Gesundheitswesen.DieEinführungdiesesSystemswurdebereits2003beschlossen.Organisatorische,strukturelleundtechnischeUnklarheitenhaben

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11145 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte Vorbemerkung der Fragesteller DieelektronischeGesundheitskarte (egk)unddaszugrundeliegendetelematiksystemgeltenalsumfangreichstestechnologieprojektimdeutschen Gesundheitswesen.DieEinführungdiesesSystemswurdebereits2003beschlossen.Organisatorische,strukturelleundtechnischeUnklarheitenhaben diesebisherverzögert.dasgesetzzurmodernisierungdergesetzlichenkrankenversicherungunddieanschließendeverordnungseheneinemehrstufige Testphasevor,diederzeitdurchlaufenwird.Testergebnisse,zumBeispielaus Schleswig-Holstein,zeigengroßeProblemebeimpraktischenUmgangmitder Karte,etwabeimEingebenderPersönlichenIdentifikationsnummer (PIN). Eine breite und transparente Evaluierung der Tests ist bisher nicht erfolgt. VerbändevonÄrztenundanderenLeistungserbringern,DatenschutzinitiativenundPatientenorganisationenhabendieEinführungderKarteimmerwiederkritisiert.Sobeschlossder111.DeutscheÄrztetagimJuli2008einenForderungskatalogzurEinführungderKarte.DieÄrzteforderndieFreiwilligkeit deranwendungderegk,dieprüfungalternativerunddezentralerlösungen indernutzungvoninformations-undkommunikationstechnologien (IKT) undlehneneinekommerzialisierungvongesundheitsdatenab.zudemseien diederzeitigentestverfahrennichtgeeignet,diedurchdieegkverursachten Störungen in den Abläufen in Praxen und Krankenhäusern zu verhindern. Bürgerrechtsinitiativen,etwaderChaosComputerClube.V.,ratenvoneiner EinführungdiesesSystemsinderderzeitgeplantenFormab.Diesesweisebei hohen Sicherheitsrisiken eine völlig unzureichende Nutzenperspektive auf. DieMitgliederversammlungdergematik (GesellschaftfürTelematikanwendungenderGesundheitskartembH)fasstejüngsteinenBeschlusszumergebnisoffenenTestvondezentralenSpeicherlösungenalsAlternativezurbisher geplanten Telematik. IndersogenanntenDurchstichregionNordrheinsollnuntrotzdemmitdem RolloutderKartenbegonnenwerden,nachdemsichdiedortigeKassenärztlicheVereinigungmitdenKrankenkassenaufPauschalenfürdieInstallation der notwendigen Infrastruktur in Praxen und Kliniken geeinigt hat. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom15.Dezember 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierunghatbereitsmehrfachinAntwortenzuparlamentarischen AnfragenüberdieEinführungderelektronischenGesundheitskarteinformiert. Zu den weiteren Fragen nimmt die Bundesregierung wie folgt Stellung: 1.WelcheTestswurdenbisherwomitwelchenErgebnissendurchgeführt, undinwieweitwarendiebetroffenenpatientinnenundpatientenindie Auswertung einbezogen? DieZuständigkeitfürdieEinführungderelektronischenGesundheitskarteund denaufbaudertelematikinfrastruktureinschließlichderdurchführungder hierfürerforderlichentestverfahrenliegtnachdenregelungendesfünften BuchesSozialgesetzbuch (SGBV)beiderGemeinsamenSelbstverwaltungin dergesetzlichenkrankenversicherung.siehathierzuam11.januar2005die gematikgegründet.derzeitwerdentestsinsachsen,schleswig-holstein, Bayern,Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz,Baden-WürttembergundNiedersachendurchgeführt.AnderTestphasebeteiligensichca.62000Versicherte,190ÄrztinnenundÄrzte,115Apothekenund11Krankenhäuser.Für diedurchführungunddieauswertungdertestverfahrenistdiegematikzuständig.diebundesregierunghatkeinefachaufsichtüberdiegematik.wiebereitsinderantwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktion derfdpvom13.februar2008 (Bundestagsdrucksache16/8334)dargestellt, hatsichbeidenfunktionen,diejetztfürdensogenannten Basis-Rollout relevantsind,gezeigt,dassdiekrankenkassendieihnengestelltenaufgaben zurherausgabederkarten (inkl.derenproduktion,lichtbildbeschaffungund PersonalisierungderKartefürjedeneinzelnenVersicherten)angemessenumgesetzthaben.EbensowurdedieAnpassungderPraxisverwaltungssystemeder ÄrztezumEinlesenderadministrativenDatenvonderGesundheitskartefürdie Testungerfolgreichabgeschlossen.NachdenerstenZwischenberichtender Testregionenhatsichgezeigt,dassdasEinlesenderVersichertenstammdaten ohnenennenswertestörungenerfolgtunddergesamteprozessgutinden Praxisablaufintegriertist.AuchdieAusgabederelektronischenGesundheitskartenandieVersichertenverliefweitgehendunproblematisch.Diesbestätigt auchdervondergematikgeradeveröffentlichtezwischenberichtzum Feldtest Release1.NachAuskunftdergematikwerdenimRahmenderwissenschaftlichenEvaluationauchPatientinnenundPatientenindieBewertungderTechnikundNutzungderKarteeinbezogen.EineweiterewesentlicheErkenntnis dertestverfahrenist,dasssichdievorgehensweisezurstufenweisentestung derelektronischengesundheitskartegemäßderverordnungübertestmaßnahmenfürdieeinführungderelektronischengesundheitskartebestätigthat.deshalbwirdauchderrolloutderelektronischengesundheitskartestufenweise erfolgen. 2.WelcheErgebnissehabenzuwelchenModifikationenanderursprünglichen Architektur des ecard-projekts selbst geführt? DieTestungderelektronischenGesundheitskarteundderdafürerforderlichen InfrastrukturerfolgtnachdenVorgabender 291ff.SGBVundderVerordnungüberTestmaßnahmenfürdieEinführungderelektronischenGesundheitskarteinderFassungderBekanntmachungvom5.Oktober2006.Gemäßder ZielrichtungderTestverfahrenwerdentechnischeDetails,insbesonderedie technischenspezifikationen,entsprechenddenjeweiligentestfortschritten fortgeschrieben.diespezifikationensindunterhttp:// cln_117/nn_ /de/service/suche/gesetze/gesundheit/gesundheitskarte/ einfuehrungstext.de veröffentlicht.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WannsollinderRegionNordrheinmitderAusgabederneueneGKbegonnen werden? DieZuständigkeitfürdieEinführungderelektronischenGesundheitskarteliegt nachdenregelungendessgbvbeidergemeinsamenselbstverwaltungin dergesetzlichenkrankenversicherung.diesehatindergesellschafterversammlungdergematikam8.august2007denbeschlusszumrolloutderelektronischengesundheitskartegefasstundimjahre2008dieweiterenorganisatorischen,technischenundfinanziellenvoraussetzungengeschaffen.derrollout derelektronischengesundheitskartebeginntinsbesonderemitderausstattung derarztpraxendurchanpassungderprimärsystemeundinstallationvonkartenlesegeräten.dieserprozesshatinderregionnordrheinbegonnen.sohat beispielsweisediekassenärztlichebundesvereinigungbereits41freigabenfür diepraxisverwaltungssystemeveröffentlicht.nachdenplanungenderselbstverwaltungwirdderrolloutausgehendvonnordrheinkonzentrischaufdie BundesrepublikDeutschlandausgeweitet.MitderAusgabederLesegeräte werdendievoraussetzungengeschaffen,dassdiekrankenkassenanihreversichertenelektronischegesundheitskartenausgebenkönnen.dieerstenlesegerätederneuengenerationsindinder50.kalenderwocheinderregion Düren ausgegeben worden. 4.WelchederursprünglichvorgesehenenFunktionwirddieseausgegebene Version der Karte enthalten (bitte mit Gesetz abgleichen)? Gemäß 291,291aSGBVmussdieGesundheitskartedieadministrativen Datenenthaltenunddarüberhinausgeeignetsein,insbesonderefolgendeAnwendungenaufnehmenbzw.unterstützenzukönnen:dieÜbermittlungärztlicherVerordnungeninelektronischerundmaschinellverwertbarerForm;das Erheben,VerarbeitenundNutzenvonmedizinischenDaten,soweitsiefürdie Notfallversorgungerforderlichsind;dasErheben,VerarbeitenundNutzenvon Befunden,Diagnosen,TherapieempfehlungensowieBehandlungsberichtenin elektronischerundmaschinellverwertbarerformfüreineeinrichtungsübergreifende,fallbezogenekooperation (elektronischerarztbrief);daserheben, VerarbeitenundNutzenvonDateneinerArzneimitteldokumentation,dasErheben,VerarbeitenundNutzenvonDatenüberBefunde,Diagnosen,Therapiemaßnahmen,BehandlungsberichtesowieImpfungenfüreinefall-undeinrichtungsübergreifendeDokumentationüberdiebzw.denPatienten (elektronische Patientenakte);dasErheben,VerarbeitenundNutzenvondurchvonVersichertenselbstoderfürsiezurVerfügunggestellteDatensowiedasErheben,VerarbeitenundNutzenvonDatenüberinAnspruchgenommeneLeistungenund derenvorläufigekostenfürdieversicherten ( 305Abs.2SGBV).DieKarte enthältdieversichertenstammdatenundisttechnischbereitsbeidererstausgabefürfolgendefreiwilligeanwendungenvorbereitet:speicherungund VerwaltungvonNotfalldaten,SpeicherungundVerwaltungelektronischerVerordnungen.AußerdemunterstütztsieweitereAnwendungenimFeld:beispielsweisedieArzneimitteldokumentation,denelektronischenArztbrief,dasPatientenfach.DieNutzungdieserFunktionenbedarfderZustimmungderVersicherten.Voraussetzunghierfürist,dassdieAnwendungendieparallelzur AusgabederelektronischenGesundheitskartestattfindendenTestserfolgreich durchlaufen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5.WiebewertetdieBundesregierungdiedortgetroffeneVereinbarungzu denerstattungspauschalenimhinblickaufihrevorbildwirkungfürdas gesamte Bundesgebiet? DieVereinbarungzudenErstattungspauschalenliegtinderalleinigenZuständigkeitderSelbstverwaltung.DieBundesregierungbegrüßt,dassesderSelbstverwaltung gelungen ist, die Erstattungspauschalen festzulegen. 6.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungdieerwartetenGesamtkostenfürdieKrankenversicherungenfürdieEinführungdereGKin der Region Nordrhein im kommenden Jahr? DieAufwändeinderRegionsindBestandteildesvondenKrankenkassenbundesweitgeschätztenFinanzvolumens.RegionalisiertdifferenzierteSchätzungenliegenderBundesregierungnichtvor.BelastbareAussagenübervonden KrankenkassenfürdieAusstattungderLeistungserbringerunddieAusgabe vonelektronischengesundheitskartenzuleistendeaufwändefürdieregion NordrheinkönnenaufBasisdergeltendenFinanzierungsregelungengetroffen werden, sobald die jeweiligen Prozesse abgeschlossen wurden. 7.WiehochschätztdieBundesregierungdendurchdieLeistungserbringer zuleistendeneigenanteil (inprozentvomgesamtbetrag)beierwerbund Installation der Infrastruktur ein? Siehe Antwort zu Frage 5. 8.InwelchemUmfangistdieKarteinderRegionNordrheingetestetworden (bitteaufgeschlüsseltnachanzahlderkartensowiederteilnehmenden Leistungserbringer)? DieTestswerdeninbestimmtenRegionenderLänderSachsen,Schleswig-Holstein,Bayern,Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz,Baden-Württembergund Niedersachendurchgeführt.DieRegionNordrheingehörtnichtzudenTestregionen. Zum Testumfang wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9.WieschätztdieBundesregierungdieErgebnissedieserTestsimHinblick aufpraktikabilitätimpraxisalltag,sicherheitvondatenundprozessen sowie technische Stabilität ein? Siehe Antworten zu den Fragen 1 und WelcherGradanFreiwilligkeitderNutzungwirdnachKenntnisder BundesregierungPatientenwieLeistungserbringernbeiderEinführung der egk in der Region Nordrhein eingeräumt? 11.WelcheSanktionsmöglichkeitenhabendiegesetzlichenKrankenversicherungengegenPatienten,diesichnichtandereGKbeteiligenmöchten (bitte auch gesetzliche Grundlage nennen)? ImSGBVistgeregelt,dassdieKrankenkassendazuverpflichtetsind,diebisherigeKrankenversichertenkartezueinerelektronischenGesundheitskartezu erweitern.dieelektronischegesundheitskartelöstsomitdiebisherigekrankenversichertenkartealsnachweisderberechtigungzurinanspruchnahmevon LeistungeninderGKVab.InsoweitgeltendierechtlichenRahmenbedingun-

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/11411 genderkrankenversichertenkarteauchfürdieelektronischegesundheitskarte. EinzelheitenhierzusindinderAnlage4aBundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen (BMV-Ä/EKV)durchdieVertragspartnerderSelbstverwaltunggeregelt.HinsichtlichderNutzungdermedizinischenDatenistin 291aSGBV geregelt,dassdaserheben,verarbeitenundnutzenvondatenmittelsderelektronischengesundheitskartenurmitdemeinverständnisderversichertenzulässig ist. DieBundesregierungbegrüßtdieEntscheidungderSelbstverwaltung,mitdem RolloutderelektronischenGesundheitskarteineinerRegion indiesemfall Nordrhein zu beginnen. 13.a)PlantdieBundesregierungeineöffentlicheundfürdiePatientenleicht zugänglichebzw.verständlicheauswertungderbundesweitentests mit der egk? b) Wenn ja, wann, und in welcher Form? Siehe Antwort zu Frage 1 und WieschätztdieBundesregierungdieEignungderRegionNordrheinals VorbildregionfürdiebundesweiteEinführungdereGKein (bittemitbegründung)? 14.WannrechnetdieBundesregierungmitdemBasisstartderOnline-Funktionalität des Kartensystems? DieGesellschafterdergematikhabenangekündigt,inder21.Gesellschafterversammlungdergematikam15.Dezember2008einenentsprechendenBeschlusszudenOnline-Planungenzufassen,aufderenGrundlagediezeitliche UmsetzungderAusbaustufenderTelematikinfrastrukturzuOnline-Funktionalitäten erfolgen soll. 15.InwelchemStadiumbefindetsichnachKenntnisderBundesregierung dieentwicklungdertelematikinfrastruktur,diedieonline-anbindung der egk sicherstellt? EntsprechenddervondergematikzurBeschlussfassungfürdie21.GesellschafterversammlungvorgelegtenPlanungenkannsicheineOnline-Anbindung derelektronischengesundheitskarteinarzt-undzahnarztpraxen,inkrankenhäusernundapothekennachabschlussderausgabevonzukunftsfähigenkartenterminals und elektronischen Gesundheitskarten unmittelbar anschließen. 16.a)WelcherStandistnachKenntnisderBundesregierungbeiderAusstattungderLeistungserbringermitBreitbandzugängenzumInternet erreicht,diefüreinenutzungderonline-funktionenderegkzwingende Voraussetzung sind? b)welcheentwicklungerwartetdiebundesregierungindieserhinsicht in den kommenden Jahren, insbesondere in ländlichen Regionen? DerBasis-RolloutderelektronischenGesundheitskarteinderRegionNordrhein erfordert keine Breitbandzugänge zum Internet. Davonunabhängig,schafftdieBundesregierungdieRahmenbedingungen,damitdieseSchlüsselinfrastrukturüberallinDeutschlandfürjedesUnternehmen

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode undjedenprivatennutzerzurverfügungsteht.mittlerweileistdasbreitband- Internetin98ProzentallerdeutschenHaushalteverfügbar.Einwesentlicher GrundfürdieseEntwicklungistinderhohenMarkt-undWettbewerbsdynamik desdeutschenbreitbandmarkteszusehen.dasbis2009anvisiertezieleiner Flächenabdeckungvon99ProzentistdurchdieverschiedenenBreitbandtechnologien demzufolge bereits heute fast erreicht. 17.WiesollnachKenntnisderBundesregierungderBeschlussdergematik konkretumgesetztwerden,alsalternativezurzentralenlösungdertelematiknunauchdezentralespeichermöglichkeiten (USB-Stickso.Ä.)zu testen? 18.WiebewertetdieBundesregierungdiesenBeschlussdergematikinsbesondereimHinblickaufDatensicherheitundBenutzerfreundlichkeitsowie auf die entstehenden Kosten? Die20.Gesellschafterversammlungdergematikhatam13.Oktober2008beschlossen, einekonzeptionellebewertungderforderungzurdurchführung technik-undergebnisoffenertestsvonspeichermedieninderhandvonversichertenalsalternativezuserverbasierterspeicherung durchzuführen.eine zentraledatenhaltungimsinneeineseinzigenzentralenservers (oderserverparks)fürmedizinischedatenistimübrigenniefestgelegtworden;vielmehr wareinedezentraledatenhaltungimgesamtkonzeptimmerenthalten.darüber hinausbleibtfestzuhalten,dassdiebundesregierungkeinefachaufsichtüber diegematikhat.einerechtlicheprüfunghatergeben,dassderbeschlussnicht zu beanstanden ist. 19.WiesollnachKenntnisderBundesregierungangesichtsdesbevorstehendenRolloutsdereGKdieErgebnisoffenheitderTestsvondezentralen Speicherlösungen sichergestellt werden? DietechnischenKonzeptederelektronischenGesundheitskarteundderTelematikinfrastrukturlassengrundsätzlichdezentraleundzentraleSpeicherlösungenzu (sieheantwortenzufragen17und18).einekonkreteumsetzungjeder Speicherlösungsetztallerdingsvoraus,dassdasgesetzlichgeregeltehohe Niveau an Datenschutz und Datensicherheit umfassend gewährleistet ist. 20.WelcheVorhabenwurdennachKenntnisderBundesregierungaufdem IT-GipfelbezüglichdereGKvereinbart,etwainderArbeitsgruppe ehealthunterbeteiligungeinesstaatssekretärsdesbundesministeriums für Gesundheit? DieArbeitsgruppe7 Informations-undKommunikationstechnologien (IKT) undgesundheit hatam20.november2008imrahmendes3.it-gipfelsein vonihrinauftraggegebenesgutachtenveröffentlicht,indemumsetzungsempfehlungenfürdienutzungvonmehrwertanwendungenaufbasisdergemäß 291aSGBVaufgebautenTelematikinfrastrukturgegebenwurden.Auf GrundlagederEmpfehlungendesGutachtenswirdeinearbeitsfähigeStruktur gebildet,diedaszielverfolgt,inzusammenarbeitvonvertreternderselbstverwaltungundanbieternmöglicherdienstleistungendierealisierungvonmehrwertdiensten in einem abgestimmten Prozess zu entwickeln.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WannwirddiegenannteArbeitsgruppeihreErgebnissederÖffentlichkeit vorstellen? Siehe Antwort zu Frage a)WelchesogenanntenMehrwertdienste,dieaufderTelematikinfrastrukturdereGKaufsetzen,sindausSichtderBundesregierungdenkbar? DasSpektrumdermöglichenMehrwertdienstereichtvonderAblösungpapierbasierterKommunikationsprozessezwischendenBeteiligtenderSelbstverwaltung,dieeinennachhaltigenBeitragfürdenAbbauvonAufwändenadministrativerProzesseleistenkann,biszurRealisierungmittelsIKT-gestützternachhaltigerBetreuungsformenfürakutundchronischerkranktePersonenundzur IntegrationvonwissensbasiertenDiagnose-undTherapieunterstützungssystemen für Leistungserbringer und Patienten. b)welchemehrwertdienstesindnachkenntnisderbundesregierungin der konkreten Entwicklung? MehrwertdienstewerdenvondendiejeweiligenDienstetragendenOrganisationengegenwärtigentwickeltundvondiesenimRahmendesweiterenAufbausderTelematik-PlattforminAbstimmungzwischendiesenBeteiligten realisiert. c) Welche Firmen sind daran beteiligt? AussagenübereineBeteiligungeinzelnerFirmensinddurchdiesieanbietendenOrganisationenderSelbstverwaltungdannmöglich,wenndieinderEntwicklung befindlichen Mehrwertdienste umgesetzt werden. 23.WiebewertetdieBundesregierungindiesemZusammenhangdenWechsel desgematik-geschäftsführersdirkdreeszurfirmageteg,woerdieentwicklungvonkommerziellenmehrwertdienstenalsseinehauptaufgabe betrachtet (PresseerklärungderInterComponentWareAGvom15.Juli 2008)? DieBundesregierungbewertetnichtdieberuflicheVeränderungeinesGeschäftsführers einer Organisation der Selbstverwaltung. 24.WiebewertetdieBundesregierungdiezukünftigenPerspektivenvon MehrwertanwendungenfürdieGesundheitsversorgungderBevölkerung, etwaimhinblickaufeineverbesserteversorgungältererodersozial schwacher Menschen? BereitsmitderNutzungderAnwendungengemäß 291aSGBVkanndie WirtschaftlichkeitundQualitätderVersorgungdeutlicherhöhtwerden.Die sichimzugedesaufbausdertelematikinfrastrukturdabeirealisiertetechnologischeplattformbietetdiegrundlage,geeigneteservicesunddienstleistungen fürpatientenanzubieten,vondeneninsbesonderepersonenprofitierenkönnen, die einen höheren Bedarf an nachhaltiger medizinischer Betreuung haben.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 25.WiekönnenMehrwertanwendungenzurRefinanzierungderKostender Telematikinfrastruktur beitragen? DieNutzungderTelematikinfrastrukturfürMehrwertanwendungenbietetaus denjeweiligenmehrwertanwendungenselbstqualitativeundwirtschaftliche Nutzenpotentiale.AussagenüberweitergehendewirtschaftlicheEffektekönnen belastbarerstdanngetroffenwerden,wennentsprechendemehrwertdienste etabliert wurden. 26.a)KanndieBundesregierungdieMeldungdesVerbandsderNiedergelassenenÄrzteDeutschlandse.V (NAV-Virchow-Bund)bestätigen,wonachimkommendenJahr660Mio.EuroalleinausdemGesundheitsfonds für die Einführung der egk eingesetzt werden sollen? ImZusammenhangmitdenAusgabeplanungenderKrankenkassenfürdasJahr 2009habendieKrankenkassenaufBasisdergeltendenFinanzierungsregelungendargelegt,dasssiefürdieAusstattungderÄrzte,ZahnärzteundKrankenhäusermitzukunftsfähigenKartenterminalssowiedieAusgabederelektronischenGesundheitskartendurchdieKrankenkassenanihreVersicherteneinschließlichderLichtbildbeschaffungundAnschreibensowiederAufwändefür diegematikeinengesamtbetragvonrd.655mio.euroeinplanen.dieserbetragwurdeauchindieschätzungdesab1.januar2009geltendeneinheitlichen allgemeinen Beitragssatzes einbezogen. b)wennja,welchespezifischenkostensollenmitdiesembetragabgedeckt werden? Siehe Antwort zu Frage 26a. 27.a)KanndieBundesregierungdieMeldungbestätigen,dassderHaushalt dergematikimjahr2009um30prozentauf85mio.euronettosteigen soll? DerAusgabenhaushaltsteigtvon Euroauf Euro,also um weniger als 30 Prozent. b) Wenn ja, wofür wird dieser Zuwachs vorrangig eingesetzt? EshandeltsichinsbesondereumdieProjekteAccounting/Billing,Mehrwertdienste,eGKGeneration2unddieFortführungdesProjektese-Arztbriefsowie Ausgaben im Rahmen der Testmaßnahmen. 28.AufwelcheSummebelaufensichnachPlanungderBundesregierungdie GesamtkostendereGK-EinführungimJahr2009fürVersicherte,Leistungserbringer und die staatlichen Haushalte? DadieZuständigkeitfürdieEinführungderelektronischenGesundheitskarte unddenaufbaudertelematikinfrastrukturbeiderselbstverwaltungliegt,ergeben sich die Angaben aus der Antwort zu Frage 26a.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ WelcheKenntnishatdieBundesregierungvondemFeldversuchder KrankenkasseKnappschaft-Bahn-SeemiteinerelektronischenPatientenakte (epa) im prosper -Netzwerk? 30.AbwannundinwelchemUmfangwerdennachKenntnisderBundesregierungim prosper -NetzwerkPatientenaktengemäß 291adesFünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) angelegt? 31.InwelcherFormwerdennachKenntnisderBundesregierungdortdie Datenschutzvorgabennach 291SGBVumgesetzt,beispielsweisebei der Verschlüsselung und den Zugriffsrechten? 32.a)KanndieBundesregierungbestätigen,dassindiesemFeldversuch sämtlichemedizinischedatenüberdiagnosen,medikationen,befunde,therapieempfehlungenalsauchlabordaten inderepagespeichertwerden (lautselbstdarstellungaufder prosper -Internet- seitewww.prosper-netz.de/fileadmin/formulare/prosper- Elektronische_ Patientenakte.pdf )? b)wennja,wieistdiefreiwilligkeitbeiderdatenerhebunginbezugauf dieinfomationelleselbstbestimmungdespatientenindiesemversuch einer epa gesichert? 33.WieschätztdieBundesregierungdiefüreineSpeicherungderePAgenutztenServerdesBranchennetzwerksGesundheitswesen (BNGW)im Hinblick auf Datensicherheit und Störungsfreiheit ein? 34.InwieweitkönnendieseDatenauchanderenNutzernaußerhalbdes prosper -Verbundeszugänglichgemachtwerden,etwawennPatienten andere Ärzte als die des Verbundes aufsuchen? 35.InwieweitkönnendieDatenderePAauchfürAbrechnungszweckeverwendet werden? 36.InwieweithatdiesesProjektderKnappschaft-Bahn-SeeVorbildwirkung für die bundesweite egk-infrastruktur? 37.a)PlantdieBundesregierungeineAuswertungdiesesVersuchsder Knappschaft-Bahn-See? b)wennja,wann,inwelcherform,undmitwelchemzugangfürdie Öffentlichkeit? DerFeldversuchderKrankenkasseKnappschaftBahn-SeemiteinerelektronischenPatientenaktewirdnichtimZusammenhangmitdemProjektelektronischeGesundheitskartenach 291aSGBVdurchgeführt.Soweitdabeivon derknappschaftbahn-seekenntnissegewonnenwerden,diefürdasvonder SelbstverwaltunggeführteProjektEinführungderelektronischenGesundheitskarterelevantsind,gehtdieBundesregierungdavonaus,dassdieKnappschaft Bahn-SeedieseErkenntnisseüberdensieindergematikvertretenenSpitzenverbandBundindieArbeitenzurEinführungderelektronischenGesundheitskarte einbringen wird.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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