Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Norbert Böhlke und Heidemarie Mundlos (CDU), eingegangen am

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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3235 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Norbert Böhlke und Heidemarie Mundlos (CDU), eingegangen am Hat die elektronische Gesundheitskarte noch eine Zukunft? Gemäß 291 a SGB V wird die seit 1995 bestehende Krankenversichertenkarte spätestens ab 1. Januar 2006 erweitert. Die Erweiterung zur sogenannten elektronischen Gesundheitskarte (egk) soll zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung für die in den Absätzen 2 und 3 genannten Zwecke dienen. Die Karte muss daher geeignet sein, zur Übermittlung ärztlicher Verordnungen und - durch die Angaben auf der Rückseite - als Berechtigungsnachweis innerhalb der EU zu dienen. Ferner soll u. a. die Speicherung und Bearbeitung von medizinischen Daten, Befunden und Diagnosen sowie Daten über die in Anspruch genommenen Leistungen unterstützt werden. Im Unterschied zur bisherigen einfachen Krankenversichertenkarte, die nur einen Speicherchip enthält, ist die egk mit einem eigenen Mikroprozessor ausgestattet. Dadurch sollen neben der Verschlüsselung der gemäß 291 a Abs. 2 und 3 SGB V gespeicherten Daten erweiterte Möglichkeiten z. B. als Nachweis der digitalen Identität innerhalb der Telematikinfrastruktur eröffnet werden. Die Einführung der egk hat sich bisher jedoch verzögert. Eine erste Testphase zu den Anwendungen Versichertenstammdaten, erezept und Notfalldaten ohne Vernetzung der Testteilnehmer über eine zentrale Telematikinfrastruktur (offline), u. a. in der Region Wolfsburg als einer der sechs bundesweiten Testregionen, ist inzwischen abgeschlossen. In einer zweiten Testphase laufen zurzeit die Entwicklungsarbeiten und Testplanungen für die Anwendungen Versichertenstammdaten, elektronischer Arztbrief, Notfalldaten und elektronische Fallakte mit Vernetzung der am Test teilnehmenden Arztpraxen und Krankenhäuser. Die Kritik an der gesetzlichen Konzeption ist bisher noch nicht verstummt. In den Pressemedien finden sich immer wieder Berichte über Kritik am Gesamtsystem der Speicherung medizinischer Daten, am Datenschutz, an der Information der Bürger und den mit der Einführung für alle Beteiligten verbundenen Kosten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie sind der aktuelle Entwicklungsstand, die Verbreitung und die Akzeptanz der egk in Niedersachsen insbesondere in der Region Wolfsburg im Vergleich mit den Testregionen in Deutschland? 2. Welche Einspareffekte bzw. zusätzliche Kosten entstehen für die Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken) und die Krankenkassen, und lassen sich diese Effekte bereits jetzt genauer einschätzen? 3. Wie erfolgt bisher die Aufklärung der Patienten in der Testregion über die Teilnahme, und lassen sich aus der Teilnahme bzw. der Ablehnung bereits Schlüsse für das spätere Verfahren der Information der Beteiligten ziehen? 4. Können die Teilnehmer aus den Testregionen ihre egk bereits im europäischen Ausland benutzen, bzw. ab wann wird dies wie möglich sein? 5. Welche Probleme sind in der Testphase sowohl auf der Patientenseite als auch auf der Seite der Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken aufgetaucht, und wie soll die jeweilige Lösung grundsätzlich aussehen? 6. Wie wird sichergestellt werden, dass die egk auch von Senioren und von Menschen mit Behinderungen genutzt werden kann, gerade im Hinblick auf die erforderliche Eingabe eines sechsstelligen PIN-Codes zur Freischaltung? 1

2 7. Wann ist mit einem Abschluss des Tests in der Region Wolfsburg zu rechnen, bzw. ist an die Ausweitung der Testregionen auf ganz Niedersachsen gedacht? 8. Ist ein Zeitpunkt für die bundesweite Einführung der egk absehbar? (An die Staatskanzlei übersandt am II/ ) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration /01 (816) - Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 wurde die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (egk) zum 1. Januar 2006 in 291 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich festgeschrieben. Für die Einführung und künftige Weiterentwicklung der egk haben die Spitzenverbände der Selbstverwaltung im Januar 2005 die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh (gematik) gegründet. Eine zeitgerechte Einführung der egk ist nicht erfolgt. Die Gründe für die Verzögerung bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur sind vielfältig: sehr große Komplexität des Vorhabens, organisatorische Herausforderungen, Interessengegensätze der Beteiligten - um nur einige zu nennen. Die Bundesregierung hat daher im November 2009 eine Bestandsaufnahme zum Aufbau der Telematikstruktur für das Gesundheitswesen und der Einführung der egk begonnen 1, die gemeinsam mit der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, also den Spitzenverbänden der Krankenkassen sowie den Spitzenverbänden der Leistungserbringer, durchgeführt worden ist. Mit der Gesellschafterversammlung der gematik am 19. April 2010 wurde die Bestandsaufnahme zum Abschluss gebracht. Auf der Basis der unterschiedlichen konstruktiven Vorschläge, die von Kostenträgern und Leistungserbringern im Laufe der Bestandsaufnahme eingebracht worden sind, hat die Gesellschafterversammlung Festlegungen für das weitere Vorgehen für die nächsten Jahre getroffen. Im Sinne von mehr Effizienz, Schnelligkeit und Reduzierung der Komplexität wird es künftig eine klare Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten geben: Die Leistungserbringer werden die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendungen übernehmen und die Kostenträger die alleinige Verantwortung für die administrativen Anwendungen 2. Als ein Ergebnis der Bestandsaufnahme soll das Projekt zunächst auf drei Anwendungen beschränkt werden: Versichertenstammdatenmanagement, Arzt-zu-Arzt-Kommunikation (earztbrief), Notfalldatenmanagement. Ferner haben die Selbstverwaltungspartner als weiteres Projekt die Migration von Gesundheitsdatendiensten in die Telematikinfrastruktur am Beispiel der efa (elektronische Fallakte) beschlossen. Modular sollen dann weitere Elemente hinzukommen, wie z. B. das elektronische Rezept, das aus Gründen der Praktikabilität zunächst zurückgestellt worden ist, und der Einzug der Praxisgebühr über die egk

3 Grundsätzlich müssen bei den Anwendungen drei Anforderungen erfüllt sein: der Nutzen für die Patientinnen und Patienten, die Praktikabilität im Arbeitsalltag und der Datenschutz. Im Juli 2010 ist mit der Erstellung sogenannter Lastenhefte - die die gesamten Anforderungen an das Produkt umfassen - begonnen worden. Nach deren Abnahme durch die gematik werden sogenannte Pflichtenhefte erstellt, die erste Lösungsskizzen zur Realisierung der im Lastenheft gesammelten Anforderungen umfassen sollen. Den Herstellern dienen die Pflichtenhefte als Vorlage bzw. Basis für ihre Produkte. Für dieses Vorgehen ist zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und den Spitzenverbänden im Gesundheitswesen ein breiter Konsens erzielt worden. Insofern ist zu erwarten, dass das Projekt jetzt konsequent fortgesetzt werden wird. Der Bundestag hat am 12. November 2010 das GKV-Finanzierungsgesetz beschlossen und geregelt, dass Krankenkassen, die nicht bis Ende 2011 eine egk an mindestens 10 % ihrer Versicherten ausgegeben haben, die Verwaltungsausgaben um 2 % im Jahr 2012 gekürzt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Seit September 2007 werden in der Region Wolfsburg Testphasen mit ca Versicherten (Feldtests) durchgeführt. Zu Beginn dieser Feldtests erhielten alle teilnehmenden Versicherten parallel zu ihrer bisherigen Krankenversicherungskarte die neue egk, um diese bei den an den Testphasen teilnehmenden 24 Ärztinnen und Ärzten in 15 Praxen, zwölf Apotheken und dem Krankenhaus Wolfsburg im Echtbetrieb testen zu können. Die Feldtests wurden parallel in allen sechs bundesweiten Testregionen durchgeführt. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass der Entwicklungsstand in allen Testregionen sehr ähnlich ist (siehe Antwort zu Frage 5.). Die ausgegebenen egk können weiterhin bei den beteiligten Ärztinnen und Ärzten vorgelegt werden. Anfang 2009 hat die Techniker Krankenkasse (TK) eine von ihr in Auftrag gegebene Studie des F.A.Z.-Instituts zur Akzeptanz der egk vorgestellt. Darin sind u. a. auch Einzelinterviews mit 100 Versicherten der TK verarbeitet, die in den Feldtests der Testregionen erste Erfahrungen mit der neuen Karte sammelten. Hervorzuheben ist hierbei insbesondere, dass vor allem Personen bis 30 Jahre vom Nutzen der Technik überzeugt sind (siehe auch Antwort zu Frage 3.). Zu 2: Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit hat es in den letzen Jahren verschiedene Kosten-Nutzen- Analysen gegeben. Jede dieser Analysen ist aber nicht unumstritten geblieben. Grundsätzlich werden Einspareffekte sowohl im administrativen als auch im medizinischen Bereich erwartet. Zum Beispiel können Doppeluntersuchungen oder auch Behandlungskosten aufgrund falscher Medikation durch die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung vermieden werden. Durch die schnellere Verfügbarkeit von Notfall- und sonstigen Behandlungsdaten wird die Versorgungsqualität grundsätzlich verbessert werden. An die Versicherten muss, sobald die geplante Online-Anbindung realisiert ist, nur einmalig eine egk ausgegeben werden, da bei Umzügen oder Statuswechseln (z. B. neuer Name durch Heirat) der Datenbestand online aktualisiert werden kann. Bei jedem Arztbesuch findet ein Versicherungsabgleich statt, wodurch auch der Missbrauch einer egk weitestgehend eingeschränkt bleibt. Im Hinblick auf die Kosten ist zu beachten, dass für den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung der egk gemäß 219 a Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) die Organisationen der Selbstverwaltung zuständig sind. Daher sind auch die Kosten der Einführung und des Betriebes durch diese zu tragen. So werden z. B. den Ärztinnen und Ärzten die Aufwendungen für die Kartenlesegeräte sowie deren Installation pauschal erstattet. Aufgrund noch nicht abschließender Festlegungen zum Gesamtsystem und wegen der noch andauernden Entwicklungsarbeiten können zurzeit keine definitiven Aussagen über die Kosten für die Einführung der egk und der Telematikinfrastruktur gemacht werden. Die gematik verweist in die- 3

4 sem Zusammenhang auf Studien, die die Kosten für den Aufbau der Telematikinfrastruktur auf 1,4 bis 1,6 Mrd. Euro schätzen. Allerdings sind die Preise für die einzelnen Komponenten zwischenzeitlich gesunken. Von den einmaligen Investitionskosten sind die Kosten des laufenden Betriebes nach der Einführung der Telematikinfrastruktur zu unterscheiden. Die Betriebskosten für das erste Jahr werden von den Organisationen der Selbstverwaltung mit ca. 148 Mio. Euro veranschlagt. Zu 3: Die Aufklärung und Information der an den Testverfahren teilnehmenden Versicherten obliegt den teilnehmenden Krankenkassen. Die Teilnahme der Versicherten erfolgt auf freiwilliger Basis. Ausgewählten Versicherten wurde die Testteilnahme angeboten und in einem dem Anschreiben beigefügten Flyer die Möglichkeiten und Chancen der egk ausführlich dargestellt. Die Krankenkassen informieren ihre Mitglieder in der Regel schriftlich, d. h. per Post, aber auch durch das Internet, durch Mitgliederzeitungen, durch eine Servicehotline und Auslagen bei den Leistungserbringern. Des Weiteren erfolgt die Aufklärung in persönlichen Kontakten und Gesprächen in der Arztpraxis oder in den Kassenfilialen. Die angebotenen Informationsmöglichkeiten, gerade auch die Betreuung vor Ort, wurden nach den Angaben der Krankenkassen von den Versicherten begrüßt und gut angenommen. Zu 4: Seit dem 1. Juni 2004 wird in den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union die European Health Insurance Card (EHIC) ausgegeben. Sie ersetzt den Vordruck E 111 (Auslandskrankenschein). Die Rückseite der egk bildet die Europäische Krankenversichertenkarte als Sichtausweis ab. Eine Leistungsinanspruchnahme im europäischen Ausland durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Testregionen, die bereits im Besitz der egk sind, ist somit bereits jetzt möglich. Zu 5: Im bisherigen Feldtest hat die Technik bei den zu testenden Anwendungen ihre Tauglichkeit bewiesen. Das Lesen der Versichertenstammdaten, auch aus den besonders geschützten Bereichen der egk, hat problemlos funktioniert. Auch die Integration in die Ablaufprozesse der Arztpraxen verlief akzeptabel. Unzulänglichkeiten traten bei den Anwendungen erezept und Notfalldaten auf. Die Hauptursache lag in der noch nicht optimalen Implementierung der Anwendungen in die bereits vorhandenen Praxisverwaltungssysteme (PVS) der Arztpraxen und den dadurch bedingten Schwierigkeiten, diese Anwendungen in die Arbeitsabläufe der Praxen und Krankenhäuser zu integrieren. Insbesondere war das elektronische Signieren von Verordnungen und Notfalldaten für die Ärztinnen und Ärzte ungewohnt. Die Erstellung von Notfalldaten setzt die Einwilligung der Versicherten voraus. Die Erklärung der Einwilligung erfordert entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten die Schriftform. Dieses Verfahren ist zeitaufwendig. Ferner ist die Erstellung und Änderung von Notfalldaten stets von dem Versicherten durch Eingabe ihrer PIN zu bestätigen. Von einem Teil der Versicherten war die PIN aus unterschiedlichen Gründen nicht einsetzbar. Das führte dazu, dass die Notfalldaten nicht erstellt oder geändert werden konnten. Die PIN-Eingabe ist insbesondere für ältere Patientinnen und Patienten, die durchaus ein Interesse an Notfalldaten haben, eher eine Hürde, zu der es aber zurzeit aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Alternative gibt. An der Lösung dieser Probleme wird derzeit im Rahmen der Überarbeitung von Lastenheften und Spezifikationen bei der gematik gearbeitet. Wie die Lösungen konkret aussehen werden, lässt sich erst nach Freigabe der Pflichtenhefte durch die gematik sagen. Im Bereich der Krankenhäuser und Apotheken gab es keine speziellen Probleme. 4

5 Zu 6: Zum Schutz von vertraulichen Daten ist als individuelle Authentisierungsmaßnahme in Verbindung mit der personalisierten egk zurzeit unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten keine Alternative zum PIN-Verfahren möglich. In den kommenden Testverfahren werden Prozesse mit betroffenen Patientinnen und Patienten zu entwickeln und zu untersuchen sein, wie in Fällen vorgegangen werden soll, in denen die PIN-Eingabe ein Problem darstellt. Für die Nutzung der gesetzlichen Pflichtanwendungen und die Nutzung als EHIC ist keine PIN-Eingabe erforderlich. Die egk verfügt für Menschen mit Sehbehinderungen oder Blinde über einen Aufdruck egk in Braille-Schrift, um eine eindeutige Erkennung der Gesundheitskarte zu ermöglichen. Zu 7: Aufgrund der Bestandsaufnahme sowie der Neuausrichtung des Projekts finden gegenwärtig in der Region Wolfsburg keine Testmaßnahmen statt. Grundsätzlich werden weitere Tests erst durchgeführt werden können, wenn nach Abnahme der Pflichtenhefte entsprechende Anwendungen entwickelt worden sind. Damit wird nicht vor dem 3. oder 4. Quartal 2011 zu rechnen sein. Ob die Region Wolfsburg dann an den Testungen beteiligt sein wird, ist gegenwärtig nicht abzuschätzen. Eine Ausweitung des Testgebietes auf ganz Niedersachsen ist nicht geplant. Zu 8: Die bundesweite Einführung der egk wird im Rahmen des sogenannten Basis-Rollouts realisiert. Basis-Rollout bedeutet, dass die ausgegebene egk zunächst nur über die Funktionen der bisherigen Krankenversicherungskarte (KVK) sowie zusätzlich über ein Lichtbild der oder des Versicherten verfügt. Allerdings werden zu einem späteren Zeitpunkt online weitere Anwendungen verfügbar gemacht werden können. Der Basis-Rollout hat in der Region Nordrhein bereits begonnen. Die Arztpraxen und Krankenhäuser wurden dort mit egk- und KVK-lesefähigen Kartenlesegeräten ausgestattet, die auch bei späteren Ausbaustufen der Telematikinfrastruktur genutzt werden können. Die Ausgabe der egk hat dort ebenfalls begonnen. Der Basis-Rollout wird in Niedersachsen aller Voraussicht 2011 beginnen. Nachdem nunmehr eine Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Leistungserbringer bezüglich der von den Krankenkassen zu finanzierenden Pauschalen für Kartenlesegeräte sowie die Installation zustande gekommen ist, könnte die Ausgabe der Kartenlesegeräte im 2. Quartal 2011 beginnen. In dem im November 2010 vom Bundestag verabschiedeten GKV-Finanzierungsgesetz werden die Krankenkassen aufgefordert, bis Ende 2011 mindestens 10 % ihrer Mitglieder mit einer egk auszustatten. Sollten sie diese Vorgabe nicht erfüllen, drohen ihnen für 2012 Kürzungen der Verwaltungskosten um 2 %. Aygül Özkan (Ausgegeben am ) 5

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