Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Gesche Baumgartner
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1 Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW Düsseldorf Operationelles Programm für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (EFRE) für Nordrhein-Westfalen Zusammenfassende Erklärung über die Einbeziehung von Umwelterwägungen in die Programmerstellung gemäß 14 l UVP-Gesetz Gemäß Artikel 47 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 (Allgemeine Verordnung) wurde eine ex ante-bewertung erstellt, die den optimalen Einsatz der Haushaltsmittel gewährleisten und die Qualität der Programmplanung verbessern soll. Integrierter Bestandteil dieser Evaluierung ist eine strategische Umweltprüfung (SUP), mit der Umweltwirkungen des Programms untersucht werden. Ziel der SUP ist, im Hinblick auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Zuge der Erstellung des NRW Ziel-2- Programms (EFRE) ein hohes Umweltniveau sicherzustellen und dazu beizutragen, dass Umwelterwägungen bei dessen Ausarbeitung und Annahme einbezogen werden. Maßgebliche rechtliche Basis für die SUP ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz, UVPG), BGBl I 1990, 205 in der gültigen Fassung. Durch eine Koppelung der SUP mit dem Programmerstellungsprozess und der Ex-ante- Bewertung sollte eine möglichst optimale Berücksichtigung von Umweltabwägungen im Programm erreicht und die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduktion potenzieller erheblicher Umweltauswirkungen ermöglicht werden. Daher wurde
2 die SUP in enger Abstimmung mit der Erstellung des NRW Ziel-2-Programms (EFRE) und der laufenden Exante- Evaluierung erstellt. Der Ablauf der SUP für das NRW Ziel-2-Programm (EFRE) ist im folgenden Schema dargestellt: Abb. 1: Ablauf der SUP zum NRW ZIEL-2-PROGRAMM (EFRE) Quelle: ÖIR-Managementdienste GmbH, Umweltbericht zum NRW Ziel-2-Programm (EFRE) im Rahmen der Ex-ante-Bewertung 2
3 Die wesentlichen Inhalte des Umweltberichts stellen sich dar wie folgt: 1. Nichttechnische Zusammenfassung des Umweltberichts: Die Erstellung einer nichttechnischen Zusammenfassung im Rahmen des Umweltberichts ist eine Pflicht gemäß 14 g UVPG. 2. Kurzdarstellung des NRW Ziel-2-Programms (EFRE) 3. Maßgebliche Ziele des Umweltschutzes: Die Darstellung der für das operationelle Programm bedeutenden Umweltziele (auf europäischer, Bundes- und/oder Landesebene) bildet die Basis für die Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt. 4. Mit Hilfe von aus den Umweltzielen abgeleiteten Indikatoren wird der Ist-Zustand der Umweltsituation dargestellt und mit Hilfe einer 5-stufigen Skala, die von erheblicher Verbesserung bis zu erheblicher Verschlechterung des Umweltzustandes im Vergleich zu einer Nullvariante reicht, die durch das NRW Ziel- 2-Programm (EFRE) hervorgerufenen Umweltveränderungen abgeschätzt. Die Tabelle 1 auf der folgenden Seite gibt einen Überblick über die erwarteten Umweltauswirkungen der Maßnahmen, wie sie im Entwurf des Operationellen Programms dargestellt waren. 5. Als über die Nullvariante hinaus gehende Alternativen werden Minderungsmaßnahmen dargestellt, die in der Umsetzung des Programms auf Projektebene für eine Verringerung potenziell möglicher negativer Umweltwirkungen sorgen sollen Im Kapitel Monitoring erfolgt eine Beschreibung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Überwachung der Umweltwirkungen des NRW Ziel-2-Programms (EFRE) entsprechend 14m UVPG. 1 Weitere Alternativen, die im Zuge der Programmerstellung diskutiert wurden, bezogen sich auf die Definition der Programmziele und die Festlegung der Schwerpunkte sowie die Verteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Schwerpunkte. 3
4 Tabelle 1: Übersicht über die Umweltwirkungen Schutzgüter Umweltziele Indikatoren NV Menschen, Gesundheit des Menschen, Luft Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Boden Wasser Klima Kulturu. Sachgüter Vermeidung schädlicher Umweltwirkungen durch Luftverunreinigung Vermeidung schädlicher Umweltwirkungen durch Umgebungslärm Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume, insbesondere besonders geschützter Gebiete (z.b. Natura 2000) Tage mit Grenzwertüberschreitung gem. Luftqualitäts- Rahmenrichtlinie Maßnahme Stationäre Morbidität bei Atemwegserkrankungen Fläche der Lärmkonfliktzonen Anzahl von Menschen, die durch Lärm belastet werden Qualität der Naturschutzflächen x 0 x x x Geschützte Arten gem. Bundesnaturschutzgesetz x 0 x x x Schutz des Waldes und Verbesserung des Waldzustandes Waldzustand Sparsamer Bodenverbrauch Schutz wertvoller Böden mit hohem Ertragspotenzial und Biotopentwicklungspotenzial Anteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen - 0 x Wieder nutzbar gemachte Brachflächen und Altlasten x 0 x x Verlust wertvoller Böden - 0 x Verringerung der Schadstoffbelastung der Böden Schwermetalldeposition Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme Anteil Gewässer mit mindestens Güteklasse I oder II Verbesserung hydraulischen und gewässermorphologischen Voraussetzungen Gewässerstrukturgüte Verbesserung der Grundwasserqualität Einhaltung der Grenz-, Schwellenwerte Grundwasser Senkung von Treibhausgasemissionen Kohlendioxidemissionen Sparsame Verwendung von Energie Erhalt von Baudenkmälern, Bodendenkmälern und Denkmalbereichen sowie erhaltenswerten Ortsteilen Energieverbrauch Anteil der erneuerbaren Energie am Energieverbrauch Erhaltungszustand der Kultur- und Sachgüter Landschaft Erhalt der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaft Erhaltung und Verbesserung des Erholungswertes von Landschaftsräumen Vermeidung der Zerschneidung von Landschaftsräumen Qualitative Veränderung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit Qualitative Veränderung des Erholungswertes Effektive Maschenweite bzw. Anteil an unzerschnittenen Landschaftsräumen - 0 x - x x - x x Nullvariante (NV): Verbesserung teilweise Verbesserung gleich bleibend teilweise Verschlechterung Verschlechterung Ziel-2-Programm (Veränderung gegenüber NV): ++ erhebliche Verbesserung + geringfügige Verbesserung 0 keine maßgebliche Veränderung geringfügige Verschlechterung erhebliche Verschlechterung x keine Bewertung möglich Quelle: ÖIR-Managementdienste GmbH, Umweltbericht zum NRW Ziel-2-Programm (EFRE) im Rahmen der Ex-ante-Bewertung
5 Die Beteiligung der Fachbehörden und der Umweltverbände sowie der Öffentlichkeit erfolgte in dem auf Seite 2 dargestellten SUP-Prozess an den folgenden Stellen: Bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens gem. 14 f UVPG (Scoping): Der Scoping-Termin wurde am 20. Juni 2006 mit Vertretern und Vertreterinnen des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV), der Umweltbehörden (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF), Landesumweltamt (LUA), Landwirtschaftskammer (LWK), Geologischer Dienst, Landesbetrieb Wald und Holz) sowie der Bezirksregierungen durchgeführt. Im Zuge der der Erarbeitung des Umweltberichts: a) Am 13. Juli 2006 fand ein Termin mit Vertretern/-innen des MUNLV, der Bezirksregierungen, der Umweltverbände sowie von Umweltbehörden zur Vorstellung und Diskussion des Zwischenberichts zum Umweltbericht statt. b) Am 29. September 2006 waren Vertreter/-innen des MUNLV, der Bezirksregierungen, der Umweltbehörden und der Umweltverbände eingeladen, um über das Thema des Monitorings sowie die Bewertung der Umweltwirkungen des Ziel 2 Programms (EFRE) für durch die Gutachter zu diskutieren. Im Rahmen der Offenlage des Programmentwurfs und des Entwurfs des Umweltberichts gem. 14h UVPG: Die Entwürfe des Ziel 2 Programms (EFRE) für und des Umweltberichts wurde im Zeitraum vom bis auf den Programmwebsites des aktuellen Ziel 2-Programms ( und des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen ( sowie durch öffentliche Auslegung im Ministerium selbst zugänglich gemacht. Die Fachbehörden und Umweltverbände sowie die Öffentlichkeit wurden per Pressemitteilung und über das Ministerialblatt über die Offenlage informiert und auf ihre Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.
6 Die im Zuge der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen sind in Tabelle 2 dargestellt. Sie wurden, so weit wie sinnvoll, in der Überarbeitung des Umweltberichts berücksichtigt. Dort wo keine Berücksichtigung erfolgte, wurde dies begründet. Tabelle 2: Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation der Öffentlichkeit Quelle: ÖIR-Managementdienste GmbH, Umweltbericht zum NRW Ziel-2-Programm (EFRE) im Rahmen der Ex-ante-Bewertung Die Stellungnahmen, die nicht den Umweltbericht, sondern den Programmtext betrafen, wurden auf dieselbe Weise in die Abwägung einbezogen wie die Stellungnahmen im Zuge der Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner zum Programmentwurf. Hier hatten zwei Stellungnahmen Umweltrelevanz: a) die Kritik des Wupperverbands, dass das Thema "Natura 2000-Gebiete" im Programmentwurf zwar erwähnt sei, jedoch ohne Maßnahmen im Rahmen der EFRE-Mittel bleibe. Dies traf allerdings nicht zu, denn es war im Rahmen der Maßnahme 2.3 "Innovative Dienstleistungen" unter anderem die "Förderung von Naturerlebniseinrichtungen, die die
7 Bedeutung und den Schutz des Naturerbes thematisieren (insbesondere touristische Nutzung von Natura 2000-Gebieten im Rahmen der Schutzziele)" vorgesehen. Eine rein naturschutzbezogene Förderung, die vorab bereits vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgeschlagen worden war, war von der Verwaltungsbehörde bereits im Vorfeld abgelehnt worden, da die notwendige strukturpolitische Relevanz nur bei gleichzeitiger Erzielung ökonomischer und ökologischer Effekte als gegeben gesehen wurde; b) die Bitte des Region Köln/Bonn e.v., den regionalen "Masterplan:grün" bei der Durchführung und Evaluierung des NRW-Ziel 2-Programms (EFRE) zu berücksichtigen. Solche regional abgestimmten Strategien bzw. Qualitätsrahmen werden von der Verwaltungsbehörde grundsätzlich als Bewertungsgrundlage für Projektanträge verlangt und werden im Programmdokument nicht einzeln aufgeführt. Die Vorschläge des Umweltberichts zur Berücksichtigung der Umweltbelange in der Programmumsetzung werden aufgegriffen, wie folgt: Die im Umweltbericht vorgeschlagenen Minderungsmaßnahmen können im Zuge der Programmumsetzung negative Umweltwirkungen reduzieren bzw. positive stärken. Dazu zählen z.b. die Fokussierung von Investitionen an bestehenden Standorten oder unmittelbar daran angrenzend sowie auf Betriebsbrachen, kurze Wege im Wirtschaftsverkehr bei Neuerrichtung von Produktionsstandorten etc. Sie werden in der Phase der Programmumsetzung berücksichtigt, indem die zwischengeschalteten Stellen gehalten sind, im Zuge der Antragsqualifizierung auf solche umweltbezogenen Optimierungsmöglichkeiten hinzuweisen. Zur Beobachtung der Umweltauswirkungen des Programms ist ein Monitoring vorgesehen, das auf den in NRW vorhandenen Daten der Umweltbeobachtung (topdown) sowie von den Förderstellen im Rahmen der Projekt-Antragstellung und nach Projektabschluss erhobenen Daten (bottom-up) basiert. Zur Halbzeit der Programmperiode (2010) soll im Rahmen der Erstellung des Durchführungsberichtes ein ausführlicher Umweltüberwachungsbericht erstellt werden, in dem die Umweltwirkungen des Programms evaluiert werden. Werden im Zuge der Überwachung der Auswirkungen auf die in der SUP berücksichtigten Schutzgüter nicht akzeptable, negative Umweltwirkungen festgestellt, wird das Programm bezüglich der als problematisch identifizierten Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls nachjustiert.
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