Bilanzanpassungsbericht

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1 Gemeinderat Thundorf Bilanzanpassungsbericht Bericht zur Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2018 nach HRM2 Thundorf, 27. März 2019

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ausgangslage 3 2 Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungsgrundsätze Bewertungsgrundsätze Gliederung der Bilanz nach HRM1 und HRM Kontengruppen der Bilanz nach HRM Aktiven Passiven 7 3 Neubewertung der Bilanz per 1. Januar Eröffnungsbilanz per 1. Januar Aktiven Passiven Übertragungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen Übertragungen vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz 10 4 Beschluss 12 Beilagen Beilage 1: Überleitungstabelle HRM1 auf HRM2 Beilage 2: Überleitungstabelle, Hilfsblatt Finanzvermögen Beilage 3: Überleitungstabelle, Hilfsblatt Verwaltungsvermögen Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar

3 1 Ausgangslage Die stellt per auf das Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) um. Beim Übergang auf die neue Rechnungslegung wird eine Neubewertung der Bilanz vorgenommen. Die Neubewertung der Bilanz ist notwendig, um den Grundsatz der neuen Rechnungslegung anzuwenden: Die Rechnungslegung soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellen. Dies bedeutet im Übergang zum HRM2 eine: Neubewertung des Finanzvermögens, Neubewertung des Fremdkapitals (vor allem Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen). Der vorliegende Bericht erläutert die Veränderungen, die sich per 1. Januar 2018 durch die Anwendung der neuen Rechnungslegungsgrundsätze auf die Bilanz der Politischen Gemeinde Thundorf ergeben. Der Bericht dient insbesondere als Nachweis für die Prüfungsorgane und ist Bestandteil der Jahresabschlussunterlagen Grundsätze zur Eingangsbilanz Auf den 1. Januar 2018 ist eine Eingangsbilanz zu erstellen: Dabei gelten folgende Bestimmungen: a. Das Finanzvermögen ist auf der Basis der Verkehrswerte neu zu bewerten. b. Die Rückstellungen sind auf der Basis der Nominalwerte neu zu bewerten Die Ergebnisse der Neubewertungen fliessen in die Neubewertungsreserve oder sind mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Bilanzanpassungsbericht Der Bilanzanpassungsbericht wird durch den Gemeinderat genehmigt. Er ist Bestandteil der Jahresabschlussunterlagen und wird mit der Jahresrechnung der Bevölkerung zur Kenntnisnahme und Genehmigung gebracht. Die Basis bildet die revidierte Jahresrechnung 2017 und die ausgewiesene Schlussbilanz per 31. Dezember Im Rahmen der Neubewertung kann eine Überführung von Liegenschaften und Grundstücken vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen und umgekehrt vorgenommen werden, soweit diese Übertragungen mit den Bilanzierungsvorschriften übereinstimmen. Die Überführungen sind im Bilanzanpassungsbericht separat zu erläutern. 2 Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungsgrundsätze Mit den Bilanzierungsgrundsätzen wird festgelegt, ob ein Sachverhalt zu einem Vermögenszugang (Aktivierung) oder zum Ausweis einer neuen Verpflichtung (Passivierung) führt. Vermögenswerte werden bilanziert, wenn a. sie einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen hervorbringen oder ihre Nutzung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorgesehen ist und b. ihr Wert verlässlich ermittelt werden kann. Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar

4 Verpflichtungen werden bilanziert, wenn a. deren Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit liegt, b. ihre Erfüllung sicher oder wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen wird und c. ihr Wert verlässlich ermittelt werden kann. 2.2 Bewertungsgrundsätze Während die Bilanzierungsgrundsätze die Frage beantworten, ob ein Sachverhalt in der Bilanz auszuweisen ist, legen die Bewertungsgrundsätze fest, mit welchem Wert die Position in der Bilanz zu erscheinen hat. Positionen des Finanzvermögens werden zum Verkehrswert bilanziert. Positionen des Verwaltungsvermögens werden wie folgt bilanziert: a. Die Bilanzierung erfolgt grundsätzlich zum Anschaffungswert abzüglich der Abschreibungen oder, wenn tiefer liegend, zum Verkehrswert. b. Positionen des Verwaltungsvermögens, die durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegen, werden planmässig je Anlagekategorie nach der festgelegten Nutzungsdauer abgeschrieben (Anhang zur Verordnung über das Rechnungswesen). In Erweiterung zu den Bestimmungen der Verordnung gelten für die gebührenfinanzierten Versorgungsund Entsorgungsbetriebe sowie für spezielle Aufgabenbereiche aus dem steuerfinanzierten Gemeindehaushalt die entsprechenden Branchenregelungen als verbindlich, wenn sich die Gemeinde dafür ausgesprochen hat. c. Ist bei einer Position des Verwaltungsvermögens eine dauerhafte Wertverminderung absehbar, wird deren bilanzierter Wert berichtigt. Das Fremdkapital wird zum Nominalwert bewertet. Zusätzliche Abschreibungen sind weiterhin möglich. Da sie jedoch mit wesentlichen Grundsätzen dieses Rechnungsmodells in Konflikt stehen, sind zu zusätzliche Abschreibungen an Regeln zu binden. 2.3 Gliederung der Bilanz nach HRM1 und HRM2 Die Bilanz liefert einen Überblick über die Vermögens- und Schuldenlage. Der Saldo zwischen dem Vermögen und den Verbindlichkeiten ergibt das Eigenkapital. Mit der Einführung der neuen Rechnungslegung sind auch Änderungen in der Gliederung der Bilanz verbunden. Die neue Struktur ist mit dem Harmonisierten Rechnungsmodell der Kantone und Gemeinden bis auf die dreistellige Kontoebene abgestimmt. Dadurch ist die interkantonale und interkommunale Vergleichbarkeit gewährleistet. In den beiden nachfolgenden Tabellen sind die strukturellen Veränderungen der Bilanz durch die Einführung der neuen Rechnungslegung dargestellt. Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar

5 Gliederung der Aktiven nach HRM1 Nach HRM2 1 Aktiven 1 Aktiven 10 Finanzvermögen 10 Finanzvermögen 100 Flüssige Mittel 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 101 Guthaben 101 Forderungen 102 Anlagen 102 Kurzfristige Finanzanlagen 103 Transitorische Aktiven 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 106 Vorräte und angefangene Arbeiten 107 Finanzanlagen 108 Sachanlagen Finanzvermögen 109 Forderungen Fonds im Fremdkapital 11 Verwaltungsvermögen 14 Verwaltungsvermögen 114 Sachgüter 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen 142 Immaterielle Anlagen 115 Darlehen und Beteiligungen 144 Darlehen 145 Beteiligungen 116 Investitionsbeiträge 146 Investitionsbeiträge 117 Übrige aktivierbare Ausgaben 12 Spezialfinanzierungen 13 Bilanzfehlbetrag Gliederung der Passiven nach HRM1 nach HRM2 2 Passiven 2 Passiven 20 Fremdkapital 20 Fremdkapital 200 Laufende Verbindlichkeiten 200 Laufende Verbindlichkeiten 201 Kurzfristige Schulden 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 203 Verpflichtungen für Sonderrechnungen 205 Transitorische Passiven 204 Passive Rechnungsabgrenzungen 204 Rückstellungen 205 Kurzfristige Rückstellungen 202 Langfristige Schulden 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 208 Langfristige Rückstellungen 209 Fonds im Fremdkapital 22 Spezialfinanzierungen 228 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 23 Eigenkapital 29 Eigenkapital 290 Verpflichtungen gegenüber Spezialfinanzierungen 291 Fonds im Eigenkapital 292 Rücklagen der Globalbudgetbereiche 293 Vorfinanzierungen 294 Reserven 296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 239 Eigenkapital Bilanzüberschuss/-fehlbetrag Jahresergebnis Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre 2.4 Kontengruppen der Bilanz nach HRM Aktiven Die Aktiven setzen sich zusammen aus dem Finanzvermögen und dem Verwaltungsvermögen. Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können. Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen. Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar

6 Finanzvermögen Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 100, Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Postund Bankguthaben, kurzfristige Geldmarktanlagen und Zahlungen unterwegs. 101, Forderungen Ausstehende Guthaben und Ansprüche gegenüber Dritten, die in Rechnung gestellt oder geschuldet sind. Am Jahresende noch nicht fakturierte Forderungen werden als aktive Rechnungsabgrenzungen bilanziert. 102, Kurzfristige Finanzanlagen 104, Aktive Rechnungsabgrenzungen 106, Vorräte und angefangene Arbeiten Finanzanlagen (jederzeit veräusserbare Renditeanlagen) mit Laufzeiten bis 1 Jahr. Nach dem Grundsatz der Periodengerechtigkeit sind die Aufwände und Erträge in der Periode ihrer Verursachung zu erfassen. Da der Wechsel von einer Rechnungsperiode zur anderen innerhalb eines Geschäftsvorfalles liegen kann, sind Rechnungsabgrenzungen (zeitliche Abgrenzungen) vorzunehmen. Für die Leistungserstellung benötigte Waren und Material. 107, Finanzanlagen Finanzanlagen mit Gesamtlaufzeit über 1 Jahr. 108, Sachanlagen FV Die Bewertung erfolgt zu Verkehrswerten, es wird deshalb kein Wertberichtigungskonto geführt. 109, Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital Verwaltungsvermögen Spezialfinanzierungen und Fonds bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Sie werden dem Fremd- oder Eigenkapital zugeordnet. Kurzfristige Geldmarktanlagen werden unter den flüssigen Mitteln bilanziert, wenn deren Gesamtlaufzeit oder die Restlaufzeit im Erwerbszeitpunkt unter 90 Tagen liegt. Forderungen werden verbucht, wenn die entsprechende Lieferung oder Leistung erbracht ist und der Nutzen an den Käufer beziehungsweise Leistungsbezüger übergegangen ist. Sämtliche Finanzanlagen sind zu bilanzieren. Forderungen oder Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen des Rechnungsjahres, die noch nicht in Rechnung gestellt oder eingefordert wurden, aber der Rechnungsperiode zuzuordnen sind. Vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben oder Aufwände, die der folgenden Rechnungsperiode zu belasten sind. Sämtliche Finanzanlagen sind zu bilanzieren. Sämtliche Sachanlagen FV sind zu bilanzieren. Nominalwerte. Forderungen sind zum Rechnungsbetrag inklusive MWST (Nominalwert) zu bewerten, abzüglich der geschätzten betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen (Delkredere). Nominalwerte / Marktwerte Nominalwerte Anschaffungs- bzw. Herstellkosten, Bewertung nach kaufmännischen Grundsätzen Die Bewertung erfolgt zu Marktwerten, deshalb wird kein Wertberichtigungskonto geführt (Ausnahme Darlehen). Verkehrswert Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 140, Sachanlagen VV Sachanlagen des Verwaltungsvermögens 142, Immaterielle Anlagen Immaterielle Anlagen des Verwaltungsvermögens 144, Darlehen Darlehen mit festgelegter Laufzeit und Rückzahlungspflicht. Ist die Rückzahlung gefährdet, sind Wertberichtigungen vorzunehmen. Aktivierung der Investitionsausgaben, wenn sie die Aktivierungsgrenze übersteigen. Aktivierung der Investitionsausgaben, wenn sie die Aktivierungsgrenze übersteigen. Sämtliche Darlehen werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert. Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich planmässiger Abschreibungen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich planmässiger Abschreibungen Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar

7 145, Beteiligungen, Grundkapitalien Beteiligungen aller Art, die (Mit-)-Eigentümerrechte begründen. Beteiligungen werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert. 146, Investitionsbeiträge Investitionsbeiträge sind geldwerte Leistungen, mit denen beim Empfänger der Beiträge dauerhafte Vermögenswerte mit Investitionscharakter begründet werden. Sämtliche Beteiligungen werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert. Sämtliche Investitionsbeiträge werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert. Anschaffungswert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich planmässiger Abschreibungen Passiven Die Passiven setzen sich zusammen aus dem Fremdkapital und dem Eigenkapital. Fremdkapital Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 200, Laufende Verbindlichkeiten 201, Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 204, Passive Rechnungsabgrenzungen 205, Kurzfristige Rückstellungen 206, Langfristige Finanzverbindlichkeiten Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen oder anderen betrieblichen Aktivitäten, die innerhalb eines Jahres fällig sind oder fällig werden können. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften bis 1 Jahr Laufzeit. Sie sind in der Regel verzinslich. Nach dem Grundsatz der Periodengerechtigkeit sind die Aufwände und Erträge in der Periode ihrer Verursachung zu erfassen. Da der Wechsel von einer Rechnungsperiode zur anderen innerhalb eines Geschäftsvorfalles liegen kann, sind Rechnungsabgrenzungen (zeitliche Abgrenzungen) vorzunehmen. Durch ein Ereignis in der Vergangenheit erwarteter oder wahrscheinlicher Mittelabfluss in der folgenden Rechnungsperiode. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften über 1 Jahr Laufzeit. Sie sind in der Regel verzinslich. Laufende Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn ihr Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit liegt und der Mittelabfluss zur Erfüllung sicher oder wahrscheinlich ist. Finanzverbindlichkeiten, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zur Rückzahlung fällig werden, werden als kurzfristig ausgewiesen. Verpflichtungen aus dem Bezug von Lieferungen und Leistungen des Rechnungsjahres, die noch nicht in Rechnung gestellt oder eingefordert wurden, aber der Rechnungsperiode zuzuordnen sind. Vor dem Bilanzstichtag eingegangene Erträge oder Einnahmen, die der folgenden Rechnungsperiode gutzuschreiben sind. Eine Rückstellung wird bilanziert, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt, deren Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) liegt, der Mittelabflusses zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist (Wahrscheinlichkeit über 50%), die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und die Wesentlichkeitsgrenze (halbe Aktivierungsgrenze) übersteigt. Finanzverbindlichkeiten werden weiterhin als langfristige Finanzverbindlichkeiten bilanziert, wenn bis zum Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses eine verbindliche schriftliche Zusage des Nominalwerte Nominalwerte Nominalwerte Schätzung des Nominalwerts Nominalwert Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar

8 Fremdkapitalgebers zur Verlängerung der Finanzierung über den nächstfolgenden Bilanzstichtag hinaus vorliegt. 208, Langfristige Rückstellungen analog kurzfristige Rückstellungen analog kurzfristige Rückstellungen Schätzung des Nominalwerts 209, Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital Fonds sind zweckgebundene Mittel zur Sicherstellung der Finanzierung bestimmter öffentlicher Aufgaben. Die Schaffung von Fonds sowie die Zuweisung und Verwendung der Mittel bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Sämtliche Fonds werden bilanziert Nominalwert Eigenkapital Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 290, Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen Als Eigenkapital betrachtete kumulierte Ertragsüberschüsse von Spezialfinanzierungen. 291, Fonds Als Eigenkapital betrachtete kumulierte Ertragsüberschüsse von Fonds. 292, Rücklagen der Globalbudgetbereiche Rücklagen stellen Reserven dar. Rücklagen schaffen Anreiz für effiziente Leistungserbringung, indem die Leistungsgruppen einen Teil des nicht beanspruchten Budgets als Reserve behalten und für eigene Zwecke verwenden können. Die Bildung und Verwendung sind an Bedingungen geknüpft. 293, Vorfinanzierungen Reserven für künftige Vorhaben. 294, Reserven Saldo der allgemeinen Reserven im Eigenkapital. 296, Neubewertungsreserve Finanzvermögen 299, Bilanzüberschuss/- fehlbetrag Saldo der Bilanzveränderung durch Neubewertung der Finanz- und Sachanlagen des Finanzvermögens beim Übergang zum HRM2. Saldo aus den kumulierten Überschüssen und Defiziten der Erfolgsrechnung. Wird ein Fehlbetrag (negatives Vorzeichen) ausgewiesen, verbleibt der Posten auf der Passivseite. Sämtliche Spezialfinanzierungen werden bilanziert. Sämtliche Fonds werden bilanziert. Sämtliche Rücklagen der Globalbudgetbereiche werden bilanziert. Sämtliche Vorfinanzierungen werden bilanziert. Bilanzierung (Einführung HMR2) Nominalwert Nominalwert Nominalwert Nominalwert Nominalwert Nominalwert Nominalwert 3 Neubewertung der Bilanz per 1. Januar Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 ist gemäss den neuen Rechnungslegungsgrundsätzen von HRM2 erstellt worden. Die Neubewertungsreserve des Finanzvermögens ist fünf Jahre zweckgebunden und wird anschliessend schrittweise ins Eigenkapital überführt (Konto 299, Bilanzüberschuss). Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 zeigt folgendes Bild (alle Beträge in CHF): Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar

9 3.1.1 Aktiven HRM1-Konto Bilanz per nach HRM1 HRM2-Konto Bilanz per nach HRM2 Erläuterungen 1 Aktiven Aktiven Finanzvermögen Finanzvermögen A1 100 Flüssige Mittel Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 101 Guthaben Forderungen Anlagen Kurzfristige Finanzanlagen 103 Transitorische Aktiven Aktive Rechnungsabgrenzungen Finanzanlagen Sachanlagen FV Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen A2 114 Sachgüter Sachanlagen VV Investitionsbeiträge Immaterielle Anlagen Übrige aktivierbare Ausgaben Investitionsbeiträge Spezialfinanzierungen A3 13 Bilanzfehlbetrag A Passiven HRM1-Konto Bilanz per nach HRM1 HRM2-Konto Bilanz per nach HRM2 Erläuterungen 2 Passiven Passiven Fremdkapital Fremdkapital A5 200 Laufende Verpflichtungen Laufende Verbindlichkeiten Transitorische Passiven Passive Rechnungsabgrenzungen Langfristige Schulden Langfristige Finanzverbindlichkeiten Spezialfinanzierungen A3 228 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen Eigenkapital Eigenkapital A7 239 Eigenkapital Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber SpF 296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen Bilanzüberschuss/-fehlbetrag Übertragungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen Es wurden keine Übertragungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen vorgenommen. 3.3 Übertragungen vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen Es wurden keine Übertragungen vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen vorgenommen. Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar

10 3.4 Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz Nachfolgend werden die bedeutendsten Veränderungen der neuen Rechnungslegung in der Bilanz per 31. Dezember 2017 zur Bilanz per 1. Januar 2018 aufgezeigt und kommentiert (alle Beträge in Franken). Die Details der Umgliederungen und der Neubewertungen sind aus der Überleitungstabelle und den Hilfsblättern zur Überleitungstabelle ersichtlich. A1 Finanzvermögen Die Neubewertung der Finanzanlagen sowie der Grundstücke im Finanzvermögen führt zu einem Bewertungsgewinn von Fr Details der Neubewertung befinden sich in der Beilage 2. Finanzvermögen Buchwert HRM1 per Buchwert HRM2 per Differenz Neubewertung Finanzanlagen Finanzanlagen Sachanlagen FV Grundstücke Total Sach- und Finanzanlagen FV A2 Verwaltungsvermögen Übertragungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen fanden nicht statt. Neu werden die Liegenschaften des Verwaltungsvermögens mit Wertberichtigungskonto bilanziert. Auf den Bilanzkonten des Verwaltungsvermögens sind demnach neu die Anschaffungswerte und auf den Minus-Aktiv-Konten der Wertberichtigungen die kumulierten Abschreibungen ausgewiesen. Diese Systematik wird ab dem 1. Januar 2018 angewendet. Anlagen des Verwaltungsvermögens, die durch die Nutzung einem Wertverzehr unterliegen, werden ordentlich je Anlagekategorie nach der angenommenen Nutzungsdauer abgeschrieben. Basis für die betriebswirtschaftliche Abschreibung ist die Anlagenbuchhaltung und die je Anlagekategorie angenommene Nutzungsdauer (gemäss Anhang zur Verordnung über das Rechnungswesen der Thurgauer Gemeinden). A3 Spezialfinanzierungen Die Spezialfinanzierungen für Eigenwirtschaftsbetriebe werden neu im Eigenkapital der Gemeinde ausgewiesen. Allfällige Vorschüsse an Eigenwirtschaftsbetriebe werden im Eigenkapital belassen (negative Positionen) und nicht mehr unter den Aktiven geführt. Es wurden sämtliche Spezialfinanzierungen in der Höhe von CHF dem Eigenkapital zugewiesen. Die ausgewiesenen Beträge der Spezialfinanzierungen sind zweckgebunden. Der bis geführte Fonds landwirtschaftliche Zwecke von CHF wird aufgelöst und fliesst in die Neubewertungsreserve. A4 Bilanzfehlbetrag Ein allfälliger Bilanzfehlbetrag würde unter HRM2 ebenfalls im Eigenkapital geführt. Es ist kein Bilanzfehlbetrag vorhanden. Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar

11 A5 Fremdkapital Eine Neubewertung der passiven Rechnungsabgrenzungen wurde nicht durchgeführt. In der Politischen Gemeinde Thundorf waren bereits in der Rechnung nach HRM1 alle passiven Rechnungsabgrenzungen erfasst. A6 Eigenkapital Die Spezialfinanzierungen für die Eigenwirtschaftsbetriebe und Fonds werden nach HRM2 im Eigenkapital geführt. Zudem werden die Resultate der Neubewertung auf den vorgesehenen Konten ausgewiesen. Die Neubewertungsreserve des Finanzvermögens ist zweckgebunden und wird anschliessend ab dem sechsten Jahr innerhalb von fünf Jahren ins Eigenkapital überführt (Konto 299, Bilanzüberschuss). Die ausgewiesenen Beträge der Spezialfinanzierung im Eigenkapital sind zweckgebunden. Das Eigenkapital der Politischen Gemeinde Thundorf präsentiert sich neu wie folgt: Eigenkapital Buchwert HRM1 per Buchwert HRM2 per Differenz Zweckgebundenes Eigenkapital Spezialfinanzierungen Spezialfinanzierung Wasserwerk Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung Spezialfinanzierung Elektrizitätswerk Spezialfinanzierung Feuerwehr Neubewertungsreserve Neubewertungsreserve Finanzvermögen Zweckfreies Eigenkapital Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre Total Eigenkapital Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar

12 4 Beschluss Der Gemeinderat beschliesst: I. Der Bilanzanpassungsbericht zur Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2018 inklusive der Überleitungstabelle (Beilage 1), welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildet, wird genehmigt. II. III. IV. Folgende Überführungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen werden genehmigt: Keine Folgende Überführungen vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen werden genehmigt: Keine Die Ergebnisse der per 1. Januar 2018 durchgeführten Neubewertung des Finanzvermögens bzw. der Liegenschaften des Finanzvermögens (Beilage 2), welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bilden, werden genehmigt. V. Der Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2018 ist Bestandteil der Jahresabschlussunterlagen und wird mit der Jahresrechnung der Bevölkerung zur Kenntnisnahme und Genehmigung gebracht. VI. Mitteilung an: Rechnungsprüfungskommission (zur Information und Prüfung) GEMEINDERAT THUNDORF Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin: Alois Hersche Karin Gust Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar

13 Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 (HRM1 auf HRM2) Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 Umgliederung der Bilanz auf den HRM2-Kontenrahmen HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Aktiven 9'084' '973' Aktiven 9'073' Finanzvermögen 4'075' '064' Finanzvermögen 4'163' Flüssige Mittel 2'357' '357' Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 2'357' Kasse 6' ' Kasse Gemeindeverwaltung 6' Postcheck Fürsorge 138' ' Postcheckkonto Fürsorge ' Postcheck Steueramt 1'019' '019' Postcheckkonto Steuern '019' Kontokorrent TKB 568' ' Kontokorrent TKB CH ' Kontokorrent RBT 10' ' Kontokorrent RBT CH ' Kontokorrent RBT Landverkäufe Ildbach 613' ' Kontrokorrent RBT Landverkäufe Ildbach CH ' Guthaben 1'311' '299' Forderungen 1'299' Durchlaufkonto -6' ' Forderungen Abklärungskonto -6' Steuerguthaben Steuerdebitoren 757' ' Forderungen allgemeine Gemeindessteuern 757' Steuerguthaben Quellensteuern 14' ' Abrechnungskonto Quellensteuer I 14' Verrechnungssteuer Forderungen Verrechnungssteuer Kehrichtgebühren Kehrichtgebühren Wassergebühren 20' ' Wassergebühren 20' Elektragebühren 424' ' Elektragebühren 424' Schalterrechnungen 74' ' Schalterrechnungen 74' Feuerwehrsteuern 11' ' U Vorsteuer EW LR Vorsteuer EW IR Vorsteuer Wasser LF Vorsteuer Wasser IR Vorsteuer Abwasser LR Vorsteuer Abwasser IR Vorsteuer Wasser LR 2.5 % Abrechnungskonto MWST 13' ' MWST Abrechnungskonto 13' Anlagen 205' Kurzfristige Finanzanlagen Anteilscheine und Aktien U Chöllerhölzli 205' ' U Transitorische Aktiven 201' ' Aktive Rechnungsabgrenzungen 201' Übrige 201' U4 201' U RA Sach- und übriger Betriebsaufwand 84' U RA Steuern 2' U RA Transfers der Erfolgsrechnung 3' U RA übriger betrieblicher Ertrag 62' U RA Investitionsrechnung 49' Vorräte und angefangene Arbeiten Finanzanlagen 25' U Genossenschaftsanteile Sicheres Alter Thunbachtal (GSAT) 24' N1 25' ' Sachanlagen FV 280' ' U2 205' Grundstücke FV 74' N2 280' HRM2-Überleitungstabelle.xls 1/ Forderungen gegenüber SpF und Fonds im FK

14 Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 (HRM1 auf HRM2) HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Verwaltungsvermögen 4'909' '909' Verwaltungsvermögen 4'909' Sachgüter 4'746' '746' Sachanlagen VV 4'746' Tiefbauten 1'220' '220' Entsorgungsplatz 137' ' Werkplatz U Sportplatz 390' ' Wasserbauten 855' ' Kanalisationsbauten 40' ' Sanierung Wehr / Weiher 109' ' Elektrabauten 268' ' Elektrabauten neu 1'328' '328' Gemeindehaus 105' ' Truppenunterkunft U Feuerwehrdepot 215' ' Schutzräume U Andere Hochbauten U Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge 74' ' Signalisationen U Strassen / Verkehrswege VV allgemeiner Haushalt 1'220' Wertberichtigungen Strassen / Verkehrswege VV allgemeiner Haushalt Mobilien VV Eigenwirtschaftsbetriebe 74' Übrige Tiefbauten VV allgemeiner Haushalt 390' Wertberichtigungen übrige Tiefbauten VV allgemeiner Haushalt Übrige Tiefbauten VV Eigenwirtschaftsbetriebe 2'630' Wertberichtigungen übrige Tiefbauten VV Eigenwirtschaftsbetriebe Wasserbau VV allgemeiner Haushalt 109' Wertberichtigungen Wasserbau VV allgemeiner Haushalt Hochbauten VV allgemeiner Haushalt 105' Wertberichtigungen Hochbauten VV allgemeiner Haushalt Hochbauten VV Eigenwirtschaftsbetriebe 215' Wertberichtigungen Hochbauten VV Eigenwirtschaftsbetriebe ' Immaterielle Anlagen 43' ' U6 43' Übrige immaterielle Anlagen VV allgemeiner Haushalt 43' Wertberichtigungen Übrige immaterielle Anlagen VV allgemeiner Haushalt Darlehen und Beteiligungen Darlehen Beteiligungen, Grundkapitalien Investitionsbeiträge 119' ' Investitionsbeiträge 119' Pflegeheim Frauenfeld U Schützenverein 101' ' Schwimmbad 18' ' Investitionsbeiträge des allgemeinen Haushalts an Gemeinden und Zweckverbände 18' Wertberichtigungen Invenst. des allgemeinen Haushalts an Gemeinden und Zweckverbände Investitionsbeiträge an private Organisatioinen ohne Erwerbszweck 101' Wertberichtigungen Investitionsbeiträge an private Organisationen ohne Erwerbszweck Übrige aktivierbare Ausgaben 43' Planung, Vermessung 43' ' U HRM2-Überleitungstabelle.xls 2/5

15 Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 (HRM1 auf HRM2) HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Spezialfinanzierungen 98' Spezialfinanzierungen 98' Feuerwehr 30' ' U Entsorgungswesen 68' ' U Bilanzfehlbetrag Bilanzfehlbetrag Passiven 9'084' '973' Passiven 9'073' Fremdkapital 5'380' '368' Fremdkapital 5'368' Laufende Verpflichtungen 2'253' '242' Laufende Verbindlichkeiten 2'242' Kreditoren 1'171' '171' Kreditoren Sammelkonto 1'171' KK Pensionskassenbeiträge Personalvorsorgeeinrichtungen KK AHV-Beiträge Sozialversicherungen (AHV/ALV/FAK) KK NBU Kranken- und Unfallversicherung Durchlaufkonto Steuern Abrechnungskonto/Durchlaufkonto Steuern Zinsen Abrechnungskonto Zinsen Steuern Staat 402' ' Kontokorrent mit Kanton 402' Steuern Politische Gemeinde Abrechnungskonto Steuern politische Gemeinde Steuern Primarschule Thundorf 235' ' Kontokorrent mit Primarschule Thundorf 235' Steuern Primarschule Lauchetal Kontokorrent mit Primarschule Lauchetal Steuern Primarschule Frauenfeld 2' ' Kontokorrent mit Primarschule Frauenfeld 2' Steuern Sekundarschule Halingen 146' ' Kontrokorrent mit Sekundarschule Halingen 146' Steuern Sekundrschule Affeltangen 1' ' Kontrokorrent mit Sekundarschule Affeltrangen 1' Steuern Sekundarschule Frauenfeld 1' ' Kontrokorrent mit Sekundarschule Frauenfeld 1' Steuern Evang. Thundorf 1' ' Kontrokorrent mit ev.-ref. Kirchgemeinde Thundorf 1' Steuern Evang. Lustdorf -5' ' Kontokorrent mit ev.-ref. Kirchgemeinde Lustdorf -5' Steuern Kath. Frauenfeld 26' ' Kontokorrent mit röm.-kath. Kirchgemeinde Frauenfeld 26' Steuern Kath. Leutmerken 1' ' Kontrokorrent mit röm.-kath. Kirchgemeinde Leutmerken 1' Steuern Kath. Lommis Kontrokorrent mit röm.-kath. Kirchgemeinde Lommis Steuern Feuerwehr 11' ' U Steuern VESR-Eingänge 193' ' Abrechnungskonto Steuern Rechnungsjahr 193' Quellensteuern 14' ' Abrechnungskonto Quellensteuern I 14' Direkte Bundessteuer 14' ' Abrechnungskonto Bundessteuern 14' Steuern Evang. Thunbachtal 26' ' Kontokorrent mit ev.-ref. Kirchgemeinde Thunbachtal 26' Vorausbezahlte Steuern 1' ' Steuern Folgejahr 1' Umsatzsteuern EW 8 % inklusiv MWST Elektrizitätswerk 8 % Umsatzsteuer Wasser 2.5 % MWST Wasser 2.5 % Umsatzsteuern Abwasser 8 % Abwasser 8 % Rundung WA MWST Rappenrundung Umsatzsteuer Wasser 8 % MWST Wasser 8 % Kreditor Mehrwertsteuer 7' ' MWST Abrechnungskonto 7' Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Verpflichtungen für Sonderrechnungen Transitorische Passiven 126' ' Passive Rechnungsabgrenzungen 126' Übrige 126' U4 126' U RA Personalaufwand 33' U RA Sach- und übriger Betriebsaufwand 50' U RA übriger betrieblicher Ertrag 42' U RA passive Rechnungsabgrenzungen Investitonsrechnung Rückstellungen Kurzfristige Rückstellungen HRM2-Überleitungstabelle.xls 3/5

16 Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 (HRM1 auf HRM2) HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Langfristige Schulden 3'000' '000' Langfristige Finanzverbindlichkeiten 3'000' Darlehen Raiffeisenbank 1'500' '500' Darlehen Raiffeisenbank 1'500' Darlehen Kantonalbank 1'500' '500' Darlehen Kantonalbank 1'500' Verbindlichkeiten gegenüber SpF und Fonds im FK Verrechnungen Steuern Rechnungsjahr Steuern früherer Jahre Verzugszinsen Quellensteuern Nach- und Strafsteuern Steuerausscheidungen und pauschale Steueranrechnung Verschiedene Steuern und Abgaben Übrige Verrechnungskonten Abschluss Verrechnungen Spezialfinanzierungen 380' Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 380' Wasserwerk 73' ' U Elektrizitätswerk 168' ' U Feuerwehr Fonds landwirtschaftliche Zwecke 36' ' U Abwasserbeseitigung 101' ' U HRM2-Überleitungstabelle.xls 4/5

17 Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 (HRM1 auf HRM2) HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Eigenkapital 3'323' '605' Eigenkapital 3'704' ' Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber SpF 245' ' U7 73' Spezialfinanzierung Wasserwerk 73' ' U7 101' Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung 101' ' U7-68' Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung -68' ' U7 168' Spezialfinanzierung Elektrizitätswerk 168' ' U7-30' Spezialfinanzierung Feuerwehr -30' ' Fonds ' U8 36' Fonds für landwirtschaftliche Zwecke -36' N Rücklagen der Globalbudgetbereiche 293 Vorfinanzierungen Aufwertungsreserve (Einführung HRM2) Neubewertungsreserve Finanzvermögen 136' Neubewertungsreserve Finanzvermögen 136' ' Reserven 239 Eigenkapital 3'323' '323' Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 3'323' Kapital 3'323' '323' Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre 3'323' Kontrolle: Aktiven = Passiven (muss 0 ergeben) Kontrolle: Umgliederungen (muss 0 ergeben) 0.00 Kontrolle: Ergebniss der Neubewertung Informationen für den Bilanzanpassungsbericht Umgliederungen Finanzvermögen 0.00 Umgliederungen Fremdkapital 0.00 Umgliederungen Verwaltungsvermögen in das Eigenkapital -98' Umgliederungen Eigenkapital 282' (+) = Abgang, (-) = Zugang HRM2-Überleitungstabelle.xls 5/5

18 Beilage Erläuterungen zur Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 Erläuterungen zur Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2018 Erläuterungen zu den Umgliederungen Nr. Erläuterung U1 U2 U3 U4 U5 U6 U7 U8 Die Feuerwehrsteuern werden nicht mehr in Aktiv/Passiv ausgewiesen. Aktien und Anteilscheine befinden sich neu im Bereich 107 "Finanzanlagen". Nach HRM1 waren Aktien und Anteilscheine unter Umgliederung Grundstück Chöllerhölzli in "108 Sachanlagen FV". Nach HRM1 waren die Grundstücke des FV unter "102 Anlagen" ausgewiesen. Die Transitorischen Aktiven und Passiven werden neu detailliert unter verschiedenen Alle Anlagen im VV welche mit Fr geführt sind, werden nicht mehr ausgewiesen. Die insgesamt Fr werden dem EK e Umgliederung Orts- und Zonenplanung in "142 Immaterielle Anlagen". Nach HRM1 waren diese unter "117 übrige aktivierbare Ausgaben" Umgliederungen Spezialfinanzierungen in die Passiven "29 Eigenkapital". Nach HRM 1 waren diese einerseits in den Aktiven "12 Spezialfinanzierungen" Auflösung Fonds landwirtschaftliche Zwecke. Nach HRM1 war dieser in den Passiven "22 Spezialfinanzierungen" ausgewiesen. Das Kapital fliesst in die "Neubewertungsreserven". Erläuterungen zu den Neubewertungen Nr. Erläuterung N1 N2 N3 Die Anteilscheine Genossenschaft Sicheres Alter Thunbachtal werden zum Nominalwert im Bereich 107 "Finanzanlagen" eingesetzt. Es wurde eine Abwertung des Grundstück Chöllerhölzli vorgenommen. Zwei bestehende Grundstücke, welche bis anhin nicht bilanziert waren, Auflösung Fonds landwirtschaftliche Zwecke. Nach HRM1 war dieser in den Passiven "22 Spezialfinanzierungen" ausgewiesen. Das Kapital fliesst in die "Neubewertungsreserven". HRM2-Überleitungstabelle.xls 1/1

19 Beilage 2: Überleitungstabelle, Hilfsblatt Finanzvermögen Neubewertung Finanzvermögen per 1. Januar 2018 Neubewertung der Finanzanlagen und Sachanlagen im Finanzvermögen HRM1- Anlage-Nr. Bezeichnung Buchwert HRM1 Buchwert HRM2 Bewertungs- HRM2- Erläuterung Konto differenz Konto Finanzanlagen FV Finanzanlagen Anteilscheine und Aktien ' ' E1 Total Finanzanlagen ' ' Sachanlagen FV Grundstücke Finanzvermögen Chöllerhölzli 205' ' ' E Parzelle ' ' E Parzelle ' ' E3 Total Grundstücke Finanzvermögen 205' ' ' Kat.-Nr. Auflösung des überbewerteten Grundeigentums Auflösung Total Bilanzwerte 205' ' ' Neubewertungreserve HRM2 Erläuterungen zur Neubewertung Finanzvermögen Nr. Erläuterung E1 E2 E3 Die Anteilscheine Genossenschaft Sicheres Alter Thunbachtal werden zum Nominalwert im Bereich 107 "Finanzanlagen" eingesetzt. Es wurde eine Abwertung des Grundstück Chöllerhölzli vorgenommen. Zwei bestehende Grundstücke, welche bis anhin nicht bilanziert waren, wurden in das FV aufgenommen. HRM2-Überleitungstabelle.xls 1/1

20 Beilage 3: Überleitungstabelle, Hilfsblatt Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen per 1. Januar 2018 Auflistung des Verwaltungsvermögens HRM1- Verwaltungsvermögen HRM1 Buchwert HRM1 HRM2- Verwaltungsvermögen HRM2 / Buchwert HRM2 Konto Konto Passivierte Investitionsbeiträge Allgemeiner Haushalt Allgemeiner Haushalt Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen Tiefbauten 1'220' Strassen / Verkehrswege 1'220' Sportplatz 390' Tiefbauten 390' Sanierung Wehr/Weiher 109' Wasserbau 109' Gemeindehaus 105' Hochbauten 105' Truppenunterkunft 1.00 Truppenunterkunft Schutzräume 1.00 Schutzräume Andere Hochbauten 1.00 Andere Hochbauten Signalisationen 1.00 Signalisationen übrige immaterielle Anlagen VV Planung, Vermessung 43' Planung, Vermessung 43' Investitionsbeiträge Pflegeheim Frauenfeld 1.00 Pflegeheim Frauenfeld Schützenverein 101' Schützenverein 101' Schwimmbad 18' Schwimmbad 18' Gesamttotal Allgemeiner Haushalt HRM1 1'988' Gesamttotal Allgemeiner Haushalt HRM2 1'988' davon Verrechnung mit Eigenkapital 5.00 Eigenwirtschaftsbetriebe (Spezialfinanzierungen) Verwaltungsvermögen Eigenwirtschaftsbetriebe (Spezialfinanzierungen) Verwaltungsvermögen übrige Tiefbauten VV Entsorgungsplatz 137' Entsorgungsplatz 137' Werkplatz 1.00 Werkplatz Wasserbauten 855' Wasserbauten 855' Kanalisationsbauten 40' Kanalisatioinsbauten 40' Elektrabauten 268' Elektrabauten 268' Elektrabauten neu 1'328' Elektrabauten neu 1'328' Total übrige Tiefbauten VV 2'630' Hochbauten VV Feuerwehrdepot 215' Feuerwehrdepot 215' Total Hochbauten VV 215' Mobilien VV Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge (FW-Auto) 74' Mobilien Eigenwirtschaftsbetriebe 74' Total Mobilien VV 74' Gesamttotal Eigenwirtschaftsbetriebe 2'921' Gesamttotal Eigenwirtschaftsbetriebe HRM2 2'921' Total Bilanzwerte HRM1 Total Bilanzwerte HRM2 Verwaltungsvermögen 4'909' Verwaltungsvermögen 4'909' HRM2-Überleitungstabelle.xls 1/1

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