Klarheit für Vereine, Wirte und Blaulichtorganisationen
|
|
- Matilde Lichtenberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Klarheit für Vereine, Wirte und Blaulichtorganisationen Vereinswesen und Ehrenamt sind für die ÖVP wertvolle Anker des sozialen Zusammenhalts. Sie übernehmen besonders in den Gemeinden eine wichtige gesellschaftliche Funktion sowie zahlreiche kommunale Aufgaben. Mehr als 3,3 Millionen Menschen leisten in rund Vereinen ehrenamtliches Engagement. Jede Woche werden 8 Millionen Stunden in die freiwillige Arbeit investiert. Neben den Vereinen sind auch die Wirte ein wesentliches Element in Gemeinden und Regionen: Sie sichern die Nahversorgung und bilden die Bühne des gesellschaftlichen Lebens. Darum gilt für die ÖVP: Wir wollen Vereine & Gastronomie stärken! Wir wollen ein faires Nebeneinander von Vereinen & Gastronomie! Aus diesem Grund haben wir ein Paket geschnürt, das bürokratische Hürden abbaut, die Gemeinschaft stärkt und das Wirtschaften erleichtert: Ein klares Bekenntnis zum Vereinswesen in Österreich Einfache und verständliche Regeln Erleichterungen und neue Impulse für die Gastronomie Rechtzeitig vor dem Sommer liefern wir damit zahlreiche Erleichterungen für Gastronomie und Blaulichtorganisationen, sowie eine unbürokratische Lösung für Vereinsfeste und Vereinsaktivitäten. Seite 1 von 9
2 1. Unbürokratische Lösungen für Vereine Einfachere Zusammenarbeit von Gastronomie und Vereinen Gemeinnützige Vereine unterliegen im Rahmen kleiner Vereinsfeste steuerlichen Begünstigungen: keine Registrierkassenpflicht, keine Umsatzsteuerpflicht, keine Körperschaftssteuerpflicht (bis Euro). Künftig ist auch die Zusammenarbeit zwischen Gastronomen und gemeinnützigen Vereinen im Rahmen eines kleinen Vereinsfestes möglich, ohne dass die steuerlichen Begünstigungen für den Verein verloren gehen. Eine Kooperation bei Vereinsfesten zwischen gemeinnützigen Vereinen und Gastronomen war nicht möglich (Vereinsfest war dann steuerlich nicht begünstigt). Der Verein musste daher für das Fest eine Registrierkasse anschaffen. Eine Zusammenarbeit mit Gastronomen im Rahmen des kleinen Vereinsfestes ist ohne Verlust der steuerlichen Begünstigungen möglich. Es ist keine Registrierkasse für den Verein erforderlich. Beispiel: Die Blasmusikkapelle Linz veranstaltet im Sommer gemeinsam mit dem ortsansässigen Wirt ein Fest. Der Verein übernimmt dabei die Ausschank und erzielt einen Umsatz von Euro. Die Mahlzeiten werden durch den Wirten verkauft. Dieser erzielt einen Umsatz von Euro. Der Verein muss keine Registrierkasse anschaffen. Keine Sozialversicherungspflicht für unentgeltlich tätige Vereinsmitglieder Für die Mitarbeit von Vereinsmitgliedern bei Vereinsfesten wird die Rechtssicherheit erhöht. Freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern begründet keine lohnsteuer- und SV-pflichtige Erwerbstätigkeit. Bisher wurde fallweise insbesondere bei Kooperationen zwischen Vereinen und Gastronomen unterstellt, dass Vereinsmitglieder für den Gastronomen entgeltlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig werden. Ein Merkblatt für die Vollzugsbehörden gewährleistet Rechtssicherheit: Keine SV-Pflicht für Vereinsmitglieder, die unentgeltlich tätig sind. Seite 2 von 9
3 Beispiel: Der Fußballverein Neusiedl veranstaltet mit dem Gastronomen Maier ein gemeinsames Fest. Die Mitglieder des Fußballvereins übernehmen dabei unentgeltlich die Ausschank sowie Serviertätigkeit. Es ist kein Dienstverhältnis zwischen den Fußballern und dem Gastronomen gegeben. Es liegt daher keine Sozialversicherungspflicht vor. Unentgeltliche Mitarbeit von vereinsfremden Personen ermöglichen Helfen vereinsfremde Personen im Rahmen eines kleinen Vereinsfestes unentgeltlich mit, verliert der Verein künftig nicht seine steuerlichen Begünstigungen. Damit wird eine Unterstützung von Vereinen wesentlich einfacher. Bei unentgeltlicher Mitarbeit von vereinsfremden Personen verlor der Verein seine steuerlichen Begünstigungen. Die unentgeltliche Mitarbeit von vereinsfremden Personen ist möglich, ohne dass der Verein seine steuerlichen Begünstigungen verliert. Beispiel: Tennisvereinsmitglieder dürfen unentgeltlich beim Fest des Fußballvereins aushelfen, ohne dass dem Fußballverein ein Verlust der steuerlichen Begünstigungen droht. Zuwendung des Vereines an die Vereinsmitglieder Vereine leben von ihren Mitgliedern. Künftig sind daher Zuwendungen des Vereines an die eigenen Mitglieder bis höchstens 100 Euro pro Vereinsmitglied ohne Verlust der Steuerbegünstigung möglich. Keine Zuwendungen des Vereines an Vereinsmitglieder möglich (z.b. im Rahmen einer Weihnachtsfeier). Zuwendungen durch den Verein sind für den Verein nicht begünstigungsschädlich, sofern sie nicht mehr als 100 Euro pro Mitglied betragen. Beispiel: Der Musikverein bezahlt seinen 12 Mitgliedern im Rahmen der Weihnachtsfeier ein 3-gängiges Menü samt Getränke. Die Rechnung beträgt Euro. Da die Zuwendung weniger als 100 Euro pro Mitglied beträgt, ist dies für den Verein nicht begünstigungsschädlich. Seite 3 von 9
4 Ausweitung der Begünstigung für kleine Vereinsfeste Das kleine Vereinsfest wird von derzeit 48 Stunden auf 72 Stunden ausgeweitet. Damit ergibt sich ein Gleichstand mit Körperschaften öffentlichen Rechts wie z.b. den Feuerwehren. Begünstigt war das kleine Vereinsfest nur für Umsätze, die einen Zeitraum von insgesamt 48 Stunden im Kalenderjahr nicht übersteigen. Ausweitung der Festzeit auf 72 Stunden (gleichgesetzt mit Feuerwehren). Auch weiterhin gilt: innerhalb dieser Zeitfrist sind weder Registrierkassen notwendig, noch muss Umsatzsteuer abgeführt werden. Beispiel: Der Fußballverein in Krems und die Freiwillige Feuerwehr des Ortes veranstalten Feste. Bisher durfte der Fußballverein maximal 48 Stunden im Jahr steuerlich begünstigt Feste veranstalten, die Feuerwehr hingegen an 3 Tagen. Zukünftig dürfen beide 72 Stunden im Jahr steuerlich begünstigt Feste durchführen. Anwendung der Befreiungsbestimmungen des kleinen Vereinsfestes auf Ortsebene Die Begünstigungen für kleine Vereinsfeste gelten künftig auf Ebene der kleinsten Organisationseinheit. Damit unterstützen wir insbesondere die Bezirks- oder Ortsorganisationen. Sie können somit Feste im Ausmaß von 72 Stunden veranstalten ohne die steuerlichen Begünstigungen des kleinen Vereinsfestes zu verlieren. Eigene Rechtspersönlichkeit von Vereinen oftmals nur auf Landesebene. Frist für das kleine Vereinsfest musste von allen Organisationen innerhalb des Landes gemeinsam angewendet werden. Für Zwecke der Berechnung der 72 Stunden-Grenze gelten Vereine unabhängig von ihrer Rechtsstruktur auf Ebene der kleinsten Organisationseinheit (z.b. Bezirksebene/Ortsebene) als separate Körperschaften. Beispiel: Ein Sportverein weist auf Landesebene eine eigene Rechtspersönlichkeit auf. Die jeweiligen Bezirksgruppen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Für Zwecke der Steuerbefreiung werden die Bezirksgruppen nun als separate Rechtskörper beurteilt, damit kann die einzelne Bezirksgruppe Feste im Ausmaß von 72 Stunden veranstalten ohne die steuerlichen Begünstigungen des kleinen Vereinsfestes zu verlieren. Seite 4 von 9
5 Harmonisierung der Regelungen für politische Parteien Für politische Parteien gelten künftig die gleichen Regelungen wie für gemeinnützige Vereine/Feuerwehren. Sie können somit an 72 Stunden im Jahr kleine Vereinsfeste begünstigt durchführen. Die Einschränkung: Umsätze sind bei politischen Parteien nur bis Euro steuerlich begünstigt. Die Gewinne müssen für gemeinnützige bzw. für parteipolitische Zwecke verwendet werden. Unterschiedliche Regelungen für gemeinnützige Vereine, Parteiorganisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts (z.b. Feuerwehren). Gleiche Regelungen für politische Parteien wie für kleine Vereinsfeste gemeinnütziger Vereine/Feuerwehren. Einschränkung: Umsätze nur bis maximal Euro begünstigt. Verwendung der Gewinne für gemeinnützige bzw. parteipolitische Zwecke. Jugendarbeit und Teambuilding gelten ab nun als gemeinnützig Vereine übernehmen eine wichtige gesellschaftliche Funktion und stärken den sozialen Zusammenhalt. Daher wird nun gesetzlich in den Vereinsrichtlinien klargestellt: Wer sich als Verein der Jugendarbeit oder dem Teambuilding widmet, erfüllt den Zweck der Gemeinnützigkeit. Keine Registrierkassenpflicht für kleine Vereinskantinen Für den Kantinenbetrieb von gemeinnützigen Vereinen (z.b. Fußballverein) gibt es künftig keine Registrierkassen- und Kassabonpflicht, wenn die Kantine an maximal 52 Tagen pro Jahr geöffnet hat und ein Umsatz von maximal Euro erzielt wird. Beim Überschreiten der Umsatzgrenzen von Euro (mehr als Euro Barumsatz) galt die Registrierkassenund Kassabonpflicht. Keine Registrierkassen- und Kassabonpflicht, wenn die Kantine an maximal 52 Tagen pro Jahr geöffnet hat und ein Umsatz von maximal Euro erzielt wird. Beispiel: Ein Fußballverein in Herrnbaumgarten betreibt eine Kantine, die jeweils bei Spielbetrieb (30-mal im Jahr) geöffnet ist. Im gesamten Jahr wird damit ein Umsatz von Euro erzielt. Aufgrund der Neuregelung ist für den Fußballverein keine Anschaffung einer Registrierkasse erforderlich. Seite 5 von 9
6 2. Unbürokratische Lösungen für Wirte Registrierkassen: Übergangsregelung für die technische Sicherheitseinrichtung Die Registrierkasse ist ein wichtiges Instrument für Fairness in der Wirtschaft. Sie muss künftig mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Damit betroffene Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung haben, wird die Frist für die technische Sicherheitseinrichtung um ein Quartal auf den verlängert. Ausweitung der Kalte-Hände -Regelung Unternehmer, die einen Teil ihres Geschäftes außerhalb fester Räumlichkeiten betreiben, stehen vor besonderen technischen und praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung der Registrierkassenpflicht. Daher werden alle Umsätze, die außerhalb fester Räumlichkeiten erwirtschaftet werden (z.b. Schneebars, Eisverkauf auf der Straße) von der Registrierkassenpflicht ausgenommen, wenn sie im Jahr Euro nicht überschreiten ( Kalte-Hände -Regelung). Keine Registrierkassenpflicht gilt nun auch für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten bei Umsätzen unter Euro. Kalte-Hände -Regelung: Bei Umsätzen im Freien Registrierkassenpflicht erst ab Euro (statt Euro). Diese Grenze umfasste jedoch den gesamten Betrieb. Hat der Betrieb daher einen Gesamtumsatz von über Euro (und einen Barumsatz über Euro) war jedenfalls eine Registrierkasse anzuschaffen. Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten fielen nicht unter Kalte-Hände -Regelung. Loslösung der Umsätze im Freien vom Gesamtumsatz des Betriebes. Für Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten braucht es bis zu einem Jahresumsatz von Euro keine Registrierkasse unabhängig vom Gesamtumsatz des Betriebes. Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten fallen unter Kalte-Hände -Regelung (Umsatzgrenze Euro). Beispiel 1: Ein Gastronom betreibt zusätzlich zu seinem Stammbetrieb eine Schneebar. Der Gesamtumsatz beträgt Euro wobei Euro auf die Schneebar entfallen. Da die Schneebar nur einen Umsatz bis Euro erzielt, kommt die Kalte-Hände -Regelung zur Anwendung: d.h. keine Registrierkassenpflicht für die Schneebar. Beispiel 2: Ein Gastwirt betreibt zusätzlich zu seiner Gastwirtschaft im mobilen Straßenverkauf einen Speiseeiswagen. Mit dem Eisverkauf erzielt er einen Umsatz von Euro. Für den Eisverkauf unterliegt der Gastwirt keiner Registrierkassenpflicht. Seite 6 von 9
7 Erleichterungen für temporäre Aushilfen Hohe Steuern und Abgaben sowie eine komplizierte Nachverrechnung der Sozialversicherungsabgaben machen es schwierig temporäre Aushilfskräfte vor allem im Tourismus zu finden. Ab 2017 soll daher jede Aushilfskraft, die bereits einer Beschäftigung nachgeht und damit vollversichert ist, bis zu 18 Tage pro Kalenderjahr endbesteuert aushelfen können. Dabei werden Steuern und Abgaben auf rund 30% gekürzt und pauschaliert, womit Nachzahlungen an die Sozialversicherung im Folgejahr wegfallen. Das bedeutet weniger Kosten für den Arbeitgeber, mehr Netto vom Brutto für die Aushilfskraft. Beispiel: Ein Wirt und sein Nachbar, der beim Tischler unter der Woche Vollzeit beschäftigt ist, vereinbaren für die Aushilfe bei Ausschank einer Hochzeit an einem Feiertag 100 Euro Bruttolohn. Der Nachbar bekommt am Abend des Festes netto rund 80 Euro auf die Hand. Durch Kürzung der Lohnsteuer auf 0% ist dieser Nettolohn um mind. 20 Euro höher als derzeit und durch die Endbesteuerung braucht der Nachbar trotz zusätzlicher Pensions- und Krankenversicherungszeiten (d.h. Erhöhung des Pensionskontos) keine Nachzahlung der Versicherungsleistungen im nächsten Kalenderjahr fürchten. Dem Wirt kostet die temporäre Aushilfe rund 116 Euro (rund 10 Euro weniger als derzeit durch Kürzungen der Lohnnebenkosten wie Unfallversicherung, Familienlastenausgleichsfonds, etc.). Erleichterungen bei der Mitarbeit von nahen Angehörigen Gerade in kleineren Betrieben ist die kurzfristige Aushilfe durch Familienangehörige oft unverzichtbar. Bisher bewegten sich Unternehmen damit in einer rechtlichen Grauzone und hatten mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Problemen und Anzeigen zu kämpfen. Die kurzfristige Aushilfe durch Familienmitglieder in Unternehmen wird daher neu und praxisnah geregelt. Damit bauen wir bürokratische Hürden ab und schaffen klare Rechtssicherheit für Familienbetriebe. Seite 7 von 9
8 Wenn Familienangehörige im Betrieb unentgeltlich mitgeholfen haben, musste fallweise der Sozialversicherungsbeitrag bezahlt werden. Rechtliche Grauzonen wurden bereinigt. Für kurzfristig aushelfende Familienangehörige gilt nun die Vermutung, dass es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um familienhafte Mithilfe handelt. Für kurzfristig mitarbeitende Familienangehörige (Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister) muss keine Sozialversicherung gezahlt werden, solange die Mitarbeit unentgeltlich ist. Beispiel: Der Sohn ist unter der Woche in Wien als Angestellter beschäftigt. Am Wochenende hilft er fallweise unentgeltlich im elterlichen Hotelbetrieb an der Rezeption aus. Es liegt jedenfalls kein Dienstverhältnis und damit auch keine Sozialversicherungspflicht vor. Reform der Sperrstundenregelung Durch eine Reform der Sperrstundenregelung wird klargestellt, dass die Vorverlegung der Sperrstunde durch die Behörde nur bei objektiven Gründen erfolgen darf. Zusätzlich soll es möglichst rasch eine Regelung für eine Raucherzone vor dem Lokal geben, die rechtzeitig vor Inkrafttreten des Rauchverbots Rechtssicherheit bietet. Seite 8 von 9
9 3. Unbürokratische Lösungen für Blaulichtorganisationen Zeitliche Verbesserung z.b. der Freiwilligen Feuerwehr-Feste Freiwillige Feuerwehren konnten bisher an drei unterschiedlichen Tagen Feuerwehrfeste veranstalten, die einer steuerlichen Begünstigung unterliegen. Künftig können sie steuerlich begünstigte Feste flexibel mit einer Gesamtdauer von 72 Stunden veranstalten. Feuerwehren konnten an drei unterschiedlichen Tagen Feuerwehrfeste veranstalten, die einer steuerlichen Begünstigung unterliegen. Zeitliche Frist wird flexibler gestaltet: Künftig können Feuerwehren Feste mit einer Gesamtdauer von 72 h steuerlich begünstigt veranstalten. Beispiel: Feuerwehrheurigen können nun auch an 12 Tagen im Jahr (zu je 6 Stunden) stattfinden. Seite 9 von 9
für uns steht ehrenamt an erster stelle! DANKE Unser für die Klarheit für Vereine und ehrenamtliche
für uns steht ehrenamt an erster stelle! Unser DANKE für die Ehrenamtlichen! Klarheit für Vereine und ehrenamtliche 1. Unbürokratische Lösungen für Vereine Einfachere Zusammenarbeit von Gastronomie und
MehrErleichterungen bei der Registrierkassenpflicht. Sehr geehrter Klient!
.Wir informieren Sie Sehr geehrter Klient! Im Zuge der Steuerreform sind in den letzten Tagen unterschiedlichste Fragen an uns herangetragen worden. Hier ein kleine Auswahl dieser Fragen samt Beantwortung.
MehrPressegespräch: Entlastungspaket für Wirte, Vereine und politische Parteien: Wer wirklich profitiert!
Pressegespräch: Entlastungspaket für Wirte, Vereine und politische Parteien: Wer wirklich profitiert! Wien, 29. Juni 2016 Ihre Gesprächspartner sind: Univ. Prof DDr. Heinz Mayer Mario Pulker, Obmann Fachverband
Mehrtsb - Info: Vereine und Steuern
tsb - Info: Vereine und Steuern Mit Einführung der Registrierkassen wurde auch wieder das Thema Vereine und Steuern aufgegriffen und seit März 2016 veranstaltet das BMF (Bundesministerium für Finanzen)
MehrB E Z I R K S V E R S A M M L U N G E N ASVÖ - TIROL. Piegger Hubert
B E Z I R K S V E R S A M M L U N G E N 2 0 1 8 ASVÖ - TIROL Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE) Tatsächliche Reisekosten (TRK) Abrechnung nach Vereinsrichtlinien (LEL) Sportler, Schiedsrichter
MehrI N F O R M A T I O N. Dr. Michael STRUGL. August WÖGINGER. Steuerliche Entlastung für Vereine: Höherer Freibetrag & Begünstigung kleiner Feste
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Dr. in Maria FEKTER Finanzministerin Dr. Michael STRUGL Wirtschafts- und Sportlandesrat August WÖGINGER Abgeordneter zum Nationalrat am 12. August 2013 zum
MehrVereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.
Vereine und Registrierkassenpflicht Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. Zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher engagieren sich in Vereinen und leisten durch ihren Einsatz einen enormen
MehrVereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.
Vereine und Registrierkassenpflicht Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. Zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher engagieren sich in Vereinen und leisten durch ihren Einsatz einen enormen
MehrSPORTUNION OÖ DER TEMPOMACHER EINE STARKE ORGANISATION FÜR DIE INTERESSEN DER SPORTVEREINE. Franz Schiefermair. Dr. Wolfgang Puttinger
Die SPORTUNION OÖ fordert weitere Verbesserungen für Vereine: Aufhebung der Registrierkassenpflicht für Vereine Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Gewinnen, die in die Vereinsinfrastruktur
MehrFeuerwehrfeste und Steuern (in rot die neuen Regelungen)
Feuerwehrfeste und Steuern (in rot die neuen Regelungen) Josef Moser Juli 2016 Feste von Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) KöR = Körperschaften öffentlichen Rechts Was/Wer sind KöR - z.b. Gebietskörperschaften,
MehrVereinsfeste und Veranstaltungen Mag. Heike Stark-Sittinger
Vereinsfeste und Veranstaltungen Mag. Heike Stark-Sittinger 2003 Firm Name/Legal Entity Grundsätzliches: Gemeinnütziger Verein finanziert sich durch; - Mitgliedsbeiträge, Spenden, Subventionen - Wirtschaftliche
MehrG E M E I N D E B U N D - S E R V I C E. Hotline-Info 3/2013
G E M E I N D E B U N D - S E R V I C E An alle Mitgliedsgemeinden in Oberösterreich 15. Oktober 2013 Hotline-Info 3/2013 Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte
MehrFeste veranstalten ohne Risiko. Vortrag zum Thema Veranstaltungsrecht
Feste veranstalten ohne Risiko Vortrag zum Thema Veranstaltungsrecht Gesetzliche Regelungen Überblick Veranstaltungsgesetz Gewerbeordnung Steuerliche Regelung Verwaltungsregelungen Sozialversicherung Landesgesetz
MehrGutschein: Der steuerliche Vorteil
Die Ausgabe von Gutschein-Produkten an die eigenen Arbeitnehmer eines Unternehmens ist mittlerweile ein häufig gewählter Bestandteil der Entlohnung der Arbeitnehmer. Mit den Gutscheinen können die Arbeitnehmer
MehrVereinsfeste aus steuerlicher Sicht
Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht Grundsätzliches Statuten - steuerbegünstigter Zweck und - ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung müssen verankert sein und diese Betätigung genau umschreiben
MehrQUANTITATIVE BEDEUTUNG DER PARAGASTRONOMIE IN FÜNF ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN
QUANTITATIVE BEDEUTUNG DER PARAGASTRONOMIE IN FÜNF ÖSTERREICHISCHEN BUNDESLÄNDERN o. Univ. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Friedrich Schneider, Institut für Volkswirtschaftslehre, Vorstand des Forschungsinstituts
MehrNewsletter August 2016
Newsletter August 2016 Ihr Gesamtpaket mit Mehrfachnutzen Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und bewahren Sie einen kühlen Kopf! Mag. Christa und Dr. Hubert Kienast sowie das gesamte Team der kytax
MehrFachtag Jugendbegleiter.Schule.Ehrenamt am 03.Juli 2018
Fachtag Jugendbegleiter.Schule.Ehrenamt am 03.Juli 2018 Impulsvortrag zum Thema: Rechtliche Grundlagen im Ehrenamt Rechtsanwalt Kai Hildebrand Leonberger Straße 44 70199 Stuttgart www.anwalt-hildebrand.de
MehrVereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze
Vereinsbesteuerung Registrierkassenpflicht Risiken und Lösungsansätze Dr. Dösinger & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh & Co KG Heinrichstraße 97 8010 Graz Tel. 0316 38 17 17 office@doesinger.at Agenda
MehrSONDERAUSGABE GEDECKT FESTLOHNSYSTEM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2016 FAIR PLAY IN DER GASTRONOMIE SEITEN 11 UND 12
Für Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie GEDECKT NR. 2, MAI 2016 SONDERAUSGABE FAIR PLAY IN DER GASTRONOMIE SEITEN 11 UND 12 FESTLOHNSYSTEM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE AB 1. MAI 2016 Franz
MehrRegistrierkassenpflicht bei Feuerwehren, Registrierkassenpflicht bei Vereinen und Spendenmeldungen
Grundinformation zur neuen Registrierkassenpflicht bei Feuerwehren, Registrierkassenpflicht bei Vereinen und Spendenmeldungen Stadionplatz 2, 8041 Graz Tel: 0316/ 82 20 79 Fax: 0316/82 20 79-290 E-Mail:
Mehr2. Kapitel. Inhaltsübersicht. Die tägliche Arbeit im (Sport-)Verein. A. Gemeinnützige Tätigkeiten
2. Kapitel Inhaltsübersicht II. Die tägliche Arbeit im (Sport-)Verein A. Gemeinnützige Tätigkeiten 1. Sportbetrieb, Sportplatzvermietung 2. Mitgliedsbeiträge 3. Förderungswesen 2. Kapitel, Seite 1 von
MehrVeranstaltungsvereine
Veranstaltungsvereine Ein steuerlicher Leitfaden Rechtsabteilung Stand: 2016-07 Foto: Fritz Baumann Inhaltsverzeichnis Einleitung... 2 Verein und Steuern... 3 Begünstigt nicht begünstigt... 4 Unentbehrlicher
MehrVereinsbesteuerung und Registrierkassenpflicht - Schwerpunkt Sport -
- Schwerpunkt Sport - Statuten BMI (vereinsrechtlich) BMF (steuerlich) begünstigter Zweck muss klar erkennbar sein Gewinnausschluss Aufzählung der ideellen u. materiellen Mittel keine Vermischung von Zweck
MehrSteuerreform Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Steuerreform 2015 Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Steuerreform 2015 - Barumsätze Änderungen bei Einzelaufzeichnung Änderungen bei Belegausstellung Registrierkassenpflicht Einzelaufzeichnung,
MehrNewsletter für Unternehmer.
Newsletter für Unternehmer. www.salzburg.raiffeisen.at Schwerpunkt Pension: so sparen Sie Steuern Falls ein Kunde die Möglichkeit hat, seine Vorsorge auch über den Betrieb aufzubauen, dann kann die folgende
MehrIch beziehe mich auf Ihre s vom 20., 21. und 24. Mai Sie haben mich mit der
em o univ prof ddr heinz mayer Wirtschaftkammer Österreich Fachverband Gastronomie Wiedner Hauptstraße 63 Postfach 114 1045 Wien Wien, am 1. Juni 2016 Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf
MehrMag. Andrea Bauer, StB Fachbereichsleiterin tax. Ing. Andreas Schlögl Partner
1 Mag. Andrea Bauer, StB Fachbereichsleiterin tax Ing. Andreas Schlögl Partner 2 www.ks-beratung.at/news/fachinfo 3 Vereine Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zieles = ideeller
MehrEinzelne Personengruppen
Kap 2 Einzelne Personengruppen Für die bessere Darstellung der einzelnen Zuverdienstgrenzen ist es sachgerecht, anhand der verschiedenen Personengruppen zu differenzieren. Diese Gruppen müssen jeweils
MehrErhöhte Anforderungen an die Internationale Verrechnungspreisdokumentation
03/2016 Erhöhte Anforderungen an die Internationale Verrechnungspreisdokumentation Im Rahmen des EU-Abgabenänderungsgesetzes 2016 wurde am 6.7.2016 das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG)
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Rechnungswesen: Registrierkassenpflicht
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Rechnungswesen: Registrierkassenpflicht Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Registrierkassenpflicht 1. Zum Thema
MehrBundesrat hat am Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrenamtStG) zugestimmt; ab Verkündung ist dieses teilweise rückwirkend ab 1.1.
Bundesrat hat am 1.3.2013 Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrenamtStG) zugestimmt; ab Verkündung ist dieses teilweise rückwirkend ab 1.1.2013 in Kraft Das EhrenamtStG soll das zivilgesellschaftliche Engagement
MehrSehr geehrter Klient!
.Wir informieren Sie Sehr geehrter Klient! Im Zuge der Steuerreform sind in den letzten Tagen unterschiedlichste Fragen an uns herangetragen worden. Hier ein kleine Auswahl dieser Fragen samt Beantwortung.
MehrImker und Finanzamt mit besonderer Berücksichtigung der Belegerteilungsund Registrierkassenpflicht
Imker und Finanzamt mit besonderer Berücksichtigung der Belegerteilungsund Registrierkassenpflicht 13. Februar 2016 Beeidete Wirtschaftsprüferin u. in Was besteuert die Einkommensteuer? das Einkommen eines
MehrDamit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans:
Damit Sie der Fiskus nicht rupft wie eine Weihnachtsgans: So feiern und beschenken Sie Ihre Mitarbeiter zu Weihnachten abgabenfrei Haben Sie die Weihnachstfeier noch vor sich? Oder gar schon abgehalten?
MehrEine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor,
ID: 428 2003-03-20: für alle Arbeitgeber/Arbeitnehmer Neue Regeln für geringfügig Beschäftigte Eine geringfügige sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt ab 1.April 2003 vor, wenn das Arbeitsentgelt
MehrPressegespräch: Wie viele Vereine verträgt die Österreichische Gastronomie?
Pressegespräch: Wie viele Vereine verträgt die Österreichische Gastronomie? Wien, 15. April 2016 Ihre Gesprächspartner sind: Prof. Friedrich Schneider, Johannes Kepler Universität Linz Mario Pulker, Obmann
MehrWas bedeutet die neue Steuerreform konkret für SIE, wenn Sie
1/5 zukünftig ein Gebäude veräußern? o Beispiel Neuvermögen (Anschaffung nach dem 1.4.2002) Ein Ferienhaus wurde 2004 um EUR 160.000 gekauft und im September 2012 um EUR 220.000 veräußert. Der Mehrerlös
MehrAuswirkungen der Steuerreform auf Fremdenführer
Auswirkungen der Steuerreform Mai 2016 Mit der Steuerreform 2015/2016 ergeben sich grundlegende Änderungen für Unternehmen Stichwort Registrierkassenpflicht! Nachfolgend sollen Ihnen die wesentlichen Änderungen
MehrAuswirkungen der Steuerreform auf Fremdenführer
Auswirkungen der Steuerreform Juli 2016 Mit der Steuerreform 2015/2016 ergeben sich grundlegende Änderungen für Unternehmen Stichwort Registrierkassenpflicht! Nachfolgend sollen Ihnen die wesentlichen
MehrBelegerteilungspflicht
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht 16.09.2015 Mag. Wolfgang GRANIG Änderung der Bundesabgabenordnung (BAO) Einfügen des 131b BAO Erfassung der Bareinnahmen mittels Elektronischer Registrierkasse
MehrInvestitionszuwachsprämie für KMU geplant
Investitionszuwachsprämie für KMU geplant Investitionszuwachsprämie für KMU geplant 15.12.2016 Die Bundesregierung beabsichtigt, in den Jahren 2017 und 2018 Investitionen in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige
MehrAushilfstätigkeiten zeitlich flexibler gestalten
Positionspapier Aushilfstätigkeiten zeitlich flexibler gestalten Österreichische Hoteliervereinigung Wien, Juni 2010 N:\Windows\HOF_Verein\Lobbying_Public_Affairs\Forderungspapiere\Positionspapier Aushilfen_zeitlich_flexibler_gestalten.doc
MehrSTEUERPFLICHTEN BEIM VEREINSFEST Quelle: SPORTTIMES das Magazin der SPORTUNION Österreich
STEUERPFLICHTEN BEIM VEREINSFEST Quelle: SPORTTIMES das Magazin der SPORTUNION Österreich Vielen Vereinen ist oft nicht bewusst, dass sie mit dem Veranstalten von Vereinsfesten steuerliche Pflichten auslösen.
MehrSERVICE Sozialversicherungspflicht bei Zeltfesten/Vereinen?
SERVICE Sozialversicherungspflicht bei Zeltfesten/Vereinen? Wann besteht das Erfordernis einer Gewerbeberechtigung und wann entsteht eine Sozialversicherungspflicht? Für 3-tägige Zeltfeste gemeinnütziger
MehrPauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen
Pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen Mit der Neuregelung im 3 Abs. 1 Z 16c EStG sowie im 49 Abs. 2 Z 28 ASVG wurde die Rechtsgrundlage für gemeinnützige Sportvereine geschaffen, wonach Kostenersätze
MehrPferdeturniere u. andere Reitveranstaltungen im Lichte des Steuer-, und Gewerberechtes
Pferdeturniere u. andere Reitveranstaltungen im Lichte des Steuer-, und Gewerberechtes Gnadenwald 29.2.2016 Bruckner Karl, Steuerberater ter Das Meldewesen von Veranstaltungen N.Ö. Veranstaltungsgesetz
MehrERLEICHTERUNGEN BEI DER REGISTRIERKASSENPFLICHT
RSM NEWSLETTER JULI 2016 ERLEICHTERUNGEN BEI DER REGISTRIERKASSENPFLICHT Der VfGH konnte in der durchaus umstrittenen Registrierkassenpflicht keine Verfassungswidrigkeit erkennen. Nun ist es durch den
MehrDienstleistungen der Hotels
Kap 1 Dienstleistungen der Hotels 1.1 Nächtigungsleistungen 1.1.1 Leistungsort Bei der Vermietung von Unterkünften (zb Zimmervermietung in Hotels und Pensionen aber auch Vermietung von Stellplätzen auf
MehrDie Registrierkasse gut gewappnet für den : Bin ich betroffen? Und was ist dann zu tun? Mag. Petra-Maria Ibounig, Wirtschaftskammer Wien
Die Registrierkasse gut gewappnet für den 1.1.2016: Bin ich betroffen? Und was ist dann zu tun? Mag. Petra-Maria Ibounig, Wirtschaftskammer Wien Inkrafttreten Registrierkassenpflicht 1.1.2016: Kassen-
MehrLebensmittel Pass Restaurant Pass
Lebensmittel Pass Restaurant Pass die vorteile im überblick Sodexo, der österreichische Marktführer in der Ausgabe von Essenszuschüssen mittels Gutscheinen und Chipkarten, ist in Österreich seit über 20
MehrWolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag
Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag verlag vereinsknowhow Seite 2 Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Aktualisierungstand: Januar 2019 ISBN 978-3-9814123-0-7 verlag
MehrNettolohn optimieren. Infos für Arbeitgebende. Empfehlung: Telefon
Nettolohn optimieren Infos für Arbeitgebende Überreicht durch: Mit freundlicher Empfehlung: Telefon 0541 27026 www.frau-und-betrieb-os.de Nettolohn optimieren mit Familienfreundlichkeit. 1 2 3 4 5 6 7
MehrRegistrierkassenpflicht Wann bin ich davon betroffen? Herzlich Willkommen!
Registrierkassenpflicht Wann bin ich davon betroffen? Herzlich Willkommen! Inkrafttreten Registrierkassenpflicht 1.1.2016: Kassen- und Belegerteilungspflicht Einzelaufzeichnungspflicht Datenerfassungsprotokoll
MehrStadt Tangermünde. Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis
Stadt Tangermünde Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Allgemeines Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder
MehrDiese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende.
TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Lohnsteuer 1 Essenszuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.1 Mahlzeiten in betriebseigener Kantine HI726848 HI2264772 HI2762005 Werden arbeitstägliche Mahlzeiten
MehrEntschließung des Bundesrates Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft
Bun d esrat Drucksache 309/18 27.06.18 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates Steuerliche Vereinfachungen und Entlastungen für die Mitte der Gesellschaft Der Ministerpräsident
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrMerkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten
Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon
MehrKlienten-Info Ausgabe Oktober 2016
w e s t r a g m b h s t e u e r b e r a t u n g s g e s e l l s c h a f t 4 0 20 li nz, k ör n er st raße 1 3 t e l e fo n 0 732 / 78 35 02-0 f a x 0 7 3 2 / 7 8 3 5 0 2-9 e-mail office@westra.at Klienten-Info
MehrJungunternehmertag 4. Oktober 2016
Bundesministerium für Finanzen Jungunternehmertag 4. Oktober 2016 Wien, 04.10.2016 Publikationen online BMF-Homepage: 2 SelbständigenBuch - Online https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/ publikationen.html
MehrUmsatzbesteuerung der Vereine
Umsatzbesteuerung der Vereine 14.05.2007 Die Umsatzsteuer bei Vereinen (gilt für alle Vereine) Vereine gelten als Unternehmer im Sinne des 2 des Umsatzsteuergesetzes Die Steuer wird nach 19 UStG nicht
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrBeschäftigte der Teilnehmergemeinschaften
Beschäftigte der Teilnehmergemeinschaften VTG Baden-Württemberg Regionalkonferenzen, November 2018 Referent: Thomas Heim-Rueff Beschäftigte der Teilnehmergemeinschaften Agenda Beschäftigungsverhältnisse
MehrNiederschrift über die Kassennachschau bei: Firmenbezeichnung/Name des Betriebes oder Lokals: Straße, Hausnummer:
FALSCH c Steuernummer: Auftragsbuch-Nr.: GZ.: Team: Straße Ort DVR: für das Finanzamt Niederschrift über die Kassennachschau bei: Firmenbezeichnung/Name des Betriebes oder Lokals: Straße, Hausnummer: PLZ,
MehrSTEUERREFORM 2015/16: Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht
TAXNEWS STEUERREFORM 2015/16: Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht 1. Bisherige Regelung für Barumsätze Bis zum in Kraft treten der Steuerreform 2015/2016 kommt die Barbewegungsverordnung
MehrRichtlinien über die Zuschüsse an die Vereine und Verbände in der Gemeinde Nieste
Richtlinien über die Zuschüsse an die Vereine und Verbände in der Gemeinde Nieste Die Gemeindevertretung Nieste hat in ihrer Sitzung am 11. September 2006 die nachstehenden Richtlinien beschlossen: Allgemeine
MehrLEBEN in Wien. NEUERUNGEN gestalten. Zukunft. arbeiten. Gemeinsam. Wichtige arbeits- und sozialrechtliche Änderungen
LEBEN in Wien. NEUERUNGEN 2017 Wichtige arbeits- und sozialrechtliche Änderungen Gemeinsam arbeiten. Zukunft gestalten. Neuerungen 2017 Kalte Progression dauerhaft abschaffen! Automatische Steuerentlastung
MehrVorsteuerpauschale für Pferdeeinstellbetriebe Verordnung kommt rechtzeitig!
Vorsteuerpauschale für Pferdeeinstellbetriebe Verordnung kommt rechtzeitig! Die neue Vorsteuerpauschale beträgt 24,- pro Pferd und Monat; zusätzlich dürfen die Vorsteuern von den Investitionen in das unbewegliche
MehrTSG 08 Roth e.v. Vergütungen an Vereinsmitarbeiter
TSG 08 Roth e.v. Erstattung von Telefonkosten (vom Antragsteller auszufüllen) Anlage 3 Name:...Abteilung:... Anschrift:... Vom... bis... 200.. habe ich im Auftrag des Vereins folgende Telefonate geführt:
MehrÜBERBLICK DER STEUERLICHEN BESTIMMUNGEN FÜR WEIHNACHTSGESCHENKE
Informationsbrief Informationsbrief November 2017 ÜBERBLICK DER STEUERLICHEN BESTIMMUNGEN FÜR WEIHNACHTSGESCHENKE Sehr geehrte Klienten! Mit vorliegendem Informationsbrief möchten wir Ihnen einen Überblick
MehrKlarheit für Vereine und Ehrenamtliche
Klarheit für Vereine und Ehrenamtliche Vereinshandbuch INHALT DAS NEUE VEREINSPAKET... 2 Vereinfachungen für Vereine in aller Kürze... 2 GRUNDLAGEN DES VEREINSRECHTS... 8 Vereinsrecht...8 Die Vereinsgründung...
MehrSTICHWORTVERZEICHNIS STICHWORTVERZEICHNIS
STICHWORTVERZEICHNIS 129 STICHWORTVERZEICHNIS A Abschreibungssätze Betriebsgebäude Almhütten - Losungsermittlung Alternativfinanzierungsgesetz 122 f Anhang der kleinen GmbH vor und nach RÄG 2014 29 ff
MehrPublic Breakfast 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015
www.pwc.at 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 Mag. Christian Weber Agenda Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015 dzt. Entwurf): 1. Erweiterung des Tätigkeitsbereiches
MehrONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013
ONLINE-NEWS FRÜHLING 2013 Ausgabe 01/2013 Inhaltsverzeichnis: 1. Was tun beim Kauf aus dem Ausland?... 2 2. Erfreuliche Änderungen für Pendler... 2 3. Sind Gefahrenzulagen steuerfrei?... 3 4. Neue Abgabe
MehrMinijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte
MehrRegistrierkassenund Belegerteilungspflicht
E-Mail: rechtsservice@wkstmk.at Wirtschaftskammer Steiermark RECHTSSERVICE Tel. 0316/601-601 web: http://wko.at/stmk/rs Registrierkassenund Belegerteilungspflicht Dr. Christian Haid Rechtsservice Übersicht
Mehr- Entschädigungssatzung -
Satzung der Hansestadt Osterburg (Altmark) über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger sowie über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters - Entschädigungssatzung - Aufgrund der 8, 35 und
MehrVereinsrichtlinien 2001 Wartungserlass 2015
Vereinsrichtlinien 2001 Wartungserlass 2015 Agenda Allgemeine Änderungen Änderungen izm Profisport in Mannschaftspielsportarten 2 Allgemeine Änderungen 3 Definition Sport (VereinsR Rz 72) Adaptierung der
MehrAltersruhegeld und freiwillige Zuzahlungen
Altersruhegeld und freiwillige Zuzahlungen Neue Regelungen ab 1. Januar 2018 Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen hat am 21. November 2016 eine Satzungsänderung
MehrDie steuerliche Behandlung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereinen
Service für Vereine Die steuerliche Behandlung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereinen Wann kommt ein Verein in den Genuss der Steuerbefreiung? Der Verein ist ein auf Dauer angelegter
MehrNeuerliche Vergünstigungen im Gemeinnützigkeitssteuerrecht
Neuerliche Vergünstigungen im Gemeinnützigkeitssteuerrecht nutzen I. Ausgangslage Am 28.03.2013 ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz nimmt neben
MehrDer Verein als Unternehmer
Der Verein als Unternehmer BSO Rechtsworkshop 2. März 2012 Dr. Grünberger ZUERST DIE ÜBERSICHT DANN DAS DETAIL! Folie 2 Welche Einnahmen gibt es bei einem Verein? 1. Aus begünstigungsschädlicher Tätigkeit
MehrDirektvertrieb So haben Sie Ihre Steuern im Griff!
Folie 1 Direktvertrieb So haben Sie Ihre Steuern im Griff! Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien Folie 2 Direktberater = Unternehmer Meldepflicht beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach
MehrBayerisches Landesamt für Steuern. Information zur umsatzsteuerrechtlichen. Behandlung von Verpflegungsleistungen. Schulen und Kindertagesstätten
Bayerisches Landesamt für Steuern Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten Stand: Juli 2018 Information zur umsatzsteuerrechtlichen
MehrDer aktuelle Tipp. Umsatzsteuer bei Verpflegung von Schülern durch Schulfördervereine
Umsatzsteuer bei Verpflegung von Schülern durch Schulfördervereine Der aktuelle Tipp STAND: AUGUST 2015 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12. Februar 2009 (V R 47/07) entschieden, dass die Umsätze
MehrSchulung für Vorstände und Kassier am 27. Juni 2009
Schulung für Vorstände und Kassier am 27. Juni 2009 Wer? Was? Vorstände und Kassier unserer Mitgliedsvereine Siehe folgende Seminarbeschreibung Wann? Samstag, den 27. Juni 2009 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
MehrBetriebspraktika. für Schüler der Berufsfachschule Bautechnik
Betriebspraktika für Schüler der Berufsfachschule Bautechnik AUS- UND WEITERBILDUNG BETRIEBSPRAKTIKA BLATT 1 Betriebspraktika für Schüler der Berufsfachschule Bautechnik Die Ergänzenden Bestimmungen für
MehrEHRENAMTSSTIFTUNG MV 1
15.11.2017 EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1 Anteile freiwillig Engagierter im Ländervergleich 2014 42,7 36,0 42,8 42,3 46,2 37,2 Quelle: Freiwilligensurvey 2014 Bundesland Engagementquote Rheinland-Pfalz 48,3 Baden-Württemberg
MehrMerkblatt. Gastgewerbliche Tätigkeiten von Vereinen
Merkblatt Gastgewerbliche Tätigkeiten von Vereinen Die österreichische Vereinskultur ist stark ausgeprägt. Es gibt unzählige Vereine, die unterschiedliche Ziele verfolgen und alle Bevölkerungsschichten
MehrMinijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!
Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.
Mehr