Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und zur Gestaltung des Arbeitsumfeldes die betriebliche Steuerung erleichtern.

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1 Juni 2_2006 ISSN Rheinland Nachrichten des Landschaftsverbandes Rheinland Integrationsamt Thema Integrationsvereinbarung Die Integrationsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern. Die Zielvereinbarungen sollten klar und überprüfbar sein und abgestimmt auf die individuellen Bedingungen im Betrieb oder in der Dienststelle. Ganz wichtig: Alle Beteiligten müssen hinter den Vereinbarungen stehen, das erleichtert ihre Umsetzung. So kann abstrakte Theorie zur gelebten Praxis werden. Der Abschluss einer Integrationsvereinbarung sollte ein wichtiges Thema für alle Betriebe und Dienststellen sein. Er erleichtert die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und setzt positive Impulse für die Aufgaben der Personalverantwortlichen,aber auch der Betriebsbzw. Personalräte. Ein Prozess wird in Gang gesetzt, von dem nicht nur schwerbehinderte Menschen profitieren, sondern das ganze Unternehmen. In der Praxis wird das neue Instrument jedoch nur zögerlich angenommen. Den Integrationsämtern liegen bisher noch nicht allzu viele Integrationsvereinbarungen vor. Erfreulich ist aber, dass es Betriebe und Dienststellen gibt, die eine Integrationsvereinbarung ab- geschlossen haben und auch damit arbeiten. Deren Beispiele zeigen, dass es sich dabei um ein sinnvolles Instrument handelt, dessen Regelungen zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und zur Gestaltung des Arbeitsumfeldes die betriebliche Steuerung erleichtern. Realistisch und konkret Welche Ziele sind für den Betrieb oder die Dienststelle realistisch und praktikabel Das ist die Grundsatzfrage für jede gelungene Integrationsvereinbarung. Je konkreter Ziele und Strategien für die Umsetzung benannt sind und in regelmäßigen Abständen überprüft werden, desto größer sind die Erfolge. Neue wichtige Themen Der Gesetzgeber benennt in seiner Novellierung des Schwerbehindertenrechts (SGB IX 83 Absatz 2a) vom Juni 2004 weitere Themen, die in einer Integrationsvereinbarung sinnvoll geregelt werden können: > angemessene Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier, frei werdender oder neuer Arbeitsplätze > eine anzustrebende Beschäftigungsquote > besondere Berücksichtigung schwerbehinderter Frauen > Teilzeitarbeit > Ausbildung behinderter Jugendlicher > betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung, insbesondere die Erarbeitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements 1

2 THEMA Gemeinsam neue Wege gehen Seit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind Arbeitgeber verpflichtet, auf Antrag der Schwerbehindertenvertretung eine Integrationsvereinbarung abzuschließen.was bringt diese Verpflichtung den Beteiligten Welche Erwartungen und welche Resultate sind damit verbunden Wir haben Personalbeauftragte, Schwerbehindertenvertreter, Betriebs- und Personalräte und betroffene Mitarbeiter dazu befragt. Bei der Firma enwor ist man sehr stolz darauf, dass die Quote der schwerbehinderten Beschäftigten mehr als erfüllt wird und diese Mitarbeiter auch ihren anteiligen Beitrag zum Unternehmenserfolg erbringen. Ingrid Rauh, Leiterin der Personalabteilung bei enwor, weiß, wovon sie spricht. Alleine in ihrer Abteilung sind zwei der acht Mitarbeiter schwerbehindert. Das Miteinander von schwerbehinderten und nicht behinderten Kollegen funktioniert gut und reibungslos. Schwerbehindertenvertreter Heinrich Rothenberger und Betriebsrat Walter Knipprath sind sich da einig. Bei enwor werden Fragen und Probleme gemeinsam von Geschäftsführung, Personalabteilung, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter schnell und unbürokratisch gelöst. Barrierefreiheit Auszug aus der Integrationsvereinbarung der Firma enwor Die behinderungsbedingten Einschränkungen bei der Arbeitsausführung sollen behoben oder gemildert, Schwierigkeiten bei der Beschäftigung beseitigt und das weitere berufliche Fortkommen der schwerbehinderten Beschäftigten gefördert werden. Betriebliche Integration Die berufliche Teilhabe hat bei der enwor GmbH eine lange Tradition. 18 der rund 300 Beschäftigten des regionalen Energie- und Wasserversorgungsunternehmens sind schwerbehindert. Bei einem Teil dieser Gruppe handelt es sich um Neueinstellungen von Mitarbeitern, die bereits seit Geburt behindert sind. Die anderen sind Mitarbeiter, die aufgrund von Erkrankungen im Verlauf ihres Arbeitslebens schwerbehindert wurden und auf anderen innerbetrieblichen Arbeitsplätzen weiterbeschäftigt werden konnten. 2 Es hat sich gezeigt, dass behinderungsgerecht angepasste Arbeitsplätze auch den nicht behinderten Kollegen große Arbeitserleichterung bringen können. Das hat den Arbeitgeber überzeugt, Umbauten auch an anderen Arbeitsplätzen vorzunehmen. Jörg Bogisch, Betriebsrat, ANKER-TEPPICHBODEN Die Integrationsvereinbarung hat die Kommunikation im Betrieb verbessert. Peter Bergrath, stellvertretender Schwerbehindertenvertreter bei ANKER-TEPPICHBODEN Praktika Auszug aus der Integrationsvereinbarung der Firma ANKER-TEPPICHBODEN Das Unternehmen bietet schwerbehinderten Menschen Praktikantenplätze an. Soweit im Unternehmen Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu besetzen sind, werden diese Praktikanten bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

3 THEMA Vorgesetzte sollten in stärkerem Maße die persönlichen Merkmale ihrer behinderten Mitarbeiter kennen. Dies gilt insbesondere für den Einzelnen, der an seinen Fähigkeiten gemessen werden soll und nicht an seinen Defiziten. Richard Puppel, Personalchef ANKER-TEPPICHBODEN Der Abschluss einer Integrationsvereinbarung schafft eine gute Arbeitsgrundlage für die Schwerbehindertenvertretung. Die Integrationsvereinbarung legt die Verantwortung der Führungskräfte fest und beschreibt Verfahrensweisen, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Kompromissbereitschaft aller Mitglieder des Integrationsteams erleichtert die Umsetzung der Ziele, das weiß Rainer Egert, Schwerbehindertenvertreter der Stadtverwaltung Düsseldorf, aus der Praxis. Ausbildung, Erwerbstätigkeit und beruflicher Erfolg sind für schwerbehinderte Frauen und Mädchen ungleich schwerer zu erreichen. Die Düsseldorfer Integrationsvereinbarung erhöht ihre Chancen auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Sabine Ulrich, Frauenbüro, Stadtverwaltung Düsseldorf Auf den Punkt gebracht Die Integrationsvereinbarung der Stadtverwaltung Düsseldorf ist klar formuliert, die Umsetzung wird nachhaltig verfolgt und jährlich in einem Bericht festgehalten. Die wichtigsten Ziele sind: > arbeitslose schwerbehinderte Menschen durch Einstellung in das Arbeitsleben zu integrieren > die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zu verbessern und dabei schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen > die Aus- und Fortbildungssituation schwerbehinderter Menschen zu fördern und zu unterstützen > die Verantwortlichkeit auf den unterschiedlichen Führungsebenen bewusst zu machen > die Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung schwerbehinderter Menschen transparent zu machen und die dazu erforderlichen Verfahren aufzuzeigen Präventionsmaßnahmen Bei ANKER-TEPPICHBODEN sind die meisten Gabelstapler schon mit einem Bandscheibenschonsitz ausgerüstet, nicht nur der des schwerbehinderten Mitarbeiters Martin Borgfeld. Die Integrationsvereinbarung ist eine einvernehmlich vereinbarte Zielbestimmung. Als solche ist sie ein hervorragendes Instrument, um das Bewusstsein für die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen zu schärfen. Gerade über die Ausbildung können behinderte junge Menschen behutsam und gezielt in die Arbeitswelt integriert werden. In seiner Funktion als Ausbildungsleiter ist für Peter Esch, Leiter der Abteilung Personalentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf, vor allem auch die Nachwuchsförderung ein zentrales Thema. 3

4 AUS DER PRAXIS Aus der Praxis Die Stadtverwaltung Düsseldorf hat in ihrer Integrationsvereinbarung drei wesentliche Schwerpunkte gesetzt. Diese Punkte wurden vorrangig angegangen und konkret umgesetzt: Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen verbessern Die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten wurde kontinuierlich erhöht. Sie stieg im Zeitraum von 2001 bis zum Ende 2005 von 4,95 Prozent auf 5,76 Prozent an. Praktikumsplätze für schwerbehinderte junge Menschen bereitstellen Für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Ausbildungsplatz suchen, werden vermehrt Praktikumsplätze angeboten. So können sie gut vorbereitet an eine Ausbildung herangeführt werden. Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen schaffen Obwohl die Einstellung von Nachwuchskräften rückläufig ist, konnten letztes Jahr erneut drei schwerbehinderte Jugendliche einen Ausbildungplatz erhalten. Dabei werden schwerbehinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung (z.b. Multiple Sklerose, Mukoviszidose, hochgradige Seh- und Hörstörungen) auf dem freien Arbeitsmarkt kaum eine Chance hätten, besonders berücksichtigt. Als die Zusage von der Stadtverwaltung kam, habe ich mich riesig gefreut. Das war vor zwei Jahren, jetzt stehe ich kurz vorm Abschluss meiner zweijährigen Ausbildung zur Stadtsekretäranwärterin. Die schriftliche Prüfung hat Katharina Grote bereits erfolgreich bewältigt. Einer Weiterbeschäftigung bei der Stadt Düsseldorf steht nach Abschluss der Ausbildung eigentlich nichts mehr im Wege. Mein Berufswunsch stand schon ziemlich früh fest. Durch das Praktikum in der Zentralbibliothek konnte ich testen, ob ich für die Ausbildung geeignet bin. Henning Blank absolviert eine Ausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste. Bestandteil des Auswahlverfahrens war auch ein Praktikum bei der Zentralbibliothek Düsseldorf. Meine Behinderung hat mich sehr selbstständig gemacht. Ich habe gelernt, mich und meine Arbeit besonders gut zu organisieren. Renate Hoop ist Sachgebietsleiterin Ortsnahe Koordination im Gesundheitsamt und Geschäftsführerin der Düsseldorfer Gesundheitskonferenz. Als Leiterin eines zwölfköpfigen multiprofessionellen Teams muss sie gut koordinieren können. Sie kann zwar nicht sehen, trotzdem behält sie bei ihrer Arbeit immer den Überblick. 20 Stunden in der Woche steht ihr Sabine Pätzold als Assistenzkraft zur Seite. Integrationsvereinbarungen gehören zu den wichtigsten betrieblichen Regelungen im Arbeitsleben von schwerbehinderten Menschen. Das Integrationsteam der Stadtverwaltung Düsseldorf 4

5 INTERVIEW Nachgefragt Ulrike Löhr, Dezernentin für Organisations- und Personalentwicklung der Landeshauptstadt Düsseldorf, zum Thema Integrationsvereinbarung Wie sind Ihre Erfahrungen mit der Integration schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Düsseldorf Ulrike Löhr Die Erfahrungen sind positiv. Der Blick unserer Führungskräfte sowie der Kolleginnen und Kollegen für das Anliegen schwerbehinderte Menschen in den Arbeitsprozess zu integrieren und sie an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen wurde sehr geschärft. Warum halten Sie es für so wichtig, dass Integration in einem Prozess gelebt wird Ulrike Löhr Nur eine prozesshafte Entwicklung und Vorgehensweise ist zielführend. Die Prozesse, die die Integrationsvereinbarung in Gang setzt, werden vom Integrationsteam gesteuert und unterstützt. Das Integrationsteam besteht unter anderem aus der Schwerbehindertenvertretung, dem Beauftragten des Arbeitgebers, der Personalvertretung und einer Vertreterin der Gleichstellungsstelle. Das Integrationsteam tauscht sich regelmäßig circa fünf- bis sechsmal im Jahr aus. Im Bedarfsfall werden die zuständigen Stellen, wie z.b. der Sicherheitstechnische Dienst, der Betriebsärztliche Dienst, die örtliche Fürsorgestelle um beispielhaft nur einige zu nennen hinzugezogen. Ein auf die individuellen Bedürfnisse der schwerbehinderten Mitarbeiter ausgerichtetes Planen (z.b. Schaffen von zielgerichteten Rahmenbedingungen) und Handeln durch wirkungsorientierte Integrationsmaßnahmen setzt eine vernetzte Zusammenarbeit aller verantwortlichen Integrationspartner voraus. Dieser prozesshaft angelegte Weg hat sich sehr bewährt. Wie erreichen Sie die öffentliche Wirkung in Ihrer Stadtverwaltung Ulrike Löhr Das Integrationsteam überprüft die Erreichung der Ziele und fertigt darüber jährlich einen Integrationsbericht an. Dieser gibt Auskunft über Auftrag/Ausgangssituation, Meilensteine, wie die Entwicklung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Beschäftigter und im Rahmen des Zielcontrolling über Sachstände zur Integration arbeitsloser schwerbehinderter Menschen durch Einstellung, Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen unter der besonderer Berücksichtung schwerbehinderter Frauen. Darüber hinaus enthält er einen Ausblick auf das jeweils folgende Jahr. Der Bericht wird dem Oberbürgermeister vorgelegt und anschließend den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben, durch Pressenotizen der Bürgerschaft und durch stadtinterne Veröffentlichung im Intranet der Belegschaft der Stadtverwaltung bekannt gemacht. Wo sehen Sie die nächsten Schritte, künftige Arbeitsschwerpunkte Ulrike Löhr Die sehe ich in der Umsetzung der Präventionsverpflichtung, die der Gesetzgeber durch die Novelle zum SGB IX in 84 eingeführt hat. Den ersten Schritt, allen Beschäftigten, die länger als sechs Wochen erkrankt sind,ein Gespräch anzubieten,haben wir bereits realisiert. Jetzt kommt es darauf an, diesen Ansatz zu vertiefen und im zweiten Schritt mit einem Konzept zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu beantworten. Darin wird geklärt werden, ob und gegebenenfalls wie der Arbeitgeber die baldige Genesung arbeitsunfähiger Kolleginnen und Kollegen fördern kann (z.b. durch Anpassung des Arbeitsplatzes, eine Rehabilitationsmaßnahme oder konkrete Hilfsmittel). Vor Ort Schwerbehinderte Beschäftigte der Stadtverwaltung Düsseldorf Die Stadt Düsseldorf beschäftigt Personen, davon sind 449 Menschen schwerbehindert, sie sind in 54 verschiedenen Berufsgruppen vertreten. Der Anteil von Frauen (215) und Männern (234) ist annähernd ausgeglichen. Naturgemäß stellt der Verwaltungsbereich mit 212 schwerbehinderten Menschen die größte Berufsgruppe, gefolgt vom Sozial- und Erziehungsdienst mit 40, Pförtner/Ordnungsdienste mit 35, Reinigungsdienst mit 33, Gartenbau/Forst mit 20 und Gesundheitsdienst mit 17 schwerbehinderten Menschen. In weiteren 31 Berufsfeldern gibt es darüber hinaus noch 92 schwerbehinderte Beschäftigte. Schwerbehinderte Menschen sind quasi in sämtlichen Fachbereichen eingesetzt. Stand:

6 SERVICE Integrationsvereinbarungen die Vorteile Integrationsvereinbarungen fördern und unterstützen die berufliche Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben. Sie werden zwischen Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- bzw. Personalrat abgeschlossen. Welche Vorteile bringen sie den Beteiligten Für Arbeitgeber > Höhere Beschäftigungsquote > Kostenersparnis bei der Ausgleichsabgabe > Kostenersparung durch Fördermittel > Motivation der Mitarbeiter > Erhöhung der Produktivität > Verbesserung des Betriebsklimas > Mitarbeiterbindung durch gute Firmenkultur > Verbesserung des Firmenimages Für schwerbehinderte Menschen > Erhöhung der Chancengleichheit in Arbeit und Beruf > Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung > Orientierung der Arbeitszeit an der Behinderung > Qualifizierung und Fortbildung > Abbau von Ängsten > Leistungssteigerung durch Motivation > Verbesserung der Integration > Erhalt des Arbeitsplatzes Für Schwerbehindertenvertretung und für Betriebsrat bzw. Personalrat > Regelung von Zuständigkeiten > Verteilung von konkreten Aufgaben > Festlegung des Handlungsspielraums > Vereinbarung von festen Zielen Wie kann das Integrationsamt unterstützen Das Integrationsamt bietet Beratung bei der Erarbeitung einer Integrationsvereinbarung finanzielle Förderung zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen und bei außergewöhnlichen Belastungen Kurse für das betriebliche Integrationsteam u. a. zum Thema Integrationsvereinbarung Welche Eigenschaften sollten die Zielvereinbarungen haben S M A R T spezifisch: die Vereinbarungen sollten auf die betriebliche Situation abgestimmt sein messbar: die Veränderungen sollten transparent und nachvollziehbar sein akzeptabel: alle Beteiligten sollten voll und ganz hinter den Vereinbarungen stehen können realistisch: die anvisierten Ziele sollten im Bereich des Machbaren liegen (weniger ist manchmal mehr) terminiert: konkrete Termine und regelmäßige Treffen sollten mit vereinbart werden Impressum ZB Rheinland Nachrichten des Landschaftsverbandes Rheinland Integrationsamt Herausgeber Landschaftsverband Rheinland Integrationsamt Verlag Universum Verlag GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Telefon: 06 11/ , sabine.wolf@universum.de ZB Rheinland erscheint viermal jährlich als Beilage der ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf Redaktion Karin Fankhaenel (verantw. für Hrsg.), Sabine Wolf (verantw. für Verlag), Dagmar Binder Herstellung Manfred Morlok Fotos Kurt Bauer S. 1, 2,3; Paul Esser S. 1, 3,4 Layout Atelier Stepp, Speyer Papier Gedruckt auf umweltfreundlich hergestelltem Papier Druck Druckhaus Main-Echo GmbH & Co KG, Aschaffenburg Auflage Redaktionsschluss: Mai ist das Internet-Angebot der ZB Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf und der deutschen Integrationsämter Kontakt: Karin Fankhaenel, Telefon 02 21/

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