Zur Sache Steuerberatung Oktober 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zur Sache Steuerberatung Oktober 2016"

Transkript

1 Steuerberatung Oktober 2016 Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht INHALT Registrierkassenpflicht 1 SV-Werte Jahresabschluss: Elektronische Einreichung 3 Kassabuchführung 3 Krankheit und Zeitausgleich 4 Barzahlungen am Bau 5 Tätigkeiten bei Vereinsfesten 6 Dienstwagenanschaffung 8 Die Erleichterungen betreffen besonders gemeinnützige Vereine, Vereinsfeste und die sogenannte Kalte- Hände Regelung. Liebe KlientInnen, InteressentInnen und Freunde unserer Kanzlei! Der Verfassungsgerichtshof konnte in der durchaus umstrittenen Registrierkassenpflicht keine Verfassungswidrigkeit erkennen. Nun ist es durch den Ministerrat doch noch zu Erleichterungen gekommen, welche besonders gemeinnützige Vereine, Vereinsfeste und die sogenannte Kalte-Hände Regelung betreffen. Bekanntermaßen tritt die Registrierkassenpflicht grundsätzlich ein, wenn die jährlichen Umsätze mehr als ,- betragen und (davon) jährliche Barumsätze von mehr als 7.500,- erzielt wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen als Barumsätze gelten. Erleichterungen für Vereine Feste von gemeinnützigen Vereinen bzw. Körperschaften öffentlichen Rechts sollen bei einem Ausmaß von bis zu 72 Stunden im Jahr nicht der Registrierkassenpflicht unterliegen bisher war nur eine Befreiung für Feste von bis zu 48 Stunden im Jahr vorgesehen. Diese Regelung soll auch für politische Parteien gelten, sofern es sich um ein ortsübliches Fest handelt (maximaler Jahresumsatz von ,- und Verwendung der Überschüsse für gemeinnützige und parteipolitische Zwecke). Eine Erleichterung ist auch für den Kantinenbetrieb von gemeinnützigen Vereinen (z.b. von Fußballvereinen) vorgesehen. Sofern die Kantine an maximal 52 Tagen pro Jahr geöffnet hat und einen Umsatz von maximal ,- erzielt, entfällt die Registrierkassenpflicht. Erleichterungen für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe Nunmehr soll es für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht geben, sofern die Umsätze nicht überschreiten. Die Grenze ist auch bei der Kalte-Hände Regelung maßgebend, wobei nur mehr jener Jahresumsatz relevant sein soll, der auf die außerhalb der festen Räumlichkeiten ausgeübten Tätigkeiten entfällt (bisher wurde auf den Gesamtjahresumsatz abgestellt). (Fortsetzung auf Seite 2) Susanne Machoritsch (Lohnverrechnerin und Buchhalterin)

2 Steuerberatung Die Frist für die Einrichtung einer verpflichtenden technischen Sicherheitseinrichtung wird auf verschoben. (Fortsetzung von Seite 1) Werden die unterschritten, so sind diese Umsätze von der Registrierkassenpflicht ausgenommen und es kann die einfache Losungsermittlung zur Anwendung kommen. Eine Erleichterung im Sinne eines Zeitgewinns ist auch bei der verpflichtenden technischen Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen geplant. Hier wurde die Frist für die Umstellung von auf verschoben. Gar keine Registrierkassenpflicht soll es für Kreditinstitute geben, weil diese ohnehin einer strengen staatlichen Aufsicht unterliegen, die eine korrekte Erfassung der Abgabenbemessungsgrundlagen bereits sicherstellt. Trotz dieser Erleichterungen ist zu erwarten, dass es bei den von der Registrierkassenpflicht betroffenen Unternehmen bald zu Überprüfungen hinsichtlich der korrekten Umsetzung der Registrierkassenpflicht kommen wird. Laut Informationen der Finanzverwaltung ist mit den Prüfungen der Registrierkassenpflicht seit Juli 2016 zu beginnen. Die wichtigsten SV-Werte 2017 im Überblick Mit werden zahlreiche sozialversicherungsrec htliche Werte wieder angepasst. Die Sozialversicherungs-Werte werden Jahr für Jahr angepasst. Hier finden Sie eine Über- Neue SV-Werte für 201/ Werte 2016 Werte 2017 Geringfügigkeitsgrenze täglich 31,92 abgeschafft Geringfügigkeitsgrenze monatlich 415,72 425,70 Grenzwerte für die pauschale Dienstgeberabgabe 623,58 638,55 Höchstbeitragsgrundlage täglich 162,00 166,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich 4.860, ,00 Höchstbeitr.GL jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie DN) 9.720, ,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich ohne Sonderzahlungen freie DN und Gewerbetreibende) 5.670, ,00 Ab 1. Jänner 2017 wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, soll dann nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend sein. Außerdem entfällt der Dienstnehmer-Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Niedrigverdiener: monatliche Beitragsgrundlage AlV-Beitrag bis 1.311,00 bis 1.342,00 0 % von 1.311,01 bis 1.430,00 von 1.342,01 bis 1.464,00 1 % von 1.430,01 bis 1.609,00 von 1.464,01 bis 1.648,00 2 % über 1.609,00 über 1.648,00 3 % Die Arbeitslosenversicherungs-Beitragssenkung gilt auch für freie Dienstnehmer. Der Dienstgeber-Anteil beträgt unverändert 3 %. Seite 2

3 Oktober 2016 Elektronische Einreichung Jahresabschlusses per Andrea Haslinger (Dipl. Buchhalterin) Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung Fabian Prinz (Buchhalter) beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum per zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag ,- überschritten haben. Bei entsprechenden Umsätzen unter ,- ist auch eine Einreichung in Papierform möglich. Keine Offenlegungspflicht besteht für Einzelunternehmer und normale Personengesellschaften. Mit der elektronischen Einreichung sind Gebühren verbunden. Bei nicht Kassenbücher sind das buchmäßige Abbild Ihrer Geschäftskasse. Sie beinhalten sämtliche Bargeldbewegungen (wie Einnahmen, Ausgaben, Einlagen, Entnahmen) Ihres Betriebs. Im Kassenbuch werden alle Bargeldvorgänge entsprechend der zeitlichen Reihenfolge ihres Entstehens aufgeführt. Somit ist sichergestellt, dass Sie jederzeit einen rechnerischen Kassenbestand ermitteln können. Dieser Kassenbestand muss mit Ihrem tatsächlichen Bargeld-Kassenbestand übereinstimmen. ordnungsgemäßer und somit auch bei verspäteter Einreichung drohen Zwangsstrafen. Die Strafen bei verspäteter Einreichung betreffen die Gesellschaft und den Geschäftsführer/Vorstand selbst. Beginnend bei 700,- für jeden Geschäftsführer/Vorstand kommt es bei kleinen Kapitalgesellschaften alle zwei Monate wieder zu einer Strafe von 700,- wenn der Jahresabschluss weiterhin nicht eingereicht wird. Organe von mittelgroßen Kapitalgesellschaften müssen 2.100,- zahlen und Organe von großen Kapitalgesellschaften sogar 4.200,- So führen Sie ein ordnungsgemäßes Kassabuch Das Kassenbuch erfüllt bei buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen die Grundbuchfunktion. Unverzichtbar sind folgende Angaben: Bareinnahmen, Barausgaben, Privatentnahmen, Privateinlagen, Abhebungen vom Bankkonto zur Einlage in die Kasse und Entnahmen zwecks Einzahlung bei der Bank. Da das Kassenbuch alle Bargeldbewegungen Ihres Betriebs beinhaltet, müssen die Zahlungsein- und -ausgänge einzeln in ihrer zeitlichen Reihenfolge zeitnah (i. d. R. täglich) ins Kassenbuch eingetragen werden. (Fortsetzung auf Seite 4) Die elektronische Einreichungsfrist beim Firmenbuchgericht endet für 2015 am Die Praxis zeigt, dass die Finanzämter auf die Dokumentation des Kassenbestandes bestehen. Seite 3

4 Steuerberatung (Fortsetzung von Seite 3) Achtung: Fehlerkorrektur muss erkennbar sein! Grundsätzlich gilt, dass Eintragungen im Kassenbuch nicht geändert werden dürfen. Fehler, die unterlaufen, müssen allerdings im Kassenbuch korrigiert werden. Wichtig ist, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleibt, wenn Sie Eintragungen korrigieren. Wenn Sie Eintragungen ändern, vermerken Sie das Datum der Änderung. Sie dürfen Ihre Eintragungen im Kassenbuch also nicht einfach überschreiben, durchstreichen, überkleben, auslöschen radieren, mit Tipp-Ex übermalen etc., sodass der vorherige Eintrag nicht mehr erkennbar ist. Außerdem müssen Sie einen Steift verwenden, bei dem der Text nicht spurlos beseitigt oder geändert werden kann, d.h., Sie dürfen einen Kugelschreiber verwenden, einen Bleistift jedoch nicht. Sie müssen das Kassenbuch in lesbarer Form über 10 Jahre aufbewahren. Die Angabe einer Tageseinnahme reicht aus Sie müssen nicht Ihre Einzelumsätze im Kassabuch aufzeichnen. Voraussetzung für diese Erleichterung ist, dass Sie das Zustandekommen Ihrer Summe durch Belege nachweisen können. Hierzu bewahren Sie die Kassenstreifen, Kassenzettel oder Bons vollständig auf. Wichtig: Ihre Kasse darf nicht nur rechnerisch geführt werden. Sie müssen den Kassenbestand täglich auszählen und dokumentieren. Nur so können Sie die Kassensturzfähigkeit jederzeit darstellen. Ein bereits im Vorhinein vereinbarter Zeitausgleich wird durch Krankheit NICHT unterbrochen Krankheit und Zeitausgleich Waltraud Hauk (Lohnverrechnerin) Ein bereits im Vorhinein vereinbarter Zeitausgleich wird durch Krankheit NICHT unterbrochen. Der oberste Gerichtshof verglich diese Situation mit der Erkrankung an einem arbeitsfreien Tag. Zeitausgleich stellt eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht und somit Freizeit dar. Die Vereinbarung das erwirtschaftete Zeitguthaben in Form von Zeitausgleich abzubauen, hat zwar Entgeltcharakter, stellt aber nur eine andere Verteilung der Arbeitszeit dar. Eine Entgeltfortzahlung setzt voraus, dass der Dienstnehmer durch Krankheit oder Unfall an der Leistung seiner Arbeit verhindert und somit arbeitsunfähig ist. Diese Arbeitsverhinderung kann jedoch nur in den Zeiten bestehen, in denen der Dienstnehmer überhaupt zur Arbeitsleistung verpflichtet ist. Erkrankt der Dienstnehmer in einem Zeitpunkt, in dem er nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (Zeitausgleich), so besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Nicht die Erkrankung im Zeitausgleich bewirkt den Entfall der Arbeitsleistung, sondern die mangelnde Verpflichtung zur Arbeitsleistung infolge vorgeleisteter Arbeit durch den Dienstnehmer. Der oberste Gerichtshof hält fest, dass eine allfällige Erkrankung während des Zeitausgleiches keine Auswirkungen auf das Dienstverhältnis haben und demnach auch keine Ansprüche auf Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversiche- Seite 4

5 Oktober 2016 rung bestehen. Dienstnehmer können im Zeitausgleich zwar krank sein, nicht aber arbeitsunfähig im Rechtsinne, weil keine Arbeitspflicht besteht. Das Urlaubsgesetz hingegen sieht bei einer weder vorsätzlichen noch grobfahrlässig herbeigeführten Erkrankung während des Urlaubes vor, dass die auf Werktage fallenden Tage der Erkrankung, wenn diese länger als drei Tage andauert, den Urlaub unterbricht und daher nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet wird. Steuerabzugsverbot für bar bezahlte Bauleistungen auch bei Vermietung beachten Elisabeth Muth (Dipl. Buchhalterin) Abzugsverbot von bar bezahlten Bauleistungen Bar bezahlte Ausgaben für beauftrage Bauleistungen, die pro Leistung den Betrag von 500,- übersteigen, können seit nicht mehr gewinnmindernd und damit nicht mehr steuerlich geltend gemachte werden. Eine Barzahlung, die im Einzelfall 500,- nicht übersteigt, ist vom Abzugsverbot nicht erfasst. Die Grenze von 500,- bezieht sich auf die jeweils abzugeltende einzelne Leistung. Eine sachfremde und willkürliche Aufteilung einer einheitlichen Leistung zum Zweck, die genannte Grenze zu unterlaufen, kann die Anwendung der Bestimmung nicht verhindern. Das Abzugsverbot von bar bezahlten Bauleistungen gilt nicht nur für den betrieblichen Bereich (wie etwa bei Einkünften aus einem Gewerbebetrieb), sondern betrifft auch den außerbetrieblichen Bereich. Werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt und für ein Mietobjekt Bauleistungen beauftragt, so können die vom Vermieter in diesem Zusammenhang bar bezahlten Leistungen von über 500,- nicht mehr steuermindernd abgesetzt werden. Barzahlungsverbot für Löhne im Baugewerbe Seit darf neben dem Abzugsverbot der Arbeitslohn von Bauarbeitern im Bereich des Baugewerbes weder bar bezahlt noch angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer über ein bei einem Kreditinstitut geführtes Girokonto verfügt oder einen Rechtsanspruch auf ein solches hat. Infolge der Umsetzung einer EU- Richtlinie hat jeder Konsument (und damit jeder Arbeitnehmer) ab dem einen Rechtsanspruch auf ein Gehaltskonto. Faktisch besteht daher ab diesem Zeitpunkt ein generelles Barzahlungsverbot im Baugewerbe. Betroffen davon sind jedoch nur Arbeitslohnzahlungen an Arbeitnehmer, die umsatzsteuerliche Bauleistungen erbringen (Herstellungs-, Instandsetzungs-, Reinigungsoder Beseitigungsarbeiten an Bauwerken), sowie alle Entgeltbestandteile die dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Trinkgelder und Reiseaufwandsentschädigungen sind davon nicht betroffen und können weiterhin bar bezahlt werden. Bei einem Verstoß gegen das Barzahlungsverbot, kann es zu einer Geldstrafe von bis zu 5.000,- kommen, wobei die Strafe sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gegen den Arbeitnehmer, der die Barzahlung annimmt, verhängt werden kann. Arbeitslöhne im Baugewerbe dürfen weder bar ausbezahlt noch angenommen werden Keine Steuerminderung für bar bezahlte Bauleistungen über 500,- Seite 5

6 Steuerberatung Tätigkeiten bei Vereinsfesten Waltraud Hauk (Lohnverrechnerin) Plant ein Verein ein Sommerfest abzuhalten oder findet im Ort ein Fest statt, wird stets nach tatkräftiger Unterstützung und fleißigen Helfern gesucht. Meist finden sich dann Vereinsmitglieder, Freunde und auch Familienangehörige, die bereit sind, bei der jeweiligen Veranstaltung tätig zu werden. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch häufig die Frage, wie solche Helfer sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen sind und ob diese zur Pflichtversicherung gemeldet werden müssen. Bei der Frage, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, handelt es sich stets um eine Einzelfallbeurteilung. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen und den Sozialpartnern wurde ein Merkblatt erstellt, das dabei als Orientierungshilfe dient. Die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft erfolgt an Hand der getroffenen Vereinbarung und der tatsächlich gelebten Verhältnisse. Bei der Frage, ob ein Dienstverhältnis vorliegt, handelt es sich stets um eine Einzelfallbeurteilung. Die nachstehenden Erläuterungen dienen als Orientierungshilfe. Entschädigung für die Leistungen Helfen Personen bei einer solchen Veranstaltung mit, ist in erster Linie darauf zu achten, ob diese für ihre Tätigkeit eine Entschädigung erhalten. Eine solche Entschädigung kann eine Pauschale oder ein stundenweise gebührender Geldbetrag, Trinkgeld aber auch ein Sachbezug sein. Speisen und Getränke, die während der gegenständlichen Tätigkeit konsumiert werden, sind nicht als solche Sachbezüge zu verstehen (d.h. keine Steuer- und Sozialversicherungspflicht). Wird dem Helfer bzw. der Helferin eine entsprechende Entschädigung gewährt, ist dieser bzw. diese jedenfalls bei der zuständigen Gebietskrankenkasse zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer bzw. Dienstnehmerin (gegebenenfalls im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung) anzumelden. Zudem ist in diesem Fall Steuerpflicht gegeben. Erhält der Helfer bzw. die Helferin tatsächlich keine Entlohnung für seine bzw. ihre Leistung, wird vermutet, dass diese Leistung im Rahmen eines Freundschafts- oder Gefälligkeitsdienstes erbracht wird. Freundschafts- und Gefälligkeitsdienste sind kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche Dienste, die auf Grund spezifischer Bindungen zum Veranstalter erbracht werden. Das bedeutet, solche Tätigkeiten müssen ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung, in einem zeitlich sehr beschränkten Rahmen und tatsächlich unentgeltlich erbracht werden. Bei echten Freundschaftsund Gefälligkeitsdiensten ist keine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse erforderlich. Zudem ist keine Steuerpflicht gegeben. Seite 6

7 Oktober 2016 ACHTUNG: Trinkgelder gelten dann nicht als Entgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, wenn sie direkt in die Vereinskasse fließen und nicht dem Helfer bzw. der Helferin als Gegenleistung verbleiben. Leistungen von Vereinsmitgliedern und Familienangehörigen Der Grundsatz, dass ein Entgeltbezug Pflichtversicherung sowie Steuerpflicht begründet, gilt grundsätzlich für alle Helfer und Helferinnen. Vereinsmitglieder: Bei den Vereinsmitgliedern wird aber vermutet, dass sie freiwillige und unentgeltliche Tätigkeiten bei von ihrem Verein veranstalteten Festen leisten. In diesen Fällen ist eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse nicht erforderlich. Zudem ist keine Steuerpflicht gegeben. Familienangehörige und Verwandte von Vereinsmitgliedern: Helfen diese Personen bei Vereinsfesten mit, gilt die Vermutung, dass von einem Dienstverhältnis mit Entgeltanspruch auszugehen ist. Werden jedoch auch diese Helfer und Helferinnen freiwillig und unentgeltlich tätig, ist nicht vom Vorliegen eines Dienstverhältnisses auszugehen. TIPP: Um die Kurzfristigkeit und Unentgeltlichkeit auch für Kontrollzwecke zu dokumentieren, sollte dies mit einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen. Das Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung führt allerdings nicht automatisch zu einem Vorliegen eines Dienstverhältnisses. ACHTUNG: Stehen Personen bereits in einem Dienstverhältnis zum Verein, kann eine Tätigkeit bei einem Vereinsfest, wenn sie freiwillig, nicht während der Arbeitszeit und natürlich unentgeltlich erbracht wird und es sich nicht um die gleiche Tätigkeit handelt, (z.b. Beschäftigung als Kellner oder Kellnerin in der Vereinskantine und als Schankhilfe beim Vereinsfest) auch ohne Entgeltzahlung und Beitragsleistung erfolgen. Einbindung von gewerblichen Gastronomiebetrieben bei Vereinsfesten Sind gewerbliche Gastronomiebetriebe bei derartigen Vereinsfesten eingebunden, ändert sich nichts für Helfer und Helferinnen von Vereinen. D.h., werden diese für den Verein tätig, ist bei freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeiten nicht von einem Dienstverhältnis auszugehen. Werden die Helfer und Helferinnen allerdings für den Gastronomiebetrieb tätig, ist grundsätzlich von einem Dienstverhältnis auszugehen. In letzterem Fall sind diese Dienstnehmer bzw. Dienstnehmerinnen vom Gastronomiebetrieb bei der Gebietskrankenkasse anzumelden, sofern diese Personen nicht ohnehin bereits beim Gastronomiebetrieb in einem Dienstverhältnis stehen. BEISPIEL: Ein Gastronom wird für ein Vereinsfest hinzugezogen. Der Gastronom übernimmt mit seinen beiden Angestellten den Ausschank. Gleichzeitig werden Vereinsmitglieder im Rahmen von Serviertätigkeiten unentgeltlich für den Verein tätig. Bei den beiden Angestellten liegt ein Dienstverhältnis zum Gastronomen vor. Bei den Vereinsmitgliedern ist von keinem Dienstverhältnis auszugehen. Sollten Sie Fragen zur Beschäftigung bei Vereinen haben oder eine sozialversicherungsrechtlic he Einschätzung Ihrer Situation wünschen, steht wir Ihnen gerne zur Verfügung. Seite 7

8 Steuerberatung Oktober 2016 Dienstwagen 2016 oder 2017 anschaffen? Elisabeth Muth (Dipl. Buchhalterin) Die private Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstfahrzeugs führt zu einem Sachbezug. Sachbezüge sind Bestandteile des Entgelts und als solche sozialversicherungsbeitrags- und lohnsteuerpflichtig. Berechnung des Werts des Kfz-Sachbezugs Seit heuer gibt es neue Regeln für die Bestimmung des Werts der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Das Finanzministerium hat die Bewertung vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs abhängig gemacht. Grundsätzlich beträgt der Sachbezugswert im Monat 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs (inkl. USt. und NoVA), maximal jedoch 960,-. Ein reduzierter Sachbezugswert von nur 1,5 % (maximal 720,-) pro Monat darf dann herangezogen werden, wenn ein neu angeschaffter Dienstwagen den CO2-Grenzwert von 130 g CO2-Ausstoß pro Kilometer nicht übersteigt. In den nächsten vier Jahren reduziert sich der Grenzwert um je 3 g, sodass mit Beginn 2017 ein Grenzwert von 127 g/km gilt. Bis 2020 wird sich der Grenzwert so auf 118 g/km verringern. Liegt die CO2-Emmission des Fahrzeugs unter dem im Jahr seiner Anschaffung geltenden Grenzwert, bleibt der niedrigere Sachbezugswert auch für die folgenden Jahre der Nutzung erhalten. Für Elektrofahrzeuge muss kein Sachbezug angesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber also noch heuer ein Kfz mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 130 g/km kauft, darf er nicht nur 2016 als Sachbezug den verminderten Wert von 1,5 % der Anschaffungskosten pro Monat heranziehen, sondern ebenfalls in den weiteren Jahren der Nutzung. Ein nächstes Jahr angeschaffter Wagen muss bereits dem niedrigeren Grenzwert entsprechen. Die Informationen dieser Publikation sind allgemeiner Art. Bezüglich Anwendbarkeit auf spezifische Einzelfälle wenden Sie sich bitte an eines unserer Büros. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung können wir für Irrtümer und Tippfehler keine Gewähr übernehmen. Impressum: Medieninhaber, Redaktion, Hersteller und Herausgeber, Verlags- und Herstellungsort: Mag. Andreas Valsky, LL.M., 2000 Stockerau Offenlegung: Medieninhaber zu 100 %: Mag. Andreas Valsky, LL.M., Sitz: 2000 Stockerau, Geschäftsführung: Mag. Andreas Valsky Grundlegende Richtung: Information zu den Bereichen Steuern und Unternehmensführung, allgemein Wissenswertes und Unterhaltendes für KlientInnen und InteressentInnen. Mag. Andreas Valsky, LL.M. STOCKERAU 2000 Stockerau, Belvederegasse 5 office@cts-partner.at fon: +43/2266/ fax: +43/2266/ web: VIENNA 1010 Wien, Börseplatz 4 vienna@cts-partner.at fon: +43/1/ fax: +43/1/ web: Steuerberatung

Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht. Sehr geehrter Klient!

Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht. Sehr geehrter Klient! .Wir informieren Sie Sehr geehrter Klient! Im Zuge der Steuerreform sind in den letzten Tagen unterschiedlichste Fragen an uns herangetragen worden. Hier ein kleine Auswahl dieser Fragen samt Beantwortung.

Mehr

Kanzleinachrichten September 2016

Kanzleinachrichten September 2016 Kanzleinachrichten September 2016 Unsere neue Website ist online: www.steuerberatung-stmk.at Ebenfalls neu: office@steuerberatung-stmk.at natürlich funktionieren alle anderen E- Mail-Adressen weiterhin.

Mehr

Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis

Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis Kap 2 Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig? 2.1 Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2017) Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs 2 ASVG: 425,70 Gemäß 5 Abs 1 Z 2 ivm Abs 2 ASVG gilt ein Beschäftigungsverhältnis

Mehr

Fachverband Freizeitbetriebe. Familienbetrieb Unentgeltliche Mitarbeit

Fachverband Freizeitbetriebe. Familienbetrieb Unentgeltliche Mitarbeit Fachverband Freizeitbetriebe Familienbetrieb Unentgeltliche Mitarbeit Information, 30.6.2009 Unentgeltliche Mitarbeit im Familienbetrieb In Familienbetrieben kommt es häufig vor, dass Ehegatten, Kinder

Mehr

Ferialpraktikum Volontariat

Ferialpraktikum Volontariat Ferialpraktikum Volontariat Information für Schüler und Studenten Ferialpraktikum Volontariat Die Bewertung aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht Ferialpraktikanten Unter Ferialpraktikanten sind Schüler

Mehr

Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft

Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft Herausgeber: Landarbeiterkammer Tirol Stand: 1.2.2016 Nachdruck verboten! Sozialversicherung Seit 1.1.2008 müssen sämtliche Dienstnehmer ausnahmslos

Mehr

Wien, am 9. Februar Betreff: Familienhafte Mitarbeit, Merkblatt. Sehr geehrte Damen und Herren!

Wien, am 9. Februar Betreff: Familienhafte Mitarbeit, Merkblatt. Sehr geehrte Damen und Herren! ASVG-Krankenversicherungsträger Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Bundesministerium für Finanzen Wirtschaftskammer Österreich

Mehr

Herzlich Willkommen! Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Helfern bei Veranstaltungen und Festen. Mag. Christian Rendl

Herzlich Willkommen! Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Helfern bei Veranstaltungen und Festen. Mag. Christian Rendl Herzlich Willkommen! Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Helfern bei Veranstaltungen und Festen Mag. Christian Rendl Definition Dienstnehmer 4 Abs.2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Mehr

Imker und Finanzamt mit besonderer Berücksichtigung der Belegerteilungsund Registrierkassenpflicht

Imker und Finanzamt mit besonderer Berücksichtigung der Belegerteilungsund Registrierkassenpflicht Imker und Finanzamt mit besonderer Berücksichtigung der Belegerteilungsund Registrierkassenpflicht 13. Februar 2016 Beeidete Wirtschaftsprüferin u. in Was besteuert die Einkommensteuer? das Einkommen eines

Mehr

WinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017

WinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017 WinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017 Das Jahr 2017 bringt wieder viele Änderungen in der Lohnverrechnung. So gibt es nicht nur neue Werte in der Sozialversicherung, sondern auch Neuerungen zur. Die

Mehr

Verständlich, Informativ, Praxisbezogen

Verständlich, Informativ, Praxisbezogen VIP NEWS (FEBRUAR 2016) Sozialversicherungswerte für 2016 - Echte und freie Dienstnehmer (ASVG) Höchstbeitragsgrundlage in jährlich monatlich täglich laufende Bezüge --- 4.860,00 162,00 Sonderzahlungen

Mehr

für uns steht ehrenamt an erster stelle! DANKE Unser für die Klarheit für Vereine und ehrenamtliche

für uns steht ehrenamt an erster stelle! DANKE Unser für die Klarheit für Vereine und ehrenamtliche für uns steht ehrenamt an erster stelle! Unser DANKE für die Ehrenamtlichen! Klarheit für Vereine und ehrenamtliche 1. Unbürokratische Lösungen für Vereine Einfachere Zusammenarbeit von Gastronomie und

Mehr

Klarheit für Vereine, Wirte und Blaulichtorganisationen

Klarheit für Vereine, Wirte und Blaulichtorganisationen Klarheit für Vereine, Wirte und Blaulichtorganisationen Vereinswesen und Ehrenamt sind für die ÖVP wertvolle Anker des sozialen Zusammenhalts. Sie übernehmen besonders in den Gemeinden eine wichtige gesellschaftliche

Mehr

SWG Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. A Wien, Wipplingerstraße 18. Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H.

SWG Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. A Wien, Wipplingerstraße 18. Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. Tel.: +43 1 535 33 38 Fax: +43 1 535 48 36 Mobil: +43 699 17 21 55 71 SWG Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H. A - 1010 Wien, Wipplingerstraße 18 e-mail: kanzlei@swg.co.at Internet: www.swg.co.at

Mehr

Wichtiger Steuertermin: 30. September 2018

Wichtiger Steuertermin: 30. September 2018 Wichtiger Steuertermin: 30. September 2018 Der 30. September ist einer der wichtigsten steuerlichen Jahrestermine, der sowohl für die Arbeitnehmerpflichtveranlagung, für die letzte Möglichkeit der Herabsetzung

Mehr

Wir beraten Sie gerne: Editorial. August 2016

Wir beraten Sie gerne: Editorial. August 2016 Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht Am 6. Juli hat der Nationalrat mehrere Erleichterungen zur Registrierkassenpflicht beschlossen. Besonders gemeinnützige Vereine und Vereinsfeste werden davon

Mehr

ERLEICHTERUNGEN BEI DER REGISTRIERKASSENPFLICHT

ERLEICHTERUNGEN BEI DER REGISTRIERKASSENPFLICHT RSM NEWSLETTER JULI 2016 ERLEICHTERUNGEN BEI DER REGISTRIERKASSENPFLICHT Der VfGH konnte in der durchaus umstrittenen Registrierkassenpflicht keine Verfassungswidrigkeit erkennen. Nun ist es durch den

Mehr

Feste veranstalten ohne Risiko. Vortrag zum Thema Veranstaltungsrecht

Feste veranstalten ohne Risiko. Vortrag zum Thema Veranstaltungsrecht Feste veranstalten ohne Risiko Vortrag zum Thema Veranstaltungsrecht Gesetzliche Regelungen Überblick Veranstaltungsgesetz Gewerbeordnung Steuerliche Regelung Verwaltungsregelungen Sozialversicherung Landesgesetz

Mehr

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe August 2015 Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen

Mehr

Geringfügigkeit: Für kürzer als einen Monat vereinbarte Dienstverhältnisse

Geringfügigkeit: Für kürzer als einen Monat vereinbarte Dienstverhältnisse Geringfügigkeit: Für kürzer als einen Monat vereinbarte Dienstverhältnisse Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 12/Oktober 2017 Die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, führt bei

Mehr

Vereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.

Vereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. Vereine und Registrierkassenpflicht Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. Zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher engagieren sich in Vereinen und leisten durch ihren Einsatz einen enormen

Mehr

Registrierkassenpflicht Lösungen und Informationen

Registrierkassenpflicht Lösungen und Informationen Registrierkassenpflicht Lösungen und Informationen Mag. Martin Binder Mag. Michael Binder Graz, 08.10.2015 www.binder-partner.com PRECISE. PROVEN. PERFORMANCE. Agenda Bisherige Regelungen beim Kassieren

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Rechnungswesen: Registrierkassenpflicht

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Rechnungswesen: Registrierkassenpflicht Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Rechnungswesen: Registrierkassenpflicht Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Registrierkassenpflicht 1. Zum Thema

Mehr

Einzelne Personengruppen

Einzelne Personengruppen Kap 2 Einzelne Personengruppen Für die bessere Darstellung der einzelnen Zuverdienstgrenzen ist es sachgerecht, anhand der verschiedenen Personengruppen zu differenzieren. Diese Gruppen müssen jeweils

Mehr

Vereine und Sozialversicherung

Vereine und Sozialversicherung Vereine und Sozialversicherung Oktober 2014 Bernhard Frank Wer ist bei der GKK anzumelden? Personen die in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt werden ( 4 Abs. 2 ASVG)

Mehr

Freie i Mi M t Mitar Mit beit iter in der Sozialversicherung UNI Graz,

Freie i Mi M t Mitar Mit beit iter in der Sozialversicherung UNI Graz, Freie Mitarbeiter in der Sozialversicherung UNI Graz, 8.3.2007 Manfred Ausperger 1 Prüfreihenfolge: 1. Dienstnehmer (Dienstnehmermerkmale) wenn nicht 2. Dienstnehmer (Lohnsteuerpflicht) wenn nicht 3. Freier

Mehr

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie

Mehr

Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen

Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 13/November 2017 Für Personen mit geringem Einkommen kommt es gemäß dem Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz (AMPFG)

Mehr

Vereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.

Vereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. Vereine und Registrierkassenpflicht Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. Zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher engagieren sich in Vereinen und leisten durch ihren Einsatz einen enormen

Mehr

B E Z I R K S V E R S A M M L U N G E N ASVÖ - TIROL. Piegger Hubert

B E Z I R K S V E R S A M M L U N G E N ASVÖ - TIROL. Piegger Hubert B E Z I R K S V E R S A M M L U N G E N 2 0 1 8 ASVÖ - TIROL Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) Tatsächliche Reisekosten (TRK) Abrechnung nach Vereinsrichtlinien (LEL) Sportler, Schiedsrichter

Mehr

SOZIAL VERSICHERUNGS WERTE FÜR 2016

SOZIAL VERSICHERUNGS WERTE FÜR 2016 SOZIAL VERSICHERUNGS WERTE FÜR 2016 Seite 1 ECHTE UND FREIE DIENSTNEHMER (ASVG) 1. höchstbeitragsgrundlage in euro jährlich monatlich täglich laufende Bezüge - 4.860,00 162,00 Sonderzahlungen 9.720,00

Mehr

Liebe KLIENTInnen! 02 EDITORIAL CLEVER STEUERN

Liebe KLIENTInnen! 02 EDITORIAL CLEVER STEUERN Liebe KLIENTInnen! Ein doch eher nur durchwachsener meteorologischer Sommer neigt sich bei Drucklegung bereits seinem Ende zu, wobei das Auf und Ab zwischen einigen hochsommerlicher Hitze und Phasen von

Mehr

Das ist neu 2019 die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen im Überblick

Das ist neu 2019 die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen im Überblick Das ist neu 2019 die wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen im Überblick Erfüllt sich der Wunsch nach geringeren Steuern, Förderung von Familien und höherer Rechtssicherheit für Unternehmer? Ein Ausblick

Mehr

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat dann

Mehr

Steuerreform Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht

Steuerreform Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Steuerreform 2015 Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Steuerreform 2015 - Barumsätze Änderungen bei Einzelaufzeichnung Änderungen bei Belegausstellung Registrierkassenpflicht Einzelaufzeichnung,

Mehr

Newsletter. Inhaltsübersicht. 1. Linder & Gruber News... Seite Aktuelle Wirtschaftsthemen auf unserer Homepage... Seite 2

Newsletter. Inhaltsübersicht. 1. Linder & Gruber News... Seite Aktuelle Wirtschaftsthemen auf unserer Homepage... Seite 2 Newsletter. Nr. 8 / August 2016 6 Inhaltsübersicht 1. Linder & Gruber News... Seite 2 2. Aktuelle Wirtschaftsthemen auf unserer Homepage... Seite 2 3. Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht...

Mehr

Pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen

Pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen Pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen Mit der Neuregelung im 3 Abs. 1 Z 16c EStG sowie im 49 Abs. 2 Z 28 ASVG wurde die Rechtsgrundlage für gemeinnützige Sportvereine geschaffen, wonach Kostenersätze

Mehr

SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH

SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH Mag. Katharina Brandstetter Wiener Gebietskrankenkasse/Versicherungsreferat Andreas Neroth, Stv. Abteilungsleiter Wiener Gebietskrankenkasse/Versicherungsabteilung PFLICHTVERSICHERUNG

Mehr

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Dezember 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2017 3 2. Neuer Beitragssatz KV ab 1.1.2017 3 3. 10-stellige Beitragskontonummern

Mehr

Abrechnung von Kurzarbeit

Abrechnung von Kurzarbeit Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung

Mehr

Auswirkungen der Steuerreform auf Fremdenführer

Auswirkungen der Steuerreform auf Fremdenführer Auswirkungen der Steuerreform Mai 2016 Mit der Steuerreform 2015/2016 ergeben sich grundlegende Änderungen für Unternehmen Stichwort Registrierkassenpflicht! Nachfolgend sollen Ihnen die wesentlichen Änderungen

Mehr

Solidarbeitrag für Besserverdienende

Solidarbeitrag für Besserverdienende News- letter- Inhalt Quick NEWS (20. FEBRUAR 2012) Solidarbeitrag für Besserverdienende Nun ist er da, der Begutachtungsentwurf des Stabilitätsgesetzes 2012. Dieser Gesetzesentwurf enthält die steuerlichen

Mehr

Kassenführung Was Sie wissen sollten!

Kassenführung Was Sie wissen sollten! Teil 1 - elektronische Kassenführung für Unternehmen - Auswirkung der Änderungen ab 01.01.2017 - Frage 1 Antwort Sind Sie verpflichtet, eine kaufmännische Buchführung, Bilanzen und Jahresabschlüsse nach

Mehr

Fremdgeschäftsführer

Fremdgeschäftsführer Kap 3 Fremdgeschäftsführer Die Geschäftsführung durch Personen, die nicht an der Gesellschaft beteiligt sind, ist aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht nach den allgemeinen Regeln

Mehr

Aushilfstätigkeiten zeitlich flexibler gestalten

Aushilfstätigkeiten zeitlich flexibler gestalten Positionspapier Aushilfstätigkeiten zeitlich flexibler gestalten Österreichische Hoteliervereinigung Wien, Juni 2010 N:\Windows\HOF_Verein\Lobbying_Public_Affairs\Forderungspapiere\Positionspapier Aushilfen_zeitlich_flexibler_gestalten.doc

Mehr

Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00

Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00 WICHTIGE BETRÄGE Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für die Jahre 2014 bis 2016 in EURO. EINKOMMENSTEUER EStG 3(1)Z15(a)

Mehr

Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei niedrigem Einkommen

Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei niedrigem Einkommen Seite 1 von 5 Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei niedrigem Einkommen Stand: 28. Juli 2008 Die Regelung im Detail Umsetzung in die Praxis Mehrere Dienstverhältnisse Selbstabrechnerbetriebe - Vorgehensweise

Mehr

Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00

Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00 Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für die Jahre 2016 bis 2018 in EURO. Einkommensteuer EStG 3(1)Z15(a)

Mehr

Zur Sache Steuerberatung Juli 2015

Zur Sache Steuerberatung Juli 2015 Zur Sache Steuerberatung Juli 2015 Krankheit während Zeitausgleich oder Urlaub THEMEN IN DIESER AUSGABE: Urlaub und Zeitausgleich Vorsteuer: Verträge ersetzen keine Rechnungen; Lieferdatum als notwendiges

Mehr

Ordnungsmäßige Kassenführung. Online-Seminar August 2018 Oliver Glück

Ordnungsmäßige Kassenführung. Online-Seminar August 2018 Oliver Glück Ordnungsmäßige Kassenführung Online-Seminar August 2018 Oliver Glück Ordnungsmäßige Kassenführung Agenda 1. Bedeutung der Kasse und Kassenführung 2. Regelungen und Anforderungen an eine ordnungsmäßige

Mehr

Sportler und Sportlerinnen fallen unter die neue Regelung der pauschalen Reisekostenentschädigung.

Sportler und Sportlerinnen fallen unter die neue Regelung der pauschalen Reisekostenentschädigung. Die Abrechnung im Sportverein kurz und bündig DVR-Nr.: 0426130 Teil 2 SportlerInnen Dienstvertrag oder Werkvertrag? Sportler und Sportlerinnen fallen unter die neue Regelung der pauschalen Reisekostenentschädigung.

Mehr

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs

Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ haushaltsjob-boerse.de +++ Minijobs Bei Minijobs sind zwei Arten von Beschäftigungen

Mehr

Die Kasse im Focus der Betriebsprüfung

Die Kasse im Focus der Betriebsprüfung Die Kasse im Focus der Betriebsprüfung 11. Dezember 2013 Gasthaus Schlappinger Hof Mandantenveranstaltung der ECOVIS BLB Steuerberatungsgesellschaft mbh Kanzlei Landau/Isar Steuerberatung Wirtschaftsprüfung

Mehr

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier

GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN. von Arbeitnehmern. Sabine Meister, Jan Schuler. Finanzamt Trier. Finanzamt Trier GRENZÜBERSCHREITENDE TÄTIGKEITEN von Arbeitnehmern Sabine Meister, Jan Schuler Grenzüberschreitende Tätigkeiten 25. September 2017 Folie 1 Inhalt Folie 1. Welteinkommensprinzip.. 3 2. Grundsätze der Doppelbesteuerung.

Mehr

Spielregeln im Berufsleben einhalten

Spielregeln im Berufsleben einhalten Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,

Mehr

Kassenbuchführung / Kassenführung

Kassenbuchführung / Kassenführung Kassenbuchführung / Kassenführung Schätzungsbefugnis der Finanzbehörden: Hohe Nachzahlungen drohen! Die Zeiten haben sich geändert: Seit einigen Jahren kann die Finanzverwaltung im Rahmen der Außenprüfung

Mehr

Was versteht man eigentlich unter der Luxustangente?

Was versteht man eigentlich unter der Luxustangente? FAQ - Autos Was versteht man eigentlich unter der Luxustangente? Aufwendungen für Pkw werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie betrieblich veranlasst und angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenze für

Mehr

Information für ArbeitnehmerInnen zum Dienstleistungsscheck (DLS)

Information für ArbeitnehmerInnen zum Dienstleistungsscheck (DLS) Information für ArbeitnehmerInnen zum Dienstleistungsscheck (DLS) Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG) BGBl I Nr. 45/2005 idf BGBl I Nr. 114/2005 Der DLS dient ab 1. Jänner 2006 zur Entlohnung für (auf maximal

Mehr

Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze

Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze Dr. Dösinger & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co KG Heinrichstraße 97 8010 Graz Tel. 0316 38 17 17 office@doesinger.at Agenda

Mehr

Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten

Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (Bundesabgabenordnung BAO) Buchführungspflichten allgemein 124 Abgabepflichtige, die nach UGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung von Büchern und

Mehr

Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00

Rechtsquelle Schlagworte EStG 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter 400,00 400,00 400,00 Es ist ganz einfach Wir für Sie. Wichtige Beträge Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für die Jahre 2016 bis 2018 in EURO.

Mehr

Arbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein

Arbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein Arbeitsvertrag Die unterschiedlichen Regelungen für Unselbstständige, Freie DIENSTNEHMER, PraktikantInnen Gerechtigkeit muss sein DER ARBEITSVERTRAG und ähnliche Vertragsverhältnisse Sogenannte atypische

Mehr

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

Wolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag verlag vereinsknowhow Seite 2 Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Aktualisierungstand: Januar 2019 ISBN 978-3-9814123-0-7 verlag

Mehr

Feuerwehrfeste und Steuern (in rot die neuen Regelungen)

Feuerwehrfeste und Steuern (in rot die neuen Regelungen) Feuerwehrfeste und Steuern (in rot die neuen Regelungen) Josef Moser Juli 2016 Feste von Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) KöR = Körperschaften öffentlichen Rechts Was/Wer sind KöR - z.b. Gebietskörperschaften,

Mehr

Auf einen Blick - Aktuelle Werte 2019

Auf einen Blick - Aktuelle Werte 2019 Auf einen Blick - Aktuelle Werte 2019 S O Z I A L V E R S I C H E R U N G Unselbstständige Tätigkeiten: Monatliche Geringfügigkeitsgrenze für die Pflichtversicherung bei Anstellungen: 446,81 Euro (brutto

Mehr

Abrechnung von Kurzarbeit

Abrechnung von Kurzarbeit Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung

Mehr

Gunter Schmid Steuerberater

Gunter Schmid Steuerberater Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

Fachtag Jugendbegleiter.Schule.Ehrenamt am 03.Juli 2018

Fachtag Jugendbegleiter.Schule.Ehrenamt am 03.Juli 2018 Fachtag Jugendbegleiter.Schule.Ehrenamt am 03.Juli 2018 Impulsvortrag zum Thema: Rechtliche Grundlagen im Ehrenamt Rechtsanwalt Kai Hildebrand Leonberger Straße 44 70199 Stuttgart www.anwalt-hildebrand.de

Mehr

Ferialpraktikum Volontariat

Ferialpraktikum Volontariat Ferialpraktikum Volontariat und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung Ferialpraktikanten Dies sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene

Mehr

Ergänzungen zum Buch

Ergänzungen zum Buch Ergänzungen zum Buch Seite 1 von 5 Das 1x1 der LOHNVERRECHNUNG Band I und Band II Sehr geehrte Leserin, sehr geehrte Leser! Folgende Änderungen ergeben sich in der Lohnverrechnung ab 2016: 1. Änderungen

Mehr

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen

Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden. Abgabebestimmungen Zusammenfassende Aufstellung betreffend innergemeinschaftliche Dienstleistungen welche ab dem 1.Januar 2010 getätigt werden Abgabebestimmungen 1. Formular "Zusammenfassende Aufstellung" Die Angaben, welche

Mehr

Bundespersonalverordnung

Bundespersonalverordnung Bundespersonalverordnung (BPV) Änderung vom 22. November 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 1 wird wie folgt geändert: Art. 11a Abs. 2 2 Die angestellte

Mehr

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche

Mehr

Beschäftigungsverhältnisse von Kirchenmusikern/-innen bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Personalabteilung / ZGAST

Beschäftigungsverhältnisse von Kirchenmusikern/-innen bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Personalabteilung / ZGAST Beschäftigungsverhältnisse von Kirchenmusikern/-innen bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Personalabteilung / ZGAST 20.08.2018 Gliederung 1. Die unterschiedlichen Berufsgruppen des kirchenmusikalischen

Mehr

Die Mitteilungspflicht gemäß 109 a EStG

Die Mitteilungspflicht gemäß 109 a EStG Quick NEWS (19. JÄNNER 2009) Die Mitteilungspflicht gemäß 109 a EStG Das EStG sieht im 109 a eine kalenderjahrbezogene Mitteilungsverpflichtung für bestimmte Leistungen vor. Wer muss melden? Jeder Unternehmer

Mehr

Mitteilungspflichten gemäß 109a und 109b EStG

Mitteilungspflichten gemäß 109a und 109b EStG Mitteilungspflichten gemäß 109a und 109b EStG Das Einkommensteuergesetz sieht durch 109a und 109b eine kalenderjahrbezogene Mitteilungsverpflichtung für bestimmte Leistungen vor, die die Gleichmäßigkeit

Mehr

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg

Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Dirk Blens, Rechtsreferent Stand: 03.02.12 Sabbatjahr Ein Sabbatjahr verschafft

Mehr

Auszahlungen im Sportverein

Auszahlungen im Sportverein Auszahlungen im Sportverein Zusammengestellt von Prof. Friedrich Manseder Sportler, Betreuer(Wettk.), Schiri nebenberuflich hauptberuflich Steuer Soz. Vers. Steuer Frei bis monatl. 540.- Darüber steuer-

Mehr

Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit

Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 10/September 2017 Im folgenden Beitrag geben wir einen Überblick über die Meldeverpflichtungen des Dienstgebers bei Krankenständen. Meldung

Mehr

MERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015

MERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015 Stand : 01. Januar 2015 AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG Die Auftraggeberhaftung in Österreich Seit dem 01.01.2015 gibt es wesentliche Änderungen in der Auftraggeberhaftung in Österreich. Demnach ist es nicht

Mehr

MERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015

MERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015 Stand : 01. Januar 2015 AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG Die Auftraggeberhaftung in Österreich Seit dem 01.01.2015 gibt es wesentliche Änderungen in der Auftraggeberhaftung in Österreich. Demnach ist es nicht

Mehr

Unternehmens- und Gründungstag Region Goslar

Unternehmens- und Gründungstag Region Goslar Bargeld und Kassen Fehler bei der Kassenführung vermeiden Es tut uns sehr leid, aber bitte Schießen Sie nicht auf die Pianisten!!!!! 2 Einleitung Keine Rechtssicherheit für bargeldintensive Betriebe! Gefahr,

Mehr

Altersteilzeitordnung

Altersteilzeitordnung Altersteilzeitordnung AltTZO 4.75 Altersteilzeitordnung Vom 26. Januar 2011 (ABl. EKD 2011 S. 58) zuletzt geändert am 9. April 2014 (ABl. EKD 2014 S. 164) Lfd. Nr. Änderndes Recht 1 Arbeitsrechtsregelung

Mehr

Steuertermine. Jänner. Februar

Steuertermine. Jänner. Februar Steuertermine Jänner Februar 15.01. USt für November des Vorjahres Lohnabgaben für Dezember des Vorjahres Werbeabgabe für November des Vorjahres NOVA für November des Vorjahres bis 15.01. Entrichtung der

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung

Ordnungsgemäße Kassenführung Ordnungsgemäße Kassenführung Kathleen Wendel-Grothe Dipl.-Kffr.(FH), StBin 20.März 2018 1 Inhalt Grundsätze Arten der Kassenführung Buchungs-/Aufzeichnungspflichten Pflicht zur täglichen Kassenbuch-/ Kassenberichtsführung

Mehr

Angleichung Arbeiter Angestellter bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Angleichung Arbeiter Angestellter bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall HR-Advisory 16.JUNI 2018) Angleichung Arbeiter Angestellter bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Mit dem BGBl I 2017/153 vom 13.11.2017 wurde eine weitgehende Angleichung der Rechtsstellung von

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1983 Ausgegeben am 23. Dezember 1983 244. Stück 627. Verordnung: Aufstellung von Durchschnittssätzen

Mehr

Ehrenamt im steuerlichen und rechtlichen Kontext

Ehrenamt im steuerlichen und rechtlichen Kontext Steuerexpertin Mag. Heike Stark-Sittinger, Obfrau Zukunftsplattform Steirische Vereine Ehrenamt im steuerlichen und rechtlichen Kontext Vereinsfeste sowie sonstige Veranstaltungen: Versicherungspflicht

Mehr