Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.v.

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1 Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.v. FREIE VEREINIGUNG ZUR UNTERSTÜTZUNG VON GEFÄHRDETEN UND ENTLASSENEN STRAFGEFANGENEN Konzept für den Hamburger Fürsorgeverein unter besonderer Berücksichtigung des Übergangsmanagements

2 Vorwort Der Vorstand des Hamburger Fürsorgevereins hat am 18. August 2008 eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, ein Konzept für den Hamburger Fürsorgeverein unter besonderer Berücksichtigung des Übergangsmanagements zu entwerfen. Als Mitglieder dieser Arbeitsgruppe haben mitgewirkt: Dr. Holle Eva Löhr, Leitende Oberstaatsanwältin i. R. als Vorsitzende Horst Becker, Vorsitzender Richter am Landgericht Andreas Mengler, Sozialpädagoge, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnheimgesellschaft des HFV von 1948 m.b.h. Dietrich Mett, Oberlandesgerichtspräsident i. R. Dr. Gerhard Rehn, Leitender Wissenschaftlicher Direktor i. R. Reinhold Roth, Vorsitzender Richter am Landgericht i. R. Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit am 23. September 2008 aufgenommen und in der abschließenden Sitzung am 1. Oktober 2009 beendet. In insgesamt 17 Sitzungen, darunter eine mit einem Gespräch mit dem Vorstand, hat sie ihre Überlegungen diskutiert und fortentwickelt. Dazwischen haben einzelne Mitglieder der Arbeitsgruppe verschiedene Aktivitäten entfaltet, um notwendige Erhebungen für eine Bestandsaufnahme zu machen oder ihre Sachkunde zu erweitern. Zu dem nun vorgelegten Konzept sind zwei Anmerkungen zu machen: Das von der Arbeitsgruppe entworfene Gesamtkonzept umfasst nicht die ambulante und stationäre Resozialisierung von Jugendlichen und Heranwachsenden. Maßgebend für diese Beschränkung auf erwachsene Gefangene war im Wesentlichen der Umstand, dass der Hamburger Fürsorgeverein seine Angebote der Freien Straffälligenhilfe traditionell auf Erwachsene ausgerichtet hat und im Übergangsmanagement zukünftig eine wichtige neue Aufgabe für diese Zielgruppe finden soll. Der zweite Hinweis ist besonders wichtig: Die Arbeitsgruppe hat nicht zu allen Problembereichen und Fragen, die ein optimiertes System der Resozialisierung enthält und aufwirft, eine Lösung entwickelt, sondern sich auf Grundstrukturen und wesentliche Abläufe in der Kooperation von stationären und ambulanten Beteiligten beschränkt. Sie versteht ihr Konzept auch nicht als die einzig richtige Lösung, sondern als Beitrag für die derzeit in Hamburg anstehende Fachdiskussion zum Übergangsmanagement. Die Arbeitsgruppe übergibt das von ihr entwickelte Konzept für den Hamburger Fürsorgeverein mit dem Aufgabenschwerpunkt im Übergangsmanagement in der Hoffnung, dass der Verein - neben seinen traditionellen Tätigkeitsfeldern - in dieser neuen Aufgabe sowie durch die mit dem vorgelegten Gesamtkonzept angeregten neuen Projekte eine zukunftsweisende Perspektive als starker Träger der Freien Straffälligenhilfe in Hamburg findet.

3 Inhaltsübersicht 1. Einleitung Gesamtkonzept für ein Übergangsmanagement in Hamburg Resozialisierung als Aufgabe aller ambulanten und stationären Akteure der Straffälligenhilfe Bestandsaufnahme der derzeitigen tatsächlichen Gegebenheiten für eine Resozialisierung in Hamburg Problemlagen und Hilfebedarf Allgemeine Situation Dringender Hilfebedarf Akteure der Resozialisierung, ihre derzeitige Situation und Aufgabenwahrnehmung in Hamburg Vollzug Bewährungshilfe Gerichtshilfe Führungsaufsichtsstelle Freie Träger der Straffälligenhilfe Beratungsstelle für Haftentlassene Strafvollstreckungskammer Zusammenfassung und Ergebnis Entwurf eines Konzepts für ein Übergangsmanagement in Hamburg System einer integrierten Resozialisierung Mögliche Modelle für ein Übergangsmanagement Theoretische Konzepte für die Anbindung des Fallmanagements in Hamburg Fallmanagement beim Vollzug Fallmanagement bei der Bewährungs- und Gerichtshilfe Fallmanagement bei Freien Trägern der Straffälligenhilfe Fallmanagement bei Bewährungshilfe und Freien Trägern Praktische Beispiele Nachsorgeprojekt Chance in Baden Württemberg InStar Integrale Straffälligenarbeit in Mecklenburg Vorpommern Übergangsmanagement mit EVB Pool in Bremen EVB Pool Aufbau- und Ablauforganisation Einbindung der Bewährungshilfe Sonstiges Berufshilfebüro...37

4 KompetenzCentrum Favorisiertes Modell für den Stadtstaat Hamburg Vorbemerkung Erwartungen an den Vollzug Übergangsmanagement für (künftige) Probanden der Bewährungshilfe Aufgaben an den Schnittstellen Aufnahme und Entlassung Kooperationsvereinbarung mit dem Vollzug und Nachsorgeheft Organisatorische Zuordnung Personelle Ausstattung Übergangsmanagement für alle übrigen Gefangenen durch Freie Träger Fallmanagement durch Integrationsbegleiter Das Fallmanagement in Grundzügen Kooperation mit dem Vollzug und Nachsorgeheft Fallbelastung und Personalbedarf Zusammenschluss der Freien Träger Rechtlich: Kooperationsverbund Übergangsmanagement Räumlich: Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Lenkungsgruppe Finanzierung und Fachaufsicht Kooperation mit weiteren Beteiligten Rolle der Haftentlassungshilfe Evaluation durch wissenschaftliche Begleitforschung Ausbau der Freien Straffälligenhilfe Projekte und Aufgabenbereiche Finanzierung und Fachaufsicht Konzept für den HFV mit Aufgabenschwerpunkt im Rahmen des Übergangsmanagements Aufgaben des HFV Bisherige Aufgaben Zukünftige Aufgaben Aufgaben im Rahmen des Übergangsmanagements Projekt 50 Wohnungen für Haftentlassene Integrationsangebot für Verbüßer kurzer Haftstrafen und Untersuchungshäftlinge Integrationsangebot für junge Strafgefangene Handwerkliche Trainingswerkstätten Ehrenamt Finanzierung...61

5 Konzept für den Hamburger Fürsorgeverein unter besonderer Berücksichtigung des Übergangsmanagements 1. Einleitung Hamburg hat in den vergangenen 8 Jahren einen einschneidenden Wechsel in der Kriminalpolitik erlebt, der sich am deutlichsten im Umgang mit Straffälligen gezeigt hat. Der Hamburger Strafvollzug war bis zum Regierungswechsel im Herbst 2001 von dem liberalen und humanen Geist des Strafvollzugsgesetzes von 1977 geprägt und in seiner konkreten Ausgestaltung trotz aller auch damals noch vorhandenen Mängel strikt am Ziel der Resozialisierung orientiert. Diesem Ziel dienten vor allem ein breites Angebot im offenen Vollzug, eine großzügige Lockerungspraxis, die Sozialtherapie in den Anstalten Altengamme und Bergedorf und der Übergangsvollzug im Moritz-Liepmann-Haus. In diesen Bereichen galt der Hamburger Strafvollzug bundesweit als vorbildlich. Das traf ebenfalls auf den Jugendvollzug zu; auch hier gab es früher eine Übergangseinrichtung zur Erprobung eines selbstverantwortlichen Lebens in Freiheit, und der Hamburger Jugendarrest nahm als stationärer sozialer Trainingskurs mit weitgehender Öffnung nach außen bundesweit eine liberale Vorreiterrolle ein. Dies alles fand mit dem Regierungswechsel im Herbst 2001 ein jähes Ende. Das kriminalpolitische Klima in Hamburg war, angeheizt durch die Agitation von Ronald Schill im Wahlkampf davor und unterstützt durch entsprechende Kampagnen in den Medien, geprägt durch eine starke Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung und den Ruf nach mehr Härte und mehr Sicherheit. Vor diesem Hintergrund vollzog sich seit 2001 unter Leitung von Justizsenator Kusch und fortgesetzt durch seinen Nachfolger Lüdemann in der justizpolitischen Ausgestaltung des Hamburger Strafvollzuges ein e- benso radikaler wie nachhaltiger Paradigmenwechsel: das Ziel der Resozialisierung trat mehr und mehr hinter einem vorrangigen Sicherheitsdenken zurück. Diese kurzsichtige, fachlich nicht begründbare Sicherheitsideologie führte zur Auflösung von Einrichtungen und Einschränkung von Maßnahmen, die nach empirisch gesicherten Erkenntnissen der Fachleute am besten zur Resozialisierung geeignet sind und deshalb langfristig am ehesten die Sicherheit der Allgemeinheit vor neuen Straftaten gewährleisten: Der offene Vollzug wurde zu einer kleinen Restgröße, statt dessen wurde die neue geschlossene Anstalt Billwerder mit sehr hohem Sicherheitsstandard gebaut; Lockerungen wurden um rund zwei Drittel reduziert, die eigenständige Sozialtherapeutische Anstalt Altengamme und der Übergangsvollzug im Moritz-Liepmann-Haus wurden aufgelöst und die Anstalt Bergedorf zur Übergangseinrichtung degradiert; bei der Bewährungshilfe wurden Stellen abgebaut mit negativen Folgen für die Fallbelastung 1

6 und die Betreuungsarbeit. Kriminalpolitische Schlagworte wie Wegsperren und zwar für immer 1 und Haft darf kein Luxusurlaub sein 2 prägten in dieser Zeit - nicht nur in Hamburg - ein soziales Klima der Ausgrenzung von Straffälligen und im Vollzug ein Klima inhumaner Einschränkungen. Mit dem erneuten Regierungswechsel im April 2008 unter Führung einer Schwarz- Grünen Koalition hat sich nun wieder ein Wechsel in der kriminalpolitischen Ausrichtung angebahnt. So heißt es im Koalitionsvertrag vom 17. April 2008 wie folgt: Bei der praktischen Ausgestaltung des Strafvollzugs wird in den Mittelpunkt die Vermeidung von Rückfällen in Straffälligkeit gestellt bei gleichzeitigem Schutz der Bevölkerung vor Straftäterinnen und Straftätern. Dazu bedarf es einer Entlassungsvor- und -nachbereitung in Bezug auf alle entlassenden Haftanstalten, die die Möglichkeiten nutzt, eine hohe Chance auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung insbesondere durch eine Kontinuität in der Betreuung und durch Vermittlung von Arbeit und Wohnung zu erreichen. Resozialisierung dient nicht nur der Täterin oder dem Täter, sondern ist auch aktiver Opferschutz. Entsprechend dieser Zielsetzung hat der Justizsenator eine Fachkommission beauftragt, ein Konzept zu entwickeln zur Optimierung der ambulanten und stationären Resozialisierung in Hamburg. Die Kommission hat ihre Arbeit im März 2009 aufgenommen und wird ihre Vorschläge dem Justizsenator Mitte Dezember 2009 vorlegen. Vor diesem justizpolitischen Hintergrund ist ein deutlich erweitertes Konzept für die Aufgaben des Hamburger Fürsorgevereins zu sehen. Auch beim Fürsorgeverein selbst ist eine wesentliche Veränderung eingetreten mit dem Wegfall der Schuldnerund Insolvenzberatung, die in den letzten Jahren einen Schwerpunkt der Aufgaben dargestellt hat. Deshalb ist es möglich, durch neue Aufgaben die Hilfe für Straffällige bei entsprechender finanzieller Absicherung zu optimieren. Für den traditionsreichen Fürsorgeverein bedeutet die Mitwirkung an einem umfassenden Übergangsmanagement Chance und Herausforderung zugleich, nach den jahrelangen Erschwernissen für Strafgefangene in Hamburg auf ihrem Weg zurück in die Gesellschaft nun zum Aufbau eines Gesamtsystems einer integrativen Straffälligenhilfe beizutragen. Es sollen daher im Folgenden Vorschläge zu einem Gesamtkonzept für ein Übergangsmanagement in Hamburg gemacht werden (s. unter 2.), in das sich ein neues Konzept für den Hamburger Fürsorgeverein einfügt (s. unter 3.) 1 2 So der frühere Bundeskanzler Schröder. So der frühere Justizsenator Kusch kurz nach seiner Amtsübernahme. 2

7 2. Gesamtkonzept für ein Übergangsmanagement in Hamburg 2.1 Resozialisierung als Aufgabe aller ambulanten und stationären Akteure der Straffälligenhilfe Das Vollzugsziel der sozialen Integration des Gefangenen Resozialisierungsziel war in 2 StVollzG (Bundesgesetz von 1977) geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen seit 1973, zuletzt grundlegend am 31.Mai , betont, dass diesem Vollzugsziel Verfassungsrang zukommt, und diese hohe Bedeutung auf die Pflicht zur Achtung der Menschenwürde nach Art. 1 GG sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Strafens zurückgeführt. In dem neuen Hamburgischen Strafvollzugsgesetz (HmbStVollzG) vom 14. Juli 2009, in Kraft seit 1. September 2009, ist die soziale Integration als Ziel des Vollzuges wieder 4 als Erstes in 2 Abs. 1 S. 1 genannt und danach in S. 2 als gleichrangige Aufgabe des Vollzuges der Schutz der Allgemeinheit. Damit hat das neue HmbStVollzG der vom Bundesverfassungsgericht betonten herausragenden Bedeutung des Resozialisierungsgebotes nun auch in der Formulierung der Zielsetzung Rechnung getragen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner wegweisenden Entscheidung vom 31.Mai 2006 den Gesetzgeber verpflichtet, ein wirksames Resozialisierungskonzept zu entwickeln und den Strafvollzug darauf aufzubauen. Demgemäß stellen 7, 8 HmbStVollzG (wie schon früher 6, 7 StVollzG) darauf ab, dass bereits bei der Aufnahme des Verurteilten in den Vollzug die für seine Wiedereingliederung nach der Entlassung notwendigen Umstände untersucht und zusammen mit den erforderlichen Behandlungsmaßnahmen in einen Vollzugsplan eingestellt werden. Aus dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot hat das Bundesverfassungsgericht des Weiteren eine mit angemessenen Hilfen für die Phase nach der Entlassung verzahnte Entlassungsvorbereitung abgeleitet 5. Dementsprechend ist in 16 HmbStVollzG die Pflicht des Vollzuges zu entlassungsvorbereitenden Maßnahmen in persönlicher, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht festgeschrieben und zusätzlich bestimmt, dass mit der Bewährungshilfe, der Führungsaufsichtstelle und der Entlassenenhilfe frühzeitig Kontakt aufzunehmen ist. Dazu ergänzend verpflichtet 107 HmbStVollzG (ähnlich wie früher bereits 154 StVollzG) die Anstalt ganz allgemein zu einer engen Zusammenarbeit mit allen Behörden und Stellen, denen Aufgaben in der Straffälligenhilfe obliegen, sowie mit Vereinen und Personen deren Einfluss die Eingliederung des Gefangenen fördern kann Urteil vom 31.Mai 2006, Az. 2 BvR 1673/04 und 2 BvR 2402/04, Rn 51; veröffentlicht im Internet unter Anders das vorangegangene HmbStVollzG vom 14. Dezember 2007 A.a.O., siehe Fn 3, Rn 59 und Rn 61. 3

8 Hiermit wird das Resozialisierungsziel als gemeinsame Aufgabe aller stationären und ambulanten Kräfte der Straffälligenhilfe und die Pflicht zur Zusammenarbeit insbesondere auch bei der Entlassungsvorbereitung in den Blick genommen. Der herausragenden Bedeutung des Resozialisierungsgebotes entspricht nur eine Zusammenarbeit bei der Vorbereitung der Entlassung und der Nachsorge, die dieses Ziel optimal erreichen kann. Bevor nun ein neues Konzept für ein Übergangsmanagement in Hamburg vorgeschlagen wird, muss erst einmal festgestellt werden, wie die stationären und ambulanten Akteure der Resozialisierung in Hamburg ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen und ob ihre Maßnahmen, für sich allein und in ihrer Gesamtheit betrachtet, geeignet sind, mit einer angemessenen Entlassungsvorbereitung dem Resozialisierungsziel optimal zu dienen. 2.2 Bestandsaufnahme der derzeitigen tatsächlichen Gegebenheiten für eine Resozialisierung in Hamburg Problemlagen und Hilfebedarf Allgemeine Situation 2007 wurden Gefangene aus Strafhaft entlassen, darunter 181 Frauen und 123 junge Gefangene aus dem Jugendstrafvollzug. Hinzu kamen ca. 600 aus Untersuchungshaft entlassene erwachsene Gefangene. Nur rund 590 Entlassungen erfolgten aus einer Anstalt des offenen Vollzuges. Im Strafvollzug befinden sich zu einem erheblichen Anteil sog. Intensivtäter, die für einen großen Teil der registrierten Kriminalität verantwortlich und z. T. bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und über wiederholte Vollzugserfahrung verfügen. In empirischen Untersuchungen wurde ermittelt, dass dissoziale Persönlichkeitsstörungen in bis zu 90 % der Fälle auftreten. Dabei wird die psychosoziale Existenz der Straffälligen überwiegend nicht allein durch kriminelles Verhalten und seine Folgen, sondern häufig, sich wechselseitig verstärkend, auch durch Alkohol- /Drogenmissbrauch, Aggressivität/Depressivität, fehlende Arbeitsdisziplin, Schulden, Beziehungsprobleme, psychiatrisch relevante Auffälligkeiten usw. bestimmt. Dieser Sachverhalt betrifft nicht nur die wegen gefährlicher Taten zu langen Strafen Verurteilten. Nicht weniger sind nach den Ergebnissen übereinstimmender Erhebungen davon auch Kurzstrafige (Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten) betroffen. Ihre Vorstrafenbelastung umfasst keineswegs nur Bagatelltaten. Aus der Summe der Problemlagen ergibt sich ein großer Hilfs- und Kontrollbedarf weit über die Inhaftierung hinaus, um weiteres Unglück für potentielle Opfer, aber auch für die Täter und ihre Familien zu verhindern. An der Bewältigung der Probleme wirken viele staatliche, freie und ehrenamtliche Träger mit. Wenige, aus dem Bereich staatlicher Hilfen zugängliche Beispiele illustrieren den Umfang des Bedarfs: So wur- 4

9 den 2007 mehr als 550 Entlassene der Bewährungshilfe (davon 40 nach den 88, 89 JGG) und 213 Probanden der Führungsaufsicht unterstellt. Weitere 943 Entlassene (zuzüglich 85 Auswärtige) haben sich hilfesuchend an die Haftentlassungshilfe gewandt. Alternativ oder zusätzlich wurden viele Straffällige und ihre Familien von freien Trägern und sonstigen Einrichtungen partiell oder ganzheitlich, kurz- oder längerfristig betreut und behandelt. Trotz des Umfangs und der Schwere der Probleme in vielen Einzelfällen kann aus übereinstimmenden empirischen Untersuchungen auch Hoffnung bezogen werden. So heißt es bei Kerner dass die Mehrzahl auch der wiederholt auffälligen Täter auf mittlere bis längere Frist der Resozialisierung zugänglich ist 6 ). Aus großen Metaanalysen über die Wirkung des Vollzuges ist bekannt, dass ganzheitliche Ansätze, insbesondere solche der integrativen Sozialtherapie, wirksamer sind als punktuelle Maßnahmen in einem sonst unveränderten, selbstbezüglichen Vollzug. Reine Abschreckung führt nicht zu geringerer Rückfälligkeit. Erwiesen ist ferner, dass die Kombination vollzuglicher Maßnahmen mit einer anschließenden intensiven Überleitung und Nachbetreuung die Rückfallwahrscheinlichkeit deutlich verringert Dringender Hilfebedarf In zwei existenzwichtigen Bereichen besteht dringender Hilfe- und Handlungsbedarf: in der Versorgung mit Wohnraum und der Integration in Arbeit bzw. der rechtzeitigen Sicherung des materiellen Existenzbedarfs (ALG I und II). Insoweit sind in beiden Bereichen in der Reso - Kette in Hamburg deutliche Defizite zu beklagen. Für die Wohnraumversorgung belegen dies die Zahlen der staatlichen Haftentlassungshilfe, die ca. die Hälfte der Haftentlassenen erfasst, für das Jahr 2007 exemplarisch: Erfasst wurden 943 Entlassene aus dem Hamburger Vollzug davon verfügten 204 über eigenen Wohnraum, wurden 43 in betreuten Wohnraum vermittelt, wurden 112 in öffentliche Unterbringung vermittelt und wurden 584 die öffentliche Unterbringung empfohlen. D.h. in 2007 waren von den 943 Entlassenen 696 (74 %) wohnungsmäßig unversorgt bzw. in öffentlicher Unterbringung und damit wahrscheinlich milieunah untergebracht. Hinzu kamen weitere 85 Personen aus Vollzugsanstalten außerhalb Hamburgs, für die eine noch brisantere Unterbringungsquote vermutet werden muss. 6 Kerner, S

10 Weitere ca Personen verlassen jährlich die Haftanstalten mit der Aussicht auf einen Bewährungshelfer. Es gibt keinen Anlass zu der Vermutung, dass die Wohnraumversorgung hier günstiger ausfällt. In aller Regel handelt es sich hier um bedingte Entlassungen, welche die Angabe eine Wohnanschrift zur Voraussetzung hat. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, werden in großer Zahl Scheinadressen angegeben, die evtl. zunächst auch als Unterschlupf dienen mögen, nach kurzer Zeit aber wieder verlassen werden müssen mit der Folge verzögerter (verdeckter) Wohnungslosigkeit mit direktem Bezug zur Haftentlassung. Die Verhältnisse verschärfen sich kontinuierlich: Einer Erhebung der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege und des Vereins Mietern helfen Mietern e.v. aus dem Jahr 2008 zufolge, hatte Hamburg in 1990 noch einen Bestand an Sozialwohnungen von rund In 2008 waren es nur noch rund Sozialwohnungen. Zum entfiel die Sozialbindung für weitere Wohnungen. Bis 2012 werden weitere rund Einheiten entfallen. Der Wohnungsneubau gleicht diese Negativentwicklung bei Weitem nicht aus; jährlich entstehen Sozialwohnungen nur in Größenordnungen unter Einheiten. Um die Wohnraumversorgung für sog. Problemhaushalte zu verbessern, hat die Stadt mit der Wohnungswirtschaft ein Kooperationsmodell vereinbart, das auf die Entlastung der öffentlichen Unterbringung abzielt. Von diesem an sich positiven Ansatz sind Haftentlassene aber faktisch ausgeschlossen, denn sie können lediglich auf dem Umweg über die öffentliche Unterbringung daran partizipieren. Unbeabsichtigt ist hier sogar eine zusätzliche Konkurrenzsituation geschaffen worden, welche die Resozialisierungsbemühungen aus dem Vollzug heraus deutlich erschwert. Die Wohnungswirtschaft hat erkennen lassen, dass sie bereit sei, mehr Wohnungen für Haftentlassene zur Verfügung zu stellen, wenn eine sozialpädagogische Begleitung der haftentlassenen Mieter gesichert werden kann. Zum Thema Integration in Arbeit und Beschäftigung nach Haft gibt es kein umfassendes, belastbares Zahlenmaterial, denn die vorhandenen Statistiken zu den Arbeitslosenzahlen enthalten kein entsprechendes Merkmal. Zu befürchten steht aber, dass die Integrationsquote hier noch unter derjenigen im Bereich der Wohnraumversorgung liegt. Dies verwundert auf den ersten Blick angesichts des breit gefächerten und engagierten beruflichen Fortbildungsangebots, welches in den Vollzugsanstalten durchgeführt wird. Es fehlen aber offenkundig überbrückende Elemente, die die Bildungsangebote des Vollzuges ergänzen; nur vereinzelt sind diese in Ansätzen vorhanden. Dringend geboten wären berufsbildende Maßnahmen, die im Vollzug beginnen und dann in Freiheit weitergeführt und dort zum Abschluss gebracht werden können. Hierbei wäre aus mehreren Gründen die gegenüber heute häufigere Gewährung von Freigang sehr hilfreich. 6

11 Schließlich besteht dringender Hilfebedarf für die rechtzeitige Klärung und Vorbereitung von Leistungsansprüchen an die Bundesagentur für Arbeit (ALG I) und die sog. Argen (ALG II). Nach der vor einigen Jahren erfolgten Neuorganisation der Arbeitsverwaltung ist die früher praktizierte aufsuchende Beratung in den Vollzugsanstalten durch Mitarbeiter des Arbeitsamtes entfallen. Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die Argen werden zeitlich erst zuständig nach der Entlassung eines Gefangenen und örtlich nach dessen Wohnsitz 7. Stellt der Gefangene nach seiner Entlassung bei der für ihn zuständigen Stelle einen Antrag auf ALG I bzw. II, so sind erst diverse Unterlagen zu beschaffen und Formulare auszufüllen, so dass es bis zur Auszahlung des Geldes etwa 6 Wochen dauert. Bis dahin ist das Überbrückungsgeld der Entlassenen in der Regel längst verbraucht. Hier besteht die dringende Notwendigkeit, diesen Zeitraum durch entsprechende Beratung und formularmäßige Vorbereitung noch in der Anstalt zu verkürzen. Derzeit wird in Hamburg eine solche Unterstützung unter anderen Aufgaben geleistet in der JVA Fuhlsbüttel durch zwei externe Mitarbeiter (von der Bundesagentur für Arbeit für ALG I und von der Arge für ALG II 8 ) sowie durch eine externe Mitarbeiterin von Integrationshilfen e. V. für Gefangene der Entlassungsvorbereitungsstation der JVA Billwerder, die die von dort in den offenen Vollzug nach Glasmoor verlegten Gefangenen dort weiter betreut. Diese Unterstützungsmaßnahmen durch drei Externe decken den in den Anstalten vorhandenen Bedarf aber bei weitem nicht ab. Sehr schwierig ist außerdem die Frage des Krankenversicherungsschutzes unmittelbar nach der Entlassung; auch insoweit besteht für sehr viele Gefangene dringender Beratungsbedarf noch in Haft Akteure der Resozialisierung, ihre derzeitige Situation und Aufgabenwahrnehmung in Hamburg Vollzug Im Hamburger Justizvollzug befanden sich im Durchschnitt des Jahres 2008 nur noch Gefangene. Bis einschließlich April 2009 ist die durchschnittliche Belegung weiter auf nunmehr Gefangene zurück gegangen. Von den am einsitzenden Gefangenen entfielen 373 auf Untersuchungshaft (darunter 13 Frauen), auf die Verbüßung von Freiheitsstrafe (73 Frauen) und Sicherungsverwahrung (22 Männer, keine Frauen); 93 verbüßten Jugendstrafe. Die restlichen 88 Gefangenen verteilen sich überwiegend auf andere Haftformen (insbesondere Abschiebungs- und Auslieferungshaft, sowie Polizei- und Durchgangshaft). Von den am Stichtag vorhandenen Haftplätzen waren belegbar, aber nur tatsächlich belegt (einschließlich Urlauber). 7 8 Für Wohnungslose in Hamburg gilt eine Auffangzuständigkeit der Arge in der Kaiser-Wilhelm- Straße. Siehe dazu näher unter

12 Vollzugsverwaltungen handeln verantwortungslos, wenn sie Gefangene lediglich verwahren, um das Strafverfahren und den Vollzug von Freiheitsstrafen und Maßregeln zu sichern. Ebenso wichtig ist es, bei den oft psychisch problematischen, mit sozialen und ökonomischen Nachteilen behafteten und gesundheitlich beeinträchtigten Insassen durch die Einsperrung nichts zu verschlimmern, möglichst viel dagegen zu bessern. Der Vollzug muss von diesem Geist getragen, entsprechend strukturiert und personell ausgestattet sein. Die durch Justizsenator Kusch vorangetriebene reaktionäre Wendung des Hamburger Strafvollzuges führte u.a. zur Zusammenfassung wesentlicher Bereiche des Hamburger Vollzuges in Großanstalten, zum Abbau des offenen Vollzuges an Männern von 639 auf 178 Plätze (seit 2009 auf 190), zur Reduzierung des Urlaubs um 68,8 %, des Ausgangs um 59,3 %, des Freigangs um 64,5 % (jeweils im Vergleich der Jahre 2001 mit 2006) sowie zur Abschaffung des Übergangsvollzuges im Moritz- Liepmann-Haus, der Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalt Altengamme und zur Abschaffung eines gemäßigt koedukativen Vollzuges in diesen beiden Einrichtungen, ferner zur Degradierung der Sozialtherapie Bergedorf zum Übergangsvollzug sowie zu diversen weiteren Restriktionen (z.b. zur Reduzierung der gnadenweisen Entlassungen von 410 im Jahr 2001 auf 3 in 2007) und schließlich auch zu einem Abbau insbesondere der Stellen für Sozialpädagogen, Psychologen und Lehrer. Kein Bereich, heißt es in der Broschüre der Justizbehörde Soviel ist sicher wurde von der Umstrukturierung verschont (Febr. 2006, S. 8). Auf die Resozialisierung der Gefangenen und deren Überleitung in Freiheit wirkte sich diese Politik verheerend aus. Gegenwärtig verbüßen zu Freiheitsstrafe verurteilte Männer ihre Strafe in der JVA Fuhlsbüttel (geschlossener Vollzug, z. Z. 603 von 710 Haftplätzen belegbar), der Sozialtherapeutischen Anstalt Fuhlsbüttel unter Einschluss des Übergangshauses Bergedorf (207 Haftplätze), der JVA Billwerder (geschlossener Vollzug, 803 Haftplätze) und Glasmoor (offener Vollzug, 190 Haftplätze). Außerdem verbüßten 79 Männer am Freiheitsstrafen im geschlossenen Vollzug der UHA. Zu Freiheitsstrafe verurteilte Frauen befinden sich in der Anstalt Hahnöfersand (95 Plätze geschlossener Vollzug) und in der JVA Glasmoor (19 Plätze offener Vollzug). Die Abschottung nach außen hat die Anstalten mehr als in vielen Jahren davor auf sich selbst zurück gewiesen. Dem entspricht eine stark strukturierte und durchgeregelte Binnenstruktur und das Bemühen, durch Arbeits-/Ausbildungsangebote (z.t. in prekärer fremder Trägerschaft) den Vollzugsalltag sinnvoll zu füllen. Positiv ist jedoch hervorzuheben, dass eine langfristig angelegte Entlassungsvorbereitung zunehmend an Bedeutung gewonnen hat. So gibt es z. B. in der JVA Fuhlsbüttel ein umfangreiches Formular Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung, in dem schon im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zahlreiche für die Entlassung bedeutsame Angelegenheiten (Dokumente, Krankenversicherung) und Hilfebedarfe (Wohnung, Arbeit, Sucht, Schulen etc.) aufgelistet sind mit 8

13 detaillierten Hinweisen, wie Unterstützung erhalten und Erledigung erreicht werden kann. Für Drogenabhängige gibt es eine Therapievorbereitungsstation, in der die Gefangenen langfristig (12 Monate) auf eine stationäre bzw. teilstationäre Therapie vorbereitet werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in den Bereichen Arbeit, Bildung und Qualifizierung. Hier hat die JVA Fuhlsbüttel in Kooperation mit dem Berufsförderungswerk und dem Europäischen Sozialfonds nach ESFgeförderten, eingeschränkten Vorläufern im Jahr 2007 mit dem Berufsentwicklungszentrum eine umfassende Konzeption entwickelt, in der Maßnahmen zur beruflichen Bildung, Ausbildung, Arbeit und Qualifizierung aufeinander abgestimmt und an den Möglichkeiten des Arbeitsmarktes draußen orientiert eingerichtet worden sind. Diese Förderung durch das Berufsentwicklungszentrum wird jedem Gefangenen angeboten und richtet sich nach seinen individuellen Fähigkeiten. Besondere Bedeutung gerade bei der Vielzahl ungelernter Gefangener haben modulare Qualifizierungsmaßnahmen, die von der Handwerkskammer certifiziert sind. Teilausbildungen können nach der Entlassung fortgesetzt werden; dies ist aber nicht gewährleistet. Für den besonders wichtigen Hilfebereich des Leistungsbezugs ermöglicht die JVA Fuhlsbüttel die Unterstützung durch zwei externe Berater. Ein Berater von der Bundesagentur für Arbeit bietet Hilfe bei der Arbeitsvermittlung und der Bewilligung von ALG I an, allerdings nur in sehr eingeschränktem Umfang. Ein weiterer externer Integrationscoach von der Arge bietet Beratung in vielen Hilfebereichen mit dem Schwerpunkt Beantragung von ALG II / Hartz IV an, dies allerdings nur im Rahmen eines bis 2010 befristeten Projektes 9. Auch in der JVA Billwerder liegt (für Gefangene mit längeren Freiheitsstrafen) eindeutlicher Schwerpunkt in einer berufsbezogenen Qualifizierung. Außerdem werden dort Gefangene nach entsprechender Bewerbung und Prüfung ihrer Eignung - auf der Entlassungsvorbereitungsstation durch verschiedene Angebote auf das Leben nach der Entlassung gezielt vorbereitet: durch Gruppen und Einzelgespräche, Soziales Training, Schuldnerberatung, Lockerungen und schließlich die Verlegung in den offenen Vollzug in der JVA Glasmoor. Auch in der JVA Billwerder gibt es eine Therapievorbereitungsstation. So begrüßenswert diese verschiedenen vollzugsinternen Resozialisierungsmaßnahmen auch sind, so ist doch zu bemängeln, dass viele der in den Anstalten begonnenen Integrationsmaßnahmen nach der Entlassung nicht fortgesetzt werden, d. h., dass die Verzahnung zwischen internen und externen Maßnahmen noch unsystematisch und unzureichend ist. Erkenntnisse aus dem Projekt MABIS in NRW zeigen jedoch, dass gerade diese Verzahnung extrem wichtig ist. So hat sich für den Bereich beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen im Vollzug gezeigt, dass die rückfallmindernden Effekte ausbleiben, wenn die berufliche Förderung nicht in eine konkrete Beschäftigung nach der Entlassung einmündet. Erforderlich sind deshalb schon während der Haft Maßnahmen zur Vermittlung in Beschäftigung und nach der Entlassung 9 Das Projekt soll nach derzeitiger Planung nicht verlängert werden. 9

14 eine beschäftigungsbegleitende Nachsorge mit dem Ziel der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt 10. Zu kritisieren am Hamburger Vollzug ist des Weiteren, dass manches, was früher besser im Wege des Freigangs draußen absolviert werden konnte, nun kostenaufwändig im Inneren vorgehalten wird. Als positiv hervorzuheben sind ferner Teile des Frauenvollzuges und die praxis- und problemnahe zentrale Schuldnerberatung für Gefangene des Hamburger Strafvollzuges. Ein spezieller Fall ist die Sozialtherapie. Hier kann auf der Habenseite verbucht werden, dass die sozialtherapeutische Abteilung der JVA Fuhlsbüttel entsprechend der Koalitionsvereinbarung nunmehr seit dem eine selbständige Sozialtherapeutische Anstalt ist. In Arbeitsgruppen werden derzeit konzeptionelle, bauliche und personelle Bedingungen geprüft und erarbeitet, um diesen in quantitativer Hinsicht ansehnlichen Vollzug auch qualitativ deutlich zu verbessern. Am Ende werden voraussichtlich nicht die zur Zeit angegebenen 207 Plätze zur Verfügung stehen, aber auch nicht weniger als die bis Ende Februar 2009 vorhandenen 136 Plätze (davon 42 im Übergangshaus Bergedorf). Hervorzuheben ist schließlich, dass Hamburg die Gefangenen nun fast durchgängig mit Ausnahme vor allem der JVA Glasmoor in Einzelhafträumen unterbringen kann. Nach dem Regierungswechsel vom April 2008 ist davon auszugehen, dass diese positiven Aspekte eingebunden werden in einen wieder deutlich grundwerteorientierten, strikt am Resozialisierungsziel orientierten, gleichwohl und gerade auch deshalb nach innen und außen sicheren Vollzug. Dafür ist noch viel zu tun: Der starke Rückgang der Gefangenenzahlen von im Jahr 2003 (Höchststand) auf unter im Jahr 2009 und die Verabschiedung des neuen Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes mag dies erleichtern. Die Zahlen bilden das aber noch nicht durchgängig ab: So waren von den lediglich 190 Plätzen für Männer im offenen Vollzug der JVA Glasmoor im April 2009 durchschnittlich nur 168 belegt. Immerhin ist dies aber ein Fortschritt gegenüber der durchschnittlichen Belegung mit nur 147 Gefangenen im Jahr Die Zahl der Urlaube, die kumuliert bis April 2001 bei (im gesamten Jahr bei ) und 2007 bei lediglich noch (im gesamten Jahr bei 5.874) lag, liegt im Zeitraum bis April 2009 ebenfalls bei nur (umgerechnet auf je 100 Gefangene der Durchschnittsbelegung ergibt dies in den drei Jahren 211 : 74 : 84 Urlaube). Der nur zögerliche Wiederanstieg mag auch durch die neue Gesetzeslage bedingt sein. Urlaub wurde durch mit Arbeit verbundener Freistellung ersetzt (diese Koppelung ist im neuen Gesetz entfallen). Die Folgen des komplizierteren Genehmigungsverfah- 10 S. Wirth, a. a. O. 10

15 rens haben die Anstalten offenbar durch mehr Ausgangsgewährungen kompensiert: Diese haben sich von bis April 2007, bis April 2008 auf bis April 2009 fast verdoppelt (bis April 2001 wurden allerdings Ausgänge im gleichen Zeitraum gezählt). Auch die Zahl der Teilnehmer am Freigang hat sich nach nur 172 im Jahr 2006 (Tiefststand) auf jeweils 220 in den Jahren 2007 und 2008 erhöht (2001 wurde, allerdings bei einer höheren Belegung, 410 Gefangenen die Teilnahme ermöglicht). Es ist zu erwarten, dass die Akteure der Resozialisierung in dem Maße wirksamer tätig werden können, in dem im Justizvollzug die politischen Vorhaben vom April 2008 umgesetzt werden. Zentral ist die Verklammerung intra- und extramuraler Hilfen u.a. durch eine Stärkung des offenen Vollzuges, durch einen offensiven und sachgerechten Einsatz des Lockerungsinstrumentariums und eine intensivierte Zusammenarbeit mit den ambulanten Trägern der Entlassenenhilfe. Seit jeher verschärft stellen sich Eingliederungsprobleme bei Gefangenen mit großem Behandlungsbedarf und bei solchen mit Ersatzfreiheitsstrafen und kurzen Freiheitsstrafen. In der Regel fehlt es an einer längerfristigen, intensiven Betreuung, die auch die psychischen Ursachen problematischen Verhaltens erreicht. Ohne ein intensives Programm für Kurzstrafige ist der gerade für sie typische Drehtüreffekt nicht zu durchbrechen. Für die erfolgreiche Therapie besonders behandlungsbedürftiger Gefangener kann auf die Fortentwicklung der Sozialtherapie hin zu einem integrativen Konzept in der nun selbständigen Anstalt gehofft werden. Ansätze einer nach der Entlassung fortgesetzten oder aufgenommenen Therapie für besonders gefährliche Straftäter in Anbindung an das Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie im UKE und die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie im AK Ochsenzoll sind auszuweiten. Über alle Bereiche hinweg ist eine Überprüfung und Verbesserung der Personalausstattung erforderlich. Schließlich ist zu erwarten, dass das neue Hamburgische Strafvollzugsgesetz diese Entwicklungen forciert Bewährungshilfe Die Bewährungshilfe ist der bedeutsamste Akteur der ambulanten Straffälligenhilfe. Nach 56 ff. StGB, 21 ff. und 57 ff. JGG können Freiheitsstrafen, Jugendstrafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung entweder von vornherein oder nach einer Teilverbüßung zur Bewährung ausgesetzt werden. Durch viele Studien ist belegt, dass zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen durch die Hilfe und Kontrolle von Bewährungshelfern eine deutlich bessere Legalbewährung zur Folge haben als die Vollstreckung entsprechender Freiheitsstrafen. In Hamburg hat die Organisation der Bewährungshilfe für Erwachsene im letzten Jahrzehnt mehrfach gewechselt: Die ursprüngliche Anbindung an die Sozialbehörde wurde zunächst im Jahre 2003 dahin geändert, dass die Bewährungshilfe der Justiz- 11

16 behörde zugeordnet wurde. Seit dem sind die Sozialen Dienste der Justiz bis auf die beim Landgericht Hamburg angesiedelte Führungsaufsicht dem Bezirksamt Eimsbüttel zugeordnet. Im dortigen Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit ist das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe bezirksübergreifend für ganz Hamburg tätig, wobei die Fach- und Rechtsaufsicht in der Behörde für Arbeit, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz geführt wird. Vor Ort sind die Bewährungshelfer in mehreren Regionalbüros mit entsprechender örtlicher Zuständigkeit tätig. Im Jahr 2007 wurden der Bewährungshilfe für Erwachsene insgesamt etwa 510 Entlassene nach Aussetzung von Reststrafen oder Maßregeln unterstellt sowie weitere 213 nach Anordnung von Führungsaufsicht. Die Effizienz der Bewährungshilfe hängt entscheidend von der Fallbelastung des einzelnen Bewährungshelfers ab. In der Bundesrepublik ist allgemein die Zahl von 75 Probanden je Bewährungshelfer als oberste Grenze für eine sachgerechte Betreuung anerkannt. Für eine als Bundesdurchschnitt festgestellte Fallbelastungsziffer von 80 hat Bertram 11 errechnet, dass dem Bewährungshelfer rechnerisch ca. 21 Minuten wöchentlich je Proband zur Verfügung stehen. In diesen 21 Minuten sind aber außer dem Kontakt mit dem Klienten auch alle übrigen Tätigkeiten enthalten wie Teilnahme an Gerichtsverhandlungen, Dienstgänge, Verwaltungstätigkeit und Fortbildung sowie Ausfälle durch Krankheit oder Urlaub, so dass von diesen 21 Minuten real nur ein Bruchteil für die Betreuung des Probanden zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund ist die Fallbelastung der Bewährungshilfe für Erwachsene in Hamburg besonders kritisch zu sehen. Sie bewegte sich in den Jahren von 1960 bis 2000 zwischen 60 und 80, um dann in den beiden letzten Legislaturperioden sehr rasch bis auf über 110 (2004) anzusteigen 12. Grund war ein deutlicher Stellenabbau von 47 Stellen im Jahr 1996 auf 34 Stellen im Jahr 2007 bei gleichzeitigem Anstieg der Probandenzahl. Für das Jahr 2008 weist die Statistik bei 34 Stellen 107 Probanden je Bewährungshelfer aus. In einem Schreiben des Regionalbüros Barmbek vom 29. Juli 2003 heißt es zu dieser Problematik beispielsweise, dass die gesetzlichen Aufgaben nur noch reduziert unter weitgehender Absenkung von fachlichen Standards erfüllt werden könnten, weil die Fallzahl in den vorangegangenen zwei Jahren um über 50 % von 75 auf bis zu 113 Fälle pro Bewährungshelfer angestiegen sei. Die Auswirkungen dieser Personalverknappung zeigen sich an der gleichfalls jährlich erhobenen Straferlassquote. Betrug diese in den achtziger Jahren noch zwischen 60 und 70%, konnten in den beiden letzten Legislaturperioden nur noch zwischen 45 und 48% der Bewährungsfälle erfolgreich mit einem Straferlass abgeschlossen werden. Für diese gesunkene S Die genannten Fallzahlen umfassen Freiheitsstrafen, die von vorneherein zur Bewährung ausgesetzt sind, zur Bewährung ausgesetzte Reststrafen und Maßregeln sowie Fälle der Führungsaufsicht. 12

17 Erfolgsquote spielt neben der unzureichenden Stellenausstattung sicher auch eine gewisse Rolle, dass die Bewährungshilfe durch die dreimalige Umorganisation in den letzten 10 Jahren immer wieder sehr mit sich selbst beschäftigt war. Im Jahre 2008 sind erfreulicherweise sechs neue Bewährungshelfer eingestellt worden. Diese sollen aber ausschließlich etwa 250 Sexual- und Gewaltstraftäter im Rahmen des neuen Programms zur Konzentrierten Führungsaufsicht betreuen. Dadurch wird sich die Fallbelastung der übrigen Bewährungshelfer auf rund 100 senken, was aber immer noch weit über einem vertretbaren Standard liegt. Eine Zusammenarbeit zwischen Vollzug und Bewährungshilfe findet in Hamburg praktisch bislang nicht statt, obgleich das bis Ende 2007 in Hamburg gültige Strafvollzugsgesetz des Bundes dem Vollzug in 154 Abs. 2 eine enge Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe vorgeschrieben hat. Auch die mit 16 des früheren HmbStVollzG vom 14. Dezember 2007 eingeführte Regelung, wonach die Anstalt zu einer frühzeitigen Kontaktaufnahme u. a. mit der Bewährungshilfe verpflichtet war, führte bisher angesichts der viel zu hohen Fallbelastung der Bewährungshelfer zu keiner anderen Praxis. Aus einer Haftanstalt Entlassene haben den ersten Kontakt mit ihrem Bewährungshelfer in der Regel erst nach 4 6 Wochen; ihnen steht mithin in dieser besonders kritischen Phase kein professioneller Helfer zur Seite. Dieser Umstand ist bei näherem Hinsehen wirklich alarmierend: selbst bei Inhaftierten, die nach der Entlassung einer längerfristigen Betreuung durch einen Bewährungshelfer unterstellt werden, ist also ein sehr problematisches Entlassungsloch festzustellen Gerichtshilfe Eine Gerichtshilfe als eigenständigen Sozialen Dienst neben der Bewährungshilfe gibt es in Hamburg nicht mehr. Mitte der neunziger Jahre standen der Gerichtshilfe noch 14 ½ Planstellen zur Verfügung in den klassischen Aufgabenfeldern Berichte für Staatsanwaltschaft und Gerichte gem. 160 Abs. 3, 463d StPO und zur Vorbereitung einer Entscheidung nach den 153, 153a StPO sowie Berichte in Gnadensachen, Gemeinnützige Arbeit (zur Abwendung der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen, als Auflage gem. 153a StPO oder im Rahmen einer Bewährung), Täter- Opfer-Ausgleich, Haftentscheidungshilfe und Zeugenbetreuung. Dieses umfassende Aufgabengebiet ist im Verlauf des Jahres 2006 organisatorisch wie folgt aufgeteilt worden: Die Einheit Täter-Opfer-Ausgleich ist der Staatsanwaltschaft zugeordnet worden; 3 Sozialarbeiterinnen führen dort die Konfliktschlichtung durch. Die Gemeinnützige Arbeit ist organisatorisch ein eigenständiges Sachgebiet im Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe im Bezirksamt Eimsbüttel; die Aufgaben werden von 9 Sozialarbeitern/innen wahrgenommen. 13

18 die Einheit Zeugenbetreuung, in der 2 Sozialarbeiterinnen tätig sind, ist dem Landgericht Hamburg zugeordnet werden. Mit den übrigen Aufgaben, namentlich der Berichterstattung gem. 160 Abs.3, 463d StPO sowie in Gnadensachen, ist die Gerichtshilfe verbunden mit der Bewährungshilfe zu einem einheitlichen Sozialen Dienst; gleichwohl werden intern die Gerichtshilfeaufgaben überwiegend von einem Gerichtshelfer wahrgenommen und nur im Bedarfsfall von Mitarbeitern der Bewährungshilfe. Aus dem geringen stellenmäßigen Ansatz von nur 1 ½ Stellen für diese Berichterstattungsaufgaben ist zu ersehen, dass der in anderen Bundesländern kriminalpolitisch als wichtig erachtete und deshalb sehr geförderte Einsatz der Gerichtshilfe im Vorverfahren in Hamburg nahezu bedeutungslos ist. Die frühere Hamburger Praxis der Richter der Strafvollstreckungskammern, Mitarbeiter der Gerichtshilfe in einfacher gelagerten Fällen während der Bewährungszeit mit Berichten über den jeweiligen Probanden zu beauftragen, ist mit dem rigorosen Stellenabbau von Bewährungs- und Gerichtshelfern seit etwa 2003 entfallen Führungsaufsichtsstelle Die Führungsaufsicht ( 67 b - d, 68 ff. StGB) dient als Maßregel der Besserung und Sicherung dazu, Tätern mit ungünstiger Sozialprognose nach Vollverbüßung ihrer Freiheitsstrafe und Entlassenen aus dem Maßregelvollzug Lebenshilfen für den Übergang in die Freiheit zu geben und diese zugleich zu überwachen. Bei dem Klientel der Führungsaufsicht handelt es sich also um einen besonders schwierigen Personenkreis; es sind Inhaftierte mit oftmals langen kriminellen Karrieren, wegen schwerer Gewalttaten Verurteilte oder Untergebrachte aus dem Maßregelvollzug, die erhebliche Straftaten begangen haben, psychisch krank oder gestört sind und deshalb als gefährlich angesehen worden sind. Die Resozialisierung dieser Entlassenen ist deshalb eine besonders schwierige Aufgabe, zumal die Möglichkeiten der Einwirkung auf die Entlassenen mit Angeboten zur Hilfe und Maßnahmen der Kontrolle nach den 68a ff StGB nicht so intensiv wirken wie bei einer Bewährung mit dem drohenden Widerruf der Strafe bzw. Reststrafe oder Aussetzung der Maßregel. Jeder unter Führungsaufsicht gestellte Verurteilte untersteht einer Führungsaufsichtsstelle; jedem wird zur Betreuung ein Bewährungshelfer beigeordnet. Die Führungsaufsichtsstelle ist in Hamburg seit dem dem Landgericht zugeordnet. Unter Leitung eines Richters sind hier drei Sachbearbeiter und zwei Geschäftsstellenmitarbeiter tätig. Die Zahl der unter Führungsaufsicht gestellten Verurteilten ist in den letzten 15 Jahren stark gestiegen, dies hauptsächlich wegen zahlreicher seitdem erlassener Gesetze mit Strafverschärfungen, die zu höheren Freiheitsstrafen geführt haben oder durch die die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung mit dem Erfordernis eines positiven psychiatrischen Gutachtens mit Verneinung einer weiteren Gefährlichkeit 14

19 erheblich erschwert worden ist. Waren es 1992 noch 94 Neueingänge und im Gesamtbestand 411 unter Führungsaufsicht gestellte Verurteilte, so betrug dagegen im Jahr 2008 die Zahl der Neueingänge 174 und der Gesamtbestand belief sich auf 769. Auf Grund des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht vom April 2007 und des Senatskonzeptes zum Schutz der Bevölkerung vor Sexual- und Gewaltstraftätern vom November 2007 sind die Aufgaben der Führungsaufsichtsstelle in Bezug auf gefährliche Gewalttäter erweitert worden: In dem Projekt Täterorientierte Prävention (T.O.P.), das bisher noch nicht verabschiedet worden ist, sollen etwa 250 unter Führungsaufsicht stehende Sexual- und Gewaltstraftäter erfasst werden. Im Rahmen der Konzentrierten Führungsaufsicht sollen diese durch sechs bereits eingestellte, speziell ausgebildete Bewährungshelfer intensiv betreut und überwacht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese unter Führungsaufsicht stehenden besonders gefährlichen Straftäter therapeutisch an die forensische Nachsorge im UKE oder in der forensischen Ambulanz der Asklepios Klinik Nord anzubinden Freie Träger der Straffälligenhilfe Die Hamburger Straffälligenhilfe in freier Trägerschaft stellt sich als unübersichtliche Landschaft dar. Es gibt eine Vielzahl kleiner (unter 30 Mitarbeiter) bis mittlerer (unter 200 Mitarbeiter) Institutionen, die teils ehrenamtlich, teils beruflich-professionell arbeiten. Spezialisierungen gibt es in den Bereichen Suchtkrankenhilfe, Arbeit und Ausbildung während der Haft sowie Wohnen nach der Haft (dies mit Betreuungsangeboten in unterschiedlicher Intensität) ferner verschiedene kulturelle und geistlichreligiöse Angebote (diese meist durch ehrenamtliche MitarbeiterInnen). Hier besteht gewiss Strukturierungsbedarf, der auch zur Effektivierung des Hilfesystems beitragen würde. Dabei darf aber nicht verkannt werden, dass die Unübersichtlichkeit und Buntheit auch eine Stärke bedeutet. Das Hilfesystem steht nämlich einem ebenso heterogenen Personenkreis mit meist vielschichtiger individueller Problemstellung gegenüber. So entstehen Möglichkeiten für Individuallösungen, und es werden für manch einen Nischen geschaffen, die ihm die Inanspruchnahme der Hilfe erst ermöglicht. Leistungsfähig sind freie Träger in den Bereichen Beratung, Betreuung und Behandlung sowie Vermittlung bei persönlichen, individuellen Problemen. Angebotsdefizite bestehen in den Bereichen Versorgung mit Wohnraum und Integration in Arbeit. Hinzu kommen Defizite in den Bereichen Behandlung psychisch Erkrankter während und außerhalb des Vollzuges, Anti Gewalt - Training und Hilfen für Angehörige. Diese kurze Aufzählung ließe sich sicherlich noch um weitere Arbeitsfelder ergänzen, in denen Freie Träger zum Einsatz kommen könnten. In der Straffälligenhilfe für Erwachsene wohl am exponiertesten arbeiten: 15

20 1. Aktive Suchthilfe e.v. mit folgenden Angeboten: Aufsuchende Beratungsarbeit in Haftanstalten (externe Suchtberatung) in der UHA, JVAen Fuhlsbüttel, Billwerder und Hahnöfersand, Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen Straffälligkeit und Sucht und Glücksspiel, Betrieb einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle. 2. Gemeinnützige Wohnheimgesellschaft mbh des Hamburger Fürsorgevereins Wohnheim für haftentlassene Männer mit intensiver sozialpädagogischer Betreuung, Nachsorgeangebot, zeitlich unbefristet, betreute Übergangswohnungen, FrauenProjekte, betreute Übergangswohnungen für haftentlassene Frauen, ambulante Beratungsstelle für haftentlassene Frauen, Kooperationsprojekt Antigewalt- und Kompetenztraining (AKT) für haftentlassene, erwachsene Männer mit einschlägiger Vorbestrafung. 3. Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.v. Sozialberatung für Inhaftierte und Haftentlassene / Geldverwaltung Ausbildung und Vermittlung von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen in der Straffälligenhilfe 4. Integrationshilfen e.v. Wohnprojekt Trotzdem für haftentlassene Männer und Frauen Arbeitsvermittlungsprojekt Sprungbrett für Inhaftierte und Haftentlassene Soziale Beratungsstelle Bergedorf / Billstedt ESF-Kooperationsprojekte in den JVA Hahnöfersand Frauen / Jugendliche und Billwerder 5. Jugend hilft Jugend e.v. Suchtberatung während und nach der Haft Antigewalttrainings durch das HIDA 6. Therapiehilfe e.v. / MAEX Suchtberatung während und nach der Haft 7. Verein für freie Mitarbeit im Hamburger Strafvollzug e.v. Ausbildung und Einsatz ehrenamtlicher MitarbeiterInnen im Hamburger Strafvollzug In welchem Umfang die oben genannten Freien Träger Zuwendungen für ihre Leistungen in der Straffälligenhilfe erhalten, ist der Arbeitsgruppe nicht bekannt 13. Bekannt ist jedoch, dass die finanzielle Förderung durch Zuwendungen durch die Sozi- 13 Ausnahme: Hamburger Fürsorgeverein und Verein für Freie Mitarbeit im Hamburger Strafvollzug e.v., die keine Zuwendungen erhalten. 16

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