Externe Evaluation des Sprachförderkonzepts und der Startphase Aufgabenstellung, Vorgaben und Einladung zur Offerteinreichung

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1 Stadtentwicklung 11. Februar 2009 / MEC 922_ev_ph-e3 Bäckerstrasse 7, 8004 Zürich Postadresse: Postfach, 8022 Zürich Tel Fax Sprachförderung in der Stadt Zürich: Konzept für die städtische Mitfinanzierung von Deutschkursen für fremdsprachige Erwachsene Externe Evaluation des Sprachförderkonzepts und der Startphase Aufgabenstellung, Vorgaben und Einladung zur Offerteinreichung 1: Ausgangslage Der Stadtrat von Zürich hat am 9. Juli 2008 ein Sprachförderkonzept genehmigt, welches die städtische Mitfinanzierung von Deutschkursen für fremdsprachige Erwachsene ab dem Jahr 2009 auf eine neue Grundlage stellt. Die bisherige Sprachförderung der Stadt Zürich wurde auf den Herbst 2008 bzw. auf den Februar 2009 abgeschlossen. Die Umsetzung des Konzepts erfolgt im Rahmen von drei Krediten, die jeweils in der Verantwortung eines anderen Departements stehen: Die schulnahen Deutschkurse werden durch die Fachschule Viventa des Schul- und Sportdepartements realisiert. Der entsprechende Kredit wurde durch den Gemeinderat von Zürich im Mai 2008 genehmigt. Die Umsetzung startete im Herbst Die Alphabetisierungskurse, die zweisemestrigen Einstiegskurse sowie die allgemeinen Trainingskurse werden im Rahmen eines vorerst auf die Jahre 2009 bis 2011 beschränkten und durch das Präsidialdepartement verwalteten Sprachförderkredits mitfinanziert, welcher durch den Gemeinderat von Zürich im Dezember 2008 genehmigt wurde. Die Umsetzung startet in der Woche Die Deutschkurse mit Kinderbetreuung (Niveaukurse) werden im Auftrag des Sozialdepartements durch das Bildungsinstitut ECAP realisiert. Die finanziellen Mittel für die Jahre 2009 und 2010 wurden im Januar 2009 durch den Stadtrat genehmigt. Die Umsetzung startet in der Woche Die städtische Sprachförderung ist mit dem Kanton abgestimmt und wird durch diesen mitfinanziert. Einerseits mit Mitteln der kantonalen Erwachsenenbildung (=> Niveaukurse mit Kinderbetreuung) und andererseits mit einer im Rahmen eines Untermandats geregelten Weiterleitung von Mitteln aus dem nationalen Integrationskredit (=> Sprachförderkredit und schulnahe Deutschkurse). Das Konzept sieht eine externe Evaluation der Umsetzung vor. Dabei «ist unter anderem zu überprüfen, inwiefern es gelingt, die Anzahl Kursteilnehmende aus bisher wenig erreichten Zielgruppen zu erhöhen und deren Deutschkenntnisse dadurch zu verbessern, ob sich der bei der Umsetzungsplanung abgeschätzte Bedarf bestätigt und wie die neu geregelten Zuständigkeiten weiter verbessert werden können». Die durch die der Stadt Zürich in Auftrag gegebene Evaluation soll das Konzept und dessen Umsetzung in den ersten zwei Jahren beurteilen, insbesondere jedoch einen Beitrag zur Optimierung und Weiterentwicklung der zukünftigen städtischen Sprachförderung leisten. Präsidialdepartement

2 Seite 2 2: Evaluationsgegenstände Ausgehend von einem durch das Bundesamt für Migration empfohlenen Wirkungsmodell, ergeben sich grundsätzlich folgende Fragestellungen: Programmkonzept Ist das Konzept vollständig, klar und ausreichend begründet? Ist das Konzept kohärent, sind die Ziele und Massnahmen auf den Bedarf abgestimmt? Ist das Konzept zweckmässig auf andere städtische und auf kantonale Strategien abgestimmt? Vollzug Ist die Vollzugsorganisation geeignet und angemessen? Sind die Vollzugsprozesse klar und zielführend? Ist die Vergabe und Entscheidpraxis transparent und kohärent? Ist der Vollzug effizient? Wie sind die Weiterentwicklung, die Steuerung und die Qualitätssicherung der Konzeptumsetzung zu beurteilen? Leistungen Welche Leistungen werden durch welche Trägerschaften erbracht? Entsprechen die unterstützten / realisierten Angebote den Zielen und Vorgaben? Wie ist die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der unterstützten / realisierten Angebote zu beurteilen? Impact Welche Zielgruppen werden wie gut durch welche Angebote erreicht? Wie ist die Zielgruppenerreichung in Relation zum Bedarf zu beurteilen? Wie ist die Informationsarbeit und die Rekrutierung zu beurteilen? Wie ist der Sprachlernerfolg der Kursteilnehmenden zu beurteilen? Wie sind die Erfolge der Angebote hinsichtlich der Vermittlung von Alltagswissen und des Tranfers in den Alltag zu beurteilen? Integrationswirkungen Inwiefern wirken sich die Angebote auf ein verbessertes Zusammenleben der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung aus? Inwiefern fördern die Angebote die chancengleiche Teilhabe der Teilnehmenden am gesellschaftlichen Alltag? Diese Fragestellungen dienen als eine mögliche Orientierung zur Erarbeitung des Evaluationskonzepts. Sie sind in ihrer Priorität und ihrer praktischen Bedeutung jedoch nicht gleichwertig. Diese ergeben sich aus der in der Ausgangslage zitierten Aufgabenstellung gemäss Konzept, aus den im Sprachförderkonzept beschriebenen Zielen und Grundsätzen der Stadtzürcher Sprachförderung sowie insbesondere aus der Relevanz für die Weiterentwicklung der Umsetzung in den beteiligten Departementen. 3: Spezifische Fragestellungen Die folgenden Fragestellungen sind insbesondere aus den Zielsetzungen und Grundsätzen des Sprachförderkonzepts abgeleitet und dadurch zwar relativ umfassend, jedoch im Hinblick auf einige Aspekte (z.b. die internen Organisation) nicht zwingend vollständig. Sie müssen im Rahmen des Evaluationskonzepts angepasst, vereinfacht und fokussiert werden. In einer allfälligen Offertstellung werden von den Evaluatoren dazu konkretisierende Vorschläge erwartet.

3 Seite 3 Allgemeine Zielsetzungen des Sprachförderkonzepts Ergänzen die durch die Stadt Zürich subventionierten Deutschkursangebote die durch den freien Markt angebotenen sowie die anderweitig subventionierten zweckmässig oder stehen sie zu diesen in einer direkten Konkurrenz? Werden die im Rahmen des neuen Konzepts nicht mehr weitergeführten Angebote zweckmässig ersetzt? Ist das neu geschaffene Gesamtangebot an Deutschlernmöglichkeiten grösser, transparenter und durchlässiger als zuvor? Wird das Gesamtangebot vermehrt auch von Zielgruppen genutzt, die bisher nicht oder nur ungenügend erreicht wurden? Ist die im Konzept vorgesehene Koordination mit den Finanzhilfen von Bund und Kanton als zweckmässig zu beurteilen und wurde sie wie vorgesehen umgesetzt? Wie sind die im Konzept erkannten Angebotslücken zu beurteilen und werden diese durch die Konzeptumsetzung zweckmässig geschlossen? Werden die ausgewiesenen Stärken der «früheren» Sprachförderung erhalten? Gibt es Hinweise darauf, dass die Umsetzung des Sprachförderkonzept zur Erreichung des übergeordneten Ziels, die Verbesserung der Deutschkenntnisse der Zürcher Wohnbevölkerung, beiträgt? Lassen sich Aussagen machen zu den auf Seite 17 des Konzepts beschriebenen «zielorientierten Absichtserklärungen»? Umsetzungsziele des Sprachförderkonzepts Ist das durch die Umsetzung des Konzepts realisierte Deutschkursangebot bedarfsgerecht und niederschwellig? Welche Zielgruppen werden besser erreicht als früher, welche nicht? Welche Faktoren tragen wesentlich zu einer guten Erreichung welcher Zielgruppen bei? Ist es gelungen, das durch die Stadt Zürich subventionierte Deutschkursangebot (konzeptionell sowie quantitativ) zweckmässig auszubauen? Ist das Deutschkursangebot als ausreichend zu beurteilen? Wo bestehen noch wesentliche Lücken? Ist es gelungen, die an der Umsetzung des Konzepts Beteiligten ausreichend einzubeziehen und die Zuständigkeiten zweckmässig zu regeln? Wie ist die Informations- und Beratungsarbeit zu beurteilen? Sind mögliche Zuweisungsstellen (Beratungsinstitutionen, Schulen, etc.) ausreichend informiert? Wie ist die räumliche Verteilung des Angebots zu beurteilen? Wie sind die Qualitätssicherung, die Koordination und die Steuerung des Angebots zu beurteilen? Wie ist die Bündelung der Finanzflüsse zu beurteilen? Ist es gelungen, jedem Anbieter nur noch einen zuständigen Ansprechpartner zuzuweisen und wie ist die jeweilige Zusammenarbeit zu beurteilen? Umsetzungsgrundsätze des Sprachförderkonzepts Wie ist die Qualität der Kursleitenden zu beurteilen? Werden diese je nach Erfahrung und Qualifikation angemessen entschädigt? Stehen ihnen Zeit und Gefässe für eine zweckmässige Weiterbildung zur Verfügung? Werden sie in ihrer Tätigkeit ausreichend unterstützt? Findet ein zielgerichteter Erfahrungsaustausch statt? Werden durch die subventionierten Kurse das Sprachwissen und die sprachlich kommunikativen Fähigkeiten der Teilnehmenden gefördert? Erfolgen die Lernfortschritte je nach Kurstyp und «Lernkompetenz nach GER» differenziert und wie sind diese in ihrem Ausmass zu beurteilen?

4 Seite 4 Wird bedarfsgerechtes Alltagswissen vermittelt und gelernt? Fördern die Kurse das Selbstvertrauen, die Lernmotivation und die selbständige Sprachanwendung der Teilnehmenden? Ist es gelungen, die Möglichkeiten für Kursübertritte zu verbessern? Werden diese genutzt? Erhalten die Teilnehmenden einmal jährlich eine individuelle Beratung über weiterführende Angebote? Erhalten die Teilnehmenden Ende Semester jeweils ein strukturiertes Lernfeedback? Ist es gelungen, dazu zweckmässige «Übergangsinstrumente» zu erarbeiten und einzuführen? Sind die subventionierten Kurse als kostengünstig zu beurteilen? Sind die Teilnehmerbeiträge transparent und zweckmässig geregelt? Bewährt sich die teilweise gegebene zusätzliche Möglichkeit einer Rückerstattung eines Teils der Kosten? Ist die Teilnahme von nicht in der Stadt Zürich Wohnenden zweckmässig geregelt? Sind die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung zweckmässig geregelt? Niveaukurse mit Kinderbetreuung Werden die konzeptuellen Vorgaben eingehalten und die spezfischen Ziele ereicht? Wie werden die quantitativen Ziele erreicht? Wie ist die Präsenz und die Verbindlichkeit der Teilnehmenden zu beurteilen? Wie ist das Angebot bezüglich Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen? Welche spezifischen Erkenntnisse, Umsetzungsprobleme und Fragestellungen ergeben sich aus der Startphase dieser Kurse? Was ist bei der Weiterführung dieses Angebots zu berücksichtigen? Einstiegskurse Zweisemestrige Einstiegskurse: Werden die konzeptuellen Vorgaben eingehalten und die spezifischen Ziele erreicht? Wie werden die quantitativen Ziele erreicht? Wie ist die Präsenz und die Verbindlichkeit der Teilnehmenden zu beurteilen? Wie ist das Angebot bezüglich Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen? Welche spezifischen Erkenntnisse, Umsetzungsprobleme und Fragestellungen ergeben sich aus der Startphase dieser Kurse? Was ist bei der Weiterführung dieses Angebots zu berücksichtigen? Alphabetisierungskurse: Werden die konzeptuellen Vorgaben eingehalten und die spezifischen Ziele erreicht? Wie werden die quantitativen Ziele erreicht? Wie ist die Präsenz und die Verbindlichkeit der Teilnehmenden zu beurteilen? Wie ist das Angebot bezüglich Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen? Welche spezifischen Erkenntnisse, Umsetzungsprobleme und Fragestellungen ergeben sich aus der Startphase dieser Kurse? Was ist bei der Weiterführung dieses Angebots zu berücksichtigen? Trainingskurse Allgemeine Trainingskurse: Werden die konzeptuellen Vorgaben eingehalten und die spezfischen Ziele erreicht? Wie werden die quantitativen Ziele erreicht? Wie is die Präsenz und die Verbindlichkeit der Teilnehmenden zu beurteilen? Wie ist das Angebot bezüglich Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen? Welche spezifischen Erkenntnisse, Umsetzungsprobleme und Fragestellungen ergeben sich aus der Startphase dieser Kurse? Was ist bei der Weiterführung dieses Angebots zu berücksichtigen? Schulnahe Deutschkurse: Werden die konzeptuellen Vorgaben eingehalten und die spezifischen Ziele erreicht? Wie werden die quantitativen Ziele erreicht? Wie ist die Präsenz und die Verbindlichkeit der Teilnehmenden zu beurteilen? Wie bewähren

5 Seite 5 sich das Detailkonzept sowie die erarbeiteten Lehrmittel? Wie ist das Angebot bezüglich Effektivität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu beurteilen? Welche spezifischen Erkenntnisse, Umsetzungsprobleme und Fragestellungen ergeben sich aus der Startphase dieser Kurse? Was ist bei der Weiterführung dieses Angebots zu berücksichtigen? Koordination, Steuerung und operative Umsetzung Erfolgen diese gemäss den konzeptuellen Vorgaben? Welche spezifischen Erkenntnisse, Umsetzungsprobleme und Fragestellungen ergeben sich aus der Startphase? Was ist bei der Weiterführung dieser Aufgabe zu berücksichtigen? 4: Verfügbare Daten und Unterlagen Das Sprachförderkonzept der Stadt Zürich ist auf der Website der publiziert und einsehbar. Die zu dessen Erstellung verwendeten Unterlagen können im Rahmen der Evaluation eingesehen werden. Die Kreditentscheide von Gemeinderat und Stadtrat werden interessierten Offertstellern auf Anfrage zugestellt. Sie enthalten unter anderem die quantitativen Zielgrössen und die damit verbundene finanzielle Planung. Ebenfalls auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden das Detailkonzept der schulnahen Deutschkkurse, eine Liste der im Wintersemester 2008 / 2009 realisierten schulnahen Deutschkurse sowie eine Liste mit den Entscheidungen des ersten Eingabetermins der Ausschreibung zum Sprachförderkredit. Die Regelungen zur Zusammenarbeit mit dem Kanton können im Rahmen der Evaluation eingesehen werden. Ebenfalls eingesehen können Dokumente zur internen Planung im Schul- und Sportdepartement sowie der Kontrakt zwischen dem Sozialdepartement und der ECAP. Die schriftliche Korrespondenz bzw. die Projektdossiers zwischen der Stadtverwaltung und den ausführenden Trägerschaften ist einsehbar. Sie enthalten im Falle des Sprachförderkredits unter anderem die Finanzierungsgesuche, die Entscheide und die Projektberichte. Auch einsehbar sind die vorhandenen Unterlagen zu Richtlinien, Weiterbildung, etc. dies z.b. im Rahmen von Protokollen der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe Deutschkurse oder des «Infobriefes Sprachförderung». Die von den ausführenden Trägerschaften zu liefernden Unterlagen zu den Kursteilnehmenden und zu den Lernfeedbacks werden in der ersten Jahreshälfte 2009 erarbeitet und können sobald an die Stadt geliefert eingesehen werden. Die Trägerschaften können bei Bedarf verpflichtet werden, die Evaluation zusätzliche (gegenüber der Stadt als vertraulich bezeichnete) Detaildaten zu den Kursteilnehmenden einsehen zu lassen. Abgesehen von einigen durch den Schutz Dritter als vertraulich bezeichneter Daten hat die Evaluation grundsätzlich Einsichtsrecht in alle in einem direkten Zusammenhang mit der Umsetzung des Sprachförderkonzepts stehenden Unterlagen. Obwohl die vergleichende Fragestellung (frühere Sprachförderung / neue Sprachförderung) für die Evaluation von Bedeutung ist, muss davon ausgegangen werden, dass die bei der Stadtverwaltung vorhandenen Daten und Berichte nur ein unvollständiges Bild der Sprachförderung bis zum Jahr 2008 liefern können.

6 Seite 6 Zu Fragen des Sprachlernbedarfs können neben der auf der Website der im Januar 2008 publizierten Analyse zu den Sprachkenntnissen der Zürcher Bevölkerung und aktuellen Statistiken zur Zuwanderung voraussichtlich keine weiteren Daten zur Verfügung gestellt werden. 5: Erwartete Leistungen Der Kern der Evaluation des städtischen Sprachförderkonzepts und dessen Umsetzung besteht in zweckmässigen und fundierten Antworten auf die unter Punkt 3 aufgeführten (jedoch wie erwähnt zu fokussierenden) Fragestellungen in einem schriftlichen, nachvollziehbaren und leicht lesbarem Schlussbericht. Dieser hat auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Sprachförderung der Stadt Zürich und eine Zusammenfassung zu beinhalten. Zudem erwartet werden eine Unterstützung bei der Erarbeitung von Controllinginstrumenten, periodische Besprechungen mit dem Auftraggeber und der Begleitgruppe, ein im Mai 2010 abzugebender schriftlicher Zwischenbericht (der über den Stand der Arbeiten und vorliegende Ergebnisse Auskunft gibt) sowie die Respektierung der Schweizerischen Evaluationsstandards (vgl. 6: Evaluationsorganisation, Zeitplan, Kosten und Offertanforderungen Auftraggeber der Evaluation ist die der Stadt Zürich. Sie wird unterstützt durch eine Begleitgruppe, der unter anderem Vertretungen des Schul- und Sportdepartements sowie des Sozialdepartements angehören. Die Evaluation ist so ausgerichtet, dass sie die auf das Jahr 2011 neu zu beantragende Weiterführung der Niveaukurse mit Kinderbetreuung, den auf das Jahr 2012 neu zu beantragenden Sprachförderkredit und die laufende Weiterentwicklung der schulnahen Deutschkurse zielgerichtet unterstützt. Es gilt folgender Zeitplan: Mai 2009: Beginn der Evaluation Mai 2010: Abgabe und Präsentation des Zwischenberichts Mai 2011: Abgabe und Diskussion des Entwurfs Schlussbericht Juni 2011: Definitive Fassung des Schlussberichts Der Kostenrahmen für die Erarbeitung der Evaluation beträgt 80'000 CHF (inkl. MWST). Das Budget deckt sämtliche anfallenden Kosten: Lohnaufwand (inkl. Sozialversicherungsbeiträge), Spesen, Sachaufwendungen. Die Offerte enthält ein detailliertes Untersuchungskonzept, welches die zentralen Fragestellungen und die zu deren Beantwortung vorgesehenen Forschungsmethoden darstellt, einen Zeitplan und eine Kostenaufstellung sowie eine Benennung des Forschungsteams mit Referenzen. Die Offerte ist auf maximal 12 Seiten zu begrenzen und bis am 25. März 2009 (eingetroffen) sowohl schriftlich als auch per Mail einzureichen an die in Punkt 8 genannte Kontaktadresse.

7 Seite 7 7: Verfahren und Bewertungskriterien An der hier beschriebenen Evaluation interessierte Evaluatorinnen und Evaluatoren sind gebeten, ihr Interesse bis zum 1. März 2009 per Mail zu bekunden. Allfällige Fragen können bis zum gleichen Datum per Mail an die angegebene Kontaktperson gestellt werden. Die Antworten erfolgen schriftlich und werden allen zur Verfügung gestellt, die bis zum 1. März 2009 ihr Interesse bekundet haben. Die Offerten werden aufgrund der Zweckmässigkeit, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die Fragestellungen beurteilt. Von Bedeutung sind unter anderem das Problemverständnis, die Vollständigkeit, die Nachvollziehbarkeit, die Angemessenheit, die Originalität sowie die Zusammensetzung des Evaluationsteams. Erwünscht sind neben Evaluationserfahrung auch Kenntnisse der Migrations- und Integrationstehematik sowie Erfahrungen und Kompetenzen im Bereiche Sprachförderung. Im Rahmen des Beurteilungsverfahrens ist vorgesehen, voraussichtlich zwei Offertsteller zu einer Präsentation einzuladen. Diese findet gemäss aktueller Planung am Nachmittag des 8. April 2009 statt. Dieser Termin ist zu reservieren. 8: Kontakt der Stadt Zürich, Christof Meier, Bäckerstrasse 7, 8022 Zürich Tel / Fax / christof.meier@zuerich.ch

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