Bilanzanpassungsbericht

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1 GEMEINDERAT HÜTTWILEN Bilanzanpassungsbericht Bericht zur Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2016 nach HRM2 Hüttwilen, 21. April 2017

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ausgangslage Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungsgrundsätze Bewertungsgrundsätze Gliederung der Bilanz nach HRM1 und HRM Kontengruppen der Bilanz nach HRM Aktiven Passiven Neubewertung der Bilanz per 1. Januar Eröffnungsbilanz per 1. Januar Aktiven Passiven Übertragungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen Übertragungen vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz Beschluss Beilagen Beilage 1: Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 (HRM1 auf HRM2) Beilage 2: Erläuterungen zur Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 Beilage 3: Überleitungstabelle, Hilfsblatt Finanzvermögen Beilage 4: Überleitungstabelle, Hilfsblatt Verwaltungsvermögen Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 2

3 1 Ausgangslage Die Politische Gemeinde Hüttwilen hat sich entschieden, das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) per 1. Januar 2016 umzusetzen. Beim Übergang auf die neue Rechnungslegung wird eine Neubewertung der Bilanz vorgenommen. Die Neubewertung der Bilanz ist notwendig, um den Grundsatz der neuen Rechnungslegung anzuwenden: Die Rechnungslegung soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend darstellen. Dies bedeutet im Übergang zum HRM2 eine: Neubewertung des Finanzvermögens, Neubewertung des Fremdkapitals (v.a. Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen). Der vorliegende Bericht erläutert die Veränderungen, die sich per 1. Januar 2016 durch die Anwendung der neuen Rechnungslegungsgrundsätze auf die Bilanz der Politischen Gemeinde Hüttwilen ergeben. Der Bericht dient insbesondere als Nachweis für die Prüfungsorgane und ist Bestandteil der Jahresabschlussunterlagen Grundsätze zur Eingangsbilanz Auf den 1. Januar 2016 wird eine Eingangsbilanz erstellt: Dabei gelten folgende Bestimmungen: a. Das Finanzvermögen ist auf der Basis der Verkehrswerte neu zu bewerten. b. Das Fremdkapital (v.a. Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten) ist auf der Basis der Nominalwerte neu zu bewerten. c. Die Ergebnisse der Neubewertungen per 1. Januar 2016 fliessen in die Neubewertungsreserve (zweckgebundenes Eigenkapital). Bilanzanpassungsbericht Der Bilanzanpassungsbericht wird durch den Gemeinderat genehmigt. Er ist Bestandteil der Jahresabschlussunterlagen und wird mit der Jahresrechnung der Bevölkerung zur Kenntnisnahme und Genehmigung gebracht. Die Basis bildet die revidierte Jahresrechnung 2015 und die ausgewiesene Schlussbilanz per 31. Dezember Im Rahmen der Neubewertung kann eine Überführung von Liegenschaften und Grundstücken vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen und umgekehrt vorgenommen werden, soweit diese Übertragungen mit den Bilanzierungsvorschriften übereinstimmen. Die Überführungen sind im Bilanzanpassungsbericht separat ausgewiesen. 2 Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungsgrundsätze Mit den Bilanzierungsgrundsätzen wird festgelegt, ob ein Sachverhalt zu einem Vermögenszugang (Aktivierung) oder zum Ausweis einer neuen Verpflichtung (Passivierung) führt. Vermögenswerte werden bilanziert, wenn a. sie einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen hervorbringen oder ihre Nutzung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vorgesehen ist und b. ihr Wert verlässlich ermittelt werden kann. Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 3

4 Verpflichtungen werden bilanziert, wenn a. deren Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit liegt, b. ihre Erfüllung sicher oder wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen wird und c. ihr Wert verlässlich ermittelt werden kann. 2.2 Bewertungsgrundsätze Während die Bilanzierungsgrundsätze die Frage beantworten, ob ein Sachverhalt in der Bilanz auszuweisen ist, legen die Bewertungsgrundsätze fest, mit welchem Wert die Position in der Bilanz zu erscheinen hat. Positionen des Finanzvermögens werden zum Verkehrswert bilanziert. Positionen des Verwaltungsvermögens werden wie folgt bilanziert: a. Die Bilanzierung erfolgt grundsätzlich zum Anschaffungswert abzüglich der Abschreibungen oder, wenn tiefer liegend, zum Verkehrswert. b. Positionen des Verwaltungsvermögens, die durch Nutzung einem Wertverzehr unterliegen, werden planmässig je Anlagekategorie nach der festgelegten Nutzungsdauer abgeschrieben (Anhang zur Verordnung über das Rechnungswesen). In Erweiterung zu den Bestimmungen der Verordnung gelten für die gebührenfinanzierten Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe sowie für spezielle Aufgabenbereiche aus dem steuerfinanzierten Gemeindehaushalt die entsprechenden Branchenregelungen als verbindlich, wenn sich die Gemeinde dafür ausgesprochen hat. c. Ist bei einer Position des Verwaltungsvermögens eine dauerhafte Wertverminderung absehbar, wird deren bilanzierter Wert berichtigt. Das Fremdkapital wird zum Nominalwert bewertet. Zusätzliche Abschreibungen sind weiterhin möglich. Da sie jedoch mit wesentlichen Grundsätze dieses Rechnungsmodells in Konflikt stehen, sind zusätzliche Abschreibungen an Regeln zu binden. 2.3 Gliederung der Bilanz nach HRM1 und HRM2 Die Bilanz liefert einen Überblick über die Vermögens- und Schuldenlage. Der Saldo zwischen dem Vermögen und den Verbindlichkeiten ergibt das Eigenkapital. Mit der Einführung der neuen Rechnungslegung sind auch Änderungen in der Gliederung der Bilanz verbunden. Die neue Struktur ist mit dem Harmonisierten Rechnungsmodell der Kantone und Gemeinden bis auf die dreistellige Kontoebene abgestimmt. Dadurch ist die interkantonale und interkommunale Vergleichbarkeit gewährleistet. In den beiden Tabellen auf der nachfolgenden Seite sind die strukturellen Veränderungen der Bilanz durch die Einführung der neuen Rechnungslegung dargestellt. Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 4

5 Gliederung der Aktiven nach HRM1 nach HRM2 1 Aktiven 1 Aktiven 10 Finanzvermögen 10 Finanzvermögen 100 Flüssige Mittel 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 101 Guthaben 101 Forderungen 102 Anlagen 102 Kurzfristige Finanzanlagen 103 Transitorische Aktiven 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 106 Vorräte und angefangene Arbeiten 107 Finanzanlagen 108 Sachanlagen Finanzvermögen 109 Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital 11 Verwaltungsvermögen 14 Verwaltungsvermögen 114 Sachgüter 140 Sachanlagen Verwaltungsvermögen 142 Immaterielle Anlagen 115 Darlehen und Beteiligungen 144 Darlehen 145 Beteiligungen, Grundkapitalien 116 Investitionsbeiträge 146 Investitionsbeiträge 117 Übrige aktivierte Ausgaben 12 Spezialfinanzierungen 13 Bilanzfehlbetrag Gliederung der Passiven nach HRM1 nach HRM2 2 Passiven 2 Passiven 20 Fremdkapital 20 Fremdkapital 200 Laufende Verpflichtungen 200 Laufende Verbindlichkeiten 201 Kurzfristige Schulden 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 202 Mittel- und langfristige Schulden 204 Passive Rechnungsabgrenzungen 203 Verpflichtungen für Sonderrechnungen 205 Kurzfristige Rückstellungen 204 Rückstellungen 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 205 Transitorische Passiven 208 Langfristige Rückstellungen 206 Delkredere / Wertberichtigung 209 Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital 22 Spezialfinanzierungen/Vorfinanzierungen 228 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen/ Vorfinanzierungen 23 Eigenkapital 29 Eigenkapital 290 Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen 291 Fonds 293 Vorfinanzierungen 296 Neubewertungsreserve Finanzvermögen 239 Kapital 299 Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 2.4 Kontengruppen der Bilanz nach HRM Aktiven Die Aktiven setzen sich zusammen aus dem Finanzvermögen und dem Verwaltungsvermögen. Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können. Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen. Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 5

6 Finanzvermögen Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 100, Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Postund Bankguthaben, kurzfristige Geldmarktanlagen und Zahlungen unterwegs. 101, Forderungen Ausstehende Guthaben und Ansprüche gegenüber Dritten, die in Rechnung gestellt oder geschuldet sind. Am Jahresende noch nicht fakturierte Forderungen werden als aktive Rechnungsabgrenzungen bilanziert. 102, Kurzfristige Finanzanlagen 104, Aktive Rechnungsabgrenzungen 106, Vorräte und angefangene Arbeiten Finanzanlagen (jederzeit veräusserbare Renditeanlagen) mit Laufzeiten bis 1 Jahr. Nach dem Grundsatz der Periodengerechtigkeit sind die Aufwände und Erträge in der Periode ihrer Verursachung zu erfassen. Da der Wechsel von einer Rechnungsperiode zur anderen innerhalb eines Geschäftsvorfalles liegen kann, sind Rechnungsabgrenzungen (zeitliche Abgrenzungen) vorzunehmen. Für die Leistungserstellung benötigte Waren und Material. 107, Finanzanlagen Finanzanlagen mit Gesamtlaufzeit über 1 Jahr. 108, Sachanlagen Finanzvermögen 109, Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital Verwaltungsvermögen Sachanlagen des Finanzvermögens Spezialfinanzierungen und Fonds bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Sie werden dem Fremd- oder Eigenkapital zugeordnet. Kurzfristige Geldmarktanlagen werden unter den flüssigen Mitteln bilanziert, wenn deren Gesamtlaufzeit oder die Restlaufzeit im Erwerbszeitpunkt unter 90 Tagen liegt. Forderungen werden verbucht, wenn die entsprechende Lieferung oder Leistung erbracht ist und der Nutzen an den Käufer beziehungsweise Leistungsbezüger übergegangen ist. Sämtliche Finanzanlagen sind zu bilanzieren. Forderungen oder Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen des Rechnungsjahres, die noch nicht in Rechnung gestellt oder eingefordert wurden, aber der Rechnungsperiode zuzuordnen sind. Vor dem Bilanzstichtag getätigte Ausgaben oder Aufwände, die der folgenden Rechnungsperiode zu belasten sind. Sämtliche Finanzanlagen sind zu bilanzieren. Sämtliche Sachanlagen FV sind zu bilanzieren. Nominalwerte. Forderungen sind zum Rechnungsbetrag inklusive MWST (Nominalwert) zu bewerten, abzüglich der geschätzten betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen (Delkredere). Nominalwerte / Marktwerte Nominalwerte Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 140, Sachanlagen Verwaltungsvermögen Sachanlagen des Verwaltungsvermögens 142, Immaterielle Anlagen Immaterielle Anlagen des Verwaltungsvermögens Aktivierung der Investitionsausgaben, wenn sie die Aktivierungsgrenze übersteigen. Aktivierung der Investitionsausgaben, wenn sie die Aktivierungsgrenze übersteigen. Anschaffungs- bzw. Herstellkosten, Bewertung nach kaufmännischen Grundsätzen Die Bewertung erfolgt zu Marktwerten, deshalb wird kein Wertberichtigungskonto geführt (Ausnahme aus Gründen der Transparenz: Aktivdarlehen). Die Bewertung erfolgt zu Verkehrswerten, es wird deshalb kein Wertberichtigungskonto geführt Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich planmässiger Abschreibungen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich planmässiger Abschreibungen Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 6

7 144, Darlehen Darlehen mit festgelegter Laufzeit und Rückzahlungspflicht. Ist die Rückzahlung gefährdet, sind Wertberichtigungen vorzunehmen. 145, Beteiligungen, Grundkapitalien Beteiligungen aller Art, die (Mit-)-Eigentümerrechte begründen. 146, Investitionsbeiträge Investitionsbeiträge sind geldwerte Leistungen, mit denen beim Empfänger der Beiträge dauerhafte Vermögenswerte mit Investitionscharakter begründet werden. Sämtliche Darlehen werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert. Sämtliche Beteiligungen werden ungeachtet der Aktivierungsgrenze in der Investitionsrechnung gebucht und aktiviert. Aktivierung der Investitionsbeiträge über die Investitionsrechnung, wenn sie die Aktivierungsgrenze übersteigen. Nominalwert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen Anschaffungswert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich planmässiger Abschreibungen Passiven Die Passiven setzen sich aus dem Fremdkapital und dem Eigenkapital zusammen. Fremdkapital Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 200, Laufende Verbindlichkeiten 201, Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 204, Passive Rechnungsabgrenzungen 205, Kurzfristige Rückstellungen Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen oder anderen betrieblichen Aktivitäten, die innerhalb eines Jahres fällig sind oder fällig werden können. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften bis 1 Jahr Laufzeit. Sie sind in der Regel verzinslich. Nach dem Grundsatz der Periodengerechtigkeit sind die Aufwände und Erträge in der Periode ihrer Verursachung zu erfassen. Da der Wechsel von einer Rechnungsperiode zur anderen innerhalb eines Geschäftsvorfalles liegen kann, sind Rechnungsabgrenzungen (zeitliche Abgrenzungen) vorzunehmen. Durch ein Ereignis in der Vergangenheit erwarteter oder wahrscheinlicher Mittelabfluss in der folgenden Rechnungsperiode. Laufende Verbindlichkeiten werden bilanziert, wenn ihr Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit liegt und der Mittelabfluss zur Erfüllung sicher oder wahrscheinlich ist. Finanzverbindlichkeiten, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zur Rückzahlung fällig werden, werden als kurzfristig ausgewiesen. Verpflichtungen aus dem Bezug von Lieferungen und Leistungen des Rechnungsjahres, die noch nicht in Rechnung gestellt oder eingefordert wurden, aber der Rechnungsperiode zuzuordnen sind. Vor dem Bilanzstichtag eingegangene Erträge oder Einnahmen, die der folgenden Rechnungsperiode gutzuschreiben sind. Eine Rückstellung wird bilanziert, wenn es sich um eine gegenwärtige Verpflichtung handelt, deren Ursprung in einem Ereignis der Vergangenheit (vor dem Bilanzstichtag) liegt, der Mittelabflusses zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist (Wahrscheinlichkeit über 50%), die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und die Wesentlichkeitsgrenze übersteigt. Nominalwerte Nominalwerte Nominalwerte Schätzung des Nominalwerts Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 7

8 206, Langfristige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Finanzierungsgeschäften über 1 Jahr Laufzeit. Sie sind in der Regel verzinslich. Finanzverbindlichkeiten werden weiterhin als langfristige Finanzverbindlichkeiten bilanziert, wenn bis zum Datum der Veröffentlichung des Jahresabschlusses eine verbindliche schriftliche Zusage des Fremdkapitalgebers zur Verlängerung der Finanzierung über den nächstfolgenden Bilanzstichtag hinaus vorliegt. Nominalwert 208, Langfristige Rückstellungen analog kurzfristige Rückstellungen analog kurzfristige Rückstellungen Schätzung des Nominalwerts 209, Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im Fremdkapital Fonds sind zweckgebundene Mittel zur Sicherstellung der Finanzierung bestimmter öffentlicher Aufgaben. Die Schaffung von Fonds sowie die Zuweisung und Verwendung der Mittel bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Sämtliche Fonds werden bilanziert Nominalwert Eigenkapital Kontengruppe Definition Bilanzierung Bewertung 290, Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen Als Eigenkapital betrachtete kumulierte Ertragsüberschüsse von Spezialfinanzierungen. 291, Fonds Als Eigenkapital betrachtete kumulierte Ertragsüberschüsse von Fonds. 293, Vorfinanzierungen Reserven für künftige Vorhaben. 296, Neubewertungsreserve Finanzvermögen 299, Bilanzüberschuss/- fehlbetrag Saldo der Bilanzveränderung durch Neubewertung der Finanz- und Sachanlagen des Finanzvermögens beim Übergang zum HRM2. Saldo aus den kumulierten Überschüssen und Defiziten der Erfolgsrechnung. Wird ein Fehlbetrag (negatives Vorzeichen) ausgewiesen, verbleibt der Posten auf der Passivseite. Sämtliche Spezialfinanzierungen werden bilanziert. Sämtliche Fonds werden bilanziert. Sämtliche Vorfinanzierungen werden bilanziert. Nominalwert Nominalwert Nominalwert Nominalwert Nominalwert Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 8

9 3 Neubewertung der Bilanz per 1. Januar Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 ist gemäss den neuen Rechnungslegungsgrundsätzen von HRM2 erstellt worden. Die Neubewertungsreserve des Finanzvermögens ist fünf Jahre zweckgebunden und wird anschliessend ab dem sechsten Jahr innerhalb von fünf Jahren ins Eigenkapital überführt (Konto 299, Bilanzüberschuss). Die Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 zeigt folgendes Bild (alle Beträge in CHF): Aktiven HRM1-Konto Bilanz per nach HRM1 HRM2-Konto Bilanz per nach HRM2 Erläuterungen 1 Aktiven 6'538' Aktiven 6'766' Finanzvermögen 3'613' Finanzvermögen 3'596' A1 100 Flüssige Mittel 860' Flüssige Mittel und kurzfristige 905' Geldanlagen 101 Guthaben 1'710' Forderungen 1'666' Anlagen 244' Aktive Rechnungsabgrenzungen 796' Transitorische Aktiven 796' Finanzanlagen Sachanlagen FV 227' Verwaltungsvermögen 2'925' Verwaltungsvermögen 3'170' A2 114 Sachgüter 2'925' Sachanlagen VV 3'170' Darlehen und Beteiligungen Immaterielle Anlagen Übrige aktivierte Ausgaben Investitionsbeiträge Spezialfinanzierungen 0.00 A3 13 Bilanzfehlbetrag 0.00 A Passiven HRM1-Konto Bilanz per nach HRM1 HRM2-Konto Bilanz per nach HRM2 Erläuterungen 2 Passiven 6'538' Passiven 6'766' Fremdkapital 1'751' Fremdkapital 1'751' A5 200 Laufende Verpflichtungen 1'630' Laufende Verbindlichkeiten 1'153' Rückstellungen 110' Passive Rechnungsabgrenzungen 488' Transitorische Passiven 10' Langfristige Rückstellungen 110' Spezialfinanzierungen/ Vorfinanzierungen 228 Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 2'544' '544' Eigenkapital 2'242' Eigenkapital 5'014' A6 239 Kapital Ertragsüberschuss '214' ' Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen 2'199' Fonds 345' Neubewertungsreserve Finanzvermögen 227' Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 2'242'857.80' A3 Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 9

10 3.2 Übertragungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen Im Rahmen der Einführung von HRM2 wurden Liegenschaften vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen umgegliedert. Die Umgliederungen wurden aufgrund folgender Kriterien vorgenommen: Das Finanzvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können. Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen und die, ohne diese zu beeinträchtigen, nicht veräussert werden können. Folgende Liegenschaften wurden vom Finanzvermögen (FV) in das Verwaltungsvermögen (VV) übertragen: Betrag FV HRM1 VV HRM2 Kiesgrube, Grund Begründung: Die Parzelle ist nicht oder zu keinem anderen Zweck veräusserbar. Postplatz Begründung: Auf der Parzelle befindet sich die Bushaltestelle mit einem Unterstand. Die Parzelle dient ausschliesslich öffentlichem Zweck. Geeren, ob. Kanzlei ohne Schopf Begründung: Beide Parzellen befinden sich in der Zone für öffentliche Bauten. Eine Veräusserung oder eine Zweckänderung ist nicht möglich. Parkplatz Schulstrasse Begründung: Die Parkplätze wurden zusammen mit der Sekundarschulgemeinde Hüttwilen finanziert. Im Weiteren dienen die Parkplätze für öffentliche Veranstaltungen oder für Einquartierungen von Militärs. Gemeindegebäude Nussbaumen (alte Post) 244' Begründung: Das Gebäude beherbergt der Gemeinde zugewiesene Asylsuchende während deren Antragsverfahren. Die Gemeindebevölkerung sowie die Vereine können den Bürgersaal nutzen. Der Vorplatz wird für öffentliche Zwecke genutzt. Versammlungslokal Uerschhausen Begründung: Das Lokal wird von der Gemeindebevölkerung genutzt. Der Pavillon dient zudem als Abstimmungslokal (Standort der Wahlurnen) und hat somit öffentlichen Charakter. Total Umgliederungen in das Verwaltungsvermögen 244' x Die vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen übertragenen Liegenschaften sind auf der Beilage 4 (Überleitungstabelle, Hilfsblatt Verwaltungsvermögen) ersichtlich. 3.3 Übertragungen vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen Im Rahmen der Einführung von HRM2 wurden Liegenschaften vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen umgegliedert. Es kamen die gleichen Kriterien wie in Abschnitt 3.2 erläutert zur Anwendung. Folgende Liegenschaften wurden vom Verwaltungsvermögen (VV) in das Finanzvermögen (FV) übertragen: Betrag VV HRM2 FV HRM1 Kiesgrube Gäh Begründung: dient keinem öffentlichen Zweck, theor. veräusserbar Land Kiesgrube im Buck Begründung: dient keinem öffentlichen Zweck, theor. veräusserbar bei der Käserei / Blumenhügel Begründung dient keinem öffentlichen Zweck, theor. veräusserbar Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 10

11 Betrag VV HRM2 FV HRM1 Rossweid Begründung: im Baurecht / dient keinem öffentlichen Zweck, theor. veräusserbar Pfadiheim / ehemals Schützenhaus Begründung: Der Schiesspflicht kann in Hüttwilen nachgegangen werden. Die Liegenschaft wird der Pfadi zum Gebrauch überlassen (keine öffentliche Aufgabe). Total Umgliederungen in das Finanzvermögen x Die vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen übertragenen Liegenschaften sind auf der Beilage 3 (Überleitungstabelle, Hilfsblatt Finanzvermögen) ersichtlich. Die übertragenen Liegenschaften in das Finanzvermögen wurden im Rahmen der Einführung von HRM2 neu bewertet (siehe hierzu Abschnitt 3.4). 3.4 Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz Nachfolgend werden die bedeutendsten Veränderungen der neuen Rechnungslegung in der Bilanz per 31. Dezember 2015 zur Bilanz per 1. Januar 2016 aufgezeigt und kommentiert (alle Beträge in CHF). Die Details der Umgliederungen und der Neubewertungen sind aus der Überleitungstabelle und den Hilfsblättern zur Überleitungstabelle (Beilagen 1-4) ersichtlich. A1 Finanzvermögen Es wurden Liegenschaften vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen sowie Liegenschaften vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen überführt. Details zum Finanz- und Verwaltungsvermögen sind in Abschnitt 3.2, Abschnitt 3.3 sowie in Beilage 3 und 4 erläutert und ersichtlich. Die Neubewertung der Finanz- und Sachanlagen im Finanzvermögen führt zu einem Bewertungsgewinn von Fr. 227' Details der Neubewertung befinden sich in Beilage 3. Finanzvermögen Buchwert HRM1 per * Buchwert HRM2 per Differenz Neubewertung Finanzanlagen FV Finanzanlagen Sachanlagen FV ' ' Grundstücke ' ' Grundstücke mit Baurechten ' ' Gebäude ' ' Total Sach- und Finanzanlagen FV ' ' * Die Umgliederungen vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen sowie vom Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen sind in dieser Übersicht bereits bei den Buchwerten HRM1 berücksichtigt. A2 Verwaltungsvermögen Die Details zu den Übertragungen vom Finanz- in das Verwaltungsvermöge sowie vom Verwaltungsin das Finanzvermögen sind in Abschnitt 3.2, Abschnitt 3.3 sowie in Beilage 3 und 4 erläutert und ersichtlich. Neu werden die Liegenschaften des Verwaltungsvermögens mit Wertberichtigungskonten bilanziert. Auf den Bilanzkonten des Verwaltungsvermögens sind demnach neu die Anschaffungswerte und auf den Minus-Aktiv-Konten der Wertberichtigungen die kumulierten Abschreibungen ausgewiesen. Diese Systematik wird ab dem 1. Januar 2016 angewendet. Dies bedeutet, dass die Buchwerte per 1. Januar 2016 die Anschaffungswerte darstellen. Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 11

12 Es wurde keine Neubewertung des Verwaltungsvermögens durchgeführt. Anlagen des Verwaltungsvermögens, die durch die Nutzung einem Wertverzehr unterliegen, werden ordentlich je Anlagekategorie nach der angenommenen Nutzungsdauer abgeschrieben. Basis für die betriebswirtschaftliche Abschreibung ist die Anlagenbuchhaltung und die je Anlagekategorie angenommene Nutzungsdauer (gemäss Anhang zur Verordnung über das Rechnungswesen der Thurgauer Gemeinden). A3 Spezial- und Vorfinanzierungen Die Vorfinanzierungen sind nach HRM2 dem Eigenkapital zugeordnet. Die Spezialfinanzierungen und Fonds werden nach HRM2 im Eigenkapital und Fremdkapital ausgewiesen. Allfällige Vorschüsse an Spezialfinanzierungen werden im Eigen- bzw. Fremdkapital belassen (negative Positionen). Es sind keine Vorschüsse von Spezialfinanzierungen und Vorfinanzierungen vorhanden. Für die Zuordnung der Spezialfinanzierungen und Fonds zum Eigenkapital ist mindestens eines von zwei wesentlichen Kriterien zu erfüllen: Erstens die Rechtsgrundlage wird vom Gemeinwesen erlassen und kann von diesem geändert werden, oder zweitens die Rechtsgrundlage basiert auf übergeordnetem Recht, lässt aber dem Gemeinwesen einen erheblichen Gestaltungsspielraum, insbesondere was die Höhe des Entgelts und die Mittelverwendung anbelangen. Es wurden sämtliche Spezialfinanzierungen und Fonds in der Höhe von Fr. 2'544' dem Eigenkapital zugewiesen, wobei die Aufteilung zwischen Spezialfinanzierungen und Fonds sinngemäss erfolgte. Die ausgewiesenen Beträge der Spezialfinanzierungen und Fonds im Eigenkapital sind zweckgebunden. A4 Bilanzfehlbetrag Ein allfälliger Bilanzfehlbetrag würde unter HRM2 ebenfalls im Eigenkapital geführt. Es ist kein Bilanzfehlbetrag vorhanden. A5 Fremdkapital Eine Neubewertung der passiven Rechnungsabgrenzungen und Rückstellungen wurde nicht durchgeführt. In der Politischen Gemeinde Hüttwilen waren bereits in der Rechnung nach HRM1 alle passiven Rechnungsabgrenzungen und betriebsnotwendigen Rückstellungen erfasst. A6 Eigenkapital Die Spezialfinanzierungen und Fonds (Kriterien siehe A3) sowie die Vorfinanzierungen werden nach HRM2 im Eigenkapital geführt. Zudem wird das Resultat der Neubewertung des Finanzvermögens auf dem vorgesehenen Konto ausgewiesen. Die Neubewertungsreserve des Finanzvermögens ist fünf Jahre zweckgebunden und wird anschliessend ab dem sechsten Jahr innerhalb von fünf Jahren ins Eigenkapital überführt (Konto 299, Bilanzüberschuss). Die ausgewiesenen Beträge der Spezialfinanzierungen und Fonds im Eigenkapital sind zweckgebunden. Das Eigenkapital der Politischen Gemeinde Hüttwilen präsentiert sich nach HRM2 wie in der folgenden Abbildung dargestellt. Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 12

13 Die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Buchwerte HRM1 per beziehen sich auf das Eigenkapital. Sofern die Position nach HRM1 nicht dem Eigenkapital zugeordnet war, wird der Buchwert mit 0.00 angegeben. Das Eigenkapital präsentiert sich neu wie folgt: Eigenkapital Buchwert HRM1 per Buchwert HRM2 per Differenz Zweckgebundenes Eigenkapital '772' '544' Spezialfinanzierungen '199' '199' Spezialfinanzierung Wasserversorgung ' ' Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung ' ' Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung ' ' Spezialfinanzierung Elektrizitätswerk (Netznutzung) ' ' Spezialfinanzierung Elektrizitätswerk (Stromhandel) ' ' Spezialfinanzierung Gasversorgung ' ' Spezialfinanzierung Wärmeverbund ' ' Spezialfinanzierung Feuerwehr ' ' Spezialfinanzierung Schwimmbad ' ' Spezialfinanzierung Flur-, Waldstrassen und Entwässerungen ' ' Fonds ' ' Soziale Dienste der Politischen Gemeinde ' ' Beitragsleistungen nach NHG ' ' Erneuerungsfonds ARA ' ' Neubewertungsreserve ' ' Neubewertungsreserve Finanzvermögen ' ' Zweckfreies Eigenkapital 2'242' '242' Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre 2'214' '242' ' Ertragsüberschuss ' ' Bilanzüberschuss 2'242' '242' Total Eigenkapital 2'242' '014' '772' Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 13

14 4 Beschluss Der Gemeinderat beschliesst: I. Der Bilanzanpassungsbericht zur Neubewertung der Bilanz per 1. Januar 2016 inklusive der Überleitungstabelle (Beilagen 1 bis 4), welche integrierender Bestandteil dieses Beschlusses bildet, wird genehmigt. II. Folgende Überführungen vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen werden genehmigt: Liegenschaften Betrag FV HRM1 VV HRM2 Kiesgrube, Grund Postplatz Geeren, ob. Kanzlei ohne Schopf Parkplatz Schulstrasse Gemeindegebäude Nussbaumen (alte Post) 244' Versammlungslokal Uerschhausen Total Umgliederungen in das Verwaltungsvermögen 244' x III. Folgende Überführungen vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen werden genehmigt: Liegenschaften Betrag FV HRM1 VV HRM2 Kiesgrube Gäh Land Kiesgrube im Buck bei der Käserei / Blumenhügel Rossweid Pfadiheim / ehemals Schützenhaus Total Umgliederungen in das Verwaltungsvermögen x IV. Die Ergebnisse der per 1. Januar 2016 durchgeführten Neubewertung der Finanz- und Sachanlagen des Finanzvermögens (Beilage 3), welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bilden, werden genehmigt. V. Der Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 ist Bestandteil der Jahresabschlussunterlagen und wird mit der Jahresrechnung der Bevölkerung zur Kenntnisnahme und Genehmigung gebracht. VI. Mitteilung an: Geschäftsprüfungskommission (zur Information und Prüfung) GEMEINDERAT HÜTTWILEN Gemeindepräsident: Gemeindeschreiber: Hanspeter Zehnder Daniel Meier Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2016 Seite 14

15 Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 (HRM1 auf HRM2) Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 Umgliederung der Bilanz auf den HRM2-Kontenrahmen HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Aktiven 6'538' '538' Aktiven 6'766' Finanzvermögen 3'613' '368' Finanzvermögen 3'596' Flüssige Mittel 860' ' Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 905' Gemeindekasse 3' ' Gemeindekasse 3' ' U0 2' Kasse Soziale Dienste 2' Postcheck Nr , Politische Gemeinde 192' ' Postcheck , Pol. Gde. 192' Postcheck Nr , Steueramt 108' ' Postcheck , Steueramt 108' ' U0 42' Postcheck Nr , Soziale Dienste 42' TKB Frauenfeld 3406, Politische Gemeinde 306' ' TKB 3406, Politische Gemeinde 306' TKB Frauenfeld 4701, Werkbetriebe 98' ' TKB 4701, Werkbetriebe 98' TKB Frauenfeld 6210, Mieten 71' ' TKB 6210, Mieten 71' RB Herdern, Sparkonto 80' ' RB Herdern, Sparkonto 80' Guthaben 1'710' '666' Forderungen 1'666' Debitoren Werkbetriebe, Politische Gemeinde 733' ' Debitoren Werkbetriebe, Politische Gemeinde 733' Debitoren Schalterrechnungen / Hundekontrolle 254' ' Debitoren Schalterrechnungen / Hundekontrolle 254' Debitoren Fürsorge 29' ' Debitoren Soziale Dienste 29' Übrige Debitoren 30' ' Übrige Debitoren aus Lieferungen und Leistungen 30' Debitoren Steueramt Pol. Gde. 51' ' Debitoren Steueramt, Politische Gemeinde 51' VST Politische Gemeinde Forderungen Verrechnungssteuer Debitoren Steuerpflichtige 440' ' Debitoren Steuerpflichtige 440' Fürsorge 44' ' U Wärmeverbund Nussbaumen 126' ' Wärmeverbund Nussbaumen 126' Anlagen 244' Kurzfristige Finanzanlagen Genossenschaftsanteil RB Herdern U Parz. 53, Kiesgr. Grund 6308 m U Parz. 318, Scheibenstand 1240 m U Parz. 557, Postplatz 542 m U Parz. 730, Geeren 9183 m2; Parz. 735, ob. Kanzlei 1807 m U Parkplatz Schulstrasse Parz. Nr U Gemeindegebäude Nussbaumen 244' ' U Versammlungslokal Uerschhausen U Transitorische Aktiven 796' ' Aktive Rechnungsabgrenzungen 796' Transitorische Aktiven Politische Gemeinde 795' ' U Trans. Aktiven Fürsorge 1' ' U RA Personalaufwand ' U3 547' RA Sach- und übriger Betriebsaufwand 547' ' U3 247' RA Steuern 247' ' U3 1' RA Transferns der Erfolgsrechnung 1' RA Finanzaufwand und -ertrag RA übriger betrieblicher Ertrag RA Investitionsrechnung Vorräte und angefangene Arbeiten Finanzanlagen U Genossenschaftsanteil RB Herdern Sachanlagen FV 227' U Grundstücke FV 35' N1 35' U Grundstücke FV mit Baurechten 92' N1 92' U Gebäude FV 100' N1 100' HRM2-Überleitungstabelle_V1.xls, Seite 1/6

16 Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 (HRM1 auf HRM2) HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Forderungen gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im FK Verwaltungsvermögen 2'925' '170' Verwaltungsvermögen 3'170' Sachgüter 2'925' '170' Sachanlagen VV 3'170' Parz. 115, Feuerwehrmagazin U Parz. 176, Schützenhaus U Parz. 310, Kiesgrube Gäh U Parz. 337, Land Kiesgrube U Parz. 572, Hofwies Trafostation U Parz. 706, bei der Käserei U Parz. 214, Rossweid U Parz. 352,476, Kiesgruben U Sanierung Schiessplatz Riethalde U Sanierung Altlasten Weiherbuck U Erschliessung im Chloster U Strassenbeleuchtung U Gemeindestrassen 313' ' U Infrastrukturprojekt Uerschhausen 461' ' U Abgeschlossene Kanalisationen U Infrastrukturprojekt Uerschhausen U Ersatz Wasserleitung Kawazen 154' ' U Ringschluss und Umlegung Butzengasse 89' ' U Steuerung U Leitungsnetz U Pumpwerke U Infrastrukturprojekt Uerschhausen 171' ' U Abgeschlossenes Leitungsnetz U Abgeschlossene Trafostationen U Infrastrukturprojekt Uerschhausen 642' ' U Infrastrukturprojekt Kawazen 210' ' U Gasleitungsnetz U Wärmeverbund West 126' ' U Kanzlei, Anteil Verwaltung U Feuerwehrdepot U Spritzenhaus U Dreschscheune U Militärunterkunft U Oeffentlicher Schutzraum U Brückenwaagen U Schützenhaus / Schiessanlage U Umbau / Neubau Alterswohnungen 583' ' U Schlachthaus / Polizeiposten 175' ' U Schwimmbad U Mobilien U Maschinen U Feuerwehr Fahrzeug U EDV / Büromobiliar U U2 / U Grundstücke VV allgemeiner Haushalt Wertberichtigung Gründstücke VV allgemeiner Haushalt ' U4 774' Strassen / Verkehrswege VV allgemeiner Haushalt 774' Werberichtigung Strassen / Verkehrswege VV allgemeiner Haushalt U2 / U Übrige Tiefbauten VV allgemeiner Haushalt Wertberichtigung übrige Tiefbauten VV allgemeiner Haushalt '392' U4 1'392' Übrige Tiefbauten VV Eigenwirtschaftsbetriebe 1'392' Wertberichtigung übrige Tiefbauten VV Eigenwirtschaftsbetriebe '002' U2 / U4 1'002' Hochbauten VV allgemeiner Haushalt 1'002' Wertberichtigung Hochbauten VV allgemeiner Haushalt U Hochbauten VV Eigenwirtschaftsbetriebe Wertberichtigung Hochbauten VV Eigenwirtschaftsbetriebe U Mobilien VV allgemeiner Haushalt Wertberichtigung Mobilien VV allgemeiner Haushalt U Mobilien VV Eigenwirtschaftsbetriebe 1.00 HRM2-Überleitungstabelle_V1.xls, Seite 2/6

17 Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 (HRM1 auf HRM2) HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Wertberichtigung Mobilien VV Eigenwirtschaftsbetriebe U übrige Sachanlagen VV allgemeiner Haushalt Werberichtigung übrige Sachanlagen VV allgemeiner Haushalt U übrige Sachanlagen VV Eigenwirtschaftsbetriebe Werberichtigung übrige Sachanlagen VV Eigenwirtschaftsbetriebe Immaterielle Anlagen U übrige immaterielle Anlagen VV allgemeiner Haushalt Wertberichtigung übrige immaterielle Anlagen VV allgemeiner Haushalt Darlehen und Beteiligungen Wasserversorgung Seerücken West U Abwasserverband Region Frauenfeld U Darlehen Beteiligungen, Grundkapitalien Investitionsbeiträge Investitionsbeiträge U Investitionsbeiträge der Eigenwirtschaftsbetriebe an Gemeinden und Zweckverbände Wertberichtigung Investitionsbeiträge der Eigenwirtschaftsbetriebe an Gemeinden und Zweckverbände Übrige aktivierbare Ausgaben Revision Zonenplan und Baureglement U Spezialfinanzierungen Spezialfinanzierungen Bilanzfehlbetrag Bilanzfehlbetrag Passiven 6'538' '538' Passiven 6'766' Fremdkapital 1'751' '751' Fremdkapital 1'751' Laufende Verpflichtungen 1'630' '153' Laufende Verbindlichkeiten 1'153' Diverse Kreditoren Politische Gemeinde 278' ' Kreditoren Sammelkonto Politische Gemeinde 278' Diverse Kreditoren Werkbetriebe 116' ' Kreditoren Sammelkonto Werkbetriebe 116' Diverse Kreditoren EW 273' ' Kreditoren Elektrizitätswerk 273' Kreditoren Fürsorge 10' ' Kreditoren Soziale Dienste 10' AHV/ALV/IV/FAK - Beiträge -6' ' Sozialversicherungen (AHV/ALV/FAK) -6' PK-Beiträge an Communitas Sozialversicherungen (AHV/ALV/FAK) Soziale Dienste Kreditor Steueramt, Steuern Feuerwehr -4' ' Kreditor Steueramt, Steuern Feuerwehr -4' Steuern Staat -2' ' Steuerguthaben Kanton -2' Steuern Kath. Kirche FrauenfeldPlus -2' ' Steuerguthaben Kath. Kirche Frauenfeld Plus -2' Steuern Evangelische Kirche Hüttwilen -3' ' Steuerguthaben Evangelische Kirche Hüttwilen -3' Steuern Primarschule Hüttwilen 44' ' Steuerguthaben Primarschule Hüttwilen 44' Steuern Oberstufe Hüttwilen 43' ' Steuerguthaben Oberstufe Hüttwilen 43' Steuern Primarschule Herdern 1' ' Steuerguthaben Primarschule Herdern 1' Steuern Evangelische Kirche Nussbaumen 6' ' Steuerguthaben Evangelische Kirche Nussbaumen 6' Steuern Primarschule Nussbaumen 24' ' Steuerguthaben Primarschule Nussbaumen 24' Steuern Schulgemeinde Neunforn -5' ' Steuerguthaben Schulgemeinde Neunforn -5' Steuerguthaben DBSt aus Quest 166' ' Steuerguthaben DBSt aus Quest 166' Transitorische Passiven Steueramt 477' ' U Steuern Politische Gemeinde 51' ' Steuerguthaben Politische Gemeinde 51' Feuerwehrsteuern -4' ' Steuerguthaben Feuerwehr -4' Steuern Kath. Kirche Herdern Steuerguthaben Katholische Kirche Herdern Wärmeverbund Nussbaumen 126' ' Wärmeverbund Nussbaumen 126' MWST Sammelkonto 38' ' MWST Sammelkonto 38' HRM2-Überleitungstabelle_V1.xls, Seite 3/6

18 Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 (HRM1 auf HRM2) HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Kurzfristige Schulden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Verpflichtungen für Sonderrechnungen Transitorische Passiven 10' ' Passive Rechnungsabgrenzungen 488' Transitorische Passiven Politische Gemeinde 10' ' U Transitorische Passiven Fürsorge U ' U3 10' RA Sach- und übriger Betriebsaufwand 10' ' U3 477' RA Steuern 477' RA Personalaufwand U RA Transfers der Erfolgsrechnung RA Finanzaufwand und -ertrag RA übriger betrieblicher Ertrag RA Investitionsrechnung Rückstellungen 110' Kurzfristige Rückstellungen Rückstellung für Deckbelag Eschenzerstrasse 20' ' U Rückstellung für Deckbelag Rebwies 40' ' U Rückstellung Deckbelag Kawazen 30' ' U Rückstellung Strassenbezeichnung 20' ' U Langfristige Schulden Langfristige Finanzverbindlichkeiten Wertberichtigung ' Langfristige Rückstellungen 110' ' U6 20' Rückstellung für Deckbelag Eschenzerstrasse 20' ' U6 40' Rückstellung für Deckbelag Rebwies 40' ' U6 30' Rückstellung Deckbelag Kawazen 30' ' U6 20' Rückstellung Strassenbezeichnung 20' Verbindlichkeiten gegenüber Spezialfinanzierungen und Fonds im FK Verrechnungen Steuern Rechnungsjahr Steuern früherer Jahre Verzugszinsen Quellensteuern Nach- und Strafsteuern Steuerausscheidungen und pauschale Steueranrechnung Verschiedene Steuern und Abgaben Übrige Verrechnungskonten HRM2-Überleitungstabelle_V1.xls, Seite 4/6

19 Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 (HRM1 auf HRM2) HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Abschluss Verrechnungen Spezial-/Vorfinanzierungen 2'544' Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 2'544' Gemeindekanalisation und ARA 539' ' U Flur-, Waldstrassen und Entwässerungen 1' ' U Abfallbeseitigung 98' ' U Wärmeverbund 104' ' U Schwimmbad 59' ' U Feuerwehr 145' ' U Elektrizitätsversorgung (Durchleitung und Netznutzung) 330' ' U Wasserversorgung 464' ' U Gasversorgung 327' ' U Elektrizitätsversorgung (Stromhandel) 127' ' U Fürsorge der Politischen Gemeinde 50' ' U Beitragsleistungen nach NHG 200' ' U Erneuerungsfonds ARA 95' ' U Vorfinanzierungen Eigenkapital 2'242' '787' Eigenkapital 5'015' '199' Verpflichtungen (+) bzw. Vorschüsse (-) gegenüber Spezialfinanzierungen 2'199' ' U7 464' Spezialfinanzierung Wasserwerversorgung 464' ' U7 539' Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung 539' ' U7 98' Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung 98' ' U7 330' Spezialfinanzierung Elektrizitätswerk (Netznutzung) 330' ' U7 127' Spezialfinanzierung Elektrizitätswerk (Stromhandel) 127' ' U7 327' Spezialfinanzierung Gasversorgung 327' ' U7 104' Spezialfinanzierung Wärmeverbund 104' ' U7 145' Spezialfinanzierung Feuerwehr 145' ' U7 59' Spezialfinanzierung Schwimmbad 59' ' U7 1' Spezialfinanzierung Flur-, Waldstrassen und Entwässerungen 1' ' Fonds 345' ' U21 50' Soziale Dienste der Politischen Gemeinde 50' ' U21 200' Beitragsleistungen nach NHG 200' ' U17 95' Erneuerungsfonds ARA 95' Vorfinanzierungen Neubewertungsreserve Finanzvermögen 227' Neubewertungsreserve Finanzvermögen 227' N1 227' Reserven 239 Eigenkapital 2'242' '242' Bilanzüberschuss/-fehlbetrag 2'242' Eigenkapital Politische Gemeinde 2'214' ' '242' Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre 2'242' Ertragsüberschuss 28' ' Ertragsüberschuss 0.00 Aufwandüberschuss Aufwandüberschuss 0.00 HRM2-Überleitungstabelle_V1.xls, Seite 5/6

20 Beilage 1 Überleitungstabelle zur Eröffnungsbilanz per 1. Januar 2016 (HRM1 auf HRM2) HRM1- Bezeichnung Buchwert HRM1 Umgliederungen Erläuterung Buchwert HRM2 HRM2- Bezeichnung Neubewertungen Erläuterung Buchwert HRM2 Konto HRM Konto HRM Kontrolle: Aktiven = Passiven (muss 0 ergeben) Kontrolle: Umgliederungen (muss 0 ergeben) Kontrolle: Ergebnis der Neubewertung 227' Beilage 3 Informationen für den Bilanzanpassungsbericht Umgliederungen Finanzvermögen -244' davon Umgliederung aus dem FK - WB-Konti neu Minusaktivpositionen 0.00 davon effektive Umgliederungen vom FV in VV -244' Beilage davon effektive Umgliederungen vom VV in FV 5.00 Beilage Umgliederungen Verwaltungsvermögen 244' davon effektive Umgliederungen vom FV in VV 244' Beilage davon effektive Umgliederungen vom VV in FV Beilage Umgliederungen Fremdkapital 0.00 davon Umgliederungen in das FV - Wertberichtigungskonti 0.00 davon Umgliederungen in das VV - passivierte Investitionsbeiträge 0.00 davon effektive Umgliederungen in das EK 0.00 davon effektive Umgliederungen aus dem EK (in FK) 0.00 Umgliederungen Verrechnungen 0.00 Umgliederungen Spezial-/Vorfinanzierungen -2'544' davon effektive Umgliederungen in das FK 0.00 davon effektive Umgliederungen in das EK -2'544' Umgliederungen Eigenkapital 2'544' davon effektive Umgliederungen aus dem FK (in EK) 0.00 davon effektive Umgliederungen aus Spezial-/Vorfinanzierungen (in EK) 2'544' (-) = Abgang, (+) = Zugang Kontrolle Jahreserfolg Aktiven 6'538' Aktiven 6'766' Passiven 6'538' Passiven 6'766' Erfolg 0.00 Erfolg Differenz 0.00 HRM2-Überleitungstabelle_V1.xls, Seite 6/6

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