgsrechnung (Konto ) Total

13 Die Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen Feuerschutz von Fr soll wie folgt verwendet werden: Überführung in den Bilanzüberschuss per 1. Januar 2018 (Konto ) 0.00 Überführung in die Aufwertungsreserve (Konto ) und lineare Auflösung innert 15 Jahren über die zweite Stufe der Erfolgsrechnung (Konto ) Total Verfahren Das Geschäft liegt in der abschliessenden Kompetenz des Stadtparlaments. Anträge 1. Der Bericht zur Neubewertung der Bilanz des Stadthauhalts nach RMSG per 1. Januar 2018 (Bilanzanpassungsbericht Stadthaushalt) wird genehmigt. 2. Die Neubewertungsreserve Finanzvermögen von CHF wird per wie folgt verwendet: Überführung in den Bilanzüberschuss (Konto ) 0.00 Überführung in die Ausgleichsreserve (Konto ) Überführung in die Reserve Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen (Konto ) Überführung in die Reserve Wertschwankungen Finanzvermögen (Konto ) Total Die Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen von CHF wird wie folgt verwendet: Überführung in den Bilanzüberschuss per 1. Januar 2018 (Konto ) 0.00 Überführung in die Aufwertungsreserve (Konto ) und lineare Auflösung innert 15 Jahren über die zweite Stufe der Erfolgsrechnung (Konto ) Die Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen Feuerschutz von CHF wird wie folgt verwendet: Überführung in den Bilanzüberschuss per 1. Januar 2018 (Konto ) 0.00 Überführung in die Aufwertungsreserve (Konto ) und lineare Auflösung innert 15 Jahren über die zweite Stufe der Erfolgsrechnung (Konto ) Stadtrat

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