Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen
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- Günther Engel
- vor 8 Jahren
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1 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen Was bedeutet Enrichment? Enrichment bedeutet soviel wie Anreicherung, Bereicherung, aber auch Verzierung. All diese Übersetzungen geben alleine nicht das wieder, was mit dem Begriff hier gemeint ist: Besonders begabten und interessierten Schülerinnen und Schülern soll in diesem Programm die Chance geboten werden, sich geistig und intellektuell zu bereichern, ihren Wissensschatz und ihre Kompetenzen anzureichern, ihren schulischen Alltag mit besonderen Themen zu verzieren. Was ist das Besondere an Enrichment-Kursen? Grundsätzlich sind Enrichment-Kurse durch folgende Merkmale charakterisiert: Sie finden in kleinen Gruppen statt (üblich sind min. 6, max. 14 Teilnehmende). Das Angebot ist nur für ausgewählte SchülerInnen. Es ist nicht vorrangig für Hochleister, sondern vor allem für besonders Motivierte, Interessierte, Wissbegierige. Die Nominierung kann nur durch Schulen oder die Schulpsychologische Bratungsstellen erfolgen. Enrichmentkurse sind klassen- und schulübergreifend sowie schulartübergreifend. Sie sind in der Regel auf eine Präsentation oder Wettbewerbsbeteiligung etc. hin ausgerichtet. Es finden keine Folgekurse bzw. Fortgeschrittenenkurse statt (z.b. kein Fremdsprachenerwerb mit Aufbaukursen, sondern Auseinandersetzung mit dem Land, seiner Kultur, seiner Sprache etc.). Inhaltlich sollen sich Enrichment-Kurse dadurch auszeichnen, dass sie nicht primär alltägliche Unterrichtsinhalte späterer Jahrgangsstufen vorziehen und nicht vorrangig talentorientiert (handwerklich, künstlerisch, musikalisch, sportlich) sind, sondern dass sie vorrangig kognitiv-intellektuell ausgerichtet sind, Denkvermögen, Sprachverständnis, Merk- und Problemlösefähigkeit fordern und vor allem herausfordernd in Niveau, Intensität, Komplexität, gedanklicher Kreativität und Schnelligkeit der Aneignung sowie der Problemlösung sind. Methodisch sind Enrichmentkurse darauf ausgerichtet, dass sie nicht vorrangig instruktiv, sondern in hohem Maße auf entdeckendes Lernen, Eigenständigkeit und Freiheit in den Lernwegen ausgerichtet, projektorientiert sind sowie unkonventionelle Lernwege anbieten. Wie entstehen Kooperationsverbünde? Interessierte Schulen, die einen Verbund aufbauen wollen, entwickeln ggf. mit Nachbarschulen ein Enrichment-Programm. Die Kurse anbietenden Schulen sind die Stützpunktschulen. An einer dieser Stützpunktschulen eines Verbundes sitzt der Projektleiter, der das Enrichment-Programm des Verbundes koordiniert. Dieses wird dann je nach Umfang einer bestimmten Anzahl anderer Schulen im Verbund angeboten, die dann ihrerseits Schülerinnen und Schüler, die geeignet sind, nominieren. Sowohl für die Koordinationsaufgabe der Projektleiter als auch für die Lehrkräfte, die Kurse im Rahmen des Enrichment-Programms durchführen, können die Schulen aus einem beschränkten Pool Ausgleichsstunden beantragen. Dieser Antrag muss für das Projektjahr jeweils bis zum Beginn der vorhergehenden Weihnachtsferien im MBF eingegangen sein.
2 2 Die Größe und der Zuschnitt der Kooperationsverbünde ist nicht festgelegt; es wird aber von maximal 20 Verbünden im Land ausgegangen. Wie groß sind die Kurse? Die Kurse sollen i.d.r. zwischen 6 und 14 Schülerinnen und Schüler umfassen, um einerseits eine arbeitsfähige Gruppe, andererseits aber keine übliche Klassengröße zu erhalten. Wie kommt man in die Enrichment-Kurse hinein? Es gibt für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zwei Wege, um an einem Enrichment- Kursus teilnehmen zu können: Der übliche Weg ist der, dass die Schulen eines Verbundes vom Projektleiter aufgefordert werden, durch die Klassenkonferenzen geeignete Schülerinnen und Schüler zu benennen; der andere Weg ist der über die Schulpsychologischen Dienste, welche die Eignung für die Teilnahme am Enrichment-Programm feststellen und eine Empfehlung aussprechen. Auch die Eigenbewerbung z.b. als hochbegabt getesteter Schülerinnen und Schüler ist möglich. Wie funktioniert das Meldeverfahren? 1. Die Schulen werden von der Projektleitung eines Verbundes zur Nominierung geeigneter Schülerinnen und Schüler aufgefordert und erhalten ein Passwort, mit dem sie sich in das Online-Meldesystem einloggen können. Wenn die Schülerinnen und Schüler dann von den Klassenkonferenzen für die Teilnahme an dem Enrichment- Programm ausgesucht worden sind, müssen die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern eine Einverständniserklärung für die Teilnahme an dem Projekt ausfüllen und unterschreiben und anschließend melden die Schulen sie an. Wichtig ist eine verlässliche -Adresse der Schülerinnen und Schüler, weil das Meldeverfahren ausschließlich über diesen Weg läuft. Sollte eine solche nicht vorliegen, müsste ein Beauftragter der Schule die Rolle des Vermittlers übernehmen. 2. Die Projektleitung schaltet dann, wenn alle notwendigen Angaben vollständig vorliegen, die Schülerinnen und Schüler frei und diese erhalten automatisch ein Passwort, mit dem sie sich in das System einloggen und Kurse in ihrem Verbund belegen können. 3. Diese Anmeldung durch die Schülerinnen und Schüler erfolgt bis zu einem bestimmten Stichtag und dann legt die Projektleitung die Teilnehmerlisten fest. Die Schülerinnen und Schüler erhalten anschließend ein mit der Benachrichtigung, an welchem der gewünschten Kurse sie teilnehmen können. Wenn sie diese Auswahl wiederum innerhalb einer bestimmten Frist bestätigen, ist endlich alles klar und die Kursleiter/innen bekommen die endgültigen Teilnehmerlisten. 4. Schülerinnen und Schüler, die einmal angemeldet sind, bleiben im Prinzip im System, aber die meldenden Schulen müssen einmal im Jahr die Listen kontrollieren, neue Schülerinnen und Schüler anmelden, andere ggf. abmelden, die Klassenstufe erneuern und die Kontaktdaten überprüfen und dann beginnt alles von vorn. Achtung: Damit das Ganze funktioniert ist die stets aktuelle und verlässliche -Adresse von besonderer Bedeutung, weshalb die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern gebeten sind, etwaige Änderungen so schnell wie möglich der Schule bzw. der Projektleitung mitzuteilen. Wer kann Kurse anbieten? Grundsätzlich können dies alle interessierten Lehrkräfte, die ein entsprechendes Thema und Kursprogramm entwickeln. Nach bisherigen Erfahrungen werden aber gut Zweidrittel aller Kurse durch Menschen anderer Professionen angeboten, seien es freie Dozenten verschiedenster Berufe, Mitarbeiter/innen von Hochschulinstituten etc.. Voraussetzung ist in jedem Fall die Identifikation mit der Idee der Begabtenförderung durch Enrichment sowie pädagogische Erfahrungen. Über die Aufnahme eines Angebotes in das Enrichment-Programm entscheiden die Stützpunktschulen in Absprache mit der Projektleitung.
3 3 Was kostet die Teilnahme an den Kursen? Der finanzielle Beitrag der Schülerinnen und Schüler ist in den Verbünden unterschiedlich und schwankt zwischen 30 und 60 Euro je Kursus. Das Geld wird für Material und v.a. für die Aufwandsentschädigung der Kursleiter/innen eingesetzt, die nicht als Lehrkräfte ggf. eine Ausgleichsstunde erhalten. Auf Wunsch kann eine Quittung ausgestellt werden. Es gilt auch das Motto Was nichts kostet, taugt nichts! und ein Teilnehmerbeitrag erhöht die Verbindlichkeit der Anmeldung. Bezahlt wird i.d.r. nach einer Schnupperstunde bei der Kursleitung. Einzelheiten regelt jeder Verbund für sich. Sollte die Finanzierung aus persönlichen Gründen Probleme bereiten, kann der Teilnahmebeitrag erlassen werden. Darüber entscheidet die Projektleitung, an die man sich vertrauensvoll wenden sollte. Die Projektleitung informiert ggf. den/die Kursleiter/in darüber. Wie finanziert sich das Enrichment-Programm? Jeder Verbund wird eine eigenständige Finanzierungsform je nach örtlichen oder regionalen Gegebenheiten finden. Grundsätzlich zahlen die Schülerinnen und Schüler bzw. i.d.r. sicherlich die Eltern einen Teilnahmebeitrag, dessen Höhe im Verbund abgesprochen wird. Ggf. kann für Material, das aufwändiger ist und/oder in den Besitz der Schülerinnen und Schüler übergeht bzw. bleibt (z.b. Bücher oder Modelle), noch eine Beteiligung von den Teilnehmenden verlangt werden. Dies sollte nach Möglichkeit schon bei der Kursbeschreibung genannt werden. Des Weiteren können Lehrkräfte, die einen Kursus anbieten und erteilen, eine Ausgleichsstunde vom Bildungsministerium erhalten, so dass die in diesem Kursus erhobenen Teilnahmebeiträge in das Projekt einfließen. Genauso können ehrenamtliche Kursleitungen oder solche, die von anderen Institutionen bezahlt werden, durch die zusätzlichen Teilnahmebeiträge das Projekt finanziell absichern. Die Schulträger übernehmen i.d.r. Kosten für Räume, Licht, Heizung, Hausmeisterdienste, Kopien und ggf. weiteres Verbrauchsmaterial; dies müssen die Verbünde oder die Stützpunktschulen mit den Schulträgern absprechen. Sponsoren und Spender können direkt durch Finanzierungshilfen, aber auch durch Material- und Sachspenden oder durch die Bezahlung von Kursleiter/innen das Projekt unterstützen. Die Sponsoren eines jeweiligen Verbundes werden auf der Homepage durch ein entsprechenden Link angezeigt. Auch weitere Veröffentlichungen tragen ggf. das Signet der Sponsoren. Bei öffentlichen Präsentationen sowie Presseveröffentlichungen etc. können die Sponsoren ggf. einbezogen werden. Wie werden die Plätze in den Kursen vergeben? Grundsätzlich ist dafür der Projektleiter eines Verbundes verantwortlich. Dieser wird die Kriterien innerhalb des Verbundes abklären und im Einzelfall auch auf Wünsche der Kursleiter Rücksicht nehmen. Prinzipiell geht es darum, die angestrebte Kursgröße einzuhalten, die Alterstruktur und das Geschlechterverhältnis ausgewogen zu halten. Erstwünsche von Kursen haben natürlich Vorrang vor Zweit- und Drittwünschen, aber eine Anmeldung mit erster Priorität erzeugt keinen Anspruch auf Teilnahme an genau diesem Kursus. Wie viele Kurse kann man belegen? Üblicherweise nimmt man an einem Kursus z.zt. teil. Wenn aber genug Plätze vorhanden sind, kann man selbstverständlich auch mehrere Kurse belegen. Bei der Anmeldung sind die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, die Priorität anzugeben, mit der sie an dem Kursus teilnehmen möchten, nämlich 1. bis 3.. Bei der Platzvergabe wird zunächst versucht, den ersten Wunsch zu erfüllen. Welche Kurse kann man belegen? Grundsätzlich gilt, dass man nur die Kurse belegen kann, die für den Verbund angeboten werden, zu der die Schule des nominierten Schülers gehört. Auch gilt, dass man sich nach der im Kursangebot angegebenen Klassenbeschränkung richten soll. Wenn es im Einzelfall möglich sein sollte, kann in Absprache mit Kurs- und Projektleitern davon abgewichen wer-
4 4 den. Am Ende eines Kurses wird den Schülerinnen und Schüler, die konstant teilgenommen haben, die erfolgreiche Teilnahme bestätigt. Wann finden die Kurse statt und wie lange dauern sie? Sowohl Kurszeitraum als auch Kursdauer können sowohl von Verbund zu Verbund als auch von Kursus zu Kursus variieren. Viele Kurse haben bisher in der Zeit zwischen den Herbstund den Osterferien stattgefunden. Der Umfang der Kurse liegt zwischen 30 und 40 Stunden, aber auch dies variiert. Die von Lehrkräften angebotenen Kurse sollten 40 Stunden nicht unterschreiten. Es kann auch Kompaktkurse am Wochenende oder Tagesveranstaltungen geben. Dies alles legt jeder Kooperationsverbund für sich fest. Näheres findet man unter Veranstaltungen. Gleiches gilt für die Tage, an denen die Enrichment-Kurse stattfinden: Sie finden sowohl samstags als auch wochentags statt. Auch dies hängt von den Gegebenheiten der Verbünde ab. Wo gibt es Kooperationsverbünde? Die Karte bzw. die Liste unter Verbünde gibt über die aktuellen Kooperationsverbünde Auskunft. Dort findet man die Liste der Stützpunktschulen des jeweiligen Verbundes. Auch unter Veranstaltungen findet man die Verbundkarte und natürlich die dort angebotenen Enrichment-Kurse. Wer hat Anspruch auf die Teilnahme an einem Enrichment-Kursus? Grundsätzlich hat niemand Anspruch auf die Teilnahme an einem Enrichment-Kursus; über den Zugang informiert der Abschnitt Wie kommt man in die Enrichment-Kurse hinein?. Was ist mit Stützpunktschule gemeint? Innerhalb des Enrichment-Programms eines Kooperationsverbundes sind die Stützpunktschulen diejenigen, die einen oder mehrere Kurse anbieten. Alle anderen Schulen des Verbundes sind meldende, d.h. sie nominieren jährlich erneuernd die geeigneten Schülerinnen und Schüler ihrer Schule. Selbstverständlich nominieren auch die Stützpunktschulen Teilnehmer. Wer ist an der Organisation eines Verbundes beteiligt? Die Stützpunktschulen planen, organisieren und verantworten ein Kursangebot. Die Kursleiter/innen planen und verantworten den Kursunterricht, nehmen ggf. an Kursleitertreffen teil und beteiligen sich ggf. an Projektpräsentationen. Die Schulen eines Verbundes melden nach Aufforderung durch den/die Projektleiter/in potenzielle Teilnehmer im Online-Meldeverfahren an. Die Schülerinnen und Schüler lernen und arbeiten in den Kursen und beteiligen sich ggf. an Projektpräsentationen. Der/Die Projektleiter/in koordiniert und organisiert das Kursprogramm des Verbundes, regelt das Meldeverfahren und die finanziellen Angelegenheiten des Verbundes. Über ein dem Projekt verbundenen Verein (z.b. Förderverein oder Ehemaligenverein der Stützpunktschule, an welcher der/die Projektleiter/in arbeitet) werden die rechtlichen Angelegenheiten (Verträge, Abrechnungen) abgewickelt. Sponsoren und Spender unterstützen einzelne Kurse direkt oder das Projekt des Verbundes allgemein. Welche Schülerinnen und Schüler sind für das Enrichment-Programm geeignet? Zur Teilnahme am Enrichment-Programm ist nur eine Empfehlung nötig (s. Wie kommt man in die Enrichment-Kurse hinein? ). Eine Testung auf Hochbegabung ist keine Voraussetzung aber natürlich auch kein Hinderungsgrund, sondern vielmehr eine andere Form der Empfehlung. Die übliche Empfehlung zur Teilnahme am Enrichment-Programm könnte anlässlich der Zeugniskonferenzen zum Halbjahr durch die Schulen eines Verbundes erfolgen. Damit ist gewährleistet, dass die Liste der gemeldeten Schülerinnen und Schüler immer aktuell ist.
5 5 Mit dem Hinweis auf die Zeugniskonferenzen soll jedoch nicht gesagt sein, dass es bei der Empfehlung geeigneter Schülerinnen und Schüler um ein bestimmtes Notenbild geht. Das Programm soll unabhängig von den Zensuren Schülerinnen und Schüler ansprechen, die über ein besonders gutes Gedächtnis verfügen, die mit einer hohen Informationsdichte umgehen können, die sehr schnell verstehen und arbeiten können, die hervorragendes Verständnis für Probleme und Zusammenhänge zeigen, die ein breites Interessenspektrum haben, die zu besonders originellen Lösungen und Ideen fähig sind, die eine hohe Sensibilität beweisen, die erfolgreich an Wettbewerben teilgenommen haben. Diese kleine Liste ist weder umfassend noch abschließend. Grundsätzliches zu dem auf dem sog. Pinneberger Modell basierenden Enrichment-Programm finden Sie in der Broschüre Kinder mit besonderen Begabungen, die beim MBF bestellt (s. Kontakt ) oder als pdf-datei unter folgender Adresse heruntergeladen werden kann: Interessante Hinweise findet man auch unter folgenden (und noch vielen anderen) Adressen: Wo finden die Kurse statt? Prinzipiell finden die Kurse in den Stützpunktschulen statt, aber auch Veranstaltungen an anderen Lernorten, wie z.b. Universitätsinstituten, Museen etc., sind möglich. Über Einzelheiten geben die Kursbeschreibungen unter Veranstaltungen Auskunft. Aber auch wenn der Kursus nicht an der Stützpunktschule stattfindet, ist sie einer solchen zugeordnet und wird dort verantwortet. Wer ist für die Auswahl der Kursleiter und Kursthemen verantwortlich? Grundsätzlich sind die Enrichment-Kurse Veranstaltungen der jeweiligen Stützpunktschule, unter dessen Namen sie angeboten wird; das gilt auch, wenn sie an einem anderen Lernort stattfinden. Das Anwerben von Kursleitern und die Absprache der Themen sowie die Kontrolle, dass Thema, Niveau und Arbeitsform den allgemeinen Ansprüchen an Enrichment-Kurse entspricht, obliegt der jeweiligen Stützpunktschule. Der Projektleiter eines Verbundes unterstützt die Schulen dabei. Online im Internet unter [Stand: ]
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