Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu?"

Transkript

1 Informationsveranstaltung der PK Bremen Reform der Psychotherapie- Richtlinie: Was kommt ab dem 1. April auf die psychotherapeutische Praxis zu? Alles zur Neufassung der PT- Richtlinie, der Psychotherapie- Vereinbarung und zur Vergütung der neuen Leistungen Donnerstag, 6. April 2017, Uhr Karl Heinz Schrömgens Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen 1

2 Gliederung: Vom Koalitionsvertrag zur Beschlussfassung der Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie Die zentralen Inhalte der Reform der Psychotherapie-Richtlinie Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Psychotherapeutische Akutbehandlung Terminservice- Stelle (TSS) der KVHB Regelungen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren Die neuen Vergütungsregelungen im EBM Kurzinfo zu Jobsharing/Anstellung und neuen Befugnissen 2

3 Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom Wir wollen in der psychotherapeutischen Versorgung Wartezeiten reduzieren und mehr Betroffenen ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie eröffnen. Hierzu werden wir das Antrags- und Gutachterverfahren entbürokratisieren, die Gruppentherapie fördern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, in einer gesetzlich definierten Frist die Psychotherapie-Richtlinie zu überarbeiten. Die bestehenden Befugnisbeschränkungen für Psychotherapeuten werden wir überprüfen. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom SGB V 92 Satz 6a Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt bis zum 30. Juni 2016 in den Richtlinien Regelungen zur Flexibilisierung des Therapieangebotes, insbesondere zur Einrichtung von psychotherapeutischen Sprechstunden, zur Förderung der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und der Akutversorgung, zur Förderung von Gruppentherapien und der Rezidivprophylaxe sowie zur Vereinfachung des Antrags- und Gutachterverfahrens. 3

4 Divergierende Interessenlagen bei Krankenkassen, ärztlichen Organisationen und psychotherapeutischen Berufsverbänden und Kammern Zur Erinnerung: Spitzenverband der Krankenkassen: U.a. Aufteilung der KZT in I und II, zwischen I und II 6 Wochen Therapiepause DGPPN: Deutliche Vorrangstellung der Psychiater und ärztlichen Psychotherapeuten Hauptstadtkongress 2013: Intelligente Koordinierungsstellen, die Zuweisungen vornehmen u.v.a. DPtV: Gestufte ambulante psychotherapeutische Versorgung BPtK: Differenziertes Versorgungskonzept 4

5 Die einzelnen Stationen der Reform der Psychotherapierichtlinie : PT-RL Beschluss im G-BA : Beanstandung/Nichtbeanstandung des BMG : Inkrafttreten durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger : Beschluss der Änderungen PT-RL im G-BA Dez. 2016: Anpassung d. Psychotherapie-Vereinbarung von GKV- SV und KBV Febr.2017: Unterschriftenverfahren zur angepassten PT-V : Veröffentlichung der PT-V mit Formularen auf KBV- Homepage : Veröffentlichung der PT-V im Ärzteblatt : Beschlussfassung im Bewertungsausschuss, bzw. Erweiterten Bewertungsausschusses 5

6 Telefonische Erreichbarkeit 1 Abs. 8 PT-RL I Regelung gilt für alle Psychotherapeuten mit Abrechnungsgenehmigung für ein Richtlinienverfahren Telefonische Erreichbarkeit bei vollem Versorgungsauftrag: mind. 200 Min (in Einheiten von mindestens 25 Minuten) halber Versorgungsauftrag: 100 Min Persönliche Erreichbarkeit der Praxis ist zu gewährleisten dies kann auch über Praxispersonal erfolgen Erreichbarkeit gilt für die Betriebsstätten-Nummer Erreichbarkeit muss bis zum 1. April 2017 der KVHB mit den Uhrzeiten mitgeteilt worden sein 6

7 Telefonische Erreichbarkeit 1 Abs. 8 PT-RL II Ziel der Erreichbarkeit: Vor allem Patientenorganisationen drängten wegen zunehmender Beschwerden auf eine Regelung Wie lässt sich Erreichbarkeit organisieren? Psychotherapeut/in kündigt ihre Zeiten an, geht selbst an Telefon. Es geht um kurze Bedarfsabklärung und Terminvereinbarung Erreichbarkeit wird auch über Praxispersonal gewährleistet Bei Gemeinschaftspraxen doppeln sich Zeiten nicht Praxisgemeinschaften können Erreichbarkeit ebenso gemeinsam organisieren Auch zwischen mehreren Praxen möglich Voraussetzung: Der Zugang zur konkreten Praxis ist möglich (freie PsychotherapeutInnenwahl), Zugang zum Terminkalender Datenschutz und Schweigepflicht gewährleisten Callcenter-Lösungen nicht zu empfehlen 7

8 Psychotherapeutische Sprechstunde ( 11 PT-RL) - I Inhaltlich: dient der zeitnahen diagnostischen Abklärung, ob eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt oder nicht (nicht verfahrensbezogen) Orientierende und ggf. differentialdiagnostische Abklärung (nicht verfahrensgebunden) in der Regel auch Einsatz standardisierter diagnostischer Instrumente erste Diagnosestellung Indikationsstellung und Behandlungsempfehlungen Beratung und Information des Patienten, auch über andere Hilfemöglichkeiten Auch schriftliche Information des Patienten über die wichtigsten Ergebnisse der Sprechstundenleistung (individuelle Patienteninformation PTV 11) sowie allgemeine Patienteninformation PTV 10 (Information über die Richtlinienverfahren, Rahmenbedingungen der ambulanten Psychotherapie) ggf. auch kurze psychotherapeutische Interventionen 8

9 9

10 Individuelle Patienteninformation Diagnose Konkrete Empfehlungen zum weiteren Vorgehen (im GKV-System oder außerhalb) Ergänzend Freitext zur Erläuterung (z.b. der Dringlichkeit) Kann eine indizierte psychotherapeutische Behandlung in der Praxis durchgeführt werden falls ja, Terminangabe 10

11 Psychotherapeutische Sprechstunde ( 11 PT-RL) - II Formal/Strukturell I: Psychotherapeuten sind verpflichtet, Sprechstunden im Umfang von mindestens 100 Minuten (50 Minuten bei halben Versorgungsauftrag) pro Woche anzubieten Erwachsene bis zu 6 Therapieeinheiten à 25 Minuten je Krankheitsfall (= 4 Quartale) Bei Kindern und Jugendlichen bis zu 10 Therapieeinheiten à 25 Minuten, bis zu 100 Minuten mit den Eltern oder relevanten Bezugspersonen auch ohne die betroffenen Kinder oder Jugendlichen) Therapieeinheiten von mindestens 25 Minuten, Einheiten können nach Bedarf zusammengefasst werden (á 50 Minuten) 11

12 Psychotherapeutische Sprechstunde ( 11 PT-RL) - III Formal/Strukturell II: Ab ist die Sprechstunde verpflichtend für alle Patienten vor Inanspruchnahme weiterer ambulanter psychotherapeutischer Leistungen Bis zum kann weiterhin direkt mit Probatorik begonnen werden, da bis dahin Verpflichtung für dem Patienten zur Sprechstunde ausgesetzt ist. Das entbindet nicht von der Verpflichtung, Sprechstunde vorzuhalten Ausnahmen: Patienten aus psychiatrischen oder psychosomatischen Krankenhäusern bzw. Reha-Klinik mit Entlass- Diagnose gemäß 26 PT-RL, bei Psychotherapeutenwechsel im Rahmen einer laufenden Therapie bei stattgefundener Sprechstunde bei anderem Psychotherapeuten 12

13 Psychotherapeutische Sprechstunde ( 11 PT-RL) - IV Formal/Strukturell III: Keine zusätzliche Abrechnungsgenehmigung erforderlich Leistung ist weder anzeige- noch antragspflichtig Konsiliarbericht muss für die Inanspruchnahme von Sprechstunden nicht vorliegen aber frühzeitige Anforderung des Konsiliarberichts sinnvoll, um nahtlose weitere Versorgung zu ermöglichen Sprechstunde kann mit Terminvergabe organisiert werden oder als offene Sprechstunde Art des Angebotes muss der KV mitgeteilt werden 13

14 Psychotherapeutische Akutbehandlung ( 13 PT-RL) I zeitnahe psychotherapeutische Intervention (nur laut Tragenden Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Indikationsstellung, aber bislang keine weitere spezifische Vorgabe in den Normtexten) Dient der Entlastung von akuter Symptomatik, auf kurzfristige Verbesserung der Symptomatik ausgerichtet Dient der Besserung bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen Keine umfassende Bearbeitung der zugrundeliegenden ätiopathogenetischen Einflussfaktoren der Erkrankung dient der Vermeidung von Chronifizierung, Krankenhauseinweisung und der Stabilisierung, so dass andere Maßnahmen empfohlen werden können Anrechnung auf das Kontingent von KZT 1 oder LZT Nicht verfahrensgebunden 14

15 Psychotherapeutische Akutbehandlung ( 13 PT-RL) II bis zu 24 Gesprächseinheiten à 25 Minuten (auch in 50 Minuten- Einheiten) pro Krankheitsfall (= 4 Quartale) Kann direkt nach der Sprechstunde beginnen, Ist Konsiliarbericht vor Behandlungsbeginn erforderlich? Wird von Juristen unterschiedlich gesehen, Kassen verlangen aber Konsiliarbericht nur anzeigepflichtig (über PTV 12) Keine zusätzliche Abrechnungsgenehmigung erforderlich Anrechnung auf das Kontingent von KZT 1 oder LZT Sprechstunde und Akutbehandlung auch nach einer Richtlinien- Psychotherapie möglich, 2- Jahreszeitraum gilt hier nicht 15

16 Angaben auf dem PTV 12: Beginn der Akutbehandlung Diagnosen Termine der psychotherapeutischen Sprechstunden (optional bis ) Erklärung / Unterschrift des Patienten Verwendung auch für Anzeige des Therapieendes und Angabe, ob eine Rezidivprophylaxe durchgeführt wird 16

17 Terminservicestelle (TSS) der KVHB Vermittlung von Sprechstundenterminen über die Terminservicestellen der KVen (ab 1. April 2017 auch für Psychotherapie): Ab Anfrage eines Patienten bei der KV Nennung eines Termin innerhalb einer Woche Maximal vier Wochen darf zwischen Anfrage des Patienten und Termin beim Psychotherapeuten liegen Muss in zumutbarer Entfernung liegen (Nächster Behandler + 30 Min.) Patienten haben nur Anspruch auf einen Terminvorschlag (plus eine Alternative, wenn Rückmeldung zeitnah unmittelbar erfolgt) ist dies nicht möglich, Vermittlung an ambulante Angebote von Krankenhäusern (dort Abrechnung nach EBM, Strukturqualität ist analog zu gewährleisten) Grundlage: Neufassung der Anlage 28 Bundesmantelvertrag Ärzte zu den Terminservicestellen 17

18 18

19 Bewertung des Konzeptes der KV Bremen Keine Verpflichtung, Termine für Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung konkret zu benennen: Angaben sind freiwillig Benennung von einzelnen Akutbehandlungsterminen macht fachlich keinen Sinn Schädlich für den/die Patienten/in Nur dann sinnvoll, wenn Akutbehandlungen in Gänze angeboten werden können Aber: Gute Kooperation mit der TSS der KVHB sinnvoll und wünschenswert Kapazitätsmangel über Zwang nicht lösbar Intelligente Lösungen erarbeiten! 19

20 Probatorische Sitzungen ( 12 PT-RL) Inhaltlich: Weitere diagnostische Klärung und differenzialdiagnostische Abklärung des Krankheitsbildes Dient der weiteren Indikationsstellung Feststellung der Eignung eines Patienten für ein spez. Richtlinienverfahren und Behandlungsprognose Formal: Vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie mindestens 2 und maximal 4 probatorische Sitzungen à 50 Minuten Bei Kindern und Jugendlichen bis zu 6 probatorische Sitzungen Bei Kinder und Jugendlichen Einbeziehung der Eltern eines Kindes möglich Auch in Einheiten von 25 Minuten erbringbar Konsiliarbericht muss noch nicht vorliegen Können bis zur Höchstgrenze auch nach Antragstellung erbracht werden (bis Therapiebeginn) 20

21 Rezidivprophylaxe ( 14 PT-RL) I Zur Stabilisierung des Patienten, Abfangen von Krisen, Vermeidung einer erneuten Richtlinienpsychotherapie nur bei Langzeittherapie von mindestens 40 Therapieeinheiten möglich Umwandlung von Stunden des bewilligten Gesamtkontingents, die dann bis zu 2 Jahre nach Ende der Behandlung in Anspruch genommen werden können. Verlängerungsantrag nur für Rezidivprophylaxe nicht möglich Angabe bei Therapieantrag (in PTV 2), ob Rezidivprophylaxe notwendig und geplant oder noch nicht zu entscheiden Zwei-Jahres-Frist für erneuten Therapieantrag (KZT 1) ohne Gutachterverfahren läuft ab angezeigtem Therapieende (PTV 12) 21

22 Rezidivprophylaxe ( 14 PT-RL) II Zulässige Umfänge: Langzeittherapie mit 40 Stunden Langzeittherapie mit 60 Stunden Erwachsene max. 8 Stunden max. 16 Stunden Kinder- und Jugendliche max. 10 Stunden max. 20 Stunden 22

23 Behandlungsumfang und begrenzung ( 27 PT-RL) 50-Minuten-Sitzung als Standard (Therapieeinheit) bzw. 100-Minuten bei der Gruppenpsychotherapie Einheiten von 25 Minuten bei Verhaltenstherapie, TfP als Kurzzeittherapie und als niederfrequente Therapie in einer Halt gewährenden therapeutischen Beziehung möglich Doppelstunden in der VT und TfP möglich bei intensiver Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen, für VT auch generell Streichung der Regelung zur Probetherapie 23

24 Therapieansätze in den Verfahren ( 28 PT-RL) und Antragsverfahren ( 33 PT-RL) Kurzzeittherapie Unterteilung in KZT 1 und KZT 2 jeweils à 12 Sitzungen (Therapieeinheiten); sowohl bei Einzel- als auch bei Gruppenpsychotherapie Beide Abschnitte sind antragspflichtig (PTV 1 und PTV 2), aber nicht berichtspflichtig (Ausnahme: frühere Richtlinientherapie, die vor weniger als zwei Jahren beendet wurde; Einzelfälle auf Verlangen der Krankenkasse) Antragstellung nach der 1. probatorischen Sitzung möglich, wenn der zweite Termin Probatorik feststeht (Termine eintragen in PTV 2) Formlose schriftliche Information des Versicherten über die Bewilligung Psychotherapeut erhält keine Nachricht, beim Patienten erfragen Ablehnung geht auch an den Psychotherapeuten, nicht ohne Gutachter möglich Anrechnung der Akutbehandlung auf KZT 1 Antrag KZT 2 (und Umwandlung LZT) ab der 7. Therapieeinheit KZT 1 möglich Umwandlung Kurzzeit- in Langzeittherapie bis zur 20. Sitzung beantragen 24

25 25

26 Therapieansätze in den Verfahren ( 28 PTR) und Antragsverfahren ( 33 PTR) Langzeittherapie Langzeittherapie kann direkt (nach der Probatorik) beantragt werden Als Erstantrag oder Umwandlungsantrag immer gutachterpflichtig/berichtspflichtig Antragstellung nach neuem einheitlichen Leitfaden (PTV 3) Krankenkassen haben eine Frist von fünf Wochen für die Bearbeitung Bei Umwandlung, Antrag bis spätestens zur 20. Sitzung Bei Verlängerungsantrag kann die Krankenkasse einen Bericht anfordern (Ermessensentscheidung der Krankenkassen) Ablehnung der Verlängerung ohne Gutachterverfahren ausgeschlossen (Ausnahme: offensichtlich keine Indikation für Fortführung der Psychotherapie ) Größere Bewilligungsschritte Gesamt-Kontingente blieben unberührt Langzeittherapie AT TP VT Therapieverlängerung AT TP VT Erwachsene (Einzel/Gruppe) 160/ Erwachsene (Einzel/Gruppe) 300/ /80 80 Kinder (Einzel/Gruppe) 70/60 70/60 60 Kinder (Einzel/Gruppe) 150/90 150/90 80 Jugendliche (Einzel/Gruppe) 90/60 90/60 60 Jugendliche (Einzel/Gruppe) 180/90 180/90 80

27 Leitfaden für Bericht an den Gutachter einheitlich für alle Verfahren und Altersgruppen Relevante biographische Daten werden beim funktionalen Bedingungsmodell bzw. der Psychodynamik dargestellt Soll 2 Seiten nicht überschreiten 27

28 Stellungnahme des Gutachters (PTV 5) Angaben der befürworteten Therapieeinheiten für die jeweiligen GOP des EBM 28

29 Qualifikation der GutachterInnen ( 35 PT-RL) Zukünftig eigene GutachterInnen für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Nachweis über grundsätzlich aktuell andauernde Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung unter Anwendung des jeweiligen Psychotherapieverfahrens GutachterInnen für Gruppentherapie müssen die Voraussetzungen für Gruppenpsychotherapie in dem jeweiligen Verfahren nachweisen Größere Transparenz bei der Bestellung von GutachterInnen Bisherige GutachterInnen bleiben für den Zeitraum der Bestellung weiter tätig Neue Regelungen liegen noch nicht vor 29

30 Gruppenpsychotherapie I Angekündigten Erleichterungen sind kaum ersichtlich Bleibt bei Bemerkungen zur Gleichberechtigung von Gruppen- und Einzeltherapie stehen (z.b. 10 Abs. 1 PTR: Dabei ist die Möglichkeit der Behandlung in Gruppentherapie in angemessener Weise zu berücksichtigen ) Was ändert sich konkret? Berichtspflicht für die Kurzzeittherapie entfällt; aber zwei Abschnitte der Kurzzeittherapie à 12 Doppelstunden als antragspflichtige Leistung Wegfall eines Bewilligungsschrittes im Gutachterverfahren Berichtspflicht für Langzeittherapie und Umwandlungsantrag bleibt bestehen Gruppengröße einheitlich für alle Verfahren auf 3 bis 9 Personen vorgeschrieben (Regelung auf EBM-Ebene noch offen) 30

31 Gruppenpsychotherapie II Veränderung des Behandlungssettings, z. B. von Einzel auf Kombi Einzel/Gruppe innerhalb der KZT nur anzeigepflichtig Bei Setting- Änderung in der LZT ist ein gutachterpflichtiger Änderungsantrag zu stellen Bei Kombinationsbehandlung durch verschiedene Psychotherapeuten: Gemeinsamer Antrag mit 1 x PTV1 und 2 x PTV2 (je einer pro PT), Einzel- bzw. Gruppensitzungen werden bei der Kombi- Behandlung auf das bewilligte Kontingent angerechnet Bei ausschließlicher Gruppenbehandlung gilt weiterhin: Auf 10 Gruppensitzungen kann 1 Einzelsitzung zusätzlich erbracht werden, diese werden nicht auf das Kontingent angerechnet 31

32 Besonderheiten in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen Einbeziehung relevanter Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld ( 9 PT-RL breiter definiert z.b. auch Erzieher, Lehrer, Einzelfallhelfer) Sprechstunde: vier weitere Therapieeinheiten (100 Minuten) zusätzlich möglich Sprechstunde auch nur mit Bezugspersonen, ohne PatientIn möglich Probatorische Sitzungen: zwei zusätzliche Therapieeinheiten möglich, auch unter Einbeziehung von Bezugspersonen Einbeziehung von Bezugspersonen auch in der Akutbehandlung Rezidivprophylaxe: 2 bzw. 4 zusätzliche Therapieeinheiten möglich bei Sitzungen: max. 10 Stunden bei 60 und mehr Sitzungen: max. 20 Stunden Regelung zu den zusätzlichen Stunden für die begleitende Elternarbeit (im Verhältnis von bis zu 1:4) gemäß 11 Abs. 9 Psychotherapie- Vereinbarung gilt fort. 32

33 Fachliche Bewertung Regelung zur Sprechstunde sichert den Direktzugang zum Psychotherapeuten Schnellerer Zugang für Patienten zur diagnostischen Abklärung gebahnt Rolle der Psychotherapeuten in der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen wird gestärkt Größere Verantwortung der Psychotherapeuten in der Koordination der Versorgung und mehr Transparenz für Patienten Definition und Umfang der Sprechstunde erlaubt eine fundierte erste Diagnostik und Indikationsstellung Relativ hohe Flexibilität für praxisspezifische Ausgestaltung der Sprechstunde Reform beinhaltet auch einige kritische Weichenstellungen für künftige Reformen (u.a. Teilung der KZT in zwei Abschnitte, Anforderungen an Rezidivprophylaxe im Antragsverfahren) verpasste Chancen: z. B. umfassendere Förderung der Gruppenpsychotherapie; Kapazitätsproblem in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung dadurch nicht gelöst (Beitrag eher durch Regelung zu Jobsharing/Anstellung) Ungedeckter Versorgungsbedarf könnte sich künftig aber besser quantifizieren lassen 33

34 Vergütung der neuen Leistungen I Bewertungsausschuss und Einheitlicher Bewertungsausschuss tagten am 29. März 2017 Ergebnisse: GOP Psychotherapeutische Sprechstunde: 406 Punkte (42,75 ) - Dauer: mindestens 25 Minuten Bei 50 Min. 85,50 Vgl. RL-PT: 88,55 GOP Psychotherapeutische Akutbehandlung 406 Punkte (42,75 ) - Dauer: mindestens 25 Minuten. Bei 50 Min. 85,50 Vgl. RL-PT: 88,55 Sprechstunde (GOP 35151) und Akutbehandlung (GOP 35152) werden bei den Strukturzuschlägen einberechnet. GOP Punkten (7,27 Euro) wird von der KV automatisch zugesetzt, wenn die Mindestpunktzahl erreicht wurde. Die neuen GOP 35151, und unterliegen der Job-Sharing-Obergrenze 34

35 Vergütung der neuen Leistungen II Weitere Ergebnisse: Vergütungen zur Psychotherapeutischen Sprechstunde und zur Akutbehandlung erfolgen extrabudgetär Abschnitt 35.2 des EBM wird zum 1. Juli 2017 neu strukturiert Neue Vergütungssystematik für Gruppentherapien Geplant, Vergütung pro Teilnehmer, nicht mehr anhand von kleiner und großer Gruppe Bei KZT wird es zwei Gebührenziffern geben Gesprächsleistungen (22220, 23220) vorübergehend extrabudgetär (bis 1. Januar 2019) Übergangsregelungen, betrifft Anträge vor dem 1. April 2017: KZT wird mit 25 Sitzungen bewilligt Ebenfalls kann Probatorik bis zu 5 bzw. 8 Sitzungen stattfinden 35

36 Kompakte Informationen zur neuen Psychotherapie- Richtlinie in der Praxis-Info der BPtK kationen/bptk_infomaterial/praxisinfo_psychot herapie_richtlinie/ _praxisinfo_psych otherapie-richtlinie.pdf 36

37 Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie im Herbst 2016 Unterdurchschnittlich ausgelasteten Praxen wird erlaubt, durch Anstellung oder Jobsharing den Leistungsumfang der Praxis auf 25 % über dem Fachgruppendurchschnitt zu erhöhen. 37

38 Wer kommt in den Genuss der neuen Regelung? Laut Bedarfsplanungs-Richtlinie können alle Praxen diese Anhebung in Anspruch nehmen, sofern sie unter dem Fachgruppen- Durchschnitt liegen Sonderregelung bei der KV Bremen: 38 Alle Praxen, die weniger GKV- Umsatz als Fachgruppendurchschnitt + 25 % erzielen, können im Jobsharing sich auf Antrag auf diesen Betrag von anheben lassen

39 Obergrenze bei dieser Gruppe von Jobsharern fällt unterschiedlich aus Stand März 2017 Abrechnungsquartale 04/15 03/16, jeweils ganze Zulassung, bei halber Zulassung gilt der Faktor 0,5: Fachgruppe 69 (VT) ,90 Fachgruppe 70 (AP/TP) ,78 Fachgruppe 71 (KJP) ,85 In Therapiesitzungen: Ca , abhängig vom Umfang der sonstigen Leistungen (Grundpauschale, Anamnese, Bericht, Tests u.ä.) Grundlage der Berechnung: Durchschnitt aller Praxen der Fachgruppe, jedoch ohne Jobsharing- Praxen, zzgl. 25 % dieses Durchschnittes 39

40 Neue Befugnisse von Psychotherapeuten ( 73 Abs. 2 SGB V) Umsetzung der neuen Befugnisse der Psychotherapeuten in den Richtlinien des G-BA Krankenhauseinweisungs-Richtlinie Krankentransport-Richtlinie Rehabilitations-Richtlinie (Eingrenzung auf psychotherapeutische Rehabilitation ) Soziotherapie-Richtlinie Änderungen der Richtlinien wurden am vom G-BA beschlossen Treten nach Veröffentlichung in Kraft BPtK erarbeitet Praxis- Infos für jede neue Befugnis 40

41 Fazit I Psychotherapeuten als erster Anlaufpunkt für Patienten mit psychischen Erkrankungen und in der Koordination der Versorgung Anforderungen an die psychotherapeutischen Praxen und deren Vernetzung wachsen Psychotherapeuten müssen Reformbereitschaft unter Beweis stellen, Erfolg der Sprechstunde für die Stellung der Psychotherapeuten in der Versorgung und der Gesundheitspolitik ganz wesentlich Neue Befugnisse von Psychotherapeuten in den Richtlinien des G-BA geregelt, Beschluss vom 16. März 2017 Noch nicht in Kraft getreten 41

42 Fazit II Kapazitätsprobleme bleiben, aber teilweise Lösungen durch stärkere Ausfüllung der Versorgungsaufträge u.a. über halbe Sitze, Jobsharing/Anstellung (siehe auch Prüfauftrag der KVen zu Versorgungsaufträgen) Jobsharing/Anstellung zur Abwendung des drohenden Abbaus von Sitzen in überversorgten Regionen mit Versorgungsgrad von über140 Prozent Umfassende Reform der Bedarfsplanung steht weiterhin aus dann auf Basis besserer Daten und stärker morbiditätsorientiert? IGES- Gutachten zur Bedarfsplanung liegt vor Auftraggeber: BPtK und Bertelsmann-Stiftung 42

43 Vielen Dank 43

Reform der Psychotherapie-Richtlinie

Reform der Psychotherapie-Richtlinie Reform der Psychotherapie-Richtlinie Chancen für eine Weiterentwicklung der Kooperation zu anderen Versorgungsbereichen und Hilfen einschließlich der Selbsthilfe und professioneller Selbsthilfeunterstützung

Mehr

Psychotherapeutische Sprechstunde 11 PT-RL

Psychotherapeutische Sprechstunde 11 PT-RL Psychotherapeutische Sprechstunde 11 PT-RL Zeitnahes niedrigschwelliges Angebot in der Regel 100 Min. pro Woche (50 Min. halber Versorgungsauftrag) offene Sprechstunde oder Sprechstunde mit Terminvergabe

Mehr

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung Ab April 2017 Brigitte Zunke Hauptabteilungsleiterin Abrechnung/Prüfung Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Allgemeine Verfahrensweise Telefonische,

Mehr

Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie

Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch am 30. März 2017 Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 2 Gesetzlicher Auftrag zur Überarbeitung der

Mehr

Strukturreform der Psychotherapie

Strukturreform der Psychotherapie Strukturreform der Psychotherapie Informationen zur Abrechnung ab dem 1. April 2017 Sabine Scheffter 21.04.2017 Agenda TOP 1 Allgemeine Bestimmungen TOP 2 Änderungen für Erwachsene TOP 3 Änderungen für

Mehr

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Ab 1. April 2017 Brigitte Zunke Thomas Steil Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Allgemeine Verfahrensweise

Mehr

Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie

Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie Strukturreform der Psychotherapie-Richtlinie Zentrale Änderungen und deren Konsequenzen für die psychotherapeutische Praxis Timo Harfst, Bundespsychotherapeutenkammer Informationsveranstaltung der Psychotherapeutenkammer

Mehr

PSYCHOTHERAPIE. Vergütung in der Psychotherapie

PSYCHOTHERAPIE. Vergütung in der Psychotherapie PSYCHOTHERAPIE Stand 30.03.2017 Vergütung in der Psychotherapie Mit der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie wurde das Leistungsangebot zum 1. April 2017 erweitert und neu strukturiert. Dies hat

Mehr

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung KVB 80684 München An alle Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die die Genehmigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen haben Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon:

Mehr

Versammlung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bremerhaven Mittwoch, Uhr Zentrum seelische Gesundheit,

Versammlung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bremerhaven Mittwoch, Uhr Zentrum seelische Gesundheit, Versammlung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bremerhaven Mittwoch, 17.08.2016 19.30 Uhr Zentrum seelische Gesundheit, Karl Heinz Schrömgens Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen

Mehr

Änderungen zum 01. April Änderungen zum 01. Juli 2017

Änderungen zum 01. April Änderungen zum 01. Juli 2017 Änderungen zum 01. April 2017 Psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorische Sitzung Eine Übersicht zur psychotherapeutischen Sprechstunde (GOP 35151), Akutbehandlung (GOP 35152) und

Mehr

Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli

Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abrechnung Psychotherapie-Leistungen ab dem 1. Juli 2017 12.06.2017 Sehr geehrte

Mehr

Ein Jahr neue Psychotherapie- Richtlinie - Zwischenbilanz

Ein Jahr neue Psychotherapie- Richtlinie - Zwischenbilanz Ein Jahr neue Psychotherapie- Richtlinie - Zwischenbilanz Dipl.-Psych. Dieter Best dgvt-kongress 2018, Berlin, 2.3.2018 1 Gesetzlicher Auftrag an den G-BA (GKV-VSG): Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt

Mehr

FAQ Psychotherapie-Richtlinie und Vereinbarung

FAQ Psychotherapie-Richtlinie und Vereinbarung FAQ Psychotherapie-Richtlinie und Vereinbarung Zählen zur Bildung einer Gruppe für die Gruppengröße auch Privatpatienten oder nur gesetzlich Versicherte? Privatpatienten sind bei der Bestimmung der Gruppengröße

Mehr

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Neue Gebührenordnungspositionen ab

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Neue Gebührenordnungspositionen ab Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Neue Gebührenordnungspositionen ab 01.07.2017 1 Rechtsgrundlagen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Vorgabe

Mehr

Die neue Pt-Richtlinie der aktuelle Stand von Heiner Hellmann im Januar 2017

Die neue Pt-Richtlinie der aktuelle Stand von Heiner Hellmann im Januar 2017 Die neue Pt-Richtlinie der aktuelle Stand von Heiner Hellmann im Januar 2017 Das Versorgungsstärkungsgesetz vom 23.07.2015 ist die Grundlage für die neue Psychotherapie-Richtlinie (Pt-Richtlinie). Die

Mehr

Entscheidungserhebliche Gründe

Entscheidungserhebliche Gründe Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) sowie

Mehr

Aktuelles in Psychotherapie

Aktuelles in Psychotherapie Aktuelles in Psychotherapie Elke Ruby stellv. Unternehmensbereichsleiterin UB 1 Daniela Mühl / Heike Schwind Abrechnungsberaterinnen UB 1 / FB AHV 22.09.2017 Inhalt I Auffälligkeiten in der Quartalsabrechnung

Mehr

Nachrichten nach Redaktionsschluss

Nachrichten nach Redaktionsschluss Nachrichten nach Redaktionsschluss (aktualisiert nach BA-Beschluss vom 21. Juni 2017) Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung / Neue Gebührennummern für die EBM-Abschnitte 35.2 und 35.3 Über

Mehr

Rechtlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie zum

Rechtlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie zum Rechtlicher Überblick über die wesentlichen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie zum 01.04.2017 Düsseldorf Rechtsanwältin Britta Kleiß Rechtsabteilung Abteilungsleiterin Sicherstellung/Qualitätssicherung

Mehr

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen

Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung ab 1. April 2017 Eine Zusammenfassung der Änderungen 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Rechtsgrundlagen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Vorgabe des

Mehr

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017 FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: FEBRUAR 2017 Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Neue PTV-Formblätter ab dem 1. April 2017 Ab

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie Februar 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:

Mehr

Aktuelles in Psychotherapie. Daniela Mühl Heike Schwind Abrechnungsberaterinnen UB 1 / FB AHV

Aktuelles in Psychotherapie. Daniela Mühl Heike Schwind Abrechnungsberaterinnen UB 1 / FB AHV Aktuelles in Psychotherapie Daniela Mühl Heike Schwind Abrechnungsberaterinnen UB 1 / FB AHV 27.09.2017 Inhalt I Auffälligkeiten in der Quartalsabrechnung 2/2017 I Psychotherapeutische Akutbehandlung /

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie Februar 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:

Mehr

Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April

Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abrechnung neuer Psychotherapie-Leistungen zum 1. April 2017 07.04.2017 Sehr geehrte

Mehr

ÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE AB DEM 1. APRIL 2017 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2017

ÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE AB DEM 1. APRIL 2017 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2017 ÄNDERUNGEN DER PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE AB DEM 1. APRIL 2017 INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN IM MÄRZ 2017 THEMEN Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlungen Terminvermittlung

Mehr

Strukturreform Psychotherapie Psychotherapie-Richtlinien ab Vereinbarungen zwischen CIP/BAP-Ambulanz und AusbildungsteilnehmerInnen

Strukturreform Psychotherapie Psychotherapie-Richtlinien ab Vereinbarungen zwischen CIP/BAP-Ambulanz und AusbildungsteilnehmerInnen Strukturreform Psychotherapie Psychotherapie-Richtlinien ab 01.04.2017 Übersicht über Neuerungen und Vereinbarungen zwischen CIP/BAP-Ambulanz und AusbildungsteilnehmerInnen (ATn) 1. Telefonische Erreichbarkeit

Mehr

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat. Stichwort/GOP Frage Antwort Psychotherapie-Richtlinie und - Vereinbarung ab 01.04.2017 Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde? Die Psychotherapeutische

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Psychotherapie April 07 Ab April 07: Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung Wissenswertes für Therapeuten Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte:

Mehr

Die neue Psychotherapierichtlinie und die neuen sozialrechtlichen Befugnisse

Die neue Psychotherapierichtlinie und die neuen sozialrechtlichen Befugnisse Die neue Psychotherapierichtlinie und die neuen sozialrechtlichen Befugnisse Dipl.-Psych. Dieter Best Mainz, 8.3.2017 1 Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch

Mehr

Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017

Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017 Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 27. Juni 2017 Inhaltsverzeichnis Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlung Probatorische

Mehr

Die neue Psychotherapierichtlinie

Die neue Psychotherapierichtlinie Die neue Psychotherapierichtlinie Hamburg, 14.2.2017 Dieter Best, alternierender Vorsitzender des Beratenden Fachausschusses für Psychotherapie der KBV Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen

Mehr

Die Psychotherapie-Richtlinie ab 01. April Neuerungen in der Gruppentherapie

Die Psychotherapie-Richtlinie ab 01. April Neuerungen in der Gruppentherapie Die Psychotherapie-Richtlinie ab 01. April 2017 Neuerungen in der Gruppentherapie 1 Berichtspflicht für Kurzzeittherapie entfällt (analog Einzeltherapie) Wegfall des unbedingten GAV bei Fortführungsantrag

Mehr

"Jobsharing is beautiful" Die neue Attraktivität des Jobsharings Wie kann Jobsharing gut gelingen?

Jobsharing is beautiful Die neue Attraktivität des Jobsharings Wie kann Jobsharing gut gelingen? "Jobsharing is beautiful" Die neue Attraktivität des Jobsharings Wie kann Jobsharing gut gelingen? Rechtsanwalt Bernd Rasehorn Justitiar der Psychotherapeutenkammer Bremen Karl Heinz Schrömgens Präsident

Mehr

Strukturreform Psychotherapie zum 1. Juli 2017 sowie rückwirkende Änderungen zum 1. April 2017

Strukturreform Psychotherapie zum 1. Juli 2017 sowie rückwirkende Änderungen zum 1. April 2017 KVB 80684 München Abrechnung An alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Ärzte mit Genehmigung zur Abrechnung der antragspflichtigen Psychotherapie

Mehr

!Aktuelle Mitgliederinformation!

!Aktuelle Mitgliederinformation! !Aktuelle Mitgliederinformation! Zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie Mitglieder-Information über den G-BA-Beschluss vom 16.6.2016 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Folgenden möchten wir Ihnen

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Psychotherapie-Abrechnung

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Psychotherapie-Abrechnung Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Psychotherapie-Abrechnung Stichwort Frage Antwort Abkürzungen rund um das Thema Psychotherapie- Abrechnung KHF KZT LZT Krankheitsfall Kurzzeittherapie Langzeittherapie

Mehr

Strukturreform Psychotherapie

Strukturreform Psychotherapie Für Rückfragen: Serviceteam der KVSH Tel. 04551 883 883 27.06.2017 Strukturreform Psychotherapie Wie bereits in unserem Newsletter vom 4. Mai 2017 angekündigt, treten zum 1. Juli 2017 weitere Änderungen

Mehr

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Psychotherapie-Abrechnung

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Psychotherapie-Abrechnung Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Psychotherapie-Abrechnung Stichwort Frage Antwort Rechtsgrundlagen Akutbehandlung GOP 35152 Wann kann die Akutbehandlung abgerechnet werden? Grundsätzlich kann eine Akutbehandlung

Mehr

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung

Strukturreform Psychotherapie - Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie und -Vereinbarung KVB 80684 München An alle Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die die Genehmigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen haben Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon:

Mehr

STRUKTURREFORM DER PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG WISSENSWERTES FÜR THERAPEUTEN

STRUKTURREFORM DER PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG WISSENSWERTES FÜR THERAPEUTEN STRUKTURREFORM DER PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG WISSENSWERTES FÜR THERAPEUTEN Sprechstunden, Akutbehandlung, weniger Bewilligungsschritte: die ambulante psychotherapeutische Versorgung wurde zum 1.

Mehr

EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017)

EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017) EBM: Kapitel 23 und 35 im Überblick (Stand vom 21. Juni 2017) Kapitel 23 nicht antragspflichtige Leistungen Bezeichnung Bewertung Bemerkungen 23210 Grundpauschale bis 5. Lebensjahr 81 Punkte 8,53 Euro

Mehr

An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen An alle psychotherapeutisch Tätigen der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Änderungen zur Psychotherapie zum 1. April 2017 sowie Einbeziehung der Psychotherapeuten in die Terminvergabe über die Terminservicestellen

Mehr

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.

Weiterführende Behandlung: Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat. Stichwort/GOP Frage Antwort Psychotherapie-Richtlinie und - Vereinbarung ab 01.04.2017 Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) Was ist eine Psychotherapeutische Sprechstunde? Die Psychotherapeutische

Mehr

EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017

EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017 EBM-Änderungen ab 1. Juli 2017 Das Kapitel 35 wird zum 1. Juli neu strukturiert. Einer der Gründe hierfür sind die neuen Gebührenordnungspositionen () insbesondere die Gruppenpsychotherapie betreffend.

Mehr

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017

FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017 FORMULARE IN DER AMBULANTEN PSYCHOTHERAPEUTISCHEN VERSORGUNG AUSFÜLLHILFEN STAND: JULI 2017 Formulare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Neue PTV-Formblätter seit dem 1. April 2017 Seit

Mehr

Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform

Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband 11. Landespsychotherapeutentag

Mehr

Die neue Psychotherapie-Richtlinie: Warum ist sie notwendig? Wer bes<mmt, was drin steht?

Die neue Psychotherapie-Richtlinie: Warum ist sie notwendig? Wer bes<mmt, was drin steht? Die neue Psychotherapie-Richtlinie: Warum ist sie notwendig? Wer bes

Mehr

Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017

Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017 Ambulante Psychotherapie Wichtige Änderungen ab 01. April 2017 Für die ambulante psychotherapeutische Versorgung stehen ab 01.04.2017 wichtige Veränderungen an, die deutliche Auswirkungen auf die tägliche

Mehr

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April

Mehr

Woche der Seelischen Gesundheit 11. Oktober 2018 Wege zur Psychotherapie Gibt es geschlechtsspezifische Zugänge?

Woche der Seelischen Gesundheit 11. Oktober 2018 Wege zur Psychotherapie Gibt es geschlechtsspezifische Zugänge? Woche der Seelischen Gesundheit 11. Oktober 2018 Wege zur Psychotherapie Gibt es geschlechtsspezifische Zugänge? Dipl.-Psych. Karl Heinz Schrömgens, Psychologischer Psychotherapeut Präsident der Psychotherapeutenkammer

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.

Mehr

Psychotherapie. Strukturreform in der Psychotherapie. Ein Überblick

Psychotherapie. Strukturreform in der Psychotherapie. Ein Überblick Psychotherapie Strukturreform in der Psychotherapie Ein Überblick Impressum Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Hamburg www.kvhh.de Layout und Satz: Melanie Vollmert, Abteilung Politik und Öffentlichkeitsarbeit

Mehr

Strukturreform der Psychotherapie ab

Strukturreform der Psychotherapie ab Strukturreform der Psychotherapie ab 01.04.2017 Handbuch für die Mitglieder der KVT Seit 01.04.2017 ist die Strukturreform der psycho therapeutischen Versorgung nunmehr in Kraft ge treten. Hintergrund

Mehr

24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, März 2015, Augsburg

24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, März 2015, Augsburg 24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, 16.-18. März 2015, Augsburg Diskussionsforum Leistungsgestaltung für Menschen mit psychischen Erkrankungen als gemeinsame Herausforderung der Sozialleistungsträger

Mehr

Wege aus der Depression- was hilft? Ambulante Psychotherapie

Wege aus der Depression- was hilft? Ambulante Psychotherapie Ratgeber Gesundheit Depression eine Krankheit mit vielen Gesichtern Wege aus der Depression- was hilft? Ambulante Psychotherapie Psychologischer Psychotherapeut Psychische Aspekte bei der Entstehung und

Mehr

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April

Mehr

ftif ELSEVIER URBAN& FISCHER Faber / Psychoth NNI URBAN& FISCHER Von Ulrich Rüger, Andreas Dahm und Dieter Kailinke

ftif ELSEVIER URBAN& FISCHER Faber / Psychoth NNI URBAN& FISCHER Von Ulrich Rüger, Andreas Dahm und Dieter Kailinke Faber / Psychoth Von Ulrich Rüger, Andreas Dahm und Dieter Kailinke 7., aktualisierte und ergänzte Auflage auf der Basis der aktuell gültigen Psychotherapie-Richtlinien (Stand Herbst 2005) NNI ftif ELSEVIER

Mehr

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April

Mehr

Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017

Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Häufige Fragen Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1. April 2017 Stand 19. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis Telefonische Erreichbarkeit Psychotherapeutische Sprechstunde Akutbehandlung Probatorische

Mehr

Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss

Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Prof. Dr. med. Dr. phil. Ilse Heberlein SoVD, Patientenvertreterin beim G-BA Berlin 16.03.2016 Gliederung Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie

Mehr

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle

Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Neuerungen der psychotherapeutischen Versorgung und Vermittlung über die Terminservicestelle Ab 1. April 2017 Brigitte Zunke Thomas Steil Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Allgemeine Verfahrensweise

Mehr

Zwischen Mythos und Manual

Zwischen Mythos und Manual Zwischen Mythos und Manual Der Umbruch in der psychotherapeutischen Arbeit wie Versorgung workshop des VPP 21.11.2013 - Berlin Uschi Gersch und Marcus Rautenberg 1 Leistung oder Gesundheit? 2 Ist diese

Mehr

Titelthema. KV-Blatt

Titelthema. KV-Blatt 26 Titelthema KV-Blatt 04.2017 Mit dem am 16. Juli 2015 beschlossenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in 92 Absatz 6a Satz 3 SGB V aufgetragen,

Mehr

Psychotherapie in der Kostenerstattung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Leitfaden

Psychotherapie in der Kostenerstattung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung Leitfaden Privatpraxis für Psychotherapie - Dr. phil. Benjamin Zimmer Psychologischer Psychotherapeut Verhaltenstherapie Heidelberger Str. 64-69168 Wiesloch - Telefon: (06222) 6622999 Psychotherapie in der Kostenerstattung

Mehr

Psychotherapie-Reform

Psychotherapie-Reform Psychotherapie-Reform Neue Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung Terminservicestelle für Psychotherapie Hofheim, Mittwoch, den 15.03.2017 1 Agenda 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Warum

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.

Mehr

Versorgungsstärkungsgesetz

Versorgungsstärkungsgesetz Versorgungsstärkungsgesetz - wichtige Änderungen für PPs und KJPs - Delegiertenversammlung 30. Juni 2015 Brigitte Kemper-Bürger - Stand: 30.06.2015 1. Delegation psychotherapeutischer Leistungen 28 Abs.

Mehr

EBM 2017 Abrechnung auf einen Blick.

EBM 2017 Abrechnung auf einen Blick. EBM 2017 Abrechnung auf einen Blick. Stand: 01. Juli 2017 Zur Ermittlung der Gebühren in Euro werden die im EBM vorgegebenen Punktzahlen mit dem aktuellen Orientierungspunktwert (OPW) multipliziert. Ab

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Vom 16. Juni 2016 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in

Mehr

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE Praxis-Info PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE www.bptk.de Impressum HERAUSGEBER Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030.278 785 0 Fax: 030.278 785 44 info@bptk.de www.bptk.de Satz

Mehr

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE Praxis-Info PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE www.bptk.de Impressum HERAUSGEBER Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030.278 785 0 Fax: 030.278 785 44 info@bptk.de www.bptk.de Satz

Mehr

Erstinterview. Aufgaben des psychosomatischen Erstgesprächs. 1. Die Erfassung der Beschwerden des Patienten

Erstinterview. Aufgaben des psychosomatischen Erstgesprächs. 1. Die Erfassung der Beschwerden des Patienten Erstinterview Martina Rauchfuß Medizinische Klinik m. SP Psychosomatik CCM Oberhavelkliniken Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie martina.rauchfuss@charite.de Aufgaben des psychosomatischen

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.

Mehr

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE Praxis-Info PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE www.bptk.de Impressum HERAUSGEBER Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030.278 785 0 Fax: 030.278 785 44 info@bptk.de www.bptk.de Satz

Mehr

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung

Bundesministerium für Gesundheit. Bekanntmachung Seite 1 von 10 Bundesministerium für Gesundheit eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Vom 16.

Mehr

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE Praxis-Info PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE www.bptk.de Impressum HERAUSGEBER Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030.278 785 0 Fax: 030.278 785 44 info@bptk.de www.bptk.de Satz

Mehr

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE

PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE Praxis-Info PSYCHOTHERAPIE- RICHTLINIE www.bptk.de Impressum HERAUSGEBER Bundespsychotherapeutenkammer Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030.278 785 0 Fax: 030.278 785 44 info@bptk.de www.bptk.de Satz

Mehr

DPtVHintergrund Jetzt wird es konkret! Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Dezember März 2017 INFORMATION

DPtVHintergrund Jetzt wird es konkret! Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie. Dezember März 2017 INFORMATION 1.2017 DPtVHintergrund Dezember 2013 INFORMION Jetzt wird es konkret! Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie Abdruck aus Psychotherapie Aktuell 1.2017 März 2017 Am Karlsbad 15 10785 Berlin Telefon

Mehr

Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft

Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft Psychotherapie Aktuell 9. Jahrgang Heft 1.2017 Update zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie Behandlung von Amokläufern Haftungsfragen Sozialversicherungspflicht in Berufsausübungsgemeinschaften Sabine

Mehr

MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN MERKBLATT ZUM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN Liebe Patientin, lieber Patient! Sie haben sich für eine psychotherapeutische Behandlung entschieden. In der Privatpraxis ist die Abrechnung mit der gesetzlichen

Mehr

FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V

FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V FAQ zum Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung im ambulanten Bereich in Baden- Württemberg nach 140a SGB V (PT-Vertrag TK) Fragen zur Einschreibung von Versicherten... 3 Können auch

Mehr

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL)

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung 116b SGB V (ASV-RL) Anlage 1a Tumorgruppe 1 (gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle) Anlage 2k (Marfan-Syndrom) Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 1. Anpassung

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der ambulanten. Versorgung

Aktuelle Entwicklungen in der ambulanten. Versorgung Aktuelle Entwicklungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung Karl Heinz Schrömgens Präsident der Psychotherapeutenkammer Bremen Gliederung 1. 20 Prozent Mindestquote KJP 2. Kauf und Verkauf

Mehr

Vergütung Strukturzuschläge Psychotherapie

Vergütung Strukturzuschläge Psychotherapie KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Besonderheiten bei Praxen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Vergütung Strukturzuschläge Psychotherapie Strukturzuschlag

Mehr

INFORMATIONSBLATT ZUR PSYCHOTHERAPIE

INFORMATIONSBLATT ZUR PSYCHOTHERAPIE Dr. phil. Eva-Maria Glofke-Schulz Brahmsstraße 4a Psychologische Psychotherapeutin 83024 Rosenheim Transaktionsanalytikerin Verhaltenstherapeutin Tel.: (0 80 31) 28 88 44 Psychotherapie Supervision Fax:

Mehr

Die Psychotherapeutische Sprechstunde und weitere Folgen des GKV-VSG für die Psychotherapie-Praxis

Die Psychotherapeutische Sprechstunde und weitere Folgen des GKV-VSG für die Psychotherapie-Praxis Die Psychotherapeutische Sprechstunde und weitere Folgen des GKV-VSG für die Psychotherapie-Praxis Workshop 1 Moderation: Herr Michael Krenz, Präsident Frau Kemper-Bürger, GF LPT, 12.09.2015 Agenda I.

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer gern. 91 Abs. 5 SGB V über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: Strukturreform der ambulanten Psychotherapie Berlin, 12.05.2016 Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Informationen zur Kostenerstattung

Informationen zur Kostenerstattung Psychotherapeutische Praxis Dipl.-Psych. Viola Wedler Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) Informationen zur Kostenerstattung Was benötigen Sie, um eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens

Mehr

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017

B E S C H L U S S. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 50. Sitzung am 29. März 2017 zur Bewertung der psychotherapeutischen Sprechstunde, Akutbehandlung und probatorischen

Mehr

Psychisch krank. Vortrag Referentin RA Katja Kohler

Psychisch krank. Vortrag Referentin RA Katja Kohler Psychisch krank Vortrag 05.06.2018 Referentin RA Katja Kohler Gesundheitsförderung Selbsthilfe Gesundheitszentrum Göttingen e. V. Lange Geismarstr. 82 37073 Göttingen Tel.: 05 51 / 48 67 66 05 51 / 37

Mehr

Psychotherapeutische Versorgung Berlin Förderung der Gruppentherapie

Psychotherapeutische Versorgung Berlin Förderung der Gruppentherapie Psychotherapeutische Versorgung Berlin Förderung der Gruppentherapie Rebecca Zeljar Referat Ambulante Versorgung Ärzte, Arzneimittel Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung Berlin/Brandenburg Berlin,

Mehr