Strukturreform der Psychotherapie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Strukturreform der Psychotherapie"

Transkript

1 Strukturreform der Psychotherapie Informationen zur Abrechnung ab dem 1. April 2017 Sabine Scheffter

2 Agenda TOP 1 Allgemeine Bestimmungen TOP 2 Änderungen für Erwachsene TOP 3 Änderungen für Kinder und Jugendliche TOP 4 Übersicht neue GOP TOP 5 Abrechnungsausschlüsse TOP 6 Informationen zu weiteren Änderungen Überblick PTV-Bögen Seite: 2

3 Allgemeine Bestimmungen Definition des Krankheitsfalls Behandlung im aktuellen Quartal und in den drei nachfolgenden Quartalen. z. B. GOP /2017 3/2017 4/2017 1/2018 GOP /2018 GOP 35140: Biographische Anamnese Definition nach Bundesmantelvertrag 21 Seite: 3

4 Allgemeine Bestimmungen Definition des Behandlungsfalls dieselbe Arzt-/Therapeutenpraxis dasselbe Quartal derselbe Patient dieselbe Krankenkasse Definition nach Bundesmantelvertrag 21 Seite: 4

5 Agenda TOP 1 Allgemeine Bestimmungen TOP 2 Änderungen für Erwachsene TOP 3 Änderungen für Kinder und Jugendliche TOP 4 Übersicht neue GOP TOP 5 Abrechnungsausschlüsse TOP 6 Informationen zu weiteren Änderungen Überblick PTV-Bögen Seite: 5

6 Änderungen für Erwachsene Psychotherapeutische Sprechstunde - bis zu 6 Mal à 25 Min. im KHF - Einheiten von 25 oder 50 Min. Hinweis: 50 Minuten Sprechstunde ab 1. April 2018 verpflichtend für weitere psychotherapeutische Behandlung. GOP EBM Das Ende der Sprechstunde ist mit dem Formular PTV 11 anzuzeigen. Psychotherapeutische Akutbehandlung - bis zu 24 Mal à 25 Min. im KHF - Einheiten von 25 oder 50 Min. GOP EBM anzeigepflichtig Formular PTV 12 Erbrachte Stunden der Akutbehandlung sind mit einer ggf. anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie zu verrechnen. Kurzzeittherapie (KZT 1 und KZT 2) (VT, TP oder AP) Probatorik - Verpflichtend für Einleitung einer Kurz- oder Langzeittherapie - 2 bis 4 Mal à 50 Min. im KHF GOP EBM, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) Langzeittherapie Verhaltenstherapie (VT) Analytische Psychotherapie (AP) Seite: 6

7 Änderungen für Erwachsene Kurzzeittherapie (KZT 1 und KZT 2) (VT, TP oder AP) Verhaltenstherapie (VT), Langzeittherapie Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) Analytische Psychotherapie (AP) KZT 1 bis zu 12 antragspflichtig; grundsätzlich nicht mehr gutachterpflichtig bis zu 60 antrags- und gutachterpflichtig bis zu 60 antrags- und gutachterpflichtig bis zu 160 / 80 Gruppe antrags- und gutachterpflichtig KZT 2 bis zu 24 antragspflichtig; grundsätzlich nicht mehr gutachterpflichtig bis zu 80 antragspflichtig; Gutachterpflicht liegt im Ermessen der Krankenkassen bis zu 100 / 80 Gruppe antragspflichtig; Gutachterpflicht liegt im Ermessen der Krankenkassen bis zu 300 / 150 Gruppe antragspflichtig; Gutachterpflicht liegt im Ermessen der Krankenkassen Umwandlung in Langzeittherapie ist gutachterpflichtig. PTV 8 Rezidivprophylaxe Nach Beendigung der Langzeittherapie können bei einer Behandlungsdauer von 40 oder mehr Stunden maximal 8 Stunden und bei einer Behandlungsdauer von 60 oder mehr Stunden maximal 16 Stunden für die Rezidivprophylaxe genutzt werden. (Anzeige des Therapieendes durch Therapeuten auf Formular PTV 12 erforderlich) Seite: 7

8 Änderungen für Erwachsene Kurzzeittherapie (KZT 1 und KZT 2) (VT, TP oder AP) Verhaltenstherapie (VT), Langzeittherapie Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) Analytische Psychotherapie (AP) VT GOP Einzel VT GOP kleine Gruppe VT GOP große Gruppe VT GOP Einzel VT GOP kleine Gruppe VT GOP große Gruppe TP GOP Einzel TP GOP große Gruppe TP GOP kleine Gruppe AP GOP Einzel AP GOP große Gruppe AP GOP kleine Gruppe TP GOP Einzel TP GOP große Gruppe TP GOP kleine Gruppe Rezidivprophylaxe GOP 35xxxR EBM (Patient) oder 35xxxU (für Bezugsperson) Beispiel: 35221R AP GOP Einzel AP GOP große Gruppe AP GOP kleine Gruppe Hinweis: Die Übergangsregelung sieht vor, dass probatorische Sitzungen die vor dem begonnen wurden bzw. Richtlinientherapieanträge die vor dem gestellt wurden, nach den alten Regelungen abgerechnet werden. D. h. für die Abrechnung: - die 5. bis ggf. 8. probatorische Sitzung wird mit einem L gekennzeichnet - GOP 35150L - die 25. Sitzung Kurzzeittherapie wird mit einem L gekennzeichnet z. B. GOP 35200L - Sitzungen mit Bezugspersonen werden mit einem S gekennzeichnet z. B. GOP 35200S Seite: 8

9 Agenda TOP 1 Allgemeine Bestimmungen TOP 2 Änderungen für Erwachsene TOP 3 Änderungen für Kinder und Jugendliche TOP 4 Übersicht neue GOP TOP 5 Abrechnungsausschlüsse TOP 6 Informationen zu weiteren Änderungen Überblick PTV-Bögen Seite: 9

10 Änderungen für Kinder und Jugendliche Psychotherapeutische Sprechstunde - bis zu 10 Mal à 25 Min. im KHF - Einheiten von 25 oder 50 Min. Hinweis: 50 Minuten Sprechstunde ab 1. April 2018 verpflichtend für weitere psychotherapeutische Behandlung. GOP EBM Das Ende der Sprechstunde ist mit dem Formular PTV 11 anzuzeigen. Psychotherapeutische Akutbehandlung - bis zu 24 Mal à 25 Min. im KHF - Einheiten von 25 oder 50 Min. GOP EBM anzeigepflichtig Formular PTV 12 Erbrachte Stunden der Akutbehandlung sind mit einer ggf. anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie zu verrechnen. Kurzzeittherapie (KZT 1 und KZT 2) (VT, TP oder AP) Probatorik - Verpflichtend für Einleitung einer Kurz- oder Langzeittherapie - 2 bis 6 Mal à 50 Min. im KHF GOP EBM, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) Langzeittherapie Verhaltenstherapie (VT) Analytische Psychotherapie (AP) Seite: 10

11 Änderungen für Kinder und Jugendliche Kurzzeittherapie (KZT 1 und KZT 2) (VT, TP oder AP) Verhaltenstherapie (VT), Langzeittherapie Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) Analytische Psychotherapie (AP) KZT 1 bis zu 12 antragspflichtig; grundsätzlich nicht mehr gutachterpflichtig bis zu 60 antrags- und gutachterpflichtig K: bis zu 70 / 60 Gruppe J: bis zu 90 / 60 Gruppe antrags- und gutachterpflichtig K: bis zu 70 / 60 Gruppe J: bis zu 90 / 60 Gruppe antrags- und gutachterpflichtig KZT 2 bis zu 24 antragspflichtig; grundsätzlich nicht mehr gutachterpflichtig bis zu 80 antragspflichtig; Gutachterpflicht liegt im Ermessen der Krankenkassen K: bis zu 150 / 90 Gruppe J: bis zu 180 / 90 Gruppe antragspflichtig; Gutachterpflicht liegt im Ermessen der Krankenkassen K: bis zu 150 / 90 Gruppe J: bis zu 180 / 90 Gruppe antragspflichtig; Gutachterpflicht liegt im Ermessen der Krankenkassen Umwandlung in Langzeittherapie ist gutachterpflichtig. PTV 8 Rezidivprophylaxe Nach Beendigung einer Langzeittherapie können bei Kindern und Jugendlichen bei einer Behandlungsdauer von 40 oder mehr Stunden maximal 10 Stunden und bei einer Behandlungsdauer von 60 oder mehr Stunden maximal 20 Stunden für die Rezidivprophylaxe genutzt werden. (Anzeige des Therapieendes durch Therapeuten auf Formular PTV 12 erforderlich) Seite: 11

12 Änderungen für Kinder und Jugendliche Kurzzeittherapie (KZT 1 und KZT 2) (VT, TP oder AP) Verhaltenstherapie (VT), Langzeittherapie Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) Analytische Psychotherapie (AP) VT GOP Einzel VT GOP kleine Gruppe VT GOP große Gruppe VT GOP Einzel VT GOP kleine Gruppe VT GOP große Gruppe TP GOP Einzel TP GOP große Gruppe TP GOP kleine Gruppe AP GOP Einzel AP GOP große Gruppe AP GOP kleine Gruppe TP GOP Einzel TP GOP große Gruppe TP GOP kleine Gruppe Rezidivprophylaxe GOP 35xxxR EBM (Patient) oder 35xxxU (für Bezugsperson) Beispiel: 35221R Hinweis: Für die Einbeziehung von Bezugspersonen kann die Anzahl der Therapieeinheiten im Verhältnis 1:4 zusätzlich beantragt (PTV 2) werden. Diese Leistung werden mit B gekennzeichnet. GOP 35xxxB Beispiel: GOP 35220B AP GOP Einzel AP GOP große Gruppe AP GOP kleine Gruppe Hinweis: Die Übergangsregelung sieht vor, dass probatorische Sitzungen die vor dem begonnen wurden bzw. Richtlinientherapieanträge die vor dem gestellt wurden, nach den alten Regelungen abgerechnet werden. D. h. für die Abrechnung - die 7. und ggf. 8. probatorische Sitzung (AP) wird mit einem L gekennzeichnet - GOP 35150L - die 25. Sitzung Kurzzeittherapie wird mit einem L gekennzeichnet z. B. GOP 35200L - Sitzungen mit Bezugspersonen werden mit einem S gekennzeichnet z. B. GOP 35200S Seite: 12

13 Agenda TOP 1 Allgemeine Bestimmungen TOP 2 Änderungen für Erwachsene TOP 3 Änderungen für Kinder und Jugendliche TOP 4 Übersicht neue GOP TOP 5 Abrechnungsausschlüsse TOP 6 Informationen zu weiteren Änderungen Überblick PTV-Bögen Seite: 13

14 Neue GOP ab dem 1. April 2017 Neue GOP Kurztext Wertigkeit in Punkten GOP EBM Psychotherapeutische Sprechstunde 406 je 25 Minuten GOP EBM Psychotherapeutische Akutbehandlung 406 je 25 Minuten GOP EBM Strukturzuschlag Wird von der KVWL automatisch berücksichtigt! 69 unter Berücksichtigung der Auslastung Die Vergütung der Leistungen erfolgt als Einzelleistungen außerhalb der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung. Hinweis: Vorbehaltlich der Zustimmung durch das BMG Seite: 14

15 Bewertung der Leistungen GOP Leistungstext Bewertung in Punkten Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzelbehandlung) KZ/LZ, je vollendete 50 Min Analytische Psychotherapie (Einzelbehandlung), KZ/LZ je vollendete 50 Min Verhaltenstherapie (Einzelbehandlung) KZ/LZ, je vollendete 50 Min * Psychotherapeutische Sprechstunde, je vollendete 25 Min. 50 Min * Psychotherapeutische Akutbehandlung, je vollendete 25 Min. 50 Min. Bewertung in Euro , , , ,75 85,50 42,75 85, Probatorische Sitzung, als Einzelbehandlung, Dauer mind. 50 Min , Psychotherapeutisches Gespräch als Einzelbehandlung (maximal 15x im BHF), je vollendete 10 Min ,37 Hinweis: *Mitteilung unter Vorbehalt. Die neuen GOP werden beim Strukturzuschlag berücksichtigt. Seite: 15

16 Agenda TOP 1 Allgemeine Bestimmungen TOP 2 Änderungen für Erwachsene TOP 3 Änderungen für Kinder und Jugendliche TOP 4 Übersicht neue GOP TOP 5 Abrechnungsausschlüsse TOP 6 Informationen zu weiteren Änderungen Überblick PTV-Bögen Seite: 16

17 Abrechnungsausschlüsse GOP nicht neben GOP am BHT nicht neben den GOP des im BHF nicht neben den GOP , 01207, 01210, 01212, 01214, 01216, 01218, 01450, 03230, 04230, 04355, 04356, 04430, bis 14222, 14310, 14311, 16220, bis 16233, 21216, 21220, 21221, bis 21233, bis 22222, 23220, 30702, 35100, bis 35113, 35120, bis 35142, und Abschnittes , 03220, 03221, 04040, 04220, , 01207, 01210, 01212, 01214, 01216, 01218, 01450, 03230, 04230, 04355, 04356, 04430, bis 14222, 14310, 14311, 16220, bis 16233, 21216, 21220, 21221, bis 21233, bis 22222, 23220, 30702, 35100, bis 35113, 35120, bis 35142, und Abschnittes , 03220, 03221, 04040, 04220, BHT: Behandlungstag BHF: Behandlungsfall KHF: Krankheitsfall Seite: 17

18 Agenda TOP 1 Allgemeine Bestimmungen TOP 2 Änderungen für Erwachsene TOP 3 Änderungen für Kinder und Jugendliche TOP 4 Übersicht neue GOP TOP 5 Abrechnungsausschlüsse TOP 6 Informationen zu weiteren Änderungen Überblick PTV-Bögen Seite: 18

19 Informationen zu weiteren Änderungen Auszug aus den Praxisnachrichten der KBV Mehr Honorar für Gruppentherapien ab Juli Zur Abrechnung von Gruppentherapien wurde vereinbart, dass Therapeuten die Gebührenordnungspositionen für kleine Gruppen mit bis zu fünf Teilnehmern ab April auch für Erwachsene abrechnen können. Die Beschränkung auf Gruppentherapien mit Kindern und Jugendlichen entfällt. Ab 1. Juli soll diese Regelung durch eine neue Vergütungssystematik abgelöst werden, die auch eine höhere Vergütung vorsieht. Es ist geplant, die Vergütung pro Teilnehmer künftig nach der Gruppenstärke zu bemessen. Für jede Gruppengröße wird es demnach andere Honorare geben; bei fünf Teilnehmern zum Beispiel mehr als bei sechs oder sieben Teilnehmern. Bislang wird im EBM nur zwischen kleinen und großen Gruppen unterschieden. Weitere Beschlüsse zum 1. Juli Der Bewertungsausschuss will dazu noch im April einen Beschluss fassen. Dieser wird auch eine Neustrukturierung des Abschnitts 35.2 im EBM beinhalten. Infolgedessen werden die Gebührenordnungspositionen der Einzeltherapien und psychodiagnostischen Testverfahren mit neuen Ziffern besetzt. Der Grund für die Umstellung sind etliche zusätzliche GOP, vor allem für die Gruppentherapien, für die Platz benötigt wird. Um alle Leistungen übersichtlich und systematisch abbilden zu können, wird das Kapitel neu strukturiert. Seite: 19

20 Erstellung der Abrechnung Die Daten der Bewilligungen sind elektronisch an die KVWL zu übermitteln. Zur Übermittlung der Daten sind die Erfassungsfelder Ihrer Praxisverwaltungssoftware (PVS) mit dem Antragsdatum, dem Datum der Bewilligung, der bewilligten Leistung, die Anzahl der bewilligten Leistungen sowie die Anzahl der erbrachten Leistungen auszufüllen. Seite: 20

21 Haben Sie Fragen? Service Center 0231/ / Seite: 21

Änderungen zum 01. April Änderungen zum 01. Juli 2017

Änderungen zum 01. April Änderungen zum 01. Juli 2017 Änderungen zum 01. April 2017 Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sitzung Eine Übersicht zur psychotherapeutischen Sprechstunde (GOP 35151), Akutbehandlung (GOP 35152) und

Mehr

EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017

EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017 EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017 Das Kapitel 35 wird zum 1. Juli neu strukturiert. Einer der Gründe hierfür sind die neuen Gebührenordnungspositionen () insbesondere die Gruppenpsychotherapie betreffend.

Mehr

Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli

Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli 2017 12.06.2017 Sehr geehrte

Mehr

Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie

Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch am 30. März 2017 Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 2 Gesetzlicher Auftrag zur Überarbeitung der

Mehr

Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April

Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April 2017 07.04.2017 Sehr geehrte

Mehr

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung Ab April 2017 Brigitte Zunke Hauptabteilungsleiterin Abrechnung/Prüfung Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Allgemeine Verfahrensweise Telefonische,

Mehr

EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017)

EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017) EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017) Kapitel 23 nicht antragspflichtige Leistungen Bezeichnung Bewertung Bemerkungen 23210 Grundpauschale bis 5. Lebensjahr 81 Punkte 8,53 Euro

Mehr

Strukturreform Psychotherapie zum 1. Juli 2017 sowie rückwirkende Änderungen zum 1. April 2017

Strukturreform Psychotherapie zum 1. Juli 2017 sowie rückwirkende Änderungen zum 1. April 2017 KVB 80684 München Abrechnung An alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärzte mit Genehmigung zur Abrechnung der antragspflichtigen Psychotherapie

Mehr

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Ab 1. April 2017 Brigitte Zunke Thomas Steil Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Allgemeine Verfahrensweise

Mehr

Strukturreform Psychotherapie

Strukturreform Psychotherapie Für Rückfragen: Serviceteam der KVSH Tel. 04551 883 883 27.06.2017 Strukturreform Psychotherapie Wie bereits in unserem Newsletter vom 4. Mai 2017 angekündigt, treten zum 1. Juli 2017 weitere Änderungen

Mehr

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Neue Gebührenordnungspositionen ab

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Neue Gebührenordnungspositionen ab Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Neue Gebührenordnungspositionen ab 01.07.2017 1 Rechtsgrundlagen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Vorgabe

Mehr

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Rechtsgrundlagen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Vorgabe des

Mehr

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat. Stichwort/GOP Frage Antwort Psychotherapie-Richtlinie und - Vereinbarung ab 01.04.2017 Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde? Die Psychotherapeutische

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie April 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:

Mehr

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat. Stichwort/GOP Frage Antwort Psychotherapie-Richtlinie und - Vereinbarung ab 01.04.2017 Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde? Die Psychotherapeutische

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie Februar 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie Februar 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:

Mehr

Psychotherapie. Strukturreform in der Psychotherapie. Ein Überblick

Psychotherapie. Strukturreform in der Psychotherapie. Ein Überblick Psychotherapie Strukturreform in der Psychotherapie Ein Überblick Impressum Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Hamburg www.kvhh.de Layout und Satz: Melanie Vollmert, Abteilung Politik und Öffentlichkeitsarbeit

Mehr

Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017

Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017 Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlung Probatorische

Mehr

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017 FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017 Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Neue PTV-Formblätter ab dem 1. April 2017 Ab

Mehr

ÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE AB DEM 1. APRIL 2017 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2017

ÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE AB DEM 1. APRIL 2017 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2017 ÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE AB DEM 1. APRIL 2017 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2017 THEMEN Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlungen Terminvermittlung

Mehr

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Ab 1. April 2017 Brigitte Zunke Thomas Steil Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Allgemeine Verfahrensweise

Mehr

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung KVB 80684 München An alle Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die die Genehmigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen haben Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon:

Mehr

Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017

Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 19. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlung Probatorische

Mehr

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April

Mehr

Rechtlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie zum

Rechtlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie zum Rechtlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie zum 01.04.2017 Düsseldorf Rechtsanwältin Britta Kleiß Rechtsabteilung Abteilungsleiterin Sicherstellung/Qualitätssicherung

Mehr

Strukturreform der Psychotherapie ab

Strukturreform der Psychotherapie ab Strukturreform der Psychotherapie ab 01.04.2017 Handbuch für die Mitglieder der KVT Seit 01.04.2017 ist die Strukturreform der psycho therapeutischen Versorgung nunmehr in Kraft ge treten. Hintergrund

Mehr

Wichtige Informationen, bitte lesen.

Wichtige Informationen, bitte lesen. Wichtige Informationen, bitte lesen. Änderungen / Neuerungen Version 8.0 (Q3/17) New Media Company GmbH & Co. KG Donnerschweer Straße 398 26123 Oldenburg Telefon: 0441-390 112 0 Fax: 0441 390 112 10 Email:

Mehr

Die Psychotherapie-Richtlinie ab 01. April Neuerungen in der Gruppentherapie

Die Psychotherapie-Richtlinie ab 01. April Neuerungen in der Gruppentherapie Die Psychotherapie-Richtlinie ab 01. April 2017 Neuerungen in der Gruppentherapie 1 Berichtspflicht für Kurzzeittherapie entfällt (analog Einzeltherapie) Wegfall des unbedingten GAV bei Fortführungsantrag

Mehr

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017 FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017 Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Neue PTV-Formblätter seit dem 1. April 2017 Seit

Mehr

Vergütung Strukturzuschläge Psychotherapie

Vergütung Strukturzuschläge Psychotherapie KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Besonderheiten bei Praxen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Vergütung Strukturzuschläge Psychotherapie Strukturzuschlag

Mehr

Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform

Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband 11. Landespsychotherapeutentag

Mehr

EBM 2017 Abrechnung auf einen Blick.

EBM 2017 Abrechnung auf einen Blick. EBM 2017 Abrechnung auf einen Blick. Stand: 01. Juli 2017 Zur Ermittlung der Gebühren in Euro werden die im EBM vorgegebenen Punktzahlen mit dem aktuellen Orientierungspunktwert (OPW) multipliziert. Ab

Mehr

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung KVB 80684 München An alle Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die die Genehmigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen haben Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon:

Mehr

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

Herzlich Willkommen zu EBM -  so geht`s  10/24/2015 EBM 1 Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst

Mehr

Stand: Juli Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten

Stand: Juli Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten Stand: Juli 2017 Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege, der Ihnen vorliegende Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten bietet den Mitgliedern der Kassenärztlichen

Mehr

Psychotherapeutische Versorgung Berlin Förderung der Gruppentherapie

Psychotherapeutische Versorgung Berlin Förderung der Gruppentherapie Psychotherapeutische Versorgung Berlin Förderung der Gruppentherapie Rebecca Zeljar Referat Ambulante Versorgung Ärzte, Arzneimittel Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Berlin/Brandenburg Berlin,

Mehr

Stand: März Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten

Stand: März Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten Stand: März 2017 Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten Vorwort Liebe Kollegin, lieber Kollege, der Ihnen vorliegende Abrechnungswegweiser für Psychotherapeuten bietet den Mitgliedern der Kassenärztlichen

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Einheitlicher Bewertungsmaßstab Juli 2013 Weiterentwicklung des Hausarzt-EBM: Schrittweise Stärkung der Grundversorgung ab 1. Oktober 2013 Der Einheitliche Bewertungsmaßstab

Mehr

Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017

Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017 Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017 Für die ambulante psychotherapeutische Versorgung stehen ab 01.04.2017 wichtige Veränderungen an, die deutliche Auswirkungen auf die tägliche

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 1. Anpassung

Mehr

!Aktuelle Mitgliederinformation!

!Aktuelle Mitgliederinformation! !Aktuelle Mitgliederinformation! Zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie Mitglieder-Information über den G-BA-Beschluss vom 16.6.2016 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Folgenden möchten wir Ihnen

Mehr

An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Änderungen zur Psychotherapie zum 1. April 2017 sowie Einbeziehung der Psychotherapeuten in die Terminvergabe über die Terminservicestellen

Mehr

Erstinterview. Aufgaben des psychosomatischen Erstgesprächs. 1. Die Erfassung der Beschwerden des Patienten

Erstinterview. Aufgaben des psychosomatischen Erstgesprächs. 1. Die Erfassung der Beschwerden des Patienten Erstinterview Martina Rauchfuß Medizinische Klinik m. SP Psychosomatik CCM Oberhavelkliniken Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie martina.rauchfuss@charite.de Aufgaben des psychosomatischen

Mehr

Die neue Pt-Richtlinie der aktuelle Stand von Heiner Hellmann im Januar 2017

Die neue Pt-Richtlinie der aktuelle Stand von Heiner Hellmann im Januar 2017 Die neue Pt-Richtlinie der aktuelle Stand von Heiner Hellmann im Januar 2017 Das Versorgungsstärkungsgesetz vom 23.07.2015 ist die Grundlage für die neue Psychotherapie-Richtlinie (Pt-Richtlinie). Die

Mehr

Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu?

Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu? Informationsveranstaltung der PK Bremen - 06.04.17 Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu? Alles zur Neufassung der PT- Richtlinie, der

Mehr

Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) GOP Leistungsbeschreibung Punktzahl 1-fach B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen 1 Beratung auch mittels Fernsprecher 2 Ausstellung von Wiederholungsrezepten

Mehr

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen

Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen SICHERSTELLUNG Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen ( 103 Abs. 4 SGB V) Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß 103 Abs. 4 SGB V folgende

Mehr

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 zur Bewertung der psychotherapeutischen Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Psychotherapie-Leistungen Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie Übersicht 1. Grundsätzliche Beihilfefähigkeit

Mehr

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle

Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Psychotherapie-Leistungen Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie Übersicht 1. Grundsätzliche Beihilfefähigkeit

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober

Mehr

Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Reform der Psychotherapie-Richtlinie Reform der Psychotherapie-Richtlinie Chancen für eine Weiterentwicklung der Kooperation zu anderen Versorgungsbereichen und Hilfen einschließlich der Selbsthilfe und professioneller Selbsthilfeunterstützung

Mehr

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung Fortbildungsveranstaltung der Bundeswehr für Mitglieder der OPK Fortbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr Dienst, Einsatz und Belastungen Luftwaffenkaserne

Mehr

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 PFG bei Schwerpunktinternisten Gibt es die PFG künftig auch für Schwerpunktinternisten? Ab dem 1. Januar 2015

Mehr

DPtVHintergrund Jetzt wird es konkret! Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Dezember März 2017 INFORMATION

DPtVHintergrund Jetzt wird es konkret! Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Dezember März 2017 INFORMATION 1.2017 DPtVHintergrund Dezember 2013 INFORMION Jetzt wird es konkret! Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie Abdruck aus Psychotherapie Aktuell 1.2017 März 2017 Am Karlsbad 15 10785 Berlin Telefon

Mehr

Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft

Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft 1.2017 Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie Behandlung von Amokläufern Haftungsfragen Sozialversicherungspflicht in Berufsausübungsgemeinschaften Sabine

Mehr

Psychotherapie-Reform

Psychotherapie-Reform Psychotherapie-Reform Neue Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung Terminservicestelle für Psychotherapie Hofheim, Mittwoch, den 15.03.2017 1 Agenda 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Warum

Mehr

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 zur Bewertung der psychotherapeutischen Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen

Mehr

Die ambulante Psychotherapie unter der QS-Lupe

Die ambulante Psychotherapie unter der QS-Lupe Die ambulante Psychotherapie unter der QS-Lupe 8. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA Berlin, 28.09.2016 Fanny Schoeler-Rädke, M.A. 1 Fanny Schoeler-Rädke, M.A. Es bestehen keinerlei Interessenkonflikte.

Mehr

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung Verlängerung Abrechnung

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung Verlängerung Abrechnung Fortbildungsveranstaltung der Bundeswehr für Mitglieder der Bundespsychotherapeutenkammer München, 14.10.2014 Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung Verlängerung Abrechnung Dr. Bernd Röhrich Oberfeldarzt

Mehr

Honorarzusammenstellung

Honorarzusammenstellung KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Besonderheiten bei Praxen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Honorarzusammenstellung Honorarsystematik 2016

Mehr

Die neue Psychotherapierichtlinie

Die neue Psychotherapierichtlinie Die neue Psychotherapierichtlinie Hamburg, 14.2.2017 Dieter Best, alternierender Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses für Psychotherapie der KBV Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen

Mehr

Umsetzung der neuen Leistungen und Befugnisse

Umsetzung der neuen Leistungen und Befugnisse OPK vor Ort Sachen: Befugnisse und Richtlinienreform am 27.10.2017 in Dresden Umsetzung der neuen Leistungen und Befugnisse Referentin: Frau Waldert Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Landesgeschäftsstelle

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Vom 16. Juni 2016 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in

Mehr

RLV QZV Kooperationszuschlag:

RLV QZV Kooperationszuschlag: RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:

Mehr

Pseudonummernverzeichnis (extern) 06.07.2016 1

Pseudonummernverzeichnis (extern) 06.07.2016 1 KV Berlin Pseudonummern-Verzeichnis (Stand vom 05.07.2016) 88192 88192 Kennzeichnung von Fällen gemäß der Bestimmung Nr.3 zu Kapitel 32.3 (Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen, molekulargenetische und

Mehr

Ambulante Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie Ambulante Psychotherapie Ambulante Psychotherapie 17 ff BVO Stand: Februar 2016 Grundsatz Aufwendungen für eine ambulante Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie sowie

Mehr

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung

Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung - Abrechnung Kdo RegSanUstg Fortbildungsveranstaltung Soldaten in der Bundeswehr für Mitglieder der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer Naumburg/Saale, 04.11.2015 Heilbehandlung für die Bundeswehr Beantragung - Verlängerung

Mehr

Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Vereinbarung

Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Vereinbarung Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung) Stand: 1. April 2017 Inhalt: Teil A

Mehr

EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013

EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 EBM-Änderungen ab 1. Oktober 2013 Allgemeines Die Struktur des EBM bleibt im Wesentlichen unverändert. Der Bewertungsausschuss hat ebenfalls mit Wirkung zum 1.10.2013 beschlossen, den Orientierungswert

Mehr

Antrag des Versicherten auf Psychotherapie

Antrag des Versicherten auf Psychotherapie Krankenkasse bzw. Kostenträger Name Vorname des Versicherten geb. am Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Antrag des Versicherten auf Psychotherapie PTV 1 Nicht

Mehr

24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, März 2015, Augsburg

24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, März 2015, Augsburg 24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, 16.-18. März 2015, Augsburg Diskussionsforum Leistungsgestaltung für Menschen mit psychischen Erkrankungen als gemeinsame Herausforderung der Sozialleistungsträger

Mehr

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A

des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar

Mehr

der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin,

der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin, Die Kassenärztliche Besvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, einerseits der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband B der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin, andererseits schließen als Anlage 1 zum Besmantelvertrag-Ärzte

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung Seite 1 von 10 Bundesministerium für Gesundheit eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Vom 16.

Mehr

B E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

Erich Schröder, Ralph Glücksmann. Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis. Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005.

Erich Schröder, Ralph Glücksmann. Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis. Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005. Erich Schröder, Ralph Glücksmann Das Kassengutachten in der psychotherapeutischen Praxis Technik und beispielhafte Fälle, 7. Auflage 2005 Vorwort Literaturverzeichnis Teil 1: Theoretische Grundlagen und

Mehr

Ein Service der Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Diese Lesefassung entspricht keiner amtlichen Bekanntmachung BESCHLUSS

Ein Service der Geschäftsführung des Bewertungsausschusses Diese Lesefassung entspricht keiner amtlichen Bekanntmachung BESCHLUSS BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar

Mehr

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München

BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München 1 BERUFSVERBAND NIEDERGELASSENER PSYCHIATER u. NERVENÄRZTE, BNPN e.v. c/o Dr. med. Rolf Tiedemann,Einsteinstrasse 127,81675 München An die kassenärztliche Bundesvereinigung KBV 23.4.2015 Dezernat 3 Abteilung

Mehr

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL)

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Anlage 1a Tumorgruppe 1 (gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle) Anlage 2k (Marfan-Syndrom) Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer

Mehr

ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016

ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016 ebm.aktuell Neues Kapitel 37 EBM mit Kooperations- und Koordinationsleistungen Juli 2016 Mit der Aufnahme des neuen Kapitels 37 in den EBM soll die medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen gestärkt

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017 1. Änderung

Mehr

Titelthema. KV-Blatt

Titelthema. KV-Blatt 26 Titelthema KV-Blatt 04.2017 Mit dem am 16. Juli 2015 beschlossenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V aufgetragen,

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystraße Berlin. vorab per Fax: 030/ Berlin, 1. August 2016

Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystraße Berlin. vorab per Fax: 030/ Berlin, 1. August 2016 Bundesministerium für Gesundheit, 11055 Berlin Gemeinsamer Bundesausschuss Wegelystraße 8 10623 Berlin vorab per Fax: 030/ 275838-105 HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT E-MAIL INTERNET Dr. Josephine Tautz Ministerialrätin

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 411. Sitzung am 19. Dezember Teil A

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 411. Sitzung am 19. Dezember Teil A B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 411. Sitzung am 19. Dezember 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar

Mehr

Die Serviceteams erreichen viele Fragen rund um die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM

Die Serviceteams erreichen viele Fragen rund um die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM Fachärzte Stand: November 2013 Wird die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) von der KV eingetragen? Ja. Die KV Nordrhein setzt bei Vorliegen der Voraussetzungen die PFG automatisch zu.

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf Die Honorarverteilung und Vergütung Präsentation 09.03.2012 Seite 2 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Das GKV-VStG

Mehr

Stand: 3. Quartal 2014

Stand: 3. Quartal 2014 Stand: 3. Quartal 2014 Stand: 07. 08. 2014 Seite 1 von 22 Hessenspezifische Abrechnungsnummern 3. Quartal 2014 Wir bitten um Beachtung: Vorbehalt: "Aufgrund der Tatsache, dass der Honorarvertrag 2014 bis

Mehr

B E S C H L U S S. des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016.

B E S C H L U S S. des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016. B E S C H L U S S des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016 Teil A zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar mit Wirkung zum 1.

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar mit Wirkung zum 1. BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 389. Sitzung am 21. Februar 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017 1. Änderung

Mehr

Was ist Psychotherapie?

Was ist Psychotherapie? Was ist Psychotherapie? Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen ( seelischen ) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen

Mehr

Ab 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016

Ab 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016 ebm.aktuell Ab 1. Oktober 2016 gibt es bundeseinheitliche Medikationspläne September 2016 Ab Oktober 2016 muss für Patienten, die drei oder mehr Medikamente einnehmen, ein Medikationsplan erstellt werden.

Mehr

Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich (gilt nicht für Angestellte) LANR: LANR: LANR: 1.Betriebstätte (Adresse) BSNR (Betriebsstättennummer):

Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich (gilt nicht für Angestellte) LANR: LANR: LANR: 1.Betriebstätte (Adresse) BSNR (Betriebsstättennummer): Antrag auf Genehmigung zur Durchführung Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen als ärztlicher Psychotherapeut ( 5 der Psychotherapie-Vereinbarung) WICHTIGE HINWEISE ZUM ANTRAG Bitte beachten Sie,

Mehr

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung 18. Februar 2015 Hausärzte können seit dem 01. Januar 2015 auch in nicht unterversorgten Gebieten für die Tätigkeit

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2017

Mehr

Problemorientiertes ärztliches Gespräch 03230/04230 EBM Änderung der Leistungslegende

Problemorientiertes ärztliches Gespräch 03230/04230 EBM Änderung der Leistungslegende 2. Dezember 2014 Elektronische Gesundheitskarte Praxisinformation aktualisiert - Plakate und Patienteninformation für das Wartezimmer Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Praxisinformation

Mehr

Abrechnung vertragspsychotherapeutischer Leistungen

Abrechnung vertragspsychotherapeutischer Leistungen Abrechnung vertragspsychotherapeutischer Leistungen Ein Leitfaden von der Leistungserfassung bis zur Abrechnungsabgabe November 2017 Inhalte Organisatorisches Grundlegendes zur Abrechnung Abrechnung psychotherapeutischer

Mehr