Nachrichten nach Redaktionsschluss
|
|
- Daniel Küchler
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nachrichten nach Redaktionsschluss (aktualisiert nach BA-Beschluss vom 21. Juni 2017) Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung / Neue Gebührennummern für die EBM-Abschnitte 35.2 und 35.3 Über das Inkrafttreten der neuen Psychotherapie- Richtlinie zum 1. April 2017 hat die KVBW bereits umfassend informiert. Zum 1. Juli 2017 wird nun auch die entsprechende Struktur im Einheitlichen smaßstab (EBM) angepasst. Die EBM-Kapitel 35.2 und 35.3 werden neu gegliedert und alle Leistungen erhalten neue Gebührenordnungspositionen (GOP). Außerdem bestehen ab Juli folgende Änderungen bei der Gruppenbehandlung: Die Höhe der Vergütung richtet sich neu nach der Anzahl der Teilnehmer. Möglich sind jetzt in allen Richtlinienverfahren Therapien mit drei bis neun Teilnehmern unabhängig davon, ob es sich um Erwachsenen- oder Kinderund Jugendlichen-Therapien handelt. Mit der neuen Vergütungssystematik sollen Gruppenbehandlungen besser abgebildet und vergütet werden. Dazu wurden alle Gruppenleistungen neu bewertet. Aufgrund der differenzierten Vergütung gibt es für jede Gruppengröße eine eigene GOP. Die bisher gültigen GOP für kleine und für große Gruppen entfallen. Die Abrechnung von Gruppenbehandlungen mit nur zwei Teilnehmern, die vor Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie am 1. April beantragt wurden und derzeit als kleine Gruppe abgerechnet werden, erfolgt ab Juli mit bundeseinheitlichen Pseudo- GOPs (siehe auch Folgetext). Eine weitere Neuerung betrifft die Abrechnung von Kurzzeittherapien, die in der Einzelbehandlung durchgeführt werden. Hier gibt es künftig zwei GOPs: eine GOP für das erste Zwölf-Stunden-Kontingent und eine für das zweite Zwölf-Stunden-Kontingent. Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen ab 1. April und 1. Juli 2017 Telefonische Erreichbarkeit: zur Terminvermittlung, mindestens 200 Minuten pro Woche und Praxis bei vollem Versorgungsauftrag, 100 Minuten bei hälftigem Versorgungsauftrag Mindesteinheit: 25 Minuten, Die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit sind an die KV zu melden. Praxis» Unternehmen Praxis» IT & Online-Dienste» Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151, je vollendete 25 Minuten): niedrigschwelliger Zugang und erste diagnostische Abklärung, Erwachsene bis zu sechs Gespräche à 25 Minuten (insgesamt bis zu 150 Minuten) innerhalb von vier Quartalen, Kinder und Jugendliche bis zu zehn Gespräche (insgesamt bis 250 Minuten) innerhalb von vier Quartalen, dabei sind bei Kindern und Jugendlichen bis zu 100 Minuten Sprechstundenzeit auch mit den Bezugspersonen alleine möglich. Zugangsvoraussetzung zur weiteren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ab April Vergütung 421 Punkte, 44,33 Euro Akutbehandlung (GOP 35152, je vollendete 25 Minuten): schnelle Intervention bei akuten Krisen, Patienten, bei denen eine Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen zur Vorbereitung einer Psychotherapie stabilisiert werden bis zu 24 Therapieeinheiten à 25 Minuten (insgesamt bis zu 600 Minuten) innerhalb von vier Quartalen, anzeigepflichtig, Rundschreiben Juni 2017 Nachrichten nach Redaktionsschluss (aktualisierte Fassung) 1
2 zu verrechnen mit gegebenenfalls anschließender Kurzzeittherapie (KZT 1) und/oder Langzeittherapie. Vergütung 421 Punkte, 44,33 Euro Probatorische Sitzungen (GOP 35150, je vollendete 50 Minuten): zwei bis maximal vier Sitzungen bei Erwachsenen, zwei bis maximal sechs Sitzungen bei Kindern und Jugendlichen, vor Aufnahme einer Kurz- oder Langzeittherapie sind mindestens zwei Sitzungen (eine davon terminiert) verpflichtend, Sitzungen auch nach Antragstellung möglich. Vergütung 621 Punkte, 65,39 Euro Kurzzeittherapie (GOP ab 1. Juli 2017, Übersicht im Folgenden): antragspflichtig, grundsätzlich keine Gutachterpflicht, zwei Bewilligungsschritte für je zwölf Therapieeinheiten, Umwandlung in Langzeittherapie gutachterpflichtig, Die Beantragung bei der Krankenkasse erfolgt möglichst schon während der probatorischen Sitzungen. Der Patient füllt dazu den Antrag (PTV 1) aus; der Therapeut reicht diesen zusammen mit seinen Angaben zu Erkrankung und geplanter Therapie (PTV 2) ein. Antragstellung: Um das erste Kontingent der Kurzzeittherapie (KZT 1) zu beantragen, muss der Termin für die zweite probatorische Sitzung feststehen und zusammen mit dem ersten, bereits stattgefundenen Termin eingetragen werden. Nach sieben Therapieeinheiten der KZT 1 (inklusive möglicher vorangegangener Akutbehandlungen) kann das zweite Kontingent (KZT 2) beantragt werden. Antragsbewilligung: Grundsätzlich gelten Anträge nach Ablauf einer Drei-Wochen-Frist auch ohne Bescheid als bewilligt. Der Patient erhält aber eine formlose Bewilligung von seiner Kasse. Die Formulare PTV 6, 7 und 9 fallen weg. Wird die Therapie nicht genehmigt, erhalten weiterhin sowohl Patient als auch Therapeut eine Mitteilung. Umwandlung in Langzeittherapie: Eine Kurzzeittherapie kann in eine Langzeittherapie umgewandelt werden. Dies muss spätestens mit der achten Therapieeinheit der KZT 2 erfolgen (in der Regel etwa vier bis fünf Wochen vor dem Ende der Kurzzeittherapie), um eine nahtlose Weiterbehandlung zu gewährleisten. Der Um - wandlungsantrag erfolgt ebenfalls mit Antrag des Patienten (PTV 1), dem Formular PTV 2 (Feld Langzeittherapie als Umwandlung ) und ist gutachter pflichtig. Dem Antrag ist daher ein verschlossener Briefumschlag für den Gutachter (PTV 8) mit folgendem Inhalt beizufügen: Bericht an den Gutachter, Durchschrift des PTV 2, Durchschrift des Konsiliarberichts (nur bei nichtärztlichen Psychotherapeuten), ggf. ergänzende Befundberichte. Langzeittherapie (GOP ab 1. Juli 2017, Übersicht im Folgenden): nur noch zwei Bewilligungsschritte, erstes Stundenkontingent antrags- und gutachterpflichtig, ob Anträge auf Fortführung der Psychotherapie gutachterpflichtig sind, liegt im Ermessen der Krankenkassen. In diesem Fall fordert die Krankenkasse unverzüglich vom Psychotherapeuten einen Bericht an den Gutachter an. Bewilligung der Anträge: Die Krankenkasse teilt bei einer Langzeittherapie dem Versicherten und dem Psychotherapeuten ihre Entscheidung formlos mit. Der Psychotherapeut nutzt dieselben Formulare wie bei der Kurzzeittherapie. Bei einer Langzeittherapie ist darüber hinaus auf dem Formular PTV 2 anzugeben, ob nach Abschluss der Behandlung eine Rezidivprophylaxe erfolgen soll. Rezidivprophylaxe: um Rückfälle zu vermeiden, mit Stunden aus Langzeittherapiekontingent, maximal acht Stunden Rezidivprophylaxe bei einer Behandlungsdauer von 40 Stunden oder mehr, maximal 16 Stunden Rezidivprophylaxe bei einer Behandlungsdauer von 60 Stunden oder mehr, bei Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung von Bezugspersonen erhöht sich das Kontingent auf zehn beziehungsweise 20 Stunden, 2 KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
3 kann bis zu zwei Jahre nach Abschluss der Langzeittherapie durchgeführt werden, Der Psychotherapeut zeigt dazu der Kasse auf dem Formular PTV 12 an, dass die Psychotherapie beendet ist. Er gibt an, wie viele Therapieeinheiten genutzt wurden und ob verbleibende Stunden für eine Rezidivprophylaxe verwendet werden sollen. Bei der Abrechnung müssen Leistungen im Rahmen der Rezidivprophylaxe mit dem Buchtstaben R bzw. bei Einbeziehung von Bezugspersonen mit dem Buchstaben U gekennzeichnet werden. Formulare: alle PTV-Vordrucke überarbeitet, drei neue Formulare: PTV 10, 11, für Psychotherapeutische Sprechstunde sowie PTV 12 zur Anzeige von Akutbehandlung und Beendigung der Therapie. Übergangsregelung: Leistungen, die vor dem 1. April 2017 beantragt worden sind, dürfen nach den Vorgaben der alten Psychotherapie-Richtlinie durchgeführt werden: - Kurzzeittherapie als Einzel- und Gruppenbehandlung: Es können bis zu 25 Sitzungen abgerechnet werden, wenn ein solches Therapiekontingent vor dem 1. April 2017 beantragt wurde. Um sichtbar zu machen, dass es sich um eine Therapie nach der alten Psychotherapie-Richtlinie handelt, muss die 25. Sitzung in der Abrechnung mit einem L bzw. bei der Einbeziehung von Bezugspersonen mit S gekennzeichnet werden. - Probatorische Sitzungen: Wurde mit probatorischen Sitzungen vor dem 1. April 2017 begonnen, können diese weiterhin nach den alten Regelungen durchgeführt werden, das heißt: bis zu fünfmal für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und für Verhaltenstherapie, bis zu achtmal für analytische Psychotherapie. Um sichtbar zu machen, dass es sich um eine Probatorische Sitzung nach der alten Psychotherapie-Richtlinie handelt, muss der Psychotherapeut die Sitzungen in der Abrechnung mit einem L bzw. bei der Einbeziehung von Bezugspersonen mit S kennzeichnen. Übersicht über die neuen GOPs ab 1. April: Leistung GOP Psychotherapeutische Sprechstunde Punkte 44,33 Euro Akutbehandlung Punkte 44,33 Euro Übersicht über die neuen GOPs ab 1. Juli: Einzelbehandlung: neue GOPs Die Abrechnung von Einzelbehandlungen erfolgt ab 1. Juli 2017 nach neuen Gebührenordnungspositionen. Diese stehen im neuen Abschnitt Die Vergütung bleibt für alle Leistungen unverändert. Eine Besonderheit betrifft die Kurzzeittherapien: Für jedes Richtlinien-Verfahren gibt es zwei GOPs eine für die Kurzeittherapie 1 und eine für die Kurzzeittherapie 2. Diese Unterteilung gilt nur für die Einzelbehandlungen. Verfahren Tiefenpsychologisch fundierte Psycho therapie Analytische Psychotherapie Verhaltenstherapie alt GOP ab 1. Juli (je vollendete 50 Minuten) KZT KZT Punkte KZT ,56 Euro LZT LZT (unverändert) KZT KZT LZT KZT KZT KZT LZT LZT Rundschreiben Juni 2017 Nachrichten nach Redaktionsschluss (aktualisierte Fassung) 3
4 Ab Juli nur noch die neuen GOPs: Die alten GOPs sind für nach dem 1. Juli erbrachte Leistungen nicht mehr abrechenbar. Für die Abrechnung von Einzelbehandlungen gelten dann die neuen GOPs. Dies gilt auch für Thera pien, die vor dem 1. Juli beantragt wurden. Besonderheit bei Kurzzeittherapien: Bei Kurzzeittherapien, die vor dem 1. Juli begonnen wurden, richtet sich die Abrechnung nach dem Stand des bewilligten Therapiekontingents: die ersten zwölf Sitzungen werden mit der GOP 35401, oder abgerechnet, die 13. bis 24. Sitzung (beziehungsweise 25. Sitzung, falls die Therapie vor dem 1. April 2017 beantragt worden war, Kennzeichnung der 25. Sitzung mit L oder S s. o. Übergangsregelung) mit der GOP 35402, oder Gruppenbehandlung: neue GOPs / neue / Änderungen Antragstellung Um Gruppenbehandlungen besser abzubilden, wird zum 1. Juli 2017 die Vergütungssystematik umgestellt: Wurde bisher nur zwischen kleinen und großen Gruppen unterschieden, richtet sich die Höhe der ab Juli nach der Anzahl der Teilnehmer. Infolgedessen gibt es für jedes der drei Therapieverfahren jeweils sieben GOP für die Kurzzeittherapie und sieben GOPs für die Langzeittherapie. Die Gruppenleistungen wurden dazu neu bewertet. Mit der Umstellung entfallen ab Juli die alten GOPs für die Gruppenbehandlung. Für die neuen GOPs wird ein Abschnitt eingeführt. Teilnehmer KZT LZT (je Teilnehmer/100 Min.) GOP Euro Punkte Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie , , , , , , , Analytische Psychotherapie , , , , , , , Verhaltenstherapie* , , , , , , , *Bei Gruppenbehandlungen in der Verhaltenstherapie sind weiterhin auch Sitzungen von mindestens 50 Minuten Dauer berechnungsfähig. Diese werden mit dem bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichen H gekennzeichnet. In diesem Fall halbiert die Kassenärztliche Vereinigung die Punktzahl. 4 KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
5 In Kombination mit der Übergangsregelung, der Einbeziehung von Bezugspersonen und der Rezidivprophylaxe muss statt des Kennzeichens H eines der folgenden Buchstabenkennzeichen verwendet werden: Kennzeichen 50 min. Gruppenbehandlung VT in Kombination mit Z Einbeziehung von Bezugspersonen (sonst B) N Übergangsregelung 25. Sitzung KZT (sonst L) Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT), Tiefenpsychologische Psychotherapie (LZT), Analytische Psychotherapie (KZT), Analytische Psychotherapie (LZT), Verhaltenstherapie (KZT), Verhaltenstherapie (LZT), W Übergangsregelung 25. Sitzung KZT bei Einbeziehung von Bezugspersonen (sonst S) Strukturzuschläge: neue GOPs X Rezidivprophylaxe (sonst R) Y Rezidivprophylaxe bei Einbeziehung von Bezugspersonen (sonst U) Bei der Antragstellung für Gruppentherapie geben Sie zukünftig auf dem Formular PTV 2 nur noch an, welches Therapieverfahren und welchen Therapieumfang (KZT/LZT) Sie beantragen, unabhängig von der geplanten Gruppengröße. Dies bedeutet, dass Sie lediglich die ersten vier Ziffern der beantragten GOP eintragen und die fünfte Ziffer durch ein X ersetzen. Ein Beispiel: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als Gruppenbehandlung beantragen Sie als KZT zukünftig mit GOP 3550X und als LZT mit GOP 3551X. Ab Juli nur noch die neuen GOPs: Die alten GOPs sind für nach dem 1. Juli erbrachte Leistungen nicht mehr abrechenbar. Für die Abrechnung von Gruppenbehandlungen gelten dann die neuen Gebührenordnungspositionen im Abschnitt Dies gilt auch für Therapien, die vor dem 1. Juli beantragt wurden. Besonderheit bei Gruppen mit zwei Teilnehmern: Die Abrechnung von Gruppenbehandlungen mit nur zwei Teilnehmern, die vor Einführung der neuen Psychotherapie- Richtlinie am 1. April beantragt wurden, ist weiterhin möglich. Aktuell können diese Gruppenbehandlungen nach den GOPs der kleinen Gruppe abgerechnet werden. Ab Juli erfolgt die Abrechnung mit bundeseinheitlichen Pseudo-GOP: Rundschreiben Juni 2017 Nachrichten nach Redaktionsschluss (aktualisierte Fassung) Die Zuschläge zu Einzel- und Gruppenbehandlungen sowie zur Psychotherapeutischen Sprechstunde und zur Akutbehandlung erhalten neue GOPs. Die bisherigen Zuschläge zu den Gruppenbehandlungen werden aufgrund der neuen Struktur zu einer GOP zusammengefasst. Die GOPs werden weiterhin von den Kassenärztlichen Vereinigungen zugesetzt. Strukturzuschlag Einzelbehandlung Gruppenbehandlung Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung GOP alt ab 1. Juli alt / Euro 15, ,11 / 12,00 Punkte 58 / 114 ab 1. Juli , April 30. Juni ab 1. Juli ,
6 Psychodiagnostische Testverfahren: neue GOPs Mit der Neustrukturierung des psychotherapeutischen Kapitels im EBM erhalten auch die psychodiagnostischen Testverfahren neue Gebührenordnungspositionen. Sie sind ab Juli weiterhin im Abschnitt 35.3 aufgeführt. Die Höhe der Vergütung bleibt unverändert. Testverfahren GOP (je vollendete 5 Min.) alt ab 1. Juli Euro Punkte standardisiert ,96 28 psychometrisch ,96 28 projektiv ,84 46 Vergütungsregelung Die Vergütung der neuen Leistungen Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, analog der Vergütung von Leistungen des Kapitels 35.2 EBM und probatorischer Sitzungen für Fachgruppen gemäß SGB V 87b Abs.2 Satz 3. Ebenfalls werden die Leistungen für die psychotherapeutischen Gespräche (Einzelbehandlung) und ab dem 1. April 2017 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert. Auslastungsquote für die Strukturzuschläge Meldung der Leistungen aus Selektivverträgen Ärztliche und psychologische Psychotherapeuten erhalten bei einer mindestens 50-prozentigen Auslastung ihrer Praxis Strukturzuschläge auf alle Einzel- und Gruppenbehandlungsleistungen, die sie nach Erreichen des Schwellenwertes durchführen. Um für diese Auslastungsquote auch die selektivvertraglich erbrachten Therapiestunden berücksichtigen zu können, ist eine Meldung dieser Leistungen anhand von sogenannten Pseudo-GOPs je Selektivpatient innerhalb der jeweiligen KV-Abrechnung notwendig. Zum 1. April 2017 wurden als Folge der Einführung von psychotherapeutischer Sprechstunde und Akutbehandlung und deren Anrechnung auf den Strukturzuschlag die Anrechnungspunkte für die korrespondierenden Selektivvertragsleistungen analog angehoben. Diese Leistungen werden über die Pseudo-GOP (812 Punkte, bisher 673 Punkte) und die Pseudo-GOP (812 Punkte, bisher 757 Punkte) in höherem Umfang als bisher angerechnet. Die selektivvertraglichen Leistungen (Pseudo-GOP) können patientenbezogen am Ende des Quartals gesamthaft auf einem selbst angelegten Abrechnungsschein (Scheinuntergruppe 00) angegeben werden. Für den zwischenzeitlich abgeschlossenen Psychotherapievertrag mit der TK, gültig ab 1. April 2017, gilt folgende Zuordnung der Pseudo-GOP für die KV-Abrechnung (Pseudo-GOP für AOK- und DAK-PNP-Vertrag wurden bereits kommuniziert): Vergütungsposition TK-Vertrag PTE1 PTE1KJ PTE1VM PTE1VMKJ PTE2 PTE2KJ PTE3 PTE3KJ PTE3TR PTE4 PTE4KJ PTE5 Akute Erstbehandlung Pseudo- GOP ab Weiterbehandlung Niederfrequente Psychoanalyse Anrechnungspunkte je Pseudo-GOP gem EBM PTE6 Kleine Gruppe PTE7 Große Gruppe KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017
EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017 Das Kapitel 35 wird zum 1. Juli neu strukturiert. Einer der Gründe hierfür sind die neuen Gebührenordnungspositionen () insbesondere die Gruppenpsychotherapie betreffend.
MehrÄnderungen zum 01. April Änderungen zum 01. Juli 2017
Änderungen zum 01. April 2017 Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sitzung Eine Übersicht zur psychotherapeutischen Sprechstunde (GOP 35151), Akutbehandlung (GOP 35152) und
MehrPSYCHOTHERAPIE. Vergütung in der Psychotherapie
PSYCHOTHERAPIE Stand 30.03.2017 Vergütung in der Psychotherapie Mit der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie wurde das Leistungsangebot zum 1. April 2017 erweitert und neu strukturiert. Dies hat
MehrStrukturreform der Psychotherapie
Strukturreform der Psychotherapie Informationen zur Abrechnung ab dem 1. April 2017 Sabine Scheffter 21.04.2017 Agenda TOP 1 Allgemeine Bestimmungen TOP 2 Änderungen für Erwachsene TOP 3 Änderungen für
MehrNeuerungen der psychotherapeutischen Versorgung
Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung Ab April 2017 Brigitte Zunke Hauptabteilungsleiterin Abrechnung/Prüfung Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Allgemeine Verfahrensweise Telefonische,
MehrStrukturreform Psychotherapie
Für Rückfragen: Serviceteam der KVSH Tel. 04551 883 883 27.06.2017 Strukturreform Psychotherapie Wie bereits in unserem Newsletter vom 4. Mai 2017 angekündigt, treten zum 1. Juli 2017 weitere Änderungen
MehrAbrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli 2017 12.06.2017 Sehr geehrte
MehrStrukturreform Psychotherapie zum 1. Juli 2017 sowie rückwirkende Änderungen zum 1. April 2017
KVB 80684 München Abrechnung An alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärzte mit Genehmigung zur Abrechnung der antragspflichtigen Psychotherapie
MehrWeiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.
Stichwort/GOP Frage Antwort Psychotherapie-Richtlinie und - Vereinbarung ab 01.04.2017 Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde? Die Psychotherapeutische
MehrEBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017)
EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017) Kapitel 23 nicht antragspflichtige Leistungen Bezeichnung Bewertung Bemerkungen 23210 Grundpauschale bis 5. Lebensjahr 81 Punkte 8,53 Euro
MehrNeuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle
Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Ab 1. April 2017 Brigitte Zunke Thomas Steil Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Allgemeine Verfahrensweise
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie April 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:
MehrAmbulante vertragsärztliche Psychotherapie
Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch am 30. März 2017 Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 2 Gesetzlicher Auftrag zur Überarbeitung der
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie Februar 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie Februar 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:
MehrWeiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.
Stichwort/GOP Frage Antwort Psychotherapie-Richtlinie und - Vereinbarung ab 01.04.2017 Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde? Die Psychotherapeutische
MehrAbrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April 2017 07.04.2017 Sehr geehrte
MehrPsychotherapie. Strukturreform in der Psychotherapie. Ein Überblick
Psychotherapie Strukturreform in der Psychotherapie Ein Überblick Impressum Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Hamburg www.kvhh.de Layout und Satz: Melanie Vollmert, Abteilung Politik und Öffentlichkeitsarbeit
MehrSTRUKTURREFORM DER PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG WISSENSWERTES FÜR THERAPEUTEN
STRUKTURREFORM DER PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG WISSENSWERTES FÜR THERAPEUTEN Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte: die ambulante psychotherapeutische Versorgung wurde zum 1.
MehrFAQ Psychotherapie-Richtlinie und Vereinbarung
FAQ Psychotherapie-Richtlinie und Vereinbarung Zählen zur Bildung einer Gruppe für die Gruppengröße auch Privatpatienten oder nur gesetzlich Versicherte? Privatpatienten sind bei der Bestimmung der Gruppengröße
MehrAktuelles in Psychotherapie
Aktuelles in Psychotherapie Elke Ruby stellv. Unternehmensbereichsleiterin UB 1 Daniela Mühl / Heike Schwind Abrechnungsberaterinnen UB 1 / FB AHV 22.09.2017 Inhalt I Auffälligkeiten in der Quartalsabrechnung
MehrPsychotherapeutische Sprechstunde 11 PT-RL
Psychotherapeutische Sprechstunde 11 PT-RL Zeitnahes niedrigschwelliges Angebot in der Regel 100 Min. pro Woche (50 Min. halber Versorgungsauftrag) offene Sprechstunde oder Sprechstunde mit Terminvergabe
MehrPsychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Neue Gebührenordnungspositionen ab
Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Neue Gebührenordnungspositionen ab 01.07.2017 1 Rechtsgrundlagen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Vorgabe
MehrPsychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen
Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Rechtsgrundlagen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Vorgabe des
MehrB E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017
B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April
MehrFORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017
FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017 Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Neue PTV-Formblätter ab dem 1. April 2017 Ab
MehrEntscheidungserhebliche Gründe
Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) sowie
MehrÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE AB DEM 1. APRIL 2017 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2017
ÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE AB DEM 1. APRIL 2017 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2017 THEMEN Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlungen Terminvermittlung
MehrB E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017
B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April
MehrStrukturreform Psychotherapie Psychotherapie-Richtlinien ab Vereinbarungen zwischen CIP/BAP-Ambulanz und AusbildungsteilnehmerInnen
Strukturreform Psychotherapie Psychotherapie-Richtlinien ab 01.04.2017 Übersicht über Neuerungen und Vereinbarungen zwischen CIP/BAP-Ambulanz und AusbildungsteilnehmerInnen (ATn) 1. Telefonische Erreichbarkeit
MehrStrukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung
KVB 80684 München An alle Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die die Genehmigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen haben Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon:
MehrRechtlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie zum
Rechtlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie zum 01.04.2017 Düsseldorf Rechtsanwältin Britta Kleiß Rechtsabteilung Abteilungsleiterin Sicherstellung/Qualitätssicherung
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ) zur Psychotherapie-Abrechnung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Psychotherapie-Abrechnung Stichwort Frage Antwort Rechtsgrundlagen Akutbehandlung GOP 35152 Wann kann die Akutbehandlung abgerechnet werden? Grundsätzlich kann eine Akutbehandlung
MehrÄnderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017
Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlung Probatorische
MehrAktuelles in Psychotherapie. Daniela Mühl Heike Schwind Abrechnungsberaterinnen UB 1 / FB AHV
Aktuelles in Psychotherapie Daniela Mühl Heike Schwind Abrechnungsberaterinnen UB 1 / FB AHV 27.09.2017 Inhalt I Auffälligkeiten in der Quartalsabrechnung 2/2017 I Psychotherapeutische Akutbehandlung /
MehrB E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017
B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April
MehrB E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017
B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ) zur Psychotherapie-Abrechnung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Psychotherapie-Abrechnung Stichwort Frage Antwort Abkürzungen rund um das Thema Psychotherapie- Abrechnung KHF KZT LZT Krankheitsfall Kurzzeittherapie Langzeittherapie
MehrFORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017
FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017 Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Neue PTV-Formblätter seit dem 1. April 2017 Seit
MehrHäufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017
Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 19. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlung Probatorische
MehrVergütung Strukturzuschläge Psychotherapie
KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Besonderheiten bei Praxen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Vergütung Strukturzuschläge Psychotherapie Strukturzuschlag
MehrStrukturreform der Psychotherapie ab
Strukturreform der Psychotherapie ab 01.04.2017 Handbuch für die Mitglieder der KVT Seit 01.04.2017 ist die Strukturreform der psycho therapeutischen Versorgung nunmehr in Kraft ge treten. Hintergrund
MehrNeuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle
Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Ab 1. April 2017 Brigitte Zunke Thomas Steil Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Allgemeine Verfahrensweise
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrWichtige Informationen, bitte lesen.
Wichtige Informationen, bitte lesen. Änderungen / Neuerungen Version 8.0 (Q3/17) New Media Company GmbH & Co. KG Donnerschweer Straße 398 26123 Oldenburg Telefon: 0441-390 112 0 Fax: 0441 390 112 10 Email:
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrEBM 2017 Abrechnung auf einen Blick.
EBM 2017 Abrechnung auf einen Blick. Stand: 01. Juli 2017 Zur Ermittlung der Gebühren in Euro werden die im EBM vorgegebenen Punktzahlen mit dem aktuellen Orientierungspunktwert (OPW) multipliziert. Ab
MehrDie Psychotherapie-Richtlinie ab 01. April Neuerungen in der Gruppentherapie
Die Psychotherapie-Richtlinie ab 01. April 2017 Neuerungen in der Gruppentherapie 1 Berichtspflicht für Kurzzeittherapie entfällt (analog Einzeltherapie) Wegfall des unbedingten GAV bei Fortführungsantrag
MehrBESCHLUSS. Teil A. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017
Bewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz SGB V in seiner 396. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen
Mehrftif ELSEVIER URBAN& FISCHER Faber / Psychoth NNI URBAN& FISCHER Von Ulrich Rüger, Andreas Dahm und Dieter Kailinke
Faber / Psychoth Von Ulrich Rüger, Andreas Dahm und Dieter Kailinke 7., aktualisierte und ergänzte Auflage auf der Basis der aktuell gültigen Psychotherapie-Richtlinien (Stand Herbst 2005) NNI ftif ELSEVIER
MehrEin Jahr neue Psychotherapie- Richtlinie - Zwischenbilanz
Ein Jahr neue Psychotherapie- Richtlinie - Zwischenbilanz Dipl.-Psych. Dieter Best dgvt-kongress 2018, Berlin, 2.3.2018 1 Gesetzlicher Auftrag an den G-BA (GKV-VSG): Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt
MehrFAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V
FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V (PT-Vertrag TK) Fragen zur Einschreibung von Versicherten... 3 Können auch
MehrAn alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Änderungen zur Psychotherapie zum 1. April 2017 sowie Einbeziehung der Psychotherapeuten in die Terminvergabe über die Terminservicestellen
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 1. Anpassung
MehrStrukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung
KVB 80684 München An alle Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die die Genehmigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen haben Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon:
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrB E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017
B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 zur Bewertung der psychotherapeutischen Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrDie Beihilfestellen informieren
Die Beihilfestellen informieren Psychotherapie Im Rahmen des 6 Absatz 3 in Verbindung mit 18-21 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sind Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen mittels
MehrDie Vertragspartner vereinbaren mit Wirkung zum die Anpassung der Anlagen 11 und 12 in folgenden Punkten:
Ergänzungs- und Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur besonderen ambulanten Versorgung von Patienten im Fachgebiet Psychotherapie nach 73c SGB V () vom 01.07.2015 Die Vertragspartner vereinbaren mit Wirkung
MehrPsychotherapeutische Versorgung Berlin Förderung der Gruppentherapie
Psychotherapeutische Versorgung Berlin Förderung der Gruppentherapie Rebecca Zeljar Referat Ambulante Versorgung Ärzte, Arzneimittel Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Berlin/Brandenburg Berlin,
MehrAmbulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017
Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017 Für die ambulante psychotherapeutische Versorgung stehen ab 01.04.2017 wichtige Veränderungen an, die deutliche Auswirkungen auf die tägliche
Mehrdes ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 30. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
BESCHLUSS des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 30. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
MehrB E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen
MehrTitelthema. KV-Blatt
26 Titelthema KV-Blatt 04.2017 Mit dem am 16. Juli 2015 beschlossenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V aufgetragen,
MehrLeistungen/Honorar. 1. Pauschalen
Leistungen/Honorar 1. Pauschalen Position Leistungsinhalt Praxisbezogene Vergütungsregeln Entgeltschlüssel Vergütung PTP1 Grundpauschale: Abklärung der Notwendigkeit weiterer therapeutischer Maßnahmen,
MehrHeilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung
Fortbildungsveranstaltung der Bundeswehr für Mitglieder der OPK Fortbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr Dienst, Einsatz und Belastungen Luftwaffenkaserne
MehrStand: März Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten
Stand: März 2017 Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege, der Ihnen vorliegende Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten bietet den Mitgliedern der Kassenärztlichen
MehrErwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform
Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband 11. Landespsychotherapeutentag
MehrHeilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Überweisung - Abrechnung
Fortbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr Dienst, Einsatz und Belastungen Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Überweisung - Abrechnung
MehrHeilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung
Fortbildungsveranstaltung der Bundeswehr für Mitglieder der OPK Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung Einführung Truppenarzt Psychotherapeut Wehrpsychiater BAPersBw
MehrStand: Juli Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten
Stand: Juli 2017 Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege, der Ihnen vorliegende Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten bietet den Mitgliedern der Kassenärztlichen
Mehr24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, März 2015, Augsburg
24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, 16.-18. März 2015, Augsburg Diskussionsforum Leistungsgestaltung für Menschen mit psychischen Erkrankungen als gemeinsame Herausforderung der Sozialleistungsträger
MehrB E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017
B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 zur Bewertung der psychotherapeutischen Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen
MehrDie neue Pt-Richtlinie der aktuelle Stand von Heiner Hellmann im Januar 2017
Die neue Pt-Richtlinie der aktuelle Stand von Heiner Hellmann im Januar 2017 Das Versorgungsstärkungsgesetz vom 23.07.2015 ist die Grundlage für die neue Psychotherapie-Richtlinie (Pt-Richtlinie). Die
MehrZwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der IKK classic. wird folgender. 20. Nachtrag. zum Gesamtvertrag vom 18.
Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der IKK classic wird folgender 20. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 vereinbart: Es wird die folgende Anlage J angefügt. Hamburg, den 20.04.2011
Mehrdes Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Vom 16. Juni 2016 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in
MehrUmsetzung der neuen Leistungen und Befugnisse
OPK vor Ort Sachen: Befugnisse und Richtlinienreform am 27.10.2017 in Dresden Umsetzung der neuen Leistungen und Befugnisse Referentin: Frau Waldert Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Landesgeschäftsstelle
MehrBundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung
Seite 1 von 10 Bundesministerium für Gesundheit eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Vom 16.
MehrAusschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
SICHERSTELLUNG Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen ( 103 Abs. 4 SGB V) Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß 103 Abs. 4 SGB V folgende
MehrTeil C. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015
Teil C zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 1. Aufnahme einer Leistung nach der Gebührenordnungsposition 05222 in den Abschnitt 5.2 EBM 05222 Zuschlag
MehrPsychisch krank. Vortrag Referentin RA Katja Kohler
Psychisch krank Vortrag 05.06.2018 Referentin RA Katja Kohler Gesundheitsförderung Selbsthilfe Gesundheitszentrum Göttingen e. V. Lange Geismarstr. 82 37073 Göttingen Tel.: 05 51 / 48 67 66 05 51 / 37
MehrNeuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015
Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 PFG bei Schwerpunktinternisten Gibt es die PFG künftig auch für Schwerpunktinternisten? Ab dem 1. Januar 2015
Mehr!Aktuelle Mitgliederinformation!
!Aktuelle Mitgliederinformation! Zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie Mitglieder-Information über den G-BA-Beschluss vom 16.6.2016 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Folgenden möchten wir Ihnen
MehrHeilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung Verlängerung Abrechnung
Fortbildungsveranstaltung der Bundeswehr für Mitglieder der Bundespsychotherapeutenkammer München, 14.10.2014 Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung Verlängerung Abrechnung Dr. Bernd Röhrich Oberfeldarzt
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 411. Sitzung am 19. Dezember Teil A
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 411. Sitzung am 19. Dezember 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar
MehrHeilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung
Kdo RegSanUstg Fortbildungsveranstaltung Soldaten in der Bundeswehr für Mitglieder der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer Naumburg/Saale, 04.11.2015 Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung
MehrPseudonummernverzeichnis (extern) 06.07.2016 1
KV Berlin Pseudonummern-Verzeichnis (Stand vom 05.07.2016) 88192 88192 Kennzeichnung von Fällen gemäß der Bestimmung Nr.3 zu Kapitel 32.3 (Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen, molekulargenetische und
Mehrdes Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A
BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 411. Sitzung am 19. Dezember Teil A
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 411. Sitzung am 19. Dezember 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar
MehrRundschreiben an alle Mitglieder der KV Hessen
KV HESSEN l Europa-Allee 90 l 60486 Frankfurt Rundschreiben an alle Mitglieder der KV Hessen Formale Bekanntmachung: Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
MehrEin Service der Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Diese Lesefassung entspricht keiner amtlichen Bekanntmachung BESCHLUSS
BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Einheitlicher Bewertungsmaßstab Juli 2013 Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM: Schrittweise Stärkung der Grundversorgung ab 1. Oktober 2013 Der Einheitliche Bewertungsmaßstab
Mehr