Ratgeber für das Leben im Alter

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1 Moosburg a. d. Isar - Stadtplatz Ratgeber für das Leben im Alter

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3 Inhalt Grußworte 5 Wohnen und Pflege zu Hause Pflegeversicherung 9 Pflegekasse 9 Übersicht der Pflegestufen 13 Mobile Hilfsdienste in Moosburg 15 Hausnotruf 17 Sozialstationen im/um Moosburg 18 Private Haus- und Krankenpflegedienste 19 Fachgeschäfte für Pflegehilfsmittel 19 Sozialdienste 20 Telefonseelsorge 20 Ernährungsberatung der AOK 21 Umgang mit Demenzkranken 21 Selbsthilfegruppen in Moosburg 22 Organisierte Nachbarschaftshilfe 23 Altentreff und Seniorenclubs 24 Spielenachmittage 24 Soziale Dienste der Caritas 25 Weitere Dienste 25 Hospiz 26 Wohnen und Pflege im Heim Kurzzeitpflege, Tagespflege 29 Betreutes Wohnen 30 Seniorenwohn- und Seniorenpflegeheime 32 Seniorentagesstätte 34 3

4 Freizeit-Fortbildung-Literatur-Broschüren Geistig aktiv bleiben 36 Literatur- Broschüren 37 Sportangebote 38 Rechtshilfen für das Leben im Alter Rechtsinformationen 41 Testament 42 Schwerbehinderte 44 Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe 44 Was ist zu tun im Todesfall 45 Finanzielle Vergünstigungen 46 Wichtige Adressen und Rufnummern 47 Ruhestand was nun 49 Seniorenbeirat Was ist der Seniorenbeirat 51 Was tut er im Einzelnen 52 Mitglieder des Seniorenbeirats 53 Anhang Vollmacht 55 Betreuungsverfügung 58 Patientenverfügung 59 Literatur- und Quellenverzeichnis 62 Impressum 62 4

5 Die Bürgermeisterin Stadt Moosburg a. d. Isar Grußwort Bereits im August 2003 wurde der Seniorenbeirat Moosburg gegründet und damit ein erster wichtiger Schritt getan, der ständig steigenden Bedeutung der älteren Mitbürger für die Gemeinschaft gerecht zu werden und der Generation 65+ eine Interessensvertretung und ein Forum zu schaffen. Zwischenzeitlich ist der Seniorenbeirat eine feste Einrichtung für unsere älteren Mitbürger geworden und sorgt sich mit großem persönlichem Engagement um die Belange der in Moosburg lebenden Seniorinnen und Senioren. Äußerst begrüßenswert ist es auch aus Sicht der Stadt Moosburg, dass der Ratgeber für das Leben im Alter eine Neuauflage erfährt. Die Broschüre gibt wertvolle Hinweise für nahezu alle Lebenslagen und ist eine ausgezeichnete Hilfestellung zur Bewältigung von Alltagsproblemen, sowohl für unsere Seniorinnen und Senioren, als auch für deren Angehörige. Ich bin überzeugt davon, dass auch diese Auflage für unsere Seniorinnen und Senioren wieder die gebührende Nachfrage erfährt und dazu beiträgt, auch im wohl verdienten Ruhestand ein erfülltes und zufrieden stellendes Leben führen zu können. Allen Beteiligten, ganz besonders den Mitgliedern des Seniorenbeirates möchte ich für die geleistete Arbeit sehr herzlich danken und zu diesem erneut gelungenen Werk meine Glückwünsche aussprechen. Ich hoffe, dass sich der Seniorenbeirat auch weiterhin so aktiv für die Belange der von ihm betreuten Bürgerinnen und Bürger einsetzen wird und sichere Ihnen auch für die Zukunft meine Unterstützung zu. Mit den besten Wünschen verbleibe ich Ihre Anita Meinelt Erste Bürgermeisterin 5

6 Liebe Senioreninnen und Senioren Sie halten die zweite Ausgabe der Broschüre Ratgeber für das Leben im Alter in Händen. Die Daten der letzten Auflage wurden aktualisiert. Der Anteil der Senioren und Seniorinnen an der Gesamtbevölkerung wird weiter ständig steigen. Mitte des 21. Jahrhunderts wird jeder dritte Einwohner Bayerns bereits 60 Jahre oder älter sein. Die gewohnte Lebenssituation kann sich mit zunehmendem Alter plötzlich und entscheidend ändern. Jeder sollte darauf vorbereitet sein und sich frühzeitig darüber Gedanken machen. Der Ratgeber dient sowohl den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern als auch deren Angehörigen. Blättern Sie darin, reden Sie mit Ihren Angehörigen und Freunden darüber. Ich will Sie ermutigen, die angebotenen Hilfen auch zu nutzen. Alter ist nicht immer gleichzusetzen mit Krankheit, Pflege und Hilfsbedürftigkeit. Das Alter ist ein eigener Lebensabschnitt mit vielen neuen Möglichkeiten. Aktivität, Zufriedenheit und Einsatz für andere können daraus entstehen. Für die Zukunft wünsche ich dem Seniorenbeirat alles erdenklich Gute und hoffe, dass es weiterhin engagierte Menschen geben wird, die diese sinnvolle Einrichtung mittragen und unterstützen. Mit den besten Grüßen verbleibe ich Ihre Karin Linz Sozial- u. Seniorenreferentin 6

7 Sehr verehrte Seniorinnen, sehr geehrte Senioren Jeder will alt werden, aber keiner will alt sein! Da die Menschen in unserer Zeit immer älter werden, kommen viele Fragen und Probleme auf. Um Ihnen dabei zu helfen, gibt es in Moosburg unter anderen seit über 7 Jahren den Seniorenbeirat der Stadt Moosburg. Dieser hat sich zur Aufgabe gemacht, Helfer und Ratgeber für Sie zu sein. Er hört Sie an und vertritt Ihre Anliegen gegenüber der Stadtverwaltung. Mit dieser überarbeiteten 2. Auflage des Ratgeber für das Leben im Alter wollen wir Ihnen Antwort geben auf viele Fragen, die das Alter mit sich bringt. Darüber hinaus sollen von uns organisierte Vorträge und unsere Senioren-Sprechstunden Hilfestellung leisten. Besonders häufig wird bei der Erstellung der Patientenverfügung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht Beratung von uns erwartet, die wir auch gerne geben. Unser Ziel ist es, den überwiegenden Wunsch älterer Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, so lange wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu Hause leben zu können. Der Seniorenbeirat wünscht allen Seniorinnen und Senioren einen würdigen Lebensabend nach Ihren Vorstellungen Ihr Erich Böck Gerhard Dörschmidt 1. Vors. des Seniorenbeirates 2. Vors. des Seniorenbeirates 7

8 Wohnen und Pflege zu Hause Wohnen und Pflege zu Hause 8

9 Wohnen und Pflege zu Hause Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Sie soll es dem Pflegebedürftigen ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Demnach ist die Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen. Rehabilitation vor Pflege Die Krankenkasse prüft, welche Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für den Versicherten in Betracht kommen um Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Pflegekasse (Rechtsstand lt. Infoblatt der AOK Freising) Pflegeleistungen: Bei Personen mit Anspruch auf Beihilfe gelten jeweils die halben Beträge. Die andere Hälfte der Leistungen übernimmt der jeweilige Beihilfeträger. Vorversicherungszeit: Die Vorversicherungszeit beträgt ab dem mindestens zwei Jahre innerhalb der Rahmenfrist von 10 Jahren. Pflegeberatung: Die Krankenkassen beraten in Fragen der Pflegeversicherung. 9

10 Wohnen und Pflege zu Hause Pflegesachleistung (= häusliche Pflegehilfe): Pflegebedürftige erhalten Grundpflege (beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege und der Ernährung) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (wie Einkaufen, Kochen, Waschen) durch Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste. In Abhängigkeit von der Pflegestufe werden die Kosten bis zu den nachfolgend angegebenen monatlichen Höchstbeträgen übernommen: bei Stufe I: 450 bei Stufe II: 1.100, bei Stufe III: bei Stufe III-Härtefall: Pflegegeld für eine selbst beschaffte Pflegehilfe: Wird eine häusliche Pflege von einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson (wie Angehörige, Nachbarn, Bekannte) übernommen, bezahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld in Höhe von monatlich bei Stufe I: 235, bei Stufe II: 440, bei Stufe III: 700. Kombinierte Leistungen: Wird der monatliche Höchstbetrag für die Pflegesachleistungen nur zum Teil in Anspruch genommen, zahlt die Pflegekasse zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Dies gilt dann, wenn eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson zur Verfügung steht. Beispiel: In Stufe I: In einem Monat werden Pflegesachleistungen in Höhe von 270 (= 60 % des monatlichen Höchstbetrags aus 450 ) in Anspruch genommen. Somit kann noch ein anteiliges Pflegegeld in Höhe von 94 (= 40 % aus 235 ) gezahlt werden. Tages-/Nachtpflege (teilstationäre Pflege): Kann die häusliche Pflege tagsüber oder nachts nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Tages- oder Nachtpflege in einer zugelassenen Einrichtung. Die Aufwendungen für die pflegerische Versorgung, den Fahrdienst und die soziale Betreuung übernimmt die Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstbeträgen. 10

11 Wohnen und Pflege zu Hause Diese sind abhängig von der Pflegestufe und betragen im Monat: bei Stufe I: 450 bei Stufe II: bei Stufe III: Ergänzend hierzu kann im Rahmen der Kombination mit einer Sachleistung bis zum 1,5-fachen des Sachleistungshöchstbetrages in Anspruch genommen werden. Verhinderungspflege (Ersatzpflege): Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Im Kalenderjahr stehen dafür insgesamt für längstens vier Wochen zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderungspflege mindestens sechs Monate gepflegt hat. Die Höhe der Leistung ist davon abhängig, ob ein ambulanter Pflegedienst oder eine nicht erwerbsmäßig tätige Ersatzpflegekraft die Verhinderungspflege übernimmt. Der Anspruch kann auch für den Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung verwendet werden. Kurzzeitpflege: Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtung. Im Kalenderjahr stehen insgesamt bis zu 1550 für längstens vier Wochen zur Verfügung. Pflegehilfsmittel: Die Pflegeleistungen werden ergänzt durch die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Dazu gehören beispielhaft Pflegebetten, Hausnotrufsysteme, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Umbaumaßnahmen: Zur Sicherstellung der Pflege bezuschusst die Pflegekasse Umbaumaßnahmen im häuslichen Wohnumfeld (wie Türverbreiterungen, Abbau von Türschwellen). 11

12 Wohnen und Pflege zu Hause Zusätzliche Betreuungsleistungen: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, bei denen neben dem Hilfebedarf in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist, erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen von bis zu (als Grundbetrag) und bis zu (erhöhter Betrag) je Kalenderjahr. Dies gilt für altersverwirrte Personen (Demenzkranke), aber auch für geistig Behinderte und psychisch Kranke. Der Betrag von maximal ist zweckgebunden für bestimmte Betreuungsangebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen einzusetzen. Erstmals haben auch Personen mit der sogenannten Pflegestufe 0 (das bedeutet mit einem Pflegebedarf unterhalb der Eingangsvoraussetzungen der Pflegestufe I) einen Leistungsanspruch. Vollstationäre Pflege: Es werden die Kosten für die pflegerische Versorgung und die soziale Betreuung in zugelassenen vollstationären Einrichtungen (Pflegeheimen) übernommen. Voraussetzung ist, dass häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich sind oder wegen der Besonderheiten des Einzelfalls nicht in Betracht kommen. Dann werden grundsätzlich 75 % des Heimentgelts bezahlt. Diese Leistung darf aber in der jeweiligen Pflegestufe die nachfolgend angegebenen monatlichen Höchstbeträge nicht übersteigen: Stufe I Stufe II Stufe III Stufe III-Härtefall Leistungen für die Pflegepersonen: Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Pflegekurse: Für nicht erwerbstätige Pflegepersonen werden kostenlose Pflegekurse angeboten. 12

13 Wohnen und Pflege zu Hause Übersicht der Pflegestufen: Stufe I (erheblich pflegebedürftig): Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen. Zusätzlich wird mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens 90 Minuten betragen. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens 46 Minuten entfallen. Stufe II ( schwer pflegebedürftig): Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen. Zusätzlich wird mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens drei Stunden betragen. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen. Stufe III (schwer pflegebedürftig): Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen. Zusätzlich wird mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Im Tagesdurchschnitt muss der Zeitaufwand hierfür mindestens fünf Stunden betragen. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. Stufe III Härtefall (schwerst pflegebedürftig): Personen, bei denen ein außergewöhnlich hoher Pflege- aufwand notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn: Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens sechs Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich ist oder 13

14 Wohnen und Pflege zu Hause die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann. Das bedeutet, dass wenigstens bei einer Verrichtung tagsüber und nachts neben einer professionellen Pflegekraft mindestens eine weitere Pflegeperson, die nicht bei einem Pflegedienst beschäftigt sein muss, tätig werden muss. Einstufung: Die Einstufung hängt von Maß und Dauer des Hilfebedarfs ab. Wer ausschließlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, ist nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung. Bei Kindern ist der zusätzliche Hilfebedarf eines kranken oder behinderten Kindes gegenüber einem gleichaltrigen und gesunden Kind maßgebend. (Quelle Pflegekasse: AOK) Weitergehende Informationen und Beratung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. 14

15 Wohnen und Pflege zu Hause Mobile Hilfsdienste in Moosburg Hilfsdienste des Bayr. Roten Kreuzes BRK 1.Behindertenfahrdienst: BRK-Kreisverband Freising Rotkreuzstr. 13/15 Tel: BRK Außenstelle Moosburg Stadtwaldstraße Moosburg Tel Es werden Fahrten zum Arzt, Krankenhaus, Reha-Praxen, Kurzzeitpflegeheime oder auch zu privaten Terminen durchgeführt. Vorbestellung soll unbedingt 1-2 Tage vorher erfolgen. Die Wegberechnung erfolgt immer von Freising, dem Standort der Fahrzeuge, aus. 2.Krankentransport und Notfallrettung Standort: Moosburg, Tel: für Fahrten rund um die Uhr mit einem Krankenwagen bei Erkrankung oder Unfall zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Kurklinik. 3. Essen auf Rädern, Tel: Man kann zwischen einem vorgepackten Wochenkarton mit sieben verschiedenen Essen oder à la carte aus dem Katalog von über 200 Menüs, Suppen und Desserts auswählen. Es müssen bei à la carte sieben Essen ausgewählt und bestellt werden. Das Essen wird wöchentlich gefroren angeliefert. 15

16 Wohnen und Pflege zu Hause Hilfsdienste der Johanniter in Moosburg 1. Der Johanniter-Fahrdienst für Moosburg Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Behinderten Dienst Kreisverband Freising-Allershausen: Schloßlacher Str Allershausen Tel.: 0800/ (kostenfrei) Fax: 08166/ allershausen@juh-bayern.de und moosburg@juh-bayern.de Ansprechpartner: Andrea Staub 2. Der Johanniter-Menüservice für Moosburg Zu Hause essen und á la carte genießen. Der Menüservice bietet eine Speisekarte mit insgesamt über 250 Menüs. Es werden heiße Menüs sowie Tiefkühlkost angeboten. Heiße Menüs werden in Thermobehältern transportiert. Jeden Tag pünktlich zur Mittagszeit - auch an Sonn- und Feiertagen. Sie können langfristig oder nur für einen begrenzten Zeitraum bestellen. Tel.: 0800/ (kostenfrei) Fax: 08166/1025 Ansprechpartner: Andrea Staub Beratung in Moosburg vor Ort: nach tel. Vereinbarung 16

17 Wohnen und Pflege zu Hause Der Hausnotruf Hilfe die wie gerufen kommt Das Hausnotruf - System besteht aus einem kleinen Handsender (tragbar um den Hals- oder als Armbanduhr) und einem Zusatzgerät zum Telefon. Wenn Sie einmal ganz plötzlich und schnell Hilfe brauchen, garantiert Ihnen der Hausnotruf jederzeit und blitzschnell eine Verbindung zur nächsten Notrufzentrale. Der Dienst kann für eine geringe monatliche Gebühr genutzt werden. Bei Pflegebedürftigen kann der Hausnotruf vom Kostenträger übernommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten vom Sozialamt übernommen. Nähere Auskunft und Informationen erhalten Sie von den Wohlfahrtsverbänden, die Notrufsysteme anbieten. BRK Freising, Rotkreuzstr , Tel.: 08161/96710 BRK Außenstelle Moosburg, Stadtwaldstr. 6, Tel.: 08761/8399 Der FdR Freising ist in der Lage, Haus-Notruf-Geräte kostenlos an seine Mitglieder zu verteilen. Freundeskreis der Rollstuhlfahrer-Freising e.v., Pellhausen 4, Freising, Tel.: 08161/13364, Ansprechpartner Josef Neumair Johanniter-Unfall-Hilfe Tel

18 Wohnen und Pflege zu Hause Sozialstationen in und um Moosburg Moosburg: Caritas Sozialstation Bahnhofstr. 20, Freising, Tel: , Fax: ; Nebenstelle Moosburg Kastulusplatz 2, Tel: ; Ansprechpartner: Günter Miß, Di 8:00 16:00 Uhr, Frau Wilhelm Mo Fr 9:00 12:00 Uhr. Moosburg: BRK Bayer.Rotes Kreuz Rotkreuzstr. 13/ Freising, Tel: Fax: ; Geschäftsführer Albert Söhl, Tel: ; BRK Moosburg Stadtwaldstr. 6, Tel: , Leiter: Torsten Koch Freising: AWO-Sozialstation Arbeiterwohlfahrt Kölblstr Freising; Tel Fax: ; Ansprechpartner: PDL Silvia Bein, Vertretung Frau Damböck Mo-Fr Uhr Sozialstationen bieten an: Häusliche Krankenpflege nach SGB V (Behandlungspflege) Häusliche Seniorenpflege nach SGB XI (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) Pflegekurse für pflegende Angehörige (in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen) Tagwachen Nachtwachen (teilweise) Beratung zur Pflegesituation Beratung zur Erschließung von Sozialleistungen 24-Stunden Rufbereitschaft Die erforderlichen Leistungen werden auch an Wochenenden erbracht. 18

19 Wohnen und Pflege zu Hause Private Haus- und Krankenpflegedienste Moosburg: Ambulante Krankenpflege Brigitte David Landshuter Str. 34; Tel: , Fax : Mobil: , Ansprechpartner: PDL Brigitte David, Moosburg-Aich: Ambulante Krankenpflege Ines Mann Moosstr. 4 Tel: , Fax , Mobil: Ansprechpartner: PDL Ines Mann Oberappersdorf: Ambulante Krankenpflege Kerstin Kubitz Am Pfannenstiel 1 Tel: , Fax: , Ansprechpartner: PDL Kerstin Kubitz Mo + Do 9:00-13:00 Uhr Zolling: Ambulante Kranken- und Altenpflege Ampertal-Pflege Brünnlstr. 11b, Tel: , Fax: Ansprechpartner: PDL Rosi Kocer und K. Friedrich Fachgeschäfte für Pflegehilfsmittel und Orthopädie Sanitätshaus Plochmann GmbH, ORTHOSAN, Moosburg Thalbacher Str. 17, Tel.: 08761/70526, Fax: 08761/70527 Orthopädie-Technik Alfred Scholz, Moosburg, Herrnstr. 21 Tel.: 08761/60924, Fax: 08761/

20 Wohnen und Pflege zu Hause Sozialdienste: VdK-Sozialverband Beratung für Mitglieder: Sozialrechtsschutz Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Schwerbehindertengesetz Kriegsopferversorgung Sozialhilfegesetz Beratungen im Haus der Vereine, Thalbacher Str. 8 in Moosburg jeden Donnerstag von 10:00-13:00 Uhr und nach Vereinbarung, Tel Vorsitzende: Monika de Goei, Rosenau 16, Langenpreising, Tel , Vertretung: Doris Kapser Telefonseelsorge und Telefonnotruf: Die Telefonseelsorge ist ein Dienst der evangelischen und katholischen Kirche, die Menschen in schwierigen Situationen begleiten und beistehen will. Sie bietet befähigte und vor allem verschwiegene Gesprächspartner, die Sie in Ihrer Situation ernst nehmen, Ihnen im Krisenfall beistehen und die Anonymität achten. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr gebührenfrei unter folgenden Rufnummern zu erreichen: Evangelische Telefonseelsorge: Katholische Telefonseelsorge: Ebenso können Sie in Ihrem zuständigen Pfarramt Rat und Hilfe suchen: Evangelisches Pfarramt Moosburg: Katholisches Pfarramt Moosburg: Fax:

21 Wohnen und Pflege zu Hause Ernährungsberatung der AOK (nur für AOK-Versicherte) Fragen zu Themen wie: Übergewicht, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen, Bluthochdruck, Gicht, Osteoporose, Essstörungen, ernährungsabhängiger Erkrankungen oder zum Essen und Trinken allgemein werden besprochen. Einzelberatung in Moosburg jeden 2. Donnerstag im Monat von 13:00 bis 16:00 Uhr Information: Ernährungsberaterin Frau Edith Boiger, Tel.: , Anmeldung unter Umgang mit Demenzkranken (aus den Patientenleitlinien der Universität Witten/Herdecke) 1.Informieren Sie sich gründlich über die Demenzkrankheit. Dieses Wissen gibt Ihnen Sicherheit und bewahrt Sie davor, Unmögliches von sich zu verlangen. 2. Versuchen Sie nicht, den Betroffenen zu ändern oder ihn mit Argumenten zu überzeugen. Demenzerkrankte folgen einer anderen Logik als Nicht-Betroffene. Halten Sie die Eigenständigkeit des Betroffenen so weit wie möglich aufrecht. Sie ist entscheidend für sein Selbstwertgefühl. Allerdings gibt es Gefahrenquellen, wie Gasoder Elektrogeräte, Treppen oder glatte Badewannen, die gesichert werden sollten. Behalten sie nach Möglichkeit die Gewohnheiten des Patienten bei. Die vertrauten Menschen und Dinge der Vergangenheit sind für ihn wichtig. Sorgen Sie für einen überschaubaren und gleich bleibenden Tagesablauf. Sicherheit und Orientierung geben Sie dem Betroffenen durch Hinweisschilder, farbige Kennzeichnungen, gut ablesbare Uhren, eine Tafel mit den wichtigsten Mitteilungen und eine ausreichende nächtliche Beleuchtung. Suchen und nutzen Sie die Persönlichkeitsbereiche und Fähigkeiten des Betroffenen, die von der Krankheit verschont geblieben sind. Verwenden sie Blicke, Gesten und Berührungen, gemeinsames Singen oder Spazierengehen als Mittel des Kontaktes, besonders wenn die sprachliche Verständigung 21

22 Wohnen und Pflege zu Hause immer schwieriger wird. So werden Ihnen die meisten Demenzpatienten zum Beispiel das Streicheln der Hände mit einem Lächeln danken. Lösen Sie Konflikte durch Ablenkung oder Zuwendung. Vermeiden Sie nutzlose Wortgefechte. Reagieren Sie gelassen auf Ängstlichkeit und Hinterherlaufen aber auch auf Aggressivität. Diese Verhaltensweisen entspringen der Ratlosigkeit und Verunsicherung des Betroffenen. Sie sind keine bewusste Schikane und oft nur von kurzer Dauer. Vergessen Sie bei der berechtigten Sorge für den Betroffenen nicht sich selbst. Sie müssen mit Ihren Kräften haushalten. Sie handeln nicht selbstsüchtig, wenn Sie sich Erholungspausen verschaffen, in denen Sie Ihren eigenen Interessen nachgehen. Es ist auch kein Eingeständnis eigener Unzulänglichkeit, wenn Sie Hilfe von außen holen. Suchen Sie auch das Gespräch mit Menschen, die in derselben Lage sind wie Sie. Dieser Erfahrungsaustausch gibt Ihnen wertvolle Anregungen und stärkt Ihre Zuversicht. Selbsthilfegruppen in Moosburg Geteiltes Leid ist halbes Leid das Gespräch mit Menschen, die ähnliche Probleme und Erfahrungen haben, kann helfen, das eigene Leid leichter zu ertragen. Es kann aber auch neue Möglichkeiten der Behandlung und Heilung sowie der gemeinsam organisierten Hilfe aufzeigen. Immer mehr Menschen nutzen deshalb diese Möglichkeiten der Selbsthilfegruppen. Selbsthilfegruppe nach Krebs: Offen für alle Betroffenen Treffen finden jeden 2. und 4. Dienstag im Monat im Pfarrheim, Leinberger Str. 12, Moosburg, um 19:30 Uhr statt. Information bei Monika Bauer, Tel

23 Wohnen und Pflege zu Hause Multiple Sklerose-Selbsthilfegruppe Moosburg: Bietet Hilfe für MS-Betroffene und deren Angehörige. Treffen finden jeden 3. Dienstag im Monat im Evang. Gemeindezentrum Moosburg von 10:00 13:00 Uhr statt. Ansprechpartner: Anna-Elisabeth Gumberger, Tel Anonyme Alkoholiker Treffen jeweils Mittwoch um 20:00 Uhr im evangelischen Gemeindezentrum. Weitere Informationen über Selbsthilfegruppen im Landkreis Freising können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Organisierte Nachbarschaftshilfe Moosburg Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen der Katholischen Frauenverbände helfen dort, wo Hilfe schnell und unbürokratisch nötig ist. Es wird angeboten: Haus- und Familienhilfe in Notsituationen, Kinderbetreuung bei Erkrankung der Mutter, Besuchsdienste. Hilfe für Senioren z.b. Begleitung zum Arzt und bei Behördengängen, Einkäufe, vorübergehende hauswirtschaftliche Unterstützung, Information über Hilfsorganisationen. Über Caritas Moosburg, Kastulusplatz 2, Tel Bürozeiten: Mo - Fr 8:00 12:00 Uhr außerhalb dieser Zeiten: Kath. Pfarramt, Tel und Evang. Pfarramt, Tel in dringenden Fällen bei der Leiterin der Nachbarschaftshilfe Martha Thums Tel

24 Wohnen und Pflege zu Hause Altentreff und Seniorenclubs in Moosburg Sie sind auf Stadt und Pfarreiebene organisierte regelmäßige Treffen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Neben zwangloser Unterhaltung gibt es ein reichhaltiges Programm mit Informationen, kulturellen Angeboten, Ausflügen und Vorträgen verschiedener Art. Den Besucherinnen und Besuchern wird die Möglichkeit eröffnet, sich geistige und körperliche Beweglichkeit zu erhalten. Außerdem wird durch die verschiedensten Kontakte einer Vereinsamung im Alter begegnet: Kath. Pfarramt: Altentreff St. Kastulus, Leinbergerstr. 12, Treffen sind jeden Mittwoch 14:00-16:00 Uhr im Pfarrheim Leinbergerstrasse Tel , Leitung Bettina Maier, Tel Evang.-Luth. Pfarramt, Schlesierstr. 10, Treffen jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat 14:00-16:00 Uhr im Gemeindezentrum Schlesierstr. 10 Leitung Regine Weller und Gerhard Körber Tel Altenclub der Arbeiterwohlfahrt, Treffen jeden Donnerstag 13:30-16:00 Uhr im AWO-Seniorenwohnpark Krankenhausweg 6, Leitung Maria Irlbauer, Tel. 9392, Spielenachmittage Die Spielenachmittage in den Moosburger Seniorenheimen, zu denen der Seniorenbeirat auch Nicht-Heimbewohner dazu bittet, finden im Seniorenzentrum an der Stadtwaldstrasse jeden Dienstag von 15:00-17:00 Uhr statt und im Seniorenwohnpark der AWO am Krankenhausweg jeweils am zweiten und vierten Dienstag im Monat von 16:00-17:30 Uhr 24

25 Wohnen und Pflege zu Hause Soziale Dienste der Caritas In der Caritas-Geschäftsstelle Kastulusplatz 2 in Moosburg: Offene Beratung: jeden Dienstag 8:00-16:00 Uhr, Tel , Ansprechpartner Günter Miss, weitere Termine nach Vereinbarung: Beratung in persönlichen und finanziellen Krisen, Hausbesuche und Begleitung von pflegenden Angehörigen Sozialpsychologischer Dienst Beratung für ältere, seelisch belastete Menschen und deren Angehörige. Gerontopsychiatrische Fachberatung, Tel , nach telefonischer Vereinbarung: Für alle, die selbst oder als Angehörige, Freunde oder Bekannte von seelischen Belastungen, Krankheiten, Depressionen, Ängsten, Gefühlen von Einsamkeit oder Überlastung betroffen sind, sich in Lebenskrisen befinden, werden Beratungen und Hilfen in Form von Einzelgesprächen und Hausbesuchen angeboten Kaffeestube zur Förderung psychischer Gesundheit jeden Donnerstag, Tel Café Miteinander, Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz jeden Montag, Tel Treffen einmal wöchentlich nachmittags mit einer unbeschwerten Einstiegsrunde. Anschließend Bewegungsspiele, Entspannungsübungen, Gespräche über frühere Zeiten, malen, basteln, tanzen, singen, backen und vieles mehr. Das Angebot ist kostenfrei. Ein Abhol- und Bringdienst wird für 3,-- zur Verfügung gestellt. Weitere Dienste Treffen der Angehörigengruppe Alzheimer/Demenz jeden ersten Montag im Monat um 19:00 Uhr zum Gesprächsabend im Seniorenwohnpark am Krankenhausweg 6 in Moosburg mit Christl Maringer

26 Wohnen und Pflege zu Hause Aktuelle Hinweise auf weitere Treffen und Dienste sind jeweils in der Samstagsausgabe der Moosburger Zeitung zu entnehmen. Hospiz - Begleitung schwerstkranker Menschen und ihrer Angehörigen Der ambulante Hospizdienst begleitet Schwerstkranke und Sterbende in dieser schwierigen Phase des Lebens in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung, im Krankenhaus (auf der Palliativstation) oder im Alten - und Pflegeheim. Die ausgebildeten ehrenamtlich tätigen HospizbegleiterInnen stehen auch den Angehörigen bei. Kontakt mit der Einsatzleitung oder den Hospizschwestern der Hospizgruppe Freising e.v. über die 24-Std.-Bereitschaftsnummer Die Moosburger HospizbegleiterInnen sind derzeit: Sharon Prinz Waltraud Riedinger Erna Steinhoff Barbara Kraich-Waigand Zur Begleitung von Trauernden bietet die Hospizgruppe Freising an: Offener Trauergesprächskreis jeden 2. Dienstag im Monat um 19:30 Uhr in der Mainburger Str. 1 in Freising (Büroräume der Hospizgruppe Freising e.v.) Einzeltrauerbegleitung 26

27 Wohnen und Pflege zu Hause Weitere Informationen: Hospizgruppe Freising e.v. Mainburger Str Freising info@hospizgruppe-freising.de Bürotelefon: Bürozeiten: Mo - Do 9:00 bis 12:00 Uhr 24-Stunden-Bereitschaftsnummer Im Klinikum Freising bei Bedarf auf der Palliativstation C 0.1 An jedem 1. Montag im Monat findet eine Sprechstunde im Hospizbüro zu den speziellen Fragen der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht von 16:00 Uhr bis18:00 Uhr statt. 27

28 Wohnen und Pflege im Heim Wohnen und Pflege im Heim 28

29 Wohnen und Pflege im Heim Kurzzeitpflege Als Kurzzeitpflege bezeichnet man die zeitlich befristete stationäre Ganztagsbetreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen, die mit Ausnahme dieser wenigen Wochen von Angehörigen und/oder ambulanten Diensten zu Hause gepflegt werden. Ziel dieses Angebotes ist es, Angehörige zu entlasten und die Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten z.b. bei Urlaub oder plötzlicher Ausfall der Pflegepersonen. Es besteht die Möglichkeit also der vorübergehenden Unterbringung in den Altenheimen bzw. Pflegeheimen. Voraussetzung sind rechtzeitige Absprachen mit der Heimleitung und freie Plätze im Haus. Die Kurzzeitpflege muss rechtzeitig bei den Krankenkassen beantragt werden. Dort erhält man auch Auskunft über die finanziellen Mittel, die zur Verfügung stehen. Möglichkeiten einer Kurzzeitunterbringung bieten im beschränktem Umfang auf Anfrage an: Kranken- und Altenpflege Haus Moosburg GmbH. Tel AWO Seniorenwohnpark Moosburg Tel Senioren-Zentrum Moosburg in Moosburg, Tel Seniorenzentrum Buch a. Erlbach GmbH., Tel Tagespflege Die Tagespflege betreut tagsüber Menschen, die umfassender Pflege und Betreuung bedürfen, und schafft durch gleichzeitige qualifizierte pflegerische und sozialtherapeutische Versorgung einen zweiten Lebensraum. Damit werden Angehörige entlastet, ohne die pflegebedürftigen Familienmitglieder von ihrer häuslichen Umgebung zu trennen. 29

30 Wohnen und Pflege im Heim Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen für Senioren bezeichnet eine Wohnform für ältere Menschen, die es ermöglichen soll, trotz zunehmender Hilfsbedürftigkeit ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung zu führen. Die altengerechte Wohnung kann in der Regel gemietet oder gekauft werden. Zusätzlich dazu muss ein Vertrag für den Grundservice abgeschlossen werden. Für wen ist diese Wohnform geeignet? Dieses Angebot richtet sich grundsätzlich an ältere Menschen, die in der Lage sind, ein selbständiges Leben zu führen. Aus Gründen der eigenen Sicherheit wird jedoch für den Fall von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit zuverlässige und bedarfsgerechte Hilfe gewünscht. Was kostet Betreutes Wohnen? Die Kosten für Betreutes Wohnen sind abhängig von Eigentums- bzw. Mietverhältnis und dem Betreuungsvertrag. Der Miet- bzw. Kaufvertrag ist in der Regel mit einem Betreuungsvertrag verknüpft. Daher ist es besonders wichtig, vor der Entscheidung sowohl den Kaufvertrag bzw. den Mietvertrag, als auch den Betreuungsvertrag sorgfältig zu prüfen. Besonders der Betreuungsvertrag muss eine genaue Aufstellung des Betreuungs- und Dienstleistungsangebotes enthalten. Die Art der Hilfe muss konkret genannt sein und die Kostenzuordnung zu den einzelnen Leistungen überprüfbar sein. 30

31 Wohnen und Pflege im Heim Im AWO Seniorenwohnpark Moosburg Krankenhausweg 6, Tel werden 15 betreute Wohnungen zur Miete angeboten. Die Vermietung der Wohnungen erfolgt durch den Seniorenwohnpark Moosburg. Hier können Sie bei der Verwaltung weitere Informationen erfragen bzw. Ihre Anmeldung vornehmen. Die Wohnungen sind barrierefrei gebaut und bestehen aus 2 Zimmern, Küche und Bad. Jedes Bad ist mit einer Nasszelle ausgestattet und kann mit dem Rollstuhl befahren werden. Mit einer Größe von rund 50 qm sind die Wohnung für 1-2 Personen geeignet. Die Einrichtung der Wohnung erfolgt nach Ihren Wünschen. Bei den Wohnungen handelt es sich um öffentlich geförderten Wohnraum. (Erster Förderweg) Der Bezug ist nur möglich, wenn Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung des Landratsamtes Freising vorweisen können. Erkundigen Sie sich beim Landratsamt (Sozialamt) über die Einkommensgrenze für alleinstehende bzw. zwei Personen. 31

32 Wohnen und Pflege im Heim Worauf Sie achten sollten, bevor sie sich für ein Heim entscheiden: Welche finanziellen Belastungen kommen beim Umzug in ein Altenheim auf mich zu? Welche Konzeption hat das Haus, ist es ein Altenheim mit Vollversorgung, ein Altenpflegeheim oder eine Altenwohnanlage? Ausstattung: WC, Bad, Dusche im Zimmer? Größe der Zimmer oder Wohnungen, eigene Möbel? Welche Gemeinschaftsräume sind vorhanden? Wird in Speiseräumen oder im Zimmer gegessen? Qualität des Essens? Werden Bettwäsche und Handtücher gestellt? Was können oder müssen Sie selbst mitbringen? Verkehrsanbindungen? Freizeitmöglichkeiten? Regelmäßige Kosten und Sonderkosten? Religiöse Angebote? Wie lange sind die Wartezeiten? Bitte besichtigen Sie alle Heime, die für Sie in die engere Wahl kommen und sprechen Sie mit der Heimleitung und auch mit Heimbewohnern. Melden Sie sich frühzeitig schriftlich in dem von Ihnen ausgewählten Altenheim an. Seniorenwohn- und Seniorenpflegeheime in Moosburg und naher Umgebung Moosburg: Seniorenwohnpark Moosburg - AWO Krankenhausweg 6, Tel: , Fax: , info@swp-mos.awo-obb.de, Ansprechpartner Susanne Preisenhammer, Vertretung: Tobias Gruber 32

33 Wohnen und Pflege im Heim Angebote der Einrichtung: 80 vollstationäre Pflegeplätze im offenen Bereich 19 gerontopsychiatrische beschützende Pflegeplätze 12 Tagespflegeplätze, 15 Zwei-Zimmerwohnungen für betreutes Wohnen Moosburg: Haus Moosburg GmbH Krankenhausweg 10, Tel: Fax: Ansprechpartner Ines Mann, Vertretung Frau Hickel Angebot der Einrichtung: Dauerpflegeplätze 5 eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen Moosburg: Senioren-Zentrum Moosburg Stadtwaldstr. 117, Tel: Fax: moosburg@pichlmayr.de; Ansprechpartner Monika Lichtinger, Vertretung: Brigitte Zimmermann Angebote der Einrichtung: 68 vollstationäre Pflegeplätze 60 Einzelzimmer 8 Doppelzimmerplätze Eingestreute Kurzzeitpflege auf Anfrage Buch am Erlbach: Seniorenzentrum Buch a. Erlbach GmbH Hauptstr. 4a Buch a. Erlbach, Tel.: Fax: info@seniorenzentrum-buch.de Ansprechpartner Heimleiterin Angelika Niedermaier, PDL : Gabriele Angerer Tel

34 Wohnen und Pflege im Heim Angebot der Einrichtung: 80 Plätze für die Dauerpflege; davon 58 Einzelzimmer und 11 Doppelzimmer eingestreute Kurzzeitpflege Langenbach: Altenpflegeheim Langenbach Lindenstr. 22, Langenbach, Tel.: , Fax: , Ansprechpartner: Edeltraud Khauer, Christa Rott Angebot der Einrichtung: 28 Dauerpflegeplätze Seniorentagesstätte der Lebenshilfe Moosburg Moosburg: Anneliese-Schweinberger-Haus Schlesierstr.13, Tel Mo - Fr Uhr, Ansprechpartner Eva-Maria Hübl Die Tagesstätte bietet geistig behinderten Senioren Betreuung und Begleitung in allen lebenspraktischen Bereichen an: Hilfestellung beim Essen, bei der Hygiene, beim An- und Auskleiden usw. Beschäftigungs- und Fördermaßnahmen wie Fingerfertigkeit, Wendigkeit, Grob- und Feinmotorik Aktivierungsangebote verschiedenster Art Tagesstrukturierende Angebote: Kreativität und Beschäftigung; Freizeiterleben 34

35 Freizeit Fortbildung Literatur - Broschüren Freizeit Fortbildung Literatur Broschüren 35

36 Freizeit Fortbildung Literatur - Broschüren Geistig aktiv bleiben In Moosburg findet der interessierte Bürger ein breites Angebot an Veranstaltungen im Rahmen der Erwachsenenbildung. Speziell für Senioren gibt es Vorträge über Gesundheit, zur Lebensorientierung und zu Glaubensfragen sowie zur Auffrischung von Fremdsprachenkenntnissen und zur Lebensqualität im Alter. Volkshochschule (VHS) in Moosburg VHS Moosburg, Fronängerstr. 6, Tel , Fax , Beispielsweise wird Seniorengymnastik, Computerkurse, Einführung ins Internet, Bildungsfahrten, Vorträge über Reisen angeboten. Näheres kann dem Programmheft entnommen werden. Katholisches Kreisbildungswerk (KBW) Freising KBW Freising, Kammergasse 16, Tel zusammen mit dem Kath. Deutschen Frauenbund (KdFB): Lebensqualität fürs Alter: Themenbereiche sind Gedächtnistraining, Psychomotorik (leichte Bewegungen mit Köpfchen ), Kompetenztraining (Herausforderungen des Alltags), Sinn- und Glaubensfragen. Ort: Pfarrheim St. Kastulus in Moosburg Kursleiterinnen: Erna Steinhoff, Tel Jutta Wagner, Tel Diözesan-Museum Freising, Domberg 21, Tel geöffnet Dienstag bis Sonntag von 10:00 bis 17:00 Uhr. 36

37 Freizeit Fortbildung Literatur - Broschüren Heimatmuseum Moosburg Kastulusplatz 3, Tel geöffnet jeden Sonntag von 16:00 bis 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Stadtbücherei Moosburg Kirchgässchen 2 in Moosburg, Tel geöffnet Dienstag bis Freitag von 14:00-18:00 Uhr, Sa. 9:00-13:00 Uhr. Literatur Broschüren Der Senioren Ratgeber ist ein Heft, das Sie kostenlos in Ihrer Apotheke erhalten mit Beiträgen zu aktuellen Themen. Er erscheint am 1. und 15. jedes Monats. Broschüren von der Bayerischen Staatsregierung: unter beispielsweise: Steuertipps für Senioren Erbschaft- und Schenkungsteuer Barrierefreies Wohnen Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter (für 4,40 ) Steuertipps für Menschen mit Behinderung Der Weg in eine selbstbestimmte Zukunft Die Chance für Menschen mit Behinderung Das Betreuungsrecht Sozial-Fibel, ein Lexikon über soziale Hilfen, Leistungen und Rechte (436 Seiten) vom Bundesministerium für Justiz unter Erben und Vererben (nur PDF) Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (nur PDF) vom Bundesministerium für Gesundheit: unter beispielsweise: Pflegen zu Hause 37

38 Freizeit Fortbildung Literatur - Broschüren Ratgeber zu gesundheitlichen Prävention Ratgeber zur Pflege: Alles was Sie zur Pflege wissen müssen Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung und viele Informationen zum Herunterladen zu Krankenversicherung, Gesundheitssystem, Prävention und Pflege (Demenz u. a.) von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd beispielsweise zu den Themen: Rente, Vor der Rente, Rehabilitation, Vorsorge. Tel für die Bestellung von Broschüren Tel für Auskünfte Sportangebote BRK Moosburg Die aktuellen Angebote können Sie aus den wöchentlichen Hinweisen in der Moosburger Zeitung entnehmen und beim BRK Moosburg unter Tel erfragen. Auf die unterschiedlichen Fähigkeiten wird Rücksicht genommen (Stuhlgymnastik, Gymnastik, Turnen). Derzeitige Leiterinnen sind die Frauen Gmeinwieser, Pfaudler, Schwaiger, Wagner. VHS Moosburg Die aktuellen Angebote sind im jeweiligen Halbjahresprogramm enthalten. Derzeitige Treffen: Koronarsportgruppe im Gymnasium, montags, Ltg. Inge Lehner Tel Osteoporose Rehabilitationssportgruppe Fronängerstr. Ltg. Inge Lehner Reha-Gesundheitssportverein Moosburg (RGSV) Die aktuellen Angebote zu Rehabilitation, Prävention und Gesundheit können Sie erfragen von Martin Hofmair Tel oder und von Georg Hadersdorfer Tel

39 Freizeit Fortbildung Literatur - Broschüren SGM Sportgemeinschaft Moosburg Die aktuellen Angebote können Sie in der Geschäftsstelle unter Tel erfragen. Derzeitige Treffen: Damengymnastik mittwochs 19:00-20:00 Wirbelsäulengymnastik mittwochs 19:00-20:00 Uhr und 20:00-20:30 Uhr Gesundheit, Fitness und Spaß Sport 50+ mittwochs 17:00-18:00 Uhr Trimm Dich Jahre, mittwochs 20:00-22:00 Uhr Vormittagstraining mittwochs 8:30-10:45 Uhr 39

40 Rechtshilfe für das Leben im Alter Rechtshilfen für das Leben im Alter 40

41 Rechtshilfe für das Leben im Alter Rechtsinformationen zu (Vorsorge-)Vollmacht - Betreuungsverfügung Patientenverfügung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Thieler Vorbemerkung Im deutschen Recht hat jeder Deutsche ab dem 18. Lebensjahr nur noch allein seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Einen gesetzlichen Stellvertreter gibt es nicht. Weder der Ehegatte, die Eltern, die Geschwister oder ein Lebenspartner haben im Normalfall, aber auch im Notfall, eine gesetzliche Vollmacht. Soweit jemand nicht mehr in der Lage ist aus gesundheitlichen Gründen seine Angelegenheiten zu regeln, bestellt ihm das Betreuungsgericht einen Betreuer; meist für die Bereiche Aufenthalt, Vermögen und ärztliche Versorgung. Einen Automatismus, dass dies per se Kinder, Ehepartner oder Geschwister sind, gibt es nicht. Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung, für die Sie nicht geschäftsfähig sein müssen, können Sie anordnen, wer Ihr künftiger Betreuer werden soll. (Vorsorge-)Vollmacht Durch eine Vollmacht, für die Sie geschäftsfähig sein müssen, können Sie das gesamte gerichtliche Betreuungsverfahren ausschalten und eine Person Ihres Vertrauens oder mehrere Personen in den Bereichen Vermögen, Gesundheit und Aufenthaltssorge bestimmen. Patientenverfügung Soweit Sie eine ordnungsgemäße Vollmacht verfasst haben, können Sie an sich die Entscheidung der ärztlichen 41

42 Rechtshilfe für das Leben im Alter Versorgung dem Bevollmächtigten überlassen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Patientenverfügung, in der Sie Anweisungen geben können für den Fall, dass der Sterbevorgang unwiderruflich eingesetzt hat und Sie dann gewisse Behandlungsmethoden nicht mehr wünschen. (Ende des Zitats) Testament Viele Menschen scheuen sich, rechtzeitig eine letztwillige Verfügung zu treffen. Entscheidungen dieser Art sollten nicht so lange hinausgeschoben werden, bis es zu spät ist. Dabei hätte schon mancher Familienzwist vermieden werden können, wenn rechtzeitig durch ein Testament festgestellt wäre, wem das vorhandene Vermögen nach seinem Tode zufallen soll. Ist kein Testament vorhanden, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dabei bleibt das vom Verstorbenen hinterlassene Vermögen in der Hand der Blutsverwandten und des Ehegatten. 1) Das öffentliche Testament kann nur von einem Notar errichtet werden. Es ist kostenpflichtig. Sie werden vom Notar beraten. 2) Das eigenhändige Testament Dieses muss handschriftlich erstellt und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden, und zwar unter Angabe von Ort und Datum. 3) Das Berliner Testament, ein gemeinsames Testament von Ehegatten Hier setzen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben ein. Es ist handschriftlich zu erstellen und von beiden zu unterschreiben. 42

43 Rechtshilfe für das Leben im Alter 4) Der Erbvertrag ist bei einem Notar abzuschließen. Er kann im Gegensatz zu einem Testament nicht mehr einseitig geändert werden, sondern nur mit Zustimmung der Personen, mit denen dieser Erbvertrag geschlossen wurde. Welche Art des Testaments für Sie infrage kommt, sollten Sie mit einem Berater (Notar) klären. Im Anhang finden Sie verkleinerte Vordrucke aus der Broschüre Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter, Verlag C.H. Beck zu Vollmacht - Betreuungsverfügung Patientenverfügung Informationen hierzu können Sie der oben genannten Broschüre entnehmen. Weitere Informationen können Sie erhalten: im Rathaus Moosburg, Sozialamt, Tel z. Zt. Frau Held, Frau Schmidbauer vom Seniorenbeirat der Stadt Moosburg, Tel. über erfragen (z. Zt. Erich Böck ) oder in der monatlichen Sprechstunde, die in der Moosburger Zeitung angekündigt wird. vom Vormundschaftsgericht im Amtsgericht Freising, Tel (01)-227 (z. Zt. Herr Hutterer) (insbesondere zum Betreuungsverfahren). 43

44 Rechtshilfe für das Leben im Alter Schwerbehinderte Menschen sind nach 2 Abs. 1 und 2 SGB IX schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist und wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50% vorliegt. Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch die nach Landesrecht zuständige Behörde festgestellt, die gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis ausstellt. Schwerbehinderte erhalten auf Antrag verschiedene Vergünstigungen, beispielsweise einen Steuerfreibetrag, Befreiung von Rundfunkgebühren, Vergünstigungen im öffentlichen Personenverkehr. Näheres zu erfragen im Sozialamt der Stadt. Tel Eine Broschüre Wegweiser für Menschen mit Behinderung ist von der Bayerischen Staatsregierung zu erhalten. Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung, Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im so genannten obligatorischen Güteverfahren zu. Wenn die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Dazu muss der Antragsteller über den Anwalt seines Vertrauens oder direkt an das zuständige Gericht nach Vorlage des Einkommensnachweises Kostenhilfe beantragen. Rechtsberatung für bereits laufende Gerichtsverfahren wird nicht gewährt. Näheres: Amtsgericht Freising, Domberg 20, Tel Sozialamt der Stadt Moosburg, Tel

45 Rechtshilfe für das Leben im Alter Was ist zu tun in einem Todesfall? Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die Beachtung der nachfolgenden Hinweise kann Ihnen dabei helfen: Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt nächste Angehörige unterrichten Meldung des Todesfalles spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt. Mitzubringen sind Totenschein, Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen, Heiratsurkunde oder Stammbuch, Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden. Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis (im Standesamt ausgestellt) die Beerdigung anmelden. ggf. Trauerredner bestellen Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse und ggf. Krankenkasse des Verstorbenen. Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht. Todesanzeige aufgeben Kündigung laufender Verträge Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden und Organisationen, denen der Verstorbene angehört hat. Wenn Sie ein Bestattungsinstitut einschalten, werden Ihnen die obengenannten Aufgaben weitgehend abgenommen. 45

46 Rechtshilfe für das Leben im Alter Empfohlen wird rechtzeitig eine Dokumentenmappe anzulegen, deren Verbleib der nahen Familie bekannt sein muss, mit: Geburtsurkunden, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch Arbeitsverträge und Zeugnisse, Wertpapierhinweise, Sparbücher, Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheid Testament. Finanzielle Vergünstigungen für ältere Bürger Es gibt häufiger Vergünstigungen als Sie denken. Scheuen Sie sich nicht, beim Kartenkauf vorher zu fragen! Badegebühren im Freibad Moosburg zu erfragen an der Kasse Badegebühren in der Schwimmhalle Moosburg zu erfragen an der Kasse Eintritt ins Eisstadion Moosburg zu erfragen an der Kasse außerhalb Moosburgs: Telefon- und Rundfunkgebühren (für Schwerbeschädigte und Sozialhilfeempfänger) zu erfragen im Sozialamt im Rathaus Theater, Oper, Philharmonie/Konzertveranstaltungen Museen/Galerien/Ausstellungen Bibliotheken öffentlicher Nahverkehr und Bundesbahn Reiseveranstalter Kinos Sportveranstaltungen Zoologische Gärten Wichtige Adressen und Rufnummern 46

47 Rechtshilfe für das Leben im Alter AOK Freising, Nebenstelle Moosburg Finanzamt Freising Feuerwehr Moosburg 112 Fundamt im Rathaus Moosburg Gesundheitsamt Freising Gehörlosen-/Hörgeschädigten-Service Kirchen in Moosburg: Kath. Kirche St. Kastulus, Auf dem Plan Evang.-luth. Versöhnungsgemeinde, Schlesierstr. 10, Freie evang. Gemeinde, Degernpoint (A. Damke) Freie Christengemeinde Neues Leben, Degernpoint Jehovas Zeugen, Versammlung Banatstr Landratsamt Freising, Landshuter Str LRA Sozialverwaltung Notariat Moosburg, Schäfflerstr. 12a

48 Rechtshilfe für das Leben im Alter Notrufe allgemeiner Notruf 112 (ohne Vorwahlnummer!) Notruf Polizei 110 Notruf Feuerwehr 112 Krankentransporte Ärztlicher Bereitschaftsdienst (neu) Polizeiinspektion Moosburg Stadtverwaltung Moosburg Allg. Parteiverkehr: Mo: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Di, Mi, Fr: 8:30-12:00 Uhr Do: 8:30 12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Sozialamt im Rathaus Moosburg: (Sozialversicherungen, Kriegsopferfürsorge, Hinterbliebenenversorgung, Renten, Blindengeld, Schwerbeschädigte, Versorgungsamt-Weiterleitung, Altenhilfe für Landwirte) Bürgertelefon zum Nulltarif Montag bis Donnerstag von 8:00-20:00Uhr Rente Bayern Süd: Pflegeversicherung : Krankenversicherung: und

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