Senatorin für Finanzen 25. Februar 2009 Herr Block Vorlage für die Sitzung des Senats am 3. März 2009

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1 Senatorin für Finanzen 25. Februar 2009 Herr Block Vorlage für die Sitzung des Senats am 3. März 2009 Abrechnung der Produktplanhaushalte 2008 A. Problem Zum Jahresabschluss 2008 ist die Übertragung von Ausgaberesten, die Bildung von Rücklagen aus Mehreinnahmen, nicht übertragbaren Personalausgaben sowie investiven Ausgaben vorzunehmen. Die Übertragbarkeit von Ausgaberesten ist entweder im Haushaltsgesetz oder durch einen im Haushaltsplan angebrachten Haushaltsvermerk bestimmt. Die Bildung von Rücklagen bedarf der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses (vgl. 8 der Haushaltsgesetze Land und Stadtgemeinde). Die Ressorts haben auf Basis des Abschlusses des 13. Abrechnungsmonats 2008 (16. Januar 2009) die Feststellungen zur Höhe ihrer rücklagefähigen Beträge und Ausgabereste in Abstimmung mit der Senatorin für Finanzen unter Berücksichtigung aktuell erfolgter bzw. bekannter Veränderungen im 14. Abrechnungsmonat 2008 getroffen. Im Einzelfall kann es aufgrund noch durchzuführender Buchungen im 14. Abrechnungsmonat zu weiteren geringfügigen Veränderungen dieser Feststellungen bzw. der Beschlussempfehlung kommen. Die Senatorin für Finanzen wird ggf. erforderliche Veränderungen in Abstimmung mit dem betroffenen Ressort berücksichtigen. Ausgabereste sowie Rücklagen werden im Sinne des 8 des Haushaltsgesetzes (Land und Stadt) grundsätzlich nur gebildet, sofern diese nicht zum Ausgleich von Mindereinnahmen, Mehrausgaben an anderer Stelle oder zur Erwirtschaftung von veranschlagten Minderausgaben heranzuziehen sind. Haushaltsüberschreitungen (einzelfall- bzw. deckungskreisbezogen) sind rechnerisch durch entsprechende Reduzierungen an anderer Stelle auszugleichen. Insofern bleibt die haushaltsrechtliche Beurteilung dieser Überschreitung von diesem rechnerischen Ausgleich unberührt. Bei der Feststellung der Reste, der rücklagefähigen Beträge und im Einzelfall der Verlustvorträge ist der Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2008 zum Lösungskonzept der Budgetrisiken zu berücksichtigen: Danach ist in den Produktplänen 07 Inneres, 11 Justiz und Verfassung, 21 Bildung, 41 Jugend und Soziales und 96 IT-Ausgaben eine Reste-/Rücklagenbildung nur eingeschränkt zulässig. Deckungsmittel sollten im Rahmen des Ausgleichskonzepts max. in Höhe der tatsächlich festgestellten Mehrbedarfe zur Verfügung gestellt werden. Der Mehrbedarf sollte im Rahmen der Abrechnung der Produktplanhaushalte anhand der IST-Daten sowie Mengengerüsten etc. festgestellt werden. Personalminderausgaben in den Produktplänen 07 Inneres, 11 Justiz und Verfassung, 41 Jugend und Soziales sowie 51 Gesundheit werden mit Ausnahme zweckgebundener Drittmittel nicht als

2 Seite 2 Ausgaberest übertragen bzw. einer Rücklage zugeführt. Für die seinerzeit erwarteten Budgetrisiken aus Mindereinnahmen sollte unter Berücksichtigung der Einnahmen des Gesamthaushalts im Rahmen der Abrechnung der Produktplanhaushalte eine Lösung vorgeschlagen werden. Die Übertragung von Ausgaberesten und die Bildung von Rücklagen erhöhen den zur Verfügung stehenden Mittelrahmen für Ausgaben im Folgejahr. Bei Inanspruchnahme der Ausgabereste bzw. Rücklagen können - ohne entsprechende Gegensteuerung - die geplanten (veranschlagten) Primärausgaben im Haushaltsvollzug 2009 nicht eingehalten werden. Zudem erhöht eine Inanspruchnahme über die Summe der Haushaltsanschläge 2009 hinaus die Kreditaufnahme, was wiederum zu einer Verschlechterung des Primärsaldos führt. Insoweit wird auch für das Haushaltsjahr wie für das Vorjahr - eine Steuerung des Liquiditätsabflusses (unter besonderer Berücksichtigung des Konjunkturpakets II) erforderlich. B. Lösung 1. Abrechnung der Produktplanhaushalte 2008 Die Ausgabereste sowie rücklagefähigen Beträge wurden in Abstimmung mit der Senatorin für Finanzen von den Ressorts ermittelt. In Einzelfällen wurden Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben in einem Haushalt durch entsprechende Verminderung von Mehreinnahmen, Ausgaberesten oder rücklagefähigen Beträgen im anderen Haushalt unter Wahrung der Vermögenspositionen der jeweiligen Gebietskörperschaft ausgeglichen. 1.1 Einzelergebnisse Zu den Produktplänen im Einzelnen bestehen folgende Anmerkungen: Produktplan 03 Senatskanzlei Zum Ausgleich der Personalmehrausgaben im Landeshaushalt wurden rücklagefähige Mehreinnahmen sowie Personalausgaben im städtischen Haushalt in Höhe von 257,8 Tsd. gestrichen. Produktplan 06 Datenschutz und Informationsfreiheit Zum rechnerischen Ausgleich der im Bereich der konsumtiven Ausgaben festgestellten Überschreitungen in Höhe von 13,5 Tsd. wurden rücklagefähige Mehreinnahmen, Personalausgaben und in geringfügigem Umfang rücklagefähige investive Minderausgaben gestrichen. Produktplan 07 Inneres In der Produktgruppe Verkehrsüberwachung/Ordnungswidrigkeiten sind Mindereinnahmen in Höhe von rd Tsd. entstanden, die nach Darstellung des Ressorts auf geringeren Fallzahlen bei der Polizei (ca Verwarnungen weniger als 2007) und der Verkehrsüberwachung durch das Stadtamt (ca Verwarnungen weniger als 2007) beruhen. Ursächlich für die niedrigeren Fallzahlen

3 Seite 3 der Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr sind dabei das geänderte Parkverhalten und Änderungen der Beschilderungen durch das Amt für Straßen und Verkehr, wodurch sich die Überwachungsmöglichkeiten reduziert haben. Weitere erhebliche Mindereinnahmen (rd Tsd. ) gegenüber dem Haushaltssoll sind im Bereich des Rettungsdienstes entstanden. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts bestimmte Einsätze nicht mehr abgerechnet werden können und andererseits aus gebührenrechtlichen Gründen aufgrund der Gewinnsituation in Vorjahren niedrigere Entgelte in diesem Haushaltsjahr kalkuliert werden mussten. Im Übrigen sind rückläufige Einsatzzahlen zu verzeichnen. Investive Mehreinnahmen in Höhe von rd. 146 Tsd., die im Wesentlichen aus dem Verkauf von Rettungsdienstfahrzeugen resultieren, wurden zum Teilausgleich der konsumtiven Mindereinnahmen herangezogen. Gegenüber den im Halbjahrescontrolling 2008 prognostizierten Mindereinnahmen (4.293 Tsd. ) erreichen die tatsächlichen Mindereinnahmen nach Saldierung mit den investiven Mehreinnahmen nunmehr ein Volumen von rd Tsd.. Dieses schlechtere Ergebnis beruht nach Darstellung des Ressorts u. a. auf einem zu verzeichnenden starken Rückgang bei den Kfz-Zulassungen (infolge der Konjunkturkrise). Das Mittelvolumen im Bereich der konsumtiven Ausgaben wurde unterjährig im Rahmen des Konzeptes zur Lösung der Budgetrisiken unter Berücksichtigung von Deckungsmitteln in Höhe von Tsd. aus in diesem Haushaltsjahr nicht benötigten Digitalfunkmitteln, Zinsminderausgaben in Höhe von 230 Tsd. sowie Mittel aus dem Risikofonds in Höhe von 1.340,0 Tsd. um insgesamt Tsd. aufgestockt. Zum Jahresende haben sich konsumtive Minderausgaben in Höhe von 1.317,5 Tsd. ergeben, die mit Ausnahme eines Betrages in Höhe von 407,4 Tsd. vollständig vom Ressort gestrichen wurden. Bei dem Betrag in Höhe von 407,4 Tsd. handelt es sich um zweckgebundene Drittmittel des Projekts OSCI-X-meld, die als Ausgaberest übertragen werden sollen. Ein geringfügiger Betrag ist zugunsten eines rechnerischen Ausgleichs einer Überschreitung bei Verrechnungsausgaben eingesetzt worden. Insofern sind vom Ressort konsumtive Ausgabereste in Höhe von rd. 910,0 Tsd. gestrichen worden. Das Ressort hat insgesamt Minderausgaben bei übertragbaren Personalausgaben (158,2 Tsd. ), konsumtive Ausgabereste (910,0 Tsd. ), Zins- bzw. Tilgungsminderausgaben (3 Tsd. ) und rücklagefähige investive Minderausgaben (30,4 Tsd. ) sowohl aus dem Landeshaushalt als auch aus dem städtischen Haushalt (insgesamt in Höhe von 1.101,6 Tsd. ) zum teilweisen Ausgleich der im städtischen Haushalt entstandenen Mindereinnahmen eingesetzt. Nach Teilausgleich verbleibende Mindereinnahmen in Höhe von rd Tsd. sind als Verlust vorzutragen, so dass der bestehende Verlustvortrag in Höhe von Tsd. auf nunmehr Tsd. zu erhöhen wäre. Da das Ressort bereits unterjährig auf die Mindereinnahmen im Produktplan im Rahmen des Controllings des Produktgruppenhaushalts hingewiesen hat und diese Bestandteil des Ausgleichskonzepts der Budgetrisiken waren, schlägt die Senatorin

4 Seite 4 für Finanzen vor, auf die Bildung eines Verlustvortrags zu verzichten. Die Finanzierung dieser Mindereinnahmen ist aufgrund der erheblichen Mehreinnahmen im Gesamthaushalt (vgl. vorläufiger Jahresbericht zum Zentralen Finanzcontrolling 2008) gewährleistet. Produktplan 08 Gleichberechtigung der Frau Das Ressort beantragt, altersteilzeitbedingte Personalminderausgaben in Höhe von 41,3 Tsd. der Altersteilzeitrücklage zuzuführen. Produktplan 11 Justiz Im Produktplan sind Mindereinnahmen - überwiegend bei Geldstrafen und Gerichtsgebühren - in Höhe von Tsd. zu verzeichnen. Diese Einnahmen sind - wie bereits im Rahmen des Controllings des Produktgruppenhaushalts dargestellt - kaum steuerbar und schwer zu prognostizieren. Das Ressort verweist z.b. auf den Umstand, dass sich ein Zusammenhang zu den Eingangs- und Erledigungszahlen der Gerichte nur bedingt herstellen lässt, da die Höhe der Gerichtskosten auch vom jeweiligen Streitwert abhängig ist. Zum Teil übersteigen die Einnahmen daher trotz niedrigerer Verfahrenszahlen die Sollvorgaben. Umgekehrt werden Sollvorgaben lt. Fachressort nicht erreicht, obwohl die Verfahrenszahlen die Planungen überschreiten. Beispielhaft verweist das Ressort auf die Einnahmeentwicklung des Landgerichtes: Diese sind in 2008 um rd. 900 Tsd. bzw. 14 % zurückgegangen. Rd. 2/3 des Einnahmerückganges sind danach den Erlösen aus Kostenstemplerverkäufen zuzuordnen. Das Gesamtaufkommen des Landgerichts bei den Erlösen aus Kostenstemplern wird durch einen Abnehmer dominiert, der allein in 2008 rd. 21 % oder rd. 500 Tsd. weniger Kostenstempler abgefordert hat als in Das konsumtive Ausgabebudget des Ressorts wurde im Rahmen des Konzepts zur Lösung der Budgetrisiken um rd Tsd. aufgestockt. Zum Jahresende sind Minderausgaben im Bereich der übertragbaren Personal- und konsumtiven Ausgaben in Höhe von 675 Tsd. festzustellen. Davon ist noch ein geringfügiger Betrag in Höhe von rd. 7 Tsd. abzusetzen, um im Produktplan 96 IT-Ausgaben geleistete Mehrausgaben auszugleichen. Die tatsächliche Ausgabenentwicklung ist insgesamt geringfügig hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben, obwohl einzelne Ausgabenarten wie insbesondere die Ausgaben für Pflichtverteidiger und Sachverständige zwar erneut angestiegen sind. Das Ressort beantragt die Übertragung von Ausgaberesten aus jeweils zweckgebundenen Drittmitteln in Höhe von 50 Tsd. bei den Personalausgaben und in Höhe von 51 Tsd. bei den konsumtiven Sachausgaben, da diese Mittel zur Finanzierung laufender Projekte benötigt werden. Im Saldo können daher die Mindereinnahmen (1.139 Tsd. ) nur in Höhe von 566,5 Tsd. durch Kürzung von Ausgaberesten ausgeglichen werden. Es verbleiben somit nicht ausgeglichene Mindereinnahmen in Höhe von 571,6 Mio., die grundsätzlich als Verlust vorzutragen wären. Die Senatorin für Finanzen schlägt - analog zum Verfahrensvorschlag zum Produktplan 07 Inneres - vor, auf die Bildung eines Verlustvortrags zu verzichten.

5 Seite 5 Bei den Investitionen sind rücklagefähige Ausgabereste in Höhe von 1.401,9 Tsd. zu verzeichnen. Das Ressort beantragt, die auf verschiedenen Maßnahme- Haushaltsstellen des Produktplans festgestellten Investitionsreste ausschließlich für die Sanierung der Justizvollzugsanstalt zusammen zu fassen. Eine solche Zusammenfassung der Ausgabereste besitzt nachbewilligungsähnlichen Charakter, so dass eine Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses erforderlich ist. Die Senatorin für Finanzen hat keine Bedenken. Produktplan 12 Sport Ausgabereste bei den Personal-, konsumtiven und investiven Ausgaben in einer Gesamthöhe von 68,9 Tsd. werden zum Teilausgleich des bestehenden Verlustvortrages in Höhe von rd. 841,9 Tsd. verwendet. Damit reduziert sich der bestehende Verlustvortrag auf nunmehr rd. 773,0 Tsd.. Produktplan 21 Bildung Zum Ausgleich der im Wesentlichen in den Bereichen Benutzungsentgelte für Schulräume sowie Kosterstattung für Umschulungsmaßnahmen festgestellten Mindereinnahmen in einer Gesamthöhe von ,45 beabsichtigt das Ressort, die allgemeine Budgetrücklage heranzuziehen. Produktplan 24 Hochschulen und Forschung Die im Produktplan 71 Wirtschaft (EU-Zahlstelle) verzeichneten EFRE- Mindereinnahmen, die aus dem Abrechnungsverfahren mit der EU resultieren, sind anteilig dem Produktplan Hochschulen und Forschung zuzurechnen. Insofern ist für diesen Produktplan ein Verlust in Höhe von 2.250,0 Tsd. vorzutragen (vgl. Ausführungen zu PPL 71 Wirtschaft). Über die gesamte Laufzeit des Programms werden sich die festgestellten Mindereinnahmen durch entsprechende Mehreinnahmen ausgleichen. Bei den konsumtiven Ausgaberesten beabsichtigt das Ressort eine Mittelverlagerung zwischen zwei Deckungskreisen in Höhe von 965 Tsd.. Dieser nachbewilligungsähnliche Vorgang bedarf der parlamentarischen Zustimmung. Das Ressort begründet diese Mittelverlagerung wie folgt: MPG: Zweiter Bauabschnitt des Max-Planck Instituts für marine Mikrobiologie (MPI) Das Gebäude der MPI wurde 1996 erstellt und wird in einem zweiten Bauabschnitt um zusätzliche Laboratorien und Theorieflächen sowie um ein neues Kurslaboratorium und einen Hörsaal erweitert. Die Gesamtkosten betragen ca. 6,6 Mio.. Dem Erweiterungsbau hat die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung zugestimmt, für den das Land Bremen den Sitzlandanteil von 25 % zu tragen hat. Die Zuwendungen an die MPG erhöhen sich dadurch für 2008 und 2009 um jeweils 535 Tsd.. DFG: Exzellenzinitiative Bremen hat im Exzellenzwettbewerb drei Anträge, zwei Graduiertenschulen und ein Exzellenzcluster, gewonnen. Die Höhe der bremischen Kofinanzierung beträgt 25 % und wird in 2009 bei insgesamt 1.062,5 Tsd. liegen. Zur Abdeckung der nach Berechnung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu leistenden Zuwendungen sind zusätzliche Mittel in Höhe von 430 Tsd. erforderlich.

6 Seite 6 Die Senatorin für Finanzen erhebt gegen die beabsichtigte Mittelverlagerung keine Bedenken. Produktplan 31 Arbeit Schwerpunkt bei der Abrechnung des Produktplanhaushalts sind die EU geförderten Programmmittel. Über die gesamte Laufzeit des Programms werden sich die festgestellten Mindereinnahmen durch entsprechende Mehreinnahmen ausgleichen. ESF-Programme Aus der alten Förderphase resultierende Mehreinnahmen in Höhe von ,8 Tsd. sowie Verrechnungsmehreinnahmen von der EU-Zahlstelle des PPL 71 Wirtschaft in Höhe von 1.375,1 Tsd. sollen zum Ausgleich des bestehenden Verlustvortrages (23.893,9 Tsd. ) herangezogen werden. Aus der neuen Förderphase ergeben sich zwar Mindereinnahmen in Höhe von ,3 Tsd., die allerdings in Höhe von 2.021,1 Tsd. durch Auflösung der im Haushaltsjahr 2007 gebildeten Sonderrücklage aus einer Vorschusszahlung der EU teilweise aufgefangen werden können. Für die neue Förderphase ist somit ein Verlust in Höhe von ,2 Tsd. vorzutragen. Der insgesamt bestehende Verlustvortrag des Produktplans erhöht sich im Saldo um 856,3 Tsd.. EFRE-Programm Die im Produktplan 71 Wirtschaft (EU-Zahlstelle) verzeichneten EFRE- Mindereinnahmen, die aus dem Abrechnungsverfahren mit der EU resultieren, sind anteilig dem Produktplan Arbeit zuzurechnen. Insofern ist für diesen Produktplan ein Verlust in Höhe von 2.211,4 Tsd. vorzutragen (vgl. Ausführungen zu PPL 71 Wirtschaft). Insgesamt ist daher EU-abrechnungsbedingt ein Verlust in Höhe von 3.067,7 Tsd. vorzutragen. Im Übrigen sind im Produktplan noch diverse Buchungen zum Ausgleich der gesondert abzurechnenden Ausgleichsabgaben und der Maßnahmen in der Kriegsopferfürsorge vorzunehmen. Das Ressort beabsichtigt, Minderausgaben des Kapitels 0304 Ausgleichsabgaben in Höhe von 1.833,9 Tsd. der für diesen Zweck gebildeten Sonderrücklage zuzuführen. In den Kapiteln 0307 und 3307 Kriegsopferfürsorge, Leistungen nach dem BVG, SVG, ZDG und OEG ergibt sich im Saldo ebenfalls eine Minderausgabe, die in Höhe von 96,8 Tsd. der entsprechenden Sonderrücklage zugeführt werden soll. Produktplan 41 Jugend und Soziales Das Ergebnis des Produktplans ist zu differenzieren: Für den Bereich der Sozialleistungen wurde im Rahmen der Controllingberichte Produktgruppenhaushalt bereits dargestellt, dass die veranschlagten Einnahmen nicht erreicht werden können. Das Ressort ging bei seiner dem Senat am 28. Oktober 2008 vorgelegten Prognose von Mindereinnahmen in Höhe von rd ,0 Tsd. aus. Unter Berücksichtigung geringfügig gestrichener Ausgabereste (rd. 34,3 Tsd. ) sind nach Abschluss des 13. Abrechnungsmonats tatsächlich Mindereinnahmen in Höhe von ,7 Tsd. zu verzeichnen, die als Verlust vorzutragen wären.

7 Seite 7 Die Senatorin für Finanzen schlägt - analog zum Verfahrensvorschlag zum Produktplan 07 Inneres - vor, auf die Bildung eines Verlustvortrags zu verzichten. Im Ressorthaushalt sind bereits im Controlling erwartete Mindereinnahmen in einer Gesamthöhe von rd ,1 Tsd., die im KTH-Bereich (826,0 Tsd. ) und aus den Abgabeanteilen aus Glücksspielen (728,1 Tsd. ) resultieren, durch Restestreichung bei den konsumtiven und investiven Ausgaben vollständig ausgeglichen worden. Es sollen lediglich zweckgebundene Minderausgaben, die insgesamt rd. 62,0 Tsd. betragen, übertragen werden. Geringfügige nicht übertragbare Personalminderausgaben sind im Sinne des Beschlusses des Senats vom 28. Oktober 2008 gestrichen worden. Produktplan 51 Gesundheit Zum Ausgleich der Mindereinnahmen im städtischen Haushalt wurden rücklagefähige Mehreinnahmen im Landeshaushalt in Höhe von 146,6 Tsd. gestrichen. Die Senatorin für Finanzen stimmt der Rücklagenbildung bei den Personalausgaben in Höhe von 5,0 Tsd. zu, da es sich um zweckbestimmte Mittel handelt. Produktplan 68 Umwelt, Bau, Verkehr, Europa Die im Produktplan 71 Wirtschaft (EU-Zahlstelle) verzeichneten EFRE- Mindereinnahmen, die aus dem Abrechnungsverfahren mit der EU resultieren, sind anteilig dem Produktplan Umwelt, Bau, Verkehr und Europa zuzurechnen. Insofern ist für diesen Produktplan ein Verlust in Höhe von 2.985,0 Tsd. vorzutragen (vgl. Ausführungen zu PPL 71 Wirtschaft). Über die gesamte Laufzeit des Programms werden sich die festgestellten Mindereinnahmen durch entsprechende Mehreinnahmen ausgleichen. Eine festgestellte geringfügige Minderausgabe im Kapitel 0628 Abwasserabgabe ist aufgrund der haushaltsrechtlichen Konstruktion der entsprechenden Sonderrücklage zuzuführen. Im Übrigen beabsichtigt das Ressort, einen gegenüber dem Abrechnungsergebnis zum 13. Monat 2008 um 1.463,0 Tsd. höheren Betrag der investiven Budgetrücklage zuzuführen. Dies resultiert aus einer notwendigen Korrektur der Abrechnung der Produktplanhaushalte 2007, da im Rahmen der Auflösung des Anschlussinvestitionsprogramms zu geringe investive Ausgabereste gebildet wurden. Der Ausgleich dieser höheren Rücklagenbildung wird durch den Produktplan 71 Wirtschaft vorgenommen (vgl. Ausführungen zu PPL 71 Wirtschaft). Produktplan 71 Wirtschaft Der Senator für Wirtschaft und Häfen nimmt zentral für die bremischen Dienststellen die Zahlungsabwicklung der EFRE-Programme mit der EU vor. Seit dem Haushaltsjahr 2008 werden die Einnahmen zentral im Produktplan 71 Wirtschaft veranschlagt. Die Ausgaben für die konkreten Maßnahmen werden in den jeweiligen Bedarfsressorts veranschlagt. Für das neue EFRE-Förderprogramm sind Mindereinnahmen in einer Gesamthöhe von rd ,2 Tsd. entstanden, die durch

8 Seite 8 Auflösung der in 2007 aus einer Vorfinanzierung der EU gebildeten Rücklage in Höhe von 1.790,1 Tsd. teilweise ausgeglichen werden kann. Die danach verbleibende Mindereinnahme in Höhe von rd ,1 Tsd. soll in den jeweiligen Bedarfsressorts als Verlust vorgetragen werden. Über die gesamte Laufzeit des Programms werden sich die festgestellten Mindereinnahmen durch entsprechende Mehreinnahmen ausgleichen. Der Verlustvortrag ist wie folgt aufzuteilen: Produktplan 24 Hochschulen und Forschung 2.250,0 Tsd. Produktplan 31 Arbeit 2.211,4 Tsd. Produktplan 68 Umwelt, Bau, Verkehr, Europa 2.985,0 Tsd. Produktplan 71 Wirtschaft (nach Heranziehung der Rücklage) 1.729,7 Tsd. INSGESAMT 9.176,1 Tsd. Aus alten EU-Programmen (Ziel2), die im Produktplan 71 Wirtschaft veranschlagt sind, resultieren Mindereinnahmen in Höhe von 778,1 Tsd., die den bestehenden Verlustvortrag erhöhen. Im Übrigen beabsichtigt das Ressort, einen Betrag in Höhe von 1.463,0 Tsd. aus der allgemeinen Budgetrücklage zu entnehmen zum Ausgleich der im Produktplan 68 Umwelt, Bau, Verkehr und Europa gebildeten höheren investiven Ausgabereste (vgl. Ausführungen zu PPL 68). Produktplan 91 Finanzen/Personal Es ist beabsichtigt, für die Mitfinanzierung dringend erforderlicher Sanierungsinvestitionen am Dienstgebäude der Performa Nord (Kostenvolumen: rd. 3,4 Mio. ) der investiven Rücklage des Produktplans 91 Finanzen/Personal einen Betrag in Höhe von 1,25 Mio. aus Mehreinnahmen sowie investiven Ausgaberesten des Produktplans 92 Allgemeine Finanzen zuzuführen. Mit der zweckgebundenen Bereitstellung dieses Betrages an die Performa Nord im Haushaltsjahr 2009 für Sanierungsinvestitionen werden zugleich (einvernehmlich mit der Performa Nord) die bilanzierten Forderungen der Performa Nord gegenüber der Freien Hansestadt Bremen erfüllt. Dieser nachbewilligungsähnliche Vorgang bedarf der parlamentarischen Zustimmung. Produktplan 92 Allgemeine Finanzen Die im Haushalt 2008 veranschlagten Gewinne aus Beteiligungen an sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen wurden wegen der guten Einnahmesituation im Gesamthaushalt, aber auch um der BIG die Nutzung der entsprechenden Liquidität zu ermöglichen, in Höhe von 5.724,6 Tsd. nicht realisiert. Durch Verzicht auf konsumtive Mehreinnahmen an anderer Stelle des Produktplans in Höhe von 436,4 reduziert sich die Mindereinnahme auf 5.288,2 Tsd.. Ein Verlust soll nicht vorgetragen werden, da dieser Betrag im Jahr 2009 vereinnahmt werden kann. Im Rahmen des Konzepts zur Lösung der Budgetrisiken 2008 ist u. a. aus den globalen Risikovorsorgemitteln ein Betrag in Höhe von 1.676,5 Tsd. zur Verfügung gestellt worden für die Bereitstellung der Anreizmittel des Vermieter-/Mieter-Modells. Für die Gewährung von Anreizen standen neben den Haushaltsanschlägen (314,6 Tsd. ) und Haushaltsresten aus 2007 (158,2 ) insgesamt rd ,2 Tsd.

9 Seite 9 zur Verfügung. Tatsächlich in Anspruch genommen wurde ein Betrag in Höhe von 1.945,8 Tsd., so dass Ausgabereste in Höhe von rd. 203,3 Tsd. entstanden sind. Diese Ausgabereste wären - im Sinne des Beschlusses des Senats vom 28. Oktober zu streichen. Da die Haushaltsanschläge 2009 und die in der Risikovorsorge veranschlagten Mittel für Anreizzahlungen voraussichtlich nicht auskömmlich sein werden, wird dennoch eine Übertragung der Ausgabereste beantragt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass auf Rücklagenzuführungen bzw. Resteübertragungen in Höhe von rd. 560,6 Tsd. verzichtet wurde. Bei den Personalausgaben sind rd. 4,7 Mio. Minderausgaben zu verzeichnen. 2 Mio. resultieren aus zweckgebundenen Minderausgaben sowie Vorjahresresten bei den Nachversicherungen. 2,7 Mio. sind weitere Minderausgaben des Haushaltsvollzugs. Darüber hinaus wurden im Produktplan in 2008 rd. 3 Mio. des Personalanschlags gesperrt, um die Folgekosten der Besoldungs- und Versorgungserhöhung zum in 2009 finanzieren zu können. Insgesamt betragen die Personalminderausgaben des Produktplans damit rd. 7,7 Mio. Euro (inkl. gesperrte Mittel). Davon werden rd. 4,8 Mio. u. a. zur Finanzierung der Folgeeffekte der Besoldungsund Versorgungserhöhung zum als Rest übertragen. Im Umfang von 2 Mio. werden zweckgebundene Reste bei den Nachversicherungen gebildet. Weitere rd. 900 Tsd. werden der Budgetrücklage zugeführt. Es ist beabsichtigt, diese Mittel der Anstalt für Immobilien Bremen als Gründungshilfe zur Finanzierung von Personalnebenkosten in 2010 / 2011 zur Verfügung zu stellen. Produktplan 93 Zentrale Finanzen Die Einnahmeerwartung bei der Spielbankabgabe konnte - wie bereits im Rahmen der Controllingberichte Produktgruppenhaushalt angekündigt - nicht realisiert werden. Insgesamt sind Mindereinnahmen in Höhe von 5.587,9 Tsd. zu verzeichnen, die allerdings durch Streichung von Ausgaberesten im Produktplan vollständig kompensiert werden. Der Sonderrücklage für Diskontkredite soll ein Betrag in Höhe von 436,25 Tsd., der aus einer Prämienzahlung für Swaptions resultiert, zugeführt werden. 1.2 Zusammenfassung der Einzelergebnisse Ausgabereste / Rücklagen Unter Berücksichtigung der Einzelanmerkungen zu den Produktplanergebnissen schlägt die Senatorin für Finanzen die Übertragung von Ausgaberesten bzw. die Bildung von Rücklagen sowie Verlustvorträgen gemäß Anlage vor. Insgesamt ergeben sich damit die nachfolgenden Ausgabereste sowie neue Rücklagen: Zuführung an allgemeine Budgetrücklagen 4.818,1 Tsd. Zuführung an die Altersteilzeitrücklage 41,3 Tsd. Übertragung von Ausgaberesten ,8 Tsd. Zuführung an investive Rücklagen ,5 Tsd. Zuführung an Sonderrücklagen 4.214,5 Tsd. INSGESAMT ,1 Tsd..

10 Seite 10 Hinzuweisen ist darauf, dass mit dieser Vorlage Rücklagenentnahmen in Höhe von 6.530,0 Tsd. vorgeschlagen werden (vgl. Ausführungen zu den Einzelergebnissen). In der nachfolgenden Tabelle ist eine detaillierte Betrachtung der genannten Veränderungen enthalten: Feststellung von Rücklagen/Resten seit dem Haushaltsjahr 2005 (ohne Sonderhaushalte; 2008 gem. Vorschlag der SF) Veränderung 2007/2008 in Tsd. % Rücklagen/Reste insgesamt , , , , ,2-6,4 allg. Budgetrücklage 1.251, , , , ,8-43,4 davon -aus Mehreinnahmen (seit 2003 ohne inv. Einn.) 434,1 451,1 721, , ,4 188,9 -aus rücklagefähigen Personalausgaben 817, , , , ,0-28,8 -aus konsumtiven AIP-Ausgaberesten , Altersteilzeitrücklage 2.256, ,9 512,3 41,3-471,1-91,9 Ausgabereste , , , , ,7 40,3 davon -aus Personalminderausgaben 1.204, , , , ,5 33,7 -aus kons. + sonst. Minderausgaben , , , , ,1 41,6 -bei Rücklagen Versorgungs-Vorsorge 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - investive Rücklagen , , , , ,0-10,6 davon -aus investiven Mehreinnahmen 0,0 29, ,1 0, ,1-100,0 -aus investiven Minderausgaben , , , , ,9 7,4 -aus investiven AIP-Minderausgaben ,8 - - Sonderrücklagen , , , , ,9-67,5 davon -Allgemeine Finanzen (aus Sozialleistungen) Rücklage Versorgungsvorsorge 1.817,3 0, sonst. Rücklagen , , , , ,9-67,5 In der Vorlage "Abrechnung 2008" vorgeschlagene Entnahmen aus Rücklagen (rd ,0 Tsd. ) sind nicht enthalten! Verlustvorträge Unter Berücksichtigung der Vorschläge in dieser Vorlage sind im Saldo aus Ausgleichen und Neufeststellungen Verluste in Höhe von ,6 Tsd. zu bilden. Feststellung von Verlustvorträgen seit dem Haushaltsjahr 2005 (ohne Sonderhaushalte; 2008 gem. Vorschlag der SF) Veränderung 2007/2008 in Tsd. % Verlustvorträge 866, , , , ,9 94,6 davon -aus Mindereinnahmen 528, , , , ,5 213,3 -aus Mehrausgaben 337,8 0,0 255,5 0,0-255,5-100,0 -Ausgleich von Verlustvorträgen , , ,1 471,3 nachrichtlich: EU-abrechnungstechnisch bedingte Feststellungen ,5 -Mindereinnahmen ,5 -Mehreinnahmen zur Deckung von Verlustvorträgen ,9 Die im Rahmen dieser Vorlage neu festgestellten Verluste resultieren insbesondere aus der Veranschlagung der Maßnahmen des neuen Förderprogramms der EU (EFRE und ESF - Förderperiode ). Eine detaillierte Übersicht der sich produktplanbezogen ergebenden Veränderungen im Bestand der Verlustvorträge

11 Seite 11 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Verlustvorträge Bestand neuer 13. Mt Veränderung Beschlussvorschl. Bestand Beträge in Tsd. Euro Sonstige 07 Inneres ,4 0, ,4 11 Justiz ,0 0, ,0 12 Sport -842,0 68,9-773,0 41 Jugend und Soziales ,6 0, ,6 Zwischensumme ,0 68, ,1 EU-abrechnungstechnisch bedingte Verlustvorträge "alte" Förderphase 31 Arbeit (ESF) , , ,0 71 Wirtschaft (EFRE/Ziel2) -770,2-778, ,3 Zwischensumme , , ,3 "neue" Förderphase 24 Hochschulen (EFRE) 0, , ,0 31 Arbeit (ESF) 0, , ,2 31 Arbeit (EFRE) 0, , ,4 68 Umwelt, Bau etc. (EFRE) 0, , ,0 71 Wirtschaft (EFRE) 0, , ,7 Zwischensumme 0, , ,3 Gesamt , , ,7 2. Auswirkungen auf den Vollzug 2009 Die Auswirkungen der mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Rücklagenzuführungen auf die bereits bestehenden Rücklagen lassen sich der nachfolgenden Übersicht entnehmen: Bestand 13. Mt Abschlussveränd Jahresanfangsbestand (JAB) 2009 nachrichtlich: JAB 2008 Tsd. allg. Budgetrücklage , , , ,5 Altersteilzeitrücklage 7.984,9 41, , ,3 investive Rücklage 3.136, , , ,0 Sonderrücklagen (ohne KV-Rücklage) , , , ,4 Ausgabereste (PA + kons.) , , ,2 "Verstärkungsmittel" insgesamt , ,1 * , ,4 * Saldo aus Zuführungen (92.764,1 Tsd. ) und Entnahmen (6.530,0 Tsd. ) Gegenüber dem Vorjahr hat sich - u. a. aufgrund der Steuerung der Primärausgaben im Haushaltsjahr der Gesamtbestand der Rücklagen und Reste geringfügig erhöht. Zwar stellt dies - bei vollständiger unterjähriger Verausgabung - ein erhebliches Risiko für die Einhaltung der geplanten Primärausgaben 2009 dar. Erfahrungsgemäß entstehen jedoch am Ende eines Haushaltsjahres wiederum Reste/Rücklagen in nicht unerheblicher Größenordnung. Im Durchschnitt wurden in der Zeit von 2000 bis 2008

12 Seite 12 jährlich jeweils rd. 121 Mio. an Resten bzw. Rücklagen gebildet (vgl. auch Zeitreihe 2005 bis 2008 in der Tabelle auf Seite 10). Dennoch ist eine Steuerung der Reste-/ Rücklageninanspruchnahme weiterhin notwendig. Die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Haushalte im Haushaltsjahr 2009 sehen - analog der Vorjahresregelung - Steuerungsmaßnahmen vor. Ziel der Steuerung ist es, zum Jahresende wiederum Ausgabereste und Rücklagen in Höhe der zu Jahresbeginn bestehenden Ausgabereste und Rücklagen festzustellen und damit einen Abbau des Reste-/Rücklagenbestands (in 2009 allerdings unter Berücksichtigung der Ausgaben im Rahmen des Konjunkturpakets II) zu vermeiden. In Anbetracht der mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Reste/Rücklagenbildung ist dieses Ziel im Haushaltsjahr 2008 nahezu vollständig erreicht worden (vgl. Tabelle auf Seite 10). C. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. D. Finanzielle und Personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Die Vorlage beinhaltet einen Vorschlag zur beabsichtigten Übertragung von Ausgaberesten in das Haushaltsjahr 2009, Zuführung von Mitteln an allgemeine Budget-, Altersteilzeit-, investive sowie Sonderrücklagen im Haushaltsjahr 2008, Bildung von Verlustvorträgen im Haushaltsjahr 2008 sowie zur (Teil-)Deckung von Mindereinnahmen/Mehrausgaben durch Entnahme aus bestehenden Rücklagen. Genderrelevante Aspekte wurden im Rahmen der Resteübertragung bzw. Rücklagenbildung nicht geprüft. E. Beteiligung und Abstimmung Die Feststellungen basieren auf den von den Ressorts vorgenommenen Abrechnungen der Produktplanhaushalte 2008 nach Abstimmung mit der Senatorin für Finanzen. Die Vorlage wurde mit der Senatskanzlei abgestimmt. F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informations geeignet freiheitsgesetz

13 Seite 13 G. Beschluss 1. Der Senat stimmt der vorgeschlagenen Resteübertragung, der Bildung von Rücklagen und Verlustvorträgen entsprechend der Vorlage 898/17 zu. 2. Der Senat bittet die Senatorin für Finanzen, diese Vorlage den Haushalts- und Finanzausschüssen mit der Bitte um Zustimmung vorzulegen.

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